Erasmus-Fahrplan / Checkliste

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1 Erasmus-Fahrplan / Checkliste 1. Vorbereitung Erasmus Stipendium Erledigt? Bis wann: 1.1 Bewerbung an der Gasthochschule Siehe Frist Gasthochschule 1.2 Kostenlose Intensivsprachkurse Siehe Frist Internationales Büro 1.3 Studienplan: Learning Agreement VOR Studienbeginn 1.4 Überweisung des Stipendiums 2. Vorbereitung Organisatorisches 1.5 Sechs Monate vor Ausreise 1.6 Drei Monate vor Ausreise 3. Während des Aufenthalts 4. Nach dem Aufenthalt Letter of Confirmation Vier Wochen nach Rückkehr Evaluierungsbogen Vier Wochen nach Rückkehr Erfahrungsbericht Vier Wochen nach Rückkehr Transcript of Records Bis (WiSe) / (SoSe)

2 1. Vorbereitung Erasmus Stipendium 1.1 Bewerbung an der Gasthochschule Nach der internen Auswahl an der Hochschule Hannover musst du dich an der ausländischen Hochschule bewerben. Jede Gasthochschule hat eigene Abläufe mit Fristen und fordert dafür unterschiedliche Dokumente. Informiere dich auf der Website der ausländischen Hochschule oder beim dortigen International Office, bereite die Bewerbung eigenständig vor und verschicke sie selbst oder über das Internationale Büro. Oft ist u.a. ein Transcript of Records einzureichen, das einer Notenübersicht aus QISPOS entspricht (dort auch auf Englisch abrufbar). Achte auf die Bewerbungsfristen der Partnerhochschule! Für die Einreichung der Unterlagen bist du selbst verantwortlich. Bei Fragen helfen wir gerne. Bitte wende dich an 1.2 Kostenlose Intensivsprachkurse Die Erasmus Intensive Language Courses (EILC) werden für alle europäischen Fremdsprachen angeboten, außer für Spanisch, Französisch und Englisch. Die Kurse finden direkt vor Semesterbeginn im Gastland statt und dauern 2 bis 6 Wochen. Die Kurse sind kostenlos. Du erhältst von uns einen einmaligen Zuschuss von 250 bis 300 Euro. Wir informieren dich Mitte Mai (WiSe) bzw. Mitte Oktober (SoSe) über das Angebot.

3 1.3 Studienplan: Learning Agreement Internationales Büro Das Learning Agreement ist ein verbindlicher Vertrag über den Studienplan an der Gasthochschule und die Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland. Um Kurse im Ausland zu wählen und ggf. die erbrachten Studienleistungen an der Heimathochschule anerkennen zu lassen, musst du das Learning Agreement (LA) VOR der Abreise ausfüllen. Die Vorlage des Learning Agreements findest du unter diesem Link: Kurse: Nachdem du dich auf der Website oder über das International Office der Gasthochschule über die angebotenen Kurse informiert hast, solltest du mit deinem International Coordinator (IC) besprechen, welche Kurse du belegen und anrechnen lassen kannst. Ausfüllen des Learning Agreements: a) Bitte kreuze unbedingt an / trage ein, wann du dich im Auslandssemester befindet. b) In der linken Tabelle trage bitte die Kurse ein, die du an deiner Gasthochschule belegen wirst (Umfang 30 ECTS-Punkte). Course Unit Code sollte eingetragen werden, wichtig sind vollständiger Name des Kurses und die Anzahl der Credits, die du dafür bekommst. c) In der rechten Tabelle trage bitte alle Kurse ein, die an der Heimathochschule äquivalent zu den Kursen an der Gasthochschule sind. d) Die Link Nummer -Spalte dient dazu, erkennbar zu machen, welchen Kurs an der Gasthochschule du für welchen Kurs an der Heimathochschule anerkennen lässt. Z.B. können zwei Kurse à 3 Credits für einen Kurs von 6 Credits anerkannt werden. Unterschriften: 1. Du unterschreibst das Learning Agreement. 2. Lasse das Learning Agreement vom IC (Departmental Coordinator) unterschreiben. (Punkt 2.1 auf LA). Es wird dann an das Internationale Büro weitergeleitet. 3. Hole es 14 Tage später im Sekretariat des Internationalen Büros ab (dort unterschreibt der Institutional Coordinator, Punkt 2.2). Da es sich beim Learning Agreement um einen Vertrag handelt, der die Anerkennung der Studienleistungen regelt, solltest du dafür sorgen, dass du bis zum Ende des Auslandsaufenthalts ein Original besitzt. Deshalb verfahre wie folgt: 4. Schicke das Learning Agreement im Original an die Gasthochschule (International Office oder jeweilige Fakultät) zur Vervollständigung der Unterschriften. (Punkt 3.1 und 3.2) 5. Liegt dir das Learning Agreement mit allen Unterschriften vor, schicke VOR der Abreise einen Mail-Scan an birgitt.schulz@hs-hannover.de. Änderungen: Änderungen müssen mit dem IC besprochen und auf dem Learning Agreement Changes aufgeführt werden. Das geänderte Agreement muss wiederum von allen Personen unterschrieben und an das Internationale Büro gesendet werden.

4 1.4 Überweisung des Stipendiums Die ERASMUS-Förderung beträgt i.d.r. um die 150 Euro pro Monat. Eine erste Rate des Stipendiums wird im August (für Outgoings WiSe) bzw. im Januar (für Outgoings SoSe) ausgezahlt. Für Aufenthalte von einem Semester wird zunächst für vier, bei Aufenthalten von zwei Semestern für neun Monate überwiesen jeweils pauschal in einer Summe. Unter der Voraussetzung dass am Ende des Aufenthalts alle Unterlagen (siehe S. 8) von dir eingereicht wurden, wird am Ende des Akademischen Jahres (i.d.r. September) ggf. eine weitere Rate ausgezahlt, wenn 1. der Aufenthalt nachweislich länger als vier bzw. neun Monate gedauert hat und/oder 2. noch Restmittel zur Verfügung stehen. Falls der Aufenthalt kürzer als vier bzw. neun Monate war, wird ein entsprechender Betrag zurückgefordert! Studierende mit Behinderung (GdB mindestens 50) oder Studierende mit Kind können über Robert Westendorf zusätzliche Fördermittel beantragen. Das ERASMUS-Stipendium wird erst ausgezahlt, wenn ein vollständig unterschriebenes Learning Agreement (Heimat- UND Gasthochschule) dem Internationalen Büro vorliegt!

5 2. Vorbereitung - Organisatorisches 2.1 Ungefähr SECHS Monate vor Abreise Vorbereitende Sprachkurse Es gibt eine Vielzahl kostenloser Sprachkurse, die du entweder im Block oder als Semesterveranstaltung im Semester vor deinem Auslandsaufenthalt absolvieren kannst. Mehr Infos zu Sprachkursen erhältst du unter: Bitte frage dort an, wenn deine Sprache nicht dabei ist. Ansonsten gibt es bei und Sprachkurse. Seminar zur interkulturellen Handlungskompetenz Das Ambassador-Destination-Programm (AmD) dient als Vorbereitung, Begleitung und Evaluierung deines Auslandsaufenthalts. Du bekommst Kontakt zu ausländischen Studierenden und Studis, die ebenfalls ins Ausland gehen werden. Es können 6 Credits vergeben werden, die mit einem Zertifikat dokumentiert oder evtl. als Leistung im Rahmen deines Studiums anerkannt werden. Wir laden dich rechtzeitig dazu ein. Auslands-BAföG Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte mindestens sechs Monate vor der Ausreise bei dem für das entsprechende Land zuständigen Ausbildungsförderungsamt gestellt werden. Für Studierende, die kein Inlands-BAföG erhalten, ist die Chance, Auslands-BAföG zu erhalten, geringer. Schnell und unverbindlich kann der Anspruch unter geprüft werden. Bescheinigungen für das BAföG-Amt bekommst du von uns per Mail.

6 2.2 Ungefähr DREI Monate vor Abreise Internationales Büro Unterkunft an der Gasthochschule Viele Gastinstitutionen bieten auf dem Universitätsgelände günstige Appartements für Gaststudierende. Um Genaueres zu erfahren, setze dich ggf. mit den Verantwortlichen vor Ort in Verbindung. Du kannst aber auch über Erfahrungsberichte oder direkten Kontakt zu Kommilitonen weitere Infos erhalten. Eigene Unterkunft in Hannover Für die Vermietung deiner Unterkunft in Hannover an eine/n Gaststudierende/n der HsH, kontaktiere bitte Frau Ende Wir empfehlen dir diese Form der Untervermietung, da die Zeiten der Untervermietung häufig gut mit deinem Auslandsaufenthalt korrespondieren. Befreiung oder Beurlaubung Du hast die Möglichkeit, dich während eines Auslandsstudiums von den Studienbeiträgen hier an der Hochschule Hannover befreien und dir die Studienleistungen aus dem Ausland anerkennen zu lassen. Erforderliches Dokument ist die ERASMUS-Auswahlbestätigung, die du per erhalten hast, sowie ein vollständiges Learning Agreement oder Aufnahmebestätigung der Gasthochschule. Alternativ kannst du dich beurlauben lassen und bist dann sowohl von der Zahlung der Semester- als auch der Studienbeiträge befreit. Eine Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland ist dann allerdings NICHT möglich! Verbindliche Informationen bei der Studierendenverwaltung; siehe Versicherung Bitte sorge selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Du solltest dich bei deiner Krankenkasse über deinen Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthaltes und die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Versicherung informieren. Bitte prüfe auch deinen Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz. Visum / Einreisebestimmungen Innerhalb der Europäischen Union benötigen EU-Bürger kein Visum. Für Studierende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gelten ggf. abweichende Bestimmungen. Bei weiteren Fragen informiere dich bei den zuständigen Botschaften oder direkt bei den Gasthochschulen.

7 3. Während des Aufenthalts Internationales Büro Nicht-Antritt bzw. vorzeitige Beendigung des Auslandsaufenthalts Solltest du deinen Auslandsaufenthalt nicht antreten bzw. vorzeitig abbrechen, bist du verpflichtet, das Internationale Büro umgehend darüber zu informieren. Die ERASMUS- Förderung muss dann gegebenenfalls zurückgezahlt werden (siehe Bedingungen in der Online- Bewerbung). Verlängerung deines Aufenthalts Eine Verlängerung deines Aufenthaltes kann beim International Coordinator deines Fachbereichs und der Gasthochschule formlos beantragt werden. Wenn die Verlängerung genehmigt wird, kannst du deinen Aufenthalt mit dem Erasmus-Status fortsetzen. Es ist wiederum erforderlich, ein Learning Agreement auszufüllen und unterzeichnen zu lassen. Bitte informiere das Internationale Büro der Hochschule Hannover frühzeitig über die Verlängerung. Falls noch Mittel zur Verfügung stehen, kann auch für ein zweites Semester die Erasmus- Förderung gezahlt werden. ACHTUNG: Nur bei einer Verlängerung vom Winter- zum Sommersemester ist eine weitere finanzielle Förderung über das Erasmus-Programm möglich. Im Falle einer Verlängerung vom Sommer- zum Wintersemester kannst du dich bspw. für das Hin-und-Weg-Stipendium bewerben. Praktikum im Anschluss an das Studium Falls du vor Ort gerne noch ein Praktikum absolvieren möchtest, können wir auch das fördern. Die Förderung läuft dann maximal bis zum Ende des Akademischen Jahres einfach weiter. Voraussetzung ist, dass die Gasthochschule das Praktikum ins Learning Agreement aufnimmt und entsprechend unterzeichnet. Am Ende des Praktikumszeitraums benötigen wir zusätzlich noch eine Praktikumsbestätigung. Bei Praktika ab drei Monaten ist eine Bewerbung für das Erasmus-Praktikumsprogramm ratsam, da es dort eine höhere Förderung gibt: Teilnahme an internationalen Tagen / Messen Die Hochschule Hannover schickt dich nicht nur als Stipendiaten an die Partnereinrichtung, sondern auch als Botschafter deiner Hochschule und Deutschlands. An der Gasthochschule werden in der Regel Infoveranstaltungen oder International Days veranstaltet, auf denen du die Möglichkeit hast, unsere Hochschule vorzustellen. Bitte nehme daran teil! Wir unterstützen dich mit englischsprachigen Informationen und Broschüren, Flyern, Give-Aways, die wir gerne per Post zuschicken. Du trägst damit dazu bei, dass wir regelmäßig Studierende der Gasthochschule in Hannover begrüßen dürfen und so die Kooperation langfristig bestehen kann.

8 4. Einzureichende Unterlagen Internationales Büro 1. Learning Agreement per Mail an Erklärung und Abgabefrist findest du erläutert auf Seite 4. Ohne Learning Agreement keine Auszahlung! Bitte die nachfolgenden Unterlagen innerhalb von vier Wochen nach Auslandsaufenthalt im Internationalen Büro abgeben, spätestens bis (WiSe) / (SoSe): 2. Letter of Confirmation Original abgeben & per Mail an Birgitt.schulz@hs-hannover.de Der Letter of Confirmation bestätigt die endgültige Dauer deines Aufenthaltes an der Gasthochschule. Lasse bitte das Formular am Ende deines Auslandsstudiums, VOR deiner Rückkehr von der zuständigen Person der Gasthochschule ausfüllen und unterschreiben. 3. Evaluierungsbogen Original abgeben & per Mail an Birgitt.schulz@hs-hannover.de Bitte fülle den Evaluierungsbogen zur Bewertung deines Auslandsstudiums aus. Er dient statistischen Zwecken und der Verbesserung unserer Beratung. 4. Erfahrungsbericht Original abgeben & hochladen (s.u.) Dein Bericht hilft zukünftigen ERASMUS-Studierenden, sich auf den Auslandsaufenthalt vorzubereiten. Berichte über ehemalige Auslandsaufenthalte sind unter fh-hannover.moveonnet.eu/moveonline/exchanges/search.php zu finden. Bitte erledigen: a. Bericht hochladen unter: fh-hannover.moveonnet.eu/moveonline/reports/login.php Neuen Account anlegen Daten zum Auslandsstudium eingeben (ggf. bei Vor-/Nachname anonym angeben) Bericht hochladen b. Bericht ausdrucken und unterschreiben! 5. Transcript of Records per Mail an Birgitt.schulz@hs-hannover.de Dieses Formular verzeichnet deine tatsächlich erreichten Studienleistungen mit Anzahl der ECTS und der Note. Es dient als Grundlage für die Anrechnung deiner im Ausland erbrachten Studienleistungen. Die Gasthochschule schickt dir das Transcript of Records in der Regel nach Ende deines Auslandsaufenthalts zu. Alle benötigten Unterlagen erhältst du unter: Liegen die erforderlichen Unterlagen nicht bis zu den genannten Fristen vor, werden wir die Erasmus-Förderung zurückfordern.

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