Checkliste: Mindestanforderungen für den IRB-Ansatz - Stand:
|
|
- Jacob Möller
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Checkliste: Mindestanforderungen für den IRB-Ansatz - Stand: Präambel: Durch die Mindestanforderungen soll sichergestellt werden, dass die Ratingverfahren, die Risikomessverfahren und die entsprechenden Prozesse eine aussagekräftige Bewertung der Kreditnehmer und der Geschäfte ermöglichen und damit eine quantitative Risikoschätzung gewährleisten. Um den IRB-Ansatz anwenden zu dürfen, müssen die Banken der Aufsicht darlegen, dass sie die Mindestanforderungen von Beginn an und im Zeitablauf erfüllen. Im folgenden werden ausschließlich die Mindestanforderungen für den IRB-Ansatz für das Retailgeschäft der Bausparkassen betrachtet. Wir weisen explizit daraufhin, dass gemäß Basel II ein dauerhafter Partial Use nicht vorgesehen ist und somit der IRB-Ansatz auf alle Forderungsklassen angewandt werden muss, sofern in einer Forderungsklasse der IRB-Ansatz gewählt wurde. Die hierfür erforderlichen Mindestanforderungen werden im folgenden nicht näher betrachtet. Basis für die Prüfungen der Internen Revision ist die Textziffer 405 des 3. Konsultationspapieres des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht: Die interne Revision oder ebenso unabhängige andere Funktionsträger müssen das bankinterne Ratingsystem und dessen Einsatz mindestens jährlich prüfen. Dies schließt die Tätigkeiten der Kreditabteilung und die Schätzung der PDs, LGDs und EADs ein. Die zu prüfenden Bereiche umfassen alle zu erfüllenden Mindestanforderungen. Die interne Revision muss ihre Prüfungsfeststellungen dokumentieren. Die nationalen Aufsichtsinstanzen können auch die Überprüfung der Zuordnungsverfahren von internen Ratings und der Verlustschätzungen durch externe Prüfer verlangen. Die folgende Checkliste fasst die Anforderungen des 3. Konsultationspapiers der Baseler Eigenkapitalvereinbarung zusammen und soll damit den Revisoren den Einstieg in eine Prüfung erleichtern. Hinweisen möchten wir darauf, dass zusätzlich zu den folgenden Mindestanforderungen die Definition der Forderungsklassen und der Risikokomponenten (z.b. PD, LGD), die ab Textziffer 180 ff. beschrieben sind, zu beachten sind. Das vorliegende Dokument erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Baseler Papieren. Seite 1 von 9
2 I. Ausgestaltung des Ratingsystems 1a) 363 Umfasst das Ratingsystem beide Komponenten (Schuldner und Transaktion)? 1b) Ist sichergestellt, dass jeder Kredit, der unter die Definition Retail fällt, einem bestimmten Forderungspool zugeordnet wird? (Vollständigkeitskontrolle) 1c) Sind die Forderungspools ausreichend homogen? 2a) Werden für jeden Forderungspool PD, LGD und EAD konsistent geschätzt? 2b) Wurden die folgenden Risikotreiber bei der Zuordnung von Forderungen zu einem Forderungspool berücksichtigt? - Risikomerkmale der Schuldner (z.b. Beruf/Alter) - Risikomerkmale des Geschäfts (z.b. Produkt/Sicherheiten) - Verzugsstatus von Krediten 2c) Werden Forderungen, die in Verzug sind, getrennt von Forderungen ohne Verzug ausgewiesen? 3a) 371 Ist sichergestellt, dass ein einzelner Forderungspool keinen unangemessen hohen Anteil am gesamten Retailportfolio darstellt? Anmerkung: Bei Nein begründen. 3b) Ist die Anzahl der in einem Pool zusammengefassten Forderungen ausreichend groß, um auf Poolebene eine aussagekräftige Quantifizierung und Validierung der Verlustmerkmale (PD, LGD, EAD)zu ermöglichen? (Anmerkung: Es gibt noch keine Erfahrungswerte) 3c) Ist die aussagekräftige Verteilung der Kreditnehmer und Kreditarten über die Forderungspools hinweg gegeben? Erzeugen die gewählten Merkmale eine aussagefähige Trennschärfe? 3d) Ist sichergestellt, dass für jede Ratingklasse ein quantitatives Maß der Verlustmerkmale ermittelt wird? Seite 2 von 9
3 4a) 372 Sind die schriftlich niedergelegten Ratingdefinitionen deutlich, konsistent und detailliert genug, um Dritten zu ermöglichen die Ratingzuordnung nachzuvollziehen und die Angemessenheit der Zuordnung der Kredite zu den Ratingklassen beurteilen zu können? (vgl. Definition Ratingklasse/Risikoklasse unter Tz 366/367) 4b) Stimmen die Ratingkriterien mit den bankinternen Kreditvergaberichtlinien und den internen Verfahren über den Umgang mit problembehafteten Kreditnehmern oder Geschäften überein? 5a) 373 Sind bei der Zuordnung von Ratings zu Kreditnehmern oder Geschäften alle relevanten verfügbaren Informationen berücksichtigt worden? 5b) Sofern verfügbare Informationen nicht als relevant eingestuft werden, wurde dieses entsprechend begründet? 6) Werden bei der Zuordnung der Ratings ausreichend lange Zeithorizonte berücksichtigt (konservative Abschätzung)? 7) 377 Basiert die Ratingzuordnung auf angemessenen Stress- Szenarien, bzw. wird in angemessener Weise die Anfälligkeit des Schuldners für widrige wirtschaftliche Entwicklungen, oder unerwartete Ereignisse berücksichtigt? 8a) 379 Sofern Kredit-Scoring-Modelle oder andere automatische Ratingverfahren verwandt werden, werden diese durch manuelle Urteile und Überwachungen der Mitarbeiter ergänzt? 8b) Besitzt das verwandte Modell eine gute Vorhersagekraft (Vermeidung von Verzerrungen)? 8c) Gibt es einen Prozess für die Überprüfung der in das Modell eingehenden Daten? 8d) Gibt es einen Nachweis, dass die genutzten Daten für Schuldner und Geschäftsstruktur repräsentativ sind? 8e) Gibt es eine schriftliche Anweisung zur Kombination von individueller Wertung des Mitarbeiters und dem Modellergebnis? 8f) Gibt es Überprüfungsregeln für die Ratingzuordnung durch die Mitarbeiter? Seite 3 von 9
4 8g) Ist die regelmäßige (Anmerkung: Turnus nicht vorgegeben) Validierung des Modells sichergestellt inkl. Testen von Modellergebnissen? 9a) 380 Sind die Ausgestaltung des Ratingsystems und die Details über dessen Verwendung schriftlich dokumentiert? - Portfolioabgrenzung - Ratingkriterien - Verantwortlichkeiten der Stellen - Sachverhalte für Ausnahmen - Genehmigung von Ausnahmen - Intervalle für Ratingüberprüfung - Überwachung des Ratingprozessses durch die Geschäftsleitung 9b) Sind die Gründe für die Wahl der Ratingkriterien dokumentiert? 9c) Liegt der Nachweis einer aussagekräftigen Risikodifferenzierung (Ratingkriterien und verfahren) durch Analysen vor? 9d) Werden die Ratingkriterien und verfahren regelmäßig überwacht? 9e) Wurden wesentliche am Modell und im Prozess vorgenommenen Änderungen dokumentiert? 10) 381 Stimmt die hausinterne Ausfalldefinition mit der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Definition überein und ist dieses dokumentiert? 11) 383 Liegt eine Dokumentation der mathematisch/statistischen Ratingmodelle vor? (auch bei gekauften Modellen) Seite 4 von 9
5 II. Einsatz des Ratingsystems 1) 384 Ist sichergestellt, dass jeder Kredit im Rahmen des Kreditgenehmigungsprozesses einem Forderungspool zugeordnet wird? 2a) 385 Ist gewährleistet, dass jede einzelne Rechtsperson für sich alleine geratet wird, bzw. gibt es einheitliche Regelungen zum Rating von Kreditnehmereinheiten? 3a) 389 Werden die Verlusteigenschaften und der Verzugsstatus der Risikosegmente mindestens jährlich überprüft? 3b) Erfolgt die Überprüfung der richtigen Risikosegmentzuordnung einzelner Kreditnehmer mittels repräsentativer Stichprobe? 4a) 390 Gibt es eine eindeutige Regelung in welchen Fällen Mitarbeiter maschinelle Ratingergebnisse manuell verändern dürfen? 4b) Werden diese Veränderungen ausreichend dokumentiert? 5) 395 Werden alle relevanten Daten für die Zuordnung der Kredite zum Forderungspool (einschließlich der Daten über die schuldner- und geschäftsspezifischen Risikomerkmale) und zum Zahlungsverzug aufgezeichnet und archiviert (inkl. Historie)? 6) 396 Werden fundierte Stress-Test-Verfahren eingesetzt? Seite 5 von 9
6 III. Einbeziehung in die Unternehmenssteuerung und Überwachung 1a) 400/ 401 Hat die Geschäftsleitung das Rating-/Schätzverfahren beschlossen/genehmigt? 1b) Hat die Geschäftsleitung umfassendes Verständnis über den Aufbau des Ratingsystems und die Anwendungsverfahren? 1c) Wurde die Geschäftsleitung über wesentliche Veränderungen informiert? 1d) Sofern es wesentliche Abweichungen von den eingeführten Verfahren gegeben hat: wurden diese von der Geschäftsleitung genehmigt? 2a) 401 Hat das Management gewährleistet, dass das Ratingsystem fortlaufend ordnungsgemäß arbeitet? 2b) Treffen sich Management und Mitarbeiter regelmäßig, um die Leistungsfähigkeit des Ratingprozesses und die Verbesserungen und den Stand der Abarbeitung der Verbesserungen zu diskutieren? 3a) 402 Sind die internen Ratings wesentlicher Bestandteil des Berichtswesens? 3b) Und enthalten die Berichte - das Risikoprofil je Risikoklasse, - Wanderungsbewegungen zwischen den Risikoklassen, - Verlustschätzungen je Ratingklasse sowie - Vergleich geschätzter/tatsächlicher Verlustraten? 4a) 403 Gibt es eine unabhängige Kreditrisikoüberwachung mit der Verantwortung für die Ausgestaltung, Implementierung und Aussagekraft des internen Ratingsystems? Seite 6 von 9
7 4b) Umfassen die Verantwortlichkeiten: - Untersuchung und Überwachung der internen Ratingklassen, - Erstellen und analysieren der Risikoreports, - Implementierung von Verfahren für einheitliche Anwendung der Ratingdefinition, - Überwachung und Dokumentation aller Änderungen im Ratingprozess, - Überwachung der Ratingkriterien hinsichtlich ihrer Aussagefähigkeit? 5) 404 Ist die o.g. Einheit (vgl. 4a) bereits bei der Entwicklung, Auswahl, Implementierung, Validierung des Ratingsystems aktiv eingebunden gewesen? IV. Verwendung der internen Ratings 1) 406 Nimmt der IRB-Ratingansatz einen wesentlichen Stellenwert im Kreditgenehmigungsprozess und Risikomanagement ein? 2a) 407 Wurde das interne Ratingsystem, das weitgehend mit den Mindestanforderungen übereinstimmt, mindestens in den letzten drei Jahren vor Zulassung zum IRB-Ansatz eingesetzt? 2b) Wurden mindestens 3 Jahre vor Zulassung interne LGD und EAD-Schätzungen verwendet? V. Risikoquantifizierung 1a) 409 Wird eine langfristige ausfallgewichtete Durchschnitts-LGD/- EAD für den IRB-Ansatz genutzt? 1b) Beinhalten die Schätzungen einen Zuschlag, um zu optimistische Werte zu vermeiden? 2) 410 Werden alle wesentlichen verfügbaren Daten, Informationen und Methoden für die internen Schätzungen berücksichtigt? 3a) 411 Beruhen die Schätzungen auf historischen Erfahrungen und empirischen Ergebnissen? 3b) Werden die Schätzungen mindestens jährlich überprüft und dokumentiert? Seite 7 von 9
8 3c) Werden alle Veränderungen in der Kreditvergabepraxis oder in dem Prozess der Sicherheitenverwertung berücksichtigt? 4) 414/ 415 Wird die Referenzausfalldefinition eingehalten? (Anmerkung: muss detailliert überprüft werden!) 5) 420 Ist das Verfahren zur Berechnung der Verzugstage und zum Zurücksetzen genau definiert und dokumentiert? 6) 422 Wird die aufsichtsrechtliche Definition des Verlustes für die Ermittlung des LGD zugrunde gelegt? 7) 426 Werden interne Daten als primäre Informationsquelle genutzt? 8) 428 Beträgt die Beobachtungsperiode für die PD-Schätzung mindestens fünf Jahre? (Ausnahmeregelung bei Einführung 2007: 3 Jahre) 9a) 430 Beruht die LGD-Schätzung auf dem durchschnittlichen ökonomischen Verlust aller beobachteten Ausfälle (gem. Referenzausfalldefinition)? 9b) Erfolgt hierbei eine konservative Schätzung (höhere LGD-Werte sollten bei der Durchschnittsbetrachtung ein höheres Gewicht erhalten)? 10) 432 Beruhen die LGD-Schätzungen nicht allein auf geschätzten Marktwerten, sondern auch auf historischen Erlösquoten? 11) 435 Beträgt die Beobachtungsperiode für die LGD-Schätzung mindestens fünf Jahre? (Ausnahmeregelung bei Einführung 2007: 3 Jahre) 12a) 436 Erfolgt die EAD-Schätzung auf das erwartete Bruttokreditvolumen aller bilanziellen und außerbilanziellen (z. B. Auszahlungsverpflichtungen) Aktiva zum Zeitpunkt des Ausfalls? 12b) Gibt es bewährte Prozesse zur Schätzung der EAD der außerbilanziellen Geschäfte? 12c) Wird die EAD-Schätzung dokumentiert? 13) 437 Wird für jeden Forderungspool eine entsprechende EAD- Schätzung vorgenommen? Seite 8 von 9
9 14) 438 Werden die EAD-Schätzungen mindestens jährlich überprüft? 15) 439 Verfügt die Bank über Systeme und Verfahren zur täglichen Überwachung der Kreditinanspruchnahmen? 16) 441 Beträgt die Beobachtungsperiode für die EAD-Schätzung mindestens fünf Jahre? (Ausnahmeregelung bei Einführung 2007: 3 Jahre) VI. Validierung der internen Schätzungen 1) 463 Verfügt die Bausparkasse über stabile Verfahren für die Validierung der Genauigkeit und Konsistenz der Ratingverfahren/Risikoschätzsysteme? 2a) 464 Erfolgt ein regelmäßiger Vergleich der realisierten Ausfallraten mit den geschätzten PD s der Ratingklassen? 2b) Ist nachgewiesen, dass die realisierten Ausfallraten innerhalb der Bandbreite für die jeweilige Klasse liegen? 2c) - analog für LGD und EAD? 2d) Erfolgen Vergleiche und Dokumentationen mindestens jährlich? 3) 465 Werden andere Validierungstechniken und Vergleiche mit externen Datenquellen durchgeführt? 4) 466 Sind die quantitativen Testmethoden systematisch unabhängig vom Konjunkturverlauf? 5) 467 Sind die Verfahren klar dokumentiert, wenn Validierungsergebnisse starke Abweichungen zwischen Soll/Ist ergeben? Seite 9 von 9
Orientierungshilfe der Internen Revision. Mindestanforderungen für den internen Ratingansatz. Version: 2.0. Stand: 15.03.2005
Orientierungshilfe der Internen Revision Mindestanforderungen für den internen Ratingansatz (IRB-Ansatz) Version: 2.0 Stand: 15.03.2005 Autor: Bezug: IIR Arbeitskreis Basel II Basel II Prüfungsanforderungen
MehrBeispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)
Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrAbschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte)
Abschnitt 1 2. Listen Sie zwei Abschnitte von ISO 9001 (Nummer und Titel) auf. die das Qualitätsmanagementprinzip Systemorientierter Ansatz unterstützen. (2 Punkte) Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte
MehrInformation zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Dokument möchten wir Sie über die anstehende Revision der ISO 9001 und die sich auf die Zertifizierung ergebenden Auswirkungen informieren. Die folgenden Informationen
MehrDie vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante
ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem
MehrBASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de
Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Seite 2 Eigenkapitalunterlegung laut Basel I Aktiva Kredite, Anleihen etc. Risikogewichtete Aktiva
MehrPensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013
Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe
Mehrwww.meyer-technik.de Rating 20. April 2007 Seite 1
Rating 20. April 2007 Seite 1 Was ist Rating? Bewertung der Bonität Ein Rating ist eine durch spezifische Symbole einer ordentlichen Skala ausgedrückte Meinung über - die wirtschaftliche Fähigkeit, - die
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrWas ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?
Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung
Mehr2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.
Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.
ISO 9001:2015 REVISION Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.2015 in Kraft 1 Präsentationsinhalt Teil 1: Gründe und Ziele der Revision,
MehrKWG Kommunale Wohnen AG, Berlin
Berlin, den 14. April 2016-5779/B - KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des im Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichsanspruchs nach 304
MehrMuster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht
Muster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für
MehrIst Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers
Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Einleitung Wenn in einem Unternehmen FMEA eingeführt wird, fangen die meisten sofort damit an,
Mehr(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle
(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrFachgremium IRBA rückwirkende Anforderungen Stand: 29.11.2005. Rückwirkende Anforderungen für die Zulassung von internen Ratingsystemen
Rückwirkende Anforderungen für die Zulassung von internen Ratingsystemen Voraussetzung für die Anwendung des internen Rating-Ansatzes (IRBA) ist eine Eignungsbestätigung der BaFin für die betreffenden
MehrKurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten
Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrFinanzwirtschat Ⅶ. Basel II und Rating. Meihua Peng Zhuo Zhang
Finanzwirtschat Ⅶ Basel II und Rating Meihua Peng Zhuo Zhang Gliederung Geschichte und Entwicklung Inhalt von Basel II - Die Ziele von Basel II - Die drei Säulen Rating - Begriff eines Ratings - Externes
MehrAb dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem. Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert
November 2007 PUNKTO Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert und die Zulassung von sowie die fachlichen
MehrOrganisation des Qualitätsmanagements
Organisation des Qualitätsmanagements Eine zentrale Frage für die einzelnen Funktionen ist die Organisation dieses Bereiches. Gerade bei größeren Organisationen Für seine Studie mit dem Titel Strukturen
MehrMean Time Between Failures (MTBF)
Mean Time Between Failures (MTBF) Hintergrundinformation zur MTBF Was steht hier? Die Mean Time Between Failure (MTBF) ist ein statistischer Mittelwert für den störungsfreien Betrieb eines elektronischen
MehrKIID Aufsichtsrechtliche Aspekte, Filing- und Distributionsfragen
KIID Aufsichtsrechtliche Aspekte, Filing- und Distributionsfragen In Vertretung: Marco Chinni, Primecoach GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Einreichung des KIID bei der FINMA 2. Distribution des KIID 3. Herausforderungen
MehrDIE ANWENDUNG VON KENNZAHLEN IN DER PRAXIS: WEBMARK SEILBAHNEN IM EINSATZ
Kurzfassung DIE ANWENDUNG VON KENNZAHLEN IN DER PRAXIS: WEBMARK SEILBAHNEN IM EINSATZ Mag. Klaus Grabler 9. Oktober 2002 OITAF Seminar 2002 Kongresshaus Innsbruck K ennzahlen sind ein wesentliches Instrument
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
MehrThorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße 30 10247 Berlin
Thorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße 30 10247 Berlin in Ausführung meiner gewählten Position als stellv. Vorsitzender des Bezirkselternausschusses Schule in Friedrichshain-Kreuzberg
MehrQM: Prüfen -1- KN16.08.2010
QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 2.4 Prüfen 2.4.1 Begriffe, Definitionen Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist das Prüfen. Sie wird aber nicht wie früher nach der Fertigung durch einen Prüfer,
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrRegulatorische Anforderungen in Deutschland Auswirkungen für Cross Border -Aktivitäten
Regulatorische Anforderungen in Deutschland Auswirkungen für Cross Border -Aktivitäten 2 Agenda Fallbeispiel 31 Abs. 10 WpHG Anlageberatung Vermögensverwaltung Zuwendungen 3 Fallbeispiel 4 Fall Kunde K,
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
MehrExistenzgründer Rating
Existenzgründer Rating Dipl.Kfm. Jörg Becker Kurzbeschreibungen-Inhaltsangaben www.beckinfo.de Existenzgründer-Rating Die Person im Mittelpunkt, 2009, ISBN 9783837072846 Neben einer trag- und zukunftsfähigen
MehrProjekt- Management. Landesverband der Mütterzentren NRW. oder warum Horst bei uns Helga heißt
Projekt- Management oder warum Horst bei uns Helga heißt Landesverband der Projektplanung Projektplanung gibt es, seit Menschen größere Vorhaben gemeinschaftlich durchführen. militärische Feldzüge die
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrBasel II für Praktiker
Basel II für Praktiker Vorbereitung auf BASEL II *** Management-Tagung des Bundesverbandes für Stationäre Suchtkrankenhilfe e.v. 26. 27.09.2006 Heute geht es nicht darum, die folgende Formel zu beherrschen
MehrCKL Bewertung PLUS. für Microsoft Dynamics NAV. AugenbliCKLlich Durchblick: Die Bewertung zum Bilanzstichtag. Software, die sich rechnet.
CKL Bewertung für Microsoft Dynamics NAV AugenbliCKLlich Durchblick: Die Bewertung zum Bilanzstichtag. Software, die sich rechnet. Speziallösung CKL BEWERTUNG Das Modul CKL Bewertung ist eine zertifizierte
MehrNewsletter: Februar 2016
1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.
MehrFRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS
Dieser Fragebogen bildet eine wichtige Rückmeldung der Pilotweingüter über Verständnis, Akzeptanz und Effektivität des ECOPROWINE Selbstbewertung-tools für alle daran Beteiligten. Dieser Fragebogen besteht
MehrErläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko
Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf
MehrSchadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens
CH-3003 Bern An alle beaufsichtigten Schadenversicherungsunternehmen und Krankenkassen, welche Zusatzversicherungen anbieten Referenz: A177012/GB-V/V-MKS Kontakt: Truffer Beat Bern, 23. Dezember 2011 FINMA-Mitteilung
MehrBETRIEBSVEREINBARUNG Nr. 7
BETRIEBSVEREINBARUNG Nr. 7 über die Einführung einer leistungsbezogenen Prämie für Mitarbeiter in bestimmten Funktionen beim Geschäftsbereich Technische Services abgeschlossen zwischen den Österreichischen
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener
MehrZusammenfassende Beurteilung der Unterrichtsbeispiele für Wirtschaft und Recht
Zusammenfassende Beurteilung der Unterrichtsbeispiele für Wirtschaft und Recht In die Auswertung der Beurteilungen der Unterrichtsbeispiele gingen von Seiten der SchülerInnen insgesamt acht Items ein,
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrLeitfaden zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung (VE)
Leitfaden zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung (VE) INHALT: 1 Zusammenstellung der benötigten Unterlagen... 2 1.1 Unterlagen zur Prüfung der Vollständigkeitserklärung bei einer Beteiligung von
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
MehrAngaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme
Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme S c h u l j a h r 2 0 1 6 / 1 7 Die Anmeldung meines / unseres Kindes erfolgt an der Name der Schule 1. Unser / Mein Kind Familienname:... Vorname(n):...
Mehra) Festlegung der Vergütungspolitik
Offenzulegende Angaben zur Vergütungspolitik in der Thüringer Aufbaubank Gruppe gemäß 16 der Institutsvergütungsverordnung und Artikel 450 der Verordnung (EU) 575/2013 Die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen
MehrI n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000
Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an
MehrÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE
ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE 2016 Was sind überhöhte Zahlungen? Nach der Genehmigung Ihres Anspruchs haben Sie das Recht auf eine bestimmte Leistungshöhe. Wenn Sie Leistungen erhalten, zu denen
MehrAnhang G: Fragebogen zur Herstellungsqualität
Anhang G zu LTH 17b Anhang G: Fragebogen zur Herstellungsqualität 1 Grundlage Gemäß ZLLV 2005 53 darf die Entwicklung und Herstellung eines Ultraleichtflugzeuges nur von einem von der zuständigen Behörde
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrErmittlung des Ausfallrisikos
Ermittlung des Ausfallrisikos Das Ausfallrisiko, dessen Ermittlung maßgeblich von der Datenqualität der Vorsysteme abhängt, nimmt in der Berechnung der Eigenmittelanforderung einen relativ geringen Stellenwert
MehrDIN EN ISO 9000 ff. Qualitätsmanagement. David Prochnow 10.12.2010
DIN EN ISO 9000 ff. Qualitätsmanagement David Prochnow 10.12.2010 Inhalt 1. Was bedeutet DIN 2. DIN EN ISO 9000 ff. und Qualitätsmanagement 3. DIN EN ISO 9000 ff. 3.1 DIN EN ISO 9000 3.2 DIN EN ISO 9001
MehrBewertung des Drei-Säulen-Konzeptes zur Prüfung sicherheitstechnisch wichtiger Armaturen
RSK - STELLUNGNAHME 16.12.2010 (431.Sitzung) Bewertung des Drei-Säulen-Konzeptes zur Prüfung sicherheitstechnisch wichtiger Armaturen 1 Veranlassung Aufgrund von verschiedenen Befunden an sicherheitstechnisch
MehrI. Allgemeine Anmerkungen
08.03.2001 Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers - Altenpflege-Ausbildungs-
Mehr15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!
15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! Quelle: www.rohinie.eu Diese 15 Social Media Richtlinien sollte Ihr Unternehmen anwenden Glauben Sie, dass Ihr Unternehmen keine Social-Media-Richtlinien braucht?
MehrHausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule
Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,
MehrRisikomanagement-Studie für Österreich. Status und Trends in Enterprise-Risikomanagement mit Konnex zu IT-Risiken
Risikomanagement-Studie für Österreich Status und Trends in Enterprise-Risikomanagement mit Konnex zu IT-Risiken 1 Umfrage Risikomanagement Im Sommer 2010 wurde in Zusammenarbeit mit Quality Austria eine
MehrSicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen
Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage
MehrMuster mit Beispiel Verifikation des Basis-Sicherheitschecks im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT- Grundschutz
Muster mit Beispiel Verifikation des Basis-Sicherheitschecks im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT- Grundschutz Antragsteller: Zertifizierungskennung: BSI-XXX-XXXX Der Inhalt
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrLEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE
STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,
MehrMehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.
Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrLernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung
Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache
BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der
MehrTarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich)
ag Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V.
MehrBei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.
Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für
Mehr27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich
ISO 27001 im Kundendialog Informationssicherheit intern und extern organisieren Juni 2014 Was steckt hinter der ISO/IEC 27001:2005? Die internationale Norm ISO/IEC 27001:2005 beschreibt ein Modell für
Mehr[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL
[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.
MehrFall 1: Keine Übersicht (Topographie)
Fall 1: Keine Übersicht (Topographie) Peter Steuri CISA / dipl. Wirtschaftsinformatiker Partner BDO AG, Solothurn Fall-1: Keine Übersicht (Topographie) a) Darstellung der wesentlichen Geschäftsprozesse
MehrIst Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?
UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.
MehrRating-Zertifikat [Jahr] für
Das Mitglied gehört zur Vergleichsgruppe (VG) Anzahl der Mitglieder in der Vergleichsgruppe (VG) Das Mitglied hat die Mitgliedsnummer H1 26 1234567 1) Ausgangswerte des Mitglieds Aktiva (Vermögenswerte)
MehrBÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie
BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG
MehrBEURTEILUNGS GESPRÄCHEN
PERSONALENTWICKLUNG POTENTIALBEURTEILUNG DURCHFÜHRUNG VON BEURTEILUNGS GESPRÄCHEN Beurteilung 5. Beurteilungsgespräch 1 Die 6 Phasen des Beurteilungsvorganges 1. Bewertungskriterien festlegen und bekannt
MehrMedia Teil III. Begriffe, Definitionen, Übungen
Media Teil III. Begriffe, Definitionen, Übungen Kapitel 1 (Intermedia- Vergleich: Affinität) 1 Affinitätsbewertung als Mittel des Intermedia-Vergleichs Um die Streugenauigkeit eines Werbeträgers zu bestimmen,
MehrDAS TEAM MANAGEMENT PROFIL IM ÜBERBLICK. Sie arbeiten im Team und wollen besser werden. Das erreichen Sie nur gemeinsam.
Sie arbeiten im Team und wollen besser werden. Das erreichen Sie nur gemeinsam. Das Team Management Profil: Was haben Sie davon? In Unternehmen, die mit dem Team Management Profil arbeiten, entsteht ein
MehrBegriffe und Definitionen
Sonstiges Dokument ICELT D 4001:2015 Begriffe und Definitionen Begriffe und Definitionen ICELT e.v. An der Ziegelei 2 D-37124 Rosdorf Tel: +49 (0)551 / 30 66 288-0 Fax: +49 (0)551 / 30 66 288-9 E-Mail:
MehrALFA Alle Fristen im Arbeitnehmerschutz
ALFA Alle Fristen im Arbeitnehmerschutz ALFA 2.0 - DEMO Informationen und erste Schritte zu ALFA 2.0 - DEMO Ein Produkt der WKO Oberösterreich Sonderversion des Produkts KEC-LexTool Version 3.1 & 3.2 1999-2012
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrAmtsblatt der Westfälischen Hochschule
Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 9 14. Jahrgang Gelsenkirchen, 12.06.2014 Inhalt: Dritte Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsrecht an der Westfälischen
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
MehrKündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.
Rechtsquellen: SGB IX 84, 85 ff. Stichworte: Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Leitsatz: Die Durchführung eines Präventionsverfahrens
MehrFORUM Gesellschaft für Informationssicherheit mbh. ForumBankSafe-IT Der IT-Sicherheitsmanager
FORUM Gesellschaft für Informationssicherheit mbh ForumBankSafe-IT Der IT-Sicherheitsmanager Was leistet die Software und wozu wird sie benötigt? ForumBankSafe-IT einführen ForumBankSafe-IT bietet ein
MehrErstellung von Prozessbeschreibungen. PB 4.2-1: Erstellung von Prozessbeschreibungen
Seite 1 von 9 PB 4.2-1: Erstellung von Prozessbeschreibungen 1 Ziel und Zweck Durch Prozessbeschreibungen werden die einzelnen Prozesse des Qualitätshandbuchs detaillierter beschrieben. Sie werden für
MehrKontenaktualisierung in Lexware buchhalter
Kontenaktualisierung in Lexware buchhalter Inhalt 1. Kontenaktualisierung durchführen... 1 1.1. Willkommen... 1 1.2. Prüflauf... 1 1.3. Status... 2 1.4. Neue Konten... 3 1.5. Nicht bebuchte Konten... 4
MehrCorporate Actions in epoca
in epoca Einführung Die können in Bezug auf die Buchhaltung zu den komplexesten und anspruchsvollsten Transaktionen gehören. Sie können den Transfer eines Teils oder des ganzen Buchwerts einer Position
MehrLeitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014
EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an
Mehr