Leistungsbilanz 2013 des AK-Rechtsschutzes Linz: Mehr als 40 Millionen Euro erkämpft

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1 Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Dr. in Helga Kempinger AK-Präsident Abteilungsleiterin AK-Rechtsschutz Linz Leistungsbilanz 2013 des AK-Rechtsschutzes Linz: Mehr als 40 Millionen Euro erkämpft Pressekonferenz am Montag, 27. Jänner 2014, um Uhr, in der AK Linz, Volksgartenstraße 40, 5. Stock, Seminarraum 3 1

2 2 Leistungsbilanz 2013 der AK Oberösterreich: 118 Millionen Euro für die Arbeitnehmer/-innen Die schwächelnde Konjunktur samt steigender Arbeitslosigkeit macht sich auch in den Beratungs- und Vertretungszahlen der Arbeiterkammer Oberösterreich bemerkbar. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 118 Millionen Euro erstritten ein trauriger Rekord. Im Jahr 2013 suchten fast Menschen Rat und Hilfe bei der AK Oberösterreich. Den Schwerpunkt bildeten rund arbeits- und sozialrechtliche Beratungen, gefolgt von mehr als Konsumenten- und Bildungsberatungen. Damit wurde das hohe Niveau der Vorjahre wieder erreicht. Viele Arbeitnehmer/-innen, denen Geld vorenthalten wurde, agierten zaghafter als in den Jahren zuvor. Sie kamen zwar zur Beratung, verzichteten aber aus Angst um ihren Arbeitsplatz auf die Rechtshilfe der AK. Dennoch wurden 2013 in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten und in Insolvenzverfahren 118,56 Millionen Euro an offenen Ansprüchen für Mitglieder der AK Oberösterreich erkämpft ein absoluter und zugleich trauriger Rekordwert, weil es dabei zumeist um Geld ging, das den Arbeitnehmern/-innen oft monatelang vorenthalten wurde. Unzählige der Betroffenen standen damit zumindest vorübergehend vor existenziellen Problemen. Rund 62 Millionen Euro wurden für AK-Mitglieder in Insolvenzverfahren herausgeholt. Hier schlugen die großen Insolvenzen des Jahres 2013 wie dayli und Alpine zu Buche. Ansprüche werden nicht bezahlt vorsätzlich, systematisch, straffrei Im Arbeitsrecht ging es vor allem um Beendigungsansprüche und offenes Entgelt, im Sozialrecht insbesondere um Fragen rund um die Pension. Immer mehr Arbeitgeber bezahlen ihre Mitarbeiter/-innen einfach nicht vorsätzlich, systematisch, straffrei. Das Schlimmste, was ihnen passieren kann, ist eine Klage durch die AK sowie eine Nachzahlung der offenen Ansprüche.

3 3 Nicht bezahlte Überstunden, dauerhafte Unterentlohnung, Missachtung der kollektivvertraglichen Mindeststandards, falsche Abrechnungen mehr als die Hälfte der Beratungen und fast drei Viertel der Vertretungen durch die AK Oberösterreich haben mit Fragen von Lohn- und Gehaltsvorenthaltung zu tun. Besonders gehäuft trifft das im Gastgewerbe, im Handel und bei den Arbeitskräfteüberlassern zu. Dauerbrenner Leiharbeit Die Leiharbeitsbranche ist überhaupt ein Dauerbrenner im AK-Rechtsschutz: Permanent werden die Rechte von Arbeitnehmern/-innen und kollektivvertragliche Bestimmungen missachtet. Viele Firmen melden Mitarbeiter/-innen an Feiertagen einfach bei der Sozialversicherung ab, um sie tags darauf wieder anzumelden. Eine krasse Umgehung von Arbeitnehmeransprüchen. Leiharbeit soll Spitzen abdecken und nicht zum Normalfall werden. Die AK verlangt daher, dass die Überlassungsdauer auf sechs Monate begrenzt wird. Danach soll die Beschäftigerfirma der/dem Betroffenen ein verbindliches Jobangebot machen müssen. Außerdem soll der Anteil an Leiharbeitskräften in einem Betrieb auf maximal zehn Prozent beschränkt werden. Mehr als 1,7 Millionen Beratungen in fünf Jahren Auch die Bilanz der vergangenen fünf Jahre bestätigt all diese Trends. Die AK Oberösterreich hat seit Mai 2009 mehr als 1,7 Millionen Menschen beraten. Im selben Zeitraum wurden rund 500 Millionen Euro für AK-Mitglieder erkämpft. Diese erschreckenden Zahlen und der täglich von den Betroffenen vermittelte Eindruck, dass der Wind in der Arbeitswelt zunehmend rauer wird, sollten Anlass sein, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern: Kurze Verfallsfristen führen dazu, dass Beschäftigte Geld verlieren, obwohl ihnen die AK zu ihrem Recht verhilft. Fälle, in denen Menschen jahrelang unterentlohnt werden, aber aufgrund der kollektivvertraglichen Bestimmungen nur drei Monate nachbezahlt bekommen, sind keine Seltenheit. Die AK fordert daher die Abschaffung dieser Verfallsfristen. Bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht soll es zudem Sanktionen geben, die über die Nachzahlung ohnehin offener Ansprüche hinausgehen.

4 4 Wenn Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge nicht zahlen und die Gebietskrankenkasse im Zuge einer Unternehmungsprüfung dies feststellt, werden die betroffenen Arbeitnehmer/-innen bis dato nicht darüber informiert. Das muss sich ändern, fordert die AK: Jeder Beschäftigte, dessen Arbeitgeber Beiträge hinterzieht, soll darüber informiert werden und das Recht haben, vorenthaltene Entgeltansprüche nachzufordern. Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist Besorgnis erregend. Im Dezember 2013 waren mehr als Menschen in Oberösterreich arbeitslos, in Schulung oder lehrstellensuchend um 12,16 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Bei den Über-50-Jährigen fällt der Zuwachs an Arbeitslosen deutlich stärker aus als im Durchschnitt aller Altersklassen (plus 27,7 Prozent). Arbeitsmarktpolitisch sind Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungschancen von jungen und älteren Arbeitnehmern/-innen besonders wichtig. Die AK fordert daher einerseits ein Bonus-Malus-System: Wer zu wenige ältere Arbeitnehmer/-innen beschäftigt und auch krankmachende Arbeitsbedingungen nicht verändert, muss zahlen. Zur Verbesserung der Arbeits- und Lebenschancen von jungen Menschen sind andererseits Investitionen ins Bildungssystem und mehr individuelle Förderung in der Schule nötig. Am Übergang ins Arbeitsleben muss jeder junge Mensch ein Recht auf einen Ausbildungsplatz haben.

5 5 Bilanz 2013 des AK-Rechtsschutzes Linz Zehntausende Arbeitnehmer/-innen aus den Bezirken Linz, Linz-Land und Urfahr- Umgebung haben im Vorjahr Rat und Hilfe bei der Arbeiterkammer gesucht. Das bestätigt die Bilanz 2013 des AK-Rechtsschutzes Linz. Schwerpunkt war die Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten Rechtsberatungen Im vergangenen Jahr wandten sich AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an den AK-Rechtsschutz Linz. Vor allem die telefonische Rechtsberatung hat sich wieder bestens bewährt. Dem Großteil der Anrufer/-innen wurde sofort geholfen. Zu einem persönlichen Beratungsgespräch sind im Vorjahr Arbeitnehmer/- innen in die Arbeiterkammer Linz gekommen AK-Mitglieder meldeten sich schriftlich oder per bei den Rechtsexpertinnen und -experten. 40, Euro Vertretungserfolg Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen kam zur Beratung die Vertretung. Durch außergerichtliche Interventionen wurden im Vorjahr 1, Euro an vorenthaltenem Entgelt eingebracht. Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern/-innen beharrlich Geld schuldig bleiben, müssen die Ansprüche beim Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt werden. Auf diesem Wege wurden 2, Euro erkämpft. In den Gerichtsverfahren ging es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, aber auch um Sonderzahlungen, Überstundenentgelte und Abfertigungsansprüche. Doch selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet. Außerdem wurden 2013 für Arbeitnehmer/-innen, die von einer Insolvenz in den Bezirken Linz, Linz-Land und Urfahr-Umgebung betroffen waren, 18, Euro geholt. Davon entfallen 8, Euro auf die Insolvenz der Firma dayli, die im

6 6 Bezirk Linz-Land ihren Sitz hatte. Das bedeutet, dass die Ansprüche aller dayli- Beschäftigten in ganz Österreich durchgesetzt wurden. In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt der AK-Rechtsschutz Linz im vergangenen Jahr 17, Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensionsansprüche (Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension) und Pflegegeld. Damit hat der AK-Rechtsschutz Linz 2013 an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen Zahlungen von insgesamt 40, Euro für die AK-Mitglieder erreicht. Beispiele aus dem Arbeitsrecht Immer mehr Unternehmen verletzen das Arbeitsrecht systematisch. Auch in der Rechtsberatung und Vertretung des AK-Rechtsschutzes Linz häufen sich Fälle von dauerhafter Unterentlohnung, falscher Einstufung oder unbezahlter Arbeit. Zwei Beispiele: Eine Kellnerin war vollzeitbeschäftigt und leistete darüber hinaus noch zahlreiche Überstunden. Angemeldet wurde sie aber lediglich auf Basis einer 30-Stunden- Woche. Während der zweieinhalbjährigen Beschäftigung erhielt sie weder ein Feiertags- noch ein Krankenentgelt. Auch für die Überstunden gab es keine zusätzliche Entlohnung. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden außerdem die offenen Urlaubstage nicht abgerechnet. Erst nachdem der AK-Rechtsschutz Linz geklagt hatte, lenkte der Arbeitgeber ein. Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs musste er der Kellnerin mehr als Euro nachzahlen. Ein Monteur arbeitete gut vier Monate bei einer Linzer Firma. Für diese Zeit bekam er insgesamt nur 1813 Euro. Der AK-Rechtsschutz Linz stellte fest, dass die Firma nicht nur viel zu wenig bezahlt, sondern den Monteur von Anfang an falsch eingestuft hatte. Die geleisteten Überstunden und die Gefahrenzulage waren nie abgerechnet worden. Die Montage- und die Entfernungszulage hatte der Arbeitgeber nur teilweise berücksichtigt. Obwohl der AK-Rechtsschutz Linz wegen fehlender Arbeitszeitaufzeichnungen nicht alle offenen Ansprüche geltend machen konnte, zahlte die Firma dem Monteur schließlich mehr als 6700 Euro nach.

7 7 Beispiel aus dem Sozialrecht Eine Fabriksarbeiterin litt unter massiven Bandscheibenproblemen, Schulterproblemen mit deutlicher Bewegungseinschränkung, Knieabnützungsleiden, Gelenksarthrosen und -schwellungen sowie unter Blasenschwäche, Stuhlinkontinenz und Diabetes. Sie hatte immer wieder starke Schmerzen und Depressionen. Obwohl ihre zahlreichen Krankheiten durch ärztliche Befunde belegt waren, verweigerte die PVA im Herbst 2009 der damals 50-jährigen Frau die Invaliditätspension. Die Arbeiterin war verzweifelt. Sie wandte sich an den AK-Rechtsschutz Linz, der vor Gericht ging. Doch erst 2011 kam es zu einer erstinstanzlichen Entscheidung, die noch dazu negativ ausfiel. Der AK-Rechtsschutz Linz ließ nicht locker und berief hob das Oberlandesgericht Linz das Urteil auf. Nun war wieder das Arbeits- und Sozialgericht Linz am Zug: Es fanden drei weitere Verhandlungen statt, die Gutachten wurden mehrfach ergänzt. Im März 2013 dreieinhalb Jahre nach dem Pensionsantrag! kam es dann zu einer rechtskräftigen Entscheidung zugunsten der Arbeiterin. Ohne den AK- Rechtsschutz hätte sie keine Chance gehabt, das lange und aufwändige Verfahren durchzustehen.

8 8 AK-Rechtsschutz Linz Serviceangebot Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag: Freitag: 7.30 Uhr bis Uhr 7.30 Uhr bis Uhr Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten Persönlich: während der Öffnungszeiten. Um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 050/ wird gebeten. Damit werden längere Wartezeiten vermieden. Telefonisch: während der Öffnungszeiten und am Dienstag bis Uhr unter der Telefonnummer 050/ Lohnsteuerberatung Montag: Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr 8.00 Uhr bis Uhr Unsere Adresse Volksgartenstraße 40, 4020 Linz Tel: 050/ Fax: 050/ Homepage:

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