Gebührenordnung Schuljahr 2014/2015

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1 Deutsche Schule Izmir Privatschule der Deutschen Botschaft Ankara Zweigstelle Izmir - Gebührenordnung Schuljahr 2014/2015 I Inkrafttreten Die Gebührenordnung 2014/2015 tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt die Gebührenordnung für 2013/2014, die jedoch für Zahlungsverpflichtungen, die für das Schuljahr 2013/14 entstanden sind, weiterhin gilt. II Schulgeld und Gebühren Die Schulgelder und Gebühren für das Schuljahr 2014/2015 betragen: 1. Schulgeld Kindergarten 4.300,- EUR Vorschule 4.300,- EUR Klasse ,- EUR Klasse ,- EUR Klasse 11 und 12 ILS Fernschullehrgang 2.400,- EUR 2. Aufnahme a. Die Gebühr für die Neuaufnahme beträgt einmalig 300,- EUR. Bei gleichzeitiger Anmeldung von mehreren Kindern einer Familie wird dieser Betrag nur einmal erhoben. b. Die Aufnahmegebühr ist bei der Anmeldung des Schülers fällig. Über die Aufnahme eines Kindes in die Schule entscheidet der Schulleiter in Absprache mit dem Schulträger. c. Die Aufnahmegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet. d. Die Abmeldung von Schülern kann jeweils zum folgenden Halbjahr erfolgen. III Mitgliedsbeitrag für den Schulverein Der Schulverein Deutsche Schule Izmir ist der Schulträger. Die Mitgliedschaft eines Elternteils im Verein und der Nachweis über die Einzahlung des Beitrages ist Voraussetzung für den Besuch der Schule. a. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 150,- Euro für den ersten Elternteil. Für jedes weitere Mitglied der Familie beträgt er 50,-Euro. b. Der Mitgliedsbeitrag wird erstmals bei Anmeldung des Schülers und im Folgenden zum 01. August jedes neuen Schuljahres fällig. c. Der Mitgliedsbeitrag hat einen gemeinnützigen Charakter und wird daher im Falle einer - 1 -

2 Abmeldung vollständig einbehalten und auch nicht zurückerstattet. IV Mittagessen a. Das Verpflegungsgeld beträgt 530,- EUR im Schuljahr und ist in maximal zwei Raten zu bezahlen. Es ist im Schulgeld und in den anderen aufgeführten Gebühren nicht enthalten und ist somit auch separat zu bezahlen. b. Die Anmeldung und Abmeldung zum Mittagessen erfolgt halbjährlich. c. Schüler, die im laufenden Schuljahr aufgenommen werden, zahlen ein anteiliges Verpflegungsgeld. V Zahlungsweise/ Verzugsregelung/ Verzugsfolgen a. Das jährliche Schulgeld ist zum fällig. b. Auf Antrag kann der Schulvorstand Ratenzahlungen einräumen. Das Nähere regelt Anlage 2 zu dieser Gebührenordnung. c. Ist der zum in der Rechnung als fällig ausgewiesene Betrag nicht bis zum auf einem der Konten des Schulvereins gutgeschrieben worden, erfolgt grundsätzlich keine Unterrichtung des / der betroffenen Schüler, bis der Betrag eingegangen ist. d. Die Bezahlung des Schulgeldes ist auf folgende Arten möglich: Überweisung auf ein Konto des Schulvereins (nur Gesamtjahresbetrag) Durch Einreichen einer Bankbürgschaft, die die Schulgeldzahlung in maximal 4 Raten gewährt. Auf das Angebot der IS Bank Izmir für Eltern der Deutschen Schule Izmir wird hingewiesen. Der Vorstand kann die Zahlungsarten des Schuljahres 2013/14 für diejenigen Eltern weiterhin anbieten, die im Schuljahr 2013/2014 nicht wegen Zahlungsverzug angemahnt werden mussten. Der Vorstand wird von sich aus auf die betreffenden Mitglieder zukommen. e. Tritt im Laufe des Schuljahres Zahlungsverzug ein, ist das Mitglied verpflichtet, unverzüglich den Vorstand der DSI zu unterrichten. Nach Feststellung des Verzuges (durch Sichtung der Zahlungseingänge durch den Finanzvorstand jeweils zum 05. eines Monats), werden die Betreffenden angemahnt. Die Zustellung der Mahnung erfolgt an die der Schule bekannte E- Mail-Adresse sowie per Einschreiben. Der Nachweis des Versendens an die in der Schule hinterlegte Adresse gilt als Beleg für die Zustellung. Sind Eltern mehr als 30 Tage mit ihrer Zahlung im Verzug, erfolgt eine zweite Mahnung. Die Schule hat in diesem Fall das - 2 -

3 Recht, Zeugnisse oder andere Dokumente bis zur Begleichung der Außenstände zurückzuhalten. Die Schule ist nach Ablauf der dort benannten Frist berechtigt, das Kind vorübergehend vom Unterricht zu suspendieren, bis der ausstehende Betrag beglichen ist. Wird 2 Wochen nach erfolgter Suspendierung des Schülers der ausstehende Betrag nicht bezahlt, ist der Vorstand berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und das Mitglied aus dem Schulverein auszuschließen. In diesem Fall wird die Forderung gerichtlich geltend gemacht. f. Für anfallende Kosten sowie den erhöhten Arbeitsaufwand werden pro Mahnung Kosten in Höhe von 25 EUR erhoben. g. Kinder, die im laufenden Schuljahr aufgenommen werden, zahlen ein anteiliges Schulgeld. Dieses wird auf der Basis von Quartalen des Schuljahres berechnet, wobei ein begonnenes Quartal jeweils voll mit einem Viertel des jährlichen Schulgeldes zu bezahlen ist (I. Schulquartal: August bis Oktober; II. Schulquartal November bis Januar; III. Schulquartal Februar bis April; IV. Schulquartal Mai bis Juli). h. Wird ein Kind während eines laufenden Schuljahres vom Unterricht abgemeldet, gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Halbjahrs als vereinbart. Überzahlte Schulgeldbeiträge, die auf die Zeit nach der Kündigungsfrist entfallen, werden erstattet, wobei das Schulgeld für ein begonnenes Quartal in jedem Fall zu entrichten ist. i. In persönlichen Härtefällen kann der Vorstand eine abweichende Regelung autorisieren. j. Ein in die Schule aufgenommenes Kind gilt auch für das folgende Schuljahr als angemeldet, sofern die Eltern nicht spätestens bis zum 01. Mai die Schule vom bevorstehenden Abgang informieren. Wird dieser Termin versäumt, wird das Schulgeld für das erste Quartal fällig. VI Schulgeldermäßigung a. Der Vorstand der Deutschen Schule Izmir kann aus sozialen Gründen Schulgeldermäβigungen gewähren ( Sozialermäβigung ), darauf besteht jedoch kein Anspruch. Die Entscheidung über Schulgeldermäßigungsanträge trifft der Vorstand. Kinder von Mitarbeitern der Deutschen Schule Izmir erhalten auf Antrag eine zusätzliche Schulgeldermäβigung in Höhe von 15 % ( Mitarbeiterermäβigung ). Die Mitarbeiterermäßigung wird gewährt für FALK, OLK, OP und Erzieher/innen. Näheres regelt die Anlage 3 zu dieser Gebührenordnung. b. Für Kindergarten und Vorschule sowie für die Teilnehmer am ILS Programm wird keine Sozialermäβigung gewährt. c. Kommen mehrere Ermäβigungsarten zugleich in Betracht, ist die Summe aller Ermäβigungen auf maximal 40 % - und bei Mitarbeitern auf maximal 55% des Gesamtschulgeldes begrenzt. d. Eine Ermäßigung auf Essensgeld, Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühr oder sonstige zu leistende Zahlungen wird nicht gewährt. e. Jede Entscheidung über Schulgeldermäßigungen gilt nur für ein Schuljahr. Dementsprechend ist jährlich ein Antrag zu stellen und die Einkommens- und Vermögenssituation aktuell (d.h. aus vergangenen beiden Jahren) nachzuweisen. Die zusätzliche 15%ige Mitarbeiterermäßigung gilt fortlaufend

4 VII Unterrichtsteilnahme Der Schüler darf erst dann am Unterricht teilnehmen, wenn der fällige Betrag eingegangen ist. VIII Sonstiges Das Schulgeld beinhaltet die Beschulung sowie Schulbücher, nicht aber Transportkosten, Verpflegung, Arbeitshefte und materialien sowie Klassenfahrten und ausflüge etc. Vorstand der Deutschen Schule Izmir Beschluss vom:

5 Anlage 1 Gebühren der Deutschen Schule IZMIR für 2014/ Aufnahmegebühr (einmalig) 300,-- EUR 2. Jährlicher Mitgliedsbeitrag Für einen Elternteil 150,-- EUR Jedes weitere Mitglied der Familie 50,-- EUR 3. Schulgeld Kindergarten 4.300,-- EUR Vorschule 4.300,-- EUR Klasse ,-- EUR Klasse ,-- EUR Klasse ILS Fernschullehrgang 2.400,-- EUR Das Schulgeld beinhaltet die Beschulung sowie Schulbücher, nicht aber Transportkosten, Verpflegung, Arbeitshefte und materialien sowie Klassenfahrten und ausflüge ect. Das Essensgeld beträgt EUR/Jahr. 4. Bankverbindungen Alle Zahlungen sind ausnahmslos in EURO auf eines der folgenden Konten zu überweisen: Bank: Is Bank, Güzelbahçe Subesi Izmir (3491) Kontoinhaber: Izmir Almanya Baskonsolos. Özel Okulu Konto-Nr.: (EUR) IBAN: TR (EUR) Verwendungszweck: Name, Vorname des Schülers Bank: Deutsche Bank PGK Köln Kontoinhaber: Schulverein der Deutschen Schule Izmir Konto-Nr.: BLZ: IBAN: DE SWIFT: DEUTDEDBKOE Verwendungszweck: Name, Vorname des Schülers - 5 -

6 5. Zahlungstermine: Die Zahlungstermine ergeben sich aus der Rechnung. Grundsätzlich gilt: Die Aufnahmegebühr ist einmalig bei Anmeldung fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist zum fällig. Das Essensgeld ist zum , bei halbjährlicher Zahlungsweise am und fällig. Das Schulgeld ist zum fällig. 6. Mahnung: Erfolgt eine Zahlung nicht nach den festgelegten Zahlungsterminen wird eine Mahngebühr von 25,-- EUR pro Mahnung erhoben

7 Anlage 2 Ratenzahlung Ratenzahlung ist möglich: 1. Aufnahme eines Schulkredits (Eğitim Kredisi) bei einer Bank. In diesem Fall akzeptiert die Deutsche Schule Izmir die Zahlung in TL zum Kurs des jeweiligen Tages, an dem der DSI der Gesamtbetrag gutgeschrieben wird. Die Kosten des Kredits trägt der Ratenzahler. 2. Einreichung einer Bankbürgschaft zur Absicherung von max. 4 Ratenzahlungen Die in der Gebührenordnung 2014 / 15 beschriebene Ratenzahlungsvereinbarung mit der Deutschen Schule Izmir wird zu gleichen Konditionen für Ratenzahler angeboten, sofern es sich nicht um mehr als vier Raten handelte. Der Vorstand wird dies dem betreffenden Personenkreis von sich aus anbieten. In Härtefällen kann auf Antrag eine Zahlung der Schulgebühr in 10 Raten genehmigt werden

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