Akkreditierungsbericht zum Reakkreditierungsantrag der Hochschule Bremen Fakultät 4 / Elektrotechnik und Informatik AZ 561-xx-2

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1 zum Reakkreditierungsantrag der Hochschule Bremen Fakultät 4 / Elektrotechnik und Informatik AZ 561-xx-2 Bezeichnung des Studiengangs laut PO Bezeichnung Abschluss Leistungspunkte Regelstudienzeit Art des Lehrangebots (Vollzeit, berufsbegl. Dual) Jährliche Aufnahmekapazität Master K= konsekutiv W= weiterbildend F= forschungsorientiert A= anwendungsorientiert K= künstlerisch Akkreditiert am Akkreditiert bis Zukunftsfähige Energiesysteme M. Eng Semester 5 Semester Electronics Engineering M.Sc Semester 5 Semester Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit 20 K n. a. 20 K n. a. Vertragsschluss am: Dokumentation zum Antrag eingegangen am: Datum der Peer-Review: Ansprechpartnerin für Zukunftsfähige Energiesysteme: Prof. Dr.-Ing. Silke Eckardt Neustadtswall 30 D Bremen Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Silke.Eckardt@hs-bremen.de Ansprechpartner für Electronics Engineering: Prof. Dr.-Ing. Gerhard Wenke Neustadtswall 30 D Bremen Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Gerhard.Wenke@hs-bremen.de Betreuender Referent: Michael Weimann Gutachtergruppe: s. S. 2 Hannover, den

2 Gutachtergruppe: Prof. Dr. Willi Nieratschker (Fachvertreter) Maschinenbau / Energietechnik Fachhochschule Koblenz Prof. Dr. Volker Sperlich (Fachvertreter) Maschinenbau / Energietechnik ehem. Universität Duisburg Prof. Dr. Klinkenbusch (Fachvertreter) Elektrische Energietechnik Universität Kiel Prof. Dr. Joachim Lämmel (Fachvertreter) Elektrische Energietechnik FH Frankfurt Manuela Beyer (Berufsvertreterin) Geschäftsführerin der EWE Biogas GmbH & Co. KG Oliver Pabst (Studentischer Vertreter) Student der Elektrotechnik TU Dresden 2

3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...1 Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter(innen) Allgemein (für beide Studiengänge geltend) 2 2 Studiengang Zukunftsfähige Energiesysteme (M. Eng.) 11 3 Studiengang Electronics Engineering (M. Sc.) 14 Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachter(innen) Studiengang Zukunftsfähige Energiesysteme (M. Eng.) 17 2 Studiengang Electronics Engineering (M. Sc.) 18 Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens Stellungnahme der Hochschule 19 2 SAK-Beschluss 19 1

4 Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter(innen) 1 Allgemein (für beide Studiengänge geltend) 1.1 Qualifikationsziele der Studiengangskonzepte (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. Die Gutachter(innen) konnten sich anhand der Antragsdokumentation der Hochschule davon überzeugen, dass sich die zur Akkreditierung beantragten Studiengangskonzepte an fachlichen und überfachlichen Qualifikationszielen orientieren, die dem angestrebten Niveau entsprechen. In den Studiengangskonzepten ist die Vermittlung der fachspezifischen wissenschaftlichen Grundlagen vorgesehen. Die Durchführung von Projektarbeiten ermöglicht die Erlangung überfachlicher Qualifikationen, da hierdurch unterschiedliche Bereiche inhaltlich miteinander verknüpft werden. Durch die Studiengangskonzepte werden zudem die Selbstlernkompetenzen der Studierenden unterstützt. Die erwarteten Qualifikationen der Studiengänge werden durch die Curricula in vollem Umfang vermittelt. Die Konzepte werden von den Gutachter(inne)n sehr begrüßt und für schlüssig befunden. Die Qualifikationsziele der Studiengänge werden von den Gutachter(inne)n als sinnvoll erachtet und sind gemäß Erwartungen und Anforderungen dargestellt worden. Die Gutachter(innen) konnten aufgrund der ausführlich formulierten guten Modulbeschreibungen ein positives Bild von den Studiengängen gewinnen. Die Curricula berücksichtigen an vielen Stellen überfachliche Qualifikationsziele, wie die Hochschule in der Antragsdokumentation belegen konnte. Hierzu gehört auch die Förderung methodischer und generischer Kompetenzen. Der Fachbereich unterstützt diesen Aspekt mit sächlichen und personellen Ressourcen. Die Gutachter(innen) erachten das Konzept der Hochschule in diesem Bereich als positiv. Wissenschaftliche Befähigung Die Studiengangskonzepte orientieren sich an fachlichen und überfachlichen Qualifikationszielen. Die Qualifikationsziele entsprechen dem angestrebten wissenschaftlichen Ausbildungsziel und dem Abschlussniveau, was im Akkreditierungsantrag nachvollziehbar beschrieben und begründet wurde. Die Gutachter(innen) erwarten anhand der vorgelegten Unterlagen, dass die Absolvent(inn)en beider Studiengänge eine wissenschaftliche Befähigung erhalten, deren Qualität und Niveau dem Abschlussgrad entspricht. Die wissenschaftliche Befähigung ist unter Berücksichtigung des Profils der Hochschule stets auf eine Anwendungsebene ausgerichtet. Die Gutachter(innen) konnten feststellen, dass die relevanten Grundlagen der Fachrichtung vermittelt und angewandt werden. Die wissenschaftliche Befähigung der Studierenden wird zudem durch curricular eingebundene Laborarbeit gestärkt. Im Gespräch mit den Fachvertretern der Hochschule wurde den Gutachtern glaubhaft versichert, dass die Ergänzung eventuell fehlenden Grundlagenwissens in den einzelnen Veranstaltungen höchste Priorität hat. 2

5 Berufsbefähigung (Employability) Die zu akkreditierenden Studiengänge ermöglichen den Studierenden eine Berufsaufnahme, wie in den Gesprächen zur Reakkreditierung durch die Studiengangsverantwortlichen und in der Antragsdokumentation beschrieben wurde. Dies konnte auch durch die Vorlage der Ergebnisse einer Absolventenstudie untermauert werden. Die Gutachtergruppe kommt zu dem Urteil, dass die zu akkreditierenden Studiengänge die Berufsbefähigung der Absolventen sicherstellen. Hierfür vermitteln die Studiengänge die fachlich relevanten Inhalte und die entsprechenden Schlüsselqualifikationen. Die Gutachter(innen) beurteilen die Curricula unter diesem Aspekt als sehr ausgewogen und tragfähig. Nach Einschätzung durch die Gutachter(innen) können die Absolventen aufgrund der Ausrichtung der Studiengänge in einem breiten beruflichen Spektrum von Einrichtungen eine entsprechende Berufstätigkeit aufnehmen. Persönlichkeits-/persönliche Entwicklung Die Gutachter(innen) konnten feststellen, dass die Studiengänge die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden unterstützen. Die Hochschule konnte dies im Antrag auf Akkreditierung überzeugend darlegen. Dieses Ziel wird z.b. durch die Forderung bzw. das Angebot von Gruppenarbeit als Arbeitsform oder auch durch die Vermittlung fachübergreifender Kompetenzen erreicht. Die Gutachter(innen) stellen zudem fest, dass verschiedene Projekte der Studiengänge ebenfalls geeignet sind, die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden zu unterstützen. Die Hochschule hat überzeugend dargelegt, dass soziale Kompetenzen im Rahmen der Curricula erworben werden, welche die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden unterstützen, so z.b. Teamfähigkeit. Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement Die Studierenden werden sowohl auf der inhaltlichen Ebene einzelner Module und Lehrveranstaltungen als auch durch die verschiedenen Anforderungen der Lehr- und Lernformen zum zivilgesellschaftlichen Engagement befähigt. Es werden Kompetenzen vermittelt, die die Studierenden zum zivilgesellschaftlichen Engagement befähigen können. Durch die fachliche Ausrichtung der Studiengänge wird die Befähigung der Studierenden zum zivilgesellschaftlichen Engagement deutlich gestärkt und in der Entwicklung unterstützt. Die Gutachter(innen) schließen sich der in den Antragsunterlagen enthaltenen Darstellung nach den vor Ort vertieften Eindrücken an. Die Gutachter(innen) sind zu der Einschätzung gekommen, dass die Studiengänge das Ziel der Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement umsetzen. 1.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.2 ist erfüllt Erfüllung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse Die zur Akkreditierung beantragten Studiengänge vermitteln den Studierenden fachliche sowie überfachliche Kompetenzen in einer dem Abschlussniveau entsprechenden Weise. Hierbei werden alle relevanten Disziplinen der Fachrichtungen curricular berücksichtigt. Die Gut- 3

6 achter(innen) sind zu der Überzeugung gekommen, dass die in der Antragsdokumentation beschriebenen Konzepte den Studierenden die relevanten Qualifikationen vermitteln können. Die Studiengänge sind in erster Linie auf eine Anwendung der vermittelten wissenschaftlichen Inhalte ausgerichtet. Sie vermitteln außerdem instrumentale Kompetenz in einer der angestrebten Qualifikationsstufe adäquaten Weise und befähigen die Studierenden dazu, einen Wissenstransfer zu leisten. Die Anwendung des erlernten Wissens wird durch einen Praxisanteil im Studium sichergestellt. Die Studierenden erlernen zudem durch das Schreiben von Projektberichten wichtige Kompetenzen für ihre möglichen späteren Berufsfelder. Die modulare Vernetzung verschiedener Fachgebiete beurteilen die Gutachter als gut geeignet zur Ausbildung entsprechender fachübergreifender Kompetenzen. Durch die Durchführung von Projekten können diese Kompetenzen didaktisch gut aufbereitet vermittelt werden. Die Gutachter(innen) konnten feststellen, dass Elemente der Studiengänge implizit, teilweise auch explizit darauf ausgerichtet sind, die sozialen und kommunikativen Kompetenzen der Studierenden zu fördern, z.b. durch die Förderung und Forderung von Gruppenarbeiten, Referate und Projekte als Arbeitsformen für die Studierenden. In formaler Hinsicht entsprechen die Zugangsvoraussetzungen, die Dauer der Studiengänge und die darauf folgenden Anschlussmöglichkeiten den Vorgaben des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse für die Master-Ebene Erfüllung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben Studienstruktur und Studiendauer Die Studiengänge sind als konsekutive Hochschulabschlüsse auf Master-Niveau konzipiert und vermitteln den Studierenden durch ihre Praxisbezüge Eindrücke von ihren möglichen späteren Berufsfeldern. Das Vollzeitstudium hat eine Regelstudienzeit von 3 Semestern, in denen 90 ECTS-Punkte erworben werden. Die Hochschule bietet die Möglichkeit an, die Studiengänge in Teilzeit zu studieren. Hierfür ist eine Regelstudienzeit von 5 Semestern vorgesehen. Der Bearbeitungsumfang der Masterarbeit beträgt 30 ECTS-Punkte. Dies entspricht den Strukturvorgaben. Zugangsvoraussetzungen und Übergänge Die Hochschule hat die Zugangsvoraussetzungen zu den Studiengängen im Rahmen studiengangsspezifischer Zulassungsordnungen geregelt. Hiernach ist Voraussetzung für die Zulassung zu einem Programm des Masterstudiums Electronics Engineering der Nachweis eines mindestens mit der Durchschnittsnote gut (2,5) (oder ECTS-Grade A bis B) bewerteten ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (Bachelor oder Diplom einer Universität, Fachhochschule oder vergleichbaren ausländischen Hochschule) in einschlägigen, für das gewählte Programm relevanten Fachgebieten nach Maßgabe von Absatz 2 mit Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 210 Punkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS) oder im Vergleich des jeweils landesüblichen Notensystems äquivalenten Leistungen. (s. Entwurf der Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Electronics Engineering der Hochschule Bremen, 2) Voraussetzung für die Zulassung zu einem Programm des Masterstudiums Zukunftsfähige Energiesysteme ist der Nachweis eines mindestens mit der Durchschnittsnote gut (Mindestnote 2,5 oder good ) abgeschlossenen ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (Ba- 4

7 chelor oder Diplom einer Universität, Fachhochschule oder vergleichbaren ausländischen Hochschule) in einschlägigen, für das gewählte Programm relevanten Fachgebieten, zum Beispiel im Bereich Elektrotechnik, Maschinenbau, Umwelttechnik, Verfahrenstechnik oder anderen einschlägigen Studienrichtungen im Umfang von mindestens 210 Punkten nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) oder im Vergleich des jeweils landesüblichen Notensystems äquivalenten Leistungen. (s. Entwurf der Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Electronics Engineering der Hochschule Bremen, 2) Darüber hinaus sind für die Zulassung zu beiden Studiengängen für deutsche Studienbewerber englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau Stufe C1 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Quelle Goethe Institut), nachgewiesen durch entsprechende Zeugnisse oder Auslandsstudium im Rahmen des vorausgegangenen Studiums, sowie eine programmspezifische fachliche Eignung nachzuweisen. Abschluss und Bezeichnung Die gewählten Abschlussbezeichnungen Master of Engineering (M. Eng.) und Master of Science (M. Sc.) sind zutreffend und entsprechen den KMK-Strukturvorgaben. Die Studiengangsbezeichnungen Electronics Engineering und Zukunftsfähige Energiesysteme sind nach Einschätzung der Gutachter(innen) zutreffend für die vermittelten Inhalte der Curricula. Mit Abschluss der Masterstudiengänge werden 300 ECTS-Punkte erreicht. Die Hochschule hat darauf verzichtet, die Studiengänge nach Anwendungs- oder Forschungsorientierung zu charakterisieren. Die Hochschule stellt den Studierenden ein Diploma Supplement aus, welches den Vorgaben für dieses Dokument entspricht. Modularisierung und Leistungspunkte Die Hochschule Bremen hat ein eigenes Modularisierungskonzept entwickelt, das so genannte Bremer Modell, das auch auf diese Studiengänge angewandt wird. Es gibt nach diesem Modell 5 Module pro Semester. In jedem Modul ist der Erwerb von 6 Leistungspunkten vorgesehen. Ausnahmen hiervon bildet jeweils die Masterthesis mit 30 ECTS. Die Studierenden kommen somit auf 30 ECTS pro Semester und 90 ECTS-Punkte für das gesamte Vollzeitstudium. Pro Semester ergibt sich eine Präsenszeit von 300 Stunden und 600 Stunden Selbststudium. Daraus ergibt sich ein Workload von 900 Stunden pro Semester. Die wissenschaftlichen Module bauen aufeinander auf. Die Gutachter(innen) stellten fest, dass der Studiengang somit sinnvoll modularisiert ist. Die Modulbeschreibungen entsprechen den Vorgaben der KMK. Sie enthalten die Inhalte der Module, Lehr- und Prüfungsformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten und Noten, Arbeitsaufwand und die Dauer der Module. In beiden Studiengängen wird ein studienbegleitendes Prüfungssystem angewandt. In beiden Programmen schließt der überwiegende Teil der Module mit zwei endnotenrelevanten Teilprüfungen ab. Im Studiengang Electronics Engineering kommt zu Klausuren oder mündlichen Prüfungen jeweils noch eine sog. Entwicklungsarbeit (z. B. eine Labortätigkeit, Projektarbeit oder Referat) hinzu; im Studiengang Zukunftsfähige Energiesysteme sind z. T. 5

8 sowohl ein Referat als auch eine Klausur oder eine Hausarbeit plus mündlicher Prüfung pro Modul vorgesehen. Diese Regelung wurde vor Ort zur Zufriedenheit der Gutachter(innen) begründet. So führt z. B. die Art der Prüfungsorganisation zu einer besseren Verteilung der Prüfungslast über das komplette Semester hinweg, was auch von den Studierenden ausdrücklich als positiv bewertet wurde. Weiterhin wird die Erlangung von Schlüsselkompetenzen wie z. B. Teamfähigkeit auf diese Weise unmittelbarer mit dem Erwerb von Fachwissen verknüpft und erhält insgesamt ein vergleichsweise großes Gewicht. Die Gutachter(innen) bemängeln daher das vorhandene Prüfungssystem nicht Erfüllung landesspezifischer Strukturvorgaben - keine Erfüllung weiterer Anforderungen - keine Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.4 ist erfüllt. Die Studiengänge sind in sich stimmig aufgebaut und scheinen den Gutachter(inne)n unter den beschriebenen Betreuungsverhältnissen gut studierbar zu sein. Das ermöglichen die erwarteten Eingangsqualifikationen, die veranschlagten Arbeitsbelastungen sowie die Prüfungsorganisation inklusive Wiederholungsmöglichkeiten. Die erwarteten Eingangsqualifikationen wurden entsprechend den Anforderungen der Studiengänge ausgestaltet. Die Studiengänge sind damit studierbar für Studierende, die über die von der Hochschule erwarteten Eingangsqualifikationen verfügen. Die Angaben zur studentischen Arbeitsbelastung basieren auf Erhebungen, welche im Rahmen der Evaluationen durchgeführt wurden und wurden durch die Gutachter(innen) auf Plausibilität hin überprüft. Hierbei wurden keine Probleme erkannt. Durch die Studienplangestaltung wird die Studierbarkeit gesichert. Überschneidungen der Pflichtveranstaltungen sind nicht vorhanden. Die Wahlmöglichkeiten werden so organisiert, dass die Studierbarkeit nicht beeinträchtigt wird. Die Konsekutivität der Module beeinträchtigt die Studierbarkeit nicht. Hierdurch wird die Studierbarkeit der Studiengänge sichergestellt. Die Studiengangsverantwortlichen versicherten in den Gesprächen vor Ort, dass in Fragen der Anrechnung und Mobilität flexibel auf Einzelfälle eingegangen wird. 6

9 Die Hochschule sichert die Studierbarkeit ihrer Studiengänge auch durch die Einrichtung entsprechender Betreuungsangebote. Diese umfassen zum Beispiel eine fachliche und überfachliche Studienberatung und Leistungen durch das akademische Auslandsamt bei entsprechenden Fragen und Schulungen zur Nutzung der Bibliothek(ssysteme). Informationsveranstaltungen zu bestimmten Phasen des Studiums runden das Angebot ab. Die Gutachtergruppe hat sich davon vergewissert, dass die Studiengänge auch für Studierende unter besonderen Bedingungen gut studierbar sind. Die Hochschule berücksichtigt bei den zu akkreditierenden Studiengängen die besonderen Belange von Studierenden z.b. durch das Angebot von Teilzeitstudienmöglichkeiten. Darüber hinaus finden sich in den Prüfungsordnungen Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen. Bei baulichen Veränderungen wird auf Barrierefreiheit geachtet. 1.4 Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.5 ist erfüllt. Die Hochschule hat für die zu akkreditierenden Studiengänge Prüfungs- und Studienordnungen vorgelegt, für welche eine durchgeführte Rechtsprüfung testiert wurde. In den Dokumenten sind die Prüfungssysteme der Studiengänge transparent und verständlich dargelegt. Die Gutachter(innen) können auf Aktenlage sowie nach den vor Ort besprochenen Details bestätigen, dass die Prüfungen wissens- und kompetenzorientiert ausgestaltet sind. Die Studiengänge setzen das Ziel der studienbegleitenden Prüfungen um und gewichten diese bei der Bildung der Abschlussnote adäquat. Die Gutachter(innen) konnten sich davon überzeugen, dass die Prüfungsformen dazu geeignet sind, das Erreichen der formulierten Qualifikationsziele zu überprüfen. Dies wird durch unterschiedliche Prüfungsformen ermöglicht neben Klausuren sind mündliche Prüfungen, Präsentationen und einige mehr vorgesehen. Studierende haben innerhalb kurzer Zeiträume die Möglichkeit zur Prüfungswiederholung. Die Möglichkeit der Prüfungswiederholung ist in 10 des allgemeinen Teils der Masterprüfungsordnung geregelt. Hiernach kann eine nicht bestandene Prüfung einmal wiederholt werden. Die fachspezifischen Masterprüfungsordnungen sehen darüber hinaus in zwei Fällen zwei Wiederholungsmöglichkeiten vor (jeweils 3). Die Gutachter(innen) beurteilen das System zur Prüfungswiederholung als angemessen. Es ist sichergestellt, dass Studierende mit Behinderungen hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Studium sowie bei allen abschließen oder studienbegleitenden Leistungsnachweisen einen Nachteilsausgleich erhalten (s. 7 (2) des allgemeinen Teils der Masterprüfungsordnung). 1.5 Studiengangsbezogene Kooperationen (Kriterium 2.6, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.6 trifft nicht auf die zu akkreditierenden Studiengänge zu. 7

10 1.6 Ausstattung (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.7 ist erfüllt. Den Gutachter(inne)n wurden mit der Antragsdokumentation transparente und belastbare Unterlagen zur Beurteilung der Ausstattung der Studiengänge vorgelegt. Vor Ort wurden Details der Ausstattung ausführlich besprochen. Darüber hinaus wurden der Standort und seine Ausstattung bei einem Rundgang begutachtet. Die Gutachter(innen) konnten auf dieser Basis zu dem Schluss kommen, dass für die zu akkreditierenden Studiengänge eine sehr gute und den aktuellen Stand der Technik widerspiegelnde Ausstattung zur Verfügung steht. Die Gutachter(innen) schließen sich den Ausführungen in der Antragsdokumentation an: Die Qualität in der Lehre ist bei einem naturwissenschaftlich-technischem Studiengang insbesondere auch von der räumlichen und apparativen Ausstattung abhängig. Zurzeit kann die Fakultät im Bereich Elektrotechnik und Physik diesbezüglich sehr gute Studienbedingungen bieten, da das Gebäude der Elektrotechnik und Physik von renoviert worden ist. Alle Labore sind neu ausgestattet und befinden sich in einem sehr guten Zustand. Der Fakultät 4 steht eine Fläche von insgesamt 9.663,21 m² zur Verfügung. Darin inbegriffen sind 2.226,94 m² für die Lehre, m² stehen für Praktika, Werkstätten und Labore, 2.387,44 m² für Büroflächen und 273,92 m² für Sonstiges zur Verfügung. (Antragsdokumentation der Hochschule für Electronics Engineering, S. 22) Die Gutachter(innen) sind zu der Einschätzung gekommen, dass für alle zu akkreditierenden Studiengänge eine sehr gute räumliche und sächliche Ausstattung sichergestellt ist. Den Gutachter(inne)n wurden Unterlagen zur Verfügung gestellt, auf deren Basis die personelle Ausstattung beurteilbar gemacht wurde. Die Gutachter(innen) konnten sich davon ü- berzeugen, dass die Studiengänge über eine gute personelle Ausstattung verfügen. Die Hochschule stellt eine Personalentwicklung und -qualifizierung sicher. In den Gesprächen vor Ort wurde das System hierfür erörtert. Den Lehrenden der Hochschulen bietet die Koordinierungsstelle für Weiterbildung ein Programm, das die pädagogisch didaktischen Kompetenzen schult, die methodischen Fähigkeiten fördert sowie die Fertigkeiten in Fremdsprachen erweitert. Dieses Programm dient der Verbesserung der Lehre und kann gleichzeitig die persönliche Karriereplanung unterstützen. Fakultätsintern werden spezifische Bedarfe insbesondere auf der Basis der Evaluationsergebnisse ermittelt und entsprechende Lösungen angeboten. (Antragsdokumentation der Hochschule für Electronics Engineering, S. 23) Die Gutachter(innen) beurteilen die beschriebenen Systeme als gut. 1.7 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.8, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. Die Hochschule macht die Rahmenbedingungen der Studiengänge für die Studierenden transparent. Hierzu gehört die Veröffentlichung der relevanten Dokumente (Ablaufplan, Prüfungsordnungen, Studienverlaufsplan, Modulhandbuch) im Onlinebereich und über Aushänge in der Hochschule. Zudem werden die Studiengänge und ihre Rahmenbedingungen in studiengangsbezogenen Informationsbroschüren und Hochschulmessen kommuniziert. Die Internetseite ist nach Einschätzung der Gutachter(innen) übersichtlich gestaltet und er- 8

11 möglicht es den Studierenden, gesuchte Informationen schnell zu finden bzw. diese bei der Hochschule in Schriftform anzufordern. Die Hochschule stellt den Studierenden ein Diploma Supplement aus, welches durch die Gutachter(innen) überprüft wurde. 1.8 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.9, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.9 ist erfüllt. Die Hochschule führt verschiedene Verfahren des hochschulinternen Qualitätsmanagements durch. Vor Ort wurde von den verschiedenen Statusgruppen der Hochschule unabhängig voneinander übereinstimmend bestätigt, dass diese Verfahren durchgeführt werden. Die Studierenden bekommen lt. Antragsdokumentation eine Rückmeldung über die Ergebnisse dieser Lehrevaluationen. Die Weiterentwicklung ist an der Hochschule Bremen stark gewichtet und wirkt als treibende Kraft in den einzelnen Fakultäten. Das Konzept der Hochschule ist in diesem Bereich nach Einschätzung durch die Gutachter sehr gut. Das Gespräch mit der Hochschulleitung ließ erkennen, dass die Kriterien der Qualitätssicherung auch auf die Fakultät 4 Anwendung finden. Die Erfahrungen aus der bisherigen Durchführung der Studiengänge wurden bei der Weiterentwicklung der Studiengänge berücksichtigt. Auswertungen der Lehrveranstaltungsevaluationen wurden den Gutachter(inne)n vorgelegt. Darüber hinaus wurden einzelne Beispiele in den Gesprächen vor Ort besprochen. Die Studierenden äußerten in dem Gespräch vor Ort eine hohe Zufriedenheit mit den bestehenden Systemen, da sie Rückmeldungen über Probleme schnell an die richtige Stelle adressieren können, so dass Verbesserungen direkt umgesetzt werden können. Untersuchungen zur studentischen Arbeitsbelastung sowie Untersuchungen zum Studienerfolg werden bei der Weiterentwicklung des Studiengangs berücksichtigt. 1.9 Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.10, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.10 trifft nicht auf die zu akkreditierenden Studiengänge zu Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.11, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.11 ist erfüllt. Die Hochschule hat dargelegt, dass sie Förderungskonzepte für Studierende in besonderen Lebenslagen entwickelt hat. Die Hochschule ermöglicht für den Aspekt der Chancengleichheit außerdem Teilzeitvarianten der Studiengänge und hat in der Antragsdokumentation dargelegt, dass dies nur erste Maßnahmen sind, mit welchen die Hochschule die Vorgabe der Chancengleichheit umsetzen wird. Das hochschulweite Konzept zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit wird auf der Ebene der Studiengänge angewandt und umgesetzt. In der Antragsdokumentation hat die 9

12 Hochschule dargelegt, dass sie seit vor 2004 mehrjährige Aktionsprogramme zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit aufgelegt hat. Die Gutachter(innen) sehen den Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit daher als gesichert an. 10

13 2 Studiengang Zukunftsfähige Energiesysteme (M. Eng.) 2.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. s. Kapitel Konzeptionelle Einordnung des Studiengangs in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.2 ist erfüllt. s. Kapitel Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.3 ist erfüllt. Die Gutachter(innen) beurteilen das Konzept des Studiengangs als tragfähig. Es ist deutlich geworden, dass der Studiengang didaktisch und pädagogisch dem Qualitätsanspruch der Hochschule gerecht wird und dass die Vermittlung von methodischen, instrumentalen und generischen Kompetenzen sowie von Fachwissen und fachübergreifendem Wissen nach einem zielorientierten Konzept stattfindet. Die Vermittlung von fachübergreifendem Wissen wird vor allem durch die verwendeten Arbeitsmethoden, die Projektarbeiten und die curriculare Einbindung der notwendigen fachlichen Grundlagen sichergestellt. Die Gutachter(innen) beurteilen dies als positiv. Das Curriculum enthält nach Einschätzung der Gutachter(innen) die aktuell relevanten Inhalte, welche für eine Qualifikation der Studierenden erforderlich sind. Der hohe Anteil von Praxisorientierung und Laborarbeiten sichert nach Einschätzung durch die Gutachter(innen) die Berufsbefähigung der Absolvent(inn)en. Die Gutachter(innen) konnten keine organisatorischen Hindernisse erkennen, die eine Umsetzung des Studiengangskonzepts gefährden würden. Das Studiengangskonzept sieht drei verschiedene wählbare Studienprofile vor. Mit der Wahl der Studienprofile entscheiden sich die Studierenden für die Belegung bestimmter Module und wählen weitere Module aus einem nichttechnischen und einem technischen Modulpool. Hieraus resultiert die Möglichkeit einer starken individuellen Profilbildung der Studierenden. Das Curriculum sieht kein externes Praktikum vor. Die Hochschule hat den Zugang zum Studium in der Prüfungsordnung geregelt (s. Kap , Zugangsvoraussetzungen und Übergänge dieses Berichts). Der Studiengang unterstützt die Mobilität der Studierenden. In den Gesprächen mit den Hochschulverantwortlichen wurde deutlich, dass die Studierenden die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts an einer anderen Hochschule haben, während welchem sie Leistungen erbringen können, die im Rahmen des Curriculums anerkannt werden. Die Hochschule erkennt die Leistungen, die in Modulen aus anderen Studiengängen erbracht wurden, im Rahmen dieses Studiums ECTS-relevant an und berücksichtigt hierbei die 11

14 Lissabon-Konvention. In der Prüfungsordnung findet sich eine Regelung zur Berücksichtigung von Belangen der Studierenden mit Behinderung (s. Kap. 1.4 dieses Berichts). 2.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.4 ist erfüllt. s. Kapitel Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.5 ist erfüllt. s. Kapitel Studiengangsbezogene Kooperationen (Kriterium 2.6, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.6 trifft nicht auf die zu akkreditierenden Studiengänge zu. 2.7 Ausstattung (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.7 ist erfüllt. s. Kapitel Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.8, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. s. Kapitel Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.9, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.9 ist erfüllt. s. Kapitel

15 2.10 Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.10, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.10 trifft nicht auf die zu akkreditierenden Studiengänge zu Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.11, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.11 ist erfüllt. s. Kapitel Zusammenfassende Bewertung Der Masterstudiengang Zukunftsfähige Energiesysteme ist als klar anwendungsorientiert zu bezeichnen. Aufbau und Inhalte des Programms sind schlüssig und die Modulkataloge sind vorbildlich gestaltet, sodass Absolventen ein breites Portfolio an Fachwissen für den Berufsstart mitbringen. Auch der Vermittlung fachlich übergreifender Kompetenzen wird vergleichsweise viel Raum gegeben, da die Studierenden im Verlauf des Programms kontinuierlich Projektarbeiten, Vorträge und Poster erstellen. Die Studierenden sind mit den Inhalten und dem Verlauf des Studiums außerordentlich zufrieden. Die erforderlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Qualitätssicherung, Zugang zu Rechentechnik und Bibliothek usw. sind sehr gut. 13

16 3 Studiengang Electronics Engineering (M. Sc.) 3.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. s. Kapitel Konzeptionelle Einordnung des Studiengangs in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.2 ist erfüllt. s. Kapitel Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.3 ist erfüllt. Die Gutachter(innen) beurteilen das Konzept des Studiengangs als tragfähig. Es ist deutlich geworden, dass der Studiengang didaktisch und pädagogisch dem Qualitätsanspruch der Hochschule gerecht wird und dass die Vermittlung von methodischen, instrumentalen und generischen Kompetenzen sowie von Fachwissen und fachübergreifendem Wissen nach einem zielorientierten Konzept stattfindet. Die Vermittlung von fachübergreifendem Wissen wird vor allem durch die verwendeten Arbeitsmethoden, die Projektarbeiten und die curriculare Einbindung der notwendigen fachlichen Grundlagen sichergestellt. Die Gutachter(innen) beurteilen dies als positiv. Das Curriculum enthält nach Einschätzung der Gutachter(innen) die aktuell relevanten Inhalte, welche für eine Qualifikation der Studierenden erforderlich sind. Der hohe Anteil von Praxisorientierung und Laborarbeiten sichert nach Einschätzung durch die Gutachter(innen) die Berufsbefähigung der Absolvent(inn)en. Die Gutachter(innen) konnten keine organisatorischen Hindernisse erkennen, die eine Umsetzung des Studiengangskonzepts gefährden würden. Das Curriculum sieht kein externes Praktikum vor. Die Hochschule hat den Zugang zum Studium in der Prüfungsordnung geregelt (s. Kap , Zugangsvoraussetzungen und Übergänge dieses Berichts). Der Studiengang unterstützt die Mobilität der Studierenden. In den Gesprächen mit den Hochschulverantwortlichen wurde deutlich, dass die Studierenden die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts an einer anderen Hochschule haben, während welchem sie Leistungen erbringen können, die im Rahmen des Curriculums anerkannt werden. Die Hochschule erkennt die Leistungen, die in Modulen aus anderen Studiengängen erbracht wurden, im Rahmen dieses Studiums ECTS-relevant an und berücksichtigt hierbei die Lissabon-Konvention. In der Prüfungsordnung findet sich eine Regelung zur Berücksichtigung von Belangen der Studierenden mit Behinderung (s. Kap. 1.4 dieses Berichts). 14

17 3.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.4 ist erfüllt. s. Kapitel Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.5 ist erfüllt. s. Kapitel Studiengangsbezogene Kooperationen (Kriterium 2.6, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.6 trifft nicht auf die zu akkreditierenden Studiengänge zu. 3.7 Ausstattung (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.7 ist erfüllt. s. Kapitel Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.8, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. s. Kapitel Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.9, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.9 ist erfüllt. s. Kapitel Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.10, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.10 trifft nicht auf die zu akkreditierenden Studiengänge zu. 15

18 3.11 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.11, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.11 ist erfüllt. s. Kapitel Zusammenfassende Bewertung Der Masterstudiengang Electronics Engineering vermittelt den Studierenden eine Ausbildung auf wissenschaftlich hohem Niveau mit erheblichen Wahlmöglichkeiten. Die Hochschule verfügt über eine sehr gute räumliche und technische Ausstattung (Labore, Geräte etc.), die die Studierbarkeit des Programms gewährleistet und eine besonders praxisnahe Ausbildung ermöglicht. Abschlussarbeiten konzentrieren sich ebenfalls auf die Lösung realer Praxisprobleme, was Studierende und Lehrende gleichermaßen motiviert. Alle Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache abgehalten, was den Studiengang besonders attraktiv für internationale Studierende macht. Insgesamt zeigten die Studierenden sich sehr zufrieden mit dem Programm. 16

19 Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachter(innen) 1 Allgemeine Empfehlungen: Hinsichtlich der Zulassung zum Studium empfehlen die Gutachter der Hochschule, die Mindestabschlussnote 2,5 im vorangegangenen Bachelor- oder Diplomstudiengang als Zulassungskriterium zu überdenken. So wäre es bspw. nach Auffassung der Gutachter sinnvoll, im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs die Eignung jedes Kandidaten festzustellen, um ein vollständiges und aussagekräftiges Bild der einzelnen Bewerber über den Notendurchschnitt hinaus zu erhalten. 2 Studiengang Zukunftsfähige Energiesysteme (M. Eng.) 2.1 Empfehlungen: Die Geräteausstattung in den Laboren ist allgemein als gut zu bezeichnen. Die Gutachter empfehlen der Hochschule, gemäß ihren Mitteln und Schwerpunkten zusätzlich einige Geräte für Grundlagenversuche zu den wichtigsten Energiewandlern anzuschaffen. Denkbar wären z. B. eine kleine Wärmepumpe, ein Elektrolyse- Brennstoffzellensytem (regenerative Brennstoffzelle), Windenergiekonverter (extern), ein Wärmeübertragerprüfstand etc. Die in den Lehrveranstaltungen vermittelten Inhalte sind dem Master-Niveau durchweg angemessen. Aus den Studiengangs- und Modulbeschreibungen könnte jedoch nach Ansicht der Gutachter noch deutlicher hervorgehen, dass der überwiegende Teil der genannten Qualifikationsziele langfristiger Natur ist und daher nicht allein durch das Studium, sondern nur durch eine anschließende praktische Berufstätigkeit abschließend erreicht werden kann. Einige Formulierungen wie z. B. Studierende können nach Abschluss des Moduls oder das Modul stellt folgende Kompetenzen sicher könnten dementsprechend angepasst bzw. präzisiert werden. Die Gutachter empfehlen in diesem Zusammenhang weiterhin, den Begriff Kernkompetenz zu meiden, da dieser sich im Allgemeinen auf das Know-how eines Unternehmens in einem speziellen Produkt-Bereich und nicht auf individuelle Kenntnisse und Fertigkeiten bezieht. 2.2 Akkreditierungsempfehlung an die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) Die Gutachter empfehlen der SAK die Akkreditierung des Studiengangs Zukunftsfähige E- nergiesysteme mit dem Abschluss Master of Engineering (M. Eng.) ohne Auflagen für die Dauer von sieben Jahren zu beschließen. Diese Empfehlung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. (Drs. AR 85/2010) 17

20 3 Studiengang Electronics Engineering (M. Sc.) 3.1 Empfehlungen: s. Allgemeine Empfehlungen 3.2 Akkreditierungsempfehlung an die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) Die Gutachter empfehlen der SAK die Akkreditierung des Studiengangs Electronics Engineering mit dem Abschluss Master of Science (M. Sc.) ohne Auflagen für die Dauer von sieben Jahren zu beschließen. Diese Empfehlung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. (Drs. AR 85/2010) 18

21 Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens 1 Stellungnahme der Hochschule Die Hochschule hat mit Schreiben vom auf eine Stellungnahme verzichtet. 2 SAK-Beschluss (54. Sitzung, ) Studiengang Zukunftsfähige Energiesysteme (M.Eng.) Die SAK beschließt die Akkreditierung des Studiengangs Zukunftsfähige Energiesysteme mit dem Abschluss M.Eng. ohne Auflagen für die Dauer von sieben Jahren. Diese Entscheidung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates "Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung" (Drs. AR 85/2010). Studiengang Electronics Engineering (M.Sc.) Die SAK beschließt die Akkreditierung des Studiengangs Electronics Engineering mit dem Abschluss M.Sc. ohne Auflagen für die Dauer von sieben Jahren. Diese Entscheidung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates "Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung" (Drs. AR 85/2010). 19

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