Beruflich im Ausland und richtig krankenversichert. gruppenversicherung

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1 Beruflich im Ausland und richtig krankenversichert Tarif central.world und Tarif central.world50: die neue Auslands-Gruppenversicherung der Central gruppenversicherung

2 Die Aufgabe Viele deutsche Unternehmen schicken Mitarbeiter vorübergehend ins Ausland. Dabei ist einiges zu beachten. Insbesondere sollte noch vor Antritt des Auslandsaufenthaltes für den Fall einer Erkrankung im Ausland vorgesorgt werden, am besten mit dem central.world oder dem central.world50. Für den Arbeitgeber ist 17 SGB V von entscheidender Bedeutung. Normalerweise erhalten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung im Krankheitsfall Leistungen von ihrer Krankenkasse. Bei Beschäftigung im Ausland gilt aber: 17 Leistungen bei Beschäftigung im Ausland (1) Mitglieder, die im Ausland beschäftigt sind und während dieser Beschäftigung erkranken, erhalten die ihnen zustehenden Leistungen von ihrem Arbeitgeber. Satz 1 gilt entsprechend für die nach 10 versicherten Familienangehörigen, soweit sie das Mitglied für die Zeit dieser Beschäftigung begleiten oder besuchen. (2) Die Krankenkasse hat dem Arbeitgeber die ihm nach Absatz 1 entstandenen Kosten bis zu der Höhe zu erstatten, in der sie ihr im Inland entstanden wären. (3) 2

3 Greift 17 SGB V ein, haftet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer gegenüber in vollem Umfang dafür, dass diesem im Krankheitsfall keine Kosten entstehen. Der Arbeitgeber hat dann zwar einen Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse seines Arbeitnehmers, aber im Ausland können trotzdem erhebliche Kosten entstehen, die nicht immer in vollem Umfang zum Teil sogar überhaupt nicht vom gesetzlichen Risikoträger übernommen werden. Die Kosten für erforderliche Rücktransporte darf die Kasse zum Beispiel gar nicht erstatten. Den Arbeitgeber trifft darüber hinaus eine allgemeine Verpflichtung zum Schutz des Lebens und der Gesundheit seiner Mitarbeiter ( 618 BGB), gleichgültig, ob diese gesetzlich oder privat versichert sind. Diese Fürsorgepflicht ist unabdingbar ( 619 BGB). Aber auch der Arbeitnehmer hat natürlich ein großes Interesse an der richtigen Absicherung für den Fall einer Krankheit im Ausland. Für ihn ist es darüber hinaus äußerst wichtig, für die Zeit nach seiner Rückkehr aus dem Ausland vorzusorgen. Zahlreiche gesetzliche Regelungen haben auch Auswirkungen auf die möglichen Absicherungen für den Krankheitsfall bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten, gerade im Hinblick auf die Absicherung nach der Rückkehr aus dem Ausland. Im Folgenden geben wir Ihnen hierzu einige wichtige Hinweise. Leider wurden viele Punkte vom Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Wir empfehlen daher, in jedem Fall noch vor Beginn des Aufenthalts eindeutige Vereinbarungen über die Krankenversicherung nach der Rückkehr zu treffen mit der GKV oder der privaten Krankenversicherung. Mit einer leistungsstarken privaten Krankenversicherung für seine im Ausland tätigen Mitarbeiter sorgt der Arbeitgeber für den Krankheitsfall umfassend vor. 3

4 Die Lösung Das Unternehmen schließt für seine Beschäftigten im Ausland einen Gruppenversicherungsvertrag mit der Central ab. Die Mitarbeiter werden für die Dauer des Auslandsaufenthaltes innerhalb dieses Vertrages nach dem Tarif central.world oder dem Tarif central.world50 versichert. Der central.world bietet Schutz bei ambulanter Heilbehandlung Kostenerstattung für ärztliche Leistungen, Hebammenleistungen sowie Arzneien und Verbandmittel zu 100 % umfangreiche Leistungen bei Inanspruchnahme von Heil- und Hilfsmitteln Übernahme der Wegegebühren des nächsterreichbaren Arztes zu 100 % Psychotherapie (bis 30 Sitzungen je Versicherungsjahr) Kostenerstattung für Schutzimpfungen gemäß umfangreichem Katalog und für sonstige Impfungen, die für eine geplante Reise erforderlich bzw. vorgeschrieben sind, zu 100 % Kostenerstattung für einen medizinisch notwendigen Transport in unmittelbarem Zusammenhang mit einer ambulanten Operation sowie für die medizinisch notwendige Unterbringung außerhalb der Arztpraxis für einen Tag oder eine Nacht im unmittelbaren Anschluss an eine ambulante Operation zu 100 % 4

5 5

6 Schutz bei stationärer Heilbehandlung Kostenerstattung für ärztliche Leistungen, Unterkunft, Verpflegung und Betreuung im Krankenhaus zu 100 % Bei Behandlungen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt eine Erstattung der Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen, belegärztliche Leistungen und Leistungen einer Beleghebamme. Aufwendungen für stationäre Psychotherapie sind nicht erstattungsfähig. Für die Dauer einer stationären Heilbehandlung eines Kindes, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, werden die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus auch für eine Begleitperson übernommen (Rooming-in). Kostenerstattung bei einem medizinisch notwendigen Transport zum bzw. vom Krankenhaus bis zu einer Entfernung von 100 km zu 100 %. Sofern innerhalb dieser Entfernung kein Krankenhaus erreichbar ist, das die medizinisch notwendige Behandlung durchführen kann, sind die Aufwendungen für den Transport zum bzw. vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus erstattungsfähig. Bei einer stationären Heilbehandlung kann anstelle der Erstattung für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung im Krankenhaus die Übernahme der Kosten für häusliche medizinische Betreuung bis zu gewählt werden, sofern diese Betreuung in unmittelbarem Anschluss an eine stationäre Heilbehandlung anstelle eines ansonsten medizinisch erforderlichen weiteren Krankenhausaufenthaltes erfolgt, ärztlich verordnet ist und von einer qualifizierten Betreuungskraft (Krankenschwester oder Pfleger) durchgeführt wird (Home Nursing). 6

7 Schutz bei zahnärztlicher Behandlung Kostenerstattung für Zahnbehandlung (außer Inlays und Zahnkronen aller Art) sowie prophylaktische Leistungen zu 100 % Kostenerstattung für Zahnersatz, Inlays und Zahnkronen aller Art sowie Zahn- und Kieferregulierung, jeweils einschließlich des zahnärztlichen Honorars für diese Maßnahmen, zu 80 % bis zu den Höchstsummen gemäß Staffel * * bei einem durch Unfall verursachten Versicherungsfall 2.500, in allen anderen Versicherungsfällen: 500 im ersten Versicherungsjahr im zweiten Versicherungsjahr abzüglich der Versicherungsleistung im ersten Versicherungsjahr im dritten Versicherungsjahr abzüglich der Versicherungsleistung in den ersten beiden Versicherungsjahren im vierten Versicherungsjahr abzüglich der Versicherungsleistung in den ersten drei Versicherungsjahren im fünften Versicherungsjahr abzüglich der Versicherungsleistung in den ersten vier Versicherungsjahren ab dem sechsten Versicherungsjahr je Versicherungsjahr. 7

8 Weitere Leistungen Erstattung der Mehrkosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Rücktransports zu 100 % (Übernahme dieser Mehrkosten auch, wenn nach Art und Schwere der Erkrankung bzw. Unfallfolge die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung einen Zeitraum von zwei Wochen übersteigen würde oder wenn die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung die Kosten des Rücktransportes übersteigen würden) notwendigen Kosten einer Rückführung versicherter Kinder unter 16 Jahren, sofern alle ebenfalls nach diesem Tarif versicherten mitreisenden erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden bzw. werden oder verstorben sind, zu 100 %, höchstens Kosten für einen Blutkonserventransport ins Ausland, wenn dort Blutkonserven für eine Operation medizinisch notwendig sind und bei dort vorhandenen Blutkonserven mit Infektionen gerechnet werden muss, zu 100 % notwendigen Kosten einer Überführung an den Wohnsitz bzw. Wohnort oder in das Heimatland des Verstorbenen zu 100 %, höchstens Kosten einer Bestattung im Ausland zu 100 %, höchstens

9 Der Tarif für Mitarbeiter im Ausland, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, ist der... central.world50 Hinweis: Der gesamte Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsschein sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen. Dieser Tarif sieht die gleichen Leistungspunkte vor wie der central.world, die Erstattung erfolgt jedoch grundsätzlich unter Anrechnung der Vorleistungen der GKV, die zunächst in Anspruch zu nehmen sind. Die Übernahme der Kosten für Transporte sowie für Überführung und Bestattung erfolgt aber im gleichen Umfang wie im Tarif central.world. 9

10 Die Konstellationen: Folge und Bedarf 1. Der Arbeitnehmer ist in Deutschland versicherungspflichtig und wird im Sinne von 4 SGB IV entsandt. Folge: Der bisherige Versicherungsschutz bleibt bestehen. Bedarf: Tarif central.world50 2. Der Arbeitnehmer ist in Deutschland versicherungspflichtig und geht ins Ausland, aber 4 SGB IV greift nicht. Folge: Der bisherige Versicherungsschutz endet. Bedarf: Tarif central.world 4. Der Arbeitnehmer ist in Deutschland freiwillig gesetzlich krankenversichert, wird im Sinne von 4 SGB IV entsandt und beendet seine Mitgliedschaft in der GKV. Folge: Der bisherige Versicherungsschutz endet. Bedarf: Tarif central.world 5. Der Arbeitnehmer ist in Deutschland freiwillig gesetzlich krankenversichert und geht ins Ausland, aber 4 SGB IV greift nicht. Folge: Der bisherige Versicherungsschutz endet. Bedarf: Tarif central.world 3. Der Arbeitnehmer ist in Deutschland freiwillig gesetzlich krankenversichert, wird im Sinne von 4 SGB IV entsandt und bleibt in der GKV. Folge: Der bisherige Versicherungsschutz bleibt bestehen. Bedarf: Tarif central.world50 10

11 6. Der Arbeitnehmer ist privat durch eine Krankheitskosten-Vollversicherung krankenversichert. Folge: Der bisherige Versicherungsschutz kann grundsätzlich bestehen bleiben. Bedarf: Sofern mit dem Versicherer geklärt ist, dass der Versicherungsschutz auch im Ausland auf Dauer ohne Einschränkungen (einschließlich eines Anspruchs auf Krankenrücktransport) gilt, besteht darüber hinaus grundsätzlich kein weiterer Bedarf, aber in den meisten Fällen empfiehlt es sich, den privaten Versicherungsschutz auf Anwartschaft zu stellen und sich für die Dauer des Auslandsaufenthaltes nach Tarif central.world zu versichern. À propos Anwartschaft : Die Rückkehr in das System, das verlassen wird, sollte vor Beginn des Auslandsaufenthaltes sichergestellt werden. In der GKV kann durch Ruhensvereinbarung erreicht werden, dass der Versicherungsschutz nach Rückkehr wieder auflebt. In der privaten Krankenversicherung wird dies durch die bereits erwähnte Anwartschaftsversicherung gesichert. Wann ist eine Entsendung gegeben (s. 4 SGB IV)? Der Beschäftigte muss sich im Rahmen eines inländischen Arbeitsverhältnisses auf Weisung seines Arbeitgebers für einen im Voraus festgelegten bestimmten Zeitraum ins Ausland begeben, um dort für seinen Arbeitgeber tätig zu werden. 11

12 Eine besondere Partnerschaft im Interesse unserer Kunden: Central und Vanbreda International Die Central bietet aber nicht nur leistungsstarke Tarife. Die neue Auslands-Gruppenversicherung bietet darüber hinaus auch einen besonderen Service. Über unseren Partner Vanbreda International in Antwerpen stellen wir Serviceleistungen zur Verfügung, die gezielt auf international tätige Unternehmen ausgerichtet sind und in besonderem Maße internationale Gegebenheiten berücksichtigen. Dies hat vor allem Auswirkungen auf die Effektivität der Leistungsbearbeitung, aber nicht nur das: Schon die Anmeldung zur Versicherung ist denkbar einfach gestaltet. Und auch der Informationsfluss ist hürdenfrei gesichert. 12

13 13

14 Vanbreda in Kürze seit über 40 Jahren Beratungs- und Verwaltungsdienste auf dem Gebiet der betrieblichen Sozialleistungen ( employee benefits ) in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Unternehmen Geschäftstätigkeit in über 192 Ländern Dienstleistungen für über im Ausland lebende Personen Verarbeitung von über 4,0 Mio. Rechnungen über medizinische Leistungen pro Jahr Erstattung von Krankheitskosten in Höhe von ca. 490 Mio. Euro pro Jahr zentraler Online-Zugang der Partner zum jeweiligen Bestand (unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) Online-Verwaltung der Verträge (Neuaufnahmen, Wechsel, Stornierungen) Leistungsbearbeitung nach ISO 9001:2000-Zertifikat, das heißt unter anderem: - Bearbeitung von Leistungsfällen zu 75 % innerhalb von 5 Werktagen - Kostenübernahmezusagen innerhalb von 48 Stunden - Notfall-Zahlungsübernahmen innerhalb von 2 Stunden - Reaktion auf s innerhalb von 3 Tagen - max. 1 % Fehler bei der Leistungsauszahlung - 24/7/365-Service durch hausinterne mehrsprachige Mitarbeiter Übersetzungsservice für seltene Sprachen über Konferenzleitung mehrsprachige persönliche Internet-Seiten für die Versicherten (geschützter Bereich) Abrechnungen online mit personalisierten Erstattungsformularen (unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) weltweit gültige Versicherungskarte direkte Abrechnungsvereinbarungen mit Krankenhäusern bei stationärer Behandlung Vorzugsvereinbarungen mit über medizinischen Einrichtungen und Ärzten in 192 Ländern Online-Zugriff auf dieses Netzwerk mit ausführlichen Informationen in den USA Partnerschaft mit bevorzugten Leistungserbringern (PPOs = Preferred Provider Organisations) Kooperation mit allen großen Assistance-Unternehmen ineinandergreifende Koordination bei Krankenhaus-Aufenthalten Wettbewerbsvorteile durch effektive Leistungsbearbeitung und Kostenmanagement 14

15 Denkbar einfache und komfortable Vertragsbetreuung Basis für die Versicherung der Mitarbeiter und ihrer Familienangehörigen im Ausland nach Tarif central.world oder nach central.world50 ist ein Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Central und einem Unternehmen. In diesem Vertrag wird auch vereinbart, dass die Anmeldung, Betreuung und Verwaltung der einzelnen Mitarbeiterversicherungen durch Vanbreda International erfolgt. Über einen eigenen, speziell geschützten Internet- Zugang meldet der Arbeitgeber mit Zustimmung der betreffenden Mitarbeiter (!) die zu versichernden Personen bei Vanbreda International an. Auf dem gleichen Weg können auch Abmeldungen und Vertragsänderungen beantragt werden. Eine zeitaufwändige schriftliche Bearbeitung entfällt. Über die unkomplizierte Internet-Onlineverwaltung des Gruppenvertrages kann der Arbeitgeber jederzeit nachvollziehen, welche Mitarbeiter aktuell versichert sind. Hierbei ist sichergestellt, dass datenschutzrechtliche Belange in jeder Hinsicht beachtet werden. Das Beitragsinkasso entweder durch Abbuchung oder gegen Rechnung wird ebenfalls durch Vanbreda durchgeführt. Die Mitarbeiter unseres Gruppenversicherungsvertragspartners erhalten von Vanbreda International ihre Versicherungsbestätigungen. Bei Vanbreda International reichen sie auch ihre Leistungsanträge ein. Vanbreda International ist außerdem in jeder Beziehung ihr Partner bei der Klärung aller Fragen, die ihre Versicherung betreffen mit einem mehrsprachigen Kundenservice. Der einzelne Mitarbeiter hat aber auch über einen geschützten Internet-Zugang jederzeit Zugriff auf seine Daten. So kann er sich zum Beispiel selbst über den Stand der Bearbeitung eines Leistungsantrags informieren, den er eingereicht hat. Internationaler Kundenservice Vanbreda International bietet auch Zugang zu einer umfassenden Datenbank über medizinische Anbieter in aller Welt und unterstützt die Versicherten bei allen Fragen zum Versicherungsschutz. Spezialisten mit fundierten Kenntnissen über die lokalen Gegebenheiten und Erstattungspraktiken stehen jederzeit für Auskünfte zur Verfügung. Die langjährige internationale Erfahrung unseres Partners Vanbreda International garantiert eine bestmögliche Unterstützung eine Unterstützung, die einer auf Versicherungsfälle in Deutschland konzentrierten Vertragsbetreuung in dieser Qualität nicht möglich ist. 15

16 Es betreut Sie: Central Krankenversicherung AG Hansaring Köln Telefon +49 (0) Telefax +49 (0) GR

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