Angebot für eine Rechtsschutzversicherung für vermietete Wohnungen

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1 Angebot für eine Rechtsschutzversicherung für vermietete Wohnungen Guten Tag, sehr geehrter Interessent, vielen Dank für Ihr Interesse an einer Rechtsschutzversicherung für vermietete Wohnungen aus unserem Hause. Beigefügt erhalten Sie einen Deckungsauftrag zur Rechtsschutzversicherung für Ihre ganz persönlichen Erfordernisse. Informieren sie sich und sprechen Sie mit uns. Wir sind stets offen für Ihre Fragen und freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Gleichzeitig kann dieser Deckungsauftrag auch als Antrag verwendet werden, Sie müssten diesen nur vollständig ausfüllen und mir in den nächsten Tagen unterschrieben zurücksenden. Natürlich können Sie auch jede andere Versicherung bei mir bekommen. Sollten Sie sich für ein anderes Versicherungsangebot entscheiden, bitte ich Sie mir das mitzuteilen, die Versicherungsunterlagen würden Ihnen dann umgehend zugeschickt. Mit freundlichen Grüßen Herbert Becker

2 Deckungsauftrag zur Rechtsschutzversicherung Fax: 030/ Rechtsschutz für Eigentümer von vermieteten Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken für DEURAG Deutsche Rechtsschutz- Versicherung AG, Abraham- Lincoln- Str. 3, Wiesbaden Druckstück/AP/ Herbert Becker Unabhängiger Versicherungsmakler, Paulsborner Str. 65, D Berlin VM- Nr Tel: 030/ Fax 030/ mandantenmail@freenet.de Antragsteller (Versicherungsnehmer) Ich beantrage eine Rechtsschutz- Versicherung bei de DEURAG Deutsche Rechtsschutz- Versicherung. Nichtbeantwortung der Fragen oder Striche gelten als Verneinung. Die angekreuzten Versicherungen sind Gegenstand jeweils rechtlich selbständiger Verträge. Bitte Deckung vorab per Fax erteilen Neuantrag Änderungsantrag Firma,(Name der Firma) Versicherungsscheinnummer Name, Vorname (Firmeninhaber) Geburtsdatum Strasse/Hausnummer (Firmenanschrift) B Postleitzahl/Ort (Firmenanschrift) G Mitversicherung des ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners/Ehepartners mit abweichendem Familiennamen des Versicherungsnehmers Name, Vorname: Beginn der Versicherungsverträge frühestens am Eingangstag des Antrages beim Versicherer folgt. In Teilbereichen der Rechtsschutz- Versicherung gilt eine Wartezeit von drei Monaten (siehe Antragsseite 6). Die Zahlung des Beitrages ist nur mit Lastschrifteinzug möglich. Vertragsdauer: 1 Jahr 3 Jahr 5 Jahr Zahlungsweise: monatlich jährlich Die Beiträge werden vom Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit erhoben. Versicherungssteuer, zur Zeit 19%, ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten. Ausfertigungsgebühren für Versicherungsscheine, Beitragsrechnungen, Zweitschriften u.ä. werden nicht erhoben. Bei monatlicher Zahlungsweise wird ein Ratenzuschlag von 5% berechnet. Bankverbindung/ Einzugsermächtigung: Ich bin damit einverstanden, dass alle Beiträge für DEURAG Deutsche Rechtsschutz- Versicherung- AG bis auf Widerruf von meinem Konto abgebucht werden: Name und Sitz der Bank Bankleitzahl Kontonummer Kontoinhaber falls abweichend vom Antragssteller Nur als Ergänzung Grundstücken ( 29 ARB) für nicht gewerblich genutzte Objekte Nur in Verbindung mit Privat- und Berufs- Rechtsschutz ( 25) oder Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz ( 26) oder Rechtsschutz für Selbständige ( 28) für alle vom Versicherungsnehmer oder einer im Privatbereich mitversicherten Person selbstgenutzten (eigene oder gemieteten) Wohnungen, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern im Inland (Deutschland). Ohne je Rechtsschutzfall 61,00 Mit 150 je Rechtsschutzfall 42,00 Mit SB-Vario je Rechtsschutzfall 33,00 Der Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kfz- Abstellplätze sind mitversichert. Jahresbeitrag für die vermietete Einliegerwohnung im ansonsten selbstwohnten Eigenheim (Voraussetzung: Das selbstbewohnte Eigenheim muss ebenfalls versichert sein.) Ohne je Rechtsschutzfall nicht möglich Mit 150 je Rechtsschutzfall nicht möglich Mit SB-Vario je Rechtsschutzfall nicht möglich Als Einzelrisko Grundstücken ( 29 ARB) für nicht gewerblich genutzte Objekte für alle vom Versicherungsnehmer oder einer im Privatbereich mitversicherten Person selbstgenutzten (eigene oder gemieteten) Wohnungen, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern im Inland (Deutschland). Ohne je Rechtsschutzfall 137,00 Mit 150 je Rechtsschutzfall 91,00 Mit SB-Vario je Rechtsschutzfall 71,00 Der Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kfz- Abstellplätze sind mitversichert. Zwischensumme Antragsseite 1 von 6 Seiten /Stand

3 Jahresbeitrag Übertrag Als Einzelrisko Grundstücken ( 29 ARB) für nicht gewerblich genutzte Objekte für vermietete Wohnung, Einfamilienhaus für nicht gewerblich genutzte Objekte Der Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kfz- Abstellplätze sind mitversichert. Mit Jahresbruttomiete bis je Wohneinheit (WE) Ohne je Rechtsschutzfall je WE 184,00 X Wohneinheit/en = Mit 150 je Rechtsschutzfall je WE 123,00 X Wohneinheit/en = Mit SB-Vario je Rechtsschutzfall je WE 94,00 X Wohneinheit/en = Mit Jahresbruttomiete über je Wohneinheit (WE) Ohne je Rechtsschutzfall WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 5,83% = Jahresbeitrag WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 5,83% = Jahresbeitrag WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 5,83% = Jahresbeitrag WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 5,83% = Jahresbeitrag WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 5,83% = Jahresbeitrag Mit 150 je Rechtsschutzfall WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,66% = Jahresbeitrag WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,66% = Jahresbeitrag WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,66% = Jahresbeitrag WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,66% = Jahresbeitrag WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,66% = Jahresbeitrag Mit SB-Vario je Rechtsschutzfall WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,99% = Jahresbeitrag WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,99% = Jahresbeitrag WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,99% = Jahresbeitrag WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,99% = Jahresbeitrag WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,99% = Jahresbeitrag Mit Jahresbruttomiete über je Wohneinheit (WE) Ohne je Rechtsschutzfall WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 6,99% = Jahresbeitrag WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 6,99% = Jahresbeitrag WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 6,99% = Jahresbeitrag WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 6,99% = Jahresbeitrag WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 6,99% = Jahresbeitrag Mit 150 je Rechtsschutzfall WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,39% = Jahresbeitrag WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,39% = Jahresbeitrag WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,39% = Jahresbeitrag WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,39% = Jahresbeitrag WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,39% = Jahresbeitrag Mit SB-Vario je Rechtsschutzfall WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,59% = Jahresbeitrag WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,59% = Jahresbeitrag WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,59% = Jahresbeitrag WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,59% = Jahresbeitrag WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,59% = Jahresbeitrag Die Adressen der zu versichernden Wohneinheiten (Objekte) bitte auf einem Beiblatt angeben. Danke! Zwischensumme Antragsseite 2 von 6 Seiten /Stand

4 Jahresbeitrag Übertrag Als Einzelrisko Grundstücken ( 29 ARB) für gewerblich genutzte Einheiten als Mieter oder Pächter -für gewerblich genutzte Einheiten (GE)- Der GE zuzurechnende Garagen oder Kfz- Abstellplätze sind mitversichert. Mit Jahresbruttomiete bis je gewerblich genutzte Einheit Ohne je Rechtsschutzfall je GE 225,00 X GE- Einheit/en = Mit 150 je Rechtsschutzfall je GE 149,00 X GE- Einheit/en = Mit SB-Vario je Rechtsschutzfall je GE 119,00 X GE- Einheit/en = Mit Jahresbruttomiete über je gewerblich genutzte Einheit Ohne je Rechtsschutzfall GE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 5,70% = Jahresbeitrag GE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 5,70% = Jahresbeitrag GE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 5,70% = Jahresbeitrag GE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 5,70% = Jahresbeitrag GE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 5,70% = Jahresbeitrag Mit 150 je Rechtsschutzfall GE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,53% = Jahresbeitrag GE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,53% = Jahresbeitrag GE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,53% = Jahresbeitrag GE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,53% = Jahresbeitrag GE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,53% = Jahresbeitrag Mit SB-Vario je Rechtsschutzfall GE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,68% = Jahresbeitrag GE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,68% = Jahresbeitrag GE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,68% = Jahresbeitrag GE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,68% = Jahresbeitrag GE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,68% = Jahresbeitrag Die Adressen der zu versichernden gewerblichen Einheiten (GE) bitte auf einem Beiblatt angeben. Danke! Zwischensumme Antragsseite 3 von 6 Seiten /Stand

5 Jahresbeitrag Übertrag Als Einzelrisko Grundstücken ( 29 ARB) für gewerblich genutzte Einheiten als Vermieter oder Verpächter -für gewerblich genutzte Einheiten (GE)- Der GE zuzurechnende Garagen oder Kfz- Abstellplätze sind mitversichert. Mit Jahresbruttomiete bis je gewerblich genutzte Einheit Ohne je Rechtsschutzfall je GE 225,00 X GE- Einheit/en = Mit 150 je Rechtsschutzfall je GE 149,00 X GE- Einheit/en = Mit SB-Vario je Rechtsschutzfall je GE 119,00 X GE- Einheit/en = Mit Jahresbruttomiete über je gewerblich genutzte Einheit Ohne je Rechtsschutzfall GE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 8,76% = Jahresbeitrag GE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 8,76% = Jahresbeitrag GE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 8,76% = Jahresbeitrag GE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 8,76% = Jahresbeitrag GE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 8,76% = Jahresbeitrag Mit 150 je Rechtsschutzfall GE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 5,82% = Jahresbeitrag GE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 5,82% = Jahresbeitrag GE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 5,82% = Jahresbeitrag GE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 5,82% = Jahresbeitrag GE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 5,82% = Jahresbeitrag Mit SB-Vario je Rechtsschutzfall GE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,72% = Jahresbeitrag GE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,72% = Jahresbeitrag GE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,72% = Jahresbeitrag GE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,72% = Jahresbeitrag GE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,72% = Jahresbeitrag Die Adressen der zu versichernden gewerblichen Einheiten (GE) bitte auf einem Beiblatt angeben. Danke! Zwischensumme Antragsseite 4 von 6 Seiten /Stand

6 Jahresbeitrag Übertrag Als Einzelrisko Grundstücken ( 29 ARB) für gewerblich genutzte Objekte. vom Eigentümer selbstgenutzt (je Objekt) Ohne Mit 150 Mit SB-Vario je Rechtsschutzfall bis 250 qm überdachte Fläche bis 500 qm überdachte Fläche bei über 500 qm überdachte Fläche zusätzlich je weitere 250 qm überdachte Fläche ohne SB je Rechtsschutzfall 48,00 108,00 42,00 mit 150, je Rechtsschutzfall 44,00 88,00 36,00 mit SB-Vario je Rechtsschutzfall 37,00 74,00 29,00 überdachte Fläche qm nicht überdachte Fläche qm Als Einzelrisko Grundstücken ( 29 ARB) für gewerblich genutzte Objekte. für sonstige Immobilien (je Objekt) Ohne Mit 150 Mit SB-Vario je Rechtsschutzfall Garage, Abstellplatz je Objekt Unbebaute, nicht gewerblich genutzte Grundstücke, je angefangene qm Fläche (für Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutzungsberechtigter, Vermieter, Verpächter) ohne SB je Rechtsschutzfall 48,00 108,00 42,00 mit 150, je Rechtsschutzfall 44,00 88,00 36,00 mit SB-Vario je Rechtsschutzfall 37,00 74,00 29,00 überdachte Fläche qm nicht überdachte Fläche qm Gesamt- Jahresbruttobeitrag (Die Versicherungsteuer von 19% ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten.) Fragen zur Vorversicherung/ Es bestand keine Vorversicherung Besteht oder bestand für den Antragsteller oder eine mitversicherte Person eine Rechtsschutz- Versicherung bei einer anderen Gesellschaft, der Auxilia oder Kraftfahrer- Schutz Versicherungs- AG? Ggf. Name der Gesellschaft: Versicherungsschein Nr.: Wurde ein Rechtsschutzvertrag durch den Vorversicherer gekündigt? ja nein Wurde ein Rechtsschutzvertrag durch den Versicherungsnehmer gekündigt? ja nein Sind Umstände bekannt, die auf ein möglicherweise anstehendes Ermittlungsverfahren hinweisen (Vergleiche auf der Antragsseite 3 Ziffer IV.) ja nein ja nein Ich habe ein 14- tätiges Widerspruchsrecht nach Erhalt des Versicherungsscheines und der DEURAG ARB/2000 sowie der gesetzlichen Verbraucherinformationen. Die übrigen Vereinbarungen bzw. Hinweise auf der Antragsseite 4 dieses Deckungsauftrages habe ich zur Kenntnis genommen. Erklärung des Kunden: Der Vermittler dieses Vertrages hat mich ausdrücklich auf die aufgeführten versicherten Rechtsschutzarten (wie z.b. Rechtsschutz für vermietete Wohneinheiten, Rechtsschutz für vermietete Gewerbeeinheiten und Mietrechtsschutz) hingewiesen. Habe ich einige Rechtsschutzarten nicht gewählt, so habe ich dies ausdrücklich so gewollt und trage eventuelle Folgen selbst! Unrichtige Angaben (wie z. B. falsche Angaben über die Vorversicherung, falsche Angaben über Vorschäden, falsche Angaben über die Anzahl der Wohneinheiten bzw. Gewerbeeinheiten und falsche Angaben über die Jahresbruttomiete/-pacht etc.) gehen zu meinen Lasten. Dies bestätige ich ebenfalls mit meiner unten stehenden Unterschrift. Ort und Datum Vermittler Antragsteller für den Antrag und Erklärung des Kunden Antragsseite 5 von 6 Seiten /Stand

7 Vereinbarungen und Hinweise zur Rechtsschutz- Versicherung Bedingungen zur Rechtsschutzversicherung Die vollständigen Informationen erhalten Sie über die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) mit den Klauseln und Sonderbedingungen, die allein Grundlage Ihres Rechtsschutzvertrages sind. Die beantragten Rechtsschutzversicherungen werden je Risikoart als rechtlich selbstständige Verträge abgeschlossen, die zur Vereinfachung in einem Versicherungsschein zusammengefasst werden. Örtlicher Geltungsbereich für die Rechtsschutz- Versicherung ( 6 ARB) (1) Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in pa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Azoren, Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde. (2) Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Absatz 1 trägt der Versicherer die Kosten gemäß 5 Absatz 1 bis zu einem Höchstbetrag von ,-. Insoweit besteht kein Versicherungsschutz für die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Der vorgenannte Höchstbetrag gilt in jedem Rechtsschutzfall als Gesamthöchstleistung. Zahlungen für den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. (3) Die Regelungen nach Absatz 1) und 2) gelten für alle Leistungsarten, soweit diese nicht gemäß 2 auf Deutschland beschränkt sind. In Abschnitt V (Anhang der ARB) haben die Zusatzklauseln 2.1, 2.4, 2.5 und, soweit nicht abweichend vereinbart, der Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) den Geltungsbereich pa. Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz und Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten werden nur in Deutschland gewährt. Beim Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht muss die Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen. Im Senioren-Rechtsschutz (Rentner) gilt zusätzlich: Betreuungs-Rechtsschutz wird nur in Deutschland gewährt, beim erweiterten Beratungs-Rechtsschutz muss die Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen. Laufzeit Der Versicherungsvertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens 1 Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 5 Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des 5. Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein. Ergänzungsversicherungen wie der Spezial- Straf- RS (SSR) für Nichtselbständige als Ergänzung zu Rechtsschutzverträgen nach 25 oder 26 ARB, können nur als Zusatzrisiko zu einem Hauptrisiko abgeschlossen werden. Das Erlöschen eines RS- Vertrages über das Hauptrisiko hat zugleich die Beendigung des Vertrages über das Zusatzrisiko zur Folge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Wartezeiten Eine Wartezeit von 3 Monaten besteht nur beim Arbeits-Rechtsschutz und Berufs-Vertrags-Rechtsschutz sowie beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, soweit es sich beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (vgl. 4.1 Abs. 1 ARB -maßgeblich ist die erste Streitursache), nicht um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen handelt. Bei unmittelbarem Anschluss an die vom Versicherungsnehmer gekündigte Vorversicherung wird, soweit es sich um das gleiche Risiko handelt, auf die Wartezeit verzichtet. Eine Wartezeit von sechs Monaten besteht für die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit (BBA). Versicherungssumme für die Rechtsschutz- Versicherung Bei Wahrnehmung rechtlicher Interessen in pa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Azoren, den Kanarischen Inseln oder auf Madeira ( 6 Abs. 1 ARB) gilt bei der DEURAG die unbegrenzte Deckungssumme. Für die weltweite Interessenwahrnehmung ( 6 Abs. 2 ARB) gilt eine Deckungssumme von ,-, Strafkautionsdarlehen werden bis zu einem Höchstbetrag von ,- gezahlt. Beim Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) und beim Berufs- Vertrags-Rechtsschutz besteht eine Deckungssumme von je ,-. Geltungsbereich ist pa. Beim Spezial-Straf-Rechtsschutz werden Strafkautionsdarlehen bis ,- gezahlt. Erklärung Ich kann jederzeit kostenfreie Abschriften der Erklärungen fordern, die ich im Zusammenhang mit den Versicherungsverträgen abgegeben habe. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich. Einwilligungsklausel zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Mit meiner Unterschrift auf der Antragsseite 1 erkläre ich mein Einverständnis damit, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in Datensammlungen führt und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergibt, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit weiteren gesetzlich vorgesehenen Verbraucherinformationen -auf Wunsch auch sofort- überlassen wird. Widerspruchsrecht nach 5 a VVG Mit meiner Unterschrift auf der Antragsseite 1 erkläre ich außerdem, dass mir mein Recht zum Widerspruch gegen den Abschluss des Versicherungsvertrags bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen (ARB) und der übrigen Verbraucherinformationen bekannt ist. Beitragsberechnungsgrundsätze Die Beitragsberechnung erfolgt bei: Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige - jeweils auch für Singles, Privat-Rechtsschutz für Selbstständige, Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, Fahrer-Rechtsschutz, Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) für Nichtselbstständige pauschal je Versicherungsnehmer. Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige pauschal, je Versicherungsnehmer bzw. Familie oder Lebensgemeinschaft. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken - pauschal für alle vom Versicherungsnehmer oder von einer im Privatbereich mitversicherten Person ausschließlich selbstgenutzten (eigenen oder gemieteten) Wohneinheiten in Deutschland. - nach Anzahl der Einheiten und Höhe der Jahresbruttomiete oder -Pacht der Wohn-, Gewerbe- und sonstigen Einheiten. Es können nur alle Einheiten eines Gebäudes oder Grundstücks versichert werden (keine Auswahl möglich!). Während der Vertragsdauer können sich aufgrund der Bedingungsanpassungsklausel die zugrundeliegenden Bedingungen ändern. Fahrzeuge sind alle Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger. Nach Vertragsschluss hinzugekommene Fahrzeuge und andere Veränderungen, die die Beitragsberechnung berühren, sind zur Vermeidung von Nachteilen zu melden. Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit (BBA) Nach einer Wartezeit von sechs Monaten übernehmen wir, sofern die übrigen Angebotsvoraussetzungen gemäß Zusatzklausel 2.6 in Abschnitt V der ARB gegeben sind, bis zu einem Jahr die Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsschutz bleibt dabei in vollem Umfang erhalten. Beitragsanpassung für die Rechtsschutz- Versicherung Gemäß 10 ARB/ 2007 prüft ein unabhängiger Treuhänder jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres, ob und welche Beitragserhöhungen zulässig oder welche Beitragsverminderung für den Versicherer verpflichtend ist. Die gilt je Rechtsschutzfall. Zeitlich und ursächlich zusammenhängende Rechtsschutzfälle gelten hierbei als ein Rechtsschutzfall. Die wird auch dann nur einmal angerechnet, wenn mehrere versicherte Personen von demselben Rechtsschutzfall betroffen sind. Die beträgt je Rechtsschutzfall 0,00, 150,00. Bei SB- Vario ist Vertraglich eine von 300 vereinbart, die ermäßigt sich auf 150, wenn ein Rechtsanwalt aus dem Kreis der von der DEURAG empfohlenen Rechtsanwälte beauftragt wird. Sonstige Vereinbarungen Das Zutreffende ist angekreuzt. Striche oder sonstige Zeichen oder Nichtbeantwortung gelten als Verneinung. Anzuwendendes Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Risikoträger für die Rechtsschutzversicherungen DMB Rechtsschutz- Versicherung AG. Antragsseite 6 von 6 Seiten/

8 Wählen Sie Ihr Rechtsschutz-Paket Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, 21 Abs. 12 ARB - für alle Fahrzeuge des Versicherungsnehmers ist der Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer mit mehreren Fahrzeugen. Der Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer: als Eigentümer und Halter aller auf ihn zu gelassenen Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger als Erwerber und Mieter (vorübergehend gemietet) solcher Fahrzeuge als Fahrer von Fahrzeugen bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr. Berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge sind mitversichert. Als Fahrer von Fahrzeugen und bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr sind Lebenspartner, minderjährige und unverheiratete, nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder bis zur Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit, für die sie ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, mitversichert. Kein Versicherungsschutz besteht als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer oder Fahrer eines auf Lebenspartner oder Kinder zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuges oder Anhängers. Bei dieser Rechtsschutzform sind zu einem einzigen Beitrag alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge versichert. Neu hinzukommende Motorfahrzeuge zu Lande sind ohne Meldung vom Zulassungstag an mitversichert. (Auf der Produktinformationsseite 2 sehen sie die Leistungsarten unter Punkt 1, 2, 4, 7, 8, 10 -jeweils beschränkt auf den Verkehrsbereich- sowie Punkt 5.) Familien-Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, 21 Abs. 11 ARB -für alle Fahrzeuge der Familieist der Rechtsschutz für die motorisierte Familie bzw. Lebensgemeinschaft. Er schützt Sie, Ihren Lebenspartner und die minderjährigen Kinder. Unverheiratete, nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder sind mitversichert bis sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und dafür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Der Versicherungsschutz besteht für die versicherten Personen: als Eigentümer und Halter aller auf sie zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger als Erwerber und Mieter (vorübergehend gemietet) solcher Fahrzeuge als Fahrer von Fahrzeugen bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr. Berechtigte Fahrer und Insassen der genannten Familienfahrzeuge sind mitversichert. Bei dieser Rechtsschutzform sind zu einem einzigen Beitrag alle auf die Familienmitglieder zugelassenen oder mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge versichert. Neu hinzukommende Motorfahrzeuge zu Lande sind ohne Meldung vom Zulassungstag an mitversichert. (Auf der Produktinformationsseite 2 sehen sie die Leistungsarten unter Punkt 1, 2, 4, 7, 8, 10 -jeweils beschränkt auf den Verkehrsbereich- sowie Punkt 5.) Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, 25 ARB für Familien und auch für Singles im privaten und beruflichen Lebensbereich. Als Rechtsschutz für die Familie schützt er Sie, Ihren Lebenspartner und die minderjährigen Kinder. Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder sind mitversichert, bis sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und dafür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Der Versicherungsschutz besteht: im privaten Bereich im beruflichen Bereich als Nichtselbstständiger im öffentlichen Verkehrsbereich als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer. Schadenfälle im Zusammenhang mit Eigentum, Halten, Erwerb, Miete, Leasing oder Fahren von Motorfahrzeugen sowie Anhängern sind nicht versichert. Motorisierte Freizeitboote zur Selbstnutzung im privaten Bereich des Versicherungsnehmers sind jedoch mitversichert. (Auf der Produktinformationsseite 2 sehen sie die Leistungsarten unter Punkt 1, 2, 3, 4, 6-12 die Leistungsarten unter Punkt 1, 2, 4, 7 und 10 beziehen sich nicht auf den Verkehrsbereich). Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, 26 ARB ist der umfassende Rechtsschutz für die ganze Familie oder auch für Singles. Als Rechtsschutz für die Familie schützt er Sie, Ihren Lebenspartner und die minderjährigen Kinder. Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder sind mitversichert, bis sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und dafür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Der Versicherungsschutz besteht: im privaten Bereich im beruflichen Bereich als Nichtselbstständiger als Eigentümer oder Halter aller auf die versicherten Personen zugelassenen oder auf Ihren Namen mit Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern (motorisierte Freizeitboote zur Selbstnutzung im privaten Bereich des Versicherungsnehmers sind mitversichert). als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsbereich als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer. (Auf der Produktinformationsseite 2 sehen sie die Leistungsarten unter Punkt 1-12.) Privat- und Berufs-Rechtsschutz bzw. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige als Senioren-Rechtsschutz, 25 oder 26 ARB in Verbindung mit Zusatzklausel 2.7 Mit Ausnahme des Arbeits-Rechtsschutzes (vgl. unten) gilt für den Senioren-Rechtsschutz der Versicherungsumfang des 25 bzw. 26 ARB. Daneben bestehen folgende Sonderleistungen: erweiterter Beratungs-Rechtsschutz für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes oder Notars zur Erstellung einer Patientenverfügung für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes oder Notars zur Erstellung eines eigenen Testaments Kosten hierfür werden bis zu 250,- erstattet. Rechtsschutz in Betreuungsverfahren für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers als Betroffenen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung Vereins-Rechtsschutz im unmittelbaren Zusammenhang mit Beitrags- oder Bestandsstreitigkeiten aus der Mitgliedschaft einer versicherten Person in einem eingetragenen Verein. Der Arbeits-Rechtsschutz gemäß 2b) ARB gilt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis, aus einer betrieblichen Altersversorgung sowie hinsichtlich der Ruhestandsbezüge und beihilferechtlichen Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichem oder pflegerischem Personal. Der Versicherer übernimmt weiter die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder des Rechtsanwalts für maximal drei Besuche beim Versicherungsnehmer an dessen Aufenthaltsort in einem Krankenhaus in Deutschland. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken, 29 ARB Er schützt Sie und die im Privatbereich mitversicherten Personen in ihrer Eigenschaft als Eigentümer Mieter Nutzungsberechtigter aller ausschließlich selbstgenutzten Wohneinheiten in Deutschland. (Auf der Produktinformationsseite 2 sehen sie die Leistungsarten unter Punkt 13.) Produktinformationsseite 1 von 3 Seiten/

9 Leistungsarten 1. Straf-Rechtsschutz Die Verteidigung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Verletzung des Strafrechts, z. B. in einem Strafverfahren oder bei Führerscheinentzug im Strafverfahren. Ohne Wartezeit 2. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit, z. B. bei einem Bußgeldbescheid. Ohne Wartezeit 3. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, z. B. bei beamtenrechtlichen Disziplinarmaßnahmen oder vor Berufs- und Ehrengerichten. Ohne Wartezeit 4. Schadenersatz-Rechtsschutz Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, z. B. Schmerzensgeld, Reparaturkosten oder Verdienstausfall. Ohne Wartezeit 5. Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, z. B. bei Einschränkung, Entzug bzw. Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Ohne Wartezeit 6. Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten im privaten Bereich, z. B. bei Auflagen hinsichtlich der Tierhaltung, im Melde- oder Schulrecht. Ohne Wartezeit 7. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen des täglichen Lebens, z. B. Kauf, Verkauf, Reparatur, Miete, Versicherungen. Ohne Wartezeit 8. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, z. B. bei Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuererklärung. Ohne Wartezeit 9. Arbeits-Rechtsschutz Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Arbeitsverhältnis z. B. bei Kündigung, Gehaltszahlung, Urlaub, Zeugniserteilung und -berichtigung. 3 Monate Wartezeit 10. Sozialgerichts-Rechtsschutz Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten, z. B. bei Arbeitslosengeld, Krankengeld, Sozialrente. Ohne Wartezeit 11. Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft Die Erteilung von Rat oder Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in familien-, lebenspartnerschaftsund erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Statt der Kosten für Rat oder Auskunft werden die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation übernommen. Ohne Wartezeit 12. Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Deutschland, soweit gegen den Versicherten eine Gewaltstraftat verübt wurde. Der Versicherungsschutz umfasst die Beteiligung des Versicherten am Strafverfahren als Nebenkläger, anwaltliche Zeugenbeistandsleistung, nichtvermögensrechtlichen Täter-Opfer-Ausgleich" und die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und Opferentschädigungsgesetz bereits außergerichtlich. Ohne Wartezeit 13. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile zum Gegenstand haben, z. B. bei Kündigung, Räumung, Mieterhöhung und nachbarrechtlichen Streitigkeiten. 3 Monate Wartezeit, jedoch keine Wartezeit bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Alle Leistungen, die die außergerichtliche Interessenwahrnehmung versichern, enthalten auch den Mediations-Rechtsschutz als besondere Form der außergerichtlichen Streitbeilegung. Die beschriebenen Leistungen werden durch die ARB, Zusatzklauseln und Sonderbedingungen näher bestimmt. Soweit den in diesem Versicherungsantrag enthaltenen Vertragsformen Selbstbehalte zugrunde liegen, trägt der Versicherungsnehmer die Kosten bis zur vereinbarten Höhe der. Die DEURAG übernimmt die darüber hinausgehenden Kosten. Produktinformationsseite 2 von 3 Seiten/

10 Was ist wichtig vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Wer entscheidet bei einem Rechtsstreit ob Versicherungsschutz besteht? Beim Schiedsverfahren: Die Bedingungen vieler Anbieter sehen ein kompliziertes, langwieriges Schiedsgutachtenverfahren vor, das häufig länger dauert als das Grundverfahren, wenn der Versicherungsschutz aufgrund fehlender Erfolgsaussichten versagt werden soll. Der Versicherungsnehmer ist lange im Unklaren, ob Versicherungsschutz besteht. Beim Stichentscheidverfahren. Beim Stichentscheidverfahren trifft der vom Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt die Entscheidung, ob Versicherungsschutz besteht. Sieht er Erfolgsaussichten hat die Versicherung zu regulieren. Fazit: Das Stichentscheidverfahren ist für den Versicherungsnehmer und dessen Anwalt vorteilhafter, da schneller und unkomplizierter. Die endgültige Entscheidung fällt im direkten Umfeld des Versicherungsnehmers. Die DEURAG leistet nach dem Stichentscheidverfahren ( 18 ARB). Folgeereignistheorie oder Kausalereignistheorie, was macht Sinn? Ein Beispiel und seine Auswirkungen: Entwicklung eines neuen Fahrrades durch den Hersteller Das Fahrrad kommt auf dem Markt Versicherungsnehmer schließt Rechtsschutzversicherung ab Versicherungsnehmer kauft Fahrrad Aufgrund eines Konstruktionsfehlers bricht der Lenker, Versicherungsnehmer stürzt und wird schwer verletzt. Ergebnis der Kausalereignistheorie: Der Rechtsschutzfall ist vorvertraglich, da durch den Konstruktionsfehler am ursächlich eingetreten ist. Kein Versicherungsschutz. Die DEURAG Rechtsschutz leistet nach der Folgeereignistheorie. Ergebnis der Folgeereignistheorie: Da der Rechtsschutzfall während der Vertragslaufzeit durch den Bruch des Lenkers ausgelöst wird. Es besteht Versicherungsschutz. Kündigung nach wie vielen Schadenfällen pro Jahr möglich Der Versicherer hat im Schadenfall die Möglichkeit das beidseitige außerordentliche Kündigungsrecht auszusprechen. Bei einigen Rechtsschutzversicherern ist eine Kündigung innerhalb eines Kalenderjahres schon nach 1 Schadenfall möglich, am Markt sind bisher 2 Schadenfälle üblich. Bei der DEURAG ist eine Kündigung erst nach 2 Schadenfällen möglich (ARB/ ). Vorsorge- Rechtsschutz Mit der Vorsorgeversicherung sind noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung ohne Wartezeit versichert, dies immer zum tariflich größtmöglichen Leistungsumfang bei kleinster möglich. Beispiele: Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung; Übergang in eine selbständige Tätigkeit. Mobile Rechtsberatung Übernahme der gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder für Besuche des Rechtsanwaltes beim Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen nach Unfall, bei Krankheit oder sonstigen körperlichen Gebrechen. Die Deurag übernimmt (nur beim Senioren-Rechtsschutz) die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder des Rechtsanwalts für maximal drei Besuche beim Versicherungsnehmer an dessen in einem Krankenhaus in Deutschland, wenn der Rechtsanwalt in dem Landgerichtsbezirk, in dem das Krankenhaus liegt, zugelassen ist und sein Besuch beim Versicherungsnehmer zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Mediations- Rechtsschutz Die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation werden übernommen. Die Kostenübernahme erfolgt auch für Streitigkeiten im Familien-/ Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Der Mediations- Rechtsschutz ist bei der DEURAG von höchstens acht Sitzungsstunden a maximal 180, mitversichert (ARB/2000). Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem neuen AGG Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch Diskriminierungsgesetz genannt besteht bei der Deurag im vollem Umfang Rechtsschutz, wenn die entsprechende Leistungsart versichert ist (z.b. Arbeits- Rechtsschutz, Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ). So können Sie uns per Mausklick näher kennen lernen. Besuchen Sie Ihren Versicherungsmakler doch gleich einmal im Internet Produktinformationsseite 3 von 3 Seiten/

11 Herbert Becker Versicherungsmakler Paulsborner Str. 65 in Berlin Telefon: 030/ Beratungs- und Dokumentationsverzicht Kundenwunsch Der Kunde Name: «Nachname1» Vorname: «Vorname1» Strasse: «StrasseNr1» PLZ /Ort: «PLZOrt1» wünscht ausdrücklich eine Rechtsschutz- Versicherung vom Versicherungsunternehmen DEURAG Deutsche Rechtsschutz- Versicherung. Auf eine Beratung und Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet. Hinweis «Anrede1» «Vorname1» «Nachname1» ist darauf hingewiesen worden, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungsund Dokumentationspflichten geltend zu machen. Ergänzende Mitteilungen 1. Der Makler ist im Vermittlerregister eingetragen. 2. Der Kunde kann die Eintragung auf der Internetseite überprüfen. 3. Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. 4. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler. 5. Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung Versicherungsombudsmann e.v., Prof. Wolfgang Römer, Postfach in Berlin (weitere Informationen unter: Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Arno Surminski, Leipzig er Str. 104 in Berlin (weitere Informationen unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Graurheindorfer Straße 108 in Bonn (weitere Informationen unter: [Stichwort: Ombudsleute) Ort und Datum Unterschrift Makler Unterschrift Kunde Beratungsverzicht (SB01) Stand

12 Name Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl /Ort Herbert Becker Unabhängiger Versicherungsmakler Paulsborner Str Berlin Rechtsschutzversicherungsantrag Guten Tag, sehr geehrter Herr Herbert Becker, anbei erhalten sie den Rechtsschutzversicherungsantrag für vermietete Wohnungen der DEURAG im Original unterschrieben zurück. Mit freundlichen Grüßen

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