Norddeutscher Insolvenzrechtstag 2010 crisis? what crisis? 11. und 12. Februar 2010 im Grand Elysee Hotel Hamburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Norddeutscher Insolvenzrechtstag 2010 crisis? what crisis? 11. und 12. Februar 2010 im Grand Elysee Hotel Hamburg"

Transkript

1 Norddeutscher Insolvenzrechtstag 2010 crisis? what crisis? 11. und 12. Februar 2010 im Grand Elysee Hotel Hamburg DoNNErstaG, 11. FEbruar 2010 ab Uhr begrüßung der teilnehmer/ausgabe der unterlagen Uhr Eröffnung des Norddeutschen Insolvenzrechtstags durch den Vorsitzenden riag Frank Frind, Vorsitzender des NIF e.v. Grußwort aus der Justizbehörde Hamburg Herr Wolfgang siewert, Leiter des Justizverwaltungsamtes Uhr Thema 1 Insolvenzrechtliche Sanierung versus außergerichtliche Sanierung? Einführungsvortrag: Wie weiter mit dem Planverfahren? Wiedergeburt des vorinsolvenzlichen Verfahrens? Prof. Dr. Horst Eidenmüller, LL.M. (Cambridge), München Podiumsdiskussion: Moderation: ra reinhard titz/ra Dr. Gideon böhm Prof. Dr. Horst Eidenmüller, LL.M. (Cambridge), München Dr. andreas Fröhlich (Perspektiv GmbH), München ra Dr. Michael Jaffé, München ra Dr. Jobst Wellensiek, Heidelberg ab ca Uhr snacks und Drinks im Grand Elysee Hotel Hamburg (soweit gesondert gebucht) FrEItaG, 12. FEbruar 2010 ab 8.30 Uhr begrüßung der teilnehmer/ausgabe der unterlagen 9.00 Uhr Thema 2 Krise grenzübergreifend: Insolvenzrecht beim Nachbarn Moderation: ra Dr. Klaus Pannen, Hamburg 9.10 Uhr Blick über die Grenzen Krisenbewältigung in Osteuropa am Beispiel Polen und Tschechien ra Dr. Ernst Giese, Prag ra Pawel Kuglarz, Warschau Uhr Verwalterauswahl: Gläubigermitbestimmung und Verwalterzulassung im Geltungsbereich der EUInsVO anhand ausgewählter Beispiele ra Christian Köhler-Ma, berlin Uhr Kaffeepause Uhr Thema 3 Insolvenzrechtlicher Ausblick: Krisenbewältigung im Insolvenzrecht Moderation: riag Frank Frind, Vorsitzender des NIF e.v. Was plant die Bundesregierung im Insolvenzverfahren? MinDir. Marie Luise Graf-schlicker Uhr Thema 4 Krisenbewältigung durch verschärfte Verantwortlichkeit der Organe? Moderation: riag Dr. andreas schmidt, Insolvenzgericht Hamburg Organschaftliche Verantwortung und Geschäftsleiterhaftung (z. B. gegenüber Neugläubigern, im Cash-Pool etc.) ra Dr. Christoph Poertzgen, Köln Uhr Mittagspause Uhr Organschaftliche Verantwortung und Insolvenzstrafrecht: Strafrechtliche Relevanz der Antragspflichtentstehung beim GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter osta Dr. Hans richter, staatsanwaltschaft stuttgart Uhr Kaffeepause Uhr Thema 5 Die Krise im Spiegel der Rechtsprechung des BGH Moderation: riag Dr. andreas schmidt, Insolvenzgericht Hamburg Aktuelle Entscheidungen des IX. Zivilsenats zum Insolvenzrecht (Schwerpunkt: Insolvenzanfechtung und Masseanreicherung) ribgh Gerhard Vill, Karlsruhe ca Uhr Ende der Veranstaltung

2

3 Das Interview erscheint im INDat-Report Das Interview 01_2010 erscheint Das am Interview im INDat-Report erscheint im 01_2010 INDat-Report am _2010 am 22. Titel:»Schon begraben Das Das Das Interview oder wächst Titel: erscheint es»schon noch im im im heran? begraben INDat-Report Titel:»Schon oder 01_2010 wächst 01_2010 begraben am es am am noch oder Das Interview heran? wächst es noch Das vorinsolvenzliche Titel: Sanierungsverfahren«erscheint Titel:»Schon Das»Schon im vorinsolvenzliche INDat-Report begraben oder oder Das oder wächst 01_2010 vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren«wächst es es am noch es noch heran? Sanierungsver heran? Titel: Das»Schon Das Das vorinsolvenzliche begraben oder wächst Sanierungsverfahren«es noch heran? Das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren«Prof. Dr. Horst Eidenmüller Prof. Dr. Horst Eidenmüller Prof. Prof. Prof. Dr. Dr. Horst Dr. Horst Horst Eidenmüller Eidenmüller Prof. Dr. Horst Eidenmüller Im Gespräch 27 Im Gespräch Im Gesp 27 Im Im Im Gespräch Im Gespräch 27 Verfahren Neues Neues Verfahren ist Verfahren nicht ist nicht ist nich zwingend erforderlich zwingend erforderlich erforderlich t sich aus, München. ob ein vorinsolvenzliches, Skepsis München. breitet sich außergerichtliches Skepsis aus, ob breitet ein vorinsolvenzliches, sich Sanierungsverfahren aus, ob ein vorinsolvenzliches, außergerichtliches umsetzbar ist. außergerichtliches Sanierungsverfahren Sanierungsverfahren umsetzbar ist. umsetzba München. Skepsis Skepsis breitet breitet sich sich sich aus, aus, aus, ob ob ein ob ein ein vorinsolvenzliches, außergerichtliches Sanierungsverfahren umsetzbar ist. ist. ist. Dr. Horst Zweifel München. Eidenmüller, äußert Skepsis Lehrstuhl auch Zweifel breitet Prof. für Dr. sich äußert Bürgerliches Horst aus, auch Eidenmüller, ob ein Prof. Recht, vorinsolvenzliches, Dr. Deutsches, Horst Lehrstuhl Eidenmüller, Europäisches für Bürgerliches außergerichtliches Lehrstuhl und Recht, Internatiot an der Ludwig-Maximilians-Universität nales Zweifel Unternehmensrecht äußert auch nales Prof. Unternehmensrecht Dr. an Horst der München. Ludwig-Maximilians-Universität Eidenmüller, Er plädiert an Lehrstuhl der dafür, Ludwig-Maximilians-Universität für die Bürgerliches Sanierungsbedingungen München. Recht, Er plädiert Deutsches, München. dafür, Europäisches die Er Sanierungsbedingungen plädiert dafür, und Internatio- die Sanierungsbedin für Bürgerliches Deutsches, Sanierungsverfahren Europäisches Recht, Deutsches, umsetzbar und Internatio- Europäisches ist. und Int Zweifel Zweifel äußert äußert auch auch auch Prof. Prof. Prof. Dr. Dr. Horst Dr. Horst Eidenmüller, Lehrstuhl Lehrstuhl für für für Bürgerliches Recht, Recht, Deutsches, Europäisches und und und Internationales Unternehmensrecht an an der an der der Ludwig-Maximilians-Universität München. München. Er Er plädiert Er plädiert dafür, dafür, die die die Sanierungsbedingungen nales solvenzordnung und nales -anreize Unternehmensrecht weiter zu unter verbessern, der und Insolvenzordnung -anreize damit der unter Ludwig-Maximilians-Universität sich der die weiter Frage Insolvenzordnung zu nach verbessern, einem neuen weiter damit München. Verfahren zu sich verbessern, die Er Frage außerhalb plädiert damit nach dafür, sich einem die die neuen Frage Sanierungsbedingungen Verfahren nach einem außerhalb neuen Verfahren au und und und -anreize -anreize unter unter der der der Insolvenzordnung weiter weiter zu zu zu verbessern, damit damit sich sich sich die die Frage die Frage nach nach nach einem einem neuen neuen Verfahren Verfahren außerhalb außerhalb Peter Reuter der und fragte InsO -anreize nicht ihn, unter mehr welche der stellt. von Insolvenzordnung InsO Befürwortern Peter nicht Reuter mehr fragte stellt. eines weiter ihn, vorinsolvenzlichen Peter zu welche verbessern, Reuter von fragte Befürwortern damit Verfahrens ihn, welche sich die eines angeführten von Frage Befürwortern vorinsolvenzlichen nach einem eines neuen Verfahrens vorinsolvenzlichen angeführten außerhalb Verfahrens ange der der InsO der InsO InsO nicht nicht nicht mehr mehr mehr stellt. stellt. Peter Peter Peter Reuter Reuter fragte fragte ihn, ihn, ihn, welche welche von von von Befürwortern eines eines vorinsolvenzlichen Verfahrens angeführten infügen ließen. Vorteile der InsO sich nicht in mehr die Vorteile InsO stellt. einfügen Peter sich Reuter ließen. die fragte InsO einfügen ihn, welche ließen. von Befürwortern eines vorinsolvenzlichen Verfahrens angeführten Vorteile Vorteile sich sich sich in in die in die InsO die InsO InsO einfügen einfügen ließen. ließen. Vorteile sich in die InsO einfügen ließen. wir ein vorintliches Saniesolvenzliches Verfahren außergerichtliches gemacht? solvenzliches Sind sie außergerichtliches Sanie- wirklich Verfahren so zunutze gemacht? Sanie- machen. Verfahren Sind Eine sie procédure wirklich gemacht? so de Sind sauve- zunutze sie wirklich machen. soeine zunutze procédure machen. de sauve- Eine procédure INDat-Report: INDat-Report: Welche Erfahrungen Brauchen INDat-Report: wir hat ein man vorin- Brauchen mit diesen Welche wir die ein Erfahrungen Vorteile vorin- eines Welche hat Verfahrens man Erfahrungen mit diesen in Frankreich hat die man Vorteile mit diesen eines Verfahrens die Vorteile in Frankreich eines Verfahrens in F INDat-Report: Brauchen Brauchen wir wir ein wir ein vorin- ein vorinsolvenzliches außergerichtliches Welche Welche Erfahrungen hat hat man hat man man mit mit diesen mit diesen die die Vorteile die Vorteile eines eines eines Verfahrens Verfahrens in in Frankreich in Frankreich Brauchen wir ein Sanie- vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren, Verfahren Welche Verfahren Erfahrungen gemacht? gemacht? Sind hat Sind Sind sie man sie wirklich sie mit wirklich diesen so so so zunutze die zunutze Vorteile machen. machen. eines Eine Eine Verfahrens Eine procédure procédure in de Frankreich de sauvegarde zunutze de sauvegarde ist ist relativ eispiel konkurhtsordnungerenzfähig Eidenmüller: mit anderen renzfähig Das Rechtsordnungen CVA-Verfahren mit anderen wurde Rechtsordnungen Eidenmüller: lungsunfähigkeit Das CVA-Verfahren Eidenmüller: zugänglich wurde Das und CVA-Verfahren lungsunfähigkeit ge- wurde lungsunfähigkeit zugänglich und ge- zugänglich rungsverfahren, erfolgreich? um rungsverfahren, zum Beispiel konkur- um zum erfolgreich? Beispiel garde konkur- ist relativ erfolgreich? einfach auch ohne Zahgarde ist relativ einfach garde auch ist relativ ohne einfach Zah- auch o außergerichtliches um um zum zum zum Beispiel Beispiel konkur- Sanierungsverfahren, konkur- Verfahren erfolgreich? gemacht? Sind sie wirklich so machen. ist relativ einfach Eine einfach procédure auch auch auch ohne ohne de ohne Zah- sauvegarde Zah- Zahlungsunfähigkeirenzfähirenzfähig mit mit anderen mit anderen um zum Beispiel Rechtsordnungen konkur- erfolgreich? Eidenmüller: Das Das Das CVA-Verfahren wurde wurde ist relativ einfach zugänglich auch und ohne und und gewährlungsunfähigkeit Zah- ge- gewährt zugleich zugleich Vollstreckungsschutz zu sein? 1986 eingeführt zu sein? und hat sich in England 1986 eingeführt währt zugleich und 1986 hat Vollstreckungsschutz sich eingeführt England und hat währt und sich in zugleich England Vollstreckungsschutz währt zugleich Vollstreckungssc und zu zu renzfähig sein? zu sein? sein? mit anderen Rechtsordnungen Eidenmüller: 1986 eingeführt eingeführt und Das und und hat CVA-Verfahren hat sich hat sich sich in in England in wurde England zugänglich und und und gewährt und werb zeigt getz für vorinsolrade, dass Jahr. ein Das eigenes Verfahren rade, Gesetz dass ist für ein auch vorinsol- eigenes im Vergleich Gesetz Jahr. für Das vorinsol- INDat-Report: Verfahren Jahr. ist auch Auch Das im Verfahren mit Vergleich Blick ins ist auch Aus- INDat-Report: im Vergleich Auch INDat-Report: mit Blick ins Aus- Auch mit Blick Eidenmüller: etabliert. Der Es Wettbewerb gibt Eidenmüller: einige hundert zeigt Der ge- Wettbewerb Fälle etabliert. im Wahlrechte zeigt Es gibt ge- einige für etabliert. laufende hundert Es Verträge. gibt Fälle einige im Wahlrechte hundert Fälle für im laufende Wahlrechte Verträge. für laufende Verträg zu sein? Eidenmüller: Der Der Der Wettbewerb zeigt zeigt zeigt geraderade, ge- gerade, dass dass dass ein ein eigenes ein Der etabliert etabliert. eingeführt Es Es gibt Es gibt gibt einige und einige hat hundert sich hundert in Fälle England Fälle Fälle im im im Wahlrechte zugleich für für laufende für Vollstreckungsschutz laufende Verträge. Verträge. und Eidenmüller: eigenes Gesetz Wettbewerb Gesetz für für vorinsolvenzlicherade, für zeigt vorinsolvenzliche, ge- Jahr. Jahr. etabliert. Jahr. Das Das Verfahren Das Es Verfahren gibt einige ist ist auch ist auch hundert auch im im Vergleich im Fälle Vergleich im Wahlrechte INDat-Report: für laufende Auch Auch Auch mit mit Verträge. Blick mit Blick Blick ins ins Auslandland: ins Aus- Ausland: Für Für welche Für welche Auch e Sanierungen venzliche, zum außergerichtliche geltenden venzliche, deutschen Sanierungen außergerichtliche Insolvenzrecht zum geltenden Sanierungen land: Für deutschen welche zum Unternehmen geltenden Insolvenzrecht deutschen mit welcher land: Insolvenzrecht Für welche Unternehmen land: Für welche mit welcher Unternehmen m dass ein außergerichtliche eigenes Gesetz für Sanierungen vorinsolvenzliche, zum zum Jahr. zum geltenden Das geltenden Verfahren deutschen deutschen ist auch Insolvenzrecht im Vergleich INDat-Report: Unternehmen mit Blick mit mit welcher mit ins welcher Ausland: ch ist: Die nicht Anmerikanischeziehungskraft (DNick, etwa Schefenacker) des ziehungskraft US-amerikanischen wurde etwa bewusst des US-amerikanischen (DNick, eine geeignet, Schefenacker) für (DNick, die wurde ein Schefenacker) bewusst Insolvenzverfahren eine wurde geeignet, bewusst für eine die ein geeignet, Insolvenzverfahren für die ein Insolvenzv nicht zwingend attraktiv: erforderlich In wenigen nicht zwingend prominenten ist: Die erforderlich An- Fällen attraktiv: ist: Ausgangslage Die In wenigen An- attraktiv: prominenten wäre ein solches wenigen Fällen Verfahren prominenten Ausgangslage Fällen wäre ein Ausgangslage solches Verfahren wäre ein solches V nicht nicht nicht zwingend zwingend außergerichtliche erforderlich ist: Sanierungen ist: Die ist: Die An- Die An- Anziehungskraft attraktiv: zum attraktiv: geltenden In In wenigen In wenigen deutschen prominenten Insolvenzrecht Fällen Fällen Ausgangslage Für welche wäre wäre Unternehmen wäre ein ein solches ein solches Verfahren mit Verfahren welcher zwingend etwa etwa etwa erforderlich des des des US-amerikanischen ist: Die Anziehungskraft (DNick, attraktiv: (DNick, Schefenacker) In wenigen wurde prominenten wurde bewusst bewusst eine Fällen eine eine geeignet, Ausgangslage geeignet, für für die für die wäre ein die ein ein ein solches Insolvenzverfahren Verfahren er, dass es Rechts ein COMI-Verlegung leidet nicht darunter, Rechts nach leidet dass England nicht es eininitiiert, darunter, COMI-Verlegung dass womöglich es einnach»schädlich«comi-verlegung England wäre? initiiert, nach England womöglich initiiert,»schädlich«womöglich wäre?»schädlich«wäre? Rechts Rechts leidet leidet nicht etwa nicht nicht darunter, des darunter, US-amerikanischen dass dass dass es es ein es ein ein (DNick, COMI-Verlegung Schefenacker) nach nach nach England wurde England bewusst initiiert, initiiert, eine geeignet, womöglich für»schädlich«die ein Insolvenzverfahren wäre? wäre? t. Neben solches dem um Gesetz ein CVA nicht durchzuführen. solches kennt. Gesetz Neben Das nicht demist kennt. allerdings 11-Verfahren die Ausnahme Chapter für die geblieben. 11-Verfahren insolvenz- Eine empi- für dings die die insolvenz- ist Ausnahme mit direkten geblieben. dings und die vor Ausnahme Eine allem empi- indirekten geblieben. ist mit Eine direkten empi- und ist vor mit allem direkten indirekten und vor allem in um ein Neben CVA Eidenmüller: durchzuführen. dem um Jedes ein CVA Das Insolvenzverfahren durchzuführen. ist aller- Eidenmüller: Das ist aller- Jedes Insolvenzverfahren Eidenmüller: Jedes Insolvenzv solches Rechts solches Gesetz leidet Gesetz nicht nicht nicht nicht darunter, kennt. kennt. Neben dass Neben dem es dem ein demum um COMI-Verlegung ein um ein CVA ein CVA CVA durchzuführen. nach England Das Das ist Das ist initiiert, allerdings um ist aller- womöglich Eidenmüller:»schädlich«Jedes Jedes wäre? Insolvenzverfahren die insolvenz- Chapter Chapter solches Chapter Gesetz 11-Verfahren nicht für kennt. für die für die insolvenzrechtliche Chapter die Neben insolvenzrechtliche dem dings die ein die Ausnahme CVA die Ausnahme durchzuführen. geblieben. geblieben. Das Eine Eine ist Eine empi- allerdings empirische die Untersuchung, ist ist mit Eidenmüller: ist mit direkten mit direkten und Jedes und und vor vor Insolvenzverfahren allem vor allem indirekten indirekten Unternehmen rechtliche rische Sanierung Untersuchung, rechtliche von Unternehmen die Sanierung ich den letzten von rische Unternehmen Untersuchung, Kosten für das rische die betroffene ich Untersuchung, in den letzten Unternehmen die Kosten ich in den für letzten das betroffene Kosten Unternehmen für das betroffene Unte 11-Verfahren Sanierung Sanierung von von für von die Unternehmen insolvenzrechtlichrische Ausnahme die geblieben. die ich die ich in ich in den in den Eine letzten den empirische letzten Kosten ist Kosten mit für direkten für das für das betroffene das und betroffene vor allem Unternehmen indirekten rkouts«, gibt also es Monaten unregulierte durchgeführt gibt»workouts«, es unregulierte habe, also zeigt,»workouts«, Monaten dass verbunden. durchgeführt also Zu Monaten Ersteren habe, durchgeführt zeigt, zählen dass etwa habe, verbunden. die zeigt, Zu dass Ersteren verbunden. zählen etwa Zu Ersteren die zählen gibt gibt gibt es es es unregulierte Sanierung von»workouts«, Unternehmen also also also Monaten Monaten Untersuchung, durchgeführt die habe, ich habe, in zeigt, den zeigt, letzten dass dass dass Kosten verbunden. für Zu das Zu Ersteren Zu betroffene Ersteren zählen zählen Unternehmen etwa etwa etwa die die die ngen. Das außergerichtliche Sys- es angesichts Sanierungen. außergerichtliche der großen Schwierigkeiten Das System als funktioniert und Kosten sehr für tem gut. ein funktioniert solches Wichtiger»forum sehr als shop- gut. und Wichtiger Kosten allem für der als ein Wertverlust, solches und Kosten»forum den für das shop- ein Unterneh- solches allem»forum der Wertverlust, shop- allem den der das Wertverlust, Unterneh- den das U Sanierungen. es angesichts Verfahrenskosten. Das Sys- der großen es angesichts Schwierigkeiten Zu Letzteren der großen gehört Verfahrenskosten. vor Schwierigkeiten Zu Verfahrenskosten. Letzteren gehört vor Zu Letzteren g gibt außergerichtliche es unregulierte Sanierungen.»Workouts«, Das Das Systetem Das Sys- also System funktioniert sehr sehr es Monaten angesichts angesichts durchgeführt der der großen der großen habe, Schwierigkeiten zeigt, dass verbunden. Verfahrenskosten. Zu Ersteren Zu Zu Letzteren Zu Letzteren zählen gehört etwa gehört vor vor die vor. Wichtiger außergerichtliche Sanierungen. sehr gut. gut. gut. Wichtiger Wichtiger Das als System als als und und es und Kosten angesichts Kosten für für ein der für ein solches großen ein solches Schwierigkeiten»forum»forum shop- shopping«keine allem Verfahrenskosten. allem der der der Wertverlust, Zu den Letzteren den das den das Unternehmemen das gehört Unternehmen aufgrund der vor insolvenzliche, ein spezielles ping«keine Gesetz nennenswerte ein für vorinsolvenzliche, spezielles Zahl Gesetz an für Wiederholungen gegeben Sanierungen außergerichtliche hat. In ist, Frankreich dass Sanierungen holungen ist der ist, gegeben Insolvenz dass hat. holungen erleidet In Frankreich (Abwanderung gegeben ist hat. In der Frankreich Insolvenz erleidet ist der (Abwanderung Insolvenz erleidet der (Abwande ein vorinsolvenzliche, ping«keine men nennenswerte aufgrund ping«der negativen Zahl keine an nennenswerte Wieder- Signalwirkung men Zahl aufgrund an Wieder- negativen men aufgrund Signalwirkung der negativen Signa ein ein spezielles ein funktioniert spezielles Gesetz Gesetz sehr für für für gut. vorinsolvenzliche, Wichtiger als ping«und Kosten keine keine für nennenswerte ein solches Zahl Zahl»forum Zahl an an Wiederholungeping«an shop- Wiederholungen allem aufgrund Wertverlust, der der negativen der negativen den das Signalwirkung Unternehmen ngen ist, außergerichtliche dass außergerichtliche spezielles Gesetz für Sanierungen vorinsolvenzliche, ist, ist, dass ist, dass dass keine gegeben nennenswerte gegeben hat. hat. hat. In In Frankreich Zahl In Frankreich Wiederholungen ist ist ist der der Insolvenz der aufgrund Insolvenz erleidet der erleidet negativen (Abwanderung Signalwirkung der der n und -anreize die Sanierungsbedingungen es mehr die procédure die Sanierungsbedingungen und de -anreize sauvegarde es als mehr und besten die -anreize procédure Arbeitskräfte, es mehr de sauvegarde Vertrauensverlust die procédure als de besten bei sauvegarde Arbeitskräfte, als besten Vertrauensverlust Arbeitskräfte, Vertrauensv die die außergerichtliche die Sanierungsbedingungen Sanierungen und und und -anreize ist, -anreize dass es es mehr es mehr mehr die die procédure gegeben die procédure hat. de In Frankreich sauvegarde als als ist als besten der besten Insolvenz Arbeitskräfte, erleidet (Abwanderung Vertrauensverlust bei der bei bei weiter verbesiskussion über INDat-Report: Prominent Bei ist der INDat-Report: Fall Diskussion Eurotunnel, über Bei der in Prominent dem Diskussion Insolvenzzeitpunkt ist über der Fall Prominent Eurotunnel, noch ist ist. der in dem Hoch Fall Eurotunnel, ist Insolvenzzeitpunkt er in dem noch Insolvenzzeitpunkt ist. Hoch ist er noch ist. Ho sert INDat-Report: unter der die Insolvenzordnung procédure unter de conciliation, der weiter Insolvenzordnung verbessert werden. bewerb als attraktiv sert werden. wahrgenommen wird. bewerb ßer, als attraktiv je höher wahrgenommen bewerb der Unternehmenswert als attraktiv wird. wahrgenommen ßer, zumje höher wird. der Unternehmenswert ßer, je höher der zum Unternehmens die im Wett- die procédure weiter den verbes- Kunden conciliation, etc.). die procédure Er ist die absolut im Wett- conciliation, umso grö-kunden die im Wett- etc.). Er den ist absolut Kunden umso etc.). grö- Er ist absolut u unter unter die unter Sanierungsbedingungen der der der Insolvenzordnung weiter und weiter verbessersert -anreize verbessert werden. der die die es procédure die mehr procédure die de procédure de de conciliation, de sauvegarde die die im die im Wettbewerb die im Wettbewerb als den den besten Kunden Kunden Arbeitskräfte, etc.). etc.). Er Er ist Er ist Vertrauensverlust absolut ist absolut umso umso umso größerßer, grö- bei größer, je unter werden. Insolvenzordnung weiter verbes- procédure als als attraktiv als attraktiv de conciliation, wahrgenommen die im wird. Wettbewerb wird. wird. den Kunden je höher je höher der etc.). der der Er Unternehmenswert ist absolut umso zum größer, zum zum werden. Bei Bei der Bei der Diskussion der Diskussion über über über Prominent Prominent als ist attraktiv ist der ist der Fall der Fall wahrgenommen Fall Eurotunnel, in in dem wird. in dem dem Insolvenzzeitpunkt je höher der Unternehmenswert noch noch noch ist. ist. Hoch ist. Hoch Hoch ist ist er zum ist er er ahren wird ein im-vorinsolvenzlichey Arrangement mer das fahren Company London Voluntary mer das vorgezogen Arrangement Company wurde. Voluntary Auch fahren Arrangement in zierten London Unternehmen. vorgezogen fahren in wurde. London Bei diesen Auch vorgezogen tritt zierten der wurde. Unternehmen. Auch zierten Bei diesen Unternehmen. tritt der Bei diesen eine procédure ein Verfahren de vorinsolvenzliches sauvegarde wird einem im- Verfahren eine Ver- procédure vor wird allem im- de bei sauvegarde stark eine procédure mit Fremdkapital einem de Ver- sauvegarde finan- vor allem einem bei stark Ver- mit vor Fremdkapital allem bei stark finan- mit Fremdkapi ein ein ein INDat-Report: vorinsolvenzliches Bei Verfahren der Verfahren Diskussion wird wird wird immemer über im- immer das eine eine Prominent eine procédure procédure ist de der Fall sauvegarde Eurotunnel, einem einem Verfahren eine dem Ver- Verfahren in vor vor Insolvenzzeitpunkt allem vor allem allem bei bei stark bei stark stark mit mit noch mit Fremdkapital ist. Hoch finan- ist finanzierten er ein vorinsolvenzliches das Company das Company Voluntary Voluntary Verfahren Arrangement wird immer procédure in London in London de sauvegarde vorgezogen wurde. einem wurde. Auch Auch Verfahren Auch zierten allem bei Unternehmen. stark mit Bei Fremdkapital Bei diesen Bei diesen tritt tritt finanzierten tritt der der der procédure (CVA) de in in England jüngster und Zeit (CVA) das wird in procédure England von Verfahren und de das in berichtet, in in Frankreich denen conciliation sich angeführt. Schuldner in Frankreich gezielt richtet, angeführt. folgt: in denen Ein Sanierungsverfahren sich richtet, Schuldner in denen gezielt im sich Vorfeld Schuldner folgt: Ein Sanierungsverfahren gezielt folgt: Ein Sanierungsverfahren im Vorfeld im (CVA) jüngster procédure Insolvenzzeitpunkt Zeit dewird in von jüngster Verfahren früher Zeit ein. wird be-daraus von Insolvenzzeitpunkt Verfahren be- Insolvenzzeitpunkt früher ein. Darausfrüher ein (CVA) (CVA) das in in England Company in England und Voluntary und und das das das procédure Arrangement procédure de de de in in jüngster in jüngster in London Zeit Zeit Zeit wird wird vorgezogen wird von von von Verfahren wurde. Verfahren berichtet, in Auch be- be- Insolvenzzeitpunkt Unternehmen. früher Bei früher diesen ein. ein. ein. Daraus tritt Daraus der ch angeführt. conciliation conciliation in England in in in und Frankreich das procédure angeführt. de richtet, jüngster in in denen in Zeit denen sich wird sich sich Schuldner von Schuldner Verfahren gezielt gezielt berichtet, in denen sich Schuldner gezielt folgt: Ein Sanierungsverfahren im folgt: Insolvenzzeitpunkt folgt: Ein Ein Ein Sanierungsverfahren früher ein. im im Vorfeld im Daraus Vorfeld conciliation in Frankreich angeführt. Vorfeld I N Dat-Report 01_2010 I N Dat-Report 01_2010 I N I Dat-Report N I N 01_ _2010 I N Dat-Report 01_2010

4 28 I N Dat-Report 01_2010 Im Gespräch einer Insolvenz wäre vor allem geeignet für stark mit Fremdkapital finanzierte Unternehmen, die operativ erhaltenswürdig sind. Viele Unternehmen, die im Zuge eines»leveraged Buyout«übernommen wurden, fallen in diese Kategorie. Das Verfahren müsste primär eine rasche finanzielle Restrukturierung der erfassten Unternehmen ermöglichen. Wenn das gelingt, können hohe indirekte Insolvenzkosten vermieden werden. Denn diese sind weitaus geringer, wenn sich die finanzielle Situation des Unternehmens im Vorfeld der Insolvenz und ohne große Signalwirkung in der Öffentlichkeit bereinigen lässt. INDat-Report: Die Rufe von Beraterseite sind leiser geworden, die ein solches Verfahren fordern. Ist eine Ernüchterung eingetreten, weil die Umsetzung einen bei genauerer Befassung vor ungeahnte Probleme stellt? Eidenmüller: So ist es. Zwar ließe sich im Ausgangspunkt an ein sehr schlankes Gesetz über eine vorinsolvenzliche Sanierung denken: Vorschlagsrecht des Schuldners für einen Vergleich verbunden mit gewissen Informationspflichten, 75-prozentige Kapitalmehrheit auf der Gläubigerseite für dessen Annahme, gerichtliche Bestätigung. Die Schwierigkeiten fangen an, wenn man ins Detail geht: Ist die Festlegung eines speziellen Auslösezeitpunkts nötig, wenn man Zwangseingriffe in Gläubigerrechte (verfassungsrechtlich) rechtfertigen will? Was ist, wenn während des Verfahrens Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt oder bereits vorher eingetreten war? Bedarf es eines Moratoriums? Sollte es für die Annahme des Vergleichs zusätzlich das Erfordernis einer Kopfmehrheit geben, um eine Majorisierung von Kleingläubigern durch wenige große Finanzgläubiger zu verhindern? Bräuchten wir einen Sachwalter oder eine ähnliche Figur? Was genau wären die Bestätigungsvoraussetzungen für den Vergleich, welche Rechtsmittel gäbe es? Sind besondere Anfechtungsvorschriften nötig, einerseits für Vorgänge vor dem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren, andererseits für den Fall eines nachfolgenden Insolvenzverfahrens? Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Damit ist natürlich auch die Gefahr einer Überregulierung verbunden. Ich befürchte, dass wir mit»deutscher Gründlichkeit«ein Gesetz entwickeln würden, das nicht die Flexibilität und Schlankheit besäße, die das Verfahren in der Sanierungssituation erfordert. INDat-Report: Ungeachtet der Hürden für eine Umsetzbarkeit, welche Vorteile könnte ein vorinsolvenzliches Verfahren bieten, die wiederum auf»defizite«im Insolvenzverfahren verweisen? Eidenmüller: Eine vorinsolvenzliche Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens könnte im besten Fall eine rasche, flexible und vergleichsweise»geräuschlose«restrukturierung eines angeschlagenen Unternehmens ermöglichen. Damit wären, wie bereits erwähnt, die direkten, aber vor allem auch die indirekten Kosten der Krisenbewältigung niedriger als in einem Insolvenzverfahren. Größere Flexibilität bedeutet auch: Die Privatautonomie der Beteiligten kommt stärker zur Geltung, es lassen sich interessengerechtere und ökonomisch effizientere Lösungen implementieren. INDat-Report: Als Argument wird auch das immer noch vorhandene Stigma der Insolvenz bezeichnet. Ist es immer noch derart sanierungsgefährdend, selbst wenn es nur im Namen Insolvenzplanverfahren auftaucht? Eidenmüller: Das Stigma ist in Deutschland immer noch vorhanden. Das zeigt schon der Fall Opel. In der öffentlichen Wahrnehmung war es doch so, dass derjenige sofort einen schwarzen Peter in der Hand hatte, der hier das Wort»Insolvenzverfahren«in den Mund nahm. Insolvenzverfahren und Zerschlagung werden noch weitgehend gleichgesetzt. Dass man ein Insolvenzverfahren wie bei General Motors in den USA proaktiv als Problemlösungshilfe nutzen kann, entspricht sicher (noch) nicht der überwiegenden Haltung in Deutschland. Es lässt sich auch nicht feststellen, dass die Wahrnehmung von Planverfahren eine ganz andere ist. Daran haben auch die erfolgreichen Fälle wie Babcock Borsig oder Herlitz nichts geändert. Ich erwarte auch nicht, dass sich eine so tief verankerte Wahrnehmung in kurzer Zeit ändern lässt. Aber wenn das Insolvenzplanverfahren modernisiert würde, und wenn es dann ein/zwei spektakuläre Fälle gelungener Großinsolvenzen im Planverfahren gäbe, dann könnte sich mittelfristig auch die öffentliche Wahrnehmung in Deutschland verschieben. Insoweit bin ich durchaus optimistisch. Auch ist es wichtig, schon heute die Möglichkeiten des Planverfahrens als Sanierungsinstrument immer wieder in der Öffentlichkeit zu betonen und praktisch zur Geltung zu bringen. INDat-Report: Eines der Hürden ist der Zeitpunkt, wann ein solches Verfahren eingeleitet werden soll, schließlich muss es mit einem Abstand zur Insolvenzantragspflicht erfolgen. Müsste hier ein»spezieller«begriff von Krise definiert werden? Eidenmüller: Das gesamte geltende deutsche Recht leidet vor allem daran, dass es keine Anreize für Geschäftsleiter setzt, frühzeitig Maßnahmen gegen eine Krise des Unternehmens zu ergreifen. In der Regel wird doch einfach»weitergemacht«, bis Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten sind. Dann erst wird an außergerichtliche Sanierungsmaßnahmen gedacht. Aber dann ist es zu spät. Das Zeitfenster von drei Wochen gibt das in der Regel jedenfalls bei großen Kapitalgesellschaften nicht mehr her. Ich plädiere für eine grundlegende Neuausrichtung der Geschäftsleiterpflichten in der 28 I N Dat-Report 01_2010 Im Gespräch einer Insolvenz wäre vor allem geeignet für stark mit Fremdkapital finanzierte Unternehmen, die operativ erhaltenswürdig sind. Viele Unternehmen, die im Zuge eines»leveraged Buyout«übernommen wurden, fallen in diese Kategorie. Das Verfahren müsste primär eine rasche finanzielle Restrukturierung der erfassten Unternehmen ermöglichen. Wenn das gelingt, können hohe indirekte Insolvenzkosten vermieden werden. Denn diese sind weitaus geringer, wenn sich die finanzielle Situation des Unternehmens im Vorfeld der Insolvenz und ohne große Signalwirkung in der Öffentlichkeit bereinigen lässt. INDat-Report: Die Rufe von Beraterseite sind leiser geworden, die ein solches Verfahren fordern. Ist eine Ernüchterung eingetreten, weil die Umsetzung einen bei genauerer Befassung vor ungeahnte Probleme stellt? Eidenmüller: So ist es. Zwar ließe sich im Ausgangspunkt an ein sehr schlankes Gesetz über eine vorinsolvenzliche Sanierung denken: Vorschlagsrecht des Schuldners für einen Vergleich verbunden mit gewissen Informationspflichten, 75-prozentige Kapitalmehrheit auf der Gläubigerseite für dessen Annahme, gerichtliche Bestätigung. Die Schwierigkeiten fangen an, wenn man ins Detail geht: Ist die Festlegung eines speziellen Auslösezeitpunkts nötig, wenn man Zwangseingriffe in Gläubigerrechte (verfassungsrechtlich) rechtfertigen will? Was ist, wenn während des Verfahrens Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt oder bereits vorher eingetreten war? Bedarf es eines Moratoriums? Sollte es für die Annahme des Vergleichs zusätzlich das Erfordernis einer Kopfmehrheit geben, um eine Majorisierung von Kleingläubigern durch wenige große Finanzgläubiger zu verhindern? Bräuchten wir einen Sachwalter oder eine ähnliche Figur? Was genau wären die Bestätigungsvoraussetzungen für den Vergleich, welche Rechtsmittel gäbe es? Sind besondere Anfechtungsvorschriften nötig, einerseits für Vorgänge vor dem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren, andererseits für den Fall eines nachfolgenden Insolvenzverfahrens? Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Damit ist natürlich auch die Gefahr einer Überregulierung verbunden. Ich befürchte, dass wir mit»deutscher Gründlichkeit«ein Gesetz entwickeln würden, das nicht die Flexibilität und Schlankheit besäße, die das Verfahren in der Sanierungssituation erfordert. INDat-Report: Ungeachtet der Hürden für eine Umsetzbarkeit, welche Vorteile könnte ein vorinsolvenzliches Verfahren bieten, die wiederum auf»defizite«im Insolvenzverfahren verweisen? Eidenmüller: Eine vorinsolvenzliche Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens könnte im besten Fall eine rasche, flexible und vergleichsweise»geräuschlose«restrukturierung eines angeschlagenen Unternehmens ermöglichen. Damit wären, wie bereits erwähnt, die direkten, aber vor allem auch die indirekten Kosten der Krisenbewältigung niedriger als in einem Insolvenzverfahren. Größere Flexibilität bedeutet auch: Die Privatautonomie der Beteiligten kommt stärker zur Geltung, es lassen sich interessengerechtere und ökonomisch effizientere Lösungen implementieren. INDat-Report: Als Argument wird auch das immer noch vorhandene Stigma der Insolvenz bezeichnet. Ist es immer noch derart sanierungsgefährdend, selbst wenn es nur im Namen Insolvenzplanverfahren auftaucht? Eidenmüller: Das Stigma ist in Deutschland immer noch vorhanden. Das zeigt schon der Fall Opel. In der öffentlichen Wahrnehmung war es doch so, dass derjenige sofort einen schwarzen Peter in der Hand hatte, der hier das Wort»Insolvenzverfahren«in den Mund nahm. Insolvenzverfahren und Zerschlagung werden noch weitgehend gleichgesetzt. Dass man ein Insolvenzverfahren wie bei General Motors in den USA proaktiv als Problemlösungshilfe nutzen kann, entspricht sicher (noch) nicht der überwiegenden Haltung in Deutschland. Es lässt sich auch nicht feststellen, dass die Wahrnehmung von Planverfahren eine ganz andere ist. Daran haben auch die erfolgreichen Fälle wie Babcock Borsig oder Herlitz nichts geändert. Ich erwarte auch nicht, dass sich eine so tief verankerte Wahrnehmung in kurzer Zeit ändern lässt. Aber wenn das Insolvenzplanverfahren modernisiert würde, und wenn es dann ein/zwei spektakuläre Fälle gelungener Großinsolvenzen im Planverfahren gäbe, dann könnte sich mittelfristig auch die öffentliche Wahrnehmung in Deutschland verschieben. Insoweit bin ich durchaus optimistisch. Auch ist es wichtig, schon heute die Möglichkeiten des Planverfahrens als Sanierungsinstrument immer wieder in der Öffentlichkeit zu betonen und praktisch zur Geltung zu bringen. INDat-Report: Eines der Hürden ist der Zeitpunkt, wann ein solches Verfahren eingeleitet werden soll, schließlich muss es mit einem Abstand zur Insolvenzantragspflicht erfolgen. Müsste hier ein»spezieller«begriff von Krise definiert werden? Eidenmüller: Das gesamte geltende deutsche Recht leidet vor allem daran, dass es keine Anreize für Geschäftsleiter setzt, frühzeitig Maßnahmen gegen eine Krise des Unternehmens zu ergreifen. In der Regel wird doch einfach»weitergemacht«, bis Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten sind. Dann erst wird an außergerichtliche Sanierungsmaßnahmen gedacht. Aber dann ist es zu spät. Das Zeitfenster von drei Wochen gibt das in der Regel jedenfalls bei großen Kapitalgesellschaften nicht mehr her. Ich plädiere für eine grundlegende Neuausrichtung der Geschäftsleiterpflichten in der 28 I N Dat-Report 01_2010 Im Gespräch einer Insolvenz wäre vor allem geeignet für stark mit Fremdkapital finanzierte Unternehmen, die operativ erhaltenswürdig sind. Viele Unternehmen, die im Zuge eines»leveraged Buyout«übernommen wurden, fallen in diese Kategorie. Das Verfahren müsste primär eine rasche finanzielle Restrukturierung der erfassten Unternehmen ermöglichen. Wenn das gelingt, können hohe indirekte Insolvenzkosten vermieden werden. Denn diese sind weitaus geringer, wenn sich die finanzielle Situation des Unternehmens im Vorfeld der Insolvenz und ohne große Signalwirkung in der Öffentlichkeit bereinigen lässt. INDat-Report: Die Rufe von Beraterseite sind leiser geworden, die ein solches Verfahren fordern. Ist eine Ernüchterung eingetreten, weil die Umsetzung einen bei genauerer Befassung vor ungeahnte Probleme stellt? Eidenmüller: So ist es. Zwar ließe sich im Ausgangspunkt an ein sehr schlankes Gesetz über eine vorinsolvenzliche Sanierung denken: Vorschlagsrecht des Schuldners für einen Vergleich verbunden mit gewissen Informationspflichten, 75-prozentige Kapitalmehrheit auf der Gläubigerseite für dessen Annahme, gerichtliche Bestätigung. Die Schwierigkeiten fangen an, wenn man ins Detail geht: Ist die Festlegung eines speziellen Auslösezeitpunkts nötig, wenn man Zwangseingriffe in Gläubigerrechte (verfassungsrechtlich) rechtfertigen will? Was ist, wenn während des Verfahrens Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt oder bereits vorher eingetreten war? Bedarf es eines Moratoriums? Sollte es für die Annahme des Vergleichs zusätzlich das Erfordernis einer Kopfmehrheit geben, um eine Majorisierung von Kleingläubigern durch wenige große Finanzgläubiger zu verhindern? Bräuchten wir einen Sachwalter oder eine ähnliche Figur? Was genau wären die Bestätigungsvoraussetzungen für den Vergleich, welche Rechtsmittel gäbe es? Sind besondere Anfechtungsvorschriften nötig, einerseits für Vorgänge vor dem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren, andererseits für den Fall eines nachfolgenden Insolvenzverfahrens? Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Damit ist natürlich auch die Gefahr einer Überregulierung verbunden. Ich befürchte, dass wir mit»deutscher Gründlichkeit«ein Gesetz entwickeln würden, das nicht die Flexibilität und Schlankheit besäße, die das Verfahren in der Sanierungssituation erfordert. INDat-Report: Ungeachtet der Hürden für eine Umsetzbarkeit, welche Vorteile könnte ein vorinsolvenzliches Verfahren bieten, die wiederum auf»defizite«im Insolvenzverfahren verweisen? Eidenmüller: Eine vorinsolvenzliche Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens könnte im besten Fall eine rasche, flexible und vergleichsweise»geräuschlose«restrukturierung eines angeschlagenen Unternehmens ermöglichen. Damit wären, wie bereits erwähnt, die direkten, aber vor allem auch die indirekten Kosten der Krisenbewältigung niedriger als in einem Insolvenzverfahren. Größere Flexibilität bedeutet auch: Die Privatautonomie der Beteiligten kommt stärker zur Geltung, es lassen sich interessengerechtere und ökonomisch effizientere Lösungen implementieren. INDat-Report: Als Argument wird auch das immer noch vorhandene Stigma der Insolvenz bezeichnet. Ist es immer noch derart sanierungsgefährdend, selbst wenn es nur im Namen Insolvenzplanverfahren auftaucht? Eidenmüller: Das Stigma ist in Deutschland immer noch vorhanden. Das zeigt schon der Fall Opel. In der öffentlichen Wahrnehmung war es doch so, dass derjenige sofort einen schwarzen Peter in der Hand hatte, der hier das Wort»Insolvenzverfahren«in den Mund nahm. Insolvenzverfahren und Zerschlagung werden noch weitgehend gleichgesetzt. Dass man ein Insolvenzverfahren wie bei General Motors in den USA proaktiv als Problemlösungshilfe nutzen kann, entspricht sicher (noch) nicht der überwiegenden Haltung in Deutschland. Es lässt sich auch nicht feststellen, dass die Wahrnehmung von Planverfahren eine ganz andere ist. Daran haben auch die erfolgreichen Fälle wie Babcock Borsig oder Herlitz nichts geändert. Ich erwarte auch nicht, dass sich eine so tief verankerte Wahrnehmung in kurzer Zeit ändern lässt. Aber wenn das Insolvenzplanverfahren modernisiert würde, und wenn es dann ein/zwei spektakuläre Fälle gelungener Großinsolvenzen im Planverfahren gäbe, dann könnte sich mittelfristig auch die öffentliche Wahrnehmung in Deutschland verschieben. Insoweit bin ich durchaus optimistisch. Auch ist es wichtig, schon heute die Möglichkeiten des Planverfahrens als Sanierungsinstrument immer wieder in der Öffentlichkeit zu betonen und praktisch zur Geltung zu bringen. INDat-Report: Eines der Hürden ist der Zeitpunkt, wann ein solches Verfahren eingeleitet werden soll, schließlich muss es mit einem Abstand zur Insolvenzantragspflicht erfolgen. Müsste hier ein»spezieller«begriff von Krise definiert werden? Eidenmüller: Das gesamte geltende deutsche Recht leidet vor allem daran, dass es keine Anreize für Geschäftsleiter setzt, frühzeitig Maßnahmen gegen eine Krise des Unternehmens zu ergreifen. In der Regel wird doch einfach»weitergemacht«, bis Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten sind. Dann erst wird an außergerichtliche Sanierungsmaßnahmen gedacht. Aber dann ist es zu spät. Das Zeitfenster von drei Wochen gibt das in der Regel jedenfalls bei großen Kapitalgesellschaften nicht mehr her. Ich plädiere für eine grundlegende Neuausrichtung der Geschäftsleiterpflichten in der 28 I N Dat-Report 01_2010 Im Gespräch einer Insolvenz wäre vor allem geeignet für stark mit Fremdkapital finanzierte Unternehmen, die operativ erhaltenswürdig sind. Viele Unternehmen, die im Zuge eines»leveraged Buyout«übernommen wurden, fallen in diese Kategorie. Das Verfahren müsste primär eine rasche finanzielle Restrukturierung der erfassten Unternehmen ermöglichen. Wenn das gelingt, können hohe indirekte Insolvenzkosten vermieden werden. Denn diese sind weitaus geringer, wenn sich die finanzielle Situation des Unternehmens im Vorfeld der Insolvenz und ohne große Signalwirkung in der Öffentlichkeit bereinigen lässt. INDat-Report: Die Rufe von Beraterseite sind leiser geworden, die ein solches Verfahren fordern. Ist eine Ernüchterung eingetreten, weil die Umsetzung einen bei genauerer Befassung vor ungeahnte Probleme stellt? Eidenmüller: So ist es. Zwar ließe sich im Ausgangspunkt an ein sehr schlankes Gesetz über eine vorinsolvenzliche Sanierung denken: Vorschlagsrecht des Schuldners für einen Vergleich verbunden mit gewissen Informationspflichten, 75-prozentige Kapitalmehrheit auf der Gläubigerseite für dessen Annahme, gerichtliche Bestätigung. Die Schwierigkeiten fangen an, wenn man ins Detail geht: Ist die Festlegung eines speziellen Auslösezeitpunkts nötig, wenn man Zwangseingriffe in Gläubigerrechte (verfassungsrechtlich) rechtfertigen will? Was ist, wenn während des Verfahrens Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt oder bereits vorher eingetreten war? Bedarf es eines Moratoriums? Sollte es für die Annahme des Vergleichs zusätzlich das Erfordernis einer Kopfmehrheit geben, um eine Majorisierung von Kleingläubigern durch wenige große Finanzgläubiger zu verhindern? Bräuchten wir einen Sachwalter oder eine ähnliche Figur? Was genau wären die Bestätigungsvoraussetzungen für den Vergleich, welche Rechtsmittel gäbe es? Sind besondere Anfechtungsvorschriften nötig, einerseits für Vorgänge vor dem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren, andererseits für den Fall eines nachfolgenden Insolvenzverfahrens? Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Damit ist natürlich auch die Gefahr einer Überregulierung verbunden. Ich befürchte, dass wir mit»deutscher Gründlichkeit«ein Gesetz entwickeln würden, das nicht die Flexibilität und Schlankheit besäße, die das Verfahren in der Sanierungssituation erfordert. INDat-Report: Ungeachtet der Hürden für eine Umsetzbarkeit, welche Vorteile könnte ein vorinsolvenzliches Verfahren bieten, die wiederum auf»defizite«im Insolvenzverfahren verweisen? Eidenmüller: Eine vorinsolvenzliche Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens könnte im besten Fall eine rasche, flexible und vergleichsweise»geräuschlose«restrukturierung eines angeschlagenen Unternehmens ermöglichen. Damit wären, wie bereits erwähnt, die direkten, aber vor allem auch die indirekten Kosten der Krisenbewältigung niedriger als in einem Insolvenzverfahren. Größere Flexibilität bedeutet auch: Die Privatautonomie der Beteiligten kommt stärker zur Geltung, es lassen sich interessengerechtere und ökonomisch effizientere Lösungen implementieren. INDat-Report: Als Argument wird auch das immer noch vorhandene Stigma der Insolvenz bezeichnet. Ist es immer noch derart sanierungsgefährdend, selbst wenn es nur im Namen Insolvenzplanverfahren auftaucht? Eidenmüller: Das Stigma ist in Deutschland immer noch vorhanden. Das zeigt schon der Fall Opel. In der öffentlichen Wahrnehmung war es doch so, dass derjenige sofort einen schwarzen Peter in der Hand hatte, der hier das Wort»Insolvenzverfahren«in den Mund nahm. Insolvenzverfahren und Zerschlagung werden noch weitgehend gleichgesetzt. Dass man ein Insolvenzverfahren wie bei General Motors in den USA proaktiv als Problemlösungshilfe nutzen kann, entspricht sicher (noch) nicht der überwiegenden Haltung in Deutschland. Es lässt sich auch nicht feststellen, dass die Wahrnehmung von Planverfahren eine ganz andere ist. Daran haben auch die erfolgreichen Fälle wie Babcock Borsig oder Herlitz nichts geändert. Ich erwarte auch nicht, dass sich eine so tief verankerte Wahrnehmung in kurzer Zeit ändern lässt. Aber wenn das Insolvenzplanverfahren modernisiert würde, und wenn es dann ein/zwei spektakuläre Fälle gelungener Großinsolvenzen im Planverfahren gäbe, dann könnte sich mittelfristig auch die öffentliche Wahrnehmung in Deutschland verschieben. Insoweit bin ich durchaus optimistisch. Auch ist es wichtig, schon heute die Möglichkeiten des Planverfahrens als Sanierungsinstrument immer wieder in der Öffentlichkeit zu betonen und praktisch zur Geltung zu bringen. INDat-Report: Eines der Hürden ist der Zeitpunkt, wann ein solches Verfahren eingeleitet werden soll, schließlich muss es mit einem Abstand zur Insolvenzantragspflicht erfolgen. Müsste hier ein»spezieller«begriff von Krise definiert werden? Eidenmüller: Das gesamte geltende deutsche Recht leidet vor allem daran, dass es keine Anreize für Geschäftsleiter setzt, frühzeitig Maßnahmen gegen eine Krise des Unternehmens zu ergreifen. In der Regel wird doch einfach»weitergemacht«, bis Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten sind. Dann erst wird an außergerichtliche Sanierungsmaßnahmen gedacht. Aber dann ist es zu spät. Das Zeitfenster von drei Wochen gibt das in der Regel jedenfalls bei großen Kapitalgesellschaften nicht mehr her. Ich plädiere für eine grundlegende Neuausrichtung der Geschäftsleiterpflichten in der 28 I N Dat-Report 01_2010 Im Gespräch einer Insolvenz wäre vor allem geeignet für stark mit Fremdkapital finanzierte Unternehmen, die operativ erhaltenswürdig sind. Viele Unternehmen, die im Zuge eines»leveraged Buyout«übernommen wurden, fallen in diese Kategorie. Das Verfahren müsste primär eine rasche finanzielle Restrukturierung der erfassten Unternehmen ermöglichen. Wenn das gelingt, können hohe indirekte Insolvenzkosten vermieden werden. Denn diese sind weitaus geringer, wenn sich die finanzielle Situation des Unternehmens im Vorfeld der Insolvenz und ohne große Signalwirkung in der Öffentlichkeit bereinigen lässt. INDat-Report: Die Rufe von Beraterseite sind leiser geworden, die ein solches Verfahren fordern. Ist eine Ernüchterung eingetreten, weil die Umsetzung einen bei genauerer Befassung vor ungeahnte Probleme stellt? Eidenmüller: So ist es. Zwar ließe sich im Ausgangspunkt an ein sehr schlankes Gesetz über eine vorinsolvenzliche Sanierung denken: Vorschlagsrecht des Schuldners für einen Vergleich verbunden mit gewissen Informationspflichten, 75-prozentige Kapitalmehrheit auf der Gläubigerseite für dessen Annahme, gerichtliche Bestätigung. Die Schwierigkeiten fangen an, wenn man ins Detail geht: Ist die Festlegung eines speziellen Auslösezeitpunkts nötig, wenn man Zwangseingriffe in Gläubigerrechte (verfassungsrechtlich) rechtfertigen will? Was ist, wenn während des Verfahrens Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt oder bereits vorher eingetreten war? Bedarf es eines Moratoriums? Sollte es für die Annahme des Vergleichs zusätzlich das Erfordernis einer Kopfmehrheit geben, um eine Majorisierung von Kleingläubigern durch wenige große Finanzgläubiger zu verhindern? Bräuchten wir einen Sachwalter oder eine ähnliche Figur? Was genau wären die Bestätigungsvoraussetzungen für den Vergleich, welche Rechtsmittel gäbe es? Sind besondere Anfechtungsvorschriften nötig, einerseits für Vorgänge vor dem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren, andererseits für den Fall eines nachfolgenden Insolvenzverfahrens? Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Damit ist natürlich auch die Gefahr einer Überregulierung verbunden. Ich befürchte, dass wir mit»deutscher Gründlichkeit«ein Gesetz entwickeln würden, das nicht die Flexibilität und Schlankheit besäße, die das Verfahren in der Sanierungssituation erfordert. INDat-Report: Ungeachtet der Hürden für eine Umsetzbarkeit, welche Vorteile könnte ein vorinsolvenzliches Verfahren bieten, die wiederum auf»defizite«im Insolvenzverfahren verweisen? Eidenmüller: Eine vorinsolvenzliche Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens könnte im besten Fall eine rasche, flexible und vergleichsweise»geräuschlose«restrukturierung eines angeschlagenen Unternehmens ermöglichen. Damit wären, wie bereits erwähnt, die direkten, aber vor allem auch die indirekten Kosten der Krisenbewältigung niedriger als in einem Insolvenzverfahren. Größere Flexibilität bedeutet auch: Die Privatautonomie der Beteiligten kommt stärker zur Geltung, es lassen sich interessengerechtere und ökonomisch effizientere Lösungen implementieren. INDat-Report: Als Argument wird auch das immer noch vorhandene Stigma der Insolvenz bezeichnet. Ist es immer noch derart sanierungsgefährdend, selbst wenn es nur im Namen Insolvenzplanverfahren auftaucht? Eidenmüller: Das Stigma ist in Deutschland immer noch vorhanden. Das zeigt schon der Fall Opel. In der öffentlichen Wahrnehmung war es doch so, dass derjenige sofort einen schwarzen Peter in der Hand hatte, der hier das Wort»Insolvenzverfahren«in den Mund nahm. Insolvenzverfahren und Zerschlagung werden noch weitgehend gleichgesetzt. Dass man ein Insolvenzverfahren wie bei General Motors in den USA proaktiv als Problemlösungshilfe nutzen kann, entspricht sicher (noch) nicht der überwiegenden Haltung in Deutschland. Es lässt sich auch nicht feststellen, dass die Wahrnehmung von Planverfahren eine ganz andere ist. Daran haben auch die erfolgreichen Fälle wie Babcock Borsig oder Herlitz nichts geändert. Ich erwarte auch nicht, dass sich eine so tief verankerte Wahrnehmung in kurzer Zeit ändern lässt. Aber wenn das Insolvenzplanverfahren modernisiert würde, und wenn es dann ein/zwei spektakuläre Fälle gelungener Großinsolvenzen im Planverfahren gäbe, dann könnte sich mittelfristig auch die öffentliche Wahrnehmung in Deutschland verschieben. Insoweit bin ich durchaus optimistisch. Auch ist es wichtig, schon heute die Möglichkeiten des Planverfahrens als Sanierungsinstrument immer wieder in der Öffentlichkeit zu betonen und praktisch zur Geltung zu bringen. INDat-Report: Eines der Hürden ist der Zeitpunkt, wann ein solches Verfahren eingeleitet werden soll, schließlich muss es mit einem Abstand zur Insolvenzantragspflicht erfolgen. Müsste hier ein»spezieller«begriff von Krise definiert werden? Eidenmüller: Das gesamte geltende deutsche Recht leidet vor allem daran, dass es keine Anreize für Geschäftsleiter setzt, frühzeitig Maßnahmen gegen eine Krise des Unternehmens zu ergreifen. In der Regel wird doch einfach»weitergemacht«, bis Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten sind. Dann erst wird an außergerichtliche Sanierungsmaßnahmen gedacht. Aber dann ist es zu spät. Das Zeitfenster von drei Wochen gibt das in der Regel jedenfalls bei großen Kapitalgesellschaften nicht mehr her. Ich plädiere für eine grundlegende Neuausrichtung der Geschäftsleiterpflichten in der 28 I N Dat-Report 01_2010 Im Gespräch einer Insolvenz wäre vor allem geeignet für stark mit Fremdkapital finanzierte Unternehmen, die operativ erhaltenswürdig sind. Viele Unternehmen, die im Zuge eines»leveraged Buyout«übernommen wurden, fallen in diese Kategorie. Das Verfahren müsste primär eine rasche finanzielle Restrukturierung der erfassten Unternehmen ermöglichen. Wenn das gelingt, können hohe indirekte Insolvenzkosten vermieden werden. Denn diese sind weitaus geringer, wenn sich die finanzielle Situation des Unternehmens im Vorfeld der Insolvenz und ohne große Signalwirkung in der Öffentlichkeit bereinigen lässt. INDat-Report: Die Rufe von Beraterseite sind leiser geworden, die ein solches Verfahren fordern. Ist eine Ernüchterung eingetreten, weil die Umsetzung einen bei genauerer Befassung vor ungeahnte Probleme stellt? Eidenmüller: So ist es. Zwar ließe sich im Ausgangspunkt an ein sehr schlankes Gesetz über eine vorinsolvenzliche Sanierung denken: Vorschlagsrecht des Schuldners für einen Vergleich verbunden mit gewissen Informationspflichten, 75-prozentige Kapitalmehrheit auf der Gläubigerseite für dessen Annahme, gerichtliche Bestätigung. Die Schwierigkeiten fangen an, wenn man ins Detail geht: Ist die Festlegung eines speziellen Auslösezeitpunkts nötig, wenn man Zwangseingriffe in Gläubigerrechte (verfassungsrechtlich) rechtfertigen will? Was ist, wenn während des Verfahrens Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt oder bereits vorher eingetreten war? Bedarf es eines Moratoriums? Sollte es für die Annahme des Vergleichs zusätzlich das Erfordernis einer Kopfmehrheit geben, um eine Majorisierung von Kleingläubigern durch wenige große Finanzgläubiger zu verhindern? Bräuchten wir einen Sachwalter oder eine ähnliche Figur? Was genau wären die Bestätigungsvoraussetzungen für den Vergleich, welche Rechtsmittel gäbe es? Sind besondere Anfechtungsvorschriften nötig, einerseits für Vorgänge vor dem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren, andererseits für den Fall eines nachfolgenden Insolvenzverfahrens? Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Damit ist natürlich auch die Gefahr einer Überregulierung verbunden. Ich befürchte, dass wir mit»deutscher Gründlichkeit«ein Gesetz entwickeln würden, das nicht die Flexibilität und Schlankheit besäße, die das Verfahren in der Sanierungssituation erfordert. INDat-Report: Ungeachtet der Hürden für eine Umsetzbarkeit, welche Vorteile könnte ein vorinsolvenzliches Verfahren bieten, die wiederum auf»defizite«im Insolvenzverfahren verweisen? Eidenmüller: Eine vorinsolvenzliche Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens könnte im besten Fall eine rasche, flexible und vergleichsweise»geräuschlose«restrukturierung eines angeschlagenen Unternehmens ermöglichen. Damit wären, wie bereits erwähnt, die direkten, aber vor allem auch die indirekten Kosten der Krisenbewältigung niedriger als in einem Insolvenzverfahren. Größere Flexibilität bedeutet auch: Die Privatautonomie der Beteiligten kommt stärker zur Geltung, es lassen sich interessengerechtere und ökonomisch effizientere Lösungen implementieren. INDat-Report: Als Argument wird auch das immer noch vorhandene Stigma der Insolvenz bezeichnet. Ist es immer noch derart sanierungsgefährdend, selbst wenn es nur im Namen Insolvenzplanverfahren auftaucht? Eidenmüller: Das Stigma ist in Deutschland immer noch vorhanden. Das zeigt schon der Fall Opel. In der öffentlichen Wahrnehmung war es doch so, dass derjenige sofort einen schwarzen Peter in der Hand hatte, der hier das Wort»Insolvenzverfahren«in den Mund nahm. Insolvenzverfahren und Zerschlagung werden noch weitgehend gleichgesetzt. Dass man ein Insolvenzverfahren wie bei General Motors in den USA proaktiv als Problemlösungshilfe nutzen kann, entspricht sicher (noch) nicht der überwiegenden Haltung in Deutschland. Es lässt sich auch nicht feststellen, dass die Wahrnehmung von Planverfahren eine ganz andere ist. Daran haben auch die erfolgreichen Fälle wie Babcock Borsig oder Herlitz nichts geändert. Ich erwarte auch nicht, dass sich eine so tief verankerte Wahrnehmung in kurzer Zeit ändern lässt. Aber wenn das Insolvenzplanverfahren modernisiert würde, und wenn es dann ein/zwei spektakuläre Fälle gelungener Großinsolvenzen im Planverfahren gäbe, dann könnte sich mittelfristig auch die öffentliche Wahrnehmung in Deutschland verschieben. Insoweit bin ich durchaus optimistisch. Auch ist es wichtig, schon heute die Möglichkeiten des Planverfahrens als Sanierungsinstrument immer wieder in der Öffentlichkeit zu betonen und praktisch zur Geltung zu bringen. INDat-Report: Eines der Hürden ist der Zeitpunkt, wann ein solches Verfahren eingeleitet werden soll, schließlich muss es mit einem Abstand zur Insolvenzantragspflicht erfolgen. Müsste hier ein»spezieller«begriff von Krise definiert werden? Eidenmüller: Das gesamte geltende deutsche Recht leidet vor allem daran, dass es keine Anreize für Geschäftsleiter setzt, frühzeitig Maßnahmen gegen eine Krise des Unternehmens zu ergreifen. In der Regel wird doch einfach»weitergemacht«, bis Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten sind. Dann erst wird an außergerichtliche Sanierungsmaßnahmen gedacht. Aber dann ist es zu spät. Das Zeitfenster von drei Wochen gibt das in der Regel jedenfalls bei großen Kapitalgesellschaften nicht mehr her. Ich plädiere für eine grundlegende Neuausrichtung der Geschäftsleiterpflichten in der 28 I N Dat-Report 01_2010 Im Gespräch einer Insolvenz wäre vor allem geeignet für stark mit Fremdkapital finanzierte Unternehmen, die operativ erhaltenswürdig sind. Viele Unternehmen, die im Zuge eines»leveraged Buyout«übernommen wurden, fallen in diese Kategorie. Das Verfahren müsste primär eine rasche finanzielle Restrukturierung der erfassten Unternehmen ermöglichen. Wenn das gelingt, können hohe indirekte Insolvenzkosten vermieden werden. Denn diese sind weitaus geringer, wenn sich die finanzielle Situation des Unternehmens im Vorfeld der Insolvenz und ohne große Signalwirkung in der Öffentlichkeit bereinigen lässt. INDat-Report: Die Rufe von Beraterseite sind leiser geworden, die ein solches Verfahren fordern. Ist eine Ernüchterung eingetreten, weil die Umsetzung einen bei genauerer Befassung vor ungeahnte Probleme stellt? Eidenmüller: So ist es. Zwar ließe sich im Ausgangspunkt an ein sehr schlankes Gesetz über eine vorinsolvenzliche Sanierung denken: Vorschlagsrecht des Schuldners für einen Vergleich verbunden mit gewissen Informationspflichten, 75-prozentige Kapitalmehrheit auf der Gläubigerseite für dessen Annahme, gerichtliche Bestätigung. Die Schwierigkeiten fangen an, wenn man ins Detail geht: Ist die Festlegung eines speziellen Auslösezeitpunkts nötig, wenn man Zwangseingriffe in Gläubigerrechte (verfassungsrechtlich) rechtfertigen will? Was ist, wenn während des Verfahrens Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt oder bereits vorher eingetreten war? Bedarf es eines Moratoriums? Sollte es für die Annahme des Vergleichs zusätzlich das Erfordernis einer Kopfmehrheit geben, um eine Majorisierung von Kleingläubigern durch wenige große Finanzgläubiger zu verhindern? Bräuchten wir einen Sachwalter oder eine ähnliche Figur? Was genau wären die Bestätigungsvoraussetzungen für den Vergleich, welche Rechtsmittel gäbe es? Sind besondere Anfechtungsvorschriften nötig, einerseits für Vorgänge vor dem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren, andererseits für den Fall eines nachfolgenden Insolvenzverfahrens? Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Damit ist natürlich auch die Gefahr einer Überregulierung verbunden. Ich befürchte, dass wir mit»deutscher Gründlichkeit«ein Gesetz entwickeln würden, das nicht die Flexibilität und Schlankheit besäße, die das Verfahren in der Sanierungssituation erfordert. INDat-Report: Ungeachtet der Hürden für eine Umsetzbarkeit, welche Vorteile könnte ein vorinsolvenzliches Verfahren bieten, die wiederum auf»defizite«im Insolvenzverfahren verweisen? Eidenmüller: Eine vorinsolvenzliche Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens könnte im besten Fall eine rasche, flexible und vergleichsweise»geräuschlose«restrukturierung eines angeschlagenen Unternehmens ermöglichen. Damit wären, wie bereits erwähnt, die direkten, aber vor allem auch die indirekten Kosten der Krisenbewältigung niedriger als in einem Insolvenzverfahren. Größere Flexibilität bedeutet auch: Die Privatautonomie der Beteiligten kommt stärker zur Geltung, es lassen sich interessengerechtere und ökonomisch effizientere Lösungen implementieren. INDat-Report: Als Argument wird auch das immer noch vorhandene Stigma der Insolvenz bezeichnet. Ist es immer noch derart sanierungsgefährdend, selbst wenn es nur im Namen Insolvenzplanverfahren auftaucht? Eidenmüller: Das Stigma ist in Deutschland immer noch vorhanden. Das zeigt schon der Fall Opel. In der öffentlichen Wahrnehmung war es doch so, dass derjenige sofort einen schwarzen Peter in der Hand hatte, der hier das Wort»Insolvenzverfahren«in den Mund nahm. Insolvenzverfahren und Zerschlagung werden noch weitgehend gleichgesetzt. Dass man ein Insolvenzverfahren wie bei General Motors in den USA proaktiv als Problemlösungshilfe nutzen kann, entspricht sicher (noch) nicht der überwiegenden Haltung in Deutschland. Es lässt sich auch nicht feststellen, dass die Wahrnehmung von Planverfahren eine ganz andere ist. Daran haben auch die erfolgreichen Fälle wie Babcock Borsig oder Herlitz nichts geändert. Ich erwarte auch nicht, dass sich eine so tief verankerte Wahrnehmung in kurzer Zeit ändern lässt. Aber wenn das Insolvenzplanverfahren modernisiert würde, und wenn es dann ein/zwei spektakuläre Fälle gelungener Großinsolvenzen im Planverfahren gäbe, dann könnte sich mittelfristig auch die öffentliche Wahrnehmung in Deutschland verschieben. Insoweit bin ich durchaus optimistisch. Auch ist es wichtig, schon heute die Möglichkeiten des Planverfahrens als Sanierungsinstrument immer wieder in der Öffentlichkeit zu betonen und praktisch zur Geltung zu bringen. INDat-Report: Eines der Hürden ist der Zeitpunkt, wann ein solches Verfahren eingeleitet werden soll, schließlich muss es mit einem Abstand zur Insolvenzantragspflicht erfolgen. Müsste hier ein»spezieller«begriff von Krise definiert werden? Eidenmüller: Das gesamte geltende deutsche Recht leidet vor allem daran, dass es keine Anreize für Geschäftsleiter setzt, frühzeitig Maßnahmen gegen eine Krise des Unternehmens zu ergreifen. In der Regel wird doch einfach»weitergemacht«, bis Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten sind. Dann erst wird an außergerichtliche Sanierungsmaßnahmen gedacht. Aber dann ist es zu spät. Das Zeitfenster von drei Wochen gibt das in der Regel jedenfalls bei großen Kapitalgesellschaften nicht mehr her. Ich plädiere für eine grundlegende Neuausrichtung der Geschäftsleiterpflichten in der

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 221/09 BESCHLUSS vom 12. Mai 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs.1 Nr. 3 Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr 1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Schutz vor Insolvenzanfechtung

Schutz vor Insolvenzanfechtung Euler Hermes Deutschland Schutz vor Insolvenzanfechtung Anfechtungsversicherung als Ergänzung zur Kreditversicherung Kreditversicherung Ihr Kunde ist pleite. Und Sie werden zur Kasse gebeten Mit Ihrer

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Gutes Leben was ist das?

Gutes Leben was ist das? Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das

Mehr

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Zwischenablage (Bilder, Texte,...) Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen

Mehr

Kulturelle Evolution 12

Kulturelle Evolution 12 3.3 Kulturelle Evolution Kulturelle Evolution Kulturelle Evolution 12 Seit die Menschen Erfindungen machen wie z.b. das Rad oder den Pflug, haben sie sich im Körperbau kaum mehr verändert. Dafür war einfach

Mehr

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 Name:....................................... Datum:............... Dieser Fragebogen kann und wird Dir dabei helfen, in Zukunft ohne Zigaretten auszukommen

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen

Mehr

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Christian Zahn. Perspektive der Krankenversicherung. bei der Präsentation des Sonderpostwertzeichens. 100 Jahre Reichsversicherungsordnung

Christian Zahn. Perspektive der Krankenversicherung. bei der Präsentation des Sonderpostwertzeichens. 100 Jahre Reichsversicherungsordnung Perspektive der Krankenversicherung bei der Präsentation des Sonderpostwertzeichens 100 Jahre Reichsversicherungsordnung Christian Zahn Vorsitzender des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbandes Präsentation

Mehr

Affiliate Marketing Schnellstart Seite 1

Affiliate Marketing Schnellstart Seite 1 Affiliate Marketing Schnellstart Seite 1 Inhaltsangabe Einführung...3 Gewinnbringende Nischen auswählen...4 Brainstorming...4 Mögliche Profitabilität prüfen...6 Stichwortsuche...7 Traffic und Marketing...9

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

Versetzungsgefahr als ultimative Chance. ein vortrag für versetzungsgefährdete

Versetzungsgefahr als ultimative Chance. ein vortrag für versetzungsgefährdete Versetzungsgefahr als ultimative Chance ein vortrag für versetzungsgefährdete Versetzungsgefährdete haben zum Großteil einige Fallen, die ihnen das normale Lernen schwer machen und mit der Zeit ins Hintertreffen

Mehr

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG von Urs Schaffer Copyright by Urs Schaffer Schaffer Consulting GmbH Basel www.schaffer-consulting.ch Info@schaffer-consulting.ch Haben Sie gewusst dass... >

Mehr

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Papa - was ist American Dream?

Papa - was ist American Dream? Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

Mind Mapping am PC. für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement. von Isolde Kommer, Helmut Reinke. 1. Auflage. Hanser München 1999

Mind Mapping am PC. für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement. von Isolde Kommer, Helmut Reinke. 1. Auflage. Hanser München 1999 Mind Mapping am PC für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement von Isolde Kommer, Helmut Reinke 1. Auflage Hanser München 1999 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 446 21222 0 schnell

Mehr

Ist ja alles schön und gut, aber wie kann ich die Möglichkeiten der neuen Homepage nutzen? Und was ist eigentlich hinzugekommen?

Ist ja alles schön und gut, aber wie kann ich die Möglichkeiten der neuen Homepage nutzen? Und was ist eigentlich hinzugekommen? Ist ja alles schön und gut, aber wie kann ich die Möglichkeiten der neuen Homepage nutzen? Und was ist eigentlich hinzugekommen? Einiges: Glossar, FAQ, verbessertes Wetter, Linksammlung, Terminkalender,

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Springer bringt Scoop-Titel auf den Weg

Springer bringt Scoop-Titel auf den Weg Springer bringt Scoop-Titel auf den Weg Die Axel Springer Akademie hat einen Gewinner für seine Nachwuchsförderung Scoop gekürt. Dennis Buchmann, Absolvent der Deutschen Journalistenschule, hat mit der

Mehr

Workshop: Wie ich mein Handikap verbessere erfolgreich Leben mit Multiple Sklerose!

Workshop: Wie ich mein Handikap verbessere erfolgreich Leben mit Multiple Sklerose! INTEGRA 7.-9.Mai 2014 Gernot Morgenfurt - Weissensee/Kärnten lebe seit Anfang der 90iger mit MS habe in 2002 eine SHG (Multiple Sklerose) gegründet und möchte viele Menschen zu einer etwas anderen Sichtweise

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Evangelisieren warum eigentlich?

Evangelisieren warum eigentlich? Predigtreihe zum Jahresthema 1/12 Evangelisieren warum eigentlich? Ich evangelisiere aus Überzeugung Gründe, warum wir nicht evangelisieren - Festes Bild von Evangelisation - Negative Erfahrungen von und

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung

Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung Es waren exakt 237 Rückmeldungen, die wir erhalten, gesammelt und ausgewertet haben und damit ein Vielfaches von dem, was wir

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor! Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen

Mehr

Der Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Der Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz Veranstaltung erstellen mit vorheriger Registrierung Wenn Sie sich bei Treffpunkt Jazz registrieren, genießen Sie folgende Vorteile: Sie können bereits eingestellte Veranstaltungen auch noch später ändern

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

2.1 Präsentieren wozu eigentlich?

2.1 Präsentieren wozu eigentlich? 2.1 Präsentieren wozu eigentlich? Gute Ideen verkaufen sich in den seltensten Fällen von allein. Es ist heute mehr denn je notwendig, sich und seine Leistungen, Produkte etc. gut zu präsentieren, d. h.

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr

Mehr

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher Robert Rademacher Präsident Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Zentralverband - 1. Fabrikatshändlerkongress Schlussworte Robert Rademacher 24. Oktober 2008 Frankfurt Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr

Mehr

Nina. bei der Hörgeräte-Akustikerin. Musterexemplar

Nina. bei der Hörgeräte-Akustikerin. Musterexemplar Nina bei der Hörgeräte-Akustikerin Nina bei der Hörgeräte-Akustikerin Herausgeber: uphoff pr-consulting Alfred-Wegener-Str. 6 35039 Marburg Tel.: 0 64 21 / 4 07 95-0 info@uphoff-pr.de www.uphoff-pr.de

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.

Mehr

Presse-Information 04.01.2013

Presse-Information 04.01.2013 04.01.2013 1 Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach zur wirtschaftlichen Situation von Unternehmen im Geschäftsgebiet der Volksbank Herrenberg Rottenburg Optimistische Unternehmen in Herrenberg

Mehr

ES GEHT NICHTS ÜBER EX-AZUBIS, Leiter der Fertigung, Produktbereich Blech, bei

ES GEHT NICHTS ÜBER EX-AZUBIS, Leiter der Fertigung, Produktbereich Blech, bei 20 Vertrauen aufbauen ES GEHT NICHTS ÜBER EX-AZUBIS, Leiter der Fertigung, Produktbereich Blech, bei ThyssenKrupp schwört auf seine Azubis. Einer von ihnen,, wurde sogar Deutschlands Bester. Was sagt der

Mehr

Neue Regelungen seit 01.07.2014

Neue Regelungen seit 01.07.2014 Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens

Mehr

Grundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008

Grundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008 1. Aufgabenblatt zur Vorlesung Grundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008 (Dr. Frank Hoffmann) Lösung von Manuel Jain und Benjamin Bortfeldt Aufgabe 2 Zustandsdiagramme (6 Punkte, wird korrigiert)

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Wahlprogramm in leichter Sprache Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Hallo, ich bin Dirk Raddy! Ich bin 47 Jahre alt. Ich wohne in Hüllhorst. Ich mache gerne Sport. Ich fahre gerne Ski. Ich

Mehr

Insolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage

Insolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage Insolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage... ( Name, Vorname ) ( Ort, Datum )... ( Straße )... ( Postleitzahl, Wohnort )(Telefon-Nr.) Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht

Mehr

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen. Manuskript Die Deutschen sind bekannt dafür, dass sie ihre Autos lieben. Doch wie sehr lieben sie ihre Autos wirklich, und hat wirklich jeder in Deutschland ein eigenes Auto? David und Nina fragen nach.

Mehr

lernen Sie uns kennen...

lernen Sie uns kennen... KARRIERE lernen Sie uns kennen... Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Steuerberatungskanzlei. Nachfolgend möchten wir Ihnen Gelegenheit bieten, uns und unsere Denkweise näher kennenzulernen. Im Grunde

Mehr

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Einführung Mit welchen Erwartungen gehen Jugendliche eigentlich in ihre Ausbildung? Wir haben zu dieser Frage einmal die Meinungen von Auszubildenden

Mehr

Michael Pluta. Probleme grenzüberschreitender Insolvenzen. am Beispiel der Märklin-Insolvenz

Michael Pluta. Probleme grenzüberschreitender Insolvenzen. am Beispiel der Märklin-Insolvenz Michael Pluta Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer und Fachanwalt für Insolvenzrecht Geschäftsführer der Pluta Rechtsanwalts GmbH Probleme grenzüberschreitender Insolvenzen am Beispiel der -Insolvenz Vortrag

Mehr

Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung

Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung Ihre Unfallversicherung informiert Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung Weshalb Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte? 1 Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie

Mehr

Aussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung

Aussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung Nachhaltigkeitsüberprüfung der Breuel & Partner Gruppendynamikseminare In der Zeit von Januar bis Februar 2009 führten wir im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit eine Evaluation unserer Gruppendynamikseminare

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Alle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt.

Alle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt. Gentlemen", bitte zur Kasse! Ravensburger Spiele Nr. 01 264 0 Autoren: Wolfgang Kramer und Jürgen P. K. Grunau Grafik: Erhard Dietl Ein Gaunerspiel für 3-6 Gentlemen" ab 10 Jahren Inhalt: 35 Tresor-Karten

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Grußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Produktpiraterie

Grußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Produktpiraterie Gesperrt bis zum Beginn - Es gilt das gesprochene Wort! Grußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales Produktpiraterie Gesprächskreis Verbraucherpolitik Friedrich-Ebert-Stiftung 25. Oktober 2007,

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Portfolio: "Kabale und Liebe" von Friedrich von Schiller

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Portfolio: Kabale und Liebe von Friedrich von Schiller Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Portfolio: "Kabale und Liebe" von Friedrich von Schiller Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de Titel:

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig 100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie

Mehr

expopharm 30. September 2015

expopharm 30. September 2015 expopharm 30. September 2015 Dr. Martin Zentgraf Vorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.v. - Es gilt das gesprochene Wort - Seite 2 Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrter

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 9zb114_11 letzte Aktualisierung: 21.12.2011 BGH, 6.10.2011 - IX ZB 114/11. InsO 4a Abs. 1, 287 Abs. 1, 290 Abs. 1 Nr.

DNotI. Dokumentnummer: 9zb114_11 letzte Aktualisierung: 21.12.2011 BGH, 6.10.2011 - IX ZB 114/11. InsO 4a Abs. 1, 287 Abs. 1, 290 Abs. 1 Nr. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 9zb114_11 letzte Aktualisierung: 21.12.2011 BGH, 6.10.2011 - IX ZB 114/11 InsO 4a Abs. 1, 287 Abs. 1, 290 Abs. 1 Nr. 5 Bei Rücknahme des Antrags auf Verfahrenseröffnung

Mehr

Menü auf zwei Module verteilt (Joomla 3.4.0)

Menü auf zwei Module verteilt (Joomla 3.4.0) Menü auf zwei Module verteilt (Joomla 3.4.0) Oft wird bei Joomla das Menü in einem Modul dargestellt, wenn Sie aber z.b. ein horizontales Hauptmenü mit einem vertikalen Untermenü machen möchten, dann finden

Mehr

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in

Mehr

Kurzanleitung für eine erfüllte Partnerschaft

Kurzanleitung für eine erfüllte Partnerschaft Kurzanleitung für eine erfüllte Partnerschaft 10 Schritte die deine Beziehungen zum Erblühen bringen Oft ist weniger mehr und es sind nicht immer nur die großen Worte, die dann Veränderungen bewirken.

Mehr

B: bei mir war es ja die X, die hat schon lange probiert mich dahin zu kriegen, aber es hat eine Weile gedauert.

B: bei mir war es ja die X, die hat schon lange probiert mich dahin zu kriegen, aber es hat eine Weile gedauert. A: Ja, guten Tag und vielen Dank, dass du dich bereit erklärt hast, das Interview mit mir zu machen. Es geht darum, dass viele schwerhörige Menschen die Tendenz haben sich zurück zu ziehen und es für uns

Mehr

Der nachhaltigere Anbieter sollte den Auftrag kriegen Interview mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundes

Der nachhaltigere Anbieter sollte den Auftrag kriegen Interview mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundes Der nachhaltigere Anbieter sollte den Auftrag kriegen Interview mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundes Der öffentliche Einkaufskorb soll nach dem Willen der Bundesregierung

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Umfrage: In Deutschland liegt viel Gründerpotential brach

Umfrage: In Deutschland liegt viel Gründerpotential brach Umfrage: In Deutschland liegt viel Gründerpotential brach 47 Prozent der Deutschen wollten schon einmal unternehmerisch tätig werden Größte Hürden: Kapitalbeschaffung und Bürokratie junge Unternehmer sorgen

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

Gefährlich hohe Blutzuckerwerte

Gefährlich hohe Blutzuckerwerte Gefährlich hohe Blutzuckerwerte In besonderen Situationen kann der Blutzuckerspiegel gefährlich ansteigen Wenn in Ausnahmefällen der Blutzuckerspiegel sehr hoch ansteigt, dann kann das für Sie gefährlich

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2

Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2 KA11 Unternehmensergebnisse aufbereiten, bewerten und nutzen Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2 Kennzahlen zur Bilanzanalyse Die aufbereitete Bilanz kann mit Hilfe unterschiedlicher Kennzahlen

Mehr

Was tust du auf Suchmaschinen im Internet?

Was tust du auf Suchmaschinen im Internet? Was tust du auf Suchmaschinen im Internet? Ergebnisse aus der Befragung auf der Suchmaschine fragfinn Wir bedanken uns bei allen Kindern, die zwischen dem 25. Januar und dem 7. Februar 2011 bei der Befragung

Mehr

vor 2 Tagen erhielt ich einen Anruf eines Ihrer Kundenberater (Herr Kirsch) mit dem Angebot der Vertragsverlängerung für meinen Mobilfunkvertrag.

vor 2 Tagen erhielt ich einen Anruf eines Ihrer Kundenberater (Herr Kirsch) mit dem Angebot der Vertragsverlängerung für meinen Mobilfunkvertrag. BERKEMEYER Unternehmensbegeisterung berkemeyer unternehmensbegeisterung ückendorfer str. 12 45886 gelsenkirchen vodafone GmbH Am Seestern 1 40547 Düsseldorf Gelsenkirchen, den 6.8.2014 Fragen zur Kündigung

Mehr

Studienkolleg der TU- Berlin

Studienkolleg der TU- Berlin Aufnahmetest Studienkolleg der TU- Berlin a) Hörtext Stadtolympiade 5 10 15 20 25 Seit 1896 finden alle vier Jahre die modernen Olympischen Spiele statt, bei denen Spitzensportler der ganzen Welt ihre

Mehr