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1 Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / Antrag der Abg. Christa Vossschulte u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschuung und Kunst Ausbauprogramm Fachhochschule 2000 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie weit das vom Ministerrat im Juli 1990 beschlossene Ausbauprogramm Fachhochschule 2000 umgesetzt ist, insbesondere wie viele Studienanfängerplätze geschaffen wurden und welche personellen und sächlichen Ressourcen vom Land hierzu bereitgestellt wurden; 2. wie sich der Stand des Bausonderprogramms darstellt, insbesondere welche Abweichungen sich gegenüber der ursprünglichen Bauplanung ergeben haben; 3. für welche Bereiche die Fachhochschulen zusätzliche Infrastrukturstellen erhalten haben und wie sich das Verhältnis der Professorenstellen zu den Infrastrukturstellen entwickelt hat; 4. ob und wenn ja welche Fachhochschulen Stellen zur Verbesserung der Altersstruktur und zur Betreuung der Studierenden in den Praxissemestern erhalten haben; 5. welche Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung und Infrastruktur der Fachhochschulen ergriffen wurden und wie sich bis heute die Sachmittelausstattung der Fachhochschulen entwickelt hat Christa Vossschulte, Scheuermann, Rau, Göbel, Pfisterer CDU Eingegangen: / Ausgegeben:

2 Begründung: Am 9. Juli 1990 hat der Ministerrat Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen der Strukturkommission Fachhochschule 2000 beschlossen. Nachdem die Realisierung des Ausbauprogramms unmittelbar vor dem Abschluss steht, soll eine erste Gesamtbilanz gezogen werden. Stellungnahme *) Mit Schreiben vom 16. August 2000 Nr /122 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Vorbemerkung: Die Strukturkommission FH 2000 hat in ihrem Abschlussbericht vom Februar 1990 eine umfassende Bestandsaufnahme der fachlichen, strukturellen und regionalen Gegebenheiten der baden-württembergischen Fachhochschulen vorgenommen und zugleich Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Fachhochschulen bis zum Jahr 2000 vorgelegt. Dabei hat sich die Kommission nicht nur für einen stufenweisen quantitativen Ausbau der Fachhochschulen ausgesprochen, sondern zugleich entscheidende Schritte zur Verbesserung der Infrastruktur der Fachhochschulen gefordert. Die Empfehlungen der Strukturkommission wurden mit Ministerratsbeschluss vom 9. Juli 1990 und den im Anschluss daran ergangenen Ergänzungsbeschlüssen zu den Standorten in Mannheim (Technik), Pforzheim und Stuttgart (Druck) umgesetzt. Danach sollten folgende Maßnahmen vorrangig verwirklicht werden: der Ausbau von Studienplätzen an den Fachhochschulen, die von der Strukturkommission FH 2000 der Priorität 1 zugeordnet wurden: die Verbesserung der personellen Infrastruktur; die Verbesserung der Betreuung der Studenten in den praktischen Studiensemestern und Altersstrukturverbesserung bei den Professoren an den Fachhochschulen; die Erhöhung der laufenden Personal- und Sachmittel sowie der Reinvestitionen zur Verbesserung der Ausbildung und Infrastruktur sowie die Fortführung und Erhöhung des Schwerpunktprogramms sowie Fortführung des Infrastrukturprogramms; Entsprechend dem Auftrag des Ministerrats wurde der erforderliche Stellen- und Mittelbedarf im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellung veranschlagt und vom Landtag bewilligt. Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten 1. wie weit das vom Ministerrat im Juli 1990 beschlossene Ausbauprogramm Fachhochschule 2000 umgesetzt ist, insbesondere wie viele Studienanfängerplätze geschaffen wurden und welche personellen und sächlichen Ressourcen vom Land hierzu bereitgestellt wurden; a) Auftrag des Ministerrats: Der Ministerrat hat in seinem Beschluss vom 9. Juli 1990 auf der Basis der Empfehlungen der Strukturkommission Fachhochschule 2000 ein Ausbauprogramm beschlossen, das die Schaffung weiterer rund 1650 Studienanfängerplätze beinhalten sollte. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2

3 Für dieses Ausbauprogramm sollten insgesamt 500 Stellen für Professoren und sonstige Mitarbeiter, der laufende Personal- und Sachaufwand sowie Investitionen für die Erstausstattung bereitgestellt werden. b) Umsetzung: Mit der Umsetzung des Ausbauprogramms für die Maßnahmen der Priorität 1 wurde 1991 begonnen. Bedingt durch die Finanzengpässe des Bundes bei der Mitfinanzierung von Baumaßnahmen hat sich das ursprünglich auf 5 Jahre konzipierte Programm insbesondere wegen der Ausbauschwerpunkte an den Fachhochschulen Mannheim Hochschule für Technik und Gestaltung, Pforzheim Hochschule für Gestaltung, Technik und Wirtschaft und Stuttgart Hochschule für Druck und Medien verzögert. Mit der Einrichtung der beiden Studiengänge Verfahrens- und Umwelttechnik an der Fachhochschule Konstanz und Produktionstechnik an der Fachhochschule Ravensburg-Weingarten konnten nunmehr die beiden letzten Maßnahmen des Ausbauprogramms FH 2000 im Staatshaushaltsplan 2000/01 veranschlagt werden. Das Programm wird mit der Veranschlagung der letzten Ausbauraten im Staatshaushaltsplan 2002/03 abgeschlossen und ausfinanziert sein. Die Empfehlungen der Priorität 2, die insbesondere eine Erweiterung der Ausbildungskapazitäten in der Informatik vorsahen, wurden auf Grund des Votums der AG Fächerspektrum nicht mehr weiterverfolgt. Für die Einrichtung der insgesamt 50 neuen Studiengänge bzw. Studienschwerpunkte hat das Land 476 Stellen für Professoren und sonstige Mitarbeiter, den dafür erforderlichen laufenden Personal- und Sachaufwand in Höhe von rund 10 Mio. DM/pro Jahr sowie Investitionen für die Erstausstattungen im Umfang von rund 62 Mio. DM bereitgestellt. Mit dem Ausbauprogramm FH 2000 konnten insgesamt 1724 zusätzliche Studienanfängerplätze geschaffen werden. An dem bisher größten Fachhochschulausbauprogramm waren insgesamt 17 Fachhochschulen beteiligt. (In der Übersicht der Anlage 1 sind die realisierten Ausbaumaßnahmen im Einzelnen dargestellt.) Hierdurch wurde die Studienanfängerkapazität von seinerzeit rund Studienanfängerplätze um rund 18 % gesteigert. Baden-Württemberg hat damit bereits jetzt eine FH-Quote von knapp 30 % erreicht. Unter Einschluss der Berufsakademien nehmen in unserem Land rund 40% aller Studienanfänger ein Studium in einem praxisorientierten Studiengang auf. Baden-Württemberg hat damit als erstes Flächenland der alten Bundesrepublik die vom Wissenschaftsrat für das Jahr 2000 gesetzte Marke weit übertroffen. 2. wie sich der Stand des Bausonderprogramms darstellt, insbesondere welche Abweichungen sich gegenüber der ursprünglichen Bauplanung ergeben haben; a) Auftrag des Ministerrats: Der Ministerrat hat beschlossen, für die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Realisierung des Studienplatzausbaus im Rahmen eines Bausonderprogramms bis zu 322 Mio. DM (Endkosten) zur Verfügung zu stellen. Daraus sollten gegebenenfalls auch notwendige Grunderwerbs- und Mietkosten (kapitalisiert auf 5 Jahre) abgedeckt werden. Für die Baumaßnahmen war die Mitfinanzierung des Bundes nach dem HBFG sicherzustellen. Der Ministerrat ging davon aus, dass vorrangig die Maßnahmen verwirklicht werden, durch die möglichst schnell neue Studienplätze geschaffen werden. b) Umsetzung: Die Unterbringung der geplanten neuen Ausbaumaßnahmen wurde zügig umgesetzt. Durch zusätzliche Anmietungen sowie notwendige Ergänzungs- und Erweiterungsbauten konnten bereits bis Ende 1992 rund 850 Studienanfängerplätze, 3

4 also etwas weniger als die Hälfte der insgesamt 1724 Studienanfängerplätze eingerichtet werden. Bedingt durch die Finanzengpässe im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes konnten die erforderlichen Neubauten für die Ausbauschwerpunkte in Mannheim, Pforzheim und Stuttgart (Druck), die Finanzaufwendungen in größerem Umfang erforderten, erst in den Jahren 1996 bzw fertig gestellt werden. Die letzten Baumaßnahmen in Esslingen (Technik) und in Ravensburg-Weingarten (Umbau der Welfenkaserne an Stelle eines geplanten Neubaus) werden im Jahre 2001 bezugsfertig. Mit diesen Baumaßnahmen ist dann das Bausonderprogramm FH 2000 bauseits abgeschlossen. Die Gesamtbaukosten für die notwendig werdenden Neu-, Umund Erweiterungsbauten belaufen sich auf rund 277 Mio. DM (vgl. Anlage 2). Dazu gerechnet werden müssen allerdings noch Mietkosten für die Anmietung von Gebäuden, die durch die Verflechtung mit weiteren Unterbringungsmaßnahmen nicht gesondert nachgewiesen werden können. 3. für welche Bereiche die Fachhochschulen zusätzliche Infrastrukturstellen erhalten haben und wie sich das Verhältnis der Professorenstellen zu den Infrastrukturstellen entwickelt hat; a) Auftrag des Ministerrats: Der Ministerrat hat beschlossen, zur Verbesserung der Infrastruktur der Fachhochschulen in den Jahren 1991 bis 1995 insgesamt 250 Stellen und 30 Mio. DM (5x 6 Mio. DM) zur Verfügung zu stellen. b) Umsetzung: Die Verbesserung der personellen Infrastruktur war ein herausragendes Anliegen der Strukturkommission FH Sie wies zu Recht darauf hin, dass wissenschaftliche Lehre mit einem besonderen Praxisbezug hohe Übungsanteile erfordert. Sie verlangte deshalb eine qualitativ und quantitativ angemessene personelle Betreuung der modern ausgerüsteten Laboratorien. Zur Erfüllung der vielfältigen, Lehre und Forschung unterstützenden Aufgaben in Laboratorien, Werkstätten, Bibliotheken, Rechenzentren und in der Verwaltung wurden in einem das Ausbauprogramm begleitenden Infrastrukturprogramm in den Jahren 1991 bis 1994 insgesamt 250 Stellen auf Dauer zur Verbesserung der Infrastruktur ausgerichtet nach den besonderen Bedürfnissen der einzelnen Hochschulstandorte in nachfolgenden Bereichen zugewiesen: 20 Stellen zur Einrichtung bzw. Ausstattung von akademischen Auslandsämtern, 51 Stellen zur Verbesserung der Fremdsprachenausbildung, 67 Stellen für den Bereich der Verwaltung und der Bibliotheken sowie 112 Stellen für den Bereich der Laboratorien, Werkstätten und Rechenzentren. Parallel zu diesen Stellen wurden die in den Jahren 1991 bis 1996 bereitgestellten zusätzlichen 30 Mio. DM (Infrastrukturprogramm) zur Verbesserung der Betreuung der Studierenden in den praktischen Studiensemestern, zur Verbesserung der Fremdsprachenausbildung, für das Leistungsanreizsystem (LARS) sowie verschiedene andere Maßnahmen, wie z. B. Umsetzung der Gefahrstoffverordnung, Lehrauftragsmittel für die Freistellung von Professoren für Fortbildungssemester, Fortbildungsveranstaltungen für Verwaltungsmitarbeiter der Fachhochschulen verwendet. Besonders hervorzuheben ist, dass bereits 1991 mit einem Programm begonnen wurde, das Leistungsanreize zur Verbesserung der Lehre enthielt. Gefördert werden seither Maßnahmen zur persönlichen Betreuung und individuellen Förderung 4

5 der Studierenden, die Entwicklung attraktiver Lehrkonzepte und die Fortbildung der Professoren in Hochschuldidaktik, die Evaluation des Lehrangebotes sowie die Verbesserung der Prüfungs- und Studienorganisation. Das erfolgreiche LARS-Programm sowie weitere Aktivitäten zur Verbesserung der Qualität der Lehre können nach dem Auslaufen dieses 30 Mio. DM-Programms noch bis Ende d. J. aus Mitteln des Hochschulsonderprogramms finanziert werden. Eine Fortfinanzierung aus Mitteln des Programms Bündnis für Lehre wird angestrebt. Mit dem Infrastrukturprogramm hat Baden-Württemberg erhebliche Anstrengungen unternommen, die personelle Ausstattung (Verhältnis der Professorenstellen zu Infrastrukturstellen) und damit die Qualität der Lehre insgesamt zu verbessern. Der von der Strukturkommission empfohlene Personalschlüssel konnte allerdings noch nicht erreicht werden. Die Aufteilung der 250 Infrastrukturstellen auf die einzelnen Fachhochschulen sowie die jeweilige Verwendungsart lässt sich aus der Übersicht Anlage 3 entnehmen. 4. ob und wenn ja welche Fachhochschulen Stellen zur Verbesserung der Altersstruktur und zur Betreuung der Studierenden in den Praxissemestern erhalten haben a) Auftrag des Ministerrats: Durch den Beschluss des Ministerrats sollten in den Jahren 1991 bis 1995 als weitere Maßnahme zur Verbesserung der Ausbildung 100 Professorenstellen (= 5x 20 Stellen) für die Praxissemesterbetreuung und die Verbesserung der Altersstruktur zur Verfügung gestellt werden. a) Umsetzung: Das Profil der Fachhochschulen wird durch eine besondere Verbindung von Wissenschaft und Praxis geprägt. Die Fachhochschulen wurden deshalb nachhaltig unterstützt, ihren Praxisbezug in allen Teilen zu erhalten und zu vertiefen. Das Ziel, die Betreuung der Studenten in den praktischen Studiensemestern nachhaltig zu intensivieren sowie die praktischen Studiensemester durch ergänzende Lehrveranstaltungen zu begleiten, konnte durch die Bereitstellung von insgesamt 60 Professorenstellen in den Jahren 1991 bis 1993 (3x 20) erreicht werden. Gleichzeitig wurde damit die Altersstruktur in den Fachhochschulen und in den betroffenen Fachbereichen, insbesondere in den damals boomenden Ingenieurstudiengängen, verbessert. Die ursprünglich vorgesehene 4. Tranche von 20 Professorenstellen wurde durch Ministerratsbeschluss vom 27. Juni 1994 als Basisfinanzierung zur Übernahme der nichtstaatlichen Fachhochschulen für Gestaltung in Konstanz und Mannheim durch das Land Baden-Württemberg sowie der Einrichtung eines neuen Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Ulm eingesetzt. Die Gesamtfinanzierung dieser Maßnahmen erfolgte durch weitere Umschichtung von Stellen und Mitteln aus dem Fachhochschulbereich. Die letzte Rate von 20 Professorenstellen, als Teil der insgesamt vom Ministerrat genehmigten 100 Stellen, konnte in den vergangenen Haushaltsjahren wegen der Umsetzung anderer dringender Ausbauprogramme (Zukunftsoffensive, Informatik/Medienprogramm) und der Problematik der Stellenfinanzierung nicht mehr berücksichtigt werden. 5. welche Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung und Infrastruktur der Fachhochschulen ergriffen wurden und wie sich bis heute die Sachmittelausstattung der Fachhochschulen entwickelt hat. a) Auftrag des Ministerrats: Zur Verbesserung der Ausbildung und der Infrastruktur sollten für die Fortführung des Schwerpunktprogramms in den Jahren 1991/92 8,5 bzw. 9 Mio. DM/Jahr sowie für das Assistentenprogramm im Jahr Mio. DM/Jahr zur Verfügung gestellt werden. Über die Höhe der erforderlichen laufenden Personalund Sachmittel sowie der Erstausstattung entsprechend den einzelnen Realisierungsfortschritten sollte im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellung in Abstimmung zwischen Wissenschafts- und Finanzministerium entschieden werden. 5

6 b) Umsetzung: Schwerpunktprogramm Das seit 1984 bestehende Schwerpunktprogramm dient der gezielten Stärkung des Innovationspotenzials der Fachhochschulen in der Lehre und der anwendungsbezogenen Forschung. Es konnte inzwischen auf 10,8 Mio. DM aufgestockt werden. Die Mittel des Programms werden je zur Hälfte für Forschung und Entwicklung, nämlich für die innovativen Projekte, die Grundfinanzierung der Institute für angewandte Forschung (laf), die Förderung der Vorbereitung aussichtsreicher Projektanträge im Rahmen von EG-Forschungsprogrammen sowie für die Verbesserung der Grundausstattung in der Lehre verwendet. Gemeinsam mit den Fachhochschulen werden vom Wissenschaftsministerium periodisch wechselnde Förderschwerpunkte zur Aktualisierung der Geräteausstattung festgelegt. Derzeit sind dies: I: Informations- und Kommunikationssysteme, Multimedia II: Umwelt und Energie, Verfahrenstechnik und Werkstoffe III: Mikrosystemtechnik Assistentenprogramm Das 1986 in Ergänzung zum Schwerpunktprogramm eingerichtete und jährlich zunächst mit 3 Mio. DM dotierte Infrastrukturprogramm wurde im Haushalt 1993 in Assistentenprogramm umbenannt und auf 2,75 Mio. DM gekürzt. Es diente der befristeten Beschäftigung von Assistenten, die die Professoren in Lehre und Technologietransfer unterstützen sowie die aus dem Schwerpunktprogramm beschafften Maschinen und Geräte betreuen sollten. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde 1996 beschlossen, das Assistentenprogramm nicht fortzusetzen und die Mittel zu streichen. Eine Ersatzfinanzierung konnte dann jedoch bis Ende 2000 aus Mitteln des Hochschulsonderprogramms III gefunden werden. Die Verteilung der derzeit finanzierten 41 Assistenten auf die einzelnen Fachhochschulen sowie der jeweilige Einsatzbereich lassen sich aus der Übersicht Anlage 4 entnehmen. Ab 2001 werden die Mittel für 41 Beschäftigungsverhältnisse wieder im Landeshaushalt bereitgestellt. Entwicklung der Sachmittelausstattung: Im Haushalt 1991/92 konnte entsprechend den Empfehlungen der Strukturkommission FH 2000 ( erhebliche Defizite bei der Ausstattung mit Personal- und Sachmitteln sowie Reinvestitionsmitteln ) eine deutliche Aufstockung der Personalund Sachmittel einschließlich des reinvestiven Bereichs im Umfang von rd. 13 Mio. DM erreicht werden. Die von der Kommission geforderte Erhöhung der Personalmittel um 21,8 Mio. DM, der laufenden Sachmittel um 14 Mio. DM und der Investitionen um 32,3 Mio. DM konnte jedoch in den nachfolgenden Jahren durch die stringenten Vorgaben für die jeweiligen Haushaltsplanaufstellungen nicht realisiert werden. Den Fachhochschulen stand mit Beginn der Umsetzung des Programms FH 2000 im Jahr 1990 ein Sachausgabenvolumen von 76,9 Mio. DM zur Verfügung. Obgleich in den Folgejahren der Ausbau der Fachhochschulen kontinuierlich fortgeführt wurde und in diesem Rahmen 3,5 Mio. DM an Sachmitteln zusätzlich benötigt wurden, sind die verfügbaren Sachausgaben bis zum Jahr 1995 auf 74,4 Mio. DM zurückgegangen. Einen absoluten Tiefstand erreichten die Sachausgaben mit 37,6 Mio. DM im Haushaltsjahr 1997, in dem auf Grund der damaligen dramatischen Entwicklung der Steuereinnahmen von den Fachhochschulen Einsparungen und Kürzungen im Umfang von 20,5 Mio. DM erbracht werden mussten. Dieses Rekordtief konnte von den Fachhochschulen nur unter Zurückstellung notwendiger Ersatzbeschaffungen und Durchführung konsequenter Sparmaßnahmen bis hin zur Streichung von Laborübungen bewältigt werden. Die Reinvestitionsmittel der Fachhochschulen wurden in diesem Zusammenhang um die Hälfte des bisherigen Volumens reduziert. In Anbetracht dieser extremen Situation wurden von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags in den Haushaltsjahren 1998 und 1999 entgegen der 6

7 sonstigen restriktiven Haushaltspolitik für den Fachhochschulbereich jeweils bis zu 10,0 Mio. DM zusätzliche Sachmittel im Rahmen der sogenannten Positivliste bereitgestellt. Hierdurch erhöhte sich das disponible Sachausgabenvolumen im Jahr 1999 auf 54,0 Mio. DM. Durch die Eckwertvorgaben für die Aufstellung des Staatshaushaltsplans 2000/01 reduzierten sich zwar die veranschlagten, bereinigten Sachausgaben im Jahr 2000 gegenüber 1999 um rd. 2,0 Mio. DM. Nachdem jedoch die von den Fachhochschulen zu erwirtschaftenden Einsparungsauflagen deutlich zurückgegangen sind, haben sich die real verfügbaren Sachmittel auf 59,0 Mio. erhöht. Wie sich aus der nachfolgenden grafischen Darstellung ergibt, sind somit auf Grund allgemeiner haushaltsmäßiger Kürzungen die verfügbaren Sachausgaben im Fachhochschulbereich trotz der umfangreichen Ausbaumaßnahmen im Rahmen des Programms FH 2000 von 1990 bis 2000 um 17,9 Mio. DM (= 23%) zurückgegangen. Mit Mitteln des Hochschulsonderprogramms III sowie mit Mitteln der Zukunftsoffensive Junge Generation für Schwerpunktinvestitionen konnten die Kürzungen allerdings abgemildert werden. So konnte über das Hochschulsonderprogramm III in den Jahren 1997 bis 2000 der laufende Lehrbetrieb mit jährlich rd. 8 Mio. DM bezuschusst werden. Auch über das Programm Zukunftsoffensive Junge Generation ist es gelungen, schwerpunktmäßig die Ausstattung neuer innovativer Studienangebote zu unterstützen. Die Weiterentwicklung der Personal- und Sachmittelausstattung für den laufenden Betrieb nach Auslaufen der Sonderprogramme ist derzeit offen. Ohne zusätzliche Mittel wird es jedoch nicht möglich sein, den bisherigen Qualitätsstandard der Lehre an den baden-württembergischen Fachhochschulen zu halten. Die technische Ausstattung der Fachhochschulen bisher im bundesweiten Vergleich ein entscheidendes Plus für Baden-Württemberg würde rasch veralten. Im sich verstärkenden Wettbewerb der Hochschulen, insbes. im Rahmen der Einführung neuer Bachelor- und Master-Studiengänge, hätten die baden-württembergischen Fachhochschulen keine Chance, gegen konkurrierende Studiengänge anderer Hochschulen zu bestehen. Auf Grund der Altersstruktur der Fachhochschulprofessoren sind in den nächsten Jahren verstärkt Ersatzberufungen vorzunehmen, die Anlass für eine Erneuerung und Modernisierung der Laborausstattungen sein sollten. Die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen hat deshalb vorgeschlagen, ein Qualitätssicherungsprogramm bei Berufungen im FH-Bereich aufzulegen. von Trotha Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7

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