Tarif ConJure die Rechtsschutzversicherung.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Tarif ConJure die Rechtsschutzversicherung."

Transkript

1 Tarif ConJure die Rechtsschutzversicherung. Stand

2 Dieser Tarif ist Eigentum des Unternehmens; er darf weder aus den Händen gegeben noch Unbefugten zur Einsicht überlassen werden. 2 Stand 10.15

3 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeine Tarifbestimmungen Annahmerichtlinien Örtlicher Geltungsbereich Nicht versicherbare Risiken Anfragepflichtige Risiken Vorlagepflichtige Risiken Erläuterung Probeantrag Vertragsgrundlagen Antragsgrundlagen Aufnahme des Antrages Aushändigung der Antragsdurchschriften und Vertragsinformationen (Bedingungen und sonstige Vereinbarungen) Unterschriften Versicherungsbeginn Vertragsdauer Wartezeiten Beitragsanpassung Versicherungsleistungen Leistungsarten Spezial-Straf-Rechtsschutz für den privaten und beruflichen, nicht selbstständigen Bereich Steuer-Rechtsschutz, Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz (Tarif XXL) Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen (versicherbar im Tarif XL und XXL) Berufs-Vertrags-Rechtsschutz für Heilpraktiker und medizinische Heilberufe Abschlussvoraussetzungen für die Formen des Versicherungs schutzes und Sonderbedingungen Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 21 ARB Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 21 Absatz 1 und 2 ARB Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 21 Absatz 3 ARB Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 21 Absatz 11 ARB Fahrer-Rechtsschutz gemäß 22 ARB Privat-Rechtsschutz für Selbstständige gemäß 23 ARB Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige gemäß 24 ARB Gemeinsame Bestimmungen für Privat- und Berufs-Rechtsschutz gemäß 25 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 26 ARB Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 27 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige gemäß 28 ARB Stand

4 Inhaltsverzeichnis Seite 4.8 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken gemäß 29 ARB Spezial-Straf-Rechtsschutz in Ergänzung zu 23, 25 und 26 ARB bzw. zu 27, 28 ARB Steuer-Rechtsschutz, Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz in Ergänzung zu 24, 28 ARB Spezial-Straf-Rechtsschutz in Ergänzung zu 24, 27 und 28 ARB Berufs-Vertrags-Rechtsschutz für Heilpraktiker und medizinische Hilfsberufe in Ergänzung zu 28 ARB Beiträge Grundbeiträge Beitragsberechnungs-Grundsätze Tarif XL (Normal) Tarif XXL (Normal) Tarif XL (Beamte) Tarif XXL (Beamte) Risikozuschlag gemäß Zahlungsperiode Beitragsnachlässe Nachlass für Alleinerziehende (nur 25, 26 ARB) Treuenachlass Dauernachlass Bündelnachlass Kurzfristige Versicherungsverträge Versicherungssteuer Selbstbeteiligung Anrechnung der Selbstbeteiligung Fallende Selbstbeteiligung Begriffsbestimmungen Stand 10.15

5 1. Allgemeine Tarifbestimmungen 1.1 Annahmerichtlinien Diese Annahmerichtlinien gelten für die Versicherung normaler Risiken innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Geschäftsgebiet). Über Antragsannahme, Beitragshöhe, Bedingungen und ggf. besondere Vereinbarungen entscheidet die Direktion. Die Annahmerichtlinien sind als geschäftspolitische Grund lage anzusehen, einzuhalten und zu vertreten. 1.2 Örtlicher Geltungsbereich Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Azoren, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des Geltungsbereiches nach Absatz 1 trägt der Versicherer bei Rechtsschutzfällen, die dort während eines längstens 12 Wochen dauernden Aufenthaltes eintreten, die Kosten nach 5 Abs. 1 ARB bis zu einem Höchstbetrag von EUR. Insoweit besteht kein Versicherungsschutz für die Interes senwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Für den Spezial-Straf-Rechtsschutz besteht abweichend von Absatz 1 Versicherungsschutz für Rechtsschutzfälle, die in Europa eingetreten sind und für die in diesem Bereich der Gerichtsstand ist. Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb Europas. Für den Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte, den Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz und den Berufs-Vertrags-Rechtsschutz für Heilpraktiker und medizinische Heilberufe besteht Versicherungsschutz im Rahmen von Absatz 1. Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des Geltungsbereiches nach Absatz Nicht versicherbare Risiken Verkehrs-RS 21 ARB für Selbstfahrervermietfahrzeuge Motor-Wasserfahrzeuge Motor-Luftfahrzeuge Fahrer-RS 22 ARB für Unternehmen/Behörden Firmen-RS 24 ARB, sofern nicht über Ziff. 4.4 versicherbar Vereins-RS 24 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS für Selbstständige über 100 Beschäftigte Landwirtschafts- und Verkehrs-RS über 100 Hektar Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken 29 ARB als Einzelrisiko (d. h. nur in Verbindung mit 23 bis 28 ARB zu versichern); wenn der Antrag für das Hauptrisiko gemäß 23 bis 28 ARB mit einem Beginn bis max. 1 Jahr in die Zukunft gleichzeitig gestellt wird, kann das WuG-Risiko auch sofort beantragt werden für ausgewählte Wohn- und/oder Gewerbeein heiten innerhalb eines Objektes des VN (der Eigentümer, Vermieter oder Verpächter kann keine Auswahl von Ein heiten treffen. Es müssen alle dem VN gehörenden Einheiten eines Gebäudes mitversichert werden) Stand

6 Untervermietung oder -verpachtung von Gewerbeeinheiten und Zimmern in einer Privatwohnung für im Ausland gelegene Immobilien Top-Manager-Rechtsschutz nachfolgende Branchen und Berufsgruppen Abfall-/Abwasserbeseitigung, Ambulante Pflegedienste, Arzneimittel-/Pharmaherstellung (Ausnahme: Apotheken), Anwälte, Asbestbe-/-verarbeitung, Berufskraftfahrer (reiner Verkehrs-RS), Chemikalienherstellung, Detekteien, Elektrizitätsversorgung, Entsorgungsfirmen, Fischzuchtbetriebe (auch Binnenfischerei, Teichwirtschaft), Gasversorgung, Gefahrgütertransport, Geldinstitute, Groß- und Einzelhandel mit Altmaterialien und Chemie, Heime, Ingenieure (Umwelttechnik), Internetdienste/Provider, Kfz-Leasingfirmen, Kfz-Verwertung, Klärwerke, Körperschaften, Kommunen, Kraftwerke, Krankenhäuser, Lagerei, Müllabfuhr/- deponie/-verwertung, Parkplatz- und Parkhausbetreiber, Parteien, Personalleasing-Unternehmen, Rechtsanwälte, Recyclingbetriebe, Rohr-/Kanalreiniger, Sanatorien, Schausteller, Schrotthandel/-verwertung, Selbstfahrervermiet-Unternehmen, Tank-/Kesselreinigung, Veranstaltungsorganisator, Verbände, Vereine, Wach- und Schließgesellschaften, Waffenherstellung, Wasserversorgung, Wertpapierhändler, Wettbüros, Zeitarbeitsunternehmen, Zweckverbände. Nachfolgende Branchen und Berufsgruppen mit Spezial-Straf-RS: Architekten, Bauträger, Bauunternehmen, Finanzdienstleister im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), kosmetische Chirurgie, Krankenhaus-Arzt, Schädlingsbekämpfung, Steuerberater, Waffenhandel, Wirtschaftsprüfer. Nachfolgende Berufsgruppen mit Berufs-Vertrags-Rechtsschutz für Heilpraktiker und medizinische Heilberufe: Arzt, Zahnarzt, Psychologen, Psychiater. 1.4 Anfragepflichtige Risiken Ein Risiko ist immer dann anfragepflichtig, wenn allgemeine oder besondere subjektive Risikoverhältnisse vorliegen. Die Fachabteilung entscheidet in diesen Fällen über die Risikoannahme, die auch mit einer höheren oder außertariflichen Selbstbeteiligung und/oder mit einem Beitragszuschlag und/oder einer Einschränkung im Versicherungsumfang erfolgen kann, oder Ablehnung. Wird ein anfragepflichtiges Risiko angenommen, gilt grundsätzlich: die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr (mit Verlängerungs klausel) Wird das Risiko ausnahmsweise mit einer längeren Laufzeit als ein Jahr angenommen, so kann daraus kein Anspruch auf Zahlung von Abschlussprovision hergeleitet werden. Zu den unerwünschten Risiken zählen: eine Vorversicherung bestand und wurde vom Ver sicherer gekündigt oder aufgehoben Übernahme wurde von einem anderen Versicherer abgelehnt die subjektiven Risikoverhältnisse sind negativ (z. B. angespannte wirtschaftliche Situation) Risiken, die bereits bei einem anderen Rechtsschutz ver sicherer zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns versichert sind Anträge von Minderjährigen Betriebe von denen allgemein bekannt ist, dass hier eine hohe Fluktuation an Arbeitskräften vorliegt, wenn sie mehr als 4 Mitarbeiter haben, z. B. Bauunternehmen, Gebäudereinigungen, Hotels und Gaststätten oder andere Betriebe mit hohen saisonbedingt schwankenden Beschäftigtenzahlen sowie Kurier- und Paketdienste mit Mitarbeitern oder mehr als 2 Motorfahrzeugen zu Lande VN mit mehr als 10 vermieteten Wohn-/Gewerbeeinheiten 6 Stand 10.15

7 Verkehrs-RS 21 ARB für Nutzfahrzeug über 4 t Nutzlast/Sattelschlepper Omnibus über 9 Sitze motorisiertes Spezialfahrzeug für Versehrte Taxen, Mietwagen Zugmaschine/Traktor mit amtlichem grünen/schwarzen Kennzeichen selbstfahrende Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz 27 ARB für Betriebe mit mehr als 50 Hektar Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige 28 ARB für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigte nachfolgende Branchen und Berufsgruppen ABM-Betrieb: mit öffentlichen Mitteln zwecks Arbeitsbeschaffung betriebenes Unternehmen Abschleppunternehmen Bar, Diskothek, Nachtclub o. Ä. Bauträger/Bauunternehmen Berufskraftfahrer Berufs- und Lizenzsportler sowie -trainer Containerdienst Eventmanager Fitness-Studio Freischaffender Künstler Fuhr- und Transportunternehmen Gartenbauunternehmen Gastronomischer Betrieb mit Brauereipachtvertrag Gebäudereinigung Gewerbliche Personenbeförderung Hauptberuflicher politischer Amtsträger Kfz-Handel und -Handwerk Kfz-Leasingnehmer ohne Haltereigenschaft sowie KFZ-Dauermieter Objekt, bei denen der Grundeigentümer nicht mit dem Gebäudeeigentümer identisch ist Ausnahme: Erbbaupacht Pizza-Service Privatschule Reinigungsbetrieb Spedition Tankstelle Tankstellenbetrieb mit WuG-RS Stand

8 Taxi-, Bus- und Mietwagenunternehmen Unternehmens- und Finanzberater Videothek Wertpapier- und Börsenmakler (Broker) 1.5 Vorlagepflichtige Risiken Erläuterung Als vorlagepflichtig gelten folgende Risiken: anfragepflichtige Risiken (siehe Ziff. 1.4) Risiken, bei denen innerhalb der letzten 5 Jahre ein größerer Schaden (über EUR) oder zwei und mehr kleine bzw. mittlere Schäden eingetreten sind Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige 28 mit WuG, wenn der Bruttojahresmietwert für das selbst genutzte gewerbliche Objekt EUR übersteigt Probeantrag Die Vorlage muss mit einem als Probeantrag gekennzeichneten Antrag mit Angabe von eventuellen Vorversichern und deren Vertragsnummern erfolgen. Beizufügen ist eine ausführliche Risikobeschreibung. Der Probeantrag darf keine Angaben über Versicherungsbeginn, Vertragsdauer, Zahlungsperiode und Zahlweg enthalten. Außerdem darf der Probeantrag vom Interessenten nicht unterschrieben werden. Insbesondere ist über bereits eingetretene Schäden zu berichten und zwar unabhängig davon, ob für den Schaden Versicherungsschutz bestanden hat oder nicht. Den Unterlagen ist eine Übersicht über den Schadenhergang und die Schadenhöhe beizufügen. Über die bestehende Geschäftsverbindung und die organisatorischen/geschäftlichen Gründe, die bei der Prüfung des Probeantrages zu berücksichtigen sind, ist besonders zu berichten. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen entscheidet die Direktion über die Annahme oder Ablehnung des Antrages. Bei Annahme werden durch die Direktion die Beiträge und Bedingungen genannt, zu denen die Übernahme möglich ist. Mit diesen Angaben ist ein entsprechender Antrag aufzunehmen. 2. Vertragsgrundlagen 2.1 Antragsgrundlagen RS.6e.4799 Antrag auf Verkehrs-Rechtsschutzversicherung RS.6e.4800 Antrag auf Rechtsschutzversicherung 2.2 Aufnahme des Antrages Aushändigung der Antragsdurchschriften und Vertragsinformationen (Bedingungen und sonstige Vereinbarungen) Die Antragsdurchschrift bzw. die Zweitschrift des elektronischen Antrags verbleibt beim Antragsteller. Die Vertragsinformation RS.7e.4833 (einschließlich der ARB 2015 der Continentale, den Sonderbedingungen und Klauseln sowie der Pflichtinformation gemäß der Verordnung über die Informationspflichten bei Versicherungsverträgen) muss dem Antragsteller rechtzeitig vor Abgabe seiner Willenserklärung in Textform ausgehändigt werden. 8 Stand 10.15

9 Den Erhalt der Vertragsinformation quittiert der Antragsteller auf dem Antrag (Empfangsbestätigung) Unterschriften Der Antrag ist vom Antragsteller zu unterschreiben. Die Unterschrift sollte den Familiennamen erkennen lassen. Bei Firmen ist ein Firmenstempel aufzubringen Versicherungsbeginn Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich zum beantragten Zeitpunkt, frühestens jedoch einen Tag nach Antragstellung. Voraussetzung ist, dass der Antrag ohne wesentliche, den Versicherungsschutz berührende Änderungen oder ohne besondere Feststellungen zum Risiko angenommen werden kann und der Erstbeitrag bei Aufforderung oder bei Vorlage des Versicherungsscheines unverzüglich gezahlt wird. Achtung: Es ist verboten, Anträge aufzunehmen, wenn die Versicherung erst später als ein Jahr nach der Antragstellung beginnen soll die Versicherung noch länger als ein Jahr bei einem anderen Versicherungsunternehmen besteht. 2.3 Vertragsdauer Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt für erwünschte Risiken 5 Jahre. Auch bei Vertragsverlängerungen beträgt die Höchstdauer 5 Jahre, gerechnet ab Beginn des Verlängerungsantrages. 2.4 Wartezeiten 3 Monate Wartezeit besteht bei: Arbeits-Rechtsschutz Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz Sozialgerichts-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Berufs-Vertrags-Rechtsschutz (Heilpraktiker) Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbstständige Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte von Selbstständigen Keine Wartezeit besteht bei: Schadenersatz-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht beim Kauf oder Leasing eines fabrikneuen Kraftfahrzeuges Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten Daten-Rechtsschutz Ausnahme: Auf die Wartezeit kann verzichtet werden, soweit der Versicherungsnehmer für das gleiche Risiko eine Vorversicherung von mindestens drei Monaten nachweist und die neue Versicherung unmittelbar im Anschluss an die Vorversicherung abgeschlossen wird und soweit die Beendigung des Vorvertrages nicht durch Kündigung seitens der Gesellschaft erfolgte. Stand

10 2.5 Beitragsanpassung Während der Vertragsdauer kann sich der Beitrag aufgrund der Beitragsanpassungsklausel nach 10 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) erhöhen oder vermindern. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt bis zum eines jeden Jahres, ob und welche Beitragsanhebung oder -verminderung erforderlich ist. Die Ermittlung des Treuhänders erfolgt für einzelne Gruppen von Versicherungsverträgen gesondert. 3. Versicherungsleistungen 3.1 Leistungsarten Die Leistungsarten definieren den Bereich, für den nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) Rechtsschutz besteht. Welche Leistungen jeweils in der Absicherungsform enthalten sind, entnehmen Sie aus der Vertragsinformation ( 21 ff. ARB). Schadenersatz-Rechtsschutz Rechtsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, z. B. Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Schmerzensgeld. Arbeits-Rechtsschutz Rechtsschutz bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen in Bezug auf Arbeitsverhältnisse und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, z. B. Arbeitsentgelt, Urlaubsanspruch, Kündigung, Zeugniserteilung, Mutterschutz. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz für die außergerichtliche und gericht liche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverträgen und aus dinglichen Rechten (Eigentum, Besitz, Nachbarrecht, Grunddienstbarkeit, Erbbaurecht, Grundpfandrecht, Nießbrauch) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, z. B. wegen Mieterhöhung, Umlegung von Modernisierungskosten, Nebenkostenberechnung, Schönheitsreparaturen, Kündigung und Räumung, Kautionsrückgabe, Ersatzmieterauswahl. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen insbesondere aus Verträgen (z. B. Ansprüche auf Vertragserfüllung wie Zahlung des Kaufpreises, Lieferung bestellter Ware, Ersatz wegen Nichterfüllung, Gewährleistungsansprüche, Ansprüche aus Versicherungsverträgen) wegen dinglicher Rechte z. B. Eigentum und Besitz an beweglichen Sachen. Nicht unter den Allgemeinen Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht fallen dagegen Arbeitsverträge sowie Miet- und Pachtverträge über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, hierfür gibt es den Arbeits- bzw. den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz. Im Berufs-Rechtschutz für Selbstständige ist grundsätzlich kein Allgemeiner Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht vorgesehen. Steuer-Rechtsschutz Rechtsschutz für die gerichtliche Auseinandersetzung vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten über Abgaben (Steuern wie z. B. Einkommenssteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, Kirchensteuer, Kapitalertragssteuer, Mehrwertsteuer einschließlich Zölle, Beiträge und Ge 10 Stand 10.15

11 bühren). Kein Rechtsschutz besteht für die vorgerichtliche Interessenwahrnehmung (z. B. Steuerberatung oder Vertretung im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren). Bei Vereinbarung des Versicherungsschutzes nach dem Tarif XXL besteht auch Versicherungsschutz für den Steuer-RS aus Gewerbetrieb ( 24, 28 ARB); das Ein-/Widerspruchsverfahren, das dem Gerichtsverfahren vorangeht, wenn das Gerichtsverfahren nicht durch Klagerücknahme beendet wird. Sozialgerichts-Rechtsschutz Rechtsschutz für gerichtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und Ersatzkasse), der Arbeitsvermittlung, der Kriegsopferversorgung, des Kindergeldgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Kassenarztrechtes, des Arbeitsförderungsgesetzes. Zu den sozialgerichtlichen Streitigkeiten gehören auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf berufliche Fortbildung und Umschulung, Auseinandersetzungen über Schlechtwettergeld, Konkursausfallgeld und solche des Arbeitgebers über den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Darüber hinaus wird die sozialgerichtliche Nachprüfung von Bußgeldbescheiden der Berufsgenossenschaften vom Sozialgerichts-Rechtsschutz erfasst. Bei Vereinbarung des Versicherungsschutzes nach dem Tarif XXL besteht auch Versicherungsschutz für das Ein-/Widerspruchsverfahren, das dem Gerichtsverfahren vorangeht, wenn das Gerichtsverfahren nicht durch Klagerücknahme beendet wird. Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Rechtsschutz für sämtliche die Fahrerlaubnis betreffenden Verfahren vor den Verwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten, z. B. Einschränkung, Entzug, Wiedererlangung. Wird das Verfahren wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis vor Strafgerichten durchgeführt, besteht Rechtschutz im Rahmen des Verkehrs-Straf- Rechtschutz. Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht-verkehrsrechtlichen Angelegenheiten Bei Vereinbarung des Versicherungsschutzes nach dem Tarif XXL besteht auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in nicht-verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten und in Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen, wenn das Gerichtsverfahren nicht durch Klagerücknahme beendet wird. Im Landwirtschafts- und Verkehrs-RS wird der Verwaltungs-RS im Tarif XXL erweitert auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Cross-Compliance-Angelegenheiten. Unter Cross Compliance werden alle Regelungen zusammengefasst, die ein landwirtschaftlicher Betrieb seit dem einzuhalten hat, um in den Genuss von Direktzahlungen im Sinne des Artikels 2 d) der EU-Verordnung 1782/2003 zu kommen. Verstößt er gegen Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz, können Prämienzahlungen gekürzt oder zurückgefordert werden. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Rechtsschutz für die Verteidigung in Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinar- oder Standesrecht. Das Standesrecht gilt u. a. für Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Lotsen und einzelne Handwerkerinnungen. Es tritt ein, wenn die Spezialbestimmungen, die für diese Berufsgruppen gelten, verletzt werden. Stand

12 Mit dem Begriff Standesrecht (d. h. rechtliche Verhaltensregeln für die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, die auf soziale Normen (Berufsethos) der betreffenden Berufsgruppe beruhen und durch Generalklauseln in das Berufsrecht übernommen werden) wird das Recht eines Berufsstandes bezeichnet, dem von Seiten des Staates seine Selbstverwaltung in eigener Verantwortung übertragen wurde. Es wird durch die für die jeweilige Standesorganisation eingerichteten Ehrengerichte überwacht. Sie gelten im wesentlichen für alle Berufe, die in berufsständischen Körperschaften des öffentlichen Rechts (Kammern wie Industrieund Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Ärztekammer, Apothekerkammer, Tierärztekammer, Zahnärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Patentanwaltskammer, Steuerberaterkammer) organisiert sind. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um die durch einen staatlichen Hoheitsakt übertragene Selbstverwaltung. Das Disziplinarrecht regelt dienstliche Verfehlungen und ist gegen Beamte, Richter und Notare anwendbar. Es hat strafrechtsähnlichen Charakter, wobei die vorgesehenen Maßregelungen mahnen und vorbeugen sollen, aber auch die Möglichkeit bieten, Personen aus dem Dienst zu entfernen, die das Ansehen des Berufsbeamtentums in nicht tragbarer Weise verletzt haben. Der Bund und die Länder haben dazu Disziplinargesetze verabschiedet, die die Disziplinarmaßnahmen und Verfahrensregelungen festlegen. Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz zur Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift, die zur Bestrafung (Freiheits- oder Geldstrafe) herangezogen werden können, z. B. Strafgesetzbuch, zahlreiche strafrechtliche Nebengesetze wie Straßenverkehrsgesetz (z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung im Verkehr, fahrlässige Verkehrsgefährdung, Unfallflucht), Lebensmittelgesetz oder Tierschutzgesetz. Für Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können (z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug), besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz beim Vorwurf einer allgemeinen Ordnungswidrigkeit, die nicht als Straftat gilt und deshalb nicht mit Strafe, sondern nur mit Geldbuße geahndet wird, z. B. Steuerordnungswidrigkeiten, Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorfahrtsverletzung, falsches Überholen. Kein Rechtsschutz besteht z. B. für Ordnungswidrigkeiten wegen des Vorwurfes eines Haltoder Parkverstoßes. Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Beratungs-Rechtsschutz durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar bei Änderung der Rechtslage, z. B. Eintritt eines Erbfalls, Geburt eines Kindes, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Trennung von Eheleuten, Scheidung. Dabei muss das Ereignis bereits eingetreten sein und die Tätigkeit des Rechtsanwalts oder Notars darf nicht über die Erteilung des Rates bzw. der Auskunft hinausgehen (z. B. Abfassen eines Schreibens, Gespräch mit dem Anspruchgegner). Kein Versicherungsschutz besteht für die vorsorgliche Beratung (z. B. Änderung eines Testaments, Scheidung vor Ablauf der Trennungszeit). Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten Rechtsschutz für die Wahrnehmung der Rechte als Zeuge (Zeugenbeistand) und Nebenkläger gegen den Verursacher einer Gewaltstraftat (Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, schwere Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit, Mord und Totschlag) in Deutschland. Versicherungsschutz besteht auch beim Täter-Opfer-Ausgleich sowie für die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch. 12 Stand 10.15

13 Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Bei Vereinbarung des Versicherungsschutzes nach dem Tarif XXL besteht auch Versicherungsschutz für den Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren bei Verwandten 1. Grades für Rat und Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in unmittelbarem Zusammenhang mit Betreuungsanordnungen nach 1896 ff. BGB, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen. Daten-Rechtsschutz Der Daten-Rechtsschutz ergänzt den Versicherungsschutz für Unternehmen und dient insbesondere für den Fall der Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat gemäß 43, 44 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Mediations-Rechtsschutz Der Mediations-Rechtsschutz eröffnet die Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktlösung, bei der mit Hilfe einer neutralen Person (Mediator) mit den Parteien eigenverantwortlich eine Problemlösung erarbeitet wird. 3.2 Spezial-Straf-Rechtsschutz für den privaten und beruflichen, nicht selbstständigen Bereich Für den Privat-Rechtsschutz bieten wir zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Privatperson Versicherungsschutz für die berufliche und nicht selbstständige Tätigkeit sowie der ehrenamtlichen Tätigkeiten des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen. Kommt es in den versicherten Bereichen zu einem Straftatvorwurf, besteht, wenn es sich nicht um ein Verbrechen handelt, Versicherungsschutz, solange es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes kommt. In diesem Fall sind die Leistungen zurückzuzahlen. Der Versicherungsschutz umfasst die Verteidigung der Versicherten im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. die Verteidigung in disziplinar oder standesrechtlichen Verfahren, den Zeugenbeistand in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, wenn der Versicherte als Zeuge vernommen werden soll und die Gefahr einer Selbstbelastung befürchten muss, Verwaltungsrechtliche Tätigkeiten des Rechtsanwaltes, welche dazu dienen, die Verteidigung in eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstützen, Kostenübernahme einschließlich angemessener Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und Sachverständigen. Der Versicherungsschutz regelt sich in Ergänzung zu den ARB über die Sonderbedingungen für die Privat-Rechtsschutzversicherung (XXL). Abweichend von den ARB ist der Geltungsbereich auf Europa beschränkt und die Versicherungssumme beträgt EUR. 3.3 Steuer-Rechtsschutz, Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und Versicherungs- Vertrags-Rechtsschutz (Tarif XXL) Der Steuer-Rechtsschutz ist als eine auf den Privatbereich beschränkte Leistungsart bekannt. Bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt z. B. aufgrund einer nicht anerkannten Spesenabrechnung oder bei der Veranlagung zur Körperschafts- bzw. Gewerbesteuer bestand somit kein Versicherungsschutz. Jetzt kann der Versicherungsschutz der selbstständigen Tätigkeit gemäß 24, 28 ARB auch auf Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb erweitert werden. Der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte erweitert den Versicherungsschutz der selbstständigen Tätigkeit gemäß 24, 28 ARB auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumen des Versicherungsnehmers stehen (z. B. Anschaffung einer Produktionsmaschine, die aufgrund Mangelhaftigkeit repariert werden muss, der Verkäufer den Mangel auf einen Bedienfehler zurückführt und die Reparatur verweigert bzw. es zu einem Stand

14 Streit bei der Rückabwicklung des Vertrages kommt). Der Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz erweitert den Versicherungsschutz der selbstständigen Tätigkeit gemäß 24, 28 ARB auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten beruflichen Tätigkeit stehen (z. B. wurde im Rahmen eines Einbruches eine Produktionsmaschine entwendet; in der Folge kommt es mit dem ED-Versicherer zu Differenzen hinsichtlich der Höhe des Wiederbeschaffungswertes). Der Versicherungsschutz regelt sich in Ergänzung zu den ARB über die Sonderbedingungen für die Firmen-Rechtsschutzversicherung (XXL). Abweichend von den ARB ist der Geltungsbereich auf Europa beschränkt und die Versicherungssumme beträgt für den Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und den Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz jeweils EUR; es gilt jeweils eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 EUR je Versicherungsfall, es sei denn, es wurde für den Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 28 ARB bzw. Berufs- Rechtsschutz gemäß 24 ARB eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart. In diesem Fall gilt die zu 28 oder 24 ARB vereinbarte höhere Selbstbeteiligung. Der Steuer-Rechtsschutz wird im Rahmen und im Umfang der ARB geboten. 3.4 Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen (versicherbar im Tarif XL und XXL) Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist ein spezielles Angebot für Unternehmen und umfasst deren Inhaber, gesetzliche Vertreter und Arbeitnehmer. Er trägt den besonderen Bedürfnissen der Unternehmen im strafrechtlichen Bereich im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Rechnung. Im beruflichen Bereich kann es schnell zum Vorwurf einer Straftat kommen, wobei der Versicherungsschutz für den normalen Straf-Rechtsschutz (siehe Ziff. 3.1) schnell an seine Grenzen stößt, da Vorsatztaten ausgeschlossen sind. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht Versicherungsschutz, wenn es sich nicht um ein Verbrechen handelt. Der Rechtsschutzfall gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Ermittlungsverfahren (dem Bußgeldoder Strafverfahren vorgeschaltetes und von der Staatsanwaltschaft oder Polizei geführtes Verfahren zur Feststellung, ob gegen einen Beschuldigten behördlich vorzugehen ist) gegen den Versicherten von der zuständigen Behörde eingeleitet wurde. Es besteht Versicherungsschutz, solange es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes kommt. Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz sind die Leistungen zurückzuzahlen. Der Versicherungsschutz umfasst die Firmenstellungnahme (durch einen Strafrechtsspezialisten), die Verteidigung der Versicherten im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. die Verteidigung in disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren, den Zeugenbeistand in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, wenn der Versicherte als Zeuge vernommen werden soll und die Gefahr einer Selbstbelastung befürchten muss, Verwaltungsrechtliche Tätigkeiten des Rechtsanwaltes, welche dazu dienen, die Verteidigung in eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstützen, Kostenübernahme einschließlich angemessener Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und Sachverständigen Der Versicherungsschutz regelt sich in Ergänzung zu den ARB über die Sonderbedingungen für den Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR). Abweichend von den ARB ist der Geltungsbereich auf Europa beschränkt und die Versicherungssumme beträgt EUR. 3.5 Berufs-Vertrags-Rechtsschutz für Heilpraktiker und medizinische Heilberufe Versicherungsschutz besteht für die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen beruflichen Verträgen. 14 Stand 10.15

15 Die Leistung ist nur als Ergänzung zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS gemäß 28 ARB versicherbar. Abweichend von den ARB ist der Geltungsbereich auf Europa beschränkt und die Versicherungssumme beträgt EUR. Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 EUR je Versicherungsfall, es sei denn, es wurde für den Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 28 ARB eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart. In diesem Fall gilt die zu 28 ARB vereinbarte höhere Selbstbeteiligung. 4. Abschlussvoraussetzungen für die Formen des Versicherungsschutzes und Sonderbedingungen 4.1 Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 21 ARB Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 21 Absatz 1 und 2 ARB Diese Rechtsschutzform kann nur abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller sein einziges Fahrzeug oder alle Fahrzeuge bzw. alle gleichartigen Fahrzeuge, die auf ihn zugelassen sind, versichert Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 21 Absatz 3 ARB Dieser Verkehrs-Rechtsschutz ist dann erforderlich, wenn außer dem zu versichernden Fahrzeug noch andere Fahrzeuge vorhanden sind, die nicht versichert werden sollen oder für die bereits bei einer anderen Gesellschaft eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung gemäß 21 Absatz 3 ARB besteht. Dieser Rechtsschutz ist auch dann abzuschließen, wenn das Fahrzeug nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen und/oder die Kfz-Versicherung nicht für den Versicherungsnehmer selbst abgeschlossen ist Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 21 Absatz 11 ARB Der Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie ist dann möglich, wenn mehrere privat zugelassene und überwiegend privat genutzte Motorfahrzeuge über eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung versichert werden sollen. Versicherungsschutz besteht für folgende Fahrzeuge: Pkw, Kombi, Omnibus bis 9 Sitze, Wohnmobil, Zweiradfahrzeug mit Versicherungskennzeichen, Zweiradfahrzeug mit amtlichem Kennzeichen, Nutzfahrzeug bis 2 t Nutzlast (Lieferwagen) sowie Anhänger und Wohnwagen. Die Beiträge unterscheiden zwischen Nichtselbstständigen und Selbstständigen. Ist der Versicherungsnehmer und/oder die mitversicherten Personen selbstständig bzw. freiberuflich tätig und/oder liegt der Gesamtjahresumsatz aus der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit über EUR, ist der Beitrag für Selbstständige maßgeblich bzw. es wird dann der Beitrag für Selbstständige berechnet. 4.2 Fahrer-Rechtsschutz gemäß 22 ARB Diese Rechtsschutzform kann nur abgeschlossen werden, wenn der Versicherungsnehmer zwar einen Führerschein besitzt, aber keine Fahrzeuge auf ihn zugelassen sind. Für Unternehmen kann diese Rechtsschutzform nicht abgeschlossen werden. 4.3 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige gemäß 23 ARB Diese Rechtsschutzform kann nur abgeschlossen werden, wenn der Versicherungsnehmer und/oder die mitversicherten Personen selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und die privaten Belange versichert werden sollen. Wird keine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit mehr ausgeübt und/oder liegt der Gesamtjahresumsatz aus der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit unter EUR, wandelt sich der Versicherungsschutz in eine Privat- und Berufs- Rechtsschutz-Versicherung für private Haushalte gemäß 25 ARB um. Stand

16 4.4 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige gemäß 24 ARB Diese Rechtsschutzform kann unter folgenden Voraussetzungen versichert werden: Sowohl der VN als auch der Ehe-/Lebenspartner sind selbstständig tätig und es soll für beide der Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige versichert werden. Voraussetzung für die Versicherung des Berufs-Rechtsschutz ist, dass für den anderen Ehe-/Lebenspartner zum gleichen Zeitpunkt eine Absicherung gemäß 28 ARB beantragt wird und gemäß den Annahmerichtlinien versicherbar ist. Der Versicherungsvertrag endet mit Beendigung des Vertrages gemäß 28 ARB; Der VN geht neben seiner selbstständigen (Haupt-)Tätigkeit einer weiteren selbstständigen Tätigkeit nach, für die ebenfalls der Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige versichert werden soll. In diesem Fall kann die weitere selbstständige Tätigkeit zusätzlich zu der nach 28 ARB versicherten (Haupt-)Tätigkeit versichert werden, sofern sie gemäß den Annahmerichtlinien versicherbar ist. Die selbstständige Tätigkeit mit der höheren Anzahl der Mitarbeiter wird als Haupttätigkeit eingestuft. Die Versicherung der weiteren selbstständigen Tätigkeit endet mit der Beendigung des Vertrages gemäß 28 ARB. Fällt die versicherte Haupttätigkeit weg, tritt die weitere selbstständige Tätigkeit an die Stelle der Haupttätigkeit; Der VN betreibt ein Handwerksunternehmen gemäß Anlage A (Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtiges Handwerk betrieben werden können) oder Anlage B (Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreies Handwerk (B1) oder als handwerksähnliches Gewerbe (B2) betrieben werden können) der Handwerksordnung (HandwO) oder einen stationären Einzelhandelsbetrieb, dessen Versicherbarkeit nicht nach Ziff ausgeschlossen ist, und beschäftigt nicht mehr als 6 Mitarbeiter (siehe Begriffsbestimmungen Ziff. 7) und hat zeitgleich zwei weitere Sachversicherungsverträge bei der Continentale beantragt oder bereits abgeschlossen und verzichtet im Arbeits-RS auf betriebsbedingte Kündigungen/Änderungskündigungen. Eine vollständige Liste über die nach diesen Bestimmungen versicherbaren Risiken steht Ihnen in der Vorschlagssoftware zur Verfügung; Der VN ist ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb mit einer gewerbesteuerpflichtigen Nebentätigkeit (z. B. Metzgerei, Molkerei), die zusätzlich zu 27 ARB versichert werden soll und gemäß den Annahmerichtlinien versicherbar ist. Die Versicherung der Nebentätigkeit endet mit der Beendigung des Vertrages gemäß 27 ARB. 4.5 Gemeinsame Bestimmungen für Privat- und Berufs-Rechtsschutz gemäß 25 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 26 ARB Diese Rechtsschutzformen können nur versichert werden, wenn weder der Versicherungsnehmer noch die mitversicherten Personen selbstständig tätig sind. Sofern ein Gesamtjahresumsatz des Versicherungsnehmers und/oder der mitversicherten Personen in Höhe von EUR nicht überschritten wird, können auch selbstständig und freiberuflich Tätige diesen Rechtsschutz abschließen. Allerdings besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit jedweder gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit kein Versicherungsschutz, mit Ausnahme der Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Fahrer von Motorfahrzeugen (Ausnahme gilt nur für 26 ARB). 4.6 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 27 ARB Diese Rechtsschutzform kann für Betriebe ab einer Größe von 3 Hektar versichert werden, wenn sie einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bzw. Gartenbauberufsgenossen 16 Stand 10.15

17 schaft angehören, nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen und keine Intensiv-Tierhaltung betreiben. Gewerbesteuerpflichtige Nebenbetriebe der Landwirtschaft (z. B. Metzgerei, Molkerei) sind über den Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige gemäß 24 ARB gesondert zu versichern. Alle auf den VN bzw. den versicherten landwirtschaftlichen Betrieb, die mitversicherten Mitinhaber oder Altenteiler zugelassenen Pkw/Kombi, Krafträder oder land- oder forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeuge sind versichert. Beitragsfrei mitversichert sind alle nicht zulassungspflichtigen Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen. Nicht versichert sind Lastkraftwagen und Nutzfahrzeuge mit amtlichen schwarzem Kennzeichen. Der Privat-Rechtsschutz des auf dem Hof lebenden Mitinhabers oder Altenteilers kann beitragsfrei eingeschlossen werden. Der sonstige Lebenspartner ist nur mitversichert, wenn er laut Melderegister in häuslicher Gemeinschaft wohnt sowie namentlich benannt und im Versicherungsschein eingetragen ist. 4.7 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige gemäß 28 ARB Diese Rechtsschutzform kann für alle gewerblichen, freiberuflichen und sonstigen selbstständigen Tätigkeiten versichert werden, sofern es sich nicht um ein Risiko gemäß Ziffer 1.3 handelt. Bei unerwünschten Risiken gemäß Ziffer 1.4 kontaktieren Sie bitte die Fachabteilung. Hat ein Unternehmen mehrere rechtlich selbstständige Betriebe (Hinweis: Rechtlich selbstständige Betriebe werden unter einer eigenen Steuer-Nummer geführt), so ist jeder Betrieb gesondert zu versichern. 4.8 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken gemäß 29 ARB Diese Rechtsschutzform kann in Verbindung mit 23 bis 28 ARB versichert werden (siehe auch Ziffer 1.3). Sonstige Hinweise zur Beitragsberechnung: Erfolgt die Prämienberechnung nach der Bruttojahresmiete, so handelt es sich hierbei um den jährlichen Mietzins einschließlich Garage oder Kfz-Abstellplatz inklusive aller mit der Raumüberlassung zusammenhängenden Ne ben kosten wie die für Heizung, Steuer, Versicherung und sonstige Abgaben. Für die Versicherung des WuG als Vermieter bzw. Verpächter einer Einliegerwohnung an Verwandte 1. Grades gilt: Der Beitrag gilt nur bei unentgeltlicher Vermietung oder Überlassung der Einliegerwohnung zu Wohnzwecken an Verwandte 1. Grades des Versicherungsnehmers oder des ehelichen/ eingetragenen oder des im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners des VN und solange die Voraussetzungen des Nutzungsverhältnisses zutreffen. Die reine Zahlung der anteilig auf die Einliegerwohnung entfallenden Mietnebenkosten wird wie eine unentgeltliche Vermietung oder Überlassung angesehen. 4.9 Spezial-Straf-Rechtsschutz in Ergänzung zu 23, 25 und 26 ARB bzw. zu 27, 28 ARB Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist Bestandteil des Tarifes XXL und kann für den privaten und beruflichen, nicht selbstständigen Bereich versichert werden. Wird im Tarif XXL Versicherungsschutz gemäß 27, 28 ARB gewählt, ist der Spezial-Straf- Rechtsschutz für den privaten und beruflichen, nicht selbstständigen Bereich mitversichert Steuer-Rechtsschutz, Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und Versicherungs- Vertrags-Rechtsschutz in Ergänzung zu 24, 28 ARB Die genannten Erweiterungen des Versicherungsschutzes sind Bestandteile des Tarifes XXL und können für alle gewerblichen, freiberuflichen und sonstigen selbstständigen Tätigkeiten versichert werden, sofern es sich nicht um ein Risiko gemäß Ziffer 1.3 handelt. Bei unerwünschten Risiken gemäß Ziffer 1.4 kontaktieren Sie bitte die Fachabteilung. Stand

18 Hat ein Unternehmen mehrere rechtlich selbstständige Betriebe (Hinweis: Rechtlich selbstständige Betriebe werden unter einer eigenen Steuer-Nummer geführt), so sind die Erweiterungen des Versicherungsschutzes für jeden Betrieb gesondert zu versichern Spezial-Straf-Rechtsschutz in Ergänzung zu 24, 27 und 28 ARB Der Spezial-Straf-Rechtsschutz kann für alle gewerblichen, freiberuflichen und sonstigen selbstständigen Tätigkeiten sowie landwirtschaftliche Risiken versichert werden, sofern es sich nicht um ein Risiko gemäß Ziffer 1.3 handelt. Bei unerwünschten Risiken gemäß Ziffer 1.4 kontaktieren Sie bitte die Fachabteilung. Hat ein Unternehmen mehrere rechtlich selbstständige Betriebe (Hinweis: Rechtlich selbstständige Betriebe werden unter einer eigenen Steuer-Nummer geführt), so ist der Spezial- Straf-Rechtsschutz für jeden Betrieb gesondert zu versichern Berufs-Vertrags-Rechtsschutz für Heilpraktiker und medizinische Hilfsberufe in Ergänzung zu 28 ARB Der Berufs-Vertrags-Rechtsschutz kann für alle Heilpraktiker und medizinische Heilberufe versichert werden, sofern es sich nicht um ein Risiko gemäß Ziffer 1.3 handelt. Hat ein Unternehmen mehrere rechtlich selbstständige Betriebe (Hinweis: Rechtlich selbstständige Betriebe werden unter einer eigenen Steuer-Nummer geführt), so ist der Berufs-Vertrags-Rechtsschutz für jeden Betrieb gesondert zu versichern. 18 Stand 10.15

19 5. Beiträge 5.1 Grundbeiträge Der Beitrag ist als Jahresbeitrag im Voraus zu entrichten. Die Beiträge sind jeweils auf volle Cent kaufmännisch zu runden. Die angegebenen Beitragssätze bzw. Beiträge enthalten keine Versicherungssteuer. 5.2 Beitragsberechnungs-Grundsätze Die Beitragsberechnung erfolgt bei: Verkehrs-Rechtsschutz nach Art und Anzahl der während der Vertragsdauer auf den Versiche rungsnehmer zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge, Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige/Selbstständige, pauschal je Familie, nicht ehelicher Lebensgemein schaft oder pauschal je Alleinstehendem (Single) für privat auf den Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person zugelassene Fahrzeuge, Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz nach Hektar-Größe (siehe Begriffsbestimmungen Ziff. 7) des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs: Größe der eigenen, selbst bewirtschafteten Flächen, Größe der fremden, zum Betrieb hinzugepachteten Flächen, Größe der verpachteten Flächen. Die Berechnung der Gesamtfläche ist wie folgt vorzunehmen: Acker, Gemüse, Obst- und Weinbauflächen, Baumschulen, Wiesen werden zu 100 % berechnet, Wald und Park, stillgelegte Flächen werden zu 50 % berechnet und Heide, Moor, Gewässer und Ödland bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Ergeben sich nach der Berechnung der Flächengröße Bruchteile, ist kaufmännisch auf volle Hektar auf- bzw. abzurunden. Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige und Spezial-Straf-Rechtsschutz als Ergänzung zu 24, 28 ARB nach der Anzahl der Beschäftigten (siehe Begriffsbestimmungen Ziff. 7), Spezial-Straf-Rechtsschutz als Ergänzung zu 27 ARB nach der Größe des landwirtschaftlichen Betriebes (Anzahl der gem. 27 ARB versicherten Hektar), Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Woh nungen und Grundstücken nach der Anzahl und/oder der Höhe des Brutto-Jahresmietzinses/-pachtzinses der Wohn-, Gewerbeund sonstigen Einheiten; für alle vom Versicherungs nehmer selbst bewohnten Wohneinheiten innerhalb Deutschlands zu einem Pauschalbeitrag. Spätestens nach Aufforderung sind hinzugekommene Fahrzeuge und andere Veränderungen, die die Beitragsberechnung berühren, zur Vermeidung von Nachteilen im Rechtsschutzfall, zu melden. Stand

20 5.3 Tarif XL (Normal) Grundbeiträge in EUR. Selbstbeteiligung in EUR (nur eine SB-Variante pro Vertrag möglich.) Risiko- gruppe art Tarifbezeichnung (XL) Selbstbeteiligung in EUR ohne 150 fall. 250 fall Verkehrs-Rechtsschutz, 21 ARB 011 Zweiradfahrzeug mit Versicherungskennzeichen 012 Zweiradfahrzeug mit amtlichem Kennzeichen in Verbindung mit einem Kfz-Vertrag bei CS 020 Pkw, Kombi, Omnibus bis 9 Sitze, Wohnmobil in Verbindung mit einem Kfz-Vertrag bei CS 030 Nutzfahrzeug bis 2 t Nutzlast (Lieferwagen, LKW bis 2 t) 73,50 65,69 57,70 53,94 46,30 98,70 93,75 83,21 79,04 87,87 83,48 74,43 70,69 77,57 73,70 65,69 62,41 72,24 68,62 60,84 57,80 61,94 58,85 52,24 49,63 83,21 74,43 65,69 60,84 52, Nutzfahrzeug über 2-4 t Nutzlast 83,21 74,43 65,69 60,84 52, Anhänger und Wohnwagen (Auflieger) 18,49 16,73 14,54 13,46 11,88 Anhänger jeder Art 025 für die Familie (Nichtselbstständige) in Verbindung mit einem Kfz-Vertrag bei CS 025 für die Familie (Selbstständige) in Verbindung mit einem Kfz-Vertrag bei CS 126,89 120,54 177,64 168,76 113,21 107,54 158,49 150,56 99,75 94,76 139,66 132,67 93,20 88,55 130,49 123,96 79,76 75,77 111,65 106,07 12 Fahrer-Rechtsschutz, 22 ARB 030 Einzel-Fahrer mit Vorsorgeversicherung 71,42 66,82 58,79 52,24 44,72 13 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige, 23 ARB 040 Privat-RS für Selbstständige 249,50 229,48 203,94 181,98 145,56 lt. GDV 20 Stand 10.15

21 Risiko- gruppe art Tarifbezeichnung (XL) Selbstbeteiligung in EUR ohne 150 fall. 250 fall Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, 24 ARB 121 Berufs-RS für Selbstständige 0 Beschäftigte 121 Berufs-RS für Selbstständige 1-3 Beschäftigte 122 Berufs-RS für Selbstständige 4-6 Beschäftigte 123 Berufs-RS für Selbstständige 7-10 Beschäftigte 124 Berufs-RS für Selbstständige Beschäftigte 124 Berufs-RS für Selbstständige Beschäftigte 125 Berufs-RS für Selbstständige Beschäftigte 325,91 245,88 215,61 185,41 170,52 384,34 295,54 259,00 222,64 203,66 629,54 502,33 439,79 379,95 343,45 893,62 724,77 634,48 560,30 505, , ,41 927,26 819,27 737, , , , ,01 930, , , , , ,84 15 Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, 25 ARB 030 Privat- und Berufs-RS für Nichtselbstständige 206,59 191,52 171,61 157,47 124, Privat- und Berufs-RS für Nichtselbstständige Alleinstehende 145,66 135,03 121,00 111,00 87, Privat-RS für Nichtselbstständige, ohne Arbeits-RS 165,13 154,88 139,13 126,04 99, Privat-RS für Nichtselbstständige Alleinstehende, ohne Arbeits-RS 138,38 128,30 114,95 105,48 83,12 lt. GDV Stand

22 Risiko- gruppe art Tarifbezeichnung (XL) Selbstbeteiligung in EUR ohne 150 fall. 250 fall Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, 26 ARB 010 PBV-RS für Nichtselbstständige 317,97 315,13 280,44 250,38 199, PBV-RS für Nichtselbstständige Alleinstehende 212,81 210,92 187,70 167,58 133, Privat- und Verkehrs-RS für Nichtselbstständige, ohne Arbeits-RS 243,39 241,42 214,01 191,19 153, Privat- und Verkehrs-RS für Nichtselbstständige Alleinstehende, ohne Arbeits-RS 202,18 200,36 178,30 159,20 127,12 17 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz, 27 ARB 101 LuV-RS bis 10 ha 306,25 260,30 229,68 214,37 183, LuV-RS bis 30 ha 404,47 343,80 303,35 283,13 242, LuV-RS bis 50 ha 560,48 476,41 420,36 392,33 336,29 18 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige, 28 ARB mit WuG 619 PBV-RS für Selbstständige, 0 Beschäftigte 726,51 657,29 574,40 500,23 453, PBV-RS für Selbstständige, 1-3 Beschäftigte 807,13 730,21 638,26 555,81 503, PBV-RS für Selbstständige, 4-6 Beschäftigte 1142, ,44 904,07 787,29 700, PBV-RS für Selbstständige, 7-10 Beschäftigte 1494, , , ,68 932, PBV-RS für Selbstständige, Beschäftigte 1954, , , , , PBV-RS für Selbstständige, Beschäftigte 2542, , , , , PBV-RS für Selbstständige, Beschäftigte 3269, , , , , PBV-RS für Selbstständige, Beschäftigte 3759, , , , , PBV-RS für Selbstständige, Beschäftigte 4398, , , , , PBV-RS für Selbstständige, Beschäftigte 5146, , , , , Zusatz-RS für den weiteren Inhaber/ Geschäftsführer 268,81 247,30 228,49 204,29 175,00 lt. GDV 22 Stand 10.15

Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer

Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer I n h a l t s ü b e r s i c h t: 1. Versicherungsnehmer/Versicherte

Mehr

Privatrechtsschutz f. Nichtselbständige Vorschlag Seite 06/11

Privatrechtsschutz f. Nichtselbständige Vorschlag Seite 06/11 Privatrechtsschutz f. Nichtselbständige Vorschlag Seite 06/11 Versicherungsnehmer: Herrn Max Mustermann Moislinger Allee 218 23558 Lübeck Beratung durch: Timm GmbH Versicherungsmakler-Kontor Moislinger

Mehr

Klauseln / Sonderbedingungen zu ARB 2003

Klauseln / Sonderbedingungen zu ARB 2003 Klausel zu 21, 22 und 24 ARB 2003 Kfz-Gewerbe-Rechtsschutz Der Rechtsschutz für das Kfz-Gewerbe besteht aus a) Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 21 Abs. 1, 4, 7 und 8 ARB 2003 für alle auf den Versicherungsnehmer

Mehr

Rechtsschutz für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. In Kooperation mit ROLAND. DER RECHTSSCHUTZ-VERSICHERER.

Rechtsschutz für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. In Kooperation mit ROLAND. DER RECHTSSCHUTZ-VERSICHERER. Roland Rechtsschutz Geschäftskunden Rechtsschutz für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer In Kooperation mit Rechtsschutz für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ROLAND. DER RECHTSSCHUTZ-VERSICHERER. 2

Mehr

Leistungsvergleich Seite 01/05

Leistungsvergleich Seite 01/05 Leistungsvergleich Seite 01/05 Versicherungssummen Innerhalb Europa unbegrenzt 600.000 unbegrenzt Übersee unbegrenzt 155.000 150.000 Strafkautionsdarlehen unbegrenzt 100.000 250.000 Kapitalanlagen-Rechtsschutz

Mehr

Privatrechtsschutz Vorschlag Seite 02/07

Privatrechtsschutz Vorschlag Seite 02/07 Privatrechtsschutz Vorschlag Seite 02/07 Informationen zu den vorgeschlagenen Tarifen Versicherungssummen Innerhalb Europa 1.000.000 unbegrenzt unbegrenzt Übersee 200.000 unbegrenzt 100.000 Strafkautionsdarlehen

Mehr

Rechtsschutz-Risikoanalyse

Rechtsschutz-Risikoanalyse modus. Matthias Lesch GmbH Neuer Markt 38 53340 Meckenheim Telefon: 02225-5355 Telefax: 02225-5370 www.modus.team.de / Email: info@modus-team.de Rechtsschutz-Risikoanalyse Mindeststandards Die EU- Vermittlerrichtlinie

Mehr

Rechtsschutz-Versicherung (RS)

Rechtsschutz-Versicherung (RS) Versicherungssummen/Geltungsbereiche (sofern 1. Wohnsitz in Deutschland) Selbstbeteiligung je RS-Fall keine SB 150 EUR 150 EUR nein nein Selbstbeteiligung je RS-Fall Versicherungssumme je Versicherungssumme

Mehr

Rechtsschutz für Privatkunden

Rechtsschutz für Privatkunden Rechtsschutz für Privatkunden DEURAG. Unsere Angebote. Rechtsschutz für Privatkunden. Ein wichtiges Thema! Ganz gleich wie er zustande kommt ein Rechtsstreit ist immer unangenehm. Und leider kann aus einer

Mehr

Die innovative Entwicklung der ARAG Ein Vergleich der wesentlichen ARB-/ Tarif-Änderungen von 1975 bis 2000/2

Die innovative Entwicklung der ARAG Ein Vergleich der wesentlichen ARB-/ Tarif-Änderungen von 1975 bis 2000/2 Der nachstehende Vergleich ist in folgende Leistungsbereiche (Abschnitte) gegliedert: Leistungsbereich I. Leistungsbereich III. Versicherungssummen Kautionen Selbstbeteiligungen Wartezeiten Geltungsbereich

Mehr

1) Klausel zu 24 Absatz 2 und 28 Absatz 3 ARB - Berufs-Vertrags-Rechtsschutz - Nur wenn gemäß Versicherungsschein besonders vereinbart.

1) Klausel zu 24 Absatz 2 und 28 Absatz 3 ARB - Berufs-Vertrags-Rechtsschutz - Nur wenn gemäß Versicherungsschein besonders vereinbart. Zusatzklauseln 1) Klausel zu 24 Absatz 2 und 28 Absatz 3 ARB - Berufs-Vertrags-Rechtsschutz - Nur wenn gemäß Versicherungsschein besonders vereinbart. Der Versicherungsschutz nach 24 Absatz 2 und 28 Absatz

Mehr

RECHTSSCHUTZ FÜR HEILBERUFE. In Kooperation mit:

RECHTSSCHUTZ FÜR HEILBERUFE. In Kooperation mit: RECHTSSCHUTZ FÜR HEILBERUFE In Kooperation mit: RECHTSSCHUTZ WICHTIGER DENN JE! Als Arzt oder Apotheker engagieren Sie sich täglich zum Wohle Ihrer Patienten. Ein Beruf, der viel verlangt. Der aber auch

Mehr

Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige

Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Rechtsstreitigkeiten sind meistens sehr teuer Informationsmaterial Wunsiedler Str. 7 95032 Hof/Saale Tel: 09281/7665133 Fax: 09281/7664757 E-Mail: info@anders-versichert.de

Mehr

Technischer Hinweis: Änderungen in der Kopf- bzw. Fußzeile nehmen Sie vor, indem Sie dort vorab mit der Maus doppelt klicken.

Technischer Hinweis: Änderungen in der Kopf- bzw. Fußzeile nehmen Sie vor, indem Sie dort vorab mit der Maus doppelt klicken. Rechtsschutz-Risikoanalyse Einleitende Hinweise für Vermittler Haftung Die Risikoanalyse ist eine erste Hilfestellung für Sie, ersetzt aber Ihre Entscheidung über die im Einzelfall notwendige individuelle,

Mehr

Sorglos-Rechtsschutz für Apotheker nach 28 a ARB

Sorglos-Rechtsschutz für Apotheker nach 28 a ARB Rechtsschutzversicherung mit Einschluss des Wettbewerbsrechtes Wir haben speziell für Ihre Berufsgruppe die neue Rechtsschutzversicherung entwickelt. Dieser Vertrag räumt sehr günstige Beiträge und ein

Mehr

Rechtsschutz für Geschäftskunden

Rechtsschutz für Geschäftskunden Rechtsschutz für Geschäftskunden 02 03 Unsere Angebote. Unsere maßgeschneiderten Rechtsschutzangebote Das Komplett-Paket für Selbstständige, Firmen und Freiberufler Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

Mehr

Die Einholung einer Unterschrift unter der Risikoanalyse ist vom Gesetzgeber nicht gefordert, aber aus Beweiserleichterungsgründen zu empfehlen..

Die Einholung einer Unterschrift unter der Risikoanalyse ist vom Gesetzgeber nicht gefordert, aber aus Beweiserleichterungsgründen zu empfehlen.. Rechtsschutz-Risikoanalyse Einleitende Hinweise für Vermittler Haftung Die Risikoanalyse ist eine erste Hilfestellung für Sie, ersetzt aber Ihre Entscheidung über die im Einzelfall notwendige individuelle,

Mehr

Rechtschutzversicherung

Rechtschutzversicherung Rechtschutzversicherung Beigesteuert von Saturday, 12. April 2008 Letzte Aktualisierung Tuesday, 27. May 2008 Die Rechtschutzversicherung Mensch ärgere dich nicht! 20 Millionen Deutsche gehen Jahr für

Mehr

Deckungskonzept Rechtsschutz

Deckungskonzept Rechtsschutz MultiPlus Deckungskonzept Rechtsschutz Deckungskonzept zum Privat-, Berufs- und Familien-Verkehrs-Rechtsschutz, Privat- und Berufs-Rechtsschutz oder Familien-Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige

Mehr

Rechtsschutz für Geschäftskunden

Rechtsschutz für Geschäftskunden Rechtsschutz für Geschäftskunden DEURAG. Unsere Angebote. Rechtsschutz für Geschäftskunden. Ein wichtiges Thema! Der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit ist auch mit gewissen Risiken verbunden.

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Deckungskonzept Rechtsschutz

Deckungskonzept Rechtsschutz MultiPlus Deckungskonzept Rechtsschutz Deckungskonzept zum Privat, Berufs- und Familien-Verkehrs-Rechtsschutz, Privat- und Berufs-Rechtsschutz oder Familien-Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige

Mehr

Deckungskonzept Rechtsschutz

Deckungskonzept Rechtsschutz MultiPlus Deckungskonzept Rechtsschutz Deckungskonzept zum Privat-, Berufs- und Familien-Verkehrs-Rechtsschutz, Privat- und Berufs-Rechtsschutz oder Familien-Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige

Mehr

Für die entspannte Phase im Leben.

Für die entspannte Phase im Leben. ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Hansaallee 199 40549 Düsseldorf Telefon +49 211 529-5333 Telefax +49 211 529-5200 www.oerag.de FMA PP50 451015 Für die entspannte Phase im Leben. Ihr Privat-Rechtsschutz

Mehr

- Leistungsübersicht. Produktübersicht Spezial-Rechtsschutz für Firmen Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige ( 28)

- Leistungsübersicht. Produktübersicht Spezial-Rechtsschutz für Firmen Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige ( 28) Leistungen 28 Unbegrenzte Deckungssumme Strafkaution bis zu 300.000 Ganzjährige Weltdeckung im Privat- und Verkehrsbereich Verkürzte Wartezeit (nur 2 Monate) Wartezeitverzicht bei Versichererwechsel auch

Mehr

Vermögensschaden-Haftpflicht

Vermögensschaden-Haftpflicht Risiko- und Beitragsinformationen für die Stichwort Seite Überblick 2 3 Schadenbeispiele 4 Versicherungsbedingungen 5 Seite 1 von 6 Ärzteregress-Versicherung Überblick Zielgruppen - Humanmediziner Erläuterungen

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr

IDEAL RechtSchutz. Ihr Rechtskompass sicher und zuverlässig. Der Spezialist für Senioren. Der Spezialist für Senioren.

IDEAL RechtSchutz. Ihr Rechtskompass sicher und zuverlässig. Der Spezialist für Senioren. Der Spezialist für Senioren. IDEAL RechtSchutz Ihr Rechtskompass sicher und zuverlässig. Der Spezialist für Senioren Ihr Moderator Birger Mählmann Leitender Vertriebstrainer der IDEAL Versicherungsgruppe 2 Aufgabe einer Rechtsschutzversicherung

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Das bieten wir als Rechtsschutz-Spezialist:

Das bieten wir als Rechtsschutz-Spezialist: A U F E I N E N B L I C K Fahrzeug-Werkstätten- und Händler-Rechtsschutz: Werk statt Ärger Tankstellen-Rechtsschutz: Benzin statt Belastung Fahrschulen-Rechtsschutz: Schulen statt streiten Das bieten wir

Mehr

Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Rechtsschutz

Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Rechtsschutz Rechtsschutz für Senioren Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Rechtsschutz Bei den tausenden von Gesetzen und Vorschriften in Deutschland kann kein Mensch mehr alleine durchblicken. Geht es Ihnen als Pensionär

Mehr

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick

Mehr

PRESSE-RECHTSSCHUTZ. Als Journalist tragen Sie Verantwortung. Und das finanzielle Risiko?

PRESSE-RECHTSSCHUTZ. Als Journalist tragen Sie Verantwortung. Und das finanzielle Risiko? PRESSE-RECHTSSCHUTZ Als Journalist tragen Sie Verantwortung. Und das finanzielle Risiko? Der neue Rechtsschutz speziell für Journalisten. PRESSE-RECHTSSCHUTZ Alle sieben Sekunden wird in Deutschland eine

Mehr

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit.

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit. Postfach 12 03 52 10593 Berlin Herrn Peter Mustermann Musterstraße 00000 Musterstadt Postanschrift: Postfach 12 03 52 10593 Berlin Hausanschrift: Dovestraße 2-4 10587 Berlin Internet: www.axa.de Ihr Ansprechpartner:

Mehr

kampft Mein Roland fur mich. JurContract Ihr Schutzschild bei Vertragsstreitigkeiten ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN JurContract

kampft Mein Roland fur mich. JurContract Ihr Schutzschild bei Vertragsstreitigkeiten ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN JurContract ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN JurContract geht es mir gut Mein Roland fur mich. kampft Für Geschäftskunden JurContract Ihr Schutzschild bei Vertragsstreitigkeiten JurContract Ihr Schutzschild bei

Mehr

Verkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf

Verkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf Verkehrsrechtsschutz Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf In guten Händen. LVM So kann s kommen Aus der Praxis Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht Sie werden bei der Wahrnehmung

Mehr

DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland

DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland ARB - Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ARB 2000 DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland Inhaltsübersicht I. Was ist Rechtsschutz? s. ARB

Mehr

Einleitende Hinweise für Makler

Einleitende Hinweise für Makler Rechtsschutz-Risikoanalyse Einleitende Hinweise für Makler Haftung Die Risikoanalyse ist eine erste Hilfestellung für Sie, ersetzt aber Ihre Entscheidung über die im Einzelfall notwendige individuelle,

Mehr

DAS IST IHR GUTES RECHT!

DAS IST IHR GUTES RECHT! ŠkodaBank FINANZIEREN. LEASEN. VERSICHERN. DIRECT BANKING. Fahrzeug-Rechtsschutz DAS IST IHR GUTES RECHT! Ihr direkter Draht zum Anwalt mit der Rechtsschutzversicherung des Škoda Versicherungs- Service

Mehr

RECHTSSCHUTZ SPEZIAL-RECHTSSCHUTZ / BERUFS-VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ SIE SORGEN FÜR IHR UNTERNEHMEN. WIR FÜR IHR RECHT.

RECHTSSCHUTZ SPEZIAL-RECHTSSCHUTZ / BERUFS-VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ SIE SORGEN FÜR IHR UNTERNEHMEN. WIR FÜR IHR RECHT. RECHTSSCHUTZ SPEZIAL-RECHTSSCHUTZ / BERUFS-VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ SIE SORGEN FÜR IHR UNTERNEHMEN. WIR FÜR IHR RECHT. WIR SICHERN IHREN RECHTSSCHUTZ NACH IHREN BEDÜRFNISSEN. Gegen mögliche Rechtsstreitigkeiten

Mehr

D.A.S. RECHTSSCHUTZ VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN (KT 2012 RS SE)

D.A.S. RECHTSSCHUTZ VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN (KT 2012 RS SE) D.A.S. RECHTSSCHUTZ VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN (KT 2012 RS SE) INHALTSÜBERSICHT 1. Was leistet mein D.A.S. Rechtsschutz? 2. Was ist im Premium- oder Komfort-Rechtsschutz Selbstständige versichert? 3. Was

Mehr

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße

Mehr

Zusatzversicherung Ergänzungsstufe

Zusatzversicherung Ergänzungsstufe Zusatzversicherung Ergänzungsstufe Im Gesundheitsbereich setzt der Gesetzgeber immer stärker auf Eigenverantwortung und private Vorsorge. Leistungen, die noch vor Jahren zur Grundsicherung gehörten, werden

Mehr

_ÉáëéáÉä= _É~ìÑíê~ÖìåÖ=ÇÉê=j~äÉêÑáêã~=cêçÜÉ=c~êÄÉ=

_ÉáëéáÉä= _É~ìÑíê~ÖìåÖ=ÇÉê=j~äÉêÑáêã~=cêçÜÉ=c~êÄÉ= _ÉáëéáÉä= _É~ìÑíê~ÖìåÖ=ÇÉê=j~äÉêÑáêã~=cêçÜÉ=c~êÄÉ= NRK=péÉòá~äëÉãáå~ê=ÑΩê=sÉêï~äíìåÖëÄÉáê íé ìåç=áåíéêéëëáéêíé=báöéåíωãéê NMKNNKOMNO=dÉãÉáåÇÉÜ~ääÉ=^äíÄ~ÅÜ oéåüíëëåüìíò=ñωê=báöéåíωãéêöéãéáåëåü~ñíéå oéñéêéåíw=fåöç=déë~åö

Mehr

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Guter Rat ist teuer!? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostet Geld, auch schon für eine Beratung entstehen Kosten. Allerdings zahlt es sich

Mehr

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie

Mehr

Rechtssicherheit für Ihren Betrieb. Zurich Firmen-Rechtsschutz-Versicherung

Rechtssicherheit für Ihren Betrieb. Zurich Firmen-Rechtsschutz-Versicherung Rechtssicherheit für Ihren Betrieb Zurich Firmen-Rechtsschutz-Versicherung Ihr Rechtsschutz-Paket im Überblick Mit dem Zurich Firmen-Rechtsschutz haben wir ein Paket geschnürt, das ganz auf die Anforderungen

Mehr

Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen

Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen Inhalt 1. Was ist eine öffentliche Fläche? 2. Was sagt die FZV und das StVG? 3. Welche Möglichkeiten gibt es um Rechtssicherheit

Mehr

Bei Immobilienvermietungen ganz entspannt bleiben.

Bei Immobilienvermietungen ganz entspannt bleiben. ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Hansaallee 199 40549 Düsseldorf Telefon +49 211 529-5333 Telefax +49 211 529-5200 www.oerag.de FMA PPVER 451015 Bei Immobilienvermietungen ganz entspannt bleiben. Mit

Mehr

ASC - KFZ besondere Tarifmerkmale

ASC - KFZ besondere Tarifmerkmale Angebotener Tarif ASC - Rabatt MeinAuto Individual Individuell - In NAFI bereits berücksichtigt Sonder-SF Einstufung für PKW Einstufung in SF ½ =70 % Zweitwagen-Regelung / Voraussetzungen: Bezugsvertrag

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

RECHT. UMFASSEND. Sofortauskunft per Telefon Ein unabhängiger Rechtsanwalt berät Sie zu allen Rechtsfragen im privaten und (nichtselbstständigen)

RECHT. UMFASSEND. Sofortauskunft per Telefon Ein unabhängiger Rechtsanwalt berät Sie zu allen Rechtsfragen im privaten und (nichtselbstständigen) RECHT. UMFASSEND. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz inkl. Rechtsberatung (für Nichtselbstständige) Es ist schnell passiert: Im Urlaub wird aus dem gebuchten Traumhotel eine Lärmbaustelle, nach

Mehr

Insolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage

Insolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage Insolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage... ( Name, Vorname ) ( Ort, Datum )... ( Straße )... ( Postleitzahl, Wohnort )(Telefon-Nr.) Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht

Mehr

Leidenschaft für die eigenen vier Wände.

Leidenschaft für die eigenen vier Wände. ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Hansaallee 199 40549 Düsseldorf Telefon +49 211 529-5333 Telefax +49 211 529-5200 www.oerag.de FMA PPHaus 451015 Leidenschaft für die eigenen vier Wände. Und Sicherheit.

Mehr

Ihre Kunden in Handschellen? Unschuld schützt vor Strafe nicht

Ihre Kunden in Handschellen? Unschuld schützt vor Strafe nicht 0 Ihre Kunden in Handschellen? Unschuld schützt vor Strafe nicht Selbst bei Beachtung aller Vorschriften sind Ihre Kunden nicht vor Strafverfahren geschützt! Ca. 95 % der Menschheit sind nett, korrekt

Mehr

DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland

DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland ARB - Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ARB 2000 Stand: April 2003 DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland Inhaltsübersicht I. Was ist

Mehr

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Der Bewerber versichert, dass gem. 6 EG Abs. 4 VOL/A keine Gründe

Mehr

Rahmenvereinbarung für Mitgliedsvereine in der IGMK. Interessengemeinschaft Mittelrheinischer Karneval e.v.

Rahmenvereinbarung für Mitgliedsvereine in der IGMK. Interessengemeinschaft Mittelrheinischer Karneval e.v. Rahmenvereinbarung für Mitgliedsvereine in der IGMK Versicherungsschutz für Mitgliedsvereine in der Interessengemeinschaft Mittelrheinischer Karneval e.v. 7 Jahre Partnerschaft IGMK - ARAG 01.05.2008 06.09.2015

Mehr

A= Die neue DMB Rechtsschutzversicherung für landwirtschaftliche Betriebe aus 27 ARB 2008

A= Die neue DMB Rechtsschutzversicherung für landwirtschaftliche Betriebe aus 27 ARB 2008 A= Die neue DMB Rechtsschutzversicherung für landwirtschaftliche Betriebe aus 27 ARB 2008 Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung Private Haftpflichtversicherung Für den Schaden geradestehen. Der Preis der Größe heißt Verantwortung. Winston Churchill IMPRESSUM Herausgeber Manufaktur Augsburg GmbH Proviantbachstraße 30 86153 Augsburg

Mehr

Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police.

Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police. Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police. NAME: Bodo Kleinschmidt mit Thea WOHNORT: Regensburg ZIEL: Eine Police mit starkem Schutz und hoher Flexibilität. PRODUKT: SecurFlex

Mehr

ROLAND RECHTSSCHUTZ. Rechtsschutz für Verkehrsteilnehmer PRIVATKUNDEN

ROLAND RECHTSSCHUTZ. Rechtsschutz für Verkehrsteilnehmer PRIVATKUNDEN ROLAND RECHTSSCHUTZ Rechtsschutz für Verkehrsteilnehmer PRIVATKUNDEN 2 ROLAND RECHTSSCHUTZ FÜR VERKEHRSTEILNEHMER Sparen Sie Geld und Nerven. Wir sorgen auf jedem Weg für Ihr Recht. ROLAND RECHTSSCHUTZ

Mehr

Selbstbeteiligung Versicherungssumme je Rechtsschutzfall Versicherungssumme außerhalb Geltungsbereich Höhe Darlehen Strafkaution

Selbstbeteiligung Versicherungssumme je Rechtsschutzfall Versicherungssumme außerhalb Geltungsbereich Höhe Darlehen Strafkaution Selbstbeteiligung Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, lässt sich die Versicherungsprämie reduzieren. Der Versicherungsnehmer trägt dann von jedem Schaden diese vereinbarte Selbstbeteiligung

Mehr

Mit unserer Rechtsschutzversicherung.

Mit unserer Rechtsschutzversicherung. Mein gutes Recht: Auch gegen Große nicht klein beigeben. Wir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit. Mit unserer Rechtsschutzversicherung. Wer weiß heute schon, was morgen passiert? Wir leben in einer

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

Synopse- Bedingungsvergleich Rechtsschutzversicherung

Synopse- Bedingungsvergleich Rechtsschutzversicherung Synopse- Bedingungsvergleich Rechtsschutzversicherung ARB 2008 ARB 2009 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten 2 Leistungsarten Der Umfang des Versicherungsschutzes kann in den Formen des 21 bis 29 vereinbart

Mehr

Leistungen 2005 PLUS. NRV-TOP-Leistungen. Unbegrenzte Deckungssumme Weltdeckung ganzjährig Rechtsberatung Anwaltsvermittlung.

Leistungen 2005 PLUS. NRV-TOP-Leistungen. Unbegrenzte Deckungssumme Weltdeckung ganzjährig Rechtsberatung Anwaltsvermittlung. 2005 PLUS Vermittelt durch: V E R S I C H E R U N G E N VHV Allgemeine Versicherung AG VHV Constantinstraße 40 30177 Hannover Briefanschrift: VHV 30138 Hannover Telefon (05 11) 9 07-67 33 Telefax (05 11)

Mehr

Highlights im Überblick

Highlights im Überblick Highlights Februar 2013 Highlights im Überblick Unbegrenzte Deckungssumme Unbegrenztes Strafkautionsdarlehen im Geltungsbereich von Europa einschließlich Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Azoren, Kanarische

Mehr

G r u p p e n v e r s i c h e r u n g s v e r t r a g

G r u p p e n v e r s i c h e r u n g s v e r t r a g G r u p p e n v e r s i c h e r u n g s v e r t r a g auf Haftpflichtversicherung für die Mitglieder des Deutschen Verein für Vermessungswesen (DVW) Landesverein Bayern e. V. I. Vertragsnummer HV 100056/0100

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Die bestehende Standard Life-Versicherung Nr. soll mit allen Rechten und Pflichten von dem bisherigen Versicherungsnehmer Name, Vorname, Firmenname

Mehr

Vertragsinformation. Inhalt: ConJure - die Rechtsschutzversicherung

Vertragsinformation. Inhalt: ConJure - die Rechtsschutzversicherung Vertragsinformation ConJure - die Rechtsschutzversicherung Stand: 01.10.2010 Continentale Sachversicherung AG Direktion: Ruhrallee 92, 44139 Dortmund www.continentale.de Inhalt: Seite 1. Allgemeine Hinweise

Mehr

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer

Mehr

ADVOCARD-360 -PRIVAT 2016

ADVOCARD-360 -PRIVAT 2016 ADVOCARD-360 -PRIVAT 2016 FAST 80 PROZENT DER DEUTSCHEN UNTERSCHÄTZEN DIE KOSTEN EINES RECHTSSTREITS. Das ist das Ergebnis einer vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Auftrag

Mehr

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige Schadennummer Versicherungsnehmer/in ( und Anschrift) Versicherungsnummer Beruf Telefon privat Telefon dienstlich Sparte % Maschinen % Elektronik

Mehr

So schnell kann s gehen.

So schnell kann s gehen. So schnell kann s gehen. Mit 3 Jahren Prämiengarantie! Privat-Rechtsschutzversicherung: Für alles, was Ihr gutes Recht ist! FINANZIEREN VORSORGEN VERSICHERN www.wuestenrot.at Die Privat-Rechtsschutzversicherung

Mehr

Rechtsschutz ARB 75 bis KT 2013 RS N Leistungsvergleich. Vorteile auf einen Blick

Rechtsschutz ARB 75 bis KT 2013 RS N Leistungsvergleich. Vorteile auf einen Blick Rechtsschutz ARB 75 bis KT 2013 RS N Leistungsvergleich Vorteile auf einen Blick LEISTUNGSVERGLEICH Vorteile auf einen Blick Familien- und Verkehrs-RS für Nichtselbstständige ARB 75 für Nichtselbstständige

Mehr

Rechtsschutzhilferichtlinien

Rechtsschutzhilferichtlinien Landeshauptstadt München Personal- und Organisationsreferat P 1 Recht Rechtsschutzhilferichtlinien für die Dienstkräfte der Landeshauptstadt München Rechtsschutzhilferichtlinien 1. Rechtsschutzhilfe in

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG Käufer: Regio Capital AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Hurtz, Luisenstraße 9, 40215 Düsseldorf Verkäufer: Händler

Mehr

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Was Sie im Namen der Firma tun, kann Sie im Namen des Volkes teuer zu stehen kommen

Was Sie im Namen der Firma tun, kann Sie im Namen des Volkes teuer zu stehen kommen Was Sie im Namen der Firma tun, kann Sie im Namen des Volkes teuer zu stehen kommen Spezial-Straf-Rechtsschutz für Firmen Jeder arbeitet mit einem strafrechtlichen Risiko Weil es nach unserem Recht nicht

Mehr

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag

Mehr

Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police.

Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police. Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Armin Naudorf Braunschweig Ein Versicherungsprodukt mit Rundum-Sicherheit. Kompakt-Police

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

Unser Auto: So individuell wie unsere Versicherung!

Unser Auto: So individuell wie unsere Versicherung! Unser Auto: So individuell wie unsere Versicherung! Unsere neue Kfz-Versicherung bietet individuell auf Sie zugeschnittenen Schutz, wie Sie ihn sich wünschen. Die Sicherheit, die Sie wünschen. Ganz persönlich.

Mehr

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherung 1. Was ist eine Rechtsschutzversicherung? Die Erfahrung zeigt: Prozesse sind nicht immer vermeidbar und die damit verbundenen Kosten unübersehbar. Doch so mancher verzichtet auf

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ÖRAG Gültig ab 01.01.2002

Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ÖRAG Gültig ab 01.01.2002 Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ÖRAG Gültig ab 01.01.2002 Inhaltsübersicht 1. Inhalt der Rechtsschutzversicherung Aufgaben der Rechtsschutzversicherung 1 Leistungsarten 2 Ausgeschlossene

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 1677, 1678 und 1679 Urteil Nr. 70/2000 vom 14. Juni 2000 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Fragen in bezug Artikel 67 des königlichen Erlasses vom 16.

Mehr

- - - x x x x x. Stand: November 2011. DEURAG-Produktmanagement ARB 2011. außergerichtliche Interessenwahrnehmung gilt auch für Mediation

- - - x x x x x. Stand: November 2011. DEURAG-Produktmanagement ARB 2011. außergerichtliche Interessenwahrnehmung gilt auch für Mediation Die Übersicht wurde vorrangig für den DEURAGinternen Gebrauch durch Mitarbeiter erstellt. Trotz Sorgfalt bei der Zusammenstellung der Kriterien kann beim Gebrauch durch Vermittler keine Gewähr dafür übernommen

Mehr

Jede Tour ein Abenteuer!

Jede Tour ein Abenteuer! Jede Tour ein Abenteuer! Die private Tretradversicherung Bund Deutscher Radfahrer e.v. Unfallversicherung Gegenstand der Versicherung Die Versicherungskammer Bayern gewährt Versicherungsschutz gegenüber

Mehr

ECO. NEU ab 01.01.2013: Der ECO-Tarif für unsere Privatkunden. Unser Schutz für den preisbewussten Kunden!

ECO. NEU ab 01.01.2013: Der ECO-Tarif für unsere Privatkunden. Unser Schutz für den preisbewussten Kunden! NEU ab 01.01.2013: Der ECO-Tarif für unsere Privatkunden Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige ( 26) ECO umfassender Rechtsschutz zum fairen Preis. Unser Schutz für den preisbewussten

Mehr