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1 Checkliste: Mindestanforderungen für den IRB-Ansatz - Stand: Präambel: Durch die Mindestanforderungen soll sichergestellt werden, dass die Ratingverfahren, die Risikomessverfahren und die entsprechenden Prozesse eine aussagekräftige Bewertung der Kreditnehmer und der Geschäfte ermöglichen und damit eine quantitative Risikoschätzung gewährleisten. Um den IRB-Ansatz anwenden zu dürfen, müssen die Banken der Aufsicht darlegen, dass sie die Mindestanforderungen von Beginn an und im Zeitablauf erfüllen. Im folgenden werden ausschließlich die Mindestanforderungen für den IRB-Ansatz für das Retailgeschäft der Bausparkassen betrachtet. Wir weisen explizit daraufhin, dass gemäß Basel II ein dauerhafter Partial Use nicht vorgesehen ist und somit der IRB-Ansatz auf alle Forderungsklassen angewandt werden muss, sofern in einer Forderungsklasse der IRB-Ansatz gewählt wurde. Die hierfür erforderlichen Mindestanforderungen werden im folgenden nicht näher betrachtet. Basis für die Prüfungen der Internen Revision ist die Textziffer 405 des 3. Konsultationspapieres des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht: Die interne Revision oder ebenso unabhängige andere Funktionsträger müssen das bankinterne Ratingsystem und dessen Einsatz mindestens jährlich prüfen. Dies schließt die Tätigkeiten der Kreditabteilung und die Schätzung der PDs, LGDs und EADs ein. Die zu prüfenden Bereiche umfassen alle zu erfüllenden Mindestanforderungen. Die interne Revision muss ihre Prüfungsfeststellungen dokumentieren. Die nationalen Aufsichtsinstanzen können auch die Überprüfung der Zuordnungsverfahren von internen Ratings und der Verlustschätzungen durch externe Prüfer verlangen. Die folgende Checkliste fasst die Anforderungen des 3. Konsultationspapiers der Baseler Eigenkapitalvereinbarung zusammen und soll damit den Revisoren den Einstieg in eine Prüfung erleichtern. Hinweisen möchten wir darauf, dass zusätzlich zu den folgenden Mindestanforderungen die Definition der Forderungsklassen und der Risikokomponenten (z.b. PD, LGD), die ab Textziffer 180 ff. beschrieben sind, zu beachten sind. Das vorliegende Dokument erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Baseler Papieren. Seite 1 von 9

2 I. Ausgestaltung des Ratingsystems 1a) 363 Umfasst das Ratingsystem beide Komponenten (Schuldner und Transaktion)? 1b) Ist sichergestellt, dass jeder Kredit, der unter die Definition Retail fällt, einem bestimmten Forderungspool zugeordnet wird? (Vollständigkeitskontrolle) 1c) Sind die Forderungspools ausreichend homogen? 2a) Werden für jeden Forderungspool PD, LGD und EAD konsistent geschätzt? 2b) Wurden die folgenden Risikotreiber bei der Zuordnung von Forderungen zu einem Forderungspool berücksichtigt? - Risikomerkmale der Schuldner (z.b. Beruf/Alter) - Risikomerkmale des Geschäfts (z.b. Produkt/Sicherheiten) - Verzugsstatus von Krediten 2c) Werden Forderungen, die in Verzug sind, getrennt von Forderungen ohne Verzug ausgewiesen? 3a) 371 Ist sichergestellt, dass ein einzelner Forderungspool keinen unangemessen hohen Anteil am gesamten Retailportfolio darstellt? Anmerkung: Bei Nein begründen. 3b) Ist die Anzahl der in einem Pool zusammengefassten Forderungen ausreichend groß, um auf Poolebene eine aussagekräftige Quantifizierung und Validierung der Verlustmerkmale (PD, LGD, EAD)zu ermöglichen? (Anmerkung: Es gibt noch keine Erfahrungswerte) 3c) Ist die aussagekräftige Verteilung der Kreditnehmer und Kreditarten über die Forderungspools hinweg gegeben? Erzeugen die gewählten Merkmale eine aussagefähige Trennschärfe? 3d) Ist sichergestellt, dass für jede Ratingklasse ein quantitatives Maß der Verlustmerkmale ermittelt wird? Seite 2 von 9

3 4a) 372 Sind die schriftlich niedergelegten Ratingdefinitionen deutlich, konsistent und detailliert genug, um Dritten zu ermöglichen die Ratingzuordnung nachzuvollziehen und die Angemessenheit der Zuordnung der Kredite zu den Ratingklassen beurteilen zu können? (vgl. Definition Ratingklasse/Risikoklasse unter Tz 366/367) 4b) Stimmen die Ratingkriterien mit den bankinternen Kreditvergaberichtlinien und den internen Verfahren über den Umgang mit problembehafteten Kreditnehmern oder Geschäften überein? 5a) 373 Sind bei der Zuordnung von Ratings zu Kreditnehmern oder Geschäften alle relevanten verfügbaren Informationen berücksichtigt worden? 5b) Sofern verfügbare Informationen nicht als relevant eingestuft werden, wurde dieses entsprechend begründet? 6) Werden bei der Zuordnung der Ratings ausreichend lange Zeithorizonte berücksichtigt (konservative Abschätzung)? 7) 377 Basiert die Ratingzuordnung auf angemessenen Stress- Szenarien, bzw. wird in angemessener Weise die Anfälligkeit des Schuldners für widrige wirtschaftliche Entwicklungen, oder unerwartete Ereignisse berücksichtigt? 8a) 379 Sofern Kredit-Scoring-Modelle oder andere automatische Ratingverfahren verwandt werden, werden diese durch manuelle Urteile und Überwachungen der Mitarbeiter ergänzt? 8b) Besitzt das verwandte Modell eine gute Vorhersagekraft (Vermeidung von Verzerrungen)? 8c) Gibt es einen Prozess für die Überprüfung der in das Modell eingehenden Daten? 8d) Gibt es einen Nachweis, dass die genutzten Daten für Schuldner und Geschäftsstruktur repräsentativ sind? 8e) Gibt es eine schriftliche Anweisung zur Kombination von individueller Wertung des Mitarbeiters und dem Modellergebnis? 8f) Gibt es Überprüfungsregeln für die Ratingzuordnung durch die Mitarbeiter? Seite 3 von 9

4 8g) Ist die regelmäßige (Anmerkung: Turnus nicht vorgegeben) Validierung des Modells sichergestellt inkl. Testen von Modellergebnissen? 9a) 380 Sind die Ausgestaltung des Ratingsystems und die Details über dessen Verwendung schriftlich dokumentiert? - Portfolioabgrenzung - Ratingkriterien - Verantwortlichkeiten der Stellen - Sachverhalte für Ausnahmen - Genehmigung von Ausnahmen - Intervalle für Ratingüberprüfung - Überwachung des Ratingprozessses durch die Geschäftsleitung 9b) Sind die Gründe für die Wahl der Ratingkriterien dokumentiert? 9c) Liegt der Nachweis einer aussagekräftigen Risikodifferenzierung (Ratingkriterien und verfahren) durch Analysen vor? 9d) Werden die Ratingkriterien und verfahren regelmäßig überwacht? 9e) Wurden wesentliche am Modell und im Prozess vorgenommenen Änderungen dokumentiert? 10) 381 Stimmt die hausinterne Ausfalldefinition mit der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Definition überein und ist dieses dokumentiert? 11) 383 Liegt eine Dokumentation der mathematisch/statistischen Ratingmodelle vor? (auch bei gekauften Modellen) Seite 4 von 9

5 II. Einsatz des Ratingsystems 1) 384 Ist sichergestellt, dass jeder Kredit im Rahmen des Kreditgenehmigungsprozesses einem Forderungspool zugeordnet wird? 2a) 385 Ist gewährleistet, dass jede einzelne Rechtsperson für sich alleine geratet wird, bzw. gibt es einheitliche Regelungen zum Rating von Kreditnehmereinheiten? 3a) 389 Werden die Verlusteigenschaften und der Verzugsstatus der Risikosegmente mindestens jährlich überprüft? 3b) Erfolgt die Überprüfung der richtigen Risikosegmentzuordnung einzelner Kreditnehmer mittels repräsentativer Stichprobe? 4a) 390 Gibt es eine eindeutige Regelung in welchen Fällen Mitarbeiter maschinelle Ratingergebnisse manuell verändern dürfen? 4b) Werden diese Veränderungen ausreichend dokumentiert? 5) 395 Werden alle relevanten Daten für die Zuordnung der Kredite zum Forderungspool (einschließlich der Daten über die schuldner- und geschäftsspezifischen Risikomerkmale) und zum Zahlungsverzug aufgezeichnet und archiviert (inkl. Historie)? 6) 396 Werden fundierte Stress-Test-Verfahren eingesetzt? Seite 5 von 9

6 III. Einbeziehung in die Unternehmenssteuerung und Überwachung 1a) 400/ 401 Hat die Geschäftsleitung das Rating-/Schätzverfahren beschlossen/genehmigt? 1b) Hat die Geschäftsleitung umfassendes Verständnis über den Aufbau des Ratingsystems und die Anwendungsverfahren? 1c) Wurde die Geschäftsleitung über wesentliche Veränderungen informiert? 1d) Sofern es wesentliche Abweichungen von den eingeführten Verfahren gegeben hat: wurden diese von der Geschäftsleitung genehmigt? 2a) 401 Hat das Management gewährleistet, dass das Ratingsystem fortlaufend ordnungsgemäß arbeitet? 2b) Treffen sich Management und Mitarbeiter regelmäßig, um die Leistungsfähigkeit des Ratingprozesses und die Verbesserungen und den Stand der Abarbeitung der Verbesserungen zu diskutieren? 3a) 402 Sind die internen Ratings wesentlicher Bestandteil des Berichtswesens? 3b) Und enthalten die Berichte - das Risikoprofil je Risikoklasse, - Wanderungsbewegungen zwischen den Risikoklassen, - Verlustschätzungen je Ratingklasse sowie - Vergleich geschätzter/tatsächlicher Verlustraten? 4a) 403 Gibt es eine unabhängige Kreditrisikoüberwachung mit der Verantwortung für die Ausgestaltung, Implementierung und Aussagekraft des internen Ratingsystems? Seite 6 von 9

7 4b) Umfassen die Verantwortlichkeiten: - Untersuchung und Überwachung der internen Ratingklassen, - Erstellen und analysieren der Risikoreports, - Implementierung von Verfahren für einheitliche Anwendung der Ratingdefinition, - Überwachung und Dokumentation aller Änderungen im Ratingprozess, - Überwachung der Ratingkriterien hinsichtlich ihrer Aussagefähigkeit? 5) 404 Ist die o.g. Einheit (vgl. 4a) bereits bei der Entwicklung, Auswahl, Implementierung, Validierung des Ratingsystems aktiv eingebunden gewesen? IV. Verwendung der internen Ratings 1) 406 Nimmt der IRB-Ratingansatz einen wesentlichen Stellenwert im Kreditgenehmigungsprozess und Risikomanagement ein? 2a) 407 Wurde das interne Ratingsystem, das weitgehend mit den Mindestanforderungen übereinstimmt, mindestens in den letzten drei Jahren vor Zulassung zum IRB-Ansatz eingesetzt? 2b) Wurden mindestens 3 Jahre vor Zulassung interne LGD und EAD-Schätzungen verwendet? V. Risikoquantifizierung 1a) 409 Wird eine langfristige ausfallgewichtete Durchschnitts-LGD/- EAD für den IRB-Ansatz genutzt? 1b) Beinhalten die Schätzungen einen Zuschlag, um zu optimistische Werte zu vermeiden? 2) 410 Werden alle wesentlichen verfügbaren Daten, Informationen und Methoden für die internen Schätzungen berücksichtigt? 3a) 411 Beruhen die Schätzungen auf historischen Erfahrungen und empirischen Ergebnissen? 3b) Werden die Schätzungen mindestens jährlich überprüft und dokumentiert? Seite 7 von 9

8 3c) Werden alle Veränderungen in der Kreditvergabepraxis oder in dem Prozess der Sicherheitenverwertung berücksichtigt? 4) 414/ 415 Wird die Referenzausfalldefinition eingehalten? (Anmerkung: muss detailliert überprüft werden!) 5) 420 Ist das Verfahren zur Berechnung der Verzugstage und zum Zurücksetzen genau definiert und dokumentiert? 6) 422 Wird die aufsichtsrechtliche Definition des Verlustes für die Ermittlung des LGD zugrunde gelegt? 7) 426 Werden interne Daten als primäre Informationsquelle genutzt? 8) 428 Beträgt die Beobachtungsperiode für die PD-Schätzung mindestens fünf Jahre? (Ausnahmeregelung bei Einführung 2007: 3 Jahre) 9a) 430 Beruht die LGD-Schätzung auf dem durchschnittlichen ökonomischen Verlust aller beobachteten Ausfälle (gem. Referenzausfalldefinition)? 9b) Erfolgt hierbei eine konservative Schätzung (höhere LGD-Werte sollten bei der Durchschnittsbetrachtung ein höheres Gewicht erhalten)? 10) 432 Beruhen die LGD-Schätzungen nicht allein auf geschätzten Marktwerten, sondern auch auf historischen Erlösquoten? 11) 435 Beträgt die Beobachtungsperiode für die LGD-Schätzung mindestens fünf Jahre? (Ausnahmeregelung bei Einführung 2007: 3 Jahre) 12a) 436 Erfolgt die EAD-Schätzung auf das erwartete Bruttokreditvolumen aller bilanziellen und außerbilanziellen (z. B. Auszahlungsverpflichtungen) Aktiva zum Zeitpunkt des Ausfalls? 12b) Gibt es bewährte Prozesse zur Schätzung der EAD der außerbilanziellen Geschäfte? 12c) Wird die EAD-Schätzung dokumentiert? 13) 437 Wird für jeden Forderungspool eine entsprechende EAD- Schätzung vorgenommen? Seite 8 von 9

9 14) 438 Werden die EAD-Schätzungen mindestens jährlich überprüft? 15) 439 Verfügt die Bank über Systeme und Verfahren zur täglichen Überwachung der Kreditinanspruchnahmen? 16) 441 Beträgt die Beobachtungsperiode für die EAD-Schätzung mindestens fünf Jahre? (Ausnahmeregelung bei Einführung 2007: 3 Jahre) VI. Validierung der internen Schätzungen 1) 463 Verfügt die Bausparkasse über stabile Verfahren für die Validierung der Genauigkeit und Konsistenz der Ratingverfahren/Risikoschätzsysteme? 2a) 464 Erfolgt ein regelmäßiger Vergleich der realisierten Ausfallraten mit den geschätzten PD s der Ratingklassen? 2b) Ist nachgewiesen, dass die realisierten Ausfallraten innerhalb der Bandbreite für die jeweilige Klasse liegen? 2c) - analog für LGD und EAD? 2d) Erfolgen Vergleiche und Dokumentationen mindestens jährlich? 3) 465 Werden andere Validierungstechniken und Vergleiche mit externen Datenquellen durchgeführt? 4) 466 Sind die quantitativen Testmethoden systematisch unabhängig vom Konjunkturverlauf? 5) 467 Sind die Verfahren klar dokumentiert, wenn Validierungsergebnisse starke Abweichungen zwischen Soll/Ist ergeben? Seite 9 von 9

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