Argumentationspapier REACH. Zur Einstufung von Munition als Erzeugnis mit einem Stoff / Gemisch als integralem Bestandteil

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Argumentationspapier REACH. Zur Einstufung von Munition als Erzeugnis mit einem Stoff / Gemisch als integralem Bestandteil"

Transkript

1 Argumentationspapier REACH Zur Einstufung von Munition als Erzeugnis mit einem Stoff / Gemisch als integralem Bestandteil Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.v. Februar 2014 Seite 1 von 17

2 Einleitung Die Hersteller von Munition für den wehrtechnischen, behördlichen und zivilen Bereich (Jagd und Sport) sind sich ihrer Pflichten und Obliegenheiten aus der Chemikalienverordnung EU/1907/2006 (REACH) bewusst und haben personell und organisatorisch Vorsorge getroffen, sich REACH-konform zu verhalten. REACH soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherstellen, den freien Verkehr von Stoffen als solchen, in Gemischen oder in Erzeugnissen gewährleisten, sowie Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verbessern. Diese Ziele können jedoch nur dann wirksam erreicht werden, wenn die Anforderungen an Erzeugnisse, Stoffe und Gemische in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht wesentlich voneinander abweichen. Daher soll dieses Argumentationspapier auch ein Beitrag zur Harmonisierung der Einstufung von Munition gemäß REACH sowohl innerhalb der Aufsichtsbehörden, als auch bei den Munitionsherstellern sein. Dieses Papier richtet sich an deutsche, europäische oder internationale Behörden, die sich mit der REACH-konformen Einstufung von Munition befassen. Mit diesem Argumentationspapier wird dargelegt, dass es sich bei den beschriebenen Munitionsarten in Übereinstimmung mit dem Wortlaut der REACH-Verordnung nicht um Behälter mit Inhaltsstoffen, sondern um Erzeugnisse handelt, deren Bestandteile und Inhaltsstoffe integrale Bestandteile dieser Erzeugnisse und somit nicht registrierungspflichtig gemäß Art. 7 Absatz 1 REACH-VO sind. In diesem Papier verwendete Hintergrundinformationen wurden im Rahmen der AG REACh im BDSV zusammengestellt. Beteiligt waren dabei Vertreter der folgenden Firmen: ATLAS Elektronik, LFK, Diehl BGT Defence, Eurocopter, KMW, Dynamit Nobel, Metallwerk Elisenhütte, RUAG Ammotec, Rheinmetall Waffe Munition. Seite 2 von 17

3 Kernthesen - Treibladung ist integraler Bestandteil der Munition Die in der Munition befindliche Treibladung dient im Augenblick des Abfeuerns der Erzeugung eines Gasdruckes innerhalb der Waffe (Rohrwaffe, Handfeuerwaffe), um ein Geschoss zu beschleunigen. Die Bestandteile der Treibladung verbleiben bis zur chemischen Abreaktion/Verbrennung in der Munition und sind so integraler Bestandteil der Munition. - Munition ist kein spezieller Behälter Da die in der Munition befindliche Treibladung während der Nutzungsphase der Munition weder konsumiert, noch ausgeschieden oder sich auf andere Weise am Ende der Nutzungsdauer außerhalb des Gegenstandes befindet, kann im Zusammenhang mit Munition nicht von einem speziellen Behälter gesprochen werden. Die Treibladung ist in aller Regel so ausgelegt, dass eine komplette Umsetzung in der Waffe erfolgt; es werden nur Reaktionsprodukte freigesetzt. - Munition ist kein Feuerwerk Die Gleichsetzung von Munition und Feuerwerkskörpern ist nicht gerechtfertigt, da sich die beiden Produktgruppen sowohl in ihrer Funktion, als auch in ihrer Wirkung deutlich unterscheiden. Seite 3 von 17

4 I. Die Einstufung von Gegenständen gemäß REACH und ihre Auswirkungen Die REACH-Verordnung, in Kraft getreten am 1. Juni 2007, erlegt Herstellern, Importeuren und Verwendern von Chemikalien, die als gefährlich angesehenen werden, eine Vielzahl von Pflichten auf. Je nach Einstufung des betroffenen Gegenstands bestehen dabei unterschiedliche Pflichten. Grundsätzlich müssen nach REACH drei Einstufungen von Gegenständen unterschieden werden: 1) bei dem Gegenstand handelt es sich um einen Stoff oder ein Gemisch; 2) bei dem Gegenstand handelt es sich um die Kombination eines Erzeugnisses (der als Behälter oder Trägermaterial eingesetzt wird) und eines Stoffes / Gemisches; 3) bei dem Gegenstand handelt es sich um ein Erzeugnis mit einem Stoff / Gemisch als integraler Bestandteil. Während REACH zumeist weitreichende Pflichten für den Umgang mit Stoffen oder Gemischen vorsieht, unterliegen Erzeugnisse deutlich geringeren Auflagen. Aus Sicht der betroffenen Wirtschaft entstehen die geringsten Pflichten aus REACH, wenn der fragliche Gegenstand als Erzeugnis mit einem Stoff / Gemisch als integraler Bestandteil einzustufen ist. Gilt der Gegenstand hingegen als Kombination eines Erzeugnisses (der als Behälter oder Trägermaterial eingesetzt wird) und eines Stoffes/Gemischs, entstehen für diesen enthaltenen Stoff / Gemisch die vollumfänglichen Pflichten nach REACH für Stoffe und Gemische. Insofern kommt der korrekten Einstufung von Gegenständen eine enorme Bedeutung zu: eine falsche Einstufung kann für betroffene Unternehmen im ungünstigsten Fall enormen Mehraufwand und damit hohe Kosten bedeuten. Da die Unterscheidung zwischen den Einstufungskategorien zwei und drei jedoch unter Umständen schwierig sein kann, hat die ECHA im April 2011 mit dem Guide 3.8 Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen veröffentlicht, die betroffenen Wirtschaftsteilnehmern die korrekte Einstufung ihrer Gegenstände erleichtern soll. Seite 4 von 17

5 Exkurs: REACH-Pflichten für Stoffe / Gemische, die integraler Bestandteil eines Erzeugnisses sind Gemäß Art. 7 (1) REACH muss für einen Stoff, der integraler Bestandteil eines Erzeugnisses ist, nur dann ein Registrierungsdossier eingereicht werden, wenn der Stoff unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen ohne chemische Umwandlung freigesetzt werden soll und zugleich im Produkt in einer Menge von insgesamt mehr als 1 Tonne pro Jahr je Produzent bzw. Importeur enthalten ist. Von dieser Registrierungspflicht ausgenommen sind gemäß Anhang V Art. 2 (7) b REACH jedoch Stoffe, die durch eine chemische Reaktion entstanden sind und nicht als solche hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden. II. Munition unter REACH Angesichts der in Abschnitt I beschriebenen Auswirkungen, die eine Einstufung eines Gegenstandes auf die entstehenden REACH-Pflichten hat, ist die einheitliche Einstufung von Munition als Erzeugnis mit einem Stoff / Gemisch als integraler Bestandteil oder als Kombination aus einem Erzeugnis und einem Stoff / Gemisch von großer Bedeutung für die betroffene Industrie. Um ihrer Funktion gerecht zu werden, ist Munition (hier am Beispiel von Munition für Handfeuerwaffen ohne beabsichtigte Stofffreisetzung erläutert) grundsätzlich aus den folgenden Bestandteilen aufgebaut: aus einer Metallhülse, einem Geschoss, dem Treibladungspulver und in der Regel einem Anzündhütchen (siehe Darstellung). Anzündsatz / Anzündhütchen Treibladungspulver Hülse Geschoss Durch den Schlagbolzen der Waffe wird das Anzündhütchen der Patrone oder der Rand des Hülsenbodens (bei Randfeuerpatronen ohne Anzündhütchen, der Anzündsatz befindet sich hier im Rand des Hülsenbodens) mechanisch verformt und so eine Initiierung des Anzündsatzes herbeigeführt. Der entstehende Zündstrahl zündet das in der Hülse befindliche Treibladungspulver an. Durch den bei der Verbrennung des Treibladungspulvers entstehenden Gasdruck wird das Geschoss beschleunigt und durch den Lauf der Waffe ins Ziel gelenkt. Alle Munitionsteile sind in der Patrone fest verbaut und können nur durch Gewalt und unter Zerstörung der Funktionalität entfernt werden. Seite 5 von 17

6 REACH legt besonderes Augenmerk auf die in allen Munitionsarten enthaltene Treibladung. Treibladung besteht aus Treibladungspulverkörnern (oder bei Artilleriemunition auch aus Stangen), die allein für sich betrachtet bereits einen Artikel darstellen, da die Geometrie und die Formfunktion für den Abbrand im Waffenrohr wesentlich sind. Bei der Herstellung (Extrusion) von Treibladung ist die exakte Reproduzierbarkeit der Geometrie ein wesentliches Qualitätsmerkmal für den gewünschten Druckverlauf im Rohr. Die Treibladung muss genau auf die innenballistische Auslegung der Munition ausgerichtet werden. Hierfür sind im wesentliche zwei Dinge zu beachten: zum einen darf bei der Verwendung der Patrone der zulässige Maximalgasdruck im Waffenrohr nicht überschritten werden, zum anderen muss das Treibladungspulver beim Mündungsaustritt des Fluggeschosses komplett verbrannt (d.h. chemisch umgesetzt) sein. Dazu wird die Pulvermenge und -geometrie exakt auf die Rohrlänge der Waffe und das Gewicht des in der Munition verbauten Geschosses angepasst. Exkurs: Wuchtmunition und Sprengmunition Wuchtmunition und Sprengmunition sind speziell für militärische Verwendungen (z.b. in der Artillerie) konzipierte Munitionsarten. Trotz gewisser Unterschiede ihres Aufbaus und ihrer Wirkung im Vergleich zu Munition für Handfeuerwaffen ist die grundsätzliche Funktion - die Erzeugung eines Drucks mittels einer Treibladung zur gerichteten Beförderung eines Geschosses in ein Ziel - bei allen Munitionsarten identisch. a) Wuchtmunition Bei Wuchtmunition wird, analog zur Munition für Handfeuerwaffen, ein Geschoss (Vollkaliber oder auch Unterkaliber) durch die Verbrennung eines Treibladungspulvers im Waffenrohr beschleunigt, um in ein entferntes Ziel gelenkt zu werden. Aufgrund der bedeutend größeren Kalibergröße von Wuchtmunition (bis zu 1,50 m lange Patronen) bedarf es zur gleichmäßigen Anzündung des Treibladungspulvers jedoch einer speziellen Anzündkette und besonderer Bauteile. Infolgedessen besteht Wuchtmunition in der Regel aus einer gesonderten Treibladungshülse, einem Hülsenboden, einem Treibladungsanzünder, dem Treibladungspulver und dem Fluggeschoss. Die für Wuchtmunition besondere Treibladungshülse kann aus Metall (Messing, Stahl bei Klein- und Mittelkaliber), oder aus einem verbrennbaren Material (Nitrocellulose, bei Großkaliber) bestehen. Im Hülsenboden ist der Treibladungs-Anzünder eingeschraubt. Er besteht aus einer Zündeinrichtung, die auf Schlag oder einen elektrischen Impuls (Zündpille) reagiert und eine mehrstufige Zündkette aus Primärladung, Übertragungsladung bis hin zur Anzündladung enthält, wobei die chemische Energie der Zündkette von Stufe zu Stufe gesteigert werden muss, damit letztlich eine zuverlässige und gleichmäßige Anzündung des Treibladungspulvers erfolgt. Nur mit dem relativ schwachen Zündimpuls der Seite 6 von 17

7 Zündladung selbst (1. Stufe) könnte die Treibladung einer Wuchtmunitionspatrone nicht zuverlässig angezündet werden. Wie bei Munition für Handfeuerwaffen werden alle Teile der Patrone zu einer Einheit zusammengebaut und sind später nur mit Gewalt und unter Zerstörung der Integrität zugänglich. Die von den militärischen Endkunden geforderten Umwelttests und Falltests für militärische Munition legen strenge Maßstäbe an die Patronenfertigung. Ein Entfernen von Komponenten oder ein Austausch von Baugruppen ist nicht ohne weiteres möglich (Ausnahme: Treibladungs- Anzünder). Eine Freisetzung von Stoffen aus der Munition erfolgt bei Wuchtmunition nicht, da die Pulvergase verbrannt sind, bevor das Projektil das Rohr verlässt. Auch eine evtl. enthaltene pyrotechnische Leuchtspurmischung, die durch chemische Reaktion im Flug eine Farbsignatur abgibt, steht dem nicht entgegen, da nur Reaktionsprodukte freigesetzt werden. b) Spreng-Munition Im Unterschied zur Wuchtmunition oder Munition für Handfeuerwaffen enthält Spreng-Munition anstelle eines inerten Wuchtgeschosses eine meist gegossene Sprengladung als Wirkladung. Diese bedarf noch einer zusätzlichen Zündung. Daher ist ein Zünder mit zwei unabhängigen Sicherungsmechanismen eingebaut, der in Abhängigkeit der Flugzeit (Zeitzünder) oder in Abhängigkeit der Höhe über dem Zielgebiet (Höhenzünder, Aufschlagzünder) die Zündung der Sprengladung initiiert. Die Sprengladung wird, wie bei allen Munitionsarten üblich, mit Hilfe der Treibladung in ein Zielgebiet verbracht. Hierfür ist wie schon für Wuchtmunition beschrieben ebenfalls eine Anzündkette zur gleichmäßigen Anzündung der Treibladung nötig: beginnend mit der Anzündung (meist elektrisch) wird über die Treibladung und ggf. eine verbrennbare Treibladungshülle der Wirkteil (Metallhülle) angezündet. Dieser enthält selbst wiederum einen Zünder, Übertragungsladung und eine Sprengladung. Die meisten Bestandteile von Munition - Geschosse, Hülsen und Anzünder/Anzündhütchen - werden von Seiten der zuständigen Behörden als Erzeugnisse anerkannt (z.b. REACH-CLP Helpdesk Deutschland (Quelle: Schreiben vom ; GZ: /04/ ). Allein die Treibladung wird teilweise, in Analogie zu Feuerwerkskörpern, nicht als integraler Bestandteil der Munition betrachtet, sondern als freizusetzender Stoff/Gemisch eingestuft. Nach dieser Einschätzung wäre Munition als Kombination eines Erzeugnisses (das als Behälter eingesetzt wird; im Fall von Munition die Munitionshülle) und eines Stoffes / Gemisches (dem Treibladungspulver) anzusehen und das Treibladungspulver unterläge den in Art. (7) 1 REACH beschriebenen Registrierungspflichten. Im vorliegenden Argumentationspapier wird argumentiert, dass diese Einstufung von Munition nicht zutreffend ist und es sich bei Treibladungspulver um einen integralen Bestandteil von Munition handelt, der demnach keinen Registrierungspflichten nach REACH unterliegt. Seite 7 von 17

8 III. Die Einstufung von Munition unter REACH entsprechend der ECHA Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen In diesem Abschnitt erfolgt die Dokumentation der Entscheidungsfindung darüber, ob Munition als Erzeugnis mit einem Stoff als integralem Bestandteil oder als Kombination eines Erzeugnisses und eines Stoffes / Gemischs einzustufen ist. Um diese Unterscheidung zu treffen, hat die ECHA in den Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen (Stand April 2011) ein spezielles Vorgehen veröffentlicht. Anhand der Prüfung der darin vorgesehenen Schritte soll im Folgenden belegt werden, dass es sich bei Munition für Handfeuerwaffen (als Beispiel für übliche Hartkernmunition) um ein Erzeugnis handelt. Das Flussdiagramm der Leitlinien folgt sechs Schritten, anhand derer die Einstufung vorgenommen werden kann: Seite 8 von 17

9 Schritt 1: Im ersten Schritt ist die Funktion des Gegenstands zu identifizieren. Der Begriff Funktion nimmt in der Erzeugnis-Definition nach Art. 3 (3) REACH-VO einen wichtigen Platz ein. Gemäß der Erzeugnis-Definition ist unter Funktion das Grundprinzip, das die Verwendung des Gegenstandes bestimmt, zu verstehen, wobei das Ergebnis der Verwendung eines Gegenstandes zu betrachten ist (Wortlaut entsprechend der Leitlinien zu Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen). Die grundsätzliche Funktion von Munition ist es, einen plötzlichen Druckanstieg in einer Feuerwaffe zu erzeugen und ein Geschoss durch die entstehende Beschleunigung entlang einer Flugbahn gerichtet in ein Ziel zu lenken. Diese Flugbahn wird von der Art der Waffe, des Munitionstyps (Kaliber), sowie der Geschossart und -form und des Treibladungspulvers (Kornform, Korngröße) bestimmt. Schritt 2: Im zweiten Schritt soll ermittelt werden, ob Form/Oberfläche oder Design relevanter für die Funktion [sind], als die chemische Zusammensetzung. Da sowohl Form/Oberfläche und Design (zu verstehen als physisches Erscheinungsbild der Munition und nicht als ihre chemischen Eigenschaften), als auch die chemische Zusammensetzung auf die Funktion der Munition Einfluss haben, kann diese Frage ohne weitere Verfeinerung nicht eindeutig beantwortet werden. Infolgedessen müssen die weiteren Schritte geprüft werden. Schritt 3: Im dritten Schritt der Analyse ist zu identifizieren, ob der Gegenstand einen Stoff bzw. ein Gemisch [enthält], das von dem Gegenstand getrennt werden kann. Hierunter ist zu verstehen, dass der Stoff physikalisch von dem Gegenstand getrennt werden kann (z.b. durch Rühren oder Auswringen). Die Delaborierung industriell gefertigter Munition ist sowohl aus gesetzlichen Gründen verboten, als auch durch den Hersteller im Sicherheitsdatenblatt explizit untersagt. Da die Explosivstoffe oder Treibladungspulver jedoch zumindest theoretisch gewaltsam aus der Munition delaboriert werden könnten (ähnlich wie das in den Leitlinien genannte Beispiel der Flüssigkeit in einem Thermometer ), soll an dieser Stelle mit den Prüfschritten 4 und 5 fortgefahren werden. Seite 9 von 17

10 Schritt 4: In Schritt 4 wird mittels dreier Hilfsfragen untersucht, ob eine (theoretisch) aus der Munition entfernte Substanz ein Stoff bzw. Gemisch ist. Wenn dieses zu bejahen wäre, wäre die restliche Funktion der Munition als Behälter oder Trägermaterial einzustufen. Frage 4 a fragt: Wenn der Stoff bzw. das Gemisch aus dem Gegenstand entfernt oder davon getrennt und unabhängig davon verwendet werden soll, wäre der Stoff bzw. das Gemisch dann grundsätzlich immer noch imstande (wenn auch vielleicht nicht so komfortabel oder perfekt), die Funktion gemäß der Definition in Schritt 1 zu erfüllen? Fraglich ist also, ob Treibladung außerhalb der Treibladungshülle / Patrone weiterhin die Funktion erfüllen kann, einen plötzlichen Druckanstieg in einer Feuerwaffe zu erzeugen und dadurch ein Geschoss entlang einer Flugbahn gerichtet in ein Ziel zu lenken. Dies ist zu verneinen. Eine Treibladung außerhalb der Treibladungshülle/Patrone mag zwar anzündfähig sein und chemisch reagieren, aber der Effekt ist nicht gerichtet und kann daher nicht die Funktion erfüllen, ein Geschoss entlang einer Flugbahn gerichtet in ein Ziel zu lenken. Die Verwendung von nicht patronierten Explosivstoffen oder Treibladungspulvern in gebräuchlichen Feuerwaffen ist somit nicht funktionsgerecht möglich. Frage 4b fragt, ob der Gegenstand hauptsächlich (d.h., gemäß der in Schritt 1 definierten Funktion) als Behälter oder Träger für die Freisetzung oder kontrollierte Abgabe des Stoffes bzw. des Gemisches oder deren Reaktionsprodukte dient. Diese Frage ist erneut zu verneinen, da während der Endnutzung eine Patrone keine Freisetzung oder kontrollierte Abgabe von Stoffen / Gemischen, die im Laufe der Herstellung eingebracht wurden, beabsichtigt ist. Insofern dient die Patrone nicht zur Aufbewahrung des Treibladungspulvers bis zu dessen Freisetzung. Ebenso erfolgt zwar die Abgabe von möglichen Reaktionsprodukten (Verbrennungsrückstände/Schmauch); diese ist allerdings nicht, wie im Wortlaut gefordert, kontrolliert. Sie steht daher nicht im direkten Zusammenhang mit der Funktion der Munition, denn es ist nicht die Funktion der Munition, Reaktionsprodukte abzugeben. Frage 4c fragt, ob der Stoff bzw. das Gemisch während der Verwendungsphase des Gegenstandes verbraucht (d.h. aufgebraucht, z.b. aufgrund einer chemischen oder physikalischen Modifizierung) oder beseitigt (d.h. von dem Gegenstand freigesetzt) [wird] und letztendlich zur Nutzlosigkeit des Gegenstandes und Ende der Nutzungsdauer führt. Diese Frage ist zu bejahen, da die Explosivstoffe / das Treibladungspulver während der Nutzungsphase der Munition (Einmalnutzung) zwar nicht freigesetzt, aber infolge einer chemischen Reaktion vollständig verbraucht werden. Da die Mehrheit der Fragen (mit 4a und 4b zwei von drei) mit Nein beantwortet werden können, ist Munition im Ergebnis als Erzeugnis und nicht als Kombination eines Erzeugnisses und eines Stoffes anzusehen. Dennoch soll mithilfe des Schrittes 5 die Gegenprobe gemacht werden. Seite 10 von 17

11 Schritt 5: Frage 5a: Wenn der Stoff bzw. das Gemisch aus dem Gegenstand entfernt oder davon getrennt würde, wäre der Gegenstand dann nicht imstande, seinen vorgesehenen Zweck zu erfüllen? Diese Frage ist zweifelsfrei zu bejahen: eine Munition ohne Treibladungspulver kann eindeutig keinen Druckanstieg erzeugen und damit kein Geschoss in sein Ziel befördern. Frage 5b fragt, ob der Hauptzweck des Gegenstandes ein anderer [ist], als den Stoff bzw. das Gemisch oder deren Reaktionsprodukte abzugeben. Auch dies ist zu bejahen, da die Freigabe von Stoffen oder Reaktionsprodukten nicht die beabsichtigte Funktion von Munition ist, sondern diese darin besteht, ein Geschoss in ein Ziel zu lenken und eine bestimmte Wirkung zu erzielen. Frage 5c fragt, ob der Gegenstand normalerweise mit dem Stoff/Gemisch am Ende seiner Nutzungsdauer, d.h. bei der Entsorgung, entsorgt wird. Dies ist zu verneinen, da die Explosivstoffe bzw. das Treibladungspulver infolge einer chemischen Reaktion während der Nutzungsphase der Munition vollständig verbraucht werden. Infolgedessen werden die Explosivstoffe nach der Nutzung auch nicht zusammen mit der Hülle entsorgt. Da die Fragen 5 mehrheitlich mit Ja beantwortet werden können (zwei von drei), kann man entsprechend der Leitlinien davon ausgehen, dass die Funktion des Gegenstandes wahrscheinlich eher durch die physikalischen Eigenschaften Form, Oberfläche und Gestalt als durch die chemische Zusammensetzung bestimmt wird und der Gegenstand folglich als Erzeugnis mit einem Stoff/ Gemisch als Bestandteil zu betrachten ist. Schritt 6: Während die Prüfung mit Schritt 4 und 5 eigentlich abgeschlossen ist, sollen zur nochmaligen Verdeutlichung der Argumentation, dass es sich bei Munition um ein Erzeugnis und nicht um einen Container mit einem Stoff / Gemisch handelt, auch noch die Hilfsfragen 6a bis 6d beantwortet werden. Voraussetzung für Schritt 6 ist, dass der Gegenstand gemäß Schritt 3 keinen Stoff oder Gemisch enthält, der bzw. das physikalisch getrennt werden könnte. Frage 6a fragt, ob der Gegenstand überwiegend andere Funktionen als seine Weiterverarbeitung hat, (d.h. Endverbrauchsfunktionen). Dies ist zu verneinen: es gibt für Munition keine Weiterverarbeitung in der Lieferkette, sondern die Munition wird vom Hersteller direkt für den professionellen Endverbraucher hergestellt und danach nicht weiter verändert. Jegliche Delaborierung oder Veränderung von Munition ist sogar verboten. Laut den Leitlinien ist dies ein Hinweis darauf, dass es sich um ein Erzeugnis gemäß der REACH-Definition handelt. Seite 11 von 17

12 Frage 6b fragt, ob der Verkäufer den Gegenstand vor allem aufgrund seiner Form/Oberfläche/Gestalt (und weniger aufgrund seiner chemischen Zusammensetzung) in Verkehr [bringt], und ob der Kunde hautsächlich aus diesem Grund an seinem Kauf interessiert ist. Auch dies kann bejaht werden: Munition wird vom Kunden, abgestimmt auf die benutzte Feuerwaffe, wegen seiner spezifischen geometrischen Form (Kaliber und Patronenlänge), sowie, abgestimmt auf die zu erzielende Wirkung im Ziel, wegen des verbauten Geschosses erworben. Die chemische Zusammensetzung der Explosivstoffe bzw. des Treibladungspulver ist dem Kunden in der Regel völlig unbekannt und stellt somit kein Auswahlkriterium bezüglich der Funktion der Munition dar. Dies weist gemäß der Leitlinien darauf hin, dass es sich bei Munition um ein Erzeugnis handelt. Frage 6c fragt, ob der Gegenstand bei seiner Weiterverarbeitung lediglich eine leichte Verarbeitung, d.h. keine große Änderung in seiner Form durchläuft. Als starke Veränderung der Form zählt dabei Änderungen der Tiefe, Breite und Höhe ; während z.b. Bohren, Oberflächenschleifen oder Beschichten als leichte Veränderung zu verstehen ist. Die Frage kann eindeutig bejaht werden: da Munition vom Hersteller zur Endnutzung durch einen professionellen Anwender hergestellt und in der Lieferkette überhaupt nicht mehr weiter bearbeitet wird, tritt nicht einmal mehr eine leichte Veränderung ihrer Form ein. Im Gegenteil können selbst kleinere Änderungen der Abmessungen bei einer Patrone zur Gebrauchsunfähigkeit führen. Dies weist laut der Leitlinien darauf hin, dass es sich bei Munition um ein Erzeugnis handelt. Frage 6d fragt, ob die chemische Zusammensetzung bei der Weiterverarbeitung des Gegenstandes beibehalten wird. Wie bereits unter 6c erläutert, ist eine Änderung der chemischen Zusammensetzung der in der Patrone enthaltenen Explosivstoffe bzw. Treibladungspulver nicht vorgesehen oder üblich, weil sich dadurch auch die Flugeigenschaften des Geschosses in unvorhersehbarer Weise ändern können und eine Erfüllung der Funktionsmerkmale unmöglich wird. Insofern ist diese Frage zu bejahen. Dies weist laut der Leitlinien darauf hin, dass es sich bei Munition um ein Erzeugnis handelt. Seite 12 von 17

13 Vergleich mit weiteren Beispielen aus den Leitlinien: Zur nochmaligen Bestätigung des Ergebnisses, dass es sich bei Munition um ein Erzeugnis mit einem Stoff /Gemisch als Bestandteil und nicht um die Kombination eines Erzeugnisses (als Behälter oder Trägermaterial) und eines Stoffes / Gemisches handelt, sollen an dieser Stelle noch einmal die in den Leitlinien genannten Beispiele zum Vergleich herangezogen werden. Der Vergleich mit einer Tonerkartusche (nach den Leitlinien einzustufen als Kombination eines Erzeugnisses (Funktion als Behälter) und eines Stoffes / Gemisches) zeigt den grundsätzlichen Unterschied zur Munition: anders als bei der Tonerkartusche, die die Tinte aufbewahrt und später Geschwindigkeit und Art der Freisetzung steuern soll, ist es weder die Funktion von Munition, den Explosivstoff / das Treibladungspulver, noch die Reaktionsprodukte (Verbrennungsrückstände / Schmauch), die sich bei der Benutzung bilden, gezielt auszuscheiden. Hauptfunktion ist eine gänzlich andere, nämlich, ein Geschoss in ein Ziel zu lenken und eine bestimmte Wirkung zu erzielen. Im Gegensatz hierzu zeigt der Vergleich mit einem Thermometer (nach den Leitlinien einzustufen als Erzeugnis), dass Munition ohne den Explosivstoff nicht seine Funktion wahrnehmen könnte, genau wie ein leeres Thermometer die Temperatur nicht anzeigen könnte; und dass weder ein Thermometer, noch Munition die Hauptfunktion haben, einen Stoff oder ein Gemisch abzugeben. Ergebnis der Prüfung gemäß der Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen: Folgt man den Schritten 1 bis 6 aus den Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen vom April 2011 und den darin gestellten Fragen, kommt man zu dem Ergebnis, dass (Hartkern-) Munition als Erzeugnis mit Treibladungspulver als integralem Bestandteil und nicht als eine Kombination aus einem Erzeugnis (der Hülle) und einem nicht integralen Stoff / Gemisch (dem Treibladungspulver) zu betrachten ist. Da das Treibladungspulver unter normalen Verwendungsbedingungen nicht freigesetzt werden soll und ausschließlich die bei der Verbrennung entstehenden Gase freigesetzt werden, bestehen zudem keine Registrierungspflichten für das Treibladungspulver. Seite 13 von 17

14 IV. Ausführungen zu weiteren Munitionstypen Die vorigen Ausführungen beziehen sich auf Munition, bei der eine Freisetzung von Stoffen oder Gemischen nicht beabsichtigt ist. Es gibt jedoch Munitionsarten, die (unter anderem auch) eine solche Funktion haben. Für diese Grenzfälle kann u.u. eine andere Einstufung, nämlich als Kombination aus einem Erzeugnis und einem Stoff / Gemisch, angebracht sein. Um bei diesen Munitionsarten festzustellen, ob für die freigesetzten Stoffe Registrierungspflichten gemäß REACH eintreten, muss unterschieden werden, ob lediglich ein Zersetzungsprodukt, oder ein zuvor eingebrachter Stoff / Gemisch freigesetzt wird. Während bei Effekt-Munition (z.b. Nebel, Leuchtmunition) eine zusätzliche Effektladung im Geschoss eingebracht ist, ist die Nebelwolke dennoch bloß ein Zersetzungsprodukt und damit nicht registrierungspflichtig. Im Gegensatz hierzu kann sich in Artilleriemunition für Übungszwecke eine Markierungsladung im Geschoss (z. B. organischer Farbstoff oder Titanoxid) befinden, dessen Stoff einer Registrierung bedarf. Die Abgrenzung verschiedener Munitionsarten führt in diesem Zusammenhang zu weit. Eine sehr ausführliche Darstellung zur Munitionseinstufung findet sich jedoch im Guide professionnel version 2 der GICAT vom zur Application du regelement REACH aux munitions. V. Munition ist kein Feuerwerk In Anhang 1 der Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen werden eine Reihe von Grenzfällen von Stoffen/ Gemischen in Behältern oder Trägermaterialien diskutiert, darunter auch Feuerwerkskörper. Diese werden dort als Kombination eines Erzeugnisses und eines Stoffes / Gemisches eingestuft. In der Diskussion zur Einstufung von Munition wurde in der Vergangenheit häufig angenommen, dass die Funktionen von Feuerwerkskörpern und Munition analog wären - beispielsweise auch beim REACH CLP Helpdesk Deutschland (Quelle: Schreiben vom ; GZ: /04/ ) und daher Munition ebenfalls als Kombination einzustufen wäre. Wie in diesem Papier anhand der schrittweisen Prüfung der Leitlinien nachgewiesen wurde, ist diese Analogieannahme jedoch realitätsfern. Zur Verdeutlichung der Unterschiede von Munition und Feuerwerkskörpern stellt die folgende Tabelle die in den Leitlinien beschriebenen Informationen für Feuerwerkskörper und die oben besprochenen Hintergründe für Munition noch einmal gegenüber. Seite 14 von 17

15 Frage Schritt 1: Identifikation der Funktion des Gegenstandes Frage 4a: Wenn der Stoff bzw. das Gemisch aus dem Gegenstand entfernt oder davon getrennt und unabhängig davon verwendet werden soll, wäre der Stoff bzw. das Gemisch dann grundsätzlich immer noch im Stande (wenn auch vielleicht nicht so komfortabel oder perfekt), die Funktion zu erfüllen? Frage 4b: Dient der Gegenstand hauptsächlich (d.h., je nach der Funktion) als Behälter oder Träger für die Freisetzung oder kontrollierte Abgabe des Stoffes bzw. des Gemisches oder deren Reaktionsprodukte? Feuerwerkskörper (Einstufung gemäß Anhang 1 der Leitlinien; S.38ff) Explodieren, Hervorrufen von Leuchteffekten Ja, wenn man die Chemikalien entfernen würde, könnten sie nach wie vor explodieren und Leuchteffekte hervorrufen. Ja, die Funktion besteht darin, die Stoffe oder ihre Reaktionsprodukte in die Luft zu bringen und dadurch freizusetzen. Munition Erzeugung eines Druckanstieg in einer Feuerwaffe, um ein Geschoss durch die entstehende Beschleunigung entlang einer von der Art der Waffe, des Munitionstyps (Kaliber), der Geschossart und -form und des Treibladungspulvers (Kornform, Korngröße) bestimmten Flugbahn gerichtet in ein Ziel zu lenken Nein, eine Treibladung außerhalb der Treibladungshülle/Patrone ist zwar anzündfähig und kann chemisch reagieren, aber der Effekt ist nicht gerichtet und kann daher nicht die Funktion erfüllen, ein Geschoss entlang einer Flugbahn gerichtet in ein Ziel zu lenken. Nein, während der Nutzung von Munition ist weder eine Freisetzung von Stoffen / Gemischen beabsichtigt, noch erfolgt eine kontrollierte Abgabe der entstehenden Reaktionsprodukte (Verbrennungsrückstände / Schmauch). Seite 15 von 17

16 Frage 4c: Wird der Stoff bzw. das Gemisch während der Verwendungsphase des Gegenstandes verbraucht (d.h., aufgebraucht, z.b. aufgrund einer chemikalischen oder physikalischen Modifizierung) oder beseitigt (d.h., von dem Gegenstand freigesetzt) und führt letztendlich zur Nutzlosigkeit des Gegenstandes und Ende der Nutzungsdauer? Schlussfolgerung Ja, die Explosivstoffe reagieren und werden während der Verwendung vom Behälter getrennt. Übrig bleibende Behälter oder Behälterteile werden separat entsorgt. 3x Ja Kombination eines Erzeugnisses und eines Stoffes / Gemisches Ja, das Treibladungspulver reagiert und wird während der Verwendung der Munition vollständig verbraucht und somit von der Hülse getrennt. Übrig bleibende Hülsen werden separat entsorgt. 2x Nein, 1x Ja Erzeugnis mit einem Stoff /Gemisch als integraler Bestandteil Anhand der erfolgten Gegenüberstellung wird ersichtlich, dass die Funktion von Munition nicht mit der Funktion von Feuerwerkskörpern gleichgesetzt werden kann. Infolgedessen weicht auch das Ergebnis der Einstufung voneinander ab: während Feuerwerkskörper als Kombination aus einem Erzeugnis und einem Stoff / Gemisch gelten, ist Munition als Erzeugnis mit einem Stoff /Gemisch als integralen Bestandteil anzusehen. Seite 16 von 17

17 Fazit Die Hersteller von Munition für den wehrtechnischen, behördlichen und zivilen Bereich sind sich ihrer Pflichten und Obliegenheiten aus der Chemikalienverordnung EU/1907/2006 (REACH) bewusst und haben personell und organisatorisch Vorsorge getroffen, sich REACH-konform zu verhalten. Die in der Munition befindlichen Explosivstoffe sind integraler Bestandteil der Munition, da sie bis zur chemischen Umsetzung in der Munition verbleiben. Da die in der Munition befindlichen Explosivstoffe während der Nutzungsphase der Munition weder konsumiert, noch ausgeschieden werden oder sich auf andere Weise am Ende der Nutzungsdauer außerhalb des Gegenstandes befinden, kann im Zusammenhang mit Munition nicht von einem speziellen Behälter gesprochen werden. Um den Prozess der Entscheidungsfindung für unterschiedliche Munitionstypen darzustellen, wurde in Abschnitt IV anhand des in Kapitel 2.4. der Leitlinien zu Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen vorgeschlagenen Ablaufplanes nachgewiesen, dass es sich bei den beschriebenen Munitionsarten um Erzeugnisse mit einem Stoff / Gemisch als integralem Bestandteil handelt und daher für das beinhaltete Treibladungspulver keine Registrierungspflichten nach REACH vorliegen. Für andere Munitionsarten kann diese Prüfung anders ausfallen. Ein grundsätzliches Gleichsetzen von Munition und Feuerwerkskörpern ist nicht gerechtfertigt, da sich die beiden Produktgruppen sowohl in ihrer Funktion, als auch in ihrer Wirkung deutlich unterscheiden. Seite 17 von 17

Betroffenheit von Stoffen in Erzeugnissen

Betroffenheit von Stoffen in Erzeugnissen Betroffenheit von Stoffen in Erzeugnissen Der Begriff Erzeugnis ist in Art. 3 wie folgt definiert: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage:

1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage: Zählen und Zahlbereiche Übungsblatt 1 1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage: Für alle m, n N gilt m + n = n + m. in den Satz umschreiben:

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Das aktuelle Urteil des EUGH schafft Rechtssicherheit

Das aktuelle Urteil des EUGH schafft Rechtssicherheit SVHC in Erzeugnissen Das aktuelle Urteil des EUGH schafft Rechtssicherheit Ökopol Institut für Ökologie und Politik, Dr. Olaf Wirth Hamburg Handelskammer, 15. April 2016 der Auslöser REACH Artikel 7 und

Mehr

Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung

Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung "Einführung in das Thema und Stand der Klärungen zu den Abgrenzungsfragen im Bereich Abfall Recyclingprodukte und den resultierenden REACH-Pflichten" Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Lineare Gleichungssysteme

Lineare Gleichungssysteme Lineare Gleichungssysteme 1 Zwei Gleichungen mit zwei Unbekannten Es kommt häufig vor, dass man nicht mit einer Variablen alleine auskommt, um ein Problem zu lösen. Das folgende Beispiel soll dies verdeutlichen

Mehr

1 Mathematische Grundlagen

1 Mathematische Grundlagen Mathematische Grundlagen - 1-1 Mathematische Grundlagen Der Begriff der Menge ist einer der grundlegenden Begriffe in der Mathematik. Mengen dienen dazu, Dinge oder Objekte zu einer Einheit zusammenzufassen.

Mehr

EasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm

EasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm EasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm Arbeiten mit OMEGA ARES 21 EasyWk - DAS Schwimmwettkampfprogramm 1 Einleitung Diese Präsentation dient zur Darstellung der Zusammenarbeit zwischen EasyWk und der Zeitmessanlage

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

REACH - Eine Kurzinformation

REACH - Eine Kurzinformation VFF Mitgliederinfo REACH REACH - Eine Kurzinformation April 2009 Ausgabe April 2009 Mitgliederinfo REACH Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.v. In Zusammenarbeit mit: Bundesverband Flachglas

Mehr

Betroffenheitscheck: REACH. Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter

Betroffenheitscheck: REACH. Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter REACH Betroffenheitscheck: Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter IHK Hannover 2. September 2008 Vortrag: Dr. Hans-Bernhard

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

8.2 Thermodynamische Gleichgewichte, insbesondere Gleichgewichte in Mehrkomponentensystemen Mechanisches und thermisches Gleichgewicht

8.2 Thermodynamische Gleichgewichte, insbesondere Gleichgewichte in Mehrkomponentensystemen Mechanisches und thermisches Gleichgewicht 8.2 Thermodynamische Gleichgewichte, insbesondere Gleichgewichte in Mehrkomponentensystemen Mechanisches und thermisches Gleichgewicht 8.2-1 Stoffliches Gleichgewicht Beispiel Stickstoff Sauerstoff: Desweiteren

Mehr

REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015

REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015 REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015 Inhalt Zahlen SVHC Roadmap national Erzeugnisse Zulassung Bedeutung von REACH REACH ist eine europäische Verordnung, die

Mehr

PTV VISWALK TIPPS UND TRICKS PTV VISWALK TIPPS UND TRICKS: VERWENDUNG DICHTEBASIERTER TEILROUTEN

PTV VISWALK TIPPS UND TRICKS PTV VISWALK TIPPS UND TRICKS: VERWENDUNG DICHTEBASIERTER TEILROUTEN PTV VISWALK TIPPS UND TRICKS PTV VISWALK TIPPS UND TRICKS: VERWENDUNG DICHTEBASIERTER TEILROUTEN Karlsruhe, April 2015 Verwendung dichte-basierter Teilrouten Stellen Sie sich vor, in einem belebten Gebäude,

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen

Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen REACH-CLP-Biozid Helpdesk Kurzinfo der deutschen nationalen Auskunftsstelle Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen Stand: August 2015 Für eine geordnete (Vor)registrierung und die nachfolgenden

Mehr

Festigkeit von FDM-3D-Druckteilen

Festigkeit von FDM-3D-Druckteilen Festigkeit von FDM-3D-Druckteilen Häufig werden bei 3D-Druck-Filamenten die Kunststoff-Festigkeit und physikalischen Eigenschaften diskutiert ohne die Einflüsse der Geometrie und der Verschweißung der

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung

Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung 1 Abgrenzung Die vorliegenden Excel-Tabellen dienen nur als Beispiel, wie anhand von Checklisten die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe einer

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Mean Time Between Failures (MTBF)

Mean Time Between Failures (MTBF) Mean Time Between Failures (MTBF) Hintergrundinformation zur MTBF Was steht hier? Die Mean Time Between Failure (MTBF) ist ein statistischer Mittelwert für den störungsfreien Betrieb eines elektronischen

Mehr

Fachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem

Fachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem Fachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem von André Franken 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 1 2 Einführung 2 2.1 Gründe für den Einsatz von DB-Systemen 2 2.2 Definition: Datenbank

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

SEPA Lastschriften. Ergänzung zur Dokumentation vom 27.01.2014. Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299

SEPA Lastschriften. Ergänzung zur Dokumentation vom 27.01.2014. Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 SEPA Lastschriften Ergänzung zur Dokumentation vom 27.01.2014 Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

hier: Umsetzungshilfe bei der Rücknahme von gebrauchten Industrieverpackungen in der chemischen Industrie

hier: Umsetzungshilfe bei der Rücknahme von gebrauchten Industrieverpackungen in der chemischen Industrie hier: Umsetzungshilfe bei der Rücknahme von gebrauchten Industrieverpackungen in der chemischen Industrie 10.15-11.00 Uhr 5. Novelle Verpackungsverordnung Schwerpunkte der 5. Novelle VerpackV Helga Schmidt.

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede Sperrfrist: 28. November 2007, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Statement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Karl Freller, anlässlich des Pressegesprächs

Mehr

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

OECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland

OECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland OECD Programme for International Student Assessment Deutschland PISA 2000 Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest Beispielaufgaben PISA-Hauptstudie 2000 Seite 3 UNIT ÄPFEL Beispielaufgaben

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Bilder zum Upload verkleinern

Bilder zum Upload verkleinern Seite 1 von 9 Bilder zum Upload verkleinern Teil 1: Maße der Bilder verändern Um Bilder in ihren Abmessungen zu verkleinern benutze ich die Freeware Irfan View. Die Software biete zwar noch einiges mehr

Mehr

Und was uns betrifft, da erfinden wir uns einfach gegenseitig.

Und was uns betrifft, da erfinden wir uns einfach gegenseitig. Freier Fall 1 Der einzige Mensch Der einzige Mensch bin ich Der einzige Mensch bin ich an deem ich versuchen kann zu beobachten wie es geht wenn man sich in ihn hineinversetzt. Ich bin der einzige Mensch

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE

Mehr

Der Leverage-Effekt wirkt sich unter verschiedenen Umständen auf die Eigenkapitalrendite aus.

Der Leverage-Effekt wirkt sich unter verschiedenen Umständen auf die Eigenkapitalrendite aus. Anhang Leverage-Effekt Leverage-Effekt Bezeichnungs- Herkunft Das englische Wort Leverage heisst Hebelwirkung oder Hebelkraft. Zweck Der Leverage-Effekt wirkt sich unter verschiedenen Umständen auf die

Mehr

FAQ Spielvorbereitung Startspieler: Wer ist Startspieler?

FAQ Spielvorbereitung Startspieler: Wer ist Startspieler? FAQ Spielvorbereitung Startspieler: Wer ist Startspieler? In der gedruckten Version der Spielregeln steht: der Startspieler ist der Spieler, dessen Arena unmittelbar links neben dem Kaiser steht [im Uhrzeigersinn].

Mehr

impact ordering Info Produktkonfigurator

impact ordering Info Produktkonfigurator impact ordering Info Copyright Copyright 2013 veenion GmbH Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Dokumentation darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der veenion GmbH reproduziert, verändert

Mehr

Informationen zur GHS Verordnung

Informationen zur GHS Verordnung Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel

Mehr

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Programm 4: Arbeiten mit thematischen Karten

Programm 4: Arbeiten mit thematischen Karten : Arbeiten mit thematischen Karten A) Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung an der Wohnbevölkerung insgesamt 2001 in Prozent 1. Inhaltliche und kartographische Beschreibung - Originalkarte Bei dieser

Mehr

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.

Mehr

Installation der SAS Foundation Software auf Windows

Installation der SAS Foundation Software auf Windows Installation der SAS Foundation Software auf Windows Der installierende Benutzer unter Windows muss Mitglied der lokalen Gruppe Administratoren / Administrators sein und damit das Recht besitzen, Software

Mehr

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test?

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Auch wenn die Messungsmethoden ähnlich sind, ist das Ziel beider Systeme jedoch ein anderes. Gwenolé NEXER g.nexer@hearin gp

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 245 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler an Landesrat Blachfellner

Mehr

Übersetzung des ECHA News Alerts vom 13. Februar 2009

Übersetzung des ECHA News Alerts vom 13. Februar 2009 Übersetzung des ECHA News Alerts vom 13. Februar 2009 Im Folgenden finden Sie eine Übersetzung der BAuA, Bundesstelle für Chemikalien, des ECHA News Alert vom 13. Februar 2009. Hier werden in knapper Form

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick

REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick Mit dieser Kundeninformation möchten wir Sie auf die neue weltweit einheitliche Verordnung, Globally Harmonized System (GHS)

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Thermodynamik. Basics. Dietmar Pflumm: KSR/MSE. April 2008

Thermodynamik. Basics. Dietmar Pflumm: KSR/MSE. April 2008 Thermodynamik Basics Dietmar Pflumm: KSR/MSE Thermodynamik Definition Die Thermodynamik... ist eine allgemeine Energielehre als Teilgebiet der Chemie befasst sie sich mit den Gesetzmässigkeiten der Umwandlungsvorgänge

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag 1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen

Mehr

Vermeiden Sie es sich bei einer deutlich erfahreneren Person "dranzuhängen", Sie sind persönlich verantwortlich für Ihren Lernerfolg.

Vermeiden Sie es sich bei einer deutlich erfahreneren Person dranzuhängen, Sie sind persönlich verantwortlich für Ihren Lernerfolg. 1 2 3 4 Vermeiden Sie es sich bei einer deutlich erfahreneren Person "dranzuhängen", Sie sind persönlich verantwortlich für Ihren Lernerfolg. Gerade beim Einstig in der Programmierung muss kontinuierlich

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

Dokumentation zum Spielserver der Software Challenge

Dokumentation zum Spielserver der Software Challenge Dokumentation zum Spielserver der Software Challenge 10.08.2011 Inhaltsverzeichnis: Programmoberfläche... 2 Ein neues Spiel erstellen... 2 Spielfeldoberfläche... 4 Spielwiederholung laden... 5 Testdurchläufe...

Mehr

AUF LETZTER SEITE DIESER ANLEITUNG!!!

AUF LETZTER SEITE DIESER ANLEITUNG!!! BELEG DATENABGLEICH: Der Beleg-Datenabgleich wird innerhalb des geöffneten Steuerfalls über ELSTER-Belegdaten abgleichen gestartet. Es werden Ihnen alle verfügbaren Belege zum Steuerfall im ersten Bildschirm

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08

Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08 Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements von Stephanie Wilke am 14.08.08 Überblick Einleitung Was ist ITIL? Gegenüberstellung der Prozesse Neuer

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

erster Hauptsatz der Thermodynamik,

erster Hauptsatz der Thermodynamik, 1.2 Erster Hautsatz der hermodynamik Wir betrachten ein thermodynamisches System, dem wir eine beliebige Wärmemenge δq zuführen, und an dem wir eine Arbeit da leisten wollen. Werden umgekehrt dem System

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Vibono Coaching Brief -No. 39

Vibono Coaching Brief -No. 39 Gemüse hat doch auch Kohlenhydrate! Wieso kann man mit Gemüse also überhaupt abnehmen? Vibono GmbH 2011-2012, www.vibono.de Kann man mit Gemüse abnehmen, wenn es doch auch Kohlenhydrate hat? Diese Frage

Mehr

Software-Validierung im Testsystem

Software-Validierung im Testsystem Software-Validierung im Testsystem Version 1.3 Einleitung Produktionsabläufe sind in einem Fertigungsbetrieb ohne IT unvorstellbar geworden. Um eine hundertprozentige Verfügbarkeit des Systems zu gewährleisten

Mehr

Auswertung des Fragebogens zum CO2-Fußabdruck

Auswertung des Fragebogens zum CO2-Fußabdruck Auswertung des Fragebogens zum CO2-Fußabdruck Um Ähnlichkeiten und Unterschiede im CO2-Verbrauch zwischen unseren Ländern zu untersuchen, haben wir eine Online-Umfrage zum CO2- Fußabdruck durchgeführt.

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Nutzerhandbuch für die Einreichung von Daten

Nutzerhandbuch für die Einreichung von Daten Nutzerhandbuch für die Einreichung von Daten Teil 15 - Veröffentlichung von Informationen: Anleitung zum Ermitteln der Angaben im Registrierungsdossier, die auf der ECHA-Website veröffentlicht werden Technischer

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Bedienungsanleitung 104844 Camping Kocher

Bedienungsanleitung 104844 Camping Kocher Bedienungsanleitung Camping Kocher 1 Bedienungsanleitung 104844 Camping Kocher Sehr geehrter Kunde, bitte lesen Sie die Bedienungsanleitung vor dem Aufbau unbedingt aufmerksam durch. Damit vermeiden Sie

Mehr

8.2 Thermodynamische Gleichgewichte, insbesondere Gleichgewichte in Mehrkomponentensystemen Mechanisches und thermisches Gleichgewicht

8.2 Thermodynamische Gleichgewichte, insbesondere Gleichgewichte in Mehrkomponentensystemen Mechanisches und thermisches Gleichgewicht 8.2 Thermodynamische Gleichgewichte, insbesondere Gleichgewichte in Mehrkomponentensystemen Mechanisches und thermisches Gleichgewicht 8.2-1 Stoffliches Gleichgewicht Beispiel Stickstoff Sauerstoff: Desweiteren

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Gutes Leben was ist das?

Gutes Leben was ist das? Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das

Mehr

Markus Demary / Michael Voigtländer

Markus Demary / Michael Voigtländer Forschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 50 Markus Demary / Michael Voigtländer Immobilien 2025 Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Wohn- und Büroimmobilienmärkte

Mehr

Skalierung des Ausgangssignals

Skalierung des Ausgangssignals Skalierung des Ausgangssignals Definition der Messkette Zur Bestimmung einer unbekannten Messgröße, wie z.b. Kraft, Drehmoment oder Beschleunigung, werden Sensoren eingesetzt. Sensoren stehen am Anfang

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr