Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Rheinischen NETZGesellschaft mbh (RNG)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Rheinischen NETZGesellschaft mbh (RNG)"

Transkript

1 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Rheinischen NETZGesellschaft mbh (RNG) Ausgabe 11/2012

2 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 1 Allgemeines INHALT 2 Erläuterungen und Konkretisierungen zur TAB 2007 Zu 1 Zu 2 Zu 3 Zu 5 Zu 6 Zu 9 Zu 10.1 Zu Zu Zu Zu 12 Zu 13 Geltungsbereich Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Inbetriebsetzung Netzanschluss (Hausanschluss) Hauptstromversorgung Steuerung und Datenübertragung Allgemeines Elektrowärmegeräte Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschließlich Wärmepumpen Tonfrequenz-Rundsteueranlagen Auswahl von Schutzmaßnahmen Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb 3 Erläuterungen und Konkretisierungen zur VDE-AR-N Ausführung der Zählerplätze 3.2 Anordnung der Zählerschränke 3.3 Wandlermessungen (halbindirekte Messungen) Anlage A Anlage B Zeichnungen Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung 2

3 1 Allgemeines Als Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz gelten: die TAB Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz-, Ausgabe 2011 des BDEW die VDE-Anwendungsregeln (FNN) VDE-AR-N 4101, VDE-AR-N 4102 und VDE-AR- N 4105, die VDN Richtlinien Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten", die nachfolgend aufgeführten individuellen Bedingungen der Rheinischen NETZGesellschaft mbh. In den individuellen Bedingungen sind die wesentlichen technischen und organisatorischen Auslegungen für den Netzanschluss und die elektrische Installation aller an das Niederspannungsnetz angeschlossenen und anzuschließenden Anlagen im Netzgebiet des Netzbetreibers (NB) RNG für die Städte/Gemeinden: Bergisch Gladbach, Bergneustadt, Burscheid, Dormagen, Drolshagen, Engelskirchen, Gummersbach, Köln, Kürten, Leichlingen, Leverkusen, Lindlar, Meinerzhagen, Morsbach, Odenthal, Overath, Reichshof und Wiehl aufgeführt. Die Technischen Anschlussbedingungen dienen der sicheren und störungsfreien Versorgung. Die TAB konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN VDE Normen, DIN Normen, sowie andere Richtlinien und Bestimmungen). Sie gelten für Neuanschlüsse an das Verteilungsnetz des NB sowie für Anschlussänderungen. Anschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. 3

4 2 Erläuterungen und Konkretisierungen zur TAB 2007 Die nachfolgend aufgeführten individuellen Bedingungen beziehen sich auf die Nummerierung der TAB 2007 Ausgabe 2011 Bundesmusterwortlaut herausgegeben vom BDEW Zu 1 Geltungsbereich Diese Technische Anschlussbedingungen (TAB) gelten im Netzgebiet der RNG ab dem Zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Als neue Kundenanlagen gelten auch zusätzlich geschaffene Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten in bestehenden Objekten. Eine Kundenanlage dient der Versorgung eines Anschlussnutzers und ist ein Bestandteil der elektrischen Anlage nach 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Zur Planung des Netzanschlusses (Hausanschlusses) und der Festsetzung der Anschlusskosten (Netzanschlusskosten und/oder Baukostenzuschuss) sind folgende Unterlagen einzureichen: - Formblatt Anschlussanfrage", bzw. Anmeldung zum Netzanschluss (auf vollständige Angaben ist größte Sorgfalt zu legen.) Werden mehrere Gewerbeeinheiten über einen Netzanschluss versorgt, so ist eine Leistungsbilanz des Anschlussobjektes beizufügen! - Lageplan, möglichst im Maßstab 1:250 - Grundrissplan, aus dem der Anbringungsort des Hausanschlusses ersichtlich ist (einschließlich Hauseinführung). Für den Anschluss von Erzeugungsanlagen gilt ein gesondertes Anmeldeverfahren. 4

5 Zu 3 Inbetriebsetzung Als übliches Verfahren gilt: Für jede Kundenanlage zur Versorgung eines Anschlussnutzers (jede Messeinrichtung) ist ein Formular Inbetriebsetzung Strom" bzw. für das Netzgebiet Leverkusen "Inbetriebsetzung/Aufnahme/Änderung der Nutzung des Netzanschlusses Elektrizität" einzureichen. Auf vollständige Angaben ist größte Sorgfalt zu legen. Das Formular ist vom Anschlussnehmer/Anschlussnutzer (Kunden) und von der verantwortlichen Fachkraft eines in das Installateurverzeichnis eingetragenen Unternehmens zu unterschreiben und gilt als Fertigstellungsanzeige des Installateurs im Rahmen des Prozesses Messstellenbetrieb. Für die Inbetriebsetzung von Erzeugungsanlagen gilt ein gesondertes Inbetriebsetzungsverfahren. Zu 5 Netzanschluss (Hausanschluss) Hausanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen des NB und stehen, soweit nichts anderes vereinbart wird, in dessen Eigentum. Sie werden ausschließlich vom NB oder von seinen Beauftragten hergestellt. Kabeltrassen dürfen nicht überbaut werden (außer bei Kabelverlegung in Schutzrohren) und es dürfen keine tiefwurzelnden Pflanzen vorhanden sein. Für Arbeiten z. B. Störungsbeseitigung müssen Kabeltrassen und der Hausanschlusskasten jederzeit frei zugänglich sein. Für Standardanschlüsse bis 200 A gelten als Übergabestelle (Netzanschlusspunkt) die Abgangsklemmen des Hausanschlusskastens. Erfolgt im Netzgebiet der RNG die Versorgung eines Objektes über die Sekundärseite einer Transformatorenstation im Gebäude des Kunden oder auf der nachgelagerten Niederspannungsnetzleiste, befindet sich die Übergabestelle grundsätzlich in dieser Station. Einzelheiten dazu werden unter Wahrung der berechtigten Interessen des Anschlussnehmers vom NB vorgegeben. Gelten im Netzgebiet der RNG die sekundärseitigen Anschlüsse eines Transformators als Übergabestelle, so ist in der Kundenanlage unmittelbar hinter dem Transformator ein Leistungsschalter mit Auslösespule entsprechend dem Transformator-Nennstrom zu installieren ( thermo -Auslösung). Der Leistungsschalter ist entsprechend auf den mit dem NB vereinbarten Wert der Netzanschlusskapazität einzustellen. Das Hausanschlusskabel und der Hausanschlusskasten müssen gemäß DIN VDE 0100, Teil 732, auf nicht brennbaren Baustoffen verlegt bzw. angebracht werden (diese Baustoffe müssen allseitig mindestens 150 mm überstehen ). Die Betriebsspannung am Netzanschlusspunkt liegt als Zehn-Minuten-Mittelwert des Spannungs-Effektivwertes jedes Wochenintervalles: - zu 95% innerhalb der Toleranz U n +/- 10% - zu 100% innerhalb der Toleranz U n +10% / -15%. - In der DIN EN sind weitere Merkmale der Spannung und der Frequenz angegeben. 5

6 In hochwassergefährdeten Gebieten hat der Anschlussnehmer auf seine Kosten Vorkehrungen zum Schutz der Hausanschlüsse zu treffen, z. B. Bereitstellung einer druckwasserdichten Mauerdurchführung. In diesen Gebieten ist bezüglich des Anbringungsorts der Hausanschlusseinrichtungen und des Zählerschrankes Rücksprache zu halten. Sind im Netzgebiet Köln in einem Netzabschnitt alle Netzanschlüsse oberhalb der Hochwassermarke angebracht gilt diese Anforderung ebenfalls für weitere Netzanschlüsse. Generell wird empfohlen HA-Kasten und Zählerschranke oberhalb 11,30 m Kölner Pegel anzubringen. Zu 6 Hauptstromversorgung Für ein Grundstück mit mehreren Gebäuden (ein Gebäude liegt vor, wenn es über eine eigene Hausnummer und Hauseingänge bzw. eigene Treppenräume verfügt), die über einen gemeinsamen Hausanschluss versorgt werden ist Folgendes zu beachten: - Für jedes Gebäude ist eine zentrale Trennvorrichtung (in diesem Gebäude) vorzusehen (z. B. NH-Sicherungselement, Lasttrenner) - Vom Übergabepunkt (NB Kunde) aus ist jedes Gebäude gemäß Pkt. 6.1 direkt anzuschließen - Eine Abstimmung im Vorfeld ist notwendig! Bei der Ausführung einer Gebäudeinstallation auf der Basis eines TN-Systems ist aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) eine Aufteilung des PEN-Leiters im Hauptstromversorgungssystem vorteilhaft. In diesem Fall ist das Stromschienensystem im unteren Anschlussbereich des Zählerschrankes 5-polig auszuführen. Zu 9 Steuerung und Datenübertragung Es ist eine Kommunikationsanbindung gemäß VDE-AR-E 4101 Abschnitt 4.7 erforderlich. Erfolgt der Messstellenbetrieb durch den NB, so setzt er beim Einsatz einer registrierenden Lastgangmessung (Leistungsmessung) für die Zählerfernablesung standardmäßig eine Funklösung ein. Sollte eine Funklösung nicht möglich sein, so ist der Anschlussnehmer/-nutzer verpflichtet, in unmittelbarer Nähe zur Abrechnungsmesseinrichtung dauerhaft einen durchwahlfähigen, analogen und betriebsbereiten Telekommunikations- Endgeräteanschluss in der Ausführung TAE N für die Fernauslesung der Messwerte bereitzustellen. Die Verkabelung ausgehend von der ZFA-Einrichtung (Sternpunkt) zu der einzelnen Wandlermessung sollte mit einem zukunftssicheren Datenkabel der Klasse F/Cat. 7 erfolgen. Bei Bedarf stellt der Anschlussnehmer/-nutzer eine Spannungsversorgung (230 V Wechselspannung) zur Verfügung. Zu 10.1 Allgemeines Oberschwingungen und Zwischenharmonische Der NB gibt in Abhängigkeit vom Leistungsbezug der Kundenanlage und von den Gegebenheiten am Netzverknüpfungspunkt Obergrenzen für die Einspeisung von Oberschwingungsströmen vor. Maßnahmen zur Reduzierung der Oberschwingungsströme insbesondere der Einbau von Filterkreisen erfolgen in Absprache mit dem NB. 6

7 Spannungsunsymmetrien Die Kundenanlage darf einen resultierenden Unsymmetriegrad von k u,i = 0,7% nicht übersteigen, wobei zeitlich über zehn Minuten zu mitteln sind. Flicker Die zulässigen Flickerstärken, die eine einzelne Anlage am Netzverknüpfungspunkt der Kundenanlage mit dem Niederspannungsnetz maximal bewirken darf, betragen P lt = 0,5 und P st = 0,8. Abweichend gilt bei Erzeugungsanlagen: Der zulässige Wert für den Langzeitflickerstörfaktor, den alle Erzeugungsanlagen am Netzverknüpfungspunkt mit dem Niederspannungsnetz maximal bewirken dürfen, beträgt P lt = 0,5. Zu Elektrowärmegeräte Der gleichzeitige Betrieb von Durchlauferhitzern und elektrischen Heizungsanlagen ausgenommen Wärmepumpen - ist durch geeignete schaltungstechnische Vorkehrungen, z. B. Vorrangschaltung oder Lastabwurfrelais, zu verhindern, wenn die Summe der Anschlusswerte von Durchlauferhitzern und Elektroheizung im Haushaltsbereich 40 kva überschreitet. Zu Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschließlich Wärmepumpen Als Wärmespeicheranlagen gelten nur genehmigte Speicheranlagen zur Raumheizung (einschließlich Wärmepumpen) und Geräte zur Warmwasserbereitung mit mindestens 200 l Speicherinhalt. Für diese Anlagen gelten ferner folgende Maßgaben: Wärmepumpen Wärmepumpen in monovalent (Raumwärmebedarf wird allein durch die Wärmepumpe gedeckt ggf. inkl. der integrierten elektrischen Zusatzheizung) oder bivalent-parallel (zu einer nichtelektrischen Raumheizung) betriebenen Anlage (Standard) Die Elektrizitätsversorgung der Wärmepumpen kann bis zu sechs Stunden täglich, dabei nicht länger als zwei Stunden zusammenhängend unterbrochen werden. Wärmepumpen in bivalent-alternativ betriebenen Anlagen (Raumwärmebedarf wird während der Unterbrechungszeiten durch eine nichtelektrische Raumheizung gedeckt) Die Elektrizitätsversorgung der Wärmepumpen kann bis zu 960 Stunden je Jahr unterbrochen werden. Während der Unterbrechungszeiten darf der Raumwärmebedarf nur durch eine nichtelektrische Raumheizung gedeckt werden. Für Wärmespeicheranlagen/Wärmepumpe gelten ferner folgende Maßgaben: a) Zählerplatz, Stromkreisverteiler Der Elektrizitätsbedarf einer Wärmespeicheranlage wird grundsätzlich über eine gesonderte Messeinrichtung erfasst; die Freigabezeiten (Ladung/Sperrung) werden mittels 7

8 Tonfrequenz-Rundsteueranlage gesteuert. Daher ist ein zweiter Zählerplatz sowie ein Platz für den Rundsteuerempfänger (TSG-Feld) vorzuhalten. Die Stromkreise für die Wärmespeicheranlage sind in einem gesonderten oder mindestens durch Stege getrennten Stromkreisverteiler zu installieren. Der Elektrizitätsbedarf von Elektrowärmegeräten nach Pkt wird in der Regel nicht über einen zusätzlichen Zähler erfasst. Dies erfolgt über die Messeinrichtung für den Haushaltsbedarf. Wird dieses ebenfalls für eine Wärmepumpe gewünscht ist im Vorfeld Rücksprache mit dem Netzbetreiber zu nehemen. b) Steuerung, Freigabezeiten Die Ansteuerung des Rundsteuerempfängers erfolgt im ungezählten Bereich der Kundenanlage. Die übrigen Steuereinrichtungen (Freigabekontakt, Aufladeautomat, Gruppengerät, Ladeschütz) befinden sich hinter dem Abgriff der Zähleinrichtung (siehe auch Zeichnung Wärmespeicheranlage im Anhang). Zur Minimierung der Kurzschlussgefahr muss die Ansteuerung des Rundsteuerempfängers mit dem gleichen Außenleiter (L 1) erfolgen, mit dem über den Freigabekontakt andere Steuereinrichtungen aktiviert werden. Wärmespeicheranlagen sind mittels Aufladeregler in Rückwärtssteuerung (mit Zeitglied) zu laden. Über einen Schaltkontakt eines Rundsteuerempfängers dürfen maximal 30 Ladeschütze oder Hilfsrelais geschaltet werden, deren Spulen-Nennleistung maximal je 7 VA betragen darf. Wird diese Anzahl überschritten sind die Maßnahmen abzustimmen. Zu Tonfrequenz-Rundsteueranlagen Die Tonfrequenz-Rundsteueranlagen werden mit folgenden Frequenzen betrieben: Netzgebiet Köln Dormagen und Leverkusen Bergisch Gladbach Leichlingen, Burscheid, Kürten, Odenthal und Lindlar Bergneustadt, Drolshagen, Engelskirchen, Gummersbach, Meinerzhagen, Morsbach, Overath, Reichshof und Wiehl Rundsteuerfrequenz Hz / 3 Hz / 3 Hz / 3 Hz bzw / 3 Hz (eine objektspezifische Information erhalten Sie auf Anfrage) / 3 Hz Für den Betrieb von Sonnenbänken im Netzgebiet Köln sind grundsätzlich die entsprechenden Tonfrequenzsperren einzubauen. 8

9 Zu 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen Für den Schutz bei indirektem Berühren wird grundsätzlich das Niederspannungsnetz als TN-Netz vorgehalten. Im Anschluss an dieses Netz sind alle Schutzmaßnahmen nach DIN VDE 0100, Teil 410, zulässig. Besonderheit Bergisch Gladbach Im Netzgebiet Bergisch Gladbach gilt im Bestandsbau grundsätzlich für den Schutz bei indirektem Berühren die Schutzmaßnahmen Fehlerstromschutzeinrichtung im TT-Netz. Der Erder für den Schutzpotentialausgleich ist bauseits herzustellen. Die Benutzung der Metall-Wasseranschlussleitung als Erder ist nicht gestattet. Ebenso darf der bei einer Kunststoff-Wasseranschlussleitung beiliegende Potentialausgleich (Bandeisen oder Kupferleiter) nicht als Erder verwendet werden. Bei Neuanschlüssen oder Sanierungen kann die Kundenanlage unter Einhaltung der Auslösekriterien als TN-System ausgeführt werden. Bei der Planung der Schutzmaßnahme einer Kundenanlage ist zu berücksichtigen, dass sich der zum Errichtungszeitpunkt gemessene Wert der Schleifenimpedanz durch Änderungen im Netzaufbau verändern kann. Die Schleifenimpedanz kann daher vom NB weder angegeben noch garantiert werden. Die Anwendung der Schutzmaßnahme Schutz durch automatische Ausschaltung mit Überstrom-Schutzeinrichtungen" erfolgt immer in Eigenverantwortung des Anlagenerrichters. Bei Arbeiten an bestehenden elektrischen Anlagen, in denen kein Hauptpotentialausgleich vorhanden ist, ist dieser nachträglich zu installieren. Sollte der Einbau einer Überspannungsschutzeinrichtung des Typs 1 im ungezählten Bereich beabsichtigt werden, so ist die VDN Richtlinie Überspannungsschutzeinrichtungen Typ 1 zu beachten. Die Abstimmung mit dem NB ist erforderlich. Überspannungsableiter sind auf dem kürzesten Weg zu erden, z. B. an der nächsten Potentialausgleichsschiene des geerdeten Hauptpotentialausgleiches. In keinem Fall darf der PEN-Leiter des NB als Erder benutzt werden. Sollte diesbezüglich eine Veränderung des HA-Kastens vorgenommen werden müssen, geht dies zu Lasten des Anschlusskunden. 9

10 Zu 13 Eigenerzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Der Anschluss von Erzeugungsanlagen im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz hat gemäß der VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz zu erfolgen. Statische Spannungshaltung Die Erzeugungsanlagen müssen sich in Form einer geeigneten Blindstromeinspeisung an der statischen Spannungshaltung also an der Stützung der Netzbetriebsspannung - beteiligen. Hierzu müssen Erzeugungsanlagen - unabhängig von der Anzahl der einspeisenden Phasen - unter normalen stationären Betriebsbedingungen im Spannungstoleranzband U n ± 10 % und in ihren zulässigen Betriebspunkten ab einer Leistungsabgabe > 20 % von S Emax mit folgenden Verschiebungsfaktoren cos φ betrieben werden können: Erzeugungsanlage S Emax 3,68 kva: cos φ = 0,95 untererregt bis 0,95 übererregt (keine Vorgabe durch den NB) Erzeugungsanlage 3,68 kva < S Emax 13,8 kva: cos φ (P)-Kennlinie nach Bild 1 bis max. cos φ = 0,95 untererregt Erzeugungsanlage S Emax > 13,8 kva: cos φ (P)-Kennlinie nach Bild 1 bis max. cos φ = 0,90 untererregt S Emax = Summe aller Erzeugungseinheiten eines Primärenergieträgers an einem Netzanschlusspunkt Bild 1: cos φ (P)-Kennlinie Für Erzeugungseinheiten mit direkt an das Netz gekoppelten Generatoren, die prinzipbedingt keine Blindleistung regeln können und deshalb konstante Kapazitäten verwenden (wie z. B. BHKW mit Asynchron- oder Lineargeneratoren) wird vom NB grundsätzlich keine Kennlinienregelung vorgegeben, sondern folgender fester Verschiebungsfaktor: Erzeugungsanlagen 3,68 kva < S Emax 13,8 kva Erzeugungsanlagen S Emax > 13,8 kva cos φ = 0,95 untererregt bzw. cos φ = 0,90 untererregt 10

11 Bei bestimmten Anschlusssituationen kann eine netzspannungsabhängige Blindstromregelung der Erzeugungsanlagen vom Anlagenbetreiber gefordert werden. Anforderungen Einspeisemanagement Erzeugungsleistung 100 kw (gilt nur für PV-Anlagen) Zur Realisierung des Einspeisemanagement installiert der Anlagenbetreiber an einer geeigneten Stelle (z. B. Übergabestelle) einen geeigneten Isolierstoffverteiler bzw. schutzisolierten separaten Zählerschrank gemäß den TAB (Standardzählerschrank oder Zählerschrank für Wandlermessungen). Darin ist ein Rundsteuerempfänger bzw. Funkrundsteuerempfänger zu installieren. Der Anlagenbetreiber stellt sicher, dass die Signale des Rundsteuerempfänger bzw. Funkrundsteuerempfänger für das Einspeisemanagement zu jeder Zeit von der nachgelagerten Anlagensteuerung/-regelung der Erzeugungsanlage verarbeitet und umgesetzt werden. RNG Strom-Netz Städte/Gemeinden Art der Signalübertragung 1 Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Rundsteuerung Leichlingen, Lindlar, Odenthal 2 Köln Rundsteuerung 3 Leverkusen Rundsteuerung 4 Dormagen Funkrundsteuerung 5 Bergneustadt, Drolshagen, Engelskirchen, Gummersbach, Overath, Meinerzhagen, Morsbach, Reichshof, Wiehl Funkrundsteuerung Grundsätzlich gibt der NB über vier potentialfreie Relaiskontakte (K1-K4) eines Rundsteuerempfängers bzw. Funkrundsteuerempfängers die Sollwerte für die Einspeiseleistung vor. Der Befehl zur Reduzierung der Einspeiseleistung bezieht sich immer auf die gesamte Erzeugungsanlage, unabhängig davon, aus wie vielen Erzeugungseinheiten (z. B. Generatoren oder Wechselrichtern) die Anlage besteht. Dieser muss auf die Steuerung der Erzeugungsanlage wirken: 100% keine Reduzierung (K1) 60% Reduzierung auf maximal 60% der Leistung (K2) 30% Reduzierung auf maximal 30% der Leistung (K3) 0% Reduzierung auf 0% der Leistung (K4) keine Einspeisung! Die Programmierung des einspeisereigenen Rundsteuerempfängers bzw. Funkrundsteuerempfänger, auf die entsprechenden Signale erfolgt durch den Netzbetreiber. Die Spannungsversorgung und Relaiskontakte des Rundsteuerempfängers bzw. Funkrundsteuerempfängers sind auf eine Klemmleiste zu führen. Die Spannungsversorgung erfolgt aus dem gezählten -Teil der elektrischen Anlage. 11

12 Rundsteuerempfänger Anschlussschema des Rundsteuerempfängers Bei den Relais handelt es sich um potentialfreie Wechsler. Schaltungsmatrix Die auswertende Logik darf nur einen geschlossenen Relaiskontakt b auswerten b=ein, a=aus Anlagensoll K1 K2 K3 K4 100% b 60% b 30% b 0% b 100% b b 100% b b b 100% b b b b 100% b b 100% b b 100% b b b 100% b b b 0% b b 0% b b b 0% b b 30% b b 100% Funkrundsteuerempfänger Anschlussschema des Funkrundsteuer empfängers Bei den Relais handelt es sich um potentialfreie Wechsler. Schaltungsmatrix Die auswertende Logik darf nur einen geschlossenen Relaiskontakt a auswerten b=aus, a=ein Anlagensoll K1 K2 K3 K4 100% a 60% a 30% a 0% a 100% a a 100% a a a 100% a a a a 100% a a 100% a a 100% a a a 100% a a a 0% a a 0% a a a 0% a a 30% a a 100% 12

13 Durch den Betreiber der Erzeugungsanlage ist sicherzustellen, dass ein Empfang der Funksignale durch die Wahl des Standortes nicht beeinträchtigt wird. Ein sicherer Signalempfang ist ggf. durch die Installation einer abgesetzten Antenne zu gewährleisten. Zwischen elektronischen Bauteilen und der Antenne des Funkrundsteuerempfängers (intern bzw. abgesetzt) ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 60 cm einzuhalten. Erzeugungsleistung >100 kw Im RNG Stromnetz 4 und 5 erfolgt das Einspeisemanagement analog zu den Anlagen 100 kw. Zur Realisierung des Einspeisemanagement im RNG Stromnetz 1, 2 und 3 ist eine Fernwirkanlage (FW) an der Übergabestelle in einem separaten Gehäuse zu installieren (Anhang A). Den genauen Einbauort stimmt der Errichter der elektrischen Anlage mit dem NB ab. Die lichten Innenabmessungen des Gehäuses müssen mindestens betragen: Höhe = 600 mm Breite = 250 mm Tiefe = 180 mm Der Einbau und der Anschluss der Übertragungseinheit an die Erzeugungsanlage erfolgt in Verantwortung des Anlagenbetreibers. Zum Betreiben der FW ist ein separat abgesicherter Anschluss 230 V erforderlich. Die Versorgungsspannung ist aus dem Teil der elektrischen Anlage bereit zu stellen, der unabhängig von der Erzeugungsanlage ist. Die Anbindung an die Netzleitstelle erfolgt je nach den örtlichen Gegebenheiten grundsätzlich über UMTS oder über die energienahen Telekommunikationsleitungen des NB. Hierzu hat eine Abstimmung mit dem NB zu erfolgen. Der Anlagenbetreiber veranlasst nach Vorgabe des Netzbetreiber, je nach festgelegtem Verbindungstyp: Für Funkverbindungen die Montage einer Empfangsantenne an einem geeigneten Ort an oder auf dem Gebäude, in dem die Übertragungseinheit (FW mit Klemmleiste in einem Gehäuse) installiert wird. Über Art und Ausführung der Antenne und des Antennenkabels gibt der Netzbetreiber Auskunft. Für leitungsgebundene Telekommunikationsverbindungen die Verlegung eines Telekommunikationskabels zwischen Übertragungseinheit und dem Übergabepunkt des genutzten Telekommunikationsnetzes. Die Übertragungseinheit ist komplett betriebsfertig auf einer Montageplatte zu installieren. Die Spezifikation der Montageplatte stellt der Netzbetreiber auf Anfrage zur Verfügung. Die Fernwirkanlage stellt vier potentialfreie Relaiskontakte zur Verfügung. Hierüber gibt der NB die Reduzierung der Einspeiseleistung vor. Der Befehl zur Reduzierung der Einspeiseleistung bezieht sich immer auf die gesamte Erzeugungsanlage, unabhängig davon, aus wie vielen Erzeugungseinheiten (z.b. Generatoren oder Wechselrichtern) die Anlage besteht: 13

14 XDEA: 100% A keine Reduzierung der Leistung 100% C 60% A Reduzierung auf maximal 60% der Leistung 60% C 30% A Reduzierung auf maximal 30% der Leistung 30% C 0% A Reduzierung auf 0% der Leistung 0% C Es ist immer nur ein Kontakt geschlossen. Bei einer undefinierten Stellung der Kontakte gilt keine Reduzierung der Leistung. Für die Abrufung der Istwerte sind die Messwerte P und Q in Form von ±0-20mA Werten an der FW-Anlage zur Übertragung zur Verfügung zu stellen. Vor Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage muss die Übertragungseinheit vom Netzbetreiber mit den spezifischen Daten parametriert und in Betrieb genommen werden. Der NB behält sich vor, das technische Konzept zur Umsetzung der ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung von Erzeugungsanlagen zukünftig anzupassen. Generell gilt: Wird der erteilte Sollwert nicht innerhalb von 5 Minuten ausgeführt, kann eine direkte Abschaltung durch den Netzbetreiber erfolgen. In Anlagen mit einer Nennleistung >100kW ohne fernwirktechnische Anbindung (Stromnetz 4 und 5) erfolgt die Bereitstellung der Ist-Einspeiseleistung über die Fernauslesung der installierten Lastgangzähler nach Pkt. 9 durch den NB, wenn dieser auch Messstellenbetreiber ist. Bei abweichendem Messstellenbetreiber stellt der Anlagenbetreiber die Wirkleistung und falls erforderlich - die Spannung über eine geeignete Schnittstelle zur Verfügung, die in der Planungsphase mit dem NB abzustimmen ist. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Schnittstelle trägt in diesem Fall der Anlagenbetreiber. Der NB entscheidet über den Abruf der obigen Werte nach Notwendigkeit. Wenn mehrere Erzeugungsanlagen über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt verbunden sind kann grundsätzlich eine gemeinsame Vorrichtung zur Lastreduzierung installiert werden. Die Kostentragung erfolgt jeweils durch den Anlagenbetreiber. Der Rundsteuerempfänger bzw. Funkrundsteuerempfänger oder die Fernwirkanlage bleibt im unterhaltspflichtigen Eigentum des Anlagenbetreibers. Eventuelle Abweichungen von dieser Vorgehensweise sind im Einzelfall mit der RNG abzustimmen und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der RNG insbesondere bei einer Abweichung der Leistungsvorgaben. 14

15 3 Erläuterungen und Konkretisierungen zur VDE-AR-N Ausführung der Zählerplätze Für die Städte/Gemeinden Bergisch Gladbach, Bergneustadt, Burscheid, Drolshagen, Engelskirchen, Gummersbach, Köln, Kürten, Leichlingen, Leverkusen, Lindlar, Meinerzhagen, Morsbach, Odenthal, Overath, Reichshof und Wiehl gilt: Im Segment Haushalts- und Gewerbebedarf bis 63 A ist ein Zählerplatz mit BKE-I (für elektronischen Haushaltszähler (ehz)) inkl. Kommunikationsanbindung gemäß VDE- AR-E 4101 Abschnitt 4.7 erforderlich. Der entsprechende Zählerschrank ist vom Anschlussnehmer bereitzustellen. Bei Messungen für Kundenanlagen über einen Doppeltarifzähler ist die Art der Messeinrichtung im Vorfeld beim Netzbetreiber zu erfragen. Der untere Anschlussraum eines Zählerplatzes ist grundsätzlich mit einem Stromschienensystem auszustatten (siehe auch Zeichnung Zählerplatz nach DIN im Anhang). In den Stromnetzen 1 u. 2 (Bergisch Gladbach, Burscheid, Köln, Kürten, Leichlingen, Lindlar, und Odenthal) ist im oberen Anschlussraum für die Aussenleiter ein 3-poliger Hauptschalter mit einer plombierbaren Sperrvorrichtung zu instalieren. Werden Steuereinrichtungen (Wärmespeicher, Wärmepumpen usw.) eingebaut ist im unteren Anschlussraum zusätzlich eine plombierbare Überstromschutzeinrichtung I N =6 A (z. B. Leitungsschutzschalter, einpoliges Sicherungselement) für die Zuleitung zur Steuereinrichtung zu installieren. Für neue Kundenanlagen ist hierbei ein TSG-Feld vorzusehen. 3.2 Anordnung der Zählerschränke Werden Zählerschränke in Räumen angebracht, die bauseitig verschlossen werden sollen, ist sicherzustellen, dass dem Beauftragten des NB die Zähler jederzeit zugänglich bleiben. Das trifft sowohl für die Ablesung als auch für die Zählerkontrolle, Zählerwechslung und Entstörung zu. Für den NB und den Messstellenbetreiber müssen immer die entsprechenden Türschlüssel erreichbar sein (bei einem Eigentümer, beauftragten Hausbewohner etc.). Ist dies nicht möglich, so ist eine Doppelschließung bzw. ein Schlüsselkasten einzubauen. Der Profilzylinder für die Sonderschließung wird vom NB geliefert und eingebaut. Einzelheiten hierzu sind mit dem NB oder Messstellenbetreiber rechtzeitig zu vereinbaren. Die Schutzart der Zählerschränke muss den Gegebenheiten der Räume entsprechen, in denen die Montage erfolgen soll (in trockenen, belüfteten Räumen können Zählerschränke der Schutzart IP 31 verwendet werden, jedoch nur, wenn sich oberhalb und in der näheren Umgebung keine Wasser-Absperrventile mit/oder ohne Entleerung befinden). Zählerplätze in Bestandsbauten sind bei Änderungs- und Erweiterungsarbeiten an der elektrischen Anlage grundsätzlich aus dem abgeschlossenen Wohnbereich an einen anderen geeigneten, dauernd zugänglichen Bereich zu verlegen. Wände von Bade- oder Duschräumen sind als Rückwände von Zählernischen nach Möglichkeit zu vermeiden (vgl. DIN VDE 0100, Teil 701). 15

16 3.3 Wandlermessungen (halbindirekte Messungen) Bei Kundenanlagen (auch kurzzeitige Abnahmestellen), für die eine Wandlermessung (regelmäßig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 63 A) vorzusehen ist, gilt der Anhang B Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung. 16

17 Anhang A Zählerplatz nach DIN im TN-Netz für das RNG Stromnetz 1 u. 2 (Bergisch Gladbach, Burscheid, Köln, Kürten, Leichlingen, Lindlar, und Odenthal) /300 PEN* L1 L2 L1 L2 L3 L1L2 S 63 A kwh auf BKE-I S L3 N N PE Hauptschalter H07V-K 10mm 2 braun H07V-K 10mm 2 schwarz H07V-K 10mm 2 blau H07V-K 10mm 2 grün-gelb Stromschienensystem SH-Schalter S L3 250 *Bei der Ausführung einer Gebäudeinstallation auf der Basis eines TN-Systems ist aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) eine Aufteilung des PEN-Leiters im Hauptstromversorgungssystem vorteilhaft. In diesem Fall ist das Stromschienensystem 5-polig auszuführen.

18 Zählerplatz nach DIN im TN-Netz mit Leitungsabzweig im oberen Anschlussbereich für das RNG Stromnetz 1 u. 2 (Bergisch Gladbach, Burscheid, Köln, Kürten, Leichlingen, Lindlar, und Odenthal) N PE z. B. zur Erzeugungsanlage L1 L2 L3 PEN* L1 L2 S 63 A kwh auf BKE-I L1 L2 L3 S S N Hauptleitungsabzweigklemme Hauptschalter H07V-K 10mm 2 braun H07V-K 10mm 2 schwarz H07V-K 10mm 2 blau H07V-K 10mm 2 grün-gelb Stromschienensystem SH-Schalter L3 250 *Bei der Ausführung einer Gebäudeinstallation auf der Basis eines TN-Systems ist aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) eine Aufteilung des PEN-Leiters im Hauptstromversorgungssystem vorteilhaft. In diesem Fall ist das Stromschienensystem 5-polig auszuführen.

19 D A H F = J =? D, 1 "! & % * E 6 A J # > M! i , I i i i i i i.....,.....,.....,... " ' -; *? A : i : : : I il', L- L --L - --!-....! 1 A! 0 % 8 > H = K ~ d i! " # 9 D 2 - = K B * - 1 > E - H D A H! 0 % 8 I? D M = H 0 % 8 > = K V! i 0 % 8 C H C A > : i I - --i l! I 5! 5 5 J H I? D E A A I O I J A 5 A A J E L A H 0 = K F J A E J K C I I? D K J I? D = 5! #

20 D A H F = J =? D, 1 "! & % E 6 6 A J * # > M! 4 +, 2 - K H 0 = K F J A K C I A A 2 J A E = = K I C A E? D I? D E A A ) I? D K I A H * - 0 % 8! " # 9 D = K B * - 1 > AE - E J = H E B, HH A D I J D A H! 0 8 I? D M = H 0 % 8 > = K!! I i I!! I i I!! # J H I? D E A A I O I J A 5 A A J E L A H 0 = K F J A E J K C I I? D K J I? D

21 0 = K F J I J H L A H I H C K C I I O I J > A A A J H = A H D A H = * A A H ) K I B D H K C L A D H A = = C A E J A 0 6 A? D E E I J > A A H I ) # # # 9 D 9 D 9 D = K F J A E J K C * A = I J > = H A E J =? D, 1 & # 6 A E,..._ ' '!. J )" # # # 9 D 9 D 9 D 0 = K F J A E J K C * A = I J > = H A E J =? D, 1 & # 6 A E r- -"". '!. ' J 5 ~ D 5 D 5 ) C A A E # # # # 4 A I 9 D 9 D 9 D 9 D T I 0 = K F J L A H J A E A H 0 ) * A A H ) K I B D H K C A E A H / A > A E I J = = J E = K A H * = I E I A E / A H A A J H = C A J E I? D A 8 A H J H C E? D A E J - 8 A E A ) 0 = K F J I J H L A H I H C K C I I O I J A L H J A E D = B J 5 J E A D A H F J A E A D H A H A / A > A = C A A J I A E A E A A J H = A 6 H A L H H E? D J K C E / A > A L H K I A D A

22 9 H A I F A E? D A H = = C A!! A H A C A H u.... :._ $ ) H J 6. E = # # > = K I? D M = H 9 D 2 9 D 2 $ ) D 5 D 5 2 D A H B H * A K C * 0 = K I D = J 2 D A H B H 9 H A I F A E? D A H 6. 6 B H A G K A H A = E A H 5? D = J K D H = I J = > M K H B H A = E I 8 H H = C I? D = J K C! A I? D J A H 0 E B I H A = E I

23 Wärmepumpenanlage Wärmepumpe Regelung - Ventilator - Grundwasserförderpumpe - Solarpumpe - Abtauvorrichtung - integrierte Zusatzheizung Wärmepumpenkompressor ggf. externe Zusatzheizung rot lila P2 P1 kwh kwh ~ S S 6A P1 Zähler für Bezug (Haushalt/Gewerbe) P2 Zähler für die Wärmepumpe (für alle Netzgebiete, ein Eintarifzähler) mit TSG-Platz Schutzleiter u. Neutralleiter sind nicht dargestellt

24 Anschlussschema Prozesserfassungs-, verarbeitungs- und -übertragungseinheit R N G III Rheinische NETZGesellschaft Prozessinformationsübertragung aus Erzeugungsanlagen > 100 kw, Schema Netzleitstelle Netzbetreiber L N PE Hilfsenergieversorgung Übertragungseinheit 230 V AC (unabhängig von der Erzeugungsanlage) Kommunikationsnetz (Funk, Kabel) Beistellung durch den Netzbetreiber möglich Prozessinformationserfassungs-, verarbeitungs- und übertragungseinheit Fernwirkübertragung nach EN /101 mit TK 30, 45, 70, 100, 103 Antenne oder Kabelanschluss Befehle Freigabe [1] 60% 30% 0%. -, -, -,. I I] I Dauerbefehlsausgabe Befehlsspannung 24 V DC Maximale Kontaktbelastung 500 ma Messwerte P Q Eingeprägter Strom P, Q bipolar ma ' ' ' ' Übergabeleiste I MM I I I I I I I I I I I I I I I I -, I. Hinweise: [1] Die Freigabebefehle sind 1 aus n verriegelt, stehen zeitgleich zwei Befehle an, gilt der Befehl mit dem geringsten Freigabewert, ist die Übertragungseinheit spannungslos gilt der höchste Freigabewert (100%) keine Reduzierung -' J ' I ' -- -'-L --, ' L --rn-~-- - I I I I I. I I I...,

25 Anhang B zu den Technischen Anschlussbedingungen der Rheinischen NETZGesellschafft mbh Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung Ausgabe 11/2012

26 Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung INHALT 1 Anwendungsbereich 2 Allgemeines 3 Messsatz 3.1 Messwandler 3.2 Zählerplatz 3.3 Steckklemmenleiste für die Zählerwechselplatte 3.4 Messleitungen 3.5 Baudurchführung, Prüfung und Inbetriebsetzung 3.6 Plombenverschlüsse 3.7 Zählerfernablesung (ZFA) 4 Niederspannungswandlermessung (halbindirekte Messung) 4.1 Allgemeines 4.2 Stromwandler 4.3 Messleitungen für den Strompfad 4.4 Messleitungen für den Spannungspfad 5 Mittelspannungswandlermessung (nur 10/11 kv) 5.1 Allgemeines 5.2 Wandler bei luftisolierter Bauweise Standardbauform Sonderbauform 5.3 Wandler bei gasisolierter Bauweise 5.4 Messleitungen für den Strom- und Spannungspfad Anlage A Zeichnungen 2

27 1 Anwendungsbereich Diese Richtlinie gilt für Anlagen (auch kurzzeitige Abnahmestellen) im Netzgebiet der Rheinischen NETZGesellschaft mbh (RNG) in Bergisch Gladbach, Bergneustadt, Burscheid, Dormagen, Drolshagen, Engelskirchen, Gummersbach, Köln, Kürten, Leichlingen, Leverkusen, Lindlar, Meinerzhagen, Morsbach, Odenthal, Overath, Reichshof und Wiehl für die eine Wandlermessung vorzusehen ist. Dies ist der Fall bei: Niederspannungsanlagen mit einem Betriebsstrom Anlagen mit einer Nennspannung 1 kv 63 A Diese Richtlinie ist Bestandteil der: der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Rheinischen NETZGesellschaft mbh der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Rheinischen NETZGesellschaft mbh 2 Allgemeines Die Messeinrichtung ist grundsätzlich in einem Gebäude bzw. Zähleranschlussäule/ schrank unterzubringen. Der vorzusehende Montageplatz muss trocken, staub- und erschütterungsfrei sein und nicht zu großen Temperaturschwankungen ausgesetzt sein (die Temperatur sollte 30 C nicht überschreiten). Innerhalb eines Gebäudes lehnt sich die Raumgröße für den Montageplatz an den Forderungen der DIN an. Nach der Beauftragung zur Inbetriebsetzung (bitte verwenden Sie das Formschreiben Inbetriebsetzung Strom bzw. für das Netzgebiet Leverkusen "Inbetriebsetzung/Aufnahme/Änderung der Nutzung des Netzanschlusses Elektrizität") werden Ihnen die Wandler zur Verfügung gestellt. Der Wandler- und der Zählerschrank zur Installation der Messeinrichtung ist vom Anschlussnehmer/-nutzer (Kunden) zu stellen (Im Netzgebiet Leverkusen ist die leere Wechselplatte ebenfalls vom Kunden zu stellen). Die Messeinrichtung (Wandler, Wechselplatte mit Zähler, ggf. Zusatzeinrichtungen) wird vom Netzbetreiber (NB) oder ggf. vom Messstellenbetreiber bereitgestellt und verbleibt in deren Eigentum. 3

28 3 Messsatz 3.1 Messwandler Die Messwandler sind grundsätzlich so in der Schaltanlage anzuordnen, dass sie leicht zugänglich und die Typenschilder im Betriebszustand gefahrlos ablesbar sind. Werknummern, Leistungsschilder und Eichmarken an Messwandlern dürfen nicht überdeckt, beschädigt oder entfernt werden. Bei Mehrkundenanlagen sind die Messwandler so in die Anlage zu integrieren, dass sie ohne eine Abschaltung der gesamten elektrischen Anlage gewechselt oder ausgebaut werden können. 3.2 Zählerplatz Die Montage des Zählers und von Zusatzeinrichtungen (Modem, ggf. Schaltuhren bzw. TF-Relais) erfolgt auf einer Zählerwechselplatte der Größe 1/2 (Abbildung Nr. 3). Zur Aufnahme der Zählerwechselplatte ist ein plombierbarer und schutzisolierter Zählerschrank zu verwenden. Für die Standardmessung (registrierende Lastgangmessung mit Modem und ggf. TF-Relais) ist grundsätzlich ein Zählerschrank, z. B. der Firma Seeliger bzw. Deppe, Größe 1, Ausführung Rheinische NETZGesellschaft (Abbildung Nr. 4 und 5) mit Abdeckung oder baugleich zu installieren. Werden auf Wunsch des Anschlussnehmer/-nutzer oder Lieferanten zusätzliche Anforderungen an die Messeinrichtung gestellt, so sind eine Zählerwechselplatte, ein Zählerschrank und eine Wechselplatte der Größe 3 bzw. 4 erforderlich. Sollte ein, in den Abmessungen, abweichender Zählerschranktyp eingesetzt werden, so ist eine vorherige Absprache zwingend erforderlich. In den Zählerschrank sind gemäß den Abbildungen Nr. 5 folgende Einbauten zu installieren und anzuschließen: Steckklemme für Zählerwechselplatte (siehe Abbildung Nr. 6) TAE-Steckdose (nicht im Netzgebiet Leverkusen) Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte des Sichtfensters des Zählerschrankes darf nicht weniger als 0,80 m und nicht mehr als 1,80 m betragen. Vor dem Zählerschrank muss ein freier Arbeits- und Bedienungsbereich mit einer Tiefe von mindestens 1,20 m zur Verfügung stehen. 3.3 Steckklemmenleiste für die Zählerwechselplatte Zur Auswechslung der Zähler während des Betriebes oder für eine Überprüfung der Zähler vor Ort wird jeder Zähler mit einer der Abbildung 6 entsprechenden Steckklemmenleiste für die Zählerwechselplatte versehen. Diese Klemmenleiste ermöglicht, die Stromwandler kurzzuschließen und die Verbindung der Leitungen vom Wandler zum Zähler zu unterbrechen. 4

29 3.4 Messleitungen Die Strom- und Spannungsleitungen sind gemäß DIN VDE 0100, Teil 430, von den Wandlern bzw. Spannungsabgriffen zu einer Steckklemmenleiste für die Zählerwechselplatte zu führen. Zwischenklemmen sind nicht zulässig. Die Leitungen müssen sich leicht auswechseln lassen (z. B. durch eine Leerrohrinstallation). 3.5 Baudurchführung, Prüfung und Inbetriebsetzung Vor Baudurchführung ist ein einpoliger Schaltplan der Hauptverteilung, in die die Wandlermessung eingebaut werden soll, vorzulegen. Der Beginn der Bauarbeiten und der voraussichtliche Fertigstellungstermin sind dem NB anzugeben. Der NB ist berechtigt, jederzeit Informationen über den Stand der Bau- und Montagearbeiten einzuholen. Bei Mittelspannungsmessungen ist vor der Inbetriebnahme die Prüfung der betriebsfertigen Anlage zu beantragen. Nach der Beauftragung zur Inbetriebsetzung (bitte verwenden Sie das Formblatt Inbetriebsetzung Strom bzw. für das Netzgebiet Leverkusen "Inbetriebsetzung/Aufnahme/Änderung der Nutzung des Netzanschlusses Elektrizität") werden zur Disposition der Messeinrichtungen ca. zehn Arbeitstage benötigt. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Inbetriebsetzung und ggf. die Zählerstellung nur nach Fertigstellung der gesamten Kundenanlage erfolgten. 3.6 Plombenverschlüsse Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, werden plombierbar ausgeführt. Plombenverschlüsse werden grundsätzlich nur durch Beauftragte des NB geöffnet. 3.8 Zählerfernablesung (ZFA) Erfolgt der Messstellenbetrieb durch den NB so setzt er beim Einsatz einer registrierenden Lastgangmessung (Leistungsmessung) für die Zählerfernablesung standardmäßig eine Funklösung ein. Sollte eine Funklösung nicht möglich sein, so ist der Anschlussnehmer/-nutzer verpflichtet, in unmittelbarer Nähe zur Abrechnungsmesseinrichtung dauerhaft einen durchwahlfähigen, analogen und betriebsbereiten Telekommunikations- Endgeräteanschluss in der Ausführung TAE N für die Fernauslesung der Messwerte bereitzustellen. Die Verkabelung ausgehend von der ZFA-Einrichtung (Sternpunkt) zu der einzelnen Wandlermessung sollte mit einem zukunftssicheren Datenkabel der Klasse F/Cat. 7 erfolgen (das Leitungsende ist mit der Rufnummer zu beschriften). Bei Bedarf stellt der Anschlussnehmer/-nutzer eine Spannungsversorgung (230V Wechselspannung) zur Verfügung 5

30 4 Niederspannungswandlermessung (halbindirekte Messung) 4.1 Allgemeines Die Wandleranlage beinhaltet Wandlerplatz/-schrank, Messleitungen und Zählerschrank. Ein Wandlerplatz besteht gemäß Abbildung 1 in Energieflussrichtung NB an den Anschlussnehmer/-nutzer gesehen: - Überstrom-Schutzeinrichtung [F1] (muss plombiert ausgeführt werden, bei Einkundenanlagen kann dies die Hausanschlusssicherung sein, sofern sich der Hausanschluss in unmittelbarer Nähe befindet, bei Mehrkundenanlagen ist hier eine zusätzliche Schutzeinrichtung erforderlich: Diese darf nur für betriebsbedingte Schalthandlungen verwendet werden, wenn dies ohne öffnen der Plomben möglich ist.) - Messspannungsabgriff ggf. nach Pkt Messwandler [T1-T3] des NB, ggf. des Messstellenbetreibers - Zentrale Trennvorrichtung für die Kundenanlage mit Lastschaltvermögen [F3]. Sollte die Überstrom-Schutzeinrichtung [F1] diese Anforderungen erfüllen und kann [F1] ohne eine Plombenöffnung bedient werden, kann auf eine separate Trennvorrichtung verzichtet werden. Die Trennvorrichtung kann sich auch innerhalb der Kundenanlage befinden (z. B. Hauptschalter) insofern sich der Zugang hierzu in der Nähe zur Messeinrichtung befindet. 4.2 Stromwandler Die Stromwandler sind in den Phasen L 1, L 2 und L 3 einzubauen. Die eingesetzten Stromwandler sind Primärschienen-Stromwandler. Diese sind vorzugsweise in einem Wandlerschrank (schutzisoliert), der unmittelbar in der Nähe des Zählerschrankes angebracht werden sollte, zu montieren. 4.3 Messleitungen für den Strompfad Es sind vorzugsweise Mantelleitungen (3 x X mm 2 NYM), Kunststoffkabel (3 x X mm 2 NYY) oder bei geschlossener Verlegeart in einem ISO-Rohr Aderleitungen (1 x X mm² NSGAFÖU), Kunststoffaderleitungen (H05V-U/H05V-K) zu verwenden. Die Länge der Messleitungen sollte bei Verwendung von Stromwandlern mit einer Nennleistung von 10 VA (Wandler 250/5 A) mit Rücksicht auf die Bürde 25 m (einfache Länge) nicht überschreiten. Sollten größere Längen unvermeidlich sein, so ist der Querschnitt jeweils der Tabelle 1 zu entnehmen. Die von jedem Stromwandler zur Steckklemmenleiste für die Zählerwechselplatte führende S1 (k)"-leitung sollte in der Kennfarbe blau verlegt werden. Für die S2 (l)"-leitungen sollte die Kennfarbe schwarz verwendet werden. Niederspannungsstromwandler dürfen nicht geerdet werden. 6

31 4.4 Messleitungen für den Spannungspfad Die Messleitungen für den Spannungspfad sind gemäß DIN VDE 0100, Teil 430 und 520, gegen Kurzschluss und Überlast zu schützen! Dieser Schutz erfolgt grundsätzlich mit einer Überstromschutzeinrichtung Messsicherungen. Die Messsicherungen sollten unmittelbar am Messspannungsabgriff angeordnet werden. Die Messleitungen für den Spannungspfad sind in Energieflussrichtung (NB an den Anschlussnehmer/-nutzer) vor den Stromwandlern anzuklemmen. Sämtliche Leitungen zu den Messsicherungen sind gemäß DIN VDE 0100, Teil 430, erd- und kurzschlusssicher zu installieren. Für die Leitungsverbindung von den Stromwandlern bis zur Überstromschutzeinrichtung sind Leitungen des Typs NSGAFÖU (kurzschlussfest) zu verwenden. Ist diese Leitungsverbindung nicht länger als 3m kann auf die Überstromschutzeinrichtung verzichtet werden. Bezüglich der Farbwahl zur Aderkennzeichnung ist DIN VDE zu berücksichtigen. Grün-Gelb wird nicht aufgelegt. Im Netzgebiet Leverkusen gilt folgende Regelung: Der Schutz gegen Kurzschluss und Überlast wird ausschließlich durch die erdund kurzschlusssichere Verlegung der Messleitungen, vorgenommen. Es sind grundsätzlich die Aderleitungen (1 x X mm² NSGAFÖU) zu verwenden. Die Querschnitte sind in Abhängigkeit der Leitungslängen der Tabelle 1 zu entnehmen. Tab. 1 Leitungsquerschnitte für die Niederspannungswandlermessung einfache Länge Strom-Messwandlerleitungen Spannungsleitungen bis 25 m 4 mm² 2,5 mm² 25 bis 40 m 6 mm² 4 mm² 40 bis 65 m 10 mm² 6 mm² 7

32 5 Mittelspannungswandlermessung (nur 10/11 kv) 5.1 Allgemeines Die Erfassung der Energieaus-/einspeisung im Mittelspannungsnetz erfolgt, sofern keine niederspannungsseitige Messung vereinbart wurde, über einen Mittelspannungswandlersatz. Im Netzgebiet Bergisch Gladbach, Burscheid, Köln, Kürten, Leichlingen, Lindlar und Odenthal (Abbildung 2 a): - Stromwandler in Phase L 1 und L 3 (Drei-Leiter-Zählung) - Spannungswandler in Aronschaltung Im Netzgebiet Leverkusen, Dormagen, Bergneustadt, Drolshagen, Engelskirchen, Gummersbach, Meinerzhagen, Morsbach, Overath, Reichshof und Wiehl sowie der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH (Abbildung 2 b): - Stromwandler in Phasen L 1, L 2 und L 3 (Vier-Leiter-Zählung) - Zwei Spannungswandler in Aronschaltung Der Einbau der Messwandler ist so auszuführen, dass in Energieflussrichtung (NB an den Anschlussnehmer/-nutzer) zuerst die Spannungswandler und dann die Stromwandler angeordnet sind. Diese Wandler müssen im Schutzbereich des Übergabeschalters angeordnet sein. Für die Messung werden folgende Wandler eingesetzt: Spannungswandler Übersetzungsverhältnis /100 V Genauigkeitsklasse 0,5 Stromwandler Übersetzungsverhältnis I N /5 A Genauigkeitsklasse 0,5 S 5.2 Wandler bei luftisolierter Bauweise Standardbauform Zwei bzw. drei Stromwandler (Gießharz-Vollverguss) mit einem eichfähigen Kern. Diese sind als Stützerstromwandler ausgeführt. Zwei zweipolig isolierte Spannungswandler (Gießharz-Vollverguss) mit einer eichfähigen Wicklung. Die Wandler werden Ihnen vom NB, ggf Messstellenbetreiber zur Verfügung gestellt. Maßzeichnungen der Wandler erhalten Sie vom NB Sonderbauform Für geschottete/gekapselte Anlagen, Schaltanlagen mit ausfahrbarem Schalter etc. hält der NB keine Wandler vor. In diesem Fall sind anlagenspezifische Wandler einzubauen. Dabei ist Folgendes zu beachten: - Eine Absprache ist zwingend erforderlich. 8

33 - Die Wandler für die Verrechnung werden vom Anlagenbauer gestellt. - Die Genauigkeitsklasse und die Bemessungsleistung der Wandler sind im Einzelfall mit dem NB abzustimmen. - Bitte teilen Sie dem NB rechtzeitig während der Planung den Typ und das Zulassungszeichen der Wandler mit. - Spätestens zur Inbetriebnahme sind dem NB die Eichscheine mit Fehlerverzeichnis der eingebauten Wandler zu übergeben. - Der Kunde hat grundsätzlich für einen eventuellen Fehlerfall Reservewandler vorzuhalten. 5.3 Wandler bei gasisolierter Bauweise Ist die Unterbringung der Wandler in einer gasisolierten Schaltanlage vorgesehen, ist eine Abstimmung mit dem VNB zwingend erforderlich. Für gasisolierte Schaltanlagen mit luftisolierten Messfeld (ern) gelten die Anforderungen gemäß Messleitungen für den Strom-/Spannungspfad Es sind vorzugsweise Mantelleitungen (3 x X mm 2 NYM), Kunststoffkabel (3 x X mm 2 NYY) oder bei geschlossener Verlegeart in einem ISO-Rohr Aderleitungen (1 x X mm² NSGAFÖU) zu verwenden. Die Querschnitte sind in Abhängigkeit der Leitungslängen der Tabelle 2 zu entnehmen.. Sekundärleitungen von Strom- und Spannungswandlern sind in jeweils getrennter Umhüllung zu führen. Tab. 2 Leitungsquerschnitte für die Mittelspannungswandlermessung einfache Länge Strom-Messwandlerleitungen Spannungs- Messwandlerleitungen bis 25 m 4 mm² 2,5 mm² m 6 mm² 4 mm² m 10 mm² 6 mm² 9

34 Abbildung Nr. 1 der Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung Niederspannungs-Wandlermessung (nach Pkt. 4.) L1 L2 L3 N Zählerschrank z. B. der Fa. Seeliger, Fa. Deppe Größe 1 oder baugleich F3 X Länge und Querschnitt gemäß Tabelle 02 P2 (L) S2 (l) T1 P1 (K) P2 (L) S1 (k) S2 (l) T2 P1 (K) P2 (L) S1 (k) S2 (l) T3 P1 (K) S1 (k) F2 Länge und Querschnitt gemäß Tabelle 02 kurzschlusssichere Verlegung mit Leitungstyp NSGAFÖU F1 F1 plombierbare Überstromschutzeinrichtung vor der Wandlermessung F2 plombierbare Absicherung für den Spannungspfad (wenn erforderlich) F3 Trennvorrichtung für die Kundenanlage mit Lastschaltvermögen nach Pkt. 4.1 T1-T3 Stromwandler zur Unterbringung in einem plombierbaren Gehäuse X1 Steckklemme für die Zählerwechselplatte L1 L2 L3 N

35 Abbildung Nr. 2a der Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung Mittelspannungs-Wandlermessung (Aronschaltung) - im Netzgebiet der RNG: Bergisch-Gladbach, Burscheid, Köln, Kürten, Leichlingen, Lindlar und Odenthal - Zählerschrank zur Aufnahme der Zählerwechselplatte Größe Länge u. Querschnitt gemäß Tabelle 03 PE * * a (u) b (v) a (u) b (v) S1 (k) S2 (l) S1 (k) S2 (l) A (U) B (V) A (U) B (V) P1 (K) P2 (L) P1 (K) P2 (L) L1 L2 L3 *Erdungsschraube am Wandler Sekundärseitige Erdungsklemme

36 Abbildung Nr. 2b der Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung Mittelspannungs-Wandlermessung in den Städte/Gemeinden: Bergneustadt, Dormagen, Drolshagen, Engelskirchen, Gummersbach, Leverkusen, Meinerzhagen, Morsbach, Overath, Reichshof, Wiehl - Zählerschrank zur Aufnahme der Zählerwechselplatte Größe Länge u. Querschnitt gemäß Tabelle 03 PE * * a (u) b (v) a (u) b (v) S1 (k) S2 (l) S1 (k) S2 (l) S1 (k) S2 (l) zweipoliger Spannungswandler A (U) B (V) A (U) B (V) P1 (K) P2 (L) P1 (K) P2 (L) P1 (K) P2 (L) L1 L2 L3 *Erdungsschraube am Wandler Sekundärseitige Erdungsklemme

37 Abbildung Nr. 3 der Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung Zählerwechselplatte Größe 1/2 300mm Zählortofol Gr 1 N1odorsp.nnnung E Z NS 620 mm

38 Abbildung Nr. 4 der Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung Zählerschrank* mit Sichtfenster für eine Wandlermessung Größe 1/2 400mm 700mm 0 * Ist vom Kunden zu stellen!

Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007)

Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE ZU DEN Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) der Industriepark-Troisdorf Gesellschaft mbh Seite 1 / 29 ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE

Mehr

Technische Richtlinie zur ferngesteuerten. Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG- Anlagen bei Netzüberlastung

Technische Richtlinie zur ferngesteuerten. Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG- Anlagen bei Netzüberlastung T Technische Richtlinie zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG- Anlagen bei Netzüberlastung Herausgeber: Herzo Werke GmbH Schießhausstr. 9 91074 Herzogenaurach Stand: 06/2015 Inhaltsübersicht

Mehr

1. Allgemeines 2. 2. Geltungsbereich, Fristen 2

1. Allgemeines 2. 2. Geltungsbereich, Fristen 2 Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Netz der Stadtwerke Radolfzell GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2

Mehr

Ergänzende Bedingungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH Co. & KG zu den Technischen Anschlussbedingungen -TAB 2007-

Ergänzende Bedingungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH Co. & KG zu den Technischen Anschlussbedingungen -TAB 2007- Ergänzende Bedingungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH Co. & KG zu den Technischen Anschlussbedingungen -TAB 2007- Gültig ab 01.01.2009 Zu 1 Geltungsbereich Im Netzgebiet der EVI Energieversorgung

Mehr

Technische Anschlussbedingungen (TAB) Anschluss an das Niederspannungsnetz

Technische Anschlussbedingungen (TAB) Anschluss an das Niederspannungsnetz der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH für den Die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) ist Betreiber eines geschlossenen Verteilnetzes auf dem Gelände des Flughafens Hannover. Jeder Anschlussnehmer

Mehr

Ergänzende Bedingungen zu den TAB und zur VDE-AR-N 4101 mit Hinweisen zu Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

Ergänzende Bedingungen zu den TAB und zur VDE-AR-N 4101 mit Hinweisen zu Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Ergänzende Bedingungen zu den TAB und zur VDE-AR-N 4101 mit Hinweisen zu Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (TAB: Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stand

Mehr

Technische Mindestanforderungen. Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes

Technische Mindestanforderungen. Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes Technische Mindestanforderungen Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Verteilnetz Strom der REWAG Netz GmbH Stand: Februar 2012 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anforderungen

Mehr

Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH

Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH Schon in der Planungsphase Ihrer neuen Photovoltaikanlage (PV-Anlage)

Mehr

ESM-Erläuterungen zu TAB 2000

ESM-Erläuterungen zu TAB 2000 zu 5 Hausanschluss Verlegetiefe Die Verlegetiefe im ESM-Netzgebiet beträgt mindestens 0,80 m. Mehrspartenhausanschluss Bei mehreren Versorgungsleitungen besteht die Möglichkeit eine Mehrsparteneinführung

Mehr

Stadtwerke Waiblingen

Stadtwerke Waiblingen Postfach 1747 71307 Ergänzung zur TAB 2007 Stand: März 2015 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Auszug aus der VdEW Erläuterung zur TAB 2007. Erläuterungen zum Kapitel 2 Wiederaufnahme der Versorgung

Mehr

Merkblatt für Mess- und Wandlerschränke

Merkblatt für Mess- und Wandlerschränke Merkblatt für Mess- und Wandlerschränke (halbindirekte Messung) Ausgabe 05.2011 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Lenkungsausschuss Energienetze und Regulierung,

Mehr

Technische Richtlinien zum EEG Einspeisemanagement

Technische Richtlinien zum EEG Einspeisemanagement Technische Richtlinien zum EEG Einspeisemanagement 1. Einleitung Allgemeines Die Pflicht zur Installation der Einrichtung einer ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung ist im 6 EEG Technische

Mehr

Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. der Pfalzwerke Netz AG

Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. der Pfalzwerke Netz AG Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements im Niederspannungsnetz der Pfalzwerke Stand: ON 2/7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines, Geltungsbereich... 3 2. Technische Vorgaben...

Mehr

Informationen zum Einbau einer Fernwirkanlage durch EWE NETZ GmbH (zur Umsetzung 9 EEG)

Informationen zum Einbau einer Fernwirkanlage durch EWE NETZ GmbH (zur Umsetzung 9 EEG) Informationen zum Einbau einer Fernwirkanlage durch EWE NETZ GmbH (zur Umsetzung 9 EEG) (August 2014) - 1 - Inhaltsverzeichnis 1 Allgemein 3 2 Aufbau des Fernwirksystems 3 3 Beschreibung der Schnittstelle

Mehr

Technische Richtlinie. Anschluss von Telekommunikations (TK)-Anlagen

Technische Richtlinie. Anschluss von Telekommunikations (TK)-Anlagen Technische Richtlinie Anschluss von Telekommunikations (TK)-Anlagen Anschluss von Telekommunikations (TK)-Anlagen im Freien an das Niederspannungsnetz der VNB Ausgabe Juni 2004 Verband der Netzbetreiber

Mehr

Ergänzung der technischen Mindestanforderungen für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen

Ergänzung der technischen Mindestanforderungen für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen Stand 01.01.2013 Ergänzung der technischen Mindestanforderungen für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen Inhaltsverzeichnis: 1 Grundsätze 2 Technische Umsetzung der Anforderungen nach 6 EEG 2.1 Erläuterung

Mehr

Einspeisemanagement der EEG-Anlagen Nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes

Einspeisemanagement der EEG-Anlagen Nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes Einspeisemanagement der EEG-Anlagen Nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes Installationshinweise für das Einspeisemanagement bei EEG Anlagen mit Rundsteuer-Empfänger im Netzgebiet der StWL Städtischen

Mehr

Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) der Versorgungsbetriebe Hann.

Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) der Versorgungsbetriebe Hann. Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH Erläuterungen zu den TAB 2007 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Anlage zu Ziffer 05 der TAB 2007. Netzanschlüsse. Inhalt. 1 Zugänglichkeit der Übergabestelle

Anlage zu Ziffer 05 der TAB 2007. Netzanschlüsse. Inhalt. 1 Zugänglichkeit der Übergabestelle Anlage zu Ziffer 05 der TAB 2007 Netzanschlüsse Inhalt 1 Zugänglichkeit der Übergabestelle... 1 2 Netzanschlusssäule NH 00 / NH 2... 2 3 Zähleranschlusssäule... 4 4 Mehrfach-Netzanschluss... 5 4.1 Allgemein...

Mehr

Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Niederspannungsnetz

Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Niederspannungsnetz Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Niederspannungsnetz der KEEP GmbH (Eisenberg, Hettenleidelheim, Ramsen, Obrigheim und Wattenheim) Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Niederspannungsnetz der KEEP GmbH (Eisenberg,

Mehr

Technische Mindestanforderungen der SWO Netz GmbH für das Einspeisemanagement von EEG- und KWK-Anlagen entsprechend 6 EEG 2012

Technische Mindestanforderungen der SWO Netz GmbH für das Einspeisemanagement von EEG- und KWK-Anlagen entsprechend 6 EEG 2012 Technische Mindestanforderungen der SWO Netz GmbH für das Einspeisemanagement von EEG- und KWK-Anlagen entsprechend 6 EEG 2012 Installationsanforderungen für EEG-Anlagen mit Funkrundsteuerempfänger oder

Mehr

Bauweisen und Kosten von Kurzzeitanschlüssen der regionetz

Bauweisen und Kosten von Kurzzeitanschlüssen der regionetz Bauweisen und Kosten von Kurzzeitanschlüssen der regionetz Inhalt 1. Allgemeines 2 1.1 Geltungsbereich.. 2 1.2 Gültigkeitsdauer.. 2 1.3 Normen und Regeln... 2 1.4 Technische Hinweise.. 3 2. Baustrom/ Provisorische

Mehr

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Stand 01/2013 Inhalt 1. Allgemeines... 2 2. Anwendungsbereich... 2 3. Technische Realisierung... 3 4.

Mehr

Hausanschlussbeispiele im TN-System unter Berücksichtigung der DIN VDE 0100-444

Hausanschlussbeispiele im TN-System unter Berücksichtigung der DIN VDE 0100-444 Netzbetreiber INFORMATIONSBLATT Hausanschlussbeispiele im TN-System unter Berücksichtigung der DIN VDE 0100-444 5070-v1-DE-11.15 Um eine Gebäudeinstallation EMV-gerecht (EMV = Elektromagnetische Verträglichkeit)

Mehr

Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung

Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung Für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Willich GmbH, - nachstehend Netzbetreiber (NB) genannt - gem. 4 (3) NAV. Weitere Informationen

Mehr

Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements für Erzeugungsanlagen

Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements für Erzeugungsanlagen Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements für Erzeugungsanlagen im Netzgebiet der Vereinigten Stadtwerke Netz GmbH Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH Schweriner Straße 90 23909

Mehr

HagerTipp. Hager Systemlösungen zur Einhaltung der neuen VDE-AR-N 4105:2011-08 und dem neuen EEG 2012

HagerTipp. Hager Systemlösungen zur Einhaltung der neuen VDE-AR-N 4105:2011-08 und dem neuen EEG 2012 HagerTipp 24 Hager Systemlösungen zur Einhaltung der neuen VDE-AR-N 4105:2011-08 und dem neuen EEG 2012 Neue Anforderungen für den Anschluss von Erzeugeranlagen im Niederspannungsnetz durch VDE-AR-N 4105

Mehr

Merkblatt für Zählerschränke. Ausgabe 5.2002

Merkblatt für Zählerschränke. Ausgabe 5.2002 Merkblatt für Zählerschränke Ausgabe 5.2002 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e.v. VBEW Copyright Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e.v. VBEW Inhaltsverzeichnis

Mehr

Ergänzende Bedingungen

Ergänzende Bedingungen Ergänzende Bedingungen Ergänzende Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung

Mehr

Wir machen uns für Sie stark!

Wir machen uns für Sie stark! Ihr Wasseranschluss Wir machen uns für Sie stark! Der Netzbetreiber, die StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH, bietet Ihnen die optimale Lösung für Ihren Netzanschluss zur Trinkwasserversorgung.

Mehr

Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (Ausgabe 2011) der EnergieNetz Mitte GmbH

Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (Ausgabe 2011) der EnergieNetz Mitte GmbH Titelseite Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (Ausgabe 2011) der EnergieNetz Mitte GmbH Stand 1. Juni 2014 Inhalt Titelseite 1 Inhalt

Mehr

Ergänzende Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (Ewa) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.

Ergänzende Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (Ewa) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01. Netze Ergänzende Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (Ewa) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01. November 2006 gültig für das Netzgebiet der Ewa ab dem 01.01.2009

Mehr

TRAVEL POWER 230 V AC, 32 A, 50 Hz (991 00 12-01) Travel Power 7.0 + 5.0

TRAVEL POWER 230 V AC, 32 A, 50 Hz (991 00 12-01) Travel Power 7.0 + 5.0 Einbau und Bedienungsanleitung TRAVEL POWER 230 V AC, 32 A, 50 Hz (991 00 12-01) Travel Power 7.0 + 5.0 1 Allgemeine Informationen 1.1 SICHERHEITSHINWEISE Travel Power darf nicht für den Betrieb von lebenserhaltenen

Mehr

Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Stadtwerke Gotha Netz GmbH Netzanschlussvertrag Kunden ohne Leistungsmessung Zwischen dem Netzanschlussnehmer genannt - Name Straße / Hausnr. PLZ / Ort - im folgenden Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Mehr

Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks

Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks Zentralverband der Deutschen Elektround Informationstechnischen Handwerke ZVEH Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks Ausgabe 2012 Herausgeber Bundes-Installateurausschuss

Mehr

Anhang B zu den Technischen Anschlussbedingungen der Rheinischen NETZGesellschafft mbh Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit

Anhang B zu den Technischen Anschlussbedingungen der Rheinischen NETZGesellschafft mbh Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Anhang B zu den Technischen Anschlussbedingungen der Rheinischen NETZGesellschafft mbh Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung Ausgabe 07/2017 Richtlinie für die Montage von

Mehr

Planungshilfe Hausinstallation Strom

Planungshilfe Hausinstallation Strom Hausinstallation Strom 2014 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Seite 2 Seite Seite 4 Seite 5 Seite 6 Seite 7 Seite 8 Seite 9 Seite 10 Seite 11 Seite 12 Seite 1 Seite 14 Anordnung von Zählerschränken Zeichnung

Mehr

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH _ Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgend aufgeführten technischen Mindestanforderungen an

Mehr

Allgemeine und technische Bedingungen für die Bereitstellung von Messwertimpulsen aus Messeinrichtungen

Allgemeine und technische Bedingungen für die Bereitstellung von Messwertimpulsen aus Messeinrichtungen Allgemeine und technische Bedingungen für die Bereitstellung von Messwertimpulsen aus Messeinrichtungen Inhalt Präambel 1. Allgemeine Normen, Richtlinien und Vorschriften 2. Allgemeine Bedingungen 3. Technische

Mehr

Stadtwerke Norderney GmbH

Stadtwerke Norderney GmbH Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Norderney GmbH TAB NS Nord 2012 (BDEW) 1 Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen

Mehr

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage

Mehr

Anschlussschränke im Freien

Anschlussschränke im Freien Verband der Netzbetreiber VDN e.v. beim VDEW Anschlussschränke im Freien Richtlinie für den Anschluss von ortsfesten Schalt- und Steuerschränken und Zähleranschlusssäulen an das Niederspannungsnetz des

Mehr

1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten bis zur Anwendung der Bestimmungen aus den Beschlüssen BK6-09-034 bzw. BK7-09-001 ab 01.10.2011.

1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten bis zur Anwendung der Bestimmungen aus den Beschlüssen BK6-09-034 bzw. BK7-09-001 ab 01.10.2011. Elektronischer Datenaustausch für Prozesse zwischen der Stadtwerke ETO GmbH & Co.KG und im Netzgebiet tätigen Messdienstleistern / Messstellenbetreibern 1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten

Mehr

Einspeisemanagement für EEG-Anlagen gemäß den gesetzlichen Anforderungen 6 EEG 2012

Einspeisemanagement für EEG-Anlagen gemäß den gesetzlichen Anforderungen 6 EEG 2012 Einspeisemanagement für EEG-Anlagen gemäß den gesetzlichen Anforderungen 6 EEG 2012 Installations- und Funktionsbeschreibung für Funk-Rundsteuer-Empfänger (FRE) der E.ON BAYERN AG Inhaltsverzeichnis 1.

Mehr

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013 VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 10.2013 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte

Mehr

Bestätigung des Herstellers/Errichters nach BGV A3, 5 Absatz 4 und Erklärung Betriebsbereitschaft und Inbetriebsetzung

Bestätigung des Herstellers/Errichters nach BGV A3, 5 Absatz 4 und Erklärung Betriebsbereitschaft und Inbetriebsetzung Bestätigung des Herstellers/Errichters nach BGV A3, 5 Absatz 4 und Erklärung Betriebsbereitschaft und Inbetriebsetzung 1) Anlagenanschrift Gemarkung, Flur, Flurstück Projektnummer 2) Hersteller / Errichter

Mehr

Richtlinie der SWT AöR für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung

Richtlinie der SWT AöR für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung Richtlinie der SWT AöR für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung Stand Jan`07 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich...- 2-2 Allgemeines...- 2-3 Messsatz...- 3-3.1 Messwandler...- 3-3.2

Mehr

Wir verschaffen Ihrem Gebäude Anschluss

Wir verschaffen Ihrem Gebäude Anschluss Wir verschaffen Ihrem Gebäude Anschluss Der Hausanschluss bildet die Verbindung zwischen Ihrem Gebäude und den öffentlichen Versorgungsnetzen. Auf Norderney werden die von uns, den Stadtwerken Norderney,

Mehr

1.1. Festlegungen für die Datenübertragung im Mobilfunknetz... 1 1.2. Festlegungen für die Datenübertragung im Festnetz... 2

1.1. Festlegungen für die Datenübertragung im Mobilfunknetz... 1 1.2. Festlegungen für die Datenübertragung im Festnetz... 2 Technische Realisierung der Fernwirkanbindung und Datenübertragung zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 9 EEG im Verteilnetz Strom der FairNetz GmbH FairNetz GmbH Hauffstraße 89, 72762 Reutlingen

Mehr

Technische Anforderung zur Anbindung von EEG-Anlagen an das Einspeisemanagement (EEG 2014, 9)

Technische Anforderung zur Anbindung von EEG-Anlagen an das Einspeisemanagement (EEG 2014, 9) Technische Anforderung zur Anbindung von EEG-Anlagen an das Einspeisemanagement (EEG 2014, 9) Stand: 01.07.2012 1. Grundsätze 2 1.1. Anwendungsbereich 2 2. Umsetzung des Einspeisemanagements 2 2.1. Konzept

Mehr

Montageanleitung ID ANTRW.8060R-A. (für die ID RW24.ABC-A)

Montageanleitung ID ANTRW.8060R-A. (für die ID RW24.ABC-A) Montageanleitung ID ANTRW.8060R-A (für die ID RW24.ABC-A) Lieferumfang: 1x ID ANTRW.8060R-A - Antennenrahmen mit integrierter Flachbandkabelantenne und automatischem Antennentuner ID AT-A 1x Montageanleitung

Mehr

zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes

zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes Technische Hinweise zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Verteilnetz Strom der Erlanger Stadtwerke AG Stand: Juni 2012 (1. Anpassung Januar 2013) 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Datenblatt Eigenerzeugungsanlagen und Stromspeicher am Niederspannungsnetz

Datenblatt Eigenerzeugungsanlagen und Stromspeicher am Niederspannungsnetz Datenblatt Eigenerzeugungsanlagen und Stromspeicher am Niederspannungsnetz Gilt als Datenblatt F.2 gemäß VDE AR-N 4105 in der Fassung von August 2011 Anlagenbetreiber Errichter der Anlage (Installateur)

Mehr

Informationen für Bauherren und Planer. > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser

Informationen für Bauherren und Planer. > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser Informationen für Bauherren und Planer > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser Inhaltsverzeichnis Gesetze und Verordnungen 2 Ihr Ansprechpartner

Mehr

Antrag auf Herstellung/Änderung eines Anschlusses an das Niederspannungsnetz

Antrag auf Herstellung/Änderung eines Anschlusses an das Niederspannungsnetz Antrag auf Herstellung/Änderung eines Anschlusses an das Niederspannungsnetz Hertener Stadtwerke www.hertener-stadtwerke.de Bitte mit Kugelschreiber ausfüllen Posteingang Vorname, Nachname des Antragstellers

Mehr

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen zwischen EinspeiserName EinspeiserStraße 00000 EinspeiserStadt nachstehend "Einspeiser" genannt und Stadtwerke Görlitz AG Demianiplatz

Mehr

Markt Markt Indersdorf

Markt Markt Indersdorf Markt Markt Indersdorf Marktplatz 1, 85229 Markt Indersdorf Grundstückseigentümererklärung (Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

TV1 Anschluss an die MS- und NS-Verteilnetze

TV1 Anschluss an die MS- und NS-Verteilnetze Gestützt auf die Artikel 1, 2, 3,7 und 8 der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (AGB) definiert die vorliegende technische Vorschrift: den Netzanschlussbeitrag (NAB) und den Netzkostenbeitrag (NKB); Kosten

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG Fleischmannstraße 50 73728 Esslingen am Neckar (im Folgenden: Netzbetreiber) und Firma Straße PLZ / Ort Telefon:

Mehr

Der Weg von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme von EEG- und KWK- Anlagen

Der Weg von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme von EEG- und KWK- Anlagen Der Weg von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme von EEG- und KWK- Anlagen Sie möchten selbst Strom erzeugen und in unser Netz einspeisen? Der Weg von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme Ihrer eigenen

Mehr

Nachrüstung von PV-Anlagen mit Einrichtungen zur Wirkleistungsbegrenzung

Nachrüstung von PV-Anlagen mit Einrichtungen zur Wirkleistungsbegrenzung Nachrüstung von PV-Anlagen mit Einrichtungen zur Wirkleistungsbegrenzung für SUNNY BOY, SUNNY MINI CENTRAL, SUNNY TRIPOWER Inhalt Nach 66 des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) müssen Bestandsanlagen mit

Mehr

STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN

STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN INHALT Wissenswertes für alle Bauherren und Architekten Seite 1 Fachkundige und kompetente Beratung vom Fachmann Was bei der Planung beachtet werden sollte

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom

Anschlussnutzungsvertrag Strom für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (Anschlussnutzer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird nachfolgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Anhang C zu den Werkvorschriften TAB

Anhang C zu den Werkvorschriften TAB Anhang C zu den Werkvorschriften TAB Anhang C zu den Werkvorschriften TAB (Technische Anschlussbedingungen der Verteilnetzbetreiber (VNB) für den Anschluss an das Niederspannungsverteilnetz) Artikel Seite

Mehr

- Pv-Einspeisevertrag -

- Pv-Einspeisevertrag - Vertrag über die Stromeinspeisung aus einer Photovoltaikanlage in das Niederspannungsnetz der - Pv-Einspeisevertrag - zwischen Name des Einspeisers Straße Nr. P üott - nachstehend,,einspeisef' genannt

Mehr

Windkraft-Ersatzlastregler bzw. Heizungsversion

Windkraft-Ersatzlastregler bzw. Heizungsversion Windkraft-Ersatzlastregler bzw. Heizungsversion Abbildung kann vom gelieferten Gerät abweichen zur Verhinderung von Überspannung und zum Schutz der Batterie Technische Daten: Stromaufnahme: Spannung: Ersatzlast:

Mehr

Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG

Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG Gültig ab 01.07.2007 1 Baukostenzuschüsse für Anschluss zur Entnahme aus der Mittelspannungsebene,

Mehr

Leibniz-Rechenzentrum. Vorgaben für die Datennetzinstallationen im Zuständigkeitsbereich des Leibniz-Rechenzentrums

Leibniz-Rechenzentrum. Vorgaben für die Datennetzinstallationen im Zuständigkeitsbereich des Leibniz-Rechenzentrums Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften Vorgaben für die Datennetzinstallationen im Zuständigkeitsbereich des Leibniz-Rechenzentrums Stand 06.03.2013 Seite 1 von 9 Stand 06.03.2013

Mehr

Erläuterungen zur Gasanmeldung. für das Netzgebiet der HanseWerk AG, der Hamburg Netz GmbH und der Schleswig-Holstein Netz AG

Erläuterungen zur Gasanmeldung. für das Netzgebiet der HanseWerk AG, der Hamburg Netz GmbH und der Schleswig-Holstein Netz AG Erläuterungen zur Gasanmeldung für das Netzgebiet der HanseWerk AG, der Hamburg Netz GmbH und der Schleswig-Holstein Netz AG - Anmeldevordruck des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft

Mehr

Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom

Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom Technische Mindestanforderungen an den In der nachfolgenden Übersicht werden die Mindestanforderungen zum grundsätzlichen Aufbau von Messeinrichtungen (Übergabemessungen) im Netzgebiet der beschrieben.

Mehr

Vorübergehend angeschlossene Anlagen Merkblatt für die Stromversorgung von Baustellen, Schaustellerbetriebe, Festbeleuchtung usw.

Vorübergehend angeschlossene Anlagen Merkblatt für die Stromversorgung von Baustellen, Schaustellerbetriebe, Festbeleuchtung usw. Für den Netzanschluss sind Anschlussschränke oder Anschlussverteilerschränke nach DIN VDE 0660, Teil 501, bereitzustellen. Ein in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers (NB) eingetragener Elektroinstallateur

Mehr

Steuerung DLS ECKLITE SC und SC xx-enc

Steuerung DLS ECKLITE SC und SC xx-enc ECKELT I DLS ECKLITE SC und SC xx-enc I Seite 1 Steuerung DLS ECKLITE SC und SC xx-enc Allgemein Die Regelung des ECKLITE Motors hat mit dem ECKLITE CONTROLLER zu erfolgen. Die Verbindung vom ECKLITE CONTROLLER

Mehr

Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom

Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom In der nachfolgenden Übersicht werden die Mindestanforderungen zum grundsätzlichen Aufbau von Messeinrichtungen (Übergabemessungen)

Mehr

Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH

Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH Ergänzende Bedingungen Gas der zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) Gültig

Mehr

COM-1 Anleitung zur Installation und Inbetriebnahme

COM-1 Anleitung zur Installation und Inbetriebnahme COM-1 Anleitung zur Installation und Inbetriebnahme 06.07.10 COM-1-Bedienungsanleitung - V 1.4 Seite 1 von 10 Wichtige Informationen Das COM 1 wurde mit großer Sorgfalt entworfen und hergestellt und sollte

Mehr

Umsetzer Typ 2313. Bestelldaten. Keine zusätzliche Speisung erforderlich. Zwei Schnittstellen / Kanäle pro Karte. Zündschutzart: I M 1 EEx ia I

Umsetzer Typ 2313. Bestelldaten. Keine zusätzliche Speisung erforderlich. Zwei Schnittstellen / Kanäle pro Karte. Zündschutzart: I M 1 EEx ia I Bestelldaten Bezeichnung Typ Artikel Nr. Umsetzer 2313 118 306 01 AX Einschubbaustein, Europakarte 100 x 160mm An nicht eigensichere Telefonnetze anschließbar, mit eigensicherem Ausgang Keine zusätzliche

Mehr

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Strom- und Erdgasnetz

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Strom- und Erdgasnetz Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Strom- und Erdgasnetz der Stadtwerke Wernigerode GmbH, nachstehend Netzbetreiber genannt. 1. Grundsätzliche Anforderungen Der Messstellenbetreiber

Mehr

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal Vertrag über die Bereitstellung einer Option für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Innovative Energie für Pullach GmbH und die Versorgung mit Fernwärme bis ans Grundstück (Optionsvertrag - Grundstück)

Mehr

8. Signalkabel, (4-20 ma), kw-meßgerät -> 2xTrennverstärker:... LIYY 2x0,5 mm²

8. Signalkabel, (4-20 ma), kw-meßgerät -> 2xTrennverstärker:... LIYY 2x0,5 mm² Schaltplanbeispiele Die Kompressorenhersteller ändern ihre technische Dokumentation häufig. Daher können Klemmenbezeichnungen selbst beim gleichen Kompressormodell abweichen. Die folgenden Schalpläne sind

Mehr

ERZEUGUNGSANLAGE AM MITTELSPANNUNGSNETZ ABSTIMMUNGSKRITERIEN MIT DEM VNB

ERZEUGUNGSANLAGE AM MITTELSPANNUNGSNETZ ABSTIMMUNGSKRITERIEN MIT DEM VNB ERZEUGUNGSANLAGE AM MITTELSPANNUNGSNETZ ABSTIMMUNGSKRITERIEN MIT DEM VNB Stand: 1. November 2015 Gemäß BDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb

Mehr

Angegeben sind jeweils die aktuellen Nettopreise und die dazugehörigen Bruttopreise (einschließlich derzeit gültigen Mehrwertsteuer)

Angegeben sind jeweils die aktuellen Nettopreise und die dazugehörigen Bruttopreise (einschließlich derzeit gültigen Mehrwertsteuer) Allgemeines Tarifblatt für die Stromversorgung gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung (Niederspannungsanschlussverordnung

Mehr

Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG

Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG für die Belieferung mit Elektrizität in Niederspannung (gültig ab 1. Januar 2013) Stadtwerke Garbsen GmbH Tel.: 05137 7030-0

Mehr

Vorübergehend angeschlossene Anlagen Erläuterungen VdEW

Vorübergehend angeschlossene Anlagen Erläuterungen VdEW Baustellen, Schaustellerbetriebe, Festbeleuchtung usw. Ausgabe / Blatt 03.12 / 01 Für den etzanschluss sind Anschlussschränke oder Anschlussverteilerschränke nach DI VDE 0660, Teil 501, bereitzustellen.

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:

Mehr

Die neuen Regelungen des EEG 2012 sind sehr umfassend. In dieser Produktinformation wird nur der Bereich Einspeisemanagement behandelt.

Die neuen Regelungen des EEG 2012 sind sehr umfassend. In dieser Produktinformation wird nur der Bereich Einspeisemanagement behandelt. 1 EEG-Richtlinie 2012? Alles geregelt! Seit 2009 gibt es in Deutschland gesetzliche Vorgaben, dass sich Photovoltaikanlagen am Einspeise - und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen

Mehr

Strom- und Spannungswandler

Strom- und Spannungswandler Anhang 2.2 Strom- und Spannungswandler Gültig ab: Oktober 2009 I N H A L T Seite 0 Einleitung 2 1 Verrechnungswandler in metallgekapselten gasisolierten Mittelspannungsanlagen 2 2 Hinweise für die Gerätemontage

Mehr

6301 2201 03/2001 DE Für das Fachhandwerk. Montageanweisung. Steckdosenregler SR 3 Solar-Temperaturdifferenzregler. Bitte vor Montage sorgfältig lesen

6301 2201 03/2001 DE Für das Fachhandwerk. Montageanweisung. Steckdosenregler SR 3 Solar-Temperaturdifferenzregler. Bitte vor Montage sorgfältig lesen 6301 2201 03/2001 DE Für das Fachhandwerk Montageanweisung Steckdosenregler SR 3 Solar-Temperaturdifferenzregler Bitte vor Montage sorgfältig lesen Impressum Das Gerät entspricht den grundlegenden Anforderungen

Mehr

Richtlinienkonforme PV-Anlagenp anung 2012 1. Vereinfachtes Energiemanagement oder generelle Begrenzung

Richtlinienkonforme PV-Anlagenp anung 2012 1. Vereinfachtes Energiemanagement oder generelle Begrenzung Richtlinienkonforme PV-Anlagenp anung 2012 1. Vereinfachtes Energiemanagement oder generelle Begrenzung Bei Anlagen bis zu einer maximalen Scheinleistung (Wechselrichterausgangsleistung) von 30kVA bietet

Mehr

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Mehr

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach

Mehr

1.1.5 Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden,

1.1.5 Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden, Ergänzende Bedingungen Strom der Stadtwerke Eutin GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung

Mehr

Checkliste zur Planung von Zählerplätzen

Checkliste zur Planung von Zählerplätzen Bei ehz-zählerplätzen mit BKE-I Kassette ist die Bauhöhe 7 (1050mm) zugelassen. Bei Zählerplätzen mit 3-Punkt-Befestigung ist die Bauhöhe 7 und 9 (1050/1350mm) zugelassen. Übergangsfrist bis 1.9.2016 für

Mehr

Montageanleitung. solar-pac 190 Plug & Play Schrägdach

Montageanleitung. solar-pac 190 Plug & Play Schrägdach Montageanleitung solar-pac 190 Plug & Play Schrägdach Inhalt 1 Sicherheitshinweise... 3 2 Allgemeine Hinweise zur Dachhakenmontage... 4 3 Montage des solar-pac Schrägdach... 5 3.1 Materialliste für ein

Mehr

Anmeldung zum Netzanschluss Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung (Aufforderung Zählermontage)

Anmeldung zum Netzanschluss Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung (Aufforderung Zählermontage) Landesgruppe Norddeutschland Landesgruppe Berlin Brandenburg Erläuterungen zu den BDEW-Anmeldeformularen Anmeldung zum Netzanschluss Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung (Aufforderung Zählermontage) der

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Messwesen bei EEG-Anlagen

Messwesen bei EEG-Anlagen Messwesen bei EEG-Anlagen Wesentliche Problemstellungen aus Sicht des SFV Dipl.-Ing. Susanne Jung Solarenergie-Förderverein Deutschland e.v. (SFV) - Bundesgeschäftsstelle - Zählerplatz? Zähler von wem?

Mehr

Preisblatt 2016 der Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Hünfeld GmbH - gültig ab 01.01.2016

Preisblatt 2016 der Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Hünfeld GmbH - gültig ab 01.01.2016 Entgelte Strom Preisblätter 1-8 für die Netznutzung (Strom) im Netzgebiet der Stadtwerke Hünfeld GmbH Preisblatt 1 Netzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 1) Jahresleistungspreissystem

Mehr

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Ochtrup (SWO) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Ochtrup (SWO) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Ochtrup (SWO) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) I. Vorbemerkung Die Stadtwerke Ochtrup (SWO), Netzbetreiber, ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe

Mehr