3. Wie die Lehrkräfte für ein solches Projekt zu enger Zusammenarbeit oder Teamteaching unterstützt und begleitet werden könnten.
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- Manfred Brinkerhoff
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1 Winterthur, 22. August 2001 Nr. 2000/058 An den Grossen Gemeinderat W i n t e r t h u r Antrag und Bericht zum Postulat betreffend Integrativer Deutsch- und Nachhilfeunterricht an der Primarschule, eingereicht von den Gemeinderätinnen Gisela Beutler-Bucher (SVP), Paula Anwander (CVP), Ruth Kleiber-Schenkel (EVP) und Verena Gick (FDP) Antrag: 1. Vom Bericht des Stadtrates zum Postulat betreffend Integrativer Deutsch- und Nachhilfeunterricht an der Primarschule wird in zustimmendem Sinn Kenntnis genommen. 2. Das Postulat wird damit als erledigt abgeschrieben. Bericht: Die Gemeinderätinnen G. Beutler-Bucher (SVP), P. Anwander (CVP), R. Kleiber-Schenkel (EVP) und V. Gick (FDP) reichten am 5. Juni 2000 mit 28 Mitunterzeichnenden folgendes Postulat ein, welches am vom Grossen Gemeinderat überwiesen wurde: Der Stadtrat wird aufgefordert zu überprüfen: 1. Ob der Deutschunterricht für Fremdsprachige (DfF) allenfalls mit dem Nachhilfeunterricht neu strukturiert und diese Stunden als gemeinsame Sprach- und Förderstunden für heimische ausländische Kinder geöffnet werden könnten. (Zum Beispiel nach dem Projekt Tandem, Zürich) 2. Welche Gruppengrösse und wieviele Wochenstunden pro Klasse in Betracht gezogen werden müssten, um die bisherigen Kosten des DfF- und Nachhilfeunterrichtes einzuhalten. 3. Wie die Lehrkräfte für ein solches Projekt zu enger Zusammenarbeit oder Teamteaching unterstützt und begleitet werden könnten. 4. Welche andere Reformen, die von der Bildungsdirektion geplant sind, mit dem integrativen Unterricht verknüpft werden müssten. Begründung: Bildungsrückstände in der Sprache, mangelhafte Sprachkenntnisse und sprachliche Auffälligkeiten sowohl bei heimischen als auch ausländischen Kindern werden immer öfters festgestellt. Vermehrt versuchen Schulen (z. Bsp. in Zürich), allen Kindern gerecht zu werden, um vor allem sprachliche Defizite zu beheben. Unabhängig
2 - 2 - von ihrer Herkunft sollen alle Kinder profitieren und ihren Fähigkeiten entsprechend hauptsächlich im sprachlichen Bereich gefördert werden. Mittels Koordination mit dem Stoffplan des regulären Unterrichtes könnten die Deutsch für Fremdsprachige- und Nachhilfe-Lehrkräfte mit den Klassenlehrkräften eng zusammenarbeiten oder die Klasse in zwei verschiedenen Niveaus unterrichten. Dadurch wird das Potential von zwei Fachleuten optimal genutzt und der Schulstoff in enger Zusammenarbeit zielorientiert und effizient vermittelt. Wegen der erhöhten Zuwendung durch eine zweite Lehrerin werden Leistungsschwankungen, Lernprobleme und Konflikte der Schülerinnen und Schüler besser erfasst. Auch sind durch die differenzierte Sprachförderung, Nachhilfe und Bewirkung der Integration aller Schülerinnen und Schüler bei verschiedenen erfolgreichen Versuchen (z. Bsp. Tandem ) soziale positive Auswirkungen festgestellt worden. Der bessere Zusammenhalt und die erhöhte Anerkennung innerhalb der Klasse kann eine leistungs- und arbeitsorientierte Haltung ermöglichen, die Lernmotivation steigern und eine von gegenseitiger Wertschätzung geprägte Schule bewirken. Der Stadtrat äussert sich dazu wie folgt: Grundsätzliches: Am 9. April 1996 hat der Erziehungsrat des Kantons Zürich das Leitbild für das sonderpädagogische Angebot im Kanton Zürich als verbindliche Grundlage für die Ausgestaltung des sonderpädagogischen Angebots im Kanton Zürich in Kraft gesetzt. Eine vom Bildungsrat bestimmte Projektgruppe erhielt den Auftrag, mit dem Projekt RESA die Revision der rechtlichen Grundlagen des sonderpädagogischen Angebotes für den Kanton Zürich vorzunehmen. Die Arbeit der Projektgruppe wurde von einer eigens zu diesem Zweck zusammengestellten erziehungsrätlichen Kommission, bestehend aus 19 Personen aus den von der Reform betroffenen Kreisen, begutachtet. Am 19. August 1999 beschloss der Bildungsrat, das Sonderpädagogische Konzept für den Kanton Zürich in zustimmendem Sinn zur Kenntnis zu nehmen, und beauftragte die Bildungsdirektion, dieses anzupassen. Die Vernehmlassung zum neuen Volksschulgesetz, die die Reorganisation des Sonderpädagogischen Angebotes einschliesst, ist abgeschlossen und wird zur Zeit ausgewertet. Laut Auskunft der Kantonalen Bildungsdirektion, Abteilung Volksschule, Sektor Sonderschulung wird das neue sonderpädagogische Angebot ab 2004 in den Gemeinden eingeführt werden. Es ist möglich, dass dies in einzelnen Gemeinden als Versuch bereits früher geschehen wird. Aufgrund der kantonalen neusten Vorstellungen werden die Massnahmen Legasthenie, allgemeiner Nachhilfeunterricht, Dyskalkulie, Rhythmik, Hör- und Ablesekurse nicht mehr ambulant ausserhalb des Unterrichts, sondern im Rahmen einer integrativen Förderung in der Regelklasse angeboten werden. Weiterhin separat erteilt wird: Logopädie, psychomotorische Therapie, Psychotherapie und neu der sogenannte Auffangunterricht (früher Deutsch für Fremdsprachige). Ziele der sonderpädagogischen Angebote: Geplant ist die Differenzierung etwas zurückzunehmen, das heisst, die Zahl der Angebote zu verringern. Dann muss die neue integrative Grundausrichtung nachhaltig verankert werden, wobei separative Angebote nicht ausgeschlossen werden dürfen. Weiter sollen nicht nur einzelne Kinder, sondern vermehrt die Regelklassen unterstützt werden. Schliesslich ist der unterschiedlichen Verantwortlichkeit und der unterschiedlichen Finanzierung bei den sonder-
3 - 3 - pädagogischen Angeboten im Rahmen der Volksschule und im Bereich der Heim- und Sonderschulen Rechnung zu tragen. Das heute immer noch aktuelle kantonale Volksschulgesetz definiert die Bedingungen für das Deutsch für Fremsprachige verbindlich. Aufgrund dieser Reglementierung ist eine Aufnahme von Schweizer Kindern in diese Stütz- und Fördermassnahme nicht möglich. Die vom Kanton zur Verfügung gestellten Subventionen sind zweckgebunden. Zweck und Bedeutung des Deutsch für Fremdsprachige: Der Deutschunterricht für Fremdsprachige ist ein Zusatzunterricht mit dem Ziel, fremdsprachige Schüler und Schülerinnen in der deutschen Sprache (Standardsprache, Schriftsprache ; Mundart nur im Kindergarten) und in ihrem Integrationsprozess entsprechend ihrem Leistungsvermögen zu fördern. Die Deutschförderung im Klassenverband und in jedem Unterricht ist und bleibt immer auch eine grundlegende Aufgabe des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin (vgl. Empfehlungen für den Deutschunterricht für Fremdsprachige vom 18. April 1989, LS ). Deutsch für Fremdsprachige hat eine entscheidende Funktion für die Integration dieser Schülerinnen und Schüler. Fremdsprachige Schülerinnen und Schüler müssen in Deutsch eine annähernd gleiche Fähigkeit wie Kinder mit deutscher Muttersprache erreichen, um sich in der Schule sozial zurechtzufinden und diese erfolgreich zu durchlaufen. Das Deutsch für Fremdsprachige hat darum ganz andere Ansprüche zu erfüllen als ein Fremdsprachenunterricht. Ziele, Inhalte und Methoden unterscheiden sich sowohl vom Fremdsprachenunterricht wie auch vom Unterricht in Deutsch als Muttersprache. In den letzten Jahren hat sich daher in Sprachwissenschaft und Praxis eine Didaktik des Deutschen als Zweitsprache entwickelt. Das Deutsch für Fremdsprachige baut auf dieser Didaktik auf. Der Deutschunterricht für Fremdsprachige wird Schülern und Schülerinnen mit sehr unterschiedlichen Sprachkenntnissen und verschiedenen Bedürfnissen erteilt. Es können grundsätzlich folgende Formen unterschieden werden: - Intensivkurs Deutsch für Fremdsprachige, für neu zugezogene SchülerInnen (Einzelunterricht) - Deutsch für Fremdsprachige in Gruppen (für Kinder die über grundlegende Deutschkenntnisse verfügen) Zur Zeit werden rund 1000 Schülerinnen und Schüler in den Gruppenkursen Deutsch für Fremdsprachige gefördert. 65 Kinder erhalten durch den Schulpsychologischen Dienst abgeklärt Nachhilfe in der deutschen Sprache. Von diesen 65 Kindern sind rund die Hälfte fremdsprachig. Sie haben die Deutsch-Nachhilfe, vom SPD abgeklärt, weiterhin nötig. Das bedeutet, dass rund 30 Kinder mit deutscher Muttersprache in den Kursen für Deutsch für Fremdsprachige untergebracht werden müssten. Sowohl aus fachlichen wie auch aus organisatorisch-strukturellen Gründen ist die Aufnahme dieser Kinder in die Kurse Deutsch für Fremdsprachige abzulehnen. Eine Vermischung des Deutschunterrichts für Fremdsprachige (DfF) mit dem allgemeinen Sprachnachhilfeunterricht ist aus folgenden Gründen abzulehnen: Die Spracherwerbsforschung hat belegt, dass jedes fremdsprachige Kind die deutsche Grammatik in einer geordneten Abfolge erwirbt, wobei keine Phase übersprungen werden
4 - 4 - kann. Kinder mit deutscher Muttersprache durchlaufen diese Phasen während der ersten drei Lebensjahre. Somit stehen Schulkinder (mind. siebenjährig) mit deutscher Muttersprache an einem ganz anderen Punkt im Spracherwerb als Kinder, die Deutsch als Fremdsprache lernen (vgl. Erika Diehl: Das Genfer DiGs-Projekt / Bulletin/diehl.htm). Auch im Bereich des Wortschatzes sind die Lernbedürfnisse der beiden Gruppen erfahrungsgemäss völlig unterschiedlich: Kinder mit deutscher Muttersprache müssen ihren bestehenden Grundwortschatz erweitern und gezielt jene Wörter lernen, die sich zwischen Mundart und Hochdeutsch unterscheiden. Kinder, die Deutsch als Zweitsprache lernen, müssen zuerst einen deutschen Grundwortschatz aufbauen und neben Einzelwörtern auch ganze Redewendungen lernen. Für eine optimale Förderung von Kindern mit Sprachdefiziten muss die Lehrperson zuerst eine Sprachstandsbestimmung durchführen und anschliessend ein individuelles Förderprogramm zusammenstellen. Bei einer Vermischung des Deutsch für Fremdsprachige mit allgemeinem Sprachnachhilfeunterricht wären die Voraussetzungen und Lernbedürfnisse der Kinder derart verschieden, dass die Lehrperson weder für die eine noch für die andere Gruppe eine wirkungsvolle Förderung gewährleisten könnte. Eine solche Vermischung würde aus fachlicher Sicht zu einem Abbau der Unterrichtsqualität führen. Für Kinder deutscher Muttersprache besteht jetzt schon die Möglichkeit, Deutsch- Nachhilfe-Unterricht zu erhalten. Dann nämlich, wenn die Lehrkraft das Kind zur Abklärung im SPD anmeldet und dieser aufgrund der Untersuchung die Notwendigkeit einer Unterstützung feststellt. Aufgrund des Antrages des Schulpsychologischen Dienstes wird das Kind der entsprechenden Massnahme zugeführt. Die Kombination von Deutsch für Fremdsprachige mit dem durch den Schulpsychologischen Dienst indizierten Nachhilfe-Unterricht ist auch aufgrund der momentanen gesetzlichen Grundlage nicht möglich. Die durch die Stadt Winterthur einzureichenden Anträge für Staatsbeiträge für die verschiedenen Stütz- und Fördermassnahmen haben separat zu erfolgen und sind transparent darzustellen. Diese Bedingung kann bei einer Vermischung der beiden Massnahmen nicht erfüllt werden. Projekt Tandem der Stadt Zürich: Die Stadt Zürich finanziert ihr Projekt Tandem bzw. die zusätzlichen Lektionen für die Kinder, die kein Deutsch für Fremdsprachige erhalten, durch eigene zusätzliche Mittel. Der Schulkreis Limmattal hat zu diesem Zweck von der Stadt Zürich ein zusätzliches Kontingent von 30 Lektionen pro Woche erhalten, die aus einem Fonds bezahlt werden. 15 von ca. 120 Schulklassen nehmen an diesem Projekt teil. Die Teilnahme war freiwillig und verbunden mit einer intensiven Zusammenarbeit und zusätzlicher Weiterbildung. Auch im Modell Tandem gibt es noch Kinder, die abgeklärt werden und via Schulpsychologischen Dienst separat Nachhilfe erhalten. Das Projekt Tandem ist auf die spezifischen Bedingungen des Schulkreises Limmattal (mit Fremdsprachigenanteil von bis zu 90 %) ausgerichtet. Es ist nicht sinnvoll, dieses Modell auf die ganze Stadt Winterthur zu übertragen. Allenfalls könnte es in einem betroffenen Schulkreis versuchsweise und in angepasster Form erprobt werden. Das würde aber bedeuten, dass für einen solchen Versuch zusätzliche Mittel, wie dies in Zürich der Fall ist, bereit gestellt werden müssten. Abschliessend
5 - 5 - Mit der Forderung, alle Schülerinnen und Schüler mit einem sprachlichen Defizit in die Deutschkurse für Fremdsprachige zu integrieren, ginge der Überblick und die Kontrolle verloren, da die Kinder frei durch die Lehrkraft zugewiesen werden könnte. Bei einer solchen freien Zuweisung ist mit einer Kostenexplosion zu rechnen, da es zwangsläufig keine Kontrollmechanismen mehr gäbe. Schülerinnen und Schüler, die das Deutsch für Fremdsprachige besuchen, müssen gegenüber dem Kanton zahlenmässig klar deklariert werden. Aufgrund dieser Zahlen erhält die Stadt Winterthur die kantonalen Beiträge (Schülerpauschale). Kinder mit deutscher Muttersprache gegenüber dem Kanton als Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Deutschkurse für Fremdsprachige zu deklarieren, kann der Stadtrat nicht verantworten. Grundsätzlich besteht in Klassen mit einem hohen Anteil Fremdsprachiger die Möglichkeit, die vom Kanton offerierten Modelle unter Quims (Qualität in multikulturellen Schulen) einzuführen, ohne den Unterricht Deutsch für Fremdsprachige und die therapeutischen Interventionen zu tangieren. Es müssen in diesem Zusammenhang entsprechende Konzepte eingereicht werden, was von einigen Schulhäusern der Stadt geplant ist oder bereits durchgeführt wird. Die Unterbringung von Schülerinnen und Schülern mit Lern-, Teilleistungsstörungen sowie therapeutischen Bedürfnissen im Deutsch für Fremdsprachige beurteilt der Stadtrat als nicht sachgerecht und sowohl pädagogisch als auch politisch fragwürdig. Ein solcher Unterricht könnte den Bedürfnissen der beiden Zielgruppen nicht mehr gerecht werden und liesse sich nicht mehr durch qualifizierte Abklärungen kontrollieren. Die Berichterstattung im Grossen Gemeinderat ist dem Vorsteher a.i. des Departementes Schule und Sport übertragen. Vor dem Stadtrat Der Stadtpräsident: Haas Der Stadtschreiber: Frauenfelder
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