Kaufvertragsrecht - Grundlagen -

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1 Kaufvertragsrecht - Grundlagen - Dieses Dokument wurde im Rahmen der Weiterbildung zum Handelsfachwirt von Peter Büche erstellt. Es darf nur vollständig (mit diesem Deckblatt) ausgedruckt oder anderweitig privat genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig. Es kann keinerlei Haftung für den Inhalt der Arbeit übernommen werden. Gerne darf auf die Homepage hingewiesen werden. Es ist jedoch nicht gestattet, dieses Dokument (auch ausschnittsweise) weiterzugeben, zu verbreiten oder zu veröffentlichen.

2 Recht des Kaufvertrags Einleitung natürliche Personen (alle Menschen) Personen (Rechtssubjekte) juristische Personen des Privatrechts des öffentlichen Rechts (GmbH, AG) (Körperschaften [Gemeinden], Anstalten [Rundfunk], Stiftungen) Anspruchsgrundlagen (BGB) - sind die Ansprüche aus einem geschlossenen Vertrag - sind Ansprüche, die bei Nichterfüllung der Vertragspflichten eingreifen - sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung Anspruchshäufung ist wenn mehrere Anspruchsgrundlagen nebeneinander bestehen (wichtig wegen unterschiedlicher Verjährung).

3 Grundsatz der Vertragsfreiheit Die Vetragsfreiheit besteht aus: Abschlußfreiheit: Jeder hat die freie Wahl, ob überhaupt und mit wem ein Vertrag abgeschlossen wird. Einschränkungen gibt es nur bei Monopol- oder marktbeherrschenden Unternehmen. Inhaltsfreiheit (über was): Einschränkungen sind beispielsweise dass keine Menschen verkauft werden dürfen oder Gesetzte, die den schwächeren Vertragspartner schützen, z. B. Arbeitsvertrag. Formfreiheit (Wie): Die Form ist meist frei wählbar, lediglich bei manche Verträge bedürfen der Schriftform.

4 Das Zustandekommen eines Vertrages Grundsatz Jeder Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zu stande. Ein Angebot liegt nur vor, wenn es an eine bestimmte Person gerichtet und so genau ist, dass der potentielle Vertragspartner nur mit Ja oder einem gleichbedeutenden Wort antworten kann. Elemente der Willenserklärung - Handlung als äußeres Verhalten - Handlungswille (nicht Reflexbewegung, Hypnose) - Erklärungsbewusstsein (Bewusstsein, überhaupt ein Rechtsgeschäft abzugeben) - Geschäftswillen (die auf einem bestimmten rechtsgeschäftlichen Erfolg gerichtete Absicht) Eine Willenserklärung gilt als zugegangen, wenn der Empfänger unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, von deren Inhalt Kenntnis zu erlangen. Widerruf Eine Willenserklärung wird nicht wirksam, wenn dem Empfänger vorher oder gleichzeitig mit der Willenserklärung den Widerruf erklärt wird. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs von Willenserklärung und Widerruf. Sonderfälle auf der Angebotsseite Angebote mit Freizeichnungsklausel, Waren im Schaufenster oder Regal, Preislisten, Kataloge und Zeitungsinserate sind nicht Angebote, sondern nur die Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben, weil die Aufforderung an unbestimmt viele Empfänger gerichtet ist. Der Verkäufer ist somit nicht verpflichtet, zu niedrig ausgezeichnetet Ware zu Verkaufen, da er das Angebot, das ihm vom Kunden gemacht wird, nicht annehmen muss. Sonderfälle auf der Annahmeseite Der Käufer nimmt das Angebot durch eine Tathandlung an, er sagt also nicht ausdrücklich ja, nimmt aber beispielsweise einen Gegenstand in Gebrauch oder Bezahlt ohne Worte den Kaufpreis. Schweigen gilt nur dann als Annahme, wenn beide Vertragspartner Vollkaufleute sind und bereits eine längerdauernde Geschäftsbeziehung besteht. Unbestellt zugesandte Waren Seit dem ist der Verbraucher nicht mehr verpflichtet, diese Waren aufzubewahren. Er muss die Ware nicht zurückgeben und nicht bezahlen, dies

5 kommt also einer Schenkung gleich. Ausnahmen sind Irrläufer (an andere Adressierte Pakete) oder trotz stornierter Bestellung zugesandte Ware. Fristen zur Angebotsannahme Bei Anwesenden (persönlich oder am Telefon) kann die Annahme eines Angebots nur sofort erfolgen. Beim Angebot unter Abwesenden (Fax, Brief, usw.) kann die Annahme so lange erfolgen, wie damit unter regelmäßigen Umständen zu rechnen ist. Angebotsannahme mit Änderungen Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder Veränderungen gilt als Ablehnung des ersten Angebots dar und ist zugleich ein neues Angebot. Auftragsbestätigung Die Annahme eines mündlichen oder schriftlichen Angebots kann auch durch eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgen. Eine Wiederholung des Inhalts ist nicht erforderlich. Kaufmännisches Bestätigungsschreiben Dieses Schreiben wiederholt aus Beweisgründen die wesentlichen Punkte eines bereits mündlich geschlossenen Vertrages. Schweigen Kaufleute oder geschäftsgewandte Nichtkaufleute auf ein Bestätigungsschreiben, so bedeutet dies Zustimmung. Beweis des Zugangs einer Sendung Einschreibesendungen sind nur bedingt geeignet, da sie oft gar nicht abgeholt werden. Besser geeignet ist die Zustellung durch einen Zeugen oder eine Postzustellungsurkunde oder Telex, die als unumstrittener Beweis gelten. Problematisch sind Faxe. Vorvertrag Ein Vorvertrag muss alle wesentlichen Bestandteile des Hauptvertrages enthalten. Er ist ein echter Vertrag, aus dem sich die erzwingbare Pflicht zum Abschluss des Hauptvertrags ergibt. Dem Verkäufer gelingt es oft, den Käufer bereits in einem Vorvertrag zu binden, weil dieser sich gar nicht bewusst ist, dass er die gleiche Bindung wie beim eigentlichen Vertrag eingeht.

6 Pflichten der Vertragspartner aus dem Kaufvertrag Grundsätze Durch den Kaufvertrag (=Verpflichtungsvertrag) entstehen immer zwei Erfüllungsverträge, die die Grundpflichten (Hauptpflichten) enthalten: Der Verkäufer wird verpflichtet, dem Käufer - die Sache zu übergeben und - das Eigentum an ihr zu verschaffen Der Käufer wird verpflichtet, dem Verkäufer - den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und - die gekaufte Sache abzunehmen (Nebenpflicht) Weitere Nebenpflichten können frei vereinbart werden, beispielsweise die ordnungsgemäße Verpackung der Ware durch den Verkäufer. Das BGB geht vom Grundsatz der Barzahlung aus, andere Zahlungsmittel müssen nicht angenommen werden. Die Trennung der Verpflichtung und der tatsächlichen Übereignung wird Abstraktionsprinzip genannt. Der vereinbarte Kaufpreis beinhaltet grundsätzlich die Mehrwertsteuer, außer bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern.

7 Nichtigkeit von Verträgen, Anfechtung von Willenserklärungen, Widerrufsrecht Im BGB gilt der Grundsatz "Verträge sind einzuhalten". Die Nichteinhaltung an in drei Fällen legitim sein: - Der Vertrag hat so gravierende Mängel, dass unverzichtbare Merkmale ganz fehlen. Dieser Vertrag ist von Anfang an nichtig und muss dazu nicht erst angefochten werden. - Bestimmte Elemente des Vertrags sind Mangelhaft. Der Vertrag kann modifiziert oder angefochten werden. - Verbraucher haben in bestimmten Fällen ein Widerrufs- und Rückgaberecht, wodurch ein Vertrag nachträglich rückgängig gemacht werden kann. Nichtigkeit von Verträgen Verstoß gegen zwingende Formvorschriften - Schriftform: Die Erklärung muss schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben sein (Abzahlungskauf, Miet- und Pachtverträge über ein Jahr) - Textform: wie Schriftform, jedoch ohne eigenhändige Unterschift (Briefkopf oder maschinelle Unterschrift) - notarielle Beurkundung: Die Gesamte Erklärung und die Richtigkeit der Unterschrift wird von einem Notar bezeugt (Geschäfte im Zusammenhang mit Grundstücken). Wird der Käufer im Grundbuch eingetragen, so wird ein nichtiger Vertrag "geheilt", ist also gültig) - öffentliche Beglaubigung: Der Notar liest den Vertrag nicht, er bestätigt nur, dass die Unterschriften tatsächlich von den betreffenden Personen stammen. Verstoß gegen die guten Sitten Sittenwidrig sind Handlungen, die eine wirtschaftliche Machtstellung ausnutzen, die die wirtschaftliche Freiheit eines Schuldners einschränken oder solche, die den Gläubiger benachteiligen. Wuchergeschäfte Sind beispielsweise Geschäfte, bei denen mehr als das 1,5-fache des normalen Zinssatzes verlangt wird. Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot Wenn sich nur der Abschluss gegen das Verbot wendet, bsp. Verkauf nach Ladenschluss, so kann durch Bußgeld das Ziel erreicht werden, der Vertrag ist deswegen nicht nichtig.

8 Wenn das gesamte Rechtsgeschäft gegen ein Verbot verstößt, bsp. Verkauf von Kokain, so ist der Vertrag nichtig. Scherzgeschäfte Bsp. "Ich gebe alles was mir gehört für ein Glas Bier" Scheingeschäfte Es wird mit dem Einverständnis des Empfängers eine Scheinerklärung abgegeben, um einen dritten zu täuschen. Verträge mit Geschäftsunfähigen Alle Willenserklärungen, die Kinder unter sieben Jahren abgeben, sind nichtig. Geht z. B. ein gekaufter Gegenstand verloren, so geht der Verkäufer leer aus. Anfechtung von Willenserklärungen Eine Anfechtung ist möglich wegen: - Irrtums - Drohung - arglistiger Täuschung Irrtum Ein Irrtum liegt vor, wenn Wille und Erklärung auseinanderfallen, wenn also der innere, geistige Akt der Bejahung und der damit verbunden Vorstellung von dem abweicht, was eine Person durch sprechen, schreiben usw. nach außen hin kundtut. Keine Möglichkeit zur Anfechtung besteht beim Motivirrtum, wenn jemand beispielsweise ein Geschenk für eine Hochzeit kauft, die nachher nicht statt findet. Nach 10 Jahren ist das Anfechtungsrecht beim Irrtum endgültig erloschen. Arglistige Täuschung Eine Täuschung liegt vor, wenn ein Irrtum durch vorsätzliches Vorspielen falscher oder durch Verschweigen wahrer Tatsachen trotz bestehender Aufklärungspflicht erregt oder aufrechterhalten wird. Es entstehen ggf. auch Schadenersatzansprüche. Nach einem Jahr nach Kenntnis ist das Anfechtungsrecht bei der arglistigen Täuschung erloschen, spätestens nach 10 Jahren. Drohung Nach einem Jahr nach aufhören der Zwangslage ist das Anfechtungsrecht bei der Drohung erloschen, spätestens nach 10 Jahren. Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen

9 Dem Verbraucher soll die Möglichkeit verschaffen werden, den Vertrag nachträglich wieder rückgängig zu machen. Diese Rechte bestehen nur, wenn in den einzelnen Verbraucherschutzvorschriften (Haustür-, Fernabsatz und Teilzahlungsgeschäfte) darauf verwiesen wird. Der Widerruf muss in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Es ist keine Begründung erforderlich. Das Widerrufsrecht kann bei bestimmten Geschäften durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Es ist dann nur die Rücksendung der Ware möglich, kein schriftlicher Widerruf. Es muss ausdrücklich im Katalog o. Ä. daraufhingewiesen sein. Widerrufsfrist: Sie beträgt zwei Wochen und beginnt erst mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung (Hervorhebung durch Fettdruck, etc.) über sein Widerrufserecht zur Verfügung gestellt bekommen hat. Belehrung: Sie muss in Textform erfolgen und muss folgende Angaben erhalten: den Hinweis auf das Widerrufsrecht Name und Anschrift des Widerrufsempfängers Beginn der Frist des Widerrufs den Hinweis, dass der Widerruf keiner Begründung bedarf den Hinweis, dass der Widerruf schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware zu erfolgen hat. Diese Belehrung ist von dem Verbraucher gesondert zu unterschreiben. Ist der Zeitpunkt des Beginns des Widerrufs strittig, hat der Unternehmer die ordnungsgemäß erfolgte Belehrung zu beweisen. Ggf. hat der Verbraucher eine Nutzungsentschädigung zu bezahlen.

10 Haftung des Verkäufers für Sachmängel (Wichtig!) Wann liegt ein Sachmangel vor? Der Käufer hat Ansprüche nur, wenn die Sache bereits bei Übergabe mangelhaft ist. Ein Mangel liegt vor, wenn die Sache nicht die vertraglich vereinbarte Eigenschaft hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder sich für die gewöhnliche Eignung nicht eignet und auch nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Ein Mangel liegt auch vor, wenn der Verkäufer eine andere Sache (Falschlieferung) oder eine zu geringe Menge (Zuweniglieferung) als vereinbart liefert. Die Haftung besteht in allen Fällen nicht nur für erhebliche, sondern auch für unerhebliche Mängel (Bagatellschäden). Es spielt auch keine Rolle, ob die Sache neu oder gebraucht ist. Unzutreffende Werbeaussagen Der Verkäufer haftet auch für eine öffentlich geäußerte Eigenschaft der Kaufsache, insbesondere Werbeaussagen. Die Haftung besteht auch für Werbeaussagen des Herstellers, wenn der Verkäufer diese kannte. Fehlerhafte Montageanleitung Der Verkäufer haftet für eine fehlerhafte Montageanleitung, wenn diese dazu führt, dass die Sache falsch zusammengebaut wird, nicht jedoch, wenn der Käufer die Sache trotzdem richtig zusammengebaut hat. Der Verkäufer haftet auch für durch ihn falsch zusamengebaute Sachen. Keine Haftung für unbegrenzte Haltbarkeit Der Verkäufer haftet nicht für: unsachgemäßem Gebrauch unbegrenzte Haltbarkeit natürlichen Verschleiß dem Käufer bei Vertragsabschluss bekannten Mängeln Die Rechte des Käufers bei mangelhafter Lieferung (Mängelansprüche) Nacherfüllung (BGB 449) Zuerst hat der Käufer nur ein Recht auf Nacherfüllung, das er selbst wählen kann: Nachbesserung: Beseitigung des Mangels Ersatzlieferung: Lieferung einer mangelfreien Sache

11 Eingeschränkt wird die freie Wahl nur bei Unzumutbarkeit, wie beispielsweise einem Lack-Kratzer in Auto, hier muss der Verkäufer kein neues Auto liefern, sondern nur Nachbessern. Bei gescheiterter Nacherfüllung (unmöglichkeit, unverhältnismäßiger Aufwand, Frist abgelaufen) hat der Käufer nach seiner Wahl Anspruch auf: Nacherfüllung Rücktritt vom Vertrag nicht möglich bei Bagatellschaden Minderung des Preise auch bei unerheblichen Mängelns Schadensersatz Ersatz vergeblicher Aufwendung Der Verkäufer hat sämtliche Kosten der Nacherfüllung zu tragen (Transportkosten, Materialkosten,..) Schadensersatz Wenn der Verkäufer eine Mangelhafte Sache verkauft und diesen Sachmangel auch zu vertreten hat (Untersuchungs- und Rügepflicht nicht beachtet / Stichproben). Ohne Verschulden muss der Verkäufer Schadenersatz leisten, wenn er eine Garantie übernomen hat. Der Schadensersatz umfasst die Mängel an der Kaufsache selbst sowie Schäden, die dadurch an anderen Sachen oder Personen eingetreten sind (Mangelfolgeschaden). Nacherfüllung und Schadenersatz kann der Käufer nicht verlangen. Nutzungsentschädigung Erhält der Käufer im Rahmen der Nacherfüllung Eine mangelfreie Sache oder tritt er vom Kaufvertrag zurück, so muss er die Mangelhafte Sache zurückgeben und dem Verkäufer Wertersatz für den Gebrauchsvorteil (Nutzungsentschädigung) zu leisten. Die Berechnung kann in Anlehnung an einen üblichen fiktiven Mietpreis erfolgen. Die Wertminderung, die an der Mmangelhaften Sache eingetreten ist, muss der Käufer dagegen nicht ersetzen. Beweislast Der Käufer muss beweisen, dass die Sache mangelhaft war. Dies gilt nur beim zweiseitigen Handelskauf oder bürgerlichen Kauf, nicht beim Verbrauchsgüterkauf. Verjährung der Mängelansprüche

12 Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren. Bei in Bauwerken verwendeten Sachen (Kabel, Armaturen,..) beträgt die Verjährung fünf Jahre. Der Verkäufer eines Bauwerks haftet auch fünf Jahre. Die Fristen gelten für neue und gebrauchte Sachen. Die Frist beginnt mit dem Gefahrenübergang, also der Lieferung der Kaufsache. Rügepflicht bei Kaufleuten Für Kaufleute gilt eine unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht. Für nichtkaufleute gilt nur die Verjährung. Garantie Die Garantie ist freiwillig, deshalb kann der Garatiegeber auch deren Umfang frei bestimmen. Verbrauchsgüterkauf Beim Verbrauchsgüterkauf kauft ein Verbraucher beim Unternehmer. Der Verbraucher hat besonere rechtliche Vorteile. Verträge mit Verbrauchern dürfen nicht zuderen Nachteil vom Gesetz abweichen. Beweislast Beim Verbrauchsgüterkauf wird vermutet, dass ein Mangel, der sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe der Sache zeigt, bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen. Rückgriff auf den Lieferanten Der Verkäufer hat den Mangel nicht zuvertreten, da er bereits bei der Herstellung des Produkts entstanden ist. Die Beweislast des Verkäufers gegenüber seinem Lieferanten ist gleich mit der des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe der Kaufsache an den Verbraucher, so wird vermutet, dass der Mangel bereits vorhanden war, als der Hersteller die Sache an den Verkäufer übergeben hat. Verjährungsfrist Die zweijährige Verjährungsfrist zwischen Lieferant und Verkäufer läuft frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer die Mängelansprüche des Verbrauchers erfüllt hat ab, spätestens jedoch fünf Jahre nach übergabe der Sache an den Verkäufer. Der Rückgriff des Verkäufers kann Einzelvertraglich oder in den AGB vollständig oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn der Lieferant dem Verkäufer einen gleichwertigen Ausgleich einräumt (günstigerer Preis,..).

13 Garantie Die Garantie muss einfach und verständlich abgefasst sein einen Hinweis auf die gesetzlichen Mängelansprüche enthalten alle wesentlichen Angaben, die zur Geltendmachung der Garantie nötig sind enthalten Name und Anschrift fes Garantiegebers nennen. Fehlt eine der Angaben, wird die Garantie trotzdem nicht unwirksam. Merke Beim Verbrauchsgüterkauf können die Verjährungsfristen nicht verkürzt werden, weder in den AGB noch einelvertraglich. Beim bürgerlichen Kauf oder beim Handelskauf kann die Gewährleistung verkürzt oder ausgeschlossen werden.

14 Lieferungs- und Zahlungsverzug Lieferungs- und sonstiger Leistungsverzug Um sich seine Ansprüche zu sichern, muss der Käufer den Verkäufer erst in Verzug setzen. Der Leistungsverzug hat drei Voraussetzungen: Fälligkeit der Warenschuld Mahnung Verschulden des Verkäufers Die Fälligkeit der Warenschuld wird durch vertragliche Bestimmungen geregelt. Grundsätzlich ist eine Mahnung nötig, um den Verzug herbeizuführen. Die Mahnung ist eine unbedingte Leistungsaufforderung, verbunden mit dem Hinweis, das das Ausbleiben der Leistung Folgen hat. Keine Mahnung ist erforderlich: bei Vereinbarungen von Kalendarisch bestimmbaren Lieferungsterminen bei Vereinbarungen von Fixgeschäften wenn der Verkäufer die Lieferung ersthaft und endgültig verweigert Verschulden des Verkäufers: Vorsatz liegt vor, wenn Vertragsbedingungen wider besseren Wissen oder Wollen akzeptiert oder formuliert werden. Bsp. man schließt als Käufer einen Kaufvertrag ab, obwohl man weiß, dass man nie das Geld haben wird, um den Kaufpreis zu bezahlen. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn man sich nicht mit der erforderlichen Sorgfalt verhält, bsp. wenn Ware nicht ordnungsgemäß verpackt wurde oder die Ware nicht rechtzeitig beim Vorlieferanten bestellt wurde. Der Kaufmann haftet auch für das Verschulden seiner Mitarbeiter. Ebenso haftet er für die rechtzeitige Belieferung von Vorlieferanten. Folge des Verzugs: Der Käufer hat folgende Rechte: Festhalten am Vertrag Ersatzanspruch für den eingetretenen Vertragsschaden Für die Geltendmachung weiterer Rechte, wie Rücktritt, ist immer das Setzen einer angemessenen Nachfrist erforderlich. Danach kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das Setzen einer Nachfrist kann mit der Mahnung verbunden werden. Es ist eine "Aufforderung zur Lieferung bis zum xx., sonst Rücktritt und Schadenersatz wegen Nichterfüllung".

15 Schadenersatz (bei abgelaufener Nachfrist): Verschulden des Verkäufers muss vorliegen Käufer kann entgangenen Gewinn verlangen ODER einen Deckungskauf vornehmen In der Praxis wird empfiehlt sich die Vereinbarung einer Vertragsstrafe, weil dadurch der Nachweis des entstandenen Schadens entfällt. Zahlungsverzug Voraussetzungen: Fälligkeit der Geldschuld Verschulden des Zahlungspflichtigen Mahnung oder ein anderer gesetzlicher oder vertraglicher Umstand Ist vertraglich nichts vereinbart, wird der Kaufpreis mit der Erbringung der Leistung fällig. Verzu tritt erst nach einer Mahnung ein. Beim kalendarisch bestimmten Zahlungstermin kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht rechtzeitig bezahlt. Dies gilt besonders bei Dauerschuldverhältnissen wie Miteverträgen oder Arbeitsverträgen. Eine Mahnung ist auch entbehrlich, wenn die Fälligkeit der Zahlung mit Ablauf einer festen Frist nach einem bestimmten Ereignis vereinbart wird (Bsp. 14 Tage nach Warenlieferung). Dies muss bereits im Kaufvertrag vereinbart worden sein, ein Rechnungsaufdruck reicht nicht (Æ Mahnung). Einer Mahnung bedarf es auch nicht, wenn der Käufer die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert. Der Käufer gerät spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Beim Verbrauchsgüterkauf gilt dies nur, wenn der Käufer auf diese Folge in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. Rechte beim Zahlungsverzug: Rücktritt vom Vertrag Festhalten am Vertrag Geltendmachung von Verzugsschaden (z. B. Verzugszinsen) Der Gläubiger kann Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Bundesbank verlangen, bei Kaufverträgen zwischen Unternehmen sogar 8% darüber. Einen Höheren Schaden kann der Gläubiger nur ersetzt verlangen, wenn er diesen nachweisen kann (Bsp. teurerer Bankkredit).

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