Renten: Beitragssatzentwicklung nach der Riesterreform
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- Lioba Kolbe
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1 München 23. Juni 1999 frei für: 24. Juni 1999, Uhr Renten: Beitragssatzentwicklung nach der Riesterreform Wie wird sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in den nächsten 40 Jahren entwickeln? Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über drei rivalisierende Prognosen, die dazu auf der Basis der Vorschläge der alten Regierung erstellt worden waren. Beitragssatz Jahr Sozialbeirat Prognos Wiss. Beirat beim BMWi (CES) % 24 % 26 % % 28 % Die sehr unterschiedlichen Prognosen standen bislang unvermittelt nebeneinander. Dem ifo Institut ist es jetzt gelungen, die Unterschiede zwischen Prognos und dem wissenschaftlichen Beirat des BMWi (CES-Prognose) in einem gemeinsamen Ansatz zu erklären (Hans- Werner Sinn und Marcel Thum, Gesetzliche Rentenversicherung: Prognosen im Vergleich, ifo Institut, München, 1999). Die nachfolgende Abbildung zerlegt die Prognoseunterschiede in Komponenten, die aufzeigen, wo die Annahmen der Prognos AG von jenen des Beirats bzw. CES abweichen. ifo Institut für Wirtschaftsforschung Poschingerstraße München Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dr. Elisabeth Wolf-Csanády Tel.: 089/ Fax: 089/ wolf-csanady@ifo.de
2 Komponentenzerlegung der Prognoseunterschiede Am wichtigsten ist offenbar die Komponente Steuerprogression und steigende Sozialversicherungsbeiträge. Prognos unterstellt im Gegensatz zum Wissenschaftlichen Beirat eine stark ansteigende Belastung der Arbeitseinkommen mit Steuern und anderen Sozialversicherungsbeiträgen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung). Da die Renten an die Nettolöhne gekoppelt sind, bedeutet dies auch ein Reduktion der Ansprüche der Rentner. Durch die so unterstellte Rentenkürzung kann auch der Beitragssatz für die Rentenversicherung niedriger ausfallen, als es sonst der Fall gewesen wäre. Also: Weil Prognos und Sozialbeirat höhere sonstige Belastungen der Arbeitseinkommen unterstellen als der Wissenschaftliche Beirat und das CES, ist der von ihnen errechnete Beitragssatz niedriger. Rechnet man die gesamte Belastung der Lohneinkommen aus, so sind die scheinbar optimistischen Prognosen des Sozialbeirats und der Prognos AG die wahrhaft pessimistischen Zukunftsszenarien. Die gesamte Belastung der Lohneinkommen durch Steuer und Sozialversicherung ist deutlich höher, als es in den Berechnungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft unterstellt wurde. Nach den
3 Berechnungen des Wissenschaftlichen Beirats und des CES ist im Jahr 2040 mit einer Gesamtbelastung des Bruttolohnes von 41 Prozent zu rechnen. Demgegenüber kommt Prognos im selben Jahr auf den Wert von 44 Prozent. Extrapoliert man die Rechnungen des Sozialbeirats über das Jahr 2030 hinaus, dürfte dort die Gesamtbelastung sogar noch höher ausfallen. Das stellt die übliche Sicht von optimistischen und pessimistischen Prognosen gerade auf den Kopf. Die wahren Pessimisten sind offenbar diejenigen, die einen niedrigen Beitragssatz der Rentenversicherung vorhersagen. 45% Die Gesamtbelastung der Bruttoeinkommen mit Steuern und Sozialbeiträgen Sozialbeirat Prognos 43% 41% BMWi/CES 39% 37% 35% Anmerkung: In der Simulation der Sozialbeiratsannahmen wird ein zweiprozentiges Wachstum der Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer unterstellt. Das ifo Institut hat auch aktuelle Ergebnisse zum Rentenreformvorschlag von Bundesarbeitsminister Riester vorgelegt. Danach führt der Riester- Vorschlag im Vergleich zur ausgesetzten Rentenreform Blüms anfänglich zu deutlich niedrigeren Beitragssätzen. Dies wird durch die Absenkung des Rentenniveaus im Vergleich zu den Nettolöhnen in den Jahren bis 2002 erreicht. Der demographische Faktor, der bei der Blümschen Reform vorgesehen war, hätte erst allmählich bis in die Mitte des nächsten Jahrhunderts zu einer Absenkung des Rentenniveaus geführt. Im Jahr 2002 wird der Beitragssatz mit dem Riesterkonzept gut ein Prozent
4 unter dem Beitragssatz nach der Rentenreform Blüms liegen. In der langen Frist fehlt dem neuen Konzept allerdings der demographische Faktor. Mit zunehmender Alterung der Bevölkerung steigt der Beitragssatz mit der Riester-Reform schneller als bei der Blümschen Reform. Ab dem Jahr 2020 liegt der Beitragssatz nach dem neuen Konzept über dem Beitragssatz nach der Rentenreform Blüms. Im Jahr 2036 wird der Beitragssatz selbst unter verhältnismäßig optimistischen Annahmen - 27,4 Prozent erreichen, während er beim Vorschlag Blüms unter sonst gleichen Annahmen bei 26,9 Prozent gelegen hätte. Blüm versus Riester: Wie sich der Beitragssatz langfristig entwickelt 28% 26% 24% Riester (ohne Kapitaldeckung) Blüm 22% 20% 18% 16% Annahmen bei Blüm: Absenkung des Rentenniveaus aufgrund des demographischen Faktors von 70 % auf 64 %, Anhebung des Rentenzugangsalters durch die Neuregelung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten,
5 Bundeszuschuß (wächst mit Beitragssatz und dem Mehrwertsteueraufkommen, während die versicherungsfremden Leistungen real konstant bleiben). bei Riester: Blüm-Reformen aufgehoben (demographischer Faktor und Anhebung des Rentenzugangsalters), Absenkung des Rentenniveaus von 70 % auf 66 % bis 2002, Zusätzliche Übernahme von (bisher versicherungsfremden) Leistungen durch den Bund aus dem Ökosteueraufkommen (führte am 1. April 1999 zu einer Ansenkung des Beitragssatzes von 20,3 % auf 19,5 %), Pflichtsparen nicht berücksichtigt (keine Kapitaldeckung). Ergebnis Kurzfristig führt die Riester-Reform zu niedrigeren Beitragssätzen, da die Absenkung des Rentenniveaus bereits in den Jahren bis 2002 erfolgt. (Der anfängliche Beitragssatz bei Riester ist wegen der Ökosteuerreform bereits niedriger.) Langfristig liegt der Blüm-Beitragssatz etwas niedriger, da die Absenkung des Rentenniveaus aufgrund des demographischen Faktors langfristig bei 64 % und nicht wie bei Riester bei 66 % liegt.
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