Angebot an baden-württembergische Unternehmen, Forschungseinrichtungen und regionale Cluster zur Beteiligung am "Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg"

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1 International Suppliers Center ISC vom Mai 2014 im Rahmen der ILA Berlin Air Show 2014 vom Mai und Angebot an baden-württembergische Unternehmen, Forschungseinrichtungen und regionale Cluster zur Beteiligung am "Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg" Baden Württemberg International Forum Luft- und Raumfahrt Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg e.v. Willi-Bleicher-Straße 19 Gerhard-Koch-Str Stuttgart Ostfildern Jasmin Flechsler Anita Vogl Tel.: Tel.: Fax: Fax:

2 2 International Suppliers Center Weil die Welt der Zulieferindustrie ihre eigenen Regeln hat, hat die ILA Berlin Air Show mit dem International Suppliers Center ISC ein exklusives Forum für Zulieferer und deren Kunden, die Leitfirmen, geschaffen. Das International Suppliers Center ISC versteht sich als Messe in der Messe und bietet eine speziell auf die Belange der Zulieferindustrie des Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsmarktes zugeschnittene Plattform für Information, Kommunikation und Networking. Das ISC ist ausschließlich an den drei Fachbesuchertagen der ILA geöffnet. Als Fachausstellung profitiert das International Suppliers Center ISC, anders als jede vergleichbare Messe, von seiner Einbindung in die ILA Berlin Air Show und damit von der Nähe der dort ausstellenden internationalen Leitfirmen sowie den traditionell mehr als Fachbesuchern wird das ISC-Angebot wiederholt den International Buyers Day durchführen und zusätzlich auch Entwickler für die B2B-Gespräche einladen. Gleichzeitig erhalten die ISC-Aussteller die Möglichkeit zur Präsentation ihrer Produkte und Innovationen. Aussteller können das attraktive Marketingtool Virtual Market Place nutzen und dort ihre Produktpalette und ihr Leistungsspektrum präsentieren. Aussteller und Fachbesucher haben 365 Tage im Jahr rund um die Uhr Zugriff auf diese Informations- und Kommunikationsplattform der Messe Berlin und können darüber Angebote und Teilnehmer recherchieren, Kontakte aufnehmen und Termine vereinbaren. Rückblick ISC 2012 Steigerung aller Kennzahlen ggü. 2010: 336 Aussteller (+ 26%), davon 60% aus dem Ausland 15% mehr Ausstellungsfläche 27 Nationen (plus 23%): Belgien, China, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Malaysia, Mexiko, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Spanien, Taiwan, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, USA, Vereinigte Arabische Emirate, 20 in- und ausländische Verbände der Aerospace-Branche deutlicher Anstieg der ISC-Fachbesucher Erfolgreicher International Buyers Days: über 60 Einkäufer aus 42 Unternehmen Über 800 B2B-Gespräche, organisiert durch ein perfektes Matchmaking Sehr gute Beurteilung der B2B-Gespräche durch Aussteller und Einkäufer Sehr positive Aussteller- und Einkäuferbewertung des Gesamtkonzepts Starkes Interesse an der gemeinsamen Spreefahrt

3 3 Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg 1. Konzept Der "Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg" ist ein Angebot an baden-württembergische Unternehmen, Forschungseinrichtungen und regionale Cluster zur Teilnahme am ISC 2014, das von Baden-Württemberg International und dem Forum Luft- und Raumfahrt Baden-Württemberg e.v. durchgeführt und umgesetzt wird. Begleitend zum Messeauftritt wird ein Rahmenprogramm, z.b. Besuche von befreundeten Netzwerken der Luft- und Raumfahrt sowie ein Besuch durch einen Vertreter der Landesregierung organsiert. 2. Zielsetzung Präsentation von Produkten und Dienstleistungen baden-württembergischer Unternehmen Präsentation der Kompetenzen und Dienstleistungen baden-württembergischer Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen Präsentation der Kompetenzen und Dienstleistungen baden-württembergischer Cluster der Luft- und Raumfahrt Standortmarketing für den Wirtschafts- und Technologiestandort Baden-Württemberg 3. Leistungsspektrum des Basis-Konzepts (Full-Service Konzept auf dem Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg) Als Aussteller des Gemeinschaftsstandes Baden-Württemberg genießen Sie folgende Vorteile: Sie stellen unter eigenem Namen aus und genießen alle Rechte eines offiziellen Ausstellers auf der Messeveranstaltung. Sie profitieren von der höheren Aufmerksamkeit durch die Standgröße. Wir reduzieren Ihren organisatorischen Aufwand auf ein Minimum; Sie können sich auf Ihre Produkt- und Leistungspräsentation und Ihre Kunden konzentrieren. Wir binden Sie in alle Marketingmaßnahmen und Pressearbeit vor, während und nach der Messe ein. Wir unterstützen Sie bei der Fachbesucherakquisition und bringen Sie gezielt mit potenziellen Geschäftspartnern in Verbindung. 4. Leistungen im Detail Leistungen in Bezug auf Standfläche und Standbau: Anmietung der Standfläche beim Veranstalter, inkl. Marketing- und AUMA-Beitrag Kompletter Standbau, inkl. Auf- und Abbau 9 m² Standfläche einschließlich Counter, Prospektständer, Beleuchtung, Papierkorb und Barhocker Infrastruktur (Schließfach, offene Lagerregale, Küche und Aufenthaltsraum) Besprechungstische für Kundengespräche zur gemeinschaftlichen Nutzung Elektroanschluss (2 Steckdosen), sowie zentraler Wasseranschluss Betreuung während der Messe inkl. Grundverpflegung und alkoholfreie Getränke Bewirtungsservice durch eine Servicehostess Standreinigung

4 4 Standbewachung (18.00 h bis h des Folgetages, Tag vor Messebeginn ab h) 2 Ausstellerausweise Beschriftung mit Logo Optionale Leistungen, die gesondert in Rechnung gestellt werden: Vitrine zur Präsentation der Exponate Zusätzliche Beleuchtung Posterdruck Sie interessieren sich für eine größere Standfläche? Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Teilnahme an den Werbemaßnahmen Ausstellerflyer Onlinewerbung im Standortmarketingauftritt des Landes und auf Zielgruppenspezifische Bewerbung im Newsletter an ausgewählte in- und ausländische Unternehmen sowie an Multiplikatoren Teilnahme an der Pressearbeit vor, während und nach der Messe Anmietung eines Pressefachs Erstellung einer Pressemitteilung des Gemeinschaftsstandes Erstellung einer Gesamtpressemappe Gezielte Streuung an Journalisten, Medien und Multiplikatoren Ihre Investition in einen erfolgreichen Messeauftritt: Euro netto 5. Standkonzept Das Standkonzept orientiert sich am Auftritt von Teilnahmebedingungen und Anmeldeformular Siehe Anlage

5 5 Verbindliche Anmeldung für die Messebeteiligung am ISC in Berlin Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg vom 20. bis 22. Mai 2014 Wir melden uns rechtsverbindlich für ein komplettes Messepaket an. ABSENDER Firma: Geschäftsführer: Straße: PLZ, Ort: Telefon/Fax: Internet: Ansprechpartner: Telefon/Fax: Messepaket 9 qm Basis-Konzept EURO 5.900,00 zzgl. MwSt. Wir wünschen eine optionale Ausstattung Wir wünschen die Anmietung einer größeren Standfläche mit qm. Bitte lassen Sie uns ein separates Angebot zukommen. Ort/Datum: Stempel und Unterschrift: (mit der Unterschrift erkennen wir die Teilnahmebedingungen von Baden-Württemberg International an). Ich stimme zu, dass meine personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutz-Richtlinien bis auf Widerruf elektronisch verarbeitet und gespeichert werden sowie zur Unterbreitung von Angeboten der Wirtschaftsförderung des Landes Baden-Württemberg genutzt werden können. Baden Württemberg International Forum Luft- und Raumfahrt Baden-Württemberg e.v. Jasmin Flechsler Anita Vogl Tel.: Tel.: Fax: Fax: jasmin.flechsler@bw-i.de vogl@lrbw.de

6 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Baden-Württemberg International für Messebeteiligungen Baden-Württembergischer Unternehmen 1 Veranstalter Baden-Württemberg International - Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbh 2 Die Maßnahmen werden durchgeführt, wenn ein ausreichendes Interesse der baden-württembergischen Unternehmen vorliegt. 3 Anmeldeberechtigung Anmeldeberechtigt zur Teilnahme an den Maßnahmen sind Unternehmen aus Baden-Württemberg sowie deren Niederlassungen und Vertretungen mit Ausstellungsgütern und nach näherer Maßgabe der Besonderen Teilnahmebedingungen". 4 Anmeldung und Zulassung 4.1 Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt durch Eingang des ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldeformulars bei Baden-Württemberg International bzw. deren Beauftragter unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen. Bedingungen und Vorbehalte bei der Anmeldung sind nicht zulässig und gelten als nicht gestellt. 4.2 Der Eingang der Anmeldung wird von Baden-Württemberg International schriftlich bestätigt. Die Anmeldung und die Bestätigung ihres Eingangs begründen noch keinen Anspruch auf Zulassung oder auf eine bestimmte Größe und Lage des Standes. Insbesondere kann Baden-Württemberg International sowie die beauftragte Durchführungsgesellschaft nach Abstimmung mit den Veranstaltern der Beteiligung Reduzierung der angemeldeten Fläche vornehmen, wenn die zur Verfügung stehende Ausstellungsfläche überzeichnet ist. 4.3 Der Anmelder wird zugelassen - nach Maßgabe der vorhandenen Ausstellungsfläche und - sofern er die in diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen erfüllt und - sofern sein Ausstellungsgut dem Gesamtrahmen und der - Konzeption des Gemeinschaftsstandes entspricht. 4.4 Unternehmen, die ihre finanziellen Verpflichtungen aus früheren Veranstaltungen nicht erfüllt haben, können von der Zulassung ausgeschlossen werden. 4.5 Mit der Übersendung der Zulassung ist der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller geschlossen. Nach der Zulassung wird ein Plan übersandt, aus dem Lage und Maße des Standes ersichtlich sind. Für etwaige Maßdifferenzen und sich daraus ergebende geringfügige Unterschiede zwischen Plan- und Istgröße des Standes ist Baden-Württemberg International nicht haftbar. 4.6 Sollte der Veranstalter gezwungen sein, nach Zulassung einzelne Stände oder Ein-, Um- und Ausgänge verlegen oder verändern zu müssen, so können daraus keine Ansprüche geltend gemacht werden. 4.7 Nach Zulassung durch den Veranstalter bleiben die Anmeldung und die Verpflichtung zur Zahlung des Beteiligungsbeitrages rechtsverbindlich, auch wenn z. B. Einfuhrwünsche des Ausstellers nicht oder nicht in vollem Umfang seitens der dafür zuständigen Stelle entsprochen wird, das Ausstellungsgut nicht rechtzeitig (z. B. durch Verlust oder Transportverzögerung) oder überhaupt nicht zur Veranstaltung eintrifft. 4.8 Über Stände, die vom Aussteller oder seinen Beauftragten nicht rechtzeitig, d.h. i.d.r. ein Tag vor Beginn der Veranstaltung übernommen sind, kann anderweitig verfügt werden, ohne dass der Aussteller über die in Nr. 7 enthaltenen Rechte hinaus Ansprüche stellen kann. 4.9 Der Veranstalter ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen bzw. zurückzunehmen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. 5 Unteraussteller 5.1 Standflächen werden grundsätzlich nur als Ganzes und nur an einen Vertragspartner überlassen. Dieser ist nur nach vorheriger Zustimmung durch den Veranstalter berechtigt, die von ihm vorher zu benennenden Unterausstellerfirmen in seinen Stand aufzunehmen. Der Veranstalter erteilt die Einwilligung erst, wenn die in Betracht kommenden Unterausstellerfirmen schriftlich die Allgemeinen Teilnahmebedingungen und das Angebot anerkannt haben. Der Unteraussteller unterliegt denselben Bestimmungen wie der Hauptaussteller. 5.2 Der Hauptaussteller haftet für ein Verschulden seiner Unteraussteller und deren Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden und für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für Verrichtungsgehilfen. Hauptaussteller und Unteraussteller haften gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner. 6 Zahlungsbedingungen 6.1 Der Beteiligungsbeitrag wird dem teilnehmenden Unternehmen durch Baden- Württemberg International in Rechnung gestellt. Er ist zu dem in den Besonderen Teilnahmebedingungen oder in Rundschreiben genannten Termin auf das angegebene Konto zu zahlen. Kommt das Unternehmen mit der Zahlung in Verzug, so werden Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank nach 247 BGB erhoben. 6.2 Baden-Württemberg International kann die Rechnungsstellung und den Einzug der Beteiligungsbeiträge an beauftragte Dienstleister übertragen. 6.3 Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und anderweitig über die Standfläche zu verfügen. Sofern über die Standfläche anderweitig verfügt worden ist, gelten die Nr. 7.1, 7.3 und 7.5 entsprechend. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. 7 Rücktritt 7.1 Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Ausstellers die Eröffnung des Vergleichs- und Konkursverfahrens beantragt wird; hiervon hat der Aussteller Baden-Württemberg International unverzüglich zu unterrichten. 7.2 Bis zur Zulassung ist der Rücktritt durch den Anmelder möglich. 7.3 Nach der Zulassung ist - außer in den in Nr genannten Fällen - ein Rücktritt oder eine Reduzierung der Standfläche durch den Aussteller nicht mehr möglich. Verzichtet der Aussteller gleichwohl darauf, die ihm zugestellte Standfläche zu belegen, so hat er - den gesamten Beteiligungsbeitrag zu zahlen, sofern die Fläche von dem Veranstalter nicht anderweitig vermietet werden kann % des Beteiligungsbetrags, höchstens jedoch EUR 1.000,00 zu zahlen, sofern die Fläche vom Veranstalter anderweitig vermietet werden kann. Der Austausch von nicht belegten Flächen durch den Veranstalter zur Wahrung des Gesamtbildes entbindet den Aussteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. 7.4 Der Rücktritt des Ausstellers (Nr. 7.2) bzw. der Verzicht auf die zugeteilte Standfläche (Nr. 7.3) wird erst mit Eingang der Erklärung bei Baden-Württemberg International wirksam. 7.5 Alle nach den Nr. 7.1 bis 7.4 erforderlichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. 8 Versicherung und Haftpflicht 8.1 Die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transportes und während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl etc. ist Angelegenheit des Ausstellers. 8.2 Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Ausstellungsbeteiligung Dritten gegenüber verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Ausstellungsgelände sowie am Ausstellungsgelände und dessen Einrichtungen entstehen. 8.3 Der Veranstalter haftet in keinem Falle für Personen- und Sach- oder sonstige Vermögensschäden. Sie haften insbesondere auch dann nicht für Beschädigungen der Exponate und deren Entwendung, wenn im Einzelfall die Dekoration übernommen wurde. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für Bedienstete des Veranstalters bleibt hiervon unberührt. Der Aussteller stellt die Veranstalter der Beteiligung und die Durchführungsgesellschaft darüber hinaus mit der Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen ausdrücklich von jeglichen eventuellen Regressansprüchen Dritter frei. 9 Rundschreiben Die Aussteller werden nach Zuteilung der Standflächen durch Rundschreiben über Fragen der Vorbereitung und Durchführung der Gemeinschaftsausstellung unterrichtet. Folgen, die durch Nichtbeachtung dieser Rundschreiben entstehen, hat ausschließlich der Aussteller selbst zu vertreten. 10 Vorbehalt 10.1 Vorschriften und Richtlinien des Landes Baden-Württemberg, die von diesen Teilnahmebedingungen abweichen oder zusätzliche Beschränkungen verursachen, haben jederzeit Vorrang. Die Veranstalter haften nicht für Schäden und sonstige Nachteile, die sich für den Aussteller daraus ergeben Die Veranstalter sind berechtigt, die Beteiligung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen sowie vorübergehend oder endgültig und in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn unvorhergesehene Ereignisse eine solche Maßnahme erfordern. Der Aussteller hat im Falle der Verschiebung, Verkürzung, Verlängerung oder Schließung keinen Anspruch auf Schadensersatz. Hat die Teilnahme infolge einer solchen Maßnahme für den Aussteller kein Interesse, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis der Änderung schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Im Falle einer Absage der Veranstaltung haftet Baden-Württemberg nicht für Schäden oder sonstige Nachteile, die sich für den Aussteller hieraus ergeben. Auf Verlangen der Veranstalter ist der Aussteller verpflichtet, einen angemessenen Anteil an den durch die Vorbereitung der Veranstaltung entstandenen Kosten zu tragen. Die Höhe der von jedem Aussteller zu zahlenden Quote wird ach Anhörung der betroffenen Aussteller vom Veranstalter festgesetzt. 11 Schlussbestimmungen 11.1 Hat der Aussteller sonstige Dienstleistungsfirmen Aufträge für kostenpflichtige Leistungen außerhalb des allgemeinen Leistungsumfanges Baden-Württemberg International erteilt, so hat er die hiermit verursachten Kosten selbst zu tragen Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Gerichtsstand ist Stuttgart. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist ebenfalls Stuttgart, sofern nicht mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters eine andere Vereinbarung getroffen wird Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig sein, so gelten die übrigen gleichwohl. Diese sollen so ausgelegt werden, dass Sinn und Zweck des Vertrages erhalten bleiben Alle Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt. 12 Datenschutz Unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden die Baden-Württemberg International übermittelten Daten gespeichert und im Rahmen der Bearbeitung bzw. Durchführung der Maßnahme an die hierfür zuständigen Stellen weitergeleitet. Baden-Württemberg International Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbh Willi-Bleicher-Str. 19, Stuttgart

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