Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2009

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1 ECTS-Leitfaden

2 Europe Direct ist ein Service, der Ihnen alle Fragen rund um die Europäische Union beantwortet Kostenlose Rufnummer(*): (*) Einige Mobilfunkanbieter erlauben keine oder nur kostenpflichtige Verbindungen zu 00800er-Rufnummern. Nähere Informationen zur Europäischen Union finden Sie im Internet ( Bibliografische Daten finden Sie am Ende dieser Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2009 ISBN: DOI: /88064 Europäische Gemeinschaften, 2009 Wiedergabe mit Quellenangabe gestattet. Gedruckt in Belgien GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER

3 ECTS-Leitfaden Brüssel, 6. Februar 2009

4 ECTS-Leitfaden Inhalt Einführung 7 1. ECTS und der Europäische Hochschulraum (Bologna-Prozess) 9 2. ECTS-Grundsätze Erklärungen zu den ECTS-Grundsätzen ECTS als auf Studierende ausgerichtetes Credit-System ECTS und Lernergebnisse ECTS, Niveaus und Anforderungsgrade ECTS-Credits und Arbeitsaufwand Die Einführung von ECTS an Hochschulen Die Zuweisung von ECTS-Credits Der Erwerb von ECTS-Credits Die Akkumulierung von ECTS-Credits und Lernfortschritte Die Übertragung von Credits in ECTS ECTS und lebenslanges Lernen Qualitätssicherung und ECTS ECTS-Schlüsseldokumente Studienführer Antragsformular für die Studierenden Studienvertrag Datenabschrift 32 4

5 Inhalt 7. Weiterführende Literaturhinweise Credit- und Qualifikationssysteme Lehrplangestaltung Lernergebnisse Nationale Veröffentlichungen Glossar 37 Anhang 1: ECTS aus der Perspektive der Studierenden 39 Anhang 2: Empfehlungen für Institutionen zur Anerkennung von Auslandsstudiumszeiten im Rahmen bilateraler Abkommen 41 Anhang 3: ECTS-Einstufungstabelle 43 Anhang 4: Schlüsseldokumente 47 Anhang 5: Übersicht über die nationalen Verordnungen zum Arbeitsaufwand pro akademischem Jahr 61 5

6 ECTS-Leitfaden 6

7 Einführung Einführung Dieser ECTS-Leitfaden bietet Orientierungshilfen zur Umsetzung des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS). Darüber hinaus werden ECTS-Schlüsseldokumente vorgestellt. Der Leitfaden soll Studierende, akademische und verwaltungstechnische Mitarbeiter von Hochschulen sowie andere interessierte Parteien in ECTS-Angelegenheiten unterstützen. Der Leitfaden 2009 führt die Vorgängerversion aus dem Jahr 2005 näher aus. Er wurde aktualisiert, um die Entwicklungen im Rahmen des Bologna-Prozesses, die zunehmende Bedeutung des lebenslangen Lernens, die Formulierung von Qualifikationsrahmen und die zunehmende Nutzung von Lernergebnissen umfassend zu berücksichtigen. Der Leitfaden wurde mithilfe von Experten aus Interessenverbänden sowie ECTS-Beratern erstellt und Interessenverbänden, Experten der Mitgliedstaaten und der Bologna-Follow-up-Gruppe zur Beratung vorgelegt. Die Europäische Kommission hat den Entwurfs- und Konsultationsprozess koordiniert und ist für die endgültige Formulierung des Leitfadens verantwortlich. ECTS 1 ist ein Instrument zur Gestaltung, Beschreibung und Durchführung von Programmen sowie zur Vergabe von Hochschulabschlüssen. Durch die Anwendung von ECTS in Verbindung mit ergebnisorientierten Qualifikationsrahmen werden Programme und Qualifikationen transparenter gestaltet und die Anerkennung von Qualifikationen vereinfacht. Ungeachtet des Lernkontexts (Hochschule, Arbeitsplatz), des Status der Studierenden (Vollzeit, Teilzeit) und der Lernart (formal, nicht-formal, informell) kann ECTS für alle Arten von Programmen genutzt werden. Im ersten Abschnitt dieses Leitfadens wird ECTS im Kontext des durch den Bologna-Prozess geschaffenen Europäischen Hochschulraums betrachtet. Dieser Abschnitt beleuchtet außerdem die Rolle von ECTS innerhalb des Qualifikationsrahmens des Europäischen Hochschulraums 2 (in diesem Leitfaden Bologna-Qualifikationsrahmen genannt). Der zweite Abschnitt behandelt die ECTS-Grundsätze. Sie liefern einen kurzen und präzisen Überblick über ECTS und dessen Hauptfunktionen, zu denen es eine breite Zustimmung gibt. Der Abschnitt über die ECTS- Grundsätze ist auch in Form eines separaten Faltblatts erhältlich. Abschnitt 3 enthält eingehende Erläuterungen zu den Grundsätzen. Abschnitt 4 liefert Anleitungen zur Einführung von ECTS an Hochschulen, während in Abschnitt 5 erörtert wird, inwieweit ECTS die Instrumente zur Qualitätssicherung innerhalb von Hochschulen ergänzt. Der letzte Abschnitt umfasst die ECTS-Schlüsseldokumente, weiterführende Literaturempfehlungen zu ECTSspezifischen Themen und ein Glossar zu den in diesem Leitfaden verwendeten Fachbegriffen. 1 Ursprünglich wurde ECTS 1989 als Pilotprojekt im Rahmen des Erasmus-Programms eingeführt, um die Anerkennung von Studienzeiten, die durch mobile Studierende im Ausland absolviert wurden, zu vereinfachen. 2 Bologna-Arbeitsgruppe für Qualifikationsrahmen (2005): A Framework for Qualifications of the European Higher Education Area; 7

8 ECTS-Leitfaden 8

9 1. ECTS und der Europäische Hochschulraum (Bologna-Prozess) 1. ECTS und der Europäische Hochschulraum (Bologna-Prozess) ECTS ist ein Credit-System für die Hochschulbildung, das im gesamten Europäischen Hochschulraum angewendet wird und folglich alle Länder 3 umfasst, die am Bologna-Prozess 4 mitwirken. ECTS bildet einen Grundpfeiler des Bologna-Prozesses 5. In den meisten Bologna-Ländern wurde ECTS per Gesetz in das Hochschulsystem aufgenommen. Entsprechend dem Bologna-Qualifikationsrahmen haben der erste und zweite Zyklus eigene Bandbreiten von Credits (siehe Abschnitt 3.3). Daher werden die ECTS-Credits zur Formulierung nationaler Qualifikationsrahmen für die Hochschulbildung genutzt, die nähere nationale Vereinbarungen zu den Credits enthalten können. Eines von vielen Zielen des Bologna-Prozesses ist es, ein Credit-System als angemessenes Mittel zur Förderung möglichst weit verbreiteter studentischer Mobilität zu schaffen. 6 ECTS unterstützt verschiedene andere Bologna-Ziele: Die ECTS-Credits bilden ein grundlegendes Element des Bologna-Qualifikationsrahmens 7 und sind mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQF) 8 kompatibel. ECTS unterstützt Institutionen bei der Erreichung ihrer Qualitätssicherungsziele (siehe Abschnitt 5). In einigen Ländern bildet ECTS eine Grundvoraussetzung für die Akkreditierung von Hochschulprogrammen oder -abschlüssen. Darüber hinaus wird ECTS zunehmend auch von Institutionen anderer Kontinente genutzt und spielt somit eine wichtige Rolle in der wachsenden globalen Dimension des Bologna-Prozesses. 3 In einigen Ländern existieren neben ECTS andere nationale oder institutionelle Systeme. 4 Der Bologna-Prozess hat derzeit 47 Unterzeichnerstaaten. Eine vollständige Liste finden Sie unter 5 Website des Bologna-Sekretariats Benelux 2009: 6 Ebd. 7 Nähere Informationen finden Sie unter vlaander-en.be/hogeronderwijs/bologna/documents/ QF-EHEA-May2005.pdf 8 Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen ( education/policies/educ/eqf/rec08_en.pdf), Die drei Niveaus des Bologna-Rahmens und das Zwischenniveau der Kurzstudiengänge entsprechen den Niveaus 5, 6, 7 und 8 des EQF für den Hochschulsektor. 9

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11 2. ECTS-Grundsätze 2. ECTS ECTS-Grundsätze Die Anwendung der ECTS-Credits ECTS ist ein studierendenorientiertes System zur Akkumulierung und Übertragung von Studienleistungen, das auf der Transparenz von Lernergebnissen und Lernprozessen basiert. Es dient dazu, die Planung, Vermittlung/Bereitstellung, Evaluation, Anerkennung/Anrechnung und Validierung von Qualifikationen bzw. Lerneinheiten sowie die Mobilität der Studierenden zu erleichtern. Das ECTS wird überall in der formalen Hochschulbildung genutzt, kann aber auch auf andere Aktivitäten des Lebenslangen Lernens angewandt werden. ECTS-Credits Die ECTS-Credits beruhen auf dem Arbeitsaufwand der Studierenden, der erforderlich ist, die erwarteten Lernergebnisse zu erreichen. Die Lernergebnisse beschreiben, was die Lernenden nach dem erfolgreichen Abschluss eines Lernprozesses wissen, verstehen und können sollten; sie beziehen sich auf Deskriptoren für die Referenzniveaus in nationalen und europäischen Qualifikationsrahmen. Der Arbeitsaufwand gibt die Zeit an, die Lernende typischerweise für sämtliche Lernaktivitäten (beispielsweise Vorlesungen, Seminare, Projekte, praktische Arbeit, Selbststudium und Prüfungen) aufwenden müssen, um die erwarteten Lernergebnisse zu erzielen. 60 ECTS-Credits werden für den Arbeitsaufwand eines Jahres formalen Vollzeitlernens (akademisches Jahr) der zugehörigen Lernergebnisse vergeben. Meistens beträgt der Arbeitsaufwand der Studierenden in einem akademischen Jahr bis Stunden, so dass ein Credit 25 bis 30 Arbeitsstunden entspricht. ECTS-Credits werden sowohl für den gesamte Qualifikationserwerb bzw. einen Studiengang als auch für einzelne Lernkomponenten vergeben (beispielsweise Module, Lehrveranstaltungen, Dissertation, Praktika und Laborarbeit). Die Anzahl der Credits jeder Komponente bezieht sich auf den Arbeitsaufwand, den Studierende in einem formalen Lernkontext aufwenden müssen, um die Lernergebnisse zu erreichen. ECTS-Credits werden den einzelnen (Vollzeit- oder Teilzeit-) Studierenden gewährt, die die für einen formalen Studiengang oder eine einzelne Lernkomponente vorgeschriebenen Lernaktivitäten abgeschlossen haben und deren erreichte Lernergebnisse positiv bewertet wurden. Zum Erwerb von Qualifikationen können Credits in der Form akkumuliert werden, die von der Einrichtung festgelegt wird, die den akademischen Grad verleiht. Wenn Studierende Lernergebnisse in einem anderen Lernkontext oder Zeitrahmen (formal, nicht formal oder informell) erzielt haben, können die zugehörigen Credits nach einer erfolgreichen Überprüfung oder Validierung dieser Lernergebnisse vergeben, anerkannt und angerechnet werden. Für einen bestimmten Studiengang vergebene Credits können auf einen anderen Studiengang übertragen werden, der von derselben oder einer anderen Hochschule angeboten wird. Diese Übertragung ist nur möglich, wenn die Einrichtung, die den akademischen Grad verleiht, die Credits und die zugehörigen Lernergebnisse anerkennt. Partnerhochschulen sollten sich im Voraus über die Anerkennung von Studienzeiten im Ausland einigen. Übertragung und Akkumulierung von Credits werden durch die Verwendung der ECTS- Schlüsseldokumente (Informationspaket/Studienführer/Lehrveranstaltungsverzeichnis, Antragsformular für Studierende, Studienvertrag und Datenabschrift) sowie des Diplomzusatzes erleichtert. 11

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13 3. Erklärungen zu den ECTS-Grundsätzen 3. Erklärungen zu den ECTS-Grundsätzen Die ECTS-Grundsätze geben einen kurzen Überblick über das Europäische Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. In diesem Abschnitt finden Sie eine genauere Erläuterung der Konzepte und Funktionen von ECTS. Darüber hinaus wird dargelegt, inwieweit diese Funktionen zusammenwirken, sich gegenseitig ergänzen und damit den ECTS-Hauptzweck ermöglichen: Akkumulierung und Übertragung (siehe Abschnitt 4) ECTS als auf Studierende ausgerichtetes Credit-System Aus den Grundsätzen: ECTS ist ein studierendenorientiertes System. ECTS ist ein auf Studierende ausgerichtetes System, da es Institutionen dabei unterstützt, in der Programmgestaltung und -umsetzung den Schwerpunkt von traditionellen, lehrerorientierten Ansätzen hin zu Methoden zu verlagern, die den Bedürfnissen und Erwartungen der Studierenden entsprechen. Im Rahmen der traditionellen, lehrerorientierten Ansätze galten fachliche Anforderungen, Kenntnisse und der Lehrprozess selbst als die Hauptelemente eines Bildungsprogramms. Beim auf Studierende ausgerichteten Lernen wird der Lernprozess in den Mittelpunkt der Lehrplangestaltung und -umsetzung gerückt, und die Studierenden erhalten mehr Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich Inhalt, Art, Tempo und Ort des Lernens. den Mittelpunkt des Bildungsprozesses zu stellen. Die Zuweisung von Credits zu den einzelnen Lerneinheiten erleichtert die Schaffung flexibler Lernwege. Darüber erlaubt ECTS in Verbindung mit ergebnisorientierten Qualifikationsrahmen: eine engere Verbindung zwischen den Bildungsprogrammen und den Anforderungen des Arbeitsmarkts durch Nutzung des Konzepts von Lernergebnissen, was es dem Studierenden ermöglicht, eine fundierte Wahl zu treffen; einen breiteren Zugang zu und eine stärkere Nutzung von lebenslangen Lernmaßnahmen durch flexiblere Programme und eine vereinfachte Anerkennung früherer Leistungen; vereinfachte Mobilität innerhalb einer Institution oder eines Landes, von Institution zu Institution, von Land zu Land, und zwischen unterschiedlichen Bildungssektoren und Lernkontexten (d. h., formalem, nicht formalem und informellem Lernen) ECTS und Lernergebnisse Aus den Grundsätzen: Lernergebnisse beschreiben, was die Lernenden nach dem erfolgreichen Abschluss eines Lernprozesses wissen, verstehen bzw. können sollten. Innerhalb eines solchen auf Studierende ausgerichteten Ansatzes haben die Institutionen die Aufgabe, den Studierenden die Gestaltung ihrer jeweiligen Lernwege zu vereinfachen, sie dabei zu unterstützen und ihnen bei der Entwicklung eigener, individueller Lernstile und -erfahrungen zu helfen. Durch Einbindung der Lernergebnisse und des studentischen Arbeitsaufwands in die Lehrplangestaltung und -umsetzung ermöglicht es ECTS, den Studierenden in Die Lernergebnisse stellen überprüfbare Aussagen über die zu erwartenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen von Studierenden dar, die eine bestimmte Qualifikation erlangt oder ein Programm oder einzelne Komponenten desselben abgeschlossen haben. Somit unterstreichen sie die Verbindung zwischen Lehren, Lernen und Beurteilung. 13

14 ECTS-Leitfaden Beschreibungen der Lernergebnisse verwenden in der Regel Verben, mit deren Hilfe Aussagen über Kenntnisstand, Verständnis, Anwendungsvermögen, Analyse-, Synthese- und Evaluierungsfähigkeiten usw. getroffen werden. 9 Die Nutzung von Lernergebnissen verdeutlicht die Ziele von Lernprogrammen und macht diese für Studierende, Arbeitgeber und sonstige Interessenvertreter verständlicher. Darüber hinaus erleichtern sie den Vergleich unterschiedlicher Qualifikationen und die Anerkennung erbrachter Leistungen. In ECTS bildet die Formulierung von Lernergebnissen die Basis für eine Abschätzung des Arbeitsaufwands und somit auch für die Zuweisung von Credits. Wenn die für die Gestaltung von Bildungsprogrammen Verantwortlichen das Qualifikationsprofil und die zu erwartenden Lernergebnisse des Programms und seiner Komponenten erstellen, können ihnen die ECTS-Credits bei einer realistischen Abschätzung des erforderlichen Arbeitsaufwands und bei der vernünftigen Auswahl von Lern-, Lehr- und Beurteilungsstrategien helfen. Interessenvertreter, wie Studierende und Arbeitgeber, können einen nützlichen Beitrag zur Formulierung der Lernergebnisse leisten. Die erfolgreiche Beurteilung der Lernergebnisse bildet die Voraussetzung für die Vergabe von Credits an einen Studierenden. Aus diesem Grund sollten die Lernergebnisbeschreibungen stets durch unmissverständliche und angemessene Beurteilungskriterien für die Vergabe von Credits begleitet werden, anhand derer sichergestellt werden kann, ob der Studierende die gewünschten Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen erworben hat. Es gibt zwei verschiedene Ansätze: Lernergebnisse können entweder als Mindeststandards (Beschreibung der für das Bestehen erforderlichen Mindestanforderungen) oder als typische Referenzpunkte (Beschreibung des zu erwartenden Leistungsstands erfolgreicher Studierender) formuliert werden. In jedem Fall muss deutlich werden, welche Definition jeweils angewandt wird. Die Verwendung von Lernergebnissen ermöglicht zudem die Beurteilung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, die auf anderen Wegen als der formalen Hochschulbildung (nicht formales oder informelles Lernen) erlangt wurden, und dementsprechend die Vergabe von Credits und die Anerkennung zum Zweck der Qualifikationserlangung (siehe Abschnitt 4.5). Tafel 1: Definitionen von Lernergebnissen und Kompetenzen im Europäischen Hochschulkontext: In Europa werden viele verschiedene Begriffe in Bezug auf Lernergebnisse und Kompetenzen mit unterschiedlichen Bedeutungsnuancen und in leicht abweichenden Referenzrahmen genutzt. In jedem Fall beziehen sich diese jedoch darauf, was der Studierende nach Abschluss einer entsprechenden Lernerfahrung wissen, verstehen und können sollte. Ihre breit gefächerte Verwendung ist Teil des Paradigmenwechsels, der den Studierenden in den Mittelpunkt der Hochschulbildung rückt. Dieser Wechsel bildet die Grundlage für den Europäischen Hochschulraum, den Bologna-Prozess und ECTS. 1. Innerhalb des Qualifikationsrahmens für den Europäischen Hochschulraum (EHEA European Higher Education Area) gelten Lernergebnisse (einschließlich Kompetenzen) als die Gesamtergebnisse des Lernens. Der Rahmen basiert auf den von der Joint Quality Initiative formulierten Dublin-Deskriptoren. Diese Deskriptoren setzen sich aus generischen Aussagen zu typischen Erwartungen oder Kompetenzebenen 9 Bologna-Arbeitsgruppe für Qualifikationsrahmen (2005): A Framework for Qualifications of the European Higher Education Area, S QF_EHEA.pdf 14

15 3. Erklärungen zu den ECTS-Grundsätzen von Leistungen und Fähigkeiten zusammen, die sich auf die Bologna-Zyklen beziehen. In diesem Fall wird der Begriff Kompetenz in einem breiteren Sinne zur abgestuften Beschreibung von Fähigkeiten und Fertigkeiten verwendet. ( 2. Der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen hingegen unterscheidet zwischen Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen. Hier findet die folgende Definition Anwendung: Kompetenz bedeutet die nachgewiesene Fähigkeit, Wissen, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten in Arbeits- oder Lernsituationen und für die berufliche und/oder persönliche Entwicklung zu nutzen. Im Europäischen Qualifikationsrahmen wird Kompetenz im Sinne der Übernahme von Verantwortung und Selbstständigkeit beschrieben. In diesem Fall wird der Begriff Kompetenz in einem engeren Sinn als Fähigkeit zur Umsetzung von Wissen in die Praxis verstanden. ( 3. Tuning (Educational Structures in Europe) unterscheidet klar zwischen Lernergebnissen und Kompetenzen, um die unterschiedlichen Funktionen der wichtigsten Akteure innerhalb des Lernprozesses zu verdeutlichen: dem akademischen Personal und den Studierenden/Lernenden. Im Sinne von Tuning stellen Kompetenzen eine dynamische Kombination aus Wissen, Verstehen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Einstellungen dar, und es wird zwischen fachlichen und generischen Kompetenzen unterschieden. Die Förderung von Kompetenzen bildet das Ziel jedes Lernprozesses und Bildungsprogramms. Laut Tuning bezeichnen Lernergebnisse das vom Lernenden erreichte Kompetenzniveau. Die Lernergebnisse werden vom akademischen Personal formuliert und sollten idealerweise Beiträge interner und externer Interessenvertreter berücksichtigen. ( oder ECTS, Niveaus und Anforderungsgrade Aus den Grundsätzen: Lernergebnisse beziehen sich auf Deskriptoren für die Referenzniveaus in nationalen und europäischen Qualifikationsrahmen. Europäische und nationale Qualifikationsrahmen basieren auf vereinbarten Niveaubeschreibungen mit Lernergebnissen und Credits. Der Bologna-Rahmen beinhaltet vereinbarte Deskriptoren für die einzelnen Studienzyklen mit entsprechenden Lernergebnissen und Bandbreiten für Credits. Die Bologna-Deskriptoren für die einzelnen Studienzyklen werden auch als Dublin-Deskriptoren 10 bezeichnet: 10 Ebd., S. 65 Die Dublin-Deskriptoren bieten generische Aussagen zu typischen Leistungsund Fähigkeitserwartungen in Bezug auf Qualifikationen, die am Abschluss eines jeden Bologna-Studienzyklus verliehen werden. Sie sind nicht als Vorschrift zu verstehen; sie stellen keine Schwellen- oder Mindestanforderungen dar und sie sind nicht detailliert; ähnliche oder äquivalente Merkmale können ergänzt oder ausgetauscht werden. Die Deskriptoren sollen den Kern der gesamten Qualifikation abbilden. 11 (Nähere Informationen zu den Dublin-Deskriptoren entnehmen Sie bitte den Nachweisen im Literaturverzeichnis.) 11 Bologna-Arbeitsgruppe für Qualifikationsrahmen (2005): A Framework for Qualifications of the European Higher Education Area, S

16 ECTS-Leitfaden Für die beiden ersten Bologna-Zyklen gelten folgende Bandbreiten von ECTS-Credits: 12 Qualifikationen des ersten Zyklus umfassen in der Regel 180 bis 240 ECTS-Credits. Qualifikationen des zweiten Zyklus umfassen in der Regel 90 bis 120 ECTS-Credits, wobei mindestens 60 ECTS-Credits auf dem Niveau des zweiten Zyklus verliehen werden müssen. Diese Bandbreiten von Credits folgen dem ECTS- Grundsatz, dass 60 ECTS-Credits dem Arbeitsaufwand eines Vollzeitstudiums während eines typischen akademischen Jahres 13 in einem formalen Studienprogramm entsprechen. Diese Regel gilt für alle Hochschulqualifikationen, ungeachtet ihres Niveaus. Nationale Qualifikationsrahmen können Niveaustufen (oder Zwischenqualifikationen) innerhalb der drei Bologna-Studienzyklen enthalten (beispielsweise einen Kurzstudiengang innerhalb des ersten Zyklus). Anhand dieser Niveaus können Institutionen eine bestimmte Qualifikation strukturieren und die Progression durch den Qualifikationsprozess regeln. Credits werden stets anhand des Niveaus beschrieben, auf dem sie vergeben werden, basierend auf den Lernergebnissen des jeweiligen Programms oder der entsprechenden Einzelteile. Es können nur die auf angemessenem Niveau vergebenen Credits für eine Qualifikation akkumuliert werden. Das angemessene Niveau wird im Rahmen der nationalen oder institutionellen Studienordnung festgesetzt (siehe auch Abschnitt 4.3) ECTS-Credits und Arbeitsaufwand Aus den Grundsätzen: Der Arbeitsaufwand gibt die Zeit an, die Lernende typischerweise für sämtliche Lernaktivitäten (beispielsweise Vorlesungen, Seminare, Projekte, praktische Arbeit, Selbststudium und Prüfungen) aufwenden müssen, um die erwarteten Lernergebnisse zu erzielen. Ehe der mit einem Programm oder einem Programmteil verbundene Arbeitsaufwand abgeschätzt wird, sollten die entsprechenden Lernergebnisse definiert werden. Diese Lernergebnisse bilden die Grundlage für die Auswahl geeigneter Lernaktivitäten sowie für eine schlüssige Abschätzung des Arbeitsaufwands, der für deren Abschluss erforderlich ist. Die Abschätzung des Arbeitsaufwands darf nicht ausschließlich auf Unterrichtstunden (also der Zeit, die die Studierenden mit Aktivitäten unter der Anleitung durch Lehrkräfte verbringen) beruhen. Hier müssen alle Lernaktivitäten einbezogen werden, die zum Erreichen der zu erwartenden Lernergebnisse erforderlich sind, einschließlich der Zeit für selbstständiges Arbeiten, Pflichtpraktika, Prüfungsvorbereitung und benötigte Prüfungszeit. Mit anderen Worten: Ein Seminar und eine Vorlesung können zwar dieselbe Anzahl von Unterrichtsstunden erfordern; jedoch ist aufgrund des unterschiedlich hohen selbstständigen Vorbereitungsaufwandes für die Studierenden der Arbeitsaufwand bei der einen Veranstaltungsform eventuell bedeutend größer als bei der anderen. Die Abschätzung des Arbeitsaufwands sollte in regelmäßigen Abständen durch Beobachten und Rückmeldung seitens der Studierenden verfeinert werden. 12 Hinsichtlich der Zweckmäßigkeit von Credits für das Promotionsstudium gehen die Meinungen auseinander. Technisch gesehen ist es jedoch möglich, Credits in jeden Studienzyklus einzubeziehen. 13 In den meisten Fällen beträgt der Arbeitsaufwand eines Studierenden für ein akademisches Jahr bis Stunden, wobei ein Leistungspunkt 25 bis 30 Arbeitsstunden entspricht (siehe auch Anhang 5). 16

17 4. Die Einführung von ECTS an Hochschulen 4. Die Einführung von ECTS an Hochschulen In diesem Abschnitt finden Hochschulen einige Orientierungshilfen und Erläuterungen zur Umsetzung der wichtigsten Schritte für die Einführung von ECTS. Ziel ist es, zu verdeutlichen, wie ECTS optimal eingesetzt werden kann, um einen maximalen Mehrwert für die Studierenden zu erzielen Die Zuweisung von ECTS-Credits Aus den Grundsätzen: Credits werden sowohl für den gesamten Qualifikationserwerb bzw. einen Studiengang als auch für einzelne Lernkomponenten vergeben (beispielsweise Module, Lehrveranstaltungen, Dissertation, Praktika und Laborarbeit). Bei der Zuweisung von Credits handelt es sich um die Zuordnung einer bestimmten Anzahl von Credits zu Qualifikationen/Programmen oder Lernelementen. ECTS-Credits werden anhand des typischen Arbeitsaufwands zugewiesen, der erforderlich ist, um die benötigten Lernergebnisse zu erzielen. Die Anzahl der Credits, die der gesamten Qualifikation oder dem gesamten Programm zugewiesen werden, stützt sich auf nationale oder institutionelle Bestimmungen und den jeweiligen Studienzyklus des Bologna-Rahmens (siehe Abschnitt 3.3). Basierend auf dem ECTS-Grundsatz, dass dem Arbeitsaufwand eines vollen akademischen Jahres 60 Credits zugewiesen werden, gelten in der Regel für ein Semester 30 und für ein Trimester 20 ECTS-Credits. Qualifikationen, die ein formales Studienprogramm mit einer Dauer von drei vollen akademischen Jahren beinhalten, werden 180 ECTS-Credits zugewiesen. Jedes akademische Jahr, Semester oder Trimester ist in Lernelemente untergliedert. Unter einem Lernelement versteht man eine abgeschlossene und formal strukturierte Lernerfahrung (beispielsweise eine Kurseinheit, ein Modul, ein Seminar oder ein Praktikum). Jedes Element sollte eine schlüssige und eindeutige Reihe von Lernergebnissen, angemessene Beurteilungskriterien, einen definierten Arbeitsaufwand und eine festgelegte Anzahl von ECTS-Credits umfassen Die Zuweisung von Credits zu Lernelementen Die Zuweisung von Credits zu einzelnen Lernelementen ist Teil der Lehrplangestaltung und geschieht unter Bezugnahme auf nationale Qualifikationsrahmen, Niveaubeschreibungen und Qualifikationsdeskriptoren. In der Regel liegt dies in der Verantwortung der Hochschulen und des akademischen Personals. In einigen Fällen können Entscheidungen jedoch auch von externen Institutionen getroffen werden. Bevor einzelnen Lernelementen Credits zugewiesen werden, sollte eine Vereinbarung über das Profil des Studienprogramms und die damit verbundenen Lernergebnisse getroffen werden. Unter dem Begriff Profil versteht man die Beschreibung des Programms in Bezug auf dessen Grundsätze und spezifische Ziele. Es wird empfohlen, dieses Profil nach Beratung mit den entsprechenden Interessengruppen zu erstellen. 14 Anhand des Qualifikationsprofils gestaltet das akademische Personal den Lehrplan, indem es die Lernergebnisse definiert und den einzelnen Programmteilen Credits zuweist. Die Zuweisung von Credits zu Lernelementen basiert auf deren Gewichtung in Bezug auf den für die Studierenden erforderlichen Arbeitsaufwand, um die jeweiligen Lernergebnisse im formalen Kontext zu erzielen. 14 Experten, Sozialpartner, Vertreter des Arbeitsmarkts, Studierendenvertreter usw. Beispiele finden Sie im Tuning-Ansatz: oder

18 ECTS-Leitfaden Es gibt verschiedene Ansätze für die Zuweisung von Credits, und es liegt in den Händen der einzelnen Institutionen festzulegen, welches Verfahren angewandt werden soll. Die im Folgenden vorgestellten Optionen verdeutlichen zwei unterschiedliche Ansätze für die Zuweisung von Credits: 1) Die Lehrkräfte definieren die Lernergebnisse jedes Programmteils, beschreiben die Lernaktivitäten und schätzen den Arbeitsaufwand ab, den ein Student in der Regel für die Umsetzung der jeweiligen Aktivitäten benötigt. Vorschläge werden gesammelt, analysiert und zusammengefasst, der geschätzte Arbeitsaufwand wird in Form von Credits ausgedrückt. Über diesen Ansatz werden alle Lehrkräfte in den Zuweisungsprozess für die Credits eingebunden. Sie können ihre Vorschläge im Hinblick auf die Lernergebnisse vorlegen und den benötigten Arbeitsaufwand abschätzen. Über Diskussionen und Festlegung der Prioritäten kann dann eine endgültige Entscheidung anhand der verfügbaren Credits (60 pro Jahr) getroffen werden. Aus diesem Verfahren können unterschiedlich viele zugewiesene Credits pro Einzelkomponente hervorgehen (beispielsweise 3, 5 oder 8). Durch diese Option sichern sich die Institutionen größtmögliche Flexibilität bei der Gestaltung der einzelnen Teile in Bezug auf die Lernergebnisse und den damit verbundenen Arbeitsaufwand. Andererseits können sich bei unterschiedlich großen Komponenten jedoch auch Schwierigkeiten hinsichtlich multidisziplinärer oder gemeinsamer Programme und der Mobilität ergeben. 2) Alternativ dazu kann sich eine Hochschule auch von Anfang an für eine Standardisierung der Größe unterschiedlicher Lerneinheiten entscheiden und folglich jeder denselben Creditwert (beispielsweise 5) oder ein Vielfaches davon (beispielsweise 5, 10 oder 15) zuweisen. Somit wird die Anzahl der Credits pro Komponente im Voraus festgelegt. In diesem Fall werden die Kurseinheiten oftmals auch als Module bezeichnet. Im Rahmen dieser im Voraus festgelegten Struktur können die Lehrkräfte anhand der Standardgröße aller Lerneinheiten angemessene und plausible Lernergebnisse definieren und die entsprechenden Lernaktivitäten beschreiben. Der geschätzte Arbeitsaufwand muss im Verhältnis zu den Credits stehen, die dieser Komponente zugewiesen wurden. Durch eine Größenstandardisierung der Lerneinheiten ermöglichen die Institutionen flexiblere multidisziplinäre und interdisziplinäre Übergänge zwischen einzelnen Programmen. Andererseits kann die Definition von Lernergebnissen innerhalb einer Lerneinheit durch die im Voraus festgelegte Anzahl von Credits eingeschränkt werden, durch die apriorisch der Arbeitsaufwand pro Komponente vorgegeben wird. Es wird in jedem Fall empfohlen, den Umfang der Lerneinheiten nicht zu gering zu bemessen, um einer Fragmentierung des Programms vorzubeugen. Auch ein zu großer Umfang der Komponenten ist nicht ratsam, weil dadurch interdisziplinäre Studien unterbunden und die innerhalb der Studienprogramme verfügbaren Auswahloptionen beschränkt werden können. Sehr umfangreiche Lerneinheiten gestalten sich auf allen Niveaus problematisch für die Studierenden: institutionell, national oder international. Ganz gleich, welches Verfahren für die Creditzuweisung zum Einsatz kommt, die Anzahl der Credits wird in jedem Fall hauptsächlich durch den geschätzten Arbeitsaufwand bestimmt, der erforderlich ist, um die zu erwartenden Lernergebnisse zu erreichen. Die Anzahl der Kontaktstunden darf nicht allein als Basis für die Zuweisung von Credits genutzt werden, da die Kontaktstunden nur ein Element des studentischen Arbeitsaufwands darstellen. Eine ordnungsgemäße Zuweisung von Credits sollte einen Bestandteil der internen und externen Qualitätssicherung an Hochschulen bilden. 18

19 4. Die Einführung von ECTS an Hochschulen Abschätzung des Arbeitsaufwands in ECTS Bei der Abschätzung des studentischen Arbeitsaufwands müssen Institutionen die Gesamtzeit ermessen, die von den Studierenden benötigt wird, um die gewünschten Lernergebnisse zu erzielen. Die Lernaktivitäten können zwischen einzelnen Ländern, Institutionen und Fachbereichen variieren, der geschätzte Arbeitsaufwand ergibt sich in der Regel jedoch aus der Summe folgender Faktoren: die mit der jeweiligen Lerneinheit verbundenen Unterrichtseinheiten (Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche x Anzahl der Wochen), die in Einzel- oder Gruppenarbeit aufgewendete Zeit zur erfolgreichen Erfüllung der Lerneinheit (also Vorbereitung im Vorfeld und Vervollständigung der Aufzeichnungen im Anschluss an die Vorlesung, das Seminar oder die Labortätigkeit, Sammlung und Auswahl relevanter Materialien, erforderliche Prüfung/Durchsicht der Materialien, Anfertigung von Referaten/Projekten/Abschlussarbeiten, praktische Arbeiten beispielsweise in einem Labor), die Zeit, die benötigt wird, um sich auf das Beurteilungsverfahren vorzubereiten und es zu absolvieren (beispielsweise Prüfungen), die erforderliche Zeit für Pflichtpraktika (siehe Abschnitt 4.1.3). Weitere Faktoren, die für die Abschätzung des studentischen Arbeitsaufwands im Rahmen unterschiedlicher Aktivitäten berücksichtigt werden müssen, sind beispielsweise das Einstiegsniveau 15 der Studierenden, für die das jeweilige Programm (oder dessen Lerneinheiten) erstellt wurde, der Lehr- und Lernansatz sowie die Lernumgebung (beispielsweise Seminare in kleinen Studierendengruppen oder Vorlesungen mit vielen Teilnehmern) sowie die Art der verfügbaren Einrichtungen (beispielsweise Sprachlabor oder Multimedia-Raum). Da es sich beim Arbeitsaufwand nur um eine Schätzung der Zeit handelt, die Studierende im Durchschnitt für das Erreichen der zu erwartenden Lernergebnisse aufwenden müssen, kann die tatsächlich benötigte Zeit eines Einzelnen durchaus von diesem Schätzwert abweichen. Es gibt Unterschiede zwischen den einzelnen Studierenden: Einige erzielen schneller die jeweiligen Lernfortschritte, andere langsamer ECTS-Credits und Praktika Ist ein Praktikum obligatorischer Bestandteil eine Programms (oder eines Programmteils), gilt dieses als Teil der studentischen Lernergebnisse und des entsprechenden Arbeitsaufwands und macht die Zuweisung von Credits notwendig. In diesem Fall sollte die Anzahl der dem Praktikum zugewiesenen Credits in die Gesamtzahl der Credits für das jeweilige akademische Jahr einbezogen werden. 15 Unter Einstiegsniveau versteht man das Niveau der Lernergebnisse, die zu Beginn des jeweiligen Programms bereits bei den Lernenden vorausgesetzt werden. 19

20 ECTS-Leitfaden Tafel 2: Bewährtes Verfahren für Praktika: Lernergebnisse und Zuweisung von Credits 16 In Bezug auf Lernergebnisse und Credits für Praktika gilt Folgendes als bewährtes Verfahren: In dem Studienvertrag für das Praktikum (der von der Institution, dem Lernenden und dem Arbeitgeber unterzeichnet wird) sollten die zu erreichenden Lernergebnisse beschrieben werden; für Praktika sollten eindeutige Verfahren zur Beurteilung der Lernergebnisse und Vergabe der Credits festgelegt werden; die Funktionen von Hochschulen, Lernenden und Arbeitgebern innerhalb des Formulierungs- und Beurteilungsprozesses dieser Lernergebnisse sollten deutlich sein; die an Hochschulen beschäftigten Lehrkräfte benötigen eventuell Schulungsmaßnahmen bezüglich der Betreuung und Verwaltung von Praktika; sofern für das Programm erforderlich, sollten Praktika in den Lehrplan eingebunden werden. Ebenso wie für jeden anderen Programmteil sollten die Lehrkräfte bei der Lehrplangestaltung auch die Lernergebnisse festlegen, die im Rahmen von Praktika erreicht werden sollen. Diese Lernergebnisse werden durch entsprechende Beurteilungsverfahren und -kriterien ergänzt. Dabei ist wichtig, dass die Beurteilungsmethoden der Art des jeweiligen Praktikums entsprechen (beispielsweise Beobachtung und Bewertung durch einen Dozenten oder Anfertigung eines Berichts durch den Studierenden). Genau wie bei anderen Programmteilen werden Credits für Praktika nur dann vergeben, wenn die erforderlichen Lernergebnisse erzielt und beurteilt wurden. Falls das Praktikum Teil einer organisierten Mobilitätsmaßnahme (z. B. ein Erasmus-Praktikum) ist, sollte innerhalb des Studienvertrags für das Praktikum (oder der Praktikumsvereinbarung; siehe Schlüsseldokumente in Abschnitt 6) die Zahl der bei Erreichen der Lernergebnisse zu vergebenden Credits festgelegt werden. Bei Praktikumsmaßnahmen, die innerhalb eines formalen Lernprozesses durchgeführt, jedoch nicht durch das entsprechende Programm gefordert werden, ist es ratsam, über einen Studienvertrag die Lernergebnisse und den Arbeitsaufwand zu definieren. Die im Rahmen eines freiwilligen Praktikums erzielten Lernergebnisse sollten ebenfalls dokumentiert werden, beispielsweise in der Datenabschrift (Transcript of Records), im Diplomzusatz (Diploma Supplement, siehe Schlüsseldokumente in Abschnitt 6) oder im Europass-Mobilitätsnachweis des Studierenden. Diese können ebenfalls mit ECTS-Credits anerkannt werden, die in diesem Fall zur Standardzahl von 60 ECTS-Credits für das akademische Jahr hinzugerechnet werden. 16 Tuning Dissemination Conference: Student Workload and Learning Outcomes: Key Components for Redesigning Degree Programmes, Key Questions, Debates and Conclusions of Workshops, (21. bis 22. April 2008, Brüssel, Belgien), siehe: index.php?option=com_docman&task=docclick&i temi d=59&bid=92&limitstart=0&limit=5 20

21 4. Die Einführung von ECTS an Hochschulen Überprüfung der Zuweisung von Credits Die Zuweisung von Credits zu einem neuen Programm oder einer neuen Lerneinheit sollte gemäß nationaler und/oder institutioneller Richtlinien validiert werden. Während der Programmdurchführung sollte die Zuweisung der Credits in regelmäßigen Abständen auf einen realistischen Arbeitsaufwand hin überprüft werden. Validierung und Beobachtung der Creditzuweisung sollten, ebenso wie andere Aspekte des Creditsystems, Bestandteil der institutionsinternen Qualitätssicherungsverfahren sein. Die Überprüfung kann auf unterschiedliche Weise stattfinden. Ungeachtet der angewandten Methode sollte jedoch die Rückmeldung seitens der Studierenden und Mitarbeiter ein grundlegendes Element für die Prüfung und Überarbeitung der Creditzuweisung sein. Daten zur jeweiligen Studiendauer und die Prüfungsergebnisse von Programmen und deren Teile sind ebenfalls Teil des Überprüfungsprozesses für die Creditzuweisung. Dabei ist es besonders wichtig, die Studierenden und Mitarbeiter über den Zweck der Überprüfungsmaßnahme und deren Durchführung zu informieren, um präzise Antworten und eine hohe Rücklaufquote zu gewährleisten. Sollten die Evaluierungen eine Abweichung zwischen dem angenommenen Arbeitsaufwand und der vom Großteil der Studierenden tatsächlich benötigten Zeit zum Erzielen der zu erwartenden Lernergebnisse aufzeigen, ist eine Revision der Arbeitsaufwands, der Lernergebnisse oder der Lern- und Lehrmethoden erforderlich. Diese Revision sollte jedoch nicht im Laufe eines akademischen Jahres, sondern vielmehr für die nachfolgenden akademischen Jahre vorgenommen werden. erforderlichen Lernergebnisse im nicht formalen oder informellen Kontext erzielt werden, wird im Anschluss an eine entsprechende Beurteilung dieselbe Anzahl von Credits vergeben, wie für das formale Programm vorgesehen ist. Zur Validierung nicht formaler oder informeller Lernprozesse können Hochschulen auch andere Beurteilungsmethoden nutzen als diejenigen, die für die im formalen Programm eingeschriebenen Lernenden angewandt werden (siehe Abschnitt 4.5). In jedem Fall sollten die jeweiligen Beurteilungsverfahren transparent sein. Durch die Vergabe von Credits wird bestätigt, dass ein Lernender die Anforderungen des jeweiligen Programmteils erfüllt hat. Die Zahl der an den Lernenden vergebenen Credits entspricht der Anzahl der Credits, die dem jeweiligen Programmteil zugewiesen sind. Die volle Anzahl von Credits wird immer dann vergeben, wenn der Studierende eine Prüfung besteht; sie wird keinesfalls an das Leistungsniveau des Lernenden angepasst. ECTS-Credits geben keinerlei Aufschluss darüber, wie gut der Lernende die Bedingungen zur Creditsvergabe erfüllt hat. Die Qualität der Leistung des Lernenden wird anhand des institutionellen oder nationalen Notensystems ausgedrückt. Einige nationale oder institutionelle Richtlinien umfassen Duldungs- /Kompensationsverfahren. 17 In diesen Fällen sollten die Einzelheiten des entsprechenden Prozesses transparent dargelegt werden. Einzelnen Lernenden können mehr oder weniger als 60 ECTS-Credits pro akademischem Jahr gutgeschrieben werden, wenn diese mehr oder weniger Lerneinheiten erfolgreich absolvieren, als im entsprechenden Lernprogramm angesetzt ist Der Erwerb von ECTS-Credits ECTS-Credits werden nur dann an Lernende vergeben, wenn anhand einer angemessenen Beurteilung nachgewiesen wurde, dass die Lernenden die erforderlichen Lernergebnisse für die Qualifikation oder einen Teil davon erzielt haben. Credits werden von autorisierten Institutionen vergeben. Sollten die 17 Unter dem Begriff Condoning ( Duldung ) versteht man, dass ein Prüfungsausschuss einen Studierenden von der Prüfungswiederholung für eine (knapp) nicht bestandene Lerneinheit freistellt, wenn die anderen damit verbundenen Lerneinheiten mit ausreichend guten Ergebnissen bestanden wurden. 21

22 ECTS-Leitfaden 4.3. Die Akkumulierung von ECTS- Credits und Studienordnungen Aus den Grundsätzen:: Zum Erwerb von Qualifikationen können Credits in der Form akkumuliert werden, die von er Einrichtung festgelegt wird, die den akademischen Grad verleiht. Auf europäischer Ebene werden über den Bologna- Qualifikationsrahmen die Bandbreiten für Credits festgelegt, die ein Lernender akkumulieren muss, um eine dem ersten bzw. zweiten Zyklus entsprechende Qualifikation zu erhalten (siehe Abschnitt 3.3). Die Credits-Bandbreiten für Qualifikationen innerhalb der nationalen Qualifikationsrahmen entsprechen den Bandbreiten von Bologna, obwohl erstere verbindlicher und detaillierter sein können. Auf nationaler oder institutioneller Ebene ermöglichen Studienordnungen und Programmanforderungen den Lernenden, innerhalb eines spezifischen Studienzyklus Fortschritte zu erzielen, um eine bestimmte Qualifikation zu erlangen. Sie schreiben fest, für welche Lernergebnisse auf welchem Niveau Credits akkumuliert werden können und wie dies geschieht. Studienordnungen können Regelungen im Hinblick auf die Anzahl der Credits oder die erforderlichen Credits-Bandbreiten in unterschiedlichen Phasen eines Studienprogramms enthalten (beispielsweise eine Mindestanzahl von Credits, die für den Übergang von einem akademischen Jahr/ Semester zum nächsten notwendig ist). Sie können auch detaillierte Regeln dazu enthalten, welche Lerneinheiten in welcher Phase und auf welchem Niveau absolviert werden können und/oder müssen (beispielsweise Pflichtkurse, fakultative Kurse und Voraussetzungen). Die Regeln können auch in Form einer Kombination der oben genannten Optionen formuliert werden. Studienordnungen beziehen sich außerdem auch auf die Anzahl von Credits, die auf unterschiedlichen Niveaus innerhalb des nationalen Qualifikationsrahmens erzielt werden müssen. Bei einigen Qualifikationsrahmen handelt es sich gleichzeitig um Creditrahmen. Das bedeutet, dass sie die Anzahl der Credits pro Qualifikationsart bestimmen (beispielsweise Master-Abschluss). Über derartige Creditrahmen wird die Anzahl von Credits festgelegt, die nach Erreichen der erforderlichen Lernergebnisse vergeben werden. Die Studienordnungen definieren die Fortschritte, die der Lernende innerhalb des Lernwegs erbringen muss, um diese Zahl von Credits zu erzielen. Die Akkumulierung von Credits wird im Rahmen der offiziellen institutionellen Datenabschrift (Transcript of Records) dokumentiert, so dass den Lernenden ein Protokoll/Nachweis oder eine Bestätigung ihrer Leistungen innerhalb jeder Phase ihres Bildungswegs zur Verfügung gestellt werden kann Die Übertragung von Credits innerhalb von ECTS Aus den Grundsätzen:: Für einen bestimmten Studiengang vergebene Credits können auf einen anderen Studiengang übertragen werden, der von derselben oder einer anderen Hochschule angeboten wird. Diese Übertragung ist nur möglich, wenn die Einrichtung, die den akademischen Grad verleiht, die Credits und die zugehörigen Lernergebnisse anerkennt. Partnerhochschulen sollten sich im Voraus über die Anerkennung von Studienzeiten im Ausland einigen. Eine erfolgreiche Übertragung von Credits erfordert die akademische Anerkennung der Credits. Mit der Anerkennung von Credits bestätigt eine Institution, dass bestimmte, an einer anderen Institution erreichte und beurteilte Lernergebnisse die Voraussetzungen eines von ihr angebotenen Programms erfüllen. Angesichts des umfangreichen Angebots an Programmen und Hochschulen ist es unwahrscheinlich, dass die Credits und Lernergebnisse einer einzelnen Lerneinheit innerhalb verschiedener Programme identisch sind. Aus diesem Grund wird ein flexibler 22

23 4. Die Einführung von ECTS an Hochschulen Ansatz zur Anerkennung der Credits empfohlen, die in einem anderen Kontext erzielt wurden. So soll eine gerechte Anerkennung statt perfekter Äquivalenz angestrebt werden. Diese gerechte Anerkennung sollte auf den Lernergebnissen basieren, also auf den Kenntnissen und Fähigkeiten einer Person, und nicht auf den formalen Verfahren, die zum Abschluss einer Qualifikation oder ihrer Programmteile geführt haben. 18 Der Anerkennungsprozess sollte zudem transparent gestaltet sein. Die Empfehlung zu Kriterien und Verfahren für die Beurteilung von Auslandsqualifikationen 19, verabschiedet vom Ausschuss des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens, besagt: Ausländische Qualifikationen sollten anerkannt werden, sofern keine grundlegenden Unterschiede zwischen der Qualifikation, für die die Anerkennung beantragt wurde, und der entsprechenden Qualifikation des Landes, in dem die Anerkennung gewünscht wird, aufgezeigt werden können. Unter Anwendung dieses Prinzips sollte anhand der Beurteilung ermittelt werden, ob: (a) die Unterschiede in Bezug auf die Lernergebnisse zwischen der ausländischen Qualifikation und der entsprechenden Qualifikation im Land, in dem die Anerkennung gewünscht wird, zu erheblich sind, um die vom Bewerber beantragte Anerkennung der Auslandsqualifikation zu gewähren. 18 Adam, S. (2004): Final report and Recommendations of the Conference: Improving the recognition systems of degrees and study credit points in the European Higher Education Area. ReportP_S_Adam.pdf 19 Das vollständige Dokument finden Sie unter: Empfehlung zu Kriterien und Verfahren für die Beurteilung von ausländischen Qualifikationen, verabschiedet vom Ausschuss des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens bei seiner zweiten Zusammenkunft, Riga, 6, Juni EN.asp#TopOfPage Anerkennung bedeutet, dass die Zahl der auf angemessenem Niveau in einem anderen Kontext erzielten Credits für erlangte Lernergebnisse die Zahl der Credits ersetzt, die von der dortigen Institution für entsprechende Lernergebnisse vergeben werden. In der Praxis bedeutet dies beispielsweise, dass bei vergleichbaren Lernergebnissen eine in einer Institution mit 4 ECTS-Credits angesetzte Lerneinheit durchaus eine in einer anderen Institution mit 5 ECTS-Credits angesetzte Lerneinheit ersetzen kann. Dem Studierenden werden dann 5 ECTS-Credits gutgeschrieben. Die Entscheidung über Anerkennung und Übertragung von Credits ist von der qualifizierenden Institution anhand zuverlässiger Informationen über die erzielten Lernergebnisse sowie das angewandte Beurteilungsverfahren und deren Validierung zu treffen. Institutionen sollten ihre Anerkennungsrichtlinien bekannt und leicht zugänglich machen. Innerhalb von ECTS wird die Anerkennung von Credits zum Zweck der Akkumulierung und Übertragung durch ECTS-Schlüsseldokumente wie Studienführer, Studienvertrag und Datenabschrift vereinfacht (siehe Abschnitt 6) ECTS und Perioden des Auslandsstudiums Im Falle einer vereinbarten Mobilität der Studierenden sollten die drei beteiligten Parteien die Heimatinstitution, die Gastinstitution und der Studierende vor Beginn der Austauschperiode einen Studienvertrag zur Mobilität unterzeichnen (siehe Abschnitt 6.3.1). In diesen Fällen werden die Credits automatisch durch die Heimatinstitution anerkannt, sofern die im Studienvertrag festgesetzten Bedingungen erfüllt wurden. Im Studienvertrag sollten alle Lerneinheiten aufgelistet werden, die im Ausland absolviert werden müssen. Sollte ein Studierender Credits für Lerneinheiten erhalten, die nicht im entsprechenden Studienvertrag aufgeführt sind, liegt es im Ermessen der Heimatinstitution, ob diese anerkannt werden oder nicht. Im Falle von Änderungen an dem mit dem Lernenden vereinbarten Studienprogramm kann der Studienvertrag geändert werden. Die überarbeitete Version muss dann jedoch innerhalb einer festgelegten Frist erneut von den drei beteiligten Parteien unterzeichnet werden. 23

24 ECTS-Leitfaden Die Anerkennung von Credits im Rahmen gemeinsamer Programme ist in den jeweiligen Programmrichtlinien festgeschrieben. Gemeinsame Programme machen einen Mobilitätsstudienvertrag eventuell überflüssig, da mit Einhaltung der Regeln des gemeinsamen Programms und Erfüllung der jeweiligen Bedingungen automatisch die an der Partnerinstitution erzielten Credits anerkannt werden. Nähere Anweisungen zur Organisation von Zeiten des Auslandsstudiums im Rahmen bilateraler Abkommen finden Sie in Anhang 2 dieses Leitfadens ECTS und lebenslanges Lernen Aus den Grundsätzen: Das ECTS wird überall in der formalen Hochschulbildung genutzt, kann aber auch auf andere Aktivitäten des lebenslangen Lernens angewandt werden. Wenn Studierende Lernergebnisse in einem anderen Lernkontext oder -Zeitrahmen (formal, nicht formal, informell) erzielt haben, können die zugehörigen Credits nach einer erfolgreichen Überprüfung oder Validierung dieser Lernergebnisse vergeben, anerkannt und angerechnet werden. Der Einsatz von ECTS für das lebenslange Lernen steigert die Transparenz von Lernprogrammen und erzielten Leistungen nicht nur im Zusammenhang mit den wichtigsten Hochschulabschlüssen (Bachelor, Master oder Promotion), sondern auch in Bezug auf sämtliche angebotenen Lernaktivitäten oder Lernergebnisse, die von Hochschulen anerkannt werden. Da alle Studienleistungen dokumentiert werden und diesen eine entsprechende Anzahl von ECTS-Credits zugewiesen wird, erhalten Lernende die Möglichkeit, sich derartige Maßnahmen im Hinblick auf das Erreichen einer Qualifikation anerkennen zu lassen, sofern diese Lernergebnisse die Anforderungen der jeweiligen Qualifikation erfüllen ECTS und Weiterbildung Nicht bei allen Lernenden handelt es sich um in reguläre Studiengänge eingeschriebene Studierende. Immer mehr erwachsene Lernende nehmen an eigenständigen Schulungsmaßnahmen teil, für die nicht unbedingt eine bestimmte Qualifikation verliehen wird. Hochschulen begegnen einer wachsenden Nachfrage seitens erwachsener Lernender und/oder Arbeitgeber, u. a. nach der Bereitstellung individueller Lernwege. Beim Einsatz von ECTS für Weiterbildungsprogramme gelten dieselben Prinzipien für Zuweisung, Vergabe, Übertragung und Akkumulierung von Credits. Ebenso wie die Credits für Lerneinheiten im Rahmen fester Studiengänge basieren auch die Credits für Weiterbildungsprogramme auf dem Arbeitsaufwand, der der Regel erforderlich ist, um zu erwartenden Lernergebnisse zu erreichen. Je nach Wunsch des Lernenden und/oder den Anforderungen einer bestimmten Qualifikation können bei Bedarf Credits für Weiterbildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine Qualifikation anerkannt und akkumuliert werden. Einige Lernende sind eventuell lediglich an der Teilnahme an einer Lerneinheit interessiert, ohne dass sie dafür eine Qualifikation erhalten möchten ECTS und Anerkennung nicht formaler und informeller Schulungsmaßnahmen Viele Menschen verfügen über wertvolle Kompetenzen, die sie außerhalb einer Hochschule über anderweitige Schulungsmaßnahmen, berufliche Tätigkeiten oder Lebenserfahrung erworben haben. Es gibt keinen Grund, warum Lernende, die nicht den traditionellen Wegen folgen, nicht ebenfalls von der Transparenz und Anerkennung profitieren sollten, die Institutionen mittels ECTS anbieten können. Die Anerkennung nicht formaler und informeller Schulungsmaßnahmen gibt Personen, die nicht den traditionellen Bildungswegen folgen konnten oder wollten, die Möglichkeit, ebenfalls einen Hochschulabschluss zu erlangen. Hochschulen sollten Credits auch für solche Lernergebnisse vergeben dürfen, die außerhalb des forma- 24

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