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1 Antragsunterlagen zur pauschalen Förderung von Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene durch die GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Land Berlin für das Förderjahr gemäß 20 c SGB V Damit die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände über eine Förderung entscheiden können, ist die Mitwirkung der Selbsthilfeorganisationen gesetzlich vorgeschrieben (vgl. 60 SGB I). Die folgenden Angaben werden für die ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Antrages auf Förderung nach 20c SGB V benötigt. Eine fehlende Mitwirkung kann zur Ablehnung Ihres Antrages führen. Änderungen im Antragsvordruck durch den Antragsteller sind nicht zulässig. Zu den Antragsunterlagen gehören die nachstehenden Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Antragsformular für die Pauschalförderung Strukturerhebungsbogen Liste der Selbsthilfegruppen der Selbsthilfeorganisation Anlage 4: Gesamtfinanzierungsplan 2015 Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8: Datenverwendungserklärung Allgemeine Nebenbestimmungen Verwendungsnachweis Merkblatt und Kontaktdaten 1 Antragsfrist für die Einreichung von Förderanträgen ist der 31. Januar 2015 (Poststempel) für das Förderjahr 2015.

2 Anlage 1 Erstantrag Folgeantrag (Bitte Reg.-Nr. des Vorjahres angeben) Name des Antragstellers (der Selbsthilfeorganisation auf Landessebene): Anschrift: Telefon: Fax: Internet: Bankverbindung: Kontoinhaber: Kreditinstitut: Bankleitzahl: IBAN: Kontonummer: IBAC: Nennung des/der vertretungsberechtigten Ansprechpartners/in für Rückfragen zum Antrag: Name: Telefon: Fax: 2

3 Anlage 1 Sind außergewöhnliche Veränderungen für das Antragsjahr 2015 zu erwarten, z.b. Einnahmen (Erbschaften o.a.) oder Einnahmeausfälle? Ja (bitte auf gesondertem Blatt erläutern) Nein Bitte tragen Sie hier ein, in welcher Höhe Sie Fördermittel beantragen! Höhe der beantragten Fördermittel Folgende Anlage ist diesem Antrag beigefügt und auszufüllen: (bitte ankreuzen) liegt bereits vor ist beigefügt wird nachgereicht bis 1) Datenverwendungserklärung* Vom Antragsteller sind zusätzlich beizufügen: (bitte ankreuzen) 2) Aktuelle Satzung* 3) Aktueller Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid des Finanzamtes* 4) Mitteilung über die letzte Entlastung des Vorstandes durch die Mitgliederbzw. Delegiertenversammlung (Auszug aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung) gültig bis 5) Verwendungsnachweis des Vorjahres a) Tätigkeitsbericht des Vorjahres b) Zahlenmäßiger Nachweis des Vorjahres (Anlage 7) 6) Haushaltsplan (geplante Einnahmen und Ausgaben) für das Antragsjahr (Anlage 4) 7) Erläuterung von Rücklagen (sofern diese bestehen und nicht als eigene Mittel eingesetzt werden). 8) Vorjahresbericht des Kassen- und Wirtschaftsprüfers * Unterlagen sind nur beim Erstantrag oder bei Änderungen gegenüber dem Vorjahresantrag einzureichen. 3

4 Anlage 1 Der Antragsteller erklärt, dass die Angaben im Antrag richtig und vollständig sind. er über eine ordnungsgemäße Geschäfts- und Buchführung und eine entsprechende Verwaltung verfügt. Mit der Unterschrift bestätigt die Selbsthilfeorganisation sowohl ihre Antragstellung auf Pauschalmittel gemäß 20c SGB V als auch die Kenntnisnahme und Berücksichtigung der allgemeinen Nebenbestimmungen (vgl. Anlage 6). Der Antragsteller verpflichtet sich weiter, die finanziellen Zuschüsse der Krankenkassen/- verbände zweckgebunden gemäß 20c SGB V zu verwenden. Die Krankenkassen/-verbände behalten sich im Einzelfall vor, detaillierte Nachweise über die Mittelverwendung beim Förderempfänger anzufordern. Die Krankenkassen/-verbände behalten sich im Einzelfall vor, die ordnungsgemäße Verwendung der pauschalen Fördermittel zu prüfen. Bei vorsätzlich falschen oder grob fahrlässigen Angaben sind die Krankenkassen/-verbände berechtigt, die finanziellen Zuwendungen zurückzufordern. Ort, Datum 1. Rechtsverbindliche Unterschrift (und ggf. Stempel) Ort, Datum 2. Rechtsverbindliche Unterschrift (und ggf. Stempel) 4

5 Anlage 2 Strukturerhebungsbogen für die gesundheitsbezogenen Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene Name der Selbsthilfeorganisation: Anschrift: Vorsitzende(r)/Präsident(in): ggf. Geschäftsführer(in): Telefon: Telefax: Internet: (1) a) Gründungsjahr der Selbsthilfeorganisation: b) Jahr der Eintragung in das Vereinsregister: (2) a) Gesamtanzahl der Einzelmitglieder: b) Gesamtanzahl der zugehörigen Selbsthilfegruppen im Land Berlin (bitte Anlage 3 beachten): c) Gesamtanzahl der zugehörigen Selbsthilfegruppen in anderen Bundesländern (bitte Anlage 3 beachten): d) Gesamtanzahl der Selbsthilfegruppen (bezogen auf alle Bundesländer) für die jeweils ein eigener Antrag auf Pauschalförderung gestellt wird bzw. wurde: e) Durchschnittliche Anzahl der Teilnehmer in den Selbsthilfegruppen der Selbsthilfeorganisation: f) Stellt die Selbsthilfeorganisation den Selbsthilfegruppen für ihre regelmäßigen Treffen Räume kostenlos zur Verfügung? Ja Nein g) Verfügt die SHO über eine Geschäftsstelle? Ja Nein h) Sind die Selbsthilfegruppen der Selbsthilfeorganisation in der Referenz- Datenbank von SEKIS Berlin bzw. für der Datenbank der Landessstelle Berlin Ja Nein für Suchtfragen e.v. ausgewiesen?(hinweis in Anlage 8, Seite 2 beachten) (3) a) Erhebt Ihre Selbsthilfeorganisation Mitgliedsbeiträge? Ja Nein b) Wenn ja, Höhe des Mitgliedsbeitrages im Jahr: 5

6 Anlage 2 (6) In welchen übergeordneten Organisationen ist Ihr Landesverband Mitglied? Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.v. Landesverband des PARITÄTISCHEN e.v. (DPWV) Andere Wohlfahrts-/Sozialverbände: Sonstige (z.b. Fachgesellschaften): (7) a) Anzahl der hauptberuflichen Stellen im Landesverband: b) Anzahl der Gesamtwochenstunden - hauptberuflich: (8) a) Name der Erkrankung/Behinderung (Mehrfachnennung möglich): b) Zuordnung der Erkrankung zum Krankheitsverzeichnis (Krankheitsobergruppen) nach 20c SGB V : (Mehrfachnennung möglich) Krankheiten des Kreislaufsystems Krankheiten des Muskel-Skelett- Systems, der Gelenke, der Muskeln und des Bindegewebes Bösartige Neubildungen, Tumorerkrankungen Allergische und asthmatische Erkrankungen, Krankheiten des Atmungssystem Erkrankungen der Verdauungsorgane und des Urogenitaltraktes Lebererkrankungen Hauterkrankungen, chronische Krankheiten des Hautanhanggebildes und der Unterhaut Suchterkrankungen Krankheiten des Nervensystems Hirnbeschädigungen Endokrine Ernährungs- und Stoffwechsel- Krankheiten Krankheiten des Blutes, des Immunsystems/ Immundefekte Krankheiten der Sinnesorgane, Hör-, Seh- und Sprachbehinderungen Infektiöse Krankheiten Psychische und Verhaltensstörungen, Psychische Erkrankungen Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien Chronische Schmerzen Organtransplantationen c) Angaben zu Besonderheiten der Struktur der SHO (regionale und organisatorische Besonderheiten, Besonderheiten in Bezug auf Krankheitsbilder etc.): d) Angaben zur Verbreitung der Erkrankung / Behinderung im Land Berlin (soweit bekannt): 6

7 (9) Selbstdarstellung des Landesverbandes: Broschüre, Faltblatt o. ä. zur Selbstdarstellung des Landesverbandes, der Ziele und Arbeitsschwerpunkte ist beigefügt Anlage 2 (10 ) Hat sich Ihr Landesverband Leitsätze zur Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit im Umgang mit im Wettbewerb stehenden Wirtschaftsverbänden/-unternehmen gegeben? Ja Nein Ort, Datum 1. Rechtsverbindliche Unterschrift (und ggf. Stempel) Ort, Datum 2. Rechtsverbindliche Unterschrift (und ggf. Stempel) 7

8 Anlage 3 Liste der gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen der Selbsthilfeorganisation (ggf. zusätzliches Blatt beifügen) Name der Selbsthilfegruppe Bundesland Pauschalförderung beantragt (ja/nein)* Turnus*** Anzahl Teilnehmer** Datenbankeintrag**** * Wurde von der Selbsthilfegruppe eine Pauschalförderung beantragt? ** Faktisch teilnehmende aktive Personen (nicht eingetragene Mitglieder) *** z.b. wöchentlich 2 Std., vierzehntägig 2 Std., einmal im Monat 3 Std., viermal im Jahr 6 Std. usw. **** Eintrag in die Referenzdatenbank bei SEKIS bzw. Landesstelle für Suchtfragen Sofern Ihre Selbsthilfeorganisation über eine Organisationsstruktur für Brandenburg verfügt, bitten wir Sie, die entsprechende Struktur und die Tätigkeiten für dieses Bundesland gesondert zu erläutern. 8

9 Anlage 4 Gesamtfinanzierungsplan 2015 I. Geplante Gesamtausgaben 2015 Gesamtausgaben (ohne Projekte und Zweckbetrieb) Plan 2015 Personalkosten Löhne/Gehälter Personalnebenkosten (Berufsgenossenschaft, Honorare etc.) Summe Personalkosten Sachkosten Miete/Betriebskosten - für Landesgeschäftsstelle - für andere Räumlichkeiten (bitte erläutern) Geschäftsbedarf - Büromaterial - Porto - Fernmeldegebühren (Telefon/ Fax, Internet) Ersatz/Anschaffung von Mobiliar und technischen Geräten Fahrt-/Reisekosten Qualifizierung / Fortbildung Öffentlichkeitsarbeit (Vereinsmedien, PR, Kongresse, Messe) Sonstige Sachkosten Summe Sachkosten Mitgliedsbeiträge für Organisationen Weitere institutionelle Ausgabenpositionen z.b. gesetzlich notwendige Rückstellungen (nicht Rücklagen) Gesamtausgaben Ausgaben für Zweckbetrieb Ausgaben für Projekte (sofern nicht in Gesamtausgaben enthalten) 9

10 Anlage 4 II. Geplante Gesamteinnahmen 2015 Gesamteinnahmen (ohne Projekte und Zweckbetrieb) Plan 2015 Eigenmittel Mitgliedsbeiträge Zweckbetrieb (z.b. Verkauf von Produkten) Einnahmen über eigene Förderkreise oder Fördervereine o.ä. Zinserträge Summe der Eigenmittel Öffentliche Zuschüsse (institutionell) Landesmittel (z.b. von Landesministerien) kommunale Mittel (z.b. von Städten und Gemeinden) Summe Öffentliche Zuschüsse Zuschüsse von Sozialversicherungen (institutionell) Rentenversicherungsträger Unfallversicherungsträger Pflegeversicherungsträger davon für Aktivitäten gem. 45 d SGB XI Beantragte Gemeinschaftsförderung (2015) Summe Zuschüsse von Sozialversicherungen Sonstige Einnahmen (bitte benennen) Summe sonstige Einnahmen Gesamteinnahmen Geplante Einnahmen für Zweckbetrieb Geplante Einnahmen für Projekte darunter Öffentliche Zuschüsse (Projektförderung) Kassenindividuelle Förderung (2015) 10

11 Anlage 5 Datenverwendungserklärung Noch eine Bitte in eigener Sache: Wichtige Voraussetzung zur besseren Umsetzung der Selbsthilfeförderung nach 20c SGB V ist eine größere Transparenz der Förderung. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es eines verbesserten Informationsaustausches und einer gesicherten Datengrundlage zum Förderverfahren. Außerdem ist es wünschenswert, dass Menschen, die an der Selbsthilfe interessiert sind, auch über die Ansprechpartner der Krankenkassen und ihrer Verbände Informationen zu Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen erhalten können. Damit die weitergehende Verwendung der entsprechenden Informationen auf rechtlich abgesicherter Basis erfolgen kann, benötigen wir eine entsprechende Einverständniserklärung. Wir bitten Sie deshalb, uns nachfolgend Ihr entsprechendes Einverständnis zu erklären: Diese Einverständniserklärung zur weiter gehenden Datenverwendung ist freiwillig und unabhängig von der Bearbeitung Ihres Antrages auf Fördermittel. Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Einverständniserklärung zur weiter gehenden Datenverwendung: Wir willigen ein, dass die Angaben aus dem Strukturerhebungsbogen und dem Antrag zusätzlich für folgende Zwecke verwendet werden dürfen: Dokumentation des Fördergeschehens für interne Zwecke der jeweiligen Krankenkassen und ihrer Verbände, Beratungen im Rahmen des gesetzlichen Förderverfahrens innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände sowie mit den Vertretern der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Organisationen, Information und Beratung der Versicherten und der interessierten Öffentlichkeit über Art der Organisation, betroffenes Krankheitsbild, Name der Organisation, sowie die für die Erreichbarkeit der Organisation erforderlichen Daten. Wir willigen in diese weiter gehende Datenverwendung ein: Datum Rechtsverbindliche Unterschrift ( und ggf. Stempel) 11

12 Anlage 6 Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach 20c SGB V Anforderung und Verwendung der Fördermittel 1. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Die Fördermittel sind zweckgebunden, wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. 2. Der Fördermittelempfänger hat alle eigenen Mittel und Einnahmen, die mit dem Förderzweck zusammenhängen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter, Einnahmen aus Sponsoring etc.) als Deckungsmittel für alle Ausgaben einzusetzen. Sofern Rücklagen bestehen und diese im Antrag nicht als Eigenmittel ausgewiesen werden, ist dies zu begründen. 3. Die Bildung von Rückstellungen ist zulässig, soweit sie gesetzlich (z.b. durch das Handelsgesetzbuch) vorgeschrieben sind. 4. Der Fördermittelempfänger darf keine vorrangig wirtschaftlichen/kommerziellen Zwecke verfolgen. Zur Erfüllung des Förderzwecks beschaffte Gegenstände Der Fördermittelempfänger hat Gegenstände, deren Anschaffungswert 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) übersteigt, zu inventarisieren. Informations- und Mitteilungspflichten 1. Der Fördermittelempfänger ist zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und ihren Verbänden unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet. 2. Der Fördermittelempfänger soll auf die Förderung der GKV hinweisen. 3. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet, dem Fördermittelgeber mitzuteilen, wenn a. er nach Vorlage des Haushaltsplans/Finanzierungsplans weitere Fördermittel bei anderen Stellen beantragt oder von ihnen erhält, b. sich maßgebliche, für die Förderung wichtige Umstände ändern oder wegfallen. Hierzu zählt die Information über maßgebliche Veränderungen des Vorhabens hinsichtlich Finanzierung, Zuwendungszweck, Erfüllung der Auflagen sowie bei Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens. Nachweis der Mittelverwendung 1. Die Kassen- und Buchführung sind sorgfältig und für den Fördermittelgeber nachvollziehbar zu führen. 2. Die Verwendung der Fördermittel ist nachzuweisen. Hierbei ist die im Bewilligungsschreiben festgelegte Frist zu beachten. Regelhafter Verwendungsnachweis 1. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis sowie einem Tätigkeitsbericht. Im zahlenmäßigen Nachweis sind alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in der Gliederung des Haushaltsplans/Finanzierungsplans auszuweisen. Der Fördermittelempfänger bestätigt, dass die Fördermittel wirtschaftlich, sparsam, zweckentsprechend und ggf. entsprechend der Satzung verwendet wurden. 2. Der Fördermittelnehmer hat auf Anforderung Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen vorzulegen sowie ggf. eine örtliche Erhebung zu ermöglichen. 12

13 Anlage 6 3. Der Fördermittelempfänger hat alle mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen (Einzelbelege, Verträge etc.) sechs Jahre nach Beendigung der Förderung aufzubewahren, sofern nicht aus Rechtsgründen oder aufgrund steuerlicher Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist notwendig ist. Er hat sicherzustellen, dass die Unterlagen insbesondere nach einem Ämterwechsel oder Auflösung der Selbsthilfestruktur für eine Prüfung zur Verfügung stehen. Erstattung (Rückforderung) der Fördermittel 1. Erforderliche Auskünfte sind gegenüber dem Fördermittelgeber zu erteilen. 2. Die Fördermittel sind ganz oder teilweise zu erstatten, soweit das Bewilligungsschreiben/der Bewilligungsbescheid nach den Vorschriften des SGB X ( 44 ff.) oder anderen Rechtsvorschriften mit Wirkungen für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen wird oder sonstig unwirksam sind. Sonstiges 1. Neutralität und Unabhängigkeit: Der Fördermittelempfänger hat die Unabhängigkeit seiner Selbsthilfeaktivitäten von wirtschaftlichen Interessen zu wahren und seine fachliche und politische Arbeit ausschließlich an den Bedürfnissen und Interessen von chronisch kranken und behinderten Menschen und deren Angehörigen auszurichten. In allen Fällen von Zusammenarbeit und Kooperationen, auch ideeller Art, hat er die vollständige Kontrolle über die Inhalte seiner Arbeit, deren Umsetzungen sowie die Verwendung der Fördermittel zu behalten. Jegliche Kooperation mit und Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen ist transparent zu gestalten. Bei der Weitergabe von Information hat er auf inhaltliche Neutralität und eine ausgewogene Darstellung zu achten. Informationen und Empfehlungen der Selbsthilfe einerseits und Werbung des jeweiligen Unternehmens andererseits sind zu trennen. Werbung von Wirtschaftsunternehmen insbesondere in schriftlichen Publikationen ist zu kennzeichnen. 2. Datenschutz Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze insbesondere im Hinblick auf die Weitergabe personenbezogener Daten sind zu beachten. 3. Die Förderung erfolgt ohne rechtliche Verpflichtung für Zahlungen in den Folgejahren. Wir stimmen den allgemeinen Nebenbedingungen zu: Datum Rechtsverbindliche Unterschrift ( und ggf. Stempel) 13

14 Anlage 7 Nachweis über die Mittelverwendung gemäß 20c SGB V für das Förderjahr 2014 Empfänger der Fördermittel (Name und Anschrift der Selbsthilfeorganisation): AnsprechpartnerIn bei eventuellen Rückfragen (Name): Telefon: Bewilligungsschreiben vom: Reg.-Nr.: Betrag: Die Fördermittel wurden gemäß dem o. a. Bewilligungsschreiben ausschließlich für unsere satzungsgemäßen gesundheitsbezogenen Aufgaben verwendet. Bericht des Kassen- bzw. Wirtschaftsprüfers ist als Anlage beigefügt wird bis zum nachgereicht Eine summarische und tabellarische Auflistung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben analog der Struktur des Haushaltsplans ist als Anlage beigefügt wird bis zum nachgereicht Zurück an: BKK Landesverband Mitte Armin Vogel Mohrenstr Berlin Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift 14

15 Anlage 7 Gesamtausgaben (ohne Projekte und Zweckbetrieb) 2014 Personalkosten Löhne/Gehälter Personalnebenkosten (Berufsgenossenschaft, Honorare etc.) Summe Personalkosten Sachkosten Miete/Betriebskosten - für Landesgeschäftsstelle - für andere Räumlichkeiten (bitte erläutern) Geschäftsbedarf - Büromaterial - Porto - Fernmeldegebühren (Telefon/ Fax, Internet) Ersatz/Anschaffung von Mobiliar und technischen Geräten Fahrt-/Reisekosten Qualifizierung / Fortbildung Öffentlichkeitsarbeit (Vereinsmedien) Öffentlichkeitsarbeit (PR) Öffentlichkeitsarbeit (Kongresse, Messe) Sonstige Sachkosten (bitte benennen) Summe Sachkosten Mitgliedsbeiträge für Organisationen Weitere institutionelle Ausgabenpositionen z.b. gesetzlich notwendige Rückstellungen (nicht Rücklagen) Gesamtausgaben Ausgaben für Zweckbetrieb Ausgaben für Projekte (sofern nicht in Gesamtausgaben enthalten) Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift ( und ggf. Stempel) 15

16 Anlage 7 Gesamteinnahmen (ohne Projekte und Zweckbetrieb) 2014 Eigenmittel Mitgliedsbeiträge Einnahmen über eigene Förderkreise oder Fördervereine o.ä. Zinserträge Summe der Eigenmittel Öffentliche Zuschüsse (institutionell) Landesmittel (z.b. von Landesministerien) kommunale Mittel (z.b. von Städten und Gemeinden) Summe Öffentliche Zuschüsse Zuschüsse von Sozialversicherungen (institutionell) Rentenversicherungsträger Unfallversicherungsträger Pflegeversicherungsträger davon für Aktivitäten gem. 45 d SGB XI: Gemeinschaftsförderung (2014) Summe Zuschüsse von Sozialversicherungen Sonstige Einnahmen (bitte benennen) Summe sonstige Einnahmen Gesamteinnahmen Einnahmen für Zweckbetrieb Einnahmen für Projekte darunter Öffentliche Zuschüsse (Projektförderung) Kassenindividuelle Förderung (2014) Datum Rechtsverbindliche Unterschrift ( und ggf. Stempel) 16

17 Anlage 8 Merkblatt zur kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung von Selbsthilfeorganisationen im Land Berlin Die GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Land Berlin fördert Selbsthilfeorganisationen auf der Grundlage von 20c SGB V, entsprechend der Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß 20c SGB V vom in der Fassung vom Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung im Land Berlin firmiert unter dem Namen GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Land Berlin und wird durch folgende Krankenkassen/-verbände gewährleistet: AOK Nordost Die Gesundheitskasse, BIG direkt gesund, BKK Landesverband Mitte, Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und dem Verband der Ersatzkassen e.v. Die Krankenkassen und Landesverbände haben eine feste Federführung vereinbart. Für die Selbsthilfeorganisationen ist dies der: BKK Landesverband Mitte Landesvertretung Berlin-Brandenburg Herr Armin Vogel Mohrenstr Berlin Tel.: 030/ Fax: 030/ armin.vogel@bkkmitte.de Selbsthilfeorganisationen im Land Berlin stellen nur einen Antrag auf kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung bei der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Land Berlin. Ablauf des Verfahrens: Selbsthilfeorganisationen im Land Berlin füllen den gültigen Antragsvordruck für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung aus. Die Pauschalförderung wird laut Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (Grundsätze des GKV- Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß 20c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom ) als finanzielle Unterstützung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden. Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit und regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen zur Verfügung gestellt. Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für: o Raumkosten, Miete, o Büroausstattung und Sachkosten (z. B. PC, Drucker, Beamer, Büromöbel, Porto und Telefon, Gebühren für Online-Dienste), o Pflege des Internetauftritts/Homepage, o Regelmäßig erscheinende Verbandsmedien (z. B. Mitgliederzeitschriften, Flyer) einschließlich deren Verteilung, o Schulungen oder Fortbildungen, die auf die Befähigung zur Organisations- und Verbandsarbeit sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen (z. B. kaufmännische Weiterbildungen, Weiterbildungen zum Vereinsrecht, PC-Schulungen), einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten, 17

18 o Tagungs- und Kongressbesuche Anlage 8 o Reisekosten im Rahmen regionaler Vergabesitzungen o Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten, o Personalausgaben (Anträge, die ausschließlich auf Personalstellenförderung lauten, können nicht berücksichtigt werden). Die Selbsthilfeorganisation hat sicherzustellen, dass alle Selbsthilfegruppen der Organisation in der Referenz-Datenbank bei SEKIS Berlin bzw. in der Datenbank der Landesstelle Berlin für Suchtfragen e.v. einzufügen ( ausgewiesen sind. Zu den verbindlichen Angaben gehören hier: Name der Gruppe, Treffpunkt (Ort) der Gruppe, Zeit und Turnus der Gruppentreffen, Erreichbarkeit einer Kontaktperson der Gruppe. Verbände, die eine Förderung anderer Leistungsträger in den Bereichen Gesundheitsförderung, Prävention, Reha, z.b. Funktionstraining oder Pflegeunterstützung für die Arbeit mit Gruppen erhalten, müssen plausibel darlegen, dass hier keine Doppelförderung mit der Selbsthilfeförderung erfolgt. In diesem Antrag wird die Gesamtsumme der beantragten kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung ausgewiesen und begründet. Eine Aufschlüsselung nach Kassen(arten) ist nicht erforderlich. Der Antrag wird inkl. der Anlagen bis spätestens zum (Poststempel) beim BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Berlin-Brandenburg, eingereicht. Hier wird die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen geprüft. Die GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Land Berlin verständigt sich nach Ablauf der Antragsfrist über die eingegangenen Förderanträge, um eine sachgerechte, wirtschaftliche und bedarfsgerechte Verteilung der Fördermittel zu gewährleisten. Die von den maßgeblichen Landesvertretungen der Selbsthilfe benannten Vertreter/innen wirken daran mit. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass wir nur vollständig ausgefüllte Anträge (inkl. geforderte Anlagen) bearbeiten können. Alle Antragsteller erhalten nach der gemeinsamen und einvernehmlichen Entscheidung der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Land Berlin über die Verteilung der Fördermittel von dem BKK Landesverband Mitte eine schriftliche Information über die Förderentscheidung. Die Auszahlung der Fördermittel an die Selbsthilfeorganisationen erfolgt durch den BKK Landesverband Mitte. Die Antragstellung hat ausschließlich in dem Bundesland zu erfolgen, in dem die Selbsthilfeorganisation ihren Sitz hat. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die genannte Kontaktadresse. 18

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