E I N W O H N E R G E M E I N D E V E R S A M M L U N G. DIENSTAG, 5. Dezember 2006, UHR, TURNHALLE BOOSTOCK. Rudolf Kalt, Gemeindeammann

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1 E I N W O H N E R G E M E I N D E V E R S A M M L U N G DIENSTAG, 5. Dezember 2006, UHR, TURNHALLE BOOSTOCK Vorsitz: Rudolf Kalt, Gemeindeammann Protokoll: Jürg Müller, Gemeindeschreiber Stimmenzähler: Egli Gabriele, Heiniger Eveline, Milo Anita, Procacci Tonino Presse: Herr Orsi, Limmatwelle Frau Guarisco, Aargauer Zeitung Gäste: Jungbürger Diverse Einbürgerungskandidaten Anzahl Stimmberechtigte: Beschlussquorum (1/5): 853

2 - 5. Dezember Gemeindeammann R. Kalt eröffnet die Versammlung um Uhr und dankt allen für das Erscheinen. Vizeammann Peter Hautle wird infolge Krankheit entschuldigt. Es wird darauf hingewiesen, dass für Wortmeldungen die Mikrophone zu benützen sind, wobei jeweils Name und Vorname zu nennen sind. Allfällige Anträge wären spätestens nach der Wortmeldung zudem schriftlich bei der Versammlungsleitung abzugeben, damit das Verfahren vereinfacht und klar durchgeführt werden kann. Feststellung der Verhandlungsfähigkeit: Anzahl Stimmberechtigte 4'265 Beschlussquorum (1/5) 853 Anwesend: Bei Verhandlungsbeginn 158 Nachträglich dazugekommen 6 Total 164 (3,85 %) Damit steht fest, dass alle an der Versammlung gefassten Beschlüsse mit Ausnahme der Einbürgerungen dem fakultativen Referendum unterstehen werden. Die Einladung zur Gemeindeversammlung wurde allen Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Die Aktenauflage fand ordnungsgemäss im Gemeindehaus statt. Die Traktandenliste befindet sich auf Seite 2 der Botschaft. Dazu folgendes: Traktandum 7.9 wurde abgesetzt, da bei dieser Einbürgerungskandidatin noch offene Fragen bestehen, welche vorab geklärt sein müssen. Auf Anregung der Finanzkommission wird Traktandum 15 (Budget mit Steuerfuss und Stellenplan) zudem vorgezogen und zwar neu als Traktandum 6. Dies ist möglich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass allfällige Änderungen an den nachfolgenden Kreditanträgen sich noch auf das Budget auswirken. Gibt es weitere Änderungsanträge? Herr Daniel Grossglausner, SVP, ersucht um Verschiebung von Traktandum 7. (Einbürgerungen) an den Schluss der Traktandenliste. Begründet wird der Antrag damit, dass für das Traktandum 'Verschiedenes' mit wichtigen Fragen viel Zeit benötigt wird und die Traktandenliste sehr lang ist. Damit soll verhindert werden, dass bei einem allfälligen Versammlungsabbruch diese wichtigen Punkte des Verschiedenen nicht behandelt werden könnten. Gemeindeammann R. Kalt hält fest, dass auch die Einbürgerungen ein wichtiges Traktandum sind und daher der von Herrn Grossglausner im Namen der SVP formulierte Antrag abgelehnt werden sollte. Keine weiteren Wortmeldungen. Damit werden die beiden Anträge des Gemeinderates und der SVP einander bei der Abstimmung gegenübergestellt. Abstimmung: Antrag Gemeinderat Antrag SVP 65 Stimmen 52 Stimmen

3 - 5. Dezember Gemeindeammann R. Kalt Damit ist die vom Gemeinderat vorgeschlagene modifizierte Traktandenliste genehmigt. Herr Daniel Grossglausner, SVP Die von Gemeindeammann Kalt geäusserte Feststellung wird bestritten, da sich die beiden Anträge nicht gegenseitig ausschliessen. Gemeindeammann R. Kalt Diese Feststellung ist zwar zutreffend, jedoch sehr gesucht. Es wird zur Klärung nochmals eine Abstimmung zum Änderungsantrag der Traktandenliste der SVP vorgenommen (Traktandum der Einbürgerungen am Schluss behandeln, Verschiedenes neu an siebter Stelle behandeln). Abstimmung: Für Antrag SVP Dagegen 53 Stimmen 60 Stimmen Bereinigte Traktandenliste: 1. Jungbürgeraufnahme 2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. Juni Kreditabrechnungen a) Feuerwehr, Ersatzbeschaffung Pikettfahrzeug b) Kanalisation Chilegass c) Wasserleitung Chilegass d) Kanalisation Spycherweg e) Wasserleitung Spycherweg 4. Kindertagesstätte, Übernahme, mit Stellenbewilligung und Genehmigung Reglement 5. Genehmigung neues Personalreglement 15. Budget 2007 mit Steuerfuss und Stellenplan 6. Kredit über Fr. 2'614' für den Bau des Kreisels Pfadackerstrasse und den Ausbau der Industriestrasse und deren Wasserleitung 7. Einbürgerungen 8. Kredit über Fr. 330' für den Bau eines Gehweges und Strassenanpassungsarbeiten an der Bahnhofstrasse 9. Kredit über Fr. 929' für den Ausbau der Haufländlistrasse und deren Werkleitungen 10. Kredit über Fr. 610' für die Sanierung des Quartierzentrums Langäcker 11. Kredit über Fr. 120' für die Erweiterung und Verbesserung des Pausen- und Spielplatzes der Schulanlage Seefeld 12. Beitritt zum Gemeindeverband Mütter- und Väterberatung Bezirk Baden und Genehmigung der Satzungen 13. Beantwortung Überweisungsantrag zur Förderung von erneuerbaren Energien 14. Beantwortung Überweisungsantrag Einsetzung Sozialdetektiv Verschiedenes

4 - 5. Dezember Jungbürgeraufnahme Bericht des Gemeinderates: Die Jungbürgeraufnahme fand bis vor einem Jahr anlässlich einer separaten Veranstaltung statt. Das so genannte '1. Klassentreffen' nach der eigentlichen Schulzeit war früher denn auch sehr beliebt. Dabei stellte der Gemeinderat sich und die Verwaltung in Kurzform vor, präsentierte eine Anlage oder Institution in der Gemeinde und offerierte im Anschluss daran ein Nachtessen. Seit der Änderung des Mündigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre sind die Anmeldungen für die Jungbürgeraufnahme leider sehr stark zurückgegangen. In den letzten Jahren konnten jeweils nur noch max Prozent der Eingeladenen am Anlass begrüsst werden. Es kam sogar vor, dass die Gemeindevertreter in der Überzahl waren. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, die Jungbürgeraufnahme in die Budget- Gemeindeversammlung zu integrieren. Jenen Jungbürgern, welche sich auf Einladung hin beim Gemeinderat angemeldet haben, wird anlässlich der Gemeindeversammlung das Buch Weltpanorama und ein Gutschein als Geschenk überreicht. Gemeindeammann R. Kalt Mit 18 Jahren werden die Jugendlichen bekanntlich mündig. In diesem Jahr sind 57 Jungbürger zur heutigen Versammlung eingeladen worden. Von dieser Aufforderung haben 14 Jungbürger Gebrauch gemacht. Die jungen Erwachsenen, die sich angemeldet haben, werden unter Nennung des Namens nach vorne gebeten. (Applaus). Den Jungbürgern wird zur Volljährigkeit gratuliert und als Geschenk ein Jahrbuch des Geburtsjahres der jungen Erwachsenen und ein Restaurant-Gutschein überreicht. (Applaus). Weiter werden die Jungbürger auf die Möglichkeiten der politischen Aktivitäten aufmerksam gemacht.

5 - 5. Dezember Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2006 Bericht des Gemeinderates: Die Prüfung des Protokolls obliegt gemäss 20 lit. c Gemeindeordnung der Geschäftsprüfungskommission. Sie wird über das Ergebnis der Prüfung Bericht erstatten. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2006 sei zu genehmigen. Gemeindeammann R. Kalt Das Protokoll ist aufgrund von Tonbandaufzeichnungen von Gemeindeschreiber Müller und seinem Team verfasst worden. Es war in der öffentlichen Auflage. Die Geschäftsprüfungskommission hat das Protokoll geprüft. Sie hat keine Einwände und verzichtet auf eine Berichterstattung. Hat jemand Einwände gegen das Protokoll? Dies ist nicht der Fall. Abstimmung: Dafür: Grosse Mehrheit, ohne Gegenstimme

6 - 5. Dezember Spezialabrechnungen Bericht des Gemeinderates: a) Feuerwehr, Ersatzbeschaffung Pikettfahrzeug Bruttokredit vom 24. Juni 2003 Fr. 497' effektive Bruttoanlagekosten gemäss Abrechnung Fr. 505' Kreditüberschreitung Fr. 8' Die Mehrkosten liegen 1,6 % über dem Kredit. b) Kanalisation Chilegass Bruttokredit vom 20. November 2001 Fr. 261' effektive Bruttoanlagekosten gemäss Abrechnung Fr. 227' Kreditunterschreitung Fr. 33' Die Minderkosten liegen 12,8 % unter dem Kredit. c) Wasserleitung Chilegass Bruttokredit vom 20. November 2001 Fr. 94' effektive Bruttoanlagekosten gemäss Abrechnung Fr. 91' Kreditunterschreitung Fr. 3' Die Minderkosten liegen 3,4 % unter dem Kredit. d) Kanalisation Spycherweg Bruttokredit vom 20. November 2001 Fr. 206' effektive Bruttoanlagekosten gemäss Abrechnung Fr. 146' Kreditunterschreitung Fr. 59' Die Minderkosten liegen 28,8 % unter dem Kredit. e) Wasserleitung Spycherweg Bruttokredit vom 20. November 2001 Fr. 79' effektive Bruttoanlagekosten gemäss Abrechnung Fr. 83' Kreditüberschreitung Fr. 4' Die Mehrkosten liegen 5,6 % über dem Kredit. Die vorstehenden Abrechnungen seien zu genehmigen.

7 - 5. Dezember Gemeindeammann R. Kalt Es liegen 5 Kreditabrechnungen zur Genehmigung vor. Die Daten dazu sind aus der Botschaft ersichtlich. Weitere Bemerkungen dazu gibt es nicht. Das Wort wird daher an den Präsidenten der Finanzkommission übergeben. Herr Valentin Schmid, Präsident Finanzkommission Die Finanzkommission hat die vorstehenden Kreditabrechnungen geprüft und empfiehlt diese einstimmig zur Annahme. Die Finanzkommission verzichtet auf eine weitere Stellungnahme. Wird das Wort dazu verlangt? - Das ist nicht der Fall. Wird die separate Abstimmung pro Abrechnung verlangt? - Das ist nicht der Fall. Abstimmung, vorgenommen durch den Präsidenten der Finanzkommission: Dafür: Grosse Mehrheit, ohne Gegenstimme

8 - 5. Dezember Kindertagesstätte, Übernahme durch Einwohnergemeinde mit Stellenbewilligung und Genehmigung Reglement Bericht des Gemeinderates: Ausgangslage Die Führung einer Kindertagesstätte entspricht in Spreitenbach einem breiten Bedürfnis der Bevölkerung. Die evangelisch-methodistische Kirche (EMK) führte denn auch seit rund 35 Jahren ein Kindertagesheim für Kinder im Alter zwischen 18 Monaten und 7 Jahren. Dies funktionierte bis vor zwei Jahren einwandfrei. Im Frühling 2006 zeigte das Kindertagesheim an, dass finanzielle Probleme bestehen und der Betrieb trotz Unterstützung durch die Einwohnergemeinde und trotz bewilligter Nachtragskredite per Ende 2006 eingestellt werde. Weiter signalisierte die EMK Interesse am Verkauf der Liegenschaft Groppenackerstrasse 9, in welcher bisher das Kindertagesheim geführt wurde. Der Erwerb der Liegenschaft liegt gemäss Gemeindeordnung in der Kompetenz von Gemeinderat und Geschäftsprüfungskommission, weshalb keine Genehmigung durch die Einwohnergemeindeversammlung nötig ist. Derzeit sind die Verhandlungen zum Kauf oder zur Miete der Liegenschaft noch nicht abgeschlossen. Mit der Einstellung des Betriebes durch die EMK ist dringend eine Ersatzlösung zu realisieren. Da innert nützlicher Frist keine Lösung über eine private Institution oder mittels Gemeindevertrag und Krippenpool realisierbar war, es sinnvoll, wenn die Einwohnergemeinde diese Aufgabe zumindest vorübergehend übernimmt. Kosten Bei der Führung der Kindertagesstätte durch die Einwohnergemeinde ist aufgrund der bekannten Rechnungsabschlüsse des Kindertagesheimes und der eingeleiteten Reorganisation des Betriebs für das Jahr 2007 mit einer Nettobelastung von Fr. 180' zu rechnen. Im Vergleich zu den früher geleisteten Gemeindebeiträgen bedeutet dies zwar eine erhebliche Mehrbelastung. Andererseits ist aber auch festzustellen, dass eine Kindertagesstätte heute nicht mehr zu den Konditionen von früher betrieben werden kann, was Vergleiche mit anderen Kinderinstitutionen bestätigen. Zudem besteht ein echtes Bedürfnis der Bevölkerung an diesem Angebot und eine günstigere Ersatzlösung ist zumindest kurz- und mittelfristig nicht realisierbar. Übernahme neuer, jährlich wiederkehrender Aufgaben u. Stellenbewilligungen Die Übernahme neuer Aufgaben mit jährlich wiederkehrenden Aufwendungen als auch Stellenbewilligungen bedürfen der Genehmigung durch die Einwohnergemeindeversammlung. Im vorliegenden Fall ist die Schaffung von 3,8 Stellen für den Betrieb der Kindertagesstätte nötig.

9 - 5. Dezember Reglement Kindertagesstätte Der Gemeinderat hat ein Reglement erarbeitet, welches Bestimmungen zur Führung einer Kindertagesstätte Spreitenbach durch die Einwohnergemeinde enthält. Darin werden die Tarife unter Position 6. wie folgt geregelt: a) Der Tarif für die Kinderbetreuung wird einkommensabhängig in folgenden Bandbreiten festgesetzt: Pro Monat und Kind Fr bis Fr. 2' Pro Ganztag und Kind Fr bis Fr Pro ¾ Tag und Kind Fr bis Fr Pro Halbtag und Kind Fr bis Fr b) Der Gemeinderat ist berechtigt, innerhalb der vorgenannten Bandbreiten die Tarife einkommensabhängig festzulegen und anzupassen. Das vollständige Reglement kann im Internet auf der Seite im Online-Schalter herunter geladen oder bei der Gemeindekanzlei (Tel ) bezogen werden. a) Die Führung einer Kindertagesstätte durch die Einwohnergemeinde sei zu genehmigen. b) Es seien für den Betrieb 3,8 Stellen zu bewilligen. c) Das Reglement Kindertagesstätte sei zu verabschieden. Gemeinderätin Monika Zeindler An den diesjährigen Politapéros und durch verschiedene Medienberichte wurde bereits über die Situation des Tagis informiert. Hier deshalb nur nochmals einige Fakten: Seit 35 Jahren hat der Verein der evangelisch methodistischen Kirche (EMK) das Tagi an der Groppenackerstrasse geführt. Dies zeigt, dass ausserfamiliäre Kinderbetreuung bereits seit längerem einem Bedürfnis entspricht. Nur dank solchen Angeboten können Alleinerziehende überhaupt einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die gesetzlichen Anforderungen an Kinderbetreuungsplätze, insbesondere im personellen Bereich, sind gestiegen und damit auch die Kosten. Da die Tarife jedoch einkommensabhängig gestaltet sind, erhöhte sich das finanzielle Risiko des Vereins in den letzten Jahren massiv. Dies betrifft nicht nur das Tagi in Spreitenbach. Gerade heute berichtet die AZ über die vorgesehene Unterstützung der Kinder-Oase in Würenlos durch die Gemeinde. Zurzeit werden 25 Kinder im Tagi betreut und in ihrer persönlichen Entwicklung gefördert und gefordert. 9 Personen, davon 4 in Ausbildung, betreuen die Kinder. Nach dem Entscheid der EMK, das Tagi nur noch bis Ende 2006 zu führen, war für den Gemeinderat klar, dass eine Lösung für die Weiterführung gefunden werden musste. Da innert nützlicher Frist keine Lösung mit einer privaten Institution realisierbar war, erachtet es der Gemeinderat als sinnvoll, dass die Einwohnergemeinde die Führung des Tagis zumindest vorübergehend übernimmt. Im Zusammenhang mit der Übernahme der Liegenschaft an der Groppenackerstrasse (Kauf oder Miete) laufen noch Verhandlungen mit der EMK.

10 - 5. Dezember Anlässlich von Gesprächen mit GPK und den verschiedenen Parteien kamen einige Anpassungswünsche beim Reglement zutage. So sollen nebst den Tarifen auch Öffnungszeiten, Feiertage und Kosten der Verbrauchsmaterialien im Anhang und nicht im Reglement festgehalten werden. Diese Anliegen wurden aufgenommen, jedoch in das Reglement übernommen. Es wird diesbezüglich auf die rot eingefärbten Ergänzungen in der Beamer-Darstellung verwiesen. Es sind dies: 2.1 Öffnungszeiten, Ergänzung Punkt j) Der Gemeinderat wird ermächtigt, die Betriebszeiten in geeignetem Rahmen anzupassen, sofern dies betrieblich notwendig und sinnvoll ist. 7. Feiertage, Ergänzung Buchstabe b) Der Gemeinderat wird ermächtigt, die vorstehende Liste der Feiertage anzupassen, wenn übergeordnetes Recht dies vorsieht. 18. Windeln, Ergänzung Buchstabe c) Der Gemeinderat wird ermächtigt, in eigener Kompetenz Anpassungen bezüglich der Kosten des Verbrauchsmaterials vorzunehmen, wenn dies angezeigt ist. Diese Ergänzungen sollen dazu führen, dass betrieblich notwendige Anpassungen nicht erst an einer nächsten Gemeindeversammlung genehmigt werden können. Damit das Tagi auch weiterhin seine wertvolle Betreuungsaufgabe wahrnehmen kann, wird um Zustimmung zum gemeinderätlichen Antrag ersucht. Frau Dora Heggli, Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission (GPK) Die GPK anerkennt die jahrzehntelange Leistung der evangelisch methodistischen Kirche für die Gemeinde Spreitenbach. Leider hat man es von Seiten der Tagesheimleitung verpasst, frühzeitig und auch mit Fakten belegt über die Situation zu informieren. Die GPK hat sich die Frage gestellt, ob die Gemeinde Spreitenbach diese Aufgabe ü- bernehmen soll oder nicht. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht. Andererseits ist es klar, dass dieses Bedürfnis in Spreitenbach besteht und es wäre schade, wenn das Tagesheim geschlossen werden müsste. Die GPK ist weiter der Auffassung, dass bei einer Übernahme dieser Aufgabe durch die Gemeinde nur eine befristete Bewilligung von 3 Jahren erteilt werden sollte. In dieser Zeit müssten alle Optionen einer externen Kinderbetreuung - sei es durch einen Verein, eine private Institution oder die Gemeinde - geprüft und einander gegenübergestellt werden. Vor Ablauf der Frist wäre dann der Gemeindversammlung ein neuer Antrag zu unterbreiten. Gestützt auf diese Überlegungen steht die GPK einem Kauf der Liegenschaft im heutigen Zeitpunkt ablehnend gegenüber. Die GPK stellt bei mehrheitlichem Stimmenverhältnis folgenden Gegenantrag: Die Führung einer Kindertagesstätte durch die Einwohnergemeinde sei zu genehmigen jedoch auf 3 Jahre befristet. In dieser Zeit hat der Gemeinderat vertiefte Abklärungen über die Weiterführung oder die Übertragung dieser Aufgabe an Dritte zu tätigen. Die gemeinderätlichen Anträge zur Bewilligung der 3.8 Stellen und die Verabschiedung des Reglements werden von der GPK unterstützt. Herr Daniel Gfeller, FDP Die FDP hat dieses Geschäft ebenfalls geprüft und bedauert es, dass nach einem 35jährigen Betrieb durch die EMK ein solches Ende ansteht. Die FDP unterstützt den Antrag der GPK bezüglich einer Befristung der Übernahme der Aufgabe als auch den Verzicht auf einen Liegenschaftskauf. Die Ergänzung des Reglements wird befürwortet, zumal diese Beiträge von der FDP stammen.

11 - 5. Dezember Herr Stephan Nipp, CVP Die CVP stimmt dem Antrag des Gemeinderates zu und erlaubt sich folgende Bemerkungen anzubringen: Das Sozialdepartement der Stadt Zürich hat im Jahre 2001 ausgeführt, dass sich Kindertagesstätten auszahlen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass eben nicht nur die Ausgabenseite für sich alleine betrachtet werden darf, sondern auch der direkte Nutzen (inkl. fiskalischer Nutzen) und indirekte Nutzen berücksichtigt werden muss. Auf jeden Franken, welcher in die Tagesstätte investiert wird, fliessen rund CHF 1.60 an die öffentliche Hand zurück! Betreffend der Forderung nach einer privaten Trägerschaft ist zu erwähnen, dass dies längerfristig angestrebt werden sollte. Allerdings ist auch hier zu erwähnen, das der Gemeinderat tatkräftig unterstützt werden sollte nach dem Moto: "Freiwillige vor"!!! Keine weiteren Wortmeldungen. Gemeindeammann Kalt Es liegen der Antrag des Gemeinderates und derjenige der GPK vor. Der Unterschied liegt nur darin, dass die GPK eine Befristung der Übernahme dieser Aufgabe auf vorerst 3 Jahre sieht. Die zwei Anträge werden einander gegenübergestellt. Der obsiegende Antrag wird alsdann der Schlussabstimmung unterbreitet. Jene Personen, welche für eine Befristung sind, bitte ich jedoch, zu einem späteren Zeitpunkt bei der Übertragung der Aufgabe an Dritte auch mitzuwirken. Abstimmung: Für Antrag Gemeinderat Für Antrag GPK 54 Stimmen 86 Stimmen Gemeindeammann Kalt Damit hat der Antrag der GPK obsiegt. Der Antrag zur Übernahme dieser Aufgabe durch die Gemeinde gemäss Botschaft zur Gemeindeversammlung, Seite 8, Ziffer a), ist damit modifiziert. Es verbleibt somit die Schlussabstimmung zur befristeten Übernahme der Führung der Kindertagesstätte, zur Bewilligung der dafür notwendigen 3.8 Stellen und der Genehmigung des Reglements Kindertagesstätte. Ohne weiteren Gegenantrag wird über diese drei Anträge gemeinsam abgestimmt. Abstimmung: Dafür Dagegen Grosses Mehr ohne Gegenstimmen

12 - 5. Dezember Genehmigung neues Personalreglement Bericht des Gemeinderates: Ausgangslage Das geltende Personalreglement (PR) stammt aus dem Jahre Kleine Teilrevisionen wurden 2000 und 2001 vorgenommen. In der Zwischenzeit hat sich die Situation auf dem Arbeits- und Personalmarkt verändert. Obwohl sich das Reglement grundsätzlich bewährt hat, ist nun eine Anpassung und Neuformulierung notwendig. Der Gemeinderat hat daher im Frühling 2006 eine Arbeitsgruppe und eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission, der Arbeitnehmer als auch des Gemeinderates, mit der Revision des Personalreglementes beauftragt. Wesentliche Änderungen gegenüber den bisherigen Bestimmungen Aufgrund des geänderten Rechts über die Anstellung der Lehrkräfte an den Schulen entfallen die meisten dieser Bestimmungen. Der Beamtenstatus wird auch für die noch verbliebenen Funktionen, welche nach kantonalem Recht Beamte oder Angestellte sein können, abgeschafft. Die Überzeitentschädigungen werden gekürzt. Das Dienstaltersgeschenk nach 5 Arbeitsjahren wird abgeschafft. Die Dienstaltersgeschenke nach 10 und 15 Jahren werden gekürzt. Der Ferienanspruch wird von 20 Arbeitstagen (ab 35. Geburtstag: 23 Arbeitstagen) für das Personal vom 20. bis zum 50. Geburtstag auf 25 Arbeitstage erhöht. Die Möglichkeit zur Gewährung einer Übergangsrente bei vorzeitiger Pensionierung wird abgeschafft. Die Rückerstattung von Verpflegungsauslagen für halbtägige Kurse wird gestrichen. Schlussbemerkungen Am bisherigen Besoldungskonzept mit 10 Besoldungsbandbreiten werden keine Änderungen vorgenommen, da dort kein Handlungsbedarf besteht. Die vorstehenden Anpassungen orientieren sich am vergleichbaren Arbeits- und Stellenmarkt und sind zweckmässig und sinnvoll. Die Gemeinde verfügt damit wieder über ein modernes Führungsund Steuerungsinstrument. Das neue Personalreglement kann im Internet auf im Bereich Online-Schalter herunter geladen oder bei der Gemeindekanzlei (Tel ) bezogen werden. Dem neuen Personalreglement sei mit Wirkung ab 1. Januar 2007 zuzustimmen.

13 - 5. Dezember Gemeindeammann Rudolf Kalt Zum Personalreglement vorab einige formelle Ausführungen. Das Gemeindegesetz schreibt vor, dass die Gemeindeversammlung ein Personalreglement erlassen muss. Die Ausstandspflicht sieht weiter vor, dass das Reglement im Beisein des Personals behandelt werden muss - dass sich das Personal und dessen Familienangehörige aber für die Abstimmung in den Ausstand zu begeben haben. Da der Gemeindeammann vom Personalreglement auch minimal betroffen ist, muss er ebenfalls in den Ausstand. Die Abstimmungen werden von Gemeinderat Fredy Nüesch durchgeführt werden. Die wichtigsten Änderungen des neuen Personalreglementes sind die Anpassung an die geänderten übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen und Anpassung an die Entwicklungen in der Privatwirtschaft. Dabei hat das Personal Abstriche akzeptieren müssen, welche aber auch mit einigen Verbesserungen ausgeglichen werden. Das Ziel des Gemeinderates ist es, attraktive Arbeitsbedingungen zu erhalten, damit auch gut qualifiziertes Personal behalten oder neu rekrutiert werden kann. Seit der Drucklegung hat es noch eine Änderung gegeben, indem das Reglement erst auf den 1. Februar 2007 in Kraft gesetzt werden kann. Begründet ist dies mit der Referendumsfrist nach der heutigen Abstimmung. Herr Valentin Schmid, Präsident Finanzkommission Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission haben an einer gemeinsamen Sitzung das Personalreglement behandelt. Gemeinsam wurden einstimmig Anträge, Hinweise und Fragen an den Gemeinderat gerichtet. Diese wurden teilweise berücksichtigt. Zwei Punkte, die nicht berücksichtigt wurden, werden nun hier zur Diskussion gestellt. 6 Abs. 1 Schaffung und Aufhebung von Stellen Mit dem vorliegenden Artikel kann der Gemeinderat Stellen bis 50% selber bewilligen. Eine Begrenzung der Anzahl Stellen ist nicht vorgesehen. GPK und FIKO sind der Meinung, dass es nicht nötig sein sollte, zwischen zwei Gemeindeversammlungen zusätzliche Stellen zu bewilligen. Um aber eine gewisse Flexibilität zu haben, wollten GPK und FIKO den Artikel mit dem Zusatz "Mit Zustimmung der Finanzkommission kann der Gemeinderat Stellen bis 50% bewilligen" ergänzen. Da aber in der Gemeindeordnung diese Kompetenz fehlt, ist ein solcher Zusatz nicht zulässig. Eine komplette Streichung der Kompetenz zur Schaffung von Stellen durch den Gemeinderat wird aber auch als wenig sinnvoll erachtet. Abklärungen mit dem Rechtsdienst des Departements Volkswirtschaft und Inneres haben erstaunlicherweise auch ergeben, dass der gemeinderätliche Vorschlag nur mit Vorbehalten dem Gemeindegesetz entspricht. Es ist daher unverständlich, dass der Gemeinderat diese Einwände einfach ignoriert. Der Gemeindeschreiber hat gestern eine Variante aufgezeigt, die rechtlich abgesicherter ist und dem Gemeinderat genau die Kompetenz erteilt, die er selber will! Der Gemeinderat hält aber weiter an seiner Fassung fest! GPK und FIKO beantragen daher, 6 Absatz 1 wie folgt zu ändern: Dem Gemeinderat wird die Kompetenz eingeräumt, innerhalb der bestehenden Dienststellen insgesamt Personalaufstockungen von maximal einer 50 %-Stelle pro Jahr vorzunehmen. Für Erhöhungen, die über diese Limite hinausgehen und für die Schaffung neuer Dienststellen bleibt die Gemeindeversammlung zuständig. Dies ist genau der Wortlaut, wie er vom Gemeindeschreiber vorgeschlagen wurde. GPK und FIKO möchten, dass die durch den Gemeinderat bewilligten Stellen weiterhin jeweils im nächsten Stellenplan offen ausgewiesen werden, wie dies im vorliegenden Stellenplan auch der Fall ist.

14 - 5. Dezember Besitzstand Im vorliegenden Personalreglement ist ein Artikel enthalten, der nicht in ein Personalreglement gehört, nämlich der Besitzstandsartikel. Dieser besagt, dass der Besitzstand auf der im Jahre 2006 ausbezahlten Jahresbesoldung gewährleistet ist. Ein solcher Artikel müsste in ein Besoldungs-/Lohnreglement. Dieses wird aber nicht geändert. Auch wir sind 100% der Meinung, die Löhne nicht zu senken. Auch im Budget ist eine Erhöhung der Lohnsumme um 2.5% vorgesehen, die wir unterstützen. Der Gemeinderat begründet den 59 damit, dass mit diesem Artikel die Wertschätzung für die geleisteten Dienste ausgesprochen wird. Ansonsten könnte die Streichung unnötige Ängste und böses Blut beim Personal verursachen. Auch die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzkommission schätzen die Arbeit der Verwaltung, Bauamt, Werke und allen Mitarbeitenden sehr. Wir sind aber der Meinung, dass dazu kein spezieller Artikel in einem Reglement zementiert werden muss. Die GPK und die Finanzkommission stellen folgenden Der 59 Besitzstand sei ersatzlos zu streichen. GPK und FIKO bitten um Zustimmung zu den beiden Anträgen und das geänderte Personalreglement so zu genehmigen. 40 Ferienanspruch GPK und FIKO wollten den Anstieg der Ferientage moderater gestalten. Es wurde für die 20- bis 35-Jährigen eine Erhöhung um 3 Tage auf 23 Tage beantragt. Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat nicht unterstützt. Somit haben 20- bis 59-Jährige 25 Ferientage und ab dem 60. Altersjahr 30 Tage. GPK und FIKO akzeptieren die Ablehnung des Antrages. Wir möchten aber auch aufzeigen, dass das Gemeindepersonal im Vergleich zum Personal in KMU's überdurchschnittlich gut gestellt ist. Dazu gehören nun die Ferientageregelung, das Dienstaltersgeschenk, die NBU-Prämien, welche von der Gemeinde bezahlt werden, als auch der Versicherungsschutz - das Gemeindepersonal ist Privat versichert. An diesen Punkten wollen wir nichts ändern. Es liegt uns daran aufzuzeigen, dass aber auch hier das Personal besondere Anreize hat. 30 Überzeitentschädigung In der Botschaft werden die wesentlichen Änderungen publiziert. Dabei wird erwähnt, dass die Überzeitentschädigungen gekürzt werden. Das ist so nicht korrekt! Tatsächlich werden die Zuschläge minimal gekürzt, aber neu hat das ganze Personal Anrecht auf Überzeitentschädigungen. Bisher hatte nur handwerklich tätiges Personal Anrecht auf Überzeitzuschläge! Somit fahren rund 12% schlechter, rund 88% fahren besser! Somit kann man sicher nicht von einer Kürzung der Überzeitzuschläge sprechen. Gemeindeammann R. Kalt Zum Paragraphen 6 ist festzuhalten, dass der Gemeinderat die Formulierung der letzten 10 Jahre übernommen hat. Ausserdem kam es bislang nie zu einer Situation, in welcher der Gemeinderat Stellen in eigener Kompetenz bewilligte, welche von Finanz- und Geschäftsprüfungskommission in Frage gestellt wurden. Der Unterschied zwischen dem gemeinderätlichen Antrag und dem Antrag von Fiko und GPK mit einer Begrenzung der Kompetenz ist sehr bescheiden. Die Gemeindeversammlung hat darüber zu entscheiden. Zum Besitzstand gemäss 59 ist zu erwähnen, dass die Lohnkürzungsbefürchtungen effektiv bestehen. Der Gemeinderat nimmt daher die Äusserungen von Fiko und GPK als klares Votum gegen Lohnkürzungen auf, auch wenn sie die Streichung des Besitzstandes im Reglement verlangen.

15 - 5. Dezember In Sachen Überzeitentschädigung gemäss 30 ist zu erwähnen, dass gemäss übergeordnetem Recht es nicht möglich ist, nur einer Personalkategorie (Handwerk) Überzeitentschädigungen zu bezahlen. Die Formulierung muss daher alle Bereiche abdecken. Zu bemerken ist weiter auch noch, dass das Verwaltungspersonal nie Überzeitentschädigungen nach einem Sonderansatz geltend gemacht hatte. Herr Daniel Grossglausner, SVP Die SVP möchte über 5 Punkte diskutieren. Als Erstes ist dies die Anstellungsbehörde. Bevor die Anstellungsbehörde, nämlich der Gemeinderat, das Personal anstellen kann, sollte in allen Fällen die Gemeindeversammlung über die Stellenprozente entscheiden. Da sich die SVP mit einer Stellenbewilligungsklausel 'Gemeinderat mit Zustimmung der Fiko' einverstanden erklärt hatte, ist nun zu prüfen, warum eine solche Lösung nicht zulässig sein soll. Gemeindeammann Rudolf Kalt Diese Kompetenzdelegation wäre nur möglich, wenn die Gemeindeordnung eine solche Möglichkeit explizit erwähnen würde. Dies ist jedoch nicht der Fall. Es müsste also zuerst die Gemeindeordnung an der Gemeindeversammlung geändert werden. Zudem müsste diese Änderung zwingend dem obligatorischen Referendum (Urnenabstimmung) unterbreitet werden. Herr Daniel Grossglausner, SVP Was spricht dagegen, dass die Gemeindeversammlung alle Stellenprozente zuerst bewilligt und erst dann der Gemeinderat die Anstellung vornimmt? Gemeindeammann Rudolf Kalt Dies wäre eine denkbare Variante. Es ist aber folgendes Beispiel zu berücksichtigen: In der Bibliothek fehlen 10 % Stellenprozente. Nun müsste die Gemeindeversammlung darüber befinden. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass für solch kleine Änderungen die Kompetenz weiterhin beim Gemeinderat liegen sollte. Weiter ist der Gemeinderat der Auffassung, dass die Gemeindeversammlung kaum besser entscheiden könnte als der Gemeinderat, ob eine solch bescheidene Stellenprozentveränderung gerechtfertigt ist oder nicht. Herr Daniel Grossglausner, SVP Die SVP möchte diesen Entscheid dennoch der Gemeindeversammlung vorbehalten und zwar im Zuge der Erfahrungen der letzten Jahre. Es wird daher zu 6 der Antrag gestellt: Das Gemeindepersonal wird vom Gemeinderat angestellt, nachdem die Stelle resp. die notwendigen Stellenprozente von der Gemeindeversammlung bewilligt worden sind. Die SVP möchte weiter den Besitzstand in Frage stellen, da die Besoldungen beim Gewerbe gestützt auf die Personenfreizügigkeit auch laufend nach unten korrigiert werden. Diese Besitzstandsgarantie gemäss 59 ist daher ohne Ausnahmen zu streichen. Die Überzeitregelung gemäss 30 ist nach Auffassung der SVP so zu belassen, wie sie im Reglement von 1996 festgelegt wurde. Damit hat das handwerkliche Personal Anspruch auf eine anständige Überzeitentschädigung für ihre Dienste - speziell bei Sondereinsätzen ausserhalb der normalen Arbeitszeit. Die vom Gemeinderat vorgeschlagene Lösung begünstigt hingegen das Verwaltungspersonal, welches neu auch Anspruch auf Überzeitentschädigung haben soll.

16 - 5. Dezember Als weiterer Punkt ist der Pikett-Dienst zu nennen. Diese Pflicht ist in der vorliegenden Form des alten und neuen Personalreglementes nicht geregelt. Dies ist noch zu ergänzen. Gleichzeitig wäre dabei der Ausdruck 'branchenüblich' für die Definition der Entschädigung zu verwenden. Wir stellen den Der Gemeinderat erwähnt bei den Pflichten des Personals die Pflicht zum Bereitschaftsdienst und regelt in einem separaten Reglement die Modalitäten. Die Entschädigung gemäss 31 ist branchenüblich auszugestalten. Gemeindeammann Rudolf Kalt Der Gemeinderat hat gemäss Reglement die Möglichkeit, Pikettentschädigungen zu bezahlen. Vergleichsbeispiele wurden von verschiedenen Gemeinden beigezogen. Der Gemeinderat hat ein entsprechendes Pikett-Reglement erlassen, welches nicht der Gemeindeversammlung unterbreitet werden muss. Weiter ist zu erwähnen, dass in Spreitenbach kein Bereitschaftsdienst geleistet werden muss, bei welchem Personen immer dauernd in der Gemeinde anwesend sein müssen. Solche Regelungen wären fast nicht bezahlbar. Der Bereitschaftsdienst wird bisher auf mehrere Personen aufgeteilt, welche mittels Telefon-Ringruf innert nützlicher Frist erreichbar sind. Herr Daniel Grossglausner, SVP Die Rückdatierung der Inkraftsetzung des Personalreglements kann erworbene Rechte tangieren. Die SVP stellt daher zu 62 den Das neue Personareglement soll nach dem ordentlichen Ablauf der Referendums- und Beschwerdefristen in Kraft treten. Gemeindeammann Rudolf Kalt Mit diesem Antrag könnte der Gemeinderat leben. Allerdings würde dies wesentliche Kosten verursachen. Herr Urs Schelbert, CVP Ich bin nach diesem Dialog schlicht überfordert, richtig zu entscheiden. Es liegt nichts Schriftliches dazu vor. Frau Silvia Spahn, SP Die SP ist der Auffassung, dass verschiedene Streichungen für das Personal anstehen. Die SP stellt daher den Antrag, beim 5jährigen Dienstjubiläum ¼ Monatsbesoldung als Dienstaltersgeschenk auszurichten. Gemeindeammann Rudolf Kalt Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bitte ich das Gemeindepersonal sowie dessen Ehepartner und Kinder, sich in den Ausstand zu begeben. Die Verhandlung wird für die Abstimmung durch Gemeinderat Nüesch geführt. Gemeinderat Fredy Nüesch Es liegen verschiedene Anträge vor, welche ich einander gegenüberstellen werde. Am Schluss findet alsdann eine Abstimmung über das Personalregelement mit den vorab erfolgten Änderungen statt. Zuerst wird 6 in Sachen Kompetenz zur Schaffung von Stellen einander gegenübergestellt. Es liegen drei Anträge vor. Ich werde nun zuerst den Antrag der SVP demjenigen der Fiko gegenüberstellen. Dazu nochmals die genauen Wortlaute:

17 - 5. Dezember Antrag SVP Das Gemeindepersonal wird vom Gemeinderat angestellt, nachdem die Stelle resp. die notwendigen Stellenprozente von der Gemeindeversammlung bewilligt worden sind. Antrag Fiko Dem Gemeinderat wird die Kompetenz eingeräumt, innerhalb der bestehenden Dienststellen insgesamt Personalaufstockungen von maximal einer 50 %-Stelle pro Jahr vorzunehmen. Für Erhöhungen, die über diese Limite hinausgehen, und für die Schaffung neuer Dienststellen bleibt die Gemeindeversammlung zuständig. Abstimmung 6 PR (Schaffung von Stellen): Für Antrag SVP Für Antrag Fiko 18 Stimmen 95 Stimmen Gemeinderat Fredy Nüesch Damit hat der Antrag der Fiko obsiegt. Jetzt wird der Antrag der Fiko demjenigen des Gemeinderates gegenübergestellt. (Gegenüberstellung mittels Beamerpräsentation) Antrag Gemeinderat Über die Schaffung von Stellen mit Voll- oder Teilpensum ab 50 % entscheidet die Gemeindeversammlung auf Antrag des Gemeinderates. Abstimmung 6 PR (Schaffung von Stellen): Für Antrag Fiko Für Antrag Gemeinderat 81 Stimmen 22 Stimmen Gemeinderat Fredy Nüesch Damit hat der Antrag der Fiko obsiegt. Jetzt kommen wir zur Besitzstandsregelung gemäss 59. Der Antrag von Finanzkommission und SVP lautet auf ersatzlose Streichung der Besitzstandsregelung. Abstimmung 59 PR (Besitzstand): Für Antrag Fiko/SVP Dagegen 91 Stimmen 18 Stimmen Gemeinderat Fredy Nüesch Dann kommen wir zur Überzeitregelung gemäss 30. Die Anträge dazu lauten unter Hinweis auf die Beamer-Darstellung:

18 - 5. Dezember Antrag Gemeinderat 2 Dem Personal werden für angeordnete Überzeit-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit folgende Zuschläge ausbezahlt, sofern nicht eine Kompensation möglich ist: 50 % von Montag bis Samstag jeweils in der Phase ab bis Uhr; 25 % an Samstagen von bis Uhr; 75 % an Samstagen ab bis Montag, Uhr sowie an Feiertagen. Antrag SVP 2 Dem handwerklich tätigen Personal werden für Überzeit-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit folgende Zuschläge ausbezahlt: 25 % von Uhr bis Arbeitsbeginn und ab Arbeitsschluss bis Uhr 50 % von Uhr bis Uhr sowie an Samstagen bis Uhr 100 % an Samstagen ab bis Montag, Uhr sowie an Feiertagen Abstimmung 30 Abs 2 PR (Überzeitentschädigung): Für Antrag SVP Für Antrag Gemeinderat 45 Stimmen 65 Stimmen Gemeinderat Fredy Nüesch Dann kommen wir zur Regelung des Dienstaltersgeschenkes gemäss 34. Die Anträge lauten unter Hinweis auf die Beamer-Darstellung: Antrag SP 1 Dem Personal werden folgende Dienstaltersgeschenke ausgerichtet: Nach 5 Jahren 1/4 der Monatsbesoldung Nach 10 Jahren 1/2 der Monatsbesoldung Nach 15 Jahren 3/4 der Monatsbesoldung Nach 20 und jeweils 5 weiteren Jahren die volle Monatsbesoldung Antrag Gemeinderat 1 Dem Personal werden folgende Dienstaltersgeschenke ausgerichtet: Nach 10 Jahren 1/2 der Monatsbesoldung Nach 15 Jahren 3/4 der Monatsbesoldung Nach 20 und jeweils 5 weiteren Jahren die volle Monatsbesoldung Abstimmung 34 Abs 1 PR (Dienstaltersgeschenk): Für Antrag SP Für Antrag Gemeinderat 20 Stimmen 105 Stimmen Gemeinderat Fredy Nüesch Dann kommen wir zur Regelung einer Pikettentschädigung gemäss Antrag der SVP. Es betrifft dies 31. Antrag SVP Der Gemeinderat erwähnt bei den Pflichten des Personals die Pflicht zum Bereitschaftsdienst und regelt in einem separaten Reglement die Modalitäten. Die Entschädigung gemäss 31 ist branchenüblich auszugestalten.

19 - 5. Dezember Eventualantrag SVP Die Pikettentschädigung ist ein Dankeschön an das Personal für die freiwillige, sprich rechtlich nicht zwingende Bereitschaft. Es wird wie bis anhin darauf vertraut, dass bei Vorfällen das Personal den Umständen entsprechend Lösungen findet. Irgendwelche rechtlichen oder wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten werden ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch bei Vorfällen, wo Kunden wegen mangelnder Pikettorganisation zu Schaden kommen. Abstimmung 31 PR (Spezialentschädigungen, Pikett): Für Antrag SVP Für Eventualantrag SVP 37 Stimmen 0 Stimmen Gemeinderat Fredy Nüesch Nun ist der obsiegende Antrag der SVP der Regelung des Gemeinderates gegenübergestellt, wobei der Gemeinderat der Auffassung ist, dass eine solche Regelung nicht nötig bzw. schon in 31 vorhanden ist. Abstimmung 31 PR (Spezialentschädigungen, Pikett): Für Antrag SVP Für den Antrag Gemeinderat 27 Stimmen 74 Stimmen Gemeinderat Fredy Nüesch Nun kommen wir zum Antrag der SVP in Sachen Inkraftsetzung gemäss 62. Antrag SVP Das neue Personalreglement soll nach dem ordentlichen Ablauf der Referendums- und Beschwerdefristen in Kraft treten. Antrag Gemeinderat Dieses Reglement ersetzt das Personalreglement vom 17. Dezember 1996 mit sämtlichen Änderungen und tritt auf den 1. Februar 2007 in Kraft. Abstimmung 62 PR (Inkraftsetzung): Für Antrag SVP Für den Antrag Gemeinderat 32 Stimmen 71 Stimmen Gemeinderat Fredy Nüesch Nun kommen wir zur Schlussabstimmung über das Personalreglement mit den vorgängig beschlossenen Änderungen. Schlussabstimmung Personalreglement: Dafür Dagegen 121 Stimmen 1 Stimme

20 - 5. Dezember Budget 2007 Bericht des Gemeinderates: Steuern juristische Personen Bis Ende 2006 wird mit einem Ertrag von Fr. 6 Mio. gerechnet. Aufgrund der Steuergesetzrevision ist für Spreitenbach gemäss Mitteilung des Kant. Steueramtes aber mit Ausfällen von % zu rechnen. Im Budget 2007 ist daher ein Steuerertrag von Fr. 4,5 Mio. vorgesehen. Pflichtabschreibungen Aufgrund der Ausfälle gemäss neuem Steuergesetz können weder die im Finanzplan vorgesehenen 5 % noch die in den Budgetvorgaben anvisierten 15 % Pflichtabschreibungen eingehalten werden. Um diese Ziele zu erreichen müsste entweder beim Unterhalt oder bei den Investitionen nochmals massiv gestrichen werden. Beides wäre längerfristig kontraproduktiv. Einwohnergemeinde, Verwaltungsrechnung Für das Budget 2007 hat sich der Gemeinderat trotz grosser Steuerertragseinbussen durch das neue Steuergesetz einen gleich bleibenden Steuerfuss von 98 % als Ziel gesetzt. Dank restriktiven Budgetrichtlinien und Einsparungen anlässlich der Budgetsitzungen von über einer Million Franken wurde dies erreicht. Der Voranschlag kann mit einer Bilanzsumme von Fr. 35'769' ausgeglichen vorgelegt werden. Die Nettoinvestitionen betragen 5,1 Mio. Franken. Der Eigenfinanzierungsgrad beträgt rund 22 %. Bei der Dienststelle Abwasserbeseitigung ist eine Entnahme aus der Spezialfinanzierung von Fr. 174' vorgesehen. Die Dienststelle Abfallbewirtschaftung schliesst ausgeglichen ab. Wasserversorgung Das Budget gibt zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass. Elektrizitätsversorgung (EVS) Um einen weiteren Beitrag an erneuerbare Energien zu leisten und dem Treibhauseffekt entgegen zu wirken, ist vorgesehen, die öffentlichen Gebäude der Einwohnergemeinde künftig mit Naturstrom zu versorgen. Dies verursacht Mehrkosten von Fr. 14'000.--, welche gut tragbar sind. Dennoch kann die EVS zusätzliche Abschreibungen von Fr. 806' verbuchen.

21 - 5. Dezember Kommunikationsnetz Beim KommunikationsNetzSpreitenbach sind zusätzliche Abschreibungen von Fr. 262' vorgesehen. Stellenplan Funktion/Abteilung Budget-Stellen 2007 neu zu bewilligen / aufzuheben Gemeindeammann 1,00 Gemeindekanzlei 3,80 (0,2 Stellen; Kompetenz GR) Finanzverwaltung 5,30 Steueramt 6,00 Bauverwaltung 5,75 Abwart Gemeindehaus 1,30 Einwohnerkontrolle 3,00 Gemeindepolizei 7,00 Feuerwehr 0,78 Abwart Kindergarten 1,19 Musikschule 2,78 Abwart Schulhaus Hasel 1,50 Abwart Schulhaus Seefeld 1,80 Sekretariat Schule 1,30 Abwart Zentrumsschopf 0,14 Quartierzentrum Langäcker 0,38 Bibliothek 1,26 Hallenbad 2,47 Schulgesundheitsdienst 0,17 Jugend- und Schulsozialarbeit 2,60 Schülerhort 1,88 SD/AV/SozVers./Alimenteninkasso 7,23 Bauamt 6,68 Abwart Schulanlage Zentrum 4,90 Wasserversorgung 1,00 Elektrizitätsversorgung 3,88 Kindertagesstätte 3,80 (3,8 Stellen, sep. Traktandum) Total 78,89 Stellen Anträge: a) Der Stellenplan mit 78,89 Stellen sei zu genehmigen. b) Der Steuerfuss sei auf 98 % festzulegen. c) Der Voranschlag 2007 sei zu genehmigen.

22 - 5. Dezember Gemeindeammann Rudolf Kalt Die Erstellung des Budgets war relativ schwierig, da mit der Steuergesetzänderung viele Faktoren ändern, welche im heutigen Zeitpunkt von der Auswirkung her noch nicht genau bekannt sind. Sicher ist, dass Spreitenbach von dieser Gesetzesänderung stark betroffen sein wird, da mit einem grösseren Ausfall von Steuern der juristischen Personen zu rechnen ist. Gestützt auf die Budgeteingaben im Mai hat der Gemeinderat Streichungen von rund Fr. 1 Mio. vornehmen müssen. Im Budget 2007 sind die hohen Investitionen auffallend. Trotzdem ist es dem Gemeinderat gelungen, ein ausgeglichenes Budget mit einem unveränderten Steuerfuss von 98 % zu erstellen. Die gesetzlichen Abschreibungen sind weiterhin möglich. Nicht mehr möglich sind jedoch die Zusatzabschreibungen, wie dies in den letzten Jahren der Fall war. Unbefriedigend ist die Selbstfinanzierung, wie sie im Budget 2007 steht. Der Gemeinderat geht jedoch davon aus, dass die Rechnung 2006 nochmals sehr gut sein wird, was auch Auswirkungen auf das Budget 2007 haben wird. Die Werke (Elektrizitätsversorgung EVS, Wasserversorgung WVS und Kommunikationsnetz) präsentieren sich gut. Bei der EVS und WVS sind denn auch zusätzliche Abschreiben möglich. Herr Valentin Schmid, Präsident Finanzkommission Die Finanzkommission hat in mehreren Sitzungen das Budget 2007 geprüft. Dabei haben wir jeweils Fragen an die Abteilungen und den Gemeinderat gestellt. Alle Fragen wurden beantwortet. Es ist uns ein Anliegen, auf folgende Punkte speziell hinzuweisen und auch einen Antrag zu stellen: Finanzplan Der Gemeinderat hat den Finanzplan für die Jahre 2007 bis 2010 einem kleinen Publikum zugänglich gemacht. An einer Sitzung wurde der Finanzplan den Parteien, der GPK und der FIKO präsentiert. Die FIKO ist der Meinung, dass der Finanzplan das wichtigste Planungsinstrument - vor allem für Investitionen - ist. Deshalb ist er jährlich auf der Basis des letzten Rechnungsabschlusses zu überarbeiten! Wir sind der Meinung, dass der Finanzplan jährlich veröffentlicht werden soll. Wir wünschen, dass der Finanzplan anlässlich der Rechnungsgemeinde 2007 mindestens als Investitionsplan der Gemeindeversammlung präsentiert wird. So können die noch offenen Auswirkungen des Steuergesetzes berücksichtigt werden. Budget Der Gemeinderat hat im Terminkalender 2007 vier Daten für Gemeindeversammlungen vorgesehen. Wir begrüssen dieses Vorhaben und hoffen, dass der Gemeinderat auch von diesen Daten Gebrauch machen wird, damit nicht wieder Gemeindeversammlungen mit 15 und mehr Traktanden nötig sind. Im Konto sind zwei Gemeindeversammlungen budgetiert. Wir sind der Meinung, dass eine Überschreitung dieses Postens aber absolut gerechtfertigt ist. Im Konto sind CHF 12' für "Markierung Zone 30" vorgesehen. Da diese aber durch den Gemeinderat widerrufen worden ist, gehen wir davon aus, dass dieser Posten nicht beansprucht wird. Das sind vorerst die Ausführungen zum Budget. Ein Antrag wird später beim Investitionsplan gestellt. Gemeindeammann Rudolf Kalt Der Finanzplan wurde nur intern erstellt. Er wurde nicht der Gemeindeversammlung vorgelegt, weil aufgrund der Steuergesetzänderung zu viele unbekannte Faktoren be-

23 - 5. Dezember stehen. Es ist aber das Ziel, den Finanzplan im Herbst 2007 oder dann im Frühling 2007 der Gemeindeversammlung wieder zu unterbreiten. Nun zur Detailberatung des Budgets: Konto 1, Öffentliche Sicherheit Hier ist eine zusätzliche Bemerkung nötig. Die Erhöhung der Kosten im Konto 140 beruht nicht nur auf der Erhöhung der Besoldung des Feuerwehrkommandanten, sondern vielmehr in den Anschaffungen und den Kursen für die Feuerwehrmitarbeitenden. Keine weitere Wortmeldung. Konto 2, Bildung Keine Wortmeldung. Konto 3, Kultur, Freizeit Keine Wortmeldung. Konto 4, Gesundheit Keine Wortmeldung. Konto 5, Soziale Wohlfahrt Keine Wortmeldung. Konto 6, Verkehr Keine Wortmeldung. Konto 7, Umwelt, Raumordnung Keine Wortmeldung. Konto 8, Volkswirtschaft Keine Wortmeldung. Konto 9, Finanzen, Steuern Keine Wortmeldung. Investitionsrechnung Es liegt ein Antrag der Finanzkommission vor. Herr Valentin Schmid, Präsident Finanzkommission In der Investitionsrechnung sind im Konto total Fr. 375' für die Erneuerung der Deckbeläge der Härdlistrasse 2. Etappe, der Poststrasse Abschnitt Haufländlistrasse bis Groppenackerstrasse und der Groppenackerstrasse vorgesehen. GPK und FIKO beantragen einstimmig, im Konto den Betrag von CHF 375' zu streichen. Im Jahre 2007 sind schon als Verpflichtungskredite grosse Bauvorhaben im Strassenbau vorgesehen, welche auch dem Werterhalt dienen. Diese in der Investitionsrechnung vorgesehenen Arbeiten sind zudem nicht mit den Werken koordiniert! Dies kann wieder zu hohen Nachtragskrediten führen, welche der Gemeinderat ohne Gemeindeversammlungsbeschluss sprechen muss. Der Gemeinderat hat auch erkannt, dass die Investitionsvorhaben ungenügend koordiniert sind und der Bauverwaltung bereits den Auftrag

24 - 5. Dezember erteilt, die Vorhaben mit allen Werken zu koordinieren. Sollten einzelne Abschnitte zwingend im nächsten Jahr saniert werden müssen, können diese als Verpflichtungskredit der nächsten Gemeindeversammlung vorgelegt werden. Wir bitten Sie, unserem Antrag zur Streichung von CHF 375' im Konto zuzustimmen und das Budget, den Stellenplan und den Steuerfuss von 98% zu genehmigen. Gemeindeammann Rudolf Kalt Dieser Betrag war bereits vor einigen Jahren ein grösseres Thema. Der Gemeinderat hat eine Studie erarbeiten lassen, welche darauf hinweist, dass die Strassen in mindestens dieser Grössenordnung unterhalten werden. Mit einer einmaligen Streichung dieses Betrages passiert allerdings nichts. Man muss einfach wissen, dass es nicht eine Einsparung, sondern nur eine Verschiebung des Unterhaltes und damit der Kosten ist. Es liegt nun an der Gemeindeversammlung, den Entscheid zu fällen. Herr Reto Lienberger, SVP Die SVP unterstützt den Antrag von Fiko und GPK einstimmig. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Willen der Bauverwaltung die Haufländlistrasse bereits vor 2 Jahren hätte saniert werden müssen. Wäre dies effektiv passiert, dann müsste die sanierte Strasse nun mit der heute traktandierten Werkleitungserneuerung der Haufländlistrasse bereits wieder aufgerissen werden, was nicht sinnvoll wäre. Zum Glück wurde die Sanierung dazumal nicht gemacht. Die SVP unterstützt auch die bessere Koordination zwischen Bauverwaltung und Werken. Gemeindeammann Rudolf Kalt Bevor über den Streichungsantrag abgestimmt wird noch der Hinweis, dass mit der Streichung von Fr. 375' die Auswirkung im Budget 2007 lediglich Fr. 37' als Abschreibung von 10 % beträgt. Abstimmung Streichungsantrag Fiko/GPK Investitionsrechnung: Dafür Dagegen 108 Stimmen 4 Stimmen Gemeindeammann Rudolf Kalt Damit wurde der Streichungsantrag angenommen. Wir gehen weiter in der Budgetberatung und zwar zu den Gemeindewerken. Werke, Wasserversorgung Keine Wortmeldung. Werke, Elektrizitätsversorgung Keine Wortmeldung. Werke, Kommunikationsnetz Keine Wortmeldung. Schlussabstimmung Budget 2007 mit Stellenplan und Steuerfuss 98 %: Dafür Dagegen Grosse Mehrheit ohne Gegenstimmen

25 - 5. Dezember Kredit über Fr. 2'614' für den Bau des Kreisels Pfadackerstrasse und den Ausbau der Industriestrasse und deren Wasserleitung Bericht des Gemeinderates Ausgangslage Im Laufe des Jahres 2007 wird der Kanton Aargau im Auftrag des Bundes den Halbanschluss Spreitenbach an die A1 bauen. Mit der Inbetriebnahme des Halbanschlusses ist im Jahr 2008 zu rechnen. Das Nationalstrassenunternehmen wird die Industriestrasse von der Furttalstrasse her bis auf die Höhe der Einmündung der Türliackerstrasse erstellen. Ab diesem Punkt ist die Gemeinde Spreitenbach für die Übernahme der erzeugten Verkehrsmengen selber verantwortlich. Eine flüssige und konzentrierte Verkehrsführung im Industriegebiet 'Süd' war schon immer ein grosses Anliegen. Das Rückgrat dieser Erschliessung bildet die Industriestrasse, welche bereits heute eine recht hohe Verkehrsdichte aufweist. Mit der Erstellung des Halbanschlusses an die A1 werden die Verkehrsströme neu geleitet und bescheren der Industriestrasse im fraglichen Abschnitt eine enorme Verkehrszunahme (Verdoppelung). Diese kann mit der jetzigen Infrastruktur nicht mehr bewältigt werden. Diese Verkehrsmenge kann nur aufgenommen werden, wenn eine entscheidende Ausbauphase vorgenommen wird. Als wichtigster Bestandteil ist nebst der Angliederung einer weiteren Fahrspur talseits der Industriestrasse sicher der Ausbau des Kreisels Pfadacker auf eine hohe Leistungsfähigkeit mit Bypässen, welche, ohne das eigentliche Kreiselbauwerk zu belasten, die Hauptverkehrsströme am Kreisel vorbeiführen. Bauliche Massnahmen 1.1. Strasse/Kreisel Der Kreisel weist einen Aussendurchmesser von m auf. Die Fahrbahnbreite beträgt total 7.00 m. Die Einfahrten in den Kreisel sind von allen Richtungen her einstreifig. Der rechtsabbiegende Verkehr wird über Bypass-Spuren am Kreisel vorbeigeführt, welche aufgrund der Schleppkurven der Sattelschlepper verbreitert werden müssen. Die Ausfahrten aus dem Kreisel sind alle einspurig Wasserleitung In der Pfadackerstrasse befindet sich die Hauptwasserleitung ins Reservoir 'Munimatt'. Diese Wasserleitung ist mehr als 40 Jahre alt. Abklärungen haben ergeben, dass teilweise mit starken Aussenkorrosionsschäden zu rechnen ist. Aufgrund der Wichtigkeit der Wasserleitung innerhalb des Versorgungsnetzes der Wasserversorgung wäre es unverantwortlich, eine solche bruchgefährdete Wasserleitung unter dem neu zu erstellenden Kreiselbauwerk ohne Sanierungsmassnahmen bestehen zu lassen. Sie ist daher im Rahmen der Bauarbeiten am Kreisel Pfadackerstrasse auf einer Länge von 400 m zu ersetzen. Dabei ist vorgesehen, eine neue Kunststoffleitung in die bestehende Leitung einzuziehen. Die neue Kunststoffleitung ist aussen mit einem widerstandsfähigen Kunst-

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