BERICHT. über die GEWINNERMITTLUNG. nach 4 Abs. 3 EStG
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- Christian Blau
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1 BERICHT über die GEWINNERMITTLUNG nach 4 Abs. 3 EStG vom bis ETUDES SANS FRONTIÈRES - STUDIEREN OHNE GRENZEN DEUTSCHLAND e. V. Dr. oec. Bernd Greiner Steuerberater Ernst-Haußmann-Weg Zell
2 Blatt 1 GEWINNERMITTLUNG nach 4 Abs. 3 EStG vom bis Inhaltsverzeichnis 1. Auftrag 2 2. Anlagen 3 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom bis Anlagenspiegel zum 31. Dezember Kontennachweis zur GuV zum 31. Dezember Entwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar bis 31. Dezember Vereinsvermögen 15 Vereinsergebnis 16 Vermögensstock flüssige Mittel 17 Freie Rücklage nach 58 Nr. 7a AO 18 Mittelverwendungsrechnung 18 Verprobung Umsatzsteuer 19 Bescheinigung 21 Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften 22
3 Blatt 2 GEWINNERMITTLUNG nach 4 Abs. 3 EStG vom bis Auftrag Der Vorstand des Vereins ETUDES SANS FRONTIÈRES - STUDIEREN OHNE GRENZEN DEUTSCHLAND e. V., Konstanz - nachfolgend auch "Vorstand" genannt - beauftragte mich, die steuerliche Gewinnermittlung zum 31. Dezember 2013 aus den von mir geführten Büchern und den mir darüber hinaus vor ge leg ten Be le gen und Bestandsnach weisen, die ich auftragsgemäß nicht ge prüft habe, unter Berücksichti gung der erteil ten Auskünfte nach gesetzlichen Vorgaben und nach den in ner halb die ses Rahmens lie gen den Anwei sungen des Auftragge bers zur Ausübung be stehen der Wahlrechte zu ent wi ckeln. Diesen Auftrag zur Er stellung ohne Beur tei lungen habe ich in der Zeit vom 28. April 2014 bis 26. November 2014 in meinen Geschäftsräumen in Zell durchgeführt.
4 Blatt 3 GEWINNERMITTLUNG nach 4 Abs. 3 EStG vom bis Anlagen
5 Blatt 4 GEWINNERMITTLUNG nach 4 Abs. 3 EStG vom bis Geschäftsjahr Vorjahr A. IDEELLER BEREICH I. Nicht steuerbare Einnahmen 1. Mitgliedsbeiträge , ,29 2. Zuschüsse 2.966, ,07 3. Sonstige nicht steuerbare Einnahmen , , , ,54 II. Nicht anzusetzende Ausgaben 1. Abschreibungen 30,00 82,00 2. Personalkosten 2.754,75 0,00 3. Reisekosten 48,00 0,00 4. Übrige Ausgaben , , , ,18- GEWINN/VERLUST ideeller Bereich , ,64- B. ERTRAGSTEUERNEUTRALE POSTEN I. Ideeller Bereich (ertragsteuerneutral) 1. Steuerneutrale Einnahmen Spenden , ,83 II. Vermögensverwaltung (ertragsteuerneutral) Nicht abziehbare Ausgaben 0,00 19,38- GEWINN/VERLUST ertragsteuerneutrale Posten , ,45 C. VERMÖGENSVERWALTUNG I. Einnahmen 1. Ertragsteuerfreie Einnahmen Zins- und Kurserträge 388,81 204,91 GEWINN/VERLUST Vermögensverwaltung 388,81 204,91 D. SONSTIGE ZWECKBETRIEBE I. Sonstige Zweckbetriebe 1 (Umsatzsteuerpflichtig) 1. Einnahmen aus Umsatzerlösen 822,52 0,00 Übertrag 3.884, ,28-
6 Blatt 5 GEWINNERMITTLUNG nach 4 Abs. 3 EStG vom bis Geschäftsjahr Vorjahr Übertrag 3.884, ,28-2. Ausgaben für Material Ausgaben für bezogene Leistungen 3.495,50 0,00 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.672,98-0,00 GEWINN/VERLUST Sonstige Zweckbetriebe ,98-0,00 GEWINN/VERLUST Sonstige Zweckbetriebe 2.672,98-0,00 E. SONSTIGE GESCHÄFTSBETRIEBE I. Sonstige Geschäftsbetriebe 1 1. Einnahmen aus Umsatzerlösen , ,41 2. Ausgaben für Material Ausgaben für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 2.726, ,96 3. Ausgaben für sonstige betriebliche Aufwendungen 3.058, , , ,02- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit , ,39 GEWINN/VERLUST Sonstige Geschäftsbetriebe , ,39 II. Sonstige Geschäftsbetriebe 2 1. Einnahmen aus Umsatzerlösen 1.927,48 0,00 2. Ausgaben für Material Ausgaben für bezogene Leistungen 2.693,54 0,00 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 766,06-0,00 GEWINN/VERLUST Sonstige Geschäftsbetriebe 2 766,06-0,00 GEWINN/VERLUST Sonstige Geschäftsbetriebe , ,39 F. VEREINSERGEBNIS , ,11
7 ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2013 Blatt 6,, A. ANLAGEVERMÖGEN Anschaffungs-, kumulierte Herstellungs- Zugänge Abgänge Umbuchungen Abschreibungen Abschreibungen Zuschreibungen Buchwert Buchwert kosten I. Immaterielle Vermögensgegenstände geleistete Anzahlungen 0,00 500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500,00 0,00 Summe immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Vereinsausstattung 420,94 0,00 0,00 0,00 418,94 30,00 0,00 2,00 32,00 Sonstige Anlagen und Ausstattung 326,50 0,00 0,00 0,00 326,50 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe Sachanlagen 747,44 0,00 0,00 0,00 745,44 30,00 0,00 2,00 32,00 III. Finanzanlagen Sonstige Ausleihungen 0,00 180,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 180,00 0,00 Summe Finanzanlagen 0,00 180,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 180,00 0,00 Summe Anlagevermögen 747,44 680,00 0,00 0,00 745,44 30,00 0,00 682,00 32,00
8 KONTENNACHWEIS zur G.u.V. vom bis Blatt 7 Geschäftsjahr Vorjahr Konto Bezeichnung IDEELLER BEREICH Nicht steuerbare Einnahmen Mitgliedsbeiträge 2110 Echte Mitgliedsbeiträge bis 300 Euro , ,29 Zuschüsse 2303 Sonstige Zuschüsse 2.966, ,07 Sonstige nicht steuerbare Einnahmen 2401 Fördermitgliedschaften 1.958,00 654, Patenschaft Kongo 4.426, , Stipendium Tschetschenien 850, , Patenschaft sonstige 7.542, , Zuwendungen Dritter (Sponsoren) 1.180,00 0, , ,18 Nicht anzusetzende Ausgaben Abschreibungen 2503 Abschreibung auf WG Sammelposten 30,00 82,00 Personalkosten 2553 Abgeführte Lohnsteuer 31,08 0, Sozialversicherungsbeiträge 450,34 0, Aushilfslöhne 2.273,33 0, ,75 0,00 Reisekosten 2560 Reisekostenerstattungen 48,00 0,00 Übrige Ausgaben 2701 Büromaterial 123,86 372, Porto, Telefon 509,17 183, Einzugskosten 350,97 497, Sonstige Kosten 4.911, , Projektaufwand Tschetschenien Verwaltung 40,59 0, Projektaufwand Tschetschenien Stipendium 1.722, , Projektaufwand Kongo Stipendium , , Projektaufwand Afghanistan 1.705,80 0, Versicherungsbeiträge 1.626, , Repräsentationskosten 1.508, , Steuerberatungskosten 1.806, , , ,18 ERTRAGSTEUERNEUTRALE POSTEN Ideeller Bereich (ertragsteuerneutral) Steuerneutrale Einnahmen Spenden 3220 Erhaltene Spenden / Zuwendungen , ,83 Übertrag 2.673, ,81-
9 KONTENNACHWEIS zur G.u.V. vom bis Blatt 8 Geschäftsjahr Vorjahr Konto Bezeichnung Übertrag 2.673, ,81- Vermögensverwaltung (ertragsteuerneutral) Nicht abziehbare Ausgaben 3451 Abgezogene Kapitalertragsteuer 0,00 18, Solidaritätszuschlag zur KapESt 0,00 0,99 0,00 19,38- VERMÖGENSVERWALTUNG Einnahmen Ertragsteuerfreie Einnahmen Zins- und Kurserträge 4150 Zinserträge 0 % USt 388,81 204,91 SONSTIGE ZWECKBETRIEBE Sonstige Zweckbetriebe 1 (Umsatzsteuerpflichtig) Einnahmen aus Umsatzerlösen 6005 Umsatzerlöse 7 % 822,52 0,00 Ausgaben für Material Ausgaben für bezogene Leistungen 6180 Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.495,50 0,00 SONSTIGE GESCHÄFTSBETRIEBE Sonstige Geschäftsbetriebe 1 Einnahmen aus Umsatzerlösen 8000 Einnahmen aus Umsatzerlösen , , Erlöse aus Handelswaren 0, , Anzeigengeschäfte (Vereinszeitschr...) 0,00 920, Sonstige Werbeeinnahmen 1.398,50 983, , ,41 Ausgaben für Material Ausgaben für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 8150 Wareneinkauf 153,70 307, Wareneingang 7% Vorsteuer 98,52 486, Wareneingang 19% VSt 2.474,23 257, , ,96 Ausgaben für sonstige betriebliche Aufwendungen 8309 Sonstige Ausgaben 2.756, , Porto 0,00 16, Steuerberatungskosten 301,85 802, , ,06 Übertrag , ,11
10 KONTENNACHWEIS zur G.u.V. vom bis Blatt 9 Geschäftsjahr Vorjahr Konto Bezeichnung Übertrag , ,11 Sonstige Geschäftsbetriebe 2 Einnahmen aus Umsatzerlösen 8500 Umsatzerlöse Reiseleistungen 1.927,48 0,00 Ausgaben für Material Ausgaben für bezogene Leistungen 8700 Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.693,54 0,00 VEREINSERGEBNIS VEREINSERGEBNIS , ,11
11 Entwicklung des Anlagevermögens vom bis Blatt 10 Konto Bezeichnung Entwicklung Stand zum Zugang Umbuchung Abschreibung Stand zum der Abgang- Zuschreibung Anzahlungen auf immat.vermögensgegenst Ansch-/Herst-K 500,00 500,00 Abschreibung 0,00 Buchwerte 0,00 500,00 500, Wirtschaftsgüter Sammelposten Ansch-/Herst-K 420,94 420,94 Abschreibung 388,94 30,00 418,94 Buchwerte 32,00 30,00 2, Geringwertige Wirtschaftsgüter Ansch-/Herst-K 326,50 326,50 Abschreibung 326,50 326,50 Buchwerte 0,00 0, Geleistete Kautionen Ansch-/Herst-K 180,00 180,00 Abschreibung 0,00 Buchwerte 0,00 180,00 180,00 Summe Ansch-/Herst-K 747,44 680, ,44 Abschreibung 715,44 30,00 745,44 Buchwerte 32,00 680,00 30,00 682,00
12 Entwicklung des Anlagevermögens vom bis Blatt 11 Konto Bezeichnung Datum Entw. Stand zum Zugang Umbuchung Abschreibung Stand zum Inventar Inventarbezeichnung AfA-Art der Abgang- Zuschreibung ND AfA-% 39 Anzahlungen auf immat.vermögensgegenst Anzahlung Homepage neu AHK 500,00 500,00 Keine AfA Abschr. 0,00 BW 0,00 500,00 500,00 Summe Anzahlungen auf immat.vermögensgegenst Ansch-/Herst-K 500,00 500,00 Abschreibung 0,00 Buchwerte 0,00 500,00 500,00
13 Entwicklung des Anlagevermögens vom bis Blatt 12 Konto Bezeichnung Datum Entw. Stand zum Zugang Umbuchung Abschreibung Stand zum Inventar Inventarbezeichnung AfA-Art der Abgang- Zuschreibung ND AfA-% 341 Wirtschaftsgüter Sammelposten Notebook AHK 253,00 253,00 GWG-Pool Abschr. 252,00 252,00 05/00 / 20,00 BW 1,00 1, Buchhaltungssoftware (Amazon) AHK 167,94 167,94 GWG-Pool Abschr. 136,94 30,00 166,94 05/00 / 20,00 BW 31,00 30,00 1,00 Summe Wirtschaftsgüter Sammelposten Ansch-/Herst-K 420,94 420,94 Abschreibung 388,94 30,00 418,94 Buchwerte 32,00 30,00 2,00
14 Entwicklung des Anlagevermögens vom bis Blatt 13 Konto Bezeichnung Datum Entw. Stand zum Zugang Umbuchung Abschreibung Stand zum Inventar Inventarbezeichnung AfA-Art der Abgang- Zuschreibung ND AfA-% 475 Geringwertige Wirtschaftsgüter Digicam AHK 326,50 326,50 GWG-Sofort Abschr. 326,50 326,50 01/00 / 100,00 BW 0,00 0,00 Summe Geringwertige Wirtschaftsgüter Ansch-/Herst-K 326,50 326,50 Abschreibung 326,50 326,50 Buchwerte 0,00 0,00
15 Entwicklung des Anlagevermögens vom bis Blatt 14 Konto Bezeichnung Datum Entw. Stand zum Zugang Umbuchung Abschreibung Stand zum Inventar Inventarbezeichnung AfA-Art der Abgang- Zuschreibung ND AfA-% 555 Geleistete Kautionen Kaution Kindu Büro AHK 180,00 180,00 Keine AfA Abschr. 0,00 BW 0,00 180,00 180,00 Summe Geleistete Kautionen Ansch-/Herst-K 180,00 180,00 Abschreibung 0,00 Buchwerte 0,00 180,00 180,00
16 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom bis Blatt 15 Vereinsvermögen Aktiva Anzahlungen auf immat.vermögensgegenst 500,00 0,00 Wirtschaftsgüter Sammelposten 2,00 32,00 Geleistete Kautionen 180,00 0,00 Geldtransit 8,00 425,83 Durchlaufende Posten Ausgaben 0,00 0,00 Kasse Aachen 0,00 0,00 Kasse München 0,00 0,00 Kasse Darmstadt 6,00 168,27 Kasse Berlin 245,68 0,00 Kasse Konstanz 1.226,45 0,00 Kasse Frankfurt 0,00 0,00 Kasse Bonn 0,00 0,00 Kasse Göttingen 27,41 0,00 Kasse Karlsruhe 0,00 0,00 Kasse Tübingen 0,00 0,00 Kasse Freiburg 0,00 0,00 Kasse Stuttgart 0,00 0,00 Kasse Heidelberg 0,00 0,00 Kasse Marburg 0,00 0,00 Kreissparkasse Tübingen Kto , ,22 KSK Tübingen Kto , ,09 KSK Tübingen Kto , ,39 Triods Bank Kto , ,34 Sparkasse Bodensee Kto , ,39 Kreissparkasse Tübingen ,27 5,79 Pay Pal 84,18 39,59 Postbank Kto ,13 0,00 Summe Aktiva , ,91 Passiva ESFI 250,00 250,00 Durchlaufende Posten Einnahmen 1.300,00 0,00 Lohnverbindlichkeiten 200,00 0,00 Postbank Kto ,00 29,70 Summe Passiva 1.750,00 279,70 Vereinsvermögen , ,21 Die Ausgewiesenen Bestände bei den Bankkonten zum 31. Dezember entsprechen den jeweiligen Kontoständen der kontoführenden Banken.
17 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom bis Blatt 16 Verprobung 2013 Stand 1. Januar ,21 Vereinsergebnis ,64 Stand per 31. Dezember ,85 Vereinsergebnis GEWINN/VERLUST ideeller Bereich , ,64 GEWINN/VERLUST ertragsteuerneutrale Posten , ,45 GEWINN/VERLUST Vermögensverwaltung 388,81 204,91 GEWINN/VERLUST Sonstige Zweckbetriebe ,98 0,00 GEWINN/VERLUST Sonstige Geschäftsbetriebe , ,39 Ergebnis für das Wirtschaftsjahr , ,11
18 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom bis Blatt 17 Vermögensstock flüssige Mittel 2013 Geldtransit 8,00 Kasse Darmstadt 6,00 Kasse Berlin 245,68 Kasse Konstanz 1.226,45 Kasse Göttingen 27,41 Kreissparkasse Tübingen Kto ,57 KSK Tübingen Kto ,47 KSK Tübingen Kto ,82 Triods Bank Kto ,61 Sparkasse Bodensee Kto ,26 Kreissparkasse Tübingen ,27 Pay Pal 84,18 Postbank Kto ,13 Flüssige Mittel ,85
19 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom bis Blatt 18 Rücklage nach 58 Nr. 7a AO Rücklage bis zum 1. Januar des Berichtjahres ,49 Ideeller Bereich 10 % von Beiträgen , ,00 Ideeller Bereich 10 % von Zuschüssen 2.966,61 297,00 Ideeller Bereich 10 % von sonstigen Einnahmen , ,00 Ertragsteuerneutraler Bereich 10 % von , ,00 Vermögensverwaltung 1/3 von 388,81 130,00 Zweckbetrieb 10 % von ,98 0,00 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 10 % von , , ,00 Freie Rücklage nach 58 Nr. 7a AO ,49 Sofern die Zuführung zur freien Rücklage nach 58 Nr. 7a AO den Jahresgewinn übersteigen sollte, ist die Zuführung auf den Jahresgewinn begrenzt. Mittelverwendungsrechnung 2013 Anzahlungen auf immat.vermögensgegenst 500,00 Wirtschaftsgüter Sammelposten 2,00 Geldtransit 8,00 Kasse Darmstadt 6,00 Kasse Berlin 245,68 Kasse Konstanz 1.226,45 Kasse Göttingen 27,41 Kreissparkasse Tübingen Kto ,57 KSK Tübingen Kto ,47 KSK Tübingen Kto ,82 Triods Bank Kto ,61 Sparkasse Bodensee Kto ,26 Kreissparkasse Tübingen ,27 Pay Pal 84,18 Postbank Kto ,13 Verbindlichkeiten ,00 Nutzungsgebundenes Vermögen -502,00 Freie Rücklage nach 58 Nr. 7a AO ,49 Mittelverwendungsrückstand ,36
20 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom bis Blatt 19 Verprobung Umsatzsteuer Umsätze 19 % Umsatzsteuer Einnahmen aus Umsatzerlösen ,05 Reiseleistungen 25 UStG Umsatzerlöse Reiseleistungen 1.927,48 Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.693,54 0, ,05 Umsätze 7 % Umsatzsteuer Umsatzerlöse 7 % 822,52 Pauschalierte Vorsteuer 7 % Umsätze 19 % ,05 Umsätze 7 % 822,52 Summe Umsätze ,57 7 % aus der Summe der Umsätze 1.410,26
21 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom bis Blatt 20 Konstanz, den, (1. Vorsitzender) (Kassier) geprüft: den... Kassenprüfer:...
22 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom bis Blatt 21 Bescheinigung Bescheinigung des Steuerberaters über die Erstellung Ich habe auftragsgemäß die vorstehende steuerliche Gewinnermittlung des Vereins ETUDES SANS FRONTIÈRES - Studieren ohne Grenzen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 un ter Be achtung der steuerrechtlichen Vorschriften erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von mir geführten Bücher und die mir darüber hinaus vorge legten Belege und Bestandsnachweise, die ich auftragsgemäß nicht geprüft habe, sowie die mir er teilten Auskünf te. Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberater kammer zu den Grundsätzen für die Er stel lung von Jah resabschlüssen durch geführt. Dieser umfasst die Ent wicklung der Bilanz und der Ge winn- und Ver lust rechnung auf Grundlage der Buchfüh rung und des Inventars sowie der Vorga ben zu den anzu wen denden Bilanzierungs- und Bewertungsmetho den. Zell, den 26. November 2014 Dr. oec. Bernd Greiner Steuerberater
23 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom bis Blatt 22 Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften Stand: August 2010 Die folgenden "Allgemeinen Auftragsbedingungen" gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im Fol genden "Steuerberater" genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 1. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs gemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (StBerG, BOStB) ausgeführt. (2) Dem Steuerberater sind die benötigten Unterlagen und Aufklärungen vollständig zu geben. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Der Steuerbe rater wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten fest stellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen. (3) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet. 2. Verschwiegenheitspflicht (1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis ge langen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters. (2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. (3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach 102 AO, 53 StPO, 383 ZPO bleiben unberührt. (4) Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. (5) Der Steuerberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftrag gebers aushändigen. Darüber hinaus besteht keine Verschwiegenheitspflicht, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steu erberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine vom Steuerberater abgelegte und geführte Handakte genommen wird. (6) Der Steuerberater hat beim Versand bzw. der Übermittlung von Unterlagen, Dokumenten, Arbeitsergebnissen etc. auf Papier oder in elektronischer Form die Verschwiegenheitsverpflichtung zu beachten. Der Auftraggeber stellt seinerseits sicher, dass er als Empfänger ebenfalls alle Sicherungsmaßnahmen beachtet, dass die ihm zugeleiteten Papiere oder Dateien nur den hierfür zuständigen Stellen zugehen. Dies gilt insbesondere auch für den Fax- und -Verkehr. Zum Schutz der überlassenen Dokumente und Dateien sind die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Sollten besondere über das nor male Maß hinausgehende Vorkehrungen getroffen werden müssen, so ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung über die Beachtung zusätzlicher sicherheitsrelevanter Maßnahmen zu treffen, insbesondere ob im -Verkehr eine Verschlüsselung vorgenommen werden muss. 3. Mitwirkung Dritter (1) Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat der Steuerberater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 2 Abs.1 verpflichten. (2) Der Steuerberater ist berechtigt, allgemeinen Vertretern ( 69 StBerG) sowie Praxistreuhändern ( 71 StBerG) im Falle ihrer Bestellung Einsichtnahme in die Hand akten i.s.d. 66 Abs. 2 StBerG zu verschaffen. (3) Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern der Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Nr. 2 Abs. 1 S. 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet. 4. Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag im Sinne der 611, 675 BGB handelt die Nachbesserung durch den Steuerberater abzuleh nen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats durch einen anderen Steuerberater fest gestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auf traggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen. 5. Haftung (1) Der Steuerberater haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. (2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Steuerberater auf Ersatz eines nach Abs. 1 fahrlässig verursachten Schadens wird auf ,00 (in Worten: eine Million ) begrenzt. (3) Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 2 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es ei ner schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsab schluss ausgehändigt werden soll.
24 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom bis Blatt 23 (4) Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er a) in drei Jahren von dem Zeit punkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, b) ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von seiner Entste hung an und c) ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. Maßgeblich ist die früher endende Frist. (5) Die in den Absätzen 1 bis 4 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall ver tragliche oder außervertragliche Beziehungen auch zwischen dem Steuerberater und diesen Personen begründet worden sind. (6) Von den Haftungsbegrenzungen ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 6. Pflichten des Auftraggebers; Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerbera ter unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine an gemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auf trags von Bedeutung sein können. Der Mandant ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten. (2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte. (3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. (4) Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steu erberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet und berechtigt, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu vervielfältigen. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegen steht. (5) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 6 Abs.1 bis 4 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater an gebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Steuerberater den Vertrag fristlos kündigen (vgl. Nr. 8 Abs. 3). Unberührt bleibt der An spruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 7. Bemessung der Vergütung, Vorschuss (1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach 33 StBerG bemisst sich nach der Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften. (2) Für Tätigkeiten, die in der Gebührenverordnung keine Regelung erfahren (z. B. 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die üb liche Vergütung ( 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB). (3) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (4) Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Mandanten einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Mandanten rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können. 8. Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Der Vertrag kann wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der 611, 675 BGB darstellt von jedem Vertragspartner außerordentlich nach Maßgabe des 627 BGB gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber ausgehändigt werden soll. (3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vor zunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). Auch für diese Handlungen haftet der Steuerberater nach Nr. 5. (4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. (5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme ein schließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen. (6) Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. 9. Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon ab gewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber ausgehändigt werden soll. 10. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen (1) Der Steuerberater hat die Handakten auf die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftragge ber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist. (2) Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser be reits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere. (3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer ange messenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zu rückbehalten.
25 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom bis Blatt 24 (4) Der Steuerberater kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines ange messenen Teils der Vergütung berechtigt. (5) Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort (6) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. (7) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, wenn er nicht Kaufmann im Sinne des HGB ist, ansonsten der Sitz des Steuerberaters. 11. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit; Änderungen und Ergänzungen (1) Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt. (2) Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
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