Unternehmen in den Niederlanden Ausgabe 2012

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1 Unternehmen in den Niederlanden Ausgabe 2012 Audit І Tax І Advisory

2 Unternehmen in den Niederlanden Inhalt Seite 1. Einleitung 3 2. Ein Unternehmen gründen 4 3. Einen Standort finden Staatliche Förderung Steuergesetze Personal Hilfreiche Adressen Schlussbemerkung 40 Ausgabe 2012 Seite 2 von 40

3 1. Einleitung Unternehmen in den Niederlanden wird von Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer (StB/WP) mit dem SRA-Qualitätssiegel herausgegeben. Zweck dieses detaillierten Führers ist, Sie über das Investitionsumfeld in den Niederlanden zu informieren. Er bietet praktische Informationen über Land und Wirtschaft, Unternehmensgründung, Förderprogramme, das Steuersystem, Arbeitsgesetze und vieles mehr. Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen SRA-Berater. Wirtschaft Als Folge der internationalen Wirtschaftskrise hat sich das niederländische BIP-Wachstum verlangsamt: 2011 betrug es 1,5 % und 2012 nur 1 %. Auf der anderen Seite hat sich auch das Haushaltsdefizit 2012 auf 2,9 % verringert. Die Verbesserung des Staatshaushalts wurde teilweise durch Sparmaßnahmen und teilweise durch Steuererhöhungen erreicht. Diese Maßnahmen haben sich in der Kaufkraft niedergeschlagen 2012 ist das dritte Jahr in Folge, in dem die Kaufkraft um 1 % gesunken ist. Die Niederlande sind eine offene Volkswirtschaft, die von internationalen Wirtschaftstendenzen getrieben wird. Internationale Wirtschafts- oder Finanzkrisen wirken sich hauptsächlich durch den Export als Folge eines Rückgangs des Welthandels auf die niederländische Wirtschaft aus. Die wirkliche direkte Wirkung auf den niederländischen Export ist jedoch relativ begrenzt. Die Finanzlage von Unternehmen (Rentabilität und Bonität) ist im Durchschnitt gesund, sodass sie gut für die erwartete Abnahme der Wachstumsrate gerüstet sind. Sowohl 2011 als 2012 betrug die Arbeitslosenquote 4,25 % der Arbeitsbevölkerung. Im internationalen Vergleich schneidet der niederländische Arbeitsmarkt glänzend ab. Quelle: Macroeconomic Survey 2012 Das Kabinett hat für 2012 einige stimulierende Maßnahmen beschlossen: Die Übertragungssteuer für Wohnimmobilien wurde bis zum 1. Juli 2012 von 6 % auf 2 % herabgesetzt. Mit dieser Maßnahme will das Kabinett den Immobilienmarkt ankurbeln. Einige bestehende nationale Steuern wurden abgeschafft, unter anderem die Abfallsteuer und die Grundwassersteuer. Die Verpackungssteuer wird es ab 2013 nicht mehr geben. Steuervergünstigungen für Einkünfte aus Forschung- und Entwicklungstätigkeiten von Unternehmen machen es noch attraktiver, in Innovationen zu investieren. Der Spendenfreibetrag bei der Körperschaftssteuer wird interessanter gemacht. Ab 2012 ist der Steuerfreibetrag für Freiberufler nicht mehr gewinnabhängig, sondern ein Fixbetrag von pro Jahr. Bei einem Gewinn von mehr als 53,975 wirkt sich dies günstig aus, bei einem Gewinn von weniger als 18,855 schneidet man schlechter ab. Erkundigen Sie sich bei Ihrem SRA-Berater nach den neuesten Informationen. Tabelle: Kennzahlen für die Niederlande, (Änderungen per Jahr in %) Änderungen per Jahr in % Bruttoinlandsprodukt -3,9 1,7 1,0 1,5 Privatkonsum -2,5 0,4 0,75 1 Arbeitslosenquote 3,7 4,5 4,25 4,25 Bruttoinvestitionen durch Unternehmen -18,2-1,6 4 4,75 Export von Gütern (exkl. Energie) -9,2 12,7 7,25 5,25 Import von Gütern -10,3 12,1 6, Quelle CPB 2011 Ausgabe 2012 Seite 3 von 40

4 Land und Regierung Die Niederlande haben eine Bevölkerung von insgesamt 16,7 Millionen (Dezember 2012) und sind eine parlamentarische Monarchie. Die Minister vertreten das Volk in Bezug auf die Regierungsentscheidungen. Das Staatsoberhaupt trägt keine politische Verantwortung und kann daher vom Parlament nicht politisch zur Rechenschaft gezogen werden. Die Niederlande bestehen aus zwölf Provinzen, die alle ihre eigenen lokalen Behörden haben. Lage Die meisten großen Industrien der Niederlande sind im Westen des Landes angesiedelt. Der Hafen von Rotterdam ist einer der größten Häfen der Welt. Eine neue Bahnstrecke, die Betuweroute, gewährleistet schnellen und effizienten Transport vom Hafen in das europäische Hinterland. Utrecht ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt und Flughafen Schiphol wächst in schnellem Tempo. Die Niederlande spielen eine äußerst wichtige Rolle für die Funktion der Haupttransportader. Export Die ideale Lage des Landes und seine gesunde Finanzpolitik haben dazu beigetragen, dass die Niederlande sich zu einem wichtigen Im- und Exportland entwickelt haben. Zu den wichtigsten Industrietätigkeiten des Landes gehören unter anderem Ölraffinerien, Chemikalien, Lebensmittelverarbeitung und die Entwicklung von Elektronikprodukten. Deutschland, Belgien, Luxemburg, Großbritannien, Frankreich und die Vereinigten Staaten sind die wichtigsten Importpartner der Niederlande. Die genannten Länder plus Italien sind auch die einflussreichsten Exportpartner des Landes. Finanzen Die Niederlande gehören seit dem 1. Januar 2002 zur Europäischen Währungsunion. Die Nederlandse Bank kontrolliert den Geldfluss in den Niederlanden. Eines der wichtigsten Ziele der Regierung ist, die Preise stabil und dadurch die Inflation in Grenzen zu halten. Niederländische Banken bieten ein breites Spektrum an Finanzdienstleistungen. Dabei haben sich einige auf bestimmte Dienstleistungen spezialisiert, während andere ein äußerst breites Dienstleistungsangebot haben. Außerdem sind niederländische Banken zuverlässig: Die meisten Finanzinstitute sind so strukturiert, das Interessenkonflikte so gut wie unmöglich sind. Niederlassungsrecht Ausländische Unternehmen, die sich in den Niederlanden niederlassen möchten, können dies in ihrer ausländischen Rechtsform ohne Umsetzung in eine niederländische Rechtsform tun. Sie müssen sich dabei jedoch an die internationalen und die niederländischen Gesetze halten. Alle ausländischen Unternehmen mit Niederlassungen in den Niederlanden müssen bei der Handelskammer gemeldet sein. 2. Ein Unternehmen gründen Nach niederländischem Recht darf eine ausländische natürliche Person oder ein ausländisches Unternehmen mittels einer Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit in den Niederlanden geschäftstätig sein. Das niederländische Körperschaftsgesetz bietet einen flexiblen und liberalen Rahmen für die Organisation von Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen. Es gelten keine speziellen Einschränkungen für die Geschäftstätigkeit ausländischer Unternehmer in den Niederlanden. Unternehmen können in den Niederlanden mit oder ohne Rechtspersönlichkeit gegründet werden. Wenn ein Unternehmen eine eigene Rechtspersönlichkeit hat, haftet der Unternehmer nur bis zu der Summe, die zum Unternehmenskapital beigetragen hat. Ausgabe 2012 Seite 4 von 40

5 Das niederländische Recht unterscheidet zwei Gesellschaftsformen mit eigener Rechtspersönlichkeit: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid, BV) und die Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung (naamloze vennootschap, NV). Diese beiden Formen sind die am häufigsten vorkommenden Rechtsformen für die Geschäftstätigkeit in den Niederlanden. Andere übliche Rechtsformen sind das Einzelunternehmen (eenmanszaak), die offene Handelsgesellschaft (vennootschap onder firma, VOF), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (maatschap) und die Kommanditgesellschaft (commanditaire vennootschap - CV). Keine dieser Formen haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Der oder die Eigentümer haften demzufolge uneingeschränkt persönlich für die Verpflichtungen des Unternehmens. Alle Einzelunternehmer, die kommerziellen Geschäftstätigkeiten nachgehen, sowie alle Rechtspersonen müssen ihr Unternehmen in das Handelsregister der lokalen Handelskammer (Kamer van Koophandel) eintragen lassen. In diesem Kapitel werden die oben genannten Rechtsformen für Unternehmen in der Niederlanden aus juristischer Perspektive betrachtet. Nach der Klarstellung des Unterschieds zwischen einer Tochtergesellschaft und einer Zweigniederlassung werden die genannten Rechtsformen näher erläutert. Anschließend folgt eine Zusammenfassung der aktuellen Bestimmungen zu geistigen Eigentumsrechten in den Niederlanden. Zum Schluss wird noch auf die Vor- und Nachteile der Geschäftstätigkeit mittels einer Tochtergesellschaft oder einer Zweigniederlassung eingegangen. Zweigniederlassung und Tochtergesellschaft Zweigniederlassung Eine Zweigniederlassung ist keine separate Rechtsperson, sondern eine permanente Niederlassung eines Unternehmens, von wo aus Geschäftstätigkeiten nachgegangen wird. Demzufolge haftet ein Unternehmen, das eine Zweigniederlassung in den Niederlanden eröffnet, für Schäden als Folge von Handlungen dieser Zweigniederlassung. Tochtergesellschaft Eine Tochtergesellschaft ist eine separate Rechtsperson und kann von einem oder mehreren Aktionären gegründet werden. Die Tochtergesellschaft ist eine Rechtsperson, die von der Muttergesellschaft kontrolliert wird. Die Kontrolle über die Tochtergesellschaft wird meistens durch eine Beteiligung der Muttergesellschaft von mehr als 50 % an den Aktien der Tochtergesellschaft erreicht. Unter bestimmten Bedingungen ist es jedoch möglich, diese Kontrolle durch Sonderstimmrechte oder die Vielfalt der anderen Aktionäre zu erhalten. Durch diese Aktien oder Rechte verfügt die Muttergesellschaft über die notwendigen Stimmen, um die Zusammensetzung des Vorstands der Tochtergesellschaft zu bestimmen und so Kontrolle auszuüben. Da die Haftung der Tochtergesellschaft beschränkt ist, ist der Umfang der Haftung eines Aktionärs (der Muttergesellschaft) im Prinzip auf das eingezahlte Kapital beschränkt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) Die Vorschriften für die BV basieren weitgehend auf den Vorschriften für die NV. Die Aktien einer BV sind nicht frei übertragbar (sie unterliegen begrenzenden Klauseln der Satzung), weshalb diese Gesellschaftsform im Allgemeinen das bevorzugte Vehikel für ein privat geführtes Unternehmen ist. Gründung Eine BV wird von einem oder mehreren Gründern mittels einer notariellen Gründungsakte gegründet. Die notarielle Gründungsakte muss in niederländischer Sprache aufgestellt werden und mindestens die Satzungen der Gesellschaft sowie die Höhe des emittierten Aktienkapitals enthalten. Während die BV das Gründungsverfahren durchläuft, dürfen Geschäftstätigkeiten in ihrem Namen stattfinden, vorausgesetzt, dass sie den Zusatz i.o. (in oprichting) verwendet, um anzugeben, dass sie sich in Gründung befindet. Ausgabe 2012 Seite 5 von 40

6 Die im Namen der BV i.o. handelnden Personen haften uneingeschränkt für Dritten entstandene Schäden, bis die BV (nach ihrer offiziellen Gründung) ihnen für die während des Gründungsverfahrens in ihrem Namen stattgefundenen Maßnahmen ausdrücklich oder implizit Entlastung erteilt hat. Eine ähnliche Haftpflicht entsteht für die verantwortlichen Personen, wenn die BV nicht gegründet wird oder wenn die BV ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Maßnahmen, für die Entlastung erteilt wurde, nicht nachkommt und die verantwortlichen Personen wussten, dass die BV dazu nicht in der Lage sein würde. Im Fall eines Konkurses innerhalb eines Jahres nach der Gründung liegt die Beweislast bei den verantwortlichen Personen. Die Mitglieder des Vorstands haften ebenfalls uneingeschränkt gegenüber Dritten für Rechtshandlungen, die nach der Gründung, aber vor der Eintragung der BV in das Handelsregister stattgefunden haben. Aktienkapital Eine BV muss über ein genehmigtes Kapital verfügen, das in Aktien mit einem Nennwert in Euro aufgeteilt ist. Aktien ohne Nennwert sind nicht zulässig. Mindestens 20 % des genehmigten Kapitals muss emittiert werden und mindestens 25 % des Nennwerts der emittierten Aktien muss eingezahlt sein. Das emittierte und eingezahlte Kapital einer BV muss mindestens betragen. Die Aktien können in bar gezahlt werden. Wenn Aktien in bar gezahlt werden, muss eine Bank dem Notar bescheinigen, dass das Geld der BV nach ihrer Gründung bei der betreffenden Bank zur Verfügung steht oder dass der geschuldeten Betrag bei der Bank in ein Konto auf den Namen der BV i.o. eingezahlt wurde. Diese Bescheinigung darf nicht mehr als fünf Monate vor dem Gründungsdatum ausgestellt werden. Die Zahlung von Aktien darf auch in Naturalien erfolgen. Zahlungen in Naturalien sind Vermögensund/oder Sacheinlagen. Sie sind auf Einlagen beschränkt, die objektiv bewertet werden können. Wenn diese Zahlungen bei Gründung der BV stattfinden, müssen die Gründer die Sacheinlagen beschreiben und muss ein Auditor bescheinigen, dass der Wert der Sacheinlagen mindestens dem Nennwert der Aktien entspricht. Die Bescheinigung des Auditors ist dem zuständigen Notar vor der Gründung zur Verfügung zu stellen und darf nicht mehr als fünf Monate vor dem Gründungsdatum ausgestellt werden. Aktien Eine BV darf nur Namensaktien emittieren. Außer Stammaktien darf eine BV auch Prioritätsaktien, die mit speziellen in den Statuten festgelegten Rechten (meistens Stimmrechten) behaftet sind, und Vorzugsaktien, die dem Aktionär das Recht auf feste Dividenden mit Vorrang gegenüber den Dividenden auf Stammaktien verleihen, emittieren. Für die verschiedenen Aktientypen können in den Statuten auch jeweils verschiedene Aktienkategorien definiert werden (z. B. A-, B- und C-Aktien), für die jeweils bestimmte Sonderrechte gelten (z. B. bei der Verflüssigung). In den Niederlanden sind Aktien ohne Stimmrecht gesetzlich verboten. Jeder Aktionär muss mindestens eine Stimme haben. Mittels einer Treuhandstelle können Stimmrecht und wirtschaftliches Eigentum jedoch voneinander getrennt werden. In den Statuten einer BV müssen Bestimmungen zur Einschränkung der Übertragbarkeit der Aktien enthalten sein. Nach niederländischem Recht gibt es zwei mögliche Einschränkungen, die Folgendes vom Veräußerer erfordern: Er muss den anderen Aktionären das Vorverkaufsrecht an den Aktien einräumen oder Die Zustimmung zur Veräußerung der Aktien von der Gesellschaft statutengemäß erlangen. Aktien einer BV werden mittels einer von einem Notar ausgestellten Übertragungsurkunde übertragen. Der Vorstand einer BV muss ein aktuelles Aktienregister führen, in dem die Namen und Anschriften aller Aktionäre, die Anzahl der Aktien, der pro Aktie eingezahlte Betrag und die Einzelheiten zu jeder Veräußerung, Verpfändung und jedem Nießbrauch der Aktien aufgeführt sind. Geschäftsführung Die Geschäftsführung einer BV besteht aus dem Vorstand und der Hauptversammlung. Zusätzlich kann eine BV unter bestimmten Bedingungen einen Aufsichtsrat haben. Ausgabe 2012 Seite 6 von 40

7 Hauptversammlung Es muss mindestens eine Hauptversammlung pro Jahr organisiert werden. Sofern durch die Statuten nicht anders geregelt, ist für die Beschlussfassung der Aktionäre normalerweise eine Mehrheit der Stimmen erforderlich. Im Allgemeinen dürfen die Aktionäre dem Vorstand keine spezifischen Instruktionen in Bezug auf die Führung des Unternehmens erteilen, sondern nur allgemeine Anweisungen. Aufsichtsrat Die einzige Aufgabe des Aufsichtsrats ist, die Interessen der BV zu wahren. Seine Hauptverantwortlichkeit ist die Beaufsichtigung und Beratung des Vorstands. Dem niederländischen Aufsichtsratssystem (structuurregime) zufolge ist ein Aufsichtsrat nur für große BV Pflicht, für andere BV jedoch eine Option. Vorstand Der Vorstand ist für die Geschäftsführung der BV zuständig. Die Vorstandsmitglieder werden von den Aktionären ernannt oder entlassen (es sei denn, es handelt sich um eine große BV). Die Statuten besagen im Allgemeinen, dass jeder Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt ist. In den Statuten kann jedoch auch festgelegt sein, dass die Geschäftsführer nur gemeinschaftlich vertretungsberechtigt sind. Eine derartige Bestimmung in den Statuten kann Dritten entgegengehalten werden. In den Statuten kann bestimmt sein, dass bestimmte Maßnahmen des Vorstands die vorherige Zustimmung eines anderen Gesellschaftsorgans, z. B. der Hauptversammlung oder des Aufsichtsrats, erfordern. Eine derartige Bestimmung ist nur intern anwendbar und kann nicht Dritten entgegengehalten werden, außer wenn der betreffende Dritte die Bestimmung kennt und nicht nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat. Ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft kann sowohl von der BV als von Dritten haftbar gemacht werden. Der gesamte Vorstand kann von der BV für Misswirtschaft haftbar gemacht werden. Die einzelnen Vorstandsmitglieder können in Zusammenhang mit spezifischen ihnen zugewiesenen Aufgaben haftbar gemacht werden. Die Aktionäre können die Vorstandsmitglieder mittels eines entsprechenden Beschlusses von ihrer Haftung gegenüber der Gesellschaft, vorbehaltlich gesetzlicher Einschränkungen, entlasten. Außer der oben genannten Haftbarkeit vor der Gründung und Handelsregistereintragung kann eine Haftbarkeit gegenüber Dritten in mehreren Fällen eintreten. Ein Beispiel: Im Fall eines Konkurses der BV haften sind die Vorstandsmitglieder uneingeschränkt gegenüber Dritten für das Defizit, wenn der Konkurs durch Nachlässigkeit oder schlechte Geschäftsführung während der vorhergehenden drei Jahre verursacht wurde. Einzelne Vorstandsmitglieder können sich selbst entlasten, indem sie nachweisen, dass sie nicht für die Nachlässigkeit oder schlechte Geschäftsführung verantwortlich sind. Vereinfachung und Flexibilisierung des niederländischen Gesellschaftsrechts Das niederländische Gesellschaftsrecht ist zurzeit ein heißes Gesprächsthema. Am 31. Mai 2007 wurde dem niederländischen Parlament ein Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Gesellschaftsrechts vorgelegt und ist im Moment in Behandlung. Der Entwurf sieht eine Abschaffung vieler der Formalitäten vor, die jetzt noch zur Gründung einer BV erfüllt werden müssen, z. B. die Anforderung eines Mindestkapitals von Mit dem neuen Gesetz wird Unternehmern die Gründung einer BV in Zukunft einfacher gemacht. Gesetzentwurf zu Verwaltung und Kontrolle Am 31. Mai 2011 hat die Erste Kammer des niederländischen Parlaments ein neues Gesetz zur Änderung von Buch 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Bezug auf die Änderung der Vorschriften zur Verwaltung und Kontrolle in NV- und BV-Gesellschaften (im Folgenden das Gesetz ) angenommen. Der Erwartung nach tritt das Gesetz am 1. Juli 2012 in Kraft. Als Alternative zur dualistischen Verwaltungsstruktur, bei der es einen Vorstand und einen separaten Aufsichtsrat gibt, werden gesetzliche Regelungen für eine monistische Struktur eingeführt, wobei es ein einziges Verwaltungsorgan mit sowohl geschäftsführenden als nicht geschäftsführenden Direktoren gibt. Ausgabe 2012 Seite 7 von 40

8 Das Gesetz sieht eine monistische Verwaltungsstruktur für NV-Gesellschaften, BV-Gesellschaften und Gesellschaften, die dem Aufsichtsratssystem (structuurregime) unterliegen, vor. In einem monistischen System verteilen die Aufgaben des Vorstands sich auf geschäftsführende und nicht geschäftsführende Vorstandsmitglieder. Die geschäftsführenden Mitglieder sind für die tägliche Leitung der Gesellschaft verantwortlich, die nicht geschäftsführenden Mitglieder haben mindestens die gesetzlich vorgesehene Aufgabe, die von allen Vorstandsmitgliedern durchgeführten Verwaltungstätigkeiten zu beaufsichtigen. Für den allgemeinen Gang der Dinge innerhalb des Unternehmens sind alle Vorstandsmitglieder (geschäftsführend und nicht geschäftsführend) verantwortlich. Die nicht geschäftsführenden Vorstandsmitglieder in einem monistischen System gehören zum Vorstand, daher gilt auch für sie die Haftung des Vorstands. Das Gesetz bestimmt eine maximale Anzahl an Ämtern, die ein Mitglied eines Vorstands oder Aufsichtsrats einer großen NV, BV oder Stiftung innehaben darf. Jemand kann nicht als Geschäftsführer eines großen Unternehmens angestellt werden, wenn er oder sie zwei oder mehr andere Aufsichtspositionen bei anderen großen Unternehmen oder Stiftungen besetzt oder Aufsichtsrat- oder Vorstandsvorsitzender bei einem anderen großen Unternehmen oder einer Stiftung ist. Aufsichtsräte dürfen nicht mehr als fünf Aufsichtspositionen innehaben, der Vorsitz eines Aufsichtsrats oder Vorstands wird mit zwei Positionen gleichgesetzt. Große NV- und BV-Gesellschaften müssen ihre Führung und Aufsichtsräte ausgewogener zusammenstellen. Dem Gesetz zufolge sollten große NV- und BV-Gesellschaften danach streben, mindestens 30 % der Sitze mit Männern und mindestens 30 % mit Frauen zu besetzen. Die Regeln zu Interessenkonflikten von Vorstandsmitgliedern einer NV oder BV werden geändert. Der derzeitigen Gesetzgebung zufolge ist die Befugnis der Vorstandsmitglieder, das Unternehmen extern zu vertreten, beschränkt. Das neue Gesetz bewegt sich vom externen Aspekt weg und nimmt zum Ausgangspunkt, dass Interessenkonflikte intern abgehandelt werden müssen. Eine ähnliche Regelung soll für Aufsichtsratsmitglieder gelten. Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung (NV) Im Allgemeinen gelten alle oben aufgeführten Punkte für die BV auch für die NV. In diesem Kapitel werden die wichtigsten Unterschiede zwischen einer NV und einer BV beschrieben. Aktienkapital und Aktien Das emittierte und eingezahlte Kapital muss mindestens betragen. Außer Namensaktien darf eine NV auch Inhaberaktien emittieren. Inhaberaktien müssen vollständig gezahlt werden und sind frei übertragbar. Zur Übertragung von Namensaktien ist eine von einem Notar ausgestellte Übertragungsurkunde erforderlich. Im Gegensatz zu einer BV ist es für eine NV nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass ihre Statuten Bestimmungen zur Einschränkung der Übertragbarkeit der Namensaktien enthalten. Eine NV ist dazu berechtigt, Aktienurkunden auszustellen. Andere übliche Rechtsformen Ein Unternehmen wird in diesem Zusammenhang als groß betrachtet, wenn mindestens zwei der folgenden Bedingungen erfüllt sind: a. Die Anlagenwerte gemäß der Bilanz nebst Anlage, in der der Erwerbs- oder Herstellungspreis berücksichtigt wird, belaufen sich auf mehr als 17,5 Millionen EUR b. Der Nettoumsatz beträgt mehr als 35 Millionen EUR c. Die durchschnittliche Anzahl an Arbeitnehmern beträgt 250 oder mehr Gesellschaft bürgerlichen Rechts (maatschap) Freiberufliche Unternehmer (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte und Grafiker) tun sich oft in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (maatschap) zusammen. Diese Gesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die natürliche Personen oder Rechtspersonen sein können und übereinkommen, gemeinsam ein Geschäft zu führen. Jeder Gesellschafter bringt Geld, Güter und/oder Arbeitskraft in das Unternehmen ein. Ausgabe 2012 Seite 8 von 40

9 Jeder Gesellschafter haftet persönlich, entweder gemeinschaftlich oder einzeln, für alle Verpflichtungen der Gesellschaft. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Eine öffentliche Gesellschaft bürgerlichen Rechts (openbare maatschap) tritt in rechtlichen Angelegenheiten unter einem gemeinschaftlichen Namen auf. Das Eigentum einer öffentlichen Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist gesetzlich vom persönlichen Eigentum der Gesellschafter getrennt. Offene Handelsgesellschaft (VOF) Eine offene Handelsgesellschaft gleicht einer öffentlichen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Gesellschafter üben jedoch nicht denselben Beruf aus, sondern gehen gemeinsam einer Geschäftstätigkeit nach. Eine offene Handelsgesellschaft und ihre Gesellschafter müssen in das Handelsregister der Handelskammer eingetragen sein. Kommanditgesellschaft (CV) Die Kommanditgesellschaft ist eine besondere Form der Handelsgesellschaft (VOF) und besteht aus sowohl aktiven als stillen Gesellschaftern (Kommanditären). Ein aktiver Gesellschafter ist als Unternehmer aktiv und ist wie in einer Handelsgesellschaft haftbar. Der stille Gesellschafter dagegen leistet meistens nur einen finanziellen Beitrag zum Unternehmen und bleibt ansonsten im Hintergrund. Seine Haftung ist im Umfang auf das von ihm eingezahlte Kapital beschränkt. Er darf nicht als aktiver Gesellschafter auftreten und sein Name darf nicht im Namen der Gesellschaft vorkommen. Wenn der stille Gesellschafter in das Unternehmen einsteigt (zum Zweck der Wachstumsfinanzierung), ist er genauso haftbar wie ein aktiver Gesellschafter. Einzelunternehmen (eenmanszaak) In einem Einzelunternehmen (eenmanszaak), ist eine einzige (natürliche) Person vollständig für das Unternehmen verantwortlich und haftbar. Ein Einzelunternehmen ist nicht rechtsfähig und es wird kein Unterschied zwischen Geschäfts- und Privatvermögen der natürlichen Person gemacht. Rücknahme des Gesetzentwurfs zum Gesellschaftsrecht angekündigt Der niederländische Minister für Sicherheit und Justiz hat vor Kurzem die Erste Kammer des niederländischen Parlaments über seine Absicht informiert, den Gesetzentwurf, nach dem die oben beschriebenen Gesellschaftsformen durch eine neue Rechtsform ersetzt werden sollen, (im Folgenden Gesellschaftsgesetz ) zurückzuziehen. Das Gesellschaftsgesetz bedeutete eine vollständige Reform des niederländischen Gesellschaftsrechts und hätte die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen zum Gesellschaftsrecht aus dem Jahr 1883 ersetzt. Abhängig davon, ob die Gesellschaft öffentlich ist oder nicht, bot das Gesellschaftsgesetz Gesellschaften die Möglichkeit zum Erlangen der Rechtspersönlichkeit, was sie dazu berechtigen würde, Eigentum zu besitzen und Verträge in ihrem eigenen Namen abzuschließen sowie sie prozessfähig machen würde. Das Erlangen der Rechtspersönlichkeit würde jedoch keine Beschränkung der Haftbarkeit der Eigentümer oder Gesellschafter bewirken. Dem Minister zufolge würde das Gesellschaftsgesetz den beabsichtigten Hauptzweck, die Erleichterung der Geschäftstätigkeit, nicht erfüllen. Anlass für die Entscheidung, den Gesetzentwurf zurückzuziehen, waren ein kritischer Bericht eines Ausschusses der Ersten Kammer und Kommentare seitens Wirtschaftsverbänden, dass die neuen Bestimmungen in Bezug auf Gesellschaften bestehenden Gesellschaften nicht genug Flexibilität bieten würden und zu unnötigen Ausgaben führen würden. Eine Verabschiedung des Gesellschaftsgesetzes ist inzwischen sehr unwahrscheinlich geworden. Ausgabe 2012 Seite 9 von 40

10 Treuhandgesellschaft Eine Treuhandgesellschaft darf Treuhandtätigkeiten, z. B. die Verwaltung und Geschäftsführung für in den Niederlanden geschäftstätige Unternehmen, gegen Bezahlung übernehmen. Eine Treuhandgesellschaft kann die (vorgeschriebenen) administrativen Aufgaben, z. B. die Erstellung von Geschäftsberichten, erledigen. In bestimmten Fällen ist die Treuhandgesellschaft der (alleinige) Geschäftsführer des Unternehmens, für das sie tätig ist. Geistiges Eigentum Das Benelux-Übereinkommen über geistiges Eigentum regelt die Bestimmungen über Eintragung, Verwendung und Schutz von Marken, Mustern und Modellen in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg. Marken sind Namen, Zeichnungen, Stempel, Buchstaben, Zahlen, Formen von Produkten oder Verpackungen sowie jegliche andere Zeichen, die zur Unterscheidung der Produkte eines Herstellers von denen anderer Hersteller genutzt werden. Eine eingetragene Marke ist für die Dauer von zehn Jahren nach dem Eintragungsdatum geschützt; dieser Schutz kann um weitere zehn Jahre verlängert werden. Für die Verlängerung müssen ein Antrag gestellt und alle erforderlichen Gebühren entrichtet werden. Der rechtmäßige Markeninhaber ist dazu berechtigt, Schadenersatzansprüche wegen Verletzung seiner Markenrechte (wie die Nutzung seiner Marke durch Andere) geltend zu machen. Gebrauchs- und Geschmacksmuster gelten für neue gewerbliche Produkte bzw. deren äußere Gestaltung. Ein eingetragenes Gebrauchs- oder Geschmacksmuster ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem Eintragungsdatum geschützt; dieser Schutz kann um jeweils weitere vier Jahre, also auf maximal 25 Jahre erweitert werden. Die Verlängerung tritt mit der rechtszeitigen Zahlung aller erforderlichen Gebühren in Kraft. Der rechtmäßige Inhaber ist dazu berechtigt, Schadenersatzansprüche wegen Verletzung seiner Musterrechte (wie die Nutzung seines Gebrauchsoder Geschmacksmusters durch Andere) geltend zu machen. Das niederländische Urhebergesetz von 1912 (Auteurswet 1912) enthält Bestimmungen über den Schutz von Urheberrechten. Das Urheberrecht erfordert in den Niederlanden keine Registrierung und gilt (unter anderem) für literarische, dramaturgische, musikalische und künstlerische Werke, Tonaufnahmen, Filme und Computerprogramme. Das Urheberrecht verfällt 70 Jahre nach Ableben des Urhebers. Die Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke beinhaltet ein System für die Anmeldung von Gemeinschaftsmarken beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM). Das Gemeinschaftsmarkensystem der Europäischen Union ermöglichte die einheitliche Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen von Unternehmen in allen EU-Ländern. Eine Gemeinschaftsmarke erfordert die Einreichung nur einer Anmeldung beim HABM und hat insofern einen einheitlichen Charakter, dass es innerhalb der gesamten EU dieselbe Wirkung hervorruft. Es gelten Bestimmungen für die Eintragung und Nutzung von Gemeinschaftsmarken durch natürliche Personen oder Rechtspersonen und den Schutz der rechtmäßigen Inhaber von Gemeinschaftsmarken. Eine eingetragene Marke ist für die Dauer von zehn Jahren nach dem Eintragungsdatum geschützt; dieser Schutz kann mehrmals um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Für die Verlängerung müssen ein Antrag gestellt und alle erforderlichen Gebühren fristgerecht entrichtet werden. Der rechtmäßige Markeninhaber ist dazu berechtigt, Schadenersatzansprüche wegen Verletzung seiner Markenrechte (wie die Nutzung seiner Marke durch Andere) geltend zu machen. Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft Viele ausländische Unternehmen bevorzugen eine Tochtergesellschaft gegenüber einer Zweigniederlassung. Der wichtigste rechtliche Grund für die Gründung einer Tochtergesellschaft statt einer Zweigniederlassung ist die Beschränkung der Haftung. Wenn das ausländische Unternehmen Aktionär einer Tochtergesellschaft ist, ist der Umfang seiner Haftung im Prinzip auf das eingezahlte Kapital beschränkt. Hat es jedoch eine Zweigniederlassung, ist das ausländische Unternehmen vollständig für alle Ansprüche und Verpflichtungen der Zweigniederlassung haftbar. Ausgabe 2012 Seite 10 von 40

11 Ein wichtiger Vorteil einer Zweigniederlassung ist, dass dafür im Prinzip nicht dieselben gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten erfüllt werden müssen wie bei der Gründung einer Tochtergesellschaft. Die Vereinfachung und Flexibilisierung des niederländischen Gesellschaftsrechts (siehe oben) können diesen Vorteil jedoch an Gewicht verlieren lassen. Ein weiterer wichtiger Aspekt, der bei der Entscheidung zwischen Tochtergesellschaft und Zweigniederlassung in den Niederlanden berücksichtigt werden sollte, sind die örtlichen Steuerregeln. Ob man eine Zweigniederlassung oder eine Tochtergesellschaft gründet, wird auf der Grundlage der für das betreffende Geschäft relevanten Umstände und Faktoren sowie den niederländischen Steuerregeln und Steuerabkommen beschlossen Weitere Informationen über Beteiligungen finden Sie in Kapitel 5. Ausgabe 2012 Seite 11 von 40

12 3. Einen Standort finden Der niederländische Büroimmobilienmarkt Der Markt für Büroimmobilien in den Niederlanden ist dezentral geregelt. Daher gibt es in jeder Stadt einen mehr oder weniger spezifischen Büromarkt. Amsterdam (ca. 6,6 Millionen m² Bürofläche) richtet sich auf Finanzen und internationalen Handel, Den Haag (ca. 4,1 Millionen m²) ist das nationale Verwaltungszentrum, wo die Bürogebäude hauptsächlich von der Regierung und öffentlichen Einrichtungen genutzt werden. Rotterdam (ca. 3,3 Millionen m²) hat einen der größten Häfen der Welt. Daher liegt der Schwerpunkt des Büroimmobilienmarkts traditionell auf Handel und Versicherung. Utrecht (ca. 2.5 Millionen m²) ist das Herz des Landes, wo Transport und inländische kaufmännische Dienstleistungen sich konzentrieren. In Eindhoven (ca. 1,4 Millionen m²) und Arnhem (ca. 1,1 Millionen m²) sind die Mieter von Bürofläche eng mit der Elektronik-, Chemie- und Energieversorgungsbranche verbunden. Im Allgemeinen schlagen die nationalen Wirtschaftstendenzen sich im Bürovermietungsmarkt nieder. Nach dem Fall des BIP im Jahr 2000 lief die Nachfrage nach Bürofläche ebenfalls zurück und nahm das Angebot rapide zu bis 2007, als die niederländische Wirtschaft sich erholte, nahm auch die Nutzungsrate wieder zu. Seit 2008 hat die Nutzungsrate sich als Folge des instabilen Wirtschaftsklimas wieder vermindert. Die Büromieter zeigen zunehmende Zurückhaltung bei der Entscheidungsfindung; Kosteneinsparungen bestimmen den Kurs, der sich hauptsächlich auf einen guten Standort und gute Qualität richtet. Im Laufe von 2011 nahm das Angebot gegenüber 2010 um ca. 3 % zu. Im Gesamtangebot gibt es einen starken Gegensatz zwischen (wirtschaftlich) veralteten und modernen Büroimmobilien. Die Eigentümer sind sich der Tatsache bewusst, dass der Markt sich verändert hat und dass es viel schwieriger geworden ist, Mieter zu finden. Auf allen Märkten spielen Anreize nach wie vor eine wichtige Rolle; die meisten Anreize werden in Gebieten mit viel Leerstand geboten. In den großen Städten waren die Bedingungen vornehmlich relativ stabil. Außerhalb dieser Hauptmärkte bleib die Stimmung jedoch bedrückt. Alles in allem war der Mietermarkt in der ersten Hälfte 2011 ziemlich stabil, wurde jedoch in der zweiten Hälfte zunehmend schwächer, während das Angebot parallel zum Leerstand stetig zunahm. Die Spitzenmieten an Standorten in den besten City- Lagen sind landesweit noch immer stabil, während die Mieten in B-Lagen und außerhalb der Kerngebiete unter Preisdruck stehen. Standort Amsterdam - Zuidas 360 Amsterdam - Central 270 Amsterdam - South- East Spitzenmiete (Jan. 2012) Euro/m2/Jahr 195 Rotterdam 180 The Hague 200 Utrecht 195 Eindhoven 170 Städteplanung In den Niederlanden gelten seit 1950 strenge Auflagen für den Bau von Bürogebäuden, Einkaufszentren, Industriegebieten und Wohnsiedlungen. Mittels Flächennutzungsplänen auf kommunaler Ebene ist genau bestimmt, was gebaut werden darf und was nicht. Ausgabe 2012 Seite 12 von 40

13 Im Allgemeinen wird für ein Bauvorhaben nur dann eine Baugenehmigung erteilt, wenn die Pläne in den Flächennutzungsplan passen oder eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Die Flächennutzungspläne gelten auch für Sanierungsvorhaben. Es ist also nicht einfach, die Nutzungsbestimmung eines Gebäudes ohne die Mitwirkung der lokalen Behörden zu ändern. Änderungen am Flächennutzungsplan müssen sowohl von der Kommune als von der Region genehmigt werden. Für das Genehmigungsverfahren gelten strikte Fristen. Das Erlangen einer Genehmigung für komplexe Bauvorhaben, wobei Behörden eine vorherrschende Rolle spielen, kann mehrere Jahre dauern. Mieten oder kaufen In den Niederlanden werden Büroräume im Allgemeinen gemietet: ca. 65 % aller Bürogebäude befinden sich im Besitz von Anlegern. Auf dem industriellen Immobilienmarkt kommt Eigennutzung häufiger vor, aber aufgrund einer zunehmenden Anzahl an Sale-and-Lease-back-Transaktionen ändert sich dieses Verhältnis. Mieten hat seine Vorteile, z. B. eine positive Auswirkung auf den Cashflow des Unternehmens, Flexibilität, die Möglichkeit einer bilanzneutralen Gestaltung des Mietvertrags und die Aushandlung von Vergünstigungen mit dem Vermieter. Mietverträge können der Umsatzsteuer unterliegen, was in bestimmten Situationen zu Umsatzsteuereinsparungen führen kann. Die Möglichkeit zur Abschreibung ist eine wichtige Erwägung in Bezug auf den Immobilienbesitz. Seit Anfang 2007 wurden Abschreibungen für Immobilien begrenzt, sowohl für BV-Gesellschaften als für Unternehmer im steuerrechtlichen Sinn. Abschreibungen sind nur dann erlaubt, wenn und soweit der Buchwert der Immobilie einen definierten Grenzwert überschreitet. Die Höhe dieses Grenzwerts hängt vom Verwendungszweck des Gebäudes ab. Miete: Gepflogenheiten und Steuern Büro- und Gewerbeobjekte Typische Mietlaufzeit: aushandelbar, allgemein üblich sind fünf Jahre mit stillschweigender Verlängerung um jeweils fünf Jahre Kündigungsrecht: aushandelbar Zahlung der Miete: vierteljährlich im Voraus Jahrespreisindex: an den Verbraucherpreisindex (alle Haushalte) gekoppelt Mietanpassungen: marktkonform, nur nach Vereinbarung (normalerweise alle fünf Jahre/durch einen Sachverständigenausschuss) Nebenkosten: vertragsabhängig Steuern (USt): 19 % Steuern (sonstige): Grundsteuer, Wassersteuer und Abwassersteuer In allen Fällen gilt: Der Mieter genießt Kündigungsschutz; der Mietvertrag wird unter Beachtung der Kündigungsfrist nach Ablauf stillschweigend verlängert. Wenn der Vermieter das Mietobjekt selbst nutzen, abreißen oder sanieren möchte, greift der Kündigungsschutz nicht. Diese Bedingungen sind ziemlich streng und in der Praxis sind die Möglichkeiten des Vermieters zur Kündigung des Mietverhältnisses begrenzt. Der Mieter zahlt für Innenreparaturen und Strom/Wasser/Gas Der Mieter ist für die Versicherung des Hausrats verantwortlich Der Vermieter trägt die Kosten für die Außenseite und baulichen Elemente des Gebäudes Der Vermieter ist für die Versicherung des Gebäudes und die Zahlung nicht umlagefähiger Nebenkosten verantwortlich Der Vermieter erbringt Hausverwaltungsdienstleistungen, die nicht mittels Nebenkosten umgelegt werden können Mehr zu Steuern Mieter und Vermieter müssen beide einen Teil der von den lokalen Behörden erhobenen Grundsteuer zahlen. Jede Immobilie wird für Besteuerungszwecke bewertet, die betreffende Grundsteuer wird als onroerende zaak belasting (OZB) bezeichnet. Die lokalen Behörden setzen den Wert der Immobilie für ein Jahr fest. Die Steuer wird jährlich erhoben. Der Steuersatz ist ortsabhängig und beträgt einen Prozentsatz des Wertes gemäß dem niederländischen Immobiliengesetz. Ausgabe 2012 Seite 13 von 40

14 Kauf: Gepflogenheiten und Steuern Der Käufer trägt alle so genannten kosten koper, also alle Kaufnebenkosten. Zu diesen Kosten gehören die Übertragungssteuer (6 %), Notarkosten (0,2 0,4 %), Rechtskosten (verhandlungsfähig) und einige geringfügige Verwaltungsgebühren wie z. B. Grundbuchgebühren. Allgemeine Gebäudekosten Bewirtschaftungskosten 10,0 % Instandhaltung 7,0 % Verwaltung 1,5 % Grundsteuer Sonstiges 1,0 % Versicherung 0,3 % Marktaussichten ortsabhängig In der ersten Hälfte von 2011 schien der Markt sich weiter zu erholen. In der zweiten Hälfte wurde die Stimmung aufgrund der anhaltenden Eurokrise gedämpft. Trotz der bedrückten Stimmung 2011 blieb der Markt ziemlich stabil. Das Angebot nahm leicht zu, aber langsamer als in den beiden Vorjahren. Die Nutzungsrate im Vergleich zum Vorjahr stieg das dritte Jahr in Folge leicht an. Die Spitzenmieten sind immer noch stabil, Mietanreize spielen jedoch weiterhin eine wichtige Rolle. Für 2012 erwarten wir, dass die Aktivität auf dem Mietermarkt verhalten bleibt, die Nutzungsrate möglicherweise etwas niedriger liegen wird als 2011 und das Angebot etwas größer sein wird. Im Allgemeinen bleiben die Anreize hoch. Die Spitzenmieten bleiben stabil, die Mieten in B-Lagen können eine leicht sinkende Tendenz aufweisen. Alles in allem werden Konsolidierung, Kosteneinsparungen und Mietverlängerungen den Markt dominieren. Anlegen in Immobilien Mit Immobilien können durch Vermietung an private oder gewerbliche Mieter Gewinne erzielt werden. Aus steuerlicher Sicht lassen sich drei Situationen unterscheiden: Privatanlage Einkünfte aus sonstigen Tätigkeiten Einkünfte aus Gewerbebetrieb Privatanlage In den meisten Fällen werden Einkünfte aus Immobilien in Box 3 mit einem festen Steuersatz versteuert. Bei Vermietungstätigkeiten, die über den Umfang einer normalen aktiven Anlagenverwaltung hinausgehen, werden die Einkünfte nicht in Box 3, sondern in Box 1 als Einkünfte aus sonstigen Tätigkeiten versteuert. Der Bilanzwert der Immobilie am 1. Januar und 31. Dezember eines Jahres, vermindert um die Schulden für die Finanzierung am 1. Januar und 31. Dezember, wird mit einem Steuersatz von 1,2 % in Box 3 versteuert. Für Immobilien, die in Box 3 besteuert werden, wird im Prinzip der am Bezugsdatum geltende Marktwert als Wert angesetzt. In Box 3 gilt ein fester Steuersatz für Einkünfte aus Immobilien. Die tatsächlichen Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung sind irrelevant. Einkünfte aus sonstigen Tätigkeiten Bei Privatpersonen werden Einkünfte aus normaler Investition und Spekulation nicht als steuerpflichtige Einkünfte aus sonstigen Tätigkeiten betrachtet. Wenn die Tätigkeiten jedoch über den Umfang der normalen aktiven Anlagenverwaltung hinausgehen, beispielsweise, wenn Immobilien aufbereitet und verkauft werden und durch die eigenständige Durchführung von Instandsetzungsarbeiten ein höherer Verkaufsgewinn erzielt wird, werden die Tätigkeiten nicht als normale Investition oder Spekulation betrachtet. Die Einkünfte werden als steuerpflichtig betrachtet, soweit die Tätigkeiten sich günstig auf das finanzielle Ergebnis auswirken. Die eigentlichen Mieteinnahmen werden in Box 1 mit einem progressiven Steuersatz von bis zu 52 % versteuert. Die (Geschäfts-) Kosten sind absetzbar. Bei Verkauf der Immobilie wird der Gewinn (Verkaufswert minus steuerlichem Buchwert) ebenfalls progressiv besteuert. Ausgabe 2012 Seite 14 von 40

15 Einkünfte aus Unternehmen Mit diesen wird ähnlich wie bei der zweiten Situation beschrieben verfahren. Abschreibungen In der ersten und zweiten Situation darf die jährliche Abschreibung vom Jahresgewinn abgezogen werden. Ab 1. Januar 2007 darf der steuerliche Buchwert den Grenzwert jedoch nicht unterschreiten. Dieser Grenzwert entspricht dem Immobilienschätzwert. Wird die Immobilie nicht vermietet, sondern vom Unternehmen selbst genutzt, wird der Grenzwert mit 50 % des Immobilienschätzwerts angesetzt. Eigenheim Zu einem Eigenheim gehören das Haus sowie eine eventuelle Garage und andere Gebäude auf dem Grundstück. Wohnboote und -wagen werden ebenfalls als Eigenheim betrachtet. Die einzige Bedingung ist die dauerhafte Kopplung an eine einzige Adresse. Ein Haus wird nur dann als Eigenheim betrachtet, wenn der Eigentümer (Steuerzahler) dort seinen ständigen Wohnsitz hat. Eigenheimregelung (Eigenwoningregeling) Wenn bestimmt wurde, dass ein Haus als Eigenheim betrachtet werden kann, fällt es steuerlich gesehen automatisch unter die Eigenheimregelung auf der Grundlage von Box 1 (Einkünfte aus Arbeit und Wohneigentum, maximaler Steuersatz 52 %). Die Eigenheimregelung beinhaltet Folgendes: Der angenommene feste Wert des vom Eigenheim genossenen Vorteils wird von der Steuerbehörde in der Eigenheimpauschale ausgedrückt. Die Höhe der Eigenheimpauschale wird anhand eines festen Prozentsatzes des Immobilienwerts berechnet. Die Grundlage für den Immobilienwert des Eigenheims ist der Immobilienschätzwert. Der Immobilienschätzwert wird von der Gemeinde bestimmt. Von der Eigenheimpauschale dürfen bestimmte Kosten abgezogen werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die für ein Hypothekdarlehen gezahlten Zinsen automatisch steuerlich absetzbar sind. Ausgabe 2012 Seite 15 von 40

16 4. Staatliche Förderung In den Niederlanden gibt es eine Anzahl von Förderregelungen in verschiedenen Bereichen zur Unterstützung unternehmerischer Tätigkeiten. Auch ausländische Unternehmer, die Gesellschaften in den Niederlanden gründen und diese bei der niederländischen Handelskammer eintragen lassen, können verschiedene Fördermittel beantragen. Die wichtigste Förderagentur in den Niederlanden ist AgentschapNL mit Sitz in Den Haag. Sie ist für die Anwendung der meisten niederländischen Förderregelungen zuständig. Außerdem gibt es auch mehrere wichtige Förderregelungen auf regionaler und provinzialer Ebene sowie einige internationale Regelungen, die vom Auslandsministerium, dem Wirtschaftsministerium oder Brüssel angeboten werden. In diesem Kapitel werden einige der im Moment geltenden Regelungen beschrieben. Diese Liste ist natürlich nicht erschöpfend. Wir empfehlen daher, dass Sie sich für weitere Informationen an Ihren Berater werden. Innovationsförderung Förderung von Topsektoren Die niederländische Regierung hat neun Sektoren definiert, in denen die Niederlande international eine besonders wettbewerbsfähige Position einnehmen und die gezielt staatlich gefördert werden sollen. Diese Topsektoren sind: Agro-Food, Gartenbau und Ausgangsmaterialien, High-Tech-Material und -systeme, Energie, Logistik, Kreativindustrie, Life-Sciences, Chemie und Wasser. Durch mehr Risikokapital und steuerliche Vergünstigungen soll erreicht werden, dass in Unternehmen und Instituten in den oben genannten Sektoren mehr Forschung und Entwicklung stattfindet. Dazu schließt jeder Topsektor einen Innovationsvertrag im Rahmen einer öffentlich-privaten Zusammenarbeit mit der niederländischen Regierung, in dem die Innovationsplanung für die kommende Zeit festgelegt ist. Wenn Sie mit einem Projekt in einem der Topsektoren beschäftigt sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Berater nach den aktuellen Fördermöglichkeiten. Förderung von Forschung und Entwicklung (WBSO) WBSO ist die niederländische Forschungs- und Entwicklungsbeihilfe. Technologische Neuerungen sind sehr wichtig. Die Konkurrenz schläft nicht. Mithilfe der WBSO können Sie Ihre technischen Prozesse erneuern oder neue technische Produkte oder Software entwickeln. Es handelt sich dabei um eine Steuervergünstigung als Teil der Entschädigung für Lohn- und Gehaltsaufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Forschungs- und Entwicklungsabzug (RDA) Der RDA ist ein Forschungs- und Entwicklungsabzug, den Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchführen, in Anspruch nehmen können. Dieser Abzug dient zur Verminderung der finanziellen Belastung durch Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Der WBSO ist eine Steuervergünstigung für Arbeitskosten. Für andere Kosten, die beispielsweise zum Kauf von Geräten aufgewendet werden, gilt ab 1. Januar 2012 der RDA. Der RDA beinhaltet ebenfalls eine Steuervergünstigung, nämlich einen Einkommens- oder Lohnsteuerabzug. Sie können den RDA nur dann nutzen, wenn Sie auch einen WBSO-Antrag stellen. Innovation box Siehe Kapitel 5. Regionale Fördermittel Im Rahmen des EFRE-Programms (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) für verfolgen verschiedene niederländische Regionen eine eigene Förderpolitik. In den Provinzen Gelderland und Overijssel gibt es das GO-Programm. Dieses Programm setzt den Schwerpunkt auf Innovationen durch Zusammenarbeit in den Bereichen Nahrungsmittel, Gesundheit und Technologie. In den Provinzen Groningen, Friesland und Drenthe werden Innovationen durch das NIOF-Programm stimuliert. Für das EFRE-Programm für , das in diesen Provinzen auch läuft, gibt es kein weiteres Budget mehr. Die Provinz Utrecht richtet sich mit ihrer Politik hauptsächlich auf kreative Bereiche wie Gaming-Software. Flevoland bietet eine Förderregelung für Technologie und Innovation. Die meisten anderen Provinzen bauen die Fördermittel ab und sind dabei, ihre Förderpolitik zu überdenken. Ausgabe 2012 Seite 16 von 40

17 Investitionen Umwelt-Investitionsabzug (MIA) Mit dem Umwelt-Investitionsabzug soll die Investition in umweltfreundliche Ausrüstungsgüter stimuliert werden. Unternehmen, die in die Umwelt investieren, dürfen einen zusätzlichen Betrag anteilig an den Investitionskosten von der Steuer abziehen. Der Umwelt-Investitionsabzug gilt nur für auf der Umweltliste 2012 (Milieulijst 2012), die jährlich aktualisiert wird, aufgeführten Ausrüstungsgüter. Energie-Investitionsabzug (EIA) Mit dem Energie-Investitionsabzug soll die Investition in Energiespartechnologien und nachhaltige Energie stimuliert werden. Unternehmen, die in die Energieindustrie investieren, dürfen einen zusätzlichen Betrag anteilig an den Investitionskosten von der Steuer abziehen. Der Energie- Investitionsabzug gilt nur für Ausrüstungsgüter, die bestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Diese Energieeffizienzanforderungen und die Ausrüstungsgüter, für die der Energie-Investitionsabzug angewendet werden darf, sind auf der jährlich aktualisierten Energieliste 2012 (Energielijst 2012) aufgeführt. Bürgschaftsprogramm für KMU (BBMKB) Mit dem Bürgschaftsprogramm für KMU soll die Vergabe von Darlehen an kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU, niederländisch MKB) stimuliert werden. Das Programm ist für Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeitern gemeint und schließt die meisten professionellen Unternehmer ein. Wenn ein Unternehmen der Bank nicht genügend Sicherheiten für ein Darlehen bieten kann, kann die Bank eine Bürgschaft im Rahmen des BBMKB anfragen. Der Staat bietet dann unter bestimmten Bedingungen die erforderliche Sicherheit für einen Teil des Darlehens. Das Risiko für die Bank wird dadurch vermindert, während die Kreditwürdigkeit des Unternehmers verbessert wird. Innovationsfonds KMU+ (Innovatiefonds MKB+) Mit Unterstützung dieses Innovationsfonds können Unternehmer Ideen einfacher in gewinnbringende neue Produkte, Dienstleistungen und Prozesse umsetzen. Das + bedeutet, dass dieser Fonds auch größeren Unternehmen als MKU zur Verfügung steht. Der Innovationsfonds bietet unter anderem Finanzinstrumente für Innovationen und finanziert schnell wachsende innovative Unternehmen. Er besteht aus den folgenden drei Teilen: 1. Innovationskredit. Der Innovationskredit wird direkt an Unternehmen vergeben. Sie werden dadurch stimuliert, mit erheblichen technischen und damit auch finanziellen Risiken verbundene Entwicklungsprojekte (für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen) durchzuführen. Unternehmen haben keinen oder unzureichenden Zugang zum Kapitalmarkt für derartige Projekte. 2. SEED-Capital-Regelung. Mithilfe der SEED-Capital-Regelung können Investoren beginnende Unternehmen im technischen und kreativen Bereich dabei unterstützen, ihr technisches und kreatives Wissen in brauchbare Produkte oder Dienstleistungen umzusetzen. 3. Fund of Funds. Mit dem Fund of Funds wird schnell wachsenden innovativen Unternehmen der Zugang zum Risikokapitalmarkt ebenfalls erleichtert. Kleininvestitionsabzug (KIA) Der Kleininvestitionsabzug erlaubt Unternehmern einen Abzug für Investitionen zwischen und (2012). Die Investition in Ausrüstungsgüter findet im Ankaufsjahr statt, also wenn Ihnen eine Zahlungsverpflichtung entsteht. Der Investitionsabzug kann im betreffenden Jahr angewendet werden. Wenn Sie nicht beabsichtigen, die Ausrüstungsgüter in dem Jahr, in dem die Investition stattgefunden hat, zu gebrauchen, kann der Investitionsabzug teilweise auf das Folgejahr übertragen werden. Ausgabe 2012 Seite 17 von 40

18 Umwelt und Energie Förderung zur Produktion von nachhaltiger Energie (SDE) Die SDE ist eine Einspeisevergütung. Das bedeutet, dass Produzenten eine Subvention für erzeugte Energie erhalten und nicht wie bei einer Investitionsförderung für den Kauf einer Erzeugungsanlage. Die SDE richtet sich auf Unternehmen und (gemeinnützige) Einrichtungen, die nachhaltige Energie erzeugen möchten. Nachhaltige Energie kostet mehr als graue Energie, die Erzeugung nachhaltiger Energie ist daher nicht immer gewinnbringend. Die SDE gleicht für eine Dauer von 12 oder 15 Jahren die Differenz zwischen den Kosten für graue und nachhaltige Energie aus. Dabei ist eine phasierte Freigabe für die verschiedenen Technologien vorgesehen. In jeder Phase wird der Subventionsbetrag pro kwh höher, aber die Wahrscheinlichkeit, dass man die Subvention tatsächlich erhält, wird niedriger. Dadurch werden Antragsteller stimuliert, die Betriebskosten so niedrig wie möglich zu halten. Märkte im Ausland Privatwirtschaftliches Investitionsprogramm (PSI) Mit dem PSI soll ein Beitrag zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in einer Anzahl von Entwicklungsländern geleitet werden, wobei das in niederländischen Unternehmen vorhandene Wissen und Kapital genutzt wird. Wenn Sie die Absicht haben, in einen sich entwickelnden Markt zu investieren, die Risiken jedoch außerordentlich hoch sind, ist das PSI vielleicht eine geeignete Lösung für Sie, da Sie Ihre Investitionskosten dadurch möglicherweise (teilweise) zurückbekommen können. Das Programm gilt für ausgewählte Länder in Afrika, Lateinamerika, Asien und Osteuropa. Ausländische Unternehmen aus einigen bestimmten Ländern können ebenfalls PSI-Fördermittel beantragen. Topsektoren Zur Förderung niederländischer Auslandsprojekte sind die Fördermittel auch schwerpunktmäßig für die Topsektoren verfügbar. Diese Verknüpfung war Anfang 2012 noch nicht ganz abgeschlossen. Ein Beispiel ist der Topsektor Wasser. 156 Millionen des Entwicklungsfonds sind für Wasserprojekte in Entwicklungsländern reserviert. Ein weiteres Beispiel ist das Programm PvW. Partner für Wasser (PvW) Dieses Programm zielt darauf ab, die internationale Stellung des niederländischen Wassersektors mit vereinten Kräften zu verbessern und zugleich Lösungen für das weltweite Wasserproblem zu finden. Das PvW-Programm läuft bis 2015 und verfügt über ein Jahresbudget von 9,5 Millionen Euro. Ausgabe 2012 Seite 18 von 40

19 5. Steuergesetze Bei der Auswahl eines Unternehmensstandortes ist das Steuersystem eines Landes immer ein wichtiges Kriterium. Der Standpunkt der niederländischen Regierung ist, dass das Steuersystem niemals ein Hindernis für Unternehmen, die sich in den Niederlanden niederlassen möchten, darstellen darf. In diesem Zusammenhang kann man mittels so genannter Advance Tax Rulings im Voraus Sicherheit in Bezug auf internationale unternehmerische Strukturen gewinnen. Außerdem haben die Niederlande Steuerabkommen mit vielen anderen Ländern geschlossen, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Einige der Vorteile des niederländischen Steuersystems sind: In den Niederlanden wird keine Quellensteuer auf Zinsen und Tantiemen erhoben In den meisten Fällen sind alle Einkünfte der niederländischen Muttergesellschaft aus ausländischen Tochtergesellschaften von der niederländischen Steuer freigestellt (Beteiligungsfreistellung) Es besteht die Möglichkeit, ausländischen in den Niederlanden tätigen Arbeitnehmern im Rahmen der 30%-Regelung eine steuerfreie Vergütung auszuzahlen Im niederländischen Steuersystem kann zwischen Steuern auf Einkommen, Gewinn und Vermögen und Steuern, die an den Verbraucher weitergegeben werden, unterschieden werden. Körperschaftssteuer Rechtspersonen, deren Kapital teilweise oder ganz in Aktien aufgeteilt ist, sind körperschaftsteuerpflichtig. Zwei niederländische Beispiele für derartige Rechtspersonen sind die NV und die BV. In den Niederlanden niedergelassene Unternehmen werden auf der Grundlage der inländischen Unternehmenserlöse besteuert. Ob ein Unternehmen seinen Sitz aus steuerlicher Sicht in den Niederlanden hat, wird auf der Grundlage der tatsächlichen Umstände bestimmt. Die relevanten Kriterien dabei sind beispielsweise, wo die Geschäftsführung ihren Sitz hat, wo die Hauptgeschäftsstelle sich befindet und wo die Hauptversammlung stattfindet. Nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaften werden als in den Niederlanden niedergelassen betrachtet. Bestimmte nicht in den Niederlanden niedergelassene Gesellschaften, die Einkünfte aus den Niederlanden beziehen, werden als beschränkt Steuerpflichtige betrachtet. Ein beschränkt Steuerpflichtiger bezieht Einkünfte von einem niederländischen Unternehmen, wenn das Unternehmen mit ständigem Sitz oder einem ständigen Vertreter in den Niederlanden betrieben wird. Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze Die Körperschaftssteuer wird über den von einem Unternehmen in einem Jahr erwirtschafteten steuerpflichtigen Gewinn minus abzugsfähiger Verluste erhoben. Für 2011 gelten die folgenden Körperschaftssteuersätze: Gewinn ab Gewinn bis Steuersatz - 200,000 20,0% Mehr als 200,000 25,0% Wenn ein Unternehmen in einem Jahr Verlust gelitten hat, kann dieser Verlust vom steuerpflichtigen Gewinn des Vorjahres oder der neun folgenden Jahre abgezogen werden. Die Frist für den Verlustrücktrag wurde vorübergehend verlängert. Verluste dürfen jetzt bis zu drei Jahre zurückgetragen werden. Dafür wurde die Frist für den Verlustvortrag von neun auf sechs Jahre verkürzt. Diese zeitweise Maßnahme gilt für die Geschäftsjahre 2010 und Der Gewinn eines Unternehmens muss gemäß guten kaufmännischen Gepflogenheiten und von einem Kontinuitätsprinzip ausgehend ermittelt werden. Dies bedeutet unter anderen, dass noch unrealisierte Gewinne nicht berücksichtigt zu werden brauchen. Verluste müssen jedoch so schnell wie möglich in die Berechnung aufgenommen werden. Das gewählte System für Bewertung, Abschreibungen und Rückstellungen muss steuerlich akzeptabel sein und nach behördlicher Genehmigung konsequent angewendet werden. Die Steuerbehörde akzeptiert kein willkürliches Hinund Herschieben von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Ausgabe 2012 Seite 19 von 40

20 Im Prinzip sind bei der Ermittlung des Unternehmensgewinns alle geschäftlichen Ausgaben abzugsfähig. Dafür, was als geschäftliche Ausgaben betrachtet wird, gelten jedoch einige Einschränkungen. Bewertung von unfertigen Leistungen und laufenden Aufträgen Der Gewinn aus unfertigen Leistungen und/oder laufenden Aufträgen darf nicht mehr vorgetragen werden. Für unfertige Leistungen muss der Teil des vereinbarten zu zahlenden Betrags, der dem bereits fertigen Teil der Leistung zuzuordnen ist, als Wert angesetzt werden. Dasselbe gilt für laufende Aufträge. Eingeschränkte Abschreibung von Immobilien Ab 2007 gelten bestimmte Einschränkungen für die Abschreibung von Geschäftsimmobilien. Praktisch gesehen bedeutet dies, dass der Steuerpflichtige die Immobilie abschreiben darf, bis der Buchwert einen definierten Grenzwert erreicht hat. Dieser Grenzwert wird auf der Grundlage des Immobilienschätzwerts (siehe oben) bestimmt. Für den Immobilienschätzwert wird der Wert einer Immobilie so genau wie möglich anhand der Immobilienwerte in der Umgebung bestimmt. Der Grenzwert von Immobilien, die vom Eigentümer selbst genutzt werden, beträgt 50 % des Immobilienschätzwerts. Der Grenzwert von Immobilien, die als Anlage dienen, beträgt 100 % des Immobilienschätzwerts. Willkürliche Abschreibungen In den Niederlanden dürfen im Prinzip nicht mehr als 20 % der Erwerbs- oder Herstellungskosten von Betriebsmitteln außer Immobilien und Goodwill abgeschrieben werden. Die Abschreibungsfrist beträgt also mindestens fünf Jahre. Unter bestimmten Bedingungen kann Goodwill mit maximal 10 % pro Jahr abgeschrieben werden. Aufgrund der Wirtschaftskrise dürfen Unternehmen als vorübergehende Maßnahme in den Jahren 2009, 2010 oder 2011 getätigte Investitionen über zwei Jahre abschreiben (50 % pro Jahr). Im Investitionsjahr darf maximal 50 % abgeschrieben werden und das Betriebsmittel muss vor dem 1. Januar 2012 bzw. dem 1. Januar 2013 bzw. dem 1. Januar 2014 in Gebrauch genommen werden. Es kann abgeschrieben werden, sobald eine Investitionsverpflichtung eingegangen wurde oder Herstellungskosten aufgewendet wurden. Der willkürlich abgeschriebene Betrag darf nicht höher sein als der Betrag, der im Rahmen einer Investitionsverpflichtung gezahlt wurde oder für Herstellungskosten aufgewendet wurde. Folgende Betriebsmittel sind von dieser Maßnahme ausgenommen: Immobilien, Erd-, Straßen- und Hydraulikarbeiten, Tiere, immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Software), Motorfahrräder, Motorräder und Personenwagen. Taxis und hocheffiziente Personenwagen dürfen jedoch willkürlich abgeschrieben werden. Betriebsmittel, die in erster Linie dazu bestimmt sind, Dritten zur Verfügung gestellt zu werden. Beteiligungsfreistellung Die Beteiligungsfreistellung ist einer der wichtigsten Stützpfeiler der Körperschaftssteuer. Sie wurde eingeführt, um Doppelbesteuerung zu verhindern. Die Gewinnaufteilung zwischen den Gesellschaften innerhalb eines Konzerns ist von der Steuer freigestellt. Eine Beteiligung liegt vor, wenn eine Gesellschaft (die Muttergesellschaft) mindestens 5 % des eingezahlten Grundkapitals einer Gesellschaft mit Sitz in den Niederlanden oder im Ausland (der Tochtergesellschaft) besitzt. Durch die Beteiligungsfreistellung sind alle sich aus der Beteiligung ergebenden Vorteile von der Steuer freigestellt. Zu diesen Vorteilen gehören Dividenden, Gewinne und Verluste aus dem Verkauf der Beteiligung sowie Anschaffungs- und Veräußerungskosten. Bei einer Wertminderung der Beteiligung durch erlittene Verluste ist eine Abwertung durch die Muttergesellschaft im Prinzip nicht erlaubt. Verluste, die aus der Verflüssigung einer Beteiligung entstehen, können unter bestimmten Bedingungen abgezogen werden. Die Beteiligungsfreistellung ist im Prinzip nicht anwendbar, wenn die Mutter- oder Tochtergesellschaft eine Kapitalanlagegesellschaft ist. Man kann jedoch eine niedrige Besteuerung für eine Kapitalanlagebeteiligung beantragen. Ausgabe 2012 Seite 20 von 40

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