Zulassungsinformationen für ausländische Studienbewerber/innen
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- Reiner Keller
- vor 8 Jahren
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1 Zulassungsinformationen für ausländische Studienbewerber/innen Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Studium an der PH Weingarten. Falls Sie Lehramt studieren möchten, und es sich dabei um eine spezielle Art des Studiums handelt, raten wir Ihnen dringend, sich vor einer Bewerbung über Ihre späteren beruflichen Möglichkeiten in Ihrem Heimatland oder in Deutschland zu informieren. Sofern Sie sich noch nicht über die allgemeinen Voraussetzungen für den Hochschulzugang und das Studium in Deutschland informiert haben, fordern Sie bitte beim Deutschen Akademischen Austauschdienst, Kennedyallee 50, D Bonn die Broschüre Studium in Deutschland an. Auch die Internetseite des DAAD bietet umfassende Informationen. Informationen zu unseren Studiengängen und Fächerkombinationen können Sie im Internet abrufen unter BEWERBUNG NUR ÜBER UNI-ASSIST Die Pädagogische Hochschule Weingarten ist Mitglied bei uni-assist und lässt Bewerbungen für die Lehramts- und Bachelorstudiengänge durch UNI-ASSIST prüfen. Was ist uni-assist? uni-assist bedeutet "Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen" und diese prüft für die Pädagogische Hochschule Weingarten im Auftrag die ausländischen Bildungsnachweise. Wer bewirbt sich über uni-assist? Alle ausländischen Personen mit einem ausländischen Bildungsabschluss, die sich für einen der auf Seite 5 aufgelisteten Studiengänge bewerben möchten. Bildungsabschlüsse sind z. B. Abitur, Matura, A-Levels, High School Diploma, Baccalaureat, Atestat. Wohin richten Sie Ihre Bewerbung? Pädagogische Hochschule Weingarten c/o uni-assist e. V. Helmholtzstr. 2-9 D Berlin Wer muss sich nicht über uni-assist bewerben? Alle Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben. Sie erhalten die Bewerbungsunterlagen beim Studierendensekretariat der PH Weingarten bzw. die Unterlagen stehen zum Download bereit. Pädagogische Hochschule Weingarten Studierendensekretariat Kirchplatz 2 D Weingarten studentensekretariat@ph-weingarten.de Homepage:
2 2 Wann müssen Sie sich bei uni-assist bewerben? Bewerben Sie sich bitte für das Sommersemester spätestens bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juli. An den genannten Terminen müssen Ihre Unterlagen vollständig bei uni-assist eingegangen sein, sonst können sie erst für das folgende Semester berücksichtigt werden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Unterlagen schon 6 Wochen vor Bewerbungsschluss einzureichen, damit noch Zeit für Rückfragen bleibt. Wie müssen Sie sich bei uni-assist bewerben? Bitte nutzen Sie das Online-Portal von uni-assist. Nach Ihrer Registrierung bei uni-assist können Sie sich online bewerben. Was sind vollständige Bewerbungsunterlagen? 1. Der Zulassungsantrag, 2. Teilnahmebestätigung am Orientierungstest Lehramtsstudiengänge: Bachelorstudiengänge: 3 das Zeugnis, das Sie in Ihrem Heimatland zum Studium berechtigt (Hochschul- und Universitätszeugnisse in der Originalsprache des Herkunftslandes), 4. amtlich beglaubige Übersetzung dieser Zeugnisse in die deutsche oder englische Sprache, 5. beglaubigter Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Wie hoch ist das Bewerbungsentgelt? 1. Eine Bewerbung bei uni-assist für Bewerberinnen und Bewerber innerhalb und außerhalb der EU kostet 75,00 EUR für die erste Hochschule und 15,00 EUR für jede weitere uniassist Hochschule. Wie geht es nach der Bewerbung weiter? 1. Wenn Sie die formalen Anforderungen an eine Bewerbung erfüllen, leitet uni-assist Ihre Unterlagen an uns weiter. Sie bekommen dann von der PH Weingarten einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid mit weiteren Informationen. 2. Wenn Sie die formalen Anforderungen nicht erfüllen, werden Sie von uni-assist entsprechend informiert. Ihre Unterlagen können leider nicht zurück geschickt werden. Sie müssen sich für den nächsten Termin mit neuen Unterlagen erneut bewerben. 3. Wenn Sie von uns zwar zugelassen werden, aber nicht zur Immatrikulation (Einschreibung) kommen, werden Ihre Unterlagen ein Jahr lang aufbewahrt und dann vernichtet. Wir können Ihre Unterlagen leider nicht an Sie zurück schicken. 4. Uni-assist speichert Ihre Daten für vier Jahre. Sie werden in dieser Zeit nur uni-assist selbst und den von Ihnen gewählten Hochschulen zur Verfügung gestellt. Danach werden die Daten vernichtet.
3 3 Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse Sie müssen vor Aufnahme Ihres Studiums an der PH Weingarten nachweisen, dass Sie für das Studium ausreichende Deutschkenntnisse besitzen. Den Nachweis erbringen u. a. - Studienbewerber, die die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH- Prüfung) mit mindestens dem Gesamtergebnis DSH-2 bestanden haben. - Studienbewerber, die den "Test Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber" (TEST-DAF) mit mindestens Niveau 4 in allen Teilbereichen abgelegt haben. - Studienbewerber, die den Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs abgelegt haben. - Inhaber des "Deutschen Sprachdiploms (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II); - Inhaber eines Zeugnisses über das bestandene Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS). Das GDS löst zum die Oberstufenprüfungen des Goethe-Institutes - Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) ab. Standard für vereidigte Übersetzungen: - Bei Übersetzungen aus dem Inland muss es sich um einen vereidigten bzw. beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer handeln. Übersetzungsbüros werden nicht akzeptiert. Das Siegel des Übersetzers muss die Inschrift enthalten "öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer" oder eine ähnliche Inschrift gleichen Inhalts. Aus dem Siegel muss außerdem ersichtlich sein, für welche Sprache der Übersetzer gerichtlich zugelassen wurde. - Zeugnisübersetzungen müssen vom Original gefertigt worden sein. Dies muss in der Beglaubigung des Übersetzers vermerkt sein. Außerdem muss angegeben sein, aus welcher Sprache die Übersetzung vorgenommen wurde. - Bei Zeugnisübersetzungen aus dem Ausland genügt eine landesübliche Übersetzung, die von einem vereidigten bzw. beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer erstellt wurde oder eine landesübliche Äquivalenz. Liegt keine landesübliche Übersetzung vor, kann alternativ eine Legalisierung durch die Deutsche Botschaft oder durch die Apostille vorgelegt werden. Hinweise zu Beglaubigungen: - Amtliche Beglaubigungen sind Beglaubigungen einer öffentlichen Dienststelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind in der Bundesrepublik Deutschland z. B. Notare oder Stadt- und Gemeindeverwaltungen bzw. außerhalb der Bundesrepublik Deutschland deutsche Botschaften oder Konsulate. Nicht akzeptiert werden Übersetzerbeglaubigungen. - Der Beglaubigungsvermerk von Behörden in der Bundesrepublik Deutschland lautet grundsätzlich wie folgt: "Die Übereinstimmung der vorstehenden/umstehenden Kopie mit dem Original wird hiermit amtlich beglaubigt." - Der Beglaubigungsvermerk muss von der Behörde mit Datum, Unterschrift und Dienstsiegel versehen sein. - Besteht die Kopie / Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen sein, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Es kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Dabei ist zu überprüfen, ob der Name des Zeugnisinhabers auf jeder Seite des Originals steht. Falls nicht, muss der Name in den jeweiligen Beglaubigungsvermerk aufgenommen werden. Bei einer notariellen Beglaubigung (mit Schnur und Siegelmarke) genügt der Beglaubigungsvermerk auf nur einer Seite der Kopie bzw. Abschrift.
4 4 Lehramt an Grundschulen Die Ausbildung gliedert sich in das Studium und den daran anschließenden Vorbereitungsdienst, dem Referendariat. Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester (einschl. Praxissemester und Prüfungszeit) Studienumfang Der Studienumfang beträgt 240 Leistungspunkte, wobei 1 Leistungspunkt 30 Arbeitsstunden entspricht. Studieninhalte 1. Erziehungswissenschaft unter besonderer Berücksichtigung des Anfangsunterrichts 2. Pädagogische Psychologie 3. theologische, philosophische, soziologische und politikwissenschaftliche Grundfragen der Bildung 4. Grundlagen des Sprechens und interdisziplinäres Projekt 5. Studium von 4 Kompetenzbereichen 6. Schulpraktische Ausbildung Es sind 4 Kompetenzbereiche zu studieren. Verpflichtend zu wählen sind die Kompetenzbereiche Deutsch einschließlich Deutsch als Zweitsprache und Mathematik. Einer davon wird vertieft studiert. Zusätzlich sind zwei weitere Kompetenzbereiche zu wählen, von denen einer einem zugeordneten vertieft wird. Die beiden vertieft studierten Fächer einschließlich der zugehörigen Kompetenzbereiche sind Hauptfächer. Kompetenzbereiche und zugeordnete Vertiefungsfächer (Hauptfächer) sind: 8 Kompetenzbereich 8 Vertiefungsfächer (Hauptfächer) 309 Deutsch einschließlich Deutsch als Zweitsprache 067 Deutsch 310 Mathematik 105 Mathematik 302 Naturwissenschaften und Technik Sozialwissenschaften Biologie Chemie Physik Technik Geografie Geschichte Politikwissenschaft Wirtschaft
5 304 Fremdsprachen 008 Englisch 305 Kunst und Musik Sport und Gesundheit Evangelische Theologie/Religionspädagogik 311 Katholische Theologie/Religionspädagogik Islamische Religionspädagogik - Kunst Musik Alltagskultur und Gesundheit Sport 053 ev. Theologie/Religionspädagogik 086 kath. Theologie/Religionspädagogik 5 Bitte beachten Sie: Informatik kann nicht als /Hauptfach gewählt werden. Die Fächer ev. Theologie/Religionspädagogik oder kath. Theologie/Religionspädagogik kann nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört Im Lehramt an Grundschulen erhalten Sie nur dann eine Lehrbefähigung, wenn Sie Theologie als studieren. Bei Wahl der Vertiefungsfächer Kunst, Musik und Sport ist eine Aufnahmeprüfung zwingend erforderlich. Sie bewerben sich mit einer 3-Fächer-Kombination: 1. Fach: Deutsch oder Mathematik (Hauptfach) 2. Fach: vertieftes Fach aus einem Kompetenzbereich (Hauptfach) 3. Fach: nicht vertiefter Kompetenzbereich Beispiel: Pflichtberei ch Deutsch 20 CP Mathematik 20 CP Wahl I: 2 Kompetenzbereiche Naturwissensch./ Technik Fremdsprachen Sozialwissenschaften Sport/ Gesundheit ästhet.- musikalische Bildung Religion Wahl II: 2 Vertiefungsfächer Mathematik Sport für die Bewerbung Mathematik Sport Religion ohne Vertiefung Alle gesetzten und gewählten Fächer werden von Anfang an studiert! CP = Creditpoints = Leistungspunkte
6 Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen Die Ausbildung gliedert sich in das Studium und den sich anschließenden Vorbereitungsdienst, dem Referendariat. 6 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester (einschl. Praxissemester und Prüfungszeit) Studienumfang Der Studienumfang beträgt 240 Leistungspunkte, wobei 1 Leistungspunkt 30 Arbeitsstunden entspricht. Studieninhalte 1. Erziehungswissenschaft 2. Pädagogische Psychologie 3. theologische, philosophische, soziologische und politikwissenschaftliche Grundfragen der Bildung. 4. Grundlagen des Sprechens 5. Studium von 1 Hauptfach und 2 Nebenfächern 6. Schulpraktische Ausbildung Sie studieren 1 Haupt- und 2 Nebenfächer, die aus nachstehendem Fächerangebot gewählt werden können. 8 Studienfächer 005 Alltagskultur und Gesundheit 026 Biologie 036 Chemie 067 Deutsch 008 Englisch 680 Ethik 050 Geographie 068 Geschichte 077 Informatik 091 Kunst 105 Mathematik 113 Musik 128 Physik 129 Politikwissenschaft 098 Sport 176 Technik 053 Theologie/Religionspädagogik, evangelisch 086 Theologie/Religionspädagogik, katholisch 186 Wirtschaft
7 Bitte beachten Sie: 7 Mindestens 1 Fach muss Deutsch, Mathematik, Englisch, Physik, Chemie, Technik oder Wirtschaft sein. Wirtschaftslehre und Politikwissenschaft können nicht als Hauptfach gewählt werden. Die Fächer ev. Theologie/Religionspädagogik oder kath. Theologie/Religionspädagogik kann nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört Bei Wahl der Fächer Kunst, Musik und Sport ist eine Aufnahmeprüfung zwingend erforderlich. Bachelor Bewegung & Ernährung Der Studiengang Bewegung und Ernährung umfasst 6 Semester und schließt mit einem Bachelor of Arts (BA) ab. Bachelorstudiengang Elementarbildung: Der Studiengang Elementarbildung umfasst 6 Semester und schließt mit einem Bachelor of Arts (BA) ab. Bachelorstudiengang Medien- und Bildungsmanagement: Der Studiengang Medien- und Bildungsmanagement umfasst 6 Semester und schließt mit einem Bachelor of Arts (BA) ab. Bachelorstudiengang Lernförderung Der Studiengang Lernförderung umfasst 7 Semester (inkl. Praxissemester) und schließt mit einem Bachelor of Arts (BA) ab. Bachelorstudiengang Logopädie Der Studiengang Logopädie umfasst 4 Semester und schließt mit einem Bachelor of Arts (BA) ab. Bachelorstudiengang Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Bildung Der Studiengang Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Bildung umfasst 6 Semester und schließt mit einem Bachelor of Arts (BA) ab. Bachelorstudiengang Umweltbildung Der Studiengang Umweltbildung umfasst 7 Semester und schließt mit einem Bachelor of Arts (BA) ab.
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