Modulhandbuch für die Bildungsgänge Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe Betreuungskraft in der Pflege Helfer/in in der Pflege

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1 Modulhandbuch für die Bildungsgänge Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe Betreuungskraft in der Pflege Helfer/in in der Pflege im Rahmen des Projektes Begleitung der Modularisierung im Projekt AQUA - Abschlussorientierte Nachqualifizierung in Gesundheits- und Pflegeberufen der DRKgemeinnützigen Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbh Kurztitel: Modularisierung-AQUA Projektleiterin Prof in Gertrud Hundenborn Stand: August 2012 Das Programm Perspektive Berufsabschluss wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

2 Impressum Impressum Das Modulhandbuch für die Bildungsgänge Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe, Betreuungskraft in der Pflege und Helfer/in in der Pflege wurde im Rahmen des Projektes Begleitung der Modularisierung im Projekt AQUA - Abschlussorientierte Nachqualifizierung in Gesundheits- und Pflegeberufen der DRK-gemeinnützigen Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbh von Januar 2012 bis August 2012 entwickelt. Projektleiterin Prof`in Gertrud Hundenborn Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung (dip) e.v., Köln Autorinnen und Autor Dipl. Pflegepäd. Peter Scheu M.A. Dipl. Berufspäd. Kerstin Seifert M.A. Prof`in Gertrud Hundenborn Köln, im August 2012

3 Inhaltsverzeichnis TEIL A: BEGRÜNDUNGSRAHMEN... 3 Einführung Hintergrund und Zielsetzung der Modularisierung im Projekt AQUA - Abschlussorientierte Nachqualifizierung in Gesundheits- und Pflegeberufen Hintergrund des Projektes Ziele des Projektes Zielgruppe der Teilnehmer/innen der Bildungsgänge Entwicklungsprozess des Modulhandbuches Grundlagen zur Entwicklung der Module für die drei Bildungsgänge Tätigkeitsprofil der Bildungsgänge Tätigkeitsprofil Bildungsgang 1: Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe Tätigkeitsprofil Bildungsgang 2: Betreuungskraft in der Pflege (angelehnt an 87b Abs.3 SGB XI) Tätigkeitsprofil Bildungsgang 3: Helfer/in in der Pflege Konsequenzen für die Modulentwicklung Grundlagen der Modularisierung Module als curriculare Bausteine Darlegungselemente der Module Konzeptionelle Entscheidungen der Modulentwicklung Modultypologien Die Formulierung und Systematisierung von Lernergebnissen Module der drei Bildungsgänge im Überblick Übersicht Module und Präsenzstunden der Bildungsgänge 1, 2 und Vergabe von Leistungspunkten für die modularisierten Bildungsgänge Zuweisung von ECVET-Leistungspunkten Eckpunkte zur Ausweisung des Workloads Die Darlegung der Module im Modulhandbuch Darlegungselemente der Module Vorab-Evaluation der Modulhandbücher (n. Reischmann 2006) Hinweise zur Nutzung des Modulhandbuches Darlegungselemente der Module...27 TEIL B: MODULE Lehrgangsübergreifende Module der drei Bildungsgänge B PM 1 B Beziehungen mit anderen Menschen gestalten...33 PM 2 B Die eigene Rolle reflektieren...36 PM 3 B Menschen in Situationen vitaler Gefährdung unterstützen...39 Modulhandbuch DRK Borken 1

4 Inhaltsverzeichnis PM 4 B Menschen bei ihrer Gesundheitserhaltung unterstützen und fördern Lehrgangsspezifische Module B 1 Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe PM 5 B 1 Sich in bestehende Beziehungsstrukturen einfügen...47 PM 6 B 1 Bei der Ernährung und Nahrungszubereitung mitwirken...50 PM 7 B 1 Menschen bei der Alltagsbewältigung im Wohnraum und Wohnumfeld unterstützen Lehrgangsübergreifendes Modul Bildungsgänge B 2 Betreuungskraft in der Pflege und B 3 Helfer/in in der Pflege PM 5 B 2-3 Menschen mit entwicklungs- und krankheitsbedingten Einschränkungen bei ihrer Selbstpflege unterstützen Lehrgangsspezifische Module B 2 Betreuungskraft in der Pflege PM 6 B 2 Bei der Tagesgestaltung von Menschen mit entwicklungs- und krankheitsbedingten Einschränkungen mitwirken...63 PM 7 B 2 Menschen mit Demenz betreuen und unterstützen Lehrgangsspezifische Module B 3 Helfer/in in der Pflege PM 6 B 3 Bei der Pflege von Menschen mit entwicklungs- und krankheitsbedingten Einschränkungen mitwirken...71 PM 7 B 3 Bei der Begleitung von Menschen in Situationen besonderer Verlaufsdynamik mitwirken...84 LITERATURVERZEICHNIS ANLAGEN Anlage 1: Exemplarische Berechnung der Leistungspunkte eines Moduls...92 Anlage 2: Übersicht der Module, Präsenzstunden und Credits...93 Anlage 3 Checkliste zur Vorab-Evaluation (n. Reischmann) der Modulhandbücher im Rahmen des Projektes Modularisierung-AQUA...94 Anlage 4a: Beispiel Abschlusszeugnis Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe...95 Anlage 4b: Beispiel Abschlusszeugnis Betreuungskraft in der Pflege...96 Anlage 4c: Beispiel Abschlusszeugnis Helfer/in in der Pflege...97 Anlage 5: Empfehlungen zur Unterrichtsgestaltung Literaturhinweise zu ausgewählten Methoden...98 Modulhandbuch DRK Borken 2

5 Teil A: Begründungsrahmen Modulhandbuch DRK Borken 3

6 Begründungsrahmen Einführung Die Modulhandbücher für die Bildungsgänge Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe, Betreuungskraft in der Pflege sowie Helfer/in in der Pflege wurden im Rahmen des Projektes Begleitung der Modularisierung im Projekt `AQUA Abschlussorientierte Nachqualifizierung in Gesundheits- und Pflegeberufen der DRK-gemeinnützigen Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbh im Zeitraum von Januar 2012 bis August 2012 entwickelt. Im Sinne vertikaler Durchlässigkeit sollen die modularisierten Bildungsgänge eine Anrechnung und Anerkennung auf staatlich geregelte Ausbildungsgänge in der Altenpflege ermöglichen. Der abschlussorientierte modulare Ausbildungsansatz bietet an- und ungelernten Beschäftigten sowie arbeitslosen Bildungsinteressierten die Möglichkeit, in einzelnen Etappen einen allgemeinen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen. So geht es Schritt für Schritt in Richtung Berufsabschluss. Dabei werden betriebliches und theoretisches Lernen kombiniert (DRK-gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbh 2010). Um die horizontale Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen zu gewährleisten, wurden für die drei Bildungsgänge sowohl lehrgangsübergreifende als auch lehrgangsspezifische Module entwickelt. Zur besseren Handhabung wurden deshalb die drei Modulhandbücher in diesem Werk als Modulhandbuch für die Bildungsgänge Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe, Betreuungskraft in der Pflege und Helfer/in in der Pflege zusammengeführt. Das vorliegende Modulhandbuch gliedert sich als zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument modularer Bildungsprozesse in zwei Teile. Teil A des Handbuchs bildet den Begründungsrahmen. Der Begründungsrahmen beinhaltet den Hintergrund und die Zielsetzung sowie die Beschreibung der Zielgruppe des Projektes. Im Anschluss daran wird der Entwicklungsprozess der modularisierten Bildungsgänge beschrieben. Dieser basiert auf den explizierten Tätigkeitsprofilen der Bildungsgänge und den daraus resultierenden Konsequenzen für die Modulentwicklung. Die Grundlagen der Modularisierung und des Modulkonzeptes sowie Informationen zur Vorab-Evaluation schließen sich an. Mit den Hinweisen zur Nutzung des Modulhandbuches wird Teil A abgeschlossen. Teil B beinhaltet den curricularen Kern des Modulhandbuchs mit den Modulen der drei Bildungsgänge. Die Darstellung beginnt jeweils mit den lehrgangsübergreifenden Modulen für die Bildungsgänge. Demnach bilden vier lehrgangsübergreifende Module die gemeinsame Basis aller drei Bildungsgänge. Für den Bildungsgang 2 Betreuungskraft in der Pflege sowie Bildungsgang 3 Helfer/in in der Pflege wurde ein weiteres, diese beiden Bildungsgänge betreffendes, lehrgangsübergreifendes Modul entwickelt. Die lehrgangsspezifischen Module schließen sich jeweils an. Die Module aller Bildungsgänge werden in einer einheitlichen Darlegungsform beschrieben. Grundlage dafür sind die Modulhandbücher für die einjährige Altenpflegehilfeausbildung (Scheu, Hundenborn, Seifert, Kühn-Hempe, Rosen 2011) und die dreijährige Altenpflegeausbildung (Kühn-Hempe, Hundenborn, Scheu 2011) in Nordrhein-Westfalen, die im Projekt Modell einer gestuften und modularisierten Altenpflegequalifizierung entwickelt worden sind. Im Zeitraum von wurden in dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Projekt weitere umfangreiche Materialien zur Modularisierung sowie der Entwurf des Qualifikationsrahmens für den Beschäftigungsbereich der Pflege, Unterstützung und Betreuung älterer Menschen entwickelt ( Zugriff: ). Das Modulhandbuch der drei Bildungsgänge wurde in einer Vorab-Evaluation anhand spezifischer Kriterien mit einer Expertengruppe am 03. Juli 2012 bewertet; die Ergebnisse haben Eingang in der vorliegenden revidierten Fassung gefunden. Modulhandbuch DRK Borken 4

7 Begründungsrahmen 1 Hintergrund und Zielsetzung der Modularisierung im Projekt AQUA - Abschlussorientierte Nachqualifizierung in Gesundheits- und Pflegeberufen 1.1 Hintergrund des Projektes AQUA Abschlussorientierte Nachqualifizierung in Gesundheits- und Pflegeberufen ist ein Projekt in der Projektlinie Perspektive Berufsabschluss gefördert aus den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union. Durchgeführt wird das Programm vom Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrttechnik Mit dem Projekt will die DRKgemeinnützige Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbh an- und ungelernten jungen Erwachsenen einen Zugang zum Berufsfeld Gesundheit und Pflege eröffnen. Zur Zielgruppe gehören auch Menschen mit Migrationshintergrund, die in den Gesundheits- und Pflegeberufen eine berufliche Zukunft finden können. Bereits heute leben in Deutschland ein Fünftel aller Menschen mit Migrationshintergrund. Experten erwarten, dass der Anteil allein bei älteren Menschen bis zum Jahr 2030 auf ein Viertel ansteigen wird. Junge Erwachsene mit Migrationshintergrund verfügen über wertvolle sprachliche und kulturelle Ressourcen, die gerade im Beschäftigungsbereich der Gesundheit und Pflege gebraucht werden (DRK-gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbh 2010). Der DRK-Kreisverband Borken e.v. ist mit seiner Einrichtung DRK- Soziale Arbeit und Bildung ggmbh für die Umsetzung aller hauptamtlich geführten Wohlfahrtsaufgaben zuständig. Hierzu gehören Angebote in den Bereichen Soziale Dienste, Mobile Dienste, Arbeitsmarkt und Rehabilitation, Kinder, Jugend und Familie sowie Fort- und Weiterbildung (vgl. DRK-gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbh 2012). 1.2 Ziele des Projektes Das Projekt AQUA will zum einen an- und ungelernten Erwachsenen nachträglich einen Berufsabschluss ermöglichen und zum anderen einen Beitrag zur Erhöhung der Fachkraftquote in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen des Kreises Borken leisten. Diese Ziele sollen dadurch erreicht werden, dass Rahmenbedingungen für eine abschlussorientierte Nachqualifizierung in der Altenpflege geschaffen werden, die unter Anrechnung gesetzlicher Verkürzungstatbestände anschlussfähiger modularisierter Bildungsgänge im Bereich der pflegerischen Assistenz (beruflicher) Erfahrungen und (ausländischer) Abschlüsse einen Übergang in eine staatlich anerkannte Altenpflegeausbildung ermöglichen, um nachträglich den Abschluss staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in zu erlangen ggf. über den Zwischenschritt der Altenpflegehilfeausbildung (vgl. DRK-gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbh 2012). Für die wissenschaftliche Begleitung der Modularisierung der drei Bildungsgänge wurde das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.v. (dip) in das Projekt eingebunden. Modulare Bildungs- und Lernangebote versprechen die Flexibilität, die für eine rasche Anpassung an sich verändernde Erfordernisse in der Pflege und für eine individuell biografische Lern- und Berufsentwicklung gleichermaßen gewünscht ist. Mit der Modularisierung werden insbesondere folgende Ziele in Verbindung gebracht: die Förderung vertikaler und horizontaler Durchlässigkeit die Vergleichbarkeit erworbener Qualifikationen und Kompetenzen auf nationaler und europäischer Ebene Modulhandbuch DRK Borken 5

8 Begründungsrahmen der Erwerb von Teilqualifikationen bei gleichzeitiger Ausrichtung der einzelnen Qualifizierungsgänge auf einen Abschluss die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenzen und die Persönlichkeitsentwicklung die Erleichterung einer Anrechnung formaler, non-formaler und informell erworbener Kompetenzen die schnellere und leichtere curriculare Anpassung an Veränderungen in den beruflichen Handlungsfeldern die Unterstützung institutioneller Profilbildung über das Angebot von Wahlmöglichkeiten die Unterstützung persönlicher Profilbildung durch Wahlmöglichkeiten (vgl. Scheu, Hundenborn, Seifert, Kühn-Hempe, Rosen 2011). 1.3 Zielgruppe der Teilnehmer/innen der Bildungsgänge Mit den Bildungsgängen sollen an- und ungelernte junge Erwachsene die Möglichkeit erhalten, nachträglich einen Berufsabschluss in der Altenpflege zur erwerben. Eine wichtige Zielgruppe sind Migrantinnen und Migranten, die durch Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen in den Familien bereits grundlegende Kompetenzen erworben haben. Die Bildungsgänge bieten die Möglichkeit, Kompetenzen zu bündeln und weiterzuentwickeln. So kann der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsganges den Einstieg in die berufliche Ausbildung darstellen. Nach den Angaben im Berufsbildungsbericht 2011 verfügen 15 Prozent (hochgerechnet 1,46 Millionen) der jungen Erwachsenen zwischen 20 und 29 Jahren in Deutschland über keinen Berufsabschluss und somit nicht über die Voraussetzung für eine qualifizierte Beteiligung am Erwerbsleben (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2012). Im Berufsbildungsbericht wird darauf hingewiesen, dass dies sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft mit erheblichen negativen Konsequenzen verbunden ist. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung werden auch diese Jugendlichen als Fachkräfte gebraucht. In der heterogenen Gruppe finden sich überwiegend geringqualifizierte Menschen mit Problemen am Arbeitsmarkt. Darüber hinaus sind in der Gruppe auch Menschen, die beispielswiese eine Ausbildung / ein Studium nicht abgeschlossen haben. Diese sind zwar formal gering- oder unqualifiziert, haben aber weniger Probleme bei der Arbeitsmarktintegration, da sie bereits Qualifikationen erworben haben und oft erst dann abbrechen, wenn sie eine Perspektive am Arbeitsmarkt gefunden haben (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2012). Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes arbeiteten ,2 Prozent der ungelernten jungen Erwachsenen zwischen 20 und 34 Jahren im Bereich des Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesens. Davon sind 29 Prozent ohne Schulabschluss und 7,1 Prozent mit Abitur (Bundesinstitut für Berufsbildung 2012). Modulhandbuch DRK Borken 6

9 Begründungsrahmen 2 Entwicklungsprozess des Modulhandbuches 2.1 Grundlagen zur Entwicklung der Module für die drei Bildungsgänge Die Entwicklung der drei pflegerischen Bildungsgänge basiert insbesondere auf dem vom DRK Borken erstellten Dokument Bildungsmodule vom sowie weiteren lehrgangsspezifischen Begleitdokumenten. Das Dokument Bildungsmodule beinhaltet in den Anlagen 1-3 Curricula der Bildungsgänge Servicekraft in Haushalt und Pflege 1, Betreuungskraft in der Pflege sowie Helfer/in in der Pflege. Die tabellarischen Übersichten informieren über die Qualifizierungsmaßnahmen in Form von thematischen Oberbegriffen, Inhaltsübersichten und Zeitangaben sowie einer Zuordnung der Inhalte zu den (Teil-) Lernfeldern der Anlage 1A der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung (APRO-APH 2006) des Landes Nordrhein-Westfalen von 23. August Eine Übersicht Kompetenzstufen / Bildungsmodule gibt Auskunft über die Niveaustufen 1-5 der Bildungsgänge in der Altenpflege. Durch die erfolgreiche Teilnahme am Bildungsgang 2 Betreuungskraft in der Pflege oder Bildungsgang 3 Helfer/in in der Pflege soll eine Anschlussfähigkeit an die staatlichen Bildungsgänge in der Altenpflege ermöglicht werden. Über Anrechnungsmöglichkeiten soll eine Verkürzung der dreijährigen Altenpflegeausbildung, ggf. mit einem Zwischenschritt über die einjährige Altenpflegehilfeausbildung, erreicht werden (vgl. DRK-Bildungswerk im Kreis Borken). Die Lehrgangsordner des Deutschen Roten Kreuzes Pflege in der Familie - ein Begleitprogramm für Angehörige sowie Helfer in der Pflege - Einführungsseminar beinhalten Lehr-Lern-Unterlagen zur inhaltlichen und methodischen Gestaltung der Lehrgänge. Das Curriculum Betreuungskraft in der Pflege orientiert sich an den Richtlinien nach 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-RI vom 19. August 2008) (vgl. GKV- Spitzenverband der Pflegekassen 2008). Dort werden Inhalte für die theoretische und praktische Ausbildung drei Modulen zugewiesen. Diese Inhalte wurden in den Vorgaben der Bildungsmodule DRK-Bildungswerk im Kreis Borken vom aufgenommen und erweitert. Auf der Grundlage dieser Dokumente werden in einem ersten Schritt die Tätigkeitsprofile der drei Bildungsgänge expliziert. Ergänzend dazu wird der Entwurf des Qualifikationsrahmens für den Beschäftigungsbereich der Pflege, Unterstützung und Betreuung älterer Menschen (Knigge-Demal, Eylmann, Hundenborn 2011) hinzugezogen. In einem weiteren Schritt werden aus den Tätigkeitsprofilen Konsequenzen für den Entwicklungsprozess der Module abgeleitet. 2.2 Tätigkeitsprofil der Bildungsgänge Da für die drei Bildungsgänge bislang keine normativen Vorgaben existieren, erforderte die Modularisierung in einem ersten Schritt eine Verständigung über die jeweiligen Tätigkeitsprofile. Im Tätigkeitsprofil werden der Verantwortungsbereich und die charakteristischen Aufgaben des jeweiligen Bildungsganges beschrieben. Auf diese Weise soll sowohl eine klare Vorstellung vom Verantwortungs- und Aufgabenbereich entstehen als auch eine Abgrenzung zwischen den drei modularisierten Bildungsgängen sowie verwandten Qualifikationen im Berufsfeld möglich sein (vgl. Scheu, Hundenborn, Kühn-Hempe, Seifert, Rosen 2011). Die Ausführungen zum Tätigkeitsprofil wurden in enger Anlehnung an im Entwurf des Qualifikationsrahmens für den Beschäftigungsbereich der Pflege, Unter- 1 Um die Zugehörigkeit des Bildungsganges zum Beschäftigungsbereich der Pflege, Unterstützung und Betreuung von Menschen herauszustellen, wurde im Anschluss an die Vorab-Evaluation (siehe Kapitel 2.8) die Bezeichnung des Bildungsganges angepasst. Die Bezeichnung Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe findet in den weiteren Ausführungen stets Verwendung. Modulhandbuch DRK Borken 7

10 Begründungsrahmen stützung und Betreuung älterer Menschen (Knigge-Demal, Eylmann, Hundenborn 2011) für das Niveau 1 beschriebenen Verantwortungs- und Aufgabenbereich entwickelt Tätigkeitsprofil Bildungsgang 1: Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe Die Aufgaben einer Alltagsbegleiterin / eines Alltagsbegleiters sind ausgerichtet auf Unterstützungsleistungen in Hauswirtschaft und Haushaltsführung von Klientinnen / Klienten, sowohl in der häuslichen Umgebung als auch in Einrichtungen der Pflege, Unterstützung und Betreuung (z.b. Wohngemeinschaften). Dies betrifft regelmäßig wiederkehrende Alltagshandlungen, wie sie auch innerhalb sozialer Netze üblich sind. Alltagsbegleiter/innen leisten damit einen Beitrag zur Gesundheitserhaltung und Gesundheitsförderung von Klientinnen / Klienten. Alltagsbegleiter/innen in der Altenhilfe kompensieren mit ihren Unterstützungsleistungen entwicklungs- und altersbedingte Beeinträchtigungen von Menschen, unterstützen oder / und entlasten die Angehörigen sowie Fachkräfte. Von zentraler Bedeutung sind die Selbstbestimmung sowie der Erhalt der Selbstständigkeit der Klientinnen / Klienten, insbesondere zur Sicherstellung der Versorgung im häuslichen Bereich. Gelingt es Alltagsbegleiter/innen die Klientin / den Klienten entsprechend des individuellen Leistungsvermögens bzw. der Motivation einzubeziehen, leisten sie damit auch einen Beitrag zur gemeinsamen Alltagsgestaltung. Ziele sind die soziale Integration und Teilhabe / Inklusion der Klientinnen / Klienten. Maßgebliche Grundlage für das Handeln der Alltagsbegleiter/innen sind die Vorgaben der Pflegefachkräfte im Rahmen des Pflegeprozesses sowie der pflegerischen Qualitätssicherung. Im Bereich der Ernährung geht es um die Beschaffung der Nahrungsmittel und deren Lagerung. Der Einkauf muss von der Alltagsbegleiterin / dem Alltagsbegleiter geplant, koordiniert und dem individuellen Bedarf der Klientin / des Klienten angepasst werden. Die Nahrungszubereitung erfolgt nach Rücksprache mit der Klientin / dem Klienten bzw. den Fachkräften unter Beachtung notwendiger Diätformen. Im Bereich der Reinigung und Pflege des Wohnraumes und des Wohnumfeldes führen Alltagsbegleiter/innen delegierte Aufgaben selbstständig aus. Sie nutzen ihnen bekannte Haushaltsgeräte und beugen Unfällen, auch zur eigenen Gesundheitserhaltung durch präventive Maßnahmen vor. Im Bereich der Pflege von Textilien unterstützen Alltagsbegleiter/innen die Klientinnen und Klienten bei der Reinigung der Wäsche, beim Bügeln und Falten, der Instandhaltung sowie der Versorgung im Wäscheschrank. Alltagsbegleiter/innen haben Kenntnis alltagsüblicher Regeln und Handlungsabläufe sowie Fähigkeiten, Aufgaben zeitlich zu strukturieren und zu koordinieren sowie unter Beachtung hygienischer Grundlagen durchzuführen. Die Aufgaben werden von betroffenen Menschen, Angehörigen oder durch Fachkräfte übertragen. Dabei müssen mögliche Handlungsspielräume im gemeinsamen Dialog abgestimmt werden. Bei allen Handlungen sind Gefährdungen aller Beteiligten zu vermeiden. Dies erfordert eine Verantwortungsübernahme für regelmäßige, alltagsbezogene Aktivitäten im Bereich der Hauswirtschaft und Haushaltsführung. Alltagsbegleiter/innen in der Altenhilfe kommunizieren mit hilfesuchenden Menschen, deren Angehörigen und Beteiligten im sozialen Netz. Die Durchführungsverantwortung bezieht sich auf die Ausführung der übertragenen Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des häuslichen Bereichs oder / und stationären und teil-stationären Einrichtungen der Pflege, Betreuung und Unterstützung. Dazu gehören auch die mündliche und schriftliche Berichterstattung über geleistete Arbeiten sowie das Weiterleiten von Erkenntnissen, Informationen oder Anliegen von Betroffenen, Angehörigen und / oder Beteiligten im sozialen Netz sowie weiterer Berufsgruppen im therapeutischen Team. Alltagsbegleiter/innen in der Altenhilfe wirken mit bei der Abstimmung und Koordination von Arbeitsprozessen (vgl. Knigge-Demal, Eylmann, Hundenborn 2011). Modulhandbuch DRK Borken 8

11 Begründungsrahmen Tätigkeitsprofil Bildungsgang 2: Betreuungskraft in der Pflege (angelehnt an 87b Abs.3 SGB XI) In 2 der Richtlinien nach 87b Abs.3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-RI vom 19. August 2008) (vgl. GKV-Spitzenverband der Pflegekassen 2008) sind die Grundsätze der Arbeit und die Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte beschrieben. Neben der Betreuung in stationären Einrichtungen agieren Betreuungskräfte auch in teil-stationären Einrichtungen sowie im häuslichen Umfeld, beispielsweise in der Einzelfallbetreuung. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können (ebd. 2 Abs.1). Im Einzelnen sind nachfolgende Beispiele aufgeführt - Malen und basteln, - handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten, - Haustiere füttern und pflegen, - Kochen und backen, - Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern, - Musik hören, musizieren, singen, - Brett- und Kartenspiele, - Spaziergänge und Ausflüge, - Bewegungsübungen und tanzen in der Gruppe, - Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten, und Friedhöfen, - Lesen und Vorlesen, - Fotoalben anschauen (ebd. 2 Abs.2). Die soziale Betreuung gehört zum Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung. Betreuungskräfte stehen Klientinnen / Klienten für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung, nehmen ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste und vermitteln Sicherheit und Orientierung. Betreuungs- und Aktivierungsangebote orientieren sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Klientinnen / Klienten unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biografie, ggf. einschließlich ihres Migrationshintergrundes, dem Geschlecht sowie dem jeweiligen situativen Kontext (vgl. ebd. 2 Abs.2). Betreuungskräfte tragen damit zur Prävention einer sozialen Isolation und zur Gesundheitserhaltung bei. Um Versorgungsbrüche zu vermeiden, ist die Tätigkeit der Betreuungskräfte eng mit der Arbeit der Pflegekräfte und des sonstigen Personals zu koordinieren. In enger Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams soll die Betreuungs- und Lebensqualität, insbesondere von Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung verbessert werden. Zu den Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte gehören auch die Hilfen, die bei der Durchführung ihrer Betreuungs- und Aktivierungstätigkeiten unaufschiebbar und unmittelbar erforderlich sind, wenn eine Pflegekraft nicht rechtzeitig zur Verfügung steht (ebd. 2 Abs.4). Dabei handelt es sich beispielsweise um Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Umgang mit Inkontinenz, Schmerzen und Wunden (ebd. 4 Abs.3). Dabei beachten Betreuungskräfte stets Prinzipien der Hygiene. Die Durchführungsverantwortung der Betreuungskräfte erstreckt sich auf die Begleitung von betroffenen Menschen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen und im häuslichen Bereich sowie die mündliche und schriftliche Berichterstattung über die geleistete Arbeit und das Weiterleiten von Erkenntnissen, Informationen und Anliegen von Klientinnen / Modulhandbuch DRK Borken 9

12 Begründungsrahmen Klienten und / oder deren Angehörigen sowie von Beteiligten im therapeutischen Team. Betreuungskräfte wirken mit bei der Abstimmung von Arbeitsprozessen in den Pflegeteams und leisten ihren eigenen Beitrag im Rahmen pflegerischer Qualitätssicherung (vgl. Knigge-Demal, Eylmann, Hundenborn 2011) Tätigkeitsprofil Bildungsgang 3: Helfer/in in der Pflege Der Bildungsgang Helfer/in in der Pflege ist ausgerichtet auf den zukünftigen Pflegebedarf der immer älter werdenden Bevölkerung sowie die zeitaufwendige Pflege und Zuwendung von demenziell erkrankten Menschen. Das Einsatzfeld der ausgebildeten Helfer in der Pflege sollte im Bereich der Ergänzung und Unterstützung von professionellen und examinierten Pflegekräften liegen. Die Qualifizierung und die nachfolgende Praxis und Erfahrung dieser Pflegehilfskräfte könnte auch im Katastrophenfall maßgeblich dazu beitragen, dass schnelle, ausreichende und qualifizierte Hilfe möglich ist. (vgl. Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hessen 2005). Neben der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Pflegebedarf unterstützt die Helferin / der Helfer in der Pflege Pflegefachkräfte bei der Durchführung der geplanten Pflegemaßnahmen, insbesondere im Bereich der Mobilität, Ernährung und bei Ausscheidungsvorgängen, der Körperpflege und bei der Regulierung der Körpertemperatur. Einzelne körpernahe Unterstützungsleistungen bei Menschen in stabilen Pflegesituationen führen Helfer/innen in der Pflege nach Delegation selbstständig und unter Beachtung hygienischer Prinzipien durch. Von stabilen Pflegesituationen kann dann gesprochen werden, wenn die Situationen über lange Zeit unverändert bleiben und mit einem gleichmäßigen, wiederkehrenden und erwartbaren Pflege- und Unterstützungsbedarf einhergehen (Scheu, Hundenborn, Kühn-Hempe, Seifert, Rosen 2011). Die Helfer/innen in der Pflege agieren dabei in einem Verantwortungs- und Aufgabenbereich, wie dieser auch innerhalb sozialer Netze üblich ist. Dazu gehören kontinuierliche Abstimmungsprozesse der Unterstützungsleistungen mit betroffenen Menschen, deren Motivation und Aktivierung zur Erhaltung der Selbstständigkeit und Selbstpflegefähigkeit sowie deren Unterstützung beim Gebrauch von Hilfsmitteln zur Alltagsbewältigung. Helfer/innen in der Pflege müssen mögliche Gefährdungen frühzeitig erkennen. Zusammen mit der Pflegefachkraft ergreifen sie präventive Maßnahmen und tragen damit zur Sicherheit und Orientierung im Alltag bei. Die Aufgaben werden durch die Klientin / den Klienten, Angehörige oder durch die Pflegefachkraft übertragen. Mögliche Handlungsspielräume werden im gemeinsamen Dialog abgestimmt. Die Helfer/innen in der Pflege übernehmen die Durchführungsverantwortung für die unmittelbare Assistenz von betroffenen Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit und Selbstpflege oder / und Alltagskompetenz beeinträchtigt sind. Damit übernehmen sie die Verantwortung für eine kontinuierliche und situative Abstimmung ihres Handelns mit betroffenen Menschen, Angehörigen, Beteiligten im sozialen Netz oder der verantwortlichen Pflegekraft im Pflegeteam. Die Durchführungsverantwortung erstreckt sich insbesondere auf die Unterstützung von Alltagshandlungen bei der Körperpflege, Mobilisation, Ernährung und Ausscheidungsvorgängen, bei der Regulation der Körpertemperatur sowie der Orientierung im Alltag. Dazu gehört auch die mündliche und schriftliche Berichterstattung über die geleistete Arbeit sowie das Weiterleiten von Erkenntnissen, Informationen und Anliegen der pflegebedürftigen Menschen, deren Angehörigen und Beteiligten im therapeutischen Team. Helfer/innen in der Pflege wirken verantwortlich mit bei der Abstimmung von Arbeitsprozessen im pflegerischen Team und leisten einen eigenständigen Beitrag im Rahmen pflegerischer Qualitätssicherung (vgl. Knigge-Demal, Eylmann, Hundenborn 2011) Modulhandbuch DRK Borken 10

13 Begründungsrahmen 2.3 Konsequenzen für die Modulentwicklung In den Tätigkeitsprofilen werden sowohl die unterschiedlichen Schwerpunkte der drei Bildungsgänge für die Pflege, Unterstützung und Betreuung von Menschen als auch deren Gemeinsamkeiten deutlich. Für die Modulentwicklung bedeutet dies, dass lehrgangsspezifische Module auf die jeweiligen Handlungskompetenzen des Bildungsganges ausgerichtet sind und das spezifische Tätigkeitsprofil schärfen. In lehrgangsübergreifenden Modulen werden die Gemeinsamkeiten der drei Bildungsgänge zusammengeführt. Dies sind, neben den Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung, die Auseinandersetzung mit der Rolle als Lernende/r, die Maßnahmen der Ersten Hilfe sowie Maßnahmen zur Unterstützung von Klientinnen / Klienten bei der Gesundheitserhaltung und Gesundheitsförderung Die Handlungskompetenzen der lehrgangsübergreifenden Module aller drei Bildungsgänge werden in lehrgangsspezifischen Modulen aufgegriffen und vertieft. Gemeinsame Kompetenzen der Bildungsgänge 2 Betreuungskraft in der Pflege und 3 Helfer/in in der Pflege werden in einem Modul zusammengeführt. Die pflegerischen Assistenztätigkeiten umfassen einen Verantwortungs- und Aufgabenbereich, wie er auch innerhalb sozialer Netze üblich ist (vgl. Knigge-Demal, Eylmann Hundenborn 2011). Die Ausrichtung von Bildungsgang 2 Betreuungskraft in der Pflege basiert auf den Vorgaben der Richtlinien nach 87b zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen. Vor der Qualifizierungsmaßnahme ist ein Orientierungspraktikum von fünf Tagen durchzuführen. Die Qualifizierungsmaßnahme ist modular angelegt, wobei sowohl die inhaltlichen Schwerpunkte als auch die Stundenzahlen für jedes Modul festgelegt sind. Modul 1 als Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen ist mit 100 Unterrichtsstunden auf die Vermittlung von Grundkenntnissen ausgerichtet. Im Modul 2 wird das zweiwöchige Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim thematisiert, um praktische Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz zu sammeln. Modul 3 als Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen" umfasst 60 Stunden zur Vertiefung der Kenntnisse des ersten Moduls. Mit der Tätigkeit als Betreuungskraft ist darüber hinaus eine regelmäßige zweitägige Fortbildungsmaßnahme im Jahr verbunden. Die Kompetenzen der Betreuungskräfte im modularisierten Bildungsgang 2 sind neben dem Einsatz im stationären Bereich auch auf Einsatzbereiche in teil-stationären Einrichtungen und im häuslichen Bereich ausgerichtet. Bei der Konzeption der Module für den Bildungsgang 2 finden die grundsätzlichen Vorgaben nach 87b Beachtung. Die Aufteilung in Grund- und Aufbaumodule und die damit verbundenen Stundenzahlen bleibt erhalten. Die beiden Module der Richtlinie nach 87b zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (vgl. GKV-Spitzenverband der Pflegekassen 2008) werden aufgrund der Größe in kleinere Module aufgeteilt. Da für die Bildungsgänge bereits curriculare Vorgaben vorhanden sind, die für die Modularisierung genutzt werden sollen, fordert der Curriculumkonstruktionsprozess keine völlige Neukonstruktion, sondern kann in einer Verschränkung zwischen deduktiver und eduktiver Curriculumstrategie erfolgen (vgl. Lenzen in Siebert 1974). Gleichwohl ergeben sich hierbei anspruchsvolle curriculare Herausforderungen, insbesondere in der Explikation der Profile der Bildungsgänge sowie in der Generierung der als Handlungskompetenzen formulierten Ziele und ihrer Konkretisierung als Lernergebnisse. 2.4 Grundlagen der Modularisierung Konzeptionelle Grundlage der Modularisierung der drei Bildungsgänge bilden die Erkenntnisse aus dem Projekt Modell einer gestuften und modularisierten Altenpflegequalifizierung. Ziel der drei modularisierten Bildungsgänge ist eine Anschlussfähigkeit an die im Projekt entwickelten Modulhandbücher, um Bildungswege zu verkürzen und zu flexibilisieren. Dies soll vor allem durch die Anerkennung und Anrechnung bereits erworbener Kompetenzen erreicht werden. Anerkennung und Anrechnung haben sowohl für die För- Modulhandbuch DRK Borken 11

14 Begründungsrahmen derung von horizontaler als auch von vertikaler Durchlässigkeit Bedeutung (vgl. Scheu, Hundenborn, Seifert, Kühn-Hempe, Rosen 2011). Horizontale Durchlässigkeit fokussiert die Möglichkeit, einen begonnenen Bildungsgang nach einer Unterbrechung (z.b. Elternzeit) ggf. auch an einer anderen Bildungseinrichtung in einem bestimmten Zeitraum zu beenden. Soweit dieser Zeitraum nicht durch normative Vorgaben bereits geregelt ist, obliegt es Verantwortlichen in den Bildungseinrichtungen, diesen entsprechend vor Beginn des Bildungsganges festzulegen. Die bereits zertifizierten Teile des Bildungsganges können in einen anderen Bildungsgang transferiert und als gültige Leistung im neuen Kontext anerkannt werden. Horizontale Durchlässigkeit bezieht sich immer auf Möglichkeiten des Wechsels zwischen Bildungsgängen eines Qualifikationsniveaus (vgl. Reglin, Schöpf 2007). Die vertikale Durchlässigkeit dagegen ist auf die Verbindung zwischen Bildungsgängen verschiedener Qualifikationsniveaus ausgerichtet. Sie soll nach einem Abschluss einen Anschluss an einen weiteren Bildungsgang auf einem anderen Niveau ermöglichen. Dabei steht insbesondere der Anschluss an das nächst höhere Niveau im Vordergrund. Zertifizierte Teilqualifikationen eines Bildungsganges können im Fortgang der Bildungsbiografie der Lernenden, z.b. auf ein Studium, angerechnet werden (vgl. Reglin, Schöpf 2007). Die Module als abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten weisen spezifische Merkmale auf, die eine Anerkennung erleichtern. Neben den Handlungskompetenzen machen insbesondere auch die Lernergebnisse transparent, über welches Wissen und Können und über welche Einstellungen die Teilnehmer/innen nach Abschluss des Lernprozesses verfügen (vgl. Europäisches Parlament und Rat 2009). Der erbrachte Workload ist durch die Angabe von Leistungspunkten ausgewiesen. Darüber hinaus bestätigt die Note der Modulabschlussprüfung den Leistungsstand der Teilnehmer/innen. Damit sind die strukturellen Voraussetzungen für eine leichtere Anrechnung und Anerkennung von Modulen als Teilqualifikationen gegeben (Scheu, Hundenborn, Seifert, Kühn-Hempe, Rosen 2011). In einem entsprechenden Äquivalenzverfahren können Handlungskompetenzen und Lernergebnisse einzelner Module auf ihre Gleichwertigkeit mit Modulen des nächst höheren Bildungsganges überprüft werden (vgl. Knigge-Demal, Bergmann-Tyacke, Schürmann, 2006; Knigge-Demal, Schürmann 2009). Die Schritte dazu und deren Bescheinigung müssen rechtlich geregelt werden. Die Lehr- und Lerneinheiten der modularisierten Bildungsgänge sind curricular bereits auf diesen Prozess ausgerichtet (vgl. Scheu, Hundenborn, Seifert, Kühn-Hempe, Rosen 2011) Module als curriculare Bausteine Aus Sicht der Curriculumkonstruktion sind Module in sich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten, die auf den Erwerb von (Teil-)Qualifikationen ausgerichtet sind. Module bezeichnen ein Cluster bzw. einen Verbund von Lehrveranstaltungen, die sich einem bestimmten thematischen oder inhaltlichen Schwerpunkt widmen. Ein Modul ist damit eine inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit, die sich aus verschiedenen Lehrveranstaltungen zusammensetzen kann. Es ist qualitativ (Inhalte) und quantitativ (Anrechnungspunkte) beschreibbar und muss bewertbar (Prüfung) sein. (Bund- Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung 2002). Vor dem Hintergrund von Erfahrungen mit Modulsystemen in anderen Ländern und den Gegebenheiten des deutschen (Berufs-)Bildungssystems beschreibt Kloas Module als einzeln zertifizierbare Qualifikationen, die jedoch immer Teil eines Ganzen bleiben. Die mit der Bearbeitung von Modulen erworbenen Teilqualifikationen beziehen sich auf einen geregelten Berufsabschluss. Insofern ersetzen die erworbenen Teilqualifikationen nicht die Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle (vgl. Kloas 1997). Modulhandbuch DRK Borken 12

15 Begründungsrahmen Didaktisch sind Module auf den Erwerb beruflicher Handlungskompetenz ausgerichtet. Diese ist nach Reetz (2005) Ausdruck eines modernen ganzheitlichen, flexiblen und individualisierten sowie zukunftsoffenen Zielkonzeptes der Berufsausbildung, das sowohl den veränderten Anforderungen des Beschäftigungssystems als auch den Gestaltungsbedürfnissen der Menschen Rechnung tragen soll. Damit zielen die Module nicht nur auf den Erwerb von Fähigkeiten, die vom Arbeitsmarkt bzw. Berufsfeld optimal zu verwerten sind, sondern intendieren auch die Persönlichkeitsbildung und weisen einen Subjektbezug auf. Mit der Ausrichtung auf den Erwerb von Handlungskompetenzen vereinen Module folglich Aspekte der Bildung und Qualifikationsaspekte. Die Zusammenstellung einzelner Module zu einem Gesamtkonzept wird als modulares System bezeichnet. Ein Modul stellt damit eine Einheit bzw. ein Bauelement dar, welches Bestandteil eines größeren Ganzen ist, innerhalb dessen jedes Modul eine definierte Funktion hat. Einzelne Module können durch andere ersetzt werden. So ergibt sich eine Vielzahl möglicher Kombinationen. Ein modulares System ist flexibel, denn während des Zusammenbaus und nach dessen Fertigstellung sind Umbau und neue Modulkombinationen leicht möglich. (Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung ebd.) (Scheu, Hundenborn, Seifert, Kühn-Hempe, Rosen 2011) Darlegungselemente der Module Modulbeschreibungen weisen in ihrer curricularen Darlegungsform einerseits Elemente aus, wie sie auch für andere curriculare Darlegungsformen üblich sind. Andererseits beinhaltet die Beschreibung von Modulen in einem Modulhandbuch typische Elemente, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Zielen modularer Konzepte zu sehen sind (vgl. Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung 2002, S. 16 f.). Module sind abschlussorientierte bzw. outcomeorientierte curriculare Bausteine, die auf zertifizierbare Teil-Qualifikationen bzw. Kompetenzen eines Berufsbildes ausgerichtet sind. Ihre curriculare Beschreibung fordert daher die Ausweisung der mit dem Modul in Verbindung stehenden beruflichen Handlungskompetenzen. Module müssen bewertbar sein. Dies ist vor allem über die Ausweisung von Lernergebnissen möglich, die die mit dem Modul verbundenen Handlungskompetenzen konkretisieren, indem sie eine Aussage darüber treffen, über welches Wissen und Können Lernende nach erfolgreichem Absolvieren eines Moduls verfügen. Module müssen quantitativ beschreibbar sein. Mit der Angabe von Leistungspunkten oder Credits weisen sie ein weiteres spezifisches Curriculumelement auf (vgl. KMK 2004, S. 2 ff.). Diese Ausweisung von Leistungspunkten (Credits) verdeutlicht die Zertifizierbarkeit der einzelnen Module. Dadurch wird grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, die in einem Bildungsgang bereits erworbenen Kompetenzen bzw. Teilqualifikationen auf andere Bildungsgänge anrechnen zu lassen. Die Vergabe der Leistungspunkte ist ausgerichtet auf den Arbeitsaufwand der Lernenden für die Aneignung der mit dem Modul intendierten Kompetenzen und nicht, wie in anderen curricularen Darlegungsformen üblich, auf den Lehraufwand für eine Curriculumeinheit. Die Perspektive wird also von den Lehrenden und ihrem Lehraufwand auf die Lernenden und ihren Lernaufwand verschoben. Neben der Präsenzzeit finden als Selbstlernzeiten das Selbststudium, Studienarbeiten wie die Erstellung von Hausarbeiten und Referaten sowie Zeiten für den Prüfungsaufwand und die Prüfungsvorbereitungen Berücksichtigung. Sichergestellt wird die Erfassung der komplexen Lernzeiten durch ein sogenanntes Leistungspunktesystem. Dieses hat zwei Funktionen. Zum einen dient es der Akkumulation der erbrachten Leistungen der Lernenden. Für jede erfolgreich erbrachte Lernleistung werden dem Lernenden Leistungspunkte gutgeschrieben. Entsprechend vorher festge- Modulhandbuch DRK Borken 13

16 Begründungsrahmen schriebener Anforderungen führen die erworbenen Leistungspunkte zu einem bestimmten Bildungsabschluss (Scheu, Hundenborn, Seifert, Kühn-Hempe, Rosen 2011). 2.5 Konzeptionelle Entscheidungen der Modulentwicklung Modultypologien Module können in mehrfacher Hinsicht voneinander unterschieden werden. In diesem Zusammenhang werden lediglich die Modultypologien beschrieben, die für die im Projekt Modularisierung AQUA genutzt worden sind. Hierzu zählt zum einen die in Anlehnung an die von Lisop und Huisinga (2000) für die Lernfelddidaktik vorgenommene Unterscheidung von Modulen nach ihrer Hauptfunktion für den Lernprozess. Vor diesem Hintergrund werden Module als Basismodule, Arbeitspraktische Transfermodule oder als Module subjektbezogener besonderer Qualifikationen konzipiert. Basismodule bieten eine grundlegende Orientierung über relevante Wissensbestände aus verschiedenen Wissensbereichen. Sie ermöglichen einen Einblick in den zentralen Gegenstand von Fachwissenschaften, ihre Fragestellungen und Methoden und folgen häufig der jeweiligen Fachsystematik. Sie bilden die Grundlage für sachgerechtes und fachlich begründetes Handeln in beruflichen Situationen. Arbeitspraktische Transfermodule weisen hingegen einen ausdrücklichen Bezug zu beruflichen Situationen und den geforderten Handlungsabläufen auf. Dementsprechend folgen sie in der curricularen Konstruktion einer Handlungssystematik. Die in Arbeitspraktischen Transfermodulen beschriebenen Handlungskompetenzen beruhen auf einer exemplarisch-situativen Transformation (vgl. Reetz, Seyd 2007) von beruflichen Handlungen und Problemstellungen, die eine besondere praktische Relevanz (vgl. Tramm 2003) für das Berufsfeld haben. Bei der Bearbeitung Arbeitspraktischer Transfermodule werden Fachwissen und Handlungssituation miteinander vernetzt. Die Module subjektbezogener besonderer Qualifikationen intendieren insbesondere die systematische Weiterentwicklung von Sozial- und Selbstkompetenz und fokussieren die Persönlichkeitsentwicklung. Die verschiedenen Modultypen ermöglichen in einem Bildungsgang eine angemessene Berücksichtigung des Wissenschaftsprinzips, des Situationsprinzips und des Persönlichkeitsprinzips (vgl. Lipsmeier 2000). Je nach Gewichtung der jeweiligen Prinzipien variieren Anzahl und Relation von Basismodulen, Arbeitspraktischen Transfermodulen und Modulen subjektbezogener besonderer Qualifikationen (Scheu, Hundenborn, Seifert, Kühn-Hempe, Rosen 2011). Im Hinblick auf das Qualifikationsniveau der drei Bildungsgänge sowie die durchschnittliche Adressatengruppen, werden nicht alle oben beschriebenen Modultypen genutzt. Die überwiegende Anzahl der Module wird als Arbeitspraktische Transfermodule konzipiert. Zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung werden drei Module subjektbezogener besonderer Qualifikationen entwickelt. Die Kompetenzen der Module werden in den Arbeitspraktischen Transfermodulen aufgegriffen und vertieft. Die wissenschaftsbezogenen Anteile werden in Arbeitspraktische Transfermodule integriert und anwendungsbezogen vermittelt. Weiterhin können Module nach ihrem Verpflichtungsgrad unterschieden werden. Pflichtmodule müssen von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines Bildungsganges absolviert werden, weil sie auf unverzichtbare Kernkompetenzen ausgerichtet sind. Wahlpflichtmodule dagegen ermöglichen es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, einzelne Module aus einer vorgegebenen Liste auszuwählen. Für die vergleichsweise kurzen Bildungsgänge wurden keine Wahlpflichtmodule entwickelt. Eine Wahlmöglichkeit mit eigener Schwerpunktsetzung ist jedoch insofern vorhanden, dass sich Teilnehmer/innen je nach Wunsch, auch nach Beginn der Bildungsmaßnahme, für einen Abschluss in einem der Bildungsgänge entscheiden können. Durch vier lehrgangsübergreifende Module ist bei entsprechender Kursorganisation die horizontale Durchlässigkeit zwischen den drei Bil- Modulhandbuch DRK Borken 14

17 Begründungsrahmen dungsgängen gewährleistet. Eine Entscheidung zwischen Bildungsgang 2 und Bildungsgang 3 kann im Verlauf eines weiteren lehrgangsübergreifenden Moduls getroffen werden. Angelehnt an die Vorgaben der Richtlinie nach 87b zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (vgl. GKV-Spitzenverband der Pflegekassen 2008) wurden Grund- und Aufbaumodule entwickelt. So werden in den lehrgangsübergreifenden Modulen, als Grundmodule, grundlegende Kompetenzen aller Bildungsgänge erworben. Diese werden in lehrgangsspezifischen Aufbaumodulen aufgegriffen und vertieft Die Formulierung und Systematisierung von Lernergebnissen Module sind wegen ihrer Ausrichtung auf Teilqualifikationen eines Berufsbildes outcomeorientiert zu konzipieren. Dies wird über die Ausweisung von Lernergebnissen erreicht. Lernergebnisse weisen folgende Charakteristika auf: Lernergebnisse beziehen sich grundsätzlich auf Abschlüsse, ausgehend von einer / einem durchschnittlichen Schülerin / Schüler. Lernergebnisse beziehen sich auf den Tag der Prüfung, d. h. darauf was der / die Schülerin / Schüler an diesem Tag weiß, kann und in der Lage ist zu tun. Basis der Beschreibung der Lernergebnisse bilden das geltende Curriculum und normative Vorgaben. Lernergebnisse werden aus der Sicht der Lernenden beschrieben (Outcome) und nicht aus der Sicht des Lehrenden. Die Anzahl der Lernergebnisse ist abhängig von der Komplexität des Lernprogramms. Lernergebnisse sollten im Rahmen eines externen Evaluierungsverfahrens über- prüfbar sein. Wie und wo die Lernergebnisse angeeignet werden, ist für die Beschreibung unwesentlich (z. B. Präsenzunterricht, praktische Ausbildung, Selbststudium) (vgl. Grün u.a. 2009). Für die Formulierung und Systematisierung von Lernergebnissen in den modularisierten Bildungsgängen des Projektes wurde der lernpsychologisch fundierte Curriculumansatz nach Hansruedi Kaiser herangezogen. Kaiser (2005) folgt den Ansätzen situierten Lernens, wonach Wissen nicht abstrakt und kontextfrei erworben, gespeichert und in anderen Situationen einfach wieder abgerufen und angewendet werden kann. Vielmehr resultiert Wissen aus den bereits erlebten konkreten Handlungserfahrungen. Neue Situationen werden bewältigt, indem sich ein Mensch erinnert, indem die neue Situation mit bereits bewältigten Situationen verglichen wird. Eine angemessene Situationsbewältigung muss bestimmten Qualitätskriterien genügen, die in dem von Kaiser auf der Grundlage langjähriger Lernforschung entwickelten Integrierenden Modell integrierenden Lernens als Wissen, Können und Einstellungen beschrieben und systematisiert werden. Unter Wissen wird das in Begriffen, Regeln und Definitionen fassbare Wissen gefasst. Können umfasst prozedurale und sensomotorische Ressourcen, mit deren Hilfe kognitive Techniken eingesetzt sowie Abläufe und Prozesse gesteuert werden können. Schließlich beschreiben Einstellungen die beruflichen Haltungen, die das Handeln in Situationen leiten sollen (vgl. Hundenborn, Brühe 2005). Bei der Formulierung und Spezifizierung von Lernergebnissen ist ein aktives Verb zu verwenden, das Angaben darüber macht, worauf sich das Wissen, Können und die Einstellungen der Lernenden beziehen bzw. um welche Art der Leistung es sich handelt. Uneindeutige Formulierungen sollten vermieden werden (vgl. Grün u.a. 2009) (Scheu, Hundenborn, Seifert, Kühn-Hempe, Rosen 2011). Modulhandbuch DRK Borken 15

18 Begründungsrahmen Module der drei Bildungsgänge im Überblick Jeder der drei Bildungsgänge umfasst sieben Module. Grundlage aller drei Bildungsgänge sind vier lehrgangsübergreifende Module. Zwei dieser Pflichtmodule sind als Module subjektbezogener besonderer Qualifikationen und zwei Pflichtmodule als Arbeitspraktische Transfermodule konzipiert. Die Präsenzstunden dieser Module liegen zwischen 12 und 24 Stunden. Für den Bildungsgang 1 Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe liegen drei lehrgangsspezifische Module vor. Ein Modul subjektbezogener besonderer Qualifikationen mit 16 Präsenzstunden und zwei Arbeitspraktische Transfermodule mit jeweils 30 Präsenzstunden. Für die Bildungsgänge 2 und 3 Betreuungskraft und Helfer/in in der Pflege liegt ein lehrgangsübergreifendes Arbeitspraktisches Transfermodul mit 36 Präsenzstunden vor. Jeweils zwei lehrgangsspezifische Arbeitspraktische Transfermodule schließen die Bildungsgänge 2 und 3 ab. Die beiden lehrgangsspezifischen Arbeitspraktischen Transfermodule im Bildungsgang 2 Betreuungskraft in der Pflege entsprechen mit insgesamt 60 Stunden dem Aufbaumodul der Richtlinien nach 87b. Die lehrgangsübergreifenden Module dem Grundmodul 1 mit 100 Stunden (vgl. GKV-Spitzenverband der Pflegekassen 2008). Die beiden Arbeitspraktischen Transfermodule im Bildungsgang 3 Helfer/in in der Pflege umfassen einen Stundenumfang von 20 bzw. 80 Präsenzstunden. Aufgrund des Stundenumfangs von 80 Präsenzstunden ist das Arbeitspraktische Transfermodul PM 6 Bei der Pflege von Menschen mit entwicklungs- und krankheitsbedingten Einschränkungen mitwirken in vier Moduleinheiten (ME) unterteilt: ME 1 Bei der Bewegungsförderung und bei Positionsveränderungen mitwirken ME 2 Bei der Durchführung der Körperpflege mitwirken ME 3 Bei der Ernährung und bei Ausscheidungsvorgängen unterstützen ME 4 Bei der Pflege fieberkranker Menschen mitwirken Eine weitere Unterteilung von Modulen in Moduleinheiten wird nicht vorgenommen, da die einzelnen Module der drei Bildungsgänge entsprechend dem jeweiligen Tätigkeitsprofil weniger komplex sind, als die Berufsprofile der modularisierten Bildungsgänge in der Altenpflegehilfe und Altenpflege (vgl. Kühn-Hempe, Hundenborn, Scheu 2012; Scheu, Hundenborn, Seifert, Kühn-Hempe, Rosen 2011). Die nachfolgende Übersicht zeigt die Module und die vorgesehenen Präsenzstunden. Modulhandbuch DRK Borken 16

19 Begründungsrahmen Übersicht Module und Präsenzstunden der Bildungsgänge 1, 2 und 3 PM 7 B 1 Aufbaumodul Menschen bei der Alltagsbewältigung im Wohnraum und Wohnumfeld unterstützen 30 Stunden PM 7 B 2 Aufbaumodul Menschen mit Demenz betreuen und unterstützen 32 Stunden PM 7 B 3 Aufbaumodul Bei der Begleitung von Menschen in Situationen besonderer Verlaufsdynamik mitwirken 20 Stunden PM 6 B 1 Aufbaumodul Menschen bei der Ernährung und Nahrungszubereitung unterstützen 30 Stunden PM 6 B 2 Aufbaumodul Bei der Tagesgestaltung von Menschen mit entwicklungsund krankheitsbedingten Einschränkungen mitwirken 28 Stunden PM 6 B 3 Aufbaumodul Bei der Pflege von Menschen mit entwicklungs- und krankheitsbedingten Einschränkungen mitwirken (ME 1-4) 80 Stunden PM 5 B 1 Aufbaumodul Sich in bestehende Beziehungsstrukturen einfügen 16 Stunden PM 5 B 2-3 Grundmodul Menschen mit entwicklungs- und krankheitsbedingten Einschränkungen unterstützen 36 Stunden PM 4 B Grundmodul Menschen bei ihrer Gesundheitserhaltung unterstützen und fördern 24 Stunden PM 3 B Grundmodul Menschen in Situationen vitaler Gefährdung unterstützen 16 Stunden PM 2 B Grundmodul Die eigene Rolle reflektieren 12 Stunden PM 1 B Grundmodul Beziehungen mit anderen Menschen gestalten 12 Stunden Bildungsgang B 1 Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe 140 Stunden Bildungsgang B 2 Betreuungskraft in der Pflege 160 Stunden Bildungsgang B 3 Helfer/in in der Pflege 200 Stunden Modulhandbuch DRK Borken 17

20 Begründungsrahmen 2.6 Vergabe von Leistungspunkten für die modularisierten Bildungsgänge Die Ausweisung der einzelnen Module mit Leistungspunkten (Credits) basiert auf dem einheitlichen Modell für die Vergabe der Leistungspunkte im Projekt Modell einer gestuften und modularisierten Altenpflegequalifizierung. Grundlage bildet das Modulhandbuch für die einjährige Altenpflegehilfeausbildung in Nordrhein-Westfalen (vgl. Scheu, Hundenborn, Seifert, Kühn-Hempe, Rosen 2011). Ziel dieser Ausführungen ist es, die Komplexität der Vergabe von Leistungspunkten für die drei Bildungsgänge transparent zu machen. Da bislang nationale Anknüpfungspunkte fehlen, dienen als Referenzrahmen die Empfehlungen zum europäischen Leistungspunktesystem für die Berufsausbildung (ECVET 2 ) des Europäischen Parlaments und des Rates (2009) sowie die Praxis zur Vergabe der ECTS 3 -Punkte im Bereich der akademischen Bildung (Kultusministerkonferenz 2003, 2010). Handlungsleitend sind die beiden Phasen der Zuweisung von ECVET-Leistungspunkten aus den Empfehlungen des Europäischen Parlaments (2009) Zuweisung von ECVET-Leistungspunkten Phase 1: Vergabe der Leistungspunkte für die Bildungsgänge Leistungspunkte (Credits) bezeichnen einen Satz von Lernergebnissen einer Einzelperson, die bewertet wurden und die zur Erlangung einer Qualifikation akkumuliert oder in andere Lernprogramme oder Qualifikationen übertragen werden können (Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates 2009). Nach den Empfehlungen des Europäischen Parlaments werden für die erwarteten Lernergebnisse eines Jahres formaler Vollzeit-Berufsausbildung 60 Punkte vergeben 4. Ausgehend von 46 Lernwochen pro Jahr ergeben sich für eine Lernwoche 1,3 Credits (60 Credits / 46 Lernwochen = 1,304 Credits). Aus den Lernwochen errechnen sich demnach für die Bildungsgänge nachfolgende Credits: Tab 1:Lernwochen der modularisierten Bildungsgänge und Credits Bildungsgang Theoretische und praktische Ausbildung Praktische Ausbildung Lernwochen gesamt (à Credits Bildungsgang Stunden Stunden 40 Std. / Woche) Alltagsbegleiter/in in der ,5 9 5 (8,45) Altenhilfe Betreuungskraft in der (9,1) Pflege Helfer/in in der Pflege (10,4) Phase 2: Verteilung der ECVET-Punkte auf die Module Zur Verteilung der ECVET-Punkte auf die Module ist die Bestimmung des Workloads erforderlich. Der Workload ist der in Zeitstunden ausgedrückte erwartete Arbeitsaufwand, der für einen erfolgreich absolvierten (Aus-) Bildungsteil oder Abschnitt notwendig ist. 2 European Credit (and Transfer) System for Vocational Education and Training 3 European Credit Transfer and Accumulation System 4 1 Jahr = 46 Lernwochen = (1500 ) 1800 Zeitstunden = 60 Credits; 1 Lernwoche = Stunden; 30 Stunden = 1 Credit /vgl. KMK 2010) 5 Um die Vergabe von halben (0,5) Credits zu vermeiden, wurden die Credits von Bildungsgang 1 und 3 aufgerundet. 6 Zur Gewichtung der komplexeren Handlungskompetenzen des Bildungsganges 2 gegenüber Bildungsgang 1 wurden die Credits für den Bildungsgang 2 Betreuungskraft in der Pflege auf 10 aufgerundet. Modulhandbuch DRK Borken 18

21 Begründungsrahmen Der Workload bildet damit die Grundlage für die Zuordnung von Leistungspunkten zu den Modulen und setzt sich aus Präsenzzeiten und Selbstlernzeiten zusammen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Präsenz- und Selbstlernzeiten der modularisierten Bildungsgänge. Tab. 2 : Überblick über die Präsenz- und Selbstlernzeiten Präsenzzeiten Theoretischer und praktischer Unterricht in den Bildungseinrichtungen Praktische Ausbildung in den Einrichtungen Selbstlernzeiten Quelle: Scheu, Hundenborn, Seifert, Kühn-Hempe, Rosen Eckpunkte zur Ausweisung des Workloads Vor- und Nachbereitung des Unterrichts Prüfungsvorbereitung Erstellen von Prüfungsleistungen (z.b. Hausarbeiten, Referate) Vor- und Nachbereitung von Praxis- / Lernaufgaben Da bislang keine nationalen Regelungen zur Ausweisung des Workloads in vergleichbaren Bildungsgängen vorliegen, wurden folgende Eckpunkte festgelegt. Diese basieren auf dem Konzept der Leistungspunktevergabe des Modulhandbuchs für die einjährige Altenpflegehilfeausbildung in Nordrhein-Westfalen (vgl. Scheu, Hundenborn, Seifert, Kühn- Hempe, Rosen 2011). Präsenzzeiten Die Präsenzzeiten für die modularisierten Bildungsgänge sind durch die Vorgaben der Bildungsmodule DRK-Bildungswerk Borken geregelt. Demnach entfallen nachfolgende Präsenzzeiten auf die Bildungsgänge: Bildungsgang 1 Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe für den theoretischen und praktischen Unterricht: 140 Stunden (à 45 Minuten) für die praktische Ausbildung: 120 Stunden (à 60 Minuten) Bildungsgang 2 Betreuungskraft in der Pflege für den theoretischen und praktischen Unterricht: 160 Stunden (à 45 Minuten) für die praktische Ausbildung: 120 Stunden (à 60 Minuten) Bildungsgang 3 Helfer/in in der Pflege für den theoretischen und praktischen Unterricht: 200 Stunden (à 45 Minuten) für die praktische Ausbildung: 120 Stunden (à 60 Minuten) Selbstlernzeit Zu den Selbstlernzeiten gehören neben dem Vor- und Nachbereiten des Unterrichts die Ausarbeitung von Praxis- bzw. Lernaufgaben und die Vorbereitung auf die Modulprüfungen. Es wird eine pauschale Selbstlernzeit von 11,25 Minuten pro Unterrichtsstunde (à 45 Minuten) als Berechnungsgrundlage für die drei Bildungsgänge veranschlagt. Für die einjährige Ausbildung in der Altenpflegehilfe wurde für jede Unterrichtsstunde (à 45 Min.) eine Selbstlernzeit von 22,5 Minuten festgelegt. In den drei Bildungsgängen wird der Lernprozess insbesondere im theoretischen und praktischen Unterricht sowie in der praktischen Ausbildungszeit gefördert. Deshalb wird bei den drei Bildungsgängen die Selbstlernzeit auf 11,25 Minuten reduziert. Sollten Bildungsträger darüber hinaus begleitete Selbstlernzeiten anbieten, ist es möglich die Selbstlernzeit entsprechend zu erhöhen. Modulhandbuch DRK Borken 19

22 Begründungsrahmen Tab. 3: Ausweisung des Workloads (Stunden) und Credits Bildungsgang: Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe Gesamtstundenzahl theoretischer und praktischer Unterricht 140 Stunden (á 45 Minuten) und Selbstlernzeit 140 Stunden (á 11,25 Minuten) Workload Stunden 131,25 Credits Stundenzahl praktische Ausbildung (á 60 Minuten) 120 Summe Workload und Credits 251,25 9 (8,5) Bildungsgang: Betreuungskraft in der Pflege Gesamtstundenzahl theoretischer und praktischer Unterricht 160 Stunden (á 45 Minuten) und Selbstlernzeit 160 Stunden (á 11,25 Minuten) Workload Stunden 150 Credits Stundenzahl praktische Ausbildung (á 60 Minuten) 120 Summe Workload und Credits (9,1) Bildungsgang: Helfer/in in der Pflege Gesamtstundenzahl theoretischer und praktischer Unterricht 200 Stunden (á 45 Minuten) und Selbstlernzeit 200 Stunden (á 11,25 Minuten) Workload Stunden 187,5 Credits Stundenzahl praktische Ausbildung (á 60 Minuten) 120 Summe Workload und Credits 307,5 11 (10,5) Berücksichtigung praktischer Ausbildungsanteile Eine Berücksichtigung der praktischen Ausbildungszeit erfolgt durch eine pauschale Zuweisung des anteiligen Workloads zu den Modulen. Der praktische Ausbildungsanteil der drei Bildungsgänge umfasst jeweils 120 Stunden. Für die Bildungsgänge mit jeweils 7 Modulen werden als Workload für die praktische Ausbildung 17 Stunden pro Modul berücksichtigt (120 Stunden / 7 Module = 17,14 Stunden / Modul) Gewichtung der Module Alle Modultypen der Bildungsgänge die Arbeitspraktischen Transfermodule und die Module besonderer subjektbezogener Qualifikationen leisten ihren jeweiligen Beitrag zur umfassenden Handlungskompetenz im Rahmen der Qualifikation. Deshalb werden die Module unabhängig vom Modultyp gleichermaßen mit Leistungspunkten versehen werden. Basis dafür ist der jeweilige Workload. Eine Gewichtung der Modultypen ist bereits implizit über die Anzahl der Module eines Modultyps im entsprechenden Bildungsgang erfolgt. Modulhandbuch DRK Borken 20

23 Begründungsrahmen Für den Bildungsgang 1 Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe ergibt sich nachfolgende Gewichtung Arbeitspraktische Transfermodule 57,1 % (4 Module) Module besonderer subjektbezogener Qualifikationen 42,9 % (3 Module) Für die Bildungsgänge 2 und 3 ergibt sich nachfolgende Gewichtung Arbeitspraktische Transfermodule 71,4 % (5 Module) Module besonderer subjektbezogener Qualifikationen 28,6 % (2 Module) Grund- und Aufbaumodule Eine unterschiedliche Gewichtung von Grund- und Aufbaumodulen ist insofern gegeben, dass Grundmodule wegen des geringen Stundenanteils überwiegend mit nur einem Credit ausgewiesen sind. Damit kommt den lehrgangsspezifischen Aufbaumodulen und den damit verbundenen Kompetenzen eine höhere Gewichtung zu. Bestimmung des Umrechnungsfaktors Workload (Stunden) in Credits Abschließend muss der Workload eines Moduls (Stunden) in die entsprechende Anzahl Leistungspunkte (Credits) umgerechnet werden. Der Umrechnungsfaktor ergibt sich aus der Division der Summe aller Credits zur Verteilung auf die Module und dem Workload des jeweiligen Bildungsganges. Nachfolgend der Umrechnungsfaktor für die Bildungsgänge: Tab. 4: Bestimmung des Umrechnungsfaktors Workload (Stunden) in Credits Bildungsgang 1 Alltagsbegleiter/in in 0,0358 (9 Credits / 251,25 Stunden = 0,0358) der Altenhilfe Bildungsgang 2 Betreuungskraft in 0,0370 (10 Credits / 270 Stunden = 0,0370) der Pflege Bildungsgang 3 Helfer/in in der 0,0357 (11 Credits / 307,5 Stunden = ) Pflege Die exemplarische Berechnung für ein Modul findet sich in Anlage 1. Eine Übersicht der Module, Präsenzstunden und Credits in Anlage 2. Modulhandbuch DRK Borken 21

24 Begründungsrahmen 2.7 Die Darlegung der Module im Modulhandbuch Die curriculare Darlegung der Module im Modulhandbuch entspricht weitgehend den modularisierten Bildungsgängen im Projekt Modell einer gestuften und modularisierten Altenpflegequalifizierung. Dies dient zur Sicherstellung der curricularen Anschlussfähigkeit der Bildungsgänge an staatlich geregelte Bildungsgänge in der Pflege Jedes Modul wird anhand der Darlegungselemente in seiner Komplexität beschrieben, und zwar unter Berücksichtigung seiner Hauptfunktion für den Lernprozess als Arbeitspraktisches Transfermodul oder Modul subjektbezogener besonderer Qualifikationen. Lediglich für das 80 Stunden umfassende Pflichtmodul PM 6 Bei der Pflege von Menschen mit entwicklungs- und krankheitsbedingten Einschränkungen mitwirken des Bildungsganges 3 Helfer/in in der Pflege wurden vier Moduleinheiten konzipiert. Die Moduleinheiten greifen spezifische Perspektiven des Moduls auf. Sie sind in ihrer Komplexität reduziert und auf ausgewählte Gesichtspunkte des Moduls fokussiert. Sie geben konkrete Hinweise für die Gestaltung der theoretischen und praktischen Ausbildung und erleichtern schulorganisatorische und unterrichtliche Planungen. Moduleinheiten werden zwar einzeln beschrieben, aber nicht einzeln geprüft und anerkannt. Gegenstand der Modulabschlussprüfung und damit die Grundlage der Zertifizierung bleibt die Modulebene. Die Summe von Prüfungsergebnissen im Rahmen von Moduleinheiten würde der Komplexität und den Kompetenzanforderungen des Moduls nicht gerecht Darlegungselemente der Module Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Darlegungselemente der Module. Detaillierte Informationen und Hinweise zur Nutzung der Modulelemente im Rahmen der Organisation in den Bildungseinrichtungen und der Planung und Gestaltung der Lehrund Lernprozesse erfolgen in Kapitel 3. Tab. 5: Übersicht der Darlegungselemente der Module BILDUNGSGANG - Ausweisung der Qualifikation / Bezeichnung des Bildungsangebotes, auf das sich das Modul bezieht. Eine farbliche Codierung weist auf den entsprechenden Bildungsgang hin. Verpflichtungsgrad Nummerierung Modulbezeichnung Die Modulbezeichnung kennzeichnet die zentrale Perspektive des Moduls und dessen thematische Ausrichtung. Die Abkürzung PM (Pflichtmodul) kennzeichnet den Verpflichtungsgrad. Die dahinter angegebene Ziffer gibt die Reihenfolge des Moduls im Modulhandbuch in nummerischer Reihenfolge an. Danach folgt die Zuweisung des Moduls zum jeweiligen Bildungsgang (B). Die Bildungsgänge sind jeweils nummeriert B 1 Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe; B 2 Betreuungskraft in der Pflege; B 3 Helfer/in in der Pflege. Grundmodul Zur Vermittlung grundlegender Kompetenzen. Aufbaumodul Zur Vertiefung der Kompetenzen der Grundmodule in spezifischen Handlungssituationen. Präsenzzeit in Stunden - Theoretischer und praktischer Unterricht am Lernort Schule. Credits - Ausweisung der Leistungspunkte des Moduls. Modulbeschreibung Das Modul wird in seiner Gesamtheit didaktisch kommentiert. Es wird dargestellt, was Gegenstand des Moduls ist. Auch Zusammenhänge mit anderen Modulen und deren Lernergebnissen werden herausgestellt. Aufgrund der Größe des Moduls PM 6 B 3 Helfer/in in der Pflege schließen sich in diesem Modul vier Moduleinheiten in nummerischer Reihenfolge an (ME 1 4). Die Bezeichnungen der Moduleinheiten weisen die jeweilige Perspektive zum Modul aus. Modulhandbuch DRK Borken 22

25 Begründungsrahmen Codenummer Modulverantwortliche Modultyp Moduleinsatz Bezug zum Lernbereich / Lernfeld n. APRO-APH Zugangsvoraussetzungen Anschlussmöglichkeiten Handlungskompetenzen Lernergebnisse Empfehlungen zur Unterrichtsgestaltung Empfehlungen zur Gestaltung der praktischen Ausbildung Geeignete Lernorte Codierung zur Handhabung in der Organisation der Bildungseinrichtung: Pflichtmodul (PM) Bildungsgang B Verantwortliche Lehrperson zur Koordination und Organisation - Modulverlauf - Dokumentation Inhalte - Modulabschlussprüfung - Dokumentation der Evaluation des Moduls. Typologie nach Verpflichtungsgrad - Pflichtmodule Typologie nach pädagogischer Hauptzielsetzung - Arbeitspraktische Transfermodule - Modul subjektbezogener besonderer Qualifikationen. Kennzeichnet den lehrgangsspezifischen bzw. lehrgangsübergreifenden Einsatz in den drei Bildungsgängen Mögliche anteilige Zuordnung von Kompetenzen des Moduls zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. August Module, die vorab abgeschlossen sein sollen. Module, die angeschlossen werden können. Handlungskompetenzen Kernstück des Moduls im Sinne von den Zielen des Bildungsganges. Sie beschreiben, bezogen auf die dem Modul zugrunde liegenden Anforderungen, welche Kompetenzen eine Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe, Betreuungskraft in der Pflege, Helfer/in in der Pflege zur angemessenen Situationsbewältigung benötigt. Lernergebnisse beschreiben Wissen, Können und Einstellungen, die nach Abschluss des Moduls vorliegen und Rückschlüsse auf die zu bearbeitenden Inhalte zulassen. Sie konkretisieren die ausgewiesenen Handlungskompetenzen. Für die methodische Ausgestaltung des Unterrichts liegen Empfehlungen vor. Diese machen deutlich, welche Unterrichtsmethoden besonders gut geeignet sind, um die mit dem Modul verbundenen Handlungskompetenzen zu entwickeln. Hinweise auf geeignete Lernorte in der Praxis, in denen die Kompetenzen erworben werden können. Lernaufgabenhinweise Vorschlag zur Gestaltung der Modulabschlussprüfung Literaturempfehlungen Die Angaben skizzieren den Typus, den inhaltlichen Schwerpunkt und die methodische Ausrichtung der Lernaufgabe. Eine vollständige Aufgabenformulierung wird nicht vorgenommen. Es werden Möglichkeiten von Prüfungsleistungen aufgezeigt, die mit den Kompetenzen der Module korrespondierenden. Literaturempfehlungen als Ergänzung zu Standardwerken der Altenpflege / Pflegeassistenz sowie pflegewissenschaftlicher Literatur. Es wurden insbesondere Internetdokumente vorgeschlagen, die zum kostenfreien Download auch für Teilnehmer/innen bereitstehen. Quelle: vgl. Kühn-Hempe, Hundenborn, Scheu 2012; vgl. Scheu, Hundenborn, Seifert, Kühn-Hempe, Rosen 2011 Modulhandbuch DRK Borken 23

26 Begründungsrahmen 2.8 Vorab-Evaluation der Modulhandbücher (n. Reischmann 2006) Zur Überprüfung der Modulhandbücher wurde das Verfahren der Vorab-Evaluation eingesetzt. Die Vorab-Evaluation ist eine Möglichkeit zur Überprüfung eines didaktischen Produktes, mit dem Ziel der besseren Gestaltung bzw. der Durchführung einer Bildungsmaßnahme. Die Vorab-Evaluation der Modulhandbücher verfolgt insbesondere nachfolgende Intentionen: datenbegründete Beurteilung der Produktqualität, noch bevor Erprobungsergebnisse vorliegen (können) Aufdecken von Problemen im Vorfeld des Einsatzes, die dem Konstrukteur entgehen Reduktion von Unsicherheiten und Unwägbarkeiten vor Einsatz eines neuen Produktes Sicherstellung des Optimums bei Ersteinsatz oder bei einmaligem Einsatz. Zur Beurteilung und Bewertung des Modulhandbuches anhand exemplarischer Auszüge wurden am 03. Juli 2012 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Pflegepraxis und Pflegebildung nach Borken eingeladen. Tab.6: Übersicht der Expertinnen und Experten der Vorab-Evaluation in alphabetischer Reihenfolge Claudia Alfert Pflegedienstleitung DRK-gem. Pflege- u. Servicebetriebe Region Borken-Bocholt GmbH Goerdelerstraße Bocholt Claudia Borgers Einrichtungsleitung SENIOREN Residenz Schanze Schanze Bocholt Lucia Loebbing Geschäftsführung Ambulant betreuen & pflegen Riesweg Reken Marion Pape Leitung Bildungsinstitut Münster e.v. - Lernen mit Zukunft - Anton-Bruchausen-Str Münster Cornelia Schnittger Leitung Fachseminar für Altenpflege Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Dortmund e.v. Niergartenstraße Dortmund Susanne Biallas FB Leitung Zentrum für ambulante Pflege und Pflegeberatung DRK im Kreis Borken Christoph Eckhardt Geschäftsführer QualiNetz Beratung und Forschung GmbH Ludgeristraße Duisburg Ali Nazlier Einrichtungsleiter und Pflegedienstleitung St. Marien Senioren- u. Pflegezentrum Wüllener Str Ahaus Michaela Schneider Einrichtungsleitung AZURIT Seniorenzentrum Rhede Rudolf-Diesel-Str Rhede Modulhandbuch DRK Borken 24

27 Begründungsrahmen Die Vorab-Evaluation wurde anhand ausgewählter Kriterien mithilfe einer Checkliste durchgeführt. Die Kriterien wurden drei Ebenen zugeordnet. Neben Aspekten der Stimmigkeit der Tätigkeitsprofile der drei Bildungsgänge auf der ersten Ebene, befasste sich die zweite Ebene mit dem Zusammenhang zwischen den modularisierten Bildungsgängen und den rechtlichen Vorgaben der Altenpflegehilfeausbildung in Nordrhein-Westfalen. Auf der dritten Ebene wurden Struktur, Handhabbarkeit und Lesefreundlichkeit beurteilt (s. Checkliste zur Vorab-Evaluation der Modulhandbücher im Rahmen des Projektes Modularisierung-AQUA, Anlage 3). Den Expertinnen und Experten wurden im Rahmen der Vorab-Evaluation nachfolgende Dokumente ausgehändigt: die Tätigkeitsprofile der Bildungsgänge Servicekraft in Haushalt und Pflege, Betreuungskraft in der Pflege, Helfer/in in der Pflege die Modulübersicht der Bildungsgänge mit Modulbezeichnung, Stundenzahlen und Credits sowie der Entwurf des Modulhandbuchs mit dem Stand vom 11. Juni Im Anschluss an die Vorab-Evaluation wurde das Modulhandbuch nochmals überarbeitet. Im Bereich der Tätigkeitsprofile aller Bildungsgänge wurde neben der Einhaltung der Hygienerichtlinien, die Beteiligung an Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung herausgestellt. Das Tätigkeitsprofil der Betreuungskraft in der Pflege wurde ergänzend zu den Vorgaben der Richtlinien nach 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-RI vom 19. August 2008) erweitert. Dort werden Betreuungskräfte lediglich im stationären Bereich der Altenhilfe verortet. Das Tätigkeitsprofil wurde insofern erweitert, dass Betreuungskräfte inzwischen sowohl in der häuslichen Pflege (z.b. Einzelfallbetreuung) als auch in Einrichtungen der teil-stationären Pflege, Betreuung und Unterstützung eingesetzt werden. Da insbesondere bei der Betreuung im häuslichen Umfeld Pflegefachkräfte nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, übernehmen dort Betreuungskräfte regelmäßig die Assistenz bei Verrichtungen im Bereich der Grundpflege (vgl. Betreuungskräfte-RI vom 19. August 2008) (vgl. GKV-Spitzenverband der Pflegekassen 2008). Insbesondere die Pflichtmodule PM 4 Menschen bei ihrer Gesundheitserhaltung unterstützen und fördern und PM 5 Menschen mit entwicklungs- und krankheitsbedingten Einschränkungen unterstützen sind auf diese Aufgaben ausgerichtet. Die Kommunikation und Gesprächsführung ist wesentliche Grundlage jeder Pflegebeziehung und obliegt allen Tätigkeitsprofilen. Dazu gehören auch die kontinuierliche Weitergabe von Informationen und die Anleitung von Klientinnen und Klienten im Rahmen des jeweiligen Tätigkeitsbereiches. Da die Beratung und Anleitung insbesondere zu den Aufgaben der Pflegefachkraft gehören, wurden die Tätigkeitsprofile dahingehend nicht erweitert. Allerdings gehört es zu den Aufgaben von Assistenzkräften notwendigen Beratungsund Anleitungsbedarf zu erkennen und an die Pflegefachkräfte weiterzuleiten. Um die Zugehörigkeit des Bildungsganges 1 Servicekraft in Haushalt und Pflege zum Beschäftigungsbereich der Pflege, Unterstützung und Betreuung von Menschen herauszustellen, wurde die Bezeichnung des Bildungsganges angepasst. Da die Aufgaben im Tätigkeitsprofil explizit auf die Gesundheitserhaltung und Gesundheitsförderung von Menschen ausgerichtet sind, wurde der Bildungsgang in Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe umbenannt. Schwerpunkt der Kriterien der zweiten Ebene ist der Zusammenhang zwischen den modularisierten Bildungsgängen und den normativen Vorgaben zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe in Nordrhein-Westfalen (vgl. APRO-APH 2006, Anlage 1a). Von der Experten- Modulhandbuch DRK Borken 25

28 Begründungsrahmen gruppe wurde nach der Überprüfung bestätigt, dass wesentliche Anteile von Kompetenzen der Altenpflegehilfe aufgegriffen wurden. Eine Anschlussfähigkeit zur Vertiefung und Erweiterung der Kompetenzen der modularisierten Bildungsgänge an berufliche Bildungsgänge der Altenpflege ist damit vorhanden. Allerdings ist es notwendig den Zeitraum festzulegen in welchem alle Module eines Bildungsganges abgeschlossen sein müssen (z.b. nach Fehlzeiten). Da für die Bildungsgänge keine normativen Vorgaben vorliegen, obliegt es dem Bildungsträger diesen Zeitraum vor Beginn der ersten Bildungsmaßnahme festzulegen. Dazu muss ein Bildungsträger die Bildungsgänge kontinuierlich anbieten, um so eine Fortsetzung und den Abschluss aller Module in einem festgelegten Zeitraum zu ermöglichen. Die dritte Ebene der Kriterien widmet sich der Struktur, Handhabbarkeit und Lesefreundlichkeit der Modulhandbücher. Die Expertinnen und Experten als Nutzer/innen bestätigten, dass sie durch die Struktur schnell einen Überblick bekommen. Die Darlegungselemente der Module sind aus ihrer Sicht verständlich und übersichtlich. Modulhandbuch DRK Borken 26

29 Begründungsrahmen 3 Hinweise zur Nutzung des Modulhandbuches Das Modulhandbuch gilt als zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument für alle Beteiligten am Lernort Schule und am Lernort Praxis bei der Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen in modularisierten Bildungsgängen. Diese Steuerungsfunktion wird anhand zentraler Elemente der Module systematisiert erläutert (vgl. Scheu, Hundenborn, Kühn-Hempe, Seifert, Rosen 2011): 3.1 Darlegungselemente der Module Die Angabe des Bildungsganges weist die formale Qualifikation aus, in deren Kontext das Modul entwickelt wurde. Die Modulbezeichnung beschreibt die zentrale Perspektive des Moduls für den Bildungsgang. Alle Module führen nach bestandener Modulabschlussprüfung zur formalen Qualifikation. Eine farbliche Codierung weist auf den jeweiligen Bildungsgang hin (B 1 Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe grau; B 2 Betreuungskraft in der Pflege rot; B 3 Helfer/in in der Pflege grün). Lehrgangsübergreifende Module aller Bildungsgänge sind gelb hinterlegt. Das lehrgangsübergreifende Modul der Bildungsgänge 2-3 ist blau hinterlegt. Zur Modulbezeichnung gehören der Verpflichtungsgrad des Moduls sowie die fortlaufende Nummerierung. Die Nummerierung intendiert keine Gewichtung oder Vorgabe einer Reihenfolge, in der die Module unterrichtet werden sollen. Die Abfolge der Module wird vielmehr insbesondere im Rahmen der Planung des Bildungsganges bestimmt. In den Grundmodulen werden grundlegende Kompetenzen vermittelt. Diese werden in den Aufbaumodulen aufgegriffen, erweitert und vertieft. Die Modulbeschreibung gibt einen Gesamtüberblick über das Modul und zeigt damit die Komplexität auf. Darüber hinaus enthält die Modulbeschreibung didaktische Hinweise für die im Modul Lehrenden. Das Modul bildet die Grundlage für die Verteilung der Module im Rahmen der Planung der Bildungsgänge. Die Module können, entsprechend der Organisation der Bildungseinrichtung, auf den vorgesehenen Zeitraum der Bildungsgänge verteilt werden. In der Folge schließt sich die Stundenplanung entsprechend der organisatorischen Vorgaben der Bildungseinrichtung an. Für das Pflichtmodul PM 6 B-3 Bei der Pflege von Menschen mit entwicklungsund krankheitsbedingten Einschränkungen wurden vier Moduleinheiten entwickelt. Diese sind im Anschluss an die Modulbeschreibung in einer separaten Spalte aufgeführt. Modulhandbuch DRK Borken 27

30 Begründungsrahmen Die ausgewiesene Präsenzzeit bezieht sich auf die Vorgaben des DRK Borken. Für den theoretischen und praktischen Unterricht sind vorgesehen: B 1 Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe 140 Stunden B 2 Betreuungskraft in der Pflege 160 Stunden B 3 Helfer/in in der Pflege 200 Stunden Die addierten Präsenzzeiten aller Pflichtmodule des jeweiligen Bildungsganges entsprechen diesen Summen. Für die Ausbildung im Lernort Praxis sind jeweils 120 Stunden vorgesehen. Die Credits weisen den in Leistungspunkten umgerechneten Workload des Moduls aus und variieren je nach Modulgröße und Stundenumfang des Bildungsganges. Die Zertifizierung eines Moduls erfolgt nach bestandener Modulabschlussprüfung. Dabei werden Credits und Note getrennt ausgewiesen. Im Zertifikat erfolgt eine Auflistung der abgeschlossenen Module mit Ausweisung der Credits sowie Note und Datum der Modulabschlussprüfung (vgl. Anlage 4a-c). Die Codenummern der Module systematisieren lediglich die Abfolge im Modulhandbuch. Je nach Organisation der Bildungseinrichtung und den Erfordernissen von digitalisierten Verwaltungsprogrammen kann die Codenummer individuell angepasst werden. Zur Orientierung der Teilnehmer/innen im Lehr- und Lernprozess ist es von Bedeutung, dass sie kontinuierlich darüber informiert werden, welches Modul gerade bearbeitet wird. Zu Beginn wird den Teilnehmer/innen das Modul mit der intendierten Teilqualifikation, den zu entwickelnden Handlungskompetenzen vorgestellt. Dies gehört mit zu den zentralen Aufgaben der / des Modulverantwortlichen. Auch im laufenden Lehr-Lehrprozess ist immer wieder der Gesamtkontext des Moduls herauszustellen. Nach Abschluss des Moduls sollte eine Betrachtung im Sinne einer Zusammenfassung des Moduls erfolgen. So lassen sich retrospektiv alle Unterrichte ausdrücklich im Modul verorten und dessen Lernergebnisse in den Blick nehmen. Um sicherzustellen, dass das Modul seitens der Teilnehmer/innen in seiner Gesamtheit gesehen und als zusammenhängender Lernprozess wahrgenommen wird, sollte sich die Bearbeitung eines Moduls auf einen überschaubaren Zeitraum erstrecken. Voraussetzung hierfür ist auch, dass nicht zu viele Module gleichzeitig eröffnet und bearbeitet werden. Modulhandbuch DRK Borken 28

31 Begründungsrahmen Je nach Modultyp intendiert das Modul den Erwerb pflegerischer Handlungskompetenzen im handlungsbezogenen (Arbeitspraktische Transfermodule) oder subjektbezogenen (Module subjektbezogener besonderer Qualifikationen) Bereich. Für die drei Bildungsgänge wurden keine fachbezogenen Basismodule entwickelt. Das Element Moduleinsatz weist die für die Bildungsgänge entwickelten lehrgangsübergreifenden Module bzw. lehrgangsspezifischen Module aus. Die Module wurden zwar als Teilqualifikation für spezifische Bildungsgänge entwickelt. Darüber hinaus lassen sich verschiedene Module, als abgeschlossene und zertifizierbare Lehr- und Lerneinheiten, über die Bildungsgänge hinaus für die pflegerische Bildung nutzen. Die Ausweisung der dem Modul zugrunde liegenden Lernbereichen (LB) bzw. Anteilen aus Lernfeldern / Teil-Lernfeldern (LF) aus der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Landes NRW (APRO-APH NRW 2006) schließt sich an. Die Elemente Zugangsvoraussetzungen und Anschlussmöglichkeiten machen deutlich, an welcher Stelle das Modul in den Bildungsgang eingebettet ist, welche Module notwendigerweise vorher bearbeitet werden sollten und welche Module sich aus Lernprozessgründen anschließen sollten. Eine Herausforderung bei der Gestaltung der Lehr-Lern-Prozesse liegt in der Interpretation der Module bzw. Moduleinheiten im PM 6 B3. Leitend für die Planung und Gestaltung des theoretischen und praktischen Lernprozesses sind die ausgewiesenen Handlungskompetenzen. Die formulierten Lernergebnisse sind auf diese Handlungskompetenzen bezogen, korrespondieren mit den methodischen Hinweisen zur Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse und geben darüber hinaus Hinweise auf das in der Modulprüfung nachzuweisende Wissen und Können sowie auf die einzuschätzenden Einstellungen. Die Lernergebnisse werden als Wissen, Können und Einstellungen beschrieben und bilden die Grundlage für die Unterrichtsplanung unter Gesichtspunkten der Lernortkooperation. Für die methodische Ausgestaltung des Unterrichts werden in den Modulen bzw. in den Moduleinheiten des PM 6 B 3 Empfehlungen gegeben. Diese sind unverbindlich, machen aber deutlich, welche Unterrichtsmethoden besonders gut geeignet sind, um die mit dem Modul verbundenen Handlungskompetenzen zu entwickeln. Bei der Methodenwahl ist mit zu bedenken, um welchen Modultyp es sich entsprechend der Typologie nach Lisop und Huisinga (2000) handelt. Für die Arbeitspraktischen Transfermodule sind Unterrichtsmethoden gefragt, die Assistenzaufgaben und (Teil-) Handlungen in den Blick nehmen und als handlungsorientiert und problemlösend im Sinne des Praxisfeldes gelten. Diese Verfahren knüpfen bevorzugt an Handlungen und Praxissituationen an und machen Praxisprobleme und - anforderungen zum Ausgangspunkt und Gegenstand des Unterrichtsgeschehens. Modulhandbuch DRK Borken 29

32 Begründungsrahmen Für die Pflichtmodule PM 1, 2 und PM 5 B 1 als Module subjektbezogener besonderer Qualifikationen steht die Entwicklung und Weiterentwicklung der Person im Vordergrund. Aus diesem Grunde sollten hier themenbezogen Verfahren zum Einsatz kommen, die mit der Reflexion von Handlungen, Verhaltensweisen und Einstellungen verbunden sind. Bei der Methodenauswahl spielt grundsätzlich die anstehende Modulprüfung eine wichtige Rolle. Verfahren, die bei der Modulprüfung zum Einsatz kommen, müssen zuvor im Unterrichtsgeschehen eingeübt sein. Literaturhinweise zu ausgewählten Methoden finden sich in Anlage 5. Die Planung der Abfolge der Module richtet sich auch nach den Einsätzen der Teilnehmer/innen am Lernort Praxis. Die Empfehlungen zur Gestaltung der praktischen Ausbildung weisen Vorschläge für Praxisorte auf, an denen der mit dem Modul verbundene Kompetenzerwerb unterstützt werden kann. Die Hinweise auf Gegenstand und Ausrichtung möglicher Lernaufgaben bedürfen einer Konkretisierung und spezifische Anpassung durch die Bildungseinrichtung. Die Prüfungsvorschläge zur Gestaltung der Modulabschlussprüfung korrespondieren mit den Kompetenzen des jeweiligen Moduls und den damit verbundenen Anforderungen in der Praxis. Modulabschlussprüfungen werden für jedes Modul konzipiert. Zur Reduktion der Prüfungslast sind Vorschläge aufgeführt, Module in gemeinsamen Prüfungen zusammenzuführen. Allerdings muss jedes Modul mit einer separaten Note ausgewiesen werden. Hinweis Eine Addition von Prüfungsleistungen auf der Ebene von Moduleinheiten im PM 6 B 3 würde der Komplexität und der mit dem Modul verbundenen Handlungskompetenzen nicht gerecht. Darüber hinaus würde sich die Prüfungslast für die Teilnehmer/innen erhöhen. Damit die Prüfungslast möglichst gleichmäßig über den Ausbildungszeitraum verteilt wird, müssen Modulabschlussprüfungen bereits bei der Planung der Bildungsgänge berücksichtigt werden. Die Literaturempfehlungen basieren auf dem Stand der Drucklegung des vorliegenden Modulhandbuches. Eingefügt wurden insbesondere Internetquellen mit themenbezogenen Dokumenten (z.b. Patientenratgeber). Sie sollen insbesondere auch Teilnehmer/innen anregen sich mit den meist gut verständlichen Unterlagen zu beschäftigen. Sie sind den weiteren Entwicklungen und Erkenntnissen folgend fortlaufend zu aktualisieren und zu ergänzen. Quelle: vgl. Kühn-Hempe, Hundenborn, Scheu 2012; vgl. Scheu, Hundenborn, Seifert, Kühn-Hempe, Rosen 2011 Modulhandbuch DRK Borken 30

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