vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) am 20. April 2004 anerkannt

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1 Prüfungszentrum Inselspital Bern vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) am 20. April 2004 anerkannt Prüfung zur Führung der Berufsbezeichnung diplomierte Pflegefachfrau / diplomierter Pflegefachmann Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner mit DN I... so bleiben auch Sie am Ball!

2 Teil I (obligatorisch) Prüfungsverfahren zur Führung der Berufsbezeichnung diplomierte Pflegefachfrau / diplomierter Pflegefachmann 1. Vorgaben zur Führung der Berufsbezeichnung diplomierte Pflegefachfrau / diplomierter Pflegefachmann mit Prüfung Pflegefachfrauen 1 mit einem Diplomniveau I (DN I) vertiefen ihre Kompetenzen in mindestens einem Fachgebiet während zwei Berufsjahren. Gemäss Vorgaben des SRK 2 müssen dies mindestens 80 % resp. 160 % Berufstätigkeit über vier Jahre verteilt sein, wovon in einem Jahr mindestens 60% geleistet sein muss. Pflegefachfrauen mit DN I absolvieren die Prüfung frühestens innerhalb der drei letzten Monate vor dem Erreichen der zweijährigen Berufserfahrung in der Funktion als Pflegefachfrau mit DN I. Die Prüfung dient dem Nachweis, dass Pflegefachfrauen mit DN I während ihrer mindestens zweijährigen Berufserfahrung Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die mit denjenigen der diplomierten Pflegefachfrau vergleichbar sind. Die Inhalte der Prüfung richten sich nach den von der paritätischen Kommission des SRK vorgegebenen Kompetenzen (Beilage 1). 2. Ziel der Prüfung: Fallbearbeitung und Pflegefachgespräch Die Kandidatin zeigt mit der Fallbearbeitung und dem anschliessenden Pflegefachgespräch auf, dass sie - sich mit einer neuen konkreten Patientensituation differenziert auseinander setzt, diese systematisch analysiert und theoretisch bearbeiten kann - Lösungsmöglichkeiten variantenreich aufzeigen und fachlich korrekt zu begründen versteht - Transferleistungen zu erbringen vermag - Stärken und Schwächen, Möglichkeiten und Grenzen ihrer Kompetenzen realistisch einschätzen und begründen kann - ihre Kompetenz als künftige diplomierte Pflegefachfrau unter Beweis stellt. 3. Inhalt und Dauer der Prüfung - Bearbeiten einer Patientensituation (Fallbearbeitung): max. 5 Std. - Präsentieren der Ergebnisse der Fallbearbeitung: Min. - Pflegefachgespräch: Min. 1 Alle Bezeichnungen gelten für beide Geschlechter 2 SRK: Verfahren zur Führung der Berufsbezeichnung diplomierte Pflegefachfrau / diplomierter Pflegefachmann vom April 2003 Seite 2 von 7

3 4. Anmeldung / Prüfungstermine Die Prüfung wird zwei mal jährlich durchgeführt (Juni und November). Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular, welches beim Sekretariat Bereich Aus- und Weiterbildung bezogen werden kann. Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder per . Gleichzeitig ist die Prüfungsgebühr zu entrichten. Die Anmeldung wird schriftlich bestätigt. 5. Beratung und Unterstützung der Kandidatin Das Inselspital bietet den Kandidatinnen ein Beratungskonzept an (Teil II). 6. Schematischer Verlauf Der schematische Verlauf des Verfahrens zur Führung der Berufsbezeichnung diplomierte Pflegefachfrau / diplomierter Pflegefachmann ist in der Beilage 2 ersichtlich. 7. Wegleitung zur Prüfung 7.1 Organisation Der, Direktion Pflege/MTT ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Prüfung. Die Kandidatin wird nach erfolgter Anmeldung über den Prüfungstermin und den Prüfungsverlauf schriftlich informiert. Die Prüfung wird durch Berufsschullehrerinnen des Bereiches Aus- und Weiterbildung durchgeführt. Sie verfügen über eine langjährige Berufserfahrung und sind auf diese Aufgabe vorbereitet. 7.2 Ort und Dauer der Prüfung Die Prüfung findet in der Lernwerkstatt des Inselspitals Bern statt und dauert einen Arbeitstag. Die Anfangs- und Endzeit wird mit der Kandidatin individuell vereinbart. 7.3 Rahmenbedingungen Die Kandidatin erhält am Morgen des Prüfungstages ein Dossier mit Informationen über die Örtlichkeiten, Verpflegungsmöglichkeiten und Spielregeln. Für die Fallbearbeitung erhält die Kandidatin einen Raum in der Lernwerkstatt zugeteilt. Sie hat freien Zugang zur Bibliothek, Mediothek und Internet. Sie erhält zwei Patientensituationen vorgelegt und wählt eine davon für die Fallbearbeitung aus. Für die Fallbearbeitung stehen der Kandidatin fünf Stunden zur Verfügung. Die Kandidatin kann die prüfende Berufsschullehrerin während der Fallbearbeitung 15 Minuten zur Beratung beiziehen. Der Zeitpunkt wird im Voraus festgelegt. Die Präsentation der Resultate im Anschluss an die Fallbearbeitung ist mit Minuten definiert. Der Präsentation folgt ein Pflegefachgespräch von Minuten Dauer. Der Kandidatin wird das Resultat der Prüfung innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt. Seite 3 von 7

4 7.4 Fallbearbeitung, Präsentation und Pflegefachgespräch Die Patientensituation enthält Aussagen zur Person und Umfeld, zur Krankheit und zur aktuellen Situation im Spital. Die Kandidatin bearbeitet diese Situation anhand des Auftrages und orientiert sich dabei an den Kriterien für die Prüfung (Beilage 3). Sie bereitet sich für ein Referat von Minuten Dauer vor, in welchem sie die Ergebnisse den prüfenden Berufsschullehrerinnen präsentiert. Die Kandidatin kann vorbereitete Unterlagen (persönliche Notizen, ev. Folien, Flip-Chartblätter etc.) zur Präsentation nutzen. Im Anschluss an die Präsentation erfolgt ein minütiges Pflegefachgespräch mit vertiefenden Fragen. Eine prüfende Berufsschullehrerin leitet das Pflegefachgespräch. Die zweite prüfende Berufsschullehrerin kann Zusatzfragen stellen und achtet auf die Zeitvorgaben. 7.5 Beurteilung Die Beurteilung der Fallbearbeitung mit anschliessendem Pflegefachgespräch erfolgt anhand der vorgegebenen Kriterien durch zwei Berufsschullehrerinnen. Die einzelnen Kriterien werden mit erreicht / nicht erreicht beurteilt. Bei nicht bestandener Prüfung erstellen die Berufsschullehrerinnen zuhanden der Kandidatin ein Protokoll, in dem dargestellt wird, warum welche Kriterien erreicht, resp. nicht erreicht wurden. 8. Kosten Es wird mit der Anmeldung eine Prüfungsgebühr von Fr erhoben. 9. Wiederholung der Prüfung Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Der Zeitpunkt der Wiederholung wird mit der Kandidatin abgesprochen. Als Vorbereitung für die Wiederholung kann die Kandidatin Beratung durch eine Berufsschullehrerin gemäss Beratungskonzept in Anspruch nehmen (siehe Teil II). Die Wiederholung der Prüfung folgt demselben Ablauf wie die erste Prüfung. 10. Rekursinstanz Die Rekursinstanz ist die Direktion Pflege/MTT des Inselspitals. 11. Ausweis Der Kandidatin wird die erfolgreich absolvierte Prüfung mit einem Ausweis des Inselspitals und dem vollständig ausgefüllten Formular: Kriterien für die Prüfung zur Führung der Berufsbezeichnung diplomierte Pflegefachfrau / diplomierter Pflegefachmann bestätigt. Nach erfolgreicher Prüfung resp. mit Erhalt des Prüfungsnachweises und der geforderten zweijährigen Berufstätigkeit können die Absolventinnen beim SRK individuell einen Antrag bez. des Verfahrens zur Erteilung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung diplomierte Pflegefachfrau / diplomierter Pflegefachmann einreichen (es handelt sich immer um Einzelanerkennungsverfahren). In diesem Verfahren werden die allgemeinen Voraussetzungen, wie der Besitz eines Diploms DN I und die belegte zweijährige Berufstätigkeit in der Funktion einer DN I sowie der Nachweis der absolvierten Prüfung, überprüft. Seite 4 von 7

5 Zu erweiternde Kompetenzen im Verfahren zur Führung der Berufsbezeichnung diplomierte Pflegefachfrau / diplomierter Pflegefachmann Beilage 1 Kompetenzen Inhalte 1. Pflegepraxis Patientenbedürfnisse evaluieren Reflektieren der Praxiserfahrung Reflektieren von Entscheidung bez. des gesamten Pflegeprozesses Reflektieren der Pflegehandlungen auf der Basis von Pflegemodellen und konzepten Transfer der Kenntnisse und Fähigkeiten 2. Gesundheitsförderung / Empowerment Prävention Autonomie der Patienten fördern (d.h. deren Entscheidungsfähigkeit einschätzen und Bedingungen schaffen, um die Autonomie zu fördern) Lebensqualität erhalten Information, Anleitung und Beratung von Patienten 3. Unvorhergesehene und rasch Umgang mit Konflikten wechselnde Situationen beherrschen Umgang mit Krisen 4. Ethische Praxis Reflektieren Entscheidungen treffen und handeln 5. Führung / Leadership Koordination Delegation Interdisziplinäre Zusammenarbeit Verantwortung übernehmen - für die eigenen Tätigkeiten - für die an Dritte delegierten Tätigkeiten 6. Forschung Anwendung von Ergebnissen Teilnahme an Forschungsprojekten 7. Qualitätssicherung 8. Public health Entwicklung des Berufsstandes Gesundheitswesen Seite 5 von 7

6 Beilage 2 Schematischer Verlauf des Verfahrens zur Führung der Berufsbezeichnung dipl. Pflegefachfrau / dipl. Pflegefachmann Abschluss DN I Kompetenzerwerb erweitern und ergänzen der beruflichen Kompetenzen in mindestens einem Fachgebiet Weiterbildung fakultativ Beratung fakultativ Prüfung Anmeldung zur Prüfung min. 6 Monate vor Prüfungstermin Seite 6 von 7

7 Beilage 3 Kriterien für die Prüfung zur Führung der Berufsbezeichnung diplomierte Pflegefachfrau / diplomierter Pflegefachmann Name...Vorname... Arbeitsort/Institution... Die Kandidatin / der Kandidat erreicht nicht erreicht 1 Pflegepraxis analysiert und beurteilt die Patientensituation als Ganzes und erkennt die relevanten Pflegeschwerpunkte 2 Gesundheitsförderung / Empowerment zeigt an Hand der vorgelegten Patientensituation gesundheitsfördernde und präventive Aspekte auf und leitet pflegerelevante Schlussfolgerungen ab 3 Unvorhergesehene und rasch wechselnde Situationen beherrschen zeigt aus der Patientensituation eine mögliche Konflikt- oder Krisensituation mit deren Auswirkungen auf und erarbeitet Lösungsmöglichkeiten 4 Ethische Praxis zeigt aus der Patientensituation die dargestellte ethische Problematik mit den beeinflussenden Faktoren auf und erarbeitet mögliche Lösungsansätze 5 Führung erkennt in der vorgelegten Patientensituation die Rolle der Pflegenden und die Bedeutsamkeit der anderen Beteiligten in der interdisziplinären Zusammenarbeit 6 Forschung beurteilt die vorgelegte Patientensituation anhand eines theoretischen Konzeptes und nutzt dafür relevante Fachliteratur 7 Qualitätssicherung beurteilt die bearbeitete Patientensituation anhand von bekannten Qualitätskriterien und leitet Konsequenzen daraus ab 8 Public health nimmt zur vorgelegten Aufgabenstellung zu Public health differenziert Stellung 9 Aufbau und Ausdruck Präsentiert die Aufgabenstellung folgerichtig und nutzt die Fachsprache korrekt Die Prüfung ist bestanden, wenn sechs oder mehr Kriterien erfüllt sind. Inselspital Bern, Datum:... Prüfende Berufsschullehrerinnen... Seite 7 von 7

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