C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen

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1 Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2014 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen 3. Buchung des Personalaufwandes 4. Buchungen im Vorratsvermögen 5. Buchungen von Rechtsansprüchen Geschäftsvorfälle Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster Dr. Alfred Brink Folie C 5-1 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester Buchung von Rechtsansprüchen 5.1 Überblick 5.2 Verbuchung von Forderungen 5.3 Verbuchung von Verbindlichkeiten 5.4 Verbuchung von Anzahlungen Geschäftsvorfälle Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster Dr. Alfred Brink Folie C 5-2

2 Bilanz = wertmäßige Gegenüberstellung aller Vermögensteile, sämtlicher Schuldenteile sowie des Eigenkapitals zu einem bestimmten Zeitpunkt... Rechtsansprüche (unter bestimmten Voraussetzungen) als Vermögensgegenstand Dr. Alfred Brink Folie C 5-3 Rechtsanspruch eines Unternehmens gegenüber einem Dritten auf: Geldzahlung Lieferung oder Leistung = als Vermögensgegenstand zu interpretieren. Beispiel: Forderungen Dr. Alfred Brink Folie C 5-4

3 Rechtsanspruch, den ein Dritter gegenüber dem Unternehmen hat, auf: Geldzahlung Lieferung oder Leistung = als Schuld zu interpretieren. Beispiel: Verbindlichkeiten Dr. Alfred Brink Folie C 5-5 Grundsatz der Einzelbewertung Forderungen und Verbindlichkeiten dürfen nicht gegeneinander aufgerechnet werden siehe 246 Abs. 2 HGB Dr. Alfred Brink Folie C 5-6

4 Rechtsansprüche Privatrechtliche Schuldverhältnisse, z.b.: Kaufverträge Kreditverträge Arbeitsverträge werden durch Vertrag wirksam Öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse Steuern Abgaben werden durch Bescheid wirksam Dr. Alfred Brink Folie C 5-7 Buchung einer erbrachten Leistung Hat ein Vertragspartner seine Leistung, z.b. in Form einer Lieferung erbracht, ist eine Buchung vorzunehmen Verkäufer: bucht Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises im Moment der Lieferung als Forderung Käufer: bucht Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises im Moment der Lieferung als Verbindlichkeit Dr. Alfred Brink Folie C 5-8

5 Buchung einer erbrachten Leistung Hat ein Vertragspartner seine Leistung in Form einer Vorauszahlung des Gesamtkaufpreises oder der Anzahlung eines Teils des Kaufpreises bereits vor der erfolgten Lieferung oder Leistung erbracht, so hat er einen Anspruch auf Lieferung bzw. Leistung Buchung beim Zahlenden: Geleistete Vorauszahlung Geleistete Anzahlung Aktivische Bestandskonten Dr. Alfred Brink Folie C 5-9 Buchung einer erbrachten Leistung Der Verkäufer (Zahlungsempfänger) ist zur Lieferung verpflichtet Buchung beim Zahlungsempfänger: Erhaltene Vorauszahlung Erhaltene Anzahlung Passivische Bestandskonten Dr. Alfred Brink Folie C 5-10

6 Ausweis von Forderungen im Anlagevermögen Darlehen (als langfristige Ausleihungen) im Umlaufvermögen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Wechselforderungen Kurzfristige Ausleihungen Sonstige Forderungen Beachte: Kurzfristige Bankguthaben sind ebenfalls als Forderungen zu qualifizieren (Ausweis nach 266 Abs. 2 Zi. B. IV, zusammen mit dem Kassenbestand) Dr. Alfred Brink Folie C 5-11 Ausweis von Forderungen Jeder Forderungsposten der Bilanz kann in mehrere Konten und Unterkonten aufgeteilt werden. Beispiel: Konto Sonstige Forderungen Unterkonto Vorsteuer Unterkonto Forderungen gegen Mitarbeiter Beachte: Konto Sonstige Forderungen ist Unterkonto des Kontos Sonstige Vermögensgegenstände Wichtig: Das System von Konten und Unterkonten muss man kennen, will man einen Abschluss erstellen. Dr. Alfred Brink Folie C 5-12

7 Arten von Forderungen Nach der (voraussichtlichen) Bonität des Schuldners unterscheidet man: Einwandfreie Forderungen Zweifelhafte Forderungen Uneinbringliche Forderungen Dr. Alfred Brink Folie C 5-13 Einwandfreie Forderungen Eine Forderung gilt solange als einwandfrei, wie es keine konkreten Hinweise auf die mangelnde Durchsetzbarkeit der Forderung gibt. Dr. Alfred Brink Folie C 5-14

8 Zweifelhafte Forderungen Eine Forderung wird als zweifelhaft qualifiziert, wenn bekannt ist, dass aufgrund der Bonität des Schuldners ein spezielles Risiko für die Begleichung der Schuld besteht. Das allgemeine Risiko der Kreditgewährung ist nicht gemeint. Ausbuchung der Forderung auf ein (Unter-) Konto Zweifelhafte Forderungen oder Dubiose Forderungen Dr. Alfred Brink Folie C 5-15 Uneinbringliche Forderungen Bei einer uneinbringlichen Forderung besteht kein Rechts-anspruch mehr auf Zahlung oder der Anspruch ist mit Sicherheit nicht mehr durchsetzbar. Nicht Verbuchen bzw. Ausbuchen Dr. Alfred Brink Folie C 5-16

9 Ausweis von Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Wechselverbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten Dr. Alfred Brink Folie C 5-17 Ausweis von Anzahlungen Geleistete Anzahlungen Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände Anzahlungen auf Sachanlagen Anzahlungen auf Vorräte Erhaltene Anzahlungen Auf ein einheitliches Konto buchen, da es sich regelmäßig um Verkaufsgeschäfte handelt. Dr. Alfred Brink Folie C 5-18

10 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester Buchung von Rechtsansprüchen 5.1 Überblick 5.2 Verbuchung von Forderungen 5.3 Verbuchung von Verbindlichkeiten 5.4 Verbuchung von Anzahlungen Geschäftsvorfälle Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster Dr. Alfred Brink Folie C 5-19 Verbuchung von Forderungen Anfangsbestände: aus Eröffnungsbilanz Zugang zum Nennwert (= Betrag, der als Zahlung mit dem Schuldner vereinbart wurde) langfristige Forderungen: Barwert des vereinbarten Betrages Zugangszeitpunkt: Forderungen sind i.a. als einwandfrei zu beurteilen Dr. Alfred Brink Folie C 5-20

11 Verbuchung von Forderungen Im Zeitablauf: Forderungen zweifelhaft oder uneinbringlich Zweifelhafte Forderungen sind auf das Unterkonto Zweifelhafte Forderungen umzubuchen Wert einer zweifelhaften Forderung = Höhe des erwarteten Forderungseinganges Wertkorrektur durch Abschreibung Uneinbringliche Forderungen: Komplett abschreiben Dr. Alfred Brink Folie C 5-21 Verbuchung von Forderungen Forderungsabgang liegt vor, wenn Anspruch auf Zahlung erlischt, z.b. durch die (Rück-) Zahlung des Schuldners freiwilligen Verzicht des Gläubigers auf Rückzahlung gerichtliche Maßnahmen (Vergleichs- oder Insolvenzverfahren) Dr. Alfred Brink Folie C 5-22

12 Typische Geschäftsvorfälle - Buchungen Unternehmen erbringt Leistung, die nicht sofort beglichen wird FoLL an Erlöse und USt Unternehmen gewährt Kredit durch Auszahlung per Bank/Kasse Darlehensforderung an Bank/Kasse Abgang einer einwandfreien Forderung Kasse/Bank an FoLL/Darlehensforderung Dr. Alfred Brink Folie C 5-23 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester Buchung von Rechtsansprüchen 5.1 Überblick 5.2 Verbuchung von Forderungen 5.3 Verbuchung von Verbindlichkeiten 5.4 Verbuchung von Anzahlungen Geschäftsvorfälle Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster Dr. Alfred Brink Folie C 5-24

13 Verbuchung von Verbindlichkeiten Anfangsbestände: aus Eröffnungsbilanz Zugang zum Rückzahlungsbetrag (= Betrag, der als Zahlung mit dem Gläubiger vereinbart wurde) Falls Rückzahlungsbetrag nicht bekannt, liegt keine Verbindlichkeit vor (Rückstellung?) Dr. Alfred Brink Folie C 5-25 Typische Geschäftsvorfälle - Buchungen Anlieferung von Gütern (z.b. Waren) Warenbestand und Vorsteuer an Verb.LL Zufluss von Geldmitteln bei Kreditaufnahme Bank an Darlehensschuld Zugang eines Steuer- oder Abgabenbescheids oder eines Urteils (z.b. Gewerbesteuer) Gewerbesteueraufwand an Sonstige Verbindlichkeiten Abgang von Verbindlichkeiten durch Rückzahlung Verb.LL an Bank/Kasse Dr. Alfred Brink Folie C 5-26

14 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester Buchung von Rechtsansprüchen 5.1 Überblick 5.2 Verbuchung von Forderungen 5.3 Verbuchung von Verbindlichkeiten 5.4 Verbuchung von Anzahlungen Geschäftsvorfälle Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster Dr. Alfred Brink Folie C 5-27 Verbuchung von Anzahlungen Anfangsbestände: aus Eröffnungsbilanz Zugang entsprechen den geleisteten bzw. erhaltenen Zahlungen Beachte: Umsatzsteuerpflicht entsteht im Zahlungszeitpunkt Umsatzsteuer ist auf Anzahlungsrechnung auszuweisen Dr. Alfred Brink Folie C 5-28

15 Verbuchung von Anzahlungen Anzahlungen ausbuchen, wenn Käufer und Verkäufer miteinander abgerechnet haben Dr. Alfred Brink Folie C 5-29 Beispiel Käufer K ordert am 2.1. bei Verkäufer V Rohstoffe für ,- (ohne USt). V verlangt eine Anzahlung von ,- mit folgender Rechnung: Anzahlung für Rohstoffe (bis 15.1.) ,- + USt ,- = Rechnungsbetrag , : K überweist an V 31.1.: beide Vertragspartner erstellen ihre Monatsbilanz 05.2.: Rohstoff wird geliefert, K überweist den Restbetrag Dr. Alfred Brink Folie C 5-30

16 Ausweis von Anzahlungen beim Käufer Im Abschluss des Käufers auf der Aktivseite der Bilanz unter Geleistete Anzahlungen auf Vorräte (als Forderung auf Lieferung bzw. auf Rückzahlung der Anzahlung) Zahlender Käufer bucht (am 14.1.) Geleistete Anzahlungen auf Vorräte ,- und Vorsteuer ,- an Bank ,- Dr. Alfred Brink Folie C 5-31 Ausweis von Anzahlungen beim Käufer Die Vorsteuer wird im Januar in der Umsatzsteuervoranmeldung abgerechnet Die Monatsbilanz zum enthält den Posten Geleistete Anzahlungen auf Vorräte ,- Bei Eingang der Lieferung bucht der Käufer (am 5.2) Rohstoffbestand ,- und Vorsteuer ,- an Geleistete Anzahlungen auf Vorräte ,- und Bank ,- Dr. Alfred Brink Folie C 5-32

17 Ausweis von Anzahlungen beim Verkäufer Im Abschluss des Verkäufers auf der Passivseite der Bilanz unter Erhaltene Anzahlungen (als Schuld, die zurückgezahlt werden muss) Zahlungsempfangender Verkäufer bucht (am 14.1.) Bank ,- an Erhaltene Anzahlungen ,- und USt ,- Dr. Alfred Brink Folie C 5-33 Ausweis von Anzahlungen beim Verkäufer Bei Lieferung bucht der Verkäufer (am 5.2.) Bank ,- und Erhaltene Anzahlungen ,- an Erlöse (FE oder HW) ,- und USt ,- Bei der Nettobuchung wird der gesamte Geldabfluß ( ,-) aufteilt in die Anzahlung ( ,-) und die darauf entfallende Umsatzsteuer (20.000) Dr. Alfred Brink Folie C 5-34

18 Zusammenfassung Anzahlungen weist man auf Anzahlungskonten aus, analog zu Forderungen und Verbindlichkeiten Die Umsatzsteuer (Vorsteuer) ist im Zeitraum abzurechnen, in dem die Anzahlung fließt Dr. Alfred Brink Folie C 5-35 Hausaufgabe: Lesen: Buch, S Dr. Alfred Brink Folie C 5-36

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