Examenskurs Handels- und Gesellschaftsrecht

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1 Examenskurs Handels- und Gesellschaftsrecht Fälle zum Gesellschaftsrecht Fall 1 A, B und C wollen gemeinsam ein Grundstück erwerben und gründen zu diesem Zweck eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter dem Namen Z-GbR. Nach vollzogenem Grundstückserwerb ist im Grundbuch die Z-GbR bestehend aus den Gesellschaftern A, B und C als Eigentümerin vermerkt. Einige Zeit später tritt C einvernehmlich aus der GbR aus, an seiner Stelle wird D in die Gesellschaft aufgenommen. Der Gesellschafterwechsel wird nicht im Grundbuch vermerkt. Nachdem die Grundstückspreise in der Folgezeit kräftig steigen, fassen A und B den Willen, das Grundstück zu verkaufen. D jedoch erhofft sich weitere Wertsteigerungen und spricht sich gegen einen Verkauf aus. Um das Grundstück dennoch veräußern zu können, überreden A und B den C, mit ihnen gemeinsame Sache zu machen. Gegenüber dem Interessenten, dem Erwerber E, treten A, B und C als Gesellschafter der Z-GbR auf. Der zwischenzeitliche Gesellschafterwechsel ist E nicht bekannt. So schließen A, B und C im Namen der Z-GbR mit Erwerber E einen notariellen Kaufvertrag ab und erklären, gleichfalls vor dem Notar, die Auflassung des Grundstücks. Außerdem bewilligen sie zugunsten des E eine Vormerkung, die alsbald im Grundbuch eingetragen wird. Der Antrag auf Eintragung des E wird vom Notar im Auftrag des E ordnungsgemäß gestellt. Noch bevor es zur Eintragung von E als Eigentümer kommt, erfährt D von den Vorgängen. Er wendet sich an Sie mit der Bitte um Rechtsrat. Ihm ist wichtig, dass die Z-GbR Eigentümerin des Grundstücks bleibt, er weiß aber nicht, ob und gegebenenfalls auf welche Weise er dies erreichen kann. D meint, die ganze Sache sei doch ohnehin unwirksam, weil C nicht mehr Gesellschafter sei. Außerdem habe er, der D, dem Geschäft ausdrücklich widersprochen. Und schließlich sei E ja auch noch gar nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Aufgabe: Prüfen Sie in Vorbereitung auf das Beratungsgespräch, was D unternehmen könnte und ob dieses Vorgehen Aussicht auf Erfolg hätte. 1

2 Fall 2 Theo ist Eigentümer eines Grundstücks. Er will das auf dem Grundstück stehende Familienheim ausbauen und nimmt daher im Juli 2009 bei der Günstige-Kredite-GbR, bestehend aus den Gesellschaftern Abel und Bernd, ein Darlehen über auf. Zur Sicherung dieses Darlehens einigen sich Theo und die Günstige-Kredite-GbR, vertreten durch die beiden Gesellschafter, im Juli 2009 über die Bestellung einer Briefgrundschuld am Grundstück des Theo. Anfang August 2009 gewinnt Theo im Lotto und vereinbart deswegen mit Alfons und Bernd, dass nur ausbezahlt werden sollen. Ende August 2009 wird die Grundschuld dennoch in voller Höhe im Grundbuch für die Günstige-Kredite-GbR mit den Gesellschaftern Alfons und Bernd eingetragen. Der Brief wird an die Günstige-Kredite-GbR ausgehändigt. Das Darlehen in Höhe von wird im Oktober 2009 ausgezahlt. Im September 2009 war Christoph der Gesellschaft beigetreten, ohne dass dies in ein amtliches Register eingetragen wurde. Alfons und Bernd treten im November 2009 die Grundschuld im Namen der Günstige- Kredite-GbR schriftlich an die Yepi-Bank ab, ohne auf die Vereinbarung mit Theo hinzuweisen. Der Grundschuldbrief wird übergeben. Eine Eintragung der Abtretung in das Grundbuch erfolgt nicht. Theo kann das Darlehen fristgerecht bis Ende August 2011 inklusive der zu zahlenden Zinsen gegenüber der Günstige-Kredite-GbR tilgen. Nun ist er völlig erstaunt, weil die Yepi-Bank angekündigt hat, ihn auf Duldung der Zwangsvollstreckung zu verklagen. Aufgabenstellung: 1. Wäre die angekündigte Klage der Yepi-Bank begründet? 2. Was würde sich ändern, wenn statt der Grundschuld eine Hypothek bestellt worden wäre? Fall 3 A widmet sich der Vermittlung und Verwaltung von Immobilien. Er bietet darüber hinaus vermögenden Privatpersonen die Möglichkeit, ihn als Teilhaber mit einer ansehnlichen finanziellen Summe zu unterstützen. Den Vertrag über diese Teilhabe hat er formularmäßig vorformuliert. Darin ist festgelegt, dass die Teilhaber jährlich einen festgelegten Anteil am Gewinn erhalten. Weiterhin wird vertraglich bestimmt, dass eine Änderung des Unternehmensgegenstandes nur mit Zustimmung der Teilhaber möglich ist. Außerdem haben sie das Recht, die Buchführung des A einzusehen. Ein Verbraucherschutzverband klagt gegen A auf Unterlassung der Verwendung seines Vertragstextes und begründet dies damit, mehrere Klauseln des Vertrages seien nach den Regeln der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unwirksam. A entgegnet, sein vorformulierter Vertrag unterliege überhaupt nicht der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle. Zu Recht? 2

3 Fall 4 A und B schließen sich zusammen, um einen kleinen Lieferservice zu betreiben. Im Vertrag wird festgelegt, A solle seinen LKW zur Verfügung stellen und B sein Grundstück, das als Parkfläche dienen könne. A übergibt daraufhin B den Zweitschlüssel für den LKW, der anschließend von beiden für die Zwecke der Gesellschaft genutzt wird. B jedoch weigert sich, einer Umschreibung des Eigentums im Grundbuch zuzustimmen. Kann A von B die Eintragung der Gesellschaft im Grundbuch verlangen? Fall 5 M und F sind verheiratet und leben im Güterstand der Gütertrennung. Im Laufe der Jahre erwirbt die Ehefrau F mehrere Immobilien, die alle in ihrem Alleineigentum stehen. Der Ehemann M hat zum Erwerb der Immobilien erhebliche finanzielle Beiträge geleistet. Aus der Verwaltung der Immobilien bestreiten die Ehegatten ihren wesentlichen Lebensunterhalt und bauen einen erheblichen Vermögensstock auf. Nach der Scheidung verlangt M von F einen Zahlungsausgleich. Zu Recht? Fall 6 A ist Ingenieur und lebt mit B zusammen, die Eigentümerin eines Grundstückes ist. Eine Ehe besteht nicht. Auf dem Grundstück von B baute A ein Unternehmen für elektronische Spezialgeräte auf. B unterstützte ihn dabei durch persönliche Mitarbeit. Nach dem Tode des A entnimmt B von einem Bankkonto des A, für das sie eine postmortale Vollmacht hatte, einen Geldbetrag, den die Erben des A von ihr zurückfordern. B wendet ein, ihr stehe ein finanzieller Anteil an dem von A betriebenen Unternehmen zu. Zu Recht? Fall 7 Rentnerin R tritt einem geschlossenen Immobilienfonds bei, der in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts betrieben wird. Nach einigen Jahren stellt sich heraus, dass der Immobilienfonds ein schlechtes Geschäft war. Alle Eigenmittel sind verbraucht, die Gesellschafter werden sogar aufgefordert, zum Ausgleich der mittlerweile entstandenen Verluste weitere Gelder nachzuschießen. Da besinnt sich R im Gespräch mit ihrem Anwalt darauf, dass sie seinerzeit von einem Vermögensberater in ihrer Privatwohnung zum Beitritt in den Immobilienfonds überredet worden war. Über ein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht war sie damals nicht belehrt worden. Auf Empfehlung des Anwalts widerruft sie daher ihre Beitrittserklärung und verlangt das eingezahlte Geld zurück. Der Immobilienfonds verweigert jedoch die Rückzahlung und fordert stattdessen eine zusätzliche Zahlung zum Ausgleich der entstandenen Verluste. Wie ist die Rechtslage? 3

4 Fall 8 Rechtsanwalt A findet im Januar 2009 Aufnahme in eine Anwaltssozietät, die seit vielen Jahren von B, C und D betrieben wird. Einige Zeit später stellt sich heraus, dass Sozius C im Jahre 2008 Gelder eines Mandanten veruntreut hat, die ihm treuhänderisch zur Verfügung gestellt worden waren. Der dadurch geschädigte Mandant M verlangt Schadensersatz von A. 1. Muss A den Betrag an M zahlen? 2. Wen kann A auf Regress in Anspruch nehmen, wenn er an M zahlen sollte? 3. A besorgt auf eigene Kosten EDV-Ausstattung für die Sozietät. Von wem kann er seine Auslagen erstattet verlangen? Fall 9 A und B gründen die A & B Backwaren OHG, deren Zweck in der Herstellung von Backwaren und der Belieferung von Bäckereien liegt. Einige Zeit später überzeugt B seinen siebzehnjährigen Neffen C, der gerade eine Lehre als Bäcker absolviert hat, zum Einstieg in die Gesellschaft. Da C sich mit seinen Eltern nicht gut versteht, berichtet er ihnen nichts von seinem Einstieg bei A und B. Gemeinsam entwickeln sich A, B und C zu einem in der ganzen Region beliebten Lieferanten einer herzhaften Brotsorte, Franken-Laib genannt. Eines Tages erfährt B jedoch, dass A aus früheren Zeiten wegen Betrugs vorbestraft ist und ist empört. Wenn er dies gewusst hätte, hätte er mit A niemals eine Gesellschaft gegründet. Die Zusammenarbeit sei damit für ihn beendet. Wegen der internen Querelen wird die Bäckerei X nicht mit der zugesagten Großlieferung Franken-Laib versorgt. Da sich momentan keiner der drei Gesellschafter für die OHG mehr zuständig fühlt, wendet sich X direkt an A, B und C und verlangt von jedem persönlich, ihm unverzüglich das bestellte Brot zu liefern. Fall 10 A, B und C sind Gesellschafter einer GbR, die auf einem gemeinsam erworbenen Grundstück ein Gebäude errichten und später vermieten will. A ist Architekt und übernimmt daher die Bauleitung. Als die Gesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommt, zahlt A Handwerkerrechnungen in Höhe von aus eigener Tasche und vermeidet auf diese Weise die Insolvenz. Diese möchte er von der Gesellschaft ersetzt haben. Außerdem verlangt er ein Honorar in Höhe von für seinen persönlichen Einsatz als Architekt und Bauleiter. Das Gesellschaftsvermögen reicht allerdings für die Zahlung dieser Beträge nicht aus, die Gesellschaft würde dadurch in die Insolvenz getrieben. Daher verlangt A von B und C Zahlung der geltend gemachten Beträge. 4

5 Fall 11 A, B und C sind persönlich haftende Gesellschafter, D und E Kommanditisten einer KG, die auf den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten gerichtet ist. Nach dem Gesellschaftsvertrag stehen Geschäftsführung und Vertretung immer gemeinschaftlich zwei persönlich haftenden Gesellschaftern zu. Sie bedürfen für eine Vielzahl von Geschäften der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung. A schließt eine Reihe von kostspieligen Verträgen ab, die eigentlich einer Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedurft hätten. B hat dies jeweils gebilligt. C und D wollen daraufhin erreichen, dass A und B die Gesellschaft verlassen. E will sich nicht einmischen und verhält sich passiv. Der Gesellschaftsvertrag enthält zu dieser Frage keine Regelung. Wie ist die Rechtslage? Fall 12 Vier Bekannte sitzen in einer Gaststätte und fassen dort den Entschluss, sich ein Auto zu mieten und damit in die nächstgrößere Stadt zu fahren. Die Fahrtkosten sollten geteilt und das Fahrzeug von A, der kürzlich den Führerschein erworben hatte, gelenkt werden. A lässt ein angetrunkenes Glas Bier stehen und holt seinen Wagen. Bei der Fahrt kommt A in einer Linkskurve von der Fahrbahn ab, als ein anderer PKW entgegenkommt. Bei dem Unfall wird Mitfahrer B verletzt. Er verlangt von A Schadensersatz. Das von B angerufene Gericht gelangt zu der Überzeugung, A habe sich leicht fahrlässig verhalten. Wie wird das Gericht entschieden? Fall 13 A, B und C sind Gesellschafter einer GbR, die ein gemeinsames Grundstück verwaltet. A und B entnehmen im Jahre 2006 aus dem Gesellschaftsvermögen als ihren Gewinnanteil. C ist der Auffassung, die Gesellschaft habe einen Gewinn in dieser Höhe nicht erwirtschaftet, daher müssten A und B das Geld zurückzahlen. Diese wenden ein, C habe seinerseits im Jahre 2005 unberechtigterweise vermeintlichen Gewinn in Höhe von entnommen. C bestreitet dies. Kann C gegenüber A und B mit Erfolg gerichtlich vorgehen? 5

6 Fall 14 An der Galerie Gala KG sind beteiligt Galeristin G als persönlich haftende Gesellschafterin, zwei weitere persönlich haftende Gesellschafterinnen sowie die Kommanditistin K. Diese hatte ursprünglich eine Einlage von übernommen, die auch in das Handelsregister eingetragen ist. Wegen zwischenzeitlicher Geldnöte der K waren die Gesellschafter aber übereingekommen, ihre Einlage auf zu reduzieren, ohne dass dies allerdings in das Handelsregister eingetragen worden wäre. Die vereinbarte Einlage von hat K in bar erbracht. Im Mai 2006 trifft eine Lieferung seltener Kunstgegenstände ein, welche in der Galerie schon lange erwartet wurde. Die Gegenstände hatte G im Namen der KG bei der Kunsthändlerin V gekauft. Beim Auspacken der angelieferten Gegenstände entdeckt G allerdings, dass einige der Kunstgegenstände stark beschädigt sind. Es stellt sich heraus, dass Spediteur S, den V mit der Lieferung betraut hatte, während der Fahrt in einer unübersichtlichen Verkehrssituation ohne eigenes Verschulden ins Schleudern geraten war und die Gegenstände dabei beschädigt worden waren. Verursacher war der zu schnell fahrende X, der sich gegenüber S auch bereit erklärt hat, für eventuelle Schäden aus dem Vorfall aufzukommen. Als V von G Zahlung des seinerzeit vereinbarten Kaufpreises in Höhe von verlangt, weigert sich G unter Hinweis darauf, dass die Kunstgegenstände infolge des Transportschadens nur noch die Hälfte wert seien. V geht auf diesen Einwand nicht ein und wendet sich stattdessen an die Kommanditistin K. Diese begleicht widerspruchslos den geforderten Betrag. K verlangt nun die verauslagten von G ersetzt. Diese wendet ein, K sei überhaupt nicht zur Zahlung verpflichtet gewesen. K meint demgegenüber, sie erinnere sich noch genau, dass die Galerie seinerzeit von V verlangt habe, die Versendung der Gegenstände zu übernehmen. Sie habe daher angenommen, es bestehe eine Kaufpreiszahlungspflicht der KG und habe im Interesse der Gesellschaft eine Zahlungsverzögerung verhindern wollen. Kann K von G die begehrte Zahlung verlangen? Fall 15 Der A, B und C-KG gehören B und C als Kommanditisten, A als Komplementär an. B und C haben ihre vertraglich zugesagte und im Handelsregister eingetragene Einlage voll geleistet. Einige Zeit später soll D als neuer Kommanditist aufgenommen werden. Er tritt der Gesellschaft am 1.2. mit einer Haftsumme von bei. Am 3.2. zahlt er in bar ein. Gleichfalls am 3.2. vereinbart D mit der KG die Abtretung einer ihm gegen den X zustehenden Forderung in Höhe von an die KG. Den Differenzbetrag von erhält er von der KG in bar ausgezahlt. Allerdings ist X zu diesem Zeitpunkt, was keiner der Beteiligten weiß, schon nahezu zahlungsunfähig. Am 2.3. wird D als neuer Kommanditist im Handelsregister eingetragen. Einige Zeit später meldet sich V, der Ende Februar mit der KG einen Kaufvertrag geschlossen und daraufhin Waren im Wert von geliefert hatte. Den Vertrag hatte A für die KG abgeschlossen; V wusste auch, dass B, C und D der Gesellschaft als Kommanditisten angehörten. V verlangt nun von A, B, C und D Zahlung des Kaufpreises. 6

7 Fall 16 Zahnarzt Z beteiligt sich als einer von vielen hundert Kommanditisten an einer KG, die ihm als Steuersparmodell empfohlen wird. Z leistet eine Kapitaleinlage von Das Geld wird in die Errichtung von Immobilien investiert. Deren bilanzieller Wert sinkt in den Folgejahren auf Grund von steuerlich zulässigen Abschreibungen. Dem entsprechend werden auf dem bei der Gesellschaft geführten Kapitalkonto von Z Verlustanteile in Höhe von insgesamt verbucht, die er gegenüber dem Finanzamt steuermindernd geltend machen kann. Gleichzeitig verfügt die KG jedoch über eine gute Liquidität und zahlt daher an ihre Gesellschafter Liquiditätsüberschüsse aus. Auch Z erhält solche Auszahlungen, insgesamt in Höhe von Einige Zeit später kommt die B-Bank auf ihn zu und verlangt von ihm Zahlung in Höhe von mit der Begründung, sie habe der KG vor einiger Zeit ein Darlehen gegeben, das von dieser nicht zurückgezahlt worden sei. Zu Recht? Fall 17 A und B sind findige Software-Entwickler und arbeiten schon seit längerem bei einzelnen Projekten hin und wieder zusammen. Eines Tages entwerfen sie ein Programm, das ihnen erfolgversprechend erscheint und beschließen, für die Vermarktung gemeinsam eine GmbH mit Namen Soft-Invent-GmbH zu gründen. Feuer und Flamme von dem Plan schließt A schon am nächsten Tag, dem , einen Mietvertrag für Büroräume ab, den er als Geschäftsführer der Soft-Invent-GmbH unterzeichnet. B weiß von diesem Alleingang des A nichts. Der Mietvertrag soll ab zu laufen beginnen. Am gehen A und B gemeinsam zum Notar, um den Gesellschaftsvertrag beurkunden zu lassen, der unter anderem vorsieht, dass beide zu Geschäftsführern mit Einzelvertretungsbefugnis bestellt werden. Nun beichtet A dem B auch, dass er bereits Geschäftsräume gemietet habe. B meint, nun habe man die Gesellschaft ja formell aus der Taufe gehoben, da könne man sich ab jetzt die Räume ja auch leisten. Am wird die GmbH eingetragen. Vermieter V fragt, von wem er die Miete für die Monate Februar, März und April verlangen könne. Fall 18 Die B-KG besteht aus den Gesellschaftern B (Komplementär) und seine Ehefrau E (Kommanditistin). Im Juni 2011 verstirbt B. E als einzige Kommanditistin der Gesellschaft erklärt, sie wolle nicht persönlich haftende Gesellschafterin werden. Stattdessen errichtet sie zusammen mit einem zweiten Gesellschafter durch Vertrag vom 31. Juli 2011 die Bauunternehmen F. GmbH, zu deren Geschäftsführerin die E bestellt wird; die GmbH tritt als persönlich haftende Gesellschafterin in die KG ein. Im August 2011 schließen zwei Angestellte der KG, gestützt auf eine Vollmacht der E als Geschäftsführerin der GmbH, im Namen der KG mit W einen Vertrag über die Herstellung von Stahlkonstruktionen. Im Oktober 2011 wird die GmbH in das Handelsregister eingetragen; die KG firmiert künftig als GmbH & Co. KG. Die Rechnung der W wird von der KG nicht bezahlt. Hat W neben der KG noch andere Anspruchsgegner? 7

8 Fall 19 A, B und C gründen eine GmbH. Gesellschafter A verpflichtet sich zur Leistung einer Bareinlage in Höhe von 2,3 Mio, Gesellschafter B und C sollen die Geschäfte der GmbH führen und verpflichten sich zu einer Bareinlage in Höhe von je Laut Gesellschaftsvertrag hat jeder Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung das gleiche Stimmrecht. A zahlt auf seine Einlage zunächst am 2. September 2009 einen Betrag von Am 8. September 2009 verkauft und übereignet er ein ihm gehörendes Grundstück an die GmbH zum Kaufpreis von 13 Mio.. Nachdem er einen Teil des Kaufpreises erhalten hat, zahlt er am 1. Oktober 2009 die restlichen auf seine Stammeinlage. Wie ist die Rechtslage? Fall 20 A gründet eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und bestellt sich selbst zum Geschäftsführer. Er verwendet für die Gründung das vereinfachte Verfahren des Musterprotokolls. Einige Zeit später bestellt er B als zweiten Geschäftsführer. Welche Vertretungsbefugnis haben A und B? 8

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