LRR an der Peter-Behrens-Schule

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "LRR an der Peter-Behrens-Schule"

Transkript

1 Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Schulbezogenes Förderkonzept für Sek. I und Sek. II 1. Einleitung Das Hessische Schulgesetz gibt vor Schule so zu gestalten, dass jede Schülerin und jeder Schüler unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage in der körperlichen, sozialen und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung angemessen gefördert wird. Es ist die Aufgabe der Schule, drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung mit vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken. 1 Die GestaltungsVO über die Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen 2 entfaltet diesen Gedanken detailliert: Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen haben in allen Schulformen Anspruch auf individuelle Förderung. 3 Dabei unterscheidet sie zwischen Fördermaßnahmen bei Rechenschwierigkeiten, die nicht mehr in der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II durchgeführt werden und den so genannten Fördermaßnahmen bei Lese- oder Rechtschreibschwierigkeiten, die bis einschließlich der Sekundarstufe II durchgeführt werden. Die Berufsfachschule wird an der PBS dem Bereich der Sekundarstufe I zugeordnet (vgl. beschlossenes Förderkonzept, FK-D vom ). 2. Rechtliche Grundlagen Als Entscheidungsgrundlage gelten: 1. folgende Gesetze, Verordnungen und Erlasse: Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der gültigen Fassung Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (GestaltungsVO) vom ,37 ff. 2. folgende zusätzliche Handreichungen des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt Rundschreiben des SSA vom , AZ P LRR 3. Schulische Fördermaßnahmen Jede Schülerin und jeder Schüler hat Anspruch auf individuelle Förderung durch die Schule 4. Dazu werden individuelle Förderpläne erstellt 5 (siehe Vorlage der PBS). Ziel der Fördermaßnahmen ist u.a. die Stärken der Schülerinnen und Schüler herauszufinden, diese zu ermutigen und ihnen Erfolgserlebnisse zu vermitteln. Über geeignete Lernstrategien sollen Blockaden abgebaut und eine Lust auf Lesen und Schreiben 1 HSchG, 3, Abs. 6 2 GestaltungVO des Schulverhältnisses, ABl. 2011, S. 546 ff. 3 GestaltungVO des Schulverhältnisses, 37 Abs.1 4 HSchG, 3, Abs. 6 5 GestaltungVO des Schulverhältnisses, 5 Seite 1 von 6

2 vermittelt werden 6. Bei der Auswahl der passenden Fördermaßnahmen ist zu bedenken, dass es stets einen pädagogischen Ermessensspielraum gibt, der im Zweifelsfall zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler angewendet werden sollte. Als Fördermaßnahmen sind vorgesehen 7 : Unterricht in besonderen Lerngruppen (vgl. GestaltungsVO, 41) Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben wird ein regelmäßig stattfindender verbindlich zu besuchender LRR- Förderunterricht angestrebt. Für die Schülerinnen und Schüler der BFS, die von LRR betroffen sind, wird zum Schuljahr 2012/2013 an der PBS ein Klassen übergreifender Förderkurs eingerichtet. Die Wochenstundenzahl beträgt zwei, die Gruppengröße maximal sechs Schüler pro Kurs. Die Auswahl der Kursteilnehmer trifft die Klassenkonferenz. Die Einrichtung der Förderkurse obliegt der Schulleiterin/dem Schulleiter; ein Besuch ist für die Schülerin/den Schüler verpflichtend. 8 Der Entwicklungsstand der Schülerin/des Schülers in diesen Kursen fließt in den individuellen Förderplan mit ein und ist mit den Fachkolleginnen bzw. Fachkollegen abzustimmen sowie mit dem Schüler/den Eltern halbjährlich zu erörtern. Unabhängig von diesem Förderkurs müssen die Schülerinnen und Schüler dazu motiviert werden, mit Übungen selbstständig ihre Lese- und Rechtschreibfähigkeit zu verbessern. Binnendifferenzierung (vgl. GestaltungsVO, 39, Abs.2, Satz 2) Binnendifferenzierung strebt eine individuelle Förderung einzelner Lernender innerhalb der bestehenden Lerngruppe an. Ziel ist der produktive Umgang mit Heterogenität. So wird die Vielfalt der Begabungen und Interessen innerhalb einer Lerngruppe im Sinne eines gegenseitigen fruchtbaren Austausches verstärkt als Chance aufgefasst. 9 Nachteilsausgleich (vgl. GestaltungsVO, 7,42) Nachteilsausgleichsmaßnahmen haben generell Vorrang vor dem Notenschutz. Folgende Maßnahmen des Nachteilsausgleiches bieten sich u.a. an. 10 die Ausweitung der Arbeitszeit; das Zulassen von Hilfsmitteln (Wörterbuch, Computer, speziell vorbereitete Arbeitsblätter, Audioquellen); Nutzung methodisch-didaktischer Hilfsmittel differenzierte Aufgabenstellungen mit verringertem Arbeitspensum oder Arbeitserleichterungen; Bei Gewährung von Nachteilsausgleich erfolgt keine Bemerkung im Zeugnis. 6 GestaltungsVO, 39, Abs 1,2,3 7 GestaltungsVO, 39 8 GestaltungsVO, 41, Abs. 1,2,3, GestaltungsVO, 7, Abs2, Satz 1 bis 8 Seite 2 von 6

3 Besondere Regelungen für Leistungsfeststellung, Leistungsbewertung und Zeugniserstellung (vgl. GestaltungsVO, 42 und 43) Schülerinnen/Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen unterliegen in der Regel den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung. 11 Ein Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsfeststellung und -bewertung soll, genau wie Maßnahmen des Nachteilsausgleiches, "in den höheren Klassen wieder abgebaut" 12 werden. Generell gilt: "Vorrangig vor dem Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung sind (...) Hilfen des Nachteilsausgleichs". 13 Jedoch können beide in begründeten Ausnahmefällen nebeneinander gewährt werden. 14 Gewährter Notenschutz bedeutet bei anerkanntem LRR Status ein Aussetzen der Wertung von Fehlern beim Lesen und in der Rechtschreibung in allen Fächern (nicht bei Ausdrucksund Grammatikfehlern), d.h. im Fach Deutsch, in den Fremdsprachen und in allen übrigen Fächern, in denen Leistungen in Lesen und Rechtschreibung bewertet werden müssen. Notenschutz kann auch begrenzt auf nur ein Fach gewährt werden (häufigstes Beispiel: nur in den Fremdsprachen). Der Lehrer kann hierbei seinen pädagogischen Ermessensspielraum nutzen. 15 Gleichzeitig findet in den Fächern, in denen es üblicherweise vermehrt auf den Schriftsprachengebrauch ankommt, eine stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen statt. 16 Die Note, die die Schülerin oder der Schüler ohne den LRR Notenschutz Status erhalten hätte, kann zur Orientierung unter schriftlichen Arbeiten vermerkt werden. Das Aussetzen der Teilnoten im Lesen und Rechtschreiben muss generell im Zeugnis unter Bemerkungen folgendermaßen vermerkt werden 17 : Die Noten in den Fächern Deutsch und Englisch beinhalten keine Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung. Die Aussetzung einer Teilnote erfolgt jeweils für ein Schulhalbjahr. 18 Besondere Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben sollten allein nicht Grund einer Nichtversetzung sein! Besondere Regelungen für die Erteilung von Abschlüssen (vgl. GestaltungsVO, 7,42) Bei Abschlussprüfungen entscheidet die Prüfungskommission /die Klassenkonferenz bzw. Schulleitung nach Kenntnisnahme des individuellen Förderplans, ob ein Nachteilsausgleich (SL) und/oder Notenschutz (PK/KK) gewährt werden kann Feststellung der besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Die Feststellung von besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen gehört zu den Aufgaben der Schule GestaltungsVO, 42 Abs.1 12 GestaltungsVO, 42 Abs.2 13 GestaltungsVO, 42, Abs.2 14 GestaltungsVO, 42, Abs.2 15 GestaltungsVO, 42, Abs 4 16 GestaltungsVO, 42,Abs 1 17 GestaltungsVO, 43, Abs.2 18 GestaltungsVO, 43,Abs 1 19 GestaltungsVO, 44,Abs 2 Seite 3 von 6

4 In der Sek.I ist die Klassenkonferenz für die Feststellung von LRR 21 sowie die Entscheidung über die Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und - bewertung zuständig. Eine Entscheidung über die Gewährung und Dauer von Nachteilsausgleich trifft die Schulleiterin/der Schulleiter nach Anhörung der Klassenkonferenz auf Antrag der Schülerin/des Schülers/der Eltern. 24 In begründeten Ausnahmefällen kann eine Genehmigung der Fortsetzung der Fördermaßnahmen gewährt werden. 25 Auch hier wird über die Klassenkonferenz/die Schulleitung eine Fortsetzung des Förderbedarfs ermittelt. Das SSA entscheidet dann, ob eine Fortsetzung der Maßnahmen genehmigt wird. Beantragung von Fördermaßnahmen In der Sekundarstufe I und II ist ein (formloser) Antrag (der volljährigen Schülerin/des Schülers/der Eltern) auf Gewährung (der Fortsetzung) von Fördermaßnahmen 26 erforderlich (siehe Formular F02 für Sek. I, oder Formular F01 für Sek. II PBS). Dieser Antrag enthält: Begründung Zeugniskopien mit Bemerkungen über Abweichungen von den üblichen Bewertungsregelungen ("Notenschutz ), (wenn vorhanden) Dokumentation der bislang durchgeführten Fördermaßnahmen (mehrjährige schulische Maßnahmen und außerschulischer, anerkannter Institutionen) (wenn vorhanden) Gutachten psychologischer Institute (ggf.) Förderpläne der abgebenden Schulen (ggf.) 5. Handreichungen zum Umgang mit LRR in der Sek. I (incl. BFS, BZB) der PBS Die Feststellung der besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen gehört zu den Aufgaben der Schule. 27 Im Einzelfall haben die Lehrkräfte die Möglichkeit unterstützende Beratung z.b. durch Schulpsychologen oder andere in der LRR-Diagnostik ausgebildete Lehrkräfte hinzuzuziehen. 28 Die Eltern sind über die besonderen Schwierigkeiten ihres Kindes im Bereich des Lesens, Rechtschreibens oder Rechnens und über den individuellen Förderplan zu informieren und zu beraten. Sie sind auf geeignete häusliche Unterstützungsmöglichkeiten hinzuweisen 29. Die Schulen sind verpflichtet, Fördermaßnahmen im Sinne der Verordnung durchzuführen GestaltungsVO, 39, Abs.1 21 GestaltungsVO, 36 Abs.6 22 GestaltungsVO, 42 Abs.5, Satz 1 23 GestaltungsVO, 42 Abs.5, Satz 3 24 GestaltungsVO, 7, Abs GestaltungsVO, 39,Abs.4 26 GestaltungsVO, 7Abs.3 und 39, Abs GestaltungsVO, 38, Abs GestaltungsVO, 38, Abs GestaltungsVO, 38, Abs GestaltungsVO, 37, Abs.1, Satz 2 Seite 4 von 6

5 5.1. Vorgehensweise zum Umgang mit LRR in der Sek. I Bei LRR-Auffälligkeiten erstellen die verantwortlichen Deutsch-, Englisch- und Klassenlehrer (zu Schuljahresbeginn) gemeinsam eine Erstdiagnose für die jeweilige Schülerin/den jeweiligen Schüler. Die Eltern/die Schülerin/der Schüler werden über die LRR-Auffälligkeiten informiert und können einen Antrag auf Fördermaßnahmen gemäß VO stellen (siehe Formular F02 und Beantragung von Fördermaßnahmen). Im Falle eines solchen Antrages stimmt die Klassenkonferenz über diesen Antrag ab und beschließt bei Vorliegen von besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben unmittelbar nach den Herbstferien Fördermaßnahmen. Die Deutschlehrkraft leitet die jeweiligen Maßnahmen ein 31. Über die in der Klassenkonferenz geplanten Maßnahmen ist ein Protokoll zu erstellen. Das Protokoll erstellt der Klassenlehrer. Sieht die Klassenkonferenz Fördermaßnahmen im Sinne des Nachteilsausgleichs vor, kann die Schulleitung diese Maßnahme bewilligen und für die Schülerakten dokumentieren (siehe Formular F03) z.hd. Klassenlehrer) Für betroffene Schülerinnen oder Schüler ist vom Klassenlehrer in Absprache mit dem Deutschlehrer ein individueller Förderplan zu erstellen (siehe Formular F05) Hierin sind jeweils die besonderen Schwierigkeiten, der Lernstand, die empfohlenen Maßnahmen sowie der erreichte Lernfortschritt festzuhalten. Dieser Förderplan wird in jedem Schulhalbjahr jeweils nach Antragstellung durch Eltern/Schülerin/Schüler - in einer Klassenkonferenz erörtert und evaluiert. Die Fördermaßnahmen sind mit dem Deutschunterricht ( ) abzustimmen. Die Abstimmung erfolgt in der Klassenkonferenz, um so ( ) eine angemessene Berücksichtigung in allen Fächern, insbesondere in den Fremdsprachen sicherzustellen. 32 Förderpläne sind vom Klassenlehrer mit allen beteiligten Lehrern, den Eltern sowie der Schülerin/dem Schüler zu erörtern und bilden die Grundlage für individuelle Hilfen. 33 Fördermaßnahmen nach dem Nachteilsausgleich werden nicht im Zeugnis fixiert. Bei Gewährung von Notenschutz erfolgt eine entsprechende verbale Aussage im Zeugnis unter Bemerkungen. Für Förderkurse gelten folgende Regeln: o Die Teilnahme ist verpflichtend, o Um den Erfolg des Kurses zu gewährleisten, ist eine 90%ige Anwesenheit unabdingbar. o Ein Unterschreiten dieser Quote führt zum Ausschluss aus dem Kurs und dem Verlust des Notenschutzes und des Nachteilsausgleichs. 6. Handreichungen zum Umgang mit LRR in der Sek. II der PBS Die für den Bereich der Sekundarstufe I aufgeführten Handreichungen sind weitgehend auf den Bereich der Sekundarstufe II übertragbar. 31 GestaltungsVO, 39, Abs.6 32 GestaltungsVO, 39, Abs.5 33 GestaltungsVO, 40, Abs.1 Seite 5 von 6

6 Es besteht im begründeten Einzelfall mit Genehmigung des SSA die Möglichkeit auf Fortsetzung der Fördermaßnahmen. 34 Nach Entscheidung der Klassenkonferenz über die geplanten Maßnahmen werden die o.g. Unterlagen (siehe Beantragung von Fördermaßnahmen) incl. schulischer Stellungnahme (siehe Formular F04) und Förderplan (siehe Formular F05) über die Schulleitung zum SSA weitergeleitet. Bzgl. des Nachteilsausgleichs (siehe Formular F03) wird wie in Sek.I verfahren. Das SSA entscheidet, ob eine Fortsetzung der Fördermaßnahmen genehmigt wird (einmalig in der Sek. II). Über diese Entscheidung des SSA werden die Schülerin/der Schüler/die Eltern durch einen begründeten Bescheid der Schulleiterin/des Schulleiters, übermittelt durch die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer, informiert. Der individuelle Förderplan wird halbjährlich von der Klassenkonferenz erörtert und auf dieser Grundlage fortgeschrieben. 35 Hierüber ist ein Protokoll zu erstellen. Über die Entscheidung ist das SSA zu unterrichten (z.b Auszug aus dem Protokoll der Klassenkonferenz). In Abgangs- oder Abschlusszeugnissen gelten die o.g. Fördermaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Förderplänen und der vorausgegangenen mehrjährige schulische Förderung. 36 An der PBS gelten als Nachweis solcher schulischen Förderung u.a. entsprechende Bemerkungen über Notenschutz in Zeugnissen der abgebenden Schulen. Bei Abschlussprüfungen entscheidet die Prüfungskommission/ Klassenkonferenz/Schulformkonferenz (bzw. die Schulleitung bei Nachteilsausgleich) unter Berücksichtigung des jeweiligen individuellen Förderplans, ob und in welcher Form Nachteilsausgleich bzw. eine Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbeurteilung und Leistungsbewertung gewährt werden kann. Hierüber ist das SSA zu unterrichten Handreichungen zum Umgang mit LRR in den Kammerprüfungen Schülerinnen/Schüler mit LRR können für die Kammerprüfungen Fördermaßnahmen im Sinne des Nachteilsausgleichs beantragen. Hierzu stellen die Eltern/die Schülerin/der Schüler mit Unterstützung des Klassenlehrers einen formlosen Antrag bei der zugehörigen Kammer. 34 GestaltungsVO, 39, Abs.4 35 GestaltungsVO, 40, Abs.3 36 GestaltungsVO, 44,Abs.1 37 GestaltungsVO, 44, Abs. 2 Seite 6 von 6

Gelstertalschule Hundelshausen

Gelstertalschule Hundelshausen Gelstertalschule Hundelshausen im sozialen Miteinander und individuell: Wir nehmen jeden Menschen in seiner Gesamtpersönlichkeit an und stärken die Kinder auf ihrem individuellen Weg des Lernens und Arbeitens

Mehr

Vom 18. Mai 2006. Gült. Verz. Nr. 7200

Vom 18. Mai 2006. Gült. Verz. Nr. 7200 Legasthenie-Erlass Hessen Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR) Vom 18. Mai 2006 Gült. Verz. Nr. 7200

Mehr

Umgang mit LRS an der Hannah-Arendt-Gesamtschule Soest

Umgang mit LRS an der Hannah-Arendt-Gesamtschule Soest Didaktische Leiterin, Dr. Maria Kirsch Soest, August 2010 Umgang mit LRS an der Hannah-Arendt-Gesamtschule Soest Dieses Papier ist in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitungen, der Jahrgangsteams, der

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Was bedeutet LRS. Wie kann Schule helfen?

Was bedeutet LRS. Wie kann Schule helfen? Was bedeutet LRS Schüler/innen haben Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben lernen. Der Schulerfolg kann durch diese Schwierigkeiten gefährdet sein. Durch entsprechende Förderung sollen diese Schwierigkeiten

Mehr

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten. im Lesen, im Rechtschreiben oder im Rechnen festgestellt

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten. im Lesen, im Rechtschreiben oder im Rechnen festgestellt 134 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 5/2014 Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, im Rechtschreiben

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR)

Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR) Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR) Vom 18. Mai 2006 Gült. Verz. Nr. 7200 Auf Grund 73 Abs. 6 in Verbindung

Mehr

Realschule plus und Fachoberschule Dahn

Realschule plus und Fachoberschule Dahn Realschule plus und Fachoberschule Dahn - Schloßstraße 19 66994 Dahn Telefon 06391/914-100 Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese- Rechtschreibschwäche (LRS) oder Dyskalkulie (Dys) Die Förderung

Mehr

Richtlinien zum Umgang mit Kindern mit einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS)

Richtlinien zum Umgang mit Kindern mit einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) Primarschule Brütten Richtlinien zum Umgang mit Kindern mit einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) Überarbeitete Version 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 1.1 Ausgangslage... 2 1.2 Ziel... 2

Mehr

Zentrale Prüfungen Klasse 11 Schuljahr 2015-2016

Zentrale Prüfungen Klasse 11 Schuljahr 2015-2016 Zentrale Prüfungen Klasse 11 Schuljahr 2015-2016 Termine für die zentralen Prüfungen 2016 Schriftliche Prüfungen 2016 Deutsch: Dienstag, 10. Mai 2016 (Nachschreibtermin: Donnerstag, 24. Mai 2016) Englisch:

Mehr

Lese- und Rechtschreibschwäche

Lese- und Rechtschreibschwäche Studienseminar Koblenz Fachseminare Deutsch Th. Zimmer Lese- und Rechtschreibschwäche Der Umgang mit der LRS und der Verwaltungsvorschrift von 2007 Umgang mit der LRS 2 1 Umgang mit der LRS 3 Falsche Extrempositionen

Mehr

für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben (LRS) an der Geschwister-Scholl-Schule Bensheim

für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben (LRS) an der Geschwister-Scholl-Schule Bensheim Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben (LRS) an der Geschwister-Scholl-Schule Bensheim Herausgegeben 1999, überarbeitet 2007

Mehr

Legasthenie. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem Störungsbild der Legasthenie und dem der Lese-Rechtschreibschwäche.

Legasthenie. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem Störungsbild der Legasthenie und dem der Lese-Rechtschreibschwäche. Zusammenfassung der Bestimmungen zur Legasthenie oder Lese- Rechtschreibschwäche (LRS) beim Übertritt an weiterführende Schulen oder bei einem Schulartwechsel (z.b. Realschule, Gymnasium, Wirtschaftsschule,

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Rechtliche Grundlage der Förderung bildet die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses in der jeweils gültigen Fassung.

Rechtliche Grundlage der Förderung bildet die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses in der jeweils gültigen Fassung. Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen, für das Erteilen von Förderunterricht und für das Erstellen von Förderplänen an der Schule am

Mehr

Leistungsbewertungskonzept

Leistungsbewertungskonzept Teil I: Grundsätze der Leistungsbewertung Ein Grundmerkmal aller Benotung ist Transparenz. Dazu gehören zuverlässige Gültigkeit der Beurteilungskriterien sowie ihre Erkennbarkeit und Verständlichkeit für

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar

STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar Berichtsheft Name:. Schuljahr:.. Inhaltsverzeichnis 1. Thema der Arbeit (Präzisierung) 2. Allgemeine Hinweise 2.1. Ziel 2.2. Zeitlicher Ablauf

Mehr

Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen

Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe beginnt ein neuer Abschnitt in der Schullaufbahn:

Mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe beginnt ein neuer Abschnitt in der Schullaufbahn: 1 Mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe beginnt ein neuer Abschnitt in der Schullaufbahn: - Sie sind freiwillig in der gymnasialen Oberstufe - Ziel ist das Abitur also: Regelmäßiger Schulbesuch

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

10 Jahre KMBek zur Legasthenie in Bayern. Rückblick und Ausblick

10 Jahre KMBek zur Legasthenie in Bayern. Rückblick und Ausblick 10 Jahre KMBek zur Legasthenie in Bayern Rückblick und Ausblick Fachtagung des Landesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie Bayern e.v. München - 20.11.2009 Legasthenie aus rechtlicher Sicht - Überblick

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

Die Entwicklung der Privatschulen in Baden-Württemberg

Die Entwicklung der Privatschulen in Baden-Württemberg Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3911 05. 08. 2013 Antrag der Abg. Tobias Wald u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Die Entwicklung der

Mehr

IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14

IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14 Schuljahr 2013-14 Grundschulempfehlung Verordnung des Kultusministeriums vom 8.11.2011 pädagogische Gesamtwürdigung des Kindes schulische Leistungen Lern- und Arbeitsverhalten bisherige Entwicklung des

Mehr

I. Amtlicher Teil. Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe

I. Amtlicher Teil. Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe 2 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1/2006 I. Amtlicher Teil Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe Verwaltungsvorschrift

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

Kooperationsvertrag. Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld

Kooperationsvertrag. Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld Kooperationsvertrag Realschule Senne Rudolf-Rempel-Berufskolleg Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld Präambel Die Realschule Senne und das Rudolf-Rempel-Berufskolleg wollen

Mehr

Informationen zu LRS in der Sekundarstufe I und II für Eltern und Lehrkräfte

Informationen zu LRS in der Sekundarstufe I und II für Eltern und Lehrkräfte Informationen zu LRS in der Sekundarstufe I und II für Eltern und Lehrkräfte entsprechend dem LRS-Erlass für NRW (1991), den Grundsätzen der Kultusministerkonferenz (2007) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und

zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und Beschulungsvertrag für die Ausbildung Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Hochschulreife zu Beginn des Schuljahres zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe

Mehr

Förderung an der Lahntalschule Ein Überblick

Förderung an der Lahntalschule Ein Überblick Förderung an der Lahntalschule Ein Überblick Kurse Teilnehmer Einwahl Hinweise Jahrgang 5 SuS mit fachlichen Defiziten SuS bei denen aufgrund des letzten GS-Zeugnisses Defizite sichtbar sind. SuS die einen

Mehr

Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe. Vom 17. Mai 2009

Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe. Vom 17. Mai 2009 Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe Vom 17. Mai 2009 Auf Grund von 8 Abs. 5 Nr. 6, 35 Abs. 3 und 89 Abs. 1 und 2 Nr. 5 und 7 des Schulgesetzes

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

Übersicht über den geplanten Ablauf des Workshops Inklusion an Gesamtschulen

Übersicht über den geplanten Ablauf des Workshops Inklusion an Gesamtschulen Übersicht über den geplanten Ablauf des Workshops Inklusion an Gesamtschulen 1. Die Entwicklung des Gemeinsamen Lernens an der Gesamtschule Rodenkirchen von 1995 bis 2014 2. Was wird sich durch das neue

Mehr

Abschlussbedingungen der ISS. Einführung in die Abschlussbedingungen der ISS

Abschlussbedingungen der ISS. Einführung in die Abschlussbedingungen der ISS Einführung in die 1. Welche Abschlüsse sind möglich? 2. Ende 9. Klasse: Berufsbildungsreife (BBR) 3. Ende 10. Klasse: Berufsbildungsreife (BBR) 4. Ende 10. Klasse: Erweiterte Berufsbildungsreife (ebbr)

Mehr

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,

Mehr

Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER

Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER 84 GSO (2007) Festsetzung der Gesamtqualifikation (achtjähriges Gymnasium) (1) 1 Aus den in den Ausbildungsabschnitten 11/1 bis 12/2 eingebrachten Leistungen

Mehr

Mein Zeugnis an der Gesamtschule. was habe ich erreicht? Informationen für die Jahrgangsstufen 9 und 10

Mein Zeugnis an der Gesamtschule. was habe ich erreicht? Informationen für die Jahrgangsstufen 9 und 10 Mein Zeugnis an der Gesamtschule was habe ich erreicht? Informationen für die Jahrgangsstufen 9 und 10 Liebe Schülerinnen und Schüler, sicher haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, was Sie sich

Mehr

Informationen zur Oberstufe

Informationen zur Oberstufe Informationen zur Oberstufe Einführungsveranstaltung 5.8.2013 Informationen zur Oberstufe 1. Gliederung der Oberstufe 7. Qualifikation für das Abitur 2. Kernfächer 8. Überspringen und Wiederholen 3. Aufgabenfelder

Mehr

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Allgemeine Hinweise zum Projektantrag Den Prüferinnen und Prüfern der Industrie- und Handelskammer

Mehr

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO)

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 101/ 1 112 Frau Huber/ Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26031/ 26018 Fax: (030)

Mehr

Den Förderplan erstellt die Klassenleitung in Absprache und Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Lehrkräften.

Den Förderplan erstellt die Klassenleitung in Absprache und Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Lehrkräften. 23 Förderkonzept 1. Förderung Entsprechend dem Leitbild des Schulprogramms, das jedem Kind die Schule als Lernort anbietet, an dem es sich wohlfühlen soll, ist die individuelle Förderung ein wichtiger

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Laborschule des Landes Nordrhein-Westfalen an der Universität Bielefeld Primarstufe und Sekundarstufe I. Ulrich Bosse für das gesamte Dokument

Laborschule des Landes Nordrhein-Westfalen an der Universität Bielefeld Primarstufe und Sekundarstufe I. Ulrich Bosse für das gesamte Dokument Laborschule des Landes Nordrhein-Westfalen an der Universität Bielefeld Primarstufe und Sekundarstufe I Ulrich Bosse für das gesamte Dokument Leistungsbewertung und Lernberichte 1. Die äußere Struktur

Mehr

6. Bestimmungen für schriftliche Arbeiten in der Grundstufe (Primarstufe)

6. Bestimmungen für schriftliche Arbeiten in der Grundstufe (Primarstufe) 1 von 5 23.01.2007 22:57 Anlage 2: Richtlinien für Leistungsnachweise Anlage 2 Richtlinien für Leistungsnachweise 1. Korrektur und Beurteilung schriftlicher und anderer Leistungsnachweise sollen so erfolgen,

Mehr

Vom 10. August 2009. GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 223-6 - 23

Vom 10. August 2009. GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 223-6 - 23 Verordnung über die Durchführung von Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien und im gymnasialen Bildungsgang der Gesamtschulen (Mittlere-Reife-Prüfungsverordnung Gymnasien MittGyVO M-V) Vom

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 07.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen Die Schülerinnen

Mehr

Duale Berufsausbildung zum Landwirt mit integrierter Fachhochschulreife. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Duale Berufsausbildung zum Landwirt mit integrierter Fachhochschulreife. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Duale Berufsausbildung zum Landwirt mit integrierter Fachhochschulreife Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 28. Januar 2000 Dieser Erlass regelt die Durchführung

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/tm4/page/bsbawueprod... Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Quelle:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/tm4/page/bsbawueprod... Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Quelle: 1 von 7 27.09.2009 08:43 Landesrecht BW Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: FHSchulGymOStV BW 2009 Ausfertigungsdatum: 17.05.2009 Gültig ab: 007.2009 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2009,

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen

Mehr

Kinder, bei denen eine besondere Förderung bzw. Unterstützung in der Grundschule notwendig oder eventuell notwendig sein wird

Kinder, bei denen eine besondere Förderung bzw. Unterstützung in der Grundschule notwendig oder eventuell notwendig sein wird Konzept zu der Gestaltung des Übergangs von dem Kindergarten in die August-Gräser-Schule (AGS) unter Einbezug der diagnostischen Möglichkeiten- ein kindgerechter Übergang Wie in der Präambel unseres Förderkonzeptes

Mehr

Grimmelshausen - Gymnasium Gelnhausen

Grimmelshausen - Gymnasium Gelnhausen Grimmelshausen - Gymnasium Gelnhausen In der Aue 3 63571 Gelnhausen Tel: 06051/17008 Fax: 06051/16986 e-mail: verwaltung@grimmels.de web: http://www.grimmels.de 10.0.01 Wahloptionen der Gymnasien bezüglich

Mehr

Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung

Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung Version gültig bis Einschulung SJ 08/09! Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - Schwerpunkt Wirtschaft Klassen 11 und 12 Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung Klasse 11 1. Was kann ich

Mehr

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen 242 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 5/2011 Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben

Mehr

(längerfristige) Auslandsaufenthalte. Sekundarstufe I und II

(längerfristige) Auslandsaufenthalte. Sekundarstufe I und II (längerfristige) Auslandsaufenthalte Sekundarstufe I und II Stand: 10.11.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 2 Verbindliche Regelungen für alle Auslandsaufenthalte... 3 3 Kosten... 4 4 Übersicht

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Der Pflegefall tritt ein was tun? 6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige

Mehr

Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers

Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers 01 Für wen wird ergänzende Lernförderung beantragt? 02 Nachname, Vorname 03 Geburtsdatum 04 Anschrift 05 Aktenzeichen der Sozialleistung,

Mehr

Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme

Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme S c h u l j a h r 2 0 1 6 / 1 7 Die Anmeldung meines / unseres Kindes erfolgt an der Name der Schule 1. Unser / Mein Kind Familienname:... Vorname(n):...

Mehr

Reglement über die Lehrabschlussprüfung

Reglement über die Lehrabschlussprüfung Unternehmerverband Gärtner Schweiz Reglement über die Lehrabschlussprüfung Auszug aus Fassung EVD* Gärtner Fachrichtung * Für diesen Auszug wurden die Inhalte der Artikel wortgleich aus dem Originalreglement

Mehr

Welche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+?

Welche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+? Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Sie möchten Ihr Kind mit der Online-Anwendung kita finder+ in einer Kindertageseinrichtung oder einem Tagesheim anmelden. Hier erhalten Sie die wichtigsten

Mehr

Schulformen. Am Ende der 9. Klasse kann folgender Abschluss erworben werden: - Hauptschulabschluss.

Schulformen. Am Ende der 9. Klasse kann folgender Abschluss erworben werden: - Hauptschulabschluss. Schulformen Hauptschule Die Hauptschule ist eine Schulform im Sekundarbereich I. Sie umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9. Es kann eine 10. Klasse eingerichtet werden, der Besuch ist freiwillig. Die Hauptschule

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung

Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung [Name der Einrichtung] [z.h. Herr/ Frau] [Adresse] [PLZ, Stadt] Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung Dieser Fragebogen richtet sich an Personen, die mit der Planung und Bewilligung von Hilfen für

Mehr

- Seite 1 von 9 - Amtliche Abkürzung: FHSRGymVO Ausfertigungsdatum: 17.05.2009 Gültig ab: 01.07.2009 Dokumenttyp: Quelle: Verordnung

- Seite 1 von 9 - Amtliche Abkürzung: FHSRGymVO Ausfertigungsdatum: 17.05.2009 Gültig ab: 01.07.2009 Dokumenttyp: Quelle: Verordnung Amtliche Abkürzung: FHSRGymVO Ausfertigungsdatum: 17.05.2009 Gültig ab: 01.07.2009 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2009, 238, K.u.U. 2009, S. 86 Gliederungs-Nr: 2208-3 Verordnung des Kultusministeriums

Mehr

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle: juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-

Mehr

Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie

Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie Prozessname Prozesseigner/in Prozessverantwortliche/r Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie Zentralschulpflege Kreisschulpflege-Präsident/in Beobachtungen in der Klasse 6 Konsens zu Beizug SPD?

Mehr

Empfehlung der Grundschule mit dem Halbjahreszeugnis Klasse 4

Empfehlung der Grundschule mit dem Halbjahreszeugnis Klasse 4 Empfehlung der Grundschule mit dem Halbjahreszeugnis Klasse 4 Das Kind ist empfohlen für Hauptschule, Gesamtschule und Sekundarschule Realschule, Gesamtschule und Sekundarschule Gymnasium, Gesamtschule

Mehr

Erhalt und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer

Erhalt und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer Markieren Sie so: Korrektur: Bitte verwenden Sie einen Kugelschreiber oder nicht zu starken Filzstift. Dieser Fragebogen wird maschinell erfasst. Bitte beachten Sie im Interesse einer optimalen Datenerfassung

Mehr

1. Was sind Aufgaben?... 1 2. Aufgaben einrichten... 2 3. Ansicht für die Teilnehmer/innen... 3

1. Was sind Aufgaben?... 1 2. Aufgaben einrichten... 2 3. Ansicht für die Teilnehmer/innen... 3 AG elearning Service und Beratung für E-Learning und Mediendidaktik ZEIK Zentrale Einrichtung für Informationsverarbeitung und Kommunikation Moodle an der Universität-Potsdam How-To: Aufgaben Inhalt: 1.

Mehr

Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder

Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder - 33 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 4 Orientierungshilfen Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder In Baden-Württemberg besteht ein umfassendes

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Wahlordnung zur Wahl eines Sprecherteams der Schülervertretung am Erzbischöflichen Suitbertus- Gymnasium, Düsseldorf-Kaiserswerth (WOSprT)

Wahlordnung zur Wahl eines Sprecherteams der Schülervertretung am Erzbischöflichen Suitbertus- Gymnasium, Düsseldorf-Kaiserswerth (WOSprT) Vorbemerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden einschlägige Begriffe (Schüler, Lehrer, Schulleiter, Wahlleiter u.ä.), nur in der männlichen Form verwendet; die weibliche Form ist dabei jeweils

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Umfrage. Didaktischer Kommentar. Lernplattform

Umfrage. Didaktischer Kommentar. Lernplattform Lernplattform Umfrage Didaktischer Kommentar Die Aktivität Umfrage ist ein nützliches Tool, um Einstellungen der Kursteilnehmer zu Beginn und zum Ende des Kurses abzufragen und zu vergleichen. Die Umfrage

Mehr

Georg-Büchner-Schule Gymnasium

Georg-Büchner-Schule Gymnasium Georg-Büchner-Schule Gymnasium GBS Nieder-Ramstädter-Str. 120, 64285 Darmstadt. Schulisches LRS-Förderkonzept 1. Einleitung In der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19.8.11 wird erklärt,

Mehr

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung Spezialtierarzt FVH für Kleintiere Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere" 1 Spezialtierarztbezeichnung Für das Gebiet der Kleintiermedizin wird die Bezeichnung

Mehr

Ausgangssituation und Schulentwicklung

Ausgangssituation und Schulentwicklung 1. Ausgangssituation und Schulentwicklung Unsere Bildungslandschaft unterliegt einem ständigen Veränderungsprozess. Der Wunsch nach einem wohnortnahen und umfassenden Bildungsangebot, der Drang nach höheren

Mehr

Diese Maßnahmen sind auch bei Tests und Klassenarbeiten anzuwenden:

Diese Maßnahmen sind auch bei Tests und Klassenarbeiten anzuwenden: Leistungsbewertung bei LRS in allen Fächern (vgl. SVBL.LSA Nr.11/03 v.23.07.2003) - mündliche Leistungen vorrangig bewerten - Kopieren von Teilen der Unterrichtsvorbereitungen (Tafelbilder, Zusammenfassungen)

Mehr

6614-22 Seite 1 Abschlussprüfung Realschule

6614-22 Seite 1 Abschlussprüfung Realschule Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung) Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 2006 (Gesetzblatt K.u.U. ) Auf Grund von

Mehr

Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG

Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG 1. Prüfung von Anträgen nach 16 Absatz 9 Satz 5 Nummer 1 SHWoFG Das SHWoFG regelt in 16 Absatz 9 Satz 5 Nummer 1, dass von

Mehr

Schullaufbahnempfehlung

Schullaufbahnempfehlung Auf welche weiterführende Schule soll unser Kind gehen? Informationen Anregungen Hilfen zur Schullaufbahnempfehlung 1. Welche weiterführenden Schulen gibt es eigentlich und welche Möglichkeiten hat das

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Anleitung für Lehramtsstudierende. Anmeldung von Abschlussarbeiten

Anleitung für Lehramtsstudierende. Anmeldung von Abschlussarbeiten Anleitung für Lehramtsstudierende Anmeldung von Abschlussarbeiten Stand: Februar 2014 1 Liebe Studentinnen und Studenten, ab dem SoSe 2013 gibt es für alle Studiengänge ein Web basiertes Antragsverfahren

Mehr

Abschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule:

Abschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule: Abschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule Quelle: Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I APO-S I) zusammengestellt

Mehr

Höhere Berufsfachschule. IT-Systeme Handel und E-Commerce Rechnungslegung und Controlling

Höhere Berufsfachschule. IT-Systeme Handel und E-Commerce Rechnungslegung und Controlling Höhere Berufsfachschule Handel und E-Commerce Rechnungslegung und Controlling Infopaket Informationen zur Abschlussprüfung Stand: August 2012 Abschluss der höheren Berufsfachschule Die höhere Berufsfachschule

Mehr