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1 B S R B BUND STUDENTISCHER RECHTSBERATER Autorenhinweise für das German Journal of Legal Education Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeiner Aufbau des Beitrages Autorenfußnote Gliederung Abkürzungen Fußnoten Zitierweise... 3 a) Rechtsprechung... 3 b) Bundestagsdrucksachen... 3 c) Literatur... 3 aa) Allgemeines... 3 bb) Aufsätze... 4 cc) Sammelwerke... 4 dd) Kommentare, Lehrbücher, Monographien... 4 d) Normen... 5 e) Internet-Adressen... 5

2 1. Allgemeiner Aufbau des Beitrages Der Text muss in der Schriftart Times New Roman verfasst werden. Das muss in Schriftgröße 12 formatiert werden. Der Zeilenabstand muss 1,5 betragen. Es muss die neue Rechtschreibung zur Anwendung kommen. Der Beitrag sollte zwischen 7 10 Seiten liegen. Nur in Ausnahmefällen können wir längere Beiträge zulassen. 2. Autorenfußnote - Jeder Beitrag muss eine Autorenfußnote enthalten. Diese wird beim Setzen den anderen Fußnoten vorangestellt und enthält aktuelle Informationen zum Autor. 3. Gliederung Die Gliederung des Beitrages beginnt mit der Ebene A. und wird mit den Ebenen I., 1., a), aa), (1), (aa), fortgesetzt. Jede Gliederungsebene sollte eine Überschrift enthalten, die Ebenen A. und I. müssen eine Überschrift erhalten. 4. Abkürzungen Es sind nur übliche Abkürzungen zu verwenden (vgl. Abkürzungsverzeichnis von Kirchner/Butz). Währungen, wie z.b. der Euro, sind immer auszuschreiben. Auflage ist Aufl. abzukürzen, zwischen Auflage und dem Erscheinungsjahr wird ein Komma gesetzt (also z.b.: 2. Aufl., 2008). Randnummern sind Rn. abzukürzen. Halbsatz wird als Hs. abgekürzt. Alle Abkürzungen stehen mit Punkten, aber ohne Leerzeichen; also z.b.: h.m., i.s.d., i.r.d. Wird die Abkürzung f. oder ff. verwendet, so steht vor ihr ein geschütztes Leerzeichen. Steht eine Abkürzung am Satzende, wird nur ein Punkt gesetzt. 5. Fußnoten Die Fußnoten-Referenzen stehen grundsätzlich hinter dem Satzzeichen (wenn sie sich also auf den ganzen Satz bezieht, hinter dem Punkt; wenn sie sich auf einen Halbsatz bezieht, hinter dem Komma). Bezieht sich die Fußnote nur auf ein Wort, so ist die Referenz direkt dahinter anzugeben. Sie enden mit einem Punkt.

3 Es findet kein Verweis auf frühere Fußnoten statt, d.h. Autor und Fundstelle sowie Urteile und ihre Fundstellen sind in jeder Fußnote gesondert aufzuführen. Insbesondere darf die Abkürzung a.a.o. nicht verwendet werden. Werden mehrere Fundstellen eines Autors zitiert, so ist der Name erneut zu nennen, die Abkürzung ders. wird nicht verwendet. 6. Zitierweise a) Rechtsprechung Rechtsprechung wird unter Angabe des Gerichtes und nur einer Fundstelle (inkl. Anfangsseite) sowie der Seite, auf die konkret verwiesen wird auch, wenn sie der Anfangsseite übereinstimmt angegeben. Werden mehrere Entscheidungen eines Gerichtes in einer Fußnote zitiert, wird das Gericht nur zu Beginn genannt und sie werden durch Semikolon getrennt. Hinter dem Gericht steht kein Komma. Hat das Urteil einen bestimmten Namen, so ist dieser in Klammern hinter der Fundstelle zu ergänzen. Beispiel: BGH NJW 1992, 122, 124; NJW 2007, 1378, 1378; MDR 1986, 44, 46 f. (XYZ-Beschluss). Sollte das Urteil (noch) nicht in einer Zeitschrift oder der amtlichen Sammlung veröffentlicht worden sein, so ist es nur mit Aktenzeichen zu zitieren. Wenn möglich ist eine konkrete Seite oder Randnummer mit entsprechender Kennzeichnung anzugeben. Beispiele: BGH 4 StR 327/08; BGH XII ZR 118/08; BVerfG 2 BvR 2661/06, Rn. 47; EuGH C- 511/08; AG München 281 C 27753/09, S. 7. Sollte das Urteil in einer Zeitschrift mit Randnummern veröffentlicht sein, so sind diese zu zitieren und dafür die konkrete Fundseite wegzulassen. Beispiel: BGH NJW 2009, 772, Rn. 9 b) Bundestagsdrucksachen Bundestagsdrucksachen werden BT-Drucks., Bundesratsdrucksachen BR-Drucks. abgekürzt (also z.b. BT-Drucks. 1212/03, 334). Der Zusatz S. für Seite wird nicht verwendet. c) Literatur aa) Allgemeines Autoren werden mit ihrem Nachnamen zitiert; nur bei Verwechslungsgefahr ist der erste Buchstabe des Vornamens mit zu zitieren. Der Name wird kursiv hervorgehoben. Hinter dem Autor ist ein Komma zu setzen. Mehrere Autoren werden durch Schrägstrich (ohne Leerzeichen) voneinander getrennt.

4 bb) Aufsätze Bei Aufsätzen ist der Titel des Aufsatzes nicht anzugeben. Zitiert wird nach der geläufigen Abkürzung der Zeitschrift, Jahreszahl (mit der Angabe der Jahrhundertzahl) und der Seite, wobei der Zusatz S. auch hier nicht zu verwenden ist. Beispiel: Teske, wistra 1990, 139, 141; Oxe, AL 2008, 123, 124 cc) Sammelwerke Sammelwerke sind als solche zu kennzeichnen. Hier gilt FS für Festschrift, FG für Festgabe und GS für Gedächtnisschrift. Auch das Jahr der Festschrift ist anzugeben. Der Autor wird mit Komma abgetrennt; der Titel der Schrift wird nicht genannt. Bei Zitierung einer konkreten Fundstelle ist die Anfangsseite und die konkrete Seite durch Komma abgetrennt zu nennen. Die Abkürzung S. für Seite wird hier nicht verwendet. Beispiel: Papier, FS Menger, 1985, 517, 523. dd) Kommentare, Lehrbücher, Monographien Kommentare, Lehrbücher, Monographien sind nach Randnummern (Rn.) zu zitieren. Ist das Werk nicht nach Rn. gegliedert, wird entweder nach der systematischen Gliederung oder der Seitenzahl zitiert. Im Erstzitat sind Auflage und Erscheinungsjahr (ohne Ort) zu nennen, danach ist eine verständliche Abkürzung zu benutzen. Bei Loseblattwerken ist der Stand anzugeben in eckigen Klammern. Herausgeber werden in Normalschrift geschrieben. Mehrere Herausgeber werden durch einen Schrägstrich ohne Leerzeichen voneinander getrennt. Ein Herausgeberzusatz wird nur verwendet, wenn das Werk als Ganzes zitiert wird. Bei Kommentaren wird der Bearbeiter durch Bindestrich abgetrennt, soweit er nicht zugleich Herausgeber des Kommentares ist; dann wird dessen Name nur kursiv gesetzt und nicht erneut genannt. Eine Bandangabe erfolgt bei Kommentaren nicht, bei sonstigen mehrbändigen Werken aber schon. Zwischen und Nummer sowie Rn. und Ziffer stehen geschützte Leerzeichen. Beispiele: Brox/Walker, Allgemeiner Teil des BGB, 32. Aufl., 2008, Rn. 220; Dreier, GG, Art. 20 Rn. 167; Isensee/Kirchhof-Badura, HStR VII, 1992, 163 Rn. 32; Bonner Kommentar-Rüfner, GG, Art. 3 Rn. 154 [Stand: Okt. 1992] Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 45 Rn. 79 f aber: Stelkens/Bonk/Sachs-Kallerhoff, VwVfG, 28 Rn. 10; vgl. im Ganzen Wittreck(Hrsg.), Sechzig Jahre Grundgesetz Verfassung mit Zukunft!?, Folgende Kommentare werden einheitlich in der vorgegebenen Form zitiert: Der Münchener Kommentar wird als MK-[Gesetz]-Bearbeiter zitiert. Beispiel: MK-BGB-Basedow, 5. Aufl., 2007, 305c Rn. 33 ff. Der Beck Online Kommentar wird als BeckOK-[Gesetz]-Bearbeiter zitiert. Beispiel: BeckOK-BGB-Wendehorst, 2007, 812 Rn. 165 f.

5 Der Anwaltskommentar wird als AnwK-[Gesetz]-Bearbeiter zitiert. Beispiel: AnwK-BGB-von Sachsen Gessaphe, 2005, 812 Rn. 70. Der juris Praxiskommentar wird als jurispk-[gesetz]-bearbeiter zitiert. Beispiel: jurispk-bgb-schwintowski, BGB, 5. Aufl., 2010, 675u Rn. 5. d) Normen Absätze von Normen werden mit römischen Ziffern und Sätze von Normen werden mit arabischen Ziffern bezeichnet. Die Abkürzungen S. und Abs. sind nicht zu verwenden. Eine Ausnahme besteht, wenn die Norm nur aus einem Absatz aber mehreren Sätzen besteht. Hier soll beim Zitat eines einzelnen Satzes die Abkürzung S. zur Klarstellung verwendet werden. Für Artikel wird - egal ob im Plural oder Singular - die Abkürzung Art. verwendet. Für Nummer oder Nummern steht jeweils die Abkürzung Nr. Bei der Nennung mehrerer Paragraphen werden stets zwei vorangestellt. Gesetze, die nicht völlig gewöhnlich sind, werden bei ihrer ersten Erwähnung in einer Fn. mit ihrem vollständigen amtlichen Titel ausgeschrieben. Gewöhnlich sind regelmäßig solche Gesetze, die im Grundstudium bekannt sind. Beispiele: Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz AnfG) e) Internet-Adressen Internet-Adressen sollten nur dann zu zitiert werden, wenn anhand der Länge noch davon ausgegangen werden kann, dass ein gewöhnlicher Leser sie abtippen wird. Sie werden mit ihrem Stand in eckigen Klammern zitiert. Grundsätzlich sollten Internetseiten jedoch sparsam zitiert werden! Beispiel: [Stand: ]

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