LRS - Intensivkurs. Einführung in die Verwaltungsvorschrift Warum mit Schulleitungen? LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 1

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1 LRS - Intensivkurs Einführung in die Verwaltungsvorschrift Warum mit Schulleitungen? LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 1

2 aus der Schulpsychologischen Beratungsstelle hohe Zahl von Anmeldungen mit LRS großer Leidensdruck bei den Betroffenen deutliche Unterschiede innerhalb eines Kollegiums im Umgang mit LRS Glück oder Pech bei welcher Lehrerin ein Kind ist. LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 2

3 Schulleitung bei der LRS- Intensivausbildung Intensivausbildung seit mehreren Jahren Teilnehmende Lehrkräfte profitieren für ihren eigenen Unterricht Spezialistin Wenn der Stundenpool es zulässt: LRS - Förderstunden keine Änderung bei den Schulstrukturen beim Wechsel geht das erworbene Wissen der Schule verloren LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 3

4 Ziel dieser LRS-Intensivausbildung: Schulung von Kollegen in der Diagnostik und Förderung Sensibilisierung im Umgang mit Lese- Rechtschreibschwierigkeiten Mit Unterstützung der Schulleitung an der Schule ein einheitliches Konzept und eine Struktur im Umgang mit LRS zu entwickeln LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 4

5 Was gehört zu einem LRS-Konzept Nachhaltigkeit, Methodenkonstanz folgerichtiger Aufbau des Rechtschreibunterrichtes Förderung über Jahre nicht nur im Förderkurs, sondern im Unterricht mit der ganzen Klasse LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 5

6 Was gehört zu einem LRS-Konzept Kenntnis über Verwaltungsvorschrift in Theorie und praktischer Umsetzung Konzept entwickeln, Absprachen Regelmäßige Diagnostik Fördermethode (Verbindlichkeit) Konzept für Förderung im Klassenverband und im Förderkurs Fortbildungen schulintern oder hingehen LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 6

7 Zu LRS Lese- Rechtschreibschwäche Legasthenie (nach ICD 10), verbunden mit Wahrnehmungsstörungen oder Störungen in der Wahrnehmungsverarbeitung Schwache Leistung auf Grund schwacher Begabung LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 7

8 Zu LRS Lese- Rechtschreibschwäche oft nicht isoliert, sondern kombiniert ADS ADHS motorische Defizite visuelle / auditive Wahrnehmung. LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 8

9 Gliederung 1. Allgemeine Ziele und Grundsätze 2. Aufgaben der Schule 2.1 Fördermaßnahmen an allgemeinen Schulen 2.2. Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten in Mathematik 2.3 Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung, Nachteilsausgleich Allgemeine Grundsätze Besonderheiten bei Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben 3. Sonderpädagogischer Förderbedarf 3.1 Schulgesetzliche Grundlagen 3.2 Sonderpädagogische Dienste LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 9

10 LRS und die VV Pflicht Ermessen LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 10

11 Aufgabe der Schule Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben Verwaltungsvorschrift vom August 2008 Kein Unterschied (LRS Legasthenie) für Kl. 1 6; Ausnahmen ab Kl. 7 unter der Regelung Nachteilsausgleich LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 11

12 Aufgabe der Schule Entwicklung eines schulischen Förderkonzepts Der Unterricht muss differenziert und individualisiert sein fortlaufende Beobachtung der Lernentwicklung kontinuierliche Lernstandsdiagnosen LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 12

13 Aufgabe der Schule Elternberatung verbindliche Diagnose Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Partnern LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 13

14 Aufgabe der Schule Früherkennung: Ab dem 1. Schj. differenzierte Lernstandsbeschreibung durch den Deutschlehrer, kontinuierliche Lernprozessbeobachtung. Diagnosen: Lernstandsbeobachtung (Deutschlehrerin) (HSP, DBL, DeReT) (Lesetests), LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 14

15 Aufgabe der Schule Frühzeitig - und immer wieder abwägen Sind evtl. medizinische Hilfen nötig? Fachärztliche Diagnosen, Kinderpädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie Leistungsprofil durch die Beratungslehrerin Sonderpäd. Dienst einbeziehen Überprüfung an der Karlschule Freiburg / LRS Familienklasse in Staufen LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 15

16 Aufgabe der Schule Klassenlehrer mit Schulleiter leiten gestuftes päd. Verfahren ein: Feststellung des Förderbedarfs Beschluss der Klassenkonferenz (mit Schulleiter) Maßnahmen mit Dokumentation und Überprüfung Fördergruppen oder LRS Kurs qualifizierten Lehrkräfte LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 16

17 Aufgabe der Schule Wer entscheidet, ob ein Schüler Förderbedarf (LRS) hat? die Klassenkonferenz nicht der Hausarzt, nicht LOS, nicht LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 17

18 Aufgabe der Schule Entscheidungsgrundlagen: Schüler, die bei standardisierten Lernstandsbeobachtungen einen T-Wert geringer als 40 erreichen Leistungen im Lesen und / oder Rechtschreiben dauerhaft (in der Regel ein halbes Schuljahr) geringer als ausreichend medizinisch begründetes Gutachten über Teilleistungsstörungen LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 18

19 Aufgabe der Schule Konsequenzen der Feststellung differenziertes Unterrichtsangebot im Lesen und Schreiben differenzierte Leistungskontrolle Wie das geschieht, liegt im Ermessen Teilnahme am LRS-Kurs der Schule keine Note unters Diktat - dafür ein Kommentar zur Leistung Erfolgsmeldung, keine Fehlermeldung Vermerk im Zeugnis weniger gewichtet LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 19

20 Aufgabe der Schule Vermerk im Zeugnis: Bei der Feststellung der Note in Deutsch wurden die Leistungen im Rechtschreiben nicht berücksichtigt / zurückhaltend gewichtet. nahm am LRS-Kurs teil. (Ausprägung der Gewichtung liegt in der Kompetenz der Deutschlehrerin) LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 20

21 Aufgabe der Schule Übergangsverfahren zur 5. Klasse: Notengebung mit besonderer Gewichtung Empfehlung ausnahmsweise: wenn der Notendurchschnitt fehlt, Voraussetzung: Lern- und Arbeitsverhalten, sowie bisherige Entwicklung lassen erwarten, dass die Anforderungen des Gymnasiums bzw. der Realschule erreicht werden LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 21

22 Bei LRS ab Klasse 7: Nachteilsausgleich begründet durch ein medizinisches Gutachten (Kinder- und Jugendpsychiater) LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 22

23 Nachteilsausgleich gilt für alle Klassen Besondere Förderbedürfnisse können sich insbesondere ergeben bei Schwierigkeiten: im Lesen und Rechtschreiben in Mathematik wegen mangelnder Kenntnis der deutschen Sprache besonderen Problemen im Verhalten und der Aufmerksamkeit bei chronischen Erkrankungen bei Behinderungen bei Hochbegabung LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 23

24 Nachteilsausgleich in begründeten Ausnahmefällen für einzelne Schüler Schüler und Eltern in die Entscheidungsfindung mit einbinden mit bindender Wirkung für die Fachlehrer beschlossen durch die Klassenkonferenz (Vorsitz Schulleitung) LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 24

25 Nachteilsausgleich Der Nachteilsausgleich lässt das Anforderungsprofil unberührt und bezieht sich auf Hilfen, mit denen die Schüler in die Lage versetzt werden, diesem zu entsprechen. LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 25

26 Nachteilsausgleich Unterschied: Förderbedarf LRS: Anforderungen werden verringert Hinweis im Zeugnis Nachteilsausgleich: Anforderungsniveau bleibt, Hilfen, Rahmenbedingungen werden verändert kein Vermerk im Zeugnis LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 26

27 Nachteilsausgleich Anpassung der Arbeitszeit besondere technischen und didaktischmethodischen Hilfen, wie PC Anpassung der Gewichtung der schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistung, z.b. stärkere Gewichtung der mündlichen Leistungen bei der Bildung der Zeugnisnote Abweichung von den äußeren Rahmenbedingungen einer Prüfung LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 27

28 LRS Medizinische Untersuchungen Fachärzte (Hören / Sehen) Phoniatrie / Pädaudiologie Praxis / Uniklinik Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) Kinderklinik Freiburg Kinder- und Jugendpsychiater Praxis / Uniklinik LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 28

29 Unterstützung Schulamt Fördern und beraten/lese- Rechtschreibschwäche Service/Formulare/ Lese- Rechtschreibschwäche LRS Stützpunkte z.b. LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 29

30 außerschulisch Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. LRS - I-Kurs Nübling, Stibal 30

LRS Stützpunkt an der

LRS Stützpunkt an der LRS Stützpunkt an der Bezug: Hilfekompass für Schüler mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten Verwaltungsvorschrift: Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen - (KuU 14/15 / 2008;

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