Beantwortung der Anfrage
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- Gabriel Heinrich
- vor 8 Jahren
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1 Nr 245 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler an Landesrat Blachfellner (Nr 120 der Beilagen) betreffend Informationen über besonders besorgniserregende Chemikalien Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler betreffend Informationen über besonders besorgniserregende Chemikalien vom 10. Oktober 2011 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Wie ist die Kontrolle der Chemikalienverordnung REACH im Land Salzburg organisiert? Im Land Salzburg ist ein Organ ("Chemikalieninspektor") mit der Überwachung der Einhaltung des Chemikaliengesetzes 1996, des "REACH-Durchführungsgesetzes" (betreffend behördliche Überwachung der REACH-V), des Biozidproduktegesetzes sowie der einschlägigen Verordnungen der EU betraut. Die Überwachung wird in Absprache mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) und in Koordination mit den anderen Bundesländern durchgeführt. Die Koordination der EU-weiten REACH-Überwachung erfolgt im FORUM, einem Gremium der Überwachungsorgane bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki (ECHA). Salzburger Teilnahme an EU-Überwachungsschwerpunkten: 2009 "REACH-EN-FORCE 1" (Pflicht zur Vorregistrierung bzw Registrierung); 2011 "REACH-EN-FORCE 2" (Pflichten nachgeschalteter Anwender). Zu Frage 2: Wie viele Firmen im Bundesland Salzburg haben von der Vorregistrierung bis 1. Dezember 2008 Gebrauch gemacht? 35 Firmen. 1
2 Zu Frage 3: Welche Stoffe und Mengen wurden im Rahmen der Vorregistrierung gemeldet? Derzeit ist der Zugriff auf die Datenbank der ECHA nicht möglich. Somit können zu Mengen keine Angaben gemacht werden. Grundsätzlich mussten Phase-in-Stoffe (vereinfacht formuliert handelt es sich bei den Phase-in-Stoffen um jene, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von REACH auf dem Markt waren oder innerhalb der letzten 15 Jahre auch nur hergestellt wurden) als solche oder als isolierte Zwischenprodukte bzw in Zubereitungen ab 1 t/jahr pro Hersteller bzw Importeur vorregistriert werden. Von Salzburger Firmen vorregistrierte Stoffe siehe Beilage. Zu Frage 4: Wie viele Firmen verwenden Chemikalien aus der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe? Gemäß Art 7 Abs 2 REACH-V besteht für Produzenten und Importeure von Erzeugnissen die Pflicht zur Meldung von Kandidatenstoffen an die ECHA, wenn der Kandidatenstoff in den Erzeugnissen in einer Menge von mehr als 1 t/jahr und in einer Konzentration von mehr als 0,1 % enthalten ist. Über solche Meldungen kann aber nur die ECHA Auskunft geben. Zu Frage 5: Wie viele Firmen haben weitere Stoffe bis 1. Dezember 2010 gemeldet? Nach durchgeführter Vorregistrierung müssen Hersteller und Importeure von Phase-in-Stoffen diese registrieren. Mit der ersten Registrierungsfrist 1. Dezember 2010 mussten alle Stoffe mit mehr als t/jahr, CMR-Stoffe der Kategorie 1 und 2 (CMR bedeutet krebserzeugend/cancerogen, erbgutverändernd/mutagen und fortpflanzungsgefährdend/reproduktionstoxisch) mit mehr als 1 t/jahr und R50/53-eingestufte Stoffe mit mehr als 100 t/jahr registriert werden. Um Informationen zu diesen Registrierungen zu bekommen, muss erst ein Zugang zur Datenbank der ECHA im Amt eingerichtet werden. Zu Frage 6: Wie viele Verstöße gegen die Bestimmungen von REACH wurden bisher im Land Salzburg festgestellt? 2010 und 2011 wurden im Rahmen zweier bundesweiter Überwachungsschwerpunkte im Land Salzburg zwölf Proben von Schuhen und Sportartikeln genommen und auf bestimmte Kandidatenstoffe (Phthalsäureester, polycyclische Aromaten) untersucht. Es wurden keine Verstöße festgestellt. 2
3 Zu Frage 7: Welche Erfahrungen gibt es zur Auskunftspflicht von Händlern an Kunden, die sich über die Inhaltsstoffe von Produkten (zb von Möbeln und Kinderspielzeug) erkundigt haben? Diesbezüglich sind derzeit noch keine Erfahrungen im Amt bekannt. Zu Frage 8: Wie wurden seit Inkrafttreten von REACH die Salzburger KonsumentInnen über ihre Auskunftsrechte zu kritischen Produktbestandteilen informiert? Es wurden Informationen bezüglich der (Vor-)Registrierung in das Internet gestellt. Für die Informationstätigkeit bezüglich der REACH-V ist in Österreich grundsätzlich der REACH- Helpdesk zuständig ( Zu Frage 9: Welche Durchsetzungsmöglichkeiten haben KonsumentInnen im Falle, dass eine zufriedenstellende Auskunft vom Verkäufer nicht erteilt wird? KonsumentInnen können sich an die Chemikalieninspektion (diese ist bei der Abteilung 5 Umweltschutz des Amtes der Salzburger Landesregierung eingerichtet) wenden. Zu Frage 10: Wie viele Stoffe umfasst derzeit die Kandidatenliste der besonders gefährlichen Stoffe? 53 Stoffe. Zu Frage 11: Wer kontrolliert die Einhaltung von REACH für Stoffe oder Produkte, die aus nichteuropäischen Ländern importiert werden? Dies kontrolliert die Chemikalieninspektion jenes Landes, in dem der Firmensitz des Importeurs liegt. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg am 8. November 2011 Blachfellner eh 3
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