JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember moritz- Studentische Medien Greifswald. Bericht über die Erstellung

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1 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2005 Bericht über die Erstellung Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft Niederlassung Greifswald

2 INHALTSVERZEICHNIS A. AUFTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG 3 B. RECHTLICHE UND STEUERLICHE VERHÄLTNISSE 5 C. WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE ALLGEMEINES 6 D. ANGABEN ZUM VORJAHRESABSCHLUSS UND JAHRESABSCHLUSS 9 E. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN WESENTLICHEN POSITIONEN DER BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 10 F. BESCHEINIGUNG 18 Anlagen Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember Anlage 3 Abschreibungsverzeichnis 23 Anlage 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen 26 Erstellt durch: Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft Seite 2

3 A. AUFTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG Die Körperschaft des öffentlichen Rechts Universität Greifswald, im Folgenden auch Auftraggeber genannt, hat uns beauftragt den Jahresabschluss für den Betrieb gewerblicher Art zum 31. Dezember 2005 bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und den Bericht über die Aufstellung des Jahresabschlusses auf der Grundlage der durch uns geführten Bücher und der vorgelegten Bestandsnachweise, unter Berücksichtigung der erteilten Auskünfte ohne Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen zu erstellen. In Ausführung dieses Auftrages haben wir den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 und den Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses auf der Grundlage der von uns geführten Bücher und der uns vorgelegten Bestandsnachweise erstellt. Bei der Durchführung des Auftrages haben wir die Grundsätze der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer vom 22./ beachtet. Vorgelegt wurden folgende Bestandsnachweise zum Inventar: Anlagevermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kasse und Bank Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Art, Umfang und das Ergebnis der von uns im Einzelnen durchgeführten Arbeiten haben wir in unseren Arbeitspapieren festgehalten. Zeitlich wurden die Arbeiten im Monat Mai 2006 in unseren Praxisräumen durchgeführt. Abschlussunterlagen, die von uns im Rahmen der Auftragsdurchführung erstellt wurden, sind dem Auftraggeber ausgehändigt worden. Mit der Erstellung des Inventars oder sonstiger Bestandsnachweise waren wir nicht betraut. An der Inventur der Vorräte haben wir nicht beobachtend teilgenommen. Erstellt durch: Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft Seite 3

4 Unsere Arbeiten erstreckten sich nicht auf die Einhaltung sonstiger Vorschriften oder auf die Aufdeckung etwaiger Unregelmäßigkeiten. Die Beurteilung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes war nicht Gegenstand unseres Auftrages. Der Auftraggeber hat uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise bereitwillig erbracht. Nach der von dem Auftraggeber abgegebenen Vollständigkeitserklärung sind in der Bilanz die Vermögens- und Schuldposten vollständig enthalten. Nach der Vollständigkeitserklärung bestanden am Bilanzstichtag keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse, sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen als sie aus der Bilanz ersichtlich sind. Für die Durchführung unseres Auftrages und unserer Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen der Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft (Stand vom ) maßgebend. Der Jahresabschluss wurde erstellt durch Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft, Am Koppelberg 9, Greifswald. Erstellt durch: Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft Seite 4

5 B. RECHTLICHE UND STEUERLICHE VERHÄLTNISSE RECHTLICHE VERHÄLTNISSE NAME ANSCHRIFT Rubenowstraße Greifswald RECHTSFORM GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS Körperschaften d. öffentl. Rechts Universitätsmagazin GESCHÄFTSJAHR 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005 STEUERLICHE VERHÄLTNISSE FINANZAMT Greifswald STEUERNUMMER 084/144/02799 UMSATZSTEUER Regelbesteuerung nach UStG GEWERBESTEUER Die Gesellschaft unterliegt gemäß 2 Abs. 1 GewStG der Gewerbesteuer. Erstellt durch: Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft Seite 5

6 C. WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE ALLGEMEINES Geschäftsjahr 2005 Vorjahr 2004 Bilanzsumme () , ,44 Umsatzerlöse () , ,77 Gesamtkostenverfahren Geschäftsjahr 2005 % Vorjahr 2004 % Abweichung Umsatzerlöse ,60 100, ,77 100, ,83 Gesamtleistung ,60 100, ,77 100, ,83 Materialaufwand ,67-94, ,53-115, ,14 Rohergebnis 1.684,93 5, ,76-15, ,69 Abschreibungen ,86-18, ,80-6, ,06 Sonstige betriebliche Aufwendungen ,25-58, ,01-42, ,24 Sonstige betriebliche Erträge 6.935,40 23,03 164,70 0, ,70 Betriebsergebnis ,78-48, ,87-64,07 95,09 Finanz- und Beteiligungsergebnis 742,70 2,47 74,32 0,32 668,38 Außerordentliches Ergebnis 109,90 0,37 0,00 0,00 109,90 Ergebnis vor Ertragssteuern ,18-45, ,55-63,74 873,37 Jahresergebnis ,18-45, ,55-63,74 873,37 Erstellt durch: Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft Seite 6

7 Vermögensstruktur Geschäftsjahr 2005 % Vorjahr 2004 % Abweichung Immaterielle Vermögensgegenstände 208,00 0,70 0,00 0,00 208,00 Sachanlagen 2.099,00 7, ,00 10,03-241,00 Langfristig gebundenes Vermögen 2.307,00 7, ,00 10,03-33,00 Vorräte 30,82 0,10 125,40 0,54-94,58 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.547,51 8, ,57 47, ,06 Rechnungsabgrenzungsposten 61,21 0,21 316,06 1,35-254,85 Liquide Mittel ,47 83, ,41 40, ,06 Kurzfristig gebundenes Vermögen ,01 92, ,44 89, ,57 Gesamtvermögen ,01 100, ,44 100, ,57 Erstellt durch: Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft Seite 7

8 Geschäftsjahr 2005 % Vorjahr 2004 % Abweichung Kapitalstruktur Kapital ,46 53, ,55 78, ,91 Einlagen ,08 92, ,48 117, ,60 Entnahmen 0,00 0,00-74,02-0,48 74,02 Gewinn ,18-47, ,55-95,57 873,37 Eigenkapital ,36 97, ,46 99, ,90 Sonstige Rückstellungen 580,00 2,03 100,00 0,65 480,00 Kurzfristiges Fremdkapital 580,00 2,03 100,00 0,65 480,00 Gesamtkapital ,36 100, ,46 100, ,90 Erstellt durch: Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft Seite 8

9 D. ANGABEN ZUM VORJAHRESABSCHLUSS UND JAHRESABSCHLUSS VORJAHRESABSCHLUSS Das Unternehmen hat im Jahr 2004 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von ,55 erwirtschaftet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2004 wurde am 19.Juli 2005 erstellt. Er bildet die Grundlage für das Rechnungswesen und den Jahresabschluss des Geschäftsjahres. JAHRESABSCHLUSS Der Jahresabschluss zum wurde aus dem Vorjahresabschluss, den Geschäftsbüchern des Berichtsjahres, den Bilanzinventaren sowie den sonstigen Bilanzunterlagen, mit Hilfe einer Hauptabschlussübersicht, ordnungsgemäß entwickelt. Das Unternehmen hat im Jahre 2005 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von ,18 erwirtschaftet. Erstellt durch: Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft Seite 9

10 E. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN WESENTLICHEN POSITIONEN DER BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG BILANZ Geschäftsjahr 2005 Vorjahr 2004 AKTIVA A. Anlagevermögen Hinsichtlich der Aufschlüsselung der Abschreibungen wird auf die im Anlagespiegel dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens verwiesen. I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 27 EDV-Software 208,00 0,00 II. Sachanlagen 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 400 Betriebsausstattung 358,00 0, Geschäftsausstattung 224,00 447, Büroeinrichtung 1.517, , , ,00 B. Umlaufvermögen Der mengenmäßige Warenbestand wurde durch eine körperliche Bestandsaufnahme durch die Gesellschaft ermittelt. An der Inventur haben wir nicht teilgenommen. I. Vorräte 1. fertige Erzeugnisse und Waren 3980 Bestand Tassen 30,82 125,40 Erstellt durch: Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft Seite 10

11 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen waren zum Zeitpunkt der Berichterstellung im wesentlichen eingegangen. 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.617,81 69, Verrechnungskonto erhaltene Anzahlungen bei Buchung über Debitorenkonto ,00 0, ,81 69,00 2. sonstige Vermögensgegenstände 1500 Sonstige Vermögensgegenstände 968,52 428, Steuerüberzahlungen 16,50 986, Vorsteuer im Folgejahr abziehbar 11,04 338, Körperschaftsteuerrückforderung 300, , Umsatzsteuerverrechnungskonto Universität 54,64 588, Umsatzsteuer Vorjahr 0, , Umsatzsteuer frühere Jahre 0, ,94 III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Der Kassenbestand stimmt mit dem Kassenbuch zum Bilanzstichtag und dem Kassenprotokoll überein. Die ausgewiesenen Bankguthaben stimmen mit den entsprechenden Kontoauszügen bzw. Saldenbestätigungen der Kreditinstitute zum Bilanzstichtag überein , , Kasse 126,23 386, Volksbank , , , ,41 C. Rechnungsabgrenzung 985 Als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf Anzahlungen 61,21 316,06 SUMME A K T I V A , ,44 Erstellt durch: Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft Seite 11

12 PASSIVA A. Kapital I. Anfangskapital II. Einlagen III. Entnahmen 880 Variables Kapital , , Privateinlagen Vollhafter/Einzelunternehmer , , Privatentnahmen allgemein 0,00-74,02 IV. Jahresfehlbetrag B. Rückstellungen Jahresfehlbetrag , ,55 Rückstellungenspiegel Sonstige Rückstellungen Anfangsbestand O Jahresabschlusskosten 100,00 Verbrauch/ Auflösung O 98,80 (V) 1,20 (A) Zuführung O Endbestand O 580,00 580,00 Summe 100,00 100,00 580,00 580,00 1. sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 977 Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten 580,00 100,00 1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1714 Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen 61,21 316, Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 16% USt (Verbindlichkeiten) 382, ,38 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten waren zum Zeitpunkt der Berichterstellung im wesentlichen ausgeglichen. 443, ,44 Erstellt durch: Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft Seite 12

13 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 484, ,84 3. sonstige Verbindlichkeiten 1700 Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 593, Umsatzsteuer laufendes Jahr 34,65 710,59 34, ,70 SUMME P A S S I V A , ,44 Erstellt durch: Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft Seite 13

14 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Geschäftsjahr 2005 Vorjahr Umsatzerlöse 8300 Erlöse 7% USt 93,46 0, Erlöse 16% USt , , Erlöse Tassenverkauf 142,12 39, Erlöse Partys 1.008,58 650, Gewährte Skonti 16% USt -0,01-1, , ,77 2. sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2735 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1,20 1,20 b) sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2520 Periodenfremde Erträge 16% 598,80 156, Sonstige Erträge 35,40 7, Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) 6.300,00 0,00 Es handelt sich bei den Investitionszuschüssen um Zuschüsse vom Studentenwerk und der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald ,20 163,50 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3302 Wareneingang 7% VSt Party 5,11 0, Wareneingang 16% VSt 411,57 0, Wareneingang 16% VSt Party 17,08 0,00 Erstellt durch: Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft Seite 14

15 3960 Bestandsveränderungen Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe sowie bezogene Waren 94,58-125,40 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 528,34-125, Fremdleistungen , ,93 4. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4822 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 42,00 0, Abschreibungen Anlagevermögen 1.404,27 826, Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 4.220,59 726,38 5. sonstige betriebliche Aufwendungen 5.666, ,80 a) Raumkosten 4210 Miete 598,50 600, Instandhaltung betrieblicher Räume 387,78 0,00 b) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 986,28 600, Versicherungen 29,00 29, Sonstige Abgaben 54,00 13, Steuerlich nicht abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder 3,00 0,00 c) Reparaturen und Instandhaltungen 86,00 42, Reparaturen und Instandhaltungen von technischen Anlagen und Maschinen 271,17 956,50 d) Werbe- und Reisekosten 4610 Werbekosten 6.853,89 40, Repräsentationskosten 377,90 237, Dekoration 8,97 51, ,76 329,28 Erstellt durch: Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft Seite 15

16 e) Kosten der Warenabgabe 4780 Fremdarbeiten (Vertrieb) 4.759, , Reisekosten Mitarbeiter 299,12 0,00 f) verschiedene betriebliche Kosten 5.058, , Sonstige betriebliche Aufwendungen 134,39 174, Reinigungsmittel 1,84 0, Porto 6,20 117, Telefon 140,00 0, Internet 61,96 270, Bürobedarf 245,01 298, Zeitschriften, Bücher 31,10 45, Buchführungskosten 828,01 552, Abschlusskosten 680,04 600, Mieten für Einrichtungen 60,34 55, Nebenkosten des Geldverkehrs 12,50 18, Betriebsbedarf 943,86 320, Kleininventar 8,19 95,25 g) Verluste aus Wertminderung oder aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellung in die Wertberichtigung zu Forderungen 3.153, , Forderungsverluste 16% USt (übliche Höhe) 0,00 448,50 h) sonstige Aufwendungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2020 Periodenfremde Aufwendungen 16% USt 733,06 600, Schadensfälle 0,00 10,00 6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 733,06 610, Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 742,70 74,32 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit , ,55 Erstellt durch: Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft Seite 16

17 8. außerordentliche Erträge 2500 Außerordentliche Erträge 109,90 0,00 9. außerordentliches Ergebnis 2500 Außerordentliche Erträge 109,90 0, Jahresfehlbetrag , ,55 Erstellt durch: Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft Seite 17

18 F. BESCHEINIGUNG Nach Durchführung unserer Arbeiten erteilen wir dem von uns erstellten und als Anlage beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 mit einer Bilanzsumme von ,01 (Vorjahr: ,44 0) und einem Jahresergebnis von ,18 (Vorjahr: ,55 ) des Rubenowstraße 1, Greifswald die folgende Bescheinigung Der Jahresabschluss wurde von uns auf der Grundlage der von uns geführten Bücher, der vorgelegten Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte des erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens waren nicht Gegenstand unseres Auftrages. Greifswald, den 31.Mai 2006 R. Linke Steuerberater Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft Am Koppelberg 9, Greifswald Tel: / , Fax: / Erstellt durch: Grieger Mallison & Partner Steuerberatungsgesellschaft Seite 18

19 ANLAGEN Seite 19

20 Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2005 BILANZ Anlage 1 zum 31. Dezember 2005 AKTIVA A. Anlagevermögen Geschäftsjahr 2005 Vorjahr 2004 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 208,00 0,00 II. Sachanlagen 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.099, ,00 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. fertige Erzeugnisse und Waren 30,82 125,40 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.196,81 69,00 2. sonstige Vermögensgegenstände 1.350, , ,57 III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks , ,41 C. Rechnungsabgrenzung 61,21 316,06 SUMME A K T I V A , ,44 Seite 20

21 BILANZ Anlage 1 zum 31. Dezember 2005 Geschäftsjahr 2005 Vorjahr 2004 PASSIVA A. Kapital I. Anfangskapital , ,55 II. Einlagen , ,48 III. Entnahmen 0,00-74,02 IV. Jahresfehlbetrag , , ,55 B. Rückstellungen 1. sonstige Rückstellungen 580,00 100,00 C. Verbindlichkeiten 1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 443, ,44 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 484, ,84 3. sonstige Verbindlichkeiten 34,65 962, ,70 SUMME P A S S I V A , ,44 Am Abschlussstichtag lagen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche Haftungsverhältnisse vor. Seite 21

22 Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005 age 2 Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Anlage 2 vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005 Geschäftsjahr 2005 Vorjahr Umsatzerlöse , ,77 2. sonstige betriebliche Erträge 6.935,40 164,70 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 528,34-125,40 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen , , ,93 4. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 5.666, ,80 5. sonstige betriebliche Aufwendungen , ,01 6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 742,70 74,32 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit , ,55 8. außerordentliche Erträge 109,90 0,00 9. außerordentliches Ergebnis 109,90 0, Jahresfehlbetrag , ,55 Greifswald, den Seite 22

23 Anlage 3 Abschreibungsverzeichnis ABSCHREIBUNGSVERZEICHNIS Anlage 3 zum 31. Dezember EDV-Software 2 SoftwareMAC OSX Server Tag der Kosten der Art der Nutzung AfA Buchwert Zugang / Abgang / Abschreibung Abschreibung Buchwert Anschaffung Anschaffung AfA Jahre Umbuchung Umbuchung Normal Teilw/Sonder % ,00 linear 3 33,33 0,00 250,00 0,00 42,00 0,00 208,00 0,00 0,00 250,00 0,00 42,00 0,00 208, Betriebsausstattung 2 Manfrotto Videostativ 0030MTV05 S ,00 linear 5 20,00 0,00 430,99 0,00 72,99 0,00 358,00 0,00 0,00 430,99 0,00 72,99 0,00 358, Geschäftsausstattun g 1 PC Anlage ,57 linear 3 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 7 Olympus Camera ,56 linear 5 20,00 446,00 0,00 0,00 223,00 0,00 223, Büroeinrichtung 2.009,13 447,00 0,00 0,00 223,00 0,00 224,00 1 PC mit Monitor Aldi ,07 linear 3 33,33 387,00 0,00 0,00 386,00 0,00 1,00 2 DV Einspieler ,00 linear 5 20,00 0,00 732,28 0,00 148,28 0,00 584, Notebook ,21 linear 3 33,33 693,00 0,00 0,00 287,00 0,00 406,00 Übertrag Konto , ,00 732,28 0,00 821,28 0,00 991,00 Seite 23

24 ABSCHREIBUNGSVERZEICHNIS Anlage 3 zum 31. Dezember 2005 Tag der Kosten der Art der Nutzung AfA Buchwert Zugang / Abgang / Abschreibung Abschreibung Buchwert Anschaffung Anschaffung AfA Jahre Umbuchung Umbuchung Normal Teilw/Sonder % Übertrag Konto , ,00 732,28 0,00 821,28 0,00 991, PC Titanium MD 8383 XL ,21 linear 3 33,33 813,00 0,00 0,00 287,00 0,00 526, , ,00 732,28 0, ,28 0, , Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro 1 gebrauchter Monitor ,00 linear 1 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 10 Apple DSP Memeory Distribution 11 SDRAM 512 MB G4 PC Software Auslage Kötter ,00 linear 1 100,00 0,00 279,74 0,00 279,74 0,00 0, ,00 linear 1 100,00 0,00 73,10 0,00 73,10 0,00 0, ,00 linear 1 100,00 0,00 77,90 0,00 77,90 0,00 0,00 13 Drucker ,00 linear 1 100,00 0,00 229,00 0,00 229,00 0,00 0,00 14 Werbeplane A&L Werbung ,00 linear 1 100,00 0,00 210,00 0,00 210,00 0,00 0,00 15 Software ,00 linear 1 100,00 0,00 85,84 0,00 85,84 0,00 0, Canon lt.fördervertrag ,00 linear 1 100,00 0,00 709,95 0,00 709,95 0,00 0, GB externe Festplatte ,00 linear 1 100,00 0,00 200,95 0,00 200,95 0,00 0, Digital Kamera ,23 linear 1 0,00 0,00 123,23 0,00 0,00 0, EMAU Software ,08 linear 1 0,00 0,00 392,08 0,00 0,00 0, gebrauchter Monitor ,00 linear 1 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 Übertrag Konto ,31 0, ,48 517, ,48 0,00 0,00 Seite 24

25 ABSCHREIBUNGSVERZEICHNIS Anlage 3 zum 31. Dezember 2005 Tag der Kosten der Art der Nutzung AfA Buchwert Zugang / Abgang / Abschreibung Abschreibung Buchwert Anschaffung Anschaffung AfA Jahre Umbuchung Umbuchung Normal Teilw/Sonder % Übertrag Konto ,31 0, ,48 517, ,48 0,00 0, EMAU Software ,07 linear 1 0,00 0,00 210,07 0,00 0,00 0, ATI Technologgy Inc.ATI Radeon 9200 PCI Mac MB DDR Müritz Comp Philips 109B60 Pro Markt Kauf Externe Festplatte Real SyncMaster 21" 1100DF Externe Festplatte SeagateST A Nord PC 2Stück 21" Samsung Nord PC Aufrüstung+Monitor alte Rechner ,00 linear 1 100,00 0,00 104,70 0,00 104,70 0,00 0, ,00 linear 1 100,00 0,00 105,10 0,00 105,10 0,00 0, ,00 linear 1 100,00 0,00 135,13 0,00 135,13 0,00 0, ,00 linear 1 100,00 0,00 128,45 0,00 128,45 0,00 0, ,00 linear 1 100,00 0,00 314,66 0,00 314,66 0,00 0, ,00 linear 1 100,00 0,00 130,98 0,00 130,98 0,00 0, ,00 linear 1 100,00 0,00 760,00 0,00 760,00 0,00 0, ,00 linear 1 100,00 0,00 675,09 0,00 675,09 0,00 0,00 727,38 0, ,59 727, ,59 0,00 0,00 Gesamt 5.621, , ,86 727, ,86 0, ,00 Seite 25

26 Anlage 4 Sonderpostenverzeichnis e 5 Allgemeine Auftragsbedingungen Allgemeine Auftragsbedingungen Kto-Nr. Tag der Kosten der Art der Begünsti - WG-Nr. Bezeichnung Anschaffung Anschaffung Sonderabschreibun g gungszei t Buchwert Einstellung Auflösung Buchwert Wirtschaftsja Wirtschaftsja hr hr Jahre Allgemeine Auftragsbedingungen (Stand: ) Die folgenden "Allgemeinen Auftragsbedingungen" gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Steuerberatungsgesellschaften sowie steuerberatend tätig werdenden Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten, die Gesellschafter, Angestellte oder Freie Mitarbeiter des Auftragnehmers (im folgenden Steuerberater genannt) sind, und ihren Auftraggebern, sowie für Ansprüche sonstiger Personen aus der Tätigkeit der Steuerberater des Auftragnehmers auf Grund des Steuerberatungsvertrages, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 1. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. (2) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. (3) Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit er Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen. (4) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist. (5) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet. 2. Urheberschutz Für die Leistungen des Auftragnehmers gelten die Vorschriften über den Schutz des geistigen Eigentums. Der Auftraggeber erhält die erforderlichen Exemplare der schriftlichen Arbeitsergebnisse zur vereinbarten Verwendung. Eine anderweitige Verwendung insbesondere eine Weitergabe an Dritte für nicht steuerliche Zwecke - bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers. 3. Verschwiegenheitspflicht (1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. (2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters. (3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. (4) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach 102 AO, 53 StPO, 383 ZPO bleiben unberührt. (5) Der Steuerberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. 4. Mitwirkung Dritter (1) Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. (2) Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat der Steuerberater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 3 Abs. 2 verpflichten. (3) Der Steuerberater ist berechtigt, allgemeinen Vertretern ( 69 StBerG) sowie Praxistreuhändern ( 71 StBerG) im Falle ihrer Bestellung Einsichtnahme in die Handakten i.s.d. 66 Abs. 2 StBerG zu verschaffen. 5. Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Der Nachbesserungsanspruch muss unverzüglich geltend gemacht werden. Die Mängelbeseitigung kann nur binnen einer angemessenen Frist verlangt werden. Soweit der Mangel dadurch verursacht wurde, dass dem Steuerberater Unterlagen oder Angaben nicht oder nicht rechzeitig zur Verfügung gestellt wurden, ist er berechtigt, die Kosten zur Beseitigung der Mängel in angemessenem Umfang in Rechnung zu stellen. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ungerechtfertigt ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Hat der Steuerberater bereits eine Teilleistung bewirkt, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des gesamten Vertrags nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Die Rückgängigmachung des Vertrags ist ausgeschlossen, wenn die geltend gemachten Mängel unwesentlich sind oder der Auftraggeber allein oder überwiegend die Verantwortung für die Mangelhaftigkeit zu vertreten hat. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigten. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen. 6. Haftung (1) Der Steuerberater haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. (2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Steuerberater auf Ersatz eines nach Abs. 1 fahrlässig verursachten Schadens wird auf Euro ,00 begrenzt. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus ein und derselben Handlung ergeben, die von demselben Anspruchsberechtigten aus verschiedenen Handlungen gegen den Steuerberater oder seine Mitarbeiter geltend gemacht werden, soweit ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. (3) Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 2 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll. (4) Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in fünf Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist. (5) Die in den Absätzen 1 bis 4 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit diese Personen in die vertragliche Beziehung zwischen dem Steuerberater und dem Auftraggeber einbezogen sein sollten. 7. Pflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Seite 26

27 Allgemeine Auftragsbedingungen Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten. (2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigten könnte. (3) Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet und berechtigt, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu vervielfältigen. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht. 8. Haftungsausschluss (1) Für mündliche Erklärungen und mündliche bzw. fernmündliche Auskünfte des Steuerberaters oder seiner Mitarbeiter wird die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, die Auskunft ist schriftlich bestätigt worden. (2) Eine Haftung des Auftragnehmers wegen Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts ist ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht im Rahmen eines ausdrücklich übernommenen Auftrages, zu dessen Erledigung die Anwendung des ausländischen Rechts erforderlich und die Haftung des Auftragnehmers schriftlich auch auf Schäden wegen Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts ausgedehnt worden ist. 9. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 7 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Steuerberater den Vertrag fristlos kündigen (vgl. Nr. 12 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 10. Bemessung der Vergütung (1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach 33 StBerG bemisst sich nach der Gebührenordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften. (2) Für Tätigkeiten, die in der Gebührenverordnung keine Regelung erfahren (z. B. 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG) oder bei Abschluss einer Honorarvereinbarung, gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die übliche Vergütung ( 612 Abs. 3 und 632 Abs. 2 BGB). (3) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 11. Vorschuss (1) Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. (2) Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können. 12. Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der 611, 675 BGB darstellt von jedem Vertragspartner nach Maßgabe der 626 ff. BGB gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll. (3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). Auch für diese Handlungen haftet der Steuerberater nach Nr. 6. (4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. (5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen. Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater kann der Auftraggeber jedoch die Programme für einen noch zu vereinbarenden Zeitraum zurückbehalten, soweit dies zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unbedingt erforderlich ist. (6) Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. 13. Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags (1) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll. (2) Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat der Steuerberater Anspruch auf mindestens 50 v.h. der ihm für die Ausführung des gesamten Auftrages zustehenden Vergütung. (3) Weitergehende Ansprüche des Steuerberaters auf Schadenersatz bleiben unberührt. 14. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen (1) Der Steuerberater hat die Handakten auf die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem sie ihm zugegangen sind, nicht nachgekommen ist. (2) Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere. (3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. (4) Der Steuerberater kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt. 15. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort (1) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. (2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung bzw. der Ort der weiteren Beratungsstelle des Steuerberaters, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. 16. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt. Seite 27

28 Allgemeine Auftragsbedingungen 17. Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Seite 28

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