Situation der Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen

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1 Sächsischer Landtag DRUCKSACHE 5 / Wahlperiode Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Thema: Situation der Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen Fragen an die Staatsregierung: I. Beschäftigtenzahl 1. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten in den einzelnen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe: a) Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ( 11 bis 15 SGB VIII), b) Förderung der Erziehung in der Familie ( 16 bis 21 SGB VIII), c) Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege ( 22 bis 26 SGB VIII), d)hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige ( 27 bis 41 SGB VIII), e) andere Aufgaben der Jugendhilfe seit 2000 in Sachsen insgesamt entwickelt? (Bitte tabellarisch darstellen nach Jahren, Bereichen 11 bis 41 SGB VIII und übergreifenden Bereichen, Geschlecht, Vollzeitäquivalenten.) 2. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten bei Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe seit 2000 in Sachsen insgesamt und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen entwickelt? (Bitte differenziert darstellen nach Trägern, Gebietskörperschaften, Geschlecht, Vollzeitäquivalenten.) 3. Wie hat sich das Stellenvolumen (die Zahl der Vollzeitäquivalente) insgesamt und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe seit 2000 bei freien Trägern der Jugendhilfe in Sachsen entwickelt? (Bitte differenziert darstellen nach Jahren, Aufgabenbereichen und Gebietskörperschaften.) - b.w. - Dr. André Hahn, Fraktionsvorsitzender Dresden, den Eingegangen am: Ausgegeben am:

2 4. Wie hat sich das Stellenvolumen (die Zahl der Vollzeitäquivalente) bei durch die öffentliche Hand unmittelbar geförderten Stellen insgesamt und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe seit 2000 bei freien Trägern der Jugendhilfe in Sachsen entwickelt? (Bitte nach Jahren differenziert darstellen.) 5. Wie hat sich die Zahl Vollzeitstellen insgesamt und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe seit 2000 in Sachsen entwickelt? (Bitte differenzieren nach Jahren, sowie nach öffentlichen Trägern/freien Trägern.) 6. Wie hat sich die Zahl Teilzeitstellen (>0,5 VzÄ) insgesamt und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe seit 2000 in Sachsen entwickelt? (Bitte differenzieren nach Jahren, sowie nach öffentlichen Trägern/freien Trägern.) 7. Wie hat sich die Zahl Teilzeitstellen (<=0,5 VzÄ) insgesamt und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe seit 2000 in Sachsen entwickelt? (Bitte differenzieren nach Jahren, sowie nach öffentlichen Trägern/freien Trägern.) 8. Wie hat sich die Relation von Stellenvolumen (VzÄ) zur Zahl der Kinder und Jugendlichen im Freistaat Sachsen insgesamt und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe seit 2000 entwickelt? (Bitte Darstellung nach Jahren, soweit erhoben.) 9. Wie bewertet die Staatsregierung die unter den Punkten 1 bis 8 dargestellten II. Arbeitsvertragsverhältnisse 10. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über das Ausmaß und die Gründe der Personalfluktuation im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen vor? 11. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über den Anteil befristeter Arbeitsverhältnisse insgesamt und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe vor? (Bitte differenzieren nach Geschlecht und Berufsabschluss.) 12. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über den Anteil befristeter Arbeitsverhältnisse bei freien Trägern und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe vor? (Bitte differenzieren nach Geschlecht und Berufsabschluss.) 13. Wie hat sich der Anteil befristeter Arbeitsverhältnisse insgesamt und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe seit 2000 entwickelt? (Bitte differenzieren nach freien Trägern und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe.) 2

3 14. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über den Anteil der Arbeitsverhältnisse bei Leiharbeits- /Zeitarbeitsfirmen für den Bereich der Kinder-und Jugendhilfe vor? 15. Wie bewertet die Staatsregierung die unter den Punkten 10 bis 14 dargestellten III. Arbeitsentgelte und Tarifverträge 16. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die Einkommensstruktur und die Entwicklung der Einkommen seit 2000 in insgesamt und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe vor? (Bitte differenzieren nach Geschlecht und Berufsabschluss.) 17. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, welcher Anteil der Arbeitsverhältnisse insgesamt und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe tarifgebunden ist? (Bitte differenzieren nach Flächentarif/ Haustarif, Öffentlichen Trägern /Freien Trägern, Qualifikation bzw. Berufsabschluss.) 18. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die Entwicklung des Anteils tarifgebundener Arbeitsverhältnisse insgesamt und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe seit 2000 vor? 19. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über gesundheitliche Belastungen und die Entwicklung des Krankenstandes insgesamt und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe vor? (Bitte differenzieren nach freien Trägern und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe.) 20. Wie bewertet die Staatsregierung die unter den Punkten 16 bis 19 dargestellten IV. Qualifikationen und Ausbildung 21. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über das Qualifikationsniveau der Beschäftigten insgesamt und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe vor? 22. Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten mit Hochschulabschluss (FH, BA, Univ. etc.) insgesamt insgesamt und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe und wie hat dieser sich seit 2000 entwickelt? (Bitte tabellarisch darstellen nach Jahren, Aufgabenbereichen und Abschluss.) 23. Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten mit pädagogischer Ausbildung oder pädagogischem Hochschulabschluss insgesamt und in den unter 1 a) bis e) be- 3

4 zeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe und wie hat dieser sich seit 2000 entwickelt? (Bitte tabellarisch darstellen nach Jahren, Aufgabenbereichen und Abschluss.) 24. Wie hat sich insgesamt der Anteil pädagogischer Ausbildungsprofile an der Gesamtzahl der Beschäftigten insgesamt und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt? (Bitte tabellarisch darstellen nach Aufgabenbereichen und Abschlüssen.) 25. Welche Erkenntnis hat die Staatsregierung über beruflichen Verbleib und Berufskarrieren von Absolventen/- innen erziehungswissenschaftlicher, pädagogischer und sozialpädagogischer Studiengänge in Sachsen? (Bitte differenziert nach Geschlecht darstellen.) 26. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den beruflichen Verbleib der AbsolventInnen der an sächsischen Hochschulen neu eingerichteten Studiengänge Elementarpädagogik bzw. frühkindliche Bildung? 27. Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten, die bereits in einem Bereich der Kinder-und Jugendhilfe unter 1a) bis e) tätig sind, aber erst berufsbegleitend die entsprechende Qualifikation erwerben und wie werden diese Beschäftigten im Personalschlüssel berücksichtigt? 28. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die Anzahl der Beschäftigten in der Kinder-und Jugendhilfe ohne erforderliche Abschlüsse vor? 29. Wie bewertet die Staatsregierung die unter den Punkten 21 bis 28 dargestellten 30. Wie steht die Staatsregierung zur der Überlegung, auch Absolvent/inn/en von pädagogischen Magister-, Master- und Bachelor-Studiengängen als Erzieherinnen in den Bereichen der Kinder-und Jugendhilfe anzuerkennen? 31. Welches Konzept hat die Staatsregierung zur Ermittlung des Personal-, Ausbildungs- und Qualifikationsbedarfs in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe? V. Altersstruktur und Berufsnachwuchs 32. Welche Erkenntnis hat die Staatsregierung über die Altersstruktur der Beschäftigten insgesamt und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe? (Bitte tabellarisch nach Aufgabenbereichen darstellen.) 33. Welche Aussagen lassen sich über den Bedarf an Berufsnachwuchses und dessen Absicherung insgesamt und in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe in den nächsten Jahren treffen? 34. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Anteile von Frauen und Männern an den Beschäftigten insgesamt und in den unter 1 a) bis e) be- 4

5 zeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe? (Bitte tabellarisch nach Geschlecht und Aufgabenbereichen darstellen.) 35. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Anteile von Frauen und Männern an typischen Ausbildungsprofilen in den unter 1 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe? (Bitte tabellarisch nach Geschlecht und Fachrichtung.) 36. Welche Aussagen lassen sich über den zu erwartenden zusätzlichen Personalbedarf nach Einführung des Rechtsanspruchs auf eine Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahre im Jahre 2013 treffen? 37. Wie bewertet die Staatsregierung die unter den Punkten 32 bis 36 dargestellten 38. Welche Instrumente hat die Staatsregierung, die Entwicklung der Altersstruktur der Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe positiv zu beeinflussen? Begründung: Bereits der 3. Sächsische Kinder- und Jugendbericht 2009 stellt fest, dass mehr als die Hälfte der Erzieherinnen in sächsischen Kindertageseinrichtungen älter als 45 Jahre ist und ein erheblicher Anteil in den nächsten Jahren aus dem Beruf ausscheiden wird. Zahlreichen Gesprächen mit Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen ist zu entnehmen, dass das pädagogische Personal aufgrund der hohen Arbeitsanforderungen an der Grenze der Belastbarkeit ist und dass es zunehmend schwieriger sei, qualifiziertes Fachpersonal zu finden. Im Kinder- und Jugendbericht heißt es weiter: Das Ergebnis der Studie zeigt auf, dass der Personalschlüssel in der Praxis deutlich ungünstiger als in der gesetzlichen Festlegung ausfällt. Vor diesem Hintergrund bedarf nach Meinung der Kommission jede Erweiterung des Handlungsauftrages der Kindertageseinrichtungen gleichzeitig einer Verbesserung der strukturellen und fachlichen Bedingungen. Die genannten Probleme der Belastung des Fachpersonals in Bezug auf die erweiterten Aufgaben zum Bildungsauftrag sind der Staatsregierung bewusst. ( ) Deshalb teilt die Staatsregierung die Auffassung der Kommission, wonach es einer konzertierten Ressort übergreifenden Aktion bedarf, um den Fachkräftenachwuchs zukünftig zu sichern und damit auch in Zukunft die hohe Fachlichkeit dieses Handlungsfeldes zu erhalten. Im Arbeitsfeld der Jugendverbände wird die Bedeutung hauptamtlicher Strukturen für die Entwicklung tragfähiger ehrenamtlicher Strukturen unter anderem in der Jugendverbandserhebung des Deutschen Jugendinstitutes aus dem Jahr 2009 wie folgt dargestellt: Man kann es auf die Formel bringen: Hauptamtliche vervielfachen in ihrer Funktion als Kristallisationskern die Anzahl von ehrenamtlich Aktiven. Die Bedeutung der Hauptamtlichen für ehrenamtliches Engagement gründet darin, Gelegenheitsstrukturen zu schaffen. Die Hauptamtlichen ermöglichen es dem einzelnen Verband, Aktivitäten zu entfalten, in deren Kontext sich Jugendliche engagieren können. Das heißt, sie sorgen für Anregungspotenzial, damit freiwilliges Engagement zur Geltung kommen und sich entfalten kann. Der erste Hinweis für diesen Zusammenhang ist, dass 5

6 Jugendverbände mit hauptamtlichem Personal signifikant mehr ehrenamtlich Aktive haben als Jugendverbände ohne hauptamtliches Personal (durchschnittlich 131 zu 60). Das zweite Indiz ist, dass Jugendverbände mit hauptamtlichem Personal signifikant mehr Aktivitäten (u.a. Gruppenstunden, Jugendbegegnungen) organisieren (4,6 zu 6,6; vgl. Kapitel 3). Das heißt, mit dem größeren Aktivitätenspektrum werden auch die Gelegenheitsstrukturen für ehrenamtliches Engagement zahlreicher. Und schließlich ist ein drittes Indiz darin zu sehen, dass Hauptberufliche/-amtliche Organisationsaufgaben übernehmen können, die für Ehrenamtiche eine geringere Attraktivität besitzen. Dies wird an der Art der Aufgaben deutlich, die ehrenamtlich engagierte Jugendliche im Verband übernehmen (vgl. Tabelle 4.5). In den Jugendverbänden mit hauptamtlichem Personal sind die ehrenamtlich aktiven Jugendlichen sehr viel seltener mit Verwaltungsaufgaben und dem Einwerben von Geldmitteln beschäftigt. Beides sind Aufgaben, die als weniger attraktiv gelten (vgl. Gensicke/Picot/Geiss 2006). Bei den anderen Aufgaben sind die Anteile jeweils etwa gleich hoch. Zusammengenommen weisen diese Befunde darauf hin, dass die Jugendverbandsarbeit ein Ort ist, an dem vielfältige Aktivitäten stattfinden und die Begleitung durch Hauptamtliche eine stabilisierende Funktion entfaltet. Dies bestätigen auch andere Studien (Fauser/Fischer/Münchmeier 2006; Klöver/Moser/Straus 2008). Hinsichtlich der Bezahlung des pädagogischen Fachpersonals in der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen und bundesweit zeichnet sich ab, dass eine unterschiedliche Entlohnungspraxis zwischen öffentlichen und verschiedenen freien Trägern der Jugendhilfe zur verstärkten Fluktuation sowohl in andere Berufe und andere Bundesländer, als auch zwischen den Trägern führt. Um den steigenden erzieherischen und sozialpädagogischen Fachkräftebedarf langfristig zu sichern, ist es notwendig, sich zeitnah und vor dem Erscheinen des nächsten Sächsischen Kinder- und Jugendberichtes mit der Situation der Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen zu beschäftigen. Der Aktionsrat Bildung macht in seinem Jahresgutachten 2011 auf die notwendige Wertschätzung der Beschäftigten im Bildungswesen aufmerksam, zu denen das ErzieherInnenpersonal in den Kindertagesstätten, aber auch die SozialarbeiterInnen in den angrenzenden Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zu zählen sind: Zu einer Bildungskultur wird es deshalb auch gehören, dass Bildungsbemühungen der Lernenden honoriert werden, dass reformbereitem Bildungspersonal Wertschätzung entgegengebracht wird, dass einer schleichenden Ökonomisierung des Bildungswesens entgegengewirkt wird und dass ein Verständnis dafür erhalten bleibt, dass die durchaus angemessene gewachsene Kompetenzorientierung im Bildungssystem nur einen Teil dessen darstellt, was eine Gesellschaft benötigt. Dazu gehören auch eine Orientierung an durchaus klassischen Werten allgemeiner Menschenbildung und das Streben nach Orientierungen, die über hedonistische Bedürfnisbefriedigung hinausgehen. Eine wichtige Schaltstelle für eine Verbesserung von Bildungsqualität wird in den kommenden Jahren die Ausbildung der Beschäftigten im Bildungswesen sein: Erziehungs- und Lehrpersonal sind die wesentlichen Multiplikatoren, über die eine Verbesserung des Ausbildungsangebots, gleichermaßen wie eine Optimierung individueller Förderung, erreicht werden kann. 6

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