AMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 7/2009
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- Karola Ursler
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1 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 7/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 33 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen: Beschlüsse des Kreistages Nordhausen vom Nr. 34 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen: Beschlüsse des Kreistages Nordhausen vom Nr. 35 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen: Beschlüsse des Kreistages Nordhausen vom Nr. 36 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Fachbereich Finanzen: Genehmigung zum Verkauf des Anteils der unbekannten Erben des Julius Wilhelm Kurt Günter Baer an den Grundstücken Gemarkung Hesserode, Flur 2, Flurstück 96 und Flur 3, Flurstücke 42, 47, 92/49 und 95/49 durch den gesetzlich bestellten Vertreter; Bescheid vom Nr. 37 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Fachbereich Gesundheitswesen: Beteiligung der Öffentlichkeit nach Artikel 11 der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung Nr. 38 Bekanntmachung des Planungsverbandes Industriegebiet Kohnstein : 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Industriegebiet Kohnstein des Planungsverbandes Industriegebiet Kohnstein ; hier: Bekanntmachung der Genehmigung gemäß 10 BauGB Nr. 39 Bekanntmachung des Gewässerzweckverbandes Südharz : Haushaltssatzung des Gewässerzweckverbandes Südharz für das Wirtschaftsjahr 2009 Nr. 40 Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Bode-Wipper Bleicherode: Beschlüsse des Abwasserzweckverbandes Bode-Wipper Bleicherode Nr. 41 Bekanntmachung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Nordthüringen (ZAN): Tagesordnung der 46. Verbandsversammlung
2 - Jg. 19, Nr. 7/ , S. 2 Nr. 33 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen: Beschlüsse des Kreistages Nordhausen vom In der öffentlichen Sitzung des Kreistages Nordhausen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr Der Kreistag Nordhausen beschließt die Haushaltssatzung des Landkreises Nordhausen für das Haushaltsjahr Nr Der Kreistag Nordhausen beschließt über die Änderung der Unterkunftsrichtlinie des Landkreises Nordhausen hinsichtlich der Regelung zum Abzug des Aufwandes für die Warmwasserbereitung von den zu gewährenden Kosten der Unterkunft und Heizung (Pkt. 4 d. URL). Nr Der Kreistag Nordhausen beschließt den Finanzplan des Landkreises Nordhausen Nr /1 Für den Betrieb des Internates Taschenberg und die stabile Bereitstellung von 70 Internatsplätzen erhält der Horizont e.v. einen jährlichen Zuschuss i.h.v Nr (Punkt 1.) Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kreistages Nordhausen am wird genehmigt. Nr Der Kreistag Nordhausen beschließt die Satzungsänderung zur Schülerbeförderung im Landkreis Nordhausen. Nach 3 Abs. 3 der vorliegenden Satzung wird den Schülern ab Klassenstufe 11 bzw. deren Erziehungsberechtigten bei Erhalt von Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII oder bei Einkommen unter 920 /1.432 der Selbstkostenanteil an der Schülerbeförderung nach 3 (1) und (2) auf Antrag und Nachweis erlassen. Nr Frau Regina Leukefeld, Ernst-Thälmann-Straße 15 b, Sollstedt, wird als sachkundige Bürgerin des Schul-, Kultur- und Sportausschusses abberufen. 2. Frau Angela Hummitzsch, Harzblick 15, Werther, wird auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE. als sachkundige Bürgerin des Schul-, Kultur- und Sportausschusses berufen. In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages Nordhausen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2 Nr (Punkt 2.) Nr Nr Nr
3 - Jg. 19, Nr. 7/ , S. 3 In der öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr (Punkt 1.) Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am wird genehmigt. Nr Der Kreisausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Form von Ausgaben für die Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte (Förderbereich vollstationär). Nr Der Kreisausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Form von Ausgaben für den Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes. Nr Der Kreisausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Form von Leistungen der Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen für Personen unter 65 Jahre und behindert. In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am wurde der Beschluss Nr (Punkt 2.) gefasst. Nr. 34 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen: Beschlüsse des Kreistages Nordhausen vom In der öffentlichen Sitzung des Kreistages Nordhausen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr Die Aufgabenträger Landkreis Nordhausen und Stadt Nordhausen erarbeiten einen gemeinsamen Nahverkehrsplan. 2. Der in der Anlage befindliche Nahverkehrsplan wird als Landkreisteil des gemeinsamen Nahverkehrsplanes beschlossen. Der Nahverkehrsplan kann im Landratsamt Nordhausen, Büro des Kreistages, Grimmelallee 23, Zimmer 224, während der Sprechzeiten eingesehen werden. Nr (überarbeitete Fassung) Der Landkreis bildet mit der Stadt Nordhausen gemeinsam eine Gruppe von Behörden im Sinne der VO (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und Rates vom 23. Oktober 2007 und beauftragt den Landrat, die beiliegende Zweckvereinbarung abzuschließen. Die Zweckvereinbarung kann im Landratsamt Nordhausen, Büro des Kreistages, Grimmelallee 23, Zimmer 224, während der Sprechzeiten eingesehen werden. Nr Der Landrat als Vertreter der Gesellschaften Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH und Stadtwerke Nordhausen Infrastruktur- und Verkehrsgesellschaft mbh wird ermächtigt, 1. dem als Anlage beigefügten Verschmelzungsvertrag zwischen der Stadtwerke Nordhausen - Infrastruktur- und Verkehrsgesellschaft mbh und der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH zuzustimmen und 2. dem neu gefassten und als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag zuzustimmen.
4 - Jg. 19, Nr. 7/ , S. 4 Der Verschmelzungs- und der Gesellschaftsvertrag können im Landratsamt Nordhausen, Büro des Kreistages, Grimmelallee 23, Zimmer 224, während der Sprechzeiten eingesehen werden. Nr Dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Nordhausen wird für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung erteilt. Nr Die 1. Änderung des Gesellschaftsvertrages des neu zu gründenden Abfallentsorgungsunternehmens wird bestätigt. 2. Der Landrat als Vertreter in der Gesellschafterversammlung des neu zu gründenden Abfallentsorgungsunternehmens wird beauftragt, der 1. Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen. Nr (Punkt 1.) Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kreistages Nordhausen am wird genehmigt. Nr Frau Jutta Krauth wird als Wahlleiterin für die Landkreiswahl 2009 berufen. Frau Anika Stiegler wird als stellvertretende Wahlleiterin für die Landkreiswahl 2009 berufen. In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages Nordhausen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr (Punkt 2.) Nr In der öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr. 477 (Punkt 1.) Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am wird genehmigt. Nr Der öffentlichen Ausschreibung von 2 Planstellen Sozialarbeiter/in Eingliederungsshilfe für behinderte Menschen Sozialarbeiter/in Sozialer Dienst Jugendhilfe wird zugestimmt. Nr Der Kreisausschuss beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Form von Weiterleitung der Auftragskostenpauschale an die Stadt Nordhausen für die Übertragung der Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz. Nr Der Kreisausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Form von Zuwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr. In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am wurde der Beschluss Nr (Punkt 2.) gefasst.
5 - Jg. 19, Nr. 7/ , S. 5 Nr. 35 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen: Beschlüsse des Kreistages Nordhausen vom In der öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am wurde folgender Beschluss gefasst: Nr Die Dringlichkeit der Sondersitzung des Kreisausschusses am wird festgestellt. In der öffentlichen Sitzung des Kreistages Nordhausen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr Der Landkreis Nordhausen wird zum Mitglied im Wissenschaftlichen Verein zu Nordhausen e.v. Nr Der Landrat wird ermächtigt, den in der Anlage beigefügten Vertrag über die Bioabfallverwertung, Deponiegasverwertung und Sickerwasserbehandlung auf dem Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode des Landkreises Nordhausen mit der Südharzwerke Nordhausen Entsorgungsgesellschaft mbh abzuschließen. Der v.g. Vertrag kann im Landratsamt Nordhausen, Büro des Kreistages, Grimmelallee 23, Zimmer 224, während der Sprechzeiten eingesehen werden. Nr Der Landrat wird ermächtigt, den Gesellschaftsvertrag der Technologieverbund Nentzelsrode GmbH zu ändern. Nr Der Landrat wird ermächtigt, beim Thüringer Oberverwaltungsgericht die Berufungen gegen die Urteile des Verwaltungsgerichtes Weimar in den Kreisumlageverfahren bezüglich der Jahre 1997 bis 2003 zurückzuziehen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltssatzungen der Jahre 1996 bis 2003 nach den Grundsätzen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts für das Jahr 1996 zu überarbeiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
6 - Jg. 19, Nr. 7/ , S. 6 Nr. 36 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Fachbereich Finanzen: Genehmigung zum Verkauf des Anteils der unbekannten Erben des Julius Wilhelm Kurt Günter Baer an den Grundstücken Gemarkung Hesserode, Flur 2, Flurstück 96 und Flur 3, Flurstücke 42, 47, 92/49 und 95/49 durch den gesetzlich bestellten Vertreter; Bescheid vom Auf Antrag des gesetzlichen Vertreters vom ergeht folgender Bescheid: 1. Dem gesetzlichen Vertreter, Bundesrepublik Deutschland, Bundesfinanzverwaltung, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch den Vorstand, endvertreten durch die Fachgebietsleiterin des Geschäftsbereichs Verwaltungsaufgaben der Direktion Erfurt, Frau Sabine Bernardy, dienstansässig in Erfurt, Drosselbergstraße 2 wird die Genehmigung erteilt, die im Grundbuch von Hesserode Blatt 15, verzeichneten Grundstücke Gemarkung Hesserode Flur 2 Flurstück 96 von m² Flur 3 Flurstück 42 von m² Flur 3 Flurstück 47 von m² Flur 3 Flurstück 92/49 von m² Flur 3 Flurstück 95/49 von m² Blatt 2 des Bescheides Az.: 23/ Eigentümer lt. Grundbuch: Haake, Albert, geb. am Haake, Karl, geb. am Bundesrepublik Deutschland (Bundesfinanzverwaltung) Schulze, Margrit geb. Haake, geb. am Haake, Otto geb. am unbekannte Erben des Baer, Julius Wilhelm Kurt Günter geb. am Baer, Reglindis geb. am Schwanert, Uta Ursula Gertrud geb. am Beer, Peter geb. am in Erbengemeinschaft - zu veräußern. 2. Die Genehmigung wird nur für die unbekannten Erben des Julius Wilhelm Kurt Günter Baer erteilt. 3. Die Flächen dürfen unter Beachtung des aktuellen Bodenrichtwertes für Ackerland von 0,55 /m² nicht unter dem Gesamtwert von ,20 EUR In Worten - Fünfzehntausendvierhundertneunzig 20/100 Euro - veräußert werden. 4. Der Anteil des Julius Wilhelm Kurt Günter Baer am Verkaufserlös ist nach 1806, 1807 Abs.1 Ziffer 5 BGB anzulegen und mit einem Sperrvermerk nach 1809 BGB zu versehen. Die Anlage des Verkaufserlöses wird auf spätestens einen Monat nach dem Fälligkeitstermin
7 - Jg. 19, Nr. 7/ , S. 7 gemäß den Regelungen des notariellen Kaufvertrages bestimmt; sie ist gegenüber der Bestellungsbehörde nachzuweisen. 5. Die Veräußerung darf erst vorgenommen werden, wenn diese Entscheidung Bestandskraft erhalten hat. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist erhält der gesetzliche Vertreter eine Bestandskraftmitteilung 6. Dieser Bescheid kann jederzeit ergänzt, verändert oder widerrufen werden, wenn Nebenbestimmungen dieses Bescheides nicht erfüllt werden, und/oder die Interessen der unbekannten/sich unbekannt aufhaltenden Eigentümer erheblich verletzt werden. Gründe: I. Die Erben/Eigentümer nach Julius Wilhelm Kurt Günter Baer sind nicht festgestellt. Auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, Bundesfinanzverwaltung, hat der Landkreis Nordhausen mit Wirkung vom die Bundesrepublik Deutschland, Bundesfinanzverwaltung, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch den Vorstand, endvertreten durch die Fachgebietsleiterin des Geschäftsbereichs Verwaltungsaufgaben der Direktion Erfurt, Frau Sabine Bernardy, dienstansässig in Erfurt, Drosselbergstraße 2 Blatt 3 des Bescheides Az.: 23/ zum gesetzlichen Vertreter gem. Art Abs. 3 EGBGB bestellt, da ein Bedürfnis nach Sicherstellung der Vertretung unbekannter Eigentümer/Eigentümer mit unbekannten Aufenthalt nach Julius Wilhelm Kurt Günter Baer bestand. Am stellte der gesetzliche Vertreter einen Antrag auf Verkaufserlaubnis für die unter Punkt 1. dieses Bescheides genannten Grundstücke. Da diese Grundstücksverfügung der landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen dient und die Interessen der unbekannten/sich unbekannt aufhaltenden Eigentümer nicht verletzt werden, ist die Erteilung einer Verkaufsgenehmigung geboten. II. Der Landkreis Nordhausen ist für diese Entscheidung sachlich und örtlich zuständig; Beschluß des OLG Dresden vom , AZ: 3 W 608/95. Die Genehmigungsbedürftigkeit des angestrebten Veräußerungsgeschäftes ergibt sich aus Art Abs. 3 S. 4 EGBGB in entsprechender Anwendung des 16 Abs. 4 VwVfG und daraus folgend in entsprechender Anwendung der 1915, 1821 Abs. 1 Ziffer 1. BGB. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim einzulegen. gez. Claus Landrat Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Finanzen; Behringstr. 3 in Nordhausen Siegel
8 - Jg. 19, Nr. 7/ , S. 8 Nr. 37 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Fachbereich Gesundheitswesen: Beteiligung der Öffentlichkeit nach Artikel 11 der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung Gemäß Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2006/7/EG erstellt der Fachbereich Gesundheitswesen des Landkreises Nordhausen als zuständige Behörde jährlich eine Liste der Badegewässer. Die Badesaison wird für den Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September eines jeden Jahres festgelegt. Nach Art. 11 der Richtlinie 2006/7/EG haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden für das nachfolgende Badegewässer einzureichen. Bielener Kiesgewässer (An den Kiesteichen 2, Nordhausen OT Bielen) Die Anregungen zum ausgewiesenen Badegewässer im Kreis Nordhausen können bis zum 01. April an die -Adresse POSTSTELLE@LRANDH.THUERINGEN.DE oder an die Anschrift Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Gesundheitswesen, Behringstr. 3, Nordhausen, gerichtet werden. Nordhausen, den Landratsamt Nordhausen Fachbereich Gesundheitswesen gez. Dipl.-Med. I. Francke Amtsärztin
9 - Jg. 19, Nr. 7/ , S. 9 Nr. 38 Bekanntmachung des Planungsverbandes Industriegebiet Kohnstein : 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Industriegebiet Kohnstein des Planungsverbandes Industriegebiet Kohnstein ; hier: Bekanntmachung der Genehmigung gemäß 10 BauGB Der Planungsverband Industriegebiet Kohnstein hat in der Sitzung am die o.a. Planänderung als Satzung beschlossen. Die erforderlichen Plan- und Verfahrensunterlagen wurden dem Thüringer Landesverwaltungsamt zur Prüfung vorgelegt. Gemäß Bescheid vom: , (Az: / GI-Kohnstein 1.Ä) wurde die Genehmigung erteilt. Die o.a. Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Damit tritt der o.a. Bauleitplan gemäß 10 (3) BauGB und 21 (2) und (3) ThürKO in Kraft. Jedermann kann die Planunterlagen und die Begründung dazu ab diesem Tag an nachfolgender Stelle einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen: Ort: im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Nordhausen, Markt 1, Nordhausen Zeiten: Dienstzeiten von... bis... : Öffnungszeiten von... bis... : Montag 08:30 bis 15:30 Uhr 08:30 bis 15:30 Uhr Dienstag 08:30 bis 15:30 Uhr 08:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 bis 15:30 Uhr (nach 08:30 bis 15:30 Uhr (nach Vereinbarung) Vereinbarung) Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr 08:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr 08:30 bis 12:00 Uhr Ort: im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft "Hohnstein / Südharz", Ilgerstraße 23, Ilfeld Zeiten: Dienstzeiten von... bis... : Öffnungszeiten von... bis... : Montag 08:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:30 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Gemäß 215 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie eine unter Berücksichtigung des 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der verbindlichen und der vorbereitenden Bauleitplanung und nach 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß 215 (1) BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Industriegebiet Kohnstein des Planungsverbandes
10 - Jg. 19, Nr. 7/ , S. 10 Industriegebiet Kohnstein schriftlich gegenüber dem Planungsverband Industriegebiet Kohnstein unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den o.a. Bauleitplan und über das Erlöschen von etwaigen Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Anlage: 1 Lageplan... (Emrich) Vorsitzender des Planungsverbandes "Industriegebiet Kohnstein"
11 - Jg. 19, Nr. 7/ , S. 11
12 - Jg. 19, Nr. 7/ , S. 12 Nr. 39 Bekanntmachung des Gewässerzweckverbandes Südharz : Haushaltssatzung des Gewässerzweckverbandes Südharz für das Wirtschaftsjahr 2009 Aufgrund des 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) i.v.m. 53 ff Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und den 13 ff der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) erlässt der Gewässerzweckverband Südharz folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Wirtschafts- und Finanzplan des GWZV Südharz wird hiermit festgesetzt. Dadurch werden die a) im Erfolgsplan veranschlagten Erträge mit Aufwendungen mit Euro, Euro und b) im Vermögensplan veranschlagten Einnahmen mit Ausgaben mit festgesetzt Euro, Euro Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen wird auf 0 (Null) Euro festgesetzt. 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 0 (Null) Euro festgesetzt. 4 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan wird auf ,- Euro festgesetzt 5 Der Zweckverband erhebt die satzungsgemäße Verbandsumlage in Höhe von ,- (Anl.2). 6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2009 in Kraft. Sieckel Verbandsvorsitzender Niedersachswerfen,
13 - Jg. 19, Nr. 7/ , S. 13 Ausfertigungsvermerk Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen der Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Südharz lt. Beschluss Nr /09 vom sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Niedersachswerfen, Sieckel Verbandsvorsitzender Genehmigungsvermerk Die vorstehende Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2009 des Gewässerzweckverbandes Südharz wurde mit Schreiben des Landratsamtes Nordhausen vom , AZ: 30/095.6/Et rechtsaufsichtlich genehmigt. Bekanntmachungshinweis Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Gewässerzweckverband Südharz, Kirchplatz 2, Niedersachswerfen geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Auslegungshinweis Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2009 liegen für den Zeitraum von 2 Wochen, beginnend am Tag der Veröffentlichung, zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes Südharz, Kirchplatz 2, Niedersachswerfen zu den Geschäftszeiten aus. Niedersachswerfen, Sieckel Verbandsvorsitzender
14 - Jg. 19, Nr. 7/ , S. 14 Nr. 40 Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Bode-Wipper Bleicherode: Beschlüsse des Abwasserzweckverbandes Bode-Wipper Bleicherode Gemäß 40 II Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) gibt der Abwasserzweckverband Bode- Wipper Bleicherode die in der öffentlichen Verbandsversammlung vom 16. März 2009 gefassten Beschlüsse bekannt: Beschluss-Nr. 01/ VV Neufassung der Verbandssatzung Abstimmungsergebnis: Anzahl der Verbandsräte: 30 davon anwesend: 24 Stimmberechtigt: 24 Ja-Stimmen: 24 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltung: 0 Beschluss-Nr. 02/2009 VV 1. Änderung Investitionsplan 2009 Abstimmungsergebnis: Anzahl der Verbandsräte: 30 davon anwesend: 24 Stimmberechtigt: 24 Ja-Stimmen: 24 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltung: 0 Beschluss-Nr. 03/ VV 1. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) Abstimmungsergebnis: Anzahl der Verbandsräte: 30 davon anwesend: 24 Stimmberechtigt: 24 Ja-Stimmen: 21 Nein- Stimmen: 0 Stimmenthaltung: 3 Beschluss-Nr. 04/ VV Zuführung von nicht in Anspruch genommenen Mitteln des laufenden Investitionsplanes in die Reserveposition Abstimmungsergebnis: Anzahl der Verbandsräte: 30 davon anwesend: 24 Stimmberechtigt: 24 Ja-Stimmen: 24 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltung: 0 Die gefassten Beschlüsse sowie deren Anlagen können dienstags und donnerstags zu den Sprechzeiten des Abwasserzweckverbandes Bode-Wipper, Kehmstedter Weg 44 in Bleicherode eingesehen werden. Bleicherode, gez. J. Hohberg Verbandsvorsitzender
15 - Jg. 19, Nr. 7/ , S. 15 Nr. 41 Bekanntmachung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Nordthüringen (ZAN): Tagesordnung der 46. Verbandsversammlung Der Zweckverband Abfallwirtschaft Nordthüringen (ZAN) führt seine 46. Verbandsversammlung am Montag, den 04. Mai 2009 um Uhr in Kleinfurra, an der B 4 auf dem Kreisabfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode durch. Öffentlicher Teil der Sitzung 01. Eröffnung der Sitzung 02. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung 03. Feststellung der Beschlussfähigkeit 04. Feststellung der Tagesordnung 05. Genehmigung der Niederschrift der 45. Verbandsversammlung des öffentlichen Teiles XLVI - 01/ Bericht des Verbandsvorsitzenden 07. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2008 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Nordthüringen (ZAN) sowie die Entlastung des Verbandsvorsitzenden XLVI 02/ Beratung und Beschlussfassung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Nordthüringen (ZAN) zur Fortschreibung des Finanz- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2009 XLVI 03/ Anfragen und Mitteilungen zum öffentlichen Teil der Sitzung 10. Schließung des öffentlichen Teiles der Sitzung Nicht öffentlicher Teil der Sitzung gez. Joachim Claus Verbandsvorsitzender
16 - Jg. 19, Nr. 7/ , S. 16 Impressum Für den Inhalt der Bekanntmachungen sind die jeweils zuständigen Körperschaften bzw. Ämter und Einrichtungen verantwortlich. Das nächste Amtsblatt wird voraussichtlich am erscheinen. Herausgeber: Landkreis Nordhausen Redaktion: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Landratsamt Nordhausen, Grimmelallee 23, Zimmer 120, Nordhausen Telefon: ( ) Telefax: ( ) Bezugsmöglichkeiten und Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal monatlich, in der Regel am letzten Mittwoch eines jeden Monats. Es ist über das Landratsamt Nordhausen, Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Grimmelallee 23, Nordhausen, im Jahresabonnement, als Einzelausgabe oder online kostenlos erhältlich. Ein vollständiger oder teilweiser Abdruck dieses Amtsblattes erfolgt zur Information der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Nordhausen zusätzlich zur Herausgabe dieser "Amtsausgabe" des Amtsblattes im Allgemeinen Anzeiger, Ausgabe Nordhausen/Sondershausen. Rechtsverbindlichen Charakter hat ausschließlich der Inhalt des beim Landratsamt erhältlichen Druckerzeugnisses (Amtsausgabe).
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