Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 durch das Statistische Bundesamt und Planungen zur Bemessung der Regelsätze
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- Mina Berger
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/2525 Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 durch das Statistische Bundesamt und Planungen zur Bemessung der Regelsätze Vorbemerkung der Fragesteller DasBundesverfassungsgerichthatinseinemUrteilvom9.Februar2010die Einkommens-undVerbrauchsstichprobe (EVS)alsstatistischeBemessungsgrundlagederRegelsätzeimZweitenBuchSozialgesetzbuch (SGBII GrundsicherungfürArbeitsuchende)unddamitauchimZwölftenBuchSozialgesetzbuch (SGBXII Sozialhilfe)alsdessenReferenzsystemnichtinFragegestellt. AllerdingshatesdievorgenommenenAuswertungenundSetzungendereinzelnenVerbrauchspositionenausderEVSfürdieBedarfsermittlungalsintransparent, willkürlich und damit nicht verfassungskonform beurteilt. DabeiistdassogenannteStatistikmodellunterVerwendungderDatenderEVS alseinegrundsätzlichvertretbaremethodezurrealitätsnahenbestimmungdes Existenzminimumsgewertetworden.AllerdingsmüssediesesgewählteVerfahrendannauchkonsequentangewendetwerden: DiewertendeEntscheidung, welcheausgabenzumexistenzminimumzählen,hatdernormgebersachgerechtundvertretbarzutreffen.kürzungenvonausgabepositionenindenabteilungendereinkommens-undverbrauchsstichprobebedürfenzuihrerrechtfertigungeinerempirischengrundlage.dergesetzgeberdarfausgaben,welche diereferenzgruppetätigt,nurdannalsnichtrelevanteinstufen,wennfeststeht, dasssieanderweitiggedecktwerdenoderzursicherungdesexistenzminimums nicht notwendig sind. (BVerfG vom 9. Februar 2010, Rn. 171). AuchdiegewählteReferenzgruppederuntersten20ProzentdernachderHöhe dernettoeinkommengeschichtetenhaushalteseieinegeeignetebezugsgröße fürdiebemessungderregelsätze.zurvermeidungvonzirkelschlüssenmüsse aberdasproblemder verdecktenarmut berücksichtigtwerden: DerGesetzgeberbleibtfreilichentsprechendseinerPflichtzurFortentwicklungseinesBedarfsermittlungssystemsverpflichtet,beiderAuswertungkünftigerEinkommens-undVerbrauchsstichprobendaraufzuachten,dassHaushalte,deren NettoeinkommenunterdemNiveauderLeistungennachdemSozialgesetzbuch ZweitesBuchunddemSozialgesetzbuchZwölftesBuchinklusivederLeistungenfürUnterkunftundHeizungliegt,ausderReferenzgruppeausgeschieden werden. (BVerfG vom 9. Februar 2010, Rn. 169). DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 13.August 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DiezentraleBegründung,warumdasBundesverfassungsgerichtdiebisherige Regelsatzbemessungfürverfassungswidrigerklärthat,bestehtaberinderForderungnacheinemtransparentenVerfahren,sodass fürdengesetzgeberdie Obliegenheit [besteht],diezurbestimmungdesexistenzminimumsimgesetzgebungsverfahreneingesetztenmethodenundberechnungsschrittenachvollziehbar offenzulegen. (BVerfG vom 9. Februar 2010, Rn. 144). VordiesemHintergrundsinddiebisherigenÄußerungenausdenReihender BundesregierungzurzukünftigenRegelsatzbemessung (sozumbeispieldie BundesministerinfürArbeitundSoziales,Dr.UrsulavonderLeyen,imInterviewmitSPIEGELONLINEam2.April2010: Wirmüssenzunächsteine exaktebestandsaufnahmeerstellen,welchesach-,dienst-odergeldleistungen fürdiesicherstellungdesexistenzminimumszuberücksichtigensind.dann benötigenwirvomstatistischenbundesamtdieneuestenzahlenzudenlebenshaltungskostenunddemverbraucherverhaltenverschiedenereinkommensgruppen.diedatensätzeundauswertungenliegentrotzfürdiesenzweck gebündelterkräftenochnichtvor.erstaufdiesergrundlagekönnenwirdie RegelleistungenfürdieKinder,alsodieGeldleistungenfürdaskörperliche Existenzminimum,aberauchdieBedarfefürBildungundsozialeTeilhabeganz korrektberechnen )sehrkritischzubewerten:bereitsmitdemauftragandas StatistischeBundesamtzurAuswertungderRohdatenderEVS2008werdenbestimmteVorentscheidungengetroffen,diesichdanninderHöhederRegelsätze niederschlagen.auchhierüberistklarheitherzustellen,umeineumfassende Beteiligungzuerreichen.Esbleibtfestzuhalten,dassdurchdenGesetzgeberim RahmenderNeubemessungderRegelsätzeeineVielzahlwertenderEntscheidungenzutreffenist;hierbeimusssichergestelltwerden,dassdurchdieVorgehensweisedesBundesministeriumsfürArbeitundSozialeskeineSituation entsteht,wodurchdieerforderlichendatennichtzurverfügungstehenbzw. nicht rechtzeitig ermittelt werden können. Vorbemerkung der Bundesregierung DasBundesverfassungsgerichthatinsbesonderekritisiert,dassdieBerechnung derregelleistungnichttransparentundnachvollziehbargestaltetwurde.aus diesemgrundmüssendieregelleistungenbzw.regelsätzeneuberechnetwerden. Die Höhe der Leistungen wurde nicht beanstandet. DieBundesregierungwirddenVorgabendesBundesverfassungsgerichtsbeider ÜberprüfungderHöhederRegelleistungennachdemSGBIIbzw.derRegelsätzenachdemSGBXIIselbstverständlichnachkommen.DiegeforderteTransparenzbeiderBemessungderLeistungenwirdschondadurchgewährleistet, dassdieseüberprüfungkünftigdurchgesetzzuerfolgenhatundnichtmehrin einergesondertenverordnung.dieserforderteineentsprechendumfangreiche undnachvollziehbarebegründungdereinzelnenregelungenimgesetzgebungsverfahren. AngesichtsderKomplexitätderzuerfüllendenAufgabenindemvomBundesverfassungsgerichtvorgegebenensehrknappbemessenenZeitrahmenbiszum 31.Dezember2010istesnotwendig,zunächstdieVielzahlvonkonzeptionellen ÜberlegungenbeiderNeubemessungderLeistungenfürdenöffentlichenDiskussionsprozessimBundesministeriumfürArbeitundSozialesvorzustrukturieren und dabei gezielt Experten zu einzelnen Themen einzubinden.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/2752 ZumVerfahrenderAuswertungderEVS2008durchdasStatistischeBundesamt 1.WielautetderkonkreteAuftrag,dendaszuständigeBundesministeriumfür ArbeitundSozialesdemStatistischenBundesamtzurAuswertungderRohdaten der EVS 2008 erteilt hat? DasBundesministeriumfürArbeitundSozialeshatmitdemStatischenBundesamtVerwaltungsvereinbarungenüberdieBerechnungvonVerbrauchsausgaben verschiedenerreferenzgruppenwiez.b.alleinlebendeundpaaremiteinem Kind,letzteredifferenziertnachverschiedenenAltersgruppenderKinderabgeschlossen.DieBerechnungenwerdenvomStatistischenBundesamtsukzessive durchgeführtwerden.dievereinbarungenbeinhaltendiemöglichkeit jenach ErfordernisaufgrundneugewonnenerErkenntnisse diekonkretenanforderungen an die Auswertungen kurzfristig zu modifizieren. 2.InwelcherFormhatdasBundesministeriumfürArbeitundSozialesdieExpertisevonWissenschaftlerinnenundWissenschaftlern,Sozialverbänden undanderenorganisationeneingeholt,umdenanforderungendesbundesverfassungsgerichtesgerechtzuwerden,eintransparentesundnachvollziehbares Verfahren zu wählen? DasBundesministeriumfürArbeitundSozialeshatimRahmenderVorarbeiten fürdengesetzesentwurfzuverschiedenenworkshopsunterschiedlicheexperten eingeladen und mit ihrer Expertise beteiligt. 3.WannerwartetdieBundesregierungdievonihrbeimStatistischenBundesamt in Auftrag gegebene Auswertung der Daten der EVS 2008? DieverschiedenenbeimStatistischenBundesamtinAuftraggegebenenSonderauswertungen der EVS 2008 werden im Spätsommer vollständig vorliegen. Zur Wahl der Referenzhaushalte in der EVS 4.WiegedenktdieBundesregierungdieForderungdesBundesverfassungsgerichteszuerfüllen,wonachderGesetzgeber beiderauswertungkünftiger Einkommens-undVerbrauchsstichprobendaraufzuachten hat, dasshaushalte,derennettoeinkommenunterdemniveauderleistungennachdem SozialgesetzbuchZweitesBuchunddemSozialgesetzbuchZwölftesBuch inklusivederleistungenfürunterkunftundheizungliegt,ausderreferenzgruppe ausgeschieden werden (BVerfG vom 9. Februar 2010, Rn. 169)? 5.SollennurHaushalteausderReferenzgruppeherausgerechnetwerden,die überwiegendleistungenderexistenzsicherungnachdemsgbiiunddem SGBXIIerhalten,oderaberalleHaushalte,dieimUntersuchungszeitraum entsprechendeleistungenerhaltenhaben,alsoinsbesondereauchpersonen, derenerwerbseinkommenalleinnichtausgereichthat,umdennotwendigen Bedarfzusichern,sodasssieergänzendeLeistungenderGrundsicherungfür Arbeitsuchende erhalten haben? 6.ÜberwelcheMethodewilldieBundesregierungsicherstellen,dassweitere Zirkelschlüssevermiedenwerdenkönnen,indemauchdieGruppederverdecktArmen,dieihreAnsprüchenichtgeltendmachenunddieauf5MillionenMenschengeschätztwerden (StellungnahmevonIreneBeckerzurAnhörungimAusschussfürArbeitundSozialesdesDeutschenBundestages, Ausschussdrucksache17(11)141vom6.Mai2010),verlässlichausderReferenzgruppeausgeschlossenwerden,undisthierbeispielsweiseaneine Einkommensgrenze,unterhalbdererHaushaltenichtberücksichtigtwerden, gedacht?
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Esistunbestritten,dasssichderBedarfvonHilfebedürftigenamLebensstandardandererBürgermiteherniedrigenEinkommenorientierensoll.Gleichzeitigdürfen soweitmöglich keinehaushalteinderreferenzgruppeenthalten sein,dielediglichübereinkommeninhöhederzuberechnendenleistungen nachdemsgbiiundxiiverfügen (VermeidungvonZirkelschlüssen).Fürden Umfangdiesersog.ReferenzgruppegibteskeineobjektivrichtigeGrößenordnung.DieZahlderindieserReferenzgruppeenthaltenenHaushaltemussdabei so groß sein, dass sie valide statistische Ergebnisse garantiert. DieReferenzgruppewirddiesenVorgabenentsprechen,wobeibereitsfeststeht, dasszusätzlichzudensozialhilfeempfängernauchdieempfängervonleistungennachdemsgbiiherausgerechnetwerden,esseidennsieverfügenüberzusätzliches anrechnungsfreies Einkommen (sog. Aufstocker). ImÜbrigenhabendieEinführungderGrundsicherungimAlterunddieArbeitsmarktreformenderletztenJahreeinenBeitragzurReduzierungdersog.DunkelzifferderArmutgeleistet.EhemaligeBeziehervonArbeitslosenhilfe,dietrotz dieserleistungunterhalbdessoziokulturellenexistenzminimumslagen,aber ergänzendesozialhilfenichtinanspruchnahmen,habenvondiesengesetzlichenneuregelungenprofitiert.wiebereitsdargelegt,werdenzukünftigauch dieempfängervonleistungennachdemsgbiiausderreferenzgruppeherausgerechnet.obdanachnochineinzelfällenverdecktearmutvorliegt,könnte allerdingsnurimkonkretenfallüberprüftwerden.inwieweitstatistischedaten hiereineseriöseschätzungerlauben,istgrundsätzlichoffen.ausschlaggebend fürdieermittlungderleistungshöheistletztlichnichtdaseinkommen,sondern sind die regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben. 7.Wiekannsichergestelltwerden,dassdieimJahreszyklusunterschiedlich häufiganfallendeneinkommen (Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld,Bonuszahlungen,Zinsen,Dividendenetc.)angemessenberücksichtigtwerden,sodass esnichtzustatistischenverzerrungenkommt,dagegenwärtiginderevsdie beteiligtenhaushaltejeweilszueinemviertelindenvierquartalendes Jahres berücksichtigt werden? EskommtnichtzustatistischenVerzerrungen,weildieanderEVSbeteiligten Haushaltegleichmäßigaufalle4Quartaleverteiltwurden.DieAufteilungauf diequartaleerfolgteinnerhalbjederschicht,dieausdenmerkmalenbundesland,haushaltstyp,sozialestellungdeshaupteinkommensbeziehersundhaushaltsnettoeinkommensklassegebildetwurde.derhaushaltselbstkanndasanschreibequartal nicht frei wählen, sondern dies wird ihm vorgegeben. MitdieserAufteilungwirdgewährleistet,dasssaisonaleSchwankungenbei KäufenundDienstleistungensowieunterschiedlichanfallendeEinkommensartenrealistischabgebildetwerden.ZusätzlichwurdenbeiderHochrechnung derstichprobeunterschiedlichhoheantwortausfälleindenquartalenberücksichtigt. Zur Bewertung der Ergebnisse der EVS und der gesetzlichen Umsetzung 8.WannundinwelcherFormsollendieseErgebnisseveröffentlichtwerden, umdienotwendigegesellschaftlichedebatteüberdiebemessungderregelsätze zu ermöglichen? 9.Istbeabsichtigt,anderAuswertungderErgebnisse,unddamitinsbesondere anderdiskussion,welcheverbrauchspositioneninwelchergrößenordnung zuberücksichtigensind,auchwissenschaftlerinnenundwissenschaftler, Sozialverbände,GewerkschaftenundArbeitgeberverbände,weitereOrganisationensowiedieimDeutschenBundestagvertretenenParteienzubeteiligen,umdievomBundesverfassungsgerichtgeforderteTransparenzund Nachvollziehbarkeit sicherzustellen?
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/2752 DieNeubestimmungderregelsatzrelevantenVerbrauchsausgaben,diefürein menschenwürdigesexistenzminimumerforderlichsind,mussentsprechendden VorgabendesBundesverfassungsgerichtsdurchdenGesetzgebererfolgen.In demvorzulegendengesetzentwurfwerdendieergebnissederleistungsbemessungeinschließlichdermaßgeblichenverbrauchspositionenveröffentlichtund begründet. EineBeteiligungvonVerbändenundweiterenOrganisationenwirdimRahmen desgesetzgebungsverfahrensundauchbereitsimvorfelderfolgen.bereitsim VorfeldwurdenundwerdenebensoWissenschaftlerundWissenschaftlerinnen sowiepraktikerinnenundpraktikerbefragtbzw.konsultiert.dieerforderliche gesellschaftlichedebatteüberdiehöhederleistungenhatbereitseingesetzt und wird auch das Gesetzgebungsverfahren begleiten. 10.InwelcherFormwerdendieBundesländerbzw.dieKonferenzderObersten Landessozialbehörden an der Auswertung der Ergebnisse beteiligt? 11.VonwelchemZeitraumfürdasnotwendigeGesetzgebungsverfahrengeht diebundesregierungaus,umbiszum1.januar2011verfassungskonforme Regelsätze zu erreichen? DasGesetzgebungsverfahrenwirdvoraussichtlichdenZeitraumvonOktober bis Dezember 2010 umfassen. Zur Höhe der Regelleistungen für Erwachsene DieIntegrationderMenscheninArbeitsmarktundGesellschaftkannimmernur dezentralvororterfolgen.daherwurdendiesozialministerienderländerund auchdiekultusministerienderländerauffachebenebereitsvordemgesetzgebungsverfahrenbisherinzweibesprechungen,dieimbundesministeriumfür ArbeitundSozialesstattgefundenhaben,überdenStandvonVorarbeitenund Konzeptionunterrichtet.DieserAustauschwirdkontinuierlichundzeitnahfortgesetzt. 12.SiehtdieBundesregierungvordemHintergrund,dassdasBundesverfassungsgerichtdenEinsatzderStatistik-undVerbrauchsmethodenur unterder Prämisse,dassauchdasAusgabeverhaltenuntererEinkommensgruppenderBevölkerungzuerkennengibt,welcheAufwendungen fürdasmenschenwürdigeexistenzminimumerforderlichsind (BVerfG vom9.februar2010,rn.166)fürvertretbarhält,einenormativenachjustierungvor,wonachz.b.beidenkostenfürdiegesundheitnichtaufdie tatsächlichenausgabendesärmstenquintilsabgestelltwird,weilnachweislichdiezuzahlungenbeimedikamentenunddiepraxisgebührdazu geführthaben,dassgeringverdienerinnenundgeringverdienerseltener zumarztgehen (dasselbekönntegeltenfürdiekostenfürernährung, wennsichnachweisenlässt,dassderärmstebevölkerungsteildiekosten für eine ausgewogene Ernährung nicht aufbringen kann)? EsistKerndesStatistikmodells,dassVerbrauchsausgabenderReferenzgruppe alsbasisderregelsatzbemessunganerkanntwerden.dasbundesverfassungsgerichthatdasstatistikmodellunddessendatengrundlage dieeinkommensundverbrauchsstichprobe bestätigt.darausfolgt,dasssichdiehöhederleistungennachsgbiiundsgbxiigrundsätzlichausdenverbrauchsausgaben einkommensschwacherhaushalte,wiesieüberdiesonderauswertungender Einkommens-undVerbrauchsstichprobeermitteltwerden,ergibt.EsistmitdiesemModellgrundsätzlichnichtvereinbar,beieinzelnenVerbrauchspositionen nicht die tatsächlich gemessenen Ausgaben zugrunde zu legen.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13.InwelchemUmfangbewertetdieBundesregierungAufwendungenfür nichtverschreibungspflichtigearzneimittelundbrillen,dieseit2004nur nochausnahmsweisezulastendergesetzlichenkrankenversicherungverordnetwerdendürfen,dennochabermedizinischnotwendigeleistungen darstellen, als regelsatzrelevant? InwelchemUmfangbewertetdieBundesregierungAufwendungenfür Kontrazeptiva als regelsatzrelevant? DiepolitischeEntscheidung,dassderLeistungskatalogdesFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV)auchfürLeistungsberechtigtenachdemSGBIIund demsgbxiigilt,sofernsiegegengesundheitsrisikenindergesetzlichenkrankenversicherungoder imfalledessgbxii auchüberdieamleistungskatalogdessgbvorientiertenhilfendergesundheitabgesichertsind,schließt BesserstellungengegenüberanderenVersichertenindergesetzlichenKrankenversicherung aus. DieBundesregierungwirdbeiderNeubemessungderRegelleistungendieVerbrauchsausgabenfürGesundheitspflege soweitnichtdurchvorgelagerte Rechtsansprüche gesichert in erforderlichem Umfang berücksichtigen. 14.WiesolldievomBundesverfassungsgerichtgeforderteAktualitätbeider GewährleistungdesExistenzminimumserreichtwerden ( DerGesetzgeber hatdahervorkehrungenzutreffen,aufänderungenderwirtschaftlichen Rahmenbedingungen [ ]zeitnahzureagieren,umzujederzeitdieerfüllungdesaktuellenbedarfssicherzustellen,bverfgvom9.februar2010, Rn.140),wenndurchpolitischeBeschlüsse (z.b.durcheineerhöhungder Mehrwertsteuer),SatzungsentscheidungenvonKrankenkassen (EinführungvonZusatzbeiträgen)oderdurchsignifikantePreissteigerungeneinzelnerVerbrauchsgüterdieKaufkraftderRegelsatzleistungenreduziert wird? DieBundesregierungwirdetwaigeVeränderungenbeidenBedarfenderHilfebedürftigen beobachten und falls nötig zeitnah reagieren. 15.WiewerdenErkenntnisseumgesetzt,wonachdievomBundesverfassungsgerichtgrundsätzlichakzeptiertenEinsparungenbeieinem Wirtschaften aus einem Topf sich empirisch nicht belegen lassen? WiebewertetdieBundesregierungUntersuchungen (soz.b.diegutachten vonbeckerundmartensinhesslsg,vorlagebeschlussvom29.oktober 2008,Az.L6AS336/07,S.51ff.),wonachsichinMehrpersonenhaushaltendieEffektedes economyofscale teilweisenichtmehrnachweisen lassen,weilzwischenzeitlichpackungenfürsinglesdienormunddamit relativ preiswerter als Familienpackungen geworden sind? WirtschaftenauseinemTopfbedeutetnicht,sichalleGüter wiez.b.auch Nahrungsmittelzuteilen,sondernvorallemGebrauchsgüterwiez.B.einen Kochtopf,einenWandspiegel,eineTageszeitungoderdenFernsehergemeinsam zunutzen.dasvorhandenseindieserrelativeneinspareffekteninmehrpersonenhaushalten ist daher nicht zu bestreiten. 16.BeabsichtigtdieBundesregierung,amPrinzipderPauschalierungfestzuhalten,oderwirdüberlegt,fürbestimmte,klarzudefinierendeAnschaffungen wieder zum Prinzip der einmaligen Leistungen zurückzukehren? DasBundesverfassungsgerichthatdiePauschalierungdemGrundenachbestätigt (Rn.147bis152).DieBundesregierungbeabsichtigtindiesemSinnedie
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/2752 BeibehaltungdereigenverantwortlichenMittelverwendung.AneineRückkehr zudensog.einmaligenleistungennachdemfrüherenbundessozialhilfegesetz wird deshalb nicht gedacht. Nein 17.HatdieBundesregierungbereitsnormativeVorentscheidungengetroffen, welcheverbrauchspositionensienichtbzw.nurineinemverminderten Umfang als regelsatzrelevant anerkennen wird? 18.WiebeurteiltesdieBundesregierung,dassdiesogenannteHärtefallregelungin 21Absatz6SGBIInichtmitderRegelungin 28Absatz1 SGBXII übereinstimmt? WelcheProblemesiehtdieBundesregierungdurchdieseabweichende Regelung? PlantdieBundesregierung,dieKriterienunddieBeispieleinderAnwendungspraxis zu verändern und zu erweitern? Fallsja,inwelchenBereichensindinwelchemZeitraumÄnderungen geplant? DieinhaltlichenUnterschiedezwischen 21Absatz6SGBIIund 28Absatz1 Satz2SGBXIIverursachennachEinschätzungderBundesregierungkeineProbleme.DieRegelungenrichtensichmiterwerbsfähigenHilfebedürftigenund ihrenangehörigeneinerseitsundnichterwerbsfähigenleistungsberechtigten andererseitsanunterschiedlichepersonengruppen.dieregelungdes 21Absatz6SGBIIsollfürdenRechtskreisderGrundsicherungfürArbeitsuchende sicherstellen,dasskeineabweichendebedarfsbemessungnachuntenerfolgt. DieBundesregierungplantkeineÄnderungderbetreffendenVorschriften.Die Anwendungdes 21Absatz6SGBIIobliegtimEinzelfalldenTrägernder Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. 19.WiebewertetdieBundesregierungdieEinführungeinerÖffnungsklausel imsgbii,wonachnichtnurbeiunabweisbaren,laufenden,besonderen Bedarfen,sondernauchbeieinmaligenodersporadischanfallendenSonderbedarfen diese abzusichern sind? DieBundesregierunglehntdieEinführungeinersolchenÖffnungsklauselab. DieDeckungeinmaligerodersporadischwiederkehrenderSonderbedarfewird durch 23Absatz1SGBIIausreichendsichergestellt.AuchdasBundesverfassungsgerichtsiehtdieseRegelungangesichtsderAnsparkonzeptiondesGesetzes ausdrücklich als verfassungsrechtlich unbedenklich an (Rn. 150). Zur Höhe der Regelleistungen für Kinder 20. In welcher Form sollen die Bedarfe von Kindern ermittelt werden? SollhieraufHaushaltemiteinemKindabgestelltwerden,oderwerden jenachzahlundalterderkinder entsprechendunterschiedlichegruppen von Referenzhaushalten berücksichtigt? KünftigwerdendieRegelsätzefürKinderaufBasisdervonKindernbzw.für KindergetätigtenVerbrauchsausgabenermittelt.Dabeiwerdenspeziellefürdie VerteilungderinderEVSermitteltenHaushaltseinkommenvonHaushaltenmit einemkindkonzipierteverteilungsschlüsselgenutzt,dievonwissenschaftlern
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode imauftragdesbmfsfjentwickeltundvomstatistischenbundesamtfürberechnungen bereits genutzt wurden. ImJahr2008hattedasBMASdasStatistischeBundesamtbeauftragtzuprüfen, obaufbasisderevs2003spezielle Kinderregelsätze ermitteltwerdenkönnen.dieergebnisseeinersonderauswertungführtenletztlichzureinführungeinerdrittenaltersstufefürkinderimmittlerenalter (6bis13Jahre)zum1.Juli 2009.DiesesVerfahrenwirdauchbeiderErmittlungeineseigenständigen Kinderregelsatzes derjetztanstehendenüberprüfungderleistungshöhezugrunde gelegt,wobeidievomgerichtgefordertenaspektedersozialenundkulturellen TeilhabeneuzuberücksichtigensindunddieRegelsätzederKindernunnicht mehralsanteildesregelsatzesfüralleinlebendesondernalsabsoluteeurobeträge festgelegt werden. 21.WelcheAnteilederAusgabendereinzelnenPositionenderEVSmüssen demnach den Kindern zugeschrieben werden? FolgtdieBundesregierunghierdemVorschlagdesDeutschenParitätischen Wohlfahrtsverbandes,wiebedarfsgerechteKinderregelsätzeberechnet werden könnten, oder stellt sie andere Überlegungen an? DieBundesregierungverfolgtallesachlichenVorschlägeinderDiskussionum diebemessungderregelsätzemitinteresse,stelltaberselbstverständlichauch eigeneüberlegungenan.imübrigenwirdaufdieantwortzufrage20verwiesen. 22.Istdarangedacht,diebisherigendreiAltersstufenvonKindernunddieentsprechendeRegelsatzbemessungbeizubehalten,oderwerdenauchÜberlegungen angestellt, eine andere Altersdifferenzierung vorzunehmen? Die Abgrenzung der Altersstufen für Kinder wird noch geprüft. 23.WirdhierzudasVerbrauchsverhaltenvonHaushalten,indenenauchtatsächlichKinderdieserverschiedenenAltersklassenleben,inderAuswertung der EVS 2008 berücksichtigt? EswerdenReferenzgruppenvonHaushaltenmiteinemKindinverschiedenen Altersklassen der Kinder gebildet. 24.BeabsichtigtdieBundesregierung,sichauchinBezugaufdenBedarfvon KindernandenAusgabenderuntersten20ProzentdernachihremNettoeinkommen geschichteten Haushalte zu orientieren? IsteineErgänzungdurchqualitativeStudienbeabsichtigt,umz.B.beiden AufwendungenfürdieErnährungsicherzustellen,dassmitdenRegelleistungenfürKinderauchtatsächlicheinegesundeErnährung alsausdruck einesmenschenwürdigenexistenzminimums erreichtwirdundnichteinfacheineungesundeernährungderkindereinkommensschwacherfamilien abgebildet wird? DieÜberlegungenderBundesregierung,denbesonderenBedarfvonKindern undjugendlichenzubemessen,sindnochnichtabgeschlossen.diekonkrete Form der Ausgestaltung wird noch geprüft.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ InwieweitplantdieBundesregierung,denSchulbedarfsowiedenBedarf anindividuellerschulischerförderunganhandderausgabendesuntersten QuintilszuermittelnoderzurErmittlungdiedurchschnittlichenBildungsausgabenallerHaushaltezugrundezulegen,umsicherzustellen,dassKinder,dieTransferleistungenbeziehen,zumindestdiemateriellgleichen Startchancen besitzen, um adäquate Bildungsabschlüsse zu erreichen? WiekannderunterschiedlicheSchulbedarf z.b.anhauptschulenoder Gymnasien berücksichtigtwerden,ohnediebildungsunterschiedefestzuschreiben? DieBundesregierungprüftnoch,denSchulbedarfdurcheinmaligekonditionierte Geldleistungen abzusichern. 26.WiekannnachdervomBundesverfassungsgerichtkonstatiertenZuständigkeitsverteilung,wonachdieBundesländerdieKostenfürdenlaufenden BetriebderSchulentragen,währendderBundfürdiegesamtenBefähigungskostenzuständigist (BVerfGvom9.Februar2010,Rn.197),verhindertwerden,dassBundesländerundKommunenangesichtsihrerhäufig desaströsenhaushaltslagediemaßnahmen,diesieindenletztenjahrenzu GunsteneinerbesserenVereinbarkeitvonFamilieundBerufundzurFörderungvonKindernauseinkommensschwachenHaushaltenaufeigene Kosten vorangetrieben haben, wieder zurücknehmen? WiesindKürzungenbeidernachschulischenBetreuungundFörderung schwacherschülerinnenundschüler,dersubventionierungvonschulessenundvonsozialpässenfüreinkommensschwachehaushalteetc.zu verhindern? DieBundesregierungsiehtimRahmenihrerKultushoheitdieLänderinderVerantwortung,einenordnungsgemäßenSchulbetriebsicherzustellen.DieBundesregierungbesitztkeineverfassungsmäßigeKompetenzundbeabsichtigtdaher auchnicht,denzuständigenländernbeiderartdererfüllungihreraufgaben Vorgabenzumachen.DieBundesregierungwirktallerdingsinGesprächenmit denländernunddenkommunalenspitzenverbändendaraufhin,dassländer undkommunenbestehendeangebotefürbedürftigekinderundjugendliche zumindest aufrechterhalten. 27.WelchetypischenKonstellationensiehtdieBundesregierungfürdievom BundesverfassungsgerichtgeforderteÖffnungsklauselfüreinenlaufenden überdurchschnittlichen Bedarf in Bezug auf Kinder? UnterwelchenVoraussetzungenkannhierunterinsbesonderederBedarfan Nachhilfeangemessenergedecktwerden,alsdiesmitdersogenannten Härtefallregelung im neuen 21 Absatz 6 SGB II möglich ist? Istvorgesehen,dieSachkompetenzderJugendhilfefürdieFeststellung eines Bedarfs an Nachhilfe hinzuzuziehen? LernförderungsollenSchülerinnenundSchülererhalten,soweitdiesegeeignet underforderlichistundvorrangigeschulischemaßnahmennichtausreichen. DieBundesregierungsetztzunächstaufdieBereitschaftderLehrer,ihreExpertiseindenProzessderBedarfsermittlungeinzubringen.Dadurchistamehesten einmöglichstniederschwelligesverfahrengewährleistet.obundinwieweitinsbesondereimwegederamtshilfeauchdieträgerderjugendhilfeeinbezogen werden müssen und einbezogen werden können, ist im Einzelfall zu prüfen.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 28.Wiekannsichergestelltwerden,dassderBedarfbeiKindern,zudemnach denausführungendesbundesverfassungsgerichtesauchdiekostenzählen,diefürdie PersönlichkeitsentfaltungeinesKindeserforderlich sind (BVerfGvom9.Februar2010,Rn.191),durchdasSozialgeldgedecktund so die Verwirklichung von Lebenschancen sichergestellt wird? WiekanndieserBedarfinjedemEinzelfallgedecktwerden,wodochder EntwicklungsbedarfüberdasSozialgeldvomBundzudeckenist,aber konkretvorortindenkommunenhöchstunterschiedlicheangebotsstrukturen mit entsprechend unterschiedlichen Kosten bestehen? DerGesetzgeberdarfnachderEntscheidungdesBundesverfassungsgerichts pauschalieren,umdenerfordernisseneinereffizientenverwaltungzugenügen. EswürdeeineÜberforderungderexistenzsicherndenSystemedarstellen,wenn derbundüberdiegrundsicherungsleistungeninjedemeinzelfalldenunterschiedlichenumfangvonleistungenderkommunalendaseinsfürsorgeauszugleichen hätte. 29.WiestelltdieBundesregierungsicher,dassKinder,dieSozialgeldbeziehen,zukünftigdieBeiträgefürdenSportverein,dieJahresgebührfürdie Bibliothek,denEintrittfürdasSchwimmbad,dieFeriengestaltungundandere Formen der Persönlichkeitsentwicklung bestreiten können? DieBundesregierungarbeitetanKonzepten,dieKindernausbedürftigenHaushalteneineausreichendegesellschaftlicheTeilhabeermöglichen.Dabeiwird nichtjederindividuellewunscherfüllbarsein.diebesonderenleistungender staatlichenundgemeinnützigenträgerwerdennachaussagenderwissenschaft bishervorallemvondermittelschichtgenutzt.beibesondersförderungsbedürftigenhaushaltenkommensieoftnichtan.einemöglichezielführendemaßnahmefüreinehöhereinanspruchnahmedurchbesondersförderungsbedürftige Haushaltekönntenz.B.TeilhabeleistungeninFormvonSach-undDienstleistungeninVerbindungmitmodernendiskriminierungsfreienVerrechnungssystemen sein. 30.FürwelcheTeiledeskindlichenExistenzminimumssiehtdieBundesregierungDienst-oderSachleistungenvor,undwieträgtdieBundesregierung derkritikrechnung,dasseinesolcheausgestaltungeinestigmatisierende Wirkung haben kann? WiehochwirdderVerwaltungsaufwandgeschätzt,wennfür1,7Millionen KinderfüreineodermehrerePositionenGutscheineoderSachleistungen ausgegeben werden müssen? DieBundesregierungprüft,inwieweitinsbesondereLeistungenzurLernförderungundzursoziokulturellenTeilhabesowiegegebenenfallsauchLeistungen fürdasschul-/kita-mittagessenmittelseineskartenbasiertenverrechnungssystemserbrachtwerdenkönnen.diebundesregierunghältdiesfüreingeeignetes Instrument,KinderundJugendlichezielgerichteteralsdurchGeldleistungenzu fördernundgleichzeitigstigmatisierungenweitestgehendzuverhindern.die Praxiszeigt,dasselektronischeKartenzueinemalltäglichenGebrauchsgegenstandgewordensind,überdennahezujederBürgerverfügtunddessenVerwendungsozialunauffälligist.DasBundesverfassungsgerichthateszudemindas freieermessendesgesetzgebersgestellt,oberdasexistenzminimumalsgeld-, Sach-oderDienstleistungerbringt (Rn.138).DieVerwaltungskostenhängen vonderfunktionalitätdeskartensystemsab.siekönnenderzeitnochnichtverlässlich geschätzt werden.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ ExistierenkonkretePlanungen,umdenBildungs-undEntwicklungsbedarf vonkindernimrahmenderkommunaleninfrastrukturweiterzuentwickeln,sodasslangfristigdassozialgeldumdiesekomponentenwiedergekürzt werden könnte? DieWeiterentwicklungderkommunalenInfrastrukturobliegtzunächstden GemeindenundGemeindeverbänden.DerBunddarfdenKommunenauchim RahmenseinerGesetzgebungkeineneuenAufgabenübertragen (Artikel84Absatz1Satz7desGrundgesetzes)undhatimÜbrigendasSelbstverwaltungsrecht dergemeindenundgemeindeverbändezurespektieren.derbundesregierung liegenkeineerkenntnissedarübervor,welchekommuneninwelchemumfang konkreteplanungenaufgenommenhaben,umdiebildungs-undentwicklungsbedarfevonkindernzukünftigdurchweiterekommunaleleistungenzudecken. 32.Wiewirdsichergestellt,dassdieTrägerderJugendhilfeindiesenProzess einbezogen werden? BerücksichtigtdieBundesregierungimRahmenihrerÜberlegungen,die VorgabendesBundesverfassungsgerichteszurSicherungdesBildungsundEntwicklungsbedarfesumzusetzen,auchdieMöglichkeit,einenentsprechendenRechtsanspruchimAchtenBuchSozialgesetzbuch (Kinderund Jugendhilfe) zu schaffen? DieBundesregierungbeabsichtigtnicht,dieTrägerderJugendhilfestrukturell vorgegebenindenprozessdergewährungvongrundsicherungsleistungenan KinderundJugendlicheeinzubeziehen.EsbleibtdenTrägernderGrundsicherungfürArbeitsuchendeunbenommenundistimFalledesBedarfssinnvoll,bei denträgernderjugendhilfeinbegründeteneinzelfällenumamtshilfenachzusuchen. AllerdingsbeabsichtigtdieBundesregierung,mitdemgeplantenBundesprogramm LokaleBildungsbündnisse Kinderzufördern,dieineinerRisikolage aufwachsenundvonbildungsarmutbedrohtsind,unabhängigdavon,obdiese inbedarfsgemeinschaftenlebenodernicht.imrahmenderderzeitlaufenden PhasederKonzeptionierungundPlanungdesProgrammswirdunteranderem geprüft,inwieweitdiegeplantenlokalenbildungsbündnisseeinenbeitragzur UmsetzungderVorgabendesBundesverfassungsgerichtsimHinblickaufbildungsspezifischeBedarfevonKindernleistenkönnen.Beabsichtigtist,Bildungsbündnissezuunterstützen,indenensichauflokalerEbenetätigeAkteure zusammenschließen, zu denen auch Träger der Jugendhilfe zählen können. 33.GibteskonkreteÜberlegungen,wiedienachdergeplantenGrundgesetzänderung (EinfügungeinesArtikels91edesGrundgesetzes GG)mögliche direktezusammenarbeitvonbund,ländernundkommunenimbereich dergrundsicherungfürarbeitsuchendeindergemeinsameneinrichtung gemäß 44bAbsatz5SGBIIgenutztwerdenkann,umunterEinbeziehungderJugendhilfedasörtlicheAngebotfürKinderundJugendliche weiterzuentwickeln,damitderüberdassozialgeldzugewährendebedarf an Bildung und Entwicklung langfristig vor Ort gedeckt werden kann? DieSchaffungeinergeeignetenInfrastrukturfürKinderundJugendlicheistim RahmenderDaseinsvorsorgeoriginäreAufgabederKommunen.DieBundesregierungbeabsichtigtnicht,durchentsprechendeVorgabenindaskommunale Selbstverwaltungsrecht einzugreifen.
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Zur Frage der Rückwirkung auf andere Systeme der Mindestsicherung 34.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungfürdasSGBXII (Sozialhilfe), das ja das Referenzsystem für das SGB II darstellt? BeabsichtigtdieBundesregierung,denAufbau,dieBemessungunddie PrinzipienderFortschreibungderRegelsätzeunmittelbarimSGBIIzudefinieren? WirddieÄnderungderRegelsätzeimSGBXIIparallelzurAnpassungim SGBIIerfolgen,sodassauchdieEmpfängerinnenundEmpfängerderHilfe zumlebensunterhaltunddergrundsicherungimalterundbeierwerbsminderungzum1.januar2011verfassungskonformeleistungenerhalten? NachAuffassungderBundesregierunggiltdasUrteildesBundesverfassungsgerichtsnichtnurfürdieRegelleistungnachdemSGBII,sonderningleichem MaßeauchfürdieRegelsätzenachdemSGBXII.DieBundesregierunggeht zudemdavonaus,dassdassgbxiidasreferenzsystemfürdiebestimmung derhöhederfüreinmenschenwürdigesexistenzminimumerforderlichenleistungenbleibt.danachergibtsich,dasszum1.januar2011eineverfassungskonformeleistungsbemessungfürdassgbiiunddassgbxii alsoinderhilfe zumlebensunterhaltsowiedergrundsicherungimalterundbeierwerbsminderung in Kraft zu setzen ist. 35.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungausdemUrteilvom 9.Februar2010fürdieweitereAusgestaltungdesKinderzuschlags ( 6a BKGG)? PlantdieBundesregierungeinenAusbaudesKinderzuschlagshinsichtlich derauszahlbeträgeunddereinkommensgrenzen,sodasseinegrößere Zahl von Familien hiervon profitieren kann? ImRahmenderUmsetzungdesUrteilsdesBundesverfassungsgerichtswirddie BundesregierungdieRegelleistungeninderGrundsicherungunddievorgelagertenLeistungenwiedenKinderzuschlagunddasWohngeldstetsimZusammenhangbetrachtenundimZugederNeubemessungderRegelleistungauchgesetzgeberische Anpassungsbedarfe prüfen. 36.WiestehtdieBundesregierungzueinemechtenWahlrechtvonLeistungen fürfamiliennachdemsgbiieinerseitsunddemkinderzuschlagandererseits? DerKinderzuschlagistdaraufausgerichtet,HilfebedürftigkeitimSinnedes SGBIIzuvermeiden.MiteinemgenerellenWahlrechtkönntenauchFamilien, diemitdemarbeitslosengeldiifinanziellbesserstünden,denkinderzuschlag inanspruchnehmen.dadurchwürdengegebenenfallsauchfamilienerreicht, dieauchohnekinderzuschlagkeineexistenzsicherndenleistungennachdem SGBIIinAnspruchnehmen.EineWeiterentwicklungdesKinderzuschlagsist derzeit nicht geplant.
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungausderEntscheidung desbundesverfassungsgerichteshinsichtlichdesimasylbewerberleistungsgesetzvölligfehlendenbedarfsbemessungssystems,sodasskeineeigenständigebedarfsermittlungfürdie deutlichniedrigeren Leistungen nach 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes erfolgt? DasBundesministeriumfürArbeitundSozialesprüftderzeit,obdieBemessung derleistungssätzeimasylbewerberleistungsgesetzdenanforderungendesurteilsdesbundesverfassungsgerichtsgenügt.fallsdasurteileineänderungder LeistungssätzeimAsylbewerberleistungsgesetzerforderlichmacht,kanndiesin sinnvollerweiseerstdannerfolgen,wennauchdieneuenleistungssätzeim SGBXIIfeststehen wofürdasbundesverfassungsgerichtdemgesetzgeber eine Frist bis Ende 2010 eingeräumt hat. 38.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieseabgesenktenLeistungen,dieseit1993nichtmehrdynamisiertwordensind,ein menschenwürdigesexistenzminimum gewährleisten,dasnachdenausführungendes Bundesverfassungsgerichtes dasgesamteexistenzminimumdurcheine einheitlichegrundrechtlichegarantie,diesowohldiephysischeexistenz desmenschen,alsonahrung,kleidung,hausrat,unterkunft,heizung, HygieneundGesundheit,alsauchdieSicherungderMöglichkeitzur PflegezwischenmenschlicherBeziehungenundzueinemMindestmaßan Teilhabeamgesellschaftlichen,kulturellenundpolitischenLebenumfasst (BVerfG vom 9. Februar 2010, Rn. 135)? Es wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen. 39.WiesollendieBedarfevonKindern,dieLeistungennachdemAsylbewerberleistungsgesetz erhalten, ermittelt und festgesetzt werden? Auch hierzu wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen. 40.BeabsichtigtdieBundesregierung,auchdieLeistungennachdemBundesausbildungsförderungsgesetz,dieebenfallsdenLebensunterhaltsichern sollenundeinkommens-undbedürftigkeitsorientiertgewährtwerden,neu zu bemessen? DieBundesregierungbeabsichtigtkeineÄnderungdesVerfahrenszurBemessungundFestsetzungderBedarfssätzeimBundesausbildungsförderungsgesetz. DieBedarfssätze sowiediefreibeträge werdenineinemnach 35desBundesausbildungsförderungsgesetzesgeregeltenVerfahrenallezweiJahreaufihre Angemessenheithinüberprüft;dieBundesregierunglegtdemBundestagund dembundesrathierzueinenberichtvor,indemunteranderemderentwicklung dereinkommensverhältnisseunddervermögensbildung,denveränderungen derlebenshaltungskostensowiederfinanzwirtschaftlichenentwicklungrechnunggetragenwird.diesesverfahrenstelltsicher,dassdiebedarfssätzeinregelmäßigenabständenaufihreangemessenheithinüberprüftundgegebenenfalls neufestgesetztwerden.deraktuelle18.bafög-berichtwurdevonderbundesregierunganfangdesjahresvorgelegtundderdarauszuraufrechterhaltungdes FörderniveausresultierendeaktuelleAnpassungsbedarfbeidenBedarfssätzen undfreibeträgensollmitdemzurzeitimvermittlungsausschussbefindlichen 23.BAföG-Änderungsgesetz vollzogen werden.
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11135
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10073 17. Wahlperiode 25. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Remmers, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1712 17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13158 17. Wahlperiode 18. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11738 17. Wahlperiode 29. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13663 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5305 17. Wahlperiode 29. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13781 17. Wahlperiode 06. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Drucksache 17/13593 Juristenauswahlverfahren im Bundesministerium
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
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