Selbsthilfegruppe Schlafapnoe

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1 Selbsthilfegruppe Schlafapnoe Großhansdorf / Reinbek Mitglied im : AVSD Allgemeiner Verband Chronische Schlafstörungen Deutschland e.v. Steffen Schumacher, HusumerStr. 44, Reinbek, Tel.: 040/ steffenschumacher@alice-dsl.de Detlef Schiel, Hegelstraße 6, Lüchow, Tel.: / schiel@automenzel.de Uwe Scholz, Vogt-Schmidt-Straße 14, Rellingen, Tel.: / uwe.scholz@hanse.net Bitte beachten Sie auch die Informationen der SSG im Internet, unter " Stichwort "Selbsthilfe" Selbsthilfegruppe Schlafapnoe Großhansdorf / Reinbek: Steffen Schumacher, Husumer Straße 44, Reinbek Detlef Schiel, Hegelstraße 6, Lüchow Uwe Scholz, Vogt-Schmidt-Straße 14, Rellingen Reinbek, Sehr geehrte(r) Patient(in) der Selbsthilfegruppe Schlafapnoe Großhansdorf / Reinbek und sehr geehrte Angehörige der Betroffenen, sehr geehrte Mitwirkende, Unterstützer sowie Förderer der Selbsthilfegruppe Schlafapnoe Großhansdorf / Reinbek, und alle Interessierten an den Selbsthilfegruppentreffen, von unserem 1. Patienten-Treffen am 23. Januar 2013 erhalten Sie nun das Protokoll. Protokoll vom 1. Treffen der SSG am Mittwoch im KRANKENHAUS REINBEK ST. ADOLF-STIFT, 19: 00 bis 21: 00 Uhr, in der Aula der Krankenpflegeschule (hinter dem Hauptgebäude), Hamburger Straße 41, Reinbek, zusammen mit Herrn Dr.med. Holger Hein, Reinbek, Bahnhofstraße 9, Reinbek TOP 1. ) Begrüßung der Teilnehmer durch Herrn Steffen Schumacher Herr Schumacher begrüßte die Teilnehmer dieser ersten Informationsveranstaltung 2013, zu der in das KRANKENHAUS REINBEK ST. ADOLF-STIFT eingeladen wurde. Herr Schumacher begrüßte den Arzt und die Mitarbeiter der Schlafmedizin: Herrn Dr.med. H. Hein aus Reinbek, sowie die anwesenden Mitarbeiter der Fa. RESMED GmbH & Co.Kg, Herrn Jochen Wilke, Gebietsverkaufsleiter Nord Schlaftherapie und Herrn Sönke Mumme, Produktmanager, der Fa. Vital Aire GmbH, die zu diesem Treffen gekommen waren. Die Teilnehmer, die zum ersten Mal bei einem Patiententreffen im KRANKENHAUS REINBEK ST. ADOLF-STIFT dabei waren, wurden gebeten sich in die Anwesenheitsliste einzutragen, damit Sie auch weiterhin Informationen und Einladungen bekommen können. TOP 2. ) Vortrag durch Herrn Dr.med. Holger Hein, Internist Facharzt für Lungen- Bronchialheilkunde und Schlafmedizin, über das Thema: " Schlafmedizin Ambulant und / oder Stationär " aus der Sicht eines niedergelassenen Arztes, anschließend Diskussion. Der Vortrag von Herrn Dr.med. Holger Hein wird hier sinngemäß wiedergegeben und mit Hintergrundwissen zur Verständlichkeit, sowie durch gedankliches Allgemeingut ergänzt : Benötigen wir zur Diagnostik der Schlafapnoe die " Schlafmedizin Ambulant und / oder Stationär "?, beziehungsweise benötigen wir zur Therapie der Schlafapnoe die " Schlafmedizin Ambulant und / oder Stationär "? Bankverbindung Steffen Schumacher: Hamburger Sparkasse, Konto-Nr.: 1391/ , BLZ: , Verwendung: Steffen Schumacher SHG Großhansdorf / Reinbek

2 Seite 2 von 8 zum SSG Protokoll von Soll zur Diagnostik (Messung) der Schlafapnoe die Polygraphie zu Hause oder die Polysomnographie im Schlaflabor eingesetzt werden? Geschätzter jährlicher Zuwachs an Schlafapnoe Patienten mit apparativer Therapie für die Jahre 2011 bis 2015 kumulative Darstellung Wieviel Schlafmedizin braucht Deutschland? BdP Mitteilungsheft 96/12 (Bundesverband der Pneumologen) Polygraphie (PG) zu Hause: Vorteile: Untersuchung in bekannter Umgebung, weniger Sensorik (Sammelbegriff zur Messung und Kontrolle von Wahrnehmungen durch Verkabelung), geringere Kosten Nachteile: keine Erfassung der Schlafstadien, keine Korrektur von Artefakten/Sensorverlusten, keine Titration während der Messung möglich, bei Änderungen der Therapie erneute Messung notwendig. Geringe Befunde sind schwierig zu diagnostizieren. Beispielhafte Analyse aller Polygraphie-Messungen über 6 Wochen: n= Anzahl Personen108 (2006) 25 Frauen, 81 Männer, Alter: 59,4 ± 12,7 Jahre, BMI: 28,5 ± 4,8 kg/m², CPAP: 18 Messungen, AHI: 9,9 ± 15,4 /h, 2 x nicht angelegt. Bei 56% der untersuchten Personen waren zwei Polygraphie-Untersuchungen nötig. Die Notwendigkeit eines Therapieverfahrens wird bei jedem 6. Patient falsch klassifiziert, die Notwendigkeit eines Therapieverfahrens wird bei jedem 8. Patient nicht erkannt, Kosten 69,-. Während der Messzeit waren nicht alle Messsignale dauernd vorhanden. Die Zeit in der die Messsignale empfangen wurden betrug beim: Flow 70,5%, Thorax 90,9%, Abdomen 91,2%, SaO 2 96,2%. Nur bei 50% der Messzeit waren alle Messsignale dauernd vorhanden. n = 33, nur 31% alle Signale, n = 1 alle Signale < 50% Messzeit Polysomnographie (PSG) im Schlaflabor: Vorteile: Erfassung der Schlafstadien, Korrektur von Artefakten/Sensorverlusten, Titration und Wechsel des Therapieverfahrens während der Messung möglich, Anpassung der Maske möglich. In der Einschlafphase gibt es viele Atemaussetzer die typisch sind für das Einschlafen. Nachteile: personalaufwändig, viel Sensorik (zur Messung und Kontrolle von Wahrnehmungen durch Verkabelung), künstliche Umgebung, viele Daten auszuwerten. Die Notwendigkeit eines Therapieverfahrens wird bei jedem 10. Patient nicht erkannt, Kosten 179,-. Therapieindikation: 7+18 von 121 (21%) Patienten sind nach PSG-Befund anders zu behandeln. 18 von 121 (15%) Patienten wurden unnötig behandelt. Selbstregulierendes automatisches CPAP (APAP) zur Diagnose Zuhause?: Selbstregulierendes automatisches CPAP (APAP) eignet sich nicht zur Therapieeinstellung. Ggf. nur zur Bestimmung des notwendigen CPAP-Wertes, bei zentralen Phasen kann im Labor sofort eingegriffen werden. AutoCPAP ist nicht geeignet bei signifikanten Komorbiditäten wie: Herzinsuffizienz, COPD, Hypoventilationssyndrome, Zentrale Schlafapnoe (Komorbidität = Begleiterkrankungen (engl. comorbidity) zusätzlich zu einer Grunderkrankung) Polysomnographie oder Polygraphie zur Einleitung einer Druckatmungstherapie? Wichtig ist die Qualitätssicherung im Schlaflabor, nicht ambulant oder stationär!

3 Seite 3 von 8 zum SSG Protokoll von Polysomnographie Zuhause: Vorstellbar ist eine Diagnose per Polysomnographie (PSG) Zuhause, Titration (Bestimmung, bzw. Einstellung des Therapidrucks) durch eine Zuhause anwesende MTA, nach PG-Signalen. Besseres Ergebnis ist wahrscheinlich, durch Messung in bekannter, gewohnter Umgebung. BUB-Richtlinie: BAnz. Nr. 213 (S ) vom 10. November 2004 Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung Bekanntmachung [1093 A] eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinien zur Bewertung medizinischer Untersuchungs-und Behandlungsmethoden gemäß 135 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (2) "Schlafbezogene Atmungsstörungen" (SBAS) im Sinne dieser Richtlinie sind die obstruktiven und zentralen Schlafapnoe- und Hypopnoe-Syndrome (SAHS) sowie obstruktive Rhonchopathien, die während des Schlafes zu bedrohlichen Apnoe-oder Hypopnoe-Phasen, Sauerstoffentsättigungen des Blutes, Herzrhythmusstörungen und erheblichen, behandlungsbedürftigen Beeinträchtigungen der Schlafqualität führen können. (3) Stufe 1: Anamnese und gegebenenfalls Fremdanamnese des Schlaf-/ Wachverhaltens sowie differenzierte anamnestische Abklärung einer möglichen Dyssomnie unter Einbeziehung standardisierter Fragebögen zur Tagesschläfrigkeit (z. B. Epworth Sleepiness Scale) und gegebenenfalls weiterer Testverfahren. (4) Stufe 2: Klinische Untersuchung, insbesondere im Hinblick auf endokrinologische, Stoffwechsel- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Ventilationsstörungen sowie neurologische und psychiatrische Krankheiten. (7) Stufe 4: Eine kardiorespiratorische Polysomnographie kann nur dann als ergänzende Diagnostik durchgeführt werden, wenn trotz sorgfältiger klinisch-anamnestischer Abklärung einschließlich Durchführung geeigneter Testverfahren und der nach Stufe 3 durchgeführten Polygraphie keine Entscheidung möglich ist, ob eine Therapie mittels CPAP (kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck) oder anderer Verfahren notwendig ist. 5 Therapieverlaufskontrollen (1) Eine erste Kontrolle der Überdrucktherapie soll 6 Monate nach Einleitung einer CPAP- Therapie mit einer kardiorespiratorischen Polygraphie nach Stufe 3 erfolgen. Hierbei soll auch festgestellt werden, ob der Patient das Therapiegerät ausreichend nutzt (Betriebsstundenzähler, gegebenenfalls Auslesung des Nutzungsprotokolls). Bei komplikationslosem Verlauf sind weitere routinemäßige polygraphische Kontrolluntersuchungen nicht erforderlich. (2) Eine erneute kardiorespiratorische Polysomnographie ist nur bei schwer wiegenden Therapieproblemen erforderlich, die mit der Polygraphie nicht erkannt / behoben werden können. Seit dem ist die Polygraphie und die Polysomnographie in der Differentialdiagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen eine vertragsärztlich, d.h. ambulant nach den verbindlichen BUB-Richtlinien zu erbringende Leistung. Eine stationäre oder teilstationäre Durchführung ist damit nur noch zulässig bei : = im Einzelfall nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit, = bei einem möglichen "Systemversagen" (es stehen nicht genügend ambulante Polysomnographie-Messplätze zur Verfügung), = einer Ermächtigung des klinischen Somnologen. Eine stationäre Krankenhausbehandlung darf nur verordnet werden, wenn eine ambulante Versorgung der Versicherten zur Erzielung des Heil- oder Linderungserfolges nicht ausreicht. Die Notwendigkeit der stationären Krankenhausbehandlung ist bei der Verordnung zu begründen. Grundsatz: Ambulant vor stationär! Eigentlich ist es ganz egal, wichtig ist wer es macht!!!

4 Seite 4 von 8 zum SSG Protokoll von In Studien läuft vieles anders ab als im tatsächlichen Leben In Studien gibt es: / im "real Life" gibt es dagegen exakte Einschlusskriterien Mischbild der Kriterien Altersgruppe exakt festgelegt (50 Jahre) Altersgruppe gemischt (bis 71Jahre) Symptome Symptome exakt festgelegt gemischt Schweregrad wird ganz exakt bestimmt Schweregrad wird bestimmt Begleiterkrankungen genau definiert Begleiterkrankungen variabel Motivation vom Untersucher / vom Untersuchten Wechselnde Motivationen Präziser Untersuchungsablauf Variabler Versorgungsablauf Daten zum "real Life" Wieviel Schlafmedizin braucht Deutschland? (BdP Mitteilungsheft 96/12) Altersverteilung der Patienten mit Polysomnographie in der Vertragsärztlichen Versorgung (PSG). Quelle: Vertragsärztliche Abrechnungsdaten aus 16 Kven 2008 (Kassenärztlichen Vereinigungen) % Anteil an allen Patienten mit Polysomnographie 2 bis 3 % der Patienten zwischen 50 und 75 Jahren Alters- und Geschlechterverteilung der Patienten mit Polysomnographie (PSG) in der Vertragsärztlichen Versorgung. Obere Kurve = Männer Untere Kurve = Frauen Komorbiditätsstruktur der Patienten mit Polysomnographie (PSG) in der Vertragsärztlichen Versorgung. (Komorbidität = Begleiterkrankungen (engl. comorbidity) zusätzlich zu einer Grunderkrankung) Atherosklerose, priphere Gefäßerkrankungen, Herz- Nierenerkrankg. Herzinsuffiziens, Erkrankungen der Speiseröhre (Oesophagus), Asthma bronchiale, Emphysem, Chron. obstruktive Bronchitis (COPD), Osteoarthrose der großen Gelenke, Depressionen, ischämische Herzkrankheiten, Erkrankung der Herzkranzgefäße, Diabetes Mellitus, Adipositas, Hypertonie (Bluthochdruck), Schlafstörungen. Geschätzter Anteil der Gerätegruppen an der derzeitigen Versorgung der Patienten mit Schlafapnoe Syndrom: CPAP Systeme = 68 % Auto CPAP Systeme = 12 % = 7% Bilevel Systeme Auto Bilevel - Systeme = 4% Bilevel Systeme mit ST-Funktion = 6% Spezialgeräte = 4%

5 Seite 5 von 8 zum SSG Protokoll von Beobachtungen die bei der Therapieeinleitung im Schlaflabor gemacht wurden: unter konstant-cpap: Erwachen durch den hohen Druck, kein Erwachen unter auto-cpap, unter auto-cpap: es kommen Apnoen vor, unter konstant-cpap nicht, unter auto-cpap: durch zu hohen Druck, kommt es zu zentralen Apnoen. Die Anamnese muss ganz genau durchgeführt werden. Sie ist eine systematische Befragung. Sie wird vom Arzt oder einer anderen mit der Behandlung betreuten Person durchgeführt, um die aktuellen Beschwerden, die gesundheitliche Vorgeschichte, besondere Dispositionen (z.b. Allergien), die Lebensumstände und das genetische Risiko des Patienten zu erfassen. Begleiterkrankungen müssen sorgfältig abgeklärt werden. Es kann nicht generell nur ambulant geprüft werden. Vieles spricht gegen die reine Versorgung im ambulanten Bereich. Kosten für CPAP / APAP-Versorgung: Abbruchpauschale (je nach Kasse): nach 8 Wochen bis 6 Monate 300,- bis 450,-. Jahrespauschale: 420,- bis 580,- (Es sind 2 Jahrespauschalen üblich). 5-Jahrespauschalen (ca. 5%): ca ,-. wenn 7 bis 20% der Patienten überversorgt sind, sind in 5 Jahren pro Patient etwa 210,- bis 600,- unnötig ausgegeben (bei 3000,- Jahrespauschale). Polygraphie: = 7265 Punkte nach EBM, Zusätzliche Abrechnung anderer Leistungen möglich. Der einheitliche Bewertungsmaßstab bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander; soweit möglich, sind die Leistungen mit Angaben für den zur Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand des Vertragsarztes versehen. Der EBM ist mit dem Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz (KVKG) eingeführt worden. Seit dem 1. April 2011 ist der EBM 2011 die gültige Gebührenordnung für die Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten. Er wird fortlaufend durch den Bewertungsausschuss nach 87 SGB V weiterentwickelt. Die Vergütung wurde vor 2 Jahren auf 40 % der bisherigen Vergütung reduziert. Polysomnographie: keine Punkte = Abrechnung nach DRG Gruppen (Diagnosis Related Groups). DRG Gruppen bilden Fallpauschalen zur Vergütung von Leistungen im Krankenhaus. Die Leistungen sind in komplexen Fallpauschalen zusammengefasst. Zusätzliche Abrechnung anderer Leistungen sind nicht möglich. Vergütung ca. 725 (für 2 bis 4 Tage). Schlaflabore werden von der DGSM (Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin) akkreditiert, überprüft und gesichert. Verantwortlich für die kontinuierliche Qualitätssicherung in einem akkreditierten Schlaflabor ist der Leiter des Schlaflabors, der den Qualifikationsnachweis Somnologe von der DGSM haben muss. Der Begriff Akkreditierung (lat. accredere, Glauben schenken) wird benutzt, um den Umstand zu beschreiben, dass eine allgemein anerkannte Instanz einer anderen das Erfüllen einer besonderen (nützlichen) Eigenschaft bescheinigt. Fazit: Stufe 1 bis 4 der BUB-Richtlinie wird de facto beim Facharzt durchgeführt. Genaue Dokumentation ist außerordentlich wichtig. Standardisierte, qualitätsgesicherte Arbeit ist die Grundlage für eine erfolgreiche Therapie. Umfangreiche Informationsmaterialien zur Unterrichtung, Anleitung für den Patienten? Qualifizierter ortsnaher medizintechnischer Provider / Versorger. Nach der Beantwortung von Fragen aus dem Teilnehmerkreis durch Herrn Dr.med. Holger Hein, sowie einer Diskussion und einem Erfahrungsaustausch unter den anwesenden Teilnehmern wurde das Patiententreffen im KRANKENHAUS REINBEK ST. ADOLF-STIFT mit dem Vortrag zu dem Thema: "Schlafmedizin Ambulant und / oder Stationär?" aus der Sicht eines

6 Seite 6 von 8 zum SSG Protokoll von niedergelassenen Arztes, mit einem herzlichen Dank an Herrn Dr. Hein und einem Dank für die Anwesenheit an alle Teilnehmer, sowie besten Wünschen für bleibende gute Gesundheit, von Herrn Dr. Hein und Herrn Schumacher beendet. TOP 3. ) Verschiedenes, Informationen aus der Arbeit der SSG. Nach dem 1. Patiententreffen in 2013, am Mittwoch 23. Januar 2013, 19: 00 bis 21: 00 Uhr, im KRANKENHAUS REINBEK ST. ADOLF-STIFT, in der Aula der Krankenpflegeschule (hinter dem Hauptgebäude), Hamburger Straße 41, Reinbek, mit einem Vortrag zu dem Thema: "Schlafmedizin Ambulant und / oder Stationär?" aus der Sicht eines niedergelassenen Arztes, Vortragender Herr Dr.med. Holger Hein, haben wir dann das 2. und 3. Patiententreffen am 27. März und am 08. Mai 2013 in der LUNGENCLINIC GROSSHANSDORF wegen Krankheit ausfallen lassen müssen. Jetzt sollen am Mittwoch, 12. Juni 2013, der " Tag des Schlafes " in der LUNGENCLINIC GROSSHANSDORF und am Mittwoch, , der " Tag des Schlafes " und der Tag der offenen Tür im Schlaflabor Dr. Hein, im KRANKENHAUS REINBEK ST. ADOLF-STIFT stattfinden. Ausschreibungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen: Der AVSD warnt vor reinem Preiskampf bei Ausschreibungen durch Krankenkassen. Dass bei Ausschreibungen von Krankenkassen das billigste Angebot den Zuschlag erhält und der Faktor Qualität auf der Strecke bleibt, verwundert niemanden mehr. Aktuell hat eine Krankenkasse die Versorgung mit Inhalations- und Atemtherapiegeräten der Produktgruppe 14 ausgeschrieben. Einziges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Der Allgemeine Verband chronische Schlafstörungen Deutschland (AVSD) sagt hierzu deutlich: "Der Preis darf nicht das alleinige Kriterium sein." Eine ausschließliche Fixierung auf den Preis führt zu einem ruinösen Wettbewerb, der in erster Linie zu Lasten der Versorgungsqualität geht. Techniker Krankenkasse (TKK) Ausschreibung: Die TKK hat das Ausschreibungsverfahren für Inhalations- und Atemtherapiegeräte der Produktgruppe 14 durchgezogen und in der Zwischenzeit abgeschlossen. Für Neuverträge ab Januar 2013 werden TKK-Versicherte nur noch von den in der Anlage aufgeführten Ausschreibungsgewinnern versorgt werden. Die TKK versichert allerdings ausdrücklich, dass alte Verträge, welche noch mit anderen Service-Firmen abgeschlossen wurden, noch bis zum Ablauf der Verträge erfüllt werden. Niemand wird also in den nächsten Tagen plötzlich ohne sein Gerät sein. PAP-Versorgung : der Techniker-Krankenkasse, nach der Ausschreibung. Die Losverteilung sieht folgendermaßen aus: Fachlos A: CPAP/ APAP/ BILEVEL/ AUTOBILEVEL GebietslosBundesländer Ausschreibungsgewinner 1 Hamburg, Mecklenburg- Jochum Medizintechnik Berlin Vorpommern und Schleswig- Holstein 2 Berlin, Brandenburg, Sachsen Bietergemeinschaft Jochum Sachsen-Anhalt Medizintechnik + Saegling Medizintechnik Berlin 3 Bremen, Niedersachsen Vivisol Deutschland GmbH 4 NRW Heinen + Löwenstein 5 Hessen, Thüringen Vivisol Deutschland GmbH 6 Baden Würtemberg, Rheinland Zuschlag noch nicht erteilt Pfalz, Saarland 7 Bayern Heinen + Löwenstein Wichtig ist aber für alle Betroffenen, auf jeden Fall auf Folgendes zu achten bzw. zu bestehen:

7 Seite 7 von 8 zum SSG Protokoll von 01. Machen Sie Ihren neuen Versorger dafür verantwortlich, dass die vom Facharzt/Schlaflabor mit Ihrem bisherigen Gerät verordnete Therapie auch mit dem neuen Gerät gewährleistet ist. Das soll Ihr neuer Versorger Ihnen schriftlich bestätigen. 02. Teilen Sie Ihrem neuen Versorger keine Einstellungswerte mit. Diese soll er selbst aus dem bisherigen Therapiegerät auslesen und Ihnen die Daten bestätigen. Vergleichen Sie diese Daten dann mit den Ihnen bekannten Einstellungswerten (ggf. fordern Sie diese bei Ihrem Arzt oder Schlaflabor an) und bestehen Sie ggf. auf einer Schlaflabornacht mit dem neuen Gerät. 03. Wenn Sie Sorge haben sollten, dass ein anderes Gerät nicht für Ihre Therapie ausreichend sein könnte, bestehen Sie ebenfalls auf einer Schlaflabornacht. Die Krankenkasse missachtet eh schon die Ihnen eigentlich zustehende Wahlfreiheit. 04. Eine weitere Möglichkeit ist natürlich, der Krankenkasse nicht nur mit einer Einzelverordnung durch den behandelnden Arzt zu drohen, sondern diese auch in die Wege zu leiten. Insgesamt konnte festgestellt werden, dass es sich lohnt, nicht alles widerspruchslos hinzunehmen und der beste Erfolg wird vom Betroffenen selbst erreicht. Die AOK Rheinland/Hamburg hat jetzt ebenfalls ihre schon eine Weile in der Schublade liegende Ausschreibung abgeschlossen. Sobald die Ergebnisse rechtswirksam sind und zur Veröffentlichung vorliegen, werden wir Sie informieren Keine Kontrolle der DIN-Normen bei Medizinprodukten: Der AVSD als einer der führenden Verbände für die Vertretung von Patienten, die an einem Schlafapnoe-Syndrom erkrankt sind, weist zum wiederholten Mal darauf hin, dass die europäische Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte bzw. eine neue, derzeit in Vorbereitung befindliche Medizinprodukte-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, dringend zu verschärfen ist. Die Einhaltung von harmonisierten Normen für Medizinprodukte in Ergänzung zur gegenwärtig lediglich vorgeschriebenen CE-Kennzeichnung muss zwingend vorgeschrieben werden. Obwohl für die Atemtherapiegeräte, die für die an einem Schlafapnoe-Syndrom leidenden Patienten überlebensnotwendig sind, unter DIN EN ISO umfangreiche Normen des DIN-Instituts existieren, wird deren Einhaltung im Konformitätsverfahren zur CE-Kennzeichnung weder gefordert noch von neutralen Prüfstellen kontrolliert. Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen), der im Übrigen die Auffassung vertritt, dass diese Norm von den Geräteherstellern einzuhalten ist, nimmt trotzdem die Atemtherapiegeräte ohne Kontrolle der Normen in sein Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V auf, so dass nicht normengerechte Medizinprodukte in Umlauf gelangen können. Der AVSD ist der Meinung, dass es dringend notwendig ist dies zu ändern, um der lebenserhaltenden hochwertigen Medizintechnik, die zuletzt durch negative Schlagzeilen in Verruf geraten ist, wieder die Anwendungssicherheit einzuräumen, die der täglich darauf angewiesene Patient erwarten können muss. Er fordert deshalb, dass die zurzeit an der neuen Medizinprodukte-Verordnung arbeitenden verantwortlichen Regierungsstellen auf nationaler und europäischer Ebene diese berechtigten Patientenforderungen bei der Erarbeitung neuer Richtlinien berücksichtigen und dafür sorgen, dass die Sicherheit der Medizinprodukte durch die Einhaltung und Kontrolle der harmonisierten Normen dokumentiert werden muss. Wenn dies nicht geschieht, wird die gesamte Normungsarbeit für Medizinprodukte ad absurdum geführt und den Patienten gehen äußerst wichtige Kriterien für die Therapiesicherheit verloren. Pressekontakt und verantwortlich für den Inhalt: Helmut Himmighoffen, helmut.himmighoffen@avsd.eu Software zum Auslesen gespeicherter Therapie-Daten aus CPAP-Geräten: Ein Teilnehmer an unseren Treffen machte uns folgende Mitteilung:

8 Seite 8 von 8 zum SSG Protokoll von von meinem Versorger erhielt ich heute folgenden Tipp, den Sie gerne an Interessierte weitergeben können: Es gibt im Internet zum Download eine freie Software namens "SleepyHead", mit der man selbst seine Daten von der SD-Card aus dem Therapie-Gerät auslesen und als grafische Schaubilder am PC darstellen oder ausdrucken kann, sofern man über einen entsprechenden Computer und eines der folgenden Therapie-Geräte verfügt: Philips Respironics System One ResMed S9 Serie DeVilbiss Intellipap Fisher & Paykel Icon (demnächst) Ich habe es mit meinem S9 ausprobiert, es klappt wunderbar, und man erhält eine Menge Informationen. (Leider ist alles nur in Englisch verfügbar.) Hier sind die Links: SleepyHead - freie Software zum Auslesen des CPAP-Speichers - Download SleepyHead - freie Software zum Auslesen des CPAP-Speichers - Beschreibung Beginn des Treffens Uhr, Ende ca Uhr, Teilnehmerzahl: 44 Personen, die zum Teil mit ihren Familienangehörigen gekommen waren; davon 27 Patienten mit 11 Angehörigen der SSG, 3 Teilnehmer waren Ärzte, Mitarbeiter von medizintechnischen Firmen bzw. Versorgern, von den Teilnehmern die zum ersten Mal Gast eines Patiententreffens waren, trugen sich 2 Patienten in die Anwesenheitsliste ein, um auch in Zukunft weiter Informationen der SSG zu bekommen, 3 Teilnehmer trugen sich nicht in die Anwesenheitsliste ein. Zur Information für die anwesenden Patienten und Teilnehmer lagen aus: Die letzte Ausgabe von "Schlafapnoe Aktuell" Fachzeitschrift Nr.34 / Dezember VdK-Fachverband Schlafapnoe. Infomaterial von den Firmen: SanofiAventis Deutschland GmbH, Herausgeber der letzten Ausgabe der Informations-Broschüre "Fragen und Antworten zu Schlaf-Störungen"; Autor: Frau Dr.med. H. Beneš, Schwerin, "Risiko Schlafmangel" Skript zur WDR-Sendereihe Quarks & Co, "Gemeinsam Wahlfreiheit retten" Machen Sie mit«info-prospekte des Aktionsbündnisses» meine Wahl! «, "Müdigkeit im Straßenverkehr" Booklet ADAC e.v. Ressort Verkehr, Folder "Der Schlafapnoe Patient im Krankenhaus" Wie sollte ich mich auf den geplanten Krankenhausaufenthalt bzw. die OP vorbereiten Eine Information des Arbeitskreises Schlafapnoe Niedersächsischer Selbsthilfegruppen, mit freundlicher Unterstützung der Fa. Heinen + Löwenstein GmbH. Soweit mein Bericht vom 1. Treffen der SSG in 2013 am Mittwoch im KRANKEN- HAUS REINBEK ST. ADOLF-STIFT, in der Aula der Krankenpflegeschule (hinter dem Hauptgebäude), zusammen mit Herrn Dr.med. Holger Hein, Reinbek. Wir bedanken uns bei der Firma Linde Gas Therapeutics GmbH, Hamburg, für die freundliche Unterstützung bei der Vervielfältigung des Protokolls. Ilse und Steffen Schumacher, für die Selbsthilfegruppe Schlafapnoe Großhansdorf / Reinbek Husumer Straße 44, Reinbek, Tel.: 040/ , Mobil: 0176/ steffenschumacher@alice-dsl.de, Web:

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