Gebührenordnung Schuljahr 2014/2015
|
|
- Kerstin Baumhauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutsche Schule Izmir Privatschule der Deutschen Botschaft Ankara Zweigstelle Izmir - Gebührenordnung Schuljahr 2014/2015 I Inkrafttreten Die Gebührenordnung 2014/2015 tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt die Gebührenordnung für 2013/2014, die jedoch für Zahlungsverpflichtungen, die für das Schuljahr 2013/14 entstanden sind, weiterhin gilt. II Schulgeld und Gebühren Die Schulgelder und Gebühren für das Schuljahr 2014/2015 betragen: 1. Schulgeld Kindergarten 4.300,- EUR Vorschule 4.300,- EUR Klasse ,- EUR Klasse ,- EUR Klasse 11 und 12 ILS Fernschullehrgang 2.400,- EUR 2. Aufnahme a. Die Gebühr für die Neuaufnahme beträgt einmalig 300,- EUR. Bei gleichzeitiger Anmeldung von mehreren Kindern einer Familie wird dieser Betrag nur einmal erhoben. b. Die Aufnahmegebühr ist bei der Anmeldung des Schülers fällig. Über die Aufnahme eines Kindes in die Schule entscheidet der Schulleiter in Absprache mit dem Schulträger. c. Die Aufnahmegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet. d. Die Abmeldung von Schülern kann jeweils zum folgenden Halbjahr erfolgen. III Mitgliedsbeitrag für den Schulverein Der Schulverein Deutsche Schule Izmir ist der Schulträger. Die Mitgliedschaft eines Elternteils im Verein und der Nachweis über die Einzahlung des Beitrages ist Voraussetzung für den Besuch der Schule. a. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 150,- Euro für den ersten Elternteil. Für jedes weitere Mitglied der Familie beträgt er 50,-Euro. b. Der Mitgliedsbeitrag wird erstmals bei Anmeldung des Schülers und im Folgenden zum 01. August jedes neuen Schuljahres fällig. c. Der Mitgliedsbeitrag hat einen gemeinnützigen Charakter und wird daher im Falle einer - 1 -
2 Abmeldung vollständig einbehalten und auch nicht zurückerstattet. IV Mittagessen a. Das Verpflegungsgeld beträgt 530,- EUR im Schuljahr und ist in maximal zwei Raten zu bezahlen. Es ist im Schulgeld und in den anderen aufgeführten Gebühren nicht enthalten und ist somit auch separat zu bezahlen. b. Die Anmeldung und Abmeldung zum Mittagessen erfolgt halbjährlich. c. Schüler, die im laufenden Schuljahr aufgenommen werden, zahlen ein anteiliges Verpflegungsgeld. V Zahlungsweise/ Verzugsregelung/ Verzugsfolgen a. Das jährliche Schulgeld ist zum fällig. b. Auf Antrag kann der Schulvorstand Ratenzahlungen einräumen. Das Nähere regelt Anlage 2 zu dieser Gebührenordnung. c. Ist der zum in der Rechnung als fällig ausgewiesene Betrag nicht bis zum auf einem der Konten des Schulvereins gutgeschrieben worden, erfolgt grundsätzlich keine Unterrichtung des / der betroffenen Schüler, bis der Betrag eingegangen ist. d. Die Bezahlung des Schulgeldes ist auf folgende Arten möglich: Überweisung auf ein Konto des Schulvereins (nur Gesamtjahresbetrag) Durch Einreichen einer Bankbürgschaft, die die Schulgeldzahlung in maximal 4 Raten gewährt. Auf das Angebot der IS Bank Izmir für Eltern der Deutschen Schule Izmir wird hingewiesen. Der Vorstand kann die Zahlungsarten des Schuljahres 2013/14 für diejenigen Eltern weiterhin anbieten, die im Schuljahr 2013/2014 nicht wegen Zahlungsverzug angemahnt werden mussten. Der Vorstand wird von sich aus auf die betreffenden Mitglieder zukommen. e. Tritt im Laufe des Schuljahres Zahlungsverzug ein, ist das Mitglied verpflichtet, unverzüglich den Vorstand der DSI zu unterrichten. Nach Feststellung des Verzuges (durch Sichtung der Zahlungseingänge durch den Finanzvorstand jeweils zum 05. eines Monats), werden die Betreffenden angemahnt. Die Zustellung der Mahnung erfolgt an die der Schule bekannte E- Mail-Adresse sowie per Einschreiben. Der Nachweis des Versendens an die in der Schule hinterlegte Adresse gilt als Beleg für die Zustellung. Sind Eltern mehr als 30 Tage mit ihrer Zahlung im Verzug, erfolgt eine zweite Mahnung. Die Schule hat in diesem Fall das - 2 -
3 Recht, Zeugnisse oder andere Dokumente bis zur Begleichung der Außenstände zurückzuhalten. Die Schule ist nach Ablauf der dort benannten Frist berechtigt, das Kind vorübergehend vom Unterricht zu suspendieren, bis der ausstehende Betrag beglichen ist. Wird 2 Wochen nach erfolgter Suspendierung des Schülers der ausstehende Betrag nicht bezahlt, ist der Vorstand berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und das Mitglied aus dem Schulverein auszuschließen. In diesem Fall wird die Forderung gerichtlich geltend gemacht. f. Für anfallende Kosten sowie den erhöhten Arbeitsaufwand werden pro Mahnung Kosten in Höhe von 25 EUR erhoben. g. Kinder, die im laufenden Schuljahr aufgenommen werden, zahlen ein anteiliges Schulgeld. Dieses wird auf der Basis von Quartalen des Schuljahres berechnet, wobei ein begonnenes Quartal jeweils voll mit einem Viertel des jährlichen Schulgeldes zu bezahlen ist (I. Schulquartal: August bis Oktober; II. Schulquartal November bis Januar; III. Schulquartal Februar bis April; IV. Schulquartal Mai bis Juli). h. Wird ein Kind während eines laufenden Schuljahres vom Unterricht abgemeldet, gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Halbjahrs als vereinbart. Überzahlte Schulgeldbeiträge, die auf die Zeit nach der Kündigungsfrist entfallen, werden erstattet, wobei das Schulgeld für ein begonnenes Quartal in jedem Fall zu entrichten ist. i. In persönlichen Härtefällen kann der Vorstand eine abweichende Regelung autorisieren. j. Ein in die Schule aufgenommenes Kind gilt auch für das folgende Schuljahr als angemeldet, sofern die Eltern nicht spätestens bis zum 01. Mai die Schule vom bevorstehenden Abgang informieren. Wird dieser Termin versäumt, wird das Schulgeld für das erste Quartal fällig. VI Schulgeldermäßigung a. Der Vorstand der Deutschen Schule Izmir kann aus sozialen Gründen Schulgeldermäβigungen gewähren ( Sozialermäβigung ), darauf besteht jedoch kein Anspruch. Die Entscheidung über Schulgeldermäßigungsanträge trifft der Vorstand. Kinder von Mitarbeitern der Deutschen Schule Izmir erhalten auf Antrag eine zusätzliche Schulgeldermäβigung in Höhe von 15 % ( Mitarbeiterermäβigung ). Die Mitarbeiterermäßigung wird gewährt für FALK, OLK, OP und Erzieher/innen. Näheres regelt die Anlage 3 zu dieser Gebührenordnung. b. Für Kindergarten und Vorschule sowie für die Teilnehmer am ILS Programm wird keine Sozialermäβigung gewährt. c. Kommen mehrere Ermäβigungsarten zugleich in Betracht, ist die Summe aller Ermäβigungen auf maximal 40 % - und bei Mitarbeitern auf maximal 55% des Gesamtschulgeldes begrenzt. d. Eine Ermäßigung auf Essensgeld, Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühr oder sonstige zu leistende Zahlungen wird nicht gewährt. e. Jede Entscheidung über Schulgeldermäßigungen gilt nur für ein Schuljahr. Dementsprechend ist jährlich ein Antrag zu stellen und die Einkommens- und Vermögenssituation aktuell (d.h. aus vergangenen beiden Jahren) nachzuweisen. Die zusätzliche 15%ige Mitarbeiterermäßigung gilt fortlaufend
4 VII Unterrichtsteilnahme Der Schüler darf erst dann am Unterricht teilnehmen, wenn der fällige Betrag eingegangen ist. VIII Sonstiges Das Schulgeld beinhaltet die Beschulung sowie Schulbücher, nicht aber Transportkosten, Verpflegung, Arbeitshefte und materialien sowie Klassenfahrten und ausflüge etc. Vorstand der Deutschen Schule Izmir Beschluss vom:
5 Anlage 1 Gebühren der Deutschen Schule IZMIR für 2014/ Aufnahmegebühr (einmalig) 300,-- EUR 2. Jährlicher Mitgliedsbeitrag Für einen Elternteil 150,-- EUR Jedes weitere Mitglied der Familie 50,-- EUR 3. Schulgeld Kindergarten 4.300,-- EUR Vorschule 4.300,-- EUR Klasse ,-- EUR Klasse ,-- EUR Klasse ILS Fernschullehrgang 2.400,-- EUR Das Schulgeld beinhaltet die Beschulung sowie Schulbücher, nicht aber Transportkosten, Verpflegung, Arbeitshefte und materialien sowie Klassenfahrten und ausflüge ect. Das Essensgeld beträgt EUR/Jahr. 4. Bankverbindungen Alle Zahlungen sind ausnahmslos in EURO auf eines der folgenden Konten zu überweisen: Bank: Is Bank, Güzelbahçe Subesi Izmir (3491) Kontoinhaber: Izmir Almanya Baskonsolos. Özel Okulu Konto-Nr.: (EUR) IBAN: TR (EUR) Verwendungszweck: Name, Vorname des Schülers Bank: Deutsche Bank PGK Köln Kontoinhaber: Schulverein der Deutschen Schule Izmir Konto-Nr.: BLZ: IBAN: DE SWIFT: DEUTDEDBKOE Verwendungszweck: Name, Vorname des Schülers - 5 -
6 5. Zahlungstermine: Die Zahlungstermine ergeben sich aus der Rechnung. Grundsätzlich gilt: Die Aufnahmegebühr ist einmalig bei Anmeldung fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist zum fällig. Das Essensgeld ist zum , bei halbjährlicher Zahlungsweise am und fällig. Das Schulgeld ist zum fällig. 6. Mahnung: Erfolgt eine Zahlung nicht nach den festgelegten Zahlungsterminen wird eine Mahngebühr von 25,-- EUR pro Mahnung erhoben
7 Anlage 2 Ratenzahlung Ratenzahlung ist möglich: 1. Aufnahme eines Schulkredits (Eğitim Kredisi) bei einer Bank. In diesem Fall akzeptiert die Deutsche Schule Izmir die Zahlung in TL zum Kurs des jeweiligen Tages, an dem der DSI der Gesamtbetrag gutgeschrieben wird. Die Kosten des Kredits trägt der Ratenzahler. 2. Einreichung einer Bankbürgschaft zur Absicherung von max. 4 Ratenzahlungen Die in der Gebührenordnung 2014 / 15 beschriebene Ratenzahlungsvereinbarung mit der Deutschen Schule Izmir wird zu gleichen Konditionen für Ratenzahler angeboten, sofern es sich nicht um mehr als vier Raten handelte. Der Vorstand wird dies dem betreffenden Personenkreis von sich aus anbieten. In Härtefällen kann auf Antrag eine Zahlung der Schulgebühr in 10 Raten genehmigt werden
1. Allgemeine Regelungen
Sehr geehrte Eltern, Gebührenregelung der Deutschen Internationalen Schule Riad bitte entnehmen Sie dem Schreiben die Allgemeinen Regelungen der DISR sowie die gültige Schul- & Kindergartengebührenordnung.
MehrBeitrags- und Mitarbeitsordnung
Beitrags- und Mitarbeitsordnung 1. Grundsätzliche Bestimmungen 1.1. Diese Beitrags- und Mitarbeitsordnung regelt zusammen mit der Vereinssatzung und den jeweils gültigen Beschlüssen des Vorstandes und
MehrGebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München)
Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München) 1 Besuchsgebühren - Tabelle Kindergarten Einkünfte Euro (Brutto) Bis 4 Bis 5 Bis 6 Bis 7 Bis 8 Bis 9 Über 9 Bis
MehrGebührenordnung für die Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. gültig ab dem Schuljahr 2014/15
Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. Raiffeisenplatz 2 83342 Tacherting Tel.: 08622/227 Fax: 08622/919970 Email: info@musikschule-emertsham.de Gebührenordnung für die Sing- und
MehrFINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)
FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert
Mehre) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine
Mehr3. Ab dem dritten Kind wird eine Reduktion von 10% auf die Schulgelder gewährt.
Schuljahr 2015/2016 ALLGEMEINE RICHTLINIEN / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 1. Die für das Schuljahr 2015/16 (1. September 2015 bis 31. August 2016) geltenden Schulgebühren, Mitgliederbeiträge sowie die vorliegenden
MehrGebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung
MehrZusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)
Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes
MehrGeorg Heinsius von Mayenburg - Grundschule Elternbeitrags- und Essensgeldordnung
Georg Heinsius von Mayenburg - Grundschule Elternbeitrags- und Essensgeldordnung (Stand 01.01.2014) 1. Aufnahmegebühr und Elternbeitrag Der Besuch der Georg Heinsius von Mayenburg-Grundschule ist elternbeitragspflichtig.
MehrBeteiligungserklärung
GenoScOLAR eg Manfred Ringer, Vorstand Hölderlinstraße 3 36199 Rotenburg a.d. Fulda Tel.: 06623-6612 Mail: genoscolar@ish.de Beteiligungserklärung Ich möchte der Genossenschaft beitreten und beantrage
Mehr5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 4. Änderungssatzung
MehrStammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011
Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 87 36 73 11 Fax: +43 662 87 36 73 13 e-mail: radovanovic@grossglockner.at Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September
MehrGeschäftsordnung des Abendgymnasiums
Geschäftsordnung des Abendgymnasiums 1. Die Anmeldung (1) Sie können sich nur persönlich anmelden. Postalische oder fernmündliche Anmeldungen haben keine Gültigkeit. (2) Sie werden direkt bei der Anmeldung
Mehrzwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und
Beschulungsvertrag für die Ausbildung Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Hochschulreife zu Beginn des Schuljahres zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe
MehrAuftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV
Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach
MehrSCHULVERTRAG. zwischen
SCHULVERTRAG zwischen der Neue Schule Wolfsburg ggmbh, Heinrich Heine Straße 36, 38440 Wolfsburg, vertreten durch die Geschäftsführung, diese vertreten durch die Schulleitung (im Folgenden auch Schule
Mehr- 1 - Betreuung. an der Hugo-Kükelhaus-Schule. ohne Integrationshelfer. Privatrechtlicher Vertrag
- 1 - Betreuung an der Hugo-Kükelhaus-Schule ohne Integrationshelfer Privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Leverkusen e. V. Erziehungsberechtigte (Mutter) und Name, Vorname:
MehrEntschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen
Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)
Mehr2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck
2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
MehrVorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.
Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen
MehrANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG
ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:
MehrEntschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen
Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.6.2002 (SächsGVBl. Seite 207)
MehrAnmeldung zur Ganztagsgrundschule, den Nachmittagskursen, dem Mittagessen und der kommunalen Zusatzbetreuung in der Ganztagsgrundschule Oberweissach
SERVICESTELLE KINDERBETREUUNG Frau Sara Meier Telefon: 07191/3531-40 Email: sara.meier@weissach-im-tal.de Anmeldung zur Ganztagsgrundschule, den Nachmittagskursen, dem Mittagessen und der kommunalen Zusatzbetreuung
MehrGebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg
Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg [Beinhaltet die Erste Änderungssatzung vom 09.03.2015] Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der
MehrName des/der Erziehungsberechtigten. Anschrift Straße u. Hausnummer
Vertrag über die Schulkindbetreuung an der Grundschule Winkelwiese/Waldhäuser Ost Verlässliche Grundschule Standort Waldhäuser Ost Klasse 3 und 4 für das Schuljahr 2013/2014 Zwischen der Universitätsstadt
MehrStudienvertrag. Zwischen der Vet-Physiocation UG - haftungsbeschränkt - und Frau/Herr: über eine veterinärphysiotherapeutische Ausbildung.
Studienvertrag Zwischen der Vet-Physiocation UG - haftungsbeschränkt - und Frau/Herr: (Name, Vorname) (Geburtsdatum) (Straße, Hausnummer) (PLZ, Ort) (Telefonnummer) (email) (Handy) über eine veterinärphysiotherapeutische
MehrVEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.
1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell
MehrENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November
MehrAktuelle Aspekte zum Basiskonto. Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg
Aktuelle Aspekte zum Basiskonto Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg Grunddefinition eines Basiskontos - 30 Abs. 2 ZKG (2) Ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen
MehrAnmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche
Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrÄnderung des Statuts der Wohlfahrtseinrichtungen
Änderung des Statuts der Wohlfahrtseinrichtungen Vorlage des Kuratoriums der Wohlfahrtseinrichtungen zum 87. Kammertag am 30.10.2006 in der Fassung Beschluss des Vorstandes vom 17.10.2006 Erläuternde Bemerkungen,
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrAnlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)
Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage
MehrSatzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.
Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden
MehrA. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )
Die Versendung von Eintragungsnachrichten und sonstigen Nachrichten des Gerichts über EGVP an den Notar ist nicht möglich. Was kann der Notar tun, um den Empfang in seinem Postfach zu ermöglichen? In zahlreichen
MehrIhre Fragen unsere Antworten
Ihre Fragen unsere Antworten Wie werde ich WOGEDO-Mitglied? Und was sind Geschäftsanteile? Hier finden Sie die Antworten auf die meist gestellten Fragen. I. WOGEDO ALLGEMEIN 1. Wie funktioniert die WOGEDO
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Bezug : Erl. v. 15. 6. 2010 (Nds. MBl. S. 615), zuletzt
Mehrl Auftrag mit Einzugsermächtigung
Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat
Mehr1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV.
Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
Mehr246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6
246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 2 von 6 Geltende Fassung Textgegenüberstellung Artikel 1 9. (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den
MehrKindernest Malsch e.v. Hauptstraße 107 69254 Malsch Aufnahmeantrag für das Kindernest ab. bei 2 Kindern unter 18 Jahren in der Familie
Aufnahmeantrag für das Kindernest ab Für Kinder im Alter von 3-6 Jahren: Betreuungsumfang bei einem Kind bei 2 Kindern bei 3 Kindern bei 4 oder mehr Kindern Vollplatz * 147 112 71 22 Ganztagesplatz * 310
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrSportverein SV 1947 Denkendorf e.v.
Sportverein SV 1947 Denkendorf e.v. Krummwiesen 15A 85095 Denkendorf Tel.: 08466/725 9035 Fax: 08466/725 9036 Email: verein@sv-denkendorf.de Homepage: http://www.sv-denkendorf.de Aufnahmeantrag Zum 1..../...
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05
MehrFINANZORDNUNG des Badischen Schachverbandes e.v.
FINANZORDNUNG des Badischen Schachverbandes e.v. INHALTSVERZEICHNIS: Seite 1 Allgemeine Grundsätze... 2 2 Verbandsbeiträge... 2 3 Folgen von Zahlungsverzug... 2 4 Haushaltsplan... 3 5 Jahresabschluss...
MehrBeteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH
Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrÜbungsaufgaben Tilgungsrechnung
1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf
MehrVorgehensweise bei Lastschriftverfahren
Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz
Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrUnter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:
Vertrag Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Name des Teilnehmers: (bei Minderjährigen auch
MehrRichtlinien. über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten. vom 27. Juni 2002 (mit Änderungen bis 29. Juni 2010)
Direktion Bildung und Soziales Abteilung Bildung und Sport Landorfstrasse 1 098 Köniz T 01 970 9 9 Richtlinien über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten vom 7. Juni 00 (mit Änderungen
MehrGOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr. 38 10589 Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel. 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de
GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr. 38 10589 Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel. 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de An alle Eltern der Klassen 7 9 Schulbuchanschaffung für das neue Schuljahr 2015/2016
MehrWholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern
Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen
Mehr... Anpassung des jeweiligen Datums und der Versionsnummer. Abteilungsversammlung handelt selbstständig den Beitrag
SATZUNG Alte Fassung: Änderungsvorschlag Neue Fassung: 3 Mitgliedschaft 3 Mitgliedschaft 3. Verlust der Mitgliedschaft 3.2. Der dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist jederzeit zum
MehrAntrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v.
Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v. sowie Verbindliche Anmeldung für die Buchung der Kindergartenstunden für das Kindergartenjahr 20 / Neumitglied(er)
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum
MehrS a t z u n g. der Gemeinde Binnen. Geltungsbereich
S a t z u n g der Gemeinde Binnen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen sowie die Erstattung des Verdienstausfalles und der Reisekosten bei ehrenamtlicher Tätigkeit (Aufwandsentschädigungssatzung)
MehrAnmeldung zur DQHA Hengstkörungb
Termin: 25. Oktober 2013 Nennschluss: 11. Oktober 2013 Es werden auch Nachnennungen bei Barzahlung vor Ort angenommen! Ort: Reitsportzentrum Rieden/Kreuth im Rahmen der Q13 Angaben zum Hengst Start Nr.
MehrSatzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.
Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen
MehrMerkblatt zum Vertrieb von EU-AIF in Österreich gemäß 31 AIFMG
Merkblatt zum Vertrieb von EU-AIF in Österreich gemäß 31 AIFMG Stand: 21. Feber 2014 Inhalt Einleitende Bemerkungen... 4 I. Voraussetzungen für den Vertrieb in Österreich... 4 I.1. Angaben gemäß Anlage
MehrRESERVIERUNGSBEDINGUNGEN
RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN 1. Reservierungen können über E-Mail oder über ein Online-Formular vorgenommen werden. 2. Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, nimmt der Campingplatz eine vorübergehende Reservierung
MehrDEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG
DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrGemeindeVerband. Tagesbetreuungsangebote. Verordnung
GemeindeVerband Tagesbetreuungsangebote Verordnung vom 1. August 2013 Seite 2/5 Der Verbandsrat des Gemeindeverbandes Koppigen gestützt auf das Volksschulgesetz des Kantons Bern vom 29. Januar 2008 (VSG;
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
MehrKinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)
Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische
MehrEINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF S c h u l z a h n r e g l e m e n t
EINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF S c h u l z a h n r e g l e m e n t 16 Schulzahlreglement 1999.12 Seite 2 von 8 INHALTSVERZEICHNIS Text Seite I EINLEITUNG 4 II ALLGEMEINES 4 III VORBEUGENDE ZAHNPFLEGE 5 IV
MehrS c h u l v e r t r a g f ü r G r u n d s c h u l e n
S c h u l v e r t r a g f ü r G r u n d s c h u l e n Zwischen der Johannes-Schulstiftung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen (Evangelische Johannes-Schulstiftung), vertreten durch die
MehrPreis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Domain & Mail V 2.1. Stand: 15.12.2014
Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH Domain & Mail V 2.1 Stand: 15.12.2014 INHALTSVERZEICHNIS PREIS- UND LEISTUNGSVERZEICHNIS DOMAIN & MAIL... 3 Leistungen von Domain & Mail... 3 Voraussetzungen...
MehrModul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten
Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden
MehrPrignitzer Kleinbahnmuseum Lindenberg e.v.
für eine Mitgliedschaft im Kleinbahnmuseum Lindenberg als: Einzelmitgliedschaft Familienmitgliedschaft * Für jede Person ist ein weiterer Antrag auszufüllen (auf den Folgeseiten vorbereitet). Bitte die
MehrMontessori Verein Kösching e.v.
Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber
MehrSatzung. über die Erhebung von Kostenbeiträgen. für die Kindertageseinrichtungen. der Stadt Osterholz-Scharmbeck (Neufassung)
Stadt Osterholz-Scharmbeck Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Osterholz-Scharmbeck (Neufassung) Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrSATZUNG. 1 Erhebungsgrundsatz
SATZUNG über die Erhebung von Benutzergebühren (Elternbeiträge) für die Betreuungseinrichtungen in der Gemeinde Weissach (KINDERBETREUUNGSGEBÜHRENORDNUNG) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrBeitrittserklärung. vertreten durch: Anschrift: Postleitzahl: Unterschrift:...
Mieterschutzverband Österreichs Landesorganisation Steiermark Telefon (0316) 38 48 30, Fax (0316) 38 48 30-40 Sparbersbachgasse 61, 8010 Graz ZVR: 682684047 Montag von 14:30 bis 17:00 Uhr (Einlass bis
MehrVerbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.
Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten
Mehr5 SEPA-Lastschriftmandat: vom Kontoinhaber abweichender Schuldner 6 SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
Inhaltsverzeichnis Umdeutung der bisherigen Einzugsermächtigung: 2 Hinweis... 2 mittels Brief... 3 mittels Brief einschließlich Vorabankündigung... 4 SEPA-Lastschriftmandat 5 SEPA-Lastschriftmandat: vom
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
MehrInformationen zur. Patienten-Ratenzahlung
Informationen zur Patienten-Ratenzahlung Service für Sie und Ihre Praxis Liebe Patientin, lieber Patient, die Health AG entlastet Ihre Praxis bei ihren Verwaltungsauf gaben und übernimmt das Management
MehrVom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird.
Vom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird. Geltungsdauer: Punktesammlung: vom 01.04.2015 bis 31.03.2017 Gutscheine anfordern: von 01.04.2015
MehrHäufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen
21. Juni 2010 Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen 1 Was sieht die geplante Regelung grundsätzlich vor? Rückwirkend mit 1. Mai 2010 wird von Beziehern einer österreichischen
MehrSatzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
MehrSatzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung)
Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Verwaltungsgebühren und erstattungsfähige Auslagen
MehrBeihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung
Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung Eine Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder einer Anschlussheilbehandlung kann nur gewährt werden,
Mehr1 Errichtung, Sitz, Aufgabe
Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) Vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 418), geändert durch Gesetz vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 663), durch Gesetz
MehrDie Beitrags-Ordnung vom Verein
Die Beitrags-Ordnung vom Verein 1. Wozu ist die Beitrags-Ordnung? Jedes Vereins-Mitglied bezahlt Geld an den Verein. Das ist der Mitglieds-Beitrag. In dieser Beitrags-Ordnung stehen dafür Regeln. Zum Beispiel:
MehrTextgegenüberstellung
1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des GmbHG 4. (1) bis (2) 4. (1) bis (2) unverändert (3) Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Die Unterzeichnung durch
MehrArbeitskreis III Bauprozessrecht / Arbeitskreis VII Außergerichtliche Streitbeilegung. Arbeitskreis IV Architekten- und Ingenieurrecht
Arbeitskreise des 5. Deutschen Baugerichtstags: Arbeitskreis I Bauvertragsrecht Stellvertreterin: Podium/ Arbeitskreis II Vergaberecht Stellvertreterin: Arbeitskreis III Bauprozessrecht / Arbeitskreis
MehrBenutzungsreglement. der Gemeindebibliothek Fällanden
Benutzungsreglement der Gemeindebibliothek Fällanden Version vom 1. Januar 2016 I. A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Benutzerkreis Allgemeines 1 Einschreibung 2 Mutation 3 B. Öffnungszeiten Artikel Öffnungszeiten
MehrAufnahmeantrag für Quereinsteiger der Rudolf Steiner Schule Klasse 6-12 (Seite 1 5)
Aufnahmeantrag für Quereinsteiger der Rudolf Steiner Schule Klasse 6-12 (Seite 1 5) Hiermit beantrage(n) ich/wir die Aufnahme meine(r/s)/unsere(r/s) Tochter/Sohnes männlich weiblich Name, Vorname des Schülers
MehrAntrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen
Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen Welche Sie normalerweise betreuende Person ist/war verhindert? In welchem Zeitraum ist/war diese Person verhindert? Aus
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
Mehr