Bericht des Landkreises Ostprignitz-Ruppin
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- Sophia Tiedeman
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1 Bericht des Landkreises Ostprignitz-Ruppin gemäß 4 Eingliederungsbericht - der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin Berichtszeitraum: bis
2 Inhaltsverzeichnis 1. Rahmenbedingungen des regionalen Arbeitsmarktes im Jahr Eingliederungsstrategie im Jahr Mittelbewirtschaftung im Bereich des Eingliederungstitels 2.2 Arbeitsmarktstrategie 2012 und Zielgruppen 2.3 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen 3.1 Integration in den 1. Arbeitsmarkt Eingliederungszuschüsse nach 218 und 219 SGB III a.f. und 88 SGB III n.f Weitere Eingliederungsleistungen - Vermittlungsbudget nach 44 SGB III n.f. - Vermittlungsgutschein (VGS) nach 421g SGB III (bis ) - Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 45 SGB III n.f. - Förderung der Beruflichen Weiterbildung nach 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 81 SGB III n.f. ( 77 ff. SGB III a.f.) Bildungsgutschein - Einstiegsqualifizierung nach 235b SGB III a.f. - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Einstiegsgeld nach 16b SGB II - Eingliederung von Selbstständigen nach 16c SGB II Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen nach 76 ff. n.f. bzw. 240 ff. a.f. SGB III 3.2 Geförderte Beschäftigung Arbeitsgelegenheit Mehraufwandsvariante nach 16d SGB II Arbeitsgelegenheit Entgeltvariante nach 16d a.f. SGB II 3.3 Besondere Eingliederungsleistungen des SGB II - Beschäftigungszuschuss nach 16e SGB II - Freie Förderung nach 16f SGB II 4. Flankierende Leistungen nach 16a SGB II 5. Bewertung durch den zkt und Zusammenfassung 5.1 EGT (klassisch) wesentliche Eckpunkte e und f SGB II 5.3 Gruppe u Zusammenfassung 6. Anlage 2
3 Verwendete Abkürzungen und Begriffe a.f. AG Agh AGS AK AVGS BA BCA BG BMAS BVB EGT EGV EGZ elb EQ ESG FSJ FÖS KdU n.f. ÖPNV OPR pav MAE TL TN u25 ü50 VE VGS zkt alte Fassung Arbeitgeber Arbeitsgelegenheit Arbeitgeberservice Arbeitskraft Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Bundesagentur Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Bedarfsgemeinschaft Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berufsvorbreitende Maßnahme Eingliederungstitel Eingliederungsvereinbarung nach 15 SGB II Eingliederungszuschuss erwerbsfähiger Leistungsberechtigter Einstiegsqualifizierung Einstiegsgeld nach 16b SGB II Freiwilliges soziales Jahr Freiwilliges ökologisches Jahr Kosten für Unterkunft und Heizung nach 22 SGB II neue Fassung Öffentlicher Personennahverkehr Landkreis Ostprignitz-Ruppin privater Arbeitsvermittler Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung nach 16d SGB II Teamleiter TeilnehmerIn erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter unter 25 Jahre erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter über 50 Jahre Verpflichtungsermächtigung Vermittlungsgutschein zugelassener kommunaler Träger nach 6a SGB II Die im Bericht verwendete Bezeichnung Teilnehmer bezieht sich grundsätzlich sowohl auf die männliche als auf die weibliche Form. Um die Lesbarkeit nicht zu beeinträchtigen, wurde auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet. 3
4 1. Rahmenbedingungen des regionalen Arbeitsmarktes im Jahr 2012 Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin entwickelte sich der Arbeitsmarkt, vor allem bezogen auf den Rechtskreis des SGB II, wie schon in den Vorjahren sehr erfreulich und robust. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze stieg im Landkreis im Berichtszeitraum um 120 Arbeitsplätze auf jetzt Demgegenüber verringerte sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die ihren Wohnsitz im Landkreis haben, nur leicht um 10 auf nunmehr Fehlende lokale Arbeitsmöglichkeiten wurden durch die Auspendler aufgefangen. In der Region gab es keine nennenswerten Neuansiedlungen von Unternehmen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die meisten Neueinstellungen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in den Unternehmen stattfanden bzw. auf Personalerweiterungen beruhen. Die Arbeitslosenquote entwickelte sich entgegen dem Bundestrend und erreichte im Monat Oktober 2012 ein vorläufiges Minimum von 9,8 %. Im Vergleich zwischen den Monaten Dezember 2011 und Dezember 2012 sank die Gesamtarbeitslosenquote (SGB III und SGB II) von 11,3 % auf 10,4 %. Ein Rückgang um 0,9 %. Im Gegensatz dazu stieg im gleichen Zeitraum die Arbeitslosenquote im Bundesdurchschnitt leicht von 6,6 % auf 6,7 % um 0,1 %. Die als leistungsschwach geltende Region profitierte von ihren kleinteiligen Strukturen mit einer soliden wirtschaftlichen Ausrichtung. Entwicklung der Arbeitslosenquote im Jahr ,9 12, ,2 4,6 8,2 4,8 12,2 7,9 4,3 11,5 7,8 3,7 11,1 7,7 3,5 10,8 10,8 7,5 7,3 3,3 3,4 10,4 7,2 3,2 10,1 9,8 9,9 7,1 6,7 6,6 3,1 3,1 3,3 10,4 6,6 3, gesamt SGB II SGB III Im Jahresdurchschnitt lag die Arbeitslosenquote im Landkreis bei 11,1 %. Sie verringerte sich damit gegenüber dem Vorjahr nochmals um 0,9 %. Dabei war sie aber immer noch um 0,4 % höher als der Jahresdurchschnitt in Ostdeutschland, wobei sich der Abstand weiter deutlich verringert hat. Der Anteil der Arbeitslosen aus dem Bereich des SGB II lag im Landkreis mit durchschnittlich 67,0 % um ca. 3,0 % unter dem des Vorjahres. Im Rechtskreis des SGB II wurde die Arbeitslosigkeit auch absolut deutlicher reduziert als in der Zuständigkeit des SGB III. Im Jahresdurchschnitt wurden beim Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende Arbeitslose registriert. Aufgrund der guten Gesamtentwicklung war dieser Wert um 578 Personen niedriger als im Vorjahr. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit im SGB II -Bereich wird auch vom Einsatz von geförderter Beschäftigung bzw. anderer Fördermaßnahmen bestimmt. Hier wurde die Anzahl der Maßnahmen im Jahr 2012 weiter zurückgefahren, so dass man in der Gesamtbetrachtung von einem echten Rückgang der Arbeitslosigkeit ausgehen kann. Im Durchschnitt des Jahres gab es ebenfalls eine weitere Reduzierung bei der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften um über 300 gegenüber dem Vorjahr. Im Jahresdurchschnitt wurde die 7800er Marke erstmals unterschritten (Anlage 1). 4
5 2. Eingliederungsstrategie im Jahr 2012 Im Jahr 2012 wurde an die erfolgreiche Arbeit der Vorjahre angeknüpft. Wiederum standen als Zielgruppen die arbeitslosen Jugendlichen (u25) und die älteren Arbeitslosen (ü50) im Fokus der arbeitsmarktpolitischen Anstrengungen. Die erneute Reduzierung der finanziellen Mittel im Bereich des Eingliederungstitels führte vor allem zu einem Rückgang der Anzahl von Projekten der geförderten Beschäftigung. Priorität hatten auch 2012 die Maßnahmen, die zur mittelbaren bzw. unmittelbaren Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt führen. Dazu zählen vor allem Eingliederungszuschüsse und betriebliche Aktivierungsmaßnahmen sowie Qualifizierungsvorhaben. Förderungen auf der Basis von 16f SGB II gab es im Jahr 2012 nicht. Der Beschäftigungszuschuss nach 16e SGB II wurde nur sehr verhalten nachgefragt bzw. genutzt. Hier erfolgte in nur 11 Fällen eine Förderung. 2.1 Mittelbewirtschaftung im Bereich des Eingliederungstitels Im Jahr 2012 standen für klassische Eingliederungsleistungen insgesamt zur Verfügung. Hinzu kamen zur Umsetzung des 16e (Beschäftigungszuschuss alte Fassung) und nochmals 1,710 Mio. für die Bereiche 16f und 16e SGB II n.f.. Insgesamt gab es eine Reduzierung des Mittelansatzes um ca. 22 % gegenüber dem Jahr Somit bestand die Aufgabe primär darin, im Jahresverlauf einen durchgehenden Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente abzusichern und die aktive Handlungsfähigkeit des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende im gesamten Berichtszeitraum zu erhalten. 2.2 Arbeitsmarktstrategie 2012 und Zielgruppen Die Einstufung der Kunden entsprechend ihrer Arbeitsmarktnähe wurde auch im Jahr 2012 praktiziert. Etwa 17 % der Kunden wurden zu Jahresbeginn als marktnahe Kunden (A, B) betrachtet. Ihr Anteil an der Gesamtheit der Kunden hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. Diese Personen können meist mit einem geringen Aufwand in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden. Es war zu beobachten, dass die Zahl der arbeitsmarktnahen Kunden im Laufe des Jahres weiter zurückging. Von den 806 Personen dieser Kundenkategorie zu Jahresbeginn 2012 waren Ende Dezember 2012 noch 603 Personen vorhanden. Der überwiegende Anteil der Kunden (ca. 84 %) ist als arbeitsmarktfern (C und schlechter) anzusehen und benötigt somit entsprechende Aktivierungshilfen. Jede Reduzierung des Eingliederungstitels geht fast ausschließlich zulasten von Maßnahmen für diese Kundengruppe. Folgende Zielsetzungen wurden verfolgt: Integration in den 1. Arbeitsmarkt - Intensivierung der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt durch die Nutzung der speziellen Arbeitsvermittler (mit Aufgaben eines Arbeitgeberservices) in den Fallmanagementteams. - Sicherstellung des Stellenaustausches mit dem Stellenportal der BA über die entsprechende Software-Schnittstelle. - Offensiver Umgang mit den Möglichkeiten der Eingliederungsvereinbarung zur Steigerung der Eigenbemühungen der Kunden. - Nutzung der Förderinstrumente des SGB III auch in Richtung interessierter Arbeitgeber. 5
6 - Einbeziehung von marktfernen Kunden unter Nutzung von EGZ bzw. 16e in die Vermittlungsbemühungen. Zielgruppe: marktnahe Kunden (A und B) aller Alterstufen, Schwerpunkt u25 marktferne Kunden (C und schlechter) Qualifizierung und Ausbildung Durch den gezielten Abbau von Vermittlungshemmnissen im Bereich der Qualifikation der Kunden soll der Marktzugang verbessert werden. Hier erfolgte ein verstärkter Einsatz von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Zielgruppe: noch marktnahe Kunden (B) mit geringen Vermittlungshemmnissen, Schwerpunkt u25 Geförderte Beschäftigung nach SGB II, wie Arbeitsgelegenheit Mehraufwand Arbeitsgelegenheit Entgeltvariante a. F. (im geringen Umfang) Mit Hilfe von geförderter Beschäftigung soll die Integrationsfähigkeit der Kunden (C und geringer) grundsätzlich stabilisiert bzw. entwickelt werden. Der Einsatz von geförderter Beschäftigung ist aktuell noch unverzichtbar. Gleichzeitig ist der Zugang in Maßnahmen zu erleichtern, um letztlich auch die Kunden zu erreichen, die keine substanziellen Voraussetzungen mitbringen. Weiterhin kann durch den Einsatz der geförderten Beschäftigung unter Würdigung des sozialen Aspekts einer sich abzeichnenden Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit auch im u25-bereich aktiv entgegengewirkt werden. Dazu diente besonders die Weiterführung und Ausweitung des speziellen Aktivierungs- und Integrationsprojektes T.A.T.. Zielgruppe: überwiegend marktferne Kunden aller Altersstufen bzw. gemäß MAE- Richtlinie, u 25 (nur in Verbindung mit T.A.T. ), Frauen und ü Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Mit Beginn des Jahres 2012 hat die BCA ihre Tätigkeit aufgenommen. Ihr steht entsprechend der Anzahl der elb ein Stellenanteil von 0,3 zur Verfügung. Die BCA ist in die Festlegung der Arbeitsmarktstrategie des jeweiligen Jahres, die Identifizierung der Zielgruppen und die Schwerpunktsetzung im Bereich der Chancengleichheit intensiv eingebunden. So wurde mit Hilfe einer detaillierten Analyse der Zielgruppe der Alleinerziehenden durch die BCA eine Aktivierungsmaßnahme konzipiert und ausgeschrieben und an zwei regionalen Schwerpunkten spezielle Arbeitsgelegenheiten platziert. Weiterhin organisierte sie in enger Zusammenarbeit mit dem durchführenden regionalen Träger die Teilnahme von Alleinerziehenden am ESF- Bundesprogramm "IdA - Integration durch Austausch". Sie ist innerhalb des ESF- Bundesprogramms Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende in das Landkreisübergreifende Unterstützungsnetzwerk für Alleinerziehende LUNA eingebunden und wirkte aktiv an der Vorbereitung der 1. Familienmesse des Landkreises mit. Die BCA befindet sich im Austausch mit der BCA der Agentur für Arbeit Neuruppin. Sie ist im Rahmen ihrer Tätigkeit in verschiedene Begleitgremien und den Örtlichen Beirat eingebunden. 6
7 3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen 3.1 Integration in den 1. Arbeitsmarkt Hier wurde das Niveau der Vorjahre leider nicht erreicht. Seit November 2010 ist ein Nachfragerückgang bei Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt erkennbar. Für das Jahr 2012 ergibt sich folgende Übersicht bezüglich des Wechsels in Beschäftigung: Personen (selbst gesucht) 251 Personen (durch zkt vermittelt) 112 Personen (mit Hilfe zkt vermittelt) 162 Personen (zum gleichen AG zurück) 48 Personen (durch Dritte bzw. pav vermittelt) 80 Personen (unbekannt bzw. konnte keiner o. g. Gruppe zweifelsfrei zugeordnet werden) Insgesamt haben sich Personen in eine Beschäftigung abgemeldet. Das sind 356 weniger als im Vorjahr. Zum einen zeichnete sich schon in den zurückliegenden Jahren eine verhaltene Nachfrage ab und zum anderem fällt es dem Grundsicherungsträger vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Personen (Kunden) zunehmend schwerer diese abnehmende Nachfrage zu bedienen. Die langfristige Aufgabe wird es sein, aus dem Bestand der Langzeitarbeitslosen marktnahe Kunden zu entwickeln Eingliederungszuschüsse nach 218 und 219 SGB III a.f. und 88 SGB III n.f. Im Rahmen der Vermittlung wurden für insgesamt 453 Personen Eingliederungszuschüsse (2011: 538) ausgereicht. Es wurden Mittel in Höhe von gebunden. Der gesamte Mitteleinsatz ging gegenüber dem Vorjahr um ca zurück. Dies drückt sich auch im weiteren Rückgang der Anzahl der Förderfälle aus waren es nochmals 85 Förderfälle weniger als im Jahr Vielfach erfolgte bei der Stellenbesetzung ein Rückgriff auf Kunden mit Vermittlungshemmnissen. Daneben mussten aber auch bloße Mitnahmeeffekte erkannt werden. Wie in den Vorjahren wurden ca. 21 % aller Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt mit einem EGZ unterstützt. 7
8 3.1.2 Weitere Eingliederungsleistungen * Vermittlungsbudget nach 44 SGB III n.f. Das Vermittlungsbudget eröffnet einen großen Spielraum für eine individuelle Förderung des elb. Zur Unterstützung der Eigenbemühungen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Integrationsprozess wurden im Jahr 2012 Leistungen im Rahmen des Vermittlungsbudgets in Höhe von übernommen Von dieser Förderung profitierten elb. Der Rückgang bei den geförderten Personen (- 405) spiegelt sich auch im geringeren Mitteleinsatz gegenüber dem Vorjahr (- 115T ) wider. Gefördert wurde die Anbahnung bzw. die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Gleichzeitig intensivierte das Jobcenter vor dem Hintergrund des Forderns den Druck (Nachweis der Eigenbemühungen, Angebot von Vorstellungsterminen, Kontaktdichte,...) auf die potentiellen Marktkunden, um weiterhin gute Vermittlungsergebnisse zu erzielen. * Vermittlungsgutschein (VGS) nach 421g SGB III (bis ) Durch die Einbeziehung von privaten Arbeitsvermittlern können die Vermittlungschancen von arbeitslosen Leistungsberechtigten verbessert werden. Auf der Grundlage von 421g SGB II wurden bis zum noch Vermittlungsgutscheine in einem Volumen von ausgegeben Das Jobcenter ging auch im Jahr 2012 relativ offensiv mit diesem Instrument um. Bis zum wurden noch 55 Personen über dieses Instrument gefördert. Im gesamten Vorjahr waren es noch 182. * Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 45 SGB III n.f. Im Rahmen des 45 SGB III kann für die elb die Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die 1. der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 2. der Feststellung, der Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, 3. der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, 4. der Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit oder 5. der Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme dienen. Insgesamt wurden in diesem Bereich Mittel im Umfang von eingesetzt
9 Zur Verbesserung der Eingliederungschancen von arbeitslosen elb wurden 31 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in Form von Gruppenmaßnahmen mit TN-Plätzen durchgeführt. Das sind 5 Gruppenmaßnahmen weniger als im Vorjahr. Dagegen gab es bei den TN-Plätzen eine Steigerung um 65 TN-Plätze. Im u25-bereich standen daneben im T.A.T.- Netzwerk gegen Jugendarbeitslosigkeit im Landkreis Ostprignitz-Ruppin 100 Teilnehmerplätze zur Verfügung. Hier wurden 172 Personen integriert. Für die Gruppe ü50 wurden im Bundesprogramm 50plus Projekt BÄN AG für 400 TN- Plätze eingerichtet, die mit 502 Teilnehmern besetzt wurden. Hinzu kamen 832 Maßnahmen, die bezogen auf den Einzelfall eingerichtet wurden. Mit den insgesamt bereitgestellten TN-Plätzen wurden im Jahr 2012 in Summe Personen über dieses Instrument erreicht. Dies liegt leicht über dem Niveau des Vorjahres. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Mitteleinsatz in diesem Bereich um ca. 42 T erhöht. Dementsprechend stieg auch die Anzahl der Teilnehmer um 16. Die Zielgruppe weist aus Sicht des Trägers noch häufiger multiple Problemlagen aus als in den Vorjahren. So kommt es zu frühzeitigen Abbrüchen oder auch zu wiederholten Anläufen. * Förderung der Beruflichen Weiterbildung nach 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 81 SGB III n.f. ( 77 ff. SGB III a.f.) - Bildungsgutschein Im Jahr 2012 wurden insgesamt 15 laufende Projekte mit 115 Teilnehmern zusammengestellt. Die Schwerpunkte waren wie im Vorjahr die Fortbildung zum Fachlagerist/in, der Speditions- und Logistik-Bereich, Altenpflege, Bus- bzw. Berufskraftfahrer, Kurier- und Reinigungsdienst und die Ausbildung von Fachkräften für den Kindertagesbetreuungsbereich. Die Verbesserung der individuellen Vermittlungschancen wurde auch durch spezifische Fortbildungsmaßnahmen unterstützt, die auf den konkreten Einzelfall zugeschnitten waren. Vor diesem Hintergrund wurden darüber hinaus noch weitere 158 Einzelmaßnahmen in anderen Bereichen gefördert. Insgesamt wurden für die Durchführung dieser Maßnahmen eingesetzt. Das sind ca. 45 T weniger als im Jahr Der Mitteleinsatz liegt grundsätzlich, vor allem angesichts der rückläufigen Entwicklung bei den Bedarfsgemeinschaften, auf dem Vorjahresniveau. Die individuell zugeschnittenen Maßnahmen waren im Ergebnis erfolgreicher als zusammengestellte Gruppenprojekte. Bezogen auf den einzelnen Teilnehmer hat sich der finanzielle Förderaufwand gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt. Sicher auch ein Zeichen dafür, dass statt Masse eher hochwertigere Maßnahmen angeboten wurden. * Einstiegsqualifizierung nach 235b SGB III a.f. Über die Einstiegsqualifizierung wird arbeitslosen besonders benachteiligten Jugendlichen die Möglichkeit eröffnet in einem Unternehmen Fuß zu fassen und eine Berufsausbildung anzustreben. Im Jahresverlauf wurden 19 Personen gefördert. Der Mitteleinsatz lag bei
10 Das Instrument erscheint für die Zielgruppe sehr geeignet. Die geförderten Personen bewegen sich auf dem Niveau des Vorjahres. Angesicht des Rückgangs der Lehrstellenbewerber eröffnet sich hier auch für die schwächeren Bewerber die Chance auf eine betriebliche Ausbildung. Viele Maßnahmen begannen erst im Herbst 2012 und wurden bislang fiskalisch noch nicht wirksam. Andere wurden schon nach kurzer Zeit beendet. Vor diesem Hintergrund erklärt sich der relativ geringe Mitteleinsatz. * Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach 16 SGB II Das Kommunale Jobcenter ist kein Träger der beruflichen Rehabilitation, unterstützt jedoch durch Kostentragung die Teilhabe am Arbeitsleben. In 2012 betraf dies 10 Förderfälle. Der Mitteleinsatz lag bei Für die Umsetzung der Teilhabe am Arbeitsleben werden Instrumente des SGB III i.v.m. SGB IX genutzt. Da nicht das Jobcenter sondern in der Mehrzahl der Fälle die Agentur für Arbeit der zuständige Rehabilitationsträger ist, ist die Umsetzung nicht ganz einfach (Schnittstelleproblematik) und gelingt nur durch die enge Abstimmung der Mitarbeiter beider Einrichtungen untereinander. * Einstiegsgeld nach 16b SGB II Im Rahmen des SGB II steht zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bzw. einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung das Einstiegsgeld zur Verfügung. Insgesamt erhielten 22 Personen im Laufe des Jahres 2012 Leistungen nach 16b (im Jahr 2011 waren es 26 Personen). Eine gute Nachfrage nach Arbeitskräften führt meist zum Rückgang von Initiativen sich selbstständig zu machen. Zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit wurden insgesamt Mittel im Umfang von eingesetzt Zur Unterstützung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit bzw. einer Saisonarbeit wurde ebenfalls Einstiegsgeld eingesetzt. Hier wurden insgesamt ausgegeben Gegenüber dem Vorjahr ging das gesamte Fördervolumen in diesem Bereich um etwa zurück. Das Instrument Einstiegsgeld ist nicht konfliktfrei. Auch hier gilt es die einfache Mitnahme weitestgehend auszuschließen. Deshalb geht das Jobcenter sehr behutsam mit dieser Leistung um. Die Prüfung, ob die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit wirklich auf einem tragfähigen Konzept beruht und langfristig den Charakter einer hauptberuflichen Tätigkeit haben wird, die zur Beendigung des Hilfebezugs führen kann, ist in der Regel schwierig. Dies kann der normale Sachbearbeiter (pa) meist nicht leisten, da hier spezielle Kenntnisse erforderlich sind. Der Einsatz von in diesem Bereich geschulten Mitarbeitern, die ausschließlich die Selbstständigen im Leistungsbezug betreuen, hat sich deshalb bewährt. 10
11 Die arbeitsmarktpolitische Wirksamkeit dieses Förderinstrumentes ist begrenzt. Auch ist im Allgemeinen die Fähigkeit zum unternehmerischen Handeln im Rechtskreis SGB II nicht sehr ausgeprägt. * Eingliederung von Selbstständigen nach 16c SGB II Im Laufe des Jahres 2012 wurden Darlehen und Zuschüsse auf Basis dieser Rechtsgrundlage ausgereicht. Insgesamt wurden dafür eingesetzt Gegenüber dem Vorjahr kam es zu einer deutlichen Steigerung beim Mitteleinsatz. Insgesamt erhielten 8 Personen eine entsprechende Unterstützungsleistung. Die Förderung von Existenzgründungen aus dem Hilfebezug heraus erscheint in der gesellschaftlichen Gesamtbetrachtung paradox, wenn auf der anderen Seite wiederum Alt-Unternehmer vor dem Hintergrund mangelhafter Wirtschaftlichkeit ihrer Unternehmungen ins Hilfesystem drängen Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen nach 76 ff. n.f. bzw. 240 ff. a.f. SGB III Wie schon in den Vorjahren so wurde auch im Jahr 2012 für jugendliche Bewerber, bei denen die Ausbildungseignung nicht in dem erforderlichen Maße ausgeprägt war, so wie es vom Ausbildungsmarkt erwartet wird, eine geförderte Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen angeboten. Im Jahr 2012 wurden insgesamt 20 neue Ausbildungsplätze (8 weniger als im Vorjahr) eingerichtet. Die Ausbildungsberufe sind: Hochbau- und Ausbaufacharbeiter/in Verkäufer/in Berufe im HOGA Bereich Insgesamt wurden für die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen eingesetzt Darin sind auch die Ausbildungsgänge der Vorjahre enthalten. Zum waren 47 Teilnehmer in den entsprechenden Ausbildungsgängen integriert. Im Allgemeinen sind die Chancen für junge Menschen, in das Berufsleben einzusteigen, über die außerbetriebliche Ausbildung eher ungünstig, da vielfach der direkte Unternehmens- bzw. Marktbezug fehlt. Auf der anderen Seite benötigen benachteiligte Jugendliche die sozialpädagogische Betreuung, wie sie nur von einem Träger zu leisten ist. Vor dem Hintergrund, dass es für den einzelnen Bewerber vielfach keine Alternative gibt, wurde wieder auf die Möglichkeit der Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen zurückgegriffen. Der Teilnehmerzugang lag mit 20 unter dem Niveau des Vorjahres. Der gesamte Mitteleinsatz ging um ca. 106 T zurück, da wiederum stärkere Jahrgänge die Ausbildung beendet haben als neue Teilnehmer gestartet sind. 11
12 3.2 Geförderte Beschäftigung Im Jahr 2012 erfolgte die Förderung in etwa auf dem gleichen Niveau wie Es wurden Teilnehmerplätze eingerichtet. Die Anzahl der geförderten Teilnehmerplätze erhöhte sich leicht um 10,8 %. Der Landkreis konzentriert sich allein auf Maßnahmen nach 16d SGB II. An Sonderprogrammen, wie Bürgerarbeit oder Arbeit für Brandenburg, beteiligt sich das Kommunale Jobcenter nicht Arbeitsgelegenheit - Mehraufwandsvariante nach 16d SGB II Für den marktfernen Kundenkreis (überwiegend ab Einstufung C) wurden auch im Jahr 2012 Agh MAE angeboten, um hier die Integrationsfähigkeit zu erhalten bzw. wieder zu entwickeln. Die Agh MAE wurden fast ausschließlich von Beschäftigungsträgern umgesetzt. Kleine Vereine oder Gebietskörperschaften spielten als Träger von Maßnahmen eine untergeordnete Rolle. Vor dem Hintergrund der Gesetzesnovellierung zum wurde eine neue Richtlinie zur Umsetzung von Agh MAE nach 16d SGB II in Kraft gesetzt. Danach erhalten die Teilnehmer weiterhin eine Mehraufwandsentschädigung (MAE) von 1,10 /Stunde. Sind die tatsächlichen Aufwendungen höher, dann können im Einzelfall höhere nachweisbare Kosten auf Antrag übernommen werden. Begleitende Maßnahmekosten des Trägers und weitere Sachkosten zur Maßnahmedurchführung sind in einem Finanzplan darzustellen. Nach Ablauf des Projektes werden die Maßnahmekosten anhand des Finanzierungsplans spitz abgerechnet. Eine pauschalisierte Vergütung der Träger erfolgt nicht. Mitteleinsatz: Anzahl der Maßnahmeplätze: Anzahl der Projekte: 650 Teilnehmerentwicklung im Bereich Agh MAE im Jahr Ein wichtiges Instrument (vielfach auch aus Sicht der Kunden) war 2012 wiederum der Einsatz von Agh MAE. Durchschnittlich waren im Laufe des Jahres knapp Teilnehmer pro Monat in einer Agh MAE (2006: 991, 2007: 867, 2008: 913, 2009: 1.271, 12
13 2010: 1.410, 2011: 1.066). Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein leichter Anstieg von durchschnittlich 61 Teilnehmern je Monat. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Agh Entgelt zum wurde versucht ein adäquates Angebot im Bereich der Agh MAE zu schaffen. Dieses Ziel wurde erreicht, obwohl sich der Mitteleinsatz gegenüber dem Vorjahr um ca verringerte. Das Instrument wurde fast ausschließlich für marktferne Kunden genutzt. Eine Integrationsquote aus einer Agh MAE heraus ist schwer nachweisbar. Die Agh MAE dient überwiegend dem Erhalt bzw. der Entwicklung der Integrationsfähigkeit der Kunden. Mit der anrechnungsfreien Aufwandsentschädigung ergibt sich für den einzelnen Teilnehmer (auch oft im Gegensatz zu anderen Instrumenten) immer ein echter Mehrwert Arbeitsgelegenheit - Entgeltvariante nach 16d SGB II Wie schon in 2011 so wurde auch 2012 dieses Instrument nur für meist marktnahe Kunden genutzt. Die eingerichteten Arbeitsplätze sollten unter dem Gesichtspunkt der Marktnähe eine Beschäftigung eben unter echten Arbeitsbedingungen abbilden. Deshalb wurde nur gezielt und sparsam mit diesem Instrument umgegangen. Mitteleinsatz Anzahl der Maßnahmeplätze: 128 Anzahl der Projekte: 52 Teilnehmerentwicklung im Bereich Agh Entgelt im Jahr Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Veränderungen zum war dieses Förderinstrument im Jahr 2012 leider ein Auslaufmodell. Zum einen wurden laufende Vorhaben des Vorjahres weitergeführt und zum anderen nur wenige ausgewählte Projekte neu gestartet. Somit hat sich die Anzahl der Maßnahmeplätze mit 128 gegenüber dem Vorjahr (274) faktisch halbiert. Es wurden durchschnittlich 32 Maßnahmeplätze im Monat gefördert. Der Mitteleinsatz ging parallel dazu um ca zurück. 13
14 3.3 Besondere Eingliederungsleistungen des SGB II * Beschäftigungszuschuss nach 16e SGB II Der Budgetansatz für die Umsetzung des Beschäftigungszuschusses nach 16e SGB II betrug 803 T (bis ) und ging ab dem im gemeinsamen Budget von 16e und 16f SGB II von 1,710 Mio. auf. Um eine Förderung über dieses Instrument auszureichen, muss der spätere Teilnehmer ganz bestimmte individuelle Voraussetzungen erfüllen. Im Laufe des Jahres 2012 wurden insgesamt 11 Personen über den Beschäftigungszuschuss gefördert. In 2012 selbst trat keine Person neu in die Förderung ein. Es wurden Mittel in Höhe von eingesetzt Im Landkreis OPR war die allgemeine Nachfrage bezüglich des Beschäftigungszuschusses gering. Die Unternehmen haben wie in den Vorjahren überwiegend Eingliederungszuschüsse nach 218 und 219 SGB III a.f. bzw. 88 SGB III n.f. nachgefragt. Die finanziellen Vorteile einer Förderung auf der Basis des 16e SGB II können die entscheidenden Nachteile, die eben in den Defiziten der ausgewählten Personen liegen, nicht ausgleichen. Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen ging die Zahl der Teilnehmer gegenüber dem Vorjahr um 9 zurück. Der Mitteleinsatz verringerte sich ebenfalls um etwa 130 T. Die nicht benötigten Mittel aus diesem Budget wurden z. T. in den allgemeinen EGT bzw. in das Verwaltungsbudget umgeschichtet. * Freie Förderung nach 16f SGB II Im Jahr 2012 gab es keinen Förderfall in Verbindung mit 16f SGB II. Somit wurden in diesem Bereich eingesetzt. 0 Nach wie vor besteht große Unsicherheit bei der Heranziehung des 16f SGB II als Rechtsgrundlage zur Gewährung von Leistungen. Darüber hinaus beinhalten 44 und 45 n.f. bzw. 45 und 46 a.f. SGB III schon eine hohe Flexibilität und einen großen Ermessensspielraum. Vor diesem Hintergrund beschränkt sich die Anwendung des 16f auf Sonderfälle. Wie in den Vorjahren wurde das vorgegebene Budget z. T. in den EGT (klassisch) umgeschichtet. 14
15 4. Flankierende Leistungen nach 16a SGB II Im Jahr 2012 wurde anknüpfend an die Erfahrungen der Trägergemeinschaft ibiz mit dem Informations- und Beratungszentrum IBZ eine neue Struktur zur Erbringung der Leistungen nach 16a SGB II aufgebaut. Hier arbeiten freie Träger der Wohlfahrtspflege, wie die Initiative Jugendarbeit Neuruppin e.v., der Tannenhof Berlin-Brandenburg e.v. und der ASB Gesellschaft für soziale Einrichtungen mbh, mit den entsprechenden Partnern der Kreisverwaltung, wie z. B. dem Kommunalen Jobcenter, zusammen. Das Informations- und Beratungszentrum IBZ bietet an den Standorten Kyritz, Wittstock und Neuruppin einheitlich sein Leistungsspektrum an. Aus Sicht des zkt geht es vor allem um die Angebote der Suchtberatung, der Schuldnerberatung und der Psychosozialen Betreuung. Hier ist es wichtig, dass auf verlässliche und abgestimmte Einsteuerungs-, Begleit- und Auswerteverfahren zurückgegriffen werden kann. In Erfüllung des Datenschutzes erhält der Kunde durch den zkt einen entsprechenden Laufzettel. Darauf vermerkt der zkt die konkrete Beratungsleistung. Der Kunde legt diesen Laufzettel zur Beratung vor und IBZ vermerkt, dass der entsprechende Termin stattgefunden hat. Beim Vorliegen des Einverständnisses des Kunden gibt es auch gemeinsame Fallbesprechungen von IBZ und dem FM des zkt. Zur organisatorischen Abstimmung von IBZ und zkt sind feste Ansprechpartner vorgesehen. Das IBZ Angebot wurde im Jahr 2012 durch in Anspruch genommen. 632 Personen (Schuldnerberatung), 229 Personen (Suchtberatung) und 259 Personen (Psychosoziale Betreuung) Im Antragsverfahren auf eine Mietschuldenübernahme durch den zkt ist die Hinzuziehung der Schuldnerberatung zwingend vorgeschrieben. Bevor das Jobcenter hier in die Verantwortung eintritt, ist die allgemeine Finanzsituation des Kunden zu prüfen, um auch mögliche Engpässe durch eine Darlehensrückzahlung auszuschließen. Angesichts eines Rückgangs bei der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hat hier die Nachfrage gegenüber dem Vorjahr (- 100 Klienten) leicht abgenommen. Der Aufwuchs bei der Suchtberatung (+ 107 Klienten) ist vor allem dem neuen Einstiegsseminar Bewusst-er-Leben geschuldet. Diese Gruppenveranstaltung soll die Teilnehmer über Themen, wie Alkohol, Rauchen, Stressbewältigung usw. aufklären, ohne den Einzelnen schon als Süchtigen oder Problemfall abzustempeln. Hier geht es letztlich erstmal nur um die reine Information. Die Teilnehmer selbst sollen befähigt werden, ihre eigene Lebenssituation bzw. ihr tägliches Verhalten bewusster wahrzunehmen, um daraus die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Bei der Psychosozialen Betreuung ist ein erneuter Aufwuchs bei den Klienten (+ 48) gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Es wird vermutet, dass diese Entwicklung auch vor dem Hintergrund einer stärkeren Fokussierung des Jobcenters auf die arbeitsmarktfernen Kunden zu sehen ist. Aktivierungs- und Trainingsmaßnahmen, aber auch die Zuweisung in eine geförderte Beschäftigung können Auslöser sein oder entsprechende Auffälligkeiten verstärken. 15
16 5. Bewertung durch den zkt und Zusammenfassung Die Zuweisung im Eingliederungsbereich sah für das Jahr 2012 folgendermaßen aus: 1. EGT (klassisch) : 8,969 Mio e SGB II : 0,803 Mio. (bis ) 3. 16e und 16f SGB II : 1,710 Mio. (ab ). Die Gesamtausgaben im Bereich der Eingliederungsleitungen betragen Davon entfallen auf den EGT (klassisch) Dieser Betrag speist sich aus dem Einsatz von Mitteln aus dem aktiven Haushaltsjahr in Höhe von und aus Einnahmen über Rückforderungen bzw. Erstattungen von Projektträgern in Höhe von Beim EGT (klassisch) wurden die bereitgestellten Mittel bezogen auf das Haushaltsjahr 2012 zu 90,8 % verbraucht. Wie in den Vorjahren verhinderten die ausgewiesenen VE der Folgejahre einen höheren Mitteleinsatz. Zum anderen wird deutlich, dass der Grundsicherungsträger durch eine konsequente Prüfung der Mittelverwendung einen sparsamen und wirtschaftlichen Mitteleinsatz umsetzt. 5.1 EGT (klassisch) wesentliche Eckpunkte Im Jahresverlauf wurden Eingliederungsleistungen auf einem hohen Niveau erbracht. Die Anzahl der BG bzw. der elb hat sich im Jahresverlauf weiter verringert. Dies drückt sich z. T. auch im Mitteleinsatz aus. Allein in den Bereichen EGZ bzw. VGS (AVGS) ging der Mitteleinsatz gegenüber dem Vorjahr um ca. 1,0 Mio. zurück. Entwicklung der allgemeinen Eingliederungsleistungen ,542 Mio. 3,735 Mio. 3,009 Mio. Im Jahr 2012 wurden durchschnittlich 453 Personen über einen Eingliederungszuschuss gefördert. Anzahl der mit EGZ geförderten Personen : Entwicklung im Bereich geförderte Beschäftigung ,682 Mio. 5,211 Mio. 8,524 Mio. Die geförderte Beschäftigung wurde bezüglich des Mitteleinsatzes gegenüber den Vorjahren weiter zurückgefahren. Vor dem Hintergrund der alleinigen Anwendung der günstigen Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung gab es bei den Teilnehmerzahlen keinen Einbruch. Im Jahresverlauf wurden Teilnehmerplätze angeboten. Diese Zahl liegt leicht über dem Niveau des Vorjahres. Entwicklung im Bereich Qualifizierung/Aus-/Weiterbildung ,317 Mio. 2,233 Mio. 4,185 Mio. 16
17 Im Bereich der beruflichen Erstausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen orientierte sich der Mitteleinsatz am Bedarf. Hier wurden ca. 110 T weniger eingesetzt als im Vorjahr. Auch haben stärkere Jahrgänge die Ausbildung beendet, wohingegen kleinere Gruppen in die Ausbildung eintraten. Im Bereich 45 n.f./ 46 a.f. SGB III gab es einen Bedarf leicht über dem Jahr Der Mitteleinsatz erhöhte sich in diesem Segment um ca. 42 T. Qualifizierungsangebote nach 81 SGB III n.f. (bzw. 77 SGB III a.f.), wie Umschulungen oder Weiterbildungen, wurden insgesamt 273 Personen unterbreitet. Dies ist ein leichter Anstieg zum Vorjahreszeitraum um 11 Personen. Der Mitteleinsatz lag leicht über dem Niveau des Vorjahres (+ ca. 42 T ). Insgesamt wurden im Bereich Qualifizierung 196 Maßnahmen weniger geschaltet als Die Anzahl der geförderten Personen lag mit leicht über dem Vorjahresniveau e und f SGB II Zur Umsetzung von Maßnahmen nach 16e SGB II standen bis zum ,803 Mio. zur Verfügung. Ab standen für 16 e und f SGB II weitere 1,710 Mio. zur Verfügung. Eingesetzt wurden im Bereich des 16e Im Jahr 2012 gab es keinen Förderfall in Verbindung mit 16f SGB II. Da sich die geringe Inanspruchnahme schon früh im Jahresverlauf abzeichnete, wurden z.t. Mittel aus diesem Budget in den EGT (klassisch) umgeschichtet. 5.3 Gruppe u25 Die Gruppe der u25 lässt sich nicht allein auf den Bereich der arbeitslosen Jugendlichen (etwa 257 waren im Jahresdurchschnitt 2012 arbeitslos gemeldet, ein Rückgang gegenüber 2011 um ca. 19,3 %) beschränken. Auch die Personen, die Ausbildungsplätze nachfragen oder aktuell an Maßnahmen teilnehmen, sind zu betrachten. Die demografische Entwicklung spiegelt sich hier ebenfalls wider. Auch 2012 war die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen geringer als das Angebot. Das bedeutet, dass zunehmend auch benachteiligte Jugendliche einen betrieblichen Ausbildungsplatz finden können. Insgesamt wurden im Jahr Vermittlungen im Bereich u25 vorgenommen: 361 Vermittlungen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, 274 Vermittlungen in Beschäftigungsprojekte, wie Agh MAE und Agh Entgelt 263 Vermittlungen in Berufsausbildung, davon 167 in eine betriebliche/überbetriebliche Ausbildung, 72 in eine vollzeitschulische Ausbildung 14 in sonstige Ausbildung 4 Vermittlung in FÖJ/FSJ 19 Vermittlungen in EQ 59 Neueintritte in BvB mit Beginn des Ausbildungsjahres (ohne Reha-BvB, da hier die Zuständigkeit bei Bundesagentur für Arbeit liegt) 28 Vermittlungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses an der Volkshochschule. 17
18 Die Kooperationsprojekte wie Produktionsschule, Schule-Arbeit-Jugend, Kompetenzagentur mit dem Jugend- und Betreuungsamt des Landkreises haben sich bewährt und wurden weitergeführt. Durch das Netzwerk gegen Jugendarbeitslosigkeit im Landkreis Ostprignitz-Ruppin konnte die Verfestigung der Jugendarbeitslosigkeit weiter minimiert werden. Unter der Grundausrichtung Tagesstruktur Aktivierung Training werden jetzt neben den auf 45 basierenden Modulen Schulische Bildung und Übungswerkstatt weitere Module für Jugendliche und junge Erwachsene mit besonders hohem Unterstützungsbedarf und ein Bewerbungscenter sowie geförderte Beschäftigungen angeboten. Diese werden durch die TN im Rotationsprinzip durchlaufen. 5.4 Zusammenfassung 1. Mit der Unterstützung durch den Eingliederungstitel konnte ein Beitrag zur Senkung der Hilfebedürftigkeit und der Arbeitslosigkeit im Landkreis geleistet werden. Im Jahr 2012 wurden die jeweils bislang niedrigsten Werte erreicht. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ist im Vergleich zum Vorjahr weiter zurückgegangen. Im Jahresdurchschnitt sank die Anzahl um 302 BG (t-3). Parallel dazu ging die durchschnittliche Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II ebenfalls zurück. Im Dezember 2012 wurden arbeitslose elb registriert. Das sind 578 weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. 2. Auch im Jahr 2012 war die Nachfrage nach Leistungen gemäß 16e und 16f SGB II verhalten. Die Budgets wurden nicht mal ansatzweise ausgeschöpft. Vor dem Hintergrund der jetzt vielfältigen Möglichkeiten über die 44 und 45 blieb der Einsatz des 16f wiederum deutlich zurück. Die Attraktivität des 16f SGB II muss deutlich verbessert werden. Beim 16e wurden im Jahr 2012 deutlich weniger Mittel gebunden als in den Vorjahren. Die Einsatzmöglichkeiten sind aber schon allein durch die strikte Personalvorauswahl begrenzt. In 2012 wurden 11 Personen über den 16e gefördert. Einen EGZ nach dem SGB III erhielten im gleichen Zeitraum 453 Personen. Die Bereitschaft zur Beschäftigung von Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen ist noch immer nicht sehr ausgeprägt. 3. Eine kontinuierliche und ausreichende Mittelbereitstellung ist für den Erfolg wichtig. Unter Berücksichtigung der Reduzierung des EGT und des damit verbundenen sehr sparsamen Mitteleinsatzes konnte im Jahresverlauf aber dennoch kontinuierlich gearbeitet werden. Der gesamte Mittelansatz für das Jahr 2012 war letztlich ausreichend bemessen. In der Nachbetrachtung erschien der EGT(klassisch) vor allem vor dem Hintergrund der VE für die Folgejahre aber als unterfinanziert. Größere Spielräume bei den VE würden eine bessere Auslastung sichern. 4. Die Entwicklung im Bereich u25 verlief auch im Jahr 2012 weiter positiv. Hier wurden sehr gute Ergebnisse erreicht. Das Netzwerk zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wurde weiterentwickelt und läuft seit mehreren Jahren stabil. Die Jugendarbeitslosigkeit im Bereich des SGB II stabilisierte sich auf niedrigem Niveau. Neuruppin, Dr. Lüdemann Amtsleiter 18
19 6. Anlagen 19
20 Anlage 1 Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ab Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Anlage 2 Entwicklung der Arbeitslosen (absolut) im SGB II Bereich ab Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez
21 Anlage 3 Entwicklung der u 25 - Arbeitslosenquote in Prozent in ,5 7,43 7 6,62 6,5 6 5,59 6,12 6,24 6,35 6,43 6,32 6,46 6,52 6,53 5,5 5,57 5 4, Anlage 4 Geförderte Beschäftigung Teilnehmerplätze Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez
22 Anlage 5 Veränderung der Altersstruktur der BG-Mitglieder von 2011 zu 2012 Anzahl Alter
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