An den -Verteiler des Rundschreibendienstes der NRW.BANK
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- Bertold Bäcker
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1 An den -Verteiler des Rundschreibendienstes der NRW.BANK Rundschreiben-Nr.: RS Zeichen Gesprächspartner Telefon Telefax michael.hoffmann@nrwbank.de Michael Hoffmann Datum 19. Dezember 2008 Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP) gewerbliche Förderung - Neue Richtlinie sowie neuer Durchführungserlass für 2009 Sehr geehrte Damen und Herren, das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW (MWME) hat a) eine neue Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sowie b) einen neuen Durchführungserlass zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen. Die Unterlagen sind diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Bund/Länder Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) aus dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung und zusätzlicher Landesmittel ist es dem MWME möglich, die Förderangebote der regionalen Wirtschaftsförderung zu erweitern bzw. zu ergänzen. Damit sollen in der aktuellen Krise die finanziellen Grundlagen für unternehmerisch notwendige Investitionen gefestigt und Anreize für mehr Qualifizierung, Forschung und Entwicklung im Betrieb geschaffen werden, die langfristig die Erschließung neuer Märkte und damit auch mehr Wachstum und Beschäftigung erwarten lassen. NRW.BANK Kavalleriestr Düsseldorf Postanschrift: Düsseldorf Telefon Telefax info@nrwbank.de BLZ SWIFT-Adresse: NRWB DE DM... Sitz: Düsseldorf/Münster Amtsgericht Düsseldorf, HRA Amtsgericht Münster, HRA 5300 USt-Id.-Nr. DE
2 Seite 2 zum Rundschreiben vom Die Neuerungen treten am in Kraft. Sie sind vorerst auf das Jahr 2009 begrenzt. Als wesentliche Änderungen sind hervorzuheben: Anhebung der Höchstbeträge der förderfähigen Investitionskosten auf EUR je geschaffenem und EUR je gesichertem Arbeitsplatz Arbeitsplatz sichernde Maßnahmen können wieder gefördert werden Entkoppelung von förderfähigen lnvestitionsvorhaben bei Förderung von Schulungsleistungen und Humankapitalbildung (Einstellung von Hochschulabsolventen) Öffnung der Förderung bei Betriebsübernahmen für Großunternehmen unter besonderen Bedingungen (Ziffer 2.2 des Durchführungserlasses) Ausweitung und Veränderung der Beratungsförderung auch auf die gewerblichen Unternehmen, die keinen regionalen oder überregionalen Absatz nachweisen können, insbesondere auch im Baugewerbe, Einzelhandel, Lager- und Transportgewerbe Verstärkung der Technologie- und lnnovationsförderung für betriebliche FuE- Maßnahmen. Dies gilt allerdings nur für Vorhaben, die im Rahmen der einschlägigen Landeswettbewerbe ausgewählt worden sind. Die Bagatellgrenze hat für die zu fördernden Vorhaben (Nr. 3.1 des Durchführungserlasses) noch Gültigkeit. Danach müssen die einem Antrag zugrunde liegenden förderfähigen Ausgaben mindestens betragen. Kleinere Investitionsvorhaben werden nicht gefördert. Die Neuregelungen treten am in Kraft und werden auf alle Anträge angewendet, die nach dem bei der NRW.BANK eingehen und bis zum entschieden sind. Die neue RWP-Richtlinie und der neue Durchführungserlass können in Kürze auf unserer Homepage im Existenzgründungs-und-Mittelstandsportal abgerufen werden. Vollständiger Link:
3 Seite 3 zum Rundschreiben vom Bei Fragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Beratungscenter Rheinland (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) Beratungscenter Westfalen (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster) 0211/ / info-rheinland@nrwbank.de info-westfalen@nrwbank.de Mit freundlichen Grüßen NRW.BANK Wirtschaftsförderung Rainer Glanemann Michael Hoffmann Anlagen RWP vom Durchführungserlass vom
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Rundschreiben Nr. 42/661-2009
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