Bodenschutz Schweiz Ein Leitbild
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- Karoline Busch
- vor 9 Jahren
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1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie Bodenschutz Schweiz Ein Leitbild Hintergrund Eine gesetzliche Grundlage für den Bodenschutz gibt es in der Schweiz erst seit dem Umweltschutzgesetz (USG) von Das Thema ist heute politisch einigermassen anerkannt und das Verständnis der Bevölkerung für den Bodenschutz wächst. Die gesetzliche Basis ist weitgehend geschaffen und die Wissenschaft stellt neue Erkenntnisse zur Verfügung. Die Vollzugsbehörden kennen viele konkrete Probleme und konnten praktische Erfahrungen sammeln bei deren Lösung. Die verfügbaren finanziellen und personellen Mittel sind jedoch nach wie vor äusserst knapp. Vor diesem Hintergrund sind - die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Bodenakteure zu definieren und abzugrenzen, - der Bodenschutz in der Bevölkerung und Politik weiter zu verankern, - die Handlungsschwerpunkte festzulegen und die personellen und finanziellen Mittel daraufhin auszurichten sowie - der Forschungsbedarf zu definieren. Kurzportrait des Bodens und seiner Funktionen Boden ist die oberste Verwitterungsschicht der Erdkruste. Er besteht aus mineralischen Bestandteilen, Humus, Wasser, Luft und Lebewesen. Der gesunde Boden ist klar strukturiert. Die Bodenteilchen sind so angeordnet, dass sich zwischen ihnen ausreichend grosse Zwischenräume so genannte Poren bilden, die Wasser speichern und in denen Luft zirkuliert. Die Poren können bis zu 50 Prozent des Gesamtvolumens ausmachen. Der Boden regelt die natürlichen Kreisläufe des Wassers, der Luft, der organischen und mineralischen Stoffe. Er filtert und reinigt Wasser, er lagert und baut Stoffe ab und er ist deshalb ein entscheidendes Glied im ständigen Fluss der Energie und Stoffe im gesamten Ökosystem Erde. Ein wesentlicher Teil der wertvollen Arbeit wird von den Milliarden Lebewesen geleistet, die im Boden leben. Es sind in ihrer Vielzahl unscheinbare Pflanzen und Tiere, die eher verachtet als beachtet werden. Zu ihnen gehören Bakterien, Algen, Pilze, viele Würmer, Springschwänze, Asseln etc. Der wohl prominenteste Vertreter ist der Regenwurm. Die Bodenlebewesen sind für die Neubildung des Bodens verantwortlich. Mit seiner Fläche und Substanz dient der Boden auch der Produktion von Nahrungsmitteln und Futter, als Energie- und Rohstoffquelle, als Basis für Schutzwälder und als Standort für Siedlungen, Verkehrsinfrastrukturen und Anlagen der Ver- und Entsorgung. Im Weiteren erfüllt er als Element der Natur und der Landschaft, als kultur- und erdgeschichtliches Archiv, als religiöse Stätte und als Forschungsobjekt auch ideelle Funktionen. 1/8
2 Die meisten dieser ökologischen und ökonomischen Funktionen kann der Boden allerdings nur erfüllen, wenn - sein Wasserhaushalt und seine Durchlüftung nicht gestört sind, - die Pflanzen geeigneten Raum für ihre Wurzeln finden, - seine Nährstoffe und die Art und Menge der Bodenorganismen im Gleichgewicht sind, - sein Schadstoffgehalt sich in einem für die Pflanzen und Bodenlebewesen erträglichen Mass hält. Bei allen Bodenaktivitäten des Menschen gilt es stets zu beachten, dass - der Boden kaum vermehrbar ist, da seine Neubildung äusserst langsam verläuft, - der Boden ein träges Medium ist, das auf äussere Einflüsse stark verzögert reagiert, sodass Probleme erst später, oft zu spät erkannt werden, - der Boden die Endstation für Schadstoffe bildet und chemische Belastungen deshalb oft endgültig sind und - nur eine intakte Struktur das «Funktionieren» des Bodens gewährleistet. Die Gefährdung des Bodens Bei den Bodenbelastungen, die letztlich alle zum Verlust ökologischer Funktionen führen, stehen heute vier Bereiche im Vordergrund: - der Flächenverbrauch - die stofflich-chemischen Belastungen - die physikalisch-mechanischen Belastungen - die biologischen Belastungen Zum Bodenverbrauch: Ein weggebaggerter oder versiegelter Boden kann seine Aufgaben im Naturhaushalt nicht mehr erfüllen. Nach wie vor verschwinden aber täglich 11 Hektaren Kulturland. Deshalb ist ein haushälterischer und sorgfältiger Umgang mit der Bodensubstanz ein zentrales Anliegen des Bodenschutzes. Die Raumplanung mit ihren Instrumenten ist hier gefordert. Zur stofflich-chemischen Belastung: Über verschmutzte Luft, Niederschläge und Ablagerung von Stäuben, über Mineral- und Hofdünger, die Verwertung und illegale Entsorgung von Abfällen, Pflanzenschutzmittel etc. gelangen bedeutende Mengen an Schadstoffen auf und in die Böden. Die Auswirkungen sind oft nicht oder nur in Ansätzen bekannt. Ein Teil dieser Stoffe reichert sich im Boden an, während andere via Boden ins Wasser, in die Luft oder über Pflanzen in die Nahrungskette gelangen. Im Boden können sie das Bodenleben und damit die Bodenfruchtbarkeit schädigen. Der Mensch belastet den Boden mit Schadstoffen und indirekt das Trinkwasser und die Nahrungsmittel und damit sich selbst. Auch durch direkte Bodenaufnahme kann er sich gefährden. Die bisherigen Untersuchungen zeigen: - Problematische Bodenbelastungen hängen in der Regel zusammen mit speziellen oder einseitigen Nutzungen (z.b. Rebbau), mit der Nähe zu wichtigen Schadstoffquellen (Strassenverkehr, Metallwerke),mit unkontrollierter Verwertung belasteten Bodenaushubs oder es sind Altlasten. - In der Schweiz gibt es keine völlig unbelasteten Böden mehr. 2/8
3 - Erhöhte Schadstoffgehalte können auch natürliche Ursachen haben (Beschaffenheit des Ausgangsgesteins). - Ausserhalb eigentlicher Belastungsgebiete liegen die Schadstoffgehalte land- und forstwirtschaftlicher Böden grösstenteils noch so tief, dass die Bodenfruchtbarkeit langfristig noch gesichert ist, wenn die Belastung nicht weiter ansteigt. Zu den physikalisch-mechanischen Bodenbelastungen: Darunter fallen vor allem Bodenverdichtung und Bodenerosion. - Böden werden verdichtet, wenn ihre Hohlräume zusammengepresst werden. Dies geschieht, wenn sie mit zu schweren Maschinen oder Fahrzeugen bearbeitet oder befahren werden. Dabei spielt die Bodenfeuchtigkeit eine wesentliche Rolle. Auf verdichteten Böden versickert das Wasser nicht mehr, die Luftzirkulation ist unterbunden und die Abbauprozesse und das Wurzelwachstum sind gehemmt. Praktisch alle Gebiete mit Ackerbau und intensiver Graswirtschaft sind in der Schweiz verdichtungsgefährdet. - Bei der Bodenerosion wird fruchtbare Feinerde durch Wasser abgeschwemmt. In der Regel beträgt der Verlust weniger als zwei Tonnen pro Hektare und Jahr. Er kann aber bei speziellen Regenereignissen auf bis zu 50 Tonnen ansteigen. Bis zu 40 Prozent der Ackerfläche der Schweiz sind von Erosion betroffen. Aber auch Böden an Steillagen, die keine stabile Grasdecke aufweisen, erodieren (z.b. bei Skipisten). Hauptursache der Bodenerosion ist die unsachgemässe, nicht standortgerechte Bewirtschaftung. Der Landwirtschaft können durch Bodenerosion grosse wirtschaftliche Verluste erwachsen. Die Bodenerosion ist jedoch nicht bloss ein Bodenschutzproblem. Das abgeschwemmte nähr- und schadstoffreiche Erdmaterial eutrophiert und belastet auch Gewässer oder wertvolle Biotope. Zudem leiden Kanalisationen und Verkehrsinfrastrukturen unter Erosionsereignissen, indem sie mit Schlamm und Steinen überdeckt und verstopft oder zumindest verunreinigt werden. Zwischen diesen drei Belastungsarten gibt es zahlreiche Wirkungszusammenhänge. So fördert Bodenverdichtung beispielsweise den oberflächlichen Wasserabfluss und damit die Bodenerosion. Andererseits können Schadstoffe bodenbildende und bodenlockernde Lebewesen schädigen und damit der Erosion und Verdichtung Vorschub leisten. Biologische Bodenbelastungen sind Belastungen durch gentechnisch veränderte, Krankheit erregende oder standortfremde, meist eingeschleppte Lebewesen. Gegenwärtig ist diese Art der Bodengefährdung zwar nicht akut, doch durchaus real. Mit der Globalisierung werden Güter immer schneller über den Erdball verschoben. Mit ihnen reisen gewissermassen als blinde Passagiere auch Lebewesen, welche die Fruchtbarkeit unserer Böden beeinträchtigen können. Auch bei Freisetzungsversuchen können Organismen in den Boden gelangen, die das Ökosystem stören. 3/8
4 Zehn Eckpunkte für den Bodenschutz der nächsten Jahrzehnte 1. Eckpunkt Voraussetzung für einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Boden ist das Wissen um seine zentrale Stellung im Naturhaushalt und seine Verletzlichkeit. Das alte Vorurteil Boden sei Dreck und ein Hort von Ungeziefer muss abgelöst werden von der Einsicht, dass der Boden angesichts der wichtigen Aufgaben, die er erfüllt und seiner sehr langsamen Erneuerung einen integralen Schutz benötigt. Es muss durch Ausbildung und Information ein ähnliches Problembewusstsein geschaffen werden wie beim Wasser oder Wald. Zum Handeln aufgerufen sind die Schulen aller Stufen und ganz besonders diejenigen Institutionen und Verbände, die Berufsleute mit Bodenbezug wie Gärtner, Baufachleute oder Landwirte aus- und weiterbilden. Die Sensibilisierung der breiten Bevölkerung wiederum obliegt in erster Linie den privaten Natur- und Umweltschutzorganisationen. Die für den Schutz des Bodens verantwortlichen Behörden unterstützen diese Aktivitäten und koordinieren sie bei Bedarf. Sie leisten zudem gezielte eigene Öffentlichkeitsarbeit namentlich im Zusammenhang mit der Verbreitung von Rechtsgrundlagen und Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen. 2. Eckpunkt Der fruchtbare Boden muss unabhängig seiner Nutzung vorsorglich gegen chemische, biologische und physikalische Belastungen geschützt werden. Die meisten Bodenbelastungen sind irreversibel. Ein wirkungsvoller Bodenschutz muss deshalb darauf ausgerichtet sein, durch Massnahmen an den Quellen, Gefahren für den Boden gar nicht erst entstehen zu lassen oder sie zumindest soweit wie möglich zu vermeiden. Dies gilt für alle Arten von Bodenbelastungen. Dem Grundsatz des vorsorglichen Bodenschutzes verpflichtet ist jedermann, der eine Tätigkeit ausübt oder ausüben lässt, die direkt oder indirekt Auswirkungen auf dem Boden haben kann. 4/8
5 Dazu gehören namentlich: Behörden, die Vorschriften über die Zusammensetzung, den Bau und die Verwendung von Stoffen, Organismen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen erlassen, die den Boden belasten können. Industrie und Gewerbe, die solche Stoffe, Organismen und Gegenstände herstellen, verkaufen oder verwenden. Behörden, die bodenrelevante Schadstoffemissionen begrenzen (z.b. Luftreinehaltung) oder die Eingriffe technischer und baulicher Art in den Boden planen, bewilligen und kontrollieren. Jeder, der Boden selbst als Landwirt, Gärtner oder Förster bewirtschaftet oder ihn zu Bauzwecken bearbeitet. Wichtige Instrumente des vorsorglichen Bodenschutzes sind Forschung, Ausbildung und Information. 3. Eckpunkt Ein wirkungsvoller und kostengünstiger Bodenschutz bedarf einer koordinierten, teilweise langfristig angelegten Bodenbeobachtung und -überwachung. Sinnvolle und von den Betroffenen akzeptierte Schutzmassnahmen zu Gunsten des Bodens bedingen wissenschaftlich einwandfreie Aussagen über seinen qualitativen Zustand. Lokale, projektbezogene Untersuchungen ermöglichen konkrete Massnahmen vor Ort. Untersuchungsergebnisse aus Dauermessnetzen dienen der Erfolgskontrolle und als Basis für zeitgerechte, landesweite oder kantonale Schutzmassnahmen. Wichtig ist eine zweckmässige Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Privaten. Der Bund betreibt das nationale Referenznetz NABO, die Kantone ergänzen dieses bei Bedarf regional, untersuchen und überwachen jedoch namentlich Böden mit erwiesener oder vermuteter Belastung, Private führen Bodenuntersuchungen vor allem bei projektbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfungen durch. Dabei ist die Kontinuität, Wissenschaftlichkeit und Unabhängigkeit der Untersuchungen, die Vergleichbarkeit der Ergebnisse und der Austausch zwischen den Kantonen, dem Bund und mit der EU zu gewährleisten. Eine nationale Datenbank soll den Zugriff zu den Zustandsdaten ermöglichen. 4. Eckpunkt Der Boden erbringt im Naturhaushalt lebenswichtige Leistungen. Deswegen darf er bezüglich Fläche, Menge und Qualität nur nachhaltig, schonend und sparsam genutzt werden. Der Boden ist über Jahrhunderte gewachsen; er ist das Ergebnis eines langen naturgeschichtlichen Prozesses und nicht beliebig verfügbar und vermehrbar. Er darf daher nur schonend und sparsam genutzt werden. Die Unverzichtbarkeit seiner Leistungen verpflichtet. Jede neue Versiegelung des 5/8
6 Bodens führt zu einer Verknappung des endlichen Gutes Boden; sie ist deshalb zu rechtfertigen. Dies ist eine zentrale Aufgabe der Raumplanung. Die Nachhaltigkeit der Nutzung verlangt zudem ausgeglichene Nähr- und Schadstoffbilanzen auf tiefem Niveau. Für Schadstoffe die sich anreichern, ergibt sich daraus die Forderung nach weitestgehender Verminderung des Eintrages. Standortfremde, pathogene und genetisch modifizierte Organismen, die das Gleichgewicht der Bodenlebewelt und damit die Bodenfruchtbarkeit gefährden können, dürfen nicht freigesetzt werden. 5. Eckpunkt Belastete Böden, von denen Gefahren für Menschen, Nutztiere und Nutzpflanzen ausgehen, dürfen nicht unbehandelt an die Nachwelt weitergegeben werden. Sie sind mindestens so weit zu sanieren, dass die Gefahren beseitigt werden. Es ist vor allem aus finanziellen Gründen nicht möglich, bestehende chemische Bodenbelastungen bis zur vollständigen Wiederherstellung der Multifunktionalität des Bodens zu sanieren. Die Sanierung muss sich darauf beschränken, Gefahren abzuwenden und eine Mindestbewirtschaftung zu ermöglichen. Unter den Begriff Sanierung fallen Nutzungsänderungen und -beschränkungen ebenso wie technische Bodenreinigung oder Bodenaustausch. Die beschränkte Möglichkeit, Böden zu sanieren, entbindet aber nicht von der Pflicht zur Vorsorge. 6. Eckpunkt Der offene Boden ist wie Wasser, Luft und Wald ein Allgemeingut, das vom jeweiligen Besitzer zwar genutzt, aber nicht zerstört werden darf. Wer Boden nutzt, ist demnach auch für dessen Schutz verantwortlich. Der Boden gehört fundamental zum Menschsein, der Mensch ist ohne Boden nicht denkbar. Der Boden ist uns gegeben; dies zeigt sich schon daran, dass wir ihn nicht schaffen, noch regenerieren können. Und niemand darf irreversible Schädigungen bei etwas begehen, das er nicht geschaffen hat. Boden nutzen, kann deshalb nur heissen: Teilhaben am Ökosystem Boden. Und dies schliesst aus, das Ökosystem über seine Tragfähigkeit hinaus zu belasten. Unsere Art der Nutzung muss auch in Zukunft Leben ermöglichen. Den kommenden Generationen müssen demnach Böden übergeben werden, die fruchtbar sind und auch künftig eine standortgerechte Nutzung und Nahrungsproduktion gestatten. 6/8
7 7. Eckpunkt Die Integrität des Bodens muss durch rechtliche Normen gesichert werden. Die blosse Einsicht, dass es nötig ist, den Boden langfristig zu erhalten, genügt bei der Abwägung mit nutzungsorientierten Interessen nicht. Es braucht ein griffiges rechtliches Instrumentarium, das erzwingt, was nötig ist und nicht freiwillig geleistet wird. Dies gilt besonders bei Eingriffen in den Boden, die zu irreparablen Schäden führen. Es ist darauf zu achten, dass der Bodenschutz in den die zulässigen Emissionen regelnden Verordnungen des Umweltschutz-, Gewässerschutz- und Gentechnikgesetzes, aber vor allem auch in den Regelungen Aufnahme findet, die sich mit der Nutzung des Bodens befassen (z.b. Landwirtschaft, Bauen). 8. Eckpunkt Der Schutz des Bodens ist als Gesellschaftsauftrag anerkannt. Um diesen zeitgerecht und wirkungsvoll erfüllen zu können, müssen die erforderlichen institutionellen Voraussetzungen eines unabhängigen Bodenschutzes verbessert und seine finanziellen und personellen Ressourcen verstärkt werden. Der Bodenschutz begann in einer Periode knapper Ressourcen. Er verfügt auch heute noch in der Regel bloss über einen Bruchteil der Mittel, die den anderen Mediendisziplinen Wasser, Luft, Landschaft und Wald zur Verfügung stehen. Der Bodenschutz muss deshalb als gleichwertige Aufgabe anerkannt und in seiner Leistungsfähigkeit wesentlich gefördert werden. Diese Forderung gilt für die Behörden ebenso wie für Forschung und Lehre. 9. Eckpunkt Der Bodenschutz muss von allen Bodenschutzakteuren gemeinsam und gleichgerichtet vollzogen werden. Eine enge Vernetzung ist unentbehrlich. Doppelspurigkeiten sind durch fallweise Zuteilung der Federführung zu vermeiden. Die Bodenschutzbehörden aller Stufen, die Wissenschaft, die Bodenkundliche Gesellschaft usw. müssen eng und sich ergänzend sowie unterstützend zusammenarbeiten. Gemeinsam sollen zum Beispiel Vollzugshilfen erarbeitet und Wissenslücken gefüllt werden. Im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen, durch Information und Aufklärung, aber auch durch persönliche Kontakte müssen die Bodenschutzverantwortlichen erreichen, dass der Schutz des Bodens zum selbstverständlichen Anliegen derjenigen wird, die durch ihre Tätigkeit dem Boden schaden können. 7/8
8 10. Eckpunkt Besonders wichtige Partner des Bodenschutzes sind die Raumplanung, die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft. Die Zusammenarbeit mit ihnen muss intensiviert und gepflegt werden. Forst- und Landwirtschaft betreuen fast 70 Prozent der Fläche der Schweiz. Ohne ihre Unterstützung kann der Boden nicht geschützt werden. Die Landwirtschaft belastet einerseits mit ihrer Tätigkeit den Boden, muss andererseits aber an einem gesunden Boden interessiert sein. Ihre aktuelle Entwicklung hin zu einer naturnäheren, ökologischeren Bewirtschaftungsweise unterstützt die Bemühungen des Bodenschutzes. Bis vor kurzem waren die Waldböden durch eine restriktive Forstgesetzgebung weitgehend geschützt. Doch die heute intensive, vollmechanisierte Waldnutzung gefährdet sie durch erhöhte physikalische Belastung. Der Raumplanung obliegt die Zuordnung der Nutzung der Bodenfläche. Sie hat es dabei in der Hand, bei der Richt- und Nutzungsplanung eine Nutzung zu fördern, welche die Beschaffenheit und Belastbarkeit der Böden berücksichtigt. Auch entwickelt sie Instrumente für einen haushälterischen und sorgfältigen Umgang mit der Bodenfläche. 8/8
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