Inhaltsverzeichnis: Musterverzeichnis. 27
|
|
- Dennis Bieber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhaltsverzeichnis: Musterverzeichnis. 27 Teil I: Das Mandat bis zum ersten Kontakt mit der Gegenseite Mandatsannahme Gebühren Der rechtsschutzversicherte Mandant Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. 58 Teil II: Das wohnraummietrechtliche Mandat Abschluss des Mietvertrages - Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien - Regelungsinhalte gebräuchlicher Formularmietverträge Der Kündigungs- und Räumungsrechtsstreit bis zur Zwangsräumung Vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses, Sonderkündigungsrechte, Zeitmietvertrag, Aufhebungsvertrag Räumungsvergleich Das Mieterhöhungsverlangen und die Klage auf Zustimmung Rückständige Miete, Mahnverfahren und Klage Betriebs- und Nebenkosten, Abrechnung und Klage Kaution, Abrechnung und Klage Streit um Schönheitsreparaturen und Instandhaltung Der Mängelrechtsstreit Abwicklung des Mietverhältnisses - Rückgabe der Mietwohnung Verfahren und Probleme bei der Instandsetzung und Modernisierung der Mietsache Das Vermieterpfandrecht und dessen Verwertung Verbotene Eigenmacht, Hausfriedensbruch und Nötigung, vorläufiger Rechtsschutz Rechtsverhältnis in der Hausgemeinschaft (Nachbarschaftsstreitigkeit).
2 Erbfall und Mietrecht Die Wohnung bei Trennung der Mieter. 313 Teil III: Das gewerbemietrechtliche Mandat Gewerbemietrecht oder das Recht der Geschäftsraummiete als Begriff Gewerbemietrechtliche Verträge Kündigung, Räumungsklage, einstweilige Verfügung Mieterhöhung, Staffelmiete, Indexierung Kaution und Investitionskostenzuschuss Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Wegnahme von Inventar Zusatzverträge. 380 Teil IV: Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Komplikationen durch das Verhalten von Wohnungseigentümern Komplikationen durch Versagen der Funktionsträger Komplikationen durch das Verhalten von Mietern Zusammenfassung. 398 Stichwortverzeichnis. 399 Inhaltsverzeichnis Teil I: Das Mandat bis zum ersten Kontakt mit der Gegenseite Mandatsannahme. 29 A. Terminvereinbarung. 29 B. Mandatsannahme im Spannungsfeld zwischen Standes- und Strafrecht. 29
3 I. Interessenkollision bei Personenmehrheit. 29 II. Wirtschaftliche Interessenkollision. 30 III. Interessenkollision bei Vertretung von Untermieter und Hauptmieter. 30 IV. Gefahr des Prozessbetruges bei Eigenbedarfskündigung und Zahlungsklage. 30 V. Hausfriedensbruch und Nötigung. 31 C. Erstes Beratungsgespräch. 31 I. Schwerpunkte des Beratungsgespräches. 31 II. Prognosen über den Ausgang des Rechtsstreits. 32 D. Vollmacht. 32 I. Anwendung des 174 Satz 1 BGB. 32 II. Vollmacht bei Mehrheit von Mandanten. 32 III. Vorsicht bei Vollmachtsformularen. 33 E. Wichtige Unterlagen für die Mandatsbearbeitung. 33 I. Mietvertrag, Vereinbarungen, einseitige Erklärungen. 33 II. Belege, Quittungen, Nachweise. 33 III. Originale oder Kopien. 33 F. Hinweise an den Mandanten. 33 G. Büroorganisation und zeitlicher Aufwand für den Anwalt. 34 I. Kanzleistruktur und Rationalisierung. 34 II. Sekretariatszuweisung. 35 III. Zeitlicher Aufwand Mängelrechtsstreitigkeiten Nachbarschaftsstreitigkeiten Räumungsvollstreckung. 36
4 H. Fristen. 36 I. Kündigungsfristen. 36 II. Sozialklausel. 36 III. Verjährungsfristen. 36 IV. Fristen bei einem Mieterhöhungsverlangen. 37 V. Antrag auf Räumungsfrist nach 721 ZPO. 38 I. Haftungsrisiko, Vermögensschadenhaftpflicht. 38 I. Anwaltsverschulden. 38 II. Haftungsumfang. 38 J. Mandatsbestätigung und Korrespondenz mit Mandanten. 38 I. Mandatsbestätigung. 38 II. Kenntnisnahmeschreiben Gebühren. 40 A. Streitwerte. 40 I. Gesetzliche Grundlagen. 40 II. Die Streitwerte im Einzelnen. 40 B. Gebühren im außergerichtlichen Verfahren. 43 I. Geschäftsgebühr. 43 II. Gebühr für eine Beratung. 44 C. Gebühren im gerichtlichen Verfahren. 44 I. Verfahrensgebühr, Terminsgebühr,. 44 II. Nicht streitige Terminsgebühr. 45 III. Zwangsvollstreckungsgebühren. 45 IV. Gebühren im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren.
5 46 D. Honorarvereinbarungen. 46 E. Gebührenvorschuss Der rechtsschutzversicherte Mandant. 49 A. Rechtsschutzversicherung für Mieter und Grundeigentümer. 49 B. Deckungsumfang. 50 C. Deckungsanfrage. 50 D. Deckungszusage. 51 E. Erweiterung der Deckungszusage. 52 F. Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherung. 52 G. Gebührenrechnung an Rechtsschutzversicherung. 53 H. Deckungsklage Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. 58 A. Beratungshilfe. 58 I. Gebührentatbestände. 58 II. Keine Mandate zweiter Klasse. 58 III. Bereiche der Beratungshilfe. 59 IV. Bewilligungsvoraussetzungen. 59 V. Zuständigkeit. 60 B. Prozesskostenhilfe. 60 I. Bewilligungsvoraussetzungen und Befreiungen. 60 II. Gebühren. 61 III. Abrechnung. 61 IV. Gebührenhöhe.
6 61 V. Kostenübernahme im Falle des Unterliegens. 61 VI. Prozesskostenhilfe in Form von Raten. 61 VII. Vorschuss des Mandanten. 62 VIII. Prozesskostenhilfeverfahren. 62 IX. Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe. 63 X. Summarische Vorabprüfung durch das Gericht. 63 Teil II: Das wohnraummietrechtliche Mandat Abschluss des Mietvertrages - Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien - Regelungsinhalte gebräuchlicher Formularmietverträge. 65 A. Vorvertrag und Selbstauskunft. 65 I. Vorvertrag. 65 II. Selbstauskunft des Mieters. 66 B. Abschluss des Mietvertrages. 67 I. Form Mündlich Schriftlich. 68 II. Konkludenter Vertragsabschluss. 69 C. Parteien des Mietverhältnisses. 70 I. Ehegatten. 71 II. Wohngemeinschaften. 71 D. Mietsache. 72 I. Umfang des Mietobjektes. 72 II. Wohnflächenberechnung für preisgebundene Neubauten. 73
7 III. Wohnflächenberechnung für frei finanzierte Wohnungen und Altbauwohnungen. 74 IV. Teilkündigung mitvermieteter Flächen. 75 V. Gebrauch der Mietsache Gesamte Lebensführung des Mieters AGB-Klauseln Tierhaltung Gewerblicher Gebrauch von Wohnraum. 81 E. Miete. 82 I. Gegenleistung des Mieters Zahlung der Miete in Geld Andere Leistungen Höhe Preisbindungen. 83 II. Miete ohne Nebenkostenregelung. 83 III. Miete mit Nebenkostenregelung. 84 IV. Betriebskostenaufstellung. 86 V. Sonstige Mietbestandteile Umsatzsteuer Untermiet- und Gewerbemietzuschläge. 92 VI. Staffelmietvereinbarung gemäß 557 a BGB. 93 VII. Indexmietvereinbarung gemäß 557 b BGB. 94 VIII. Fälligkeit, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Fälligkeit der Miete Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. 94
8 3. Rechtzeitigkeitsklausel AGB-Klauseln. 95 F. Mietkaution. 96 I. 551 BGB. 96 II. AGB-Klauseln. 97 G. Mietdauer. 98 I. Unbefristetes Mietverhältnis. 98 II. Befristetes Mietverhältnis Zeitmietvertrag AGB-Klauseln. 100 H. Schönheitsreparaturen. 100 I. Umfang der Schönheitsreparaturen. 101 II. Vertragliche Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter Überlassung einer unrenovierten Wohnung Fristen zur Durchführung der Schönheitsreparaturen Ersatzquotenklausel Individualvertragliche Vereinbarungen Arbeiten in mittlerer Art und Güte Fachhandwerkerklausel AGB-Klauseln. 105 I. Bagatellschäden (Kleinreparaturen). 107 I. Kleinreparaturen. 107 II. Vornahmeklausel. 108 III. Kosten für Bagatellreparaturen. 108
9 IV. Umfang. 108 J. Betretung der Wohnung durch den Vermieter. 109 I. Interessenlage. 109 II. Besichtigungsrecht/Betretungsrecht Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung Ohne vertragliche Vereinbarung Form. 110 III. AGB-Klauseln. 111 K. Kündigungsklauseln. 111 I. Zwingendes Recht. 111 II. AGB-Klauseln. 111 L. Untervermietung. 112 I. Mitgebrauch und Besuch Mitgebrauch naher Angehöriger Besuch. 113 II. Selbständige Gebrauchsüberlassung der gesamten Wohnung Von der Erlaubniserteilung durch den Vermieter abhängig Erlaubniserteilung Musterschreiben: Antrag auf Erteilung der Untervermietungserlaubnis. 115 III. Selbständige Gebrauchsüberlassung eines Teils der Mietwohnung Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Untervermietungserlaubnis Berechtigtes Interesse Rechtsfolgen bei Versagung. 116 IV. AGB-Klauseln. 116
10 M. Personenmehrheiten. 117 I. Vollmachtsklauseln. 117 II. AGB-Klauseln. 117 N. Vermieterpfandrecht. 118 I. Dispositives Recht. 118 II. AGB-Klauseln. 119 O. Beendigung des Mietverhältnisses - Rückgabe der Mietsache. 119 I. Rückgabe der Wohnung im vertragsgemäßen Zustand. 119 II. Übergabeprotokoll. 119 III. Nutzungsentschädigung. 120 IV. Vorzeitiger Auszug. 120 V. Einrichtungen und Wegnahmerecht. 120 VI. AGB-Klauseln. 121 P. Sonstige Vereinbarungen. 123 I. Individuelle Vertragsabreden. 123 II. AGB-Klauseln. 123 Q. Hausordnung. 124 I. Zusammenleben der Mietparteien. 124 II. AGB-Klauseln. 125 R. Wohnungsvermittlung. 125 S. Mustermietvertrag unter Berücksichtigung der Interessen des Mieters. 126 T. Mustermietvertrag unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters Der Kündigungs- und Räumungsrechtsstreit bis zur Zwangsräumung. 140 A. Die Kündigung.
11 140 I. Allgemeines zu Kündigung und Aufhebungsvertrag Abgrenzung zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag Annahme der Kündigung oder Schweigen des Kündigungsempfängers Kündigungserklärung. 141 II. Form der Kündigung. 141 III. Inhalt der Kündigung Genaue Bezeichnung des Kündigungsgegenstandes Genaue Bezeichnung der Parteien Angabe von Kündigungsdatum und -zeitpunkt Kündigung als Gestaltungserklärung bedingungsfeindlich Teilkündigung Angabe der Kündigungsgründe. 146 IV. Kündigungsfristen Einseitig zwingende gesetzliche Fristen und vertragliche Fristen Dauer der Kündigungsfristen Berechnung der Kündigungsfristen. 148 V. Zugang der Kündigung Rechtzeitiger Zugang Nachweis des Zugangs Annahmeverweigerung und Zugangsvereitelung. 151 VI. Bevollmächtigung und Vollmacht, Kündigung bei Personenmehrheit Personenmehrheit auf Mieterseite Personenmehrheit auf Vermieterseite Kündigung bei Hausverwaltung.
12 Bevollmächtigung zur Kündigung, Kündigung durch Bevollmächtigten. 153 VII. Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit bei Kündigung durch Vermieter. 154 VIII. Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nach 545 BGB Stillschweigende Verlängerung bei Fortsetzung des Gebrauchs Ausschluss des 545 BGB Beweislast. 155 IX. Kündigung im Prozess Kündigung im Prozess und Klage auf zukünftige Räumung, 259 ZPO Schriftformerfordernis auch bei einer Kündigung im Prozess, 568 BGB. 156 B. Ordentliche und außerordentliche Kündigung sowie Sonderkündigungsrechte des Mieters. 157 I. Ordentliche Kündigung des Mieters. 157 II. Außerordentliche Kündigung des Mieters und Sonderkündigungsrechte Die außerordentlichen Kündigungsrechte Sonderkündigungsrechte. 158 C. Ordentliche Kündigung des Vermieters. 158 I. Ordentliche Kündigung bei Pflichtverstößen des Mieters ( 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) Abgrenzung zu ähnlichen Kündigungssachverhalten Form Kündigungsfristen Pflichtverstöße des Mieters Hinweis auf Widerspruch gemäß 568 Abs. 2 BGB Beweisbarkeit des Kündigungsgrundes Muster eines Abmahnschreibens wegen Pflichtverstoßes des Mieters Muster eines Kündigungsschreibens wegen Pflichtverstoßes des Mieters.
13 Das Wichtigste für eine Kündigung wegen Pflichtverstoßes des Mieters im Überblick. 168 II. Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ( 573 Abs. 2 Nr. 2) Form Kündigungsfrist Eigenbedarf als Kündigungsgrund Ausschluss einer Kündigung wegen Eigenbedarfs Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit Beweismittel Musterschreiben einer Kündigung wegen Eigenbedarfs Das Wichtigste für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs im Überblick. 175 III. Kündigung wegen Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung Form Erhebliche Nachteile aus der Fortsetzung des Mietverhältnisses Die zwei Hauptanwendungsfälle dieses Kündigungsgrundes Kompensation des Nachteils durch Mieterhöhung. 177 D. Außerordentliche Kündigung des Vermieters. 177 I. Kündigung wegen Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs, erheblicher Pflichtverletzungen, Störung des Hausfriedens bzw. Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht Formerfordernisse Grad der Erheblichkeit des Pflichtverstoßes Die Kündigung wegen Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht nach 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB. 178 II. Wirkungen der außerordentlichen Kündigung. 178 III. Gegenrechte des Mieters. 179 IV. Die außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug. 179
14 1. Formerfordernisse Die Kündigung wegen Zahlungsverzug nach 543 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB Musterschreiben einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges Das Wichtigste für eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges im Überblick. 186 E. Widerspruch des Mieters. 187 I. Erforderlichkeit und strategisch richtiger Zeitpunkt des Widerspruchs Sozialklausel Unbegründete Kündigung Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs Hinweis wurde vergessen Widerspruchslose Gebrauchsfortsetzung nach 545 BGB. 188 II. Form und Frist. 188 III. Die Sozialklausel Interessenabwägung Härte Unanwendbarkeit der Sozialklausel. 190 IV. Fortsetzung des Mietverhältnisses. 190 V. Beweislast und Nachschieben von Gründen. 191 VI. Die Sozialklausel bei befristeten Mietverhältnissen. 191 F. Räumungsrechtsstreit. 192 I. Räumungsklage Klageantrag Nachschieben einer zweiten Kündigung in den Prozess. 193 II. Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist. 194
15 1. Räumungsfrist bei Anerkenntnis oder hilfsweise Räumungsfrist im Prozess auf zukünftige Räumung Verlängerung oder Verkürzung der Räumungsfrist Zuständigkeit Interessenabwägung Kostenfolge. 195 III. Antrag auf Vollstreckungsschutz gemäß 765 a ZPO. 195 IV. Räumungsfrist bei Räumungsvergleich. 196 V. Feststellungsklage auf Wirksamkeit einer Kündigung. 196 VI. Rechtskraft des Räumungstitels. 196 VII. Vollstreckung des Räumungstitels. 197 VIII. Muster für den Räumungsrechtsstreit Klageschrift einer Räumungsklage Klageerwiderung auf eine Räumungsklage mit Hilfsantrag auf Gewährung einer Räumungsfrist Vollstreckung des Räumungstitels Vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses, Sonderkündigungsrechte, Zeitmietvertrag, Aufhebungsvertrag. 203 A. Beendigung befristeter Mietverhältnisse und bei wechselseitigem Kündigungsverzicht. 203 B. Vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Mieter, Sonderkündigungsrechte, außerordentliche Kündigung. 205 I. Grundsätze. 205 II. Vertragsauflösung durch Beibringen eines Mietnachfolgers. 206 III. Sonderkündigungsrecht wegen Versagung der Untervermieterlaubnis. 207 IV. Sonderkündigungsrecht bei bevorstehender Modernisierung. 209 V. Sonderkündigungsrecht bei Mietverhältnissen über mehr als 30 Jahre. 209
16 VI. Sonderkündigungsrecht bei Tod des Mieters. 209 VII. Sonderkündigungsrecht bei Versetzung von Beamten. 209 VIII. Sonderkündigungsrecht bei Staffelmietvereinbarung. 209 IX. Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhungsverlangen. 210 X. Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung. 210 XI. Außerordentliche Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs. 210 XII. Außerordentliche Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung. 210 XIII. Außerordentliche Kündigung wegen schuldhafter Pflichtverletzung. 211 C. Zeitmietvertrag. 211 I. Beendigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter bei sog. qualifiziertem Zeitmietvertrag. 211 II. Verzögerung des Befristungsgrundes. 212 D. Aufhebungsvertrag. 212 I. Interessenlage für einen Mietaufhebungsvertrag. 212 II. Das Wichtigste für einen Mietaufhebungsvertrag im Überblick. 213 III. Muster eines Mietaufhebungsvertrages. 214 IV. Widerrufsrecht des Mieters nach dem Haustürwiderrufsgesetz Räumungsvergleich. 217 A. Problemstellung. 217 I. Veräußerungsabsicht. 217 II. Eigenbedarf. 217 B. Rechtliche Lösung. 217 I. Allgemeines. 217 II. Prozessvergleiche. 218 III. Wirkung des Vergleichs.
17 219 IV. Steuerliche Auswirkungen. 220 V. Räumungsfrist bei Räumungsvergleich. 220 C. Muster zum Räumungsvergleich. 221 I. Muster: Außergerichtlicher Räumungsvergleich. 221 II. Muster: Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist bei Räumungsvergleich. 222 III. Muster: Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichtes auf Bewilligung der Räumungsfrist Das Mieterhöhungsverlangen und die Klage auf Zustimmung. 224 A. Miethöhe, Wucher, Wirtschaftsstrafgesetz. 224 I. "Pacta sunt servanda". 224 II. Gründe für eine Mietpreissteigerung. 224 III. Die einzelnen Erhöhungstatbestände nach den 556 ff. BGB Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, 558, 558 a, 558 b, 558 c, 558 d, 558 e BGB Erhöhung wegen durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen, 559, 559 a, 559 b BGB Erhöhung der Betriebskosten, 560 BGB. 229 IV. Grenzen der Mietpreishöhe außerhalb der 556 ff. BGB Wucher Verbotene Preisüberhöhung nach 5 WiStG Sittenwidrigkeit. 231 B. Form, Inhalt und Frist des Mieterhöhungsverlangens. 231 I. Form. 231 II. Inhalt. 231 III. Frist. 232 IV. Rechtsfolge.
18 233 V. Muster eines Mieterhöhungsverlangens Muster eines Mieterhöhungsverlangens nach 558 ff. BGB (Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete), Begründung mit Vergleichswohnungen (ausführliches Mieterhöhungsverlangen) Muster eines Mieterhöhungsverlangens nach 558 ff. BGB (Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete), Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel (kurze Fassung eines Mieterhöhungsverlangens) Muster eines Mieterhöhungsverlangens nach 558 ff. BGB (Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete), Begründung durch Sachverständigengutachten (kurze Fassung eines Mieterhöhungsverlangens). 236 C. Form, Frist und Inhalt der Zustimmung. 236 D. Klage auf Zustimmung. 237 I. Klageantrag. 237 II. Begründung der Klage. 238 III. Besonderheiten beim Streitgegenstand. 238 IV. Parteien des Mieterhöhungsrechtsstreits. 238 V. Zustimmung im Prozess. 239 VI. Nachschieben eines erneuten Erhöhungsverlangens im Prozess Grundsätzlich möglich Nachschieben unter innerprozessualer Bedingung Überlegungsfrist Besondere Problemstellung, wenn Überlegungsfrist im Prozess noch läuft. 239 VII. Muster einer Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach 558 ff. BGB. 241 E. Rechtswirkungen des Titels und Vollstreckung Rückständige Miete, Mahnverfahren und Klage. 244 A. Fälligkeit, Leistungshandlung und Verzug. 244 I. Fälligkeit, grundsätzliche Vorleistungspflicht des Mieters.
19 244 II. Leistungshandlung. 244 III. Verzug Mahnung Verschulden. 245 B. Mahnverfahren oder Klage. 245 I. Mahnverfahren Mahnverfahren oder Klage Besonderheiten des Mahnverfahrens beim mietrechtlichen Mandat. 246 II. Klage Zahlungsklage Problemstellung Klageerweiterung Verfahren Mietansprüche im Urkundsverfahren Betriebs- und Nebenkosten, Abrechnung und Klage. 248 A. Ansprüche des Vermieters. 248 I. Vorauszahlungen. 248 II. Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen. 250 III. Erhöhung von Inklusivmieten und Nebenkostenpauschalen. 250 B. Ansprüche des Mieters Kaution, Abrechnung und Klage. 253 A. Art und Höhe, Unabdingbarkeit, Fälligkeit. 253 I. Art und Höhe Art.
20 Höhe. 253 II. Unabdingbarkeit. 253 III. Fälligkeit. 254 B. Verzinsung der Kaution. 254 I. Verzinsung nur bei Barkaution. 254 II. Zurückbehaltungsrecht bis zur Anlage der Kaution. 255 III. Anlageform. 255 IV. Kapitalertragsteuer. 255 C. Kaution in der Vollstreckung. 256 I. Treuhandkonto. 256 II. Insolvenz des Vermieters. 256 III. Verdecktes Treuhandkonto und Nr. 19 Abs. 2 AGB-Banken. 256 IV. Schadensersatzpflicht und Untreue. 257 D. Verwertung, Abrechnung, Rückzahlung und Klage. 257 I. Fälligkeit des Rückzahlungsanspruches. 257 II. Klage auf Rückzahlung der Kaution Zeitpunkt der Klageerhebung, Gefahr der Aufrechnung Klageantrag Streit um Schönheitsreparaturen und Instandhaltung. 260 A. Ansprüche des Vermieters während des laufenden Mietverhältnisses. 260 B. Ansprüche des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses. 261 I. Nachfristsetzung. 261 II. Schadensersatzanspruch des Vermieters. 262
21 III. Musterschreiben: Nachfristsetzung durch den Vermieter-Anwalt Der Mängelrechtsstreit. 265 A. Geltendmachung von Mietmängeln. 265 B. Mängel der Mietwohnung. 265 C. Darlegungs- und Beweislast. 268 D. Ansprüche des Mieters wegen Wohnungsmängeln. 269 I. Erfüllungsanspruch. 269 II. Zurückbehaltungsrecht/Einrede des nicht erfüllten Vertrages. 271 III. Minderung der Miete Anzeigepflicht der Mängel gemäß 536 c BGB Mietminderung durch Einbehalt oder Zahlung der Miete unter Vorbehalt Umfang der Minderung. 272 IV. Schadensersatzanspruch. 278 V. Außerordentliche Kündigung des Mieters. 280 VI. Zerstörung der Mietsache (Elementarschäden). 281 E. Selbständiges Beweisverfahren. 282 I. Voraussetzungen für ein selbständiges Beweisverfahren. 282 II. Kosten des selbständigen Beweisverfahrens. 283 III. Musterantrag: Antrag im selbständigen Beweisverfahren. 284 F. Ansprüche des Vermieters Abwicklung des Mietverhältnisses - Rückgabe der Mietwohnung. 287 A. Anspruch des Vermieters auf Entfernung zurückgelassener Sachen und Einrichtungen. 287 B. Ersatzansprüche des Mieters für notwendige und nützliche Aufwendungen auf die Mietsache. 288
22 16 Verfahren und Probleme bei der Instandsetzung und Modernisierung der Mietsache. 290 A. Instandsetzung und Modernisierung, Barrierefreiheit. 290 I. Instandsetzung, 554 Abs. 1 BGB. 290 II. Modernisierung, 554 Abs. 2 BGB. 290 III. Durchbrechung des Grundsatzes "pacta sunt servanda". 290 IV. Maßnahmen, die zur Erhaltung der Mieträume oder des Gebäudes erforderlich sind. 290 V. Modernisierungsmaßnahmen Verbesserungsmaßnahmen Maßnahmen zur Einsparung von Energie und Wasser Härte für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts (z.b. nichtehelicher Lebensgefährte) Schriftliche Mitteilung vor dem Beginn der Maßnahme Kündigungsrecht des Mieters und Anspruch auf Aufwendungsersatz. 295 VI. Barrierefreiheit. 295 B. Einstweilige Verfügung und Klage Das Vermieterpfandrecht und dessen Verwertung. 296 A. Inhalt und Umfang des Vermieterpfandrechts. 296 I. Besitzloses gesetzliches Pfandrecht. 296 II. Entstehungstatbestand und Umfang. 296 III. Ausschluss des Vermieterpfandrechtes. 297 IV. Vom Vermieterpfandrecht umfasste Forderungen Gesicherte Forderungen Nicht gesicherte Forderungen Bezifferbarkeit der Forderungen.
23 297 V. Erlöschen des Vermieterpfandrechtes. 298 VI. Darlegungs- und Beweislast. 298 VII. Das Vermieterpfandrecht in der Vollstreckung. 298 B. Sicherung, gerichtliche Geltendmachung und Rechtsbehelfe. 298 I. Selbsthilferecht. 298 II. Herausgabeanspruch. 299 III. Weitere Anspruchsgrundlagen des Vermieters als Pfandgläubiger. 299 IV. Gerichtliche Geltendmachung und Rechtsbehelfe Selbsthilferecht Herausgabeanspruch Vermietelpfandrecht und Räumungsanspruch. 300 C. Verwertung Verbotene Eigenmacht, Hausfriedensbruch und Nötigung, vorläufiger Rechtsschutz. 302 A. Verbotene Eigenmacht. 302 B. Hausfriedensbruch und Nötigung. 303 C. Vorläufiger Rechtsschutz Rechtsverhältnis in der Hausgemeinschaft (Nachbarschaftsstreitigkeit). 305 A. Rechtsverhältnis zwischen den benachbarten Mietern untereinander. 305 B. Rechtsverhältnis zwischen den Vermietern untereinander. 305 C. Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und benachbartem Mieter. 305 D. Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte. 305 E. Pflichten des Mieters und Pflichten des Vermieters. 306 I. Pflichten des Mieters.
24 306 II. Pflichten des Vermieters Erbfall und Mietrecht. 307 A. Typische Sachverhalte. 307 I. Versterben des Mieters. 307 II. Versterben des Vermieters. 307 B. Rechtliche Grundlagen. 307 I. Tod des Mieters Allgemeines Kündigung bei Tod des Mieters, 580, 564 BGB Eintrittsrecht des überlebenden Ehegatten, Lebensgefährten, Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen, 563 BGB Fortsetzung des Mietverhältnisses durch den Ehegatten, Lebenspartner, Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen, 563 a BGB. 311 II. Tod des Vermieters. 311 III. Konfusion Die Wohnung bei Trennung der Mieter. 313 A. Familienrecht und Mietrecht. 313 B. Die Wohnungszuweisung gemäß 1361 b BGB. 314 I. Eingriffsschwelle für die Überlassung der Ehewohnung. 314 II. Ehewohnung Definition Begründung der Ehewohnung Besitzverhältnisse an der Ehewohnung Verlust der Eigenschaft als Ehewohnung.
25 316 III. Einvernehmliche Regelungen Die einvernehmliche Einigung im Verhältnis zum Vermieter Muster einer dreiseitigen einvernehmlichen Regelung Sicherungsinteresse des Vermieters. 318 IV. Besonderer Gewaltschutz gemäß 1361 b Abs. 2 BGB Die Rechtsgutverletzungen Gleichgestellte Handlungen Anspruchsinhalt. 320 V. Fälle unbilliger Härte. 320 VI. Fälle gegenseitiger Gewalt. 322 VII. Berücksichtigung von Kindesinteressen. 322 VIII. Rolle der dinglichen Berechtigung an der Ehewohnung. 322 IX. Substanziierter Vortrag aller Umstände. 323 X. Möglichkeit der Aufteilung. 323 XI. Vergütungspflicht. 324 XII. Erschwerungsverbot. 325 C. Wohnungsüberlassung nach 2 GewSchG. 325 I. Regelungsbereich/Abgrenzung zu 1361 b BGB. 325 II. Anspruchsvoraussetzungen des 2 GewSchG Vollendete Gewalttat oder Drohung Gemeinsamer Haushalt Kein Anspruchsausschluss Rechtsfolgen Alleinberechtigung des Opfers.
26 Gemeinsame Berechtigung Keine Berechtigung des Opfers Erschwerungsverbot Nutzungsvergütung. 329 D. Wohnungsüberlassung und Mietrecht/Sachenrecht. 329 E. Verfahrensrecht. 330 I. Allgemeines. 330 II. Sachliche und örtliche Zuständigkeit Wohnungsüberlassung gemäß 1361 b BGB Wohnungsüberlassung nach 14 LPartG Wohnungsüberlassung nach 2 GewSchG. 331 III. Einstweiliger Rechtsschutz Einstweilige Anordnungen Erweiterte Beschwerdemöglichkeit. 332 IV. Rechtsmittel. 332 V. Vollstreckung. 332 Teil III: Das gewerbemietrechtliche Mandat Gewerbemietrecht oder das Recht der Geschäftsraummiete als Begriff Gewerbemietrechtliche Verträge. 334 A. Einfacher Gewerbemietvertrag. 334 B. Ausführliche Gewerbemietverträge. 342 I. Gewerbemietvertrag unter Berücksichtigung der besonderen Interessen des Vermieters (ausführlich). 342
27 II. Gewerbemietvertrag bei hohen Eigeninvestitionen des Mieters (ausführlich). 356 III. Gewerbemietvertrag über eine Lagerhalle Kündigung, Räumungsklage, einstweilige Verfügung. 369 A. Form und Frist der Kündigung. 369 I. Form der gewerbemietrechtlichen Kündigung. 369 II. Frist einer gewerbemietrechtlichen Kündigung. 369 B. Räumungsklage und einstweilige Verfügung. 370 I. Räumungsklage Örtliche und sachliche Zuständigkeit Klageantrag und Zulässigkeit. 370 II. Einstweilige Verfügung Zulässigkeit Muster eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Mieterhöhung, Staffelmiete, Indexierung. 374 A. Miethöhe bei Gewerberaummietverhältnissen. 374 B. Staffelmietvereinbarungen. 374 C. Indexklausel und Leistungsvorbehaltsklausel. 375 I. Muster für eine Leistungsvorbehaltsklausel. 376 II. Muster für eine Indexklausel Kaution und Investitionskostenzuschuss. 377 A. Höhe, Art, Fälligkeit und Rückzahlung der Kaution. 377 I. Höhe. 377 II. Art.
28 377 B. Zulässigkeit, anteilige Abgeltung und Rückzahlung eines Investitionskostenzuschusses. 377 I. Zulässigkeit. 377 II. Anteilige Abgeltung. 377 III. Rückzahlung. 378 IV. Muster für eine Vertragsklausel zum Investitionskostenzuschuss Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Wegnahme von Inventar Zusatzverträge. 380 A. Typischerweise vorkommende Zusatzverträge. 380 I. Automatenaufstellungsvertrag. 380 II. Bezugsverträge Bierlieferungsvertrag Sonstige Bezugsverträge. 381 B. Auswirkung von Störungen im Zusatzvertrag auf den Hauptvertrag. 381 Teil IV: Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Komplikationen durch das Verhalten von Wohnungseigentümern. 383 A. Immobilieneigentum als Kapitalanlage. 383 B. Problemfeld: Mieterstruktur. 384 C. Rechte der Raumeigentümer. 384 D. Abwehrrechte des Wohnungseigentümers. 385 E. Das Eigentumsentziehungsverfahren. 386 F. Sparmaßnahmen der Gemeinschaft. 387 G. Die Barrierefreiheit.
29 Komplikationen durch Versagen der Funktionsträger. 395 A. Eigentümergemeinschaft. 395 B. Hausverwaltung. 395 C. Verwaltungsbeirat Komplikationen durch das Verhalten von Mietern Zusammenfassung. 398 Stichwortverzeichnis.
Inhaltsverzeichnis. Lernziel 13
Inhaltsverzeichnis Lernziel 13 A. Abgrenzung: Gewerberaummiet-, Wohnraummiet- und Pachtvertrag 15 I. Gewerberaum- und Wohnraummietvertrag 15 1. Bedeutung der Abgrenzung 15 2. Abgrenzungskriterium: Vertragszweck
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 15 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 15 1.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Was muss der Vermieter bei der Auswahl
MehrDas Vermieter-Praxishandbuch - inkl. Arbeitshilfen online
Haufe Fachbuch Das Vermieter-Praxishandbuch - inkl. Arbeitshilfen online von Rudolf Stürzer, Michael Koch, Birgit Noack, Martina Westner 8. Auflage 2015 Haufe-Lexware Freiburg 2015 Verlag C.H. Beck im
MehrVorwort 13. Verzeichnis aller Musterbriefe, Verträge und Formulare 15
Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 Verzeichnis aller Musterbriefe, Verträge und Formulare 15 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 17 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 17 1.2 AGG: Was muss der
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrVertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung
Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Abs.: Eheleute/Herr/Frau... (Ort/Datum) Mietaufhebungsvertrag Zwischen Herrn.. (Vor- und Zuname) sowie Frau... (Vor- und Zuname) in... als Vermieter/in
MehrMietvertrag für Wohnraum
Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt
MehrMietverhältnisse in der Insolvenz
Mietverhältnisse in der Insolvenz von Thomas Franken, Michael Dahl 2. Auflage Mietverhältnisse in der Insolvenz Franken / Dahl schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrHandbuch des Mietrechts
Hannemann/Wiek/Emmert Handbuch des Mietrechts Fachanwaltshandbuch zur effizienten Mandatsbearbeitung im Wohn- und Gewerberaummietrecht 5. völlig neu bearbeitete Auflage Herausgegeben von Thomas Hannemann,
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 28 Mietvertrag: Besonderheiten bei Wohnraummiete
Schuldrecht I (sschuldverhältnisse) 28 Mietvertrag: Besonderheiten bei Wohnraummiete Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was
MehrDer Mieter zahlt nicht
Der Mieter zahlt nicht - Der Weg zur Kündigung - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Kündigung - Kündigung allgemein - Außerordentlich fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug 3. Zusammenfassung
MehrVorläufiger Rechtsschutz
ANWALTFO R M U LAR E DeutscherAnwaltVerein Vorläufiger Rechtsschutz Schriftsätze und Erläuterungen Von VRiLG Harald Crückeberg Oldenburg 2. Auflage 2001 6 56 Juristische GesamtbibliotheK Technische Universität
MehrMietrecht: Für die Beratung/ Vertretung ist auf jeden Fall die Vorlage des Miet-/ Pachtvertrages erforderlich.
Mietrecht: Für die Beratung/ Vertretung ist auf jeden Fall die Vorlage des Miet-/ Pachtvertrages erforderlich. Dieses Formular dient lediglich zur Vorbereitung. I.d.R. Wird ein persönliches Gespräch dennoch
MehrSynopse Mietrechtsreform 2013
Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) Verkündung: Gesetz vom 19.06.2001 - Bundesgesetzblatt Teil I 2001 Nr.28 25.06.2001 S. 1149 Inkrafttreten: 01.09.2001
MehrMietrecht Bürgerliches Gesetzbuch Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung
Gramlich Mietrecht Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar von BERNHARD GRAMLICH Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart
Mehr4. Prozessvertretung im Rechtsbeschwerdeverfahren...46 VI. Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts...46 VII.
Inhalt Lernziele...13 A. Die Arbeitsgerichtsbarkeit...17 I. Historischer Überblick...17 II. Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit...19 1. Arbeitsgerichte...19 2. Landesarbeitsgerichte...20 3. Bundesarbeitsgericht...20
Mehr14 regeln, die für alle gelten: Das Mietrecht 18 ihr Mietvertrag Die Verfassung ihres Mietverhältnisses
7 Inhalt 01 Der Mietvertrag und die MIET PARTEIEN Was Sie dabei beachten müssen 14 Regeln, die für alle gelten: Das Mietrecht 18 Ihr Mietvertrag Die Verfassung Ihres Mietverhältnisses 20 Vorverträge 21
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrEinzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung
Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung ausgefüllte Mieterselbstauskunft Bürgschaft (bei Studium oder Ausbildungsverhältnis) Unterschrift zur Schufakontrolle/- einsicht (wenn Bürge vorhanden, ist
MehrMietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar.
Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar von Bernhard Gramlich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart
Mehrwww.rae-nuernberg.de Aktuelles Vortrag vom 27.02.2010 Welcher Beschluss braucht welche Mehrheit? Manuskript 3 Fragen
Welcher Beschluss braucht welche Mehrheit? Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Manuskript www.rae-nuernberg.de Aktuelles Vortrag vom Seite 2 3 Fragen
MehrMietvertrag. Name Adresse Tel - Vermieter - Name Adresse Tel - Mieter -
Mietvertrag Zwischen Name Adresse Tel - Vermieter - und Name Adresse Tel - Mieter - kommt nachfolgender Mietvertrag über Wohnraum zustande: 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken
MehrPraxis des Mietrechts. I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch. 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales
Praxis des Mietrechts I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales zu 1004 BGB) auch bei aktivem Tun, z.b. Entfernen eines Hundes
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel
Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung
MehrMietsonderverwaltungsvertrag
G e rno t s t rass e 23 4 4 31 9 Dortmund Tel. 023 1-87 7 7 78 Fax 0 23 1-87 77 7 5 Mietsonderverwaltungsvertrag Zwischen als Auftraggeber und Eigentümer des Objektes in bestehend aus Wohneinheiten und
MehrMietvertrag. im Folgenden Mieter genannt
Mietvertrag Zwischen dem und Landkreis Teltow-Fläming vertreten durch die Landrätin Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde im Folgenden Vermieter genannt wird nachstehender Mietvertrag geschlossen. 1 Mietgegenstand
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Literaturverzeichnis... XV
Rz. Seite Abkürzungsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XV A. Das Anhörungsverfahren bei Kündigung nach 102 BetrVG... 1... 1 I. Allgemeine Grundsätze... 1... 1 1. Entstehungsgeschichte... 1... 1
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrBürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2.
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 2. Klausur Lösung Frage 1: Ansprüche von V gegen M auf Zahlung von 1.800 aus 535 II BGB für den Zeitraum Oktober 2011 bis September
MehrDas Rücktrittsrecht I
Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht
MehrDieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum:
Mietvertrag Standardmietvertrag Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Mieter Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum: Vermieter Name, Vorname
Mehr(1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende Räume: a) Erdgeschoss: b) 1. Etage: usw. c) Keller: d) Dachboden:
Muster eines Geschäftsraummietvertrages Zwischen... (Vermieter) und... (Mieter) wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende
Mehr14 Die Berechnung des Gegenstandswertes
14 Die Berechnung des Gegenstandswertes (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 3) Die Kostenrechnungen für den Rechtsanwalt und das Gericht setzen bei Wertgebühren einen Gegenstandswert voraus, nach dem sich dann
MehrJACOBI WINTER DEVENTER
JACOBI WINTER DEVENTER Rechtsanwälte Fachanwälte Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, drucken dies anschließend aus und lassen uns das unterschriebene Formular per Fax 02232/942062 oder per Post
MehrFall: (Obersatz zu den 5 W s )
G:\Vorlesung\Repetitorium BGB und SachenR\4-6_Beispielsfall_mit_ausformulierter_Loesung im Gutachten-Stil-hier_Vollmacht_und_Mietrecht.doc Seite 1 Beispielsfall zur Lösung einer Klausur im Gutachten -
MehrWiderrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:
Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom
MehrArbeitsrechtliche Konkurrentenklage und Eingruppierungsklage im öffentlichen Dienst. Dr. jur. Wolfgang Zimmerling. Verlag Dr.OttoSchmidt Köln.
Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage und Eingruppierungsklage im öffentlichen Dienst 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com
MehrWas kredenzt der BGH? ein Streifzug durch die höchstrichterliche Rechtsprechung
Was kredenzt der BGH? ein Streifzug durch die höchstrichterliche Rechtsprechung Helge Schulz Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kanzlei
MehrPatrick Berner Direktionsbeauftragter Rhion Versicherung AG Oberursel, 7. März 2014
Patrick Berner Direktionsbeauftragter Rhion Versicherung AG Oberursel, 7. März 2014 07.03.2014 Rhion Versicherung AG 1 Rhion der Maklerversicherer Die Rhion gehört zur RheinLand Versicherungsgruppe und
MehrPALIAKOUDIS BILGER GERMALIDIS RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT
PARTNERSCHAFT TÜBINGER STR. 13 15 D 70178 STUTTGART fon: +49 (0)711 16 22 11-0 fax: +49 (0)711 16 22 11-10 e-mail: info@pbg-rae.de Umgang mit Schuldnern Differenziere: außergerichtliches Verfahren gerichtliches
MehrLandesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS
7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer
MehrUntermietvertrag. 1 Mietsache
Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Hauptmieter genannt und Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1
MehrIII.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)
Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen
MehrZivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d.
Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10 Schuldnerverzug Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. 280 BGB Aber: Verzögerungsschaden nur nach 280 II BGB,
MehrDie Geschichte des Mietrechts... 13 Die Grundlagen des Mietrechts... 14
5 Inhaltsverzeichnis Vorwort........................................ 11 Einleitung....................................... 13 Die Geschichte des Mietrechts...................... 13 Die Grundlagen des Mietrechts.....................
MehrPrivatinsolvenz. Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan. von. Dr. Andreas Schmidt. Richter am Amtsgericht Hamburg
Privatinsolvenz Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan von Dr. Andreas Schmidt Richter am Amtsgericht Hamburg 4. völlig neu bearbeitete Auflage 2014 Überblick zum Werk Die Privatinsolvenz
MehrIVD West Rechtstag. Vermietung von Wohnungseigentum. RA Dr. Gerald Kallenborn
- Spannungsfeld Miet- und WEG-Recht - Rechtsberater IVD-West Dozent Europäische Immobilienakademie Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Schwerpunkt: Immobilienrecht Kanzlei Stopp Pick & Kallenborn, Saarbrücken
MehrInformationen zum Familienrecht
Informationen zum Familienrecht Informationen zum Familienrecht... 1 1. Überblick... 3 2. Die nichteheliche Lebenspartnerschaft... 3 3. Das Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft... 3 4. Die Eingetragene
MehrZivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.
Teil 13 Besondere Verfahrensarten 43 Das amtsgerichtliche Verfahren 44 Der Urkundenprozess 45 Das Mahnverfahren Teil 14 Kosten und Prozesskostenhilfe 48 Die Prozesskostenhilfe 43 Das amtsgerichtliche Verfahren,
MehrHinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall
Mehr13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema
Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte
MehrZwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)
Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:
MehrKosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten
Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Guter Rat ist teuer!? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostet Geld, auch schon für eine Beratung entstehen Kosten. Allerdings zahlt es sich
MehrVertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen
Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße
MehrVerbraucherschutz bei der Begründung, Beendigung und Übernahme von Immobiliarkreditverhältnissen
Kai -Oliver Knops Verbraucherschutz bei der Begründung, Beendigung und Übernahme von Immobiliarkreditverhältnissen Darlehensbegründung und -kündigung, Vorfälligkei tsentschädigung, Ersatzkreditnehmerstellung,
MehrWas tun bei Kündigung der Wohnung?
Michels & Klatt informiert: Was tun bei Kündigung der Wohnung? Ein kurzer Überblick über wichtige Rechte und Pflichten Mietverhältnisse über Wohnungen werden auf Zeit geschlossen. Und sowohl Mieter als
MehrAufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail.
Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden dieses mit Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail im PDF-Format oder per Fax an 0221-64 00 994-1. Vollmacht im Original
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrII. Aktiva... 36 1. Begriffe... 36 2. Einzelne Positionen... 36 III. Schulden... 37 IV. Stichtag... 39 V. 1374 Abs. 2 BGB... 40 1.
Inhalt A. Systematische Stellung und Allgemeines... 13 I. Zugewinngemeinschaft als Teil des Güterrechts... 13 II. Regelung der Zugewinngemeinschaft... 13 III. Formen des Ausgleichs... 15 1. Fälle des erbrechtlichen
MehrAbkürzungs- und Literaturverzeichnis 15
Inhaltsverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15 1 Berechnung des pfändbaren Netto-Arbeitseinkommens 19 A. Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens für gewöhnliche Gläubiger (Formular 1) 19
Mehr1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... Vorwort zur ersten Auflage... Eine wahre Geschichte... 1. A Überblick
Vorwort............................................... Vorwort zur ersten Auflage......................... V VI Eine wahre Geschichte.............................. 1 A Überblick I. VOB und BGB....................................
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV. Einführung... 1
Rn. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XV Einführung... 1 A. Abgrenzung Verbraucher-/Regelinsolvenzverfahren... 41... 13 I. Persönlicher Anwendungsbereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens...
MehrDer Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Einführung: In der derzeitigen Krise denken viele Arbeitgeber darüber nach, wie sie
MehrVertragsstrafe, Schadensersatz und Entschädigung bei Bauverzögerungen
Niebuhr Vertragsstrafe, Schadensersatz und Entschädigung bei Bauverzögerungen von Dr. Frank Niebuhr Rechtsanwalt, München Werner Verlag Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XI XV Kapitel 1 Die Bauzeit
MehrInhaltsverzeichnis. navigation (gegenüberstellung BRAGO RVG was hat sich geändert?) 1. teil ii. neu eingeführte regelungen 73
sverzeichnis teil i. navigation (gegenüberstellung BRAGO RVG was hat sich geändert?) 1 teil ii. neu eingeführte regelungen 73 1. Mediation 73 2. Hilfeleistungen in Steuersachen 73 3. Zeugenbeistand 73
MehrVerwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten
Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt
MehrTeil 1: Miete 13. 1 Allgemeines 15
Inhaltsverzeichnis Einleitung 11 Teil 1: Miete 13 1 Allgemeines 15 2 Mietstruktur 17 2.1 Wie Sie die Mietstruktur gestalten können 17 2.2 Änderung der Mietstruktur 20 2.2.1 Wie funktioniert die gesetzliche
MehrMerkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines
Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993
Mehr- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.
- 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen
MehrHochschullehrerbund Bundesvereinigung e. V. Rechtsschutzsatzung
Rechtsschutzsatzung beschlossen von der Bundesdelegiertenversammlung des Hochschullehrerbundes Bundesvereinigung e. V. am 4. Mai 2013. 1 Geltungsbereich Die Rechtsschutzsatzung beschreibt Rechtsdienstleistungen
MehrProzesskostenund Beratungshilfe
Prozesskostenund Beratungshilfe für Anfanger Von Josef Dörndorfer Oberregierungsrat Fachhochschullehrer 5., überarbeitete Auflage Verlag C.H. Beck München 2009 Inhaltsübersicht Vorwort zur 5. Auflage Inhaltsverzeichnis
MehrWeitere Informationen unter www.otto-schmidt.de. Inhaltsübersicht. Teil 1 Allgemeines
Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Inhaltsübersicht Vorwort.................................... V Inhaltsverzeichnis.............................. XVII Literaturverzeichnis.............................
MehrAnwalts-Taschenbuch Mietrecht
Anwalts-Taschenbuch Mietrecht Bearbeitet von Lothar Weyhe 1. Auflage 1999. Taschenbuch. 510 S. Paperback ISBN 978 3 504 18039 3 Format (B x L): 13 x 20,2 cm Gewicht: 635 g Recht > Zivilrecht > Mietrecht,
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XVII. Einführung und Zweck der Arbeit...1. Verbraucherschutzinstrumente...5
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XVII Kapitel 1: Einführung und Zweck der Arbeit...1 Kapitel 2: Verbraucherschutzinstrumente...5 A. Grundlagen der Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers... 5 I.
MehrRücktrittsrechte bei Nicht- oder Schlechtleistung einschließlich Rücktritt und Minderung im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht Prof. Dr.
Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 07./08.01.2010: Rücktrittsrechte bei Nicht- oder Schlechtleistung einschließlich Rücktritt und Minderung im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht Prof. Dr. Thomas
MehrMietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
MehrGegenstand und Voraussetzungen
Gegenstand und Voraussetzungen Gegenstand und Voraussetzungen A. Gegenstand. Normalfall Ordentliche, außerordentliche, Änderungs- und Beendigungskündigung durch den Arbeitgeber Keine anderen Beendigungsgründe
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 14
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 14 A. Einleitung 19 I. Reformbestrebungen 19 II. Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt 23 B. Verfassungsmäßigkeit des 1a KSchG 27 C. Voraussetzungen des Anspruchs
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrDer einstweilige Rechtsschutz nach der neuen spanischen Zivilprozeßordnung und der deutschen Zivilprozeßordnung
Raimundo Baglietto Bergmann Der einstweilige Rechtsschutz nach der neuen spanischen Zivilprozeßordnung und der deutschen Zivilprozeßordnung Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Art. 721-747 LEC und
Mehr1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts
1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede
MehrMERKBLATT. FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ (FPfZG) Zeit für Pflege durch Arbeitszeitreduzierung. Recht und Steuern
MERKBLATT Recht und Steuern FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ (FPfZG) Seit dem 1. Januar 2012 ist das Familienpflegezeitgesetz in Kraft, das eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ermöglichen und dem Wunsch
MehrProfessioneller Umgang mit Mietern und Handwerkern. Dr. iur. Marianne Schaub-Hristić
Professioneller Umgang mit Mietern und Handwerkern Dr. iur. Marianne Schaub-Hristić Bestehendes MV Umbau ohne Mieter: Kündigung Ev. Schlichtungs- /Gerichtsverf. Rücksichtnahme Neues MV Mieterinfo Umbau
MehrEhevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten
Beck`sche Musterverträge 7 Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten von Prof. Dr. Günter Brambring 6., überarbeitete Auflage Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten Brambring wird vertrieben
MehrB. Verzug. VO Schuldrecht AT - Lukas
63 1. Schuldnerverzug wenn ein entgeltlicher Vertrag von einem Teil entweder nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort oder auf die bedungene Weise erfüllt wird ( 918 Abs 1) und der entsprechenden Leistung
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
MehrWiederkehrende Bezüge bzw. Leistungen (Oberbegriff)
Seite 1 Anlage 4 Wiederkehrende bzw. Leistungen (Oberbegriff) Voraussetzungen: dauernde Last sonstige wiederkehrende 1. Verpflichtungsgrund zivilrechtlich wirksam begründetes nstammrecht (das Stammrecht
MehrÜbungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Fall 2 Schieflage in der Bar OA Dr. iur. des. Damiano Canapa 19.05.2016 Seite 1 Frage 1: Besteht ein Anspruch von C gegen B? Frage 1: Besteht ein Anspruch
Mehr11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg
11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg Reaktionsmöglichkeiten und Strategien des WEG-Verwalters bei unberechtigter Abberufung/Kündigung aus wichtigem Grund Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt,
MehrVerwaltervertrag. - gemäß Eigentümerbeschluss vom. der Haus- und Wohnungsverwaltung Angela Roth, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn
Verwaltervertrag zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft - gemäß Eigentümerbeschluss vom vertreten durch und der Haus- und, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn wird folgender Verwaltervertrag
MehrMuster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)
Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag
Mehr2 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
2 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Der Gesetzgeber hat im Mietrechtsänderungsgesetz fünf Schwerpunkte umgesetzt: Erleichterung der energetischen Modernisierung Förderung des Wärmecontracting
MehrVollstreckbare Ausfertigung ( 724)
Vollstreckbare Ausfertigung ( 724) Amtliche Abschrift des Titels Vollstreckungsklausel - einfache - qualifizierte Rechtsnachfolge etc. Bedingungseintritt etc. Folie 24 Voraussetzungen der Klauselerteilung
MehrRechtsschutzhilferichtlinien
Landeshauptstadt München Personal- und Organisationsreferat P 1 Recht Rechtsschutzhilferichtlinien für die Dienstkräfte der Landeshauptstadt München Rechtsschutzhilferichtlinien 1. Rechtsschutzhilfe in
MehrHAUSVERWALTERVERTRAG. Musterstraße 24 98765 Musterstadt
HAUSVERWALTERVERTRAG zwischen WEG Musterstraße 24 98765 Musterstadt - nachfolgend Wohneigentümer - und DOMICILIA Hausverwaltungs- und Immobiliengesellschaft mbh Kaiserstraße 140 76133 Karlsruhe IVD - nachfolgend
MehrÜbung für Fortgeschrittene (ZR) Fall 5
Übung für Fortgeschrittene (ZR) Fall 5 Vorüberlegung Teil 1 keine Anspruchsprüfung, sondern Frage nach der dingliche Rechtslage (Eigentümerstellung) à historische/chronologische Prüfung verschiedene Aspekte
MehrRechtsanwalt. Arbeitsverhältnis
Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
MehrRechtsanwalt Jürgen Hammel
Referent: Rechtsanwalt Jürgen Hammel Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kaiserslautern und Umgebung e.v. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Definitionen: Nettokaltmiete/Grundmiete
Mehr