Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes
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- Lothar Haupt
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1 Reihe STEIERMARK 2000/2 Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes Abwasserverband Grazerfeld Verwaltungsjahr 1999 Rechnungshof Zl /067-Pr/6/00
2 Bisher erschienen: Reihe Steiermark 2000/1 Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Steirische Ferngas AG Auskünfte Rechnungshof 1033 Wien, Dampfschiffstraße 2 Telefon ( ) Fax ( ) Impressum Herausgeber: Rechnungshof 1033 Wien, Dampfschiffstraße 2 Rechnungshof Print Media Austria AG Redaktion und Grafik: Druck: Herausgegeben: Wien, im Mai 2000
3 Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes in Bezug auf den Abwasserverband Grazerfeld Verwaltungsjahr 1999
4
5 Inhalt Seite VORBEMERKUNGEN A Vorlage an die Mitgliederversammlung und den Landtag 1 Darstellung des Prüfungsergebnisses 1 Steiermark Wirkungsbereich des Abwasserverbandes Grazerfeld Gebarung des Abwasserverbandes Kurzfassung 3 Prüfungsablauf und gegenstand 4 Verbandsentwicklung 4 Verbandsanlagen 5 Verbandsgebarung Satzungen und Geschäftsordnung 5 Rechnungswesen und Beitragsverrechnung 6 Personal 6 Kläranlage Anlagenkonzept und Erweiterungen 7 Wasserrecht 8 Sonstige Feststellungen 8 Schlussbemerkungen 9
6 B Seite
7 Vorbemerkungen Vorbemerkungen 1 Vorlage an die Mitgliederversammlung und den Landtag Der RH erstattet gemäß Artikel 127a Abs 6 erster Satz in Verbindung mit Abs 8 B VG der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit im vorausgegangenen Jahr nachstehenden Bericht. Dieser Bericht wird inhalts und zeitgleich dem Steiermärkischen Landtag gemäß Artikel 127 Abs 6 zweiter Satz B VG in Verbindung mit 17 und 18 Abs 8 zweiter Satz des Rechnungshofgesetzes 1948 vorgelegt. Darstellung des Prüfungsergebnisses Nachstehend werden in der Regel punkteweise zusammenfassend die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der Absatzbezeichnung) und deren Beurteilung durch den RH (Kennzeichnung mit 2) aneinandergereiht. Bei dem in diesem Bericht enthaltenen Zahlenwerk wurden gegebenenfalls kaufmännische Auf und Abrundungen vorgenommen.
8 2
9 Wirkungsbereich des Abwasserverbandes Grazerfeld 3 Gebarung des Abwasserverbandes Kurzfassung Die Vorbereitungen bis zur Gründung des Abwasserverbandes Grazerfeld im Juni 1973 dauerten mehr als ein Jahrzehnt. Die Landeshauptstadt Graz, die ursprünglich dem Verband beitreten wollte, verzichtete schließlich auf eine Mitgliedschaft. Dem Abwasserverband gehören insgesamt 16 Gemeinden sowie eine Industrieunternehmung an. Im Verbandsgebiet war seit der Gründung des Verbandes eine rege Wohnbautätigkeit sowie die Ansiedlung zahlreicher Gewerbe und Industriebetriebe zu verzeichnen. Das Kanalsystem war als Trennsystem ausgelegt. Die Niederschlagswässer wurden örtlich versickert. Die Anschlussquote betrug bereits 95 %. Das ausgedehnte Entsorgungsgebiet in Verbindung mit der Beckenlage erforderte die Errichtung von rd 200 Pumpwerken. Die in der Gemeinde Wildon errichtete Kläranlage wurde im Sommer 1988 mit ihrer ersten Ausbaustufe in Betrieb genommen. Zahlreiche technische Unzulänglichkeiten sowie die zunehmende Schmutzfrachtbelastung machten bereits wenige Jahre später einen Umbau erforderlich. Die Kläranlage war dennoch nicht in der Lage, die im Abwasser vorhandenen Stickstoffverbindungen abzubauen. Diese Nachrüstung soll nach Abklärung der künftig zu erwartenden Kläranlagenbelastungen unter Ausnutzung der gesetzlich vorgesehenen Nachfrist bis zum April 2006 erfolgen. Der Verband verfügte über ein sehr aussagekräftiges Rechnungswesen mit einem zweckmäßigen Buchführungsprogramm. Die finanzielle Situation des Verbandes war durchgehend stabil und ausgeglichen. Zudem verfügte der Verband über hohe finanzielle Reserven. Der Personalstand und die Personalausgaben waren im Verhältnis zu den zu erbringenden Leistungen angemessen. Insgesamt bewertete der RH die Tätigkeit des Verbandes positiv. Das Ziel, die Mur und das Grundwasservorkommen im Grazerfeld rein zu halten, erachtete der RH durch den Ausbau der Kläranlage und die hohe Anschlussdichte (95 %) in den Mitgliedsgemeinden für weitgehend erreicht.
10 4 Kenndaten des Abwasserverbandes Grazerfeld Rechtsgrundlage Wasserrechtsgesetz 1959 Verbandsmitglieder Feldkirchen, Fernitz, Gössendorf, Grambach, Hausmannstätten, Kalsdorf, Pirka, Seiersberg, Stocking, Unterpremstätten, Vasoldsberg, Weitendorf, Werndorf, Wildon, Wundschuh, Zettling, Firma Vianova Resins AG in Werndorf Verbandsgebiet Verbandsanlagen Gemeindegebiet der 16 Mitgliedsgemeinden Kläranlage in der Gemeinde Wildon mit einer Leistungsfähigkeit von EW, Trennsystem, 416 km Kanäle (278 km Ortsnetze, 90 km Verbandssammler, 13 km Regenwasserkanal, 35 km Druckleitungen), rd 200 Pumpwerke, Hausanschlüsse Gebarungsentwicklung in Mill S Ordentlicher Haushalt Einnahmen 52,9 51,7 51,5 80,6 57,7 Ausgaben 49,6 52,2 50,2 82,9 56,5 Außerordentlicher Haushalt Einnahmen 42,9 21,5 31,8 35,3 30,7 Ausgaben 42,6 26,5 28,3 33,7 33,2 Anzahl Besoldete Mitarbeiter Prüfungsablauf und gegenstand 1 Der RH überprüfte im Oktober 1999 die Gebarung des Abwasserverbandes Grazerfeld (Verband) betreffend die Jahre 1995 bis Zu dem im Jänner 2000 übermittelten Prüfungsergebnis gab der Verband im Februar 2000 eine Stellungnahme ab. Verbandsentwicklung 2 Das untere Murtal verfügt über den größten Grundwasserkörper der Steiermark. Bis in die Mitte der sechziger Jahre erfolgte die Trinkwasserversorgung fast ausschließlich mit Hausbrunnen. Lediglich die Landeshauptstadt Graz verfügte über ein Grundwasserwerk im Bereich der südlichen Nachbargemeinde Feldkirchen. Dem Gewässerschutz kam daher in diesem Gebiet besondere Bedeutung zu. Wegen der regen Bau und Siedlungstätigkeit im steirischen Zentralraum bereiteten im August 1962 drei Gemeinden südlich von Graz zum Zweck des Gewässerschutzes die Gründung eines Abwasserverbandes gemeinsam mit der Landeshauptstadt vor.
11 Abwasserverband Grazerfeld Verbandsentwicklung Nach dem Ausstieg der Landeshauptstadt gründeten vorerst vier Gemeinden im Juni 1973 den Abwasserverband Grazerfeld. Bis zum März 1978 erfolgte die Erweiterung des Verbandes auf 13 Mitgliedsgemeinden. Danach wurden noch drei Gemeinden sowie eine Industrieunternehmung (Erzeugung von Kunstharzen) aufgenommen. 5 Hauptzwecke des Verbandes waren die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Reinhaltung der Mur und der Grundwasservorkommen des Grazerfeldes. Ein Variantenvergleich über die künftige Abwasserreinigung wies Wildon als kostengünstigsten Kläranlagenstandort aus. Im Oktober 1985 wurde mit dem Bau der Kläranlage begonnen und die erste Ausbaustufe im Juni 1988 in Betrieb genommen. Die Verbandsentwicklung entsprach auch dem Anliegen des Bundes, die Gewässergüte der Mur zumindest auf die Güteklasse II III (kritisch belastet) anzuheben. Erst die Umsetzung des 1985 beschlossenen Mursanierungsprogramms mit der beinahe vollständigen Abwassererfassung brachte gemeinsam mit der Sanierung der Zellstofffabriken in Pöls und Gratkorn die entscheidende Verbesserung der Wassergüte der Mur. Verbandsanlagen Das Kanalsystem war als Trennsystem ausgelegt. Die Niederschlagswässer wurden, erforderlichenfalls nach mechanischer Vorreinigung, örtlich versickert. Das ausgedehnte Entsorgungsgebiet in Verbindung mit der Beckenlage erforderte die Errichtung von rd 200 Pumpwerken. Der Verband errichtete und wartete neben den Verbandsanlagen auch sämtliche Ortsnetze der Mitgliedsgemeinden. An das System waren rd Einwohner angeschlossen. Die Gesamtkosten aller Anlagen betrugen 1,3 Mrd S (ohne Umsatzsteuer), wovon auf die Kläranlage 151,8 Mill S entfielen. Die Anschlussquote betrug bereits 95 %. Der RH hielt anerkennend fest, dass trotz der zahlreichen Streusiedlungen nahezu alle Objekte des Verbandsgebiets an das Kanalnetz angeschlossen waren. Verbandsgebarung Satzungen und Geschäftsordnung Die Satzungen des Verbandes wurden seit dessen Gründung mehrmals geändert, zuletzt im Mai Sie entsprachen zwar im Wesentlichen den Erfordernissen des Wasserrechtsgesetzes 1959 und den Verbandsbedürfnissen, dennoch erachtet der RH eine gründliche inhaltliche Überarbeitung für zweckmäßig. Die in ihrer Letztfassung aus dem Jahr 1992 stammende Geschäftsordnung wäre ebenfalls zu überarbeiten. Es könnten vor allem die umfangreichen haushaltsrechtlichen Bestimmungen im Abschnitt II mit dem Hinweis auf die sinngemäße Anwendung der Voranschlags und Rechnungsabschlussverordnung 1997 entfallen.
12 Verbandsgebarung 6 Rechnungswesen und Beitragsverrechnung 5.1 Das im kameralen Rechnungsstil geführte Rechnungswesen war sehr aussagekräftig. Der Verband verfügte über ein zweckmäßiges, auf seine Bedürfnisse abgestimmtes IT Buchführungsprogramm, über das viele Anwendungen vor allem in der manchmal komplexen Beitragsverrechnung automatisiert und benutzerfreundlich abliefen. Auch lag eine Kostenrechnung vor. Anfang 1998 erteilte der Verband einer Beratungsunternehmung den Auftrag, das Rechnungswesen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, des Umfanges, des Organisationsgrades und der Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Das Gutachten kam zu einem durchwegs positiven Ergebnis. Der Ausgabenrahmen des ordentlichen Haushalts bewegte sich durchschnittlich (1995 bis 1999) bei 52 Mill S. Von den Ausgaben des ordentlichen Haushalts entfielen auf den Schuldendienst rd 57 % (mit steigender Tendenz wegen neuer Projekte), auf die Betriebskosten 30 %, auf die Personalausgaben 12 % und auf die Bezüge der Organe und die Finanzwirtschaft 1 %. Im außerordentlichen Haushalt wickelte der Verband in den letzten vier Jahren Projekte unterschiedlicher Größenordnung wie Verbandssammler und Pumpwerke sowie die Erweiterung und Verbesserung einzelner Ortsnetze ab. Im Durchschnitt betrug der Ausgabenrahmen insgesamt 32,7 Mill S. Das bedeutendste Projekt betraf die Erweiterung und Anpassung der Kläranlage an den Stand der Technik. Diese Bauarbeiten mit Gesamtkosten von 67,9 Mill S wurden im Jahr 1999 abgeschlossen. Der Verband verfügte über eine ausgezeichnete Liquidität und kam seinen Zahlungsverpflichtungen immer nach. Beitragsrückstände konnten nicht festgestellt werden. Satzungsgemäß bildete der Verband bis Ende 1998 Rücklagen von 20 Mill S. Im Jahr 1998 schichtete er zwecks Ertragsoptimierung 15 Mill S aus der Rücklage in Rentenfonds und andere Anlageformen um. Die auf die Mitglieder entfallenden Beitragsanteile wurden jährlich neu erhoben und stützten sich daher immer auf aktuelle Werte. 5.2 Der RH beurteilte das Rechnungswesen und die Beitragsverrechnung positiv. Verbesserungen wären noch im Bereich der Kostenrechnung und durch Einrichtung noch benutzerfreundlicherer IT Anwendungen möglich. Personal 6.1 Der Personalstand blieb von 1995 bis 1999 mit 11 Personen und einer teilzeitbeschäftigten Reinigungskraft unverändert. Vier Bedienstete waren in der Verwaltung beschäftigt und sieben Bedienstete mit dem Kläranlagenbetrieb sowie der Wartung der Verbandssammler, Ortsnetze und Pumpwerke. Der Personalaufwand betrug im Jahr 1999 insgesamt 7,1 Mill S. Die in den Dienstverträgen vorgesehene Vorrückung in die nächste Stufe des Gehaltsschemas im Abstand von zwei Jahren wurde nahezu bei jedem Dienstnehmer mehrmals und teilweise stark unterschritten (Vorrückungszeiträume zwischen zwei Monaten und eineinhalb Jahren). Ein systematisches Vorgehen war dabei nicht erkennbar.
13 Abwasserverband Grazerfeld Personal Die bezugsrechtlichen Maßnahmen wurden vom Obmann gemeinsam mit dem Geschäftsführer verfügt und dem Vorstand zur Kenntnis gebracht. Eine Dokumentation in den Vorstandsprotokollen unterblieb. Diese Vorgangsweise war weder in der Satzung noch in der Geschäftsordnung geregelt Der RH erachtete den Personalstand und die Personalausgaben im Verhältnis zu den zu erbringenden Leistungen als angemessen. Die umfassende Kompetenz des Obmanns hinsichtlich der Einstufung und der Entlohnung hielt er jedoch nicht für zweckmäßig. Diese Aufgaben sollten im Interesse der notwendigen Transparenz ausschließlich dem Vorstand übertragen werden. In den Protokollen über die Vorstandssitzungen wären die Beratungen über diese Maßnahmen zu dokumentieren und die Satzung sowie die Geschäftsordnung entsprechend anzupassen. Kläranlage Anlagenkonzept und Erweiterungen 7 Das Detailprojekt für die Verbandskläranlage in der Gemeinde Wildon vom Februar 1986 sah im Wesentlichen einen auf die künftig zu erwartenden Schmutzfrachten abgestimmten zweistufigen Ausbau vor. Die erste Ausbaustufe war für EW und der Vollausbau für EW konzipiert. Als Reinigungsverfahren wurde das Belebungsverfahren mit mechanischer Vorklärung und anaerober Schlammfaulung gewählt. Der Planer verzichtete auf den Einbau eines Fettabscheiders wegen der fettlösenden Produktionsabwässer einer Kunstharzfabrik. Bereits wenige Jahre nach der im Juni 1988 erfolgten Inbetriebnahme der ersten Ausbaustufe traten jedoch Unzulänglichkeiten auf, die den Betrieb der Abwasserreinigungsanlage ungünstig beeinflussten und erschwerten (nur ein Faulturm; fehlender Fettabscheider; ungleichmäßige Beschickung und Belüftung der drei parallel geschalteten Belebungsbecken; zu klein dimensionierter Gasmotor zur Verwertung des Faulgases; überfordertes Prozessleitsystem zur Anlagensteuerung). Die durchschnittliche Belastung der Kläranlage stieg nach der Inbetriebnahme 1988 stark an und erreichte bereits zu Beginn der neunziger Jahre die Nennlast der ersten Ausbaustufe von EW. Der damit verbundene höhere Schlammanfall erforderte in den Jahren 1994/95 den Bau eines weiteren Faulbehälters. Gemäß der 1. Emissionsverordnung für kommunales Abwasser vom April 1991 mussten bestehende Anlagen bis spätestens 13. April 2001 an den Stand der Technik angepasst werden. Das generelle Projekt hiefür lag im Juli 1995 vor. Es wies eine reduzierte Höchstbelastung von nunmehr EW aus. Im Einzelnen waren Maßnahmen zur Nitrifikation (Oxidation von Stickstoffverbindungen) und Phosphat Elimination, zur Sicherung einer stabilen Betriebsführung sowie eine Erneuerung der Gebläsestation vorgesehen.
14 Kläranlage 8 Der zweite Anpassungsschritt der Abbau der im Abwasser vorhandenen Stickstoffverbindungen sollte infolge der sehr hohen Investitionskosten erst dann erfolgen, wenn wesentliche Entscheidungen über weitere Betriebsansiedlungen sowie Prognosen über die künftige Bevölkerungsentwicklung getroffen worden waren. Die im Detailprojekt vom Juli 1995 enthaltenen Maßnahmen wurden in den Jahren 1997 bis 1999 zu Gesamtkosten von 67,9 Mill S umgesetzt. Wasserrecht Die Kläranlage war im Oktober 1999 noch nicht zur Stickstoffentfernung (Denitrifikation) geeignet. Trotz des erwähnten gesetzlichen Stichtags 13. April 2001 für die Erfüllung dieser Anforderung waren die entsprechenden Planungsarbeiten nicht abgeschlossen. Der Geschäftsführer begründete dies mit in naher Zukunft bevorstehenden Entscheidungen über große Bauvorhaben (Koralmbahn, Güterterminal der ÖBB) sowie über die Einrichtung weiterer Gewerbegebiete in einzelnen Mitgliedsgemeinden; das Ausmaß der zu erwartenden zusätzlichen Schmutzwasserfrachten wäre daher noch völlig offen. Der RH empfahl, um eine Fristerstreckung für die endgültige Anpassung der Kläranlage an den Stand der Technik bis 13. April 2006 anzusuchen, weil nur aufgrund gesicherter Planungsgrundlagen die zu erwartende Kläranlagenbelastung realistisch eingeschätzt werden kann. Sonstige Feststellungen 9 Sonstige Feststellungen und Empfehlungen des RH betrafen: (1) Die Eigenüberwachung der Verbandsanlagen wäre zu verbessern. Bei Grenzwertüberschreitungen sollten deren Ursachen festgestellt und im Betriebstagebuch festgehalten werden. (2) Der Einbau von Alarmeinrichtungen zum Schutz der Verbandsanlagen wäre in Erwägung zu ziehen. (3) Die Verbesserung der Feineinstellung der Steuerungsautomatik für die Sauerstoffzufuhr zu den Belebungsbecken würde zu einer wirtschaftlicheren Betriebsführung beitragen. (4) Die Umstellung des Alarmsystems für die Pumpwerke auf ein Betriebsfunksystem ließe neben Kosteneinsparungen auch eine deutlich verbesserte Betriebsführung und eine erhöhte Betriebssicherheit erwarten.
15 Abwasserverband Grazerfeld Schlussbemerkungen 10 Insgesamt bewertete der RH die Tätigkeit des Verbandes positiv. Das Ziel, die Mur und das Grundwasservorkommen im Grazerfeld rein zu halten, erachtete der RH durch den Ausbau der Kläranlage und die hohe Anschlussdichte (95 %) in den Mitgliedsgemeinden für weitgehend erreicht. Der RH hob zusammenfassend noch folgende Empfehlungen hervor: 9 (1) Für die endgültige Anpassung der Kläranlage an den Stand der Technik sollte um Fristerstreckung bis längstens April 2006 angesucht werden. (2) Die Entscheidungen über die Einstufung und Entlohnung der Bediensteten sollten ausschließlich in den Kompetenzbereich des Vorstandes fallen. (3) Die Satzung und die Geschäftsordnung des Verbandes wären zu überarbeiten. Wien, im Mai 2000 Der Präsident: Dr Franz Fiedler
16 Abkürzungsverzeichnis A-Z Abkürzungsverzeichnis A-Z Abs Absatz Abs Absatz B VG Bundes Verfassungsgesetz B VG Bundes Verfassungsgesetz EW Einwohnerwert (bisher EGW Einwohnergleichwert) EW Einwohnerwert (bisher EGW Einwohnergleichwert) IT Informationstechnik IT Informationstechnik Mill Mrd Million(en) Milliarde(n) Mill Mrd Million(en) Milliarde(n) rd RH rund Rechnungshof rd RH rund Rechnungshof S Schilling S Schilling zb zum Beispiel zb zum Beispiel Reihe STEIERMARK 2000/2 Reihe STEIERMARK 2000/2
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