Jahreswechsel DATEV Lohn mit Lohn und Gehalt
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- Fritzi Melsbach
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Transkript
1 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten Ihre Referenten Jahreswechsel DATEV Lohn mit Lohn und Gehalt Dipl.-Betriebswirtin Stefanie Franz Organisationsberaterin DATEV eg Dipl.-Betriebswirt (VWA) Jörg Schmid Organisationsberater DATEV eg Inhalte 1. Abrechnungsjahr Abrechnungsjahr Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung 4. Aufräumen und sich von Altem trennen 5. Anlagen 6. Service
2 Online Kalender 2014 Info-Dok DÜ-Termine für die Lohnabrechnung datev.de/jahreswechsel Personalwirtschaft
3 Der Aktualitätsservice zu Ihrer Seminarunterlage Info-Dok Jahreswechsel in der Lohnabrechnung mit DATEV Lohn und Gehalt Aktuelles zur Seminarunterlage datev.de/gesetzesaenderungen Immer aktuelle Informationen und Hilfsmittel im Internet RSS-Feeds Abonnieren Sie RSS-Feeds, um automatische Informationen zu erhalten ( Info-Dok ) Seite 1
4 Was erwartet Sie in diesem Vortrag? Kapitel 1 Welche Unterstützung erhalte ich von DATEV Service zum Jahreswechsel? Was sollte ich in 2013 bereits beachten? Neuerungen 2013 Kapitel 2-4 Welche Neuerungen gibt es ab 2014? Was ist zu tun? Neuerungen im Softwareangebot (Überblick) Aufräumen und von Altem trennen! Seite 3-5
5 Unsere Themen Kapitel Der DATEV Arbeitsplatz 1.2 Die neue Pfändungsberechnung 1.3 ElsterLohn II (ELStAM) 1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich 1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) 1.6 Berufsgenossenschaft Jahresmeldung 1.7 DEÜV Jahresmeldung SEPA der erste Schritt Seite 3
6 Der DATEV Arbeitsplatz 1.1 Der DATEV Arbeitsplatz 1.2 Die neue Pfändungsberechnung 1.3 ElsterLohn II (ELStAM) 1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich 1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) 1.6 Berufsgenossenschaft Jahresmeldung 1.7 DEÜV Jahresmeldung SEPA der erste Schritt Seite 8
7 1.1 Der DATEV Arbeitsplatz Der Stammdatenabgleich vor Programm DVD 7.0 Sie müssen sich entscheiden Abbrechen nicht mehr möglich Seite 8
8 1.1 Der DATEV Arbeitsplatz Informieren Sie den zuständigen Mitarbeiter Information an zuständigen Mitarbeiter weiterleiten Seite 9
9 1.1 Der DATEV Arbeitsplatz Die Servicekontakte immer im Blick Der Aufruf der Anwendung Servicekontakt DATEV Arbeitsplatz pro Service-Anwendungen Servicekontakt DATEV Arbeitsplatz pro Hilfe Servicekontakt Informationen zum Servicekontakt in DATEV Mitteilungen pro Benachrichtigung zum Servicekontakt neues Hinweisfenster (Toast-Window) Seite 10-12
10 1.1 Der DATEV Arbeitsplatz RZ-Kommunikation pro Neuerungen DATEV Arbeitsplatz pro Organisation Basissoftware Kommunikation Seite 12
11 1.1 Der DATEV Arbeitsplatz RZ-Kommunikation pro Verarbeitung von Aufträgen Kontextbezogene Links DFÜ-Aufträge gesamt Registerkarte RZ-Kommunikation Fällige DFÜ-Aufträge Rechte Maustaste Verarbeiten Seite 12
12 Die neue Pfändungsberechnung 1.1 Der DATEV Arbeitsplatz 1.2 Die neue Pfändungsberechnung 1.3 ElsterLohn II (ELStAM) 1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich 1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) 1.6 Berufsgenossenschaft Jahresmeldung 1.7 DEÜV Jahresmeldung SEPA der erste Schritt Seite 14
13 1.2 Die neue Pfändungsberechnung bisher: Bruttomethode NEU: Nettomethode Entscheidung des BAG vom AZR 59/12 Seite 14
14 1.2 Die neue Pfändungsberechnung Beispiel Bruttomethode: Bruttogehalt von und Weihnachtsgeld Steuerklasse 1, Konfession rk, BGRS 1111, keine unterhaltsberechtigten Personen 3.500,00 Bruttogehalt - 500,00 Freibetrag Weihnachtsgeld (unpfändbar) = 3.000,00 Pfändungsbrutto - 670,67 st-rechtliche Abzüge aus (2.500 lfd., jährl.) - 714,88 sv-rechtliche Abzüge aus (2.500 lfd., jährl.) = 1.614,45 maßgebliches Pfändungsnetto Pfändungsabzug laut Tabelle: 395,47 Seite 15
15 1.2 Die neue Pfändungsberechnung Beispiel Nettomethode: Bruttogehalt von und Weihnachtsgeld Steuerklasse 1, Konfession rk, BGRS 1111, keine unterhaltsberechtigten Personen 3.500,00 Bruttogehalt - 500,00 Freibetrag Weihnachtsgeld (unpfändbar) = 3.000,00 Pfändungsbrutto - 525,25 fiktive st-rechtliche Abzüge aus (2.500 lfd., 500 jährl.) - 612,76 fiktive sv-rechtliche Abzüge aus (2.500 lfd., 500 jährl.) = 1.861,99 maßgebliches Pfändungsnetto Pfändungsabzug laut Tabelle: 570,47 Seite 15
16 1.2 Die neue Pfändungsberechnung Ein Beispiel Bruttomethode Nettomethode 3000,00 aus gesamtem Bruttolohn (incl. unpfändb. Bezüge) 3500,00 Pfändbares Einkommen abzüglich gesetzlicher Abzüge 3000,00 aus pfändbarem Bruttolohn (ohne unpfändb. Bezüge) 3000, ,45 maßgebliches Pfändungsnetto 1861,99 395,47 Pfändungsabzug 570,47 Seite 15
17 1.2 Die neue Pfändungsberechnung Wie sieht die DATEV Lösung aus? Berechnung steht Ihnen in der Jahreswechselversion zur Verfügung Ab Programmversion 9.7/9.8 sind Nachberechnungen möglich Seite 16
18 ElsterLohn II (ELStAM) 1.1 Der DATEV Arbeitsplatz 1.2 Die neue Pfändungsberechnung 1.3 ElsterLohn II (ELStAM) 1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich 1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) 1.6 Berufsgenossenschaft Jahresmeldung 1.7 DEÜV Jahresmeldung SEPA der erste Schritt Seite 17
19 1.3 ElsterLohn II (ELStAM) ELStAM - Der Übergangszeitraum endet Papierform Papierform ELStAM frühestens mit Januar- Abrechnung Abruf der ELStAM (spätestens 12/2013) Anwendung ELStAM (spätestens 06/2014) Verzicht auf die sofortige Anwendung für maximal 6 Monate Seite 17-18
20 1.3 ElsterLohn II (ELStAM) Die Voraussetzungen zur Teilnahme Mandantendaten: Steuernummer des Arbeitgebers Mitarbeiterdaten: - Geburtsdatum - Identifikationsnummer, - Kennzeichnung Arbeitgeber Seite 19
21 1.3 ElsterLohn II (ELStAM) Die Voraussetzungen zur Teilnahme Nutzen Sie den Ordner Brennpunkte Seite 20
22 1.3 ElsterLohn II (ELStAM) Was ist bei der Neuanlage eines Mandanten zu beachten? Mandantendaten Steuer Berechnung Seite 22
23 1.3 ElsterLohn II (ELStAM) So melden Sie einen Systemwechsel Abrechnung Wechsel Entgeltabrechnungssystem Seite 22
24 Was ist sonst noch zu beachten? Anmeldung eines neuen Arbeitnehmers Neuanlage mit sofortigem Senden Neuanlage und Senden mit der Lohnabrechnung Abmeldung eines Arbeitnehmers Frühestens mit Beschäftigungsende automatisch mit der Abrechnung des Austrittsmonats Besonderheiten An-/Abmeldung kann unabhängig von der Lohnabrechnung erfolgen Seite 23-26
25 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich 1.1 Der DATEV Arbeitsplatz 1.2 Die neue Pfändungsberechnung 1.3 ElsterLohn II (ELStAM) 1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich 1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) 1.6 Berufsgenossenschaft Jahresmeldung 1.7 DEÜV Jahresmeldung SEPA der erste Schritt Seite 27
26 1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich Wann muss der betriebl. LSt-Jahresausgleich durchgeführt werden? Seite 27
27 1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich Die DATEV Lösung mit Lohn und Gehalt Mandantendaten Steuer Berechnung Seite 29
28 1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich Die DATEV Lösung mit Lohn und Gehalt Mitarbeiter Stammdaten Besonderheiten Seite 29
29 Elster Lohn I (elektronische Lohnsteuerbescheinigung) 1.1 Der DATEV Arbeitsplatz 1.2 Die neue Pfändungsberechnung 1.3 ElsterLohn II (ELStAM) 1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich 1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) 1.6 Berufsgenossenschaft Jahresmeldung 1.7 DEÜV Jahresmeldung SEPA der erste Schritt Seite 31
30 1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) Abgabe per Datenübermittlung ist Pflicht Abgabe direkt an die Clearingstelle bis spätestens Die Authentifizierung erfolgt automatisch durch DATEV Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitnehmers muss mit übermittelt werden Die etin Nummer wird ersatzweise übermittelt, wenn keine Steuer-ID vorliegt Seite 31-33
31 1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) Wichtige Neuerungen bei der elektr. Lohnsteuerbescheinigung Zeile 2 Zeilen 17/18 Zeile 20 Zeilen 22a/23a Ergänzung um Großbuchstabe M Gewährung von Mahlzeiten, die mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten sind. Neue Begrifflichkeit: erste Tätigkeitsstätte steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten nach 3 Nr.13 u. 16 EStG, Ausführungen völlig überarbeitet, Klarstellung AG/AN-Anteil zur ges. RV für Minijobs: Anpassung aufgrund Änderungen bei der RV-Option Seite 34-35
32 1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) Wichtige Neuerungen bei der elektr. Lohnsteuerbescheinigung Zeilen 25/26 Zeilen Zeile 28 Klarstellung: Bescheinigung von KV-/PV-Beiträgen aus bestimmten Versorgungsbezügen bei Firmenzahlern Klarstellung: keine Bescheinigung von SV-Beiträgen auf steuerfreien Arbeitslohn bei Pflichtversicherung für freiw./privat Versicherte Zeilen Klarstellung: Bescheinigung der Mindestvorsorgepauschale bei individuell versteuerten Minijobs Keine Besondere Lohnsteuerbescheinigung ab 2014 Seite 34-35
33 1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) So richten Sie die Auswertungen zur LSt-Bescheinigung korrekt ein Mandantendaten Steuer Berechnung Seite 36
34 1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) So lassen Sie Ihre Auswertungen im Rechenzentrum kuvertieren Extras Auswertungseigenschaften Seite 36
35 Berufsgenossenschaft Jahresmeldung 1.1 Der DATEV Arbeitsplatz 1.2 Die neue Pfändungsberechnung 1.3 ElsterLohn II (ELStAM) 1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich 1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) 1.6 Berufsgenossenschaft Jahresmeldung 1.7 DEÜV Jahresmeldung SEPA der erste Schritt Seite 37
36 1.6 Berufsgenossenschaft Jahresmeldung Wichtige Stammdaten für die BG-Meldung Mandantendaten Sozialversicherung Unfallversicherung Seite 37-38
37 1.6 Berufsgenossenschaft Jahresmeldung Die Jahresmeldung wird von DATEV übermittelt Seite 38-39
38 1.6 Berufsgenossenschaft Jahresmeldung Was ist noch zu beachten? Neue Prüfungen im BG-Meldesatz korrekte Gefahrentarifstelle korrekte BG-Betriebsnummer korrekte Mitgliedsnummer BG33 Verkehr und Fahrzeughaltung automatische Berücksichtigung des Mindestentgelts Info-Dokument Seite 40
39 DEÜV - Jahresmeldung 1.1 Der DATEV Arbeitsplatz 1.2 Die neue Pfändungsberechnung 1.3 ElsterLohn II (ELStAM) 1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich 1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) 1.6 Berufsgenossenschaft Jahresmeldung 1.7 DEÜV Jahresmeldung SEPA der erste Schritt Seite 41
40 1.7 DEÜV Jahresmeldung 2013 Jedes Jahr automatisch vom Programm erstellt Jahresmeldung nach 10 DEÜV Für alle Arbeitnehmer, auch geringfügig und kurzfristig Beschäftigte, die in einem Versicherungszweig SV-pflichtig gemeldet wurden die über den Jahreswechsel beschäftigt sind für die keine andere Meldung erfolgen muss Meldung mit GDA 50 bis zum 15. Februar des folgenden Jahres Seite 41
41 1.7 DEÜV Jahresmeldung 2013 Erstellung der DEÜV-Meldungen Mandantendaten Sozialversicherung Allgemeine Angaben Seite 42
42 1.7 DEÜV Jahresmeldung 2013 DEÜV Jahresmeldung bereits mit Dezember Extras Einstellungen Version 9.7/9.8 Wegfall der manuellen Erstellung DEÜV- Jahresmeldung Kuvertierung der DEÜV-Jahresmeldung Seite 42-43
43 1.7 DEÜV Jahresmeldung 2013 Märzklausel Anwenden bei Einmalzahlung vom bis Anwenden, wenn anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze überschritten Rechenbeispiel Renten-/Arbeitslosenversicherung automatische Berücksichtigung vom Programm Für freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung verwenden Seite 45-46
44 1.7 DEÜV Jahresmeldung 2013 DEÜV-Meldung Systemwechsel Abrechnung Wechsel Entgeltabrechnungssystem GDA 13 Seite 47
45 1.7 DEÜV Jahresmeldung 2013 DEÜV-Meldung Systemwechsel Abrechnung Wechsel Entgeltabrechnungssystem GDA 36 Seite 48
46 1.7 DEÜV Jahresmeldung 2013 Übersicht der DEÜV-Meldegründe Dezember Januar Februar März Opt. Jahresmeldung Abgabegrund 50 Jahresmeldung Abgabegrund 50 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt Abgabegrund 54 automatisch vom Programm Systemwechsel Abmeldung Systemwechsel Abgabegrund 36 Anmeldung Systemwechsel Abgabegrund 13 erfassen Seite 49
47 SEPA der erste Schritt 1.1 Der DATEV Arbeitsplatz 1.2 Die neue Pfändungsberechnung 1.3 ElsterLohn II (ELStAM) 1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich 1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) 1.6 Berufsgenossenschaft Jahresmeldung 1.7 DEÜV Jahresmeldung SEPA der erste Schritt Seite 50
48 1.8 SEPA der erste Schritt SEPA Jetzt geht s los Seite 50
49 1.8 SEPA der erste Schritt Der neue SEPA DATEV IBAN-Assistent Seite 51
50 1.8 SEPA der erste Schritt Zahlungsprozesse in der Lohnabrechnung (Überblick) Sammelüberweisungen auf Papier Sammelüberweisungsverfahren mit Begleitzettel Datenträgeraustauschverfahren mit Begleitzettel Datenträgeraustauschverfahren an Mandanten ohne Begleitzettel Seite 52
51 1.8 SEPA der erste Schritt Sammelüberweisungen auf Papier 1 Zahlungsaufträge erstellen StB RZ (bei LODAS) Bank 2 Überweisungs-Vordrucke dem Mandanten zur Verfügung stellen 3 Überweisungs-Vordrucke unterschreiben und zur Bank bringen Mandant Seite 52
52 1.8 SEPA der erste Schritt Sammelüberweisungsverfahren mit Begleitzettel 1 Zahlungsaufträge an das RZ senden 2 Zahlungsaufträge an die Bank senden StB RZ Bank 2 Begleitzettel an Mandant senden Begleitzettel 3 Begleitzettel unterschreiben und an Bank senden Mandant Seite 52
53 1.8 SEPA der erste Schritt Datenträgeraustausch-Verfahren mit Begleitzettel 1 Zahlungsaufträge erstellen DTA-Datei DTA-Datei DTA-Datei 3 2 DTA-Datei an Mandant senden DTA-Datei an StB senden (bei LODAS) 3 Begleitzettel an Mandant senden RZ (bei LODAS) Mandant 4 Datenträger zur Bank bringen 4 Begleitzettel unterschreiben und an Bank senden Bank DTA-Datei Begleitzettel Seite 52
54 1.8 SEPA der erste Schritt Datenträgeraustausch-Verfahren ohne Begleitzettel 1 Zahlungsaufträge erstellen DTA-Datei StB DTA-Datei DTA-Datei 3 2 DTA-Datei an StB senden (bei LODAS) DTA-Datei an Mandant senden RZ (bei LODAS) 3 Zahlungsträger auf Datenträger ausgeben und in DATEV-fremde Banking-Software einspielen 4? Bank? Mandant DTA-Datei 46
55 1.8 SEPA der erste Schritt Elektronische Datenübermittlung Freigabe über DATEV-Zahlungsverkehrsprogramme 1 Zahlungsaufträge an das RZ senden 3 Zahlungsaufträge an die Bank senden StB RZ 2 Bank Zahlungsaufträge im RZ mit elektronischer Unterschrift (eu) oder HBCI (PIN/TAN) freigeben Mandant Zahlungsverkehr online oder DATEV Zahlungsverkehr TAN-Liste + PIN midentity Smartcard Seite 52
56 1.8 SEPA der erste Schritt Elektronische Datenübermittlung Freigabe über Online-Portal der Banken 1 Zahlungsaufträge an das RZ senden 2 Zahlungsaufträge an die Bank senden StB RZ Bank Mandant 3 Zahlungsaufträge über online-portal der Bank freigeben online-portal der Bank Seite 52
57 Unsere Themen Kapitel SEPA - der zweite Schritt 2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen 2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung 2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer 2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz 2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte Seite 55
58 Unsere Themen Kapitel Reisekostenreform Was kommt noch? 2.9 DATEV Schwerbehindertenabgabe 2.10 Weitere Neuerungen Seite 55
59 SEPA - der zweite Schritt 2.1 SEPA - der zweite Schritt 2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen 2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung 2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer 2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz 2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte Seite 56
60 2.1 SEPA - der zweite Schritt Zusatzangaben für Zahlungsarten bis Version 9.66 ab Version 9.7/9.8 Seite 56-57
61 2.1 SEPA - der zweite Schritt So passen Sie die Zahlungsarten an Brennpunkte (Lohn und Gehalt ab 9.7/9.8) Umstellung spätestens vor der Januarabrechnung Seite 57
62 2.1 SEPA - der zweite Schritt Umstellung der Zahlungsarten (Schritt 1 von 2) Seite 58
63 2.1 SEPA - der zweite Schritt Umstellung der Zahlungsarten (Schritt 1 von 2) Seite 58
64 2.1 SEPA - der zweite Schritt Umstellung SEPA-Überweisung ins RZ (Schritt 2 von 2) Seite 59
65 2.1 SEPA - der zweite Schritt Bereitstellung im RZ für ZV/Bank online (Schritt 2 von 2) Seite 60
66 2.1 SEPA - der zweite Schritt Erstellung am PC (Schritt 2 von 2) Seite 61
67 2.1 SEPA - der zweite Schritt SEPA-Umstellungsassistent Übersicht der umgestellten Mandanten Mandant öffnen Seite 62-63
68 BEA Bescheinigungen elektronisch annehmen 2.1 SEPA - der zweite Schritt 2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen 2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung 2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer 2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz 2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte Seite 64
69 2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen Was ist BEA? Neues Datenübermittlungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit Arbeitsbescheinigung ( 312 SGB III) Bescheinigung über Nebeneinkommen ( 313 SGB III) Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts (312a SGB III) Seite 64-66
70 2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen Wie gestaltet sich der Ablauf der Datenübermittlung? Seite 67
71 2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen Welche Daten werden gemeldet (Datenbausteine) Seite 68
72 2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen So aktivieren Sie die Teilnahme an der Datenübermittlung Mandantendaten Sozialversicherung Allgemeine Daten Seite 70
73 2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen So aktivieren Sie die Teilnahme an der Datenübermittlung DÜ-Protokoll der übermittelten Datensätze an die BA DÜ-Protokoll für den einzelnen Arbeitnehmer Seite 70-71
74 2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen Automatische Erzeugung der Arbeitsbescheinigung Mitarbeiter Stammdaten Beschäftigung Zeitraum Seite 72
75 2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen Manueller Anstoß der Arbeitsbescheinigung Mitarbeiter Abrechnung DÜ-Arbeitsbescheinigung Seite 73-75
76 2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen Was ist wichtig für die Erstellung der Arbeitsbescheinigung? Anpassung der Erfassungsfelder für die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung Grund Arbeitszeitveränderung Zusatzangaben bei Pflegezeit Bezugszeitpunkt Kündigungsfrist Abfindung Unwiderrufliche Freistellung Seite 74-75
77 2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen EU-Arbeitsbescheinigung Anstoß nur manuell möglich Bescheinigung über Nebeneinkommen Automatische Erstellung mit der Lohnabrechnung Erfassung der Arbeitsstunden der jeweiligen Kalenderwoche über Kalenderbuchungen Seite 76-77
78 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung SEPA - der zweite Schritt 2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen 2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung 2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer 2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz 2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte Seite 78
79 2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung Die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung 2014 Beitragsbemessungsgrenzen Alte BL Neue BL Krankenversicherung/ Pflegeversicherung 4.050,00 /mtl. Rentenversicherung 5.950,00 /mtl ,00 /mtl. Jahresarbeitsentgeltgrenzen Allgemeine JAE ,00 Besondere JAE ,00 Seite 78
80 2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung Die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung 2014 Höchstzuschuss zur privaten KV/PV Private Krankenversicherung 295,65 Private Pflegeversicherung 41,51 Private Pflegeversicherung (nur Sachsen) 21,26 Seite 78
81 2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung Die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung 2014 Berechnung AG-Zuschuss und Gesamtbeitrag KV/PV Freiwillig Versicherte Privat Versicherte KV-Gesamtbeitrag Führt der AG ab 4.050,00 x 15,5% = 627,75 Zahlt der AN privat den Betrag laut PKV-Bescheinigung KV-AG-Zuschuss 4.050,00 x 7,3% = 295,65 Betrag lt. PKV-Besch. : 2 = AG-Zuschuss max. 295,65 PV-Gesamtbeitrag PV-AG-Zuschuss Führt der AG ab 4.050,00 x 2,05% = 83, ,00 x 1,025% = 41,51 Sachsen: 21,26 Zahlt der AN privat den Betrag laut PKV-Bescheinigung Betrag laut PKV-Besch. : 2 = AG-Zuschuss max. 41,51 Seite 79
82 2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung Automatisch berücksichtigt werden auch Geringfügig entlohnte Beschäftigte 450,00 Geringverdienergrenze 325,00 Steuerfreier Betrag für Betr. Altersvorsorge (4% RV-BBG west) Sozialausgleich 2.856,00 Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 0,00 Seite 80
83 2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung Automatisch berücksichtigt werden auch Beitragsprozentsätze KV/PV/RV/AV Krankenversicherung 15,50% Rentenversicherung 18,40% Arbeitslosenversicherung 3,00% Pflegeversicherung 2,05%, 2,30% Insolvenzgeldumlage 0,15% Seite 80
84 Freiwillig- und privat krankenversicherte Arbeitnehmer 2.1 SEPA - der zweite Schritt 2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen 2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung 2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer 2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz 2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte Seite 82
85 2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer Prüfung zum Jahreswechsel über JAE 2013 und 2014: Freiwillige KV/PV oder private KV/PV Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014: : Besondere JAE 2014: : unter JAE 2013 und/oder 2014: Arbeitnehmer ist pflichtversichert in der KV/PV Seite 82
86 2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer Wie wird das relevante regelmäßige Jahresarbeitsentgelt bestimmt? Anzurechnen sind: laufende Monatsbezüge Sonderzuwendungen (mindestens einmal jährlich) Entgelt bei Mehrfachbeschäftigten pauschalierte regelm. Vergütungen Unberücksichtigt bleiben: Mehrarbeitsvergütungen Zuschläge für Familien nicht regelm. Einmalzahlungen pauschal versteuerte Bezüge freie Zulagen / Zuschläge Seite 83-84
87 2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer Lohnarten Steuerung des Jahresarbeitsentgelts Mandantendaten Anpassung Lohnarten Lohnartenbesonderheiten Seite 85
88 2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer Zu Ihrer Unterstützung Auswertung SV-pflichtiges Jahresarbeitsentgelt Seite 86
89 2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer Höchstzuschüsse für freiwillig und privat versicherte Arbeitnehmer Gesetzlicher Anspruch auf AG Zuschuss zur Kranken und Pflegeversicherung Freiwillig versicherte Arbeitnehmer in der Gesetzlichen Krankenversicherung Privat versicherte Arbeitnehmer in der Privaten Krankenversicherung Seite 87-90
90 Aufwendungsausgleichgesetz 2.1 SEPA - der zweite Schritt 2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen 2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung 2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer 2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz 2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte Seite 91
91 2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz Die zwei Umlagekassen nach dem AAG U1 - Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit U2 - Erstattung bei Mutterschaft Welche Arbeitgeber sind am Verfahren beteiligt? Welche Aufwendungen sind erstattungsfähig? Wie hoch ist der maßgebende Erstattungssatz? Welches Arbeitsentgelt ist umlagepflichtig? Seite 91-92
92 2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz Die DATEV-Lösung mit Lohn und Gehalt Umlagepflicht Umlageprozentsatz festlegen Lohnarten Arbeitszeit Mitarbeiterdaten: Umlageart, Arbeitszeit und Entlohnungsform Seite 93-96
93 2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz AAG-Änderungen zum Januar 2014 Automatische Berücksichtigung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze Abrechnung von Mehrarbeit als Einmalbezug mit der Standardlohnart Jhl.Überstd, besond. Umlageberech. AAG SEPA-Umstellung für Überweisungen Umstellung auf IBAN und BIC bereits ab Seite 96
94 Geringfügig entlohnte Beschäftigte und Gleitzone 2.1 SEPA - der zweite Schritt 2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen 2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung 2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer 2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz 2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte Seite 98
95 2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte Geringfügig entlohnte Beschäftigte Seite 99
96 2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte Geringfügig entlohnte Beschäftigte Seite 99
97 2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte Geringfügig entlohnte Beschäftigte Stammdaten Sozialversicherung Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Berechnungsgrundlage Feld: Antrag zur Befreiung von der RV-Pflicht liegt vor Nur Relevant für Minijobs vor 2013 Seite 99
98 2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte Bestehende Beschäftigungen in der Gleitzone Seite 100
99 Reisekostenreform Reisekostenreform Was kommt noch? 2.9 DATEV Schwerbehindertenabgabe 2.10 Weitere Neuerungen Seite 101
100 2.7 Reisekostenreform 2014 Änderungen im Reisekostenrecht Erste Tätigkeitsstätte Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwand Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber Unterkunftskosten Doppelte Haushaltsführung Seite 101
101 2.7 Reisekostenreform 2014 Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte arbeits- oder dienstrechtlichen Festlegungen durch den AG Zuordnung des Arbeitnehmers für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über 48 Monate hinaus ortsfeste betriebliche Einrichtung des AG Seite
102 2.7 Reisekostenreform 2014 Verpflegungsmehraufwand NEU: zweistufig Eintägige Reisen 12 bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden Mehrtägige Reisen 24 für jeden Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit 12 für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit mit Übernachtung Seite 102
103 2.7 Reisekostenreform 2014 Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit. Der Arbeitgeber hat für ihn in einem Hotel zwei Übernachtungen mit Frühstück und am Zwischentag Mittagessen und Abendessen gebucht. Der Arbeitgeber erstattet die steuerfreie Verpflegungspauschale Anreisetag 12,00 Euro Zwischentag 24,00 Euro Kürzung Frühstück - 4,80 Euro Mittag - 9,60 Euro Abendessen - 9,60 Euro Verbleiben für den Zwischentag 0,00 Euro Abreisetag 12,00 Euro Kürzung Frühstück - 4,80 Euro Verbleiben für den Abreisetag Insgesamt steuerfrei auszahlbar 7,20 Euro 19,20 Euro Seite
104 2.7 Reisekostenreform 2014 Mahlzeitengestellung Großbuchstabe M auf Lohnsteuerbescheinigung Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber Wert der Mahlzeit bis 60 Verpflegungsmehraufwand steht nicht zu Verpflegungsmehraufwand steht zu Versteuerung Sachbezug Voraussichtl. Werte ab : 1,63 /3,00 /3,00 Wahlrecht: Pauschalversteuerung Kürzung Pauschale 20%/40%/40 % der Verpflegungspauschale Seite
105 2.7 Reisekostenreform 2014 Mahlzeitengestellung Hilfe und Weiterbildung Dokument Neuerungen im Reisekostenrecht Aktuelles im Reisekosten- und Bewirtungsrecht Die Reisekostenreform 2014 Seite 104
106 Was kommt noch? 2.7 Reisekostenreform Was kommt noch? 2.9 DATEV Schwerbehindertenabgabe 2.10 Weitere Neuerungen Seite 105
107 2.8 Was kommt noch? Was kommt noch - Weitere Neuerungen. Übersicht über die noch offenen gesetzlichen Regelungen weitere Anhebung des Grundfreibetrages auf Ersatz-Beitragsnachweise entfallen Zweijährige Geltung steuerlicher Freibetrag GKV-Monatsmeldung für Mehrfachbeschäftigte Seite 106
108 DATEV Schwerbehindertenabgabe 2.7 Reisekostenreform Was kommt noch? 2.9 DATEV Schwerbehindertenabgabe 2.10 Weitere Neuerungen Seite 107
109 2.9 DATEV Schwerbehindertenabgabe Ermittlung der notwendigen Daten aus Lohn und Gehalt Darstellung der Beschäftigungszeiten nach Mandant und Betriebsstätte Aufbereitung der Daten für den Import nach REHADAT-Elan Seite
110 Weitere Neuerungen 2.7 Reisekostenreform Was kommt noch? 2.9 DATEV Schwerbehindertenabgabe 2.10 Weitere Neuerungen Seite 110
111 2.10 Weitere Neuerungen Weitere Neuerungen in Lohn und Gehalt 9.7/9.8 Buchungsliste Neue Konten bzw. geänderte Beschriftung Erweiterung des Eingabefeldes Geburtsort Dokument Aktuelle Informationen zu gesetzlichen Änderungen Seite 110
112 Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung 3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung 4. Aufräumen und sich von Altem trennen 5. Anlagen 6. Service Seite 113
113 3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Seite 115
114 3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Es gibt zwei Arten der DATEV Lohn Archiv DVD Jahres DVD mit einem Jahresbestand mit allen Mandanten zu einer Beraternummer Mandanten DVD mit einem Mehrjahresbestand eines gewählten Mandanten Seite 116
115 3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (eubp) Änderung SGB IV vom : Die Träger der Deutschen Rentenversicherung prüfen nach 28p Abs. 1 SGB IV mindestens alle 4 Jahre bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Pflichten nach diesem Gesetz erfüllen. Zukünftig erlaubt der neue 28p Abs. 6a SGB IV dass der Rentenversicherungsträger eine Übermittlung der Daten im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber verlangen kann. Rechtsgrundlage eubp: 9 Abs. 5 BVV i.d.f. des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom mit Verweis auf 147 Abs. 5 und 6 AO Einheitliche Grundsätze für die Übermittlung der Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung wurden vom BMAS am genehmigt Seite 117
116 3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (eubp) Seite 117
117 3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Was leistet DATEV Digitale Personalakte Ein weiterer Schritt hin zum papierlosen Lohnbüro Speicherung sämtlicher Belege und Dokumente zur Personalwirtschaft Belege/Dokumente werden per Fax oder Datei-Upload im Rechenzentrum in der Belegverwaltung online abgelegt mit Programm DVD 7.0 Zuordnung der Belege/Dokumente zu den Mitarbeitern auch die Mandanten können auf den gemeinsamen Datenpool zugreifen DATEV Archiv DVD kann zusätzlich mit Belegen zur Verfügung gestellt werden Seite 118
118 3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Wie sieht der Belegfluss aus? Seite 118
119 3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Welche Einsatzszenarien können abgedeckt werden? Dokumentenbereitstellung durch Mandant und/oder Kanzlei Dokumentenablage und Dokumenteneinsicht durch Niederlassungen Unterstützung bei der Betriebsprüfung Seite 119
120 3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Wie sieht der Ablauf der Nutzung aus? Belege/Dokumente bereitstellen Zuordnung der Belege im Lohnabrechnungsprogramm Übersicht zugeordneter Belege Ansicht der Belege über die Belegverwaltung online Seite
121 3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Was ist Arbeitnehmer online SMS TAN Verfahren ab 2014 möglich Seite 123
122 3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Wie sieht der Leistungsumfang von Arbeitnehmer online aus? Sicht des Lohnsachbearbeiters Seite 123
123 3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Wie sieht der Leistungsumfang von Arbeitnehmer online aus? Sicht des Arbeitnehmers Seite
124 3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung DATEV Personal-Managementsystem Die Elektronische Personalakte in PMS persönliche Angaben Informationen zum Beschäftigungsverhältnis Arbeits- und Fehlzeiten Personalentwicklung Gesprächsdokumentation zugeordnete Arbeitsmittel weitere Programmfunktionalitäten Dokumentenverwaltung Dokumentenerstellung Arbeits- und Fehlzeiten Terminüberwachung Arbeitsmittelverwaltung Seite
125 Aufräumen und sich von Altem trennen 3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung 4. Aufräumen und sich von Altem trennen 5. Anlagen 6. Service Seite 131
126 4. Aufräumen und sich von Altem trennen Lohnarten Bescheinigungen DALY Auswertungen Altdaten löschen Seite
127 Anlagen 3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung 4. Aufräumen und sich von Altem trennen 5. Anlagen 6. Service Seite 135
128 5. Anlagen Hilfen bei Fragen im Rahmen der Lohnabrechnungserstellung Zusatzbereich Hilfen im DATEV Arbeitsplatz pro Dialogseminare auf Abruf Servicekontakt pro Seite
129 5. Anlagen Aufstellung Sachbezugswerte Seite 150
130 Service 3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung 4. Aufräumen und sich von Altem trennen 5. Anlagen 6. Service
131 6. Service Unser Update-Seminar zum Jahreswechsel Sie haben ein DATEV Jahreswechselseminar besucht Gesetzliche Änderungen waren zum Teil noch nicht eindeutig geregelt oder verabschiedet Programmlösungen waren noch in der Entwicklung Sie möchten sich aktuell über den Stand der Gesetzeslage und die DATEV Lösungen informieren Update-Seminar: Jahreswechsel mit DATEV Lohn und Gehalt - Vertiefung und Ergänzungen, Art.-Nr Weitere Informationen unter
132 6. Service Blick in den Service - Spitzenzeit Jahreswechsel! Eilservice Unmittelbare Erreichbarkeit! Schnelle Hilfe! Tel.: ! Samstage im Service Januar (8:00-15:00 Uhr) / / /2014 Online Service im Bereich Blick in den Service Servicebroschüre Wertvolle Hintergrundinformationen Übersicht aller Hilfestellungen
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