Richtlinien zum Umgang mit Kindern mit einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS)

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1 Primarschule Brütten Richtlinien zum Umgang mit Kindern mit einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) Überarbeitete Version 2012

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Ausgangslage Ziel Grundlegendes Definition von Lese- und/oder Rechtschreibstörung (LRS) Aufbau und Struktur Vorgehensweise Elterninformation Schriftliches Attest Form des Nachteilsausgleichs und der Leistungsbeurteilung Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs Leistungsbeurteilung Eigenengagement der SuS Aufklärung und Transparenz Qualitätssicherung Überprüfung der Form des Nachteilsausgleichs und der Leistungsbeurteilung Information der Fachlehrpersonen Information der Lehrpersonen und des sonderpädagogischen Fachteams (SOFA) bei Übertritt in die Mittelstufe oder Oberstufe Schlussfolgerung Informationen/Merkblätter Übertritt Gymnasium Datenschutz Weiterführende Links... 5

3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-und/oder Rechtschreibstörung (LRS) brauchen aufgrund ihrer Schwierigkeiten ein Vielfaches an Zeit, um Fragen zu lesen, Problemstellungen zu erfassen, Informationen aus Texten aufzunehmen und diese zu verarbeiten, bevor sie eine Lösung erarbeiten können. Auch brauchen sie beim Schreiben ein Mehrfaches an Zeit um ihre Lösungen schriftlich darzulegen. Dadurch ergeben sich für Schülerinnen und Schüler mit einer Teilleistungsschwäche im Lesen und/oder in der Rechtschreibung Nachteile, wenn Prüfungs- und Übungsaufgaben schriftlich gestellt werden oder schriftlich beantwortet werden müssen. Menschen mit einer LRS werden in ihrer intellektuellen Leistungsfähigkeit oft unterschätzt. Es ist darauf zu achten, dass sie eine Schullaufbahn absolvieren können, die ihren Fähigkeiten und Begabungen entspricht. Von einer LRS sind ungefähr 3 bis 5 % aller Menschen betroffen. 1.2 Ziel Schülerinnen und Schüler (nachfolgend SuS genannt) mit attestierter LRS erhalten in allen Fächern bei schriftlichen Aufgaben jeglicher Art einen Nachteilsausgleich. Die unter 4.3 aufgeführte Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 2 Grundlegendes 2.1 Definition von Lese- und/oder Rechtschreibstörung (LRS) Der internationale Ausdruck für Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) ist Dyslexie. Im deutschsprachigen Raum wird häufig die Bezeichnung Legasthenie verwendet. Man spricht auch von Störung im Schriftspracherwerb. LRS ist eine Teilleistungsstörung, die sich durch eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Lese-und/oder Rechtschreibfertigkeiten und der allgemeinen Leistungsfähigkeit auszeichnet. Eine Therapie kann die Leistungen verbessern, die LRS bleibt jedoch meist bestehen. 3 Aufbau und Struktur

4 4 Vorgehensweise 4.1 Elterninformation Die Schulleitung macht die Eltern darauf aufmerksam, dass interne Richtlinien zum Umgang mit Kindern mit einer LRS an der Primarschule Brütten bestehen. 4.2 Schriftliches Attest Die differenzierte Leistungsbeurteilung sowie weitere Unterstützungsleistungen können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein schriftliches Attest der LRS des Schulpsychologischen Dienstes Brütten vorliegt oder von einer ihm anerkannten Fachstelle bescheinigt wurde. Das Attest stützt auf einem umfassenden IQ-Untersuch und einem geeichten Lese-und Rechtschreibtest ab. 4.3 Form des Nachteilsausgleichs und der Leistungsbeurteilung Die differenzierte Leistungsbeurteilung und die Form des Nachteilsausgeleichs wird nach Absprache zwischen Schulleitung, SPD, Lehrperson, SHP und/oder therapeutischer Fachperson und Eltern bestimmt und in einem SSG festgehalten. 4.4 Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs Die SuS sind von Prüfungen befreit, welche ausschliesslich dazu dienen, die Rechtschreibung festzustellen. Um Lerninhalte zu prüfen, kann die Lehrperson eine mündliche Prüfung veranlassen. Dies gilt auch für die Fremdsprachen. Die SuS können bei Prüfungen einen Zeitzuschlag bis maximal die Hälfte der regulären Prüfungszeit erhalten. Um nicht Pausen oder die darauf folgende Lektion in Anspruch zu nehmen, kann die Prüfung für Kinder mit einer LRS entsprechend verkürzt werden. Den betroffenen SuS kann die schriftlich vorgelegte Aufgabe zusätzlich vorgelesen werden oder die Prüfung mündlich durchgeführt werden. Die SuS können die Lösungen am PC statt von Hand schreiben. Die SuS dürfen die Rechtschreibhilfe des PCs benutzen. Die SuS können Prüfungen in einem separaten Raum ablegen. Die SuS dürfen Diktiergeräte verwenden, um zum Beispiel Aufsätze darauf zu sprechen. Die SuS dürfen entsprechende Software verwenden. Bei Diktaten können explizit geübte Wörter abgefragt werden. Lesetexte können durch die Lehrperson vereinfacht/entlastet werden. Die Lehrpersonen können die Schulischen Heilpädagoginnen und Schulischen Heilpädagogen (SHP) für Prüfungen einbinden, so dass sich der/die SHP um die Klasse kümmert und die Lehrperson sich dem Kind mit LRS widmet. Das Umgekehrte kann ebenfalls sinnvoll sein

5 Weiter können im gegenseitigen Einverständnis auch andere Formen des Nachteilsausgleichs angewendet werden. 4.5 Leistungsbeurteilung Grundsätzlich unterliegen SuS mit einer LRS den allgemein für alle SuS geltenden Massstäben der Leistungsbewertung. Es gelten 9 und 10 des Zeugnisreglements vom 1. September 2008 des Kantons Zürich und die Übergangsregelung zur Leistungsbeurteilung bei SuS mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen vom September Mündliche Leistungsnachweise Von Kindern mit einer LRS dürfen mehr mündliche Leistungsnachweise gefordert werden als von anderen Mitschülerinnen und Mitschülern. Es stehen dem Kind mit LRS auch mehr mündliche Leistungsnachweise zu. Sprechen /Hörverstehen Im Fach Deutsch werden die Leistungen in den Teilkompetenzen Hörverstehen und Sprechen durch LRS in der Regel nicht tangiert und somit regulär beurteilt. Schreiben Bei der Beurteilung der Lernziele im Bereich der Teilkompetenz Schreiben ist darauf zu achten, dass klar zwischen sprachformalen und inhaltlichen Lernzielen unterschieden wird. Während die sprachformalen Lernziele von SuS mit starken LRS häufig nicht erreicht werden, so können sie die im Gesamtkontext wesentlicheren sprachinhaltlichen Lernziele in der Regel erreichen, sodass die Beurteilung dieser Teilkompetenz insgesamt genügend oder sogar gut ausfällt. Rechtschreibung / Lesen Bei SuS mit einer attestierten LRS kann eine notenmässige Bewertung des Lesens und Rechtschreibens in allen Fächern entfallen oder weniger gewichtet werden. Diese Bereiche dürfen nicht in die Zeugnisnoten einfliessen. Andere Fächer In allen anderen Fächern ist die Überprüfung der Lernziele bei SuS mit starken LRS so zu gestalten, dass ausschliesslich die Lernziele des entsprechenden Fachs und nicht die Lese- und/oder die Schreibfähigkeit überprüft werden. 4.6 Eigenengagement der SuS SuS, die in den Genuss eines Nachteilsausgleiches kommen, setzen sich auch ausserhalb der normalen Unterrichtszeit mit ihrer LRS auseinander. 4.7 Aufklärung und Transparenz Wichtig ist auch die Aufklärung der Lerngruppe hinsichtlich der LRS sowie der damit verbundenen Absprachen mit den betroffenen SuS. Falsche Vermutungen, Zuweisungen oder gar Diffamierungen können so ausgeräumt werden.

6 5 Qualitätssicherung 5.1 Überprüfung der Form des Nachteilsausgleichs und der Leistungsbeurteilung Die Überprüfung und eventuelle Anpassung der Form des Nachteilsausgleichs und der Leistungsbeurteilung findet in einem SSG statt und stützt sich auf die Regelung für sonderpädagogische Massnahmen. 5.2 Information der Fachlehrpersonen Die Lerngruppenlehrperson informiert die Fachlehrpersonen über die Form des Nachteilsausgleichs und der Leistungsbeurteilung von Kindern mit LRS. 5.3 Information der Lehrpersonen und des sonderpädagogischen Fachteams (SOFA) bei Übertritt in die Mittelstufe oder Oberstufe Bei Übertritten informiert die abgebende Lehrperson mit dem Einverständnis der Eltern die neue Lehrperson und das sonderpädagogische Fachteam. 6 Schlussfolgerung Die Schule Brütten erteilt allen SuS mit attestierter LRS in allen Fächern bei schriftlichen Aufgaben jeglicher Art einen Nachteilsausgleich. Die Richtlinien zum Umgang mit Kindern mit einer LRS haben innerhalb der Primarschule Brütten Gültigkeit. Die Lehrpersonen wenden diese bei SuS mit LRS in geeigneter Weise an. Kinder mit einer LRS haben das Recht, dass diese Richtlinien zur Anwendung kommen. Die oben genannten Richtlinien gelten ab Beschlussdatum. 7 Informationen/Merkblätter 7.1 Übertritt Gymnasium Für die Aufnahmeprüfungen an Gymnasien gelten diese Richtlinien nicht. Die Eltern müssen sich selber informieren, welche Nachteilsausgleiche von den jeweiligen Gymnasien gewährt werden. 7.2 Datenschutz Das LRS-Attest wird nach den Grundsätzen des Datenschutzes aufbewahrt. Bei Schwierigkeiten oder Missverständnissen ist mit der Lerngruppenlehrperson oder mit der Schulleitung das Gespräch zu suchen. 7.3 Weiterführende Links e.html Broschüre: Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen: Beurteilung im Zeugnis und in Lernberichten (Merkblatt 09/204)

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