Freiburg, 16. November Kantonaler Pandemie-Einsatzplan. Konzept S9.3 Freiberufliche Pflegefachkräfte
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- Adrian Lang
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1 Organe cantonal de conduite OCC Bevölkerungsschutz Protection de la population Freiburg, 16. November 2011 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung Rückblick... 3 A.1. Ziel des Dokuments... 3 A.2. Rechtliche und wissenschaftliche Grundlagen... 3 A.3. Arbeitshypothesen... 4 A.4. Definitionen... 4 A.5. Mitglieder der Arbeitsgruppe (Kontaktdaten)... 5 B. Szenario B B B.3. Besondere Bestimmungen... 6 B.3.1. Informationsfluss... 6 B.3.2. Interne Funktionsstruktur... 6 B.3.3. Aufrechterhaltung der Leistungen (Aufrechterhaltung Aufgabe)... 6 B.3.4. Personal (Bedarf Angebot)... 6 B.4. Zu behandelnde Punkte / offene Fragen... 6 C. Szenario C C C.3. Besondere Bestimmungen... 6 C.3.1. Informationsfluss... 6 C.3.2. Interne Funktionsstruktur... 6 C.3.3. Aufrechterhaltung der Leistungen (Aufrechterhaltung Aufgabe)... 6 C.3.4. Personal (Bedarf Angebot)... 6 C.4. Zu behandelnde Punkte / offene Fragen... 6 D. Szenario D D D.3. Besondere Bestimmungen... 7 D.3.1. Informationsfluss... 7 D.3.2. Interne Funktionsstruktur... 7 D.3.3. Aufrechterhaltung der Leistungen (Aufrechterhaltung Aufgabe)... 7 D.3.4. Personal (Bedarf Angebot)... 7 D.4. Zu behandelnde Punkte / offene Fragen... 7 E. Szenario E E E.3. Besondere Bestimmungen... 8 E.3.1. Informationsfluss... 8 E.3.2. Interne Funktionsstruktur... 8 E.3.3. Aufrechterhaltung der Leistungen (Aufrechterhaltung Aufgabe)... 8 Sicherheits- und Justizdirektion SJD Direction de la sécurité et de la justice DSJ L:\Prot pop\préparation\plans eng\pandemie_grippe\02 Opérationnel - en vigueur\3d_s9.3_concept_infirmieres_independantes.docx
2 Seite 2 von 9 E.3.4. Personal (Bedarf Angebot)... 8 E.4. Zu behandelnde Punkte / offene Fragen... 8 F. Zusammenfassung der erforderlichen Ressourcen nach Szenario... 8 F.1. Während Szenario F.2. Während Szenario F.3. Während Szenario F.4. Während Szenario F.5. Zusammenfassung... 9 G. Rückführung in den Normalbetrieb... 9 G G G.3. Weitere betroffene Stellen... 9 G.4. Aufrechterhaltung der Leistungen (Aufrechterhaltung Aufgabe)... 9 H. Offene Fragen / Entscheidungsbedarf... 9 I. Technische Anhänge... 9 J. Verweise auf andere Dokumente... 9 K. Empfängerliste... 9
3 Seite 3 von 9 A. Einleitung Rückblick A.1. Ziel des Dokuments 2007 wurde als Reaktion auf eine Anfrage des Staates Freiburg eine erste Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe vereinte Vertreter der freiberuflichen Pflegefachkräfte und der Dienste für Hilfe und Pflege zu Hause. Ende 2009 wurde die Arbeitsgruppe zwecks Erarbeitung des kantonalen Pandemie-Einsatzplans in zwei getrennte Gruppen aufgeteilt. Das vorliegende Dokument beschreibt die Tätigkeiten der freiberuflichen Pflegefachkräfte während einer Pandemie. Freiberufliche Pflegefachkräfte im Besitz einer Berufsausübungsbewilligung sind im gesamten Kanton tätig. Sie arbeiten alleine oder in kleinen Gruppen. Zum Teil sind die Pflegefachkräfte in Netzen (SMAD) gruppiert, gehören der Sektion Freiburg des SBK an oder aber sind vollkommen selbständig tätig. Der vorliegende Einsatzplan richtet sich an das KFO sowie die freiberuflichen Pflegefachkräfte. Er erläutert die von den freiberuflichen Pflegefachkräften angebotenen Leistungen, ihre Priorisierung im Krisenfall und die Art und Weise, wie die freiberuflichen Pflegefachkräfte sich in den verschiedenen Pandemieszenarien organisieren. In Szenario 4 werden die freiberuflichen Pflegefachkräfte mit den Diensten für Hilfe und Pflege zu Hause zusammenarbeiten. A.2. Rechtliche und wissenschaftliche Grundlagen Art. 35 KVG Grundsatz Anforderungen an die freiberuflichen Pflegefachkräfte gemäss Art. 49, Absatz a und b der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) Kantonale Verordnung vom 9. März 2010 über die Pflegeleistungserbringer (PLV) Verordnung vom 27. April 2005 über Massnahmen zur Bekämpfung einer Influenza-Pandemie (IPV) Gesetz vom 13. Dezember 2007 über den Bevölkerungsschutz (BevSG) bdlf.fr.ch/frontend/versions/105/download_doc_file Bundesgesetz vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG) Verordnung 1 vom 10. Mai 2000 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG) Verordnung vom 25. August 1999 über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV) Verordnung vom 24. April 2007 über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Kantonsverwaltung bdlf.fr.ch/frontend/versions/234/download_doc_file
4 Seite 4 von 9 Bundesamt für Gesundheit (BAG), Influenza-Pandemieplan Schweiz Weltgesundheitsorganisation (WHO), WHO-Plan für die Vorbereitung auf eine Grippepandemie A.3. Arbeitshypothesen Die Überlastung der Spitäler erfordert verstärkte Bemühungen, Patienten insbesondere Kinder, die normalerweise im Spital behandelt werden zu Hause zu versorgen. Bis zu 25% der freiberuflichen Pflegefachkräfte erkranken und bleiben durchschnittlich 5 bis 8 Tage von der Arbeit fern. Die Fehlzeitenrate könnte in den Spitzenwochen der Pandemie 10 bis 15% erreichen, dies entspricht einer Erhöhung um den Faktor 2 bis 3 im Vergleich zur Normalsituation. Es besteht das Risiko einer Überlastung des primären Pflegenetzwerks, das normalerweise die Versorgung zu Hause übernimmt. Dies führt zu Schwierigkeiten bei der Versorgung und beim Transport von pflegebedürftigen Personen, die im Normalfall von ihren Angehörigen zu Hause betreut werden. Der Umstand, dass die Pflegefachkräfte häufig zwischen verschiedenen Personen bzw. zwischen verschiedenen Orten unterwegs sind, stellt ein weiteres Risiko für die Verbreitung des pandemischen Virus in der Bevölkerung dar. Die freiberuflichen Pflegefachkräfte und die Patienten werden zur Reduktion der gesundheitlichen Folgen mit dem Präpandemie-Impfstoff geimpft. Die freiberuflichen Pflegefachkräfte müssen sich mit der Präexpositionsprophylaxe, dem Tragen von Atemschutzmasken und Schutzausrüstungen vertraut machen, um Fehlzeiten zu vermeiden und die Verbreitung des Virus zu vermindern. Die freiberuflichen Pflegefachkräfte verfolgen die Entwicklung der Pandemie äusserst aufmerksam und beraten Grippekranke bzw. empfehlen ihnen die frühzeitige Verabreichung einer antiviralen Behandlung. Gesunden Personen müssen sie zur Senkung der Mortalität und Morbidität im Zusammenhang mit dem pandemischen Virus eine Impfung empfehlen. A.4. BAG: KSO: KKS: Definitionen Bundesamt für Gesundheit Krisenstab der Organisation (Instrument der Organisationen für Hilfe und Pflege zu Hause) Kantonaler Krisenstab (Instrument des SVF) Pandemie-Impfstoff: Ermöglicht aktive Immunisierung mithilfe des abgeschwächten Pandemievirus HxNy. Präexpositionsprophylaxe: präventive Abgabe antiviraler Medikamente an Personen mit Erkrankungsrisiko.
5 Seite 5 von 9 Präpandemie-Impfstoff: Impfstoff gegen die aviäre Influenza H5N1, der mit einem Adjuvans versetzt ist, das die Immunantwort verstärkt und erweitert. Primäres Pflegenetzwerk: Der engste Kreis nahestehender Personen und Angehöriger, die Unterstützung anbieten und durch ihre Anwesenheit, Überwachung, Hilfe und Begleitung im Alltag dazu beitragen, dass eine kranke oder behinderte Person zu Hause betreut werden kann. SBK: SMAD: Spitex: SVF: WHO: Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner. Im vorliegenden Dokument ist immer die Sektion Freiburg des SBK gemeint, wenn vom SBK die Rede ist. Soins et Maintien à Domicile (Hilfe und Pflege zu Hause): Netz freiberuflicher Pflegefachkräfte im Kanton Dienste für Hilfe und Pflege zu Hause Spitex Verband Freiburg Weltgesundheitsorganisation A.5. Mitglieder der Arbeitsgruppe (Kontaktdaten) Name Vorname Funktion Adresse Glardon Véronique Delgierte des SBK SMAD Maradan Denise Delgierte des SBK SMAD B. Szenario 1 B.1. Bas des Esserts 36, 1774 Cousset Rte des Colombettes 281, 1628 Vuadens Gemeinsame Behandlung der Szenarien 1 und 2, da die Organisation in beiden Fällen dieselbe ist. Die Fehlzeitenrate wird sehr tief ausfallen. Patienten und ihre Angehörigen werden von den Pflegefachkräften individuell über die im Pandemiefall zu ergreifenden Massnahmen informiert. In Zusammenarbeit mit Familienangehörigen und Nahestehenden muss mithilfe des Einsatzplans für freiberufliche Pflegefachkräfte (Anhang G1) eine Auswertung der Leistungen für jede Situation vorgenommen werden (vital, aufschiebbar, delegierbar). B.2. Aktualisierung der Listen, ansonsten keine besonderen Vorkehrungen. Die Aktualisierung wird ungefähr 5 Tage in Anspruch nehmen. Die Verteilung der aktualisierten Listen sowie die Impfung der Patienten werden 7 Tage beanspruchen. Die Patientenstatistiken müssen fortlaufend aktualisiert werden.
6 Seite 6 von 9 B.3. Besondere Bestimmungen B.3.1. Informationsfluss Kommunikation wie in der Normalsituation: bei den freiberuflichen Pflegefachkräften, die alleine arbeiten, zwischen Pflegefachkraft und Patient; bei denen, die in einer Gruppe arbeiten, innerhalb der Gruppe mit den Patienten. B.3.2. Interne Funktionsstruktur Die freiberuflichen Pflegefachkräfte arbeiten wie gewohnt. Siehe A.1. B.3.3. Aufrechterhaltung der Leistungen (Aufrechterhaltung Aufgabe) Die Leistungen werden aufrechterhalten. B.3.4. Personal (Bedarf Angebot) 2008 betrug die Bevölkerung des Kantons Freiburg Personen. Die Anzahl freiberuflicher Pflegefachkräfte wird auf ungefähr 80 Personen mit variierendem Beschäftigungsgrad geschätzt. Ab 2011 wird das öffentliche Gesundheitswesen eine Statistik erarbeiten, um die Anzahl Patienten zu berechnen, die auf jede freiberufliche Pflegefachkraft entfallen. B.4. Entfällt. Zu behandelnde Punkte / offene Fragen C. Szenario 2 Gleich wie Szenario 1. C.1. C.2. C.3. Besondere Bestimmungen C.3.1. Informationsfluss C.3.2. Interne Funktionsstruktur C.3.3. Aufrechterhaltung der Leistungen (Aufrechterhaltung Aufgabe) C.3.4. Personal (Bedarf Angebot) C.4. Zu behandelnde Punkte / offene Fragen
7 Seite 7 von 9 D. Szenario 3 D.1. In Szenario 3 beginnt die Vorbereitung des Einsatzes. Zu diesem Zeitpunkt werden die Fehlzeiten bereits im Anstieg begriffen sein. Die freiberuflichen Pflegefachkräfte müssen sich dabei ab dem Übergang zu Szenario 4 darauf vorbereiten, sich den Diensten für Hilfe und Pflege zu Hause anzuschliessen. Die Modalitäten dieser Zusammenarbeit müssen noch festgelegt werden. D.2. Die Einsätze werden gemäss den Kriterien für Leistungen im Pandemiefall (Anhang G.2) auf das strikte Minimum beschränkt. Das Delegieren von Aufgaben an Angehörige (Anweisungen) wird vorbereitet und die Zusammenarbeit mit dem SVF läuft an. Die Zeit, die für die Anweisung der Angehörigen und die Einleitung der Zusammenarbeit mit dem SBK und dem SVF erforderlich ist, wird auf 5 Tage geschätzt. D.3. Besondere Bestimmungen D.3.1. Informationsfluss Die Kommunikation geht vonstatten wie in Szenarien 1 und 2. Siehe B 3.1. Der SBK dient als Plattform für Kontakte zwischen den freiberuflichen Pflegefachkräften. Zu diesem Zeitpunkt verwenden die freiberuflichen Pflegefachkräfte das Datenübermittlungsformular (Anhang G.3). Sie leiten es an den SBK weiter. Sollten die Fehlzeiten bei den freiberuflichen Pflegefachkräften sehr hoch ausfallen, wird der SBK das Datenübermittlungsformular (Anhang G.3) mit der Bitte um Unterstützung an den SVF weiterleiten. Der SVF teilt dem SBK seinen Bedarf nach Zusammenarbeit per oder telefonisch mit. D.3.2. Interne Funktionsstruktur Grundsätzlich signalisiert der SVF dem SBK, wann sich die freiberuflichen Pflegefachkräfte den Diensten für Hilfe und Pflege zu Hause anschliessen sollen. Die freiberuflichen Pflegefachkräfte versorgen so weit wie möglich ihre Patienten und die Patienten ihrer Arbeitsgruppe weiter. Sollten die Fehlzeiten sehr hoch ausfallen, wird der SBK beim SVF mithilfe des Datenübermittlungsformulars Unterstützung anfordern. D.3.3. Aufrechterhaltung der Leistungen (Aufrechterhaltung Aufgabe) Die Aufrechterhaltung der Leistungen ist im Einsatzplan der freiberuflichen Pflegefachkräfte (Anhang G1) definiert, der auf den Kriterien für Leistungen im Pandemiefall beruht (Anhang G.2). D.3.4. Personal (Bedarf Angebot) Die freiberuflichen Pflegefachkräfte werden ab Szenario 4 (Fehlzeiten von 40%) in die Dienste für Hilfe und Pflege zu Hause integriert. D.4. Zu behandelnde Punkte / offene Fragen Die Modalitäten der Zusammenarbeit formalisieren. E. Szenario 4 Gleich wie Szenario 3.
8 Seite 8 von 9 E.1. E.2. E.3. Besondere Bestimmungen E.3.1. Informationsfluss E.3.2. Interne Funktionsstruktur E.3.3. Aufrechterhaltung der Leistungen (Aufrechterhaltung Aufgabe) E.3.4. Personal (Bedarf Angebot) E.4. Zu behandelnde Punkte / offene Fragen F. Zusammenfassung der erforderlichen Ressourcen nach Szenario F.1. Während Szenario 1 > Nichts Besonderes zu vermerken. Die freiberuflichen Pflegefachkräfte sind individuell oder in kleinen Gruppen tätig. > Die freiberuflichen Pflegefachkräfte sind verpflichtet, sich fortlaufend mit der Entwicklung der Situation vertraut zu machen und ihre Patienten über den Ablauf der Versorgung im Pandemiefall zu informieren. F.2. Während Szenario 2 Wie in Szenario 1. F.3. Während Szenario 3 > Verstärkte Vorbereitungen: > Information (Behörden, freiberufliche Pflegefachkräfte) > Prävention > Anweisungen und persönliche Schutzmassnahmen > Vorbereitung und Impfung der freiberuflichen Pflegefachkräfte > Information der Patienten > Vorbereitung der Übertragung von Aufgaben an die Angehörigen > Beginn des Informationsaustauschs zwischen SBK und SVF F.4. Während Szenario 4 > Massive Fehlzeiten
9 Seite 9 von 9 > Anfrage bei Angehörigen (Delegieren von Aufgaben) > Die freiberuflichen Pflegefachkräfte schliessen sich den Diensten für Hilfe und Pflege zu Hause in jedem Bezirk an. F.5. Zusammenfassung G. Rückführung in den Normalbetrieb G.1. Rückkehr zum Normalbetrieb nach der Pandemie. Alle Tätigkeiten werden gemäss den gewohnten Prozessen wiederaufgenommen. G.2. > Kontaktaufnahme mit den Patienten und Bewertung der Situation > Aufholen der administrativen Aufgaben Diese Phase kann je nach Dauer der Pandemie bis zu 1 Monat oder länger dauern. G.3. Weitere betroffene Stellen G.4. Aufrechterhaltung der Leistungen (Aufrechterhaltung Aufgabe) H. Offene Fragen / Entscheidungsbedarf > Entschädigung? > Zusammenarbeit mit dem SVF? I. Technische Anhänge 1. Einsatzplan der freiberuflichen Pflegefachkräfte (Excel) 2. Kriterien für die Erbringung von Leistungen während der Pandemie 3. Datenübermittlungsformular J. Verweise auf andere Dokumente Entfällt. K. Empfängerliste > KAA > KFO > Freiberufliches Pflegefachpersonal
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