Musterrede/-vortrag zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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1 Musterrede/-vortrag zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Stand: 15. September 2007 Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX), dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurde ein grundlegender Wechsel in der Behindertenpolitik vollzogen. Modernes und bürgernahes Recht für behinderte Menschen wurde geschaffen. In dessen Mittelpunkt steht der Mensch mit Behinderungen- nicht mehr als Objekt der Fürsorge, sondern als selbstbestimmte Person mit individuellem Anspruch auf Rehabilitation und Teilhabe. Behinderte Menschen haben wie alle anderen ein Recht darauf, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und dazu die erforderlichen Teilhabeleistungen zur Verfügung zu haben. Behindertenpolitik wird nicht über ihre Köpfe hinweg gemacht, vielmehr werden sie als Experten in eigener Sache frühzeitig einbezogen. Mit dem SGB IX wurde der Grundstein für ein bürgernahes Rehabilitations- und Teilhaberecht gelegt. Seine Regelungen fordern einen unbürokratischen und schnellen Zugang zu den notwendigen Leistungen und eine individuell abgestimmte Leistungserbringung. Für den behinderten Menschen sollen letztlich die "Hilfen aus einer Hand" bewilligt werden können. Diesem Ziel dienen beispielsweise die gemeinsamen Servicestellen der - 2 -

2 - 2 - Rehabilitationsträger, die Verpflichtung zur Kooperation der Rehabilitationsträger und zur Koordination der Leistungen sowie die Stärkung des Grundsatzes ambulant vor stationär Besonders deutlicher Ausdruck dieses Paradigmenwechsels ist das Persönliche Budget. Die mit dem SGB IX eingeführte Leistungsform des Persönlichen Budgets ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer bedarfsorientierten und personenzentrierten Sicherung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Mit dieser neuen Leistungsform können behinderte Menschen auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die Leistungen selbst zu beschaffen. Die behinderten Menschen können dann als Experten in eigener Sache den Einkauf von Leistungen eigenverantwortlich, selbstständig und selbstbestimmt regeln. Deshalb erhielten die Rehabilitationsträger bereits mit Inkrafttreten des SGB IX am 1. Juli 2001 die Möglichkeit, Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe durch Persönliche Budgets auszuführen. Das klassische Leistungsdreieck zwischen Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsempfänger wird damit aufgelöst. Der behinderte Mensch wird zum Käufer, Kunden oder Arbeitgeber, dessen Wünsche Auswirkungen auf die Leistungslandschaft haben. Die Budgetnehmer erhalten so insbesondere größere Wahlmöglichkeiten unter den Anbietern sowie größere Mitspracherechte bezüglich des Zeitpunkts und der Art der Leistungen. Sie sind weniger abhängig und können ihren Tagesablauf selbst bestimmen eine wesentliche Voraussetzung für selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es ist damit zu rechnen, dass sich durch verstärkte Nachfrage nach Persönlichen Budgets auch die Angebotsstrukturen vor Ort in den Kommunen und Landkreisen entsprechend verändern werden. In Regionen, in denen sich Persönliche Budgets als bedeutende Leistungsform durchgesetzt haben - insbesondere in Rheinland-Pfalz -, wird dies schon erkennbar

3 - 3 - Mit dem Gesetzgebungsvorhaben zum SGB XII hat der Gesetzgeber die Regelungen zum Persönlichen Budget fortentwickelt. Insbesondere hat der Gesetzgeber das Verwaltungsverfahren präzisiert. Bei entsprechendem Bedarf können mehrere Teilleistungen verschiedener Leistungsträger zu einem Persönlichen Budget als Komplexleistung zusammengeführt werden. Auch können in trägerübergreifende Persönliche Budgets nun neben Leistungen zur Teilhabe insbesondere auch Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Hilfe zur Pflege der Sozialhilfeträger einbezogen werden. Das hierzu in der Budgetverordnung geregelte Verfahren der Leistungserbringung zielt darauf ab, dass die Budgetnehmer mit den Sozialleistungsträgern "auf gleicher Augenhöhe" ihre jeweiligen Leistungsziele individuell vereinbaren. Dieser Ansatz hilft, die bisher eher angebotsorientierten und einrichtungsbezogenen Hilfen zu bedarfsorientierten und personenzentrierten Hilfen weiterzuentwickeln. Die Leistungsform des Persönlichen Budgets steht allen behinderten Menschen offen, und zwar unabhängig von der Art und grundsätzlich auch der Schwere der Behinderung - und unabhängig von der Art der benötigten Leistungen. Es kann allein, aber auch neben stationären und ambulanten Sachleistungen bewilligt werden. Das Vorliegen von formaler Geschäftsfähigkeit im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ( 104 BGB) ist nicht Voraussetzung für die Beantragung eines Persönlichen Budgets. Es reicht vielmehr aus, dass der Wille deutlich wird, ein Persönliches Budget in Anspruch nehmen zu wollen. Und selbstverständlich wird niemand gezwungen, ein Persönliches Budget in Anspruch zu nehmen. Leistungen in Form Persönlicher Budgets sind deshalb antragsabhängig. Wenn allerdings ein Antrag gestellt worden ist, dann ist er nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen. Niemand wird jedoch auf Dauer gebunden. Deshalb kann man sich auch später wieder gegen Leistungen in Form des Budgets entscheiden. Der häufig geäußerten Befürchtung, die Budgets könnten nicht ausreichen, um bedarfsgerechte Hilfe sicherzustellen; das Bedarfsdeckungsprinzip der Sozialhilfe sei in Gefahr, ist zu entgegnen, dass Persönliche Budgets so bemessen werden, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und dabei die erforderliche Beratung und - 4 -

4 - 4 - Unterstützung einbezogen wird. Dabei soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten. Durch die Soll-Vorschrift wird Flexibilität für den jeweiligen Leistungsfall gewonnen. So können in Einzelfällen, insbesondere zum Anschub - etwa beim Übergang von stationärer Unterbringung zu ambulanten Wohnformen -, höhere Kosten übernommen werden. Das Bedarfsdeckungsprinzip steht nach wie vor an oberster Stelle. Hierbei ist noch besonders heraus zu stellen, dass das Persönliche Budget auch Spielraum für die Finanzierung von Budgetberatung und unterstützung bietet. Bei der Bewilligung Persönlicher Budgets ist auch der Beratungs- und Unterstützungsbedarf der Antragsteller zu klären und zu berücksichtigen. Ist ein solcher gegeben und wird er nicht zum Beispiel durch Angehörige abgedeckt, können Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Bemessung der Budgets berücksichtigt werden. Soweit andere, den Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern zugängliche und zumutbare Beratungs- und Unterstützungsangebote nicht ausreichen, können und müssen erforderliche Aufwendungen daher grundsätzlich bei der Bemessung der Budgets berücksichtigt werden. Beim Persönlichen Budget handelt es sich nicht um eine deutsche Erfindung. Viele europäische Nachbarn sammeln schon seit Jahren positive Erfahrungen mit Persönlichen Budgets, etwa die Niederlande, Schweden und Großbritannien. Aber auch in Deutschland gab es schon entsprechende und erfolgreiche Modelle, etwa in Rheinland-Pfalz, Baden- Württemberg, Hamburg und Niedersachsen. Als erstes Bundesland in Deutschland hat Rheinland-Pfalz bereits 1998 in vier Modellregionen (Stadt und Landkreis Ludwigshafen, Stadt Koblenz und Landkreis Neuwied) bei der Eingliederungs-hilfe für behinderte Menschen Persön-liche Budgets unter dem Projektnamen Selbst bestimmen Hilfe nach Maß für Behinderte eingeführt; inzwischen gelten die einschlägigen Regelungen im ganzen Land. Auch im Rahmen des Hamburger Modellvorhabens wurden ausschließlich Eingliederungshilfeleistungen zur Erprobung Persönlicher Budgets für behinderte Menschen erbracht, und auch in Niedersachsen konzentrierte sich das Modellvorhaben zum Persönlichen Budget auf Eingliederungshilfeleistungen

5 - 5 - Zur Zeit wird das Persönliche Budget erprobt und wurde bis Juni 2007 vor allem in Modellregionen wissenschaftlich begleitet. Modellregionen sind: Bayern (München und Mittelfranken), Berlin (Friedrichshain/Kreuzberg), Hessen (Kreise Groß-Gerau und Marburg-Biedenkopf), Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf und Bielefeld), Rheinland-Pfalz (Trier-Saarburg, Stadt Trier, Bernkastel-Wittlich), Sachsen-Anhalt (Magdeburg mit umliegenden Landkreisen), Schleswig-Holstein (Kreise Segeberg und Schleswig-Flensburg) und Thüringen (Gera). Bis 2007 sind Persönliche Budgets eine Ermessensleistung - bundesweit, nicht nur in den Modellregionen. Ab 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch darauf, Leistungen zur Teilhabe in Form Persönlicher Budgets zu erhalten. Die wissenschaftliche Begleitforschung des Modellprojektes zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget wurde von der Universität Tübingen in Zusammenarbeit mit der Universität Dortmund und der Fachhochschule Reutlingen durchgeführt. Sie basierte insbesondere auf den dokumentierten Budgets in den zuvor genannten Modellregionen, aber darüber hinaus auch bei entsprechender Bereitschaft der Leistungsträger zur Bewilligung und Dokumentation von Persönlichen Budgets bundesweit. Nach den Endergebnissen der wissenschaftlichen Begleitforschung gab es in den Modellregionen 494 bewilligte und dokumentierte Persönliche - 6 -

6 - 6 - Budgets; davon waren 31 trägerübergreifend. In allen Regionen außerhalb der Modellprojekte gab es 353 bewilligte Persönliche Budgets; davon 13 trägerübergreifend. Nahezu alle Budgets (98 %) wurden in der Zuständigkeit der Sozialhilfeträger bewilligt. Insgesamt wurden somit 847 Persönliche Budgets im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung dokumentiert. Unter den 494 Budgetnehmern und Budgetnehmerinnen war das Geschlechtsverhältnis relativ ausgeglichen: 54 % der Personen waren männlich, 46 % weiblich. Die größte Gruppe unter den Budget-nehmern und Budgetnehmerinnen bilden Menschen mit einer vorrangig psychischen Erkrankung (42 %), gefolgt von Personen mit kognitiver Behinderung (31 %) sowie Personen mit einer Körperbehinderung (19 %). Eine Schwerbehinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts lag bei über zwei Dritteln der Budgetnehmer und Budgetnehmerinnen vor. Die meisten Budgetnehmer und Budgetnehmerinnen verfügten über eine abgeschlossene Schulausbildung; in den meisten Fällen handelte es sich dabei um einen Hauptschulabschluss (26 %), einen Förderschulabschluss (23 %) oder einen mittleren Bildungsabschluss (17 %). Nur wenige Budgetnehmer und Budgetnehmerinnen (10 %) haben Abitur oder die Fachhochschulreife. Einige Budgetnehmer und Budget-nehmerinnen waren noch in einer Schule oder besuchten einen Kindergarten. Die Mehrheit der Budgetnehmer und Budgetnehmerinnen (77 %) lebten zum Zeitpunkt der Budgetbewilligung in einer Privatwohnung, die meisten von ihnen allein, einige bei Angehörigen und nur wenige mit Partnern und Partnerinnen und/oder Kindern

7 % der Budgetnehmer und Budgetnehmerinnen nutzten das Persönliche Budget zum Auszug aus einer stationären Einrichtung bzw. zur Stabilisierung des ambulanten Wohnens, das bereits im Vorfeld der Beantragung eines Persönlichen Budgets als neue persönliche Wohnform gewählt wurde. Die Beschäftigungssituation ist zum einen gekennzeichnet durch eine relativ hohe Anzahl an Budgetnehmer und Budgetnehmerinnen, die ohne Beschäftigung oder arbeitslos im Sinne des SGB III sind (29 %). Zum anderen arbeitete ein Großteil der Budgetnehmer und Budgetnehmerinnen in einer Werkstatt für behinderte Menschen (28 %). Unter den Werkstattbeschäftigten dominieren Budgetnehmer und Budgetnehmerinnen mit kognitiven Behinderungen. Die Bearbeitungsdauer der Anträge (d.h. Dauer vom Tag der Antragstellung bis zum Abschluss einer Zielvereinbarung) betrug durchschnittlich etwa 3 Monate. Im Zeitverlauf nahm die Bearbeitungsdauer kontinuierlich ab. Die Anträge, die in den Modellregionen vor 2005 oder im 1. Halbjahr 2005 gestellt wurden, erforderten im Schnitt mehr als die doppelte Bearbeitungszeit als Anträge, die im 2. Halbjahr 2006 bearbeitet wurden. Die Mehrheit der bewilligten Budgets (66 %) bezog sich auf nur eine Leistungsart (z.b. ambulante Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege usw.). 24 % der Budgets setzten sich aus zwei verschiedenen Leistungen und 10 % aus drei oder mehr Leistungen zusammen. Dabei handelte es sich überwiegend um Leistungen in der Zuständigkeit von Sozialhilfeträgern wie ambulante Eingliederungshilfe im häuslichen Bereich oder Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Bei den trägerübergreifenden Persönlichen Budgets überwog eine Kombination aus Sozialhilfeleistungen zur Pflege und Pflegegeld oder Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung

8 - 8 - Ein durchschnittliches monatliches Budget betrug Jeweils 50 % der Budgets lagen unterhalb und oberhalb von 557. Die Spannweite der Budgethöhe lag zwischen 36 und Zentraler Leistungsbereich, in dem bisher die meisten Erfahrungen zu Persönlichen Budgets gesammelt wurden, ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sozialhilferecht; dem jetzigen SGB XII. Mit den 847 dokumentierten und bewilligten Persönlichen Budgets in- und außerhalb der Modellregionen wurden 1058 Leistungen bewilligt. Budgetleistungen im Bereich der Eingliederungshilfe wurden vor allem erbracht für - ambulante Eingliederungshilfen im häuslichen Bereich, - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, - Leistungen zur Mobilität, - Schulassistenz/Schulbegleitung - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Frühförderung) - Hilfe zur Pflege, - Hilfe zum Besuch einer Hochschule, - Familienunterstützende Dienste, - sonstige Einzelleistungen. Neben diesen zuvor genannten Leistungen der Sozialhilfehilfeträger haben insbesondere die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Integrationsämter im Ausbildungs- und Arbeitsbereich sowie die Krankenund Pflegeversicherung in den Bereichen Hilfsmittel bzw. Pflege persönliche Budgets bewilligt. Aber auch Leistungen der Rentenversicherung, z.b. für Hilfsmittel und Kraftfahrzeughilfen, sowie der Jugendhilfe für besondere Eingliederungsmaßnahmen konnten dokumentiert werden. Weitere Informationen zur wissenschaftlichen Begleitforschung können Sie von der Homepage erhalten: - 9 -

9 Als Fazit lässt sich festhalten: Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe scheinen in besonderer Weise für die Leistungserbringung in Form eines Persönlichen Budgets geeignet zu sein. Auch Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben können auf Antrag durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Der behinderte Mensch organisiert kompetent und eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem Rehabilitationsträger die seinen Hilfebedarf entsprechenden Teilhabeleistungen, seinen Weg in Ausbildung und Beschäftigung. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat in diesem Bereich bereits positive Erfahrungen gemacht. Durch Erbringung von Persönlichen Budgets im Zusammenspiel mit privaten Versicherungsleistungen können die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung die begehrte dreijährige statt der sonst üblichen zweijährigen - Umschulung absolvieren. Auch behinderte Menschen in Werkstätten können das Persönliche Budget in Anspruch nehmen. Aktuell ist das Beispiel der Hamburger Arbeitsassistenz, die einen ambulanten Berufsbildungsbereich anbietet. Seit 2006 wird dieses Angebot mit Hilfe des Persönlichen Budgets finanziert. Dieses Beispiel zeigt sehr anschaulich Möglichkeiten und Grenzen des Persönlichen Budgets im Werkstattbereich. Auf der einen Seite wird behinderten Jugendlichen eine Alternative zu den Werkstätten eröffnet. Auf der anderen Seite ist ihre sozialversicherungsrechtliche Absicherung problematisch, da die Budgetnehmer keine Werkstattbeschäftigten sind. Gefordert wurde deshalb, die Sozialver-sicherungspflicht der Budgetnehmer und -nehmerinnen im ambulanten Berufsbildungsbereich zu regeln

10 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dies geprüft und festgestellt, dass die bisherige Praxis, diese Leistung über ein Persönliches Budget zu steuern, nicht zielführend ist. Es handelt sich nicht um den Fall eines Persönlichen Budgets im strengen Sinn. Denn mit dem Persönlichen Budget wird nur die Leistungsform modifiziert, aber keine neue Leistung geschaffen. Für schwerbehinderte Menschen, deren Leistungsfähigkeit an der Grenze zur Werkstattbedürftigkeit liegt und die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, gibt es zurzeit nur in Integrationsprojekten eine bundesweit einheitliche Förderstruktur mit betrieblichem Ansatz. Modellprojekte zeigen aber, dass betriebliche Maßnahmen zu hohen Eingliederungserfolgen führen, wenn die schwerbehinderten Menschen die dafür erforderliche individuelle und betrieblich orientierte Unterstützung bekommen. Dies ist in dem Bericht über die Wirkungen der Instrumente zur Sicherung der Beschäftigung und zur betrieblichen Prävention, den die Bundesregierung am 13. Juni 2007 beschlossen hat, ausführlich dargestellt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet deshalb einen gesetzlichen Förderrahmen für Unterstützte Beschäftigung, der zurzeit mit den Ländern und den Verbänden behinderter Menschen diskutiert wird. Wenn die Lücke geschlossen ist, können die Agenturen für Arbeit für Fälle, wie wir sie aus Hamburg kennen, gezielt die Unterstützte Beschäftigung bewilligen. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Unterstützten Beschäftigung werden selbstverständlich auch sozialversichert sein. Ein anderes Thema, das die Budgetnehmer in den Modellregionen beschäftigte und immer wieder zu Kritik geführt hat, ist die Erhebung von Umsatzsteuer auf Sozialleistungen. Im Rahmen intensiver Gespräche des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit dem Bundesministerium der Finanzen konnte erreicht werden, dass nunmehr Leistungen zum ambulant betreuten Wohnen behinderter Menschen von der Umsatzsteuer befreit sind; das gilt

11 selbstverständlich auch, soweit diese Leistungen in Form Persönlicher Budgets erbracht werden. Ohne diese Regelung wären z.b. behinderte Menschen, die unter Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets aus einer Behinderteneinrichtung in eine ambulant betreute Wohnform wie eine betreute Wohngemeinschaft überwechseln, um mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit zu wagen, beim Einkauf der notwendigen behinderungsspezifischen ambulanten Betreuungsleistungen mit zusätzlichen Umsatzsteuerbelastungen konfrontiert worden. Das hätte in letzter Konsequenz zu einer spürbaren Schmälerung der dem behinderten Menschen zur Verfügung stehenden Budgetmittel führen können, was letztlich den Bemühungen um eine Stärkung der ambulanten Eingliederungshilfe (Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär") entgegen gestanden hätte. Damit konnte ein nicht zu unterschätzendes Hemmnis zur Bewilligung von Persönlichen Budgets im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen beseitigt werden. Das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sieht neben einer Anhebung der einkommensteuerfreien Übungsleiterpauschale auch die Einführung eines neuen Tatbestandes nach 3 Nr. 26 Buchstabe a Einkommensteuergesetz (EStG) vor. Danach werden für andere als die sog. Übungsleiter-Leistungen (also für andere Leistungen als z.b. für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer gemeinnützigen Organisation) im gemeinnützigen Bereich 420 im Jahr einkommensteuerfrei gestellt. Hierdurch werden auch Einnahmen für Assistenzleistungen aller Art (wie z.b. der Budgetberatung), die mit Geldern aus dem Persönlichen Budget honoriert werden, ganz oder teilweise nicht besteuert. Am 20. Dezember 2006 hat das Bundeskabinett den Bericht der Bundesregierung über die Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets nach 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Fassung

12 beschlossen. Die vom Bundeskabinett gebilligte Dokumentation stellt die im Laufe der bisherigen Erprobung gemachten Erfahrungen in ausgewählten Projekten und Regionen im einzelnen ausführlich dar. In der Testphase wurden modellhaft Verfahren zur Bemessung von budgetfähigen Leistungen in Geld durchgeführt, mit dem bisher geltenden Recht verglichen und evaluiert. Daneben geht es um die wissenschaftlich begleitete Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und deren Untersuchung. Im Ergebnis wird deutlich, dass das Instrument des Persönlichen Budgets hervorragend geeignet ist, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu fördern sowie Benachteiligungen zu vermeiden und ihnen entgegenzuwirken und dass sich die im Jahr 2004 im Hinblick auf Persönliche Budgets angepassten gesetzlichen Regelungen grundsätzlich bewährt haben und ausreichen, um das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf diese neue Leistungsform zum 1. Januar 2008 zu sichern. Allerdings - auch das zeigt der Bericht der Bundesregierung - fehlt es behinderten Menschen ebenso wie Trägern und Verbänden häufig noch an Wissen und Informationen zum Persönlichen Budget. Es gilt daher, verstärkt Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, um Betroffenen und Beteiligten die Leistung in Form des Persönlichen Budgets näherzubringen, positive Beispiele Persönlicher Budgets zu verbreiten sowie über Verfahren und Voraussetzungen zu informieren. Hierbei sind alle Kräfte gefordert, die Initiative zu ergreifen, Impulse zu geben und geeignete Maßnahmen zu entwickeln: Leistungsträger, Leistungserbringer, Behindertenverbände, Servicestellen, Kommunen und Landkreise, aber auch die Ministerien der Länder sowie des Bundes. So verstärken das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Es werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesfachtagungen zum Persönlichen Budget veranstaltet, mit denen vor allem Mitarbeiter der gemeinsamen Servicestellen, der Integrationsfachdienste und

13 Integrationsämter sowie die gesetzlichen Betreuer erreicht werden sollen. Ergänzend führt es in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Persönliches Budget des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Rahmen einer Tagungsreihe regionale Fachtagungen im Jahr 2007 durch. Dies soll im Jahr 2008 ausgebaut werden. Zum Einsatz kommen ebenso Flyer, Broschüren und Anzeigen zum Persönlichen Budget. Um insbesondere die Betroffenen verständlich zu informieren, wurden die Druckerzeugnisse in leichte Sprache übersetzt. Die Beauftragte führt gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den Ländern im September unter dem Titel Budget-Tour eine deutschlandweite Informationsreihe für behinderte Menschen und deren Angehörige durch. Die Bundesregierung geht davon aus, dass - ähnlich wie in den Nachbarstaaten Deutschlands - durch mehr Information über das trägerübergreifende Persönliche Budget die Nachfrage nach dieser Leistungsform steigen und sich ebenso das Leistungsangebot erweitern wird. Darüber hinaus ist in den Entwürfen des Bundeshaushalts 2008 und der Finanzplanung des Bundes bis 2011, die das Bundeskabinett am 4. Juli 2007 beschlossen hat, ein neuer Haushaltstitel für Maßnahmen und Projekte zum Anschub und zur Verbesserung der Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets im Rahmen der Eingliederung und der selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen vorgesehen. Als Schwerpunkte der Projekte sind geplant: Lebensumstände von Frauen mit Behinderungen, Budgets für Kinder, Besondere Anforderungen geistig behinderter Menschen an Persönliche Budgets, Entwicklung selbstbestimmter Wohnformen. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Persönliche Budget für Arbeit. Hierzu wird dem Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen vorgeschlagen, zusätzlich zu den vorgenannten Haushaltsmitteln, Gelder des Ausgleichsfonds für entsprechende Förderprojekte zur Verfügung zu stellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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