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1 ASIIN Akkreditierungsbericht Bachelorstudiengänge Technische Betriebswirtschaft Vermessungswesen (ursprüngl. Vermessung und Liegenschaftsmanagement) Rohstoffingenieur Geotechnik und Angewandte Geologie Masterstudiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau an der Technischen Fachhochschule Georg Agricola zu Bochum Stand:

2 Audit zum Akkreditierungsantrag für die Bachelorstudiengänge Technische Betriebswirtschaft Vermessungswesen (urspr. Vermessung und Liegenschaftsmanagement) Geotechnik und Angewandte Geologie Rohstoffingenieur und den Masterstudiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau an der TFH Georg Agricola zu Bochum im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens der ASIIN am April 2012 Beantragte Qualitätssiegel Die Hochschule hat folgende Siegel beantragt: - ASIIN-Siegel für Studiengänge - Siegel der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland Gutachtergruppe Dr. Peter Gaydoul Prof. Dr. Andreas Hoppe Prof. Rainer Kettemann Prof. Dr. Jörg Klonowski Prof. Dr.-Ing. Oliver Langefeld Prof. Dr. Frank Schüssler Prof. Dr.-Ing. Matthias Strunz Aaron Wimmel Selbst. Unternehmensberater Technische Universität Darmstadt Hochschule für Technik Stuttgart Fachhochschule Mainz Technische Universität Clausthal Jade Hochschule Wilhelmshaven Oldenburg Elsfleth Hochschule Lausitz Studierender, Technische Universität Ilmenau Für die Geschäftsstelle der ASIIN: Jana Möhren 2

3 Inhalt Vorbemerkung... 4 A Beschreibung der Studiengänge... 5 A-1 Formale Angaben... 5 A-2 Studiengang: Inhaltliches Konzept & Umsetzung... 5 A-3 Studiengang: Strukturen, Methoden und Umsetzung A-4 Prüfungen: Systematik, Konzept & Ausgestaltung A-5 Ressourcen A-6 Qualitätsmanagement: Weiterentwicklung von Studiengängen A-7 Dokumentation und Transparenz A-8 Diversity & Chancengleichheit B Bewertung der Gutachter Siegel der ASIIN C Bewertung der Gutachter - Siegel des Akkreditierungsrates D Nachlieferungen E Nachtrag/Stellungnahme der Hochschule ( ) F Bewertung der Gutachter ( ) G Stellungnahme der Fachausschüsse G-1 Fachausschuss 01 Maschinenbau/Verfahrenstechnik ( ) G-2 Fachausschuss 03 Bau-/Vermessungswesen ( ) G-3 Fachausschuss 06 Wirtschaftsingenieurwesen ( ) G-4 Fachausschuss 11 Geowissenschaften ( ) H Beschluss der Akkreditierungskommission ( ) I Bewertung der Gutachter zum Masterstudiengang ( ) J Stellungnahme der Fachausschüsse zum Masterstudiengang J-1 Fachausschuss 01 Maschinenbau/Verfahrenstechnik ( ) J-2 Fachausschuss 11 Geowissenschaften ( ) K Stellungnahme der Hochschule zum Masterstudiengang ( ) L Beschluss der Akkreditierungskommission zum Masterstudiengang ( ) M Wiederaufnahme des Verfahrens für den Masterstudiengang M-1 Nachtrag/Stellungnahme der Hochschule ( ) M-2 Bewertung der Gutachter ( ) M-3 Stellungnahme der Fachausschüsse M-4 Beschluss der Akkreditierungskommission ( )

4 Vorbemerkung Am April 2012 fand an der TFH Bochum das Audit der vorgenannten Studiengänge statt. Die Gutachtergruppe traf sich vorab zu einem Gespräch auf Grundlage des Selbstberichtes der Hochschule. Dabei wurden die Befunde der einzelnen Gutachter zusammengeführt und die Fragen für das Audit vorbereitet. Prof. Hoppe übernahm das Sprecheramt. Die Bachelorstudiengänge Geotechnik und Angewandte Geologie, Rohstoffingenieur (unter der Bezeichnung Steine und Erden) und Vermessung und Liegenschaftsmanagement wurden bereits am von AQAS akkreditiert. Der Bachelorstudiengang Technische Betriebswirtschaft wurde bereits am von AQAS akkreditiert. Die Gutachter führten Gespräche mit folgenden Personengruppen: Hochschulleitung, Programmverantwortliche, Lehrende, Studierende, Lehrbeauftragte Darüber hinaus fand eine Besichtigung der räumlichen und sächlichen Ausstattung der Hochschule am Standort Herner Straße statt. Die folgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf den Akkreditierungsantrag der Hochschule in der Fassung vom März 2012 als auch auf die Audit-Gespräche und die während des Audits vorgelegten und nachgereichten Unterlagen sowie exemplarischen Klausuren und Abschlussarbeiten. Der Begutachtung und der Vergabe des ASIIN-Siegels liegen in allen Fällen die European Standards and Guidelines (ESG) zu Grunde. Bei der Vergabe weiterer Siegel werden die Kriterien der jeweiligen Siegeleigner (Akkreditierungsrat) berücksichtigt. Der Bericht folgt folgender Struktur: Im Abschnitt B werden alle Fakten dargestellt, die für die Bewertung der beantragten Siegel erforderlich sind. Diese Angaben beziehen sich grundsätzlich auf die Angaben der Hochschule in der Selbstdokumentation, inkl. Anlagen. In den folgenden Abschnitten erfolgt eine separate Bewertung der Gutachter zur Erfüllung der jeweils für das beantragte Siegel relevanten Kriterien. Die Stellungnahme der Hochschule zu dem Akkreditierungsbericht wird im Wortlaut übernommen. Die Empfehlungen der Gutachter und Fachausschüsse sowie der abschließende Beschluss der Akkreditierungskommission werden erst nach und auf Basis der Stellungnahme (und ggf. eingereichter Nachlieferungen) der Hochschule verfasst. Zur besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, weibliche und männliche Personenbezeichnungen im vorliegenden Bericht aufzuführen. In allen Fällen geschlechterspezifischer Bezeichnungen sind sowohl Frauen als auch Männer gemeint. 4

5 A Beschreibung der Studiengänge A-1 Formale Angaben a) b) c) d) e) f) g) h) Bezeichnung & Profil Konsekutiv / Studiengangs- Dauer & Erstmal. Aufnahm Gebühr Abschlussgrad Weiterbildend form Kreditpkte. Beginn & ezahl en [nur für Master] Aufnahme Technische n.a. n.a. Vollzeit 6 Semester WS 2007/ pro Sozialbei Betriebswirtschaft 180 CP WS Jahr trag: ca. B.Sc.. 170,- /Semes ter Vermessung und Liegenschaftsma nagement B.Eng. n.a n.a. Vollzeit / Teilzeit 6 bzw. 9 Semester 180 CP WS 2007/08 WS 40 pro Jahr Sozialbe itrag: ca. 170, Geotechnik und Angewandte Geologie B.Eng. n.a. n.a. Vollzeit 6 Semester 180 CP WS 2007/08 WS 50 pro Jahr Sozialbe itrag: ca. 170, Rohstoffingenieur B.Eng. n.a. n.a. Vollzeit 6 Semester 180 CP WS 2007/08 WS 80 pro Jahr Sozialbe itrag: ca. 170, Geoingenieurwes en und Nachbergbau M.Eng. anwendungso rientiert konsekutiv Teilzeit 6 Semester 120 CP WS 2012/13 WS 50 pro Jahr Sozialbe itrag: ca. 170, A-2 Studiengang: Inhaltliches Konzept & Umsetzung Ziele der Studiengänge Gemäß 2 Abs. 1 Hochschulprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge ist das Ziel aller Bachelorstudiengänge folgendes: Das Studium soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt und der fachübergreifenden Bezüge die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, so dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der beruflichen Praxis, zur kritischen Einordnung wissenschaftlicher Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt werden. Im Selbstbericht gibt die Hochschule folgende studiengangsspezifischen Ziele an: Bachelorstudiengang Technische Betriebswirtschaft Der Studiengang kombiniere wirtschaftswissenschaftliche und technische Qualifikationen. Er soll Absolventen befähigen, berufliche Tätigkeiten auszuüben, die auf der Schnittstelle zwischen Technik und Betriebswirtschaft liegen, die also sowohl naturwissenschaftlich- 5

6 technisches als auch ökonomisches Grundverständnis erfordern. Entsprechende interdisziplinäre Tätigkeitsfelder fänden sich nicht nur, aber vor allem in technologieorientierten Unternehmen innerhalb der Unternehmen selbst und an ihren Schnittstellen zu Kunden und Lieferanten. Bachelorstudiengang Vermessung und Liegenschaftsmanagement Die Absolventen des Studiengangs sollen zur eigenverantwortlichen Durchführung von Tätigkeiten auf dem Gebiet des Vermessungs- und Liegenschaftswesens befähigt sein. Bachelorstudiengang Rohstoffingenieur Im Studiengang erwerben die Studierenden Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten zur Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der Rohstoffgewinnung, -aufbereitung und -weiterverarbeitung. Bachelorstudiengang Geotechnik und Angewandte Geologie Der Studiengang kombiniere naturwissenschaftliche und technische Qualifikationen. Ziel sowie Leitidee sei, die bekannte disziplinäre Lücke zwischen rechnendem Bauingenieurwesen und beschreibender Geologie zu schließen. Das Studium soll die Absolventen in die Lage versetzen, mit naturwissenschaftlichen Methoden geologische und hydrogeologische Gegebenheiten qualitativ zu erfassen und diese Ergebnisse mit ingenieurwissenschaftlichen Methoden quantitativ auszudrücken und weiter zu verarbeiten. Masterstudiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau Der Studiengang kombiniere naturwissenschaftliche und technische Qualifikationen. Ziel sowie Leitidee sei, Ingenieure an der Schnittstelle Bergbau Markscheidewesen Geotechnik auszubilden, die in der Lage sind, in verantwortlicher Position die komplexen Vorgänge der Bergwerksschließung und der Nachsorge qualitativ hochwertig durchzuführen und zu leiten. Absolventen seien in die Lage versetzt, mit naturwissenschaftlichen Methoden bergbauliche, geologische und hydrogeologische Gegebenheiten qualitativ zu erfassen und diese Ergebnisse mit ingenieurwissenschaftlichen Methoden quantitativ auszudrücken und weiter zu verarbeiten. Die Ziele der Studiengänge sollen nach der Akkreditierung im Internet veröffentlicht werden. Lernergebnisse der Studiengänge Im Selbstbericht gibt die Hochschule folgende Lernergebnisse an, die an dieser Stelle in aggregierter Form widergegeben werden: Bachelorstudiengang Technische Betriebswirtschaft Absolventen sollen über Wissen und Verständnis von Fakten und Theorien im ingenieur- und naturwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Bereich und dessen wissenschaftlicher 6

7 Arbeitsmethodik verfügen, um an der Nahtstelle zwischen Technik und Wirtschaft arbeiten zu können. Sie seien in der Lage, zu erledigende Aufgaben und zu lösende Probleme zu identifizieren, zu abstrahieren und zu strukturieren und dazu verfügbare Methoden anzuwenden. Auch könnten sie Lösungen kritisch hinterfragen und Recherchen selbständig durchführen und Entscheidungen an politischen, sozialen, rechtlichen sowie ethischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten, begründen und kritisch hinterfragen. Sie sollen Inhalte und Probleme aus dem Bereich der technischen Betriebswirtschaft logisch und verständlich kommunizieren, in heterogenen Teams kooperieren, Projekte organisieren und moderne Informations- und Kommunikationstechnologie nutzen. Schließlich seien sie auch zu lebenslangem Lernen befähigt. Bachelorstudiengang Vermessung und Liegenschaftsmanagement Die Absolventen besäßen fundierte Kenntnisse der Grundlagen in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereichen sowie für die Berufsausübung relevanten Schlüsselqualifikationen ebenso wie der fachspezifischen Grundlagen der Vermessung und Geoinformatik. Diese fachspezifischen Grundlagenkenntnissen vertieften und erweiterten sie und seien in der Lage, Informationssysteme und aktuelle Mess- und Auswerteverfahren zur Datenhebung zu nutzen. Sie seien auch befähigt, typische Vermessungsaufgaben bzw. GIS-Anforderungen zu analysieren, zu bearbeiten und Resultate darzustellen, ebenso wie mit unvollständig definierten, komplexen Aufgaben umzugehen und entsprechend Risiken zu managen, insbesondere unter dem geodätischen Zuverlässigkeitsaspekt. Auch seien sie in der Lage, sich neue Methoden und Instrumentarien für bestehende Aufgabenstellungen zu erschließen bzw. weiterzuentwickeln. Darüber hinaus könnten sie sich neue Anwendungen im Vermessungs-, Geoinformations- und Liegenschaftsbereich erschließen und ausgestalten. Sie verfügten über ein ausgeprägtes interdisziplinäres kundenorientiertes Verständnis und Verhalten zur zielgerichteten Definition und Ausführung von Vermessungs- und GIS-Dienstleistungen mit fachfremden Partnern besprechen. Sie könnten Teams führen und sich in ihrem Handeln der gesellschaftlichen und ethischen Verantwortung bewusst sein sowie berufsethische Grundsätze und Normen kennen. Auch seien sie zu lebenslangem Lernen befähigt. Bachelorstudiengang Rohstoffingenieur Absolventen verfügen über ingenieurwissenschaftliche und wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und seien mit wissenschaftlicher Arbeitsmethodik vertraut. Sie seien in der Lage, rohstoffkundliche und technische Aufgaben und Probleme zu lösen und zugehörige Methoden zu eruieren, zu beurteilen und anzuwenden, aber auch, die Lösungen kritisch zu hinterfragen. Sie führten Recherchen selbständig und zielgerichtet durch und ordneten dies wissenschaftlichen ein. Sie kennen den für rohstofftechnische und -wirtschaftliche Aktivitäten bestehenden politischen, sozialen, rechtlichen und gesamtwirtschaftlichen Rahmen und berücksichtigen diesen bei ihren Entscheidungen, ebenso wie ethische und gesellschaftliche Grundsätze. Sie könnten mit Fachleuten und Laien über Themen der Rohstoffgewinnung und -verarbeitung kommunizieren, in heterogenen Teams arbeiten, Projekte organisieren und durchführen sowie lebenslange Lernprozesse initiieren. 7

8 Bachelorstudiengang Geotechnik und Angewandte Geologie Absolventen verfügen über Wissen und Verständnis in naturwissenschaftlichen und ingenieurwissenschaftlichen Bereichen sowie aus dem unmittelbaren Umfeld von Geotechnik und Angewandter Geologie. Sie könnten anwendungsbezogene Aufgaben und Probleme in geotechnischen und anwendungsgeologischen Bereichen identifizieren, abstrahieren, strukturieren und lösen und dazu die verfügbaren Methoden anwenden. Dabei seien sie in der Lage, Lösungen kritisch zu hinterfragen und entsprechende Literaturrecherchen durchzuführen sowie Ergebnisse einzuordnen. Dazu gehöre auch die Berücksichtigung naturwissenschaftlicher, technischer, politischer, sozialer, rechtlicher und gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Geotechnik sowie ethischer und gesellschaftlicher Grundsätze beim Treffen und Begründen sowie Hinterfragen von Entscheidungen. Absolventen könnten Probleme aus ihrem Fachgebiet kommunizieren, in Teams arbeiten und Projekte durchführen. Schließlich sollen sie auch zu lebenslangem Lernen befähigt sein und Anforderungen am aktuellen Stand der Technikerfüllen. Masterstudiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau Absolventen besäßen naturwissenschaftliche und bergbauwissenschaftliche Kenntnisse und seien mit markscheiderischer Arbeitsmethodik sowie dem unmittelbaren Umfeld von Geoingenieurwesen und Nachbergbau vertraut. Sie sollen dazu geowissenschaftliche, bergtechnische und markscheiderische sowie wirtschaftliche und rechtliche Aufgaben und Probleme lösen können und dazu verfügbare Methoden anwenden aber auch kritisch hinterfragen können. Sie seien in der Lage, Recherchen in Literatur und sonstigen Fachinformationsquellen selbständig und zielgerichtet durchzuführen sowie Rechercheergebnisse hinsichtlich Wissenschaftlichkeit und Anwendbarkeit einzuordnen. Absolventen sollten den im Umfeld des Nachbergbaus bestehenden historischen, naturwissenschaftlich-technischen, politischen, sozialen, rechtlichen oder gesamtwirtschaftlichen Rahmen bei Entscheidungen berücksichtigen und ethisch-gesellschaftliche Argumente hinzuziehen. Sie könnten Inhalte und Probleme aus den Bereichen Geoingenieurwesen und Nachbergbau logisch und verständlich kommunizieren, in heterogenen Teams kooperieren und Projekte effektiv in Führungsrollen übernehmen. Sie seien ebenso zu lebenslangen Lernprozessen befähigt. Die angestrebten Lernergebnisse der Studiengänge sollen nach der Akkreditierung veröffentlicht werden. Lernergebnisse der Module/ Modulziele Die Ziele der einzelnen Module sind einem Modulhandbuch zu entnehmen. Modulbeschreibungen stehen den Studierenden und anderen Interessierten elektronisch zur Verfügung. Arbeitsmarktperspektiven und Praxisbezug Die Hochschule sieht laut Selbstbericht folgende beruflichen Perspektiven für die Absolventen: Bachelorstudiengang Technische Betriebswirtschaft Nach Häufigkeit geordnete Einsatzgebiete: Projektmanagement, Vertrieb / 8

9 Marketing, Einkauf, Qualitätsmanagement, Controlling Bachelorstudiengang Vermessung und Liegenschaftsmanagement Mögliche Einsatzgebiete: Kataster- und Liegenschaftswesen, Geoinformatik, vor allem im kommunalen Vermessungswesen, bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, in Unternehmen, Behörden, Betrieben, Verbänden Bachelorstudiengang Rohstoffingenieur Nach Häufigkeit geordnete Einsatzgebiete: Rohstoffindustrie und ihre Verbände, Zulieferindustrie, Genehmigungsbehörden, Ingenieurbüros, insbesondere auch für den nationalen Bedarf Bachelorstudiengang Geotechnik und Angewandte Geologie Mögliche Einsatzgebiete: Planungs- und Ingenieurbüros, bei Betrieben der Bau-, Wasser- und Abfallwirtschaft, bei Kommunen und Landesbehörden sowie an Instituten und Hochschulen. Arbeitsgebiete sind Erd- und Grundbau, Tiefbau und Spezialtiefbau, Tunnel- und Bergbau, Straßen- und Wegebau, Wasserbau und Wasserwirtschaft, Deponiebau sowie Flächenrecycling und Altlastensanierung Masterstudiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau Mögliche Einsatzgebiete: zuständige Behörden, Wasserverbände, Immobilienfirmen und die im Bergbau und Nachbergbau tätigen Unternehmen Alle Studiengänge Die Hochschule gibt an, sich als Aufsteigerhochschule zu verstehen und mit den Studienangeboten insbesondere einen regionalen Bedarf an Absolventen abdecken zu wollen, der sich nicht zuletzt aus den Bedürfnissen der mit dem Trägerverein verbundenen Unternehmen ergibt. Der Praxisbezug des Studiums soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden: Bachelorstudiengang Technische Betriebswirtschaft Übungen, Seminare und Praktika im Curriculum, betriebliches Vorpraktikum von 6 Wochen, Projektarbeit, die durch ein betriebliches Praktikum substituiert werden kann Bachelorstudiengang Vermessung und Liegenschaftsmanagement Übungen, verstärkter seminaristischer Unterricht und Praktika im Curriculum, betriebliches Vorpraktikum von 6 Wochen Bachelorstudiengang Rohstoffingenieur Labor- und Betriebspraktika, gemeinsam mit Unternehmen betreute Projekt- und Abschlussarbeiten, betriebliches Vorpraktikum von 6 Wochen 9

10 Bachelorstudiengang Geotechnik und Angewandte Geologie Übungen, Seminare und Praktika im Curriculum, betriebliches Vorpraktikum von 6 Wochen Masterstudiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau Laborpraktika, Seminare und Übungen Zugangs- und Zulassungsvora ussetzungen 3 der Hochschulprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge der TFH legt folgende Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorstudiengänge fest: (1) Voraussetzung für die Aufnahme eines Bachelorstudiengangs ist die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung sowie in beiden Fällen der Nachweis einer studiengangsbezogenen berufspraktischen Tätigkeit von mindestens 6 Wochen Dauer. Der Nachweis kann durch die Vorlage eines entsprechenden Praktikumsnachweises oder des Nachweises einer anderen geeigneten berufspraktischen Tätigkeit, wie z.b. einer studiengangsbezogenen Berufsausbildung oder Arbeitstätigkeit erfolgen. Über die Anerkennung des Nachweises einer geeigneten berufspraktischen Tätigkeit entscheidet der Vizepräsident/die Vizepräsidentin des Wissenschaftsbereiches des angestrebten Bachelorstudiengangs. (2) Für die Zulassung zum Studium von Menschen mit Behinderung findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen auf Grundlage der Behindertenrechtkonvention Anwendung (BGBL II, 2008, 1419). Die jeweiligen Studiengangsordnungen ergänzen, welche Tätigkeitsfelder das Vorpraktikum umfassen soll. 3 der Hochschulprüfungsordnung für den Masterstudiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau der TFH legt folgende Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen fest: (1) Für den Master-Studiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau kann eingeschrieben oder als Zweithörer zugelassen werden, wer im Geltungsbereich des Grundgesetzes ein mit dem Bachelor-Grad oder Diplom-Grad abgeschlossenes Hochschulstudium der Geotechnik und Angewandten Geologie oder ein vergleichbares Studium nachweisen kann. Des Weiteren gelten die Qualifikationen und sonstige Zugangsvoraussetzungen gemäß 49 Hochschulgesetz (HG). (2) Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist ein qualifizierter Abschluss in einem Studium gemäß Abs. 1 mit der Gesamtnote 2,5 oder besser. Weist der Studienabschluss gemäß Abs. 1 nicht die geforderte Mindestnote auf, so kann für den Einzelfall eine Einschreibung in das Studium bzw. die Zulassung zum Studium erfolgen. Die Entscheidung über die Zulassung trifft ein Zulassungsgremium, dem mindestens zwei in dem Studiengang vertretene Professorinnen/Professoren angehören und welches vom Vizepräsidenten berufen wird. Die Einschätzung der für das Masterstudium Erfolg versprechenden erforderlichen Qualifikation erfolgt dabei anhand der vorliegenden Bewerbungsunterlagen und eines Zulassungsgespräches mit dem Zulassungsgremium. (3) Für den Master-Studiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau kann auch eingeschrieben oder als Zweithörer zugelassen werden, wer im 10

11 Geltungsbereich des Grundgesetzes ein anderes ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium mit dem Bachelor-Grad bzw. Diplom-Grad abgeschlossen hat. Solche Einschreibungen bzw. Zulassungen sind nur dann vorzunehmen, wenn die fachinhaltlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Master-Studiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau gegeben sind und die Studienziele nach 2 Abs. 2 HPO erreicht werden können. Dasselbe gilt für ingenieurwissenschaftliche Studienabschlüsse außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes, die mindestens den Abschlüssen nach Abs. 1 gleichwertig sind und eine Abschlussarbeit enthalten. Die Einschätzung der für das Masterstudium Erfolg versprechenden erforderlichen Qualifikation erfolgt dabei anhand der vorliegenden Bewerbungsunterlagen und eines Zulassungsgespräches mit dem nach Abs. 2 zu bestellenden Zulassungsgremium. (4) Für die Zulassung zum Studium von Menschen mit Behinderung findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen auf Grundlage der Behindertenrechtkonvention Anwendung (BGBL II, 2008, 1419). Die Anerkennungsregelungen für extern erbrachte Leistungen sind in 8 der Hochschulprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge bzw. des Masterstudiengangs Geioingenieurwesen und Nachbergbau der TFH verankert und sehen vor: (2) Gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden, werden auf schriftlichen Antrag angerechnet. Für die Anrechnung von Leistungen an Hochschulen in der europäischen Region findet die Lissabon-Konvention Anwendung (BGBL I, 2007, 712) Auf das Studium können auf schriftlichen Antrag auch gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet werden, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien erbracht wurden. Eine Anrechnung als Zusatzmodul ist ausgeschlossen. Curriculum Im Selbstbericht macht die Hochschule die folgenden Angaben: Bachelorstudiengang Technische Betriebswirtschaft (1) Mathematik und Statistik: Module Mathematik und Statistik (2) Physik, Natur- und Ingenieurwissenschaften: Module Physik, Maschinentechnik und Elektrotechnik (3) Betriebswirtschaft: Module Grundzüge BWL, Rechnungswesen, Investition, Finanzierung, Marketing, Unternehmensführung und betriebliche Informationsverarbeitung (4) Integration von Technik und Wirtschaft: Module Produktionsmanagement, Projektarbeit/Planspiel, Technischer Vertrieb bzw. Projektmanagement und Abschlussarbeit (5) Rahmen technisch-betriebswirtschaftlicher Aktivitäten: Module Volkswirtschaftslehre und Recht (6) Sonstige Qualifikationsgebiete: Module Englisch und Kompetenzentwicklung Bachelorstudiengang Vermessung und Liegenschaftsmanagement 11

12 (1) Ingenieur-Mathematik inkl. Geometrie (2) Basisnaturwissenschaften (3) Fachspezifische Grundlagen: Vermessungs- und Instrumentenkunde, Mess- und Auswertetechnik, Raumbezugssysteme, Landesvermessung, Satellitenvermessung, Ingenieurvermessung, Landmanagement, Liegenschaftskataster, Grundbuch, Flurbereinigung, Geoinformatik und Geodateninfrastruktur, Statistik / Ausgleichungsrechnung, Photogrammetrie und Fernerkundung, Geotopographie (4) Fachspezifische Vertiefung eines Wahlpflichtblocks: Ingenieurvermessung oder Wahlpflichtblock Liegenschaftsmanagement (5) Übergreifende Inhalte: öffentliches und privates Recht, Betriebswirtschaft, Umweltschutz, Führungstechniken und soziale Kompetenz (6) Praxis / Bachelorarbeit Bachelorstudiengang Rohstoffingenieur (1) Mathematisch-naturwissenschaftliche Fächer: Module Höhere Mathematik, Physik und Chemie und Geologie; (2) Grundlagen Rohstoffingenieur: Module Einführung in die Rohstoffwirtschaft und Bergbau, Angewandte Werkstoffkunde und Grundlagen der Maschinentechnik, Verfahrenstechnik, Arbeits- und Umweltschutz, Betriebsplanung und -organisation, Logistik und Vermessung, Grundlagen Antriebs- und Elektrotechnik; (3) Kernfächer Steine und Erden: Module Tagebautechnik Festgestein, Lagerstätten der Steine und Erden und Baustoffkunde, Tagebautechnik Lockergestein; (4) Kernfächer Tiefbautechnik: Module Aufschluß und Abbau von Lagerstätten, Lagerstättenkunde, Herstellen von Grubenbauen und Tunneln; (5) Fachspezifische Vertiefung eines Schwerpunktes: Ein Modul aus Ausgewählte Kapitel der Technischen Betriebswirtschaft, Recht und Wirtschaftsenglisch, Ausgewählte Kapitel der Angewandten Geologie, Geophysik und Sprengtechnik, Betontechnologie; (6) Überfachliche Inhalte: Module Technisches Englisch und Informatik, Angew. Mathematik und Anw. von Standardsoftware, BWL für Ingenieure, Recht (7) Abschlussarbeit: Modul Bachelorarbeit und Kolloquium Bachelorstudiengang Geotechnik und Angewandte Geologie (1) Mathematisch-naturwissenschaftliche Fächer: Module Höhere Mathematik, Physik und Chemie und Geologie; (2) Technische Fächer: Module Grundlagen Vermessungswesen, Statik und Festigkeitslehre I und Werkstoffkunde und Mineralische Baustoffe; (3) Geotechnik: Module Geotechnik I- IV und Geotechnisches Planen; (4) Angewandte Geologie: Module Angewandte Geologie I-II; (5) Vertiefende/ergänzende Qualifikation: Module Hydrologie, Rechtskunde Geotechnik, Wahlpflichtmodul a/b/c/d und Bachelorarbeit und Kolloquium; (6) Sonstige Qualifikationsgebiete: Module Rechtsgrundlagen, Standardsoftware Geotechnik, Kompetenzgrundlagen Geotechnik, BWL für Ingenieure und Kompetenzerweiterung Geotechnik. Masterstudiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau (1) Mathematisch-naturwissenschaftliche Fächer: Modul Hydrogeologie; 12

13 (2) Technische Fächer: Modul Bergbauliche Verfahrenstechnik; (3) Geoingenieurwesen und Nachbergbau: Module Gebirgsmechanik und Lagerstättenkunde, Geotechnische Sicherungstechnik, Bautechnik, Flächennutzungsentwicklung (4) Vertiefende/ergänzende Qualifikation: Module Markscheide- und Berichtsamtswesen, Recht, Bodenaltlasten und Ausgasungen an der Tagesoberfläche, Betriebswirtschaftliche Aspekte, Numerische Modellierung und Masterarbeit und Kolloquium; A-3 Studiengang: Strukturen, Methoden und Umsetzung Struktur und Modularisierung Arbeitslast & Kreditpunkte für Leistungen Die Module weisen folgende Größen auf: in der Regel zwischen 5 und 9, in wenigen Fällen bis zu 14 CP Die Studierenden haben laut Selbstbericht folgende Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt: Erasmus-Partnerschaften, DAAD-Programm Ostpartnerschaften, DAAD- Programm Promos 1 CP wird gemäß Bericht der Hochschule mit 30 h bewertet. Pro Semester werden im Vollzeitstudium zwischen 28 und 33 CP vergeben, im Teilzeitstudium zwischen 16 und 21 CP Didaktik Folgende didaktische Mittel sind laut Bericht der Hochschule im Einsatz: Vorlesungen, Übungen, Seminar, Praktika, Exkursionen Gruppenarbeiten und seminaristische Anteile werden in die Vorlesungen integriert. Daneben werden über die Moodle-Plattform vor allem im Bachelorstudiengang Vermessung und Liegenschaftswesen Unterstützungsangebote für das Selbststudium geboten, bspw. Tests. Die Studierenden haben nachfolgende Wahlmöglichkeiten: Bachelorstudiengang Technische Betriebswirtschaft Es wird ein Wahlpflichtblock mit einer der Vertiefungsrichtungen Technischer Vertrieb oder Projektmanagement belegt. Bachelorstudiengang Vermessung und Liegenschaftsmanagement Die Studierenden belegen einen Wahlpflichtblock entweder in Ingenieurvermessung oder Liegenschaftsmanagement. Bachelorstudiengang Rohstoffingenieur Die Studierenden haben die Wahl eines Studienschwerpunkts Steine und Erden oder Tiefbautechnik. Bachelorstudiengang Geotechnik und Angewandte Geologie Der Studiengang beinhaltet ein Wahlpflichtmodul. Unterstützung & Beratung Folgende Beratungsangebote hält die Hochschule nach eigenen Angaben vor: Die Studienberatung erfolgt durch die allgemeine Studienberatung und das Studierendensekretariat, die Fachberatung durch wissenschaftliche Mitarbeiter der Wissenschaftsbereiche und die studienbegleitende Fachberatung des Vizepräsidenten. Zudem wird anonymes Studierendencoaching durch einen externen Coach angeboten. 13

14 Nach Abschluss des zweiten Semesters wird der Studienverlauf überprüft. Studierende, die eine bestimmte CP-Zahl nicht erreicht haben, werden vom Vizepräsidenten kontaktiert und zu einer Beratung eingeladen. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung führt spezielle Beratungen für diese Studierendengruppe durch. A-4 Prüfungen: Systematik, Konzept & Ausgestaltung Prüfungsformen Prüfungsorganisa tion Nach den Unterlagen und Gesprächen sind folgende Prüfungsformen vorgesehen: Klausuren, mündliche Prüfungen, Ausarbeitungen Umfang Abschlussarbeit: 12 CP plus Kolloquium für die Bachelorstudiengänge, 17 CP plus Kolloquium für den Masterstudiengang Externe Abschlussarbeiten werden von mindestens einem Professor der Hochschule betreut und bewertet. Der Industriebetreuer fungiert als Zweitprüfer, wenn er die dafür notwendigen Anforderungen erfüllt (mindestens den Abschlussgrad, der erworben werden soll) Pro Modul findet abgesehen von wenigen Ausnahmen eine Prüfung statt. Im Modulhandbuch werden die Art der Prüfung sowie ggfs. die Prüfungsvorleistungen angegeben. Sofern die Prüfungsart und -dauer noch nicht im Modulhandbuch festgelegt sind, werden diese mindestens zwei Monate vor dem Termin, in der Praxis aber in der Regel bei Semesterbeginn festgelegt. Üblicherweise spätestens 6 Wochen nach einer Prüfung muss die Bewertung einer Prüfung erfolgt und dem Studierendensekretariat zur Weitergabe an die Studierenden mitgeteilt worden sein. Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Eine einzige Prüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Die Bachelor- und die Masterarbeit können je einmal wiederholt werden. Pro Jahr wird jede Prüfung viermal angeboten, jeweils zu Beginn bzw. Ende der Vorlesungszeit. Die Studierenden können auswählen, welchen Prüfungszeitraum sie nutzen. Für Studierende mit Behinderung ist ein Nachteilsausgleich verankert ( 15 der Hochschulprüfungsordnung). A-5 Ressourcen Beteiligtes Personal Nach Angaben der Hochschule sind 9 Professoren, 1 Lehrkraft für besondere Aufgaben, 7 wissenschaftliche Mitarbeiter, ca. 50 Lehrbeauftragte für die Studiengänge im Einsatz. Zwei zusätzliche Professuren sollen im Jahr 2012 besetzt werden. Die Lehrenden beschreiben ihre für die Studiengänge relevanten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten wie folgt: Forschungsaktivitäten sind in den Personalbögen der einzelnen Lehrenden dargestellt. Die Hochschulleitung gibt an, dass ein hochschulweites Forschungskonzept innerhalb der nächsten Wochen verabschiedet werden soll. Danach werden hochschulintern sog. Forschungsbausteine ausgeschrieben, die mit Deputatsermäßigungen und finanziellen Mitteln verbunden sind und die Forschung in einem der Schwerpunktbereiche der Hochschule, Rohstoff, Umwelt und Energie, forcieren sollen. 14

15 Institutionelles Umfeld, Finanzund Sachausstattung Als Maßnahmen zur fachlichen und didaktischen Weiterentwicklung der Lehrenden gibt die Hochschule an: Die Hochschule ist am Hochschuldidaktischen Zentrum NRW beteiligt. Neu berufene Professoren müssen im ersten Jahr an Veranstaltungen teilnehmen. Darüber hinaus werden jährlich Inhouse-Schulungen veranstaltet und finden jährliche persönliche Mitarbeitergespräche statt. Die TFH ist eine private Hochschule, die von der DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung mbh getragen wird. Sie ist staatlich anerkannt und wird durch das Land Nordrhein-Westfalen zu 94 % refinanziert. Die TFH umfasst drei Wissenschaftsbereiche: Geoingenieurwesen, Bergbau und Technische Betriebswirtschaft, Maschinen- und Verfahrenstechnik und Wissenschaftsbereich Elektro- und Informationstechnik. Jeder Wissenschaftsbereich wird von einem Vizepräsidenten für Lehre und Forschung geleitet. Die Vizepräsidenten werden dabei für den Bereich der Lehre durch Studiengangsleiter unterstützt. Für Beschlussfassungen über Satzungen und Ordnungen ist allein der Senat zuständig. Bibliotheks- und EDV-Versorgung erfolgen hochschulweit. Die vorliegenden Studiengänge nutzen die Labore Geotechnik, Steine und Erden sowie Labore für Werkstoffkunde, Physik, Chemie/Chemische Verfahrenstechnik, Mechanische Verfahrenstechnik und eine geologische Sammlung. A-6 Qualitätsmanagement: Weiterentwicklung von Studiengängen Personalentwicklung Qualitätssicherung & Weiterentwicklung Die Hochschule macht folgende Angaben: Das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule basiert einerseits auf dem nach DIN ISO 9001:2000 zertifizierten System der DMT sowie andererseits auf den jährlich von Präsidium und Geschäftsführung verabschiedeten Qualitätszielen. Für den Wissenschaftsbereich werden dazu von Vizepräsidenten und Studiengangsleitern Ziele sowie Zuständigkeiten und Fristen formuliert. Die Ziele seien an den Evaluationsergebnissen und Statistiken, den hochschulweiten Zielen sowie technischen Entwicklungen orientiert. Die Zielerreichung der Vizepräsidenten wird durch finanzielle Zuwendungen dotiert. Nach Aussage der Hochschule sollen die hochschulweit im Qualitätsmanagementsystem genutzten Kennzahlen überarbeitet werden. Diese werden auch zum Bericht an den Hochschulrat genutzt. Die Datenbasis liefern Befragungen und Evaluationen, deren Durchführung in einer Ordnung festgeschrieben ist. Die Empfehlungen aus der vorangegangenen Akkreditierung der Bachelorstudiengänge wurden gemäß Auskunft in der Selbstbewertung und im Gespräch wie folgt bei der Weiterentwicklung der Studiengänge berücksichtigt: Für alle Studiengänge sollte die angestrebte Internationalisierung in den Curricula verankert werden. Die Hochschule gibt an, dass zwar keine verpflichtenden englischsprachigen Veranstaltungen in die Curricula aufgenommen wurden, jedoch ein Modul Technisches Englisch angeboten wird. Für den Bachelorstudiengang Technische Betriebswirtschaft seien die empfohlene Stärkung des internen Rechnungswesens sowie Industriebetriebswirtschaftslehre in den Modulen Grundzüge der BWL und 15

16 Rechnungswesen umgesetzt. Die Hochschule gibt an, die Curricula der Bachelorstudiengänge basierend auf Rückmeldungen von Studierenden, Absolventen, Arbeitgebern sowie Evaluationsergebnissen und veränderten exogenen Anforderungen seit der Erstakkreditierung überarbeitet zu haben. Instrumente, Methoden & Daten In der Evaluationsordnung sind die folgenden Befragungen sowie deren Fragestellungen festgeschrieben: Befragung bei der Immatrikulation, Befragung im 2. Semester, Befragung im höheren Semester, Sozialerhebung, Lehrveranstaltungsbewertung, Absolventenbefragung und Workloaderhebung. Für die einzelnen Lehrenden sollen die Lehrveranstaltungsbewertungen die direkten Ergebnisse liefern. Sie erhalten die Ergebnisse jeweils wenige Tage nach der Durchführung der Befragung. Der Vizepräsident erhält ebenfalls alle Ergebnisse. Aggregierte Zusammenfassungen werden im Internet veröffentlicht. Laut Evaluationsordnung muss jede Veranstaltung mindestens alle zwei Jahre evaluiert werden; dies gilt auch für von Lehrbeauftragten durchgeführte Lehrveranstaltungen. Ein Preis für die beste Lehre wird seit einem Jahr vergeben. Zur Weiterentwicklung namentlich des Bachelorstudiengangs Technische Betriebswirtschaft wurden darüber hinaus die bisherigen Absolventen zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Im Selbstbericht gibt die Hochschule Anfänger- und Absolventenzahlen für die Bachelorstudiengänge sowie Lehrveranstaltungsbewertungen SS 2011 und Ergebnisse der Absolventenbefragung SS 2011 an. A-7 Dokumentation und Transparenz Relevante Ordnungen Für die Bewertung lagen folgende Ordnungen vor: Einschreibungsordnung (in-kraft-gesetzt) Hochschulprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge (nicht in Kraft gesetzt) Jeweils Studienordnung für die Bachelorstudiengänge einschließlich Studienverlaufs- und Prüfungsplan und Modulhandbuch (nicht in Kraft gesetzt) Hochschulprüfungsordnung für den Masterstudiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau (nicht in Kraft gesetzt) Evaluationsordnung (in-kraft-gesetzt) Diploma Supplement und Zeugnis Dem Antrag liegen studiengangsspezifische Muster der Diploma Supplements in deutscher Sprache bei. Diese beinhalten Informationen zu Zielen, angestrebten Lernergebnissen, Struktur und Niveau des Studiengangs und über die individuelle Leistung. Zusätzlich zur Abschlussnote wird eine relative ECTS Note ausgewiesen. 16

17 A-8 Diversity & Chancengleichheit Konzept Die Hochschule sieht sich als Aufsteigerhochschule, die einen hohen Anteil an Studierenden aus bildungsfernen Schichten bzw. mit Migrationshintergrund hat (rund 70%). Diesen Studierenden werden beispielsweise Deutschkurse angeboten. Auch das Angebot von Teilzeitstudiengängen soll denjenigen das Studium erleichtern, die nebenher ihren Lebensunterhalt erwerben müssen. Die Hochschule arbeitet zu diesem Zweck mit einem interkulturellen Bildungs- und Förderverein zusammen. Die Lehrenden sehen die intensive Betreuung der o.g. Studierendengruppen als wichtige Aufgabe an. Außerdem verleiht die Hochschule seit 2008 jährlich den sogenannten DAAD Preis. Der Preis ist mit Euro dotiert und geht an einen ausländischen Studierenden, der sich durch besondere akademische Leistungen und bemerkenswertes gesellschaftliches bzw. soziales Engagement auszeichnet. Zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit hat die Trägergesellschaft DMT einen Rahmenplan zur Gleichstellung verabschiedet, in den die Hochschule eingebunden ist. Danach sind Chancengleichheit und Gendergerechtigkeit im Leitbild ebenso wie Richtlinien für Personalplanung verankert. In ihrer Grundordnung sieht die Hochschule folgendes vor: die Wahl einer Gleichstellungsbeauftragten und zur Unterstützung eine Gleichstellungskommission; Gleichstellungs-/Frauenförderplan (mit Richtlinien zu Stellenbesetzungen, Personalplanungen, Karriere und Beruf, Anreizmechanismen und Controlling-Verfahren). Um den Anteil an weiblichen Studierenden und Lehrenden zu erhöhen, beteiligt sich die Hochschule bspw. am Girls Day, an Projekttagen in Schulen und bietet Teilzeitarbeitsplätze und Coachings an. Für Studierende mit Behinderung gibt es einen Behindertenbeauftragten, der zielgruppenspezifische Beratung anbietet. Nachteilsausgleiche für Zugang und Prüfungswesen sind in allen Ordnungen verankert. B Bewertung der Gutachter Siegel der ASIIN Basierend auf den jeweils zum Vertragsschluss gültigen Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen und den Fachspezifisch Ergänzenden Hinweisen der Fachausschüsse 01 Maschinenbau/Verfahrenstechnik, 03 Bau- und Vermessungswesen, 06 Wirtschaftsingenieurwesen und 11 Geowissenschaften. Zu 1: Formale Angaben Die Gutachter nehmen die angestrebten Studienanfängerzahlen sowie Abschlussgrade für die Studiengänge zur Kenntnis und halten diese für angemessen. In Bezug auf den Angebotsrhythmus begrüßen sie, dass ein Zugang zum Sommersemester auf Antrag ermöglicht wird. Die Studienbewerber werden jedoch darauf hingewiesen, dass dieser ggfs. mit Schwierigkeiten und Verlängerungen verbunden ist, da die Studiengänge auf einen Beginn im Winter ausgerichtet sind. Positiv bewerten sie in diesem Zusammenhang, dass Einführungsmodule in Mathematik und Physik semesterweise angeboten werden. Die Regelungen für das Teilzeitstudium im Bachelorstudiengang Vermessung und Liegenschaftsmanagement und im Masterstudiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau erscheinen den Gutachtern geeignet, den Ansprüchen von berufstätigen Studierenden gerecht 17

18 zu werden, da Veranstaltungen abends sowie samstags angeboten werden (vgl. weitergehend Abschnitt Didaktik). Die Bezeichnung des Bachelorstudiengangs Vermessung und Liegenschaftsmanagement erweckt nach Einschätzung der Gutachter den Eindruck, dass die Absolventen in beiden Bereichen qualifiziert sind. Dies ist aber mit dem zur Reakkreditierung vorgelegten Studiengangskonzept nicht der Fall, da der Bereich Liegenschaftsmanagement lediglich als Wahlpflichtblock gewählt werden kann und somit in diesem Fachgebiet nicht zwangsläufig eine Qualifizierung erreicht wird. Die Gutachter berücksichtigen auch, dass die Mehrheit der Studierenden bisher die Vertiefung Vermessung gewählt hat. Ihrer Einschätzung nach müssen Studiengangsziele, -inhalte und Bezeichnung in Einklang gebracht werden. Dies kann sowohl durch eine Anpassung der Inhalte als auch durch eine Anpassung der Bezeichnung erreicht werden. Die von den Programmverantwortlichen im Gespräch vorgeschlagene Umbenennung in Vermessungswesen erschien den Gutachtern vor dem Hintergrund der Ziele und der Anforderungen der öffentlichen Hand geeignet. Hinsichtlich des Masterstudiengangs Geoingenieurwesen und Nachbergbau sehen die Gutachter ebenfalls nicht, dass die Bezeichnung des Studiengangs die Ziele und Inhalte vollkommen reflektiert. Einerseits sehen die Gutachter den ingenieurmäßigen Anteil als so gering, dass die zu erwerbende Qualifikation der Absolventen den mit der Bezeichnung verbundenen Erwartungen nicht gerecht werden kann, andererseits scheint der Begriff Nachbergbau an sich wenig gebräuchlich und wird üblicherweise durch den Begriff Altbergbau ersetzt. Die Bezeichnung muss daher aus der Sicht der Gutachter besser mit den Zielen und angestrebten Lernergebnissen in Einklang gebracht werden (vgl. weitergehend Abschnitte Ziele, Lernergebnisse und Curriculum). Die Bezeichnungen der übrigen Studiengänge scheinen den Gutachtern geeignet, um Ziele und Inhalte sowie die wesentliche Unterrichtssprache widerzuspiegeln. Zu 2: Studiengang: Inhaltliches Konzept & Umsetzung 2.1 Ziele des Studiengangs Die akademische und professionelle Einordnung der Bachelorstudiengänge ist nach Einschätzung der Gutachter gelungen. Diese entsprechen hinsichtlich der angestrebten Kompetenzen der 1. Stufe des Deutschen Qualifikationsrahmens für Hochschulabschlüsse. Für den Masterstudiengang sehen die Gutachter die von der Hochschule vorgenommene Einordnung zwar ihrer Intention nach auf der 2. Stufe des Deutschen Qualifikationsrahmens für Hochschulabschlüsse als richtig an, diese jedoch in der Umsetzung noch nicht erreicht. Insbesondere halten sie das angestrebte Profil für noch nicht ausreichend klar und nachvollziehbar. Grundsätzlich sehen die Gutachter in Übereinstimmung mit der Hochschule Bedarf an Aufgabenfeldern, die in der Abwicklung und Nachsorge von Bergbau liegen. Allerdings sehen sie für die darin anfallenden Tätigkeiten eher, dass jeweils Spezialisten in einem der Bereiche Bergbau, Markscheidewesen oder Geotechnik benötigt werden, als einen Generalisten mit jeweils begrenzter Fach- und Methodenkompetenz. Eine Weiterqualifizierung 18

19 in Geotechnik aufbauend auf dem vorhandenen Bachelorstudiengang schiene ihnen eher geeignet, ein fachlich relevantes Profil auf Masterniveau zu erzielen. In dieser Richtung verstehen sie auch Aussagen der Hochschule, dass Bergbau lediglich einen kleinen Teil des Studiums bilden soll, vielmehr Geotechnik und wasserrelevante Themen im Vordergrund stehen sollen. Eine vertiefende Qualifizierung im Geoingenieurwesen können die Gutachter nicht erkennen. (vgl. weitergehend Abschnitte Lernergebnisse und Curriculum). 2.2 Lernergebnisse des Studiengangs Die Gutachter halten die angestrebten Lernergebnisse der Bachelorstudiengänge für realisierbar, valide und für die fachlichen Erwartungen und dem angestrebten Qualifikationsniveau angemessen. Sie empfehlen jedoch, diese wie von der Hochschule bereits angekündigt auch zu veröffentlichen und für alle Interessenträger zugänglich zu machen, so dass sich diese darauf berufen können. In Bezug auf den Masterstudiengang sehen die Gutachter allerdings nicht, dass die formulierten Lernergebnisse über das Niveau der Bachelorstudiengänge hinausgehen. Vielmehr sind viele dieser formulierten Lernergebnisse weitgehend identisch mit den Ausführungen für die Bachelorstudiengänge und erreichen nach Meinung der Gutachter kein masterables Niveau. Die Gutachter können dementsprechend nicht feststellen, wie eine Wissensvertiefung stattfinden soll, sondern erkennen lediglich eine Wissensverbreiterung in verschiedenen Teilfachgebieten (Bergbau, Markscheidewesen oder Geotechnik) auf Bachelorniveau. Während dies zur Angleichung von verschiedenen Vorkenntnissen plausibel wäre, scheint ihnen der vorliegende Studiengang, auch aufgrund diesbezüglicher Äußerungen der Hochschule, vornehmlich für eigene Absolventen des Bachelorstudiengangs Geotechnik konzipiert. Die beschriebenen Lernergebnisse gehen aber nicht über das Niveau dieses Bachelors hinaus. Zusammenfassend müssen nach Einschätzung der Gutachter vor einer Akkreditierung die Ziele und die angestrebten Lernergebnisse (d.h. das Profil) des Studiengangs zwingend so präzisiert werden, dass eine Einordnung auf Stufe 2 (Master) des Dt. Qualifikationsrahmens für Hochschulabschlüsse deutlich wird Lernergebnisse der Module/Modulziele Die Umsetzung der Studiengangsziele in den einzelnen Modulbeschreibungen ist nach Einschätzung der Gutachter unterschiedlich gelungen und nachvollziehbar. So ist beispielsweise in der Übersicht bei vielen Modulen angegeben, dass auch Soft-Skills erworben werden sollen, in den jeweiligen Modulbeschreibungen finden sich aber keine diesbezüglichen Angaben. Die Gutachter folgen den Erläuterungen der Lehrenden, dass generische Kompetenzen wie Teamfähigkeit oder die Befähigung zu lebenslangem Lernen beispielsweise in Praktika, durch Projektaufgaben oder in Seminaren neben jeweiligen fachinhaltlichen Inhalten erworben werden sollen. Dies muss allerdings aus den Modulbeschreibungen ebenfalls deutlich werden. Der Bezug der einzelnen Modulziele sowie die Angabe möglicher fachübergreifender Ziele müssen durchgängig aus den Modulbeschreibungen deutlich werden. Auch die Angabe der empfohlenen Voraussetzungen in den Modulbeschreibungen bedarf nach Einschätzung der Gutachter noch einer Verbesserung. So weisen sie darauf hin, dass bspw. im 19

20 Bachelorstudiengang Vermessung und Liegenschaftsmanagement häufig die Angabe keine den Eindruck vermittelt, dass die Module (z.b. Mathematik) keinen Bezug zueinander haben. Gleichwohl stimmen Gutachter und Hochschule darin überein, dass die Module einen logischen Aufbau haben. Eine entsprechende Angabe würde also den Studierenden die Vorbereitung erleichtern. In diesem Zusammenhang weisen die Gutachter darauf hin, dass im Masterstudiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau für die Module 8-10 das Erbringen von 40 CP als formale Voraussetzung genannt ist, welche jedoch kaum erbracht werden können, da vorhergehende Module erst im selben Semester abschließen, in dem diese Module beginnen. Hierin sehen die Gutachter eine mögliche Studienzeitverlängerung und dementsprechend Handlungsbedarf, den die Hochschule bereits einräumt. Die Gutachter halten es außerdem für notwendig, dass im Zuge der anfälligen Überarbeitung der Modulbeschreibungen Rechenfehler bei der Angabe der studentischen Arbeitsbelastung und Kreditpunkte korrigiert werden. Bei Modulen, die sich über zwei Semester erstrecken, muss deutlich werden, wie sich der studentische Arbeitsaufwand auf diese verteilt. Darüber hinaus weisen sie darauf hin, dass in den Literaturangaben bei konkreten Lehrbüchern zudem häufig Jahresangaben fehlen. Aus den Modulbeschreibungen der Module des Masterstudiengangs geht aus der Sicht der Gutachter das Masterniveau nicht hervor. Vielmehr werden regelmäßig Lernergebnisse beschrieben, die auf Bachelorniveau hindeuten (bspw. Module Bergbauliche Verfahrenstechnik, Numerische Modellierung, Gebirgsmechanik und Lagerstättenkunde, Markscheide- und Bergrechtsamtswesen sowie Masterarbeit). In vielen Modulen werden außerdem lediglich angestrebte Kenntnisse dargestellt, nicht aber Fähigkeiten oder Kompetenzen (bspw. Module GN2, GN3, GN5 Stichworte: kennen, wissen um, haben einen Überblick). Die Literaturangaben in den Modulbeschreibungen des Masterstudiengangs sind aus der Sicht der Gutachter ebenfalls kaum geeignet, das angestrebte Niveau zu unterstützen, da bis auf wenige Ausnahmen lediglich Skriptum oder aktuelle Literatur angegeben sind. Dies scheint nicht geeignet, Studierende zu eigenständigem, wissenschaftlichem Arbeiten zu befähigen. Im Zusammenspiel mit den dargestellten Zielen und Lernergebnissen auf übergreifender Studiengangsebene wird so für die Gutachter nicht deutlich, dass mit dem Masterstudiengang ein Niveau auf Stufe 2 (Master) des Dt. Qualifikationsrahmens für Hochschulabschlüsse erreicht werden kann. Obwohl die Gutachter berücksichtigen, dass der Studiengang noch nicht angelaufen ist und eine konkrete Zielerreichung somit noch nicht überprüft werden kann, muss zumindest die Intention der Hochschule, die sich in den Modulbeschreibungen niederschlägt das angestrebte Niveau widerspiegeln. Daher halten sie auch an dieser Stelle vor einer Akkreditierung eine Überarbeitung für erforderlich. 2.4 Arbeitsmarktperspektiven und Praxisbezug Für die Bachelorstudiengänge sehen die Gutachter eine ausreichende Nachfrage nach Absolventen. Allerdings stellen sie fest, dass für den Bachelorstudiengang Vermessung und Liegenschaftsmanagement nur für einen anders bezeichneten Vorgängerstudiengang eine Bestätigung des Innenministeriums NRW vorliegt, Absolventen zum gehobenen Dienst zuzulassen; für eine zwischenzeitlich laufende Vertiefungsrichtung Liegenschaftsmanagement 20

21 wurde diese nicht erteilt. Damit für die Absolventen des nunmehr geänderten, vorliegenden Studiengangs keine Probleme entstehen, empfehlen die Gutachter, die Erfüllung der laufbahnrechtlichen Genehmigung erneut feststellen zu lassen und gegebenenfalls notwendige Änderungen vorzunehmen. Beim Masterstudiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau zweifeln die Gutachter allerdings, inwiefern Absolventen tatsächlich für die von der Hochschule erwarteten Positionen nachgefragt werden. Dies begründen sie dadurch, dass die Qualifikationen zwar im Bereich Geotechnik über das Bachelorniveau hinausgehen, in anderen Bereichen wie Bergbau oder Markscheidewesen aber lediglich Grundkenntnisse vermittelt werden. Für die anfallenden Aufgaben werden jedoch Spezialistenkompetenzen notwendig. Das gilt ganz allgemein auch für die im Selbstbericht der TFH als ein Ziel formulierte Befähigung zur Dissertation an einer Universität. Am grundsätzlichen Bedarf nach Personen, die im Altbergbau tätig sind, hegen die Gutachter jedoch keine Zweifel. Den Praxisbezug sehen die Gutachter in allen Studiengängen durch die von der Hochschule vorgesehenen Elemente ausreichend verankert (vgl. jedoch bzgl. des Vorpraktikums den Abschnitt Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen, bzgl. des Bachelorstudiengangs Geotechnik und Angewandte Geologie den Abschnitt Curriculum). 2.5 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Die Regelungen für die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen sind aus der Sicht der Gutachter ausreichend transparent und verbindlich. Sie diskutieren mit der Hochschule den Zugang für beruflich Qualifizierte und erfahren, dass die notwendigen Regelungen in einer Verordnung des Landes NRW getroffen sind. Demnach sind auch eine Zugangsprüfung und ein Probestudium vorgesehen. Die genauen Regelungen muss die Hochschule jedoch noch treffen. Hinsichtlich des Vorpraktikums stellen die Gutachter fest, dass die derzeitigen Regelungen es der Hochschule nicht erlauben, einen qualifizierten Nachweis (bspw. Bericht) über die durchgeführten Tätigkeiten zu fordern. In der Praxis würde zwar laut Hochschule eine Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt, jedoch hätte die Hochschule keine Möglichkeit zu Sanktionen, wenn diese Bestätigung nicht ihren Erwartungen hinsichtlich der durchgeführten Tätigkeiten entspräche. Daher sind die Bedingungen für den Nachweis zu präzisieren und verbindlich zu regeln. Die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang scheinen den Gutachtern hingegen noch nicht ausreichend präzisiert, um sicherzustellen, dass alle Studienanfänger über die zum Erreichen der Ziele notwendigen Voraussetzungen verfügen. So ist unklar, was die Hochschule unter einem vergleichbaren Studiengang oder vom Zulassungsgremium zu prüfenden Erfolg versprechenden Qualifikationen (lt. HPO) versteht bzw. unter einer entsprechenden Fachrichtung (lt. SO). Die Zulassung für Bewerber mit einer Mindestnote von schlechter als 2,5 ist gemäß 3 (2) im Einzelfall durch ein Zulassungsgremium auf der Basis eines Zulassungsgesprächs und der vom Studierenden eingereichten Bewerbungsunterlagen möglich. Es ist aber offen nach welchen Kriterien befürwortende oder ablehnende Entscheidungen zur Zulassung getroffen werden sollen, was aus Sicht der Gutachter unnötigen Raum für Klageverfahren bietet. Auch sehen die Gutachter 21

22 bisher keine Möglichkeit für Bewerber, die nicht alle erforderlichen Voraussetzungen mitbringen, diese nachzuholen. An diesen Stellen müssen die Voraussetzungen präzisiert werden. Die Anerkennungsregelungen für extern erbrachte Leistungen entsprechen nach Einschätzung der Gutachter den Anforderungen, da die Anwendung der Lissabon-Konvention explizit in den Prüfungsordnungen verankert ist. 2.6 Curriculum/Inhalte Die Gutachter diskutieren die curricularen Inhalte und deren Beitrag zur Erreichung der angestrebten Ziele. Für den Bachelorstudiengang Geotechnik und Angewandte Geologie diskutieren sie den Anteil der praktischen Geländetage, insbesondere hinsichtlich der gewünschten Kompetenzen in angestrebter Geologie. Sie stellen fest, dass sich diese insgesamt nur auf rund 10 Tage belaufen (darunter 1 Tag Kartierungen und 5 Tage Exkursion), was ihnen in Übereinstimmung mit den Studierenden als zu wenig erscheint, um die Studienziele in diesem Teilbereich des Studiengangs zu erreichen. Die Geländearbeit sollte daher erhöht werden, um dem zweiten mit der Studiengangsbezeichnung verbundenen Qualifizierungsfeld der Angewandten Geologie gerecht zu werden. Mit Bezug auf den Bachelorstudiengang Technische Betriebswirtschaft hinterfragen die Gutachter, wieso anstatt der für Studiengänge des Wirtschaftsingenieurwesens üblichen Vertiefung in einem ingenieurwissenschaftlichen Fachgebiet im vorliegenden Studiengang sowohl Kompetenzen in Maschinenbau als auch in Elektrotechnik erworben werden sollen, wobei dies mit einer geringeren Vertiefung in beiden Fachgebieten verbunden ist. Sie folgen im wesentlichen den Ausführungen der Hochschule, dies ermögliche den Absolventen mit Kunden aus beiden Bereichen kommunizieren und Transferleistungen erbringen zu können. Ebenfalls diskutieren die Gutachter mit den Programmverantwortlichen das Modul Rechnungswesen, in dem innerhalb des ersten Semesters sowohl internes als auch externes Rechnungswesen einschließlich der Themen Bilanzen, Jahresabschlusspolitik und -analyse, Einzel - und Konzernabschluss nicht nur nach HGB sondern auch mit Hinweisen auf Abweichungen nach IFRS behandelt werden sollen. Dies erscheint den Gutachtern in Übereinstimmung mit der Hochschule im vorgesehenen Arbeitsaufwand und aufgrund der zeitlichen Anordnung im ersten Semester also ohne auf Vorkenntnisse der Studierenden aufbauen zu können wenig zielführend. Sie empfehlen daher eine sowohl zeitliche als auch strukturelle Entflechtung. Sie begrüßen die Ankündigung der Programmverantwortlichen, die Themen Jahresabschlusspolitik und -analyse in das Masterstudium zu verlagern. Hinsichtlich des Bachelorstudiengangs Vermessung und Liegenschaftsmanagement stellen die Gutachter fest, dass Modulinhalte der Mathematik und der Physik neben eigenen Lehrveranstaltungen auch in weiteren Modulen aufgegriffen werden. Sie folgen den Erläuterungen der Hochschule, dass es sich dabei jedoch nicht um weitreichende Redundanzen handelt, sondern lediglich um kurze, fachspezifische Wiederholungen. Sofern empfohlen wird, diese Module parallel zu den Grundlagenveranstaltungen zu besuchen, sollte dies im Modulhandbuch deutlicher gemacht werden. 22

23 Bezüglich des Bachelorstudiengangs Rohstoffingenieur begrüßen die Gutachter die Einführung der neuen Vertiefungsrichtung. Sie erfahren, dass der Themenbereich der Geologie in Modulen zu Lagerstättenkunde sowie Baustoffkunde behandelt wird. Zusammenfassend stellen die Gutachter für die Bachelorstudiengänge fest, dass die Curricula, unter Berücksichtigung der obigen Anmerkungen, geeignet sind, das Erreichen der Studienziele zu ermöglichen. Das Curriculum des Masterstudiengangs scheint den Gutachtern auf der Basis der vorliegenden Modulbeschreibungen noch nicht ausreichend fokussiert. So sehen die Gutachter in verschiedenen Modulen, bspw. in der Hydrogeologie, Modellierung, bergbaulichen Verfahrenstechnik Inhalte auf Bachelorniveau. Eine Zusammenstellung von wenig tiefgreifenden Kompetenzen in verschiedenen Fachgebieten zulasten einer Vertiefung in mindestens einem Fachgebiet ist nach Einschätzung der Gutachter jedoch nicht geeignet, einen Absolventen für eine Tätigkeit im Altbergbau zu befähigen. Da der Studiengang nur Pflichtmodule enthält, fehlt auch Raum für weitere Vertiefungen (vgl. weitergehend Abschnitte Ziele, Lernergebnisse, Modulziele). Zu 3: Studiengang: Strukturen, Methoden & Umsetzung 3.1 Strukturen und Modularisierung Die Modularisierung ist nach Einschätzung der Gutachter dahingehend gelungen, dass inhaltlich abgestimmte Lehr-/Lernpakete geschaffen wurden. Sie nehmen zur Kenntnis, dass der Studienverlaufsplan auf einen Beginn im Wintersemester hin abgestimmt ist und die Studierenden bei Beginn im Sommersemester auf mögliche Schwierigkeiten hingewiesen werden. Allerdings stellen sie auch fest, dass sich viele Module über zwei Semester erstrecken und somit eine Verschachtelung existiert, die einen Aufenthalt an anderen Hochschulen bzw. den Transfer von Leistungen nicht erleichtert. Dies ist auch im sechsten Semester nur eingeschränkt möglich, da neben der Bachelorarbeit noch andere Module zu bearbeiten sind. Außerdem ist keine ausgewiesene Praxisphase vorgesehen. Die Gutachter empfehlen daher, die strukturellen Möglichkeiten für Aufenthalte an anderen Hochschulen zu verbessern. 3.2 Arbeitslast & Kreditpunkte für Leistungen Die Gutachter stellen fest, dass das Kreditpunktesystem den Anforderungen entspricht. Ein Kreditpunkt wird für einen durchschnittlichen studentischen Arbeitsaufwand von 30 h vergeben. Aus den Gesprächen mit den Studierenden sehen die Gutachter ihre Einschätzung bestätigt, dass die Studiengänge prinzipiell innerhalb der Regelstudienzeit studierbar sind. Die Anerkennungsregelungen für extern erbrachte Leistungen sind ihrer Meinung nach in den Prüfungsordnungen in geeigneter Weise verankert. 3.3 Didaktik Die Gutachter bewerten die didaktischen Mittel hinsichtlich ihres Beitrags zum Erreichen der Lernergebnisse. Sie begrüßen die Nutzung der Lernplattform Moodle, insbesondere zur Unterstützung des Selbstlernens in den Teilzeit-Studiengängen bei gleichzeitiger Reduzierung 23

24 der Präsenzzeiten. Dabei heben sie die Vorarbeit des Programmverantwortlichen bei der Ausgestaltung der Plattform für den Studiengang Vermessung und Liegenschaftsmanagement besonders hervor. Insgesamt scheint ihnen das Verhältnis von Präsenz- zu Eigenlernzeiten in den Studiengängen angemessen. Hinsichtlich des Masterstudiengangs stellen sie fest, dass das Curriculum ausschließlich aus Pflichtmodulen besteht. Die Erläuterung der Hochschule, aufgrund der erwarteten geringen Studierendenzahl keine Wahl- oder Wahlpflichtmöglichkeiten vorzusehen, halten die Gutachter nicht für stichhaltig. Gerade für Masterstudierende erachten sie dies als wichtig, um das eigenständige wissenschaftliche Studieren zu fördern. Ein Wahlpflichtangebot, das den Studierenden die Bildung individueller Schwerpunkte ermöglicht, ist daher vorzusehen. 3.4 Unterstützung & Beratung Die Gutachter bewerten die von der Hochschule vorgehaltenen Beratungsangebote positiv, insbesondere, dass alle Lehrenden neben den institutionalisierten Beratungen laut Aussage der Studierenden jederzeit für Gespräche zur Verfügung stehen und die Betreuung und Beratung der spezifischen Studierendenklientel als wesentliche Aufgabe ihrer Tätigkeit einschätzen. Dies sehen sie auch durch die Aussagen der Studierenden bestätigt. Die für Beratung, Betreuung und Unterstützung der Studierenden vorgesehenen Ressourcen halten sie für angemessen. Zu 4 Prüfungen: Systematik, Konzept & Ausgestaltung Nach Einschätzung der Gutachter sind die Prüfungsformen noch nicht durchgängig lernzielorientiert ausgestaltet, sondern die Klausur stellt die häufigste Prüfungsform dar. Die Gutachter weisen darauf hin, dass andere Prüfungsformen möglicherweise besser geeignet sind, die in den Modulen angestrebten Kompetenzen, bspw. kommunikativer Art, zu prüfen und empfehlen daher, die Prüfungen durchgängig lernergebnisorientiert zu gestalten. Dass bei den Modulen, in denen in den Modulbeschreibungen die Prüfungsart sowie die Prüfungsdauer noch nicht festgelegt sind, diese mindestens zwei Monate vor dem Termin festgelegt werden, halten die Gutachter für ausreichend. Aus den Gesprächen gewinnen sie nicht den Eindruck, dass es diesbezüglich zu Problemen oder Ungleichbehandlungen kommt. Dass Prüfungen viermal im Jahr angeboten werden, schätzen die Gutachter positiv ein, auch wenn sie erfahren, dass aufgrund der Bearbeitungszeit von acht Wochen eine Wiederholung zum direkt anschließenden Termin nicht immer möglich ist. Allerdings halten sie dies vor dem Hintergrund des erforderlichen Nachlernens auch nicht immer für zielführend. Die Betreuung externer Abschlussarbeiten ist ausreichend geregelt und dabei sicher gestellt, dass mindestens einer der Prüfer hauptamtlicher Lehrender der Hochschule ist. Im Rahmen der Vor-Ort-Begehung machen sich die Gutachter einen Eindruck von Klausuren und Abschlussarbeiten der Bachelorstudiengänge und stellen fest, dass diese dem erwarteten Niveau entsprechen und geeignet sind, das Erreichen der angestrebten Lernergebnissen zu unterstützten. Da der Masterstudiengang noch nicht angelaufen ist, wurden keine Unterlagen vorgelegt. Zu 5 Ressourcen 24

25 5.1 Beteiligtes Personal Die Gutachter bitten vor einer abschließenden Bewertung der Personalressourcen und - zusammensetzung zunächst im Rahmen der Nachlieferung um eine Vervollständigung der noch fehlenden Personalbögen der hauptamtlichen Lehrenden sowie um eine Komplettierung der Liste der an den Studiengängen beteiligten Lehrenden dahingehend, dass auch für die Lehrbeauftragten deren Qualifikation, nach Möglichkeit auch der Arbeitgeber, zumindest aber die Branche, sichtbar wird. Sie diskutieren mit der Hochschule die Rolle der Studiengangsleiter sowie das Profil der hauptamtlichen Lehrenden hinsichtlich deren fachlicher Qualifikation, insbesondere für den Bachelorstudiengang Technische Betriebswirtschaft. Sie stellen fest, dass nicht alle Lehrenden einen technik-bezogenen Hintergrund haben, gleichwohl die Studiengangsziele darauf ausgerichtet sind. Die Hochschule räumt ein, dass nicht alle Lehrenden Erfahrungen im Produktionsbetrieb haben; entsprechende Betriebe stellen jedoch eine explizite Zielgruppe für den Studiengang dar. Nach Einschätzung der Gutachter ist daher die für eine Fachhochschule konstitutive einschlägige praktische Erfahrung bei den Lehrenden der Wirtschaftswissenschaften nicht in allen Fällen erkennbar. Auch diskutieren die Gutachter mit der Hochschule den Einsatz von Lehrbeauftragten mit der Frage, wie die Modulverantwortlichen die Qualität auch in diesen Fällen sichern. Sie erfahren, dass üblicherweise die Studiengangsleiter und Modulverantwortlichen sich mit den Lehrbeauftragten abstimmen, damit die von diesen gelehrten Inhalte den Anforderungen genügen. Die Gutachter halten es für wichtig, dass im Falle des Einsatzes von Lehrbeauftragten die Studiengangsleiter ihre Kontrollpflichten in besonderer Weise wahrnehmen. Die Gutachter stellen fest, dass Forschungsaktivitäten von den Lehrenden in unterschiedlichem Maße durchgeführt werden. Einige Lehrende sind in dieser Hinsicht als Leuchttürme einzustufen. Insgesamt entnehmen sie aber den Erläuterungen der Hochschule, dass diese in der Lehre ihre Hauptaufgabe versteht. Während die Gutachter dies für die Bachelorstudiengänge prinzipiell nachvollziehen können, regen sie an, die Forschungsaktivitäten im Hinblick auf den geplanten Masterstudiengang zu stärken, um den Studierenden ein ausreichendes wissenschaftliches Umfeld bieten zu können. Das geplante Forschungskonzept sowie in Kooperation durchgeführte Promotionen bewerten sie als Schritt in die richtige Richtung. 5.2 Personalentwicklung Die Gutachter halten die Möglichkeiten der Lehrenden für die fachliche und didaktische Weiterbildung für angemessen. Sie stellen fest, dass viele Lehrenden bereits die Angebote wahrgenommen haben und diese positiv bewerten. 5.3 Institutionelles Umfeld, Finanz- und Sachausstattung Zusammenfassend betrachten die Gutachter das institutionelle Umfeld sowie die Finanz- und Sachausstattung als adäquate Grundlage für das Erreichen der angestrebten Lernergebnisse. 25

26 Als stark verbesserungswürdig stufen sie in Übereinstimmung mit den Studierenden die Angebote des Studierendenservice ein: Die Öffnungszeiten erlauben es den Teilzeitstudierenden nur eingeschränkt, sich für Prüfungen anzumelden. Ein elektronisches System zur Prüfungsanmeldung wäre wünschenswert, um den Bedürfnissen der von der Hochschule explizit als besondere Zielgruppe genannten berufsbegleitenden Studierenden besser gerecht zu werden. Zu 6 Qualitätsmanagement: Weiterentwicklung von Studiengängen 6.1 Qualitätssicherung & Weiterentwicklung Die Empfehlungen aus der Erstakkreditierung sehen die Gutachter insgesamt ausreichend umgesetzt. Sie erkennen eine Internationalisierung aus den beschriebenen Studiengangszielen nicht als explizites Ziel der Studiengänge und können daher nachvollziehen, dass keine verpflichtenden Lehrveranstaltungen in englischer Sprache vorgesehen sind. Für den Bachelorstudiengang Technische Betriebswirtschaft bemerken die Gutachter allerdings, dass zwar die Bereiche Vertrieb/Marketing als ein Einsatzgebiet genannt werden, das Fehlen eines Moduls Beschaffung allerdings mit der weniger hohen Wahrscheinlichkeit, im Beruf benötigt zu werden, erklärt wird. Auch wird der ursprünglich kritisierten Konsumgüterorientierung vor allem durch die Einfügung des Begriffes Industriegütermarketing entgegnet. Gleichwohl scheint den Gutachtern das Curriculum insgesamt geeignet, die Ziele zu erreichen (vgl. Abschnitt Curriculum) Das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule bewerten die Gutachter hinsichtlich seines Beitrags zur Weiterentwicklung und stetigen Verbesserung des vorliegenden Studiengangs. Dabei stellen sie fest, dass zahlreiche Instrumente, vor allem Studierendenbefragungen und Lehrveranstaltungsevaluationen vorgesehen und in der Evaluationsordnung verankert sind (vgl. folgender Abschnitt). Die Ergebnisse dieser Evaluationen werden den jeweiligen Lehrenden sowie dem Vizepräsidenten zur Verfügung gestellt. Dieser nutzt die Ergebnisse für die Jahresgespräche mit den Lehrenden und kann ggfs. Maßnahmen anordnen. Auch berücksichtigen die Gutachter, dass sich Anstöße für Qualitätsverbesserungen in der Regel aus direkten Gesprächen zwischen Lehrenden und Studierenden ergeben. Allerdings stellen sie fest, dass nicht alle Lehrenden die Ergebnisse der Evaluationen mit den Studierenden besprechen. Da diese demnach keine direkt ableitbaren Verbesserungen erkennen können, wird eine gewisse Evaluationsmüdigkeit festgestellt. Die Gutachter empfehlen daher dringend, Rückkopplungsschleifen für Evaluationen und andere QM-Instrumente systematisch zu schließen. Dabei regen sie auch an, Daten studiengangsspezifischer zu erfassen, um eine entsprechende Auswertung zu ermöglichen. Die bisherigen übergreifenden Fragebögen halten sie dazu nur für eingeschränkt geeignet. 6.2 Instrumente, Methoden und Daten Die Gutachter prüfen die vorgelegten Daten und Statistiken dahingehend, ob sie geeignet sind, Auskunft über Studierbarkeit des vorliegenden Studiengangs zu geben. Sie kommen zu dem Schluss, dass die Daten im wesentlichen geeignet sind, die Programmverantwortlichen in die Lage zu versetzen, Schwachstellen zu erkennen. Allerdings können aus den Daten die 26

27 Abbrecherquoten nicht abgeleitet werden. Diese scheinen den Gutachtern jedoch ein wichtiger Indikator zum Studienerfolg, so dass sie anregen, diese systematisch zu erfassen. Die Gutachter begrüßen, dass Studierenden, die mit Abschluss des zweiten Semesters weniger als 2/3 der möglichen Kreditpunkte erreicht haben, ein Beratungsgespräch angeboten wird, um Studienzeitverlängerungen frühzeitig zu vermeiden. Die von der Hochschule genannten Gründe für das Überschreiten der Regelstudienzeit eines Teils der bisherigen Absolventen um ein Semester können die Gutachter nachvollziehen: Sie sehen, dass viele der Studierenden aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse neben dem Studium erwerbstätig sein müssen und dadurch Verzögerungen bewusst in Kauf nehmen. Strukturelle Hindernisse in der Studienorganisation sehen die Gutachter nicht. Zu 7 Dokumentation und Transparenz 7.1 Relevante Ordnungen Die vorliegenden Ordnungen sind nach Ansicht der Gutachter grundsätzlich geeignet, Auskunft über Zugang, Ablauf und Abschluss des Studiums zu geben. Allerdings müssen die Angaben zu Studiengangsbezeichnungen sowie zum Angebot der Studiengänge in Voll- oder Teilzeit aktualisiert und Rechenfehler in den Studienverlaufsplänen behoben werden. Im Anschluss sind die Ordnungen in Kraft zu setzen. 7.2 Diploma Supplement Die Gutachter bewerten die Diploma Supplements prinzipiell als geeignet, um Auskunft über Ziele, angestrebte Lernergebnisse, Struktur und Niveau des Studiengangs sowie individuelle Leistungen zu geben. Allerdings müssen diese noch ins Englische übersetzt und dahingehend aktualisiert werden, dass die genannten Ziele und Lernergebnisse mit den Formulierungen im Selbstbericht übereinstimmen und weniger Inhaltsbeschreibungen sondern Kompetenzbeschreibungen beinhalten. C Bewertung der Gutachter - Siegel des Akkreditierungsrates Basierend auf den jeweils zum Vertragsschluss gültigen Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen und der Systemakkreditierung Kriterium 2.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes Die Gutachter halten die Qualifikationsziele der Bachelorstudiengänge für geeignet, eine wissenschaftliche Befähigung und einen berufsqualifizierenden Abschluss der Absolventen zu gewährleisten, insbesondere durch die fachlichen und fachpraktischen Anteile. Auch werden nach ihrer Einschätzung eine Befähigung auch zu zivilgesellschaftlichem Engagement sowie eine Entwicklung der Persönlichkeit der Studierenden erzielt. Die folgenden Lernergebnisse, die für die Studiengänge vorgesehen sind, tragen dazu nach Einschätzung der Gutachter bei: Kenntnis der für Aktivitäten im jeweiligen Umfeld bestehenden Rahmen (naturwissenschaftlich, technisch, politisch, sozial, rechtlich, gesamtwirtschaftlich) und dessen adäquate Berücksichtigung bei Entscheidungen sowie die Fähigkeit, Entscheidungen unter 27

28 Berücksichtigung ethischer Grundsätze und des sonstigen gesellschaftlichen Rahmens rational zu fällen, argumentativ zu begründen und kritisch zu hinterfragen. Auch sehen sie die Vermittlung von fachwissenschaftlichen und berufspraktischen Kompetenzen durch die fachwissenschaftlichen Module erfüllt. Diese Feststellungen können für den Masterstudiengang noch nicht getroffen werden, da die formulierten Qualifikationsziele noch nicht den Niveauanforderungen entsprechen (vgl. folgender Abschnitt). Kriterium 2.2 Konzeptionelle Einordnung des Studiengangs in das Studiensystem Die Gutachter halten das vorgenannte Kriterium hinsichtlich der Bachelorstudiengänge in Bezug auf den Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse für erfüllt. Für den Masterstudiengang sehen die Gutachter die maßgeblichen Anforderungen des Qualifikationsrahmens insbesondere hinsichtlich der Wissensvertiefung und des wissenschaftlichen Anspruchs als noch nicht erfüllt. Diese gehen aus den Beschreibungen der angestrebten Lernergebnisse, die zu denen der Bachelorstudiengänge identisch sind, nicht hervor. Die Ziele und angestrebten Lernergebnisse (d.h. das Profil) des Studiengangs müssen daher vor einer Akkreditierung so präzisiert werden, dass eine Einordnung auf der 2. Stufe des Qualifikationsrahmens deutlich wird. Hinsichtlich der in den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben verankerten Anforderungen an die Modularisierung bzw. die Beschreibung der Module sehen die Gutachter diese als teilweise erfüllt: U.a. zu vergebende Kreditpunkte, Regelstudienzeit, Gestaltung der Module und Studiengangsprofil entsprechen den Angaben. Allerdings stellen die Gutachter fest, dass Inhalte und Qualifikationsziele in outcome-orientierter Weise, die Voraussetzungen für die Teilnahme sowie die Literaturangaben in den Modulbeschreibungen noch nicht den Anforderungen entsprechend beschrieben sind. Daher müssen aktualisierte Modulbeschreibungen vorgelegt werden. Für den Masterstudiengang gilt dies in besonderer Weise, da die beschriebenen Lernziele nicht dem zu erwartenden Niveau entsprechen. Englische Diploma Supplements müssen noch vorgelegt werden und Auskunft über das dem Abschluss zugrunde liegende Studium im Einzelnen geben. Im Bachelorstudiengang Technische Betriebswirtschaft ist ein Modul vorhanden, dass mit vier Kreditpunkten unter dem von den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben geforderten Mindestumfang von fünf ECTS liegt. Die Gutachter sehen jedoch keine Möglichkeit, dieses Modul fachinhaltlich sinnvoll anders zu kombinieren. Landesspezifische Vorgaben sind in NRW nicht zu beachten. Kriterium 2.3 Studiengangskonzept Die Gutachter bewerten das vorgenannte Kriterium als teilweise erfüllt. Die Studiengangskonzepte sehen aus Sicht der Gutachter jeweils die Vermittlung von Fachwissen, fachübergreifendem Wissen sowie fachlichen, methodischen und generischen 28

29 Kompetenzen vor. Die Zuordnung der Module zu den jeweiligen Kompetenzen sehen die Gutachter in den Zielematrizen prinzipiell nachvollziehbar dargestellt. Allerdings halten sie es für erforderlich, dass in den jeweiligen Modulbeschreibungen deren Beitrag zur Zielerreichung konsistenter und sorgfältiger als bislang beschrieben wird. Zugangsvoraussetzungen und Anerkennungsregeln gemäß der Lissabon Konvention ebenso wie Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung sind in den Hochschulprüfungsordnungen für die Bachelorstudiengänge und für den Masterstudiengang verankert. Für letzteren ist das Auswahlverfahren allerdings noch hinsichtlich der erforderlichen Kompetenzen zu präzisieren, da bisher nicht deutlich wird, welche qualitativen Anforderungen die Hochschule an Absolventen vergleichbarer Studiengänge stellt. Außerdem sind die Kriterien für die gemäß 3 (2) mögliche Zulassung von Bewerbern mit einer Abschlussnote schlechter als 2,5 zu benennen, nach der das Zulassungsgremium sich für oder gegen eine Zulassung eines solchen Bewerbers entscheidet. Da Mobilitätsfenster bisher nicht explizit vorgesehen sind, empfehlen die Gutachter, die Möglichkeiten für Zeiträume für Aufenthalte an anderen Hochschulen zu verbessern. Die Kombination der einzelnen Module und die Lehr- und Lernformen halten die Gutachter für geeignet, die Studiengangskonzepte umzusetzen. Die Studienorganisation hinsichtlich der Modularisierung und des Modulangebots bewerten die Gutachter als angemessen. Kriterium 2.4 Studierbarkeit Die Gutachter halten das vorgenannte Kriterium weitegehend für erfüllt. Eine Ausnahme stellt die Definition der erwarteten Eingangsqualifikationen für den Masterstudiengang dar. Die Gutachter halten es für erforderlich, dass diese präzisiert werden (vgl. vorheriger Abschnitt). Die Studienplangestaltung ist angemessen auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. Aus der Erhebung zur studentischen Arbeitsbelastung haben sich nach übereinstimmender Einschätzung der Gutachter keine Hinweise ergeben, dass diese insgesamt nicht angemessen in den Kreditpunkten widergespiegelt ist. Die Prüfungsdichte und -organisation sind nach Auffassung der Gutachter angemessen, insbesondere da jede Prüfung viermal jährlich angeboten wird (vgl. auch folgenden Abschnitt). Die Betreuungsangebote und Studienberatung bewerten die Gutachter positiv und heben die umfängliche Betreuung der Studierenden durch die einzelnen Lehrenden hervor. Die Belange von Studierenden mit Behinderung sehen sie durch die Tätigkeiten des Behindertenbeauftragten berücksichtigt. Kriterium 2.5 Prüfungssystem Die Gutachter sehen das vorgenannte Kriterium als zum großen Teil erfüllt an. 29

30 Die Prüfungen sind ihrer Einschätzung nach noch nicht durchgängig kompetenzorientiert, da vornehmlich Klausuren eingesetzt werden, mit denen in erster Linien Wissen abgefragt werden kann. Sie empfehlen daher, Prüfungen durchgängig lernergebnisorientiert zu gestalten. Bis auf wenige Ausnahmen schließen die Module mit nur einer Prüfung ab. In einigen Modulen des Bachelorstudiengangs Geotechnik und Angewandte Geologie ist als zusätzliche Prüfungsleistung eine Ausarbeitung anzufertigen. Dies sehen die Gutachter vor dem Hintergrund der in diesem Fachgebiet zu erwerbenden Kompetenzen beim Erstellen von Berichten zu Geländearbeiten als nachvollziehbare Ausnahmen an. Der Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung ist in den Prüfungsordnungen verankert. Den Gutachtern wurde bestätigt, dass die Prüfungsordnung einer Rechtsprüfung unterzogen wurde. Kriterium 2.6 Studiengangsbezogene Kooperationen Studiengangsbezogene Kooperationen mit anderen Hochschulen, Unternehmen oder sonstigen externen Einrichtungen sind für die vorliegenden Studiengänge nicht vorgesehen. Allerdings enthalten die Curricula aus der Sicht der Gutachter keine Module, die eine externe Kooperation erfordern. Die Zusammenarbeit mit Unternehmen im Rahmen von externen Abschlussarbeiten sind durch die Regelungen in der Prüfungsordnung zur Betreuung und Bewertung dieser Arbeiten festgelegt. Kriterium 2.7 Ausstattung Die Gutachter sehen das vorgenannte Kriterium als erfüllt an. Die Durchführung der Studiengänge ist hinsichtlich der qualitativen, sächlichen und räumlichen Ressourcen gesichert. Die Gutachter bitten vor einer abschließenden Bewertung der Personalressourcen und -zusammensetzung zunächst im Rahmen der Nachlieferung um eine Vervollständigung der noch fehlenden Personalbögen der hauptamtlichen Lehrenden sowie um eine Komplettierung der Liste der an den Studiengängen beteiligten Lehrenden dahingehend, dass auch für die Lehrbeauftragen deren Qualifikation, nach Möglichkeit auch der Arbeitgeber, zumindest aber der Branche, sichtbar wird. Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung sind vorhanden und werden genutzt. Kriterium 2.8 Transparenz und Dokumentation Die Gutachter bewerten das vorgenannte Kriterium als erfüllt. Die Informationen und Regelungen zu Studiengang, Studienverlauf, Prüfungsanforderungen und Zugangsvoraussetzungen einschließlich der Nachteilsausgleichsregelungen für Studierende mit Behinderung sind in den Prüfungs- und Studienordnungen verankert. Darin müssen allerdings redaktionelle Fehler behoben und die Ordnungen in Kraft gesetzt werden. Außerdem 30

31 empfehlen die Gutachter, die im Selbstbericht verankerte Darstellung der angestrebten Ziele und Lernergebnisse auch zu veröffentlichen. Kriterium 2.9 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung Die Gutachter sehen das vorgenannte Kriterium als weitgehend erfüllt an. Ergebnisse des hochschulinternen Qualitätsmanagements finden ihrer Einschätzung nach Eingang in die Weiterentwicklung der Studiengänge. Evaluationsergebnisse, Untersuchungen der studentischer Arbeitsbelastung, des Studienerfolgs und des Absolventenverbleibs liegen vor und werden von der Hochschule berücksichtigt. Gleichwohl empfehlen die Gutachter, vorgesehene Rückkopplungsschleifen noch systematischer zu nutzen und die Auswertung der verschiedenen Befragungen, insbesondere der Absolventenbefragung, studiengangsspezifischer zu gestalten, um leichter nutzbare Ergebnisse für die Weiterentwicklung der Studiengänge zu erhalten. Kriterium 2.10 Studiengänge mit besonderem Profilanspruch Die Gutachter bewerten das vorgenannte Kriterium als erfüllt. Die in Teilzeit angebotenen Studiengänge unterscheiden sich nach Einschätzung der Gutachter fachinhaltlich nicht von Vollzeitvarianten und sehen eine umfängliche Teilnahme an Präsenzveranstaltungen sowie Prüfungen vor. Lediglich die Regelstudienzeit ist ausgeweitet. Das Selbststudium wird durch die Angebote der Lernplattform unterstützt. Die Gutachter stellen hinsichtlich Niveau, Art und Umfang keine Unterschiede zu Vollzeitangeboten fest. Kriterium 2.11 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit Die Gutachter bewerten das vorgenannte Kriterium als erfüllt. Ein Konzept der Hochschule zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Förderung der Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen liegt vor und wird aus der Sicht der Gutachter in den Studiengängen umgesetzt. Die Gutachter regen diesbezüglich an, zur Entlastung von Erziehenden über die Einrichtung entsprechender Maßnahmen nachzudenken. Die Hochschule berücksichtigt nach Meinung der Gutachter in ihrer Gesamtkonzeption insbesondere die Belange von Studierenden mit Migrationshintergrund und aus bildungsfernen Schichten, insbesondere durch eine intensive Betreuung der Studierenden und das Angebot von Teilzeitstudium. Für Studierenden mit chronischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen gelten die Nachteilsausgleichsregelungen in den Ordnungen. D Nachlieferungen Um im weiteren Verlauf des Verfahrens eine abschließende Bewertung vornehmen zu können, bitten die Gutachter um die Ergänzung bislang fehlender oder unklarer Informationen im Rahmen von Nachlieferungen gemeinsam mit der Stellungnahme der Hochschule zu den vorangehenden Abschnitten des Akkreditierungsberichtes: 31

32 1. Vollständige Übersicht der an den Studiengängen beteiligten Lehrenden mit Angabe der Qualifikation (mind. der Branche), Komplettierung der fehlenden Personalbögen der hauptamtlichen Lehrenden E Nachtrag/Stellungnahme der Hochschule ( ) Die Gutachter äußern zum geplanten Masterstudiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau etliche tiefgreifende und berechtigte Kritikpunkte, deren Behebung seitens der Hochschule grundlegende Überarbeitungen des Selbstberichtes erfordert. Diese Überarbeitungen zum Masterstudiengang beanspruchen soviel Zeit, dass der Hochschule eine Behandlung des Antrags auf Akkreditierung dieses Studiengangs in der Sitzung der Akkreditierungskommission im Juni 2012 nicht mehr sinnvoll erscheint. Die Hochschule wird daher zu der am Masterstudiengang geäußerten Kritik zu einem späteren Zeitpunkt (rechtzeitig vor der Septembersitzung der Akkreditierungskommission) Stellung nehmen. Die nachfolgende Stellungnahme beschränkt sich damit auf die an den zu reakkreditierenden Bachelorstudiengängen geäußerte Kritik. Nachfolgend wird, der Gliederung des Akkreditierungsberichtes folgend, jeweils die geäußerte Kritik zitiert und die Stellungnahme der Hochschule angefügt. Soweit dieselben Kritikpunkte in dem Bericht mehrfach geäußert werden (insbesondere sowohl in Kapitel C als auch in den Kapiteln D oder E), rekurriert die nachfolgende Stellungnahme jeweils nur auf die erste Erwähnung eines Kritikpunktes. Kapitel C: Bewertung der Gutachter - Siegel der ASIIN Zu 1: Formale Angaben Kritik 1: Die Bezeichnung des Bachelorstudiengangs Vermessung und Liegenschaftsmanagement erweckt nach Einschätzung der Gutachter den Eindruck, dass die Absolventen in beiden Bereichen qualifiziert sind. Dies ist aber mit dem zur Reakkreditierung vorgelegten Studiengangskonzept nicht der Fall, da der Bereich Liegenschaftsmanagement lediglich als Wahlpflichtblock gewählt werden kann und somit in diesem Fachgebiet nicht zwangsläufig eine Qualifizierung erreicht wird. Die Gutachter berücksichtigen auch, dass die Mehrheit der Studierenden bisher die Vertiefung Vermessung gewählt hat. Ihrer Einschätzung nach müssen Studiengangsziele, -inhalte und Bezeichnung in Einklang gebracht werden. Dies kann sowohl durch eine Anpassung der Inhalte als auch durch eine Anpassung der Bezeichnung erreicht werden. Die von den Programmverantwortlichen im Gespräch vorgeschlagene Umbenennung in Vermessungswesen erschien den Gutachtern vor dem Hintergrund der Ziele und der Anforderungen der öffentlichen Hand geeignet. Stellungnahme: Die Empfehlung der Gutachter wird aufgegriffen und der Name des Studienganges wird in Vermessungswesen abgeändert. (Ist bereits im Studienverlaufs- und Prüfungsplan, Modulhandbuch und Anlagen umgesetzt) Zu 2: Studiengang: Inhaltliches Konzept & Umsetzung 2.2 Lernergebnisse des Studiengangs 32

33 Kritik 2: Die Gutachter halten die angestrebten Lernergebnisse der Bachelorstudiengänge für realisierbar, valide und für die fachlichen Erwartungen und dem angestrebten Qualifikationsniveau angemessen. Sie empfehlen jedoch, diese wie von der Hochschule bereits angekündigt auch zu veröffentlichen und für alle Interessenträger zugänglich zu machen, so dass sich diese darauf berufen können. Stellungnahme: Die Modulhandbücher, denen die Lernergebnisse entnommen werden können, wird die Hochschule unmittelbar nach erfolgter Reakkreditierung auf der Homepage der TFH (ohne Zugangsbeschränkung) veröffentlichen Lernergebnisse der Module/Modulziele Kritik 3: Die Umsetzung der Studiengangsziele in den einzelnen Modulbeschreibungen ist nach Einschätzung der Gutachter unterschiedlich gelungen und nachvollziehbar. So ist beispielsweise in der Übersicht bei vielen Modulen angegeben, dass auch Soft-Skills erworben werden sollen, in den jeweiligen Modulbeschreibungen finden sich aber keine diesbezüglichen Angaben. Die Gutachter folgen den Erläuterungen der Lehrenden, dass generische Kompetenzen wie Teamfähigkeit oder die Befähigung zu lebenslangem Lernen beispielsweise in Praktika, durch Projektaufgaben oder in Seminaren neben jeweiligen fachinhaltlichen Inhalten erworben werden sollen. Dies muss allerdings aus den Modulbeschreibungen ebenfalls deutlich werden. Der Bezug der einzelnen Modulziele sowie die Angabe möglicher fachübergreifender Ziele müssen durchgängig aus den Modulbeschreibungen deutlich werden. Stellungnahme: Die Kritik ist nachvollziehbar. Die Modulbeschreibungen werden in Hinsicht auf die Modulziele/Angestrebte Lernergebnisse durchgängig entsprechend der geäußerten Kritik ergänzt und so den Übersichten über die Ziele des jeweiligen Studiengangs angepasst. Lediglich im Hinblick auf das Modulziel der Befähigung zu lebenslangem Lernen erscheint der Hochschule eine solche Ergänzung weniger sinnvoll, da jede Vermittlung von Kompetenzen implizit auch zukünftige Lernprozesse befördert und die Vermittlung dieser Kompetenz daher auch ohne ausdrückliche Erwähnung als selbstverständlich angesehen werden kann. Kritik 4: Auch die Angabe der empfohlenen Voraussetzungen in den Modulbeschreibungen bedarf nach Einschätzung der Gutachter noch einer Verbesserung. So weisen sie darauf hin, dass bspw. im Bachelorstudiengang Vermessung und Liegenschaftsmanagement häufig die Angabe keine den Eindruck vermittelt, dass die Module (z.b. Mathematik) keinen Bezug zueinander haben. Gleichwohl stimmen Gutachter und Hochschule darin überein, dass die Module einen logischen Aufbau haben. Eine entsprechende Angabe würde also den Studierenden die Vorbereitung erleichtern. Stellungnahme: Die Kritik ist nachvollziehbar. Die Modulbeschreibungen werden in Hinsicht auf Empfohlene Voraussetzungen nicht nur, aber vor allem im Studiengang Vermessung und Liegenschaftsmanagement deutlich ergänzt. Kritik 5: Die Gutachter halten es außerdem für notwendig, dass im Zuge der anfälligen Überarbeitung der Modulbeschreibungen Rechenfehler bei der Angabe der studentischen Arbeitsbelastung und Kreditpunkte korrigiert werden. 33

34 Stellungnahme: Die Kritik trifft zu; insbesondere in den Beschreibungen der Studiengänge Technische Betriebswirtschaft und Vermessung und Liegenschaftsmanagement wurden entsprechende Inkonsistenzen erkannt. Diese Inkonsistenzen werden beseitigt. Kritik 6: Bei Modulen, die sich über zwei Semester erstrecken, muss deutlich werden, wie sich der studentische Arbeitsaufwand auf diese verteilt. Stellungnahme: Die Kritik trifft zu. Die Hochschule war sich dieser Anforderung nicht bewusst. Die Modulbeschreibungen und erforderlichenfalls auch die Studienverlaufspläne werden entsprechend geändert. Kritik 7: Darüber hinaus weisen sie darauf hin, dass in den Literaturangaben bei konkreten Lehrbüchern zudem häufig Jahresangaben fehlen. Stellungnahme: Die Kritik trifft zu. Die Jahresangaben und Auflagennummern waren bei den Literaturangaben bisher teilweise absichtlich nicht angegeben, da diese Angaben bei regelmäßig neu aufgelegten Lehrbüchern und Normen sehr schnell veralten können. Wenn die Gutachter, wie von ihnen zum Ausdruck gebracht, diese Angaben trotzdem für sinnvoll halten, werden die Literaturangaben in den Modulbeschreibungen entsprechend ergänzt. In den vom Studiengang VW zu verantwortenden Modulen wurde der Hinweis Weitere aktuelle Literatur wird im Skriptum und auf der Lernplattform Moodle angegeben eingeführt. 2.4 Arbeitsmarktperspektiven und Praxisbezug Kritik 8: Für die Bachelorstudiengänge sehen die Gutachter eine ausreichende Nachfrage nach Absolventen. Allerdings stellen sie fest, dass für den Bachelorstudiengang Vermessung und Liegenschaftsmanagement nur für einen anders bezeichneten Vorgängerstudiengang eine Bestätigung des Innenministeriums NRW vorliegt, Absolventen zum gehobenen Dienst zuzulassen; für eine zwischenzeitlich laufende Vertiefungsrichtung Liegenschaftsmanagement wurde diese nicht erteilt. Damit für die Absolventen des nunmehr geänderten, vorliegenden Studiengangs keine Probleme entstehen, empfehlen die Gutachter, die Erfüllung der laufbahnrechtlichen Genehmigung erneut feststellen zu lassen und gegebenenfalls notwendige Änderungen vorzunehmen. Stellungnahme: Der Hinweis wird aufgegriffen und kurzfristig ein Antrag auf Feststellung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen beim Innenministerium gestellt. 2.5 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Kritik 9: Die Regelungen für die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen sind aus der Sicht der Gutachter ausreichend transparent und verbindlich. Sie diskutieren mit der Hochschule den Zugang für beruflich Qualifizierte und erfahren, dass die notwendigen Regelungen in einer Verordnung des Landes NRW getroffen sind. Demnach sind auch eine Zugangsprüfung und ein Probestudium vorgesehen. Die genauen Regelungen muss die Hochschule jedoch noch treffen. Stellungnahme: Die Kritik trifft zu. Die Hochschule hat am eine Ordnung für die Durchführung der Zugangsprüfung für beruflich qualifizierte Bewerber in Kraft gesetzt. (Anlage 1) 34

35 Kritik 10: Hinsichtlich des Vorpraktikums stellen die Gutachter fest, dass die derzeitigen Regelungen es der Hochschule nicht erlauben, einen qualifizierten Nachweis (bspw. Bericht) über die durchgeführten Tätigkeiten zu fordern. In der Praxis würde zwar laut Hochschule eine Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt, jedoch hätte die Hochschule keine Möglichkeit zu Sanktionen, wenn diese Bestätigung nicht ihren Erwartungen hinsichtlich der durchgeführten Tätigkeiten entspräche. Daher sind die Bedingungen für den Nachweis zu präzisieren und verbindlich zu regeln. Stellungnahme: Die Kritik trifft zu. Die entsprechende Regelung lautet bislang in 2 Absatz 1 aller Studiengangsordnungen einheitlich: Die Studienbewerberin/der Studienbewerber muss neben dem Nachweis der erforderlichen Qualifikation eine berufspraktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen Dauer nachweisen. Die berufspraktische Tätigkeit ist vor Aufnahme des Studiums zu erbringen. Diese Regelung soll durch folgende klarstellende Regelung ergänzt werden: Die berufspraktische Tätigkeit muss die in Absatz 4 aufgeführten Merkmale in ausreichender Qualität erfüllen und durch schriftliche Belege nachgewiesen werden. Ohne entsprechende Nachweise kann ein Studium nur in begründeten Einzelfällen, über die der zuständige Vizepräsident entscheidet, aufgenommen werden. 2.6 Curriculum/Inhalte Kritik 11: Für den Bachelorstudiengang Geotechnik und Angewandte Geologie diskutieren sie den Anteil der praktischen Geländetage, insbesondere hinsichtlich der gewünschten Kompetenzen in angestrebter Geologie. Sie stellen fest, dass sich diese insgesamt nur auf rund 10 Tage belaufen (darunter 1 Tag Kartierungen und 5 Tage Exkursion), was ihnen in Übereinstimmung mit den Studierenden als zu wenig erscheint, um die Studienziele in diesem Teilbereich des Studiengangs zu erreichen. Die Geländearbeit sollte daher erhöht werden, um dem zweiten mit der Studiengangsbezeichnung verbundenen Qualifizierungsfeld der Angewandten Geologie gerecht zu werden. Stellungnahme: Nach Rücksprache mit dem zuständigen Geologieprofessor wurde das bisherige Praktikum Methoden geologischen Arbeitens II (im Modul Gt 13) von 3 SWS auf 6 SWS verdoppelt, was bedeutet, dass zukünftig statt einer 5-tägigen eine 10-tägige geologische Exkursion inkl. mehrtägiger Kartierung in diesem Modul durchgeführt wird. Einen geänderten Studienverlaufs- und Prüfungsplan, der alle geplanten Anpassungen verdeutlicht, fügen wir bei. (Anlage 2) Kritik 12: Mit Bezug auf den Bachelorstudiengang Technische Betriebswirtschaft ( ) diskutieren die Gutachter mit den Programmverantwortlichen das Modul Rechnungswesen, in dem innerhalb des ersten Semesters sowohl internes als auch externes Rechnungswesen einschließlich der Themen Bilanzen, Jahresabschlusspolitik und -analyse, Einzel - und Konzernabschluss nicht nur nach HGB sondern auch mit Hinweisen auf Abweichungen nach IFRS behandelt werden sollen. Dies erscheint den Gutachtern in Übereinstimmung mit der Hochschule im vorgesehenen Arbeitsaufwand und aufgrund der zeitlichen Anordnung im ersten Semester also ohne auf Vorkenntnisse der Studierenden aufbauen zu können wenig zielführend. Sie empfehlen daher eine sowohl zeitliche als auch strukturelle Entflechtung. Sie begrüßen die Ankündigung der Programmverantwortlichen, die Themen Jahresabschlusspolitik und -analyse in das Masterstudium zu verlagern. 35

36 Stellungnahme: Die Kritik ist nachvollziehbar. Ihr wird durch folgende Maßnahmen abgeholfen: Das externe Rechnungswesen wird bei hinsichtlich Semesterwochenstunden und studentischem Arbeitsaufwand unverändertem Umfang im 1. Studiensemester belassen. Die Inhalte werden um die Jahresabschlussanalyse und Jahresabschlusspolitik gekürzt. Das interne Rechnungswesen wird vom 1. in das 2. Studiensemester verschoben. Es wird um eine dritte Übungsstunde ergänzt und der studentische Arbeitsaufwand von 150 auf 180 Arbeitsstunden erhöht. Schließlich werden die beiden Lehrveranstaltungen nicht mehr durch eine gemeinsame, sondern durch zwei getrennte Modulprüfungen abgeschlossen. Diese Maßnahmen führen zu einem Modul Externes Rechnungswesen von 4 Leistungspunkten, was angesichts der ansonsten entstehenden und von den Gutachtern mit Recht kritisierten hohen Anforderungen an die Studierenden ausnahmsweise gerechtfertigt erscheint. Zur Kompensation dieser Maßnahmen ergeben sich geringfügige Folgeanpassungen bei den Veranstaltungen Investition, Marketing und Unternehmensführung. Einen geänderten Studienverlaufs- und Prüfungsplan, der alle geplanten Anpassungen verdeutlicht, fügen wir bei. (Anlage 3) Kritik 13: Hinsichtlich des Bachelorstudiengangs Vermessung und Liegenschaftsmanagement stellen die Gutachter fest, dass Modulinhalte der Mathematik und der Physik neben eigenen Lehrveranstaltungen auch in weiteren Modulen aufgegriffen werden. Sie folgen den Erläuterungen der Hochschule, dass es sich dabei jedoch nicht um weitreichende Redundanzen handelt, sondern lediglich um kurze, fachspezifische Wiederholungen. Sofern empfohlen wird, diese Module parallel zu den Grundlagenveranstaltungen zu besuchen, sollte dies im Modulhandbuch deutlicher gemacht werden. Stellungnahme: Die Empfehlung wurde aufgegriffen und in den Modulbeschreibungen wo es zu Überschneidungen bzw. Wiederholungen mathematischer oder physikalischer Grundkenntnisse kommt durch einen entsprechenden Hinweis bei den empfohlenen Voraussetzungen kenntlich gemacht, z.b. im Modul VW 6: Module VW 1, 3.1 und 4 begleitend Die mündlichen Empfehlungen der Gutachter, während der Begehung durch die Gutachterkommission am , zur Modifizierung des Curriculums wurden wie folgt umgesetzt: Modul VW 17: Kataster und Geobasisinformation Das Modul wurde um das Katasterpraktikum (2P) erweitert (aus VW 18) Modul VW 18: Grundstücksbewertung Das Modul wurde um das Katasterpraktikum (2P) reduziert Modul VW 21: Recht und Modul VW 22: Englisch Das Modul Recht und Englisch wurde in zwei Module aufgeteilt Modul VW 24: Studienarbeit Das Teilmodul Studienarbeit wurde aus dem Modul Bachelorarbeit und Kolloqium herausgelöst und als eigenes Modul neu eingeführt. Einen geänderten Studienverlaufs- und Prüfungsplan, der alle geplanten Anpassungen verdeutlicht, fügen wir bei. (Anlage 4) Zu 3: Studiengang: Strukturen, Methoden & Umsetzung 3.1 Strukturen und Modularisierung 36

37 Kritik 14: Die Modularisierung ist nach Einschätzung der Gutachter dahingehend gelungen, dass inhaltlich abgestimmte Lehr-/Lernpakete geschaffen wurden. Sie nehmen zur Kenntnis, dass der Studienverlaufsplan auf einen Beginn im Wintersemester hin abgestimmt ist und die Studierenden bei Beginn im Sommersemester auf mögliche Schwierigkeiten hingewiesen werden. Allerdings stellen sie auch fest, dass sich viele Module über zwei Semester erstrecken und somit eine Verschachtelung existiert, die einen Aufenthalt an anderen Hochschulen bzw. den Transfer von Leistungen nicht erleichtert. Dies ist auch im sechsten Semester nur eingeschränkt möglich, da neben der Bachelorarbeit noch andere Module zu bearbeiten sind. Außerdem ist keine ausgewiesene Praxisphase vorgesehen. Die Gutachter empfehlen daher, die strukturellen Möglichkeiten für Aufenthalte an anderen Hochschulen zu verbessern. Stellungnahme: Die Kritik trifft zu. Gleichwohl bereitet ihre Berücksichtigung einige Probleme. Eine Möglichkeit zur Verbesserung in diesem Punkt könnte darin bestehen, die Lehrveranstaltungen des 5. Semesters, die derzeit mit Veranstaltungen des 4. oder des 6. Semesters ein gemeinsames Modul bilden, als Module mit eigenständiger Prüfung zu verselbständigen. Dadurch würden sowohl die Module des 5. als auch des 6. Semesters prüfungstechnisch von Modulen anderer Semester getrennt. Umsetzen ließe sich diese Änderung aber nur durch weitere Ausnahmen von der Anforderung eines Mindestmodulvolumens von 5 Leistungspunkten. Beispielsweise wären für die Umsetzung dieser Anpassung im Studiengang Technische Betriebswirtschaft drei solcher Ausnahmen (für Planspiel und Englisch ) erforderlich. Ferner bietet die Hochschule den Studierenden eine individuelle Studienberatung an, in der vor Beginn des Aufenthalts an einer anderen Hochschule die Anerkennung der dort abzulegenden Prüfungen geregelt wird. Bei dem Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule wird in diese Beratung auch das akademische Auslandsamt einbezogen. Für das 6. Semester wird geprüft, in wie weit die Module geblockt in der ersten Semesterhälfte angeboten werden können. So würde gebündelte Zeit bleiben für eine externe Abschlussarbeit. Die Einrichtung eines Mobilitätsfensters bei berufsbegleitend Studierenden ist unrealistisch. Zu 4 Prüfungen: Systematik, Konzept & Ausgestaltung Kritik 15: Nach Einschätzung der Gutachter sind die Prüfungsformen noch nicht durchgängig lernzielorientiert ausgestaltet, sondern die Klausur stellt die häufigste Prüfungsform dar. Die Gutachter weisen darauf hin, dass andere Prüfungsformen möglicherweise besser geeignet sind, die in den Modulen angestrebten Kompetenzen, bspw. kommunikativer Art, zu prüfen und empfehlen daher, die Prüfungen durchgängig lernergebnisorientiert zu gestalten. Stellungnahme: Die Kritik trifft in Einzelfällen zu. Wir werden alle Prüfungsformen noch einmal kritisch prüfen und dabei insbesondere auch Mündliche Prüfungen als ausschließliche oder alternative Prüfungsform zusätzlich berücksichtigen. Bei entsprechenden Anpassungen müssen wir allerdings auch die Praktikabilität der Prüfungsdurchführung im Auge halten. Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass Klausuren auch zur Methodik gestellt werden (kein Faktenwissen erforderlich, sämtliche Fakten werden angegeben). Die Studierenden müssen über das Verständnis verfügen, die Aufgaben mit vorgegebenen Fakten lösen zu können. 37

38 Zu 5 Ressourcen 5.1 Beteiligtes Personal Kritik 16: Die Gutachter bitten vor einer abschließenden Bewertung der Personalressourcen und -zusammensetzung zunächst im Rahmen der Nachlieferung um eine Vervollständigung der noch fehlenden Personalbögen der hauptamtlichen Lehrenden sowie um eine Komplettierung der Liste der an den Studiengängen beteiligten Lehrenden dahingehend, dass auch für die Lehrbeauftragten deren Qualifikation, nach Möglichkeit auch der Arbeitgeber, zumindest aber der Branche, sichtbar wird. Stellungnahme: Die Kritik trifft zu. Eine überarbeitete Personalübersicht fügen wir bei. (Anlage 5) Kritik 17: Auch diskutieren die Gutachter mit der Hochschule den Einsatz von Lehrbeauftragen mit der Frage, wie die Modulverantwortlichen die Qualität auch in diesen Fällen sichern. Sie erfahren, dass üblicherweise die Studiengangsleiter und Modulverantwortlichen sich mit den Lehrbeauftragten abstimmen, damit die von diesen gelehrten Inhalte den Anforderungen genügen. Die Gutachter halten es für wichtig, dass im Falle des Einsatzes von Lehrbeauftragten die Studiengangsleiter ihre Kontrollpflichten in besonderer Weise wahrnehmen. Stellungnahme: Die Hochschule nimmt diverse Hinweise der Gutachter zum Anlass, die Methodik der Evaluation und die Vollständigkeit der Qualitätssicherungsschleifen grundsätzlich noch einmal zu überprüfen. Hierzu wurde kürzlich ein Arbeitskreis Evaluation gebildet, der zeitnah Lösungsvorschläge erarbeiten wird. 5.3 Institutionelles Umfeld, Finanz- und Sachausstattung Kritik 18: Als stark verbesserungswürdig stufen sie in Übereinstimmung mit den Studierenden die Angebote des Studierendenservice ein: Die Öffnungszeiten erlauben es den Teilzeitstudierenden nur eingeschränkt, sich für Prüfungen anzumelden. Ein elektronisches System zur Prüfungsanmeldung wäre wünschenswert, um den Bedürfnissen der von der Hochschule explizit als besondere Zielgruppe genannte berufsbegleitenden Studierenden besser gerecht zu werden. Stellungnahme: Die Hochschule hat vor ca. einem Jahr die Öffnungszeiten des Studierendensekretariates probeweise verlängert. Dieses Angebot wurde von den Studierenden aber kaum angenommen, so dass die Hochschulleitung dieses Angebot wieder zurückgenommen hat und den Studierenden auf Anfrage verlängerte Öffnungszeiten anbietet. Derzeit wird die Einführung des Programmes HISinONE geprüft. Nach Einführung soll eine elektronische Prüfungsanmeldung möglich sein. Zurzeit bekommen die berufsbegleitend Studierenden den Anmeldebogen per Post zugesandt und können diesen unabhängig von den Öffnungszeiten des Studierendensekretariates an der Hochschule abgeben. Die Möglichkeiten zur Erweiterung der Öffnungszeiten ( insbes. am Abend) werden aber nochmals geprüft. Zu 6 Qualitätsmanagement: Weiterentwicklung von Studiengängen 6.1 Qualitätssicherung & Weiterentwicklung 38

39 Kritik 19: Allerdings stellen sie fest, dass nicht alle Lehrenden die Ergebnisse der Evaluationen mit den Studierenden besprechen. Da diese demnach keine direkt ableitbaren Verbesserungen erkennen können, wird eine gewisse Evaluationsmüdigkeit festgestellt. Die Gutachter empfehlen daher dringend, Rückkopplungsschleifen für Evaluationen und andere QM-Instrumente systematisch zu schließen. Stellungnahme: Die Hochschule nimmt diverse Hinweise der Gutachter zum Anlass, die Methodik der Evaluation und die Vollständigkeit der Qualitätssicherungsschleifen grundsätzlich noch einmal zu überprüfen. Dabei wird auch erwogen, dass Lehrende nach erfolgter Evaluation die Besprechung mit den Studierenden dokumentieren. Kritik 20: Dabei regen sie auch an, Daten studiengangsspezifischer zu erfassen, um eine entsprechende Auswertung zu ermöglichen. Die bisherigen übergreifenden Fragebögen halten sie dazu nur für eingeschränkt geeignet. Stellungnahme: Die Hochschule nimmt diverse Hinweise der Gutachter zum Anlass, die Methodik der Evaluation und die Vollständigkeit der Qualitätssicherungsschleifen grundsätzlich noch einmal zu überprüfen. Hierzu wurde kürzlich ein Arbeitskreis Evaluation gebildet, der sich zeitnah Lösungsvorschläge erarbeiten wird. 6.2 Instrumente, Methoden und Daten Kritik 21: Allerdings können aus den Daten die Abbrecherquoten nicht abgeleitet werden. Diese scheinen den Gutachtern jedoch ein wichtiger Indikator zum Studienerfolg, so dass sie anregen, diese systematisch zu erfassen. Stellungnahme: Derzeit ist die manuelle Auswertung sehr aufwendig. Die Hochschule plant eine systematische Kohortenverfolgung nach Einrichtung des Programms HISinONE. Zu 7 Dokumentation und Transparenz 7.1 Relevante Ordnungen Kritik 22: Die vorliegenden Ordnungen sind nach Ansicht der Gutachter grundsätzlich geeignet, Auskunft über Zugang, Ablauf und Abschluss des Studiums zu geben. Allerdings müssen die Angaben zu Studiengangsbezeichnungen sowie zum Angebot der Studiengänge in Voll- oder Teilzeit aktualisiert und Rechenfehler in den Studienverlaufsplänen behoben werden. Im Anschluss sind die Ordnungen in Kraft zu setzen. Stellungnahmen: Diese Hinweise werden umgesetzt. Im Hinblick auf die Inbetriebnahme der Studiengänge zum Wintersemester 2012/13 sind der entsprechende Senatsbeschluss im SS 12 und die Inkraftsetzung der Ordnungen vor Inbetriebnahme eingeplant. 7.2 Diploma Supplement Kritik 23: Die Gutachter bewerten die Diploma Supplements prinzipiell als geeignet, um Auskunft über Ziele, angestrebte Lernergebnisse, Struktur und Niveau des Studiengangs sowie individuelle Leistungen zu geben. Allerdings müssen diese noch ins Englische übersetzt und 39

40 dahingehend aktualisiert werden, dass die genannten Ziele und Lernergebnisse mit den Formulierungen im Selbstbericht übereinstimmen und weniger Inhaltsbeschreibungen sondern Kompetenzbeschreibungen beinhalten. Stellungnahme: Die Diploma Supplements wurden zwischenzeitlich entsprechend der geäußerten Kritik angepasst und ins Englische übersetzt. Sie werden in deutscher und englischer Version beigefügt. (Anlagen 6-13) Kapitel D: Bewertung der Gutachter - Siegel des Akkreditierungsrates Kritik 24: Die Gutachter regen diesbezüglich an, zur Entlastung von Erziehenden über die Einrichtung entsprechender Maßnahmen nachzudenken. Stellungnahme: Die Entlastung Erziehender, sowohl unter den Beschäftigten als auch unter den Studierenden, wird auf Initiative des Betriebsrates derzeit ohnehin in der Hochschule diskutiert. Das schriftliche Ergebnis einer Analyse von Bedarf und möglichen Lösungen liegt vor und wird als beigefügt (Anlage 14). Die Analyse zeigt einerseits bereits jetzt vorhandene Möglichkeiten der Entlastung auf und benennt andererseits Vorschläge zur weiteren Entlastung. Die Vorschläge zur weitergehenden Entlastung befinden sich derzeit in der Diskussion zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung der Trägergesellschaft. F Bewertung der Gutachter ( ) Stellungnahme: Die Gutachter bewerten die von der Hochschule vorgelegte Nachlieferung wie folgt: Die Gutachter stellen fest, dass das Personalhandbuch um fehlende Personalbögen ergänzt und bei den Lehrbeauftragten die Branche hinzugefügt wurde. Im Zusammenspiel mit den während der Begehung gewonnenen Erkenntnissen und den unter C-5.1 gemachten Hinweisen können sie feststellen, dass Zusammensetzung und fachliche Ausrichtung des eingesetzten Personals insgesamt geeignet sind, das Erreichen der Studienziele zu unterstützen. In diesem Zusammenhang bewerten sie die von der Hochschule geplante Weiterentwicklung der internen Evaluation, nicht zuletzt in Bezug auf die Qualität der Lehrbeauftragten, für richtig. Aus der Stellungnahme und den weiteren Anlagen zur Stellungnahme der Hochschule ergibt sich für die Gutachter: Die Gutachter begrüßen, dass die Hochschule die Bezeichnung des Bachelorstudiengangs Vermessung und Liegenschaftsmanagement entsprechend der Ziele und Inhalte anpassen will und dies in den vorgelegten Dokumenten auch getan hat. Im Zuge der noch vorzunehmenden In-Kraft-Setzung der Ordnungen ist dies noch zu verankern. Eine spezifische Auflage halten sie aber nicht mehr für notwendig. Die zugangsfreie Veröffentlichung der Modulbeschreibungen halten die Gutachter für sinnvoll. Allerdings sollten auch die Studiengangsziele als Ganzes, nicht nur diejenigen auf 40

41 Modulebenen, veröffentlicht sein. An einer entsprechenden Empfehlung halten die Gutachter daher fest. Die von der Hochschule angekündigte Überarbeitung der Modulbeschreibungen hinsichtlich mehrerer verbesserungswürdiger Punkte (Angabe von nicht-fachlichen Zielen, Angabe der empfohlenen Voraussetzungen, Behebung von Rechenfehlern, Angabe der Verteilung des studentischen Arbeitsaufwands, Literaturangaben) nehmen die Gutachter positiv zur Kenntnis. Ebenso begrüßen die Gutachter, dass ein Antrag auf Feststellung der laufbahnrechtlichen Eignung für den neuen Bachelorstudiengang Vermessungswesen gestellt werden soll. Eine diesbezügliche Empfehlung soll dieses Vorhaben unterstützen. Die Ordnung für die Durchführung der Zugangsprüfung für beruflich qualifizierte Bewerber ist nach Einschätzung der Gutachter in Verbindung mit den landesrechtlichen Regelungen geeignet, diese Art des Zugangs zu regeln. Die Gutachter stellen fest, dass die Hochschule die Anforderungen zum Nachweis des Vorpraktikums präzisiert werden sollen. Da die entsprechende Passage noch nicht in der Ordnung verankert ist, sollte eine entsprechende Auflage ihrer Meinung nach bestehen bleiben. Die Gutachter begrüßen die Verdoppelung der Geländetage im Modul Gt 13 im Bachelorstudiengang Geotechnik und Angewandte Geologie. Da gerade bei Absolventen der geowissenschaftlichen Disziplinen eine solide Ausbildung im Gelände unverzichtbar ist, sollte auch bei weiteren geotechnischen und geologischen Modulen ein Teil der Ausbildung am geologischen Objekt im Gelände erfolgen. Sie schlagen daher vor, die bisherige Auflage in eine Empfehlung umzuwandeln. Die vorgesehenen organisatorischen und inhaltlichen Anpassungen des bisherigen Moduls Rechnungswesen im Bachelorstudiengang Technische Betriebswirtschaft befürworten die Gutachter. Eine entsprechende Empfehlung kann entfallen. Dass nunmehr ein Modul weniger als die von den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Modularisierung geforderten 5 Kreditpunkte hat, können die Gutachter aus fachinhaltlicher Sicht nachvollziehen. Die vorgeschlagenen Änderungen in der Modularisierung des Bachelorstudiengangs Vermessungswesen (bisher Vermessung und Liegenschaftsmanagement) halten die Gutachter für zielführend. Dass nunmehr ein Modul weniger als die von den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Modularisierung geforderten 5 Kreditpunkte hat, können die Gutachter aus fachinhaltlicher Sicht nachvollziehen, da sich das Modul (Englisch) nicht sinnvoll mit anderen Modulen kombinieren lässt). Die von der Hochschule vorgebrachten Überlegungen zur Anpassung der Modularisierung, um Mobilitätsfenster zu erleichtern, können die Gutachter nachvollziehen und halten dies für eine mittel- und längerfristige Entwicklung der Studiengänge für Vollzeit Studierende auch 41

42 für sinnvoll. Sie sehen die Problematik, dass dazu die Trennung einiger Module erforderlich wäre. Während sie prinzipiell festhalten, dass begründete Ausnahmen von der KMKgeforderten Mindestgröße von 5 Kreditpunkten möglich sind und im vorliegenden Fall auch zielführend erscheinen mögen, weisen sie doch darauf hin, dass die Modularisierung an sich im Sinne zusammengehöriger Lern-/Lernpakete gewahrt bleiben muss. Den Gutachtern ist bewusst, dass die Prüfungsdurchführung auch organisatorischen Bedingungen unterliegt. Allerdings sollte die Kompetenzüberprüfung Vorrang vor organisatorischen Rahmenbedingungen haben. Im Sinne einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Studiengänge sollte daher eine entsprechende Empfehlung beibehalten werden. Die Bemühungen der Hochschule zur Verbesserung des Studierendenservice nehmen die Gutachter zur Kenntnis und bewerten diese positiv. Insbesondere die Einführung eines Programms, das eine elektronische Prüfungsanmeldung ermöglicht, könnte die Situation weiter verbessern. Die Einrichtung eines Arbeitskreises Evaluation halten die Gutachter für einen richtigen Schritt für die kontinuierliche Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems sowie der Art der Datenerhebung und -ausweitung. Eine entsprechende Empfehlung soll in diesem Sinne unterstützen. Die Überarbeitung der deutschen Muster der Diploma Supplements scheint den Gutachtern gelungen. Da darüber hinaus nun auch englische Muster vorgelegt werden, halten sie eine diesbezügliche Auflage nicht mehr für erforderlich. Der Stellungnahme und der beigefügten Anlage entnehmen die Gutachter, dass sich die Hochschule mit dem Thema Familienfreundlichkeit befasst und verschiedenen Maßnahmen in Betracht zieht, um diese noch zu verbessern. Die Gutachter geben folgende Beschlussempfehlung zur Vergabe der beantragten Siegel ab: Studiengang ASIIN- Akkreditier Siegel Akkreditier Siegel ung bis Akkreditie ung bis max. rungsrat max. Ba Technische Mit Mit Betriebswirtschaft Auflagen Auflagen Ba Mit Mit Vermessungswese Auflagen Auflagen n (ursprüngl. Vermessung und Liegenschaftsman agement 42

43 Studiengang ASIIN- Akkreditier Siegel Akkreditier Siegel ung bis Akkreditie ung bis max. rungsrat max. Ba Geotechnik und Mit Mit Angewandte Auflagen Auflagen Geologie Ba Mit Mit Rohstoffingenieur Auflagen Auflagen Vorschlag Auflagen und Empfehlungen für die zu vergebenden Siegel Auflagen ASIIN AR Für alle Studiengänge 1. Es müssen aktuelle Modulbeschreibungen unter Berücksichtigung der im Akkreditierungsbericht vermerkten Anforderungen an diese vorgelegt werden (Bezug der Modulziele zu den Studiengangszielen/ Angabe der fachübergreifenden Ziele /Angabe empfohlener Voraussetzungen / Zuordnung Workload zu Modulteilen / Korrektur der Rechenfehler /Literaturangaben). 2. Die Ordnungen müssen entsprechend der angekündigten Änderungen aktualisiert und in Kraft gesetzt werden (Angabe zu Vollzeit/Teilzeitstudium, Studiengangsbezeichnungen). Rechenfehler in den Studienverlaufsplänen sind zu beheben. 3. Die Tätigkeitsfelder für die Vorpraktika und der Nachweis über deren Erbringung müssen definiert werden. Die tatsächlich durchgeführten Tätigkeiten müssen nachgewiesen werden. Der Nachweis ist verbindlich zu regeln Empfehlungen ASIIN AR Für alle Studiengänge 1. Es wird empfohlen, die angestrebten Studienziele u. Lernergebnisse wie angekündigt zu veröffentlichen und für alle Interessenträger zugänglich zu machen, so dass sich diese darauf berufen können Es wird empfohlen, Rückkopplungsschleifen für Evaluationen und andere QM-Instrumente sind systematisch zu schließen (Rückkopplung der Ergebnisse an die Studierenden). Abbrecherquoten sind systematisch zu erfassen und ggfs. Maßnahmen zu deren Verringerung einzuführen 6.1, Es wird empfohlen, die Prüfungen durchgängig lernergebnisorientiert

44 zu gestalten. 4. Das Studiengangskonzept sollte so überarbeitet werden, dass den Studierenden ohne Zeitverlust ein Aufenthalt an einer anderen Hochschule einfacher ermöglicht wird Für den Bachelorstudiengang Geotechnik und Angewandte Geologie 5. Es wird empfohlen, den Anteil praktischer Geländetage weiter zu erhöhen (2.3) Für den Bachelorstudiengang Vermessungswesen 6. Es wird empfohlen, die Erfüllung der laufbahnrechtlichen Genehmigung auch für den neuen Studiengang feststellen zu lassen G Stellungnahme der Fachausschüsse G-1 Fachausschuss 01 Maschinenbau/Verfahrenstechnik ( ) Der Fachausschuss diskutiert das Verfahren. Der Fachausschuss spricht sich dafür aus, den ersten Satz der vorgeschlagenen Auflage 3 aufgrund der Stellungnahme der Hochschule und der darauf folgenden abschließenden Stellungnahme der Gutachter zu löschen. Überdies schließt er sich den von den Gutachtern vorgeschlagenen Auflagen und Empfehlungen an. Der Fachausschuss empfiehlt die Siegelvergabe für die Studiengänge wie folgt: Studiengang ASIIN- Akkreditier Siegel Akkreditier Siegel ung bis Akkredit ung bis max. ierungsr at max. Ba Mit Mit Rohstoffingeni Auflagen Auflagen eur Auflagen ASIIN AR Für alle Studiengänge 1. Es müssen aktuelle Modulbeschreibungen unter Berücksichtigung der im Akkreditierungsbericht vermerkten Anforderungen an diese vorgelegt werden (Bezug der Modulziele zu den Studiengangszielen/ Angabe der fachübergreifenden Ziele /Angabe empfohlener

45 Voraussetzungen / Zuordnung Workload zu Modulteilen / Korrektur der Rechenfehler /Literaturangaben). 2. Die Ordnungen müssen entsprechend der angekündigten Änderungen aktualisiert und in Kraft gesetzt werden (Angabe zu Vollzeit/Teilzeitstudium, Studiengangsbezeichnungen). Rechenfehler in den Studienverlaufsplänen sind zu beheben. 3. Die tatsächlich durchgeführten Tätigkeiten müssen nachgewiesen werden. Der Nachweis ist verbindlich zu regeln Empfehlungen ASIIN AR Für alle Studiengänge 4. Es wird empfohlen, die angestrebten Studienziele u. Lernergebnisse wie angekündigt zu veröffentlichen und für alle Interessenträger zugänglich zu machen, so dass sich diese darauf berufen können Es wird empfohlen, Rückkopplungsschleifen für Evaluationen und andere QM-Instrumente sind systematisch zu schließen (Rückkopplung der Ergebnisse an die Studierenden). Abbrecherquoten sind systematisch zu erfassen und ggfs. Maßnahmen zu deren Verringerung einzuführen 6.1, Es wird empfohlen, die Prüfungen durchgängig lernergebnisorientiert zu gestalten. 7. Das Studiengangskonzept sollte so überarbeitet werden, dass den Studierenden ohne Zeitverlust ein Aufenthalt an einer anderen Hochschule einfacher ermöglicht wird Für den Bachelorstudiengang Geotechnik und Angewandte Geologie 8. Es wird empfohlen, den Anteil praktischer Geländetage weiter zu erhöhen (2.3) Für den Bachelorstudiengang Vermessungswesen 9. Es wird empfohlen, die Erfüllung der laufbahnrechtlichen Genehmigung auch für den neuen Studiengang feststellen zu lassen G-2 Fachausschuss 03 Bau-/Vermessungswesen ( ) Der Fachausschuss empfiehlt die Siegelvergabe für die Studiengänge wie folgt: 45

46 Studiengang ASIIN- Akkreditier Siegel Akkreditier Siegel ung bis Akkreditie ung bis max. rungsrat max. Ba Mit Mit Vermessungswese Auflagen Auflagen n (ursprüngl. Vermessung und Liegenschaftsman agement Der Fachausschuss übernimmt die von den Gutachtern vorgeschlagenen Auflagen und Empfehlungen. G-3 Fachausschuss 06 Wirtschaftsingenieurwesen ( ) Die Auflage, dass die Tätigkeitsfelder für die Vorpraktika definiert und in der Ordnung verankert werden sollte, sollte nach Meinung des Fachausschusses bestehen bleiben. Die Hochschule hat angekündigt, dass die entsprechenden Ordnungen aktualisiert werden, dennoch sollte explizit auf die Anforderungen zum Nachweis des Vorpraktikums hingewiesen werden. Der Fachausschuss empfiehlt die Siegelvergabe für die Studiengänge wie folgt: Studiengang ASIIN- Siegel Akkreditier ung max. bis Siegel Akkreditie rungsrat Akkreditier ung max. bis Ba Technische Mit Mit Betriebswirtschaft Auflagen Auflagen Der Fachausschuss übernimmt die von den Gutachtern vorgeschlagenen Auflagen und Empfehlungen. Auflagen ASIIN AR Für alle Studiengänge 1. Es müssen aktuelle Modulbeschreibungen unter Berücksichtigung der im Akkreditierungsbericht vermerkten Anforderungen an diese vorgelegt werden (Bezug der Modulziele zu den Studiengangszielen/ Angabe der fachübergreifenden Ziele /Angabe empfohlener Voraussetzungen / Zuordnung Workload zu Modulteilen / Korrektur der Rechenfehler /Literaturangaben). 2. Die Ordnungen müssen entsprechend der angekündigten Änderungen aktualisiert und in Kraft gesetzt werden (Angabe zu Vollzeit/Teilzeitstudium, Studiengangsbezeichnungen). Rechenfehler in den Studienverlaufsplänen sind zu beheben

47 3. Die Tätigkeitsfelder für die Vorpraktika und der Nachweis über deren Erbringung müssen definiert werden Empfehlungen ASIIN AR Für alle Studiengänge 1. Es wird empfohlen, die angestrebten Studienziele u. Lernergebnisse wie angekündigt zu veröffentlichen und für alle Interessenträger zugänglich zu machen, so dass sich diese darauf berufen können Es wird empfohlen, Rückkopplungsschleifen für Evaluationen und andere QM-Instrumente sind systematisch zu schließen (Rückkopplung der Ergebnisse an die Studierenden). Abbrecherquoten sind systematisch zu erfassen und ggfs. Maßnahmen zu deren Verringerung einzuführen 6.1, Es wird empfohlen, die Prüfungen durchgängig lernergebnisorientiert zu gestalten. 4. Das Studiengangskonzept sollte so überarbeitet werden, dass den Studierenden ohne Zeitverlust ein Aufenthalt an einer anderen Hochschule einfacher ermöglicht wird Für den Bachelorstudiengang Geotechnik und Angewandte Geologie 5. Der Anteil praktischer Geländetage sollte dahingehend weiter erhöht werden, dass die angestrebten Kompetenzen in analysierender und beschreibender Geologie erreicht werden (2.3) Für den Bachelorstudiengang Vermessungswesen 6. Es wird empfohlen, die Erfüllung der laufbahnrechtlichen Genehmigung auch für den neuen Studiengang feststellen zu lassen G-4 Fachausschuss 11 Geowissenschaften ( ) Der Fachausschuss diskutiert das Verfahren und empfiehlt die Siegelvergabe für die Studiengänge wie folgt: Studiengang Ba Geotechnik und Angewandte Geologie ASIIN- Siegel Mit Auflagen Akkreditier ung max. bis Mit Siegel Akkreditie rungsrat Auflagen Akkreditier ung max. bis Ba Mit Mit

48 Studiengang ASIIN- Akkreditier Siegel Akkreditier Siegel ung bis Akkreditie ung bis max. rungsrat max. Rohstoffingenieur Auflagen Auflagen Der Fachausschuss Empfehlungen. ändert die von den Gutachtern vorgeschlagenen Auflagen und Die Änderungen beziehen sich auf folgende Punkte: Nach Einschätzung des Fachausschusses ist Auflage 3 in Auflage 2 integrierbar, da die von den Gutachtern gewünschte Verankerung der von der Hochschule angekündigten Änderungen in der Ordnung bereits durch diese Auflage abgedeckt wird. Auflagen ASIIN AR Für alle Studiengänge 1. Es müssen aktuelle Modulbeschreibungen unter Berücksichtigung der im Akkreditierungsbericht vermerkten Anforderungen an diese vorgelegt werden (Bezug der Modulziele zu den Studiengangszielen/ Angabe der fachübergreifenden Ziele /Angabe empfohlener Voraussetzungen / Zuordnung Workload zu Modulteilen / Korrektur der Rechenfehler /Literaturangaben). 2. Die Ordnungen müssen entsprechend der angekündigten Änderungen aktualisiert und in Kraft gesetzt werden (Angabe zu Vollzeit/Teilzeitstudium, Studiengangsbezeichnungen). Rechenfehler in den Studienverlaufsplänen sind zu beheben Empfehlungen ASIIN AR Für alle Studiengänge 1. Es wird empfohlen, die angestrebten Studienziele u. Lernergebnisse wie angekündigt zu veröffentlichen und für alle Interessenträger zugänglich zu machen, so dass sich diese darauf berufen können Es wird empfohlen, Rückkopplungsschleifen für Evaluationen und andere QM-Instrumente sind systematisch zu schließen (Rückkopplung der Ergebnisse an die Studierenden). Abbrecherquoten sind systematisch zu erfassen und ggfs. Maßnahmen zu deren Verringerung einzuführen 6.1, Es wird empfohlen, die Prüfungen durchgängig lernergebnisorientiert zu gestalten. 4. Das Studiengangskonzept sollte so überarbeitet werden, dass den Studierenden ohne Zeitverlust ein Aufenthalt an einer anderen

49 Hochschule einfacher ermöglicht wird. Für den Bachelorstudiengang Geotechnik und Angewandte Geologie 5. Es wird empfohlen, den Anteil praktischer Geländetage weiter zu erhöhen (2.3) Für den Bachelorstudiengang Vermessungswesen 6. Es wird empfohlen, die Erfüllung der laufbahnrechtlichen Genehmigung auch für den neuen Studiengang feststellen zu lassen H Beschluss der Akkreditierungskommission ( ) Die Akkreditierungskommission für Studiengänge beschließt folgende Siegelvergaben: Studiengang ASIIN- Akkreditier Siegel Akkreditier Siegel ung bis Akkreditie ung bis max. rungsrat max. Ba Technische Mit Mit Betriebswirtschaft Auflagen Auflagen Ba Mit Mit Vermessungswesen Auflagen Auflagen Ba Geotechnik und Mit Mit Angewandte Auflagen Auflagen Geologie Ba Mit Mit Rohstoffingenieur Auflagen Auflagen Die Akkreditierungskommission begründet ihre Entscheidung wie folgt: Sie diskutiert das Verfahren, auch unter Berücksichtigung der parallelen Verfahren an anderen Fachbereichen der Hochschule. Daraus ergibt sich, dass im vorliegenden Fall im Gegensatz zu den anderen Fachbereichen aus der vorhandenen Datenbasis und den Erkenntnissen aus dem Verfahren eine derart signifikante Überschreitung der Regelstudienzeit wie in den anderen Verfahren nicht festellbar ist. Daher hält die Akkreditierungskommission für Studiengänge es für gerechtfertigt, im vorliegenden Fall keine diesbezügliche Auflage auszusprechen. Dem Fachausschuss 11 folgend stellt die Akkreditierungskommission für Studiengänge fest, dass die Verankerung der in der Stellungnahme der Hochschule vorgeschlagenen Anpassungen an der Studiengangsordnung durch die Umsetzung der Auflage 2 verpflichtend umgesetzt werden muss. Eine zusätzliche Auflage 3 hält sie daher nicht für erforderlich. 49

50 Auflagen ASIIN AR Für alle Studiengänge 1. Es müssen aktuelle Modulbeschreibungen unter Berücksichtigung der im Akkreditierungsbericht vermerkten Anforderungen an diese vorgelegt werden (Bezug der Modulziele zu den Studiengangszielen/ Angabe der fachübergreifenden Ziele /Angabe empfohlener Voraussetzungen / Zuordnung Workload zu Modulteilen / Korrektur der Rechenfehler /Literaturangaben). 2. Die Ordnungen müssen entsprechend der angekündigten Änderungen aktualisiert und in Kraft gesetzt werden (Angabe zu Vollzeit/Teilzeitstudium, Studiengangsbezeichnungen, Vorpraktika). Rechenfehler in den Studienverlaufsplänen sind zu beheben Empfehlungen ASIIN AR Für alle Studiengänge 1. Es wird empfohlen, die angestrebten Studienziele u. Lernergebnisse wie angekündigt zu veröffentlichen und für alle Interessenträger zugänglich zu machen, so dass sich diese darauf berufen können Es wird empfohlen, Rückkopplungsschleifen für Evaluationen und andere QM- sind systematisch zu schließen (Rückkopplung der Ergebnisse an die Studierenden). Abbrecherquoten sind systematisch zu erfassen und ggfs. Maßnahmen zu deren Verringerung einzuführen 6.1, Es wird empfohlen, die Prüfungen durchgängig lernergebnisorientiert zu gestalten. 4. Das Studiengangskonzept sollte so überarbeitet werden, dass den Studierenden ohne Zeitverlust ein Aufenthalt an einer anderen Hochschule einfacher ermöglicht wird Für den Bachelorstudiengang Geotechnik und Angewandte Geologie 5. Es wird empfohlen, den Anteil praktischer Geländetage weiter zu erhöhen , 2.3 Für den Bachelorstudiengang Vermessungswesen 6. Es wird empfohlen, die Erfüllung der laufbahnrechtlichen Genehmigung auch für den neuen Studiengang feststellen zu lassen

51 I Bewertung der Gutachter zum Masterstudiengang ( ) 1 Stellungnahme: Ergänzend zu ihren Ausführungen zu den Forschungsaktivitäten in Abschnitt 5.1 weisen die Gutachter darauf hin, dass eine Möglichkeit Forschungsaktivitäten zu steigern neben expliziten Lehrentlastungen, auch kleine Lehrforschungsprojekte wären, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen mit Kooperationspartnern durchgeführt werden könnten. Da die Hochschule keine weitere Stellungnahme oder Unterlagen zum Masterstudiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau eingereicht hat, geben die Gutachter basierend auf dem Stand ihrer Einschätzung am Ende der Vor-Ort-Begehung, aber unter Berücksichtigung der Entscheidung zu den Bachelorstudiengängen, folgende Beschlussempfehlung zur Vergabe der beantragten Siegel ab: Studiengang ASIIN- Akkrediti Siegel Akkreditier Siegel erung bis Akkreditie ung bis max. rungsrat max. Ma Ausgesetzt Ausgesetzt Geoingenieurwesen und Nachbergbau Voraussetzungen für die Fortführung des Verfahrens 1. Die Ziele und angestrebten Lernergebnisse (d.h. das Profil) des Studiengangs müssen so präzisiert werden, dass eine Einordnung auf Stufe 2 (Master) des Dt. Qualifikationsrahmens für Hochschulabschlüsse deutlich wird. Die Bezeichnung muss mit den Zielen in Einklang gebracht werden. 2. Die Modulbeschreibungen müssen dahingehend überarbeitet werden, dass aus den Modulzielen und Inhalten durchgängig eine Einordnung auf Stufe 2 (Master) des Dt. Qualifikationsrahmens für Hochschulabschlüsse deutlich wird Mögliche Auflagen 1. Die Zugangsvoraussetzungen müssen hinsichtlich der erforderlichen Kompetenzen präzisiert werden, insbesondere in Bezug auf die geplante Eignungsprüfung für Bewerber aus sog. vergleichbaren Hinweis der GS: einer Grundsatzentscheidung der Akkreditierungskommission für Studiengänge entsprechend, trifft diese spätestens auf der übernächsten der Vor-Ort-Begehung folgenden Sitzung eine Entscheidung. Daher geben die Gutachter und im folgenden die Fachausschüsse zu diesem Zeitpunkt eine Beschlussempfehlung ab, obwohl die von der Hochschule am angekündigte Stellungnahme nicht erfolgt ist. 51

52 Bachelorstudiengängen. Für Studierende, die nicht alle erforderlichen Voraussetzungen mitbringen, muss die Möglichkeit vorgesehen werden, diese nachzuholen. 2. Ein Wahlpflichtangebot ist vorzusehen, dass den Studierenden die Bildung individueller Schwerpunkte ermöglicht Mögliche Empfehlungen 1. Es wird empfohlen, die Bedingungen für Forschungsaktivitäten zu verbessern, um das wissenschaftliche Niveau für den Masterstudiengang zu stärken. 2. Es wird empfohlen, die angestrebten Studienziele u. Lernergebnisse wie angekündigt zu veröffentlichen und für alle Interessenträger zugänglich zu machen, so dass sich diese darauf berufen können. 3. Es wird empfohlen, Prüfungen durchgängig lernergebnisorientiert zu gestalten J Stellungnahme der Fachausschüsse zum Masterstudiengang J-1 Fachausschuss 01 Maschinenbau/Verfahrenstechnik ( ) Der Fachausschuss diskutiert das Verfahren. Er schließt sich dem Votum der Gutachter hinsichtlich der in Abschnitt J genannten Voraussetzungen sowie möglichen Auflagen und Empfehlungen vollumfänglich an. Der Fachausschuss empfiehlt die Siegelvergabe für die Studiengänge wie folgt: Studiengang ASIIN- Akkrediti Siegel Akkreditier Siegel erung bis Akkreditie ung bis max. rungsrat max. Ma Ausgesetzt Ausgesetzt Geoingenieurwesen und Nachbergbau J-2 Fachausschuss 11 Geowissenschaften ( ) Der Fachausschuss diskutiert das Verfahren und zeigt sich erstaunt über die ausgebliebene Stellungnahme der Hochschule zu dem Gutachterbericht, weil ihm somit das Interesse der Hochschule an dem Studiengang bzw. ihre Reformbereitschaft nicht deutlich wird. Inhaltlich teilt er die Bewertung der Gutachter vollumfänglich, schlägt aber vor, die Aussetzung auf einen kürzeren Zeitraum von einem Jahr zu befristen, um möglichst schnell Klarheit für Studieninteressierte zu dem Studienangebot zu schaffen. 52

53 Der Fachausschuss 11 Geowissenschaften empfiehlt die Siegelvergabe für die Studiengänge wie folgt: Studiengang ASIIN- Akkrediti Siegel Akkreditier Siegel erung bis Akkreditie ung bis max. rungsrat max. Ma Ausgesetzt Ausgesetzt Geoingenieurwesen und Nachbergbau K Stellungnahme der Hochschule zum Masterstudiengang ( ) 2 [S]einerzeit, im Mai 2012, äußerten die Gutachter einige tiefgreifende und berechtigte Kritikpunkte, sodass eine erfolgreiche Akkreditierung des Masterstudiengangs Geoingenieurwesen und Nachbergbau versagt werden musste. Wesentliche Kritikpunkte betrafen die Ziele des Studiengangs, das nicht hinreichend über den Bachelor-Studiengang hinausgehende Niveau, verbesserungsfähige Modulbeschreibungen, unklare Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen und fehlende Vertiefungsmöglichkeiten. Diese Kritik war für uns Anlass, den Master-Studiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau im Grundsatz zu überarbeiten. Geplante wesentliche Veränderungen sind beispielsweise ein neues Einstiegs- bzw. Zulassungskonzept, neue Studienschwerpunkte und stärkere Wissensvertiefung in einzelnen Modulen. Es war geplant, den überarbeiteten Antrag rechtzeitig zur Sitzung im September, also im August einzureichen. Dies ist uns allerdings nicht gelungen, im Wesentlichen verursacht durch den Umfang der Überarbeitung, Auslandsaufenthalte und Krankheit der involvierten Professoren und Mitarbeiter. Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen nochmals unser großes Interesse an diesem Master- Studiengang darlegen. Zur Zeit wird die Überarbeitung intensiv fortgesetzt, zumal wir ab Mitte September einen neuen Kollegen im Rahmen einer Stiftungsprofessur miteinbeziehen können. Insofern wären wir Ihnen sehr verbunden, wenn Sie dies bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen könnten. 2 Hinweis der GS: diese Stellungnahme ging erst nach der Befassung der Gutachter und der Fachausschüsse ein, sodass diese sie nicht in ihre Bewertung mit einbeziehen konnten. 53

54 L Beschluss der Akkreditierungskommission zum Masterstudiengang ( ) Die Akkreditierungskommission diskutiert das Verfahren und schließt sich der Einschätzung der Gutachter und Fachausschüsse an. Die Akkreditierungskommission für Studiengänge beschließt folgende Siegelvergaben: Studiengang ASIIN- Akkrediti Siegel Akkreditier Siegel erung bis Akkreditie ung bis max. rungsrat max. Ma Ausgesetzt Ausgesetzt Geoingenieurwesen und Nachbergbau Voraussetzungen, mögliche Auflagen und Empfehlungen für die zu vergebenden Siegel Voraussetzungen für die Fortführung des Verfahrens 1. Die Ziele und angestrebten Lernergebnisse (d.h. das Profil) des Studiengangs müssen so präzisiert werden, dass eine Einordnung auf Stufe 2 (Master) des Dt. Qualifikationsrahmens für Hochschulabschlüsse deutlich wird. Die Bezeichnung muss mit den Zielen in Einklang gebracht werden. 2. Die Modulbeschreibungen müssen dahingehend überarbeitet werden, dass aus den Modulzielen und Inhalten durchgängig eine Einordnung auf Stufe 2 (Master) des Dt. Qualifikationsrahmens für Hochschulabschlüsse deutlich wird Mögliche Auflagen 1. Die Zugangsvoraussetzungen müssen hinsichtlich der erforderlichen Kompetenzen präzisiert werden, insbesondere in Bezug auf die geplante Eignungsprüfung für Bewerber aus sog. vergleichbaren Bachelorstudiengängen. Für Studierende, die nicht alle erforderlichen Voraussetzungen mitbringen, muss die Möglichkeit vorgesehen werden, diese nachzuholen. 2. Ein Wahlpflichtangebot ist vorzusehen, dass den Studierenden die Bildung individueller Schwerpunkte ermöglicht Mögliche Empfehlungen 1. Es wird empfohlen, die Bedingungen für Forschungsaktivitäten zu verbessern, um das wissenschaftliche Niveau für den

55 Masterstudiengang zu stärken. 2. Es wird empfohlen, die angestrebten Studienziele u. Lernergebnisse wie angekündigt zu veröffentlichen und für alle Interessenträger zugänglich zu machen, so dass sich diese darauf berufen können. 3. Es wird empfohlen, Prüfungen durchgängig lernergebnisorientiert zu gestalten M Wiederaufnahme des Verfahrens für den Masterstudiengang M-1 Nachtrag/Stellungnahme der Hochschule ( ) Die Gutachter äußern zum geplanten Masterstudiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau etliche tiefgreifende und berechtigte Kritikpunkte, deren Behebung seitens der Hochschule grundlegende Überarbeitungen des Selbstberichtes erfordert. Diese Überarbeitungen zum Masterstudiengang beanspruchten so viel Zeit, dass der Hochschule eine Behandlung des Antrags auf Akkreditierung dieses Studiengangs in der Sitzung der Akkreditierungskommission im Juni 2012 nicht mehr sinnvoll erschien. Die Hochschule hat bereits zu der an den Bachelorstudiengängen geäußerten Kritik zu einem früheren Zeitpunkt Stellung genommen. Die nachfolgende Stellungnahme beschränkt sich damit auf die am zu akkreditierenden Masterstudiengang geäußerte Kritik und liegt für die Dezembersitzung 2012 vor. Nachfolgend wird, der Gliederung des Akkreditierungsberichtes folgend, jeweils die geäußerte Kritik zitiert und die Stellungnahme der Hochschule angefügt. Soweit dieselben Kritikpunkte in dem Bericht mehrfach geäußert werden (insbesondere sowohl in Kapitel C als auch in den Kapiteln D oder E), rekurriert die nachfolgende Stellungnahme jeweils nur auf die erste Erwähnung eines Kritikpunktes. Kapitel C: Bewertung der Gutachter - Siegel der ASIIN Zu 1: Formale Angaben Kritik 1: Hinsichtlich des Masterstudiengangs Geoingenieurwesen und Nachbergbau sehen die Gutachter nicht, dass die Bezeichnung des Studiengangs die Ziele und Inhalte vollkommen reflektiert. Einerseits sehen die Gutachter den ingenieurmäßigen Anteil als so gering, dass die zu erwerbende Qualifikation der Absolventen den mit der Bezeichnung verbundenen Erwartungen nicht gerecht werden kann, andererseits scheint der Begriff Nachbergbau an sich wenig gebräuchlich und wird üblicherweise durch den Begriff Altbergbau ersetzt. Die Bezeichnung muss daher aus der Sicht der Gutachter besser mit den Zielen und angestrebten Lernergebnissen in Einklang gebracht werden (vgl. weitergehend Abschnitte Ziele, Lernergebnisse und Curriculum). Stellungnahme: Die Ziele und angestrebten Lernergebnisse wurden grundlegend überarbeitet, der ingenieurmäßige Anteil wurde deutlicher herausgestellt. Der Begriff Nachbergbau wurde bewusst gewählt, da die Bezeichnung Altbergbau auf die ausschließliche Sanierung von 55

56 untertägigen Hohlräumen beschränkt ist und somit dem umfassenden interdisziplinären Themengebiet des Studienganges nicht gerecht wird. Unter anderem werden Nachnutzungen, wie im Studium vermittelt, normalerweise nicht unter dem Begriff Altbergbau geführt. Zu 2: Studiengang: Inhaltliches Konzept & Umsetzung 2.1 Ziele des Studiengangs Kritik 2: Für den Masterstudiengang sehen die Gutachter die von der Hochschule vorgenommene Einordnung zwar ihrer Intention nach auf der 2. Stufe des Deutschen Qualifikationsrahmens für Hochschulabschlüsse als richtig an, diese jedoch in der Umsetzung noch nicht erreicht. Insbesondere halten sie das angestrebte Profil für noch nicht ausreichend klar und nachvollziehbar. Grundsätzlich sehen die Gutachter in Übereinstimmung mit der Hochschule Bedarf an Aufgabenfeldern, die in der Abwicklung und Nachsorge von Bergbau liegen. Allerdings sehen sie für die darin anfallenden Tätigkeiten eher, dass jeweils Spezialisten in einem der Bereiche Bergbau, Markscheidewesen oder Geotechnik benötigt werden, als einen Generalisten mit jeweils begrenzter Fach- und Methodenkompetenz. Eine Weiterqualifizierung in Geotechnik aufbauend auf dem vorhandenen Bachelorstudiengang schiene ihnen eher geeignet, ein fachlich relevantes Profil auf Masterniveau zu erzielen. In dieser Richtung verstehen sie auch Aussagen der Hochschule, dass Bergbau lediglich einen kleinen Teil des Studiums bilden soll, vielmehr Geotechnik und wasserrelevante Themen im Vordergrund stehen sollen. Eine vertiefende Qualifizierung im Geoingenieurwesen können die Gutachter nicht erkennen. (vgl. weitergehend Abschnitte Lernergebnisse und Curriculum). Stellungnahme: Nach Rücksprache mit RAG und RAG Montan Immobilien und anderen Firmensowie Behördenvertretern wird der geplante Studiengang, insbesondere aufgrund seiner ganzheitlichen Betrachtungsweise der Thematik sehr begrüßt. Daher ist eine interdisziplinäre Ausbildung der Absolventen von besonderer Bedeutung. Hierzu wurde das Studium grundlegend neu gegliedert: Angleichungsschwerpunkte ermöglichen Absolventen unterschiedlicher Fachrichtungen den Zugang zum Masterstudiengang und eine für das weitere Studium erforderliche breite Basis. Nach einer gemeinsamen Wissensvertiefung und - verbreiterung erfolgt über die Wahl eines Anwendungsschwerpunktes ein vertiefendes Studium im Hinblick auf Wissenschaft und Forschung sowie für den zukünftigen Arbeitsmarkt. 2.2 Lernergebnisse des Studiengangs Kritik 3: In Bezug auf den Masterstudiengang sehen die Gutachter nicht, dass die formulierten Lernergebnisse über das Niveau der Bachelorstudiengänge hinausgehen. Vielmehr sind viele dieser formulierten Lernergebnisse weitgehend identisch mit den Ausführungen für die Bachelorstudiengänge und erreichen nach Meinung der Gutachter kein masterables Niveau. Die Gutachter können dementsprechend nicht feststellen, wie eine Wissensvertiefung stattfinden soll, sondern erkennen lediglich eine Wissensverbreiterung in verschiedenen Teilfachgebieten (Bergbau, Markscheidewesen oder Geotechnik) auf Bachelorniveau. Während dies zur Angleichung von verschiedenen Vorkenntnissen plausibel wäre, scheint ihnen der vorliegende Studiengang, auch aufgrund diesbezüglicher Äußerungen der Hochschule, vornehmlich für 56

57 eigene Absolventen des Bachelorstudiengangs Geotechnik konzipiert. Die beschriebenen Lernergebnisse gehen aber nicht über das Niveau dieses Bachelors hinaus. Zusammenfassend müssen nach Einschätzung der Gutachter vor einer Akkreditierung die Ziele und die angestrebten Lernergebnisse (d.h. das Profil) des Studiengangs zwingend so präzisiert werden, dass eine Einordnung auf Stufe 2 (Master) des Dt. Qualifikationsrahmens für Hochschulabschlüsse deutlich wird. Stellungnahme: Das Studium wurde neu gegliedert: Angleichungsschwerpunkte ermöglichen Absolventen unterschiedlicher Fachrichtungen eine Wissensverbreiterung; über die Wahl eines Anwendungsschwerpunktes erfolgt eine zusätzliche Wissensvertiefung. Die angestrebten Lernergebnisse wurden grundlegend überarbeitet und präzisiert. Die neu formulierten Lernergebnisse sind im Einzelnen dem Kapitel 2.2 des beiliegenden Selbstberichtes zur Akkreditierung zu entnehmen. Das Masterstudium führt nunmehr zum Erwerb vertiefter analytisch-methodischer Kompetenz, die die Absolventen sowohl zur selbstständigen Anwendung des Erlernten als auch zu deren Weiterentwicklung in Praxis und Forschung befähigt Lernergebnisse der Module/Modulziele Kritik 4: Aus den Modulbeschreibungen der Module des Masterstudiengangs geht aus der Sicht der Gutachter das Masterniveau nicht hervor. Vielmehr werden regelmäßig Lernergebnisse beschrieben, die auf Bachelorniveau hindeuten (bspw. Module Bergbauliche Verfahrenstechnik, Numerische Modellierung, Gebirgsmechanik und Lagerstättenkunde, Markscheide- und Berechtsamswesen sowie Masterarbeit). In vielen Modulen werden außerdem lediglich angestrebte Kenntnisse dargestellt, nicht aber Fähigkeiten oder Kompetenzen (bspw. Module GN2, GN3, GN5 Stichworte: kennen, wissen um, haben einen Überblick). Die Literaturangaben in den Modulbeschreibungen des Masterstudiengangs sind aus der Sicht der Gutachter ebenfalls kaum geeignet, das angestrebte Niveau zu unterstützen, da bis auf wenige Ausnahmen lediglich Skriptum oder aktuelle Literatur angegeben sind. Dies scheint nicht geeignet, Studierende zu eigenständigem, wissenschaftlichem Arbeiten zu befähigen. Im Zusammenspiel mit den dargestellten Zielen und Lernergebnissen auf übergreifender Studiengangsebene wird so für die Gutachter nicht deutlich, dass mit dem Masterstudiengang ein Niveau auf Stufe 2 (Master) des Dt. Qualifikationsrahmens für Hochschulabschlüsse erreicht werden kann. Obwohl die Gutachter berücksichtigen, dass der Studiengang noch nicht angelaufen ist und eine konkrete Zielerreichung somit noch nicht überprüft werden kann, muss zumindest die Intention der Hochschule, die sich in den Modulbeschreibungen niederschlägt das angestrebte Niveau widerspiegeln. Daher halten sie auch an dieser Stelle vor einer Akkreditierung eine Überarbeitung für erforderlich. Stellungnahme: Die Modulbeschreibungen wurden grundlegend überarbeitet und enthalten die für ein Master-Niveau erforderlichen angestrebten Ziele und Lernergebnisse. Die angestrebten Lernergebnisse wurden im Einzelnen um fortgeschrittene und vertiefte Kenntnisse sowie um konkrete Fertigkeiten und Kompetenzen auf Master-Niveau erweitert. Dies befähigt die Absolventen beispielhaft selbstständig komplexe Sachverhalte, die umfangreich, nicht 57

58 vollständig definiert oder wenig vertraut sind, interdisziplinär abzuarbeiten. Ebenso sind sie befähigt, zur weiteren Entwicklung in Praxis und Forschung beizutragen. Zudem sind die Literaturangaben in den Modulbeschreibungen konkretisiert worden, um die Absolventen zu einem eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten zu befähigen. 2.4 Arbeitsmarktperspektiven und Praxisbezug Kritik 5: Beim Masterstudiengang Geoingenieurwesen und Nachbergbau zweifeln die Gutachter allerdings, inwiefern Absolventen tatsächlich für die von der Hochschule erwarteten Positionen nachgefragt werden. Dies begründen sie dadurch, dass die Qualifikationen zwar im Bereich Geotechnik über das Bachelorniveau hinausgehen, in anderen Bereichen wie Bergbau oder Markscheidewesen aber lediglich Grundkenntnisse vermittelt werden. Für die anfallenden Aufgaben werden jedoch Spezialistenkompetenzen notwendig. Das gilt ganz allgemein auch für die im Selbstbericht der TFH als ein Ziel formulierte Befähigung zur Dissertation an einer Universität. Am grundsätzlichen Bedarf nach Personen, die im Altbergbau tätig sind, hegen die Gutachter jedoch keine Zweifel. Stellungnahme: Nach Rücksprache mit RAG und RAG Montan Immobilien und anderen Firmensowie Behördenvertretern wird der geplante Studiengang, insbesondere aufgrund seiner ganzheitlichen Betrachtungsweise der Thematik sehr begrüßt. Daher ist eine interdisziplinäre Ausbildung der Absolventen von besonderer Bedeutung. Hierzu wurde das Studium grundlegend neu gegliedert. Speziell in den Anwendungsschwerpunkten werden nun auch entsprechende Spezialistenkompetenzen vertieft vermittelt. 2.5 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Kritik 6: Die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang scheinen den Gutachtern noch nicht ausreichend präzisiert, um sicherzustellen, dass alle Studienanfänger über die zum Erreichen der Ziele notwendigen Voraussetzungen verfügen. So ist unklar, was die Hochschule unter einem vergleichbaren Studiengang oder vom Zulassungsgremium zu prüfenden Erfolg versprechenden Qualifikationen (lt. HPO) versteht bzw. unter einer entsprechenden Fachrichtung (lt. SO). Die Zulassung für Bewerber mit einer Mindestnote von schlechter als 2,5 ist gemäß 3 (2) im Einzelfall durch ein Zulassungsgremium auf der Basis eines Zulassungsgesprächs und der vom Studierenden eingereichten Bewerbungsunterlagen möglich. Es ist aber offen nach welchen Kriterien befürwortende oder ablehnende Entscheidungen zur Zulassung getroffen werden sollen, was aus Sicht der Gutachter unnötigen Raum für Klageverfahren bietet. Auch sehen die Gutachter bisher keine Möglichkeit für Bewerber, die nicht alle erforderlichen Voraussetzungen mitbringen, diese nachzuholen. An diesen Stellen müssen die Voraussetzungen präzisiert werden. Stellungnahme: Die Hochschulprüfungsordnung (HPO) wurde gezielt überarbeitet und um eine Zulassungsordnung ergänzt. Sowohl die HPO als auch die neue Zulassungsordnung berücksichtigen die zurecht geäußerte Kritik. Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist gemäß 3 Abs. 1 der überarbeiteten HPO ein qualifizierter Abschluss in einem Studium mit mindestens 180 LP Studienumfang und der Gesamtnote 3,0 oder besser. Weist der Studienabschluss gemäß Abs. 1 nicht die geforderte Mindestnote auf, so kann für den Einzelfall eine Einschreibung in das 58

59 Studium bzw. die Zulassung zum Studium erfolgen. Die Feststellung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt durch eine gemäß Zulassungsordnung gebildete Zulassungskommission. Das Verfahren regelt die Zulassungsordnung. Die Eignung zum Studium ist im Zweifelsfall in einem Zulassungsgespräch nachzuweisen. Ausschlaggebende Kriterien zur Bewertung der Eignung des Bewerbers im Rahmen des Zulassungsgespräches sind gemäß der überarbeiteten HPO eine gesonderte Feststellung der fachlichen Qualifikation, die Feststellung einer besonderen Leistung im Bereich Geoingenieurwesen und Nachbergbau oder die Feststellung einer dem Lebenslauf zu Grunde liegenden besonderen Benachteiligung. Ferner wurde zur Sicherstellung der für die Erreichung der Ziele notwendigen Voraussetzungen der Bewerber Angleichungsmodule im Studienverlaufsplan vorgesehen. Den Bewerbern werden gemäß 4 Abs. 6 der Zulassungsordnung entsprechend ihrer Fachrichtung Angleichungsmodule wie folgt zugewiesen. 2.6 Curriculum/Inhalte Kritik 7: Das Curriculum des Masterstudiengangs scheint den Gutachtern auf der Basis der vorliegenden Modulbeschreibungen noch nicht ausreichend fokussiert. So sehen die Gutachter in verschiedenen Modulen, bspw. in der Hydrogeologie, Modellierung, bergbaulichen Verfahrenstechnik Inhalte auf Bachelorniveau. Eine Zusammenstellung von wenig tiefgreifenden Kompetenzen in verschiedenen Fachgebieten zulasten einer Vertiefung in mindestens einem Fachgebiet ist nach Einschätzung der Gutachter jedoch nicht geeignet, einen Absolventen für eine Tätigkeit im Altbergbau zu befähigen. Da der Studiengang nur Pflichtmodule enthält, fehlt auch Raum für weitere Vertiefungen (vgl. weitergehend Abschnitte Ziele, Lernergebnisse, Modulziele). Stellungnahme: Das Curriculum des Masterstudiengangs wurde vollständig überarbeitet und neu gegliedert. Angleichungsschwerpunkte (Vorgabe durch das Zulassungsgremium) stellen die notwendigen Voraussetzungen der Bewerber für die Erreichung der angestrebten Studienziele sicher. Im weiteren Studienverlauf werden Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen im naturwissenschaftlichen und technischen Bereich erweitert und vertieft sowie im Bereich des Geoingenieurwesens und Nachbergbau vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt. Ergänzende Qualifikationen wie betriebswirtschaftliche Aspekte und Recht 59

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