Vertrag. Ausbildung und Integration von PflegehelferInnen. Ausbildung&Vermittlung (A&V) der Personaldienstleistungen waff

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vertrag. Ausbildung und Integration von PflegehelferInnen. Ausbildung&Vermittlung (A&V) der Personaldienstleistungen waff"

Transkript

1 Vertrag zur Ausbildung und Integration von PflegehelferInnen im Rahmen des Modells Ausbildung&Vermittlung (A&V) der Personaldienstleistungen waff für Unternehmen des Pflege u. Sozialbereichs am Standort Wien abgeschlossen zwischen waff Arbeitsintegrations GmbH (AI) und xxxx (Name des Unternehmens)

2 INHALTSVERZEICHNIS ) Präambel ) Gegenstand der Vereinbarung ) Rahmenbedingungen der Auswahl und Ausbildung der zukünftigen ArbeitnehmerInnen ) Integrationsmodelle nach Ausbildung: ) Sonstige Bestimmungen... 7 Vertrag_Ausbildung&Vermittlung 2

3 1.) Präambel Die Personalsituation im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich, insbesondere in der stationären Altenpflege, mobilen Pflege und Betreuung, ist seit mehreren Jahren von Ressourcenknappheit geprägt. Aufgrund der demographischen Entwicklung und dem Fortschritt von Medizin und Pflege nimmt der Anteil älterer Menschen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung ständig zu, ebenso der Anteil an Menschen mit langjährigem beziehungsweise erhöhtem Pflege- und Betreuungsbedarf. Dies macht deutlich, dass der Bedarf an qualifiziertem Fachpersonal kontinuierlich gegeben ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Über das Modell der Implacementstiftung Sozial- und Pflegeberufe wurde in den vergangenen Jahren der Bedarf an HeimhelferInnen und Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sehr gut abgedeckt. Beim Berufsbild der PflegehelferInnen traten die TeilnehmerInnen nach erfolgreich absolvierter Ausbildung jedoch in vielen Fällen den Dienst in dem ausbildungsfinanzierenden Unternehmen nicht an, sondern wechselten verstärkt in den stationären Bereich. Die Unternehmen waren deshalb nur mehr sehr eingeschränkt bereit, PflegehelferInnen im Rahmen der Stiftung auszubilden. Um dieses Risiko für die Unternehmen zu minimieren und dem steigenden Bedarf nach PflegehelferInnen Rechnung zu tragen, hat der waff gemeinsam mit dem Dachverband und dem AMS das Modell Ausbildung&Vermittlung (im folgenden A&V) erarbeitet: Das Angebot A&V ist ein zusätzliches Modell zur Finanzierung der Ausbildung von PflegehelferInnen für Unternehmen, die im Dachverband der Wiener Sozialeinrichtungen organisiert sind oder aufgrund ihrer hauptsächlichen Tätigkeit als Arbeitgeber im Sozial- bzw. Pflegebereich fungieren und ihren Sitz und/oder Betriebsstätte in Wien haben. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen der AMS Maßnahme AquA Arbeitsplatznahe Qualifizierung, die vom waff durchgeführt wird und in deren Rahmen auch die Ausbildungskosten vom waff gefördert werden. Die Auswahl der TeilnehmerInnen erfolgt durch die einstellenden Unternehmen, in denen auch nach Möglichkeit die Praktika während der Ausbildung durchgeführt werden, um bei den zukünftigen MitarbeiterInnen eine möglichst hohe Unternehmensbindung zu erreichen. 2.) Gegenstand der Vereinbarung Die Vereinbarung regelt die Ausbildung und Integration der im Vorfeld durch das Unternehmen ausgewählten Personen in der(n) vom Unternehmen fest - gelegten und zur Ausbildung von PflegehelferInnen berechtigten Ausbildungseinrichtung(en). Die an die Ausbildung anschließende Integration erfolgt entweder. durch sofortige Anstellung der/s Teilnehmerin/s und Übernahme der Ausbildungskosten abzüglich Förderung oder Vertrag_Ausbildung&Vermittlung 3

4 mittels des Modells flex2work, einer auf drei Monate befristeten Überlassung durch flexwork gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung GmbH (im Folgenden flexwork) im Rahmen eines Pauschalüberlassungsvertrages und Übernahme der Ausbildungskosten abzüglich Förderung. flex2work ist eine gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung (nicht auf Gewinn ausgerichtet) und ist mit längstens drei Monaten begrenzt. 3.) Rahmenbedingungen der Auswahl und Ausbildung der zukünftigen ArbeitnehmerInnen 3.1.) Die Auswahl der Ausbildungseinrichtung wird vom Unternehmen getroffen. Die Zuteilung der Praktika soll in Absprache mit der Lehrgangsleitung weitestgehend beim zukünftigen Arbeitgeber erfolgen. 3.2.) Die Auswahl der TeilnehmerInnen (zukünftigen Beschäftigten) liegt bei den Unternehmen. Bei der Vorauswahl sind die jeweils gültigen Förderkriterien des AMS und waff zu berücksichtigen. Grundlegende Bedingung ist, dass der/die BewerberIn beim AMS Wien als Arbeitssuchend vorgemerkt ist. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind BewerberInnen, die für eine dem AMS gemeldete offene Stelle eines (anderen) personalsuchenden Unternehmens ohne weitere Schulung geeignet sind, sofern für die Abdeckung dieser Stelle keine andere geeignete Person vorgemerkt ist und damit ebenfalls eine dauerhafte Beseitigung der Arbeitslosigkeit zu erwarten ist. die ihr letztes Dienstverhältnis zum Zwecke der Teilnahme an AquA selbst ohne vorheriges Einvernehmen mit den regionalen Geschäftstellen des AMS gelöst haben, es sei denn, es kann ein Übertritt in eine unmittelbar bevorstehende Langzeitarbeitslosigkeit verhindert werden. die während der letzten zwei Jahre entweder als Stammoder als LeasingmitarbeiterInnen in Ausbildungsunternehmen oder in einem Unternehmen, auf das dies einen maßgeblichen wirtschaftlichen Einfluss ausüben kann, beschäftigt gewesen sind. (Ausnahme: geringfügig Beschäftigte) Während der Ausbildung darf kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit dem zukünftigen einstellenden Unternehmen oder einem dem Unternehmen wirtschaftlich verbundenen Unternehmen vereinbart werden. Eine Aufnahme in das Modell A&V erfolgt nach erfolgreicher Absolvierung des Aufnahmeverfahrens der Ausbildungseinrichtung und erfordert die Zustimmung des zuständigen AMS. Der waff unterstützt die Auswahl durch geeignete BewerberInnenmarketingmaßnahmen, Information der InteressentInnen im Vorfeld, Ausschreiben der Stelle sowie einer Vorselektion der BewerberInnen anhand definierter Kriterien mittels e-recruiting. Vertrag_Ausbildung&Vermittlung 4

5 3.3.) Die ausgewählten Personen werden dem waff namentlich zeitgerecht vor Eintritt in die Maßnahme schriftlich mitgeteilt (mindestens drei Wochen vor Ausbildungsbeginn). Diese Meldung ist eine Einstellzusage, wobei die Einstellung durch den vorherigen positiven Abschluss der Ausbildung bedingt ist. Die Einstellung hat entweder sofort nach der Ausbildung oder nach Abschluss der auf drei Monate befristeten Integrationsvermittlung zu erfolgen. 3.4.) Beiliegender Anhang I ( Regelung von Rückforderungen ) ist integraler Bestandteil des Vertrages. 4.) Integrationsmodelle nach Ausbildung: Den Unternehmen werden alternative Integrationsmodelle angeboten: 4.1.) Direkteinstellung Das Unternehmen begleicht die Ausbildungskosten direkt beim Ausbildungsinstitut und reicht anschließend beim waff zur Förderung ein. Die Förderung beträgt 50% der Kurskosten, maximal 2.000,--. Diese Regelung gilt auch, wenn eine Person während der Ausbildung aus der Maßnahme ausscheidet. Die ausbildungsbedingte Zuschussleistung wird vom AMS übernommen. Es gelten folgende Förderbestimmungen: Nach Ende der Qualifizierung wird vom Unternehmen ein Förderantrag pro TeilnehmerIn für alle förderbaren externen und internen Qualifizierungskosten entsprechend dem vereinbarten Qualifizierungsplan an die waff Arbeitsintegrations GmbH mit den erforderlichen Beilagen (siehe dazu: Punkt Beilagen zum Förderantrag) gestellt. Für Förderanträge ist das Formular lt. Anlagen zu diesem Kooperationsvertrag zu verwenden Spätestens 8 Wochen nachdem der/die TeilnehmerIn die Ausbildung über AquA beendet hat oder vorzeitig aus AquA ausgetreten ist, muss der Förderantrag eingelangt sein. Wird innerhalb dieser Frist kein Antrag vorgelegt, verfällt die Förderung Wenn das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Förderung der Nettobetrag (exkl. Umsatzsteuer) der Qualifizierungskosten Unvollständig eingereichte Unterlagen werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist eingefordert. Nach Verstreichen der Nachfrist kann eine Abrechnung nur auf Basis der vorliegenden Abrechnungsunterlagen durchgeführt werden. Verspätet einlangende Unterlagen und Nachweise können bei der Abrechnung nicht berücksichtigt werden Der Förderbetrag wird dem Unternehmen auf das im Antrag bekannt gegebene Bankkonto überwiesen Das Unternehmen ist verpflichtet, der waff Arbeitsintegrations GmbH und dem Kontrollamt der Gemeinde Wien Überprüfungen (auch vor Vertrag_Ausbildung&Vermittlung 5

6 Ort), der diese Förderungen betreffenden Unterlagen vornehmen zu lassen Im Falle einer nicht widmungsgemäßen Verwendung ist der gesamte oder ein anteiliger Förderbetrag zurückzuerstatten Beilagen zum Förderantrag Dem vollständig ausgefüllten Förderantrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: a) Rechnung bzw. Honorarnote (Kopie), die vom externen Schulungsanbieter an das Unternehmen gelegt wurde diese muss die Beschreibung der Leistung, der Dauer (Datum von bis) und den Namen des/der TeilnehmerIn, des Unternehmens und des Schulungsanbieters beinhalten. Werden vom externen Schulungsanbieter die Qualifizierungskosten pro Ausbildung dem Unternehmen gesamt in Rechnung gestellt, muss zusätzlich eine TeilnehmerInnenliste (Auflistung aller TeilnehmerInnen, wobei die TeilnehmerInnen, die über AquA gefördert werden), beigefügt werden. b) Teilnahmebestätigung für den/die TeilnehmerIn (Kopie) c) Zahlungsbestätigung - das kann sein: ein Kontoauszug, Telebankingauszug mit Durchführungsdatum des Unternehmens oder eine Zahlungsbestätigung vom Empfänger/Schulungsanbieter (z.b. Kassabeleg). d) Zeugnis bei positiver Absolvierung 4.2.) flex2work Es werden Pauschalverträge über drei Monate mit flexwork geschlossen. Das Unternehmen trägt das Risiko der Fehlzeiten, d.h. es werden keine Ersatzkräfte bereit gestellt. Die Anzahl der Wochenarbeitsstunden werden im Vorhinein vereinbart und bleiben für die Zeit der Integrationsvermittlung unverändert Die Ausbildungskosten werden separat in der Monatsrechnung ausgewiesen und verrechnet. Aufgrund der Erfahrungswerte der Vergangenheit wird in diese Kosten ein 40%iger Risikoaufschlag eingerechnet, um die Kosten für Ausfälle während der Ausbildung abzudecken (z.b. nicht bestandene Abschlussprüfung). Die Ausbildungskosten inkl. Risikozuschlag sind auch dann in der Gesamthöhe fällig (d. h. für drei Monate), wenn das Unternehmen sich entscheiden sollte, unter Angabe von Gründen den/die zukünftige MitarbeiterIn nicht wie vorgesehen in ein Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Im ersten Monat ist eine Beendigung der Integrationsvermittlung durch das Unternehmen unter Angabe von Gründen jederzeit möglich; in diesem Fall wird das aliquote Entgelt und ein Drittel der Ausbildungskosten von flexwork in Rechnung gestellt. Schon verrechnete bzw. bezahlte Teilzahlungen der Ausbildungskosten werden im Falle eines Austrittes seitens des/der zukünftigen MitarbeiterIn nicht rückerstattet Die Übernahme in das Beschäftigtenverhältnis ist ausdrückliches Ziel, d.h. es entstehen keinerlei Übernahmekosten. Vertrag_Ausbildung&Vermittlung 6

7 Eine vom Unternehmen beabsichtigte vorzeitige Beendigung des Einsatzes ist möglich, sofern die überlassene Arbeitskraft nachweislich nicht den Anforderungen für den Einsatz als PflegehelferIn entspricht oder Entlassungstatbestände setzt. Im Anlassfall ist flexwork umgehend zu kontaktieren. Die Kosten bis zum Auslaufen des Dienstverhältnisses werden dem Unternehmen in Rechnung gestellt Anteilmäßig während der Zeit der Integrationsvermittlung entstandener Urlaub muss während dieser Zeit verbraucht werden, bzw. wird am Ende der Integrationsvermittlung abgerechnet und dem Unternehmen in Rechnung gestellt Für das Modell flex2work gelten die im Anhang II ( Regelungen von flex2work ) genannten Konditionen und Tarife von flexwork als integraler Bestandteil des Vertrages. 5.) Sonstige Bestimmungen 5.1. Die Vereinbarung wird durch die Unterzeichnung beider Vertragsparteien gültig. Sie gilt bis zum Ende der Ausbildung&Vermittlung bez. flex2work von PflegehelferInnen mit Eintrittsdatum Künftige Vereinbarungen bzw. Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Form Bei der Weitergabe von Informationen und Daten sind die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu beachten Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart Der Förderantrag gemäß Punkt (Anlage) ist integrierender Bestandteil des Vertrages. Anzahl d. geplanten Eintritte zum Eintrittsdatum Ausbildungsbeginn Datum (TT.MM.JJ) Geplantes Ausbildungs- Institut * Kosten der Ausbildungen in pro Person Einstellungsart flex2work oder Direkteinstellung Summe * Für die Ausbildung kommen alle Wiener Einrichtungen in Frage siehe Anhang Anhang II_flex2work Vertrag_Ausbildung&Vermittlung 7

8 Wien, am waff Unternehmen Anlagen: Anhang I zum Vertrag Ausbildung&Vermittlung, Regelung der Rückforderung Anhang II zum Vertrag Ausbildung&Vermitlung, Regelung von flex2work Vertrag_Ausbildung&Vermittlung 8

9 Anhang I zum Vertrag Ausbildung&Vermittlung Regelung von Rückforderungen (1) Nimmt das Unternehmen während oder nach der Qualifizierung davon Abstand, den/die TeilnehmerIn in ein vollversichertes Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen, oder wird ein/e TeilnehmerIn oder das Unternehmen aus der Maßnahme ausgeschlossen, kann das Unternehmen in diesen Fällen bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Zahlungen (Qualifizierungskosten sowie eventuell ausbezahlte ausbildungsbedingte Zuschussleistungen) weder vom waff, dem Tochterunternehmen waff Arbeitsintegrations GmbH, noch vom AMS rückfordern. (2) Nimmt ein/e TeilnehmerIn während oder nach der Qualifizierung davon Abstand, ein vollversichertes Dienstverhältnis mit dem Unternehmen einzugehen, ist die gewährte Förderung vom Unternehmen nicht rückzuerstatten. Unter gewährten Förderungen im Sinne des ersten Satzes sind zu verstehen: ausbezahlte Förderbeträge vereinbarte Förderungen für Kosten, die dem Unternehmen für förderbare externe und interne Qualifizierungen bis zur (vorzeitigen) Beendigung der Qualifizierung durch den/die TeilnehmerIn entstanden sind, die aber noch nicht ausbezahlt wurden Die angefallenen Qualifizierungskosten und ev. ausbildungsbedingte Zuschussleistungskosten können vom Unternehmen weder vom waff, dem Tochterunternehmen waff Arbeitsintegrations GmbH, noch vom AMS rückgefordert werden (3) Ersatz von Ausbildungskosten der Unternehmen durch die TeilnehmerInnen: a) Werden zwischen der TeilnehmerIn aus der Maßnahme AquA oder flex2work und dem einstellenden Unternehmen Vereinbarungen zur Rückzahlung der Ausbildungskosten bei Nichtantritt bzw. Auflösung des Dienstverhältnisses seitens der TeilnehmerIn geschlossen, so dürfen keinesfalls von Dritten geförderte Ausbildungskosten von dem/der TeilnehmerIn zurückgefordert werden. b) Unzulässig ist weiters jedenfalls die Rückforderung von: Praktikumskosten Ausbildungsbedingte Zuschussleistungen die TeilnehmerInnen während der Qualifizierung vom Unternehmen erhalten haben Einschulungskosten c) Die Forderung von Pönalen und dergleichen von TeilnehmerInnen ist jedenfalls unzulässig. d) Gegenverrechnung mit Lohn und Gehaltsansprüchen ohne rechtskräftiges Urteil sind ausgeschlossen. (4) Das Unternehmen kann Ausbildungskostenrückersatz nur fordern, wenn die Vereinbarungen über Rückforderungen von Ausbildungskosten vor Eintritt in die Maßnahme schriftlich und mit der Nennung konkreter Beträge abgeschlossen wurden die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde die Höhe des Ausbildungskostenrückersatzes aliquotiert wurde. Hierfür gilt ein Zeitraum von maximal einem Jahr, berechnet vom Zeitpunkt der Anhang I Regelung von Rückforderungen 1

10 alle bei Ausbildungsbeginn vorher schriftlich fixierten Eckpunkte des Dienstverhältnisses, insbesondere Gehalt, Stundenausmaß, geteilte Dienste und Beschäftigerbetrieb seitens des Dienstgebers eingehalten wurden oder alternativ dazu eine Probezeit vereinbart wurde die Auflösung (Kündigung) bzw. der Nichtantritt des Dienstverhältnisses durch die DienstnehmerIn erfolgt Eine nach diesem Absatz unzulässige Überwälzung von Kosten auf die AQUA TeilnehmerInnen berechtigt die waff Arbeitsintegrations GmbH zum Ausschluss des Unternehmens von (weiteren) Kooperationen. Anhang I Regelung von Rückforderungen 2

11 Anhang II zum Vertrag Ausbildung&Vermittlung Regelung flex2work 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Die TeilnehmerInnen schließen ein auf drei Monate befristetes Dienstverhältnis bei der flexwork gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung GmbH (im Folgenden flexwork) ab. Während der Dauer der Integrationsvermittlung sind sie im Rahmen ihrer Aufgabengebiete an die Weisungen des Beschäftigerbetriebes gebunden. 1.2 Während der Zeit der Integrationsvermittlung gelten für alle Entgeltansprüche (Grundentgelt, Zulagen, Zuschläge, Nebengebühren usw.) aber auch Aufwandsentschädigungen (Reisekosten, Diäten, Tagund Nächtigungsgelder, etc.) die auf Gesetz, Kollektivvertrag oder sonstigen Rechtsgrundlagen beruhenden branchenüblichen Regelungen. 1.3 Das Beschäftigerunternehmen verpflichtet sich, eine ausführliche Einschulung, den Einsatz der TeilnehmerInnen entsprechend ihrem Berufsbild sowie notwendige Orientierungs- bzw. wenn erforderlich, Kritikgespräche sicher zu stellen. 1.4 Die Bereitstellung erforderlicher Arbeitsmittel und Dienstkleidung erfolgt durch das Beschäftigerunternehmen. 1.5 Die Diensteinteilung erfolgt durch den Beschäftiger im Rahmen der vereinbarten Wochenarbeitszeit. Die Tagesarbeitszeit im Beschäftigerbetrieb kann dabei bis zu dem gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Kollektivvertrages bzw. entsprechender Betriebsvereinbarung zulässigen Höchstmaß andauern. Die diesbezüglichen Regelungen im Arbeitzeitgesetz sind vom Beschäftigerbetrieb einzuhalten. 1.6 Während der Zeit der Integrationsvermittlung sind Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten zu führen. Sämtliche Aufzeichnungen sind spätestens zum Monatsende inklusive Angabe der auszuzahlenden variablen Entgelte vom Beschäftiger zu prüfen, mittels Unterschrift und Stempel zu bestätigen und an flexwork zu übermitteln. 1.7 Der Beschäftiger verpflichtet sich, mit den TeilnehmerInnen die Urlaube einvernehmlich so zu vereinbaren, dass der in der Zeit der Integrationsvermittlung entstandene Urlaubsanspruch bis zum Ende der Integrationsvermittlung verbraucht wird. Die jeweiligen Vereinbarungen sind ebenfalls an flexwork zu übermitteln. Sollte eine entsprechende Urlaubsvereinbarung, aus welchen Gründen auch immer, nicht zustande kommen, ist flexwork darüber zu informieren. Dies gilt sinngemäß auch für den Abbau von Zeitguthaben. 1.8 Die Genehmigung von Urlaubsanträgen durch den Beschäftiger erfordert jedenfalls im Vorhinein die Abstimmung mit flexwork, sofern der geplante Anhang II Regelung flex2work 1

12 1.9 Für die Dauer der Integrationsvermittlung trägt der Beschäftiger die Eigenschaft als Arbeitgeber im Sinne der ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften. Damit verbunden ist die Mitwirkung am persönlichen ArbeitnehmerInnenschutz (z.b.: Arbeitszeit, Mutterschutz). Die TeilnehmerInnen werden beim Diensteintritt darauf hingewiesen, dass sie beim Beschäftigerbetrieb in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz unterwiesen werden flexwork verpflichtet sich, die MitarbeiterInnen vor Einsatzbeginn von den Punkten 1.1 bis 1.9 gemäß den Fürsorgepflichten des Dienstgebers zu unterrichten. 2 Bestimmungen für die Ab- und Verrechnung der Dienstleistung 2.1 Die vom Beschäftiger bestätigten Arbeitszeitnachweise werden spätestens zum Monatsende durch den Beschäftiger per Fax oder Mail an flexwork für die Abrechnung übermittelt. Der Beschäftiger hat sicher zu stellen, dass sämtliche Belege zur Bestätigung bezahlter Abwesenheiten (z.b.: Urlaub, Krankenstand, Pflegefreistellung, Arztwege, Amtswege) von den MitarbeiterInnen unmittelbar an flexwork übermittelt werden bzw. können diese der Abrechnung beigelegt werden. 2.2 Für die Verrechnung gelten die Sätze entsprechend dem im Anhang dargestellten Finanzierungsmodell flex2work, die unter Berücksichtigung der branchenüblichen Entgeltregelungen kalkuliert wurden. Bei Änderung der Grundentgelte bzw. Zulagen und Zuschläge werden die jeweiligen Verrechnungssätze entsprechend der prozentuellen Höhe angepasst. 2.3 Fehlzeiten wie Urlaub, Krankenstand usw. gehen zu Lasten des Beschäftigers. 2.4 Die Rechnungslegung erfolgt monatlich im Nachhinein, zahlbar 8 Tage netto nach Rechnungserhalt. 3 Finanzierungsmodell flex2work 3.1 Integrationsvermittlung Die Verrechnung der Integrationsvermittlung erfolgt pauschal pro Monat auf Basis der vertraglich festgelegten Wochenarbeitszeit zuzüglich einer Verwaltungspauschale. Verrechnungssätze 2012: Stundensatz: 18,36 exkl. MwSt. Verwaltungspauschale/Person und Monat: 250,00 exkl. MwSt. Anhang II Regelung flex2work 2

13 Beispiel zur Berechnung der Monatspauschale bei 30 Wochenstunden: Monatspauschale = Stundensatz x Wochenstunden x Wochen/Monat plus Verwaltungspauschale (18,36 x 30 x 4,33) = Monatspauschale (exkl. MwSt.) Der angegebene Stundensatz bezieht sich auf die Normalstunde und wurde unter Berücksichtigung der branchenüblichen Entgeltregelungen kalkuliert. Zulagen und Zuschläge werden gesondert in Rechnung gestellt. Für die Überlassung ab werden die Verrechnungssätze entsprechend der branchenüblichen Erhöhungen angepasst. 3.2 Ausbildungskosten Die Verrechnung der von flexwork vorfinanzierten Ausbildungskosten erfolgt in drei Pauschalraten. Die Kosten sind abhängig von der gewählten Ausbildungseinrichtung. Formel der Berechnung der in Rechnung gestellten Ausbildungskosten: Abzüglich Zuzüglich Ausbildungskosten des Institutes waff Förderung => 50 % der Ausbildungskosten, maximal 2.000,-- 40 % Risikoaufschlag (gerechnet von Ausbildungskosten abzüglich Förderung) Untenstehend finden Sie die von der MA 415 anerkannten Ausbildungsstätten: Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel Jagdschlossgasse Wien Tel.: (01) Fax: (01) khl.sdr@wienkav.at Soziale Dienste der Adventmission, gemeinnützige GmbH Handelskai 388/7/ Wien Tel.: (01) Berufsförderungsinstitut Wien Holzhausergasse Wien Tel.: (01) l.hokkanen@bfi-wien.or.at Anhang II Regelung flex2work 3

14 ABZ, Ausbildungszentrum des Wiener Roten Kreuzes Franzosengraben Wien Tel.: (01) Fax: (01) c.michalica-zottl@w.roteskreuz.at Berufsförderungsinstitut Niederösterreich Pottendorferstraße 25-27/Stg. 3/ 4.Stock 1120 Wien Tel.: (01) Fax: (01) pflegehilfe.wien@bfinoe.at Schulungszentrum der SOPHOS AKADEMIE Organisationsberatung und Bildungsmanagement GmbH Wilhelminenstraße 80-82/2. Stock, Tür Wien Tel.: (01) office@sophosgmbh.at Bildungsforum Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung, MERA Bildungsholding GmbH Schottenfeldgasse Wien Tel.: (01) wien@bildungsforum.at AWZ Aus- und Weiterbildungszentrum Soziales Wien GmbH Geibelgasse Wien Tel.: (01) Fax: (01) office@wisoz.at Schulungszentrum Dr. Kienbacher Akademie für Gesundheitsberufe Meiselstraße Wien Tel.: (01) Fax: (01) pflege@schulungszentrum.or.at Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege an der Pflegeakademie der Barmherzigen Brüder Johannes-von-Gott-Platz Wien Tel.: (01) Fax: (01) schule@bbwien.at Anhang II Regelung flex2work 4

15 Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am Sozialmedizinischen Zentrum Süd Kundratstraße Wien Tel.: (01) Fax: (01) szx.sch.sekr@wienkav.at Anhang II Regelung flex2work 5

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW 1 Protokoll Informationsveranstaltung Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS Datum: 25. Juni 14.00 15.45 Uhr, Ort: BIWI, Währingergürtel 97, 1180 Wien, Erstellt: Koordinationsstelle Jugend Bildung

Mehr

BIS-IMPLACEMENT WOW & AQUA

BIS-IMPLACEMENT WOW & AQUA BIS-IMPLACEMENT WOW & AQUA Das Bildungszentrum Salzkammergut unterstützt Unternehmen & Arbeitsuchende bei der passgenauen Qualifizierung direkt am Arbeitsplatz Infomappe für Betriebe Stand: August 2013

Mehr

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

A U S B I L D U N G S V E R T R A G Zwischen (Einrichtung, Institution, Unternehmen) (Anschrift, Telefon-Nr.) - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - und Herrn/Frau (Vorname, Name) geb. am in wohnhaft in (PLZ) (Ort) (Anschrift) Student(in)

Mehr

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung über die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach 13 Abs.1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 18.08.2006) 1. Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Bildungsvertrag Duales Studium

Bildungsvertrag Duales Studium Bildungsvertrag Duales Studium in Ergänzung zum Berufsausbildungsvertrag, für den kombinierten Bildungsgang der Ausbildung zum Industriemechaniker und des Studiums Maschinenbau an der Universität Siegen

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1 MUSTER ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1. Anstellung Herr / Frau:...... wohnhaft:...... geb. am:... in:... Staatsbürgerschaft:...... Religion:...... Familienstand:... Kinder:... tritt mit... (Dienstantritt)

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Bezug : Erl. v. 15. 6. 2010 (Nds. MBl. S. 615), zuletzt

Mehr

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße

Mehr

Stiftungsordnung. 1) Ziele

Stiftungsordnung. 1) Ziele Stiftungsordnung 1) Ziele Die connexia Implacementstiftung Betreuung und Pflege versteht sich als Initiative zur bedarfsgerechten Personalentwicklung und -qualifizierung im Sozial- und Gesundheitsbereich.

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag Kooperativer Studiengang Betriebswirtschaft "Baubetriebswirt-Plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Es gelten

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

Mehr

Richtlinien für die Förderung der mobilen Hospizteams im Rahmen der Hospizinitiative NÖ

Richtlinien für die Förderung der mobilen Hospizteams im Rahmen der Hospizinitiative NÖ Beilage zu GS5-A-640/111-2012 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Abteilung Soziales (GS5) 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Richtlinien für die Förderung der mobilen Hospizteams im Rahmen der

Mehr

Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung

Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung Rechtsservice Arbeit + Soziales Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung Wirtschaftskammer Steiermark Rechtsservice A-8021 Graz, Körblergasse 111 113 Tel. (0316) 601-601, Fax (0316) 601-505 Email: rechtsservice@wkstmk.at

Mehr

Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen

Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen Zwischen Herrn/Frau Apotheker/in Leiter/in der......-apotheke...... Straße...PLZ......Ort (nachstehend Ausbildende/r* genannt) und Herrn/Frau... Straße...PLZ......Ort

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Vertrag über eine Praxisphase

Vertrag über eine Praxisphase Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden

Mehr

Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund

Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund Zwischen dem Unternehmen (in Folge Unternehmen genannt) Unternehmen Straße PLZ Ort und dem im Rahmen eines dualen Studiums

Mehr

Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten. Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Münden, vertreten durch den Kirchenkreisvorstand.

Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten. Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Münden, vertreten durch den Kirchenkreisvorstand. Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Münden, vertreten durch den Kirchenkreisvorstand (Dienststellenleitung), und der Mitarbeitervertretung im Evangelisch-lutherischen

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

EUROCERT. Rahmenvereinbarung

EUROCERT. Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal, Trainer in der Aus- und Weiterbildung nach DVWO-Qualitätsmodell und nach PAS 1052 Personalzertifizierung vom Tag/Monat 2006 zwischen DVWO Dachverband

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Verbrauchern im Sinne des 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: 1.

Mehr

Ausbildungsvertrag. zwischen. Flugschule / Charterflug Gregor Stahnke, Mühlweg 4b, D-09385 Lugau OT Erlbach-Kirchberg, und Herrn / Frau

Ausbildungsvertrag. zwischen. Flugschule / Charterflug Gregor Stahnke, Mühlweg 4b, D-09385 Lugau OT Erlbach-Kirchberg, und Herrn / Frau Seite 1 von 5 zwischen Ausbildungsvertrag, Mühlweg 4b,, und Herrn / Frau Name Vorname Geburtsdatum Geburtsort Anschrift Straße PLZ Ort Tel. privat Tel. dienstlich Mobil E-Mail nachfolgend Ausbildungsteilnehmer

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt

Mehr

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Seite 1 von 6 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Vordruck zur Stufenzuordnung für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13-15 TV-L Name, Vorname: Geb.-Datum: Einrichtung (Institut): A. Allgemeine Hinweise:

Mehr

KWF-Programm»Impulsprojekte«

KWF-Programm»Impulsprojekte« KWF-Programm»Impulsprojekte«im Rahmen der Richtlinie»Anschlussförderungen«Wie lautet die Zielsetzung? Ziel dieses KWF-Programms ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von bestehenden und

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5. Kurzangebot 912250

VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5. Kurzangebot 912250 VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5 Kurzangebot 912250 ZUM OBJEKT: Modernisierungsbedürftiges Reihenendhaus mit kleinem, pflegeleichtem Garten...! DIE LAGE: Dorfstraße 9, 38300

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag Dualer Studiengang Bauingenieurwesen "Bauingenieur plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden (Lehrling) / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

Tarife und Allgemeine 2016. Geschäftsbedingungen

Tarife und Allgemeine 2016. Geschäftsbedingungen Tarife und Allgemeine 2016 Geschäftsbedingungen Tarife Einleitung Der Einsatz für Ihre Angelegenheiten setzt Deutlichkeit voraus, beispielsweise über die Kosten unserer Tätigkeiten. Die Kanzlei Van Veen

Mehr

Sobald jedes Jahr im Januar das Jahrsprogramm des FED erschienen ist, können alle Reisen - auch die hier noch nicht ausgeschriebenen - gebucht werden.

Sobald jedes Jahr im Januar das Jahrsprogramm des FED erschienen ist, können alle Reisen - auch die hier noch nicht ausgeschriebenen - gebucht werden. EF 6) Sommerurlaub auf der Schwäbischen Alb in O 08.08.15 15.08.15 EF 12) Kooperations- Silvesterfreizeit 27.12. 02.01.2015 Sobald jedes Jahr im Januar das Jahrsprogramm des FED erschienen ist, können

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten M I T T E I L U N G an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten Folgende Mitteilung soll dazu dienen, alle Pächter und Verpächter von Milchquoten über die in Artikel 13 des großherzoglichen Reglementes

Mehr

hochgenau temperieren Wartungsvertrag

hochgenau temperieren Wartungsvertrag hochgenau temperieren Wartungsvertrag Stand: Februar 2009 INHALT VORWORT...3 ORT DER WARTUNG - REPARATUR...3 Auftragserteilung...4 Zugang...4 WARTUNG, FUNKTIONSUMFANG...4 Funktionsumfang...4 Funktionsnachweis...4

Mehr

Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung

Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung VAGA-Vereinigung für Aromapflege & Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2. Zertifizierung Einzelpersonen Je nach absolvierter Ausbildung

Mehr

Der Vorrang der betrieblichen Erfordernisse muss hierbei gewahrt bleiben.

Der Vorrang der betrieblichen Erfordernisse muss hierbei gewahrt bleiben. Vorwort Die Dienstvereinbarung ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine flexible Organisation ihrer Arbeitszeiten. Diese Flexibilität setzt ein hohes Verantwortungsbewusstsein voraus. Der

Mehr

Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen

Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen Hiermit wird zwischen der HLMC Events GmbH und: Firma: Abteilung: Straße: PLZ/Ort: eine Ausstellervereinbarung für die CloudConf 2012 getroffen. Die

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Ausbildungsvertrag gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes - AltPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690) sowie gem. 19 Abs.4 Nr.4 des Gesetzes zur Änderung des

Mehr

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Der Arbeitgeber muss spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich

Mehr

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung 1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf

Mehr

Qualifizierte MitarbeiterInnen für Wiener Unternehmen! waff-personalfinder

Qualifizierte MitarbeiterInnen für Wiener Unternehmen! waff-personalfinder Qualifizierte MitarbeiterInnen für Wiener Unternehmen! waff-personalfinder Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) in Kooperation mit dem Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) Qualifizierte MitarbeiterInnen

Mehr

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung GLEITZEIT 8.10.2015

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung GLEITZEIT 8.10.2015 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung GLEITZEIT 8.10.2015 Rechtlicher Rahmen Betriebsvereinbarung (Mitteilungsblatt SJ 2010/2011, 1. St., Nr. 2) https://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/2010/01.pdf

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Anlage Stellenbeschreibung (Nr. )

Anlage Stellenbeschreibung (Nr. ) Anlage Stellenbeschreibung (Nr. ) Antragsteller/in Ausführende Stelle (Immer ausfüllen, auch wenn Antragsteller und ausführende Stelle identisch sind.) Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Projektleitung

Mehr

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer

Mehr

Familienpflegezeitgesetz. Was ist das eigentlich?

Familienpflegezeitgesetz. Was ist das eigentlich? Familienpflegezeitgesetz Was ist das eigentlich? Was ist das Ziel des Gesetzes? Bessere Vereinbarkeit von Betreuung (Pflege) naher Angehöriger in häuslicher Umgebung und Beruf Weiterer Schritt zu einer

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

Beitrags- und Mitarbeitsordnung

Beitrags- und Mitarbeitsordnung Beitrags- und Mitarbeitsordnung 1. Grundsätzliche Bestimmungen 1.1. Diese Beitrags- und Mitarbeitsordnung regelt zusammen mit der Vereinssatzung und den jeweils gültigen Beschlüssen des Vorstandes und

Mehr

Prüfung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder eines Vorfälligkeitsentgelts (VfE) oder einer Nichtabnahmeentschädigung (NaE)

Prüfung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder eines Vorfälligkeitsentgelts (VfE) oder einer Nichtabnahmeentschädigung (NaE) Prüfung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder eines Vorfälligkeitsentgelts (VfE) oder einer Nichtabnahmeentschädigung (NaE) Wir überprüfen die Ihnen von Ihrer Bank bereits in Rechnung gestellte VfE und

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014

Mehr

Haustarif Pflegedienst Kathrin Bosold 1. Januar 2016

Haustarif Pflegedienst Kathrin Bosold 1. Januar 2016 Seite: 1 von 7 Inhalt 1 Betrifft 2 Probezeit 3 Einstufung 4 Gehaltsgruppen 5 Gehaltsstufen Grundgehalt 6 Prämiengehalt 7 Überstunden 8 Rufbereitschaft 9 Ausfallbereitschaft 10 Zuschläge 11 Zuschüsse zur

Mehr

Bildungsförderungen INFORMATIONEN. Eine Servicebroschüre des BHW NÖ. Mit Informationen über:

Bildungsförderungen INFORMATIONEN. Eine Servicebroschüre des BHW NÖ. Mit Informationen über: INFORMATIONEN Bildungsförderungen Eine Servicebroschüre des BHW NÖ Mit Informationen über: Förderstellen in Niederösterreich Beratungs- und Kontaktstellen Finanzielle Unterstützung AMS Österreich 3 Institution:

Mehr

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011 Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 87 36 73 11 Fax: +43 662 87 36 73 13 e-mail: radovanovic@grossglockner.at Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Fragebogen vollständig aus und senden Sie ihn mit der unterzeichneten Einzugsermächtigung (am Ende des Dokuments) zurück an: Verbraucherzentrale

Mehr

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte Zwischen der Firma Strasse Plz Ort (Arbeitgeber) Und Herrn/Frau Strasse Plz Ort Wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: (Arbeitnehmer) 1. Beginn

Mehr

Anhang A Service Abonnement

Anhang A Service Abonnement Anhang A Service Abonnement zum Dienstleistungs-Rahmenvertrag Nr.: 9999-151009 1 Gegenstand 1.1 Zweck und Inhalt Das Service Abonnement bietet dem Kunden die Möglichkeit, Dienstleistungen zu günstigeren

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Hannover:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in...

Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Hannover:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in... Dieser Vertrag wurde zur Registrierung vorgelegt Hannover, den... Handwerkskammer Hannover i. A. (Siegel) Umschulungsvertrag Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer

Mehr