LVR-Landesjugendamt LVR-Fachbereich Kinder und Familie. Personal in Kindertageseinrichtungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "LVR-Landesjugendamt LVR-Fachbereich Kinder und Familie. Personal in Kindertageseinrichtungen"

Transkript

1 Personal in Kindertageseinrichtungen

2 Personal in Kindertageseinrichtungen Übersicht Personalvereinbarung ab Januar 2015 Einsatz von Fachkräften Ausnahme nach 1 Absatz 4 der Vereinbarung Einsatz von Ergänzungskräften Ausländische Bildungsabschlüsse Verwendung zusätzlicher Landeszuschüsse für Personal Formulare Folie 2

3 Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz NRW) Der Gesetzgeber betont in der Präambel der Personalvereinbarung, dass die finanzielle Förderung einen auskömmlichen Personaleinsatz voraussetzt. 18 Abs. 3 Nr. 5 des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) wurde entsprechend wie folgt geändert: Die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtung setzt zudem voraus, dass sich die Zahl der Kinder pro Gruppe und der Personaleinsatz im Übrigen an den Beschreibungen der Gruppenformen in der Anlage zu 19 Absatz 1 orientiert und Grundlage für die Personalbemessung ist. Jedes zusätzlich aufgenommene Kind, bzw. jeder zusätzlich finanzierte Platz, muss mit Personal hinterlegt werden Folie 3

4 Veränderung in der Personalvereinbarung zum 1. Januar 2015 wesentliche Veränderungen 3 Einsatz von Ergänzungskräften im Rahmen von Fachkraftstunden (1.) Die in den Einrichtungen am 15. März 2008 tätigen Ergänzungskräfte, die eine Qualifikation nach 2 Abs. 1 oder Abs. 2 haben, können von den Trägern in den Gruppenformen I und II der Anlage zu 19 Kinderbildungsgesetz bis höchstens zur Hälfte der ausgewiesenen Fachkraftstunden eingesetzt werden. Ziel ist, dass sich diese Ergänzungskraft zur sozialpädagogischen Fachkraft weiterqualifizieren; mindestens haben sie spätestens bis zum an Fortbildungen (160 Stunden) teilzunehmen, die insbesondere die Anforderungen an die frühkindliche Bildung auch bei unterdreijährigen Kindern berücksichtigten. (2.) Ergänzungskräften ist seitens der Träger grundsätzlich die Möglichkeit einer weiteren Qualifizierung in der pädagogischen Arbeit zu geben Folie 4

5 (3) Führt der Einsatz von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern und anderen Ergänzungskräften auf Fachkraftstunden im Sinne der Anlage zu 19 Abs. 1 KiBiz zur Einsparung von Personalkosten, so sind die Einsparungen zu einer Aufstockung der Gesamtstundenzahl des Personal in der Einrichtung einzusetzen Die Absätze 3 und 4 der Personalvereinbarung aus 2013 sind komplett gestrichen! Folie 5

6 Einsatz von Ergänzungskräften auf Fachkraftstunden nach 3 Personalvereinbarung was ist entfallen: Die Befristung des Einsatzes der Ergänzungskräfte auf Fachkraftstunden, die keine Weiterqualifizierung zur Erzieher/in begonnen haben. Besonders begründete Ausnahmen zum Einsatz von Ergänzungskraftstunden auf Fachkraftstunden der am 15. März 2008 beschäftigten Ergänzungskräfte. was ist geblieben: Das Ziel der Weiterqualifizierung zur sozialpädagogischen Fachkraft. Führt der Einsatz von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern und anderen Ergänzungskräften auf Fachkraftstunden im Sinne der Anlage zu 19 Abs. 1 KiBiz zur Einsparung von Personalkosten, so sind die Einsparungen zu einer Aufstockung der Gesamtstundenzahl des Personals in der Einrichtung einzusetzen. was ist neu: Die Verpflichtung zur Mindestqualifizierung (160 Std. insbesondere U3) wird verschärft, sie muss spätestens bis zum absolviert werden Folie 6

7 1 Fachkräfte (1) Sozialpädagogische Fachkräfte sind staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher, und staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, die an einer Fachschule oder in entsprechenden doppelqualifizierenden Bildungsgängen der Berufskollegs ausgebildet sind. (2) Weitere Fachkräfte sind Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger bzw. Gesundheitspflegerinnen und -pfleger, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation vor allem für die Betreuung von Kindern mit besonderem pflegerischem Betreuungsbedarf eingesetzt werden. Die Ausbildung als Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger hat im Jahr 2002 eine Berufsumbenennung erfahren. Der Ausbildungsberuf heißt heute Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Folie 7

8 (3) Sozialpädagogische Fachkräfte sind auch Absolventinnen und Absolventen von Studiengängen mit dem inhaltlichen Gegenstand der Kindheitspädagogik und von Studiengängen mit dem inhaltlichen Gegenstand der sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung. Absolventinnen und Absolventen von Diplom-, Bachelor- und Master- Studiengängen der Erziehungswissenschaften, der Heilpädagogik sowie Studiengängen der Fachrichtung Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik sowie Sozialpädagogik, wenn sie einen Nachweis über eine insgesamt mindestens sechsmonatige Praxiserfahrung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege (Kindertagesbetreuung) erbringen Folie 8

9 1 Absatz 4 der Personalvereinbarung (4) In begründeten Fällen können die Landesjugendämter Ausnahmen für den Einsatz als Fachkraft zulassen, wenn der Träger dies im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt beantragt. Die Person sollte grundsätzlich über eine pädagogische Ausbildung verfügen. Voraussetzung ist zudem, dass sie einen Nachweis über eine insgesamt mindestens sechsmonatige Praxiserfahrung in der Kindertagesbetreuung erbringt. Weitere Voraussetzung ist, dass die betreffende Kraft an Fortbildungen im Umfang von mindestens 160 Stunden teilnimmt, die insbesondere die Anforderungen an die frühkindliche Bildung auch bei unterdreijährigen Kindern berücksichtigen Folie 9

10 Beratung zu Ausnahmegenehmigungen nach 1 Absatz 4 Wer kann Anfragen zur Einschätzung, ob eine Ausnahme in Betracht kommt, stellen? Die Person, für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll. Der Träger, der eine Person ohne übliche Fachkraft-Qualifikation einstellen möchte. Wer ist Ansprechpartnerin/Ansprechpartner im LVR? Die zuständige Kolleginnen/Kollegen aus der Aufsicht Svenja.Rabenstein@lvr.de Welche Unterlagen müssen zur Prüfung vorliegen? Lebenslauf, aus denen Praktika und Berufserfahrung hervorgeht Nachweis über Berufsabschluss/ Nachweis über Studienabschluss (inkl. Studienverlaufsplan bzw. erweitertem Abschlusszeugnis) Nachweis über Fort- und Weiterbildung (Elementarbereich) Folie 10

11 Verfahren zur Ausnahmegenehmigung nach 1 Abs Der Träger stellt über das Jugendamt einen formlosen, begründeten, auf die Person bezogenen Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach 1 Abs. 4 Folgende Unterlagen müssen zur Prüfung vorgelegt werden: Lebenslauf, aus denen Praktika und Berufserfahrung hervorgeht Nachweis über Berufsabschluss/ Nachweis über Studienabschluss (inkl. Studienverlaufsplan bzw. erweitertem Abschlusszeugnis) Nachweis über Fort- und Weiterbildung (Elementarbereich) (Bei erfolgter Vorprüfung reicht die schriftliche Einschätzung des Landesjugendamtes!) Ebenso Stellungnahme des Jugendamtes nach Möglichkeiten die Stellungnahme des Spitzenverbandes Folie 11

12 2. Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen durch das LVR-Landesjugendamt 3. Rückmeldung an den Träger in Form eines Bescheides Ein Einrichtungswechsel beim selben Träger erfordert keine neue Antragstellung. Bei einem Wechsel zu einem anderen Träger oder in einen anderen Jugendamtsbezirk muss formlos eine neue Ausnahmegenehmigung beantragt werden Folie 12

13 Kriterien Ausnahmegenehmigungen 1 Abs. 4 Die Bewerber sollen über eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung/Studium (mindestens 3 Jahre) verfügen. Relevante Inhalte der Ausbildung/Studium: Entwicklungspsychologie Bildungstheorien Bezug zur Altersgruppe 0-6 Jahre Familiensoziologie Selbstreflektive Anteile Fort- und Weiterbildungen in Themenfeldern der Tageseinrichtungen für Kinder Berufserfahrung (je fachspezifischer, desto höher bewertet) Berufserfahrung ist vor allem dann relevant, wenn die Studieninhalte in nur geringem Maße den oben beschriebenen Inhalten entsprechen. Sie können diese aber nicht vollständig ersetzen Folie 13

14 sechsmonatige Praxiserfahrung und Fortbildungen im Umfang von mindestens 160 Stunden Empfehlungen zu Fortbildungsinhalten: Das Bild vom Kind Beobachtung und Dokumentation Auftrag, Gesetz und Rahmenbedingungen, Bildungsgrundsätze Kita als familienergänzende Einrichtung Pädagogische Arbeit in der Kita (z.t. entnommen aus Fit für den Job! Zertifikatskurs für Seiteneinsteiger der Caritas Köln) Folie 14

15 Häufige Anfragen beim LVR-Landesjugendamt Sonderfälle Der Zwei-Fach-Bachelor bildet in der Regel das Grundstudium für die Lehramtsausbildung ab. Hier werden zwei Fächer mit gegenüber dem Ein-Fach Bachelor reduziertem Umfang studiert. Magisterstudiengänge Magisterstudiengänge beinhalten in der Regel ein Hauptfach und ein bis zwei Nebenfächer. Aus diesem Grund gilt: Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die Pädagogik oder Erziehungswissenschaften im Zwei-Fach Bachelor studiert haben oder einen Magisterstudiengang absolviert haben, wird der Einzelfall unter Einbeziehung der Studieninhalte und der beruflichen Praxis/Ausrichtung geprüft Folie 15

16 Nicht genehmigungsfähige Abschlüsse Erzieherinnen und Erzieher ohne staatliche Anerkennung (fehlendes Anerkennungsjahr), Absolventinnen und Absolventen von Studiengängen ohne Abschluss (Vordiplom, 1. Staatsexamen) Therapeutinnen und Therapeuten Lehrerinnen und Lehrer Weiterbildung Sozialmanagement Weiterbildungen im Bereich Sozialmanagement qualifizieren bei vorheriger berufsfremder Vorausbildung nicht zur Fachkraft Folie 16

17 Ergänzungskraft nach 2 der Personalvereinbarung (1) Ergänzungskräfte sind Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer, Krippenerzieherinnen und Krippenerzieher, Hortnerinnen und Hortner oder Personen mit einer vergleichbaren Ausbildung. Das heißt: Sozialhelferinnen und Sozialhelfer Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten Heilerziehungspflegehelferinnen und Heilerziehungspflegehelfer bei zweijähriger Ausbildung. Nicht aber Familienpflegerinnen und Familienpfleger! (Ausnahme: dreijährige Familienpflegeausbildung mit Anerkennungsjahr in der Kita) 1(4) findet keine Anwendung Folie 17

18 Einsatz von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten und von Personen, die eine praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher absolvieren nach 4 Personalvereinbarung 4 Absatz 2 In den Gruppenformen I und II der Anlage zu 19 Kinderbildungsgesetz können die Träger Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten mit einem Drittel ihrer Arbeitszeit höchstens bis zur Hälfte der ausgewiesenen Fachkraftstunden einsetzen, soweit für diesen Fachkraftstundenanteil nicht bereits ein Einsatz von Ergänzungskräften gemäß 3 erfolgt. Das bedeutet, dass Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten mit bis zu 13 Stunden/wöchentlich in Gruppenform I und II eingesetzt werden können. Die tatsächliche Präsenzzeit muss auf dem Personalbogen angegeben werden Folie 18

19 4 Absatz 3 Die Träger können Personen, die eine praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher absolvieren, wie folgt auf Fachkraftstunden einsetzen: Im 2. Ausbildungsjahr mit einem Drittel ihrer Arbeitszeit, Im 3. Ausbildungsjahr mit der Hälfte ihrer Arbeitszeit, jeweils höchstens bis zur Hälfte der ausgewiesenen Fachkraftstunden, soweit für diesen Fachkraftstundenanteil nicht bereits ein Einsatz von Ergänzungskräften gemäß 3 erfolgt. In der Gruppenform III der Anlage zu 19 Kinderbildungsgesetz können sie anstelle der Ergänzungskraft eingesetzt werden, soweit sie im Rahmen ihrer Ausbildung in der Einrichtung tatsächlich präsent sind. In der praxisintegrierten Ausbildung können Personen im 1. Ausbildungsjahr auf Ergänzungskraftstunden in der Gruppenform III eingesetzt werden. Auch hier ist die tatsächliche Präsenszeit anzugeben Folie 19

20 Ausländische Bildungsabschlüsse Es stellt sich immer die Frage, für welchen Abschluss eine Anerkennung/Gleichwertigkeitsfeststellung/Bewertung angestrebt wird. Hier muss der Antragsteller ggf. mehrere Wege parallel beschreiten. Zuständig für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse bei reglementierten Berufen mit staatlicher Anerkennung sind die Bezirksregierungen (Zuständigkeit nach Ländern). Dazu gehören: Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter Nach Absprache mit den Bezirksregierungen können auch Teilanerkennungen für den Bereich KITA ausgesprochen werden (dies gilt insbesondere für die BA Sozialarbeit/Sozialpädagogik) Folie 20

21 Ausländische Bildungsabschlüsse Für die Bewertung von ausländischen Hochschulabschlüssen (BA, Master etc.) ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zuständig. In der Zeugnisbewertung wird eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt. Sie ist eine vergleichende Einstufung, nicht jedoch eine Anerkennung. Eine Prüfung auf Fachkraft in der Kita kann durch oben genannten Stellen nicht erfolgen, da dies kein Berufsbild ist. Das Landesjugendamt prüft auf Grundlage der ihm vorgelegten Bescheinigungen der Bezirksregierung/der ZAB, ob die Vorgaben der Personalvereinbarung erfüllt sind oder ob eine Ausnahmegenehmigung nach 1 Abs. 4 erteilt werden kann Folie 21

22 Verwendung zusätzlicher Landeszuschüsse für Personal Erlass des Ministeriums vom 21. Januar 2015 Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze Rundschreiben des LVR-Landesjugendamtes Nr. 42/879/2015 vom 22. Januar 2015 Für alle zusätzlichen Landespauschalen gilt, dass das in den Einrichtungen bereits vorhandene Personal durch den Einsatz der Mittel der jeweiligen Pauschale unterstützt werden soll. Daher sind die Pauschalen vollständig für Personal über dem 1. Wert der Tabelle in Anlage zu 19 Absatz 1 zu verwenden Folie 22

23 Verfügungspauschale ( 21 Absatz 3 KiBiz) Diese kommt für eine Vielzahl von Berufen in Betracht, diese sollen das Personal unterstützen und entlasten zur Verbesserung der pädagogischen Qualität. Hauswirtschaftliche Kraft zur Entlastung bei der Mittagsversorgung Mehr Vertretungskräfte für mehr Leitungs- und Verfügungszeit (Springerkräfte müssen einrichtungsscharf eingesetzt und abgerechnet werden) Die Pauschale kann nicht für Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen eingesetzt werden. zusätzliche U3-Pauschale ( 21 Absatz 4 KiBiz) Ist vollständig für Personal einzusetzen Nur Fachkräfte oder Ergänzungskräfte, die mindestens über eine Qualifikation nach 2 Abs. 1 der Personalvereinbarung verfügen sind einsetzbar Keine Kräfte ohne pädagogische Ausbildung im Sinne von 2 Abs. 2. Die Pauschale kann nicht für Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen eingesetzt werden Folie 23

24 pluskita ( 21a und 16a KiBiz) Abhängig von der träger- oder einrichtungsbezogenen spezifischen pädagogischen Konzeption Nur Personen mit einer pädagogischen Ausbildung Keine Therapeuten, Psychologen etc. Qualifizierungs- und qualitätssichernde Maßnahmen wie gezielte fachliche Beratung, Coaching und Supervision Grundsätzlich gilt: Die Personalauswahl basiert auf der jeweiligen einrichtungsspezifischen pädagogische Konzeption. Zusätzliche Sprachförderung ( 21b und 16b KiBiz) Nur sozialpädagogische Fachkräfte Spezielle Sprachförderkraft Qualifizierung kann auch berufsbegleitend erworben werden Eine additive Zuschussverwendung ist möglich! (getrennte Nachweisführung ist erforderlich) Folie 24

25 Fragen und Antworten Können Personen in der praxisintegrierten Ausbildung bereits im ersten Ausbildungsjahr auf die personelle Mindestbesetzung angerechnet werden? In der Gruppenform III können sie anstelle der Ergänzungskraft eingesetzt werden, soweit sie im Rahmen ihrer Ausbildung in der Einrichtung tatsächlich präsent sind. Können Ergänzungskräfte gemäß 2 Absatz 1 im Rahmen der plus-kita-pauschale eingesetzt werden? Mit der plus-kita-pauschale können zusätzliche pädagogische Kräfte finanziert werden, die die damit einhergehenden besonderen Aufgaben erfüllen. Aus der Gesetzesbegründung (vgl. Landtag Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/5293) ergibt sich, dass es sich um pädagogisches Personal mit hoher Fachlichkeit und besonderer pädagogischer Reflexivität handeln soll. Im begründeten Einzelfall können dies auch Ergänzungskräfte mit pädagogischer Ausbildung sein, insofern sie die genannten Kriterien erfüllen Folie 25

26 Formulare Folie 26

27 Antrag auf Betriebserlaubnis 2. Seite Folie 27

28 Personalbogen Folie 28

2 Ergänzungskräfte. Einsatz von Ergänzungskräften im Rahmen von Fachkraftstunden

2 Ergänzungskräfte. Einsatz von Ergänzungskräften im Rahmen von Fachkraftstunden Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz Kißiz) Vom 26. Mai

Mehr

Berufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande

Berufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande Berufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande 26.03.2014 Das Anerkennungsverfahren Vorlage der Antragsunterlagen: Erste Prüfschritte

Mehr

Personalvereinbarung KiBiz

Personalvereinbarung KiBiz Personalvereinbarung KiBiz Wer ist Fachkraft? Klärung häufig gestellter Fragen Wer gilt das Fachkraft? (1) Sozialpädagogische Fachkräfte sind staatlich anerkannte ErzieherInnen, und staatlich anerkannte

Mehr

Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung

Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegepersonen

Mehr

(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung

(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung SächsQualiVO Seite 1 von 5 Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Anforderungen

Mehr

Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin und Sozialpädagogischen Assistenten/-in im Land Bremen

Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin und Sozialpädagogischen Assistenten/-in im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/407 Landtag 18. Wahlperiode 08.05.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. März 2012 Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung 1. Grundsatz Die Stiftung vergibt Stipendien an in der Großgemeinde Homberg/Ohm wohnende Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Mehr

Informationsveranstaltung. Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes

Informationsveranstaltung. Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes Informationsveranstaltung Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes Personal in Kindertagesstätten 15 KiTaG, 2 KiTaVO Pädagogisch ausgebildetete

Mehr

Externenprüfung. in Fachschulen des Fachbereichs Sozialwesen. Fachrichtung: Sozialpädagogik/Heilerziehungspflege/Familienpflege

Externenprüfung. in Fachschulen des Fachbereichs Sozialwesen. Fachrichtung: Sozialpädagogik/Heilerziehungspflege/Familienpflege Externenprüfung Bezirksregierung Köln / Dez. 45 in Fachschulen des Fachbereichs Sozialwesen Fachrichtung: Sozialpädagogik/Heilerziehungspflege/Familienpflege (Rechtsgrundlage: Schulgesetz für das Land

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

Berechnungshilfe zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen

Berechnungshilfe zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen Berechnungshilfe zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung der Rechtsverordnung über die verpflichtende Festlegung der personellen Ausstattung (KiTaVO) Dezernat Jugend - Landesjugendamt

Mehr

Pädagogisches Personal in Kitas Fachkräftegewinnung

Pädagogisches Personal in Kitas Fachkräftegewinnung Pädagogisches Personal in Kitas Fachkräftegewinnung CCKids-Fachforum Fachkräftemangel in Hamburger Kitas am 09.01.2013 Entwicklung pädagogisch tätige Personen in Kitas 11.704 11.024 10.622 9.871 9.064

Mehr

anpassungsfortbildung zum erwerb der staatlichen anerkennung als erzieher/in

anpassungsfortbildung zum erwerb der staatlichen anerkennung als erzieher/in anpassungsfortbildung zum erwerb der staatlichen anerkennung als erzieher/in fortbildung und Einsatzfelder inhalte und abschlussprüfung zugangsvoraussetzungen bewerbungsunterlagen 1 2 3 4 Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter und pharmazeutischkaufmännische Angestellte 1 Verabschiedet von

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29

Mehr

Nachweis berufspraktischer Tätigkeiten (gemäß der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MaVO-Lehr) vom 15.11.

Nachweis berufspraktischer Tätigkeiten (gemäß der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MaVO-Lehr) vom 15.11. Merkblatt zum Nachweis der berufspraktischen Tätigkeiten im Bachelorstudiengang Technical Education und dem Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen Nachweis berufspraktischer Tätigkeiten (gemäß

Mehr

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Welche Neuerungen ergeben sich für die Werkstatt? Vortrag Werkstättenmesse 2015 Dipl.-Ing. Ulf Dohne Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und

Mehr

Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 10.04.2012. Bayerischer Landtag

Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 10.04.2012. Bayerischer Landtag Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/12204 31.05.2012 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner SPD vom 05.03.2012 Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse

Mehr

(Lesefassung) Vierte Verordnung zur Änderung der Kita-Personalverordnung (Kita-Personalverordnung - KitaPersV) 1

(Lesefassung) Vierte Verordnung zur Änderung der Kita-Personalverordnung (Kita-Personalverordnung - KitaPersV) 1 (Lesefassung) Vierte Verordnung zur Änderung der Kita-Personalverordnung (Kita-Personalverordnung - KitaPersV) 1 zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I Nr. 43 S.10)

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 6054 22. 03. 2010 Antrag der Abg. Dr. Frank Mentrup u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Absolventinnen

Mehr

Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Universität Siegen

Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Universität Siegen Studierendensekretariat und International Office Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Persönliche Angaben Nachname Geschlecht weiblich männlich Geburtsdatum..

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende

Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende Elternteile in Elternzeit, die ihre Beschäftigung durch Rückkehr aus der Elternzeit oder innerhalb

Mehr

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice

Mehr

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Art. 1 (1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:

Mehr

Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA

Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA 1. Zweck... 2 2. Grundlagen... 2 3. Anrechnung von Zertifikaten an die Lehrabschlussprüfung... 2 4. Anerkennung von Zertifikaten... 3 4.1 Kriterien

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Seite 1 von 6 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Vordruck zur Stufenzuordnung für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13-15 TV-L Name, Vorname: Geb.-Datum: Einrichtung (Institut): A. Allgemeine Hinweise:

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung Ordnung für die am dualen Studium beteiligten Praxispartner der Privaten Hochschule für Kommunikation und Gestaltung HfK+G* -Staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften- Abk. Praxispartnerordnung

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK)

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK) Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK) als Kooperationspartner in den Bachelor-Studiengängen Kältesystemtechnik

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Studienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12

Studienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12 Studien- und Prüfungsordnung Fotodesign Stand Oktober 2011 Studienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12 Das Studium an der Ruhrakademie ist in ein Grundstudium (1. - 4. Semester) und Hauptstudium (5. -

Mehr

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor.

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor. Satzung der StädteRegion Aachen über die Kindertagespflege im Sinne der 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kindertagespflegesatzung vom 12.11.2009. Der Städteregionstag der StädteRegion

Mehr

BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL

BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL An die Bergische - Studierendensekretariat 42097 Wuppertal Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Bergischen Persönliche

Mehr

Aufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg

Aufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Aufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg Merkblatt Stand 2014 Anlage

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Altenpflege & Altenpflegehilfe USS impuls ggmbh www.uss.de

Altenpflege & Altenpflegehilfe USS impuls ggmbh www.uss.de Berufsfachschule für Altenpflege & Altenpflegehilfe USS impuls ggmbh www.uss.de Altenpflege ein Beruf mit Zukunft! Sicher in die Zukunft Rund 900.000 Menschen sind derzeit als Altenpfleger/-in oder Altenpflegehelfer/-in

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)

Mehr

Sachsen-Anhalt Fassung vom 14.12.2010 Letzte Änderung 23.01.2013. Zugang/ Zulassung/ Anerkennung

Sachsen-Anhalt Fassung vom 14.12.2010 Letzte Änderung 23.01.2013. Zugang/ Zulassung/ Anerkennung Vergleich der Landeshochschulgesetze im Hinblick auf die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung Zielgruppe: Berufs- und wirtschaftpädagogisches Fachpersonal Bundesland Zugang/

Mehr

Anerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009

Anerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009 Anerkennungsordnung in der Fassung vom 20. November 2009 Präambel Die Deutsche Gesellschaft für Mediation e. V. setzt sich gemäß 2 Abs. 1 ihrer Vereinssatzung in der Fassung vom 28. Mai 2008 das Ziel,

Mehr

Kinderbetreuung in Hamburg

Kinderbetreuung in Hamburg Kinderbetreuung in Hamburg Ab dem 1. August 2013 hat in Hamburg jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf eine tägliche, bis zu fünfstündige Betreuung

Mehr

Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss

Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss 1. Grds. keine Zulassung zum Referendariat mit ausländischem Hochschulabschluss Nach 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 des deutschen Richtergesetzes

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0878-L/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwälte xx, vom 17. September 2005 gegen den Bescheid des

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Notfallsanitäter in NRW Stand 15.12.2014

Notfallsanitäter in NRW Stand 15.12.2014 Notfallsanitäter in NRW Stand 15.12.2014 Wie ist der Sachstand? Wann und wie geht es los? Version: 0.3 Ersteller: Freigegeben: Seite 1 von 5 Stand: 15.12.2014 D.Küsters / R. Bischoni R. Bischoni, Schulleiter

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Mehr

I n f o r m a t i o n s b l a t t I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011

I n f o r m a t i o n s b l a t t I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011 I n f o r m a t i o n s b l a t t I Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011 Das Informationsblatt dient der Erstinformation über die Erlangung

Mehr

Ein wichtiger Hinweis vorab:

Ein wichtiger Hinweis vorab: Informationen zur Externenprüfung in Bildungsgängen der Fachschulen des Fachbereichs Sozialwesen Fachrichtungen: Sozialpädagogik, Heilerziehungspflege, Heilpädagogik Dieses Merkblatt informiert Sie über

Mehr

Fragebogen für eine qualitative/quantitative Befragung zur Mediencommunity 2.0 aus Sicht der Lernenden

Fragebogen für eine qualitative/quantitative Befragung zur Mediencommunity 2.0 aus Sicht der Lernenden Fragebogen für eine qualitative/quantitative Befragung zur Mediencommunity 2.0 aus Sicht der Lernenden Vor dem eigentlichen Fragebogen muss eine kurze Erläuterung zu den Zielen und zum Ablauf des Projektes

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

1 Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen. (2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt,

1 Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen. (2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt, Nichtamtliche Lesefassung Verordnung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung (BB-GVO) 1 ) vom 19. Juli 2005 (Nds.GVBl. S. 253 SVBl. 485), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2 Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität

Mehr

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2

Mehr

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer

Mehr

Informationen zum Praktikum

Informationen zum Praktikum Informationen zum Praktikum in der Höheren Berufsfachschule und zur Erlangung der Fachhochschulreife für die Fachrichtungen Handel und E-Commerce Fremdsprachen und Bürokommunikation Organisation und Officemanagement

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

Baden-Württemberg-Stipendium für besonders qualifizierte Berufstätige. Merkblatt

Baden-Württemberg-Stipendium für besonders qualifizierte Berufstätige. Merkblatt Landesstiftung Baden-Württemberg Baden-Württemberg-Stipendium für besonders qualifizierte Berufstätige Merkblatt 1. Das von der Landesstiftung beschlossene Baden-Württemberg- Stipendium für besonders qualifizierte

Mehr

ANE Elternbriefe. Ihr Baby ist nun ein Kleinkind. Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. in Leichter Sprache 2

ANE Elternbriefe. Ihr Baby ist nun ein Kleinkind. Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. in Leichter Sprache 2 ANE Elternbriefe Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. in Leichter Sprache 2 Ihr Baby ist nun ein Kleinkind Ihr Baby ist nun ein Kleinkind. Ihr Kind ist neugierig und möchte viele neue Dinge lernen. Das geht

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Steuerrecht (LL.M.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln ggmbh nachfolgend

Mehr

Dienlichen Berufspraxis Einführung

Dienlichen Berufspraxis Einführung Dienlichen Berufspraxis Einführung G. Ensink 2013 Dienliche Berufspraxis im Studiengang Folgende Praxiseinsätze sind zu absolvieren: Praxiseinsätze im Studium Laut WPrOSozPädCare vom 15. Dez. 2009 sind

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung

Mehr

Aufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg - 2-jährig

Aufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg - 2-jährig Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Aufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg - 2-jährig Merkblatt Stand

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Verordnung über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nach 33 Abs. 6 des Bremischen Hochschulgesetzes. Vom 18. Juni 2004

Verordnung über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nach 33 Abs. 6 des Bremischen Hochschulgesetzes. Vom 18. Juni 2004 Verordnung über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nach 33 Abs. 6 des Bremischen Hochschulgesetzes Vom 18. Juni 2004 Aufgrund des 33 Abs. 6 des Bremischen Hochschulgesetzes in der Fassung der

Mehr

Kindertagespflege Landesrechtliche Regelungen... Andrea Gruber Referat Tageseinrichtungen für Kinder, Sprachförderung, Bildung im Elementarbereich

Kindertagespflege Landesrechtliche Regelungen... Andrea Gruber Referat Tageseinrichtungen für Kinder, Sprachförderung, Bildung im Elementarbereich Kindertagespflege Landesrechtliche Regelungen... Andrea Gruber Referat Tageseinrichtungen für Kinder, Sprachförderung, Bildung im Elementarbereich Gliederung Grundlagen oder Was bisher geschah bis Folie

Mehr

Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers

Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers 01 Für wen wird ergänzende Lernförderung beantragt? 02 Nachname, Vorname 03 Geburtsdatum 04 Anschrift 05 Aktenzeichen der Sozialleistung,

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40 Inhaltsverzeichnis 92. 1. Änderungssatzung vom 26.11.2014 zur Satzung über die Förderung der Kindertagespflege in Hürth vom 18.07.2013 93. Aufhebung

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Zula MA IKU. Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration

Zula MA IKU. Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration Zula MA IKU Pädagogische Hochschule Jahrgang 2015 Nr. 08 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration vom 10. Juni 2015 Aufgrund von

Mehr

Zertifizierte Weiterbildung. Case Management

Zertifizierte Weiterbildung. Case Management Zertifizierte Weiterbildung Case Management Für Fachkräfte aus den Bereichen Soziale Arbeit, Gesundheit, Pflege, Rehabilitation und Beschäftigungsförderung Weiterbildung nach den Standards und Richtlinien

Mehr

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) 2016 Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) Die Fahrschule Stratmann ist seit 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Sachen Führerschein für Kraftfahrzeuge und

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

Möglichkeiten der Umsetzung von Precisions Farming im grünen Bildungsbereich. Andreas Heym, BMELV

Möglichkeiten der Umsetzung von Precisions Farming im grünen Bildungsbereich. Andreas Heym, BMELV Möglichkeiten der Umsetzung von Precisions Farming im grünen Bildungsbereich Andreas Heym, BMELV Grüner Bildungsbereich Berufsausbildung Studium Fortbildung Weiterbildung Beratung Berufsausbildung kann

Mehr

IHK-Fortbildungsprüfungen

IHK-Fortbildungsprüfungen IHK-Fortbildungsprüfungen Geprüfte Logistikmeisterin/Geprüfter Logistikmeister - Hinweise für Prüfungsteilnehmer/innen - RECHTSGRUNDLAGE Grundlage für das Prüfungsverfahren ist die Prüfungsordnung der

Mehr

Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken

Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken I. Allgemeine Leitlinie zur Förderung Öffentlicher Bibliotheken Die Situation des öffentlichen Bibliothekswesens in Nordrhein-Westfalen ist ausgesprochen heterogen.

Mehr

Duale Berufsausbildung zum Landwirt mit integrierter Fachhochschulreife. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Duale Berufsausbildung zum Landwirt mit integrierter Fachhochschulreife. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Duale Berufsausbildung zum Landwirt mit integrierter Fachhochschulreife Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 28. Januar 2000 Dieser Erlass regelt die Durchführung

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

Management Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016

Management Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016 Management Summary Stuttgart, den 21. April 2016 Was macht Führung zukunftsfähig? Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Führungs- und Nachwuchskräften in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Aufnahmeverfahren:

Häufig gestellte Fragen zum Aufnahmeverfahren: Häufig gestellte Fragen zum Aufnahmeverfahren: 1 Welche Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?... 1 2 Ich habe keine Matura, kann ich bei Ihnen die Studienberechtigungsprüfung machen?... 1 3 Reicht

Mehr

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.

Mehr

Sonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen

Sonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/844 10.09.2012 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 293 vom 25. Juli 2012 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/449

Mehr