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1 Vortrag Thema: Leistungen der Pflegeversicherung Referentin: Gerlinde Romer AOK Ulm-Biberach Stand

2 Soziale Pflegeversicherung... das Risiko, pflegebedürftig zu werden, kann jeden treffen... Einführung der Pflegeversicherung verpflichtend im Jahr 1995 für alle Menschen in Deutschland Über zwei Mio. Leistungsempfänger 2

3 Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen 3

4 Ziel des Gesetzes Situation des Pflegebedürftigen verbessern; selbstbestimmtes Leben Pflege zu Hause, in der Familie fördern Unterstützung durch Pflegeberatung Qualität der Pflege soll verbessert werden 4

5 Leistungsvoraussetzungen Antragstellung (rechtzeitig) Nur der Pflegebedürftige oder ein Bevollmächtigter kann einen Antrag stellen Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Versicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung Erfüllung der Vorversicherungszeit von mindestens 2 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlich, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. 5

6 Begutachtungsverfahren Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest? MDK bei einer Begutachtung in häuslicher Umgebung Ausnahme: Vollstationäre Pflege und Hospiz-Aufnahme Wie kann ich mich auf den Besuch vom MDK vorbereiten? Es empfiehlt sich, dass Sie als Angehöriger bei der Begutachtung anwesend sind. Unterlagen bereit halten zum Thema -Vorerkrankungen -Klinikaufenthalte und med. Rehabilitation -Heil- und Hilfsmittel -Häusliche Krankenpflege -Behandelnde Ärzte (Facharztberichte) -Vollmacht/Betreuung u. ä. -Darstellung gegenüber dem MDK wie bereits Unterstützt erfolgt 6

7 Hilfebedarf Verrichtungen des täglichen Lebens Körperpflege Beweglichkeit/ Ernähung Hauswirtschaft- Mobilität liche Versorgung Waschen Aufstehen und Mundgerechte Einkaufen Duschen Zu- Bett-Gehen Zubereitung Kochen Baden An- und oder Aufnahme Reinigen der Zahnpflege Auskleiden der Nahrung Wohnung Kämmen Gehen, Stehen Wechseln und Rasieren Treppensteigen Waschen der Darm- und Betreten der Wäsche und Blasenent- Wohnung Kleidung leerung Beheizen 7

8 Zeitkorridore (Beispiele) Körperpflege Ganzkörperwäsche Duschen Zahnpflege Minuten Minuten 5 Minuten Ernährung Mundgerechte Zubereitung Nahrungsaufnahme 3 6 Minuten Minuten Mobilität Ankleiden Entkleiden 8 10 Minuten 4 6 Minuten Berücksichtigte Zeitwerte können dem MDK-Gutachten entnommen werden. 8 Der Antragsteller hat ein Recht darauf, dass mit dem Bescheid das Gutachten übermittelt wird

9 Stufen der Pflegebedürftigkeit Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Hilfebedarf aus dem Bereich Körperpflege, Mobilität, Ernährung mehr als 45 Minuten täglich mindestens 2 Stunden täglich mindestens 4 Stunden täglich und nächtlicher Pflegebedarf Hilfebedarf aus dem Bereich hauswirtschaftl. Versorgung mehrmals pro Woche, durchschnittlich 45 Minuten täglich mehrmals pro Woche, durchschnittlich 1 Stunde täglich mehrmals pro Woche, durchschnittlich 1 Stunde täglich GESAMT mindestens mindestens mindestens 1,5 Stunden 3 Stunden 5 Stunden 9

10 Pflegeleistungen Pflegegeld: Pflege wird von Privatpersonen erbracht Pflegesachleistung: Pflegeleistungen werden von einem anerkannten Pflegedienst erbracht Kombinationsleistung: Pflege wird teilweise vom Pflegedienst erbracht und teilweise von Privatpersonen Teilstationäre Pflege/Tagespflege und Nachtpflege: Pflege wird tagsüber in einer anerkannten Pflegeeinrichtung erbracht Vollstationäre Pflege: Wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist, besteht ein Anspruch auf vollstationäre Pflege in einem zugelassenen Pflegeheim Vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe Kosten in Höhe von 10 % des Heimentgelts max. 256 Euro monatlich werden übernommen 10

11 Leistungshöhe Pflegestufen Pflegegeld Pflegesachleistung Tagespflege Vollstationäre Pflege Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe

12 Besonderheit bei Tagespflege Es besteht die Möglichkeit, dass Sie den Gesamtanspruch aus Leistungen um das 1, 5 fache erhöhen, wenn Sie Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen. Kombinationsbeispiele: TAGESPFLEGE SACHLEISTUNG PFLEGEGELD Höchst- Höchst- Höchst- Stufe Betrag Anteil Betrag Anteil Betrag % anspruch anspruch anspruch I % % I % % I % % I % % 235 II % % % 440 II % % %

13 Kosten einer Pflege Ambulante Pflege durch den Pflegedienst (Vergütung für eine Fachkraft) Große Toilette 23,66 Kleine Toilette 15,79 Transfer/An-/Auskleiden 8,54 Hilfe beim Ausscheiden 10,50 Mobilisation, Spezielles Lagern 5,25 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 5,25 Waschen, Bügeln, Putzen, Einkaufen 6,95 pro angefangene ¼ Stunde Wegepauschale 3,40 je Hausbesuch Sonn- und Feiertagszuschläge 2,21 je Hausbesuch Zu erbringende Leistungen werden in einem individuellen Pflegevertrag mit dem Pflegedienst festgelegt Zukünftig gibt es auch die Möglichkeit Zeitvolumen in Anspruch zu nehmen 13

14 Weitere Leistungen Verhinderungspflege: 1550 für längstens 4 Wochen im Kalenderjahr Kurzzeitpflege: 1550 für längstens 4 Wochen im Kalenderjahr Pflegehilfsmittel 31 pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Hilfen, wie z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Krankenunterlagen etc. Wohnumfeld für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (z. B. Badumbau) bis zu pro Maßnahme Leistungen zur sozialen Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen Sicherung Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung für Unfälle in Zusammenhang mit der Pflegetätigkeit Pflegekurse Übernahme der Kursgebühren bei Pflegekursen und individuelle Pflegeschulung in häuslicher Umgebung 14

15 Zusätzliche Betreuungsleistungen Berechtigter Personen: Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen deren Alltagskompetenz erheblich oder in höherem Maße eingeschränkt ist. Feststellung trifft der Medizinische Dienst Höhe: Grundbetrag 100 monatlich wenn die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist Erhöhter Betrag 200 monatlich wenn die Alltagskompetenz in höherem Maße eingeschränkt ist Auch bei Pflegestufe 0 möglich Zweckgebundener Betrag für Betreuungsleistungen 15

16 Feststellungsverfahren Für die Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer erheblich oder in hohem Maße eingeschränkt ist, sind folgende Schädigungen und Fähigkeitsstörungen maßgebend. 1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz) 2. Verkennen oder Verursachen gefährlicher Situationen 3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährlichen Substanzen 4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation 16

17 Feststellungsverfahren 5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten 6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen 7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung 8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben 17

18 Feststellungsverfahren 9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren 11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen 12. Ausgeprägtes labiles und unkontrolliert emotionales Verhalten 13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression 18

19 Welche Leistungen werden übernommen? Zweckgebundener Betrag für folgende qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen: Tages- und Kurzzeitpflege der zugelassenen Pflegedienste, sofern es sich um besondere Angebote der Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaft-lichen Versorgung handelt oder der nach Landesrecht anerkannten niederschwelligen Betreuungsangebote, die gefördert oder förderungsfähig sind 19

20 Besonderheiten Kostenerstattungsverfahren Nicht verbrauchter Betrag kann in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden 20

21 Neuerungen für Demenzerkrankte ab Leistungen für Personen in der Pflegestufe 0 deren Alltagskompetenz eingeschränkt ist: Neben den bereits gewährten Betreuungsleistungen besteht noch ein Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 120 Euro oder Pflegesachleistung In Höhe von bis zu 225 Euro. Es besteht auch ein Anspruch auf Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel Leistungen für Personen der Pflegestufe 1 und 2 deren Alltagskompetenz eingeschränkt ist: Pflegebedürftige in Pflegestufe I bekommen künftig 305 Euro Pflegegeld (bisher 235 Euro) oder Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro (bisher 450 Euro). In der Pflegestufe II werden künftig ein Pflegegeld von 525 Euro (bisher 445 Euro) oder Pflegesachleistungen bis zu 1250 Euro (bisher 1100 Euro) gezahlt. 21

22 Ersatzpflege - Verhinderungspflege Wartezeit: 6 Monate Pflegesachleistung wird parallel zur Verhinderungspflege gezahlt Pflegegeldanspruch reduziert sich auf 50 % des zuvor gezahlten Pflegegeldes. Für den 1. Tag der Verhinderungspflege und den letzten Tag wird Pflegegeld in voller Höhe gezahlt Bei verwandten und verschwägerten Personen werden nur tatsächlich entstandene Kosten erstattet. Höchstanspruch pro Kalenderjahr ist 1550 für vier Wochen 22

23 Verhinderungspflege Besonderheiten: Stundenweise Verhinderungspflege ist möglich Bei nicht verwandten Personen ist eine Kostenerstattung möglich ( Sätze für die Haushaltshilfe werden angesetzt) Während des Urlaubs der Pflegeperson werden die Rentenversicherungsbeiträge weitergezahlt 23

24 Ersatzpflege- Kurzzeitpflege Voraussetzungen: Weder häusliche noch teilstationäre Pflege ist möglich Keine Wartezeit erforderlich Im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung Für Zeiten der Krankheit, des Urlaubs oder einer sonstigen Verhinderung der Pflegeperson Höchstanspruch: 1550 pro Kalenderjahr für den pflegerischen Aufwand 24

25 Rentenversicherungspflicht Voraussetzungen: Pflege eines Pflegebedürftigen Keine erwerbsmäßige Pflege Pflege in häuslicher Umgebung Keine Beschäftigung von mehr als 30 Stunden pro Woche neben der Pflegetätigkeit Keine Rente wegen Alters Pflegetätigkeit von mindestens 14 Stunden pro Woche je Pflegebedürftigen ( Ab werden mehrere Pflegetätigkeiten unter 14 Stunden addiert) 25

26 Rentenversicherung Pflegestufe Stunden Entgelt/Euro Beitrag/Euro Beitragssatz 18,9 % I ,67 135,82 II ,22 181,10 II ,33 271,66 Ab III ,00 203,74 III ,00 305,62 III ,00 407,48 26

27 Einführung einer Pflegezeit Berufstätige Angehörige werden auf Antrag vorübergehend für die Pflege vom Arbeitgeber freigestellt Gesetz über Pflegezeit Sechs Monate unbezahlte Freistellung zur Pflege von nahen Angehörigen (sog. "Pflegezeit" - in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten) Kurzfristiger unbezahlter Freistellungsanspruch von bis zu 10 Tagen bei akut auftretender Pflegesituation PV zahlt Zuschüsse zum KV- und Pflegeversicherungsbeitrag und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung 27

28 Pflegeberatung Ausführliche Beratung durch die Pflegekassen muss bereits schon bei der Erstantragstellung erfolgen mit dem Hinweis zur qualifizierten Pflegeberatung Anspruch besteht schon bei der Erstantragstellung Individualanspruch auf Pflegeberatung Individuelles Beratungs-, Unterstützungs- und Begleitangebot durch Pflegekassen Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten und zur Auswahl der Hilfsangebote Koordinierung aller in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote Bereitstellung und Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote 28

29 Weitere Änderungen mit Einführung des PNG Einführung von einem Strafzoll bei verspäteter Leistungsbewilligung: Die Frist beträgt 5 Wochen nach Eingang des Antrags bzw. verkürzte Bewilligungsfristen von 1 Woche (z. B. bei KZP oder wenn eine Pflegezeit beantragt wird) Strafzahlung bei verspäteter Leistungsbewilligung -70 Euro pro angefangener Woche -Dies gilt nicht, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat - Es ist kein extra Antrag notwendig 29

30 Weitere Änderungen mit Einführung des PNG Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich, wenn sie in ambulant betreuten Wohngruppen in gemeinsamen Wohnungen mit häuslicher pflegerischer Versorgung leben. sie Pflegegeld oder Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung beziehen in der ambulant betreuten Wohngruppe eine Pflegefachkraft tätig ist für die Organisation/Verwaltung/Pflege. Gemeinschaftliches Wohnen von regelmäßig mindestens 3 Personen Maßgebend sind die heimrechtlichen Vorschriften 30

31 Antragsverfahren Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung immer bei der jeweiligen Krankenkasse/Pflegekasse des Pflegebedürftigen stellen Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen AOK-KundenCentern und des CompetenceCenters Pflege sehr gerne zur Verfügung 31

32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 32

Referentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich Hilfe zur Pflege Seit 01.01.2004 Pflegeberatung beim Kreis Lippe Seit 01.07.2010 tätig im Pflegestützpunkt

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