"Willkommen im Kreis Mainz-Bingen"

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1 "Willkommen im Kreis Mainz-Bingen" Konzept zur Aufnahme und Integration von Asylbegehrenden und Flüchtlingen im Kreis Mainz-Bingen Stand: Fachstelle Asyl und Integration Kreisverwaltung Mainz-Bingen Georg-Rückert-Str Ingelheim am Rhein

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung S Aktuelle zahlenmäßige Entwicklung der Asylbegehrenden im Landkreis Mainz-Bingen und Prognose für das Jahr 2015 S Zuweisung der Asylbegehrenden aus der Erstaufnahmeeinrichtung, Verteilung auf die Verbandsgemeinden, die Gemeinde Budenheim und die Städte im Landkreis Mainz-Bingen S Dezentrale Unterbringung der Asylbegehrenden und Übernahme der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch die Delegationsnehmer im Kreis S Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuungsplätze und Erfüllung der Schulpflicht S Organisation und Durchführung von Sprachkursen für Kinder und Erwachsene durch das Integrationsbüro der Kreisvolkshochschule S Fachstelle Asyl und Integration S Sozialpädagogische Beratung und Begleitung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Strukturen im Kreis S Integrationslotsenprojekt S Ehrenamtliche Initiativen S Beratungsdienste der Wohlfahrtsverbände S Hauptamtliche Sozialpädagogen zur Betreuung von Asylbegehrenden S Sozialpädagogische Familienhilfe S Beauftragte für Integration und Migration des Landkreises Mainz-Bingen S Beirat für Migration und Integration des Landkreises Mainz-Bingen S Soziale und berufliche Integration von Asylbegehrenden S Kooperation mit örtlichen Sportvereinen S Gemeinnützige Arbeit S Praktika, Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst S Berufsausbildung und Berufsorientierung S Übergang von Asylbewerberleistungsgesetz zu SGB II S Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umf) S Evaluation S Ausblick S. 24 2

3 1. Einführung Die Bundesrepublik hat sich schon seit längerem zu einem Einwanderungsland entwickelt, welches vornehmlich vier Migrationswellen erlebt hat. So sind zunächst die deutschen Vertriebenen zu nennen, die nach Kriegsende aus den ehemaligen Ostgebieten nach Westdeutschland einwanderten. Die zweite Welle umfasste die sog. Arbeitsmigranten oder Gastarbeiter, die in den 1950er Jahren auf Grund der stark wachsenden Wirtschaft angeworben wurden. Die dritte Gruppe bildeten die Spätaussiedler, die vor allem aus osteuropäischen Ländern in den 1990er Jahren immigrierten. Der vierte Personenkreis umfasst Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylsuchende, besonders aus den Krisengebieten Afghanistan, Syrien und Somalia. Diese Migrantengruppen sind auch im Landkreis Mainz-Bingen anzutreffen und werden die Zukunft des Landkreises multiethnisch und interkulturell mitgestalten. Die Chancen von Vielfalt können jedoch nur entfaltet werden, wenn der Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen entschieden begegnet wird. Chancengleichheit und Teilhabe aller Mitbürger/innen an den wichtigen Teilbereichen des gesellschaftlichen Lebens sind Voraussetzung und Bedingung für die Entwicklung eines gut funktionierenden Gemeinwesens. Der Landkreis Mainz-Bingen stellt mit seinem Konzept zur Aufnahme und Integration von Asylbegehrenden und Flüchtlingen die Weichen für eine Willkommenskultur und einen funktionierenden Integrationsprozess, der stetig weiterentwickelt werden soll und orientiert sich am Leitbild sozialer Verantwortlichkeit, Nachhaltigkeit, Effizienz und Effektivität. Es soll positive Entwicklungen aufgreifen und neue Anregungen aufzeigen. Schon mit der zielgerichteten und intensiven Befassung mit dem Themenbereich Asyl durch ehrenamtliche Gruppierungen und der Verwaltung ist ein bedeutender Schritt für einen funktionierenden Integrationsprozess von Asylbewerbern und Flüchtlingen gelungen. So wurden bereits erste wertvolle Maßnahmen umgesetzt, weitere sollen folgen. Der Weg der Integration ist jedoch nicht als Einbahnstraße zu verstehen. Integration ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dieses Integrationskonzept soll alle Bürger/innen ansprechen, nicht nur Asylbewerber und Flüchtlinge. Beide Seiten, einheimische Mitbürger/innen und Asylbegehrende, sollen sich gleichermaßen aufeinander zu bewegen und Verständnis für kulturelle und religiöse Einstellungen des Gegenüber aufbringen. Toleranz und das gemeinsame Bekenntnis zu den Grundwerten unserer Verfassung sind dabei verbindende Elemente. 3

4 Die vorliegende Konzeption soll hierfür Wegweiser sein, Orientierung bieten und zudem mögliche Bedarfe in der Betreuungsstruktur von Asylsuchenden und Flüchtlingen aufzeigen. 2. Aktuelle zahlenmäßige Entwicklung der Asylbegehrenden im Landkreis Mainz-Bingen und Prognose für das Jahr 2015 Die Zahl der Asylbegehrenden steigt in Deutschland seit 2012 stark an. Noch vor vier Jahren war die Zahl derer, die dem Kreis Mainz-Bingen zugewiesen wurden, geringfügig. Mit 623 neu zugewiesenen Personen im Jahr 2014 und einer Prognose von 890 Personen für das Jahr 2015 stellt sich dies nun vollkommen anders dar. Jahr Anzahl neu zugewiesene Asylbegehrende Stand: Prognose für 2015 ca Anzahl neu zugewiesener Asylbegehrender Anzahl neu zugewiesene Asylbegehrende 4

5 Der starke Anstieg im Jahr 2012 erklärt sich unter anderem dadurch, dass die Stadt Ingelheim nach Gründung der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber eine Quotengutschrift erhielt, die dem Kreis Mainz-Bingen insgesamt zu Gute kam und dieser keine Asylbegehrenden aufnehmen musste. Ab Ende 2011 war die Quotengutschrift jedoch aufgebraucht, so dass dem Kreis gemäß dem Quotensystem wieder Asylbegehrende zugewiesen wurden. Im Juli 2015 wird die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Ingelheim eigenständig. Dies wird dem Kreis jedoch nicht - wie in den Neunziger Jahren angerechnet - und hat demzufolge keine Auswirkung auf die Quote. Nach einer Mitteilung des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom März 2015 wird für das Jahr 2015 mit einer Zahl von bis Erstanträgen für Rheinland-Pfalz gerechnet. Bei einem Zugang von ca Erstantragstellern in Rheinland-Pfalz impliziert dies für den Kreis Mainz-Bingen ca. 765 Erstantragssteller, bei für Rheinland-Pfalz wäre entsprechend mit ca Erstantragsstellern im Landkreis zu rechnen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Zahlen weiter nach oben angepasst werden müssen. Die Zahl der Neuzuweisungen allein in den ersten vier Monaten diesen Jahres bestätigt diese Vermutung. Nach aktuellen Presseberichten vom Mai 2015 geht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mittlerweile davon aus, dass bis Jahresende doppelt so viele Asylanträge gestellt werden wie im Jahr zuvor. Neben den Neuzuweisungen verbleiben im Kreis jedoch auch die Personen aus den Vormonaten, die noch auf eine Entscheidung ihres Asylverfahrens warten. Nach Berichten der FAZ vom März 2015 liegen derzeit mehr als Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die nicht abschließend bearbeitet werden. Die Zahl der neuen Anträge übertrifft jeden Monat die Zahl der bearbeiteten Fälle deutlich. Somit summiert sich die Zahl derer, die im Landkreis Asyl suchen stetig, wie aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist. Einen Vergleich zwischen Neuzuweisungen von Asylbegehrenden und Ausreisen/Anerkennungen ab November 2014 zeigt eine weitere Tabelle sowie die Herkunftsländer der Asylbegehrenden im Kreis. 5

6 Anzahl der Personen im Asylbewerberleistungsgesetz Monat Anzahl Personen im AsylbLG - Gesamt Stand gesamt 579 Stand gesamt Davon Neuzuweisungen November 2014 Ausgereiste/Anerkannte November 2014 Stand gesamt Davon Neuzuweisungen Dezember 2014 Ausgereiste/Anerkannte Dezember 2014 Stand gesamt Davon Neuzuweisungen Januar 2015 Ausgereiste/Anerkannte Januar 2015 Stand gesamt Davon Neuzuweisungen Februar 2015 Ausgereiste/Anerkannte Februar 2015 Stand gesamt Davon Neuzuweisungen März 2015 Ausgereiste/Anerkannte März 2015 Stand gesamt Davon Neuzuweisungen April 2015 Ausgereiste/Anerkannte April

7 Vergleich Neuzuweisungen von Asylbegehrenden und Ausreisen/Anerkennungen ab November Neuzugewiesene Ausgereist/Anerkannt Personen im Asylbewerberleistungsbezug Länderübersicht (Gesamt: 936; Stand Mai 2015) Russlan d; 8 Staatenlos; 2 Serbien; 63 Pakistan; 69 Montenegro; 1 Mazedonien; 36 Marokko; 1 Somalia; 94 Syrien; 78 Kosovo; 129 Unbekannt; 3 Zentralafrika; 1 Kasachstan; 1 Afghanistan; 112 Ägypten; Algerie 26 n; 1 Iran; 42 Irak; 5 Jamaika; 1 Albanien; 81 Armenien; 54 Bosnien; 66 Eritrea; 29 Aserbaidschan Irak ; 20 Iran Bahrain; 1 Bulgarien; 1 Georgien; 11 Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Armenien Aserbaidschan Bahrain Bosnien Bulgarien Eritrea Georgien Jamaika Kasachstan Kosovo Marokko Mazedonien 7

8 3. Zuweisung der Asylbegehrenden aus der Erstaufnahmeeinrichtung, Verteilung auf die Verbandsgemeinden, die verbandsfreie Gemeinde Budenheim und die Städte im Landkreis Mainz-Bingen Die Zuweisung der Asylbegehrenden in die verschiedenen Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Dieser wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. Die Zuweisung vom Land in die Kreise und Städte erfolgt ebenfalls nach einer Quote, bemessen an der Einwohnerzahl, und liegt derzeit bei 5,1%. Da der Landkreis Mainz-Bingen die Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in einer Delegationssatzung übertragen hat, erfolgt eine weitere Zuweisung der Asylbegehrenden an die Verbandsgemeinden, die verbandsfreie Gemeinde Budenheim und die Städte im Kreis. Diese Zuweisung erfolgt durch die Mitarbeiter/innen der Abteilung 33a unter Berücksichtigung der Aufnahmequote. Die Mitteilung über entsprechende Zahlen erhält die Kreisverwaltung seitens der ADD in Trier zwei Wochen vor Zuweisung. Die nachfolgende Statistik gibt einen Überblick über die Anzahl der Personen im Asylbewerberleistungsbezug, aufgeschlüsselt auf die Verbandsgemeinden, Städte und die verbandsfreie Gemeinde. Anzahl der Personen im Asylbewerberleistungsbezug im Landkreis Mainz-Bingen Verteilung in den Verbandsgemeinden, Städten und der verbandsfreien Gemeinde Stand: Insgesamt davon Kinder 8

9 4. Dezentrale Unterbringung der Asylbegehrenden und Übernahme der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch die Delegationsnehmer im Kreis Im Landkreis Mainz-Bingen sind alle Asylbegehrenden dezentral untergebracht, verteilt auf das gesamte Kreisgebiet, teils im städtischen Umfeld, teils in ländlichen Gebieten. Das bedeutet, dass die Menschen in privaten Unterkünften oder in Wohnungen von Wohnungsbaugesellschaften einquartiert sind und zurzeit noch keine Sammel- oder Gemeinschaftsunterkünfte bestehen. Der Landkreis Mainz-Bingen hat die Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gemäß der Delegationssatzung an die Verbandsgemeinden, die verbandsfreie Gemeinde Budenheim sowie die Städte im Kreis übertragen. Diese sind dafür verantwortlich, Wohnraum zur Verfügung zu stellen und auszustatten, Krankenbehandlungsscheine auszugeben und die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszuzahlen. Die über die Leistungen entstandenen tatsächlichen Kosten werden den Delegationsnehmern vom Kreis erstattet. Es findet eine enge Zusammenarbeit zwischen den Delegationsnehmern und dem Sachgebiet Asyl der Abteilung 33 Soziales/Kostencontrolling der Kreisverwaltung statt, die die Fachaufsicht innehat. Die Mitarbeiter des Sachgebietes unterstützen die Delegationsnehmer in zahlreichen Belangen, sind zuständig für Abrechnungen mit dem Land, gewähren Krankenhilfe und organisieren Treffen zum Austausch der Delegationsnehmer mit den Mitarbeitern/innen der Kreisverwaltung. Zur besseren Vernetzung finden außerdem in regelmäßigen Abständen Treffen der Kreisverwaltung, der Delegationsnehmer und Vertretern des Arbeitskreises Asyl im Kreis Mainz-Bingen statt. 5. Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuungsplätze und Erfüllung der Schulpflicht Zum Stichtag leben im Kreis Mainz-Bingen 234 Kinder und Jugendliche im Asylbewerberleistungsbezug. Gemeinde Bingen gesamt davon im Kindergartenalter davon im Schulalter VG Bodenheim gesamt davon im Kindergartenalter davon im Schulalter Budenheim Anzahl Kinder und Jugendliche im AsylbLG

10 gesamt davon im Kindergartenalter davon im Schulalter VG Gau-Algesheim gesamt davon im Kindergartenalter davon im Schulalter VG Rhein-Selz gesamt davon im Kindergartenalter davon im Schulalter VG Heidesheim gesamt davon im Kindergartenalter davon im Schulalter Ingelheim gesamt davon im Kindergartenalter davon im Schulalter VG Nieder-Olm gesamt davon im Kindergartenalter davon im Schulalter VG Rhein-Nahe gesamt davon im Kindergartenalter davon im Schulalter VG Sprendlingen-Gensingen gesamt davon im Kindergartenalter davon im Schulalter Kreis Mainz-Bingen Gesamt

11 Anzahl der Kinder und Jugendlichen im AsylbLG (Stand Mai 2015) Kindergartenalter Schulalter 0 Kinder von Asylbegehrenden haben, wie alle anderen Kinder auch, ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Anmeldung der Kinder in entsprechende Betreuungseinrichtungen geschieht dezentral direkt vor Ort in den Verbandsgemeinden bzw. in den Einrichtungen selbst. Derzeit gelingt es im Kreis gut, allen Kindern, die einen Platz benötigen, diesen auch anzubieten und somit den Rechtsanspruch durchzusetzen. Weiterhin wurde den Verbandsgemeinden die Mitteilung gemacht, dass die Möglichkeit seitens des Landes besteht, Plätze im Bedarfsfall zu erhöhen. In vielen Kindertageseinrichtungen im Kreis werden mit Unterstützung der Kreisverwaltung Sprachfördermaßnahmen durch spezielle Fachkräfte durchgeführt, um den besonderen Anforderungen von Kindern mit anderer Muttersprache als Deutsch gerecht zu werden und so früh wie möglich mit sprachlicher Integration anzusetzen. Das Land Rheinland-Pfalz bietet außerdem die Möglichkeit, dass auf Antrag Sprachfördermaßnahmen durchgeführt werden können, welche zum Teil durch die Einrichtungen auch in Anspruch genommen werden. 11

12 Für Kinder von Asylbegehrenden besteht, wie auch für alle anderen Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik, Schulpflicht. Sobald Kinder oder Jugendliche dem Kreis zugewiesen werden und in die Gemeinden des Kreises verteilt sind, werden deren Eltern von der Verwaltung auf die Schulpflicht hingewiesen und aufgefordert, ihre Kinder in der Schule anzumelden. Die Ansprechpartner zur Anmeldung sind die jeweiligen Schulen selbst, es stehen grundsätzlich alle Schulen offen. Übergeordneter Ansprechpartner und verantwortlich für das zur Verfügung stellen der Schulplätze ist die ADD in Neustadt an der Weinstraße. Zahlreiche Schulen im Landkreis bieten in Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule Sprachfördermaßnahmen an, so dass die Kinder und Jugendlichen möglichst schnell in den Schulalltag integriert werden können. Die im Landkreis an jeder Schulform vorhandenen Schulsozialarbeiter stehen als Ansprechpartner für Kinder, Eltern und Lehrer bei auftretenden Problemen zur Verfügung. Sie entwickeln gemeinsam mit ihnen Lösungsansätze und vermitteln, falls erforderlich, weiterführende Hilfen. Problematisch ist es oftmals für Jugendliche, die bereits die Schulpflicht erfüllt haben und dennoch ohne Schulabschluss oder ohne Berufsausbildung nach Deutschland kommen. Hier sind die Berufsschulen des Landkreises zuständiger Ansprechpartner, die grundsätzlich auch Schulplätze für Asylbegehrende zur Verfügung stellen. Um Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Schul- und/oder Berufsabschluss Perspektiven zu bieten und beruflich zu bilden, müssen neue Konzepte erstellt werden. Derzeit sind Gespräche zwischen Land, Kreis und Berufsschulen geplant, um Strategien und Möglichkeiten für diese Zielgruppe zu entwickeln. 6. Organisation und Durchführung von Sprachkursen für Kinder und Erwachsene durch das Integrationsbüros der Kreisvolkshochschule Sprache ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Integration. Hierüber besteht breiter Konsens. Der Kreis Mainz-Bingen hat den Bedarf an Sprachvermittlung für Asylbegehrende erkannt und stellt entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung, um flächendeckend in den Verbandsgemeinden, der verbandsfreien Gemeinde Budenheim und in den Städten des Kreises Sprachkurse anzubieten, da Asylbegehrende nicht berechtigt sind, an den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge teilzunehmen. Organisiert und angeboten werden die Kurse, die zum größten Teil aus Mitteln des Kreises sowie aus Spenden und Fördermitteln des Landes finanziert werden, durch das Integrationsbüro der Kreisvolkshochschule, das 2014 eingerichtet wurde. Ein guter Teil der Dozenten in den Sprachkursen bringt selbst einen Migrationshintergrund mit. Die Kreisvolkshochschule setzt dabei ganz bewusst auf die Kompetenz von Fachkräften, die ihre eigene Migrationserfahrung und ihre interkulturelle Kompetenz gewinnbringend im Unterricht einsetzen können. 12

13 Neben Deutschkursen organisiert das Integrationsbüro auch Übersetzungshilfen in zahlreichen Sprachen. Folgende Sprachkurse werden für Erwachsene Asylbewerber angeboten: Alphabetisierungskurse Die Zielgruppen sind: a) Teilnehmer, die das Lesen und Schreiben nie gelernt haben (auch nicht in der Muttersprache), b) Teilnehmer, die die Muttersprache lesen und schreiben können aber die lateinische Schrift nie gelernt haben, c) Teilnehmer, die die lateinische Schrift zwar kennen, sie aber nur langsam und mit Mühe benutzen können. Ziel ist es, dass die Teilnehmer am Ende des Kurses die lateinische Schrift beherrschen und im Anschluss die regulären Deutschkurse besuchen können. Deutschkurse (Stufe A1) Die Zielgruppen sind Anfänger ohne Vorkenntnisse. Ziel ist der Erwerb von Elementarkenntnissen der deutschen Sprache, so dass die Teilnehmer alltägliche Ausdrücke und einfache Sätze verstehen und verwenden können. Deutschkurse (Stufe A2) Die Zielgruppe bilden Teilnehmer mit vorhandenen Elementarkenntnissen. Ziel ist es, grundlegende Kenntnisse zu vermitteln. 13

14 Übersicht der Deutschkurse für Asylbewerber und Flüchtlinge im Kreis Mainz- Bingen, die von der Kreisvolkshochschule angeboten werden (Stand Mai 2015): Ort Kursart Stufe/Niveau Ingelheim Deutschkurs B2 Stufe B2 Alphabetisierungskurs - Unterrichtsbegleitender Sek I (RS plus) Schülerkurs Bodenheim Deutschkurs Stufe A1 Budenheim Sprachförderung Grundschüler Deutschkurs Stufe A1 Deutschkurs Stufe A1 Deutschkurs Stufe A1 Deutschkurs Alpha (Alphabetisierung) Deutschkurs Stufe A2 Gau-Algesheim Deutschkurs Stufe A1 Sprachförderung Grundschüler Unterrichtsbegleitender Sek I (RS plus) Schülerkurs Gau-Bischofsheim Deutschkurs Stufe A1 Hahnheim Deutschkurs Stufe A1 Nieder-Olm Deutschkurs Stufe A2 Deutschkurs Stufe A1 Deutschkurs Stufe A1 Unterrichtsbegleitender Sek I Schülerkurs Nierstein Deutschkurs Stufe A1 Deutschkurs Stufe A1 Deutschkurs Stufe A1 Unterrichtsbegleitender Sek I (RS plus) Schülerkurs Ober-Olm Deutschkurs Stufe A1 Ockenheim Sprachförderung Grundschüler Oppenheim Deutschkurs Stufe A2 Sprachförderung Grundschüler Schwabenheim Sprachförderung Grundschüler Stadecken-Elsheim Schülerkurs Grundschüler Deutschkurs Stufe A1 Sprendlingen Deutschkurs Stufe A1 Deutschkurs Stufe A2 Sprachförderung Grundschüler Undenheim Sprachförderung Grundschüler Deutschkurs Stufe A1 Weinolsheim Deutschkurs Stufe A1 14

15 Um sicher zu stellen, dass die Teilnahme am Deutschkurs nicht an der Finanzierung der Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr scheitert, werden die Fahrtkosten im Kurs von der Kreisvolkshochschule anhand der Ausgabe von Einzelfahrkarten für den jeweiligen Tag beglichen. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Kreis. Neben der Kreisvolkshochschule bieten auch die Volkshochschule Bingen sowie die Volkshochschule im Weiterbildungszentrum (WBZ) Ingelheim Sprachkurse an, so dass das ganze Kreisgebiet abgedeckt ist. Für Kinder und Jugendliche hält die Kreisvolkshochschule ebenfalls Sprachkursangebote bereit, um diese möglichst schnell in den Schulalltag integrieren bzw. so früh wie möglich mit der Sprachförderung beginnen zu können. So werden spezielle Sprachförderkurse an Grundschulen im Kreis angeboten, die ergänzend zum regulären Unterricht stattfinden. Weiterhin gibt es unterrichtsbegleitende Schülerkurse an weiterführenden Schulen, in denen auf der Basis eines fachlich mit der Schule abgestimmten Curriculums bis zu 20 Unterrichtseinheiten Sprachunterricht pro Woche stattfinden. Gelernt wird in Gruppen von Schülern. Zusätzlich zu den fortlaufenden Kursen werden Feriensprachkurse für Schüler angeboten. Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler, die seit weniger als einem Jahr in Deutschland sind. Kinder von Asylbewerbern und Flüchtlingen sind außerdem seit dem 01. März 2015 uneingeschränkt berechtigt, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu beantragen. Für die Bearbeitung und Auszahlung dieser Leistungen ist das Jobcenter zuständig. Um die Inanspruchnahme der Leistungen zu vereinfachen, wurde eine Kooperation der Delegationsnehmer vor Ort mit dem Jobcenter vereinbart. Darüber hinaus weisen Integrationslotsen und andere Ehrenamtliche auf die Förderungsmöglichkeiten durch das BuT hin und unterstützen beim Ausfüllen der Antragsformulare. 7. Fachstelle Asyl und Integration Auf Grund der stetig steigenden Zahl von Asylbewerbern und der damit verbundenen Bedarfe wurde die Fachstelle Asyl und Integration in der Kreisverwaltung Mainz- Bingen im Januar 2015 eingerichtet und der Abteilung 33a Soziales/ Kostencontrolling zugeordnet. Die Fachstelle ist primär koordinierend im Kreis tätig und hat das Ziel, eine bessere Vernetzung aller Akteure zu gewährleisten. Es gilt, gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden, Vereinen, Integrationsbeauftragten, Beiräten für Migration und Integration, der Kreisvolkshochschule, den Schulen und Kindertagesstätten, den Akteuren der Arbeitsmarktpolitik sowie den zuständigen Fachabteilungen innerhalb der Kreisverwaltung das Betreuungs- und Integrationskonzept des Kreises weiterzuentwickeln und umzusetzen. 15

16 Im Einzelnen ist die Fachstelle für folgende Bereiche zuständig: Bestandsaufnahme sowie Koordinierung von Beratungs- und Betreuungsangeboten für Asylbegehrende, Flüchtlinge und Migranten in den einzelnen Gemeinden, Verbandsgemeinden und Städten im Kreis Mainz- Bingen Vernetzung der einzelnen Akteure, um den Informationsaustausch und Weiterentwicklung und Sicherung der notwendigen Hilfe- und Unterstützungsangebote zu gewährleisten Bedarfsermittlung bzgl. der Asyl- und Migrationsarbeit seitens der Gemeinden und Verbandsgemeinden und Entwicklung von Lösungsansätze Bedarfsorientierte Gründung von Arbeitsgruppen zur Optimierung des Betreuungskonzeptes im Kreis Mainz Bingen Schnittstelle zur Integrationsbeauftragten, unter anderem zur Koordinierung der Arbeit der ehrenamtlichen Integrationslotsen Entwicklung von Qualifizierungs- und Fortbildungsangeboten für Mitarbeiter/innen der Verwaltung zum Thema Asyl, Migration und Integration Koordinierung der Beratungs- und Betreuungsarbeit der hauptamtlichen Fachkräfte des Landkreises zur sozialpädagogischen Beratung und Betreuung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen Geschäftsstelle des Beirates für Migration und Integration Hervorzuheben sind der Runde Tisch Integration im Kreis Mainz-Bingen, der den Austausch zwischen Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden und Ehrenamtlichen nachhaltig fördert sowie der sog. kreisinterne Flüchtlingsgipfel. Dieser wurde zum Austausch aller mit dem Thema Asyl befassten Fachabteilungen (Soziales, Jugend, Ausländerbehörde, KVHS etc.) und des Jobcenters eingerichtet und dient der Optimierung der internen Zusammenarbeit. Unter dem Quicklink Asyl und Integration auf der Internetpräsenz des Landkreises finden sich Informationen der Fachstelle für ehrenamtliche Unterstützer sowie weitere relevante Informationen zum Thema Asyl und wichtige weiterführende Links. 7.1 Unterstützung, Beratung und Begleitung von Asylbegehrenden durch hauptamtliche und ehrenamtliche Strukturen im Kreis Im Landkreis Mainz-Bingen gibt es zahlreiche ehrenamtliche Initiativen, die Asylsuchenden und Flüchtlingen in den Verbandsgemeinden, in der verbandsfreien Gemeinde Budenheim und in den kreisangehörigen Städten bei der schulischen, sprachlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Integration behilflich sind. Diese werden unterstützt und ergänzt durch hauptamtlich tätige Fachkräfte der sozialen Arbeit. 16

17 7.1.1 Integrationslotsenprojekt Das Integrationslotsenprojekt wurde gegründet im Rahmen des Lokalen Bündnisses für Familien im Landkreis Mainz-Bingen. Zielsetzung des Bündnisses ist es, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern, Projekte zu initiieren, die die Lebensbedingungen aller Bürger/innen im Landkreis Mainz-Bingen verbessern. Dabei sollen insbesondere die Menschen vor Ort motiviert werden, sich ganz bewusst selbst einzubringen. Die Integrationslotsen haben die Aufgabe, neuzugewanderte oder bereits länger im Landkreis Mainz-Bingen lebende Migrant/innen bei der sprachlichen, schulischen, beruflichen oder gesellschaftlichen Integration zu unterstützen. Zunehmend kümmern sich Integrationslotsen um die im Landkreis lebenden Asylbegehrenden, indem sie u.a. Unterstützung bei Schriftverkehr, Behördenbesuchen, Schulanmeldung und Sprachvermittlung anbieten. Die Federführung und Initiierung dieses Projektes liegt bei der Beauftragten für Integration und Migration des Landkreises, unterstützt wird sie durch die Fachstelle Asyl und Integration. Die Integrationslotsen im Kreis sind in drei Gruppen gebündelt, die sich regelmäßig zum Austausch treffen wurde die erste Gruppe für den südlichen Landkreis in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz gegründet. Die Integrationslotsen treffen sich regelmäßig einmal im Monat und bieten außerdem jeden Donnerstag eine Sprechstunde in den Räumen der Verbandsgemeinde in Oppenheim an wurde eine weitere Gruppe in Bingen für den nördlichen Landkreis gebildet, die sich ebenfalls einmal im Monat trifft. Anfang 2015 hat sich zudem eine dritte Gruppe in Gau-Algesheim etabliert. Um die ehrenamtlichen Integrationslotsen auf ihre Tätigkeit vorzubereiten, erhalten sie zu Beginn eine Schulung. Derzeit umfasst die Schulung das zertifizierte Seminar Xpert Culture Communication Skills der Volkshochschulen, das durch die Kreisvolkshochschule durchgeführt wird. Dieses vermittelt den kritischen Umgang in interkulturellen Situationen. Dazu ist ein reflektierter Umgang mit eigenen kulturellen Denkmustern, Bewertungen und Orientierungen notwendig. Es soll verdeutlicht werden, wie mögliche kulturell bedingte Konflikte entstehen können und Handlungsstrategien aufgezeigt werden, um solche Konflikte wieder abzuschwächen oder sogar lösen zu können. Die Teilnehmer/innen sollen sich kultureller Differenzen bewusst werden und kompetent in interkulturellen Beziehungsgeflechten handeln lernen. Durch die Fachstelle Asyl und Integration wurden zwei weitere Module zur Ausbildung der Integrationslotsen entwickelt, die in Zusammenarbeit mit den Migrationsberatungsstellen der AWO und der Caritas durchgeführt werden sollen. Der neue Teil der Schulung beinhaltet die Thematik des Selbstverständnisses von Integrationslotsen und befasst sich damit, was ehrenamtliche Integrationslotsen leisten können und sollen, welche Rechte und Pflichten bestehen. Außerdem wird ein Basiswissen bezüglich rechtlicher Hintergrundinformationen vermittelt. 17

18 7.1.2 Ehrenamtliche Initiativen Es haben sich in den Gemeinden und Städten des Landkreises zahlreiche ehrenamtliche Initiativen entwickelt, teils in Form von Arbeitskreisen, teils als Nachbarschaftshilfe oder Verein. Initiiert werden diese durch Privatpersonen, durch Vereine, die evangelische oder katholische Kirche oder auch durch Bürgermeister und Verwaltungen. Nicht alle Gruppen sind der Kreisverwaltung bekannt, da die Anzahl in ständiger Bewegung ist und stetig neue hinzukommen. Das Engagement und die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung sind sehr groß, jedoch bedarf es einer stetigen Unterstützung und Begleitung. Hier setzt die Arbeit der Fachstelle Asyl und Integration an. Sie koordiniert, ist Ansprechpartner für Ehrenamtliche, sammelt Bedarfe und nimmt diese auf, begleitet regelmäßig die Runden Tische und Arbeitskreise, bietet Fortbildungsveranstaltungen an, entwickelt Informationsmaterialien und ist zudem Vermittler zur Verwaltung und hauptamtlichen Beratungsstellen. Die Begleitung und Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen ist unabdingbar, um einer Überforderung und damit zusammenhängenden Frustration vorzubeugen, fachliches Hintergrundwissen bereitzustellen und zu verhindern, dass durch falsche Beratung fatale Folgen für die Betroffenen ausgelöst werden Beratungsdienste der Wohlfahrtsverbände Drei Wohlfahrtsverbände bieten im Landkreis Mainz-Bingen Beratungsdienste für Migranten an. Die Caritas unterhält mit halber Stelle für den nördlichen Landkreis eine Migrationsberatungsstelle, die AWO mit halber Stelle für den südlichen Landkreis. Das Diakonische Werk hat eine halbe Stelle für den gesamten Kreis und Mainz zur Beratung von Flüchtlingen und Migranten und hat zudem seit April eine ganze Stelle zur Beratung von Ingelheimer Asylbegehrenden eingerichtet. Daneben gibt es seitens der Kirchen noch die Ökumenische Flüchtlingshilfe, die mit einer Vollzeitstelle kreisweit tätig ist. Die Evangelische Kirche bietet außerdem noch vier Stunden in der Woche Flüchtlingsberatung in Jugenheim an. Neben den Angeboten für Erwachsene besteht im Landkreis zusätzlich das Angebot des Jugendmigrationsdienstes, das der Internationale Bund bereithält. Das Angebot an direkter Beratung für Asylbegehrende im Kreis ist derzeit zu gering. Bei den oben erwähnten Beratungsstellen der Caritas und der AWO handelt es sich um Migrationsberatungsstellen, die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert und definiert sind. Diese Beratungsstellen weisen Hilfe suchende Asylbewerber zwar nicht ab, sind aber - nach den Richtlinien des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - nur für Menschen mit verfestigtem Aufenthaltsstatus zuständig. Auch der Jugendmigrationsdienst ist keine echte Anlaufstelle für Asylbegehrende, da auch hier die Zuständigkeit eigentlich nur für Jugendliche mit verfestigtem Aufenthaltsstatus gegeben ist. So betonen die 18

19 hauptamtlichen Beratungsinstitutionen immer wieder, dass es zwingend notwendig sei, mehr beratende Fachkräfte einzustellen, die zudem individuell und auf Anfrage, Verbandsgemeinden, Städte und Kommunen anfahren können, um vor Ort Asylbewerber zu betreuen und zu beraten Hauptamtliche Sozialpädagogen zur Betreuung von Asylbegehrenden Die stark angestiegene Zahl der Asylbegehrenden und die zu erwartenden weiteren Anstiege machen eine umfassende sozialpädagogische Betreuung vor Ort notwendig. Derzeit wird die Beratung von Asylbegehrenden und die persönliche Betreuung fast ausschließlich durch Ehrenamtliche abgedeckt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Ehrenamtliche häufig an ihre Grenzen stoßen. Sie sind oftmals überfordert und benötigen professionelle Hilfe von Fachleuten hinsichtlich der Unterstützung der Asylbegehrenden. Ein Abdecken des Hilfebedarfs bei Dingen des täglichen Lebens wie beispielsweise Begleitung zu Ärzten oder Ämtern, Erläutern der örtlichen Infrastruktur oder kulturelles Vermitteln durch Ehrenamtliche ist erwünscht und das große Engagement der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis verdient Anerkennung und Wertschätzung. Keinesfalls können diese jedoch ausgebildete Fachkräfte bei aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen oder psychosozialer Beratung ersetzen. Besonders im Hinblick auf traumatisierte Menschen ist ein sensibles und professionelles Handeln unbedingt gefordert, das fundierte Fachkenntnisse voraussetzt, die nicht allein durch eine erweiterte Schulung der Ehrenamtlichen erworben werden können. Hierzu existieren im Landkreis nur wenige Betreuungseinrichtungen. Traumatisierte Personen, die keine Möglichkeit der Therapie haben, fallen auch in den Kommunen verstärkt auf. Sie benötigen professionelle Unterstützung durch qualifizierte Fachkräfte, die in solchen Fällen Handlungsnotwendigkeiten bemerken, zuständige Institutionen informieren und an therapeutische Einrichtungen vermitteln. Derzeit ist bei der sozialpädagogischen Betreuung von Asylbegehrenden die Stadt Ingelheim abgedeckt, die eigens hierfür eine Stelle eingerichtet hat, angesiedelt beim Diakonischen Werk. Dringend erforderlich ist jedoch eine Abdeckung des gesamten Landkreises. Es sind Sozialpädagogen erforderlich, die vor Ort fahren, die Mitarbeiter/innen der Sozialämter unterstützen und die Asylsuchenden und Flüchtlinge betreuen. Denkbar sind auch Sprechstunden in den Verbandsgemeinden, so dass auch die Sachbearbeiter der Verwaltungen auf die sozialpädagogische Unterstützung verweisen können. Der Landkreis Mainz-Bingen hat diesen Bedarf erkannt und wird die Fachstelle Asyl und Integration um zunächst zwei hauptamtliche Sozialpädagogen erweitern., Konkret werden diese das Betreuungskonzept für Asylsuchende umsetzen, Akteure im Bereich Asyl und Flüchtlingsarbeit unterstützen und beraten sowie eine 19

20 einzelfallbezogene Beratung und bedarfsorientierte Unterstützung von Asylbegehrenden durchführen Sozialpädagogische Familienhilfe Bei entstehenden familiären Spannungen und Problemen im Kontext von Flucht und neuer Lebenswelt steht der Allgemeine Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes der Kreisverwaltung Mainz-Bingen mit seinem Beratungsangebot zur Verfügung. Darüber hinaus bietet insb. der Malteser Hilfsdienst eine passgenaue muttersprachliche Familienhilfe an Beauftragte für Integration und Migration des Landkreises Mainz-Bingen Seit Oktober 2009 ist die Beauftragte für Integration und Migration für den Landkreis Mainz-Bingen tätig. Ihr Aufgabenprofil ist mannigfaltig und umfasst u. a. die Unterstützung der Belange von Menschen mit Migrationshintergrund, die Wahrnehmung der Funktion als Mittlerin zwischen dem Beirat für Migration und Integration, Kreisgremien und Verwaltung sowie die unterstützende Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung. Hier erfolgte bereits eine Kooperation mit der Fachstelle für Asyl und Integration. Gemeinsam organisierte man im Frühjahr 2015 einen ersten Fachtag für Ehrenamtliche im Bereich Asyl und Flüchtlingsarbeit. Weitere gemeinsame Projekte sind in Planung, so dass ein reger Informations- und Ideenaustausch zwischen Verwaltung und Beauftragten gewährleistet ist. Des Weiteren ist sie Ansprechpartnerin hinsichtlich des Integrationslotsenprojektes (s ) Beirat für Migration und Integration des Landkreises Mainz-Bingen Der Beirat für Migration und Integration des Landkreises Mainz-Bingen besteht aus 18 Mitgliedern (davon sechs beratende) und hat sich als Aufgabe gesetzt, die Förderung und Sicherstellung des gleichberechtigten Zusammenlebens der im Landkreis wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen zu gewährleisten und den kommunalen Integrationsprozess weiterzuentwickeln. Der Beirat für Migration und Integration kann über alle Angelegenheiten des Landkreises beraten, wenn die Belange der Einwohner/innen mit Migrationshintergrund sowie Fragen der kommunalen Integrationspolitik berührt sind. Die Beiratssitzungen finden zwei Mal im Monat statt und werden durch die Fachstelle für Asyl und Integration, welche dessen Geschäftsstelle innehat, regelmäßig begleitet. Des Weiteren sind für das Jahr 2015 zahlreiche interkulturelle Projekte geplant, die mit Hilfe der Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle organisiert werden. 20

21 8. Soziale und berufliche Integration von Asylbegehrenden Die dezentrale Unterbringung im Landkreis erleichtert und fördert die soziale Integration der Asylbegehrenden. Eine Fülle von ehrenamtlichen Gruppen, Patenschaften, Integrationslotsen, nachbarschaftliches Engagement, kirchliche Initiativen, Kultur- und Sportvereine, Angebote der Wohlfahrtsverbände und am Gemeinwesen orientierten Projekte wie bspw. im Mehrgenerationenhaus in Ingelheim sowie die überall im Landkreis stattfindenden Deutschkurse tragen zur gesellschaftlichen Teilhabe und zur Schaffung von Tagesstrukturen für die Asylbegehrenden im Landkreis bei. Arbeit und sinnvolle Beschäftigung sind ein weiterer wichtiger Baustein der Integration. Während der ersten drei Monate in Deutschland dürfen Asylbewerber zwar nicht arbeiten, gemeinnützige Arbeit hingegen ist direkt möglich. Nach drei Monaten kann die Ausübung einer Beschäftigung durch die Ausländerbehörde erlaubt werden, die vorab jedoch die Zustimmung der Agentur für Arbeit einholen muss. Nach 15 Monaten ununterbrochenen Aufenthaltes in Deutschland entfällt die Prüfung durch die Agentur für Arbeit. 8.1 Kooperation mit örtlichen Sportvereinen Bei der Integration in die Gesellschaft kommt Sport und der aktiven Einbindung in örtliche Sportvereine eine zentrale Bedeutung zu. Hierzu wurden bereits intensive Gespräche mit Sportvereinen geführt und zahlreiche Ansätze entwickelt, um Asylbegehrende aktiv in unserer Gesellschaft aufzunehmen, Freizeitbeschäftigungen zu bieten und die soziale Integration zu fördern. Besonders für Kinder und Jugendliche kann Sport eine wertvolle Brücke in die neue Heimat sein. Derzeit werden seitens der Fachstelle Asyl und Integration Kooperationen zu Sportvereinen aufgebaut, um diese für die Asylthematik zu sensibilisieren und zu mobilisieren. Zur Schaffung von Tagesstrukturen und zur Erleichterung der Integration vor Ort wird gegenwärtig an der Idee gearbeitet, Asylbegehrende und Flüchtlinge als Co-Trainer in Sportvereinen auszubilden. 8.2 Gemeinnützige Arbeit Zur Schaffung von Tagesstrukturen bieten die Gemeinden und Städte im Kreis gemeinnützige Arbeit vor Ort an. Diese Arbeitsgelegenheiten können und sollen von Asylbewerbern wahrgenommen werden. Hier ist es angebracht, einen Ansprechpartner vor Ort zu haben, der den Asylbewerbern die Modalitäten und Vorteile der gemeinnützigen Arbeit erklärt und näher bringt. Dies kann von den Mitarbeiter/innen der Sozialämter nicht hinreichend geleistet werden, hier ist sozialpädagogische Unterstützung erforderlich. Der Zugang zu Arbeitsgelegenheiten soll vereinfacht und es soll vermieden werden, dass Asylsuchende gemeinnützige Arbeiten vorzeitig abbrechen. 21

22 8.3 Praktika, Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst Zum Einstieg in das Berufsleben und zum Kennenlernen der Arbeitsabläufe in deutschen Betrieben, bietet sich ein Praktikum an. Befristete, unentgeltliche Praktika, die zum Hereinschnuppern in Arbeitsabläufe dienen, werden als Hospitation gewertet und haben somit zur Folge, dass weder Zustimmung der Agentur für Arbeit noch die Erlaubnis der Ausländerbehörde notwendig ist. Auch das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst bieten gerade jungen Menschen eine gute Möglichkeit, einen Einblick in das Arbeitsleben zu bekommen, Kenntnisse der deutschen Sprache zu erweitern und Hemmungen abzubauen. Sowohl das FSJ als auch der Bundesfreiwilligendienst bedürfen vorab einer Genehmigung durch die Ausländerbehörde, eine Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit ist hingegen nicht notwendig. 8.4 Berufsausbildung und Berufsorientierung Asylbegehrende können eine Berufsausbildung aufnehmen, notwendig ist hierfür lediglich eine Genehmigung der Ausländerbehörde. In der Praxis stellen sich jedoch noch weitere Hürden dar. So verhindern zum einen Sprachbarrieren die Aufnahme einer Ausbildung, zum anderen stellen fehlende Schulabschlüsse ein Problem dar oder es bestehen Hemmungen seitens der Betriebe, Asylbegehrenden eine Ausbildung zu ermöglichen. Es gilt weitere Konzepte zur beruflichen Eingliederung dieser jungen Menschen zu entwickeln und Lösungen in Zusammenarbeit mit Schulen, den Kammern, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und den Betrieben zu finden, damit dieses Potential nicht verschenkt wird. Hierzu finden bereits erste Gespräche statt. 9. Übergang Asylbewerberleistungsgesetz zu SGB II Nach der Anerkennung als Asylberechtigte erfolgt ein Wechsel in den Rechtskreis des SGB II. Somit ist nicht mehr das örtliche Sozialamt für Geldleistungen und Miete zuständig, sondern das Jobcenter Mainz-Bingen in Ingelheim. Um den Übergang zu vereinfachen, fanden Abstimmungsgespräche zwischen der Fachstelle Asyl und Integration, den Delegationsnehmern und den Mitarbeiter/innen des Jobcenters statt, die konkrete und abgestimmte Verfahrensabläufe zur Folge hatten. Das Jobcenter übernimmt für die ersten sechs Monate die tatsächlichen Mietkosten, danach nur noch die angemessenen. Meist sind dies durch die Delegationsnehmer angemietete Wohnungen zur Unterbringung von Asylbewerbern, weshalb nach der Anerkennung möglichst bald ein Wohnungswechsel vorgenommen werden muss. Das weitere Vorgehen bezüglich der Wohnungssuche und der Angemessenheit der Wohnung nach dem grundsicherungsrelevanten Mietspiegel wird im Jobcenter bearbeitet. Zudem ist ein Asylberechtigter nicht mehr über die Kreisverwaltung Mainz-Bingen krankenversichert, sondern ist dazu aufgefordert, sich bei einer Krankenkasse 22

23 anzumelden. Hierbei erfolgt die Unterstützung durch Mitarbeiter/innen des Jobcenters. Die Kosten für die Beiträge der Krankenversicherung werden durch das Jobcenter übernommen. Des Weiteren ist mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigter oder als anerkannter Flüchtling die Teilnahme an einem Integrationskurs verbunden. Dieser wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert. Des Weiteren ist eine unmittelbare Arbeitsaufnahme der Asylberechtigten gewünscht und gestattet. Eine sogenannte Vorrangprüfung seitens der Agentur für Arbeit entfällt. Das Jobcenter vermittelt und berät hinsichtlich Ausbildung und Berufstätigkeit. Auch nach Anerkennung ist die Zusammenarbeit von Jobcenter und Sozialpädagogen als äußerst sinnvoll. Diese können vor Ort Asylberechtigten behilflich sein, neuen Wohnraum zu finden, sich kranken zu versichern und einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. 10. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umf) Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden nicht gemeinsam mit anderen erwachsenen Asylbegehrenden untergebracht, sondern fallen in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes. Auf Grund eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz wird die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge innerhalb der Bundesrepublik neu geregelt und diese werden nunmehr nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer aufgeteilt. Das hat zur Folge, dass Rheinland-Pfalz jährlich etwa 900 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufnehmen muss. In Rheinland-Pfalz sollen Schwerpunktjugendämter festgelegt werden, die diese Jugendlichen vorläufig in Obhut nehmen. Eines dieser Schwerpunktämter wird das Jugendamt des Landkreises Mainz-Bingen sein. Für den Landkreis Mainz-Bingen entsteht jedoch bereits zum 01. Juli 2015 die besondere Situation, dass die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Außenstelle von Trier sondern als eigenständige Einrichtung geführt wird. Aus diesem Grund ist ab diesem Zeitpunkt davon auszugehen, dass mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Landkreis ankommen werden als dies bisher der Fall gewesen ist. Der Landkreis hat diesen Bedarf erkannt und sich darauf eingestellt, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bereits ab dem 1. Juli 2015 in Obhut zu nehmen und erarbeitet anhand Vorgaben des Landes die organisatorischen Rahmenbedingungen. Auch stehen bereits Plätze für die erste Phase der Aufnahme 23

24 von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, d.h. die Durchführung des Clearingverfahrens mit dem Ziel der Erarbeitung eines individuellen Hilfeplans und der Vermittlung in Anschlusshilfen, zur Verfügung. 11. Evaluation Zur Qualitätssicherung, Überprüfung und Kontrolle des Konzepts zur Aufnahme und Integration von Asylbegehrenden und Flüchtlingen im Kreis Mainz-Bingen sollen Methoden der Selbstevaluation eingesetzt werden. Sichergestellt werden soll damit, dass praxisorientiert Schwierigkeiten erkannt und erforderliche Optimierungen stets vorgenommen werden können. 12. Ausblick Im Juli 2015 wird die Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Ingelheim zur Erstaufnahmeeinrichtung in Rheinland-Pfalz. Dies wird den Landkreis Mainz-Bingen zusätzlich vor besondere Herausforderungen stellen, die außerordentliche Anstrengungen erfordern. In Hinblick darauf, wird es zwingend erforderlich sein, eine Koordinierungsstelle in der Verwaltung weiterhin bereit zu halten, die Anfragen von Bürger/innen zuverlässig bearbeitet, ehrenamtlich Tätige regelmäßig begleitet und Informationen an die entsprechenden Akteure und Institutionen weiterleitet. Auch in Bezug auf die steigende Zahl von Asylsuchenden und Flüchtlingen im Kreis werden zukünftig und langfristig enorme Herausforderungen zu bewältigen sein, da weitere Zuwanderung die Gesellschaft vor große organisatorische Aufgaben stellt. Hierzu ist es zwingend notwendig, mehrere Pfeiler in der Beratungs- und Betreuungsstruktur von Asylsuchenden und Flüchtlingen bereitzustellen, um die bestehende Willkommenskultur im Landkreis Mainz-Bingen weiter auszubauen und die bedarfsorientierte und individuelle Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen nachhaltig zu gewährleisten. 24

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