ANTRAG ART CORPORATE COLLECTION 500 Versicherung von Kunst in Firmenbesitz Mindestprämie CHF 500

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1 ANTRAG ART CORPORATE COLLECTION 500 Versicherung von Kunst in Firmenbesitz Mindestprämie CHF 500 Bitte senden Sie diesen Antrag per Post oder per Telefax an uns zurück. AXA Art Versicherung AG Postfach 1533 CH-8065 Zürich Domiziladresse: Thurgauerstr. 105 CH-8152 Glattbrugg Telefon: Telefax : info@axa-art.ch 1 PERSONALIEN NEHMER FIRMA TELEFON TELEFAX BROKER/ VERMITTLER FIRMA NAME, VORNAME TELEFON TELEFAX HINWEIS Der genannte Versicherungsbroker wickelt den Geschäftsverkehr zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer ab und ist daher von diesen Parteien bevollmächtigt, Anzeigen, Deklarationen, Willenserklärungen und Zahlungen entgegenzunehmen. Diese gelten dem Empfänger gegenüber als zugegangen, sobald sie beim Broker eingegangen sind. Er ist verpflichtet, diese unverzüglich an die betreffenden Parteien weiterzuleiten. NEHMER/ANTRAG- STELLER UNTERSCHRIFT ANTRAGSTELLER BROKER/ VERMITTLER UNTERSCHRIFT VERMITTLER Art Corporate Collection 500 1

2 2 RISIKOORT AN FOLGENDEM ORT BEFINDEN SICH DIE ZU VERSICHERNDEN OBJEKTE RISIKOORT, FALLS ABWEICHEND FÜR WEITERE VERSICHERUNGSORTE (Z. B. FILIALE) FÜLLEN SIE BITTE FOLGENDE PUNKTE AUS. ZUSÄTZLICHE RISIKOORTE RISIKOORT (2) RISIKOORT (3) RISIKOORT (4) 3 VERSICHERTE OBJEKTE HINWEIS Versichert werden können Objekte mit künstlerischem und/oder sammlerischem Wert. Von der Versicherung ausdrücklich ausgeschlossen sind insbesondere Briefmarken, Münzen, Schmuck und Poster. DER VERSICHERUNGSNEHMER BEANTRAGT DIE VERSICHERUNG DER SAMMLUNGSGEGENSTÄNDE ZU FOLGENDEN WERTEN: TOTAL WERT ALLER OBJEKTE CHF Die Versicherungssumme für Art Corporate Collection 500 beträgt maximal CHF 400'000 (ohne Vorsorgeversicherungssumme). VORSCHÄDEN SCHÄDEN AN DEN ZU VERSICHERTEN OBJEKTEN IN DEN LETZTEN 5 JAHREN, AUCH WENN NICHT VERSICHERT Art Corporate Collection 500 2

3 4 WESENTLICHER INHALT DES VERSICHERUNGSVERTRAGES AVB Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Art Corporate Collection 500. VERSICHERTE RISIKEN VORSORGE- DECKUNG RISIKOORTE WECHSELAUS- STELLUNGEN Die Versicherung erfolgt gegen alle Risiken gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Art Corporate Collection 500. Für Kunstgegenstände im Freien ist die Entschädigung auf CHF 7'500 begrenzt. AXA Art haftet bis 25 % zusätzlich zu der Versicherungssumme, maximal bis zu einer Gesamtversicherungssumme in Höhe von CHF 500'000 und innerhalb dieser Vorsorge für Neuanschaffungen innerhalb der laufenden Versicherungsperiode, sofern diese nachweislich erfolgten. Die Summe der Neuanschaffungen ist seitens des Versicherungsnehmers nach Aufforderung durch AXA Art am Ende der Versicherungsperiode innerhalb eines Monates zu melden. Die Objekte sind an den vom Antragsteller genannten Risikoorten bis zur Versicherungssumme versichert. Vorübergehende Aufenthalte ausserhalb der in der Police aufgeführten Standorte sowie die damit verbundenen Transporte sind bis zu einer Höchstsumme von CHF 250'000 der Versicherungssumme pro Standort und Transportmittel versichert. Wechselausstellungen am Versicherungsort von temporären Leihnahmen gelten für eine maximale Dauer von sechs Monaten mitversichert. WERT Die Versicherung gilt auf deklarierten Wert. Dieser entspricht dem durch den Versicherungsnehmer angegebene Wert. Dieser ist im Schadenfall vom Versicherungsnehmer nachzuweisen. Die Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall je Einzelobjekt beträgt CHF 100'000. INDEXIERUNG POLICEN- ÄNDERUNGEN SELBSTBEHALT PRÄMIEN PFLICHTEN DES VN LAUFZEIT Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Landesindex der Konsumentenpreise im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert hat. Ausschliesslich Risikoortänderungen und Wechsel des Versicherungsnehmers werden per Änderungsnachtrag in der Police unterjährig dokumentiert. Im Schadenfall trägt der Versicherungsnehmer keinen Selbstbehalt. Die Prämie beträgt 2.50 der Versicherungssumme, mindestens aber CHF 500, zuzüglich 5 % eidg. Stempelsteuer. Für CHF 400'000 übersteigende Versicherungssummen wird die Prämie individuell zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer vereinbart. Es gelten die Bestimmungen zur Sorgfaltspflicht gemäss Art. 4 der AVB Art Corporate Collection 500. Alle transportierten Objekte müssen transporttüchtig und beanspruchungsgerecht für die geplante Reise verpackt sein. Die Transporte müssen entweder vom Versicherungsnehmer selbst oder von einem für Kunsttransporte spezialisierten Spediteur bzw. Frachtführer durchgeführt werden. Transporte durch nicht auf Kunsttransporte spezialisierte Unternehmen sowie professionelle Kurierdienste oder durch die Post sind von der Versicherung ausgeschlossen. Beginn der Versicherung ist der 01. des auf die Antragstellung folgenden Monats. Für den Zeitraum zwischen Annahme des Antrags durch AXA Art und Beginn der Versicherung gewähren wir prämienfrei vorläufige Deckung. Die Versicherungsperiode dauert ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend für ein weiteres Jahr, wenn nicht bis 3 Monate vor Ablauf der Dauer der Versicherungsperiode von einer Partei schriftlich gekündigt wird. 5 U NTERSCHRIFT HINWEIS Der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Antrag, im Besitz der geltenden AVB Art Corporate Collection 500 zu sein, sowie die Information des Versicherers über dessen Identität, über den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrages und über die Bearbeitung der mitgeteilten Personendaten erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Hiermit stimmt der Antragsteller auch der Datenverarbeitung gemäss beiliegendem Informationsblatt zu und bestätigt zudem, alle Angaben wahrheitsgetreu gemacht zu haben. NEHMER/ANTRAG- STELLER UNTERSCHRIFT ANTRAGSTELLER BROKER/ VERMITTLER UNTERSCHRIFT VERMITTLER Art Corporate Collection 500 3

4 WESENTLICHER INHALT DES VERSICHERUNGSVERTRAGES KUNDENINFORMATION NACH ART. 3 V VG 1 INFORMATIONSPFLICHT Gemäss Art. 3 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer vor Abschluss des Art Corporate Collection 500 Versicherungsvertrages in verständlicher Form über den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrages sowie über die Identität des Versicherers zu informieren. Diese Informationen können Sie diesem Merkblatt entnehmen. Es handelt sich dabei um einen nicht abschliessenden Überblick über die wesentlichen Rechte und Pflichten der Parteien, die sich aus der Police, den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie dem VVG ergeben. Diese Information ersetzt nicht die Bestimmungen der Police, der AVB und des VVG. Der vom Antragsteller unterzeichnete Antrag wird vom Versicherer geprüft. Nach erfolgter Annahme stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Police zu, die inhaltlich dem Antrag entspricht. 2 VERSICHERUNGSTRÄGER Träger der Versicherung ist die AXA Art Versicherung AG, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Opfikon ZH. 3 VERSICHERTE RISIKEN Kunst- und Sammlungsgegenstände werden an genannten Orten gegen alle Gefahren (All-Risk, mit wenigen benannten Ausschüssen) versichert. Von der Versicherung ausdrücklich ausgeschlossen sind insbesondere Briefmarken, Münzen, Schmuck und Poster. Die Versicherungssumme für diesen Vertrag entnehmen Sie bitte dem Antrag/der Police. Detaillierte Angaben finden Sie im Antrag/in der Police und den zugrunde liegenden Bedingungen. Versichert sind die im Antrag/in der Police bezeichneten Objekte an den aufgeführten Standorten zu den aufgeführten Höchstversicherungssummen. Die Versicherung gilt entsprechend dem Antrag/der Police auf deklarierte Werte. Die Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall je Einzelobjekt beträgt CHF 100'000. Die Versicherungssumme ist insgesamt jedoch auf CHF 400'000 zuzüglich Vorsorgeversicherungssumme begrenzt. 4 UMFANG DES VERSICHERUNGSSCHUTZES Die Versicherung gilt: gegen alle Risiken, mit Ausnahme der in den AVB genannten Ausschlüssen. In diesem Fall sind mit Ausnahme der namentlich erwähnten Gefahren alle Schäden versichert, gleichviel welcher Ursache. Versicherungsschutz besteht insbesondere gegen die Gefahren: Feuer Einbruchdiebstahl Vandalismus nach einem Einbruch Raub Leitungswasser Sturm und Hagel Abhandenkommen Beschädigungen Nicht versichert sind grundsätzlich Schäden verursacht durch Krieg und Kernenergie. Weitere Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den AVB. Art Corporate Collection 500 4

5 5 HÖHE DER PRÄMIE Die Prämie sowie deren Fälligkeit sind dem Antrag sowie der Police zu entnehmen. Zur Prämie hinzu kommt die eidgenössische Stempelabgabe von 5 %. Ändern sich die Vertragsbestimmungen kann die AXA Art die Anpassung des Vertrags verlangen. Dem Versicherungsnehmer steht in diesem Falle ein Kündigungsrecht zu (AVB-AT 2011 d Art. 26). Bezahlen Sie bitte die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Abschluss des Vertrages, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wenn Sie die erste oder einmalige Prämie binnen 30 Tagen nach Ihrer Zahlungspflicht nicht zahlen, werden Sie unter Androhung von Säumnisfolgen auf Ihre Kosten schriftlich aufgefordert, binnen 14 Tagen nach Absendung der Mahnung Ihre Zahlung zu leisten. Bleibt die Mahnung ohne Erfolg, ruht unsere Leistungspflicht vom Ablauf der Mahnfrist an bis zur vollständigen Zahlung der Prämien und Kosten. Uns steht das Recht zu, verfallene Prämien mit der Entschädigung zu verrechnen. 6 WEITERE PFLICHTEN DES VERSICHERUNGSNEHMERS Im Übrigen müssen Sie folgende Informations-, Sorgfalts- und Verhaltenspflichten beachten: Informationspflicht: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer unaufgefordert alle Umstände mitzuteilen, die geeignet sind, die Beurteilung des Risikos zu beeinflussen, insbesondere die Angaben in Antrag sowie in allfällig beigefügten Fragebogen bezüglich der zu versichernden Risiken wahrheitsgetreu mitzuteilen. Im Falle von nachträglichen Änderungen vom beim Vertragsschluss erhobenen Angaben ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, diese dem Versicherer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Gefahrerhöhungen während der Dauer des Vertrages. Sorgfaltspflichten: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die versicherten Objekte mit aller Sorgfalt zu behandeln und die gebotenen Massnahmen zum Schutze der versicherten Objekte gegen die versicherten Gefahren zu treffen, insbesondere bei Abwesenheit alle Gebäudeöffnungen verschlossen zu halten sowie vorhandene und vereinbarte Sicherungsmöglichkeiten anzuwenden bzw. in Betrieb zu setzen. Verhalten im Schadenfall: Der Eintritt eines versicherten Ereignisses ist sofort dem Versicherer zu melden. Bei Diebstahl, Beraubung oder Abhandenkommen ist unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen und eine amtliche Untersuchung zu beantragen. In jedem Fall sind alle zumutbaren Schadenminderungsmassnahmen zu treffen. Rückgriffsrechte gegenüber Dritten sind sicherzustellen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei der Feststellung der Schadenshöhe mitzuwirken und die deklarierten Werte nachzuweisen. 7 LAUFZEIT DES VERTRAGES Beginn der Versicherung ist der 01. des auf die Antragstellung folgenden Monats. Für den Zeitraum zwischen Annahme des Antrags durch AXA Art und Beginn der Versicherung gewährt AXA Art prämienfrei vorläufige Deckung. Die Versicherungsperiode dauert ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend für ein weiteres Jahr, wenn nicht bis 3 Monate vor Ablauf der Dauer der Versicherungsperiode von einer Partei schriftlich gekündigt wird. Bei Transporten beginnt die Versicherung sobald die Objekte für die versicherte Reise von ihrer bisherigen Aufbewahrungsstelle entfernt werden und endet, sobald sie ihre endgültige Aufbewahrungsstelle erreicht haben (Nagel zu Nagel bzw. Sockel zu Sockel). Art Corporate Collection 500 5

6 8 BEENDIGUNG DES VERTRAGES Beide Parteien können den Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit, bzw. des Versicherungsjahres, mit schriftlicher Mitteilung kündigen. Die Kündigung erfolgt rechtzeitig, wenn sie vor Ablauf der Frist bei der anderen Partei zugegangen ist. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Befristete Verträge ohne Verlängerungsklausel enden ohne weiteres an dem im Antrag/in der Police festgelegten Tag. Bei Transporten endet die Versicherung sobald die Objekte nach der versicherten Reise ihre endgültige Aufbewahrungsstelle erreicht haben (Nagel zu Nagel bzw. Sockel zu Sockel). Bei Gefahrerhöhung kann der Versicherer den Vertrag binnen 14 Tagen nach Empfang der Anzeige unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist kündigen. Das gleiche Kündigungsrecht steht dem Versicherungsnehmer zu, wenn im Falle einer Gefahrerhöhung über die Prämienerhöhung keine Einigung erzielt wird. Nach jedem Schadenfall, für den der Versicherer eine Leistung erbracht hat, kann der Versicherungsnehmer binnen 14 Tagen nachdem er von der Auszahlung Kenntnis erhalten hat, der Versicherer spätestens bei der Auszahlung, den Vertrag kündigen. Alle Kündigungen sind per eingeschriebenem Brief schriftlich mitzuteilen. Kündigungen müssen vor Ablauf der Frist bei der anderen Partei eintreffen. 9 DATENBEARBEITUNG Im Rahmen der Vertragsanbahnung und der Vertragsdurchführung erhält die AXA Art Kenntnis von folgenden Daten: Kundendaten (Name, Adresse, Nationalität, Bankverbindungen etc.), gespeichert in elektronischen Kundendateien; Antragsdaten (Angaben zum versicherten Risiko, Antworten auf die Antragsfragen, Sachverständigenberichte, Angaben des Vorversicherers über den bisherigen Schadenverlauf, etc.), abgelegt in den Policendossiers; Vertragsdaten (Vertragsdauer, versicherte Risiken und Leistungen etc.), gespeichert in Vertragsverwaltungssystemen wie physischen Policendossiers und elektronische Risikodatenbanken; Zahlungsdaten (Datum der Prämieneingänge, Ausstände, Mahnungen, Guthaben etc.), gespeichert in Inkassodatenbanken; Allfällige Schadendaten (Schadenmeldungen, Abklärungsberichte, Rechnungsbelege, etc.) gespeichert in physischen Schadendossiers und elektronischen Schadenapplikationssystemen. Diese Daten werden benötigt, um das Risiko zu prüfen und einzuschätzen, den Vertrag zu verwalten, die Prämien rechtzeitig einzufordern und im Leistungsfalle die Schäden korrekt abzuwickeln. Die Daten sind mindestens 10 Jahre nach Vertragsauflösung, Schadendaten mindestens 10 Jahre nach Erledigung des Schadenfalles aufzubewahren. Falls erforderlich, werden die Daten an involvierte Dritte, namentlich übrige Einheiten der AXA Art, andere beteiligte Versicherer, Pfandgläubiger, Behörden, Anwälte und externe Sachverständige weitergeleitet unter Auflage der vertraulichen Behandlung. Eine Datenweitergabe kann auch zum Zwecke der Aufdeckung oder Verhinderung eines Versicherungsmissbrauchs erfolgen. 10 BESTÄTIGUNG DURCH ANTRAGSTELLER Der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Antrag, die beigelegten AVB erhalten und zu Kenntnis genommen zu haben, sowie die Information des Versicherers über dessen Identität über den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrages und über die Bearbeitung der mitgeteilten Personendaten erhalten und zu Kenntnis genommen zu haben. Art Corporate Collection 500 6

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